Leuenberger Moritz, Bundesrat:
Ich hoffe, Sie seien damit einverstanden, wenn ich zum gesamten Fragenkomplex einen kleinen Überblick gebe, bevor ich die einzelnen Fragen beantworte.
All diese Fragen zusammengenommen und auch der Ordnungsantrag, mit dem gefordert wird, dass dieses Thema vorgezogen wird, zeigen, dass Enttäuschung darüber herrscht, dass SBB Cargo auch im Jahre 2007 mit einem Verlust abgeschlossen hat. Es herrscht Empörung darüber, dass die ins Auge gefasste Restrukturierung von SBB Cargo die Kantone Freiburg, Tessin, Basel und Bern mit einem Abbau von Arbeitsplätzen trifft. Es herrscht Zorn darüber, dass die Arbeitnehmer, die diesem Unternehmen ihre ganze Kraft zur Verfügung gestellt haben, betroffen sind und dass sich ein Teil von ihnen beruflich neu orientieren soll. Der Bundesrat versteht diese Gefühle; er teilt sie. Er weiss auch, dass der Bund in der Pflicht steht, und ist gewillt, diese Verantwortung zu übernehmen, nämlich für die Arbeitnehmer, die betroffenen Regionen, das Unternehmen SBB wie auch für die von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern immer wieder geforderte Verlagerungspolitik.
Der Güterverkehrsbereich der SBB schreibt seit vielen Jahren rote Zahlen, das war auch schon vor der Bahnreform der Fall. Der Bund kam damals für die jährlichen Verluste regelmässig auf. Seit der Bahnreform trägt der Konzern SBB die Verluste, und zwar werden sie mit dem Gewinn in anderen Sparten ausgeglichen. Das wird auch für 2007 der Fall sein.
2001 wurde nach der Bahnreform SBB Cargo als selbstständige Unternehmenseinheit gegliedert. Der Bund verlangte vom Güterverkehr, dass er sich finanziell selber tragen soll. Er unterstützte den Güterverkehr indirekt durch die Erhebung einer LSVA, mit der Subventionierung des Wagenladungsverkehrs und einer rollenden Landstrasse. Er baute seine Zuwendungen sukzessive ab; seit 2008 gibt es keine Subventionen mehr. In der jetzt im Parlament in Beratung befindlichen Güterverkehrsvorlage sind vom Bundesrat keine Mittel für den Wagenladungsverkehr und auch keine Trassenpreissubventionen vorgesehen. Mit der Bahnreform wurde der Schienengüterverkehr vollständig liberalisiert, weitgehend zeitgleich mit der EU. Diese Marktöffnung hat viele Vorteile gebracht: grenzüberschreitender Güterverkehr aus einer Hand, bessere Leistungen, höhere Wettbewerbsfähigkeit der Bahn gegenüber der Strasse.
Die Marktöffnung hat jedoch die bisherigen Monopolunternehmen wie die SBB vor grosse Herausforderungen gestellt und die unternehmerischen Risiken massiv erhöht. Unternehmerische Fehleinschätzungen können, wie der vorliegende Fall zeigt, sofort zu grossen Verlusten führen. Der Eintritt in einen neuen Markt ist notwendigerweise mit Ungewissheiten und Risiken verbunden. In der Privatwirtschaft wird deswegen in solchen Fällen ein gewisser Risikobetrag budgetiert, es wird eine sogenannte Kriegskasse geführt. Bei den SBB hingegen wurde in den letzten Jahren die Unterstützung durch die öffentliche Hand wegen Entlastungsprogrammen gekürzt. Es wurden zum Beispiel weniger Verbilligungen bei den Trassenpreisen gewährt, die den Güterverkehr besonders belasten, und das verschärfte den Druck auf SBB Cargo.
Der damalige Güterverkehrschef, der schon vor der Bahnreform tätig war, verliess das Unternehmen 1999. Sein Nachfolger, ein Logistikspezialist aus Norwegen, schaffte keinen Turnaround und verliess das Unternehmen ebenfalls. Der darauf vom Verwaltungsrat ernannte Nachfolger, ein Fachmann aus Dänemark, schaffte es ebenfalls nicht, SBB Cargo in die schwarzen Zahlen zu führen. Der Verwaltungsrat - und zwar er allein, nicht der Bundesrat und auch kein Mitglied des Bundesrates - wählte als dessen Nachfolger Herrn Nordmann. Dieser verliess das Unternehmen, als er, entgegen seinen eigenen Prognosen, 2007 einen erneuten Rückschlag in der Betriebsrechnung feststellen musste.
