Nationalrat - Herbstsession 2007 - Zehnte Sitzung - 27.09.07-08h00
Conseil national - Session d'automne 2007 - Dixième séance - 27.09.07-08h00

07.3277
Motion SiK-SR (06.3351).
Abgabe von Taschenmunition
Motion CPS-CE (06.3351).
Remise de munitions de poche
Einreichungsdatum 16.04.07
Date de dépôt 16.04.07
Ständerat/Conseil des Etats 20.06.07
Bericht SiK-NR 03.07.07
Rapport CPS-CN 03.07.07
Nationalrat/Conseil national 27.09.07
Nationalrat/Conseil national 27.09.07
Bericht SiK-SR 01.11.07
Rapport CPS-CE 01.11.07
Ständerat/Conseil des Etats 19.12.07
06.434
Parlamentarische Initiative
sozialdemokratische Fraktion.
Aufbewahrung bzw. Abgabe
von Ordonnanzwaffen
und entsprechender Kriegsmunition
Initiative parlementaire
groupe socialiste.
Conservation et remise
des armes d'ordonnance
et des munitions de guerre afférentes
Vorprüfung - Examen préalable
Einreichungsdatum 14.06.06
Date de dépôt 14.06.06
Bericht SiK-NR 03.07.07
Rapport CPS-CN 03.07.07
Nationalrat/Conseil national 27.09.07 (Vorprüfung - Examen préalable)
Nationalrat/Conseil national 27.09.07 (Fortsetzung - Suite)
06.2025
Petition Zeitschrift "Annabelle".
Keine Schusswaffen
zu Hause
Pétition revue "Annabelle".
Non aux armes à feu
à la maison
Bericht SiK-SR 16.04.07
Rapport CPS-CE 16.04.07
Ständerat/Conseil des Etats 21.06.07
Bericht SiK-NR 03.07.07
Rapport CPS-CN 03.07.07
Nationalrat/Conseil national 27.09.07
Nationalrat/Conseil national 27.09.07
06.2026
Petition Kampagne
gegen Kleinwaffen.
Für eine wirksame
Waffenkontrolle
Pétition Kampagne
gegen Kleinwaffen.
Pour un contrôle efficace
des armes
Bericht SiK-SR 16.04.07
Rapport CPS-CE 16.04.07
Ständerat/Conseil des Etats 21.06.07
Bericht SiK-NR 03.07.07
Rapport CPS-CN 03.07.07
Nationalrat/Conseil national 27.09.07
Nationalrat/Conseil national 27.09.07
06.2027
Petition Leutenegger Frank,
Oron-le-Châtel.
Für das Recht
auf Waffenbesitz
Pétition Leutenegger Frank,
Oron-le-Châtel.
Pour le droit
de posséder des armes
Bericht SiK-SR 16.04.07
Rapport CPS-CE 16.04.07
Ständerat/Conseil des Etats 21.06.07
Bericht SiK-NR 03.07.07
Rapport CPS-CN 03.07.07
Nationalrat/Conseil national 27.09.07
Nationalrat/Conseil national 27.09.07
07.2001
Petition Jugendsession 2006.
Verbot von Feuerwaffen
in privaten Haushalten
Pétition Session des jeunes 2006.
Interdiction des armes à feu
dans les ménages privés
Bericht SiK-SR 16.04.07
Rapport CPS-CE 16.04.07
Ständerat/Conseil des Etats 21.06.07
Bericht SiK-NR 03.07.07
Rapport CPS-CN 03.07.07
Nationalrat/Conseil national 27.09.07
Nationalrat/Conseil national 27.09.07

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Das Büro hat beschlossen, diese Geschäfte in einer gemeinsamen Debatte in Kategorie III beraten zu lassen.

Widmer Hans (S, LU), für die Kommission: Ich werde in meinem Referat nur über die Motion 07.3277 und deren Behandlung in der Kommission sprechen. In dieser Motion der SiK-SR wird der Bundesrat beauftragt, "in der heutigen sicherheitspolitischen Lage auf die Abgabe von Taschenmunition zur Aufbewahrung zu Hause zu verzichten. Ausnahmen von dieser Regelung sind für Truppen vorzusehen, welche Ersteinsätze zu leisten haben".
AB 2007 N 1472 / BO 2007 N 1472
Der Bundesrat hat die Annahme dieser Motion beantragt und hat bereits die entsprechenden Massnahmen angekündigt. Die SiK-NR hat die Motion lediglich noch dahingehend ergänzt, dass der Bundesrat beauftragt wird, mindestens einmal pro Legislatur die Sicherheitslage entsprechend neu zu beurteilen. Die Motion der SiK-SR war als Reaktion auf die zurückgezogene Motion Fetz 06.3351 entstanden, welche die Unterbindung der Abgabe von Taschenmunition zur Aufbewahrung zu Hause auch an aktive Angehörige der Armee forderte. Die Motion Fetz ging also weiter als die Motion des Ständerates, wurde dann aber zurückgezogen.
Ein Antrag auf Abänderung der vorliegenden Motion in dem Sinne, dass die aktiven Armeeangehörigen weiterhin Munition erhalten, diese jedoch von den Schützenvereinen aufbewahrt wird, wurde mit 16 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Die Motion, die Sie als Ergebnis der Beratungen in der Kommission vor sich haben, ist von der SiK-NR mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen worden.
Ich lege noch kurz die Argumente dar, welche in der SiK-NR vorgetragen wurden. Die Mehrheit sagte, sie könne zustimmen, weil bei der Abgabe von Taschenmunition eine ganz andere Tradition ins Spiel komme als bei der Abgabe der Ordonnanzwaffe. Weiter sagte man, es brauche eine periodische Lagebeurteilung, denn die Tradition der Abgabe von Munition habe immer etwas mit der sicherheitspolitischen Lage zu tun gehabt. Man hat auch auf die Geschichte hingewiesen; ich möchte hier aber nicht auf die Details eingehen.
Innerhalb der Mehrheit, welche die Motion unterstützt, gab es dann zwei Meinungen. Der eine Teil der Mehrheit war nämlich der Meinung, so, wie die Motion jetzt vorliege, sei sie völlig genügend; man brauche nicht mehr. Denn so liessen sich Handlungen im Affekt verhindern, weil die Waffe von der Munition getrennt sei. Ein anderer Teil der Mehrheit fand, diese Motion sei nur ein Schritt in die richtige Richtung, aber das genüge nicht. Man wolle eigentlich noch gerne den zweiten Schritt, und das wäre eben der Verzicht auf das Behalten der Waffe. So viel zur Mehrheit.
Die Minderheit, die nun unterlegen ist, war der Meinung, Waffe und Munition gehörten zusammen, das sei eine Einheit. Sie sagte, die Bereitschaft für alle Milizangehörigen würde beeinträchtigt, wenn man die Munition nicht bei sich habe. Insbesondere für die Milizarmee sei es wichtig, bei allfälligen subsidiären Raumsicherungseinsätzen sofort bereit zu sein. Dann hat man auch gesagt, es brauche doch Vertrauen in die Dienstleistenden, welche ohnehin schon einen riesengrossen Dienst an der Heimat, am Vaterland zu leisten hätten. Die Minderheit hat auch gesagt, es handle sich hier nur um eine Salamitaktik. Jetzt würde man die Munition zurückbehalten und nachher allenfalls auch noch die Ordonnanzwaffe.
Sie sehen, die Argumente wurden ausgetauscht, und die Motion wurde aufgrund des Eingehens auf die Argumente der Mehrheit angenommen. Ich bitte Sie, das auch zu tun.

Vaudroz René (RL, VD), pour la commission: La motion de la CPS-CE 07.3277, "Remise de munitions de poche", prévoit: "Compte tenu de la situation actuelle en matière de politique de sécurité, le Conseil fédéral est chargé de faire en sorte qu'il ne soit plus remis de munitions de poche destinées à être conservées à la maison. Ce dispositif ne s'appliquera toutefois pas aux troupes de première intervention."
Le 30 mai 2007, le Conseil fédéral proposait d'accepter la motion et, le 20 juin 2007, le Conseil des Etats l'a adoptée. Non seulement le Conseil fédéral propose d'adopter cette motion, mais il a d'ores et déjà indiqué vouloir prendre les mesures nécessaires à sa mise en oeuvre.
La commission a légèrement modifié le texte original en précisant que le Conseil fédéral sera chargé de réévaluer au moins une fois par législature la situation en matière de sécurité. Elle a par contre rejeté, par 16 voix contre 2 et 4 abstentions, une proposition qui demandait que les militaires actifs puissent continuer de se voir remettre des munitions, mais que la conservation de celles-ci incomberait aux sociétés de tir.
En définitive, la commission propose, par 14 voix contre 7 et 2 abstentions, d'adopter la motion selon sa proposition d'amendement.
Je vous informe qu'en tant que rapporteur, je dois exposer la position de la majorité. Par contre, suivant en cela la minorité, je voterai contre la motion citée en titre pour des raisons personnelles qui tiennent à mon attachement au sport, aux traditions de ce pays et à la valeur démocratique de la responsabilisation de nos citoyens. Celles-ci fonctionnent bien pour 99,999 pour cent des Suisses.
En deuxième lieu, nous examinons l'initiative parlementaire 06.434 du groupe socialiste. Par son initiative, celui-ci demande la conservation et la remise des armes d'ordonnance et des munitions de guerre afférentes. La majorité de la commission propose de ne pas donner suite à l'initiative précitée. L'argument consistant à dire qu'il faut accroître la sécurité publique et privée en déresponsabilisant les "citoyens soldats" n'a pas convaincu. Cette initiative prévoit de modifier la loi fédérale du 3 février 1995 sur l'armée et l'administration militaire de telle sorte que les armes d'ordonnance ne soient pas laissées aux militaires entre les périodes de service pour être conservées à titre privé, et qu'elles ne leur soient remises, à la fin de l'obligation de servir, qu'après vérification par les autorités de police du canton de domicile. Cette initiative prévoit des exceptions pour les membres actifs des sociétés de tir. Enfin, on ne confierait plus de munitions de guerre aux militaires pour qu'ils les conservent à titre privé.
La commission, par 12 voix contre 9 et 1 abstention, vous demande de ne pas donner suite à cette initiative.
Nous avons également quatre pétitions à traiter:
1. la pétition revue "Annabelle" 06.2025, "Non aux armes à feux à la maison": la commission propose, par 13 voix contre 9, de prendre acte de la pétition sans y donner suite;
2. la pétition Kampagne gegen Kleinwaffen 06.2026, "Pour un contrôle efficace des armes": la commission, par 14 voix contre 8, vous demande également, comme pour la précédente, d'en prendre acte sans y donner suite;
3. la pétition Session des jeunes 2006 07.2001, "Interdiction des armes à feu dans les ménages privés", qui va dans le même sens que les deux autres: la commission propose, par 14 voix contre 8, d'en prendre acte sans y donner suite;
4. par contre, la pétition Leutenegger Frank 06.2027, "Pour le droit de posséder des armes", va dans le sens contraire: la commission, par 13 voix contre 0 et 8 abstentions, vous demande là également d'en prendre acte sans y donner suite.

