Nationalrat - Herbstsession 2008 - Neunte Sitzung - 24.09.08-15h00
Conseil national - Session d'automne 2008 - Neuvième séance - 24.09.08-15h00

08.022
Weiterentwicklung
des Schengen-Besitzstands.
Frontex
Développement
de l'acquis de Schengen.
Frontex
Zweitrat - Deuxième Conseil
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Botschaft des Bundesrates 13.02.08 (BBl 2008 1455)
Message du Conseil fédéral 13.02.08 (FF 2008 1305)
Ständerat/Conseil des Etats 28.05.08 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 24.09.08 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 03.10.08 (Schlussabstimmung - Vote final)
Nationalrat/Conseil national 03.10.08 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses (AS 2009 4583)
Texte de l'acte législatif (RO 2009 4583)

Antrag der Mehrheit
Eintreten

Antrag der Minderheit
(Müller Geri, Bortoluzzi, Miesch)
Nichteintreten

Proposition de la majorité
Entrer en matière

Proposition de la minorité
(Müller Geri, Bortoluzzi, Miesch)
Ne pas entrer en matière

Büchler Jakob (CEg, SG), für die Kommission: Am 5. Juni 2005 stimmte das Schweizervolk dem Beitritt der Schweiz zu den Assoziierungsabkommen Schengen und Dublin zu. Am 20. März 2006 hat die Schweiz diese Abkommen zu Schengen und Dublin ratifiziert. Da es sich um sogenannt dynamische Abkommen handelt, verpflichtete sich unser Land dazu, Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin-Besitzstandes grundsätzlich zu übernehmen.
Im Schengen-Raum spielt die Überwachung der Aussengrenzen eine wichtige Rolle, nicht zuletzt bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung. Dabei wird ein einheitliches, hohes Kontroll- und Überwachungsniveau angestrebt. Die EU hat neue Instrumente geschaffen, um diese Bemühungen zu koordinieren und zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist vor allem die seit 2005 operative Europäische Agentur für die Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten der EU (Frontex) mit Sitz in Warschau zu erwähnen. Die Agentur Frontex ist seit einigen Jahren mit rund 110 Mitarbeitern operativ. Sie koordiniert die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Aussengrenzen. Die Agentur unterstützt die Mitgliedstaaten zum Beispiel bei der Ausbildung von Grenzschutzbeamten. Sie führt Risikoanalysen durch, unterstützt die Mitgliedstaaten in Situationen, die einen verstärkten technischen und operativen Beistand an den Aussengrenzen erfordern, und hilft ihnen bei der Organisation gemeinsamer Rückführungen. Die Zusammenarbeit soll jetzt verstärkt werden, indem auch bei uns die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Im Jahr 2007 schuf die EU auch einen Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzschutzsicherungszwecke (Rabit) und regelte dabei auch die Aufgaben und Befugnisse von abgestellten Beamten.
Die beiden EU-Verordnungen zu Frontex bzw. Rabit sind eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Sinne des Schengen-Assoziierungsabkommens. Die Übernahme der Frontex-Verordnung durch die Schweiz erfordert eine finanzielle Beteiligung, die auf rund 2,3 Millionen Franken pro Jahr geschätzt wird. Sie macht ferner eine Änderung des Zollgesetzes nötig. Mit der Übernahme der

AB 2008 N 1309 / BO 2008 N 1309
Rabit-Verordnung verpflichtet sich die Schweiz zudem im Grundsatz dazu, Grenzwächter befristet zur Verfügung zu stellen, wenn Frontex darum ersucht. Es handelt sich dabei um spezialisierte Grenzwächter in geringer Zahl. In der Regel sind es drei bis vier Personen, die in bestimmten Situationen auf Beschluss von Frontex nach Konsultation der Schweiz im Ausland eingesetzt werden können. Rabit- und Frontex-Einsätze werden vom Verwaltungsrat beschlossen. Sie werden dann beschlossen, wenn von den einzusetzenden Personen ein Anforderungsprofil besteht. Man muss uns also sagen, was gefragt ist, und man muss uns die Einsatzdoktrin bekanntgeben. Beide Dinge sind für uns von zentraler Bedeutung, damit wir wissen, dass es sich um Zollaufgaben und nicht um irgendwelche paramilitärischen Aufgaben handelt.
Der Nationalrat ist Zweitrat. Der Ständerat hat das Geschäft am 28. Mai 2008 mit einer kleinen redaktionellen Änderung mit 36 zu 0 Stimmen einstimmig genehmigt. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat sich an der Sitzung vom 18. August mit dieser Vorlage auseinandergesetzt. Zwei Anträge auf Nichteintreten wurden abgelehnt. Die Kommission ist mit 20 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten. Ein Antrag wurde gestellt, der verlangte, dass regelmässig ein detaillierter Bericht über das vorgelegt wird, was passiert, vor allem auch mit Rabit, dieser schnellen Einsatztruppe. Dem Antrag wurde entgegengehalten, dass im aussenpolitischen Bericht jedes Jahr darauf eingegangen wird. Dazu kommt, dass die Oberzolldirektion ebenfalls Bericht erstattet. Der Antrag wurde mit 11 zu 7 Stimmen abgelehnt. Ein weiterer Antrag, wonach diese Verordnung im Zollgesetz zu verankern sei, wurde ebenfalls abgelehnt, und zwar mit 14 zu 8 Stimmen. In der Gesamtabstimmung wurde der Vorlage mit 20 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
Im Auftrag der Sicherheitspolitischen Kommission bitte ich Sie, einzutreten und der Mehrheit zu folgen.