Dass SBB Cargo auf der Nord-Süd-Achse grenzüberschreitend tätig wurde, das heisst also auch in Deutschland und Italien, und den Kunden Transporte aus einer Hand anbot, erachten wir als richtig. SBB Cargo hat auch eine gute Qualität ihrer Leistungen erreicht und in Deutschland und Italien viel Umsatz gewonnen. Hingegen müssen wir heute feststellen, dass der Angriff auf die Deutsche Bahn, den absolut dominanten Player in Europa, wohl zu aggressiv war. Und zudem waren, wie wir seit letztem Herbst wissen, die betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumente von SBB Cargo für den harten Wettbewerb ungenügend. Dass dies innerhalb der SBB niemand rechtzeitig bemerkt hat, weder die Geschäftsleitung noch der Verwaltungsrat und auch nicht die Revision, ist nach unserer Einschätzung ein klarer Fehler. Das ist ein Vorwurf, der sich sowohl an die damalige |
AB 2008 N 160 / BO 2008 N 160
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Geschäftsleitung als auch an den Verwaltungsrat der SBB richtet. Es muss selbstverständlich geklärt werden, wie das geschehen konnte.
Zur Klärung der offenen Fragen wurde Folgendes eingeleitet: SBB Cargo erhielt vom Bundesrat in den strategischen Zielen den Auftrag, einen wesentlichen Beitrag zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs zu leisten und dabei schwarze Zahlen zu erreichen. So verlangte der Bundesrat in den strategischen Zielen 2003-2006, dass SBB Cargo im Jahr 2005 schwarze Zahlen erreiche. Dies wurde mit dem Verwaltungsrat der SBB erarbeitet, von diesem als realistisch eingeschätzt und dementsprechend unterstützt.
Als die SBB dieses Ziel verfehlten, forderten die beiden Departemente UVEK und EFD Massnahmen, die dann auch ergriffen wurden, nämlich die Sanierung des Wagenladungsverkehrs. Die parlamentarischen Aufsichtskommissionen sind im Bericht des Bundesrates darüber informiert worden. Die Erreichung von schwarzen Zahlen wurde im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat der SBB auf das Jahr 2007 verschoben und in die neuen strategischen Ziele 2007-2010 aufgenommen. Erneut betrachtete der Verwaltungsrat dieses Ziel als realistisch und unterstützte es. Das Eidgenössische Finanzdepartement und das UVEK verlangten Ende 2005 überdies eine Sonderberichterstattung über die Entwicklung von SBB Cargo. Das Defizit verringerte sich 2006; und im Februar 2007 kam ein Bericht des Verwaltungsrates der SBB zum Schluss, dass die schwarze Null im Jahre 2007 erreicht werden könne und dass sich keine weiteren Massnahmen aufdrängten.
Im August 2007 gab der Chef von SBB Cargo bekannt, dass der Geschäftsgang unerwartet schlecht sei und das Ziel einer ausgeglichenen Rechnung erneut verfehlt werde. Mit seinem Rücktritt übernahm er die Verantwortung für diese Zielverfehlung. Unmittelbar danach verlangten UVEK und EFD in einem Brief an den Verwaltungsrat der SBB Auskunft darüber, wieso es entgegen allen Erwartungen und Versprechungen zu dieser Situation gekommen war; Auskunft darüber, welche Massnahmen notwendig seien, um SBB Cargo zu sanieren; Auskunft über mögliche strategische Folgen dieser Situation und schliesslich Auskunft darüber, welche Lehren der Verwaltungsrat zu ziehen gedenke, um die Steuerung von SBB Cargo in Zukunft zu verbessern, sodass Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt würden.