Schlüer Ulrich (V, ZH), für die Kommission: Wir haben in der Kommission die Motion 07.3277 des Ständerates und die parlamentarische Initiative 06.434 der SP-Fraktion als zwei verschiedene Geschäfte behandelt; deshalb dieser fliegende Wechsel des Kommissionssprechers während der Debatte.
Die parlamentarische Initiative der SP-Fraktion mit dem Titel "Aufbewahrung bzw. Abgabe von Ordonnanzwaffen und entsprechender Kriegsmunition" will bei den in der Armee Eingeteilten keine private Aufbewahrung der persönlichen Waffe mehr zulassen. Die Waffe der Eingeteilten soll im Zeughaus aufbewahrt werden. Nach Absolvierung der Dienstpflicht darf die Waffe nur behalten, wer eine polizeiliche Zustimmung für diesen Besitz beibringen kann. Ausnahmen sollen für Schützen gemacht werden. Für Munition soll die private Aufbewahrung generell untersagt werden: Das Ende der Taschenmunition wird gefordert.
Die heutige Regelung betreffend Waffenabgabe geht auf 1874 zurück; seither spricht man von der persönlichen Waffe, die eben beim Wehrmann ist. Seit 1902 wird dem Wehrmann zusätzlich die Waffe nach Absolvierung der Dienstpflicht belassen; er bleibt also Besitzer der Waffe, mit der er den Dienst geleistet hat.
Bis ungefähr 1980 war diese Regelung unbestritten, dann geriet sie im Zusammenhang mit Verbrechen in die Diskussion - es wurde häusliche Gewalt beschworen usw. Die Regelung wurde aber 1994 mit einem sehr deutlichen Resultat
AB 2007 N 1473 / BO 2007 N 1473
bestätigt. Die Kritik ging danach freilich nicht zurück; sie kam im Zusammenhang der Diskussion um die "Armee XXI" wieder auf. So viel zur Regelung bezüglich der Waffe.
Die Taschenmunition wurde erstmals in den Jahren 1893 bis 1898 abgegeben - aber nur einer Elite. 1940 bis 1945 wurde sie an die Grenztruppen abgegeben, und ab 1952, mit Blick auf internationale Spannungen, an alle Wehrmänner. Seit 2004, seit die "Armee XXI" gilt, wird die Taschenmunition nur noch den aktiven Wehrmännern nach Hause mitgegeben, die Reservisten haben keine Taschenmunition.
Im Übrigen ist dazu der Vorstoss seitens des Ständerates zu behandeln.
Heute gilt also noch, dass die Waffe auf dem Mann ist. Es gibt Ausnahmen: Wenn er sich ins Ausland begibt, wenn er immer wieder seinen Wohnsitz wechselt, denn das hat zu Problemen geführt, wenn von ihm eine Gefahr ausgeht - es wird beurteilt, ob er gefährlich oder unberechenbar ist - oder auf persönlichen Wunsch wird seine Waffe gegen Gebühr im Zeughaus deponiert. Zu Eigentum wird sie ihm gemäss Beschluss von 2006, der 2010 in Kraft tritt, überlassen, falls er in den vorhergehenden drei Jahren mindestens zwei Bundesübungen über 300 Meter geschossen hat und persönlich eine Erklärung abgibt, wonach er mit der Waffe umzugehen weiss; das musste er während der Zeit des Militärdienstes ja beweisen.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, an der Abgabe der Waffe an den Wehrmann festzuhalten. Wir erachten das als militärisch notwendig. Die Abgabe der Waffe ist der Preis, den wir für unsere Milizarmee zahlen, für das Milizprinzip, das davon ausgeht, dass wir zwar möglichst viele Ausgebildete und Einsatzfähige für den Notfall haben, dass aber möglichst wenige ständig im Dienst sind. Damit dieses System funktioniert, kann dem Wehrmann natürlich nicht zugemutet werden, zuerst der Waffe und der Munition bzw. hier zumindest der Waffe nachrennen zu müssen, wenn wirklich ein Notfall eintritt. Es wird von ihm ja sofortige Bereitschaft verlangt. Wir sind auch der Auffassung, dass dies in Bezug auf heute denkbare Raumsicherungseinsätze, die ohne jede Vorwarnung nötig werden können, eine Notwendigkeit bleibt. Es ist zuzugeben, dass nicht jeder dieser Einsätze mit der Waffe geleistet werden muss. Aber wir würden es als falsch erachten, dem Wehrmann die Waffe generell wegzunehmen. Im Weiteren ist die Abgabe der Waffe Zeichen des Vertrauens gegenüber dem Wehrmann. Er wusste mit diesem Vertrauen auch umzugehen. Wir haben bei Hunderttausenden von abgegebenen Waffen äusserst wenige Missbräuche.
Im Übrigen ist festzuhalten: Die ausserdienstliche Schiesspflicht wäre ohne Abgabe der Waffe nicht mehr möglich. Es würde bedeuten, dass man in einem Wiederholungskurs ein bis zwei Tage bräuchte, bis die Waffe eingeschossen ist, bis der Umgang mit ihr eingeübt ist. Man würde also etwa zwei Ausbildungstage verlieren, was man jetzt nicht tut. Mit dem Ziel, kurze WK zu haben, mutet man dem Soldaten zu, den Umgang mit der Waffe auch zu Hause zu üben. Deshalb muss er ja das Obligatorische schiessen.
In Bezug auf Verbrechen ist zu sagen: Wer ein Verbrechen begehen will, der findet eine Waffe. Die Zahl der Dienstwaffen, die bei Verbrechen benutzt werden, ist äusserst gering - äusserst gering. Da kommt es sehr selten zu Missbräuchen.
Die Umsetzung der parlamentarischen Initiative, so wurde von der Kommissionsmehrheit befunden, sei relativ schwierig, auch weil die Ausnahmebestimmungen so nebulös formuliert worden seien. Im Übrigen wurde festgehalten, dass am Prinzip des Waffengesetzes festzuhalten sei, weil es sich bewährt habe: Das Waffengesetz ist ein Missbrauchsgesetz, das dem Einzelnen die Freiheit gibt, eine Waffe zu besitzen, aber jenen streng bestraft, der mit dieser Waffe Missbrauch betreibt.
Mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, der parlamentarischen Initiative der SP keine Folge zu geben.
Dann sind da noch vier Petitionen, die zu diesem Geschäft gehören: die "Annabelle"-Petition, welche die Abgabe der Waffe ins Zeughaus und die Einführung eines Waffenregisters vorsieht; die Petition "Kampagne gegen Kleinwaffen", da geht es auch um ein Waffenregister; die Petition Leutenegger Frank, die ein generelles Recht auf Waffenbesitz vorsieht; die Petition der Jugendsession 2006, welche ein Verbot von Feuerwaffen in privaten Haushalten vorsieht. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, all diese Petitionen ohne weitere Folge zur Kenntnis zu nehmen.

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Es werden nun die Anträge der Minderheiten zu allen Geschäften, die wir zusammen beraten, begründet.

Borer Roland F. (V, SO): Für uns, die Minderheit der SiK-NR, grenzt die Motion des Ständerates, Taschenmunition in Zukunft nicht mehr generell an die Angehörigen der Armee nach Hause abzugeben, mindestens an ein Misstrauensvotum. Man gibt dem Druck der neuen militärischen Fachzeitschrift "Annabelle" nach, dem Druck der Strasse und will dem Soldaten einen wesentlichen Teil seiner persönlichen Ausrüstung wegnehmen, nämlich die Taschenmunition. Es ist eigentlich überraschend, dass nicht eine andere Gruppierung im Ständerat folgende Idee gehabt hat: Man hätte die Taschenmunition weiterhin abgeben und dafür die persönliche Waffe einziehen können.
Was die Minderheit damit sagen will: dass das eine ohne das andere ein unwirksames Gerät ist!
Zudem ist die Minderheit betrübt darüber, dass anscheinend in der kleinen Kammer ein grosser Teil der Mitglieder auf diese Art und Weise ein Misstrauensvotum gegenüber den Zehntausenden von Frauen und Männern abgibt, die jährlich in unserer Milizarmee ihren Dienst leisten, ordnungsgemäss leisten, die nachher, wenn sie ins Zivilleben zurückgekehrt sind, ihre Waffe sorgfältig aufbewahren und ihre Munition getrennt davon sorgfältig aufbewahren. Zehntausende von Angehörigen der Armee machen das jährlich korrekt, sicher und seriös. Die Minderheit ist der Meinung, dass es diese Zehntausende von weiblichen und männlichen Angehörigen der Armee verdienen, dass wir ihnen auch in Zukunft Vertrauen entgegenbringen und eben die Einheit von Waffe und Munition als Teil der persönlichen Ausrüstung weiterhin nach Hause geben.
Selbstverständlich muss man bei Missbräuchen durchgreifen, das ist auch der Minderheit klar. Wir haben heute auf verschiedensten Stufen mit verschiedensten administrativen und gesetzlichen Massnahmen die Möglichkeit, hier bei Missbrauch einzugreifen. Die Minderheit erwartet auf der einen Seite, dass man das von Fall zu Fall und nicht erst dann, wenn es zu spät ist, konsequent tut. Was wir auf der anderen Seite aber trotzdem erwarten, ist, dass wir die Augen vor den Tatsachen nicht verschliessen und klar erkennen, dass eine überaus grosse Mehrheit, der absolut grösste Teil der Betroffenen, nach wie vor zuverlässig, seriös und gesetzeskonform mit diesen Gerätschaften umgeht.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, hier den Antrag der Kommissionsminderheit zu unterstützen.