Rielle Jean-Charles (S, GE), pour la commission: Je me permets de lire le rapport qui a été écrit par Monsieur Voruz, qui ne peut être présent suite aux changements intervenus à l'ordre du jour.
D'abord, rappel de certains faits: le 5 juin 2005, le peuple suisse a accepté la participation de la Suisse aux accords d'association à Schengen et à Dublin, accords ratifiés par la suite le 20 mars 2006 par le Conseil fédéral. Ainsi, la responsabilité du contrôle et de la surveillance des frontières extérieures incombe aux Etats membres. Dans ce contexte, Frontex coordonne la coopération opérationnelle entre les Etats membres en matière de gestion des frontières extérieures. Les tâches de Frontex devraient encore être élargies au cours des prochaines années. La Communauté européenne a ainsi adopté le règlement CE numéro 863/2007 instituant un mécanisme de création d'équipes d'intervention rapide aux frontières - acronyme anglais Rabit - et modifiant le règlement Frontex pour ce qui a trait à ce mécanisme et définissant les tâches et compétences des agents invités. Dans ce cadre, Frontex est chargée de décider de l'intervention ciblée de ces équipes.
Frontex exerce ses responsabilités depuis le 1er mai 2005 et est opérationnelle depuis le 3 octobre 2005. Son siège se trouve à Varsovie. Elle emploie 109 collaborateurs. Elle s'occupe notamment de la lutte contre l'immigration illégale aux frontières maritimes du sud de l'Europe.
La reprise par la Suisse du règlement Frontex nécessite une contribution financière, estimée à 2,3 millions de francs par année. Elle implique également une modification de la loi sur les douanes autorisant l'administration des douanes à mettre à disposition de Frontex du matériel opérationnel de contrôle et de surveillance des frontières.
De son côté, le règlement Rabit imposera, en principe, à la Suisse de mettre des gardes-frontière suisses à disposition de Frontex pour une durée limitée si celle-ci le demande. L'envoi des gardes-frontière pour des engagements concrets peut toutefois être rejeté.
Abordons maintenant les travaux de la commission. Après les explications détaillées données par Monsieur le conseiller fédéral Merz, la commission entame le débat d'entrée en matière selon l'ordre suivant.
Tout dabord les coûts. Aux questions posées sur les coûts réels, on s'est demandé si le montant de 2,3 millions de francs sera respecté ou si cela ne va pas aller jusqu'à 10 millions de francs, du fait que ce dernier montant a déjà été dépensé pour le système informatique.
Ici, il ne faut pas mélanger les genres: nous traitons l'approbation et la mise en oeuvre de l'échange de notes entre la Suisse et la Communauté européenne portant création de l'Agence européenne pour la gestion de la coopération opérationnelle aux frontières extérieures des Etats membres de l'Union européenne (Frontex) ainsi que le règlement instituant un mécanisme de création d'équipes d'intervention rapide aux frontières (Rabit) pour ce qui a trait à ce mécanisme et définissant les tâches et compétences des agents invités. La contribution de la Suisse à Frontex s'élèvera à 2,3 millions de francs.
Concernant le montant de 10 millions de francs, il s'agit là du raccordement au système d'information Schengen (SIS) qui est une banque de données sur les objets volés et les personnes recherchées à l'échelle européenne. Compte tenu du retard pris par la production du SIS II, la Suisse a adopté une solution transitoire jusqu'à la migration vers le SIS II. Ainsi, toutes ces installations informatiques ont coûté 10 millions de francs. C'est un investissement et non une dépense de fonctionnement.
Peut-il y avoir déplacement de crédit si l'UE modifie par exemple ses bases budgétaires? En réponse, il faut souligner que les perspectives financières de l'UE sont discutées sur des périodes de sept ans; ce n'est donc pas avant 2013 que l'UE définira les perspectives 2013 à 2020. A ce jour, ces perspectives ne sont pas encore connues.
Quel est le véritable rôle de la Suisse dans le développement de l'acquis de Schengen? L'accord de Schengen offre à la Suisse une pleine participation à tous les niveaux, allant du groupe de travail au Conseil des ministres ainsi qu'à tous les actes législatifs adoptés en relation avec le dispositif Schengen. Nos experts se rendent régulièrement à Bruxelles et suivent toutes les étapes du processus de négociations. Ainsi les positions de la Suisse sont claires et connues et ses intérêts bien défendus.
Abordons maintenant la question de la sécurité à nos frontières. Certaines craintes se sont manifestées en commission concernant la surveillance de nos frontières en Suisse, donc concernant la sécurité de notre pays. Selon les membres de la commission qui ont fait valoir ces craintes, Frontex aurait pour effet une affluence plus forte de migrants vers notre pays, vu que nos frontières ne seraient plus surveillées. A ces craintes il faut répondre que le problème des migrations n'est pas un sujet nouveau et qu'il n'y a pas de doute que le débat est loin d'être clos. Avec Frontex les contrôles se feront aux frontières de l'Union européenne, ce qui veut dire qu'un filtrage plus intense qu'actuellement se fera en regard de nos frontières nationales.
Sur ce point, ajoutons encore que si l'Agence des Nations Unies pour les réfugiés plaide depuis longtemps pour que l'Europe maintienne son statut de continent d'asile, il n'empêche que les institutions européennes compétentes en matière d'asile mettent en oeuvre des garanties spécifiques pour que les personnes recherchant une protection internationale soient identifiées et puissent avoir accès au territoire de l'Union européenne ainsi qu'à des procédures d'asile justes et efficaces.
Cependant, le Parlement européen a durci les dispositions en la matière, ajoutant que nos gardes-frontière pourront exercer des contrôles à l'intérieur de notre pays, et des accords de collaboration sont signés - ou sont en voie de l'être - avec des polices de plusieurs cantons.
Enfin, qui dit frontières de l'Union européenne dit aussi frontières aux aéroports. Nos aéroports internationaux resteront, comme jusqu'ici, sous le contrôle de la police des frontières et des douanes, devenant ainsi des frontières de l'UE.
En ce qui concerne l'application des mesures Frontex dans les aéroports, leur évaluation doit encore être faite car,