Zu zwei von diesen vier erwähnten Punkten sind bis heute wesentliche Arbeiten geleistet worden, zwei Punkte sind noch offen. Die Ursachen für die schlechte Geschäftsentwicklung sind abgeklärt worden. Ich habe sie bereits erwähnt: zu aggressives Vorgehen, fehlende Steuerungsinstrumente. Die nötigen Korrekturen sind eingeleitet, brauchen aber Zeit. Die Sanierungsmassnahmen sind beschlossen worden, über die strategischen Optionen laufen die Abklärungen noch. Klar ist, dass SBB Cargo vermehrt Kooperationen mit Partnern eingehen muss, und wir erwarten hier konkrete Vorschläge des Verwaltungsrates. Ebenfalls erwarten wir noch die Konsequenzen, die der Verwaltungsrat für die künftige Steuerung von SBB Cargo zu ziehen gedenkt.
Im Rahmen des Berichtes über die Erreichung der strategischen Ziele 2007 wird der Bundesrat eine Lagebeurteilung vornehmen und die parlamentarischen Aufsichtskommissionen darüber informieren; das wird im April 2008 der Fall sein. Das vom Parlament beschlossene SBB-Gesetz sieht eine klare Verteilung der Rollen und Kompetenzen vor: Der Bundesrat hat die politische Steuerung, der Verwaltungsrat ist für die unternehmerische Strategie und die Geschäftsleitung für das operationelle Managing des Unternehmens zuständig. Das wurde so geregelt, um die unternehmerische Selbstständigkeit der SBB zu stärken, um eine Entpolitisierung der Leitung der SBB vorzunehmen und um die Verantwortlichkeiten nicht zu vermischen. Der Bundesrat ist also verantwortlich für die Wahl des Verwaltungsrates und für die Festlegung der übergeordneten politischen Ziele, der Verwaltungsrat ist zuständig für die Umsetzungsstrategie und für die Aufsicht über die Geschäftsleitung. Alle Mitglieder der Geschäftsleitung werden durch den Verwaltungsrat gewählt. Die Geschäftsleitung ist, wie in jeder anderen Aktiengesellschaft auch, für die operationelle Führung der Gesellschaft verantwortlich. Die Geschäftsleitung ist zusammengesetzt aus dem Vorsitzenden der GL, dem Chef Personenverkehr, dem Chef Güterverkehr, dem Chef Infrastruktur und dem Chef Finanzen.
Die beiden Mitglieder des mittlerweile aufgelösten Verwaltungsratsausschusses Cargo verlassen den Verwaltungsrat im Laufe dieses Jahres, und der Verwaltungsratspräsident verlässt die SBB auf Ende dieses Jahres. Diese Erneuerungen sind notwendig und zu begrüssen, da so das Unternehmen unter neuen Aspekten geführt werden kann. Dennoch ist es ebenfalls richtig, dass jetzt nicht ein abrupter Wechsel erfolgt, sondern die angekündigten und eingeleiteten Massnahmen vom jetzigen Präsidenten umgesetzt und verantwortet werden.
Alle angekündigten Massnahmen hätten bei rechtzeitiger und realistischer Einschätzung der Finanzlage bereits vor längerer Zeit eingeleitet werden müssen. Dass sie jetzt durchgezogen werden müssen, ist für die Betroffenen schmerzlich. Das ändert aber nichts daran, dass das Problem der Überkapazitäten bei den Werkstätten für SBB Cargo, unabhängig von der gewählten Strategie, anstand und angegangen werden muss. Trotzdem sind die vom Verwaltungsrat SBB beschlossenen Sanierungsmassnahmen in jeder Hinsicht schmerzlich, und zwar für die Arbeitnehmer wie für die einzelnen Regionen unseres Landes. Der Bundesrat versteht die Enttäuschung und Empörung der Betroffenen. Die Situation von SBB Cargo ist aber derart ernst, dass Sanierungsmassnahmen unausweichlich sind. Ein Verzicht auf diese Massnahmen würde die Situation von SBB Cargo massiv verschlechtern und das Überleben des ganzen Unternehmens infrage stellen. Eine Sanierung des Unternehmens wird also unumgänglich sein, nur schon, um künftige Kooperationen und allfällige Beteiligungen optimal vorbereiten zu können.