Banga Boris (S, SO): Ich spreche im Namen der SP-Fraktion. Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative 06.434 Folge zu geben.
Sie verlangt im Grossen und Ganzen drei Dinge: Erstens verlangt sie, dass die Ordonnanzwaffen den Angehörigen der Armee zwischen den Diensten nicht mehr zur privaten Aufbewahrung überlassen werden; zweitens verlangt sie, dass die Waffen nach Beendigung der Dienstpflicht nur nach einer Prüfung durch die Polizeibehörde des Wohnsitzkantons abgegeben werden; drittens verlangt sie, dass Kriegsmunition nicht mehr zur privaten Aufbewahrung mitgegeben wird. Diese Forderung bleibt aufrechterhalten, bis unser Rat über die Motion 07.3277 entschieden hat. Weil es hier um eine Gesetzgebung gegen Missbräuche geht, sind entsprechende Ausnahmebestimmungen für aktive Mitglieder von Schiessvereinen zu erlassen. Ich möchte das betonen, denn es wird, offensichtlich aus politischen Gründen, immer unterschlagen.
AB 2007 N 1474 / BO 2007 N 1474
Ich kann die Begründung in vier Punkten zusammenfassen:
1. Die Wissenschaft ist sich einig: Hauptgrund für Suizide, Tötungsdelikte und Körperverletzungen sind Schusswaffen in Privathaushalten. Ich verweise auf die Untersuchungen von Martin Killias und auf andere Untersuchungen. Ich weiss jetzt, dass Bundesrat Schmid versucht, all diese Untersuchungen und wissenschaftlichen Abklärungen zu zerfleddern. Das gelingt ihm zum Teil vielleicht, aber mir genügen ein, zwei Kausalitäten, um einem Problem, das ich nicht akzeptieren will, nachzugehen.
Es wird mir immer entgegnet, man könne ja auch mit einem Messer, einem Beil oder einem Auto jemanden umbringen. Es gibt jedoch Unterschiede: Mit Schusswaffen können problemlos mehrere Menschen gleichzeitig getötet werden, nicht jedoch mit einem Messer. Schusswaffen erlauben, auch auf Distanz den Widerstand zu brechen. Es ist klar: In der Schweiz werden vier von fünf Verbrechen mit Schusswaffen verübt.
Eine ganz neue Studie kommt aus England: Die im September 2007 vom "British Journal of Psychiatric Social Work" veröffentlichte Studie sagt: Österreich verschärfte 1996/97 aufgrund des EU-Beitritts das Waffenrecht massiv und erteilt seither viel weniger Waffenbewilligungen. Dank dieser Massnahme erschossen sich jedes Jahr 5 Prozent weniger Leute. Die Zahl der Suizide mit anderen Methoden - das ist wichtig - erhöhte sich nicht. Die Zahl der Tötungsdelikte mit Schusswaffen ging ebenfalls deutlich zurück. Konkret sank in Österreich die Zahl der Schusswaffensuizide - immer bezogen auf 100 000 Personen - von 3,96 im Jahre 1998 auf 2,67 im Jahre 2005. Die Suizidrate sank ebenfalls, ich kann Ihnen die Zahlen liefern, aber Sie werden sie auch nicht glauben, wenn ich sie schriftlich gebe.
2. Es gibt neben den Tötungsdelikten und den Suiziden auch den Bereich der häuslichen Gewalt. Es sind hauptsächlich Männer, die die Waffe als Bedrohungsmittel einsetzen.
3. Militärisch besteht keine Notwendigkeit mehr, diese Waffen nach Hause zu nehmen. Es gibt in Europa übrigens keine Armee, auch keine Milizarmee, welche die Waffen und die Taschenmunition bei den Armeeangehörigen lagern lässt.
4. Man wird mir sagen, dass diese Initiative das obligatorische Schiessen verunmögliche. Erstens gibt es Möglichkeiten, das anders zu organisieren, und ich glaube nicht - also ein paar Diensttage habe ich ja auch, ich bin zwar nicht Oberst geworden, dafür hat's nicht gereicht -, dass es nötig ist, zwei Tage pro WK für das obligatorische Schiessen einzusetzen. Das ist von mir aus gesehen leicht übertrieben. Abgesehen davon glaube ich auch nicht, dass das moderne Sturmgewehr wie eine Stradivari ist und dass entsprechend jeder Schütze und jede Schützin immer auf demselben Gewehr schiessen muss. Es handelt sich ja nicht mehr um Vorderlader wie in den Zeiten von Winnetou, Herr Bundesrat. Die Sportschützen, die aktiven Schützen sind ausgenommen.
Ich bitte Sie im Namen der sozialdemokratischen Fraktion, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Günter Paul (S, BE): Ich beantrage Ihnen namens der SP-Fraktion, den beiden Petitionen 06.2025 und 07.2001 Folge zu geben und die zuständige Kommission mit der Ausarbeitung eines parlamentarischen Vorstosses im Sinne der Petition zu beauftragen.
Die Petition der Zeitschrift "Annabelle" wurde in kürzester Zeit von 17 400 Menschen unterschrieben. Sie wissen ja, die "Annabelle" ist eine aufwendig gemachte Frauenzeitschrift, welche bisher nicht durch eine spezielle Linkstendenz aufgefallen wäre. Dass so viele Leute die Petition aus diesem Umfeld unterschrieben haben, sollte dem Rat zu denken geben. Diese Petition will zwei Dinge: ein Waffenregister und die Aufbewahrung der Waffen der Wehrpflichtigen im Zeughaus.
Die zweite Petition stammt von der letztjährigen Jugendsession. Sie geht weiter, sie will ein generelles Verbot von Feuerwaffen zu Hause. Was ist das Hauptargument der Befürworter der Aufbewahrung der Waffe zu Hause? Es ist, was ich ein "Wildwest-Denken" nennen möchte: die Verteidigung der Familie mit der Waffe gegen die bösen Angreifer von aussen. Das ist die Denkvorstellung. Wenn wir aber die Realität anschauen, dann ist es eben so, dass die Waffe primär in der Familie und nicht gegen aussen gebraucht wird, sei es als Drohung oder in einigen Fällen direkt. Die Fälle, in denen ein Einbrecher vom Hausherrn mit der bereitliegenden Schusswaffe abgewehrt werden kann, gibt es kaum. Und wenn es Fälle gibt, in denen ein Verbrecher mit der Waffe abgewehrt werden soll, ist es häufig sogar so, dass der unschuldige Bürger dran glauben muss, weil der Kriminelle nämlich mit der Waffe besser umzugehen weiss, weil er auch viel skrupelloser und besser vorbereitet ist. All das ist statistisch bestens belegt. Die Waffe im Haushalt ist also keine Sicherheit, sondern eine zusätzliche Gefahr. Herr Oehrli, das ist einfach eine Tatsache, die können Sie selber nachprüfen. Ich weiss, dass es den Emotionen der Schützen widerspricht, aber die Tatsachen sind eben so, wie sie sind.
Noch ein Wort zum Waffenregister: Es wurde hier schon mehrfach aufgezählt: Kühe, Autos, Velos, Hunde, alles ist registriert, nur die Waffen soll man offenbar nicht registrieren dürfen. Ich begreife nicht, warum man von braven, ehrbaren Bürgern und Schützen nicht wissen soll oder darf, dass sie eine Waffe haben. Von den Schützen wissen wir es ja sowieso, von den Militärpersonen wüsste man es auch. Wir wissen ja, dass ein Grossteil der Waffen in der Schweiz, die zu Hause herumliegen, einmal Militärwaffen waren, von denen das Militär haargenau wüsste, wem es sie abgab, wenn die Daten nicht nach einiger Zeit gelöscht worden wären. Die Kriminellen, die sind natürlich dagegen, dass man weiss, dass sie eine Waffe haben, aber ich begreife nicht ganz, warum man sie dabei noch unterstützen und decken soll.
Unser Anliegen ist die vermehrte Sicherheit in diesem Land. Wir denken, dass die genannten Petitionen in die richtige Richtung gehen, insbesondere diejenige der Zeitschrift "Annabelle".
Wir ersuchen Sie, den Petitionen Folge zu geben und die zuständigen Kommissionen zu beauftragen, im Sinne dieser Petitionen einen parlamentarischen Vorstoss zuhanden unseres Rates auszuarbeiten.

Lang Josef (G, ZG): "'Annabelle' oder 'Pro Tell'?", das ist die Frage, die sich heute stellt. Wir wissen auch, wie die Mehrheit in diesem Saal die Frage "'Annabelle' oder 'Pro Tell'?" beantworten wird - mit einer Ausnahme, der Ausnahme der Frage der Munition -: nämlich nicht im Sinne der Mehrheit der Bürger und erst recht nicht im Sinne der Mehrheit der Bürgerinnen dieses Landes. Wir wissen aber auch, wie wir auf die Unfähigkeit der Mehrheit dieses Rates, das Waffengesetz so zu verschärfen, wie es die Vernunft und der Volkswille verlangen, reagieren: mit einer Volksinitiative. Ich kann Ihnen sagen: Die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative läuft sehr gut. Allein im Kanton Zug haben wir in drei Wochen 2000 Unterschriften gesammelt.
Die ältere Petition 06.2026 des Friedensrates verlangt, dass die Ordonnanzwaffe ins Zeughaus verbannt wird; darüber wurde heute schon viel gesagt. Die Petition verlangt auch ein Register. Jede Kuh, jedes Auto und bald jeder Hund in diesem Land werden registriert - ausgerechnet Waffen sollen nicht registriert werden. Diese Petition verlangt weiter eine Einsammelaktion. Die grosse Mehrheit der 2,3 Millionen Waffen in diesem Land sind Armeewaffen, das heisst, es sind ehemalige Ordonnanzwaffen, die seinerzeit nicht registriert wurden. Viele Leute, vor allem ältere Leute, häufig auch Nachkommen der ehemaligen Besitzer wären froh, wenn sie diese Waffen auf einfache Art irgendwo abgeben könnten.
Diese Petition macht aber noch etwas Grundsätzliches. Wir haben in der Schweiz eine Missbrauchsgesetzgebung, das heisst, grundsätzlich sind Waffen erlaubt, aber gegen Missbräuche erlässt das Gesetz Vorschriften. Diese Petition verlangt eine Umkehr. Der Vorschlag ist eine Gebrauchsgesetzgebung: Waffen sind grundsätzlich nicht erlaubt, aber für
AB 2007 N 1475 / BO 2007 N 1475
den Gebrauch von Schützen oder Jägern werden sie erlaubt. Praktisch können beide Systeme aufs Gleiche hinauslaufen.
Ich finde den Vorschlag dieser Petition grundsätzlich sinnvoll. Bei der Volksinitiative - um das zu präzisieren - haben wir uns nicht für einen Systemwechsel entschieden. Wir bleiben bei der Volksinitiative bei der Missbrauchsgesetzgebung. Wir versuchen aber ernsthafter, all die Missbräuche, die es gibt, mit griffigeren Massnahmen zu verhindern.
Zu guter Letzt: Ich empfehle Ihnen, der Petition 06.2026 Folge zu geben. Ich weise Sie darauf hin, dass die Volksinitiative sicher vors Volk kommt. Dann wird die Debatte "'Annabelle' oder 'Pro Tell'?" unter neuen Vorzeichen noch einmal geführt werden. Ich bin sicher, "Annabelle" wird sich gegen "Pro Tell" durchsetzen.

Glanzmann-Hunkeler Ida (C, LU): Mit meinem Votum vertrete ich einen Teil unserer Fraktion. Als Präsidentin der CVP-Frauen Schweiz erlebe ich, dass die Diskussionen rund um die Ordonnanzwaffen mit vielen Emotionen verbunden sind. Die Frauen stellen vor allem die Sicherheit in der Familie und im Privatleben in den Vordergrund und distanzieren sich in diesen Fragen von der Tradition.
Mit der Annahme der Motion zur Abgabe von Taschenmunition wird diese Sicherheit erhöht. Affekthandlungen, die meistens tragische Auswirkungen haben, werden damit ausgeschlossen. Wer selber trotzdem Munition erwirbt, handelt bei einer Straftat nicht unüberlegt, sondern hat seine Tat geplant. Neben der Abgabe der Munition wäre eine kostenlose und freiwillige Lagerung der Ordonanzwaffen im Zeughaus eine Forderung, die schnell umgesetzt werden könnte und bei der jeder Soldat seine Verantwortung selber wahrnehmen könnte. Leider steht dies heute hier nicht zur Diskussion.
Um den Umgang mit den Ordonanzwaffen zu regeln, werde ich die parlamentarische Initiative zur Aufbewahrung bzw. Abgabe von Ordonnanzwaffen unterstützen. Für mich gibt es keinen Grund dafür, dass Armeeangehörige ihre Waffe zu Hause lagern müssen. Jede Bedrohung, jede Straftat ist eine zu viel; jeder Mord oder Suizid ist einer zu viel. Die zentrale Lagerung der Ordonnanzwaffen würde diese Diskussionen beenden. Für die Schützenvereine wird hier im Vorstoss eine Ausnahmeregelung gefordert, die ich dementsprechend unterstützen kann.
Die Petition der "Annabelle" werde ich unterstützen, denn sie geht in die gleiche Richtung wie die parlamentarische Initiative. Viele Frauen aus der ganzen Schweiz haben dieses Anliegen mit ihrer Unterschrift unterstützt und verdienen es, dass sie hier im Rat auch vertreten werden. Die restlichen Petitionen nehmen wir zur Kenntnis.

