Rechsteiner Paul (S, SG):
Man kann schon staunen, welche Argumente hier zum Besten gegeben werden. Zunächst spricht Frau Kleiner von Umverteilung. Die beabsichtigte Absenkung des Umwandlungssatzes würde zu einer Umverteilung führen, aber nicht etwa zu einer Umverteilung zwischen den Generationen, sondern zu einer Umverteilung der Erträge von den Versicherten hin zu den grossen Versicherungsgesellschaften. Es sind die grossen Versicherungsgesellschaften, die Druck zur Absenkung der Ansprüche der Versicherten machen. Es sind die Versicherten, denen hier das Fell über die Ohren gezogen wird; profitieren würden die Versicherungsgesellschaften. Das wäre das ökonomische Ergebnis der Umverteilung, die aus dieser Vorlage resultieren würde.
Dann argumentiert Frau Kleiner mit der Kapitalmarktentwicklung. Hier verwechselt sie die entscheidenden Parameter. Sie sollten wissen, dass der Mindestzinssatz, der jedes Jahr festgelegt wird, auf die kurzfristigen Entwicklungen zugeschnitten ist, auch die Börsenentwicklung wird berücksichtigt. Sie haben es aus den Medien auch mitbekommen: Die BVG-Kommission schlägt einen lächerlich tiefen Satz von 2 Prozent für die Mindestverzinsung der Altersguthaben vor. Das ist also weit unter der Verzinsung der Bundesobligationen. Diese Berücksichtigung der Börsensituation erfolgt also, aber mit dem Umwandlungssatz, über den wir hier sprechen, hat das nichts zu tun. Beim Umwandlungssatz spielen andere Grössen eine Rolle. Der Umwandlungssatz muss nicht kurzfristig festgelegt werden. Der Umwandlungssatz ist eine Grösse, bei der mittel- und langfristige Entwicklungen eine Rolle spielen. Es gibt zwei Parameter dafür, die Lebenserwartung und die längerfristige Zinsentwicklung, die hier massgeblich sind. Das ist unbestritten und klar. Aber das Problem ist, dass sich gerade diese beiden Grössen nicht in einer Art und Weise verändert haben, die nun eine neue Revision dieses Gesetzes rechtfertigen könnten - dies, nachdem wir mit der 1. BVG-Revision erst vor Kurzem eine Absenkung des Umwandlungssatzes auf 6,8 Prozent bis zum Jahr 2014 beschlossen haben.
Ich möchte nun auf diese beiden Grössen zu sprechen kommen. Die Zunahme der Lebenserwartung ist eine Realität. Wir werden in der weiteren Dauer beurteilen können, wie das weitergeht. Es ist aber auch in der Botschaft unbestritten: Wir haben keine neuen, gültigen Zahlen, die eine gegenüber der 1. BVG-Revision veränderte Einschätzung der Perspektiven hinsichtlich der Lebenserwartung rechtfertigen würden. Es liegen unveränderte Verhältnisse vor. Nach dem Jahr 2010 muss ein neuer Bericht für die Regelung der Verhältnisse nach dem Jahr 2014 erstellt werden. Die Veränderung der Lebenserwartung kann also kein Grund sein, den Umwandlungssatz abzusenken.
Der zweite Parameter muss auch genauer beleuchtet werden, das ist die Zinsentwicklung. Bei der Zinsentwicklung geht die bundesrätliche Botschaft, die auch nicht von heute stammt, sondern schon vom Jahre 2006 herrührt - sie ist nun zwei Jahre alt -, von sehr tiefen Zinssätzen aus. Was nun bemerkenswert ist, und ich möchte Sie bitten, darauf Rücksicht zu nehmen und das zu beleuchten, weil es die zentrale Grundlage dieser Botschaft war: Die Botschaft geht von einer Inflationserwartung von durchschnittlich 1,5 Prozent aus - durchschnittlich 1,5 Prozent. Das ist die Basis, die Grundlage der ganzen Botschaft für die Beurteilung der Zinsentwicklung in der Zukunft.
