Nationalrat - Herbstsession 2007 - Zwölfte Sitzung - 01.10.07-14h30
Conseil national - Session d'automne 2007 - Douzième séance - 01.10.07-14h30

07.5328
Fragestunde.
Frage Freysinger Oskar.
Menschenrechts-Praxis
Heure des questions.
Question Freysinger Oskar.
Pratique en matière
de droits de l'homme
Einreichungsdatum 01.10.07
Date de dépôt 01.10.07

Blocher Christoph, Bundesrat: Herr Freysinger spricht einen Fall an, der im Februar 1996 passiert ist, der also schon relativ lange zurückliegt. Es geht darum, ob ein Visum zu Recht widerrufen worden ist und wer diese offiziellen Vorgänge ausgelöst hat.
Zum Generellen: Für den Widerruf von Visa an der Grenze sind zwei verschiedene Verfahren vorgesehen. Bei Diplomaten oder Personen in offizieller Mission ist das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten zuständig. In den übrigen Fällen können die für die Grenzkontrolle zuständigen Behörden der Kantone oder des Bundes nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Migration die Visa widerrufen, wenn die Einreisevoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, wenn also zum Beispiel eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit besteht oder die innere und äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet ist.
Die genauen Umstände, unter denen es im Februar 1996 zum Widerruf des Visums von Mohammad Siddiq Mahmoud und zu seiner Inhaftierung und Überstellung nach Frankreich gekommen ist, konnten in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht abschliessend geklärt werden. Es handelt sich eben um einen Fall aus dem Jahr 1996, deshalb sind die zur Klärung der Fragen notwendigen Unterlagen noch nicht elektronisch archiviert. Die Akten befinden sich nicht mehr im BFM, sondern möglicherweise im Bundesarchiv, sofern sie nicht aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht worden sind. Auch im EDA sind die Vorgänge nicht mehr bekannt. Das Bundesamt für Migration wird aber die in dieser Sache notwendigen Abklärungen veranlassen und den Fragesteller und gegebenenfalls auch die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit informieren. Das braucht leider noch eine gewisse Zeit.
AB 2007 N 1530 / BO 2007 N 1530

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