Büchler Jakob (C, SG): Die Kampagne gegen die Abgabe von Ordonnanzwaffen und Taschenmunition nach Hause wird schon seit längerer Zeit geführt. Die Petition der "Annabelle" wurde in einer Art und Weise durchgezogen, die ich in aller Form ablehne. Unsere Angehörigen der Armee haben seit Jahrzehnten bewiesen, wie mit Ordonnanzwaffe und Munition umgegangen wird. Das Gleiche gilt auch für die Schützinnen und Schützen in unserem Land. Wir bilden junge Menschen aus und zeigen ihnen den ordnungsgemässen und richtigen Umgang mit unseren Sportgeräten. Nicht die Sportgeräte oder die Ordonnanzwaffen sind gefährlich, sondern der Mensch, der nicht weiss, wie man damit umgeht. Ordonnanzgewehre gehören nach wie vor nach Hause, zusammen mit der Taschenmunition. Ich habe bei der Motion 07.3277 den Antrag der Minderheit Schlüer unterschrieben, weil ich weiss, dass unsere Angehörigen der Armee den Beweis dafür längst geliefert haben.
Mit dem Entzug der Ordonnanzgewehre lösen Sie das Problem von Suiziden nicht. Die rund 230 000 Ordonnanzgewehre müssten in den sieben Logistik- oder Infrastrukturzentren gelagert werden, denn die Zeughäuser, die viele immer wieder erwähnen, gibt es nicht mehr. Damit wäre auch das obligatorische Schiessen gestrichen. Es ist aber wichtig, dass unsere Angehörigen der Armee im zivilen Leben eben den gezielten Einzelschuss mit der Ordonnanzwaffe üben können. Wir glauben, dass der Einzug der Ordonnanzgewehre und der dazugehörenden Taschenmunition die Sicherheit in unserem Land nicht erhöht. Warum unternimmt niemand etwas gegen Gewaltdarstellungen am Bildschirm, in Zeitungen und Zeitschriften und im Internet? Die Selbstverantwortung darf nicht untergraben werden.
Zur parlamentarischen Initiative der SP-Fraktion 06.434 kann ich nur sagen: Die Anträge, die hier wieder gestellt wurden und werden, haben wir bereits bei der Behandlung des Waffengesetzes abgelehnt. Ich bitte Sie, diese ein weiteres Mal abzulehnen. Es ist eine Zwängerei.
Zur Petition der "Annabelle" habe ich mich schon deutlich genug ausgesprochen. Diese Art und Weise ist schlicht eine Katastrophe. Schon wie die Plakate gestaltet wurden, ist in aller Form zurückzuweisen.
Schützen, Soldaten, Jäger und Waffensammler wissen, wie wir in unserer Schweiz mit diesen Geräten umgehen. Ein Waffenregister in unserem Land durchzusetzen, dazu müsste ja die Armee aufgeboten werden, denn das ist schlichtweg nicht möglich.
Ich bitte Sie, diese parlamentarische Initiative und die Petition abzulehnen und bei der Motion über die Abgabe von Taschenmunition der Minderheit zu folgen.

Simoneschi-Cortesi Chiara (C, TI): Quando la rivista "Annabelle" mi ha chiesto di fungere da testimonial per la campagna a favore della petizione "No alle armi da fuoco in casa", non ho avuto dubbi. Benché sia figlia di un milite che ha fatto più di mille giorni di servizio militare durante l'ultima guerra - e di ciò sono molto fiera -, e benché sia appartenente e rappresentante di un partito che ci tiene ad un elemento fondamentale del nostro Stato, quello dell'esercito di milizia, sono convinta che al giorno d'oggi sia più che giustificato cambiare sistema e lasciare le armi in un luogo sicuro e non in casa alla portata di tutti.
In effetti, dal punto di vista strettamente militare la regola dell'arma a casa è di recente introduzione, e negli anni e nei secoli passati si sono avute differenti soluzioni. Se negli anni Cinquanta c'erano fra l'Europa dell'est e dell'ovest, ma anche a livello internazionale, delle grosse tensioni - vi ricordo lo scontro fra Stati Uniti e Unione sovietica -, oggi questo non c'è più. Noi viviamo in un continente pacificato che è l'Europa. Le guerre purtroppo ci sono ancora, ma sono delle guerre locali o, spesso, delle guerre civili. Tutto ciò giustifica un cambiamento.
Ma anche la società civile è cambiata. I rivolgimenti economici e sociali hanno fragilizzato le persone e le famiglie. La violenza di ogni tipo all'interno delle famiglie è aumentata, o sicuramente è molto più visibile di una volta. Molti atti violenti estremi vengono perpetrati nelle famiglie, e spesso è proprio nelle famiglie che si prende l'arma che c'è in casa, e si fanno questi atti violenti. Anche i suicidi, dove la Svizzera purtroppo ha un primato, vengono fatti spesso con queste armi che si hanno a disposizione.
Un ultimo pensiero: noi donne diamo la vita, noi siamo per la vita. Ogni vita che si può risparmiare e ogni vita che si può salvare è una vita che noi vogliamo salvare. Dunque, non è assolutamente una "Zwängerei", ma è un nostro dovere di manifestare anche la differenza tra donne e uomini in una questione così importante.

John-Calame Francine (G, NE): Les Verts se sont toujours engagés pour que les armes et les munitions ne soient plus conservées à la maison. Notre groupe vient donc, à côté du groupe socialiste et d'autres organisations, de lancer une initiative populaire à ce sujet avec, nous le pensons, une très bonne chance de succès lors du vote populaire.
Nous venons aussi de recevoir une réponse à la motion 07.3347, que j'ai déposée, demandant que l'arme et l'équipement militaire puissent être déposés gratuitement dans les arsenaux, de manière volontaire et sans motivation écrite. Malheureusement, le Conseil fédéral n'a pas su saisir sa chance et a proposé de rejeter la motion. Dommage! Car ainsi il aurait prouvé sa capacité à entendre les
AB 2007 N 1476 / BO 2007 N 1476
préoccupations de la population et à tenir compte de l'analyse des risques qu'elle fait au sujet des violences domestiques, mais aussi dans les cas de suicide. Les armes, tout comme les munitions, n'ont pas leur place dans les appartements ou dans les maisons. Les laisser dans des arsenaux est donc une nécessité, c'est ce que nous avons voulu proposer, malheureusement sans succès.
Le canton de Genève a, quant à lui, compris cette problématique et propose de déposer de manière volontaire et gratuitement armes et munitions à l'arsenal. C'est bien la preuve qu'une telle mesure est possible pour autant qu'on veuille bien se donner la peine de l'imposer. Le Conseil fédéral prétend qu'il faut 6 millions de francs pour garder les armes dans des arsenaux, parce qu'il faudrait construire de nouveaux bâtiments pour les garder en sécurité. C'est vraiment le genre d'arguments qui tue! Quand on ne veut pas prendre de mesures, on s'abrite tout de suite derrière le coût inconsidéré que la mesure engendrerait, mais aucune réflexion de fond n'est menée. C'est une réponse "bateau" qui évite d'empoigner le problème et de proposer des solutions pour y remédier. Il suffit de discuter avec des recrues pour se rendre compte à quel point il est facile de se procurer des munitions durant le service militaire. Certains soldats en ont même fait un sport: détourner l'attention et arriver à se procurer des munitions sans que quiconque s'en aperçoive est devenu un défi à relever.
C'est vous dire à quel point les Verts sont sceptiques quant à la portée réelle de la mesure proposée par la motion 06.3351 Fetz, "Accroître la sécurité tant publique que domestique. Fin de la conservation de munitions de poche à domicile". Nous ne nous faisons aucune illusion quant à son résultat. Certes, cette mesure est mieux que rien. Dès lors, nous la soutiendrons quand même, mais elle est bien peu contraignante pour garantir une meilleure sécurité au sein des familles et pour essayer de prévenir la violence domestique. Malgré le peu d'effets positifs qui découlera de la mise en oeuvre de cette motion, les Verts la soutiendront quand même et ils vous invitent à en faire de même ainsi qu'à soutenir toutes les pétitions qui vont dans le même sens.

Müller Walter (RL, SG): Ich spreche zur Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates, "Abgabe von Taschenmunition": Die freisinnige Fraktion hat an der Fraktionssitzung vom Dienstag, 25. September 2007, die am 16. April 2007 von der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates eingereichte und am 20. Juni 2007 vom Ständerat angenommene Motion beraten. Eine klare Mehrheit empfiehlt sie zu Ablehnung.
Was sind die Gründe? Nach Ansicht einer deutlichen Mehrheit der Fraktion wurden die Auswirkungen auf die Wehrbereitschaft der Armee vom Ständerat zu wenig berücksichtigt. Die Motion ist eine direkte Antwort auf die Motion Fetz 06.3351. Diese wollte den generellen Verzicht auf die Abgabe von Taschenmunition zur Heimaufbewahrung. Die Befürworter dieser Motion haben in ihren Voten auch immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass der Verzicht auf die Heimabgabe der Taschenmunition nur ein erster Schritt sei und letztendlich auch die Waffe nicht mehr zu Hause aufbewahrt werden solle. Somit zielt zumindest ein grosser Teil der Befürworter direkt auf die Schwächung und Aushöhlung der Wehrbereitschaft und damit der Sicherheit unseres Landes ab.
Unser bewährtes Milizsystem beruht auf einer raschen Mobilisierung, und daher ist aus sicherheitspolitischer Sicht an der Abgabe der persönlichen Waffe und Munition festzuhalten. Unser Wehrsystem stützt sich auf einen kleinen Kern von Berufsmilitärs und im Übrigen auf Milizangehörige, die dank der Abgabe der persönlichen Ausrüstung, inklusive Waffe und Munition, rasch einsatzbereit sind. Mit diesem System dokumentieren wir nach aussen auch unsere permanente Wehrbereitschaft und den absoluten Willen, Land und Volk jederzeit Sicherheit zu gewähren. Sicherheit ist auch eine wesentliche Voraussetzung für Wohlfahrt und wirtschaftliche Entwicklung eines Landes.
In der Schweiz wird das Gewaltmonopol des Staates seit Jahrhunderten akzeptiert. Das Recht auf Waffenbesitz und die Abgabe der Dienstwaffe sind damit auch Gegengewichte zum Gewaltmonopol des Staates und starke Vertrauenssignale an das Volk. Probleme mit privatem Waffenbesitz gibt es vor allem in Ländern, wo das Gewaltmonopol des Staates wenig verankert und akzeptiert ist. Einschlägige Beispiele können wir auf dem Balkan genügend beobachten. Jeder Missbrauch von Waffen, ob mit einer Armeewaffe oder einer zivilen Waffe, ist scharf zu verurteilen. Wir würden aber auch mit einem völligen Verzicht auf die Abgabe von Dienstwaffe und Munition Gewalttaten nicht verhindern können. Letztendlich würden einfach die Verantwortungsvollen entwaffnet: Wer schlechte Absichten hat, wird immer zur Waffe und zu Munition kommen.
Setzen Sie Vertrauen ins Volk, und lehnen Sie diese Motion ab. Bei allen anderen Vorlagen unterstützt die FDP-Fraktion die Mehrheiten.