AB 2008 N 1310 / BO 2008 N 1310
comme déjà dit, nos aéroports seront nos seules frontières extérieures, et c'est donc là que les dispositifs de contrôle Schengen se concentreront. Ces mesures seront effectives au 29 mars 2009.
J'en arrive à l'article 3 de l'arrêté fédéral, qui concerne la modification de la loi du 18 mars 2005 sur les douanes. Vu ce qui précède, les développements de l'acquis de Schengen nécessitent une modification de l'article 92 de la loi du 18 mars 2005 sur les douanes. Deux nouveaux alinéas sont proposés concernant les mesures internationales. Tout d'abord, le nouvel alinéa 3 prévoit que l'administration des douanes puisse mettre du matériel de surveillance des frontières à la disposition d'Etats étrangers dans le cadre de mesures internationales. Ensuite, le nouvel alinéa 4 prévoit de permettre au Conseil fédéral de conclure des traités internationaux de coopération sur l'engagement du personnel de l'administration des douanes au sein de l'Agence européenne pour la gestion de la coopération opérationnelle aux frontières extérieures des Etats membres de l'Union européenne.
En conclusion, une minorité s'est manifestée pour la non-entrée en matière sur le projet du Conseil fédéral, pour des raisons parfois contradictoires. Les uns pensent que nos frontières continueront d'être des passoires et que les coûts sont trop élevés; pour d'autres, Frontex ne permet pas de toucher aux causes des migrations, notamment venant d'Afrique - il faut souligner que de nombreux pays de ce continent sont toujours sous le joug d'un colonialisme européen et américain.
Après une discussion intense sur ces sujets passionnants mais sensibles, c'est par 20 voix contre 3 que la commission a rejeté la proposition de la minorité Müller Geri de ne pas entrer en matière. Les articles 1 et 2 de l'arrêté fédéral n'ayant pas suscité d'opposition, l'adhésion à la décision du Conseil des Etats est ainsi adoptée.
Concernant l'article 3 de l'arrêté fédéral, à savoir la modification de la loi sur les douanes, deux amendements ont été discutés. Ces amendements ont pour objet d'obtenir une transparence sur les dispositions qui seront prises, ceci en vue d'informer au mieux les Chambres fédérales. La proposition de la minorité I (Wyss Brigit) demande que le Conseil fédéral adresse chaque année un rapport aux Chambres fédérales sur l'engagement du matériel et du personnel de l'administration des douanes auprès de l'Agence européenne pour la gestion de la coopération opérationnelle aux frontières extérieures des Etats membres de l'Union européenne. Cette proposition a été rejetée par 11 voix contre 7 et 2 abstentions.
La proposition de la minorité II (Allemann), plus modérée, demande simplement que le Conseil fédéral informe les Chambres fédérales sur les détails des mesures internationales qui seront prises dans le cadre de Schengen. Cette proposition a été rejetée par 14 voix contre 8.
En conclusion, la commission vous demande d'entrer en matière sur l'arrêté fédéral et d'adopter les articles tels que proposés par le Conseil fédéral, avec la modification de détail du Conseil des Etats en ce qui concerne l'article 1.

Müller Geri (G, AG): Klar, das Volk hat den Verträgen von Schengen und Dublin zugestimmt; klar, Frontex ist bloss eine Umsetzung von Schengen und Dublin; klar, es wird gedroht, falls wir die Frontex-Verordnung nicht adoptierten, sei das der Ausstieg aus dem Schengen-Vertrag. Trotz allem stehe ich erneut hier und appelliere an Sie, den Bundesbeschluss zu Frontex nicht anzunehmen und gegen eine Agentur anzutreten, die eine Migrationspolitik zum Ziel hat, die nicht im Sinne der Mehrheit in diesem Rat und in diesem Lande sein kann, aber auch nicht im Sinne der Mehrheit in Europa. Wenn Sie Nein sagen, wird Frontex weiterexistieren, das ist klar, aber wir können hier Sand ins Getriebe schmeissen, ins Getriebe einer Agentur, die so sauber dasteht und sagt, es gehe nicht um Asylpolitik, es gehe nicht darum, die Leute ausserhalb von Europa zu halten, es sei nur eine Zollvereinbarung.
Frontex ist eine hässliche Antwort auf die Migrationsproblematik, eine "frontière extérieure", eine Behandlung von Menschen in zwei unterschiedlichen Kategorien. Der "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes", so nennt sich die Europäische Union, wird hier zur Festung Europa. Es geht hier tatsächlich nicht um Asylsuchende im Sinne einer Verfolgung nach dem Asylgesetz, da haben Sie Recht. Es geht um eine Flucht aus absoluter Existenznot, hauptsächlich aus Afrika. Es geht um eine Flucht aus Ländern, die von Europa während Jahrhunderten ausgebeutet worden sind. Auch wenn es in Afrika keine Kolonien mehr gibt: Schauen Sie sich an, was heute in Kongo passiert. Jedes Regime in einem der Teile dieses riesigen Landes ist die Geisel einer Unternehmung, die in den USA oder in Europa zu Hause ist, um die sehr billigen Rohstoffe in Kongo auch weiterhin günstig zu erhalten. Der Reichtum von Kongo kommt voll und ganz zu uns und geht nicht zu den Leuten dort.
Wenn die Leute nach Europa kommen oder nach Südafrika flüchten, dann tun sie das in der Hoffnung, dass die Stärksten sich durchsetzen und die Möglichkeit haben, mit ein bisschen Geld aus Europa oder aus Südafrika ihre Familien zu versorgen. Gehen Sie einmal nach Kongo, stehen Sie bei Western Union an: Die Leute beziehen dort fünf Euro oder zehn Rand; damit können sie ihre Familie eine oder zwei Wochen ernähren. Die Remissen, so werden diese Gelder bezeichnet, übersteigen die internationale Entwicklungshilfe um das Fünffache. Wenn Sie das Mittelmeer als Grenze abdichten, dann wird Afrika noch eher ersticken. Es geht um die sogenannten Schlepper: ehemalige Fischer, die vorher mit dem Fischen Geld verdient haben. Da die Meere leergefischt sind, sind aus ihren Fischerbötchen Transportbötchen geworden, die von Afrika nach Europa fahren. Auch das ist ein Problem, das nicht hausgemacht ist. Wenn Sie den Bericht lesen, den José Luis Rodriguez Zapatero, der Ministerpräsident Spaniens, veröffentlicht hat, sehen Sie, dass der Landwirtschaft im Süden von Spanien das Landen solcher Personen enorm geholfen hat. Es waren zwar gewerkschaftlich gesehen himmeltraurige Situationen, aber immerhin war es für diese Leute ein Tropfen auf den heissen Stein - nicht für einen Mercedes, nicht für ein Verwaltungsgebäude, sondern direkt für ihre Familien. Es geht also nicht einfach nur um Asylsuchende, die politische Probleme haben, die man dann in Libyen oder in Algerien behandeln möchte. Es geht um Leute, die hierherkommen wollen, weil sie das Geld brauchen und sonst keine Chance haben.
Sie können auch nach Osten schauen: Der Sonderkoordinator des Stabilitätspaktes für Südosteuropa, Erhard Busek, hat uns einmal erzählt, je dichter die Grenze zwischen Ost- und Westeuropa sei, desto schlimmer werde das Trafficking für die Frauen, die nach Westeuropa gebracht würden, desto mehr würden sie versteckt und unterdrückt. Das Problem sei der Markt in Westeuropa, das Problem sei, dass Westeuropa diese billigen Frauen brauche; dort solle man ansetzen.
Im Moment bin ich in der Fraktion noch in der Minderheit, vielleicht ändert dieses Referat etwas.
Ich bitte die christliche, die muslimische, die jüdische und die sozialistische Welt eindringlich, Nein zu sagen zu einer solchen Agentur, Nein zu sagen zu einem "rabbit", der kein Hase ist, sondern ein Wolf.

