Nationalrat - Herbstsession 2008 - Fünfte Sitzung - 18.09.08-08h00
Conseil national - Session d'automne 2008 - Cinquième séance - 18.09.08-08h00

04.476
Parlamentarische Initiative
Gutzwiller Felix.
Schutz der Bevölkerung
und der Wirtschaft
vor dem Passivrauchen
Initiative parlementaire
Gutzwiller Felix.
Protection de la population
et de l'économie
contre le tabagisme passif
Differenzen - Divergences
Einreichungsdatum 08.10.04
Date de dépôt 08.10.04
Bericht SGK-NR 01.06.07 (BBl 2007 6185)
Rapport CSSS-CN 01.06.07 (FF 2007 5853)
Stellungnahme des Bundesrates 22.08.07 (BBl 2007 6207)
Avis du Conseil fédéral 22.08.07 (FF 2007 5877)
Nationalrat/Conseil national 04.10.07 (Erstrat - Premier Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 04.03.08 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 02.06.08 (Ordnungsantrag - Motion d'ordre)
Nationalrat/Conseil national 11.06.08 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 17.09.08 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 18.09.08 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 30.09.08 (Differenzen - Divergences)
Einigungskonferenz/Conférence de conciliation 01.10.08
Nationalrat/Conseil national 01.10.08 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 02.10.08 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 03.10.08 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 03.10.08 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses (AS 2009 6285)
Texte de l'acte législatif (RO 2009 6285)

Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen
Loi fédérale sur la protection contre le tabagisme passif

Art. 2 Abs. 2, 2bis
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 2 al. 2, 2bis
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Humbel Näf Ruth (CEg, AG), für die Kommission: Die SGK hat heute Morgen die Differenzen zum Ständerat bereinigt. Bei den Artikeln 2, 3c und 5 folgt die Kommission ohne Minderheitsantrag der ständerätlichen Fassung. Bei Artikel 2a beantragt die Kommissionsmehrheit - der Entscheid fiel knapp, mit 13 zu 12 Stimmen -, der ständerätlichen Fassung zu folgen.
Für die Kommissionsmehrheit sind bei ihrem Entscheid, der ständerätlichen Fassung zu folgen, folgende Gründe massgebend:
1. Für das Ziel des Gesetzes, den Schutz vor dem Passivrauchen sicherzustellen, stellt die ständerätliche Fassung die bessere Lösung dar.
2. In allen Kantonen, in denen bisher Volksabstimmungen stattgefunden haben - von Genf und Solothurn über Graubünden und Tessin bis Appenzell Ausserrhoden -, hat sich das Volk für restriktive Lösungen ausgesprochen. In Kantonen, wo das Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen schon gilt, hat man damit gute Erfahrungen gemacht. Für das Tourismusland Schweiz ist eine einheitliche Lösung sinnvoll und vernünftig; eine solche Lösung ist sicher besser, als wenn alle Kantone eigene, zum Teil sehr unterschiedliche Lösungen bestimmen.
3. Mit der ständerätlichen Fassung wird es nicht zu unnötigen bürokratischen Abläufen mit Rechtsverfahren kommen, anders als mit der nationalrätlichen Fassung, wo ein Quasianspruch auf Ausnahmebewilligungen vorgesehen ist.
4. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Kommission bei Artikel 2 der ständerätlichen Fassung zugestimmt hat. Das heisst, dass Fumoirs betrieben und sogar bedient werden können, sofern dies arbeitsrechtlich vorgesehen ist.
AB 2008 N 1170 / BO 2008 N 1170
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen, bei Artikel 2a der ständerätlichen Fassung zu folgen. Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

Cassis Ignazio (RL, TI), per la commissione: Dopo diverse peripezie siamo arrivati alle battute conclusive del dibattito politico su quest'iniziativa parlamentare, il cui obiettivo - lo ricordo - è quello di proteggere la popolazione e l'economia contro il fumo passivo. È un dibattito appassionato e emozionante, che vede opporsi due schieramenti: i fautori della libertà individuale a tutti i costi, anche quando questa libertà crea problemi di salute a terzi, e i sostenitori del rispetto della libertà altrui, anche quando ciò restringe la propria libertà.
Sia detto in entrata e a scanso di equivoci: non si tratta affatto di una legge che proibisce alle cittadine e ai cittadini di questo Paese di fumare. Ogni adulto in uno Stato liberale deve poter decidere come comportarsi, anche se questi comportamenti possono danneggiare la sua salute. Lo Stato deve essere prudente nel limitare questa libertà. Vedremo presto se chi difende quest'ipotesi sarà coerente anche quando parleremo di altre sostanze psicoattive come la canapa. Si tratta, come quasi sempre in politica, di trovare il migliore equilibrio possibile tra il rispetto dei diritti del singolo e quello degli interessi della collettività.
Aujourd'hui, votre commission s'est penchée sur les trois divergences qui restaient entre les deux conseils sur ce projet. Les divergences à l'article 2 alinéas 2 et 2bis et à l'article 5 ont été réglées: la décision du Conseil des Etats a été retenue par la commission.
Par contre, l'article 2a a suscité une vive discussion. Notre conseil avait décidé le 4 octobre 2007 de permettre des exceptions à la règle générale d'interdiction de fumer, notamment dans les établissements d'hôtellerie et de restauration ainsi que dans les boîtes de nuit. L'autorisation était ainsi accordée si l'exploitant pouvait prouver qu'une séparation entre locaux fumeurs et non-fumeurs n'était pas possible, ou qu'elle ne pouvait pas être raisonnablement exigée. Nous avons confirmé cette décision le 11 juin dernier.
Le Conseil des Etats, par contre, a décidé de biffer cette exception. Ce matin, la commission l'a suivi, par 13 voix contre 12 et aucune abstention. Les arguments suivants ont convaincu la majorité de la commission.
1. Une loi est comprise, et donc efficace, si elle est simple et claire - ce qui signifie dans le cas présent une protection généralisée contre le tabagisme passif, sans exceptions. La bonne évolution de l'état de santé des employés des bars et des restaurants dans le canton du Tessin, comme l'a montré l'étude présentée hier dans notre canton, confirme l'impact favorable d'une loi simple qui vise la protection de la santé.
2. Cette même solution a déjà été choisie par huit cantons: le Tessin, les Grisons, Uri, Soleure, Berne, Appenzell Rhodes-Extérieures, Vaud et Genève. Dans les cantons du Tessin et de Genève, cette solution a déjà été testée puisqu'elle est en vigueur, avec une grande satisfaction de la population et sans les effets néfastes, notamment au niveau économique, qui avaient été évoqués.
3. Une loi simple et claire simplifie la vie des touristes qui nous rendent visite et soutient donc l'industrie touristique suisse, d'autant plus que les pays avoisinants ont adopté aussi des réglementations plus sévères.
4. Une loi simple et claire est facilement appliquée. L'introduction d'exceptions génère, comme le montre l'exemple du canton de Saint-Gall, une bureaucratie et des coûts supplémentaires pour l'Etat, puisqu'il faut définir les critères d'exception, contrôler leur application et gérer le contentieux juridique. Cependant, une minorité de la commission désire confirmer ce choix.
5. Une loi simple et claire ne doit pas être discriminatoire. La possibilité pour les établissements de se doter de fumoirs et d'y faire le service permet aux restaurateurs qui le désirent de se profiler sur le marché des fumeurs.
Ces arguments ont convaincu la majorité des membres de la commission d'inviter le conseil à accepter la solution du Conseil des Etats, qui a pris sa décision hier par 25 voix contre 18. La majorité de la commission vous invite donc à adopter sa proposition.