Borer Roland F. (V, SO): Wenn zwei sich verstehen, haben sie das Leben lang Arbeit, so ist es eben.
Die SVP-Fraktion wird die Anträge, die auf eine Entwaffnung der Angehörigen der Armee hinauslaufen, ablehnen. Dazu gehört auch die Motion des Ständerates.
Wir haben vorhin bei der Begründung der Minderheiten sehr viele Halbwahrheiten gehört. Wir haben auch gehört, dass Wissenschafter mit den Initianten einiggehen, dass es eine Gleichstellung gibt im Verhältnis von Waffen zu Hause und Suizidfällen respektive Verbrechen mit Schusswaffen. Man kann darüber streiten, ob diese Behauptungen wissenschaftlich belegt sind oder nicht. Faktum ist aber, dass der oft von linken Kreisen zitierte Professor Martin Killias bis heute klare Beweise bezüglich der Ordonnanzwaffen und bezüglich der anderen Schusswaffen, die in irgendwelche Vorgänge verwickelt sind, schuldig geblieben ist. Leider - und das hat man auch bei der Petition rund um die "Annabelle" getan - werden heute alle Waffen, die im Umlauf sind, die im Besitz von irgendwem sind, mit Ordonnanzwaffen gleichgestellt. Diese Gleichung ist nun einmal falsch. Wenn heute salopp behauptet wird, es gebe 300 Suizide und andere Vorkommnisse mit Ordonnanzwaffen, so ist diese Zahl nicht korrekt, sie stimmt nicht.
Insofern muss ich festhalten, dass mit Halbwahrheiten und Unwahrheiten sehr viele Unterschriften unter diese Petition erschlichen worden sind. Wenn die Damen und Herren, die diese Petition unterschrieben haben, tatsächlich wüssten, wie die Verhältnisse sind, hätten sie sich unter Umständen zwei- oder dreimal überlegt, ob diese Petition wirklich einer Unterschrift würdig ist.
Ich kann nur das wiederholen, was ich heute schon einmal gesagt habe: Die SVP-Fraktion vertraut den Angehörigen der Armee, dass sie mit ihren Ausrüstungsgegenständen korrekt umgehen können und wollen. Dazu gehören die Waffe und die Munition. Diese beiden Dinge sind für uns unteilbar. Aus diesen Gründen werden wir sämtliche Anträge, die auf eine salamischeibenweise stille Entwaffnung der Angehörigen der Armee hinauslaufen, ablehnen.
Wir bitten den Rest der bürgerlichen Politikerinnen und Politiker in diesem Saal, ein Gleiches zu tun. Es ist eigentlich schon komisch, dass ein Grossteil dieser Gruppierungen leider nicht mehr merkt, wohin der Zug, angeführt durch die politische Linke und unterstützt durch einen Pseudo-Wissenschafter, hier gehen soll.

Widmer Hans (S, LU): Herr Borer, Sie sprechen so leichtfertig von Entwaffnung. Wissen Sie, was das heissen würde? Dann gäbe es eine Armee ohne Waffen! Wir wollen nur, dass die Waffe nach dem Dienst an einem sicheren Ort ist. Ist das eine Entwaffnung?

Borer Roland F. (V, SO): Herr Widmer: Ja, und das Tragische daran ist, dass Ihre Kreise daran herumlaborieren, dass diese Entwaffnung stattfindet. Das Gesindel - ich betone: das Gesindel -, das in unserem Land illegal in Waffenbesitz ist, das interessiert Sie anscheinend wenig.
AB 2007 N 1477 / BO 2007 N 1477

Günter Paul (S, BE): Herr Borer, Sie haben vorhin gesagt, dass man das Verhältnis von Ordonnanzwaffen zu anderen Waffen nicht kenne. Sind Sie sich bewusst, dass rund 70 Prozent der Waffen, die heute zu Hause aufbewahrt werden, Ordonnanzwaffen von aktiven oder ehemaligen Armeeangehörigen sind?

Borer Roland F. (V, SO): Es ist Ihre Behauptung, dass es 70 Prozent sind! Ich möchte Ihnen eine Gegenfrage stellen: Nennen Sie mir einmal die offiziellen Zahlen der illegalen Waffen, die irgendwoher aus dem Ausland in die Schweiz gelangen und hier in Umlauf sind! Erst dann können wir über Prozentzahlen reden. Es geht nicht an, dass wir immer nur von der Basis der legalen Waffen ausgehen. Die Hunderttausenden von Waffen - Sie bestätigen mich ja in meiner Annahme, Herr Günter -, die legal im Besitz von Angehörigen der Armee oder ehemaligen Angehörigen der Armee sind, geben aber zu absolut keinen Beanstandungen Anlass. Ich bin stolz, dass ich auch einer jener ehemaligen Angehörigen der Armee bin, die ihre Pistole zu Hause haben dürfen. Ich bin stolz darauf, dass unsere Politik bis anhin auch das Vertrauen hatte, dass ich mit dieser Waffe keinen Unsinn mache.

Fehr Hans (V, ZH): Wenn man diese ausgiebige Debatte mitverfolgt hat, dann stellt man fest, dass in der Frage der Munition oder der Waffe zu Hause zum Teil die Moralisten das Feld besetzt haben. Es sind aber nicht nur die Moralisten, sondern zum Teil spielt auch eine gewisse Heuchelei mit. Man gibt vor, Probleme der Sicherheit zu lösen, und löst mit der flächendeckenden Massnahme der Entwaffnung kein einziges Problem im Sicherheitsbereich. Das nenne ich heuchlerisch. Ein Täter wird immer eine Waffe haben. Das wurde schon mehrfach gesagt, und das ist die Realität. Was Sie mit diesen Massnahmen jedoch erreichen, ist, dass Sie Hunderttausende von Schweizer Milizsoldaten unter den Generalverdacht des Waffenmissbrauchs und krimineller Taten stellen. Dieser Generalverdacht ist unseriös und völlig deplatziert. Sie werden der Sache in keiner Weise gerecht.
Bei der angeblichen Statistik handelt es sich lediglich um Hochrechnungen aus einzelnen Kantonen; zudem werden die Ordonnanzwaffen mit allgemeinen Feuerwaffen vermischt; auch das ist nicht statthaft.
Meine Damen und Herren vor allem der bürgerlichen Seite, mir ist schleierhaft, dass es bürgerliche Politiker gibt, die das System hinter dem Ganzen, dass nämlich mit dem Munitions- und Waffenentzug nur eine Etappe eingeleitet wird, nicht durchschauen. Die erste Etappe lautet: Die Munition muss von zu Hause weg. Die zweite Etappe lautet: Die Waffe muss von zu Hause weg. Die dritte Etappe lautet: Das Obligatorische wird wegfallen. Die Schützenvereine werden darunter leiden. Die Waffentradition wird schrittweise beseitigt. Es geht für jene, die überhaupt noch eine Armee wollen, in Richtung Profiarmee für Auslandeinsätze. Schlussendlich will man keine Armee mehr. Ich bitte Sie, die Sache zu Ende zu denken.
Die Waffe und die Munition zu Hause: Das war und ist ein untrennbarer Bestandteil des schweizerischen Milizsystems, einzigartig, bewundert, respektiert in der ganzen Welt. Ich hatte vor ein paar Monaten eine chinesische Delegation zu Besuch. Die Chinesen haben mit Bewunderung und Respekt von unserem einzigartigen System vernommen. Schaffen Sie diese Einzigartigkeit nicht ab!
Ich appelliere namentlich an die Bürgerlichen, von denen ich glaube, dass sie die Armee und unsere Waffentradition aufrechterhalten wollen. Laufen Sie nicht den Linken hinterher, den Moralisierern, den Heuchlern, den Leuten der "Annabelle"! Laufen Sie nicht den Armeegegnern hinterher! Springen Sie nicht auf diesen Zug auf!
Lehnen Sie die Vorlagen im Sinne der SVP-Fraktion ab!

Aeschbacher Ruedi (E, ZH): Ich muss zuerst ein paar Dinge vorausschicken:
1. Für mich ist "Patriot" kein Schimpfwort, im Gegenteil.
2. Ich bin in den Kriegs- und Nachkriegsjahren an der Grenze in der Ostschweiz aufgewachsen. Meine Eltern und ich waren froh, dass die Armee an der Grenze stand.
3. Ich stehe auch heute zu einer glaubwürdigen Landesverteidigung. Meine weit über tausend Diensttage leistete ich mit Freude und Engagement, und die zwölf Jahre, in denen ich eine Kompanie und nachher ein Bataillon befehligte, sind immer noch eine wertvolle Erinnerung und Erfahrung für mich.
Kurz und gut: Es steht einer vor Ihnen, der Ja zur bewaffneten Neutralität sagt, der Ja zu einer glaubwürdigen Landesverteidigung sagt und der zur Armee steht. Dies alles hindert mich aber nicht daran, die Frage der Aufbewahrung der Ordonnanzwaffe und der zugehörigen Munition emotionslos, sachbezogen anzugehen. Da komme ich zu folgenden Überlegungen und Schlüssen:
Die Abgabe der Ordonnanzwaffe samt Munition machte Sinn, als man sie einführte. Das in Zeiten, als noch eine ganz andere Kriegführungsstrategie bestand; in Zeiten, als man davon ausging, dass Überraschungsangriffe erfolgen würden und sich die Mannschaften zu ihren Organisationsplätzen durchschlagen müssten; in Zeiten, als man von einer solchen Strategie auch zu Recht ausging.
Heute ist die Situation aber völlig anders. Überfälle dieser Art, die ein Einrücken, eine Mobilisierung der Armee von einer Stunde auf die andere, ohne Vorwarnzeit, nötig machten, sind ausgeschlossen - die können wir vergessen. Die Situation ist auch anders, insofern, als die Angehörigen der Armee heute nicht mehr wie früher nahe ihrem Wohnort arbeiten, sondern ihren Arbeitsort zum Teil ja weit entfernt haben und grosse Strecken zurücklegen müssen, wenn sie an ihre Waffe und ihre Munition im Schlafzimmerschrank gelangen wollen, um sich dann zu ihrer Einheit durchschlagen zu können. Es ist alles anders als seinerzeit, als diese damals sinnvolle Massnahme eingeführt wurde.
Selbst wenn dieser Aspekt noch von Bedeutung wäre, muss ich sagen: Die Situation, wie wir sie in der heutigen Zeit antreffen, lässt eine solche Massnahme in dieser Weise sachlich nicht mehr rechtfertigen.
Jetzt kommt das Argument des Schiessobligatoriums; es kommt auch das Argument, dass die Waffenhandhabung jedes Jahr wieder geübt werden müsse. Dazu möchte ich Folgendes sagen: Es ist richtig, dass wir bis vor zwanzig, dreissig Jahren die Situation hatten, dass man mit 20 Jahren die Rekrutenschule absolvierte, hernach einige WK machte und dann über längere Zeit noch dienstpflichtig war bzw. eingeteilt blieb, aber nicht mehr aufgeboten wurde. Bis zum 50. Altersjahr war man ja noch eingeteilt, und da machte es einen gewissen Sinn, dass man jedes Jahr einmal die Waffe wieder aus dem Schrank holte, sich in den Schiessstand begab und schaute, wie das mit diesem Gewehr noch funktioniert. Schliesslich war man ja eingeteilt, und man hatte längere Phasen, wo man nicht mehr zu einem Wiederholungs- oder Ergänzungskurs aufgeboten war. Es machte also einen gewissen Sinn, dass man mit dieser Waffe wieder umgehen und sie im Schiessstand benützen musste.
Heute ist das anders; jetzt sind wir mit 32 Jahren aus der Dienstpflicht entlassen. Wir haben auch eine sehr kurze Zeit nach der Grundausbildung in der Rekrutenschule. In dieser Zeit ist die Waffenhandhabung noch präsent; wir müssen nicht dauernd repetieren; und wenn schon, dann sicher in einem der Wiederholungskurse, die in den folgenden zwölf Jahren sehr rasch aufeinanderfolgen. Auch mit der Auffassung, dass wir die Waffenhandhabung mit dem Obligatorischen immer wieder üben müssen und dass uns dies einen grossen militärischen Gewinn bringt, bin ich gar nicht einverstanden.
Es kommt dazu, dass das Schiessen im Schiessstand auf eine Distanz von 300 Metern etwas fragwürdig ist, wenn man den Einsatz des Füsiliers generell - desjenigen, der mit dem Sturmgewehr oder der Pistole umgehen muss - anschaut. Der Einsatz ist heute ein ganz anderer; da wird Seriefeuer geschossen und nicht Punktfeuer auf 300 Meter wie im Schiessstand.
AB 2007 N 1478 / BO 2007 N 1478
Damit komme ich zum Schluss und stelle fest, dass - mit Verlaub gesagt - das Argument des Logistikproblems, wie es noch herbeigeredet wird, nämlich dass die Armee die Abgabe der Waffe nicht bewältigen könnte und die entsprechenden Probleme zu gross wären, halt auch wenig stichhaltig ist.
Zusammenfassend: Die Verhältnisse haben sich in den letzten fünfzig oder sechzig Jahren nun wirklich stark verändert, und zwar so stark, dass die generelle Aufbewahrung der Waffe zusammen mit der Munition zu Hause beim Wehrmann keiner militärischen Notwendigkeit mehr entspricht - ich unterstreiche: keiner militärischen Notwendigkeit mehr! Wenn das so ist, dann, meine ich, sollten wir heute auf diese Massnahme wieder verzichten können.
Es bleiben noch die Argumente der Schützenvereine. Für mich ist es selbstverständlich, dass diejenigen, die in Schützenvereinen ihrem Sport nachgehen möchten, auch das entsprechende Sportgerät zur Verfügung haben müssen. Nur, in der Regel benützen Sportschützen, die das Schiessen wirklich als Sport betreiben und nicht nur einmal im Jahr zum Obligatorischen zusammenkommen und dann noch etwas zusammensitzen, Spezialwaffen. Ich habe eigentlich nie gesehen, dass diese Sportschützen mit der Armeepistole oder dem Sturmgewehr schiessen; vielmehr schiessen sie mit ihren Spezialgewehren und Spezialpistolen, die auch viel genauer und exakter sind.
Sie haben nun, wenn Sie gut zugehört haben, festgestellt, dass ich mich rein sachbezogen und emotionslos einfach auf die Frage konzentriert habe, ob Waffe und Munition zu Hause heute noch eine militärische Notwendigkeit seien oder nicht. Ich komme ganz klar zum Schluss, dass eine militärische Notwendigkeit nicht mehr besteht. Und in diesem Falle haben wir doch die Freiheit, entsprechend zu handeln.
Andere Rednerinnen und Redner haben das Problem dargestellt, welches der Zugang zu einer Waffe zu Hause allenfalls beinhalten kann. Ich muss deutlich sagen, dass ich nicht zu denen gehöre, die meinen, dass dies ein sehr grosses Problem ist. Aber es ist ein kleiner Teil der Problematik, die wir heute haben. Das ist nicht wegzuleugnen. Es ist ein kleiner Teil; aber dieser kleine Teil besteht darin, dass eben Drohungen, Gewalt und auch Tötungen vorkommen.
Zum Schluss noch: Es ist gesagt worden, es würde einem Misstrauensvotum gleichkommen, wenn man die Waffe nicht mehr zu Hause aufbewahren könne, es sei ein Misstrauensvotum gegenüber allen, den vielen Hunderttausend guten, anständigen Soldaten. Aber das ist es nicht, wir nehmen ihnen nicht etwas weg, das sie in ihrem privaten Leben brauchen würden. Wir nehmen es zu uns. Wenn sie in den Militärdienst einrücken, dann verfügen sie über das Material, das sie brauchen, um ihren Auftrag als Armeeangehörige wahrzunehmen. Mehr braucht es nicht.
Wir werden in diesem Sinne zu den einzelnen Anträgen und Geschäften, die hier zusammengefasst sind, Stellung nehmen.