Hingegen müssen alle Sanierungsmassnahmen sozialverträglich durchgeführt werden. Dies ist die klare Erwartung des Bundesrates. Es ist zudem auch im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) so vereinbart. Für das Personal, das im GAV angestellt ist, wird es keine Entlassungen geben. Die SBB werden sich um jeden einzelnen betroffenen Arbeitnehmer kümmern. Die SBB gehen damit weit über das hinaus, was in der Privatwirtschaft üblich ist, und nehmen damit ihre besondere Verantwortung als öffentliches Unternehmen wahr. Auch mit den betroffenen Regionen haben die SBB schon im Vorfeld des Entscheides Gespräche geführt; sie werden dies weiterhin tun. Es ist auch klar, dass ich selber das Gespräch mit denjenigen betroffenen Kantonsregierungen, die das wünschen, aufnehmen werde und dass ich sie empfangen werde.
Auch der Kanton Freiburg ist enttäuscht, nachdem er sich um die Arbeitsplätze aktiv verdient gemacht hat. Auch er hat das Recht, dass sich der Bund darauf besinnt, wie er seine berechtigten Erwartungen künftig erfüllen kann. Es können Kompensationen in anderen Divisionen des SBB-Konzerns oder ganz andere Möglichkeiten sein.
Besonders gravierend ist die Situation im Kanton Tessin. Ich werde mich nächsten Mittwoch mit der Regierung und der Parlamentsdeputation treffen und das weitere Vorgehen besprechen. Ich werde ihnen vorschlagen, dass sich alle Beteiligten treffen und sich zusammen um eine nachhaltige Lösung bemühen, dass sie für die Region und die Arbeitnehmer eine dauerhafte Perspektive "Bellinzona" entwerfen - eine Perspektive "Bellinzona", welche der historischen und wirtschaftlichen Bedeutung der Gotthardstrecke für die Lombardei zu entsprechen vermag. Das ist eine Aufgabe, die dann auch gemeinsam umgesetzt werden könnte.
Im Tessin ist bereits die Gründung eines neuen und zukunftsfähigen Unternehmens geplant, ein Joint Venture der SBB mit Privaten. Es ist eine Chance, die von der gegenwärtigen Empörungswelle nicht weggespült werden sollte, sondern die im Interesse der Arbeitnehmer und des Standortes Tessin gemeinsam genutzt werden sollte. Ich bitte alle Beteiligten, dazu Hand zu bieten.
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AB 2008 N 161 / BO 2008 N 161
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Ich erlaube mir jetzt, zu den einzelnen Fragen zu kommen. Da ist zunächst die Frage von Herrn Filippo Leutenegger (08.5009). Die Antwort zu Ihrer bereits formulierten Frage: Das vordringliche Ziel der SBB ist die Sanierung von SBB Cargo. Der Bundesrat unterstützt in Anbetracht des schlechten Jahresergebnisses 2007 die von den SBB am Freitag bekanntgegebenen Massnahmen. Mit der Frage der strategischen Ausrichtung von SBB Cargo und der Suche nach möglichen Partnern wird sich der Verwaltungsrat der SBB in einem nächsten Schritt beschäftigen. Der Bundesrat erwartet daher vom Verwaltungsrat in naher Zukunft konkrete Vorschläge zur Prüfung. Das Resultat des Prozesses ist offen, die Anforderungskriterien für potenzielle Partner sind vonseiten der SBB schon definiert. Diese müssen insbesondere die strategische Positionierung von SBB Cargo in der Schweiz und Europa nachhaltig stärken, in wesentlichem Umfang zur Risikominderung sowie zur schnelleren oder umfassenderen Weiterentwicklung und Sanierung von SBB Cargo beitragen.
Zur Frage Graf-Litscher 08.5039: Der Bundesrat bedauert die seit Anfang 2007 wider Erwarten sehr schlechte Unternehmensentwicklung von SBB Cargo. Er sieht aber angesichts der angespannten finanziellen Lage keinen alternativen Lösungsweg und unterstützt den vom Verwaltungsrat getroffenen Entscheid. Der geltende Gesamtarbeitsvertrag garantiert, dass der unvermeidliche Stellenabbau ohne Entlassungen durchgeführt werden kann. Die SBB werden die Betroffenen im Rahmen ihres internen Stellenvermittlungsprogramms bei der beruflichen Neuorientierung unterstützen.