Angenommen - Adopté

Art. 2a
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit
(Bortoluzzi, Baettig, Borer, Dunant, Füglistaller, Maurer, Meyer Thérèse, Scherer, Stahl, Triponez, Wehrli)
Festhalten

Eventualantrag der Minderheit
(Borer, Baettig, Bortoluzzi, Dunant, Füglistaller, Kleiner, Maurer, Meyer Thérèse, Scherer, Triponez, Wehrli)
(falls der Antrag der Minderheit abgelehnt wird)
Abs. 1
Festhalten, aber:
... wird erteilt, wenn das Lokal über eine dem Publikum zugängliche Fläche von maximal 100 Quadratmetern verfügt.
Abs. 2
Festhalten

Art. 2a
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité
(Bortoluzzi, Baettig, Borer, Dunant, Füglistaller, Maurer, Meyer Thérèse, Scherer, Stahl, Triponez, Wehrli)
Maintenir

Proposition subsidiaire de la minorité
(Borer, Baettig, Bortoluzzi, Dunant, Füglistaller, Kleiner, Maurer, Meyer Thérèse, Scherer, Triponez, Wehrli)
(au cas où la proposition de la minorité serait rejetée)
Al. 1
Maintenir, mais:
... est accordée si la surface accessible au public est égale ou inférieure à 100 mètres carrés.
Al. 2
Maintenir

Bortoluzzi Toni (V, ZH): Manchmal glaube ich, wenn ich diese europaweite Bemühung, den Nichtraucher zu schützen, verfolge, es gebe auf der Welt nichts Wichtigeres mehr als diese Massnahme, um die Menschheit zu retten! Eine solche Diskussion findet hier statt. Ich möchte eigentlich, dass die ganze Sache etwas relativiert wird, denn: Jeder weiss, dass Rauchen nicht gesund ist. Vieles andere ist übrigens auch nicht gesund. Da könnten Sie Ideen entwickeln, was noch alles zu verbieten wäre. Darum, glaube ich, müssten wir in dieser Gesetzgebung etwas Gelassenheit haben. Staatliche Feldzüge gegen alles, was auch noch ungesund sein könnte, sollten meines Erachtens möglichst vermieden werden - um den Menschen die Freiheit zu belassen, das zu tun, was ihnen richtig scheint. Und auch Eigentumseingriffe - und hier geht es auch um Eigentumseingriffe - sollten möglichst vermieden werden.
Sie können hier die Frage beantworten - und diese Frage stelle ich mit unserem Minderheitsantrag -: Sind Sie für eine gewerbefreundliche, wirtschaftsfreundliche Lösung, oder sind Sie es nicht? Hier können Sie den Beweis antreten, denn: die Freiheit, für ihr Lokal zu bestimmen, ob sie ein Raucherlokal wollen oder ob sie das nicht wollen, sollte doch eigentlich weitgehend bei den Besitzern und den Betreibern sein. Warum begeben wir uns hier in eine so enge Gesetzgebung, die vorschreibt und entsprechende Kontrolle nach
AB 2008 N 1171 / BO 2008 N 1171
sich zieht - die man ja sowieso nicht zu hundert Prozent durchführen kann? Warum begeben wir uns hier in eine solche Situation?
Ich beantrage Ihnen eine möglichst freiheitliche Lösung, ganz im Sinne dieses baden-württembergischen Restaurantbesitzers, der in einem Dorf eine kleine Beiz hat. Sie wissen, in Deutschland gab es ein totales Verbot, das in der Zwischenzeit vom Verfassungsgericht etwas relativiert worden ist. Dieser Wirt hat an sein Haus geschrieben: Die Raucher sind weg; wo sind die Nichtraucher? Das ist das Problem für solche kleinen Wirtschaften oder Lokale. Mit dem Minderheitsantrag können Sie diese Lokale erhalten und müssen sich nachher nicht beklagen, dass diese gemütlichen Beizen verschwinden - in denen wir, mindestens die meisten von Ihnen, letztlich auch gerne hin und wieder ein- und ausgehen.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung des Minderheitsantrages.

Vischer Daniel (G, ZH): Herr Bortoluzzi, ich gebe zu, das Thema ist ein bisschen "ausgelutscht". Aber jetzt dennoch meine Frage: Ich teile ja Ihre Skepsis gegen all diese Präventionsbemühungen - was und wie viel man noch essen darf -, aber jetzt gleichwohl eine Frage. Sie haben einen tollen Freiheitsdiskurs, Selbstschädigung soll nicht strafbar sein. Ist Ihre Position nicht paradox? Sie sind für die Pönalisierung der Selbstschädigung bei Hanf, derweil Sie die Freiheit dort schützen, wo Dritte, nämlich die Nichtraucher, geschädigt werden. Finden Sie nicht, Sie müssten Ihre paradoxe Position allmählich ein "My" zu überdenken beginnen?

Bortoluzzi Toni (V, ZH): Es ist relativ einfach, Herr Kollege Vischer: Tabak und Alkohol sind zugelassene Produkte, und alle kennen die Probleme mit diesen zugelassenen Produkten. Es stellt sich die gesundheitspolitische Frage: Soll ein Produkt, das noch weit mehr gesundheitsgefährdend ist, ebenfalls zugelassen werden, sodass man dann damit dieselben schlechten Erfahrungen macht wie mit den anderen Produkten? Das ist die Frage, die sich stellt. Darum muss für diese Drogen dringendst das Verbot aufrechterhalten bleiben.

van Singer Christian (G, VD): Monsieur Bortoluzzi, ne vous trompez-vous pas de problème? Il ne s'agit pas de la liberté de s'empoisonner soi-même - sur ce point, on est peut-être d'accord: les gens sont libres de s'empoisonner -, mais de la liberté d'empoisonner autrui, d'empoisonner les travailleurs, d'empoisonner même le petit patron de la petite entreprise. Alors voilà la question: a-t-on le droit d'empoisonner autrui au nom de la liberté de commerce et d'autres libertés?