Galladé Chantal (S, ZH): Es ist Aufgabe unseres Staates, Sicherheit zu schaffen. Wir von der SP treten für mehr Sicherheit ein, wir wollen Affekthandlungen vermeiden, wir wollen Tote verhindern, und wir wollen Bedrohungen verhindern.
Die Armeewaffe gehört ins Zeughaus und nicht in den Kleiderschrank. Diese Zeiten sind vorbei! Die heutige Regelung bringt jährlich an die 300 Tote. Ich möchte hier kurz auf die Argumentation der SVP und von Herrn Borer eingehen. Ich mag mit Ihnen nicht über Zahlen streiten, wenn es um Tote geht, denn jeder Tote ist einer zu viel. Ob es etwas mehr oder weniger Tote sind, ist unerheblich. Für jeden Fall, der sich verhindern lässt, lohnt es sich, dass wir etwas machen. Es ist tragisch, wenn es durch eine Regelung Tote gibt, und wir hätten das vermeiden können, ohne dass uns deswegen etwas gefehlt hätte.
Es ist auch nicht fair, Herrn Professor Killias als Pseudo-Wissenschafter zu bezeichnen. Er hat immerhin eine seriöse wissenschaftliche Studie zum Thema gemacht. Es ist die einzige Studie, die in diesem Sinn existiert. Wir wissen aber heute, dass ein Zusammenhang zwischen Verfügbarkeit von Schusswaffen und Tötungen durch Schusswaffen besteht. Vielleicht fällt es Ihnen auch schwer, die hohe Zahl zu glauben. Sie ist deshalb so hoch, weil - das wissen viele Leute nicht - Suizide nicht in der Zeitung erscheinen. Das druckt ja keine Zeitung ab, sondern nur dann, wenn es um Tötungen geht, wird die Meldung abgedruckt.
Wir werden die Petitionen der "Annabelle" und der Jugendsession und auch die anderen Vorstösse, alle Vorstösse, die in Richtung mehr Sicherheit für die Menschen in diesem Land gehen, unterstützen. Wir wollen, dass die Petitionen in der Kommission zu verbindlichen Vorschlägen, Motionen ausgearbeitet werden. Wir werden all diese Vorstösse unterstützen - ausser die Petition Leutenegger Frank, die das Gegenteil von dem will, was wir als mehr Sicherheit bezeichnen würden.
Wir wollen heute als ersten Schritt auch dem Ständerat folgen. Er sagt, dass wir die Munition und die Waffe getrennt aufbewahren sollen. Es ist für uns aber klar, dass das nur eine Etappe im Ganzen sein kann. Es ist eine Verbesserung gegenüber heute, aber es ist nicht das, was wir schlussendlich wollen. Wir werten es als Erfolg unserer Initiative, dass dieser Schritt heute vermutlich möglich wird und im Ständerat schon möglich geworden ist. Ich sage Ihnen, es macht Spass, für die Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" Unterschriften zu sammeln. Noch nie habe ich in meiner seit siebzehn Jahren währenden politischen Aktivität erlebt, dass die Menschen auf der Strasse anstehen, um eine Initiative zu unterschreiben. Das ist nicht, wie Herr Borer vorher gemeint hat, deshalb so, weil die Leute nicht wüssten, dass die Zahl der 300 Toten, wie er meint, nicht stimmen würde, sondern das ist deshalb so, weil die Menschen finden, sie bräuchten die Waffen nicht zu Hause; sie fühlten sich durch die Waffe im Kleiderschrank bedroht und nicht sicher.
Die Zeiten haben sich verändert, das muss man vielleicht zur Kenntnis nehmen! In keinem zivilisierten Land auf dieser Welt werden die Waffen so vom Staat unter die Leute gebracht wie in der Schweiz. Wir müssen damit aufhören. Wir wollen ein sicheres Land sein. So, wie heute die Sicherheitssituation ist, bringt die Aufbewahrung der Waffe zu Hause nichts mehr. Die realen Bedrohungen, die heute existieren, lassen sich nicht durch die Waffe zu Hause lösen.
Stellen Sie sich beispielsweise vor, es wäre Terroralarm am Flughafen. Würde dann jeder Wehrmann nach Hause rennen, seine Waffe holen und nach Kloten stürmen? Das wäre ja sicherheitspolitisch total gefährlich. Sie wissen genau, dass das vom Sicherheitskonzept her auf keinen Fall so funktioniert und auch nicht so funktionieren darf.
Sie können heute mit der SP-Fraktion zusammen für mehr Sicherheit stimmen; Sie können heute für Sicherheit eintreten. Das meiste, was wir an Verbesserungen für dieses Land fordern, ist zwangsläufig mit Kosten verbunden. Dieses Mal können Sie die Sicherheit auch noch gratis haben; die Massnahme kostet nicht einmal etwas.
Und ich möchte Sie daran erinnern: Wir nehmen Ihnen auch nichts weg. Es verliert niemand etwas, aber wir gewinnen alle. Wenn wir auch nur einen Todesfall verhindern können, dann hat sich das Ganze schon gelohnt. Ich danke Ihnen in diesem Sinne für die Unterstützung der entsprechenden Vorstösse.

Pfister Theophil (V, SG): Frau Kollegin Galladé, Sie haben jetzt wieder die Zahl von jährlich 300 Toten verwendet, und gleichzeitig haben Sie sie aber wieder relativiert. Meine Frage: Woher ist diese Zahl, woher stammt sie? Bezieht sich diese Zahl auf die 200 000 Armeewaffen, die Sie ins Zeughaus verbannen wollen?

Galladé Chantal (S, ZH): Ich kann Ihnen die Studie geben. Es ist eine Studie des Kriminologen Professor Dr. Martin Killias. Es ist in diesem Sinne die einzige Studie zu dieser Frage.
Was ich auch sagen muss: Es ist eine Hochrechnung der Kantone. Es sind dabei nur mit Ordonnanzwaffen getötete
AB 2007 N 1479 / BO 2007 N 1479
Personen berücksichtigt. Ich habe die Zahl nicht infrage gestellt; ich habe sie nur auf Herrn Borers Votum hin relativiert, indem ich gesagt habe: Selbst wenn diese Zahl nicht präzise sein sollte oder wenn sie angezweifelt würde, so sei es doch eine Tatsache, dass es mit Armeewaffen Getötete gebe, dass es jährlich viele Tote seien und dass jeder Tote einer zu viel sei. Ich finde es zynisch, über Zahlen in Bezug auf Tötungen, die sich hätten vermeiden lassen, zu streiten. Das wollte ich mit der Relativierung zum Ausdruck bringen. Ich wollte nicht die Zahl relativieren.

Savary Géraldine (S, VD): Je m'exprimerai plus particulièrement sur la motion de la CPS-CE 07.3277 concernant la remise de munitions de poche. A ce titre, j'aimerais être tout à fait honnête en vous disant que nous considérons qu'elle va dans le bon sens. Tout comme la prise de position du Conseil fédéral, elle confirme la prise de conscience des responsables politiques sur la question des armes d'ordonnance.
Lorsque le Conseil fédéral dit, dans sa prise de position au sujet de la motion précitée, qu'il est prêt à lier, à l'avenir, la détention par les militaires actifs des munitions de poche dans leurs foyers à la situation qui domine la politique de sécurité, il revient en fait aux pratiques qui prévalaient avant 1952. Je rappelle aux plus jeunes, et sans doute aux plus anciens, qu'avant 1952 le Conseil fédéral évaluait la situation sur le plan de la sécurité et, si la sécurité était assurée, il ordonnait de ne pas conserver les munitions de poche à domicile et de les consigner à l'arsenal. Par conséquent, il évaluait la situation et ensuite il prenait une décision relative aux munitions de poche. Ce n'est plus le cas depuis 1952, et je pense que c'est une erreur. En fait, la motion prévoit d'en revenir à la pratique d'avant 1952.
J'ai dit qu'il fallait être honnête et reconnaître la qualité de cette motion, mais il faut aussi être lucide: il n'est pas certain que le Conseil fédéral et les sénateurs eussent fait preuve de tant de sagesse s'il n'y avait pas eu la mobilisation des citoyennes et des citoyens, en particulier autour de la pétition revue "Annabelle" 06.2025, "Non aux armes à feu à la maison", et, surtout, du lancement de l'initiative populaire "pour une protection face à la violence des armes". Nous pouvons d'ores et déjà dire que cette initiative a atteint une de ses "cibles", à savoir alerter quant aux dangers que représentent les armes des militaires conservées à la maison.
Cette motion, disais-je, va dans le bon sens parce que pour la première fois la majorité politique de ce Parlement reconnaît qu'il y a un lien entre les homicides à domicile et les armes d'ordonnance militaire, entre les suicides et le fusil militaire. Par l'adoption de cette motion, le Conseil des Etats confirme qu'il est dangereux d'avoir un fusil chargé à la maison.
Ensuite, grâce à cette motion, les drames qui endeuillent et ensanglantent les familles en Suisse et qui arrivent souvent sur un coup de tête qu'on explique mal, qu'on n'anticipe en général pas, pourront être évités en partie. C'est donc un pas qui va dans la bonne direction, mais qui reste insatisfaisant. Il est insatisfaisant principalement parce que le contrôle des munitions reste difficile. Vous avez pu lire dans les médias des témoignages de soldats qui savent que le contrôle est difficile et qui gardent leurs munitions dans leur poche. L'armée ne cherche pas ces munitions qui disparaissent dans la nature. Vous avez aussi des témoignages des professionnels de l'armée, des gradés, des officiers, qui reconnaissent que le contrôle des munitions est impossible.
La mesure adoptée par le Conseil des Etats a donc une portée essentiellement symbolique et elle justifie les revendications de l'initiative parlementaire 06.434, qui souhaite aller plus loin et améliorer la sécurité intérieure. Elle donne raison à la pétition revue "Annabelle" et à la pétition Session des jeunes 2006, qui font le lien entre la violence au sein des ménages et la présence des armes militaires à la maison.
La réponse que nous avons aujourd'hui reste donc incomplète et, au nom du groupe socialiste, je vous invite à franchir cette première étape, certes, mais à terme, à déposer les armes!

