Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin:
Der Schweizer Pass wird heute weltweit als Nachweis des Schweizer Bürgerrechtes anerkannt und sichert so auch die Reisefreiheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Infolge der terroristischen Anschläge zuerst in New York und dann in Madrid begannen Staaten weltweit, Massnahmen zu treffen, um die Sicherheit ihrer Reisedokumente zu erhöhen. Am "Visa Waiver Program" der USA sind heute, einschliesslich der Schweiz, 27 Staaten beteiligt. Für den Verbleib in diesem Programm und für die visumfreie Einreise verlangen die USA, dass nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellte Pässe über ein auf einem Chip gespeichertes Gesichtsbild verfügen. Auch die Schengen-Staaten haben sich verpflichtet, biometrische Pässe einzuführen: Ab 28. August 2006 musste ein digitales Gesichtsbild in den Pass aufgenommen werden. Ab 28. Juni 2009 müssen nun auch zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Für die Schweiz stellen diese Normen der EU eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes dar, die es zu übernehmen gilt. Der Notenaustausch mit der EU stellt für die Schweiz einen völkerrechtlichen Vertrag dar. Dieser ist nach unseren bundesverfassungsrechtlichen Bestimmungen zu genehmigen.
Zu den persönlichen Daten: Es wurde die Frage gestellt, was mit persönlichen Daten von Schweizerinnen und Schweizern geschieht, ob diese der EU und Drittstaaten übergeben werden. Heute ist im Gesetz geregelt, dass dies nicht der Fall ist. Wir werden keine Daten an die EU und an Drittstaaten abgeben. Wenn man das anders machen wollte, müsste man das heute vorgeschlagene Gesetz ändern.
Um Erfahrungen im Bereich der Biometrie in Ausweisschriften zu sammeln und kurzfristig auch den Verbleib in diesem "Visa Waiver Program" der USA zu sichern, stellt die Schweiz seit dem 4. September 2006 im Rahmen eines befristeten Pilotprojektes biometrische Pässe mit einem digital gespeicherten Gesichtsbild aus. Mit der vorliegenden Revision des Ausweisgesetzes werden die gesetzlichen Grundlagen zur definitiven Einführung von biometrischen Pässen geschaffen. Die Ablösung des Pilotprojektes und die definitive Einführung der biometrischen Pässe in der Schweiz sind frühestens auf den Spätherbst 2009 vorgesehen. Neben dem Gesichtsbild müssen nun gemäss den Vorgaben der EU auch zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert werden. Die Revision des Ausweisgesetzes betrifft namentlich die folgenden Bereiche:
Zum einen ändert der Inhalt des Ausweises; neu wird der Pass einen Chip mit biometrischen Daten enthalten. Im Entwurf hatte der Bundesrat vorgesehen, dass aus Sicherheitsüberlegungen zu einem späteren Zeitpunkt auch die Identitätskarte grundsätzlich mit biometrischen Daten versehen würde. Die vorberatende Kommission hat nun, Sie haben das gehört, im Gegensatz zum Ständerat entschieden, dass die Bürgerinnen und Bürger wählen können, ob sie eine Identitätskarte mit oder ohne biometrische Daten haben wollen. Dieser Antrag bringt verschiedene Schwierigkeiten. Ich werde in der Detailberatung noch darauf zurückkommen.
Zum andern wird das Ausstellungsverfahren für Ausweise angepasst. In Zukunft wird der Pass nicht mehr bei der Einwohnergemeinde beantragt werden. Vielmehr bestimmen die Kantone, an welchem Ort und an wie vielen Orten im Kanton sie die entsprechende Infrastruktur aufbauen. Im Entwurf des Bundesrates, dem dann der Ständerat gefolgt ist, war vorgesehen, dass nach einer Übergangszeit von zwei Jahren sowohl Pässe als auch Identitätskarten am selben Ort zu beantragen seien. Ihre SPK hat nun aber festgelegt, dass je nach Kanton Identitätskarten ohne biometrische Daten weiterhin in den Einwohnergemeinden beantragt werden können. Das ist sicher bürgerfreundlich, verkompliziert aber das Ausstellungsverfahren und führt zu einer Kostensteigerung, weil dann weiterhin verschiedene Infrastrukturen aufrechterhalten werden müssen.
Ihre SPK hat als wichtige Ergänzung des Entwurfes mit Artikel 2 Absatz 2quater die Möglichkeit eingefügt, die Identitätskarte auch mit einer elektronischen Identität zu versehen. Die elektronische Identität kann zum Beispiel für E-Government oder E-Commerce verwendet werden. Fotos und Fingerabdrücke sollen grundsätzlich vor Ort in einem Erfassungszentrum erstellt werden. Auf Wunsch wird es jedoch technisch möglich sein, von einem Fotografen oder einem Fotoautomaten erstellte Bilder mitzubringen, sofern diese die Anforderungen erfüllen.