Bortoluzzi Toni (V, ZH): Ja, sehen Sie, Herr Kollege, es ist jedem unbenommen, sich in ein Lokal zu begeben. Es steht jedem frei, ob er das will oder nicht. Es steht auch jedem Lokalbesitzer meines Erachtens frei, sein Angebot dem Markt entsprechend zu gestalten. Das funktioniert doch heute schon. Stellen Sie sich einmal vor, die SBB haben ohne neues Gesetz gesagt: Bei uns wird nicht mehr geraucht. Sie haben kein Gesetz dazu gebraucht. Und es wird weitestgehend akzeptiert. Ich habe noch nie gesehen, dass es nicht akzeptiert wird.
Warum überlassen wir es nicht den Betroffenen, das zu tun, was ihnen richtig erscheint? Als Konsument können Sie sich begeben, wohin Sie wollen. Sie müssen wissen, als freier Anbieter von Leistungen bin ich nicht verpflichtet, jeden Gast oder jeden Kunden zu bedienen. Auch das ist freie Marktwirtschaft. Das gehört auch dazu. Die Freiheit, das zu tun und zu lassen, was man will, sollte meines Erachtens höher gewichtet werden als diese fragwürdigen - ich sage: fragwürdigen! - Untersuchungen über Gesundheitsschädigungen beim Passivrauchen.

Borer Roland F. (V, SO): Mein Antrag hier, der als Eventualantrag zu verstehen ist, soll einen guteidgenössischen Kompromiss darstellen. Es geht darum, dass Betriebe, die eine gewisse "Kleine" haben, selber entscheiden können, ob sie als Raucherbetrieb oder als Nichtraucherbetrieb ausgestaltet sein wollen.
Ich habe die Definition übernommen, die in der Kommission des Ständerates eine Mehrheit fand, die Definition, dass Betriebe, die maximal 100 Quadratmeter haben - und zwar 100 Quadratmeter in dem Bereich, der für das Publikum zugänglich ist -, selber entscheiden können, ob sie ein Raucherbetrieb werden oder nicht.
Die Gegner einer solchen Lösung oder, anders formuliert, diejenigen, die Raucherbetriebe generell nicht wollen, sagen heute immer noch: Man hat es ja jetzt im Kanton Tessin und in Italien bewiesen, dass eben dort der Einbruch bei den Einnahmen gar nicht so gross ist, wie das behauptet wird. In einem Gebiet, wo Gasthäuserbesuche während acht und mehr Monaten im Jahr im Freien stattfinden, weil das Wetter dementsprechend ist, spielt es keine Rolle, da gebe ich Ihnen Recht! Im Tessin, wo Sie abends 18 oder 20 Grad haben, auf der Piazza in Ascona draussen im Bistro sitzen, spielt es doch gar keine Rolle, ob drinnen geraucht wird oder ob es ein Nichtraucherbetrieb ist. Das ist der Fakt! Das Gleiche gilt in Italien, dort spielt's auch keine Rolle. Geraucht wird nicht weniger, es wird einfach anderswo geraucht.
Aber schauen Sie auch auf Länder wie Deutschland. Schauen Sie auf die Länder in Nordeuropa, wo darüber diskutiert wird, dass diese Verlagerung nach draussen eben nicht nur weniger Rauch in den Betrieben, sondern zum Beispiel auch mehr Lärm auf den Strassen verursacht - wenn die Leute spätabends aus dem Restaurant nach draussen gehen und Lärm machen. Sie können den Kopf schütteln, aber es war eine Angehörige Ihrer Fraktion, die diesbezüglich in der Subkommission Fragen gestellt hat und wissen wollte, was man allenfalls dagegen tun könne, wenn sich der Restaurationslärm in ihrer Stadt abends auf die Strasse verlagern würde. Das war ein Anliegen Ihrer Fraktion, und es ist relativ einfach, jetzt den Kopf zu schütteln.
Es ist ein Kompromiss des Ständerates bzw. der ständerätlichen Kommission, den ich übernommen habe. Wenn Sie nicht fundamental alles und jedes Geniessen auch noch verbieten wollen, hoffe ich, dass Sie zumindest diesem Kompromissvorschlag eventualiter zustimmen können.

Leuenberger Ueli (G, GE): Le groupe des Verts vous propose de soutenir le compromis qui est sorti ce matin des délibérations de la commission. Ce compromis permet l'aménagement de fumoirs; en contrepartie, on demande de renoncer à exiger des établissements fumeurs.
Nous soutenons ce compromis à contrecoeur. C'est un énorme pas en avant en direction de ceux qui veulent laisser l'entière liberté de fumer dans les établissements publics.
Pourquoi à contrecoeur? Parce que nous restons convaincus que les employés de ces établissements n'auront pas vraiment le libre choix de décider s'ils veulent ou non servir dans des fumoirs. La fragilité au niveau du statut de beaucoup d'employés de la restauration est responsable de cet état de fait. J'ai moi-même travaillé plusieurs années comme employé en bas de l'échelle dans l'hôtellerie-restauration; j'ai été secrétaire syndical pendant six ans dans ce secteur, je sais donc de quoi je parle.
Malgré tout, nous proposons de soutenir ce compromis, bien que nous sachions que la fumée continue à tuer. C'est l'un des seuls produits librement vendus dans notre pays sur lequel est inscrit: "Rauchen ist tödlich. Fumer tue. Il fumo uccide." Et vous pouvez lire aussi sur le dos du paquet quelle influence le fait de fumer a sur certains aspects de la santé. Malgré cela, nous faisons aujourd'hui ce compromis.
Monsieur Borer a présenté sa proposition de minorité au sujet de la surface accessible au public égale ou inférieure à 100 mètres carrés et il a parlé des pays chauds qui seraient les seuls où l'on pourrait fumer dehors. Monsieur Borer, si vous êtes allé au Salon de l'automobile à Genève, vous avez peut-être déjà senti la bise noire; cette dernière est
AB 2008 N 1172 / BO 2008 N 1172
extrêmement froide. Mais malgré cela, les Genevois ont décidé, presque à 80 pour cent, d'interdire la fumée dans les établissements publics. Par ailleurs, j'ai encore une petite anecdote: à Genève, il n'y a presque pas de réclamation; les gens sont contents; les seules réclamations qu'il y a, c'est que dans les discothèques, cela sent désormais trop fortement la transpiration, parce que, avant, la fumée couvrait ces odeurs!
La fumée continue de tuer, elle continue de rendre malade, elle continue de coûter cher à notre société. Ici, nous avons choisi un compromis, on a fait un pas en avant. S'il vous plaît, faites l'autre pas et adoptez l'ensemble des décisions de la majorité de la commission.

Hutter-Hutter Jasmin (V, SG): Herr Leuenberger, was sagen Sie dann zur Tatsache, die eine Umfrage im Kanton Bern festgestellt hat, dass mehr als 60 Prozent der Serviceangestellten selber rauchen?