Welches sind die Verhältnisse? Die Botschaft argumentiert damit, dass seit 1997 eine Entwicklung mit einer absolut tiefen Inflation stattgefunden habe, die es nun rechtfertige, zusammen mit dem zu erwartenden Realzins eine Absenkung des Umwandlungssatzes vorzunehmen. Aber wir müssen sehen, dass die 1,5 Prozent nicht mehr den heutigen Verhältnissen entsprechen. Diese Annahme war vielleicht damals gerechtfertigt, aber heute haben wir ja die Erfahrungen der Realität. Sie wissen, dass die Inflation im laufenden Jahr bei rund 2,5 bis 2,6 Prozent liegen wird. Die Schweizerische Nationalbank geht davon aus, dass die Inflation für das kommende Jahr 1,9 Prozent betragen wird. Das ist die Schätzung der Schweizerischen Nationalbank. Wir werden es erst in Zukunft erfahren, aber so oder anders: Für das laufende Jahr ist die Inflationsentwicklung, wenn man der Beurteilung der Schweizerischen Nationalbank folgt - und wer soll es besser wissen als die Schweizerische Nationalbank? -, weit höher als diejenige, die in der Botschaft unterstellt wird, wo von 1,5 Prozent ausgegangen wird.
Wenn die Inflation höher ist, als in der Botschaft angenommen wird - als Grundlage für die Absenkung des Umwandlungssatzes, der zinsbedingt begründet wird -, dann muss man sagen, dass die ganzen Grundlagen nicht stimmen. Dann werden die Versicherten um einen angemessenen Umwandlungssatz betrogen, da man sich eben auf eine tiefere Inflationsentwicklung abstützt. Das bedeutet, dass man allein schon dann, wenn man der Argumentation der Botschaft folgt, diese Vorlage jetzt beerdigen muss. Deshalb muss im Sinne des Minderheitsantrages Rechsteiner-Basel Nichteintreten beschlossen werden. Denn die Grundlagen, die in der Botschaft bezüglich der zu erwartenden Zinsentwicklung dargelegt worden sind, stimmen nicht. Kommen zu einer Inflation von sagen wir 2 Prozent - wenn sie in der erwähnten Grössenordnung liegt - nämlich 2,5 Prozent Realzins hinzu, dann macht dies, wie Sie sofort sehen, rund 4,5 Prozent aus. Die Parameter können verschoben werden, aber die Grundlagen sind so, dass sie heute keine Absenkung des Umwandlungssatzes rechtfertigen.
Ich möchte zum Schluss an die Debatte im Ständerat anschliessen. Die zweite Säule ist ausserordentlich langfristig angelegt. Wir sind ja im Kapitaldeckungsverfahren, nicht im Umlageverfahren. Ein Ansparprozess von vierzig Jahren mit einer nachher zu erwartenden Rente, die aufgrund dieses Ansparprozesses mit der Mindestverzinsung über den Umwandlungssatz festgelegt wird, verlangt nach einer längerfristigen Perspektive. Von einer solchen muss hier ausgegangen werden. Es geht nicht, dass sich Leute, die in drei, vier, fünf Jahren ins Rentenalter eintreten werden, nicht mehr darauf verlassen können, welche Rente sie in Zukunft erhalten werden, dass ihre Rente plötzlich - obschon das Rentenalter nur drei, vier Jahre vor ihnen liegt - um sensible Grössenordnungen abgesenkt wird. 100 Franken, 150 Franken, 200 Franken pro Monat sind sehr sensible und bedeutende Einschnitte ins Rentensystem. Deshalb hat sich im Ständerat eine Kommissionsmehrheit von bürgerlichen Vertretern durchgesetzt - es waren Herr David, Frau Saudan, Herr Schwaller, Frau Forster dabei -, die die Absenkung erst nach dem Jahre 2014 vorgenommen haben wollen. Auch das ist ein Argument, das zeigt, dass dieser Antrag der Mehrheit unserer Kommission, jetzt mit einer härteren Absenkung des Umwandlungssatzes zu beginnen, nicht vertretbar ist.
Die zweite Säule im Obligatorium - wir sprechen hier nur vom Obligatorium - hat den Verfassungsauftrag zu erfüllen; sie hat zusammen mit der ersten Säule, die ja diesbezüglich viel leistungsfähiger ist, für eine angemessene Absicherung der Renten zu sorgen. Wenn dieses Minimum im Obligatorium nicht mehr garantiert ist, bedeutet dies eine ganz empfindliche Einschränkung im Leben der künftigen Rentnerinnen und Rentner; das verletzt in Zukunft die Verfassung, weil eben die angemessene Absicherung der Renten dann nicht mehr garantiert wäre.
Ich möchte Sie deshalb bitten, dem Antrag der Minderheit Rechsteiner-Basel auf Nichteintreten zuzustimmen.