Huguenin Marianne (-, VD): Corinne Rey-Bellet et son frère ont été tués en avril 2006 par un Sigg P 220 9 millimètres, pistolet d'ordonnance de son mari, banquier Saint-Gallois et major à l'armée: un meurtre emblématique d'une ancienne championne de ski, qui a mis en évidence que la violence et les homicides ne se trouvent pas tant dans la rue mais plutôt à domicile, où a lieu en Suisse un homicide sur deux et où les femmes sont particulièrement menacées. En janvier 2003, c'est un adolescent jurassien de 15 ans qui est mort, tué par un camarade, jeune tireur sportif âgé de 12 ans qui exhibait son fusil d'assaut prêté par le président de la société de tir locale. Tout récemment, en août dernier, dans le canton de Neuchâtel, un retraité du département militaire, ancien lieutenant-colonel, a tué son épouse puis s'est suicidé.
On compte 280 morts par année dans notre pays provoquées par des armes d'ordonnance: 280 de trop! Les résultats de l'étude de Martin Killias, dont on a parlé, ont surpris ses auteurs: 16 pour cent des homicides habituels, 36 pour cent de ces homicides dans le cadre familial et 68 pour cent des suicides sont commis avec une arme d'ordonnance. Mentionnons aussi la violence, les menaces, les intimidations. La revue "Annabelle", lors de la récolte des signatures, l'a rappelé en citant un homme qui a tiré avec son fusil d'assaut à travers son appartement en présence de sa femme et de trois enfants terrorisés. Ces violences de la vie ordinaire sont bien plus fréquentes qu'on le croit. En mars 2007 aussi, la presse a relaté l'arrestation d'un Suisse de 21 ans qui avait tiré cinq coups de feu avec son fusil militaire contre le bâtiment de la gendarmerie fribourgeoise pour se faire remarquer.
Face à ces faits, les arguments des partisans de ces arsenaux privés et domestiques sont surprenants. Si les auteurs des faits divers que j'ai précédemment mentionnés avaient été de jeunes Kosovars, les choses auraient été vues autrement. Mais non, ils sont banalement Suisses, banalement soldat ou major, banalement inscrit à un de ces cours de jeunes tireurs. Ils ont dérivé, "pété un plomb", comme on dit, et ils sont passés à l'acte, acte facilité par la présence de l'arme. Quand c'est un jeune Albanais qui dérape, on parle de culture, vous cherchez des solutions globales, vous pénalisez toute une communauté. Quand c'est un jeune tireur, un officier ou un soldat, on parle de dérapage individuel, on ne parle plus de culture mais d'individus, et on se refuse à prendre toute mesure générale globale, alors qu'on en reconnaît l'efficacité. L'exemple du Canada montre que la limitation de l'accès aux armes à feu permet de réduire le nombre de suicides.
C'est une preuve de plus qui montre qu'un acte violent contre soi-même ou contre les autres est favorisé par l'accès facile à une arme. L'argument le plus insupportable, c'est quand même d'arguer que le maintien des armes dans les arsenaux coûterait des millions, nous dit-on. Avec son budget se chiffrant en milliards et ses arsenaux qui se vident, notre armée devrait pouvoir - comme toutes les armées du monde - stocker les armes de ses soldats.
280 morts par année en tant de paix: pour être crédible, une armée doit protéger la vie des citoyens et non pas la mettre en danger ou alors elle n'a plus de raison d'être. Nos maniaques de la sécurité dégainent sur la violence des jeunes. Ils banalisent à outrance la violence des armes et les morts réguliers et prévisibles qu'elles occasionnent. Et tout le discours contre la violence des jeunes est décrédibilisé par ce refus de prendre des mesures toutes simples pour diminuer la violence en général.
Nous soutiendrons donc la motion de la CPS-CE 07.3277 adoptée par le Conseil des Etats, l'initiative parlementaire du groupe socialiste 06.434 ainsi que les pétitions Session des jeunes 2006 07.2001 et revue "Annabelle" 06.2025. Nous soutiendrons surtout l'initiative parlementaire précitée, seul véritable remède pour lutter efficacement contre la violence et le meurtre tolérés dans notre pays.