Leuenberger Ueli (G, GE): Il y a différentes enquêtes et il faut toujours voir qui fait les enquêtes. Vous dites bien que 60 pour cent de ces employés fument. Cela veut dire que 40 pour cent des employés de ce secteur ne fument pas. Et ces 40 pour cent, au moins, ont le droit de ne pas être des fumeurs passifs et de ne pas tomber malades à cause d'un produit fortement dangereux.

Fehr Jacqueline (S, ZH): In einem Punkt muss und möchte ich Herrn Bortoluzzi Recht geben: in der Einordnung des Themas. Als ich heute Morgen um sechs Uhr die Nachrichten hörte, war die erste Meldung über die internationale Finanzkrise; die zweite Meldung informierte, dass die Zahl der hungernden Menschen auf dieser Welt als Folge der Nahrungsmittelkrise dramatisch steigt; und die dritte Meldung widmete sich der Diskussion, ob es Ausnahmen bei den Raucherbetrieben in der Schweiz geben soll, und ob die Grenze dabei bei 100 oder 60 Quadratmeter sein soll.
Trotzdem müssen wir die Diskussion ernst nehmen. Es geht hier um das Herzstück dieser Gesetzesberatung. Es entscheidet sich an dieser Frage, ob sich das Gesetz überhaupt lohnt oder ob wir es weiterhin den Kantonen überlassen, die Regelungen zu treffen. Ein nationales Gesetz lohnt sich nur dann, wenn es in etwa das aufnimmt, was die Kantone bisher entschieden haben. Es waren in den Kantonen nicht die Parlamente, sondern es war das Volk, das entschieden hat. Es hat immer gleich entschieden; es hat sich für strenge, klare Gesetze ausgesprochen, die nach folgendem Muster funktionieren: Die Restaurants sollen grundsätzlich rauchfrei sein, und dort, wo es möglich ist, soll es Fumoirs geben. Den gleichen Grundsatz verfolgen wir: Grundsätzlich sollen die Restaurants rauchfrei sein, aber es sollen Fumoirs möglich sein. Wir sind hier einen Schritt entgegengekommen, indem wir heute akzeptiert haben, dass in diesen Fumoirs auch Angestellte beschäftigt werden können, falls sie dieser Anstellung, bei der sie dem Rauch ausgesetzt sind, zustimmen.
Die SP ist der Meinung, dass dem Volkswillen Rechnung getragen werden soll. Man kann darüber streiten, warum es jetzt plötzlich zu dieser Trendwende gekommen ist, warum die Freiheit jetzt anders definiert wird, als es noch vor kurzer Zeit gemacht wurde. Nichtsdestotrotz, das Votum des Volkes ist klar, und wir sollten diesem auch Rechnung tragen. Die neuen Regelungen werden auch sehr breit akzeptiert. Das ist nicht nur mit der Abstimmung klar geworden, sondern auch mit der Umsetzung, die in allen Kantonen problemlos passiert. Alle Kantone melden zurück, dass sie mit der Umsetzung keine Probleme haben. Das Beizensterben passiert nicht schneller. Dort, wo Beizen geschlossen werden müssen, geschieht das aus strukturellen Gründen, nicht wegen des Rauches. Im Gegenteil: Viele Restaurants haben auch neue Möglichkeiten durch die neue Kundschaft, die sie gewinnen.
Die Diskussion über die Freiheit ist ja schon sehr spannend, vor allem wenn sie Herr Bortoluzzi führt, der, wie es Dani Vischer schon angetönt hat, hier klar sagt, es soll die Freiheit, dass man tun und lassen kann, was man will, höher gewichtet werden als der Schutz jener, die etwas nicht tun wollen. Wenn man an die Cannabis-Abstimmung denkt, die auch in Bälde stattfinden wird, ist es schon sehr, sehr, sehr inkohärent, was da vertreten wird. Dort soll das Plädoyer nach persönlicher Freiheit plötzlich nicht mehr gelten.
Ich persönlich plädiere klar für die Konsumfreiheit. Die Freiheit zu rauchen sollen alle haben. Alle, die rauchen wollen, sollen rauchen dürfen - aber nicht überall. Wir rauchen nicht in den Trams, wir rauchen nicht in den Zügen, wir rauchen nicht in diesem Haus, und wir sollen auch nicht in den Restaurants rauchen. Aber rauchen kann, wer will. Und diese Unterscheidung finde ich in dieser Freiheitsdiskussion ziemlich bedeutsam. Sie ist wahrscheinlich logischer, als wenn man sagt, dass bei der einen Substanz der Konsum verboten wird, während bei der anderen Substanz der Konsum überall zugelassen wird.
Deshalb bin ich klar der Meinung, dass wir den Minderheitsantrag Bortoluzzi ablehnen sollten. Sonst, das muss ich sagen, werde ich diesem Gesetz nicht mehr zustimmen. Dann brauchen wir es wirklich nicht; dann überlassen wir die Sache den Kantonen.
Beim sogenannten Kompromissantrag der Minderheit Borer ist mehr Schlaumeierei als Lösungsorientiertheit zu sehen, denn wenn wir diese 100-Quadratmeter-Restaurants etwas genauer ansehen, dann scheint es, zumindest im Kanton St. Gallen, so zu sein, dass 80 Prozent aller Beizen und Restaurants unter diese Regelung, diese sogenannte Ausnahmeregelung, fallen würden. 80 Prozent Ausnahme sind halt auch wieder etwas schwierig. Insofern ist es eine Schlaumeierei, mit der Gastrosuisse einen letzten Versuch startet, ihre konservative Restaurantpolitik doch noch durchzusetzen. Diesem Kompromiss würde ich schon gar nicht zustimmen, weil er auch noch eine grosse Unsicherheit schafft.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen und damit dem Volkswillen zu folgen. Ich bin überzeugt, dass es im Bereich der Krebsvorsorge und der Krebsprävention - darum geht es ja eigentlich - kein Placebo braucht.

von Rotz Christoph (V, OW): Frau Kollegin Fehr, ich habe eine Frage. Sie haben in Bezug auf die Cannabisabstimmung die Freiheit angesprochen. Ich bin jetzt ein bisschen irritiert. Ist denn Cannabiskonsum - Sie sagen in Ihrem Parteiprogramm, auch die harten Drogen sollen straffrei konsumiert werden können - nicht gesundheitsschädlich? Wo ist da der Vergleich zwischen dem Rauchen und dem Drogenkonsum?

Fehr Jacqueline (S, ZH): Von Zucker bis Cannabis ist alles gesundheitsschädigend, wenn man es im falschen Mass, zum falschen Zeitpunkt und in der falschen Lebenssituation konsumiert. Jede Substanz muss auf ihr Gefährdungspotenzial hin unterschiedlich behandelt werden. Ich finde Cannabisrauchen schädlich; ich finde auch Rauchen schädlich. Wenn wir zur Hanf-Initiative Ja sagen, sagen wir nicht Ja im Sinne von "Alle sollten überall rauchen dürfen", sondern es soll endlich geregelt werden, welche Personengruppen konsumieren sollen, nämlich die Erwachsenen, und wo sie das tun sollen - sicher nicht an mehr Orten als die normalen Raucherinnen und Raucher.

