Kleiner Marianne (RL, AR), für die Kommission:
Sie haben die Vertreterin der parlamentarischen Initiative gehört. Sie haben auch die früheren Abstimmungsresultate gehört. Die SGK hat nach der erneuten Beratung die parlamentarische Initiative Menétrey-Savary abgelehnt, und zwar mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Auf den ersten Blick ist das Anliegen, das hier vertreten wird, berechtigt und sympathisch. Wie Kollegin Schenker ausgeführt hat, sind auch Briefe von FMH, H+ und der GDK zu uns gekommen. Sie wollen, dass wir dieser parlamentarischen Initiative Folge geben. So erstaunt es auch nicht, dass die SGK die parlamentarische Initiative in der ersten Behandlung befürwortetet hat, wenn auch nur sehr knapp. FMH, H+ und die GDK haben aber Eigeninteressen. Bisher mussten Spitäler, Ärzte und Pflegende bereit sein, die Verständigung zwischen dem Pflegepersonal und den Patientinnen und Patienten zu organisieren. Das heisst, dass allfällige Kosten für professionelle Übersetzer bei den entsprechenden Stellen anfielen. Das führte natürlich auch dazu, dass diese gezielt und sparsam eingesetzt wurden. Wenn Frau Kollegin Schenker jetzt moniert, dass das bei Annahme dieser parlamentarischen Initiative auch in Zukunft so sein würde, weiss ich nicht, woher sie diese Gewissheit nimmt.
Neu sollen die Patientinnen und Patienten einen Anspruch haben, dass diese Übersetzungen auf Kosten der öffentlichen Krankenversicherung gemacht werden. Das hat nach der Mehrheit der Kommission drei Folgen: Wir glauben erstens, dass dies ein klassischer Fall einer versuchten Kostenverlagerung auf die öffentliche Krankenversicherung ist. Das heisst, dass einmal mehr die Prämien steigen werden. Zweitens wird mit dem Wort "Anspruch" eine Mengenausweitung dieser Dienstleistungen stattfinden, was erneut zu einer Prämiensteigerung führen wird. Drittens ist einmal mehr die Eigenverantwortung der Akteure durch perfektionierte Ansprüche an die Allgemeinheit geschwächt.
Diese Initiative hat auch gute und positive Punkte: Es stimmt natürlich: Wenn die Handlungen falsch laufen, weil man sich nicht versteht, führt dies zu schlechten Resultaten. Es ist aber so, dass man bereits jetzt für eine professionelle Übersetzung sorgt, wenn dies für eine Behandlung wirklich notwendig ist. Mit dieser Initiative setzt man nach der Ansicht der Mehrheit der Kommission einmal mehr die falschen Anreize. Es ist für fremdsprachige Einwohnerinnen und Einwohner sehr wichtig, dass sie unsere Sprache lernen. Wenn man ihnen überall alles übersetzt, fehlt ihnen die Motivation, die Sprache zu erlernen.
Man kann fremdsprachigen Patientinnen und Patienten zudem auch zumuten, dass sie sich jemanden organisieren, der ihnen bei der Übersetzung hilft. Häufig sind Fremdsprachige in Ausländervereinen organisiert, und da gibt es immer Leute, welche die Landessprache beherrschen. Wo es nicht um wirklich wichtige oder intime Fragen geht, kann auch jemand aus dem Bekannten- oder Familienkreis hinzugezogen werden. Wir glauben, dass das zumutbar ist. Wenn wir hier zustimmen, hat jeder fremdsprachige Patient, hat jede fremdsprachige Patientin einen Anspruch auf eine Übersetzung, und das wird dann sehr teuer, denn wenn jemand einen Anspruch hat, muss er sich nicht mehr selber um die Dinge kümmern und muss keine Bekannten oder Familienangehörigen mehr organisieren.
Und wo setzen wir dann die Grenzen? Was ist wichtig genug, um den Anspruch auf Übersetzung geltend machen zu können? Das könnte unter Umständen dazu führen, dass wir juristische Fälle haben, weil Patienten oder Patientinnen glauben, dass ihnen eine Übersetzung verweigert wird, obwohl sie eine zu brauchen glauben. Bisher haben die Leistungserbringer zusammen mit dem Patienten oder der Patientin entschieden, ob eine Übersetzung angefordert werden soll. Mit dieser Initiative entsteht nun ein Anspruch auf professionelle Übersetzung. Stellen Sie sich einmal vor, wie in unseren Systemen, die zur Perfektion neigen, eine ärztliche Visite im Spital aussehen wird, wenn alle fremdsprachigen Patientinnen und Patienten einen Übersetzer für ihre Sprache verlangen.
Die verantwortliche Sachbearbeiterin des Bundesamtes für Gesundheit hat in der SGK des Nationalrates gesagt, ihr sei kein einziger Fall bekannt, in dem es zu einer Verantwortlichkeitsklage oder etwas Ähnlichem gekommen ist, und dies bei Millionen von Leuten, die therapiert wurden. Vielleicht darf man auch darauf hinweisen, dass wir eine viersprachige Nation sind und dass es beispielsweise den Tessinern bisher immer zuzumuten war, ihre herzchirurgischen Eingriffe z. B. im Kanton Zürich machen zu lassen, ohne dass sie ein Recht auf einen professionellen Übersetzungsdienst gehabt hätten. Dort, wo die richtige Verständigung dringend notwendig ist, z. B. in der Psychiatrie, wird sie schon jetzt von den Krankenkassen mitfinanziert.
Die Kommission vertritt mehrheitlich die Auffassung, dass mit dieser parlamentarischen Initiative ein Problem hochgefahren wird, das bisher in der Praxis mit Augenmass und Vernunft gelöst wurde.
Die Mehrheit der SGK bittet Sie, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.