Schibli Ernst (V, ZH): Herr Müller, sind Sie nicht auch der Auffassung, dass man die Menschen in Afrika, von denen Sie jetzt geredet haben, lehren sollte, so zu arbeiten, dass sie sich und ihre Familien ernähren könnten, und ihnen nicht einfach Geld geben sollte, mit dem dann sicher nicht die richtige Richtung eingeschlagen wird?

Müller Geri (G, AG): Das Problem ist, dass in Afrika niemand lernen muss zu arbeiten. Sie müssen einmal nach Afrika gehen. Sobald die Sonne aufgeht, das ist um 6 Uhr morgens, ziehen Kinder, Jugendliche, erwachsene Frauen los; sie gehen teilweise 40, 50 Kilometer weit, den ganzen Weg. Sie holen Wasser, Holz und bauen ihre Grundlagen auf. Das ist die Arbeit der Afrikaner. Ein Beispiel aus Tschad: Das Einzige, was in Tschad an Arbeit anfällt -

AB 2008 N 1311 / BO 2008 N 1311
gleichzeitig importieren internationale Ölgesellschaften philippinische Mitarbeiter für die Ölfelder in Tschad -, ist die Prostitution; dazu kommt, dass der Ölpreis sehr günstig ist. Das Gleiche können Sie über Kongo sagen. Dieses Land wird ausgebeutet. Die Leute spielen dort keine Rolle. Sie würden gerne arbeiten, wenn die Felder, die Minen ihnen gehören würden. Sie gehören aber korrupten Regimes, die von unseren Truppen - ich meine jetzt nicht die schweizerischen Truppen, sondern die europäischen, die US-Truppen - unterstützt werden. Das ist das Problem von Afrika - und nicht das andere.

Segmüller Pius (CEg, LU): Nach diesem intensiven Geschichtsunterricht möchte ich wieder auf das Thema zu sprechen kommen. Die Schweiz macht beim Assoziierungsabkommen zu Schengen und Dublin mit. Da es sich um ein dynamisches Projekt handelt, verpflichtete sich die Schweiz, Weiterentwicklungen grundsätzlich zu übernehmen. Die europäische Agentur Frontex in Warschau ist für die praktisch-operative Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Aussengrenzen zuständig. Zudem betreibt Frontex die Ausbildung der Grenzbeamten für diesen konkreten Einsatz an der Aussengrenze.
Alle Länder, die die Schengen/Dublin-Abkommen ratifiziert haben, können für die Sicherheit ihres Landes Nutzen daraus ziehen, indem sie relevante, auch brisante polizeiliche Meldungen rechtzeitig erhalten. Deshalb ist es für die CVP/EVP/glp-Fraktion auch konsequent, dass die Schweiz die Frontex-Verordnung übernimmt, mit dem bescheidenen Beitrag von 2,3 Millionen Franken pro Jahr. Dafür muss das Zollgesetz geändert werden, indem die Rabit-Verordnung übernommen wird. Rabit steht für "Rapid Border Intervention Teams", man könnte das mit "schnelle Grenzeinsatzgruppen" übersetzen. Das bedeutet, dass die Schweiz Grenzwächter befristet für die Kontrolle der EU-Aussengrenzen zur Verfügung stellt. Es geht darum, Grenzwächter mit Spezialausbildung in bescheidener Zahl zur Verfügung zu stellen, etwa drei bis vier Personen vom Grenzwachtkorps, dessen Bestand etwa 4000 Mitarbeiter ausmacht. Es handelt sich hier um ein absolutes Minimum.
Unser Land profitiert in Bezug auf Wissen und Erfahrung, es profitiert mit Blick auf Polizeiaufträge, auch eigene Aufträge an der Grenze, und es profitiert von der Ausbildung seiner Grenzwächter in diesen Rabit-Teams. Der Profit beträgt ein Mehrfaches im Vergleich zum minimalen Finanz- und Personalbeitrag. Erfahrungen, wie sie Soldaten und Polizisten bereits heute bei Einsätzen im Ausland machen - bei Peace Support Operations -, können in Zukunft vermehrt auch Grenzbeamte bei den Rapid Border Intervention Teams sammeln. Dieser Win-win-Situation wird die CVP/EVP/glp-Fraktion zustimmen.

Schwander Pirmin (V, SZ): Die SVP-Fraktion ist mehrheitlich für Nichteintreten und lehnt diese Vorlage ab. Frontex und Rabit sind Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes. Es geht um die Überwachung der Aussengrenzen. Grundsätzlich muss betont werden - so steht es denn auch in diesen Verordnungen -, dass die Verantwortung für die Kontrolle und die Überwachung der Aussengrenzen bei den Mitgliedstaaten liegt. Dies wurde denn auch bei der Abstimmung über Schengen/Dublin 2005 immer wieder betont.
Mit der vorliegenden Vorlage wird diese Verantwortung der Mitgliedstaaten unseres Erachtens verwässert bzw. wird den betroffenen Mitgliedstaaten offensichtlich nicht zugemutet, dass sie ihre Aufgaben im Rahmen der EU-Mitgliedschaft autonom durchführen können. Die Aufgaben von Frontex sind erstens Koordination im Bereich Schutz und Kontrolle der Aussengrenzen, zweitens Koordination bei der Abschiebung unrechtmässig anwesender Drittstaatenangehöriger, drittens Ausbildung der Grenzschutzbeamten, viertens Erstellen eines Zentralregisters über die technischen Ausrüstungsgegenstände und fünftens Informationsaustausch unter den Mitgliedstaaten. Bei Rabit geht es um die Entsendung von Mitgliedern des Schweizer Grenzwacht- oder eines Polizeikorps, in eigener Uniform und mit eigener Dienstwaffe, an die EU-Aussengrenze.
All diese Aufgaben sind sehr heikel, und dass die Schweiz sie übernehmen müsse, wurde bei der Volksabstimmung über Schengen/Dublin 2005 teilweise klar verneint. So wurde bei Podiumsdiskussionen immer wieder behauptet, die Schweiz müsse keine Mitglieder des Grenzwachtkorps oder eines Polizeikorps - und schon gar nicht in eigener Uniform - an die EU-Aussengrenze entsenden. So wurde bei Podiumsdiskussionen immer wieder behauptet, das Schengener Informationssystem genüge und diene der Sicherheit. In den Artikeln 7 und 11 der Frontex-Verordnung wird neu von einem Zentralregister - auch wenn es nur für interne Angelegenheiten ist - und von nützlichem Informationsaustausch unter den Mitgliedstaaten ausserhalb des Schengener Informationssystems gesprochen. So wurde bei Podiumsdiskussionen immer wieder behauptet, die Schweiz müsse die Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofes nicht anerkennen. Durch die Frontex-Verordnung wird die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes automatisch anerkannt, wenn in der Schweiz eine gemeinsame Aktion durchgeführt und im Rahmen dieser Aktion ein Schaden verursacht wird, der nicht aussergerichtlich beigelegt werden kann. Und wir haben ja bekanntlich in der Schweiz Schengen-Aussengrenzen an den Flughäfen. Ebenso ist der Europäische Gerichtshof zuständig, wenn eine schwere Widerhandlung eines Schweizer Grenzschutz- oder Polizeibeamten zu einer Schadenersatzklage führt.
Neben diesen materiellen Ablehnungsgründen erachten wir es als rechtsstaatlich bedenklich, wenn nicht gar verfassungswidrig, wenn der Bundesrat in Artikel 2 ermächtigt wird, mit den Europäischen Gemeinschaften eine Vereinbarung über die Anerkennung der Zuständigkeit des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften abzuschliessen.
Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, Nichteintreten zu beschliessen und die Vorlage abzulehnen.

Eichenberger-Walther Corina (RL, AG): Die freisinnig-demokratische Fraktion spricht sich einstimmig für Eintreten auf diese Vorlage aus.
Die zu genehmigenden bzw. zu übernehmenden beiden Verordnungen, Frontex und Rabit, stellen eine Weiterentwicklung des Schengen-Abkommens dar, zu der das Volk notabene in einer Abstimmung klar Ja gesagt hat. Die logische Folge dieses Beitritts zu Schengen ist der Beitritt zu der in Warschau domizilierten Agentur Frontex, die vor allem die operative Arbeit der Mitgliedstaaten an den Aussengrenzen koordiniert. Zudem organisiert sie Risikoanalysen, Ausbildung und Unterstützung in besonderen Situationen zugunsten der Mitgliedländer, z. B. jener an den Aussengrenzen. Diese letzte Aufgabe interessiert in unserem Land wohl am meisten. Unsere Schengen-Aussengrenzen liegen in den Flughäfen, wo sich nichts ändern wird. Müssen wir uns vorstellen, dass nun unsere Grenzschutzbeamten in Lampedusa oder Sizilien aushelfen müssen, wo die Situation infolge der zahlreichen afrikanischen Flüchtlinge prekär ist? Die Koordination solcher Operationen im Zusammenhang mit illegalen Einwanderungen wie in Süditalien gehört zu den Aufgaben von Frontex. Die Einsätze werden wo notwendig mithilfe von Rabit durchgeführt, von Teams, die rasch an den Aussengrenzen eingesetzt werden können. Die Schweiz wird eine geringe Anzahl Grenzschutzbeamte entsenden, nämlich drei bis vier, die aber nicht für direkte Einsätze wie die vorgenannten vorgesehen sind, sondern für besondere Aufgaben wie Passprüfungen oder Ähnliches. Das Einverständnis der Schweiz muss vor einem Einsatz eingeholt werden, und die Art des Einsatzes muss bekannt sein.
Nachdem alle Frontex-Vertragspartner die Grundrechtscharta unterzeichnet haben, ist davon auszugehen, dass die Grundrechte bei solchen Einsätzen eingehalten werden. Zudem sind die Schweizer Grenzwächter auch an unsere schweizerische Rechtsordnung gebunden und ihr verpflichtet. Die Anträge der Minderheiten I (Wyss Brigit) und II (Allemann) auf jährliche und ausgedehnte Berichterstattung sind abzulehnen, da die Berichterstattung über Frontex und Rabit

AB 2008 N 1312 / BO 2008 N 1312
durch den aussenpolitischen Bericht, den Bericht des Integrationsbüros sowie den Bericht der Oberzolldirektion, also durch drei verschiedene Behörden, gewährleistet ist.
Die freisinnig-demokratische Fraktion ist für Eintreten, stimmt dem Beitritt zur Frontex-Agentur, der Übernahme der Frontex- und der Rabit-Verordnung sowie der Zollgesetzänderung zu und bittet Sie, dasselbe zu tun. Der Nichteintretensantrag der Minderheit ist abzulehnen.

Müller Geri (G, AG): Frau Eichenberger, Sie haben gesagt, dass das Recht eingehalten werden würde. Sie gehen davon aus, dass das die Grundlage ist. Gemäss einem Dossier, das in der "Wochen-Zeitung" erschienen ist, ist die Grenze zwischen Afrika und Europa massiv dichter geworden. Es sind mehrere Grenzen. Die Zahl der Todesopfer im Mittelmeer steigt. Solange die Leute draussen auf dem Meer sind, also eben "front ex" sind, gelten diese Rechte nicht. Stellen Sie das auch fest?

Eichenberger-Walther Corina (RL, AG): Die Flüchtlinge, die sich überhaupt in dieses Abenteuer wagen, gehen ein sehr grosses Risiko ein. Sobald sie dann im Süden von den europäischen Beamten, zum Beispiel von Frontex-Beamten, aufgegriffen werden, befinden sie sich im Raum der Tätigkeit dieser Beamten. In allen europäischen Staaten ist die Grundrechtscharta unterzeichnet worden; sie gilt deshalb auch in diesem Raum.

Lumengo Ricardo (S, BE): Frau Kollegin, Sie haben gesagt, dass sich unsere Leute auf besondere Aufgaben wie Passprüfungen oder Ähnliches beschränken und nicht andere Aufgaben wahrnehmen werden. Heisst das, dass es im Rahmen von Frontex Aufgaben gibt, die nicht der Rechtsordnung entsprechen?

Eichenberger-Walther Corina (RL, AG): Es sind zweifellos alle Staaten, die bei Frontex angeschlossen sind, Rechtsstaaten, demokratische Staaten, die Rechtsordnungen haben und deren Beamte an diese Rechtsordnungen gebunden sind. Ich habe dies speziell erwähnt im Zusammenhang damit, dass vor Einsätzen unserer Grenzbeamten das Einverständnis unseres Landes eingeholt werden muss. Zudem muss die Art des Einsatzes bekannt sein, bevor dieses Einverständnis gegeben wird.

Allemann Evi (S, BE): Die SP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage.
In der Vernehmlassung waren wir die einzige Partei, die kritische Fragen stellte. Aber wir sind nicht zu haben für Fundamentalopposition, denn das bringt wenig. Wir stehen vor der Situation, dass die Schweiz das Schengen-Abkommen ratifiziert hat. Nun muss sie sich auch an der Weiterentwicklung beteiligen - wer A sagt, muss auch B sagen. Bei der Fortführung der Personenfreizügigkeit mit der EU-27 fordert die SP, Immigration zuzulassen, sofern sie unter streng kontrollierten Bedingungen stattfindet und von Massnahmen zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping auf dem Arbeitsmarkt flankiert wird.
Bei Frontex geht es nun um all jene, die nicht auf den Radar der flankierenden Massnahmen geraten. Es braucht deshalb auch eine politische Antwort auf die irreguläre Immigration. Eine bessere Steuerung der legalen Einwanderung und ein entschlossenes Vorgehen gegen die illegale Einwanderung sind zwei Seiten derselben Medaille. Es ist nicht möglich, glaubwürdig für eine konsequente Umsetzung der flankierenden Massnahmen zu kämpfen und gleichzeitig dafür zu plädieren, nichts gegen die irreguläre Immigration zu unternehmen. Frontex ist also ein Mittel der Vernunft in einem chaotischen Umfeld menschlicher Tragik. Dieses präsentiert sich teilweise wirklich dramatisch: Die Brutalität der Arbeitsmethoden von gewissen Schlepperbanden, von Menschenhändlern, kennt wirklich keine Grenzen. Sie riskieren das Leben von Hunderten von Menschen, damit am Ende die eigene Kasse stimmt. Wir können nicht wegschauen, wenn wir von erschütternden Szenen im Mittelmeer, auf dem Atlantik und in den unwirtlichen Gebieten Osteuropas erfahren. Vielmehr muss eine Aussengrenzagentur wie Frontex, die selbstverständlich hohe grundrechtliche und rechtsstaatliche Standards erfüllen muss, dazu beitragen, Menschenleben zu retten und Menschen davor zu bewahren, schutzlos einem rechtslosen Status ausgeliefert zu sein.
Frontex bewegt sich auf einem sehr sensiblen Terrain. Es gibt Leute, die sagen, Frontex sei dazu da, einen Rundumschutz der Aussengrenzen zu gewährleisten. Das ist eine Erwartung, die übersteigert ist. Es gibt andere, die sehen Frontex gar als humanitären Dienstleister, der professionell Flüchtlinge von den "Illegalen" trennt. Auch das ist eine Erwartung, ein Anspruch an Frontex, dem die Organisation nie gerecht werden kann. Realistischerweise ist Frontex wahrscheinlich vor allem eines, nämlich eine Koordinierungsstelle für Aktionen der Mitgliedstaaten, eine Koordinierungsstelle, die zu einer qualitativ hochstehenden und einheitlichen Personenkontrolle und Überwachung der Aussengrenzen beiträgt.
Frontex muss hohen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Standards genügen. Die Agentur kann ihr Ziel, die Sicherstellung einer kontrollierten, verantwortungsbewussten Immigration, nur dann erfüllen, wenn sie professionell und pannenfrei arbeitet. Das erfordert höchste Sorgfalt in Bezug auf grundrechtliche und rechtsstaatliche Standards. Es gelingt am ehesten, wenn wir den Bundesrat dazu verpflichten, über die Details der internationalen Massnahmen periodisch Rechenschaft abzulegen. Deshalb haben wir auch einen Minderheitsantrag gestellt, zu dem wir später noch kommen. Die SP-Fraktion stimmt also für Eintreten, will den Bundesrat aber verpflichten, periodisch Rechenschaft abzulegen, um so einen möglichst hohen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Standard abzusichern. Im Europäischen Parlament ist dies eine Selbstverständlichkeit. Dort wird regelmässig heftig und kritisch über Frontex debattiert.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, auf das Geschäft einzutreten.

Lumengo Ricardo (S, BE): La nécessité de cet objet par rapport à la mise en oeuvre des accords de Schengen est incontestable. La libre circulation des personnes découlant de ces accords a besoin de telles mesures d'accompagnement pour être menée à bien.
En renforçant la coopération avec les Etats de l'Union européenne en matière de surveillance des frontières, Frontex est considérée à juste titre comme l'un des meilleurs instruments de lutte contre la migration clandestine. C'est la raison pour laquelle le groupe socialiste est favorable à l'entrée en matière sur cet objet.
Néanmoins, de sérieux doutes subsistent, notamment quant au respect de la dignité et des droits fondamentaux des personnes touchées, surtout lorsque les gardes-frontière doivent agir dans des zones extraterritoriales. L'Accord Frontex ne nous fournit aucune garantie à ce sujet.
Par ailleurs, je ne veux pas revenir sur ce qui a été dit, mais je voudrais tout de même souligner qu'on constate que l'Europe, en l'occurrence la Suisse, se renferme et érige des murailles devant ses portes pour se protéger contre les émigrants clandestins, spécialement contre ceux venant d'Afrique, car ces personnes sont considérées comme dangereuses et menaçantes pour notre sécurité et pour notre économie. Mais en revanche, les Européens qui se rendent en Afrique pour chercher de l'or, du pétrole, du café, ou pour vendre des armes sont considérés, eux, comme des sauveurs et des seigneurs. Ou encore, quand les dictateurs corrompus envoient des fonds en Suisse, on ne songe pas à leur opposer de véritables barrières. Nous avons même souvent de la peine à détecter dans quels cas il s'agit d'argent sale ou non.
Ce sont donc ces mêmes dictateurs et ces mêmes gouvernements qui sont en partie à l'origine du départ et de la misère de ces personnes contre lesquels Frontex est érigée. On doit dès lors faire face au défi international de l'émigration, comme cela a été dit, de l'émigration clandestine, en s'attaquant plutôt à ses réelles et profondes causes, et l'un

AB 2008 N 1313 / BO 2008 N 1313
des moyens est nécessairement la coopération au développement.
Comment peut-on y arriver si nous refusons par exemple l'entraide judicaire avec les Etats d'où proviennent la plupart des émigrés considérés comme indésirables, ou si nous nous obstinons à tout moment à décliner toute responsabilité d'élargir les accords bilatéraux entre la Suisse et l'Union européenne concernant la fiscalité de l'épargne à d'autres Etats tiers d'où proviennent ces personnes?
Ainsi, au vu de ce motif, Frontex peut tout de même être considérée comme un mal nécessaire et pour lequel néanmoins je vous demande, au nom du groupe socialiste, d'entrer en matière.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Der Bundesrat hat am 26. Oktober 2004 die Assoziierung der Schweiz an Schengen unterzeichnet. Die Bundesversammlung hat der Assoziierung im Dezember 2004 zugestimmt, und das Schweizervolk hat in der Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 ebenfalls Ja dazu gesagt. Am gleichen Tag, an dem die Schweiz die Assoziierung an Schengen unterzeichnet hat, hat die Europäische Gemeinschaft die Verordnung des Rates zur Errichtung von Frontex verabschiedet. Frontex übernimmt die Koordination der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Aussengrenzen. Es geht um die Eindämmung der illegalen Migration, der illegalen Einwanderung; es geht zumindest darum, die ganze Problematik besser in den Griff zu bekommen.
Was will Frontex? Frontex unterstützt die Mitgliedstaaten zum Beispiel bei der Ausbildung von Grenzschutzbeamten. Frontex führt Risikoanalysen durch, unterstützt die Mitgliedstaaten in Situationen, die einen verstärkten operativen und technischen Beistand an den Aussengrenzen erfordern, und hilft bei der Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen. Die Agentur ist bereits tätig. Sie übt ihre Tätigkeit seit dem 1. Mai 2005 aus. Heute hat sie 109 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es wurden bereits verschiedene Aktionen durchgeführt, namentlich in Zusammenhang mit der Bekämpfung der illegalen Einwanderung an den südeuropäischen Seegrenzen.
Am 4. Juli 2007 notifizierte die EU auch die Verabschiedung der Verordnung EG 863/2007 des Europäischen Parlamentes und des Rates "über einen Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke und zur Änderung der Verordnung EG 2007/2004 des Rates hinsichtlich dieses Mechanismus und der Regelung der Aufgaben und Befugnisse von abgestellten Beamten". "Abgestellte Beamte" ist kein schöner, aber ein technischer Ausdruck. Mit der Übernahme der Rabit-Verordnung könnte die Schweiz dazu verpflichtet werden, spezialisierte Grenzwächter in geringer Anzahl zur Verfügung zu stellen, wenn Frontex darum ersucht. Frontex- und Rabit-Einsätze werden von Verwaltungsrat und Exekutivdirektor beschlossen. Sie entscheiden darüber, welches Anforderungsprofil die Personen mitbringen müssen, und auch über die Einsatzdoktrin. In der Verordnung des Bundesrates soll vorgesehen werden, welche Behörde über die Genehmigung solcher Einsätze entscheiden wird.
Einsätze des Grenzwachtkorps zugunsten von Frontex werden keinen direkten Einfluss haben auf die zivilen Einsätze im Balkan und auf die Arbeit von Angehörigen des Grenzwachtkorps als Visa-Sachbearbeiter in der Botschaft. Wenn hier von grossem Einsatz von Grenzwächtern beziehungsweise von Polizisten - sogar das wurde behauptet - die Rede ist, so stimmt das schlicht nicht. Es geht nicht darum, dass Kantonspolizisten eingesetzt werden sollen, sondern es geht um Angehörige des Grenzwachtkorps. Drei bis vier Personen aus einem Bestand von rund 2000 Personen: Ich denke, da kann man nicht von einem übermässigen Einsatz sprechen. Es ist im Übrigen davon auszugehen, dass die Schweiz an ihren Aussengrenzen - wir haben nur die Flughäfen als Aussengrenzen - keinen Bedarf an Frontex- oder Rabit-Einsätzen hat.
Ich möchte noch kurz auf die Einhaltung der Grundrechte zu sprechen kommen. Es wurde von verschiedener Seite die Besorgnis geäussert, dass die Grundrechte bei Frontex- und Rabit-Einsätzen nicht respektiert würden. Ich meine, dass diese Besorgnis grundsätzlich unbegründet ist. Es darf doch davon ausgegangen werden, dass im EU-Raum die Grundrechte eingehalten werden. Die EU hat an sich einen hohen Standard an Recht und Sicherheit. Wir sind nicht das einzige Land, das darauf grossen Wert legt. Alle Mitgliedstaaten der EU sind heute Rechtsstaaten in unserem Sinn, sie sind auch Mitglieder des Europarates. Ich denke, man darf davon ausgehen, dass sie sich auch an den Grundrechtsbestand halten und sich zur Einhaltung der Grundrechte verpflichten.
Die finanzielle Beteiligung der Schweiz an Frontex wird auf durchschnittlich 2,3 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Aus der Anordnung der Rabit-Verordnung ergeben sich für die Schweiz keine zusätzlichen finanziellen Konsequenzen.
Für die Schweiz stellen diese Verordnungen eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands im Sinne des Schengen-Assoziierungsabkommens dar. Entsprechend wurden sie der Schweiz notifiziert. Im Sommer 2007 führte das Finanzdepartement eine Vernehmlassung zu Frontex durch. Alle Kantone unterstützen Frontex. Auch die Parteien haben diese Vorlage unterstützt. Am 13. Februar 2008 hat der Bundesrat der Bundesversammlung beantragt, die Frontex- und die Rabit-Verordnung zu übernehmen. Die Übernahme unterliegt, wie die Schengen-Assoziierung auch, dem fakultativen Staatsvertragsreferendum, weil mit dieser Übernahme auch das Zollgesetz geändert werden muss.
Die Übernahme der Frontex-Verordnung setzt eine zusätzliche Vereinbarung mit der EU über die Modalitäten der Beteiligung der Schweiz an Frontex voraus, so über die finanzielle Beteiligung, das Stimmrecht und die Anerkennung der Zuständigkeit des Gerichtshofes der EU in den Fällen, die in den Absätzen 2 und 4 von Artikel 19 der Frontex-Verordnung verankert sind. Es geht hier um eine ganz eingeschränkte Gerichtsbarkeit des Gerichtshofes, also nicht um eine stark ausgeweitete Zuständigkeit. Es geht darum, dass der Gerichtshof als Schiedsgericht amten kann, wenn eine Schiedsklausel in einem Vertrag dies vorsieht. Es braucht in diesem Fall eine ergänzende staatsvertragliche Regelung. Die entsprechende Vereinbarung mit Norwegen und Island enthält eine solche Schiedsklausel. In Absatz 4 von Artikel 19 - darauf wurde heute in einem Votum hingewiesen - wird auf Absatz 3 verwiesen. Danach entscheidet der Schiedsgerichtshof im Fall einer ausservertraglichen Haftung, wenn ein Bediensteter von Frontex Dritten einen Schaden zufügt. Das ist eine mit der Staatshaftung vergleichbare Situation, wie wir sie gemäss dem Verantwortlichkeitsgesetz auch bei uns kennen. Das heisst also, dass die Zuständigkeit des Gerichtshofes sehr beschränkter Natur ist. Die Zuständigkeit zum Abschluss dieser Vereinbarung soll dem Bundesrat übertragen werden. Die Bundesversammlung wird sich nicht mehr damit beschäftigen müssen, das ist verfassungskonform.
Welches sind nun die Gründe für die Übernahme der beiden Verordnungen? Der erste und wichtigste Grund ist ein institutioneller: Durch die Assoziierung an Schengen ist die Schweiz verpflichtet, den gesamten Schengen-Besitzstand zu übernehmen. Man kann hier nicht ein Menu à la carte haben. Man sagt A, und dann sagt man auch B. Eine Verweigerung könnte die gesamte Schengen-Assoziierung zumindest einmal infrage stellen.
Zum Zweiten stellt Frontex eine Institution dar, die den Schengen-Staaten Unterstützung leisten soll, vor allem jenen, die eine lange Schengen-Aussengrenze aufweisen und entsprechend Probleme haben. Gerade für die Schweiz, die ausser den internationalen Flughäfen keine Schengen-Aussengrenzen hat, ist die Übernahme auch ein Akt der Solidarität. Die bisherige Tätigkeit von Frontex hat sich für die Schweiz positiv ausgewirkt, das haben wir bereits im Zusammenhang mit der Euro 2008 festgestellt. Wir haben dort gesehen, wie hilfreich dieses Instrument sein kann. Wir wären ohne Frontex kaum in der Lage gewesen, unsere Schengen-Verpflichtungen im Rahmen der Euro 2008 zu erfüllen. Was heute aufgrund der interkantonalen Polizeikooperationskonkordate mit der Entsendung von Polizisten in andere

AB 2008 N 1314 / BO 2008 N 1314
Kantone gang und gäbe ist, könnte in Zukunft - in ganz reduzierter Form - für Grenzwachtbeamte auf europäischer Ebene gelten.
Die beiden Verordnungen stellen sicherheitspolitisch einen Gewinn für die Schweiz dar. Sie sind sinnvoll, und der Bundesrat ist der Auffassung, dass wir diese Verordnungen übernehmen müssen, um die Assoziierung an Schengen nicht zu gefährden. Mit der Assoziierung an Schengen hängt nicht nur Frontex zusammen. Wir haben bereits über das Schengener Informationssystem (SIS) diskutiert. In Bezug auf Schengen sind die Sachfahndung, die Personenfahndung und die Datenbank SIS - zuerst jetzt SIS I, irgendwann dann SIS II - zu erwähnen, die uns sehr stark helfen, vor allem auch dabei, gesuchte Personen im europäischen Raum aufzufinden. Dann haben wir das zweite Projekt, das auch sehr stark damit zusammenhängt, das ist Dublin. Wir haben den Schengener Grenzkodex; Sie haben dem Schengener Grenzkodex zugestimmt und damit auch zum Ausdruck gebracht, dass Sie davon profitieren wollen, dass wir die Möglichkeit haben, Asylsuchende, die bereits in einem anderen europäischen Land ein Asylgesuch gestellt haben, wieder ins Land des Erstgesuches zurückzubringen.
Wir profitieren also von Schengen/Dublin. Es ist nicht so, dass die EU davon profitiert, dass wir dabei sind. Der Bundesrat hat am 