Borer Roland F. (V, SO): Liebe Frau Kollegin Fehr, ich danke Ihnen für das nette Kompliment, dass ich ein Schlaumeier sei. Nun die Frage: Sie haben festgehalten, dass im Kanton St. Gallen 80 Prozent der Betriebe unter 100 Quadratmeter gross seien. Können Sie mir bitte sagen, woher Sie diese Zahlen haben und wie es gesamtschweizerisch aussieht? Mich würde das auch interessieren.

Fehr Jacqueline (S, ZH): Sie waren ja heute Morgen dabei, als der Vertreter des Bundesamtes für Gesundheit auf die Aussage von Ständerätin Forster Bezug genommen hat: Sie sagte offensichtlich, dass die Zahlen aus dem Kanton St. Gallen zeigten, dass 80 Prozent der Restaurants im Kanton St. Gallen kleiner als 100 Quadratmeter seien. Ich
AB 2008 N 1173 / BO 2008 N 1173
beziehe mich auf diese Quelle. Wir haben auch gehört, dass es von Gastrosuisse keine Zahlen zu diesem Bereich gibt. Ich denke aber, dass Sie als Antragsteller und als naher Vertrauter von Gastrosuisse uns eigentlich helfen könnten. Ich glaube, Sie haben sicher abgeklärt, um wie viele Restaurants es gehen würde, wenn Sie diesen Antrag stellen. Interessant ist, dass Sie die Zahl nicht offenlegen.

Hutter-Hutter Jasmin (V, SG): Frau Fehr, als St. Gallerin sage ich Ihnen, dass Sie vielleicht nicht wissen, dass im Kanton St. Gallen die Gemeinden Ausnahmebewilligungen erteilen können. Aufgrund dieser Kompetenz, die an die Gemeinden weitergeleitet wurde, wurden diese Ausnahmebewilligungen erteilt. Das hat nichts mit der Quadratmeterzahl und auch nichts mit 80 Prozent zu tun.

Fehr Jacqueline (S, ZH): Schauen Sie, Frau Hutter, ich weiss dass der Kanton St. Gallen diese Ausnahmebewilligungen erteilen kann. Ich weiss auch, dass im Kanton St. Gallen gerade deshalb das Durcheinander sehr gross ist. Deshalb bin ich auch der Meinung, der Antrag der Minderheit Borer sei schlecht, weil er genau zu dieser Verwirrung führen würde. Ich kann es nochmals sagen - die Quelle habe ich offengelegt -: Frau Forster hat in der ständerätlichen Diskussion gesagt, im Kanton St. Gallen seien 80 Prozent der Restaurants kleiner als 100 Quadratmeter. Ich denke, wir können uns daran halten oder nicht. Entscheidend ist, dass Gastrosuisse nicht offenlegt, wie viele Restaurants es sind. Sie ist die Einzige, die es weiss, sie legt es aber nicht offen, und das macht doch zumindest misstrauisch.

Scherer Marcel (V, ZG): Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, die Minderheit Bortoluzzi zu unterstützen und damit dem Vormarsch zum Totalstaat, der alles Mögliche und alles Unmögliche verbietet, Einhalt zu gebieten. Würden Sie einem Totalrauchverbot, wie dies die SGK heute Morgen mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen hat, zustimmen, griffen Sie direkt in die Eigentumsverhältnisse einzelner Bürger ein. Ein Besitzer eines Restaurants oder einer Bar dürfte nicht einmal mehr in seinem eigenen Haus eine Zigarette anzünden. Ich bin selber Nicht- oder nur Gelegenheitsraucher, aber mir graut, wie hier drin die Freiheit unserer Bürger nach und nach immer weiter eingeschränkt wird.
Oft wird gelobt, wie das Rauchverbot in Gaststätten ennet dem Gotthard gelebt wird. Dass überall Gasheizpilze, Elektroheizungen oder eventuell sogar Bodenheizungen die Raucher bis weit in den Winter hinein vor dem Erfrieren bewahren, davon wird nicht gesprochen; das ist die andere Seite der Medaille. Die Studie im Kanton Tessin soll beweisen, dass das Personal gesünder sei. Dass aber der Umsatz der Gewerbetreibenden um 8 Prozent zurückging, das scheint meine Kollegin Fehr nicht zu beunruhigen.
Die SVP-Fraktion wird grossmehrheitlich die Minderheit Bortoluzzi unterstützen, im Interesse der Freiheit unserer Bürger. Ich hoffe, Sie tun es mit uns. Sollte die Minderheit Bortoluzzi unterliegen, wird die SVP-Fraktion der Minderheit Borer folgen. Der Antrag der Minderheit Borer ist ein Kompromiss zwischen Freiheit und Totalverbot, und zwar ist er deutlich näher beim Verbot.

Wasserfallen Christian (RL, BE): Lieber Kollege Scherer, es ist eine Tatsache, dass Rauchverbotsgesetzgebungen in sämtlichen Kantonen, in denen darüber abgestimmt worden ist, jeweils mit einer überaus deutlichen Mehrheit angenommen worden sind. Sind Sie sich der Tatsache bewusst, dass 70 Prozent der Leute nicht rauchen? Ist es denn nicht eher so, dass man die Freiheit für diese 70 Prozent erhöht und jene der 30 Prozent, die rauchen, einschränkt?

Scherer Marcel (V, ZG): Ja, nicht wahr, Herr Wasserfallen, ich plädiere für Freiheit. Ich bin auch der Meinung, dass 70 Prozent das gut machen. Aber die Freiheit sollten wir unseren Bürgern lassen. Sie sollten selber entscheiden können, was sie tun und was sie nicht tun wollen.

Leuenberger Ueli (G, GE): Monsieur Scherer, le compromis prévoit expressément l'installation de fumoirs. Comment pouvez-vous parler d'une interdiction totale de fumer?

Scherer Marcel (V, ZG): Ja, Sie haben Recht, den Kompromiss, dass man in Fumoirs rauchen darf, den haben wir. Aber dafür ein Verbot in allen Gaststätten, das haben wir eben auch.

