Nationalrat - Frühjahrssession 2008 - Elfte Sitzung - 17.03.08-14h30
Conseil national - Session de printemps 2008 - Onzième séance - 17.03.08-14h30

08.5064
Fragestunde.
Frage Widmer Hans.
Verschwundene
Armeewaffen
Heure des questions.
Question Widmer Hans.
Disparition
d'armes d'ordonnance
Einreichungsdatum 17.03.08
Date de dépôt 17.03.08
08.5075
Fragestunde.
Frage Engelberger Edi.
Verlorene Ordonnanzwaffen
Heure des questions.
Question Engelberger Edi.
Armes d'ordonnance perdues
Einreichungsdatum 17.03.08
Date de dépôt 17.03.08
08.5090
Fragestunde.
Frage Büchler Jakob.
Verlorene Ordonnanzwaffen
Heure des questions.
Question Büchler Jakob.
Armes d'ordonnance perdues
Einreichungsdatum 17.03.08
Date de dépôt 17.03.08

Schmid Samuel, Bundesrat: Ich beantworte die Fragen Widmer, Engelberger und Büchler zu den Ordonnanzwaffen zusammen: Am Sonntag, den 9. März 2008, wurden Zahlen zu Waffenverlusten veröffentlicht. Diese waren auf Anfrage des Journalisten von der Logistikbasis der Armee aufbereitet und von der Kommunikation Verteidigung dann direkt zur Verfügung gestellt worden. Dabei war es bei der armeeinternen Übermittlung dieser Zahlen zu einem Missverständnis bezüglich des Erfassungszeitraums gekommen. Die kommunizierten Waffenverluste sind seit 1969 und nicht, wie irrtümlich kommuniziert, seit 1997 erhoben worden. Zwischen 1969 und 2008 wurde der Armee der Verlust von 4581 Waffen gemeldet. Diese wurden gestohlen oder gingen verloren; davon blieben 4321 verschwunden. 422 dieser Waffenverluste ereigneten sich während des Dienstes, 3897 ausserhalb des Dienstes. 260 Waffen konnten wieder aufgefunden werden.
Seit der Einführung von "Armee 95" und insbesondere seit der Einführung von "Armee XXI" hat die Zahl der gemeldeten Waffenverluste deutlich abgenommen. Besonders hohe Verlustzahlen gab es in den Jahren rund um die beiden Armeereformen, in welchen überdurchschnittlich viele Angehörige der Armee aus dem Dienst entlassen wurden. Der Chef der Armee, Korpskommandant Nef, hat vergangene Woche Massnahmen angeordnet, welche die Anzahl verlorengegangener und gestohlener Dienstwaffen verringern sollen. Solche Massnahmen sind in den Bereichen Ausbildung und Dienstbetrieb vorgesehen. Die Massnahmen stützen sich auf bereits bestehende Gesetzesgrundlagen. Weitere Massnahmen sind derzeit in Prüfung.
Die Aufbewahrung der persönlichen Waffe ist im Militärgesetz, im Dienstreglement und im Reglement "Organisation der Ausbildungsdienste" geregelt. Ausserhalb des Dienstes haben die Militärdienstpflichtigen die Pflicht, für die sichere Aufbewahrung und den Unterhalt der persönlichen Ausrüstung zu sorgen. Diese ist zu Hause diebstahlsicher aufzubewahren. Der Verlust der persönlichen Waffe ausserhalb des Dienstes ist sofort zu melden, und jeder Angehörige wird instruiert, wie er seine persönliche Waffe korrekt aufzubewahren hat und wie er bei deren Verlust vorgehen muss.

Widmer Hans (S, LU): Herr Bundesrat, Sie geben als Hauptargument gegen die Aufbewahrung der Armeewaffen im Zeughaus immer wieder an, man müsse den Armeeangehörigen doch volles Vertrauen entgegenbringen. Haben Sie das immer noch - nach diesen doch erschreckenden Zahlen, die Sie allerdings korrigiert haben, weil sie sich auf einen grösseren Zeitraum beziehen? Aber: Jede verschwundene Waffe ist ein Beweis dafür, dass man eher misstrauisch als allzu vertrauensselig sein sollte. Wie steht es mit Ihrem unerschütterlichen Vertrauen?

Schmid Samuel, Bundesrat: Mein Vertrauen in die Miliz ist unerschütterlich, Herr Widmer, selbst wenn auch in der Miliz gelegentlich Fehler vorkommen mögen.
Ich betrachte die Spitzen der Verlustzahlen: Beim Sturmgewehr 90 war es das Jahr 1999, beim Sturmgewehr 57 das Jahr 1991, bei der Pistole 75 das Jahr 1994 und bei der Pistole 49 das Jahr 1994. Sie sehen, das sind teilweise Waffen, die heute in der Armee gar nicht mehr Verwendung finden. Das zeigt mit anderen Worten, dass die Armee in der Ausbildung der Truppe das von mir vorausgesetzte Vertrauen durchaus verdient, ohne in diesem Punkt nachlässig zu werden, Herr Widmer. Deshalb unterstütze ich den Chef der Armee, wenn er hier nachfasst, um auf die Sorgfaltspflicht im Umgang mit der eigenen Waffe aufmerksam zu machen.
AB 2008 N 306 / BO 2008 N 306

Rückkehr zum SeitenbeginnTop of page

Home