Schmid Samuel, Bundesrat: Gestützt auf die gemeinsame Behandlung der verschiedenen Vorstösse, muss ich vorweg
AB 2007 N 1480 / BO 2007 N 1480
erklären, dass ich nur berechtigt bin, zur Motion zu sprechen. Soweit Sie über die erste Phase der parlamentarischen Initiative abstimmen oder auch über die Petitionen, ist der Bundesrat zur Zeit noch nicht gefragt. Allerdings gibt es ja einen inneren Zusammenhang. Aber wie gesagt, ich habe mich zu konzentrieren auf die Motion des Ständerates, und hier beantragt Ihnen der Bundesrat die Annahme dieses Vorstosses.
Die Motion überlässt es auch dem Bundesrat, den Empfängerkreis der Taschenmunition der sicherheitspolitischen Lage anzupassen und das auf Verordnungsstufe zu regeln. Das ist auch das, was nötig ist, um Sicherheit in jeder Beziehung gewährleisten zu können. Und zu dieser Sicherheit gehören natürlich ebenfalls das Funktionieren und die Effizienz unseres wesentlichen Sicherheitsinstrumentes, und das ist die Armee.
Die im Vorstoss gewählte Lösung ist nach Ansicht des Bundesrates vernünftig und risikogerecht, und sie wurde auch schon früher angewendet. Historisch ist sie nicht derart einzigartig. Bis zum Zweiten Weltkrieg wurde die Taschenmunition nur an Truppen mit Grenzschutzaufgaben abgegeben. Man handelte also schon damals situationsgerecht und differenziert. Die heute noch geltende Lösung war ihrerseits wieder den Verhältnisses des Weltkrieges und des Kalten Krieges angepasst und für diese Zeit auch wieder stimmig und korrekt. Auch jetzt haben wir unsere Situation zu beurteilen, und, wie wir glauben, zeigt die Motion des Ständerates auch den möglichen Weg dazu.
Falls Sie und Ihr Rat der Motion zustimmen, werden wir die Verordnung des VBS über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen entsprechend ändern und eben diese Flexibilität nutzen, und zwar so, dass die Taschenmunition mit Rücksicht auf die gegenwärtige sicherheitspolitische Lage bis auf Weiteres nur noch den für Ersteinsätze vorgesehenen Truppen der Armee abgegeben wird. Im Moment sind dies die Angehörigen der Militärischen Sicherheit, die als militärisches Personal ständig über ihre persönliche Munition verfügen. Daneben sind Truppen im Ersteinsatz solche, die im Dienst sind, seien es die Durchdiener, seien es die Truppen im WK. Sie sind ohnehin entsprechend und ordentlich versorgt mit der für ihre Einsätze notwendigen Munition.
Ob und welche Formationen da allenfalls noch dazukommen, werden wir zu prüfen haben. Die informelle Zahl, die in einer Diskussion geäussert wurde, die Zahl von etwa 2000 Armeeangehörigen, ist in diesem Sinne als Obergrenze zu verstehen - immer im Hinblick auf die heutige Risikosituation. Die Beantwortung der Frage, wie sich das inskünftig verhalten wird, ist die Aufgabe dieser permanenten Risikobeurteilung.
Nach Inkraftsetzen der Verordnungsänderung würden wir die Taschenmunition nach dem Wiederholungskurs nicht mehr mit nach Hause geben. Mit anderen Worten: Es erfolgte eine schrittweise Reduktion dieser Heimabgabe. In zwei, drei Jahren wäre die Taschenmunition damit eingezogen. So weit, so gut!
Allerdings bin ich gezwungen, gestützt auf Ihre Diskussion jetzt auch sehr deutlich zu sagen, was diese Haltung des Bundesrates nicht bedeutet. Sie ist kein erster Schritt zum Verzicht auf die Heimabgabe der persönlichen Armeewaffe! Das sei jetzt ebenso deutlich unterstrichen. Die Ordonnanzwaffe gehört auch nach dem Rückzug der Taschenmunition zum Wehrmann nach Hause. Darauf habe ich schon im Ständerat mit allem Nachdruck hingewiesen. Ich habe dies auch unterstrichen, weil es meine persönliche Überzeugung ist. Der Bundesrat hat diese Position immer wieder bekräftigt, zuletzt in einer Stellungnahme auf eine Motion aus diesem Rat.
In Übereinstimmung mit dem Grundgedanken des Milizprinzips geht der Bundesrat in Bezug auf die persönliche Waffe weiterhin von einer Aufbewahrungspflicht und nicht von einem Hinterlegungsrecht aus. Dafür gibt es gute Gründe:
1. Die persönliche Ausrüstung zu Hause ist ein Ausdruck des Vertrauensverhältnisses zwischen Staat und Bürger. Ich bin eigentlich erstaunt, nachdem ich mir die Argumente angehört habe, mit welcher Leichtfertigkeit man darüber hinweggeht. Das ist nicht nur ein Teil unserer helvetischen Kultur, es ist nicht nur das Produkt eines jahrhundertelangen Vorgangs, sondern es ist ein Grundverhältnis, das für einen demokratischen Staat sehr wesentlich ist. Der Bürger ist bereit, dem Staat das entsprechende Gewaltmonopol zu übertragen; auf der anderen Seite ist aber auch der Staat bereit, dem Bürger seine persönliche Ausrüstung, solange dieser sie noch für einen allfälligen Einsatz braucht, mit nach Hause zu geben.
Das sind nicht leere Worte. Wer das missachtet, könnte das sehr schnell auch wieder bereuen. Die Aufhebung des Grundverhältnisses könnte in vielen anderen Bereichen auch Schule machen. Weshalb soll denn eigentlich die Bürgerschaft über die Höhe der Steuern bestimmen? Die Höhe der Steuern ist Ausdruck eines ähnlichen Grundverhältnisses. In kaum einem Land der Welt gibt man dem Bürger das Recht, letztlich über die Höhe seiner persönlichen Abgabe zu bestimmen. Der Staat selbst schenkt der Bevölkerung das Vertrauen. Das ist aber ein gegenseitiger Vorgang und auch ein gegenseitiger symbolischer Akt. Ich bitte Sie, das nicht allzu leichtfertig zur Seite zu schieben, denn der Mensch hängt viel mehr an der Symbolik, als die moderne Gesellschaft immer wieder glauben machen will.
Wenn der Staat meint, seinen Bürgern Verantwortung abnehmen zu müssen, und ihnen nicht mehr zutraut, mit der persönlichen Waffe auch verantwortungsvoll umzugehen, schwächt er sich letztlich selbst. Der Milizgedanke und die Selbstverantwortung gehören zu den Grundlagen unseres Staates und sind Voraussetzung dafür, dass er auch funktioniert.
2. Die Waffe ist Ausdruck und Symbol von Freiheit und Selbstbestimmung. Ob uns das passt oder nicht - es ist so. Da können Sie in der Geschichte unseres Landes weit zurückblättern, bis zum Rütli und zur Emanzipation von der Adelsherrschaft. Die Waffe war auch ursprünglich Symbol für das Stimmrecht der aktiven Bürger in diesem Staat; symbolisch bloss, zweifellos. Aber das gehört in diese Kultur- und Demokratietradition unseres Landes. Die Waffe in der Hand der freien Bürger erinnert auch daran, dass das Volk über dem Staat und den Behörden steht, auch wenn es seine Macht und Souveränität eben delegiert hat. Diese Zusammenhänge bitte ich Sie, nicht ganz auszublenden und nicht dem Modernismus zu opfern.
3. Die Heimabgabe der Waffe ist eng verbunden mit dem Milizprinzip und seinen speziellen Gegebenheiten und Anforderungen. Eine Milizarmee hat eine gewisse Schwerfälligkeit; bei aller Potenz, die in ihr zu wecken ist. Aber es braucht auch Zeit, um sie entsprechend auszurüsten. So ist jede Stunde oder jeder Tag, der erspart werden kann, gewonnen. Deshalb sind alle Vorkehrungen zu treffen, die es erlauben, rasch bereit zu sein. Wir wollen nicht, dass zuerst im Zeughaus Waffen gesucht und eingerichtet werden müssen, sondern dass man sie eben bereits bei sich hat.
4. Die Heimabgabe ist auch mit Rücksicht auf die Schiessausbildung dringend geboten. Hier unterscheide ich mich von einigen, die sich hierzu geäussert haben. Diese erwähnten ein bis zwei Tage - ich bitte Sie zu bedenken, was es bei der Grösse unserer Verbände heisst, Waffen persönlich abzugeben. Etwa ein Drittel unserer WK-Pflichtigen verschieben den WK, sodass es nicht immer die gleichen Einheiten sind, die abgeben und dann wieder zusammenkommen, um den Dienst zu leisten. Etwa ein Drittel sind Verschieber, die den Dienst um ein oder mehrere Jahre verschieben. Zudem sind die Verbände dezentral, und das bei einem Bataillonsbestand von rund tausend Mann. Wenn die Armee dann schon die Waffe einschiesst, dann ist auch für Leute, die keine optimalen Resultate erzielen, sofort eine entsprechende Wiederholung durchzuführen. Dass das für tausend Mann - oder Frauen und Männer - ein bis zwei Ausbildungstage braucht, muss eigentlich jedem einleuchten, der bereits mit der Organisation derartiger Übungen für grössere Verbände betraut war. Ohne das ausserdienstliche Schiesswesen verlieren wir bei Dienstbeginn eben diese wertvolle Ausbildungszeit, die wir woanders hereinholen müssen. Die
AB 2007 N 1481 / BO 2007 N 1481
Heimabgabe der Waffe und das ausserdienstliche Schiesswesen garantieren uns, dass der Wehrmann jederzeit bereit ist und nicht zuerst noch langwierig ausgerüstet und auch ausgebildet werden muss.
5. Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Bundesrat in den letzten Jahren nicht untätig geblieben ist. Es besteht seit einer Änderung der Verordnung die Möglichkeit, die Dienstwaffe bei Anzeichen oder Hinweisen auf Selbst- oder Fremdgefährdung einzuziehen oder sie auch freiwillig zu hinterlegen. Von dieser Möglichkeit wird auch Gebrauch gemacht. Weiter haben die Armeeangehörigen auch die Möglichkeit, ihre Ausrüstung auf Gesuch hin und gegen Gebühr zu hinterlegen, wenn sie keine sichere Aufbewahrung garantieren können, weil sie im grenznahen Ausland wohnen, den Wohnort häufig wechseln oder sich für längere Zeit im Ausland aufhalten. Die Gebühr für die Hinterlegung der Waffe allein beträgt 24 Franken zuzüglich 2 Franken pro Monat. Da kann man jetzt, weiss Gott, nicht davon ausgehen, dass das eine prohibitive Abgabe sei. Im Zusammenhang mit dem Schiessobligatorium besteht zudem die Vorschrift, dass im Schiessstand nur so viel Munition abgegeben werden darf, wie auch verschossen wird; der Rest ist zum Abgabepreis zurückzunehmen. Auch das ist in den entsprechenden Reglementen längst geordnet.
Ich bitte Sie also um etwas Augenmass und um die Wahrung der Proportionen. Es stimmt zweifellos, dass jeder Selbstmord einer zu viel ist, dass jedes Tötungsdelikt eines zu viel sind. Es stimmt auch, dass Suizid- und Gewaltprävention uns alle angeht. Aber wir sollten Ursache und Instrument der Gewalt nicht verwechseln: Das Motiv einer Tat können wir nicht dem Instrument anlasten; die Armee ist nicht schuld an diesen Taten. Es geht auch nicht an, dass wir wegen einzelner Vorkommnisse in jedem dienstpflichtigen Wehrmann einen potenziellen Mörder seiner Liebsten sehen oder 120 000 aktiven Armeeangehörigen das Vertrauen entziehen.
Ich bitte Sie also, hier pragmatisch zu entscheiden und diese Motion anzunehmen. Im Übrigen haben Sie dem, was ich zur Motion gesagt habe, entnommen, was ich von den übrigen Vorstössen halte.

Schlüer Ulrich (V, ZH), für die Kommission: Ich möchte noch kurz zu einigen Punkten Stellung nehmen, die genannt worden sind.
Ich beginne bei den Ausführungen von Herrn Kollege Banga: Man kann ja einiges sagen. Aber dass die Wissenschaft sich hier einig sei, das kann man wahrhaftig nicht sagen. Es gibt mehrere Studien, die zu unterschiedlichen Resultaten kommen. Ich bin zwar auch nicht der Auffassung, dass es viel bringt, einen grossen Zahlenkrieg zu veranstalten. Was sicher nicht stimmt - das sagt auch Herr Killias nicht - , das ist die Aussage, dass vier von fünf Verbrechen mit Schusswaffen geschehen - bei weitem nicht!
Grundsätzlich ist im Zusammenhang mit all diesen Zahlenkriegen festzuhalten: Es töten nicht Geräte, es töten Täter! Das ist das Entscheidende. Es tötet ein Wille, der hinter einem Täter steht. Es ist der Wille des Täters, der ausschlaggebend ist, und nicht das Gerät. Auch in Bezug auf die Suizide gilt: Es ist in der Regel eine fürchterlich tragische Geschichte für diejenigen, die davon betroffen sind, aber es ist nicht so, dass zufälligerweise Waffen herumliegen, dass einer es dann einmal probiert und überrascht ist, dass es geht - so darf dies nicht dargestellt werden! Wir können diese tragischen Fälle nicht mit Zahlenspielen aus der Statistik der Feuerwaffen erklären.
Was hingegen stimmt, Kollege Banga, ist die Tatsache, dass in Europa keine andere Armee dieses System kennt, das wir haben. Das ist richtig; das haben wir gestern Abend auch noch in der Sendung "10 vor 10" bewundern können. Nur: Es ist auch keine andere Armee so organisiert und strukturiert wie die unsere, die eben die Leute in Wiederholungskurse schickt und dann als Eingeteilte zu Hause lässt. Das ist einzigartig, und deshalb haben auch nur wir dieses System nötig. Wer Truppen ständig unter Waffen hält, hat dieses System selbstverständlich nicht nötig und benutzt es auch nicht. Aber wir sind mit unserem System zu der Lösung gekommen, die Waffe nach Hause abzugeben.
Und jetzt muss ich noch eines sagen zu den Ausführungen, die zur Sicherheitsfrage gemacht worden sind: Wenn Sie jetzt schon Armeevergleiche in Europa anstellen, können Sie mir eine Armee in Europa sagen, von der weniger Leid ausgegangen ist als von der schweizerischen Armee? Da wurde bis heute in der Schweiz eine Sicherheitsleistung erbracht, die ihresgleichen sucht. Und die Bevölkerung genoss die Sicherheit, erlitt dabei aber nie Tod oder Verderben.
Nun zu den Aussagen, sicherheitspolitisch und militärisch sei die Waffenabgabe längst bedeutungslos geworden. Sie sei nutzlos. Nur: Das wissen wir doch nicht! Wissen wir heute, für welchen Einsatz wir das Sicherheitsinstrument Armee in Zukunft einmal nötig haben? Ich erinnere Sie daran - es ist noch nicht so lange her, vielleicht vier oder fünf Jahre -, dass Kurden einmal in fünfzig Städten in Europa gleichzeitig, zur gleichen Stunde, zur gleichen Minute, Unruhen entfacht haben. Die Schweiz war nur am Rand davon betroffen, aber sie hätte ja auch betroffen sein können. Möglicherweise müsste ein solcher Einsatz als Armeeeinsatz geleistet werden, möglicherweise auch nicht. Sicher aber wäre es falsch zu sagen. Wir schliessen alle Möglichkeiten, die Waffeneinsatz erfordern würden, einfach einmal aus und entwaffnen alle.
Noch eine letzte Bemerkung zu Frau Galladé: Frau Galladé, es ist in der Schweiz nie vorgekommen, dass irgendwie eine wild gewordene Soldateska unkontrolliert herumgeschossen hätte. Der Wehrmann weiss auch im Notfall-Einsatz, wie er sich zu verhalten hat. Es hat in solchem Zusammenhang in der Schweiz nie eine unkontrollierte Situation gegeben, weil der Wehrmann sich immer verantwortungsbewusst gezeigt hat, wofür man ihm auch Vertrauen schenkt. Er weiss mit der Waffe umzugehen, und es ist richtig, ihm auch in Zukunft Vertrauen zu schenken.
Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative der sozialdemokratischen Fraktion keine Folge zu geben und die Petitionen ohne weitere Folge zur Kenntnis zu nehmen.

Banga Boris (S, SO): Herr Kollege, ich möchte an Ihrer Argumentation kratzen. Sie haben jetzt den Täter und nicht die Waffe in den Vordergrund gestellt. Warum haben Sie damals zugestimmt, als wir die einhändig bedienbaren Messer, die Schnapp- und Stellmesser und die Seriefeuerwaffen verboten haben?

Schlüer Ulrich (V, ZH), für die Kommission: Es geht hier um Armeewaffen, und es geht um in die Armee Eingeteilte, die damit umzugehen wissen. Das heisst nicht, dass jede andere Waffe völlig frei erhältlich sein soll, wenn man die Mehrheit des Rates überzeugen kann, dass es ernsthafte Probleme damit gibt. Sie können doch jetzt nicht einfach alles in einen Topf werfen.

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
AB 2007 N 1482 / BO 2007 N 1482

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