Spuhler Peter (V, TG): Ich habe in meinem ganzen Leben kein Paket Zigaretten geraucht. Ich rauche zwischendurch mal eine Zigarillo oder eine kleine Zigarre. Ich bin also ein Nichtraucher.
Mir geht es hier einmal darum: In welche Richtung entwickeln wir uns? Die Schweiz ist ein Erfolgsmodell. Und die Basis dieses Erfolgsmodells ist eine liberale Haltung des Staates gegenüber dem Bürger, eine liberale Staatsordnung, eine liberale Wirtschaftsordnung. Der Bürger steht in der Schweiz im Zentrum. Denken Sie an die direkte Demokratie! Der Bürger wurde in Eigenverantwortung erzogen. Nicht der Staat soll das Problem des Bürgers lösen, sondern der Bürger soll seine Probleme lösen. Der Bürger soll selbst über sein Tun bestimmen, sein Tun im Griff haben und das weiterhin so leben können.
Wir gehen immer mehr in die Richtung, dass der Staat dem Bürger vorschreibt: Das ist gut für dich; das darfst du noch; da musst du aufpassen; da haben wir ein generelles Verbot. Denken Sie ans Rauchen, das wir heute hier thematisieren. Denken Sie ans Essen, da werden die nächsten Gesetze vorbereitet: Was ist gut für dich, lieber Bürger; was darfst du noch? Denken Sie an die Mobilität usw.
Ich gehe davon aus, dass wir hier im Saal einige Weinliebhaber haben. Das nächste Gesetz wird sein: eine schöne Flasche Bordeaux mit einem Totenkopf. Auch Bordeaux kann gefährlich sein, wenn Sie zu viel davon geniessen. Wollen wir das wirklich? Ich persönlich und meine Fraktion sind der Meinung, dass generelle Verbote der falsche Weg sind. Wir müssen mündige Bürger in diesem Land haben. Und der Bürger muss entscheiden, was gut ist für ihn.
Jetzt haben wir diesen Kompromissvorschlag. Meine Vorredner haben Ihnen diesen vorgestellt. Hier geht es, neben der Eigenverantwortung, der Selbstbestimmung des Bürgers, primär auch um wirtschaftliche, um wirtschaftspolitische Aspekte. Wir haben die Fumoirs zugelassen. Nun geht es darum, ob wir wirklich die Kleinen und die wirtschaftlich Schwachen treffen wollen, die bei der vorgeschlagenen Lösung nicht ausweichen können. Oder wollen wir eben einen liberalen Weg beschreiten, wo der Bürger, der Konsument, aber auch der Gastronom entscheiden können, was sie wollen? Wenn Sie den Kompromiss verwerfen, haben wir eine Wettbewerbsverzerrung, und Sie treffen mit diesem Entscheid die wirtschaftlich Schwachen.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, diesem Kompromiss mit den 100 Quadratmetern zuzustimmen. Denken Sie daran: Das Erfolgsmodell der Schweiz basiert auf einem mündigen Bürger und auf liberalen Grundsätzen!

Fehr Jacqueline (S, ZH): Herr Spuhler, das Hohelied auf den mündigen Bürger provoziert natürlich eine Frage. Der mündige Bürger hat ja nicht auf Druck der Parlamente und irgendeiner Classe politique in den Kantonen entschieden, sondern er hat an der Urne entschieden, was er will. Wie bringen Sie Ihr Hohes Lied auf den mündigen Bürger mit Ihrem unfreien Ansatz überein, dass Sie hier den Volkswillen nicht ernst nehmen und wieder ins Gegenteil verkehren wollen? Sie wollen dem mündigen Bürger in patriarchaler Art sagen: Was du entschieden hast, zeugt nicht von Mündigkeit; ich weiss besser, was du zu tun hast.

Spuhler Peter (V, TG): Wenn ich richtig informiert bin, geht es bei diesen Abstimmungen um kantonale Vorlagen. Ich komme aus dem Kanton Thurgau, da ist auch eine solche Vorlage in Vorbereitung. Wenn das Volk zu einem Rauchverbot Ja sagt, bin ich schwer enttäuscht, aber ich werde das selbstverständlich akzeptieren. Hier geht es jetzt darum:
AB 2008 N 1174 / BO 2008 N 1174
Wollen wir diese Einschränkung gesamtschweizerisch durchsetzen oder nicht? Ich spreche nicht zu den kantonalen Vorlagen, aber hier geht es darum: Wollen wir diese Einschränkung oder nicht? Ich hoffe, dass doch noch einige Leute in diesem Saal an das Erfolgsmodell Schweiz glauben und halt den Bürger ins Zentrum stellen und nicht den Staat, der dann immer entscheidet, was für den lieben Bürger gut ist.

Engelberger Edi (RL, NW): Ich bitte Sie, der Minderheit Bortoluzzi zuzustimmen und nicht auf die restriktive Linie der Mehrheit der Kommission und des Ständerates einzuschwenken. Ich sage Ihnen das im Namen einer grossen Mehrheit der FDP-Fraktion, aber vor allem auch im Namen von Gastrosuisse und Hotelleriesuisse sowie als Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes. Die Umsätze sinken, sie sinken massiv. Das möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen, und das zeigt auch eine Umfrage ganz klar, die letzthin vom Marktforschungsinstitut IHA-GfK in Hergiswil gemacht wurde. Befragt wurden während zwei Tagen im August je 250 Betriebe unterschiedlicher Grösse, unterschiedlichen Typs und mit unterschiedlichen Angeboten aus den Kantonen Tessin, Genf und eben Graubünden, also aus jenen Kantonen, in denen das Rauchverbot effektiv in Kraft ist. In allen Kantonen mussten die Gastronomiebetriebe aufgrund des Rauchverbots einen bedeutenden Umsatzrückgang hinnehmen: Durchschnittlich sind es 6,5 Prozent, bei Quartierrestaurants und Bars betragen die Umsatzrückgänge bis zu 13 Prozent. Diese Betriebe sind in ihrer Existenz bedroht. Dazu kommt noch, dass dieser massive Umsatzrückgang einen nachhaltigen Einfluss auch auf die Anzahl der im Gastgewerbe beschäftigten Arbeitnehmer sowie auf die Anzahl der möglichen Ausbildungsplätze haben wird. Diese Zahlen decken sich auch mit Umfrageergebnissen aus Deutschland.
Es darf doch nicht das Ziel sein, das Rauchen generell zu verbieten! Das Prinzip der Verhältnismässigkeit muss doch auch hier gelten und wahrgemacht bleiben oder werden. Ich glaube nicht, dass wir den rauchenden Gästen - es sind immerhin Bürgerinnen und Bürger, es sind immerhin rund 30 Prozent der Bevölkerung - den Restaurantbesuch verwehren wollen.
Aufgrund dieser Zahlen und aus diesen Überlegungen bitte ich Sie, der Minderheit Bortoluzzi zuzustimmen und bei Artikel 2a an unserem Beschluss festzuhalten.