Zur Datenspeicherung: Die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke sollen auch im Informationssystem Ausweisschriften gespeichert werden. Die zentrale Speicherung der Fingerabdrücke trägt in bedeutendem Mass zur Gewährleistung der Sicherheit der Schweizer Ausweise bei. Bei der Neuausstellung von Ausweisen kann ein Vergleich zwischen den gespeicherten Daten und den Daten der antragstellenden Person vorgenommen werden. Die Erschleichung eines Ausweises auf den Namen einer ähnlich aussehenden Person oder ein Identitätsdiebstahl - auch solches kommt vor - wird dadurch verunmöglicht. Bereits heute wird ein Foto gespeichert. Die Praxis hat gezeigt, dass die Identifikation einer Person nur anhand eines Ausweisfotos nicht immer möglich ist. Die Speicherung der Fingerabdrücke im Chip bietet insbesondere Grenzbehörden bei der Kontrolle von Ausweisen Vorteile. Die Speicherung von Fingerabdrücken im Informationssystem Ausweisschriften dient der Sicherheit bei der Ausstellung von Schweizer Ausweisen und somit auch den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern. Das Fälschen von Ausweisen wird heute immer schwieriger; daher ist zu erwarten, dass vermehrt versucht wird, mit einer falschen Identität einen echten Pass zu erhalten. Das sollten wir verhindern. Auch andere Staaten planen die Speicherung der Fingerabdrücke; ich erwähne nur einzelne: Finnland, Frankreich, Holland, Österreich, Portugal, Schweden, Grossbritannien und unser Nachbarland, das Fürstentum Liechtenstein.
Zum Datenschutz: Dem Datenschutz messen wir eine grosse Bedeutung zu. Der Zugriff auf die gespeicherten Daten ist streng geregelt. Deren Nutzung zu Fahndungszwecken ist und bleibt verboten. Die Polizei und das Grenzwachtkorps können die Fingerabdrücke zudem auch nicht anzeigen oder ausdrucken. Mit technischen Vorkehrungen, die weit über die Vorgaben der International Civil Aviation Organization und der EU hinausgehen, soll das unbemerkte Auslesen des Datenchips verhindert werden. Mittels eines von der EU entwickelten, aufwendigen Verfahrens wird sichergestellt, dass die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke nur von den berechtigten Stellen gelesen werden können, welchen von der Schweiz ein Zugriffsrecht gewährt wurde.
Zu den Kosten - diese Frage wurde in der Kommission und auch heute wieder gestellt: Im Rahmen des Pilotprojektes wurde und wird nur eine beschränkte Anzahl von biometrischen Ausweisen ausgestellt. Geplant waren 100 000 im Jahr 2007 - effektiv waren es dann 43 000. Dies hat natürlich Auswirkungen auf den Stückpreis. Erste Berechnungen haben ergeben, dass bei der definitiven Einführung von biometrischen Pässen beim Bund mit Gestehungskosten von 62 Franken zu rechnen ist; im Pilotprojekt sind es 125 Franken. Hinzu kommt dann noch der Gebührenanteil der Kantone zur Deckung ihrer Aufwendungen. Dieser steht heute tatsächlich noch nicht abschliessend fest, da die Einzelheiten des Ausstellungsverfahrens noch zusammen mit den Kantonen festgelegt werden müssen. Ich werde Ihnen aber dann in der Detailberatung trotzdem die ungefähren Kosten eines biometrischen Passes, einer biometrischen Identitätskarte und eines Kombiausweises aufzeigen können. Für Kinder und Jugendliche werden Vergünstigungen angeboten; das heute beliebte und günstige Kombiangebot wird beibehalten. So kann dem Anliegen von Familien nach kostengünstigen Ausweisen Rechnung getragen werden.
Um die Vorgaben der EU termingerecht umsetzen zu können, musste mit den Arbeiten zur definitiven Einführung von biometrischen Ausweisen bzw. Pässen bereits 2007 begonnen werden. Um über die hierzu notwendigen Mittel zu verfügen, hat der Bundesrat dem Parlament letztes Jahr mit dem Nachtragskredit I/2007 für die Jahre 2007 bis 2009 |
AB 2008 N 222 / BO 2008 N 222
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einen Verpflichtungskredit in der Höhe von rund 30 Millionen Franken beantragt. Die Gültigkeit des Passes 2009 soll wie die des heutigen auf Verordnungsstufe festgelegt werden. Es wird eine möglichst lange Gültigkeitsdauer angestrebt; aus technischer Sicht kann man heute jedoch noch nicht sagen, wie lange die Lebensdauer dieser Chips ist. Von ihr hängt letztlich auch die Gültigkeitsdauer des Ausweises ab.
Zur Revision der Ausweisverordnung wird im Mai 2008 eine Vernehmlassung durchgeführt, sodass sich dann alle interessierten Stellen zur Vorlage, inklusive der Frage der Ausweisgebühr, äussern können. Neu werden die Anforderungen an die Produzenten von Schweizer Ausweisen explizit im Gesetz festgelegt, dies auch im Hinblick auf die geplante öffentliche Ausschreibung der Passproduktion. Die heute und in Zukunft vom Bundesamt für Polizei zu erbringenden Aufgaben im Bereich der Ausweisschriften werden aus Transparenzgründen nun separat aufgelistet.
Die Schweiz - damit komme ich zur Frage der Reisedokumente für Ausländer - stellt den sich rechtmässig in unserem Land aufhaltenden anerkannten Flüchtlingen und Staatenlosen auf Gesuch hin Reisedokumente aus, welche ihnen das Reisen ausserhalb der Schweiz ermöglichen. Diese Dokumente gehören zur Schweizer "Passfamilie" und unterscheiden sich nur in der Farbe und im Inhalt von einem Schweizer Pass. Gemäss den Vorgaben der EU müssen auch in diesen Dokumenten biometrische Daten gespeichert werden. Da es sich um dieselbe Technologie handelt, kann von den Arbeiten zur definitiven Einführung der biometrischen Pässe in der Schweiz profitiert werden; es besteht also kein zusätzlicher Entwicklungsbedarf.
Die vorliegende Revision des Ausländergesetzes dient dazu, gleichzeitig mit der Revision des Ausweisgesetzes die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung von biometrischen Daten in Reisedokumenten für Ausländer zu schaffen.