Kleiner Marianne (RL, AR): Die FDP-Fraktion hat in Artikel 2a der Ausnahmeregelung mehrheitlich zugestimmt. Diese soll es Kleinstbetrieben, die zu klein sind, als dass separate Raucherräume abgetrennt werden könnten, ermöglichen, eine Ausnahmebewilligung zu erhalten. Die Diskussion wurde letztes Mal geführt, ich möchte mich nicht wiederholen. Ich halte nur fest: Die FDP ist für den Nichtraucherschutz. Das Einzige, was wir fordern, ist die Möglichkeit, Ausnahmen für Kleinstbetriebe zu machen. Nochmals: Kein Mensch muss in ein klar gekennzeichnetes Raucherrestaurant gehen, wenn er oder sie das nicht will. So viel liberales Denken und Minderheitenschutz dürften schon sein!
Diese Debatte hat für mich schon dürrenmattsche Qualitäten. Während draussen vor der Tür dieses hehren Parlamentes weltweit die Finanzsysteme erzittern und keiner weiss, wieweit diese gigantische Krise Arbeitsplätze ruinieren und eine hohe Inflation unser Erspartes entwerten wird und wieweit die Pensionskassen um ihre oder besser unsere angesparten Kapitalien bangen und Betriebe um ihre Existenz fürchten, suchen wir hier drin, in diesem hehren Parlament, mit Akribie nach Lösungen, wie wir den Nichtraucherschutz perfektionieren können, und nehmen in Kauf, kleine Familienbetriebe, die unter Umständen seit Generationen im Besitz der gleichen Familie sind und ihr seit Generationen ein Auskommen ermöglichen, zu ruinieren. Ich hoffe, Sie haben gestern in der Sendung "10 vor 10" diese traurigen, leeren Nichtraucherbeizen gesehen. Das ist für mich als liberale Frau nicht nachzuvollziehen.
Die Mehrheit der FDP-Fraktion bittet Sie, der Minderheit Borer zuzustimmen. Es handelt sich um einen Antrag, der in der SGK sehr knapp, mit 13 zu 12 Stimmen, abgelehnt worden ist.

Meyer-Kaelin Thérèse (CEg, FR): En préambule, je voudrais vous dire que le groupe PDC/PEV/PVL souhaite qu'une loi fédérale voie le jour pour établir une interdiction de fumer dans tout le pays, dans tous les lieux où le public est obligé d'aller. Pour les établissements hôteliers, notre groupe souhaite que la règle de base soit que les établissements précités soient non-fumeurs, avec la possibilité d'aménager un espace bien ventilé pour les fumeurs. Il préconise que cette règle soit assortie d'une disposition pour que les employés ne soient pas obligés de travailler dans des endroits fumeurs contre leur volonté.
La majorité des membres du groupe plaide, par contre, pour la recherche d'une solution qui permettrait quelques exceptions dans des établissements où, finalement, personne n'est obligé de se rendre, ceci pour éviter une exclusion totale des gens pour qui la vie en société s'accompagne d'un petit plaisir lié à la fumée. J'ai été syndique d'une petite ville. Je voyais que beaucoup de personnes seules appréciaient de pouvoir aller rencontrer d'autres personnes dans un établissement; celles-ci seraient donc contraintes à rester chez elles.
Les cantons peuvent d'ailleurs opter pour des solutions plus strictes. Notre groupe n'est pas unanime sur cette question. Je souligne ici que les partenaires du groupe PDC/PEV/PVL, ainsi que quelques-uns de nos membres, souhaitent une solution plus stricte.
Cependant, pour nous permettre de trouver la meilleure solution possible pour nous protéger de la fumée passive, d'une part, et pour éviter l'exclusion, d'autre part, la majorité de la commission vous propose d'adopter la proposition de la minorité Bortoluzzi et, en cas d'échec, la proposition subsidiaire Borer, ce qui nous permettrait de nous mettre à table encore une fois avec le Conseil des Etats pour essayer de trouver la meilleure solution possible pour poursuivre ces deux objectifs.

Couchepin Pascal, président de la Confédération: Cette affaire a duré très longtemps et elle prend un pourcentage de votre temps qui me paraît quand même disproportionné par rapport à l'enjeu qui reste à trancher. C'est la raison pour laquelle le Conseil fédéral soutient le point de vue du Conseil des Etats: il vous invite à vous rallier à la décision du Conseil des Etats, comme la majorité de la commission vous invite à le faire.
Je crois que lorsque le principe est acquis, à savoir protéger les non-fumeurs de la fumée passive, il faut, dans l'esprit le plus libéral possible, avoir une loi simple et claire. Une loi qui fixe trop d'exceptions, qui provoque des disputes sur le nombre de mètres carrés d'un local, qui ne règle pas la question de savoir si, lorsqu'on compte le nombre de mètres carrés, on doit intégrer aussi la surface des WC et des lavabos qui servent aux clients, cette loi n'est pas libérale, elle est tracassière et antilibérale.
Quand j'entendais Monsieur Bortoluzzi tout à l'heure qui voulait le maintien d'exceptions supplémentaires, j'avais envie de lui dire: "Mais pour une fois, mon cher Monsieur Bortoluzzi, soyez un vrai libéral! Supprimez quelque chose, supprimez cette disposition supplémentaire et reprenez la solution du Conseil des Etats qui simplifie les choses et qui évite de faire de cette loi un capharnaüm de dispositions."
Nous ne voulons pas que les gens qui ne fument pas soient exposés à la fumée passive, mais nous sommes d'accord que ceux qui veulent fumer aient un lieu, un fumoir pour le faire et tout le reste est complications inutiles qui finalement dégoûtent les citoyens de la législation.
J'ai dit hier - peut-être était-ce un peu risqué - que ceux qui voulaient introduire la règle des 100 mètres carrés me rappelaient ceux qui, en matière de protection des animaux, ont voulu tout fixer au centimètre près, si bien que le métier de vétérinaire ou celui de contrôleur dans ce domaine se
AB 2008 N 1175 / BO 2008 N 1175
transforme en un métier de géomètre où l'on doit mesurer s'il y a assez d'espace ici, assez d'espace là!
Lorsque la décision est prise - et elle est prise! - de protéger les non-fumeurs de la fumée passive, il faut avoir une solution simple. C'est la raison pour laquelle je vous invite à terminer ce débat et à adhérer à la solution du Conseil des Etats. Elle n'est pas parfaite - je le dis moi-même -, notamment en ce qui concerne les employés. Mais, finalement, c'est une solution relativement simple.

Humbel Näf Ruth (CEg, AG), für die Kommission: Wie richtig gesagt worden ist, geht es bei diesem Gesetz um das Abwägen der Freiheit zu rauchen gegenüber der Frage der Freiheit vor Rauch in öffentlich zugänglichen Räumen oder eben um die Freiheit des Wirtes, darüber zu entscheiden, ob er einen Raucherbetrieb will oder nicht. Dies wird dem Nichtraucherschutz gegenüberstellt, den wir ja gerade mit dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen realisieren wollen. Es geht auch um die Frage: Wollen wir im Tourismusland Schweiz eine einheitliche Lösung, oder wollen wir 26 unterschiedliche kantonale Lösungen bezüglich Nichtraucherschutz? Es geht bei diesem Gesetz nicht darum, das Rauchen zu verbieten oder den Genuss zu verbieten. Selbstschädigung ist nicht strafbar, aber das Rauchen schädigt nun einmal erwiesenermassen auch Passivraucher. Auch wer nicht raucht, wird durch das Rauchen gesundheitlich beeinträchtigt. Ich möchte da an das von Herrn Spuhler zitierte Erfolgsmodell Schweiz, an die direkte Demokratie anknüpfen. Ich glaube, gerade wenn man das Erfolgsmodell Schweiz, die direkte Demokratie anruft, darf man die klaren Volksmehrheiten, die in verschiedenen Kantonen gegeben sind, nicht ignorieren. Wir legiferieren hier kein generelles Rauchverbot, wir haben in Artikel 2 Fumoirs zugelassen, in denen bedient werden kann. Ich erinnere daran, dass Genf bereits eine weiter gehende Lösung hat und auch Fumoirs verboten hat.
Zum Eventualantrag Borer: Über einen solchen Antrag wurde schon in der ständerätlichen Kommission entschieden, und der Ständerat hat diesen Antrag mit 25 zu 18 Stimmen abgelehnt. Leider fehlen uns verbindliche Zahlen, wie viele Gaststätten darunter fallen würden, wenn wir eine Limite bei 100 Quadratmetern setzen würden. Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass wir der ständerätlichen Debatte lediglich entnehmen können, dass - vom Kanton St. Gallen ausgehend - etwa 80 Prozent der Gaststätten darunter fallen würden. Dann, müssen wir sagen, macht ein solches Gesetz keinen Sinn.
Die Kommissionsmehrheit will mit ihrer Fassung eine gewisse Klarheit schaffen, auch eine gewisse Rechtssicherheit. Es wird damit Willkür verhindert, und verhindert werden vor allem langwierige Verfahren und Diskussionen über faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber einem besseren Nichtraucherschutz. Ich erinnere nochmals an die klaren Mehrheiten bei Volksabstimmungen in verschiedenen Kantonen und daran, dass wir im Tourismusland Schweiz eine einheitliche Lösung wollen. Diese einheitliche Lösung würde das Gesetz in der Fassung der Kommissionsmehrheit ermöglichen.
Ich bitte Sie daher, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

Borer Roland F. (V, SO): Frau Kollegin Humbel, Sie haben gesagt, mit diesem Gesetz gäbe es eine einheitliche Lösung. Dann sind Sie also explizit der Meinung, dass die Kantone, welche jetzt schon legiferiert haben, ihre Gesetze dem Bundesgesetz anpassen müssten, wenn wir ein eidgenössisches Gesetz vorlegen. Ist das so oder nicht?

Humbel Näf Ruth (CEg, AG), für die Kommission: Wir haben diese Diskussion um die verfassungsmässige Zuständigkeit das letzte Mal geführt. Wir wissen, dass die Frage der Gesundheitsvorsorge, des Gesundheitswesens eine kantonale Angelegenheit ist. Wir müssen davon ausgehen, dass das Volk in einem Kanton entscheiden kann, weiter zu gehen. Das wäre möglich. Aber ich gehe davon aus, dass sich eben auch die Kantone, welche nun die gleichen Fragen in ihren Gesundheitsgesetzen diskutieren, auf diese schweizerische Lösung abstützen werden, wenn wir jetzt ein Gesetz erlassen, das den Kantonen, welche bereits über entsprechende Gesetze abgestimmt haben, mehrheitlich entspricht.

Cassis Ignazio (RL, TI), pour la commission: Madame Kleiner, votre plaidoyer pour la défense des petits bistrots est tout à fait compréhensible, y compris dans le canton d'Appenzell Rhodes-Extérieures d'où vous venez. Mais n'oubliez pas que votre canton a déjà décidé d'introduire des mesures de protection contre le tabagisme passif. Or cette loi fédérale, même si elle est adoptée dans votre sens, ne changera pas la situation dans votre canton.
Monsieur Bortoluzzi, vous avez évoqué la liberté. Or la liberté de fumer n'est pas du tout en discussion. Seulement, cette liberté s'arrête là où celle des autres commence: les bars, les restaurants sont des lieux publics, et la liberté des non-fumeurs doit être respectée dans les lieux publics. C'est assez simple comme principe.
S'agissant du compromis proposé par la minorité Borer: c'est vrai, c'est un compromis qui a déjà été proposé au Conseil des Etats. Mais ce que Monsieur Borer ne vous a pas dit, c'est qu'il a été rejeté par ledit conseil, par 25 voix contre 18. En outre, il y a un gros problème à propos de ce compromis: en effet, nous n'avons véritablement aucune idée du nombre de cafés et de restaurants en Suisse qui ont une surface plus petite que 100 mètres carrés. Donc, peut-être que nous accepterions un compromis qui exclurait de l'interdiction de fumer 90, ou 80 ou 70 pour cent des cafés et restaurants du pays. Ce serait quelque chose d'irresponsable et qu'on ne peut pas soutenir.
Messieurs Borer et Bortoluzzi, j'aimerais juste vous dire ceci pour terminer: pour une fois que nous pouvons biffer un article, simplifier une loi, donc réduire la bureaucratie, faisons-le!
Enfin, si nous nous alignons sur la décision du Conseil des Etats, cet objet, dont on discute depuis quatre ans, sera finalement réglé.
Je vous invite donc à soutenir la proposition de la majorité.

Le président (Bugnon André, président): Le vote vaut également pour l'article 3 alinéa 1 lettre c.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 04.476/1052)
Für den Antrag der Minderheit ... 89 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 88 Stimmen

Le président (Bugnon André, président): La proposition subsidiaire de la minorité est ainsi caduque.

Art. 3 Abs. 1 Bst. c
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit
(Bortoluzzi, Baettig, Borer, Dunant, Füglistaller, Maurer, Meyer Thérèse, Scherer, Stahl, Triponez, Wehrli)
Festhalten

Eventualantrag der Minderheit
(Borer, Baettig, Bortoluzzi, Dunant, Füglistaller, Kleiner, Maurer, Meyer Thérèse, Scherer, Triponez, Wehrli)
(falls der Antrag der Minderheit abgelehnt wird)
Festhalten

Art. 3 al. 1 let. c
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité
(Bortoluzzi, Baettig, Borer, Dunant, Füglistaller, Maurer, Meyer Thérèse, Scherer, Stahl, Triponez, Wehrli)
Maintenir
AB 2008 N 1176 / BO 2008 N 1176
Proposition subsidiaire de la minorité
(Borer, Baettig, Bortoluzzi, Dunant, Füglistaller, Kleiner, Maurer, Meyer Thérèse, Scherer, Triponez, Wehrli)
(au cas où la proposition de la minorité serait rejetée)
Maintenir

Angenommen gemäss Antrag der Minderheit
Adopté selon la proposition de la minorité

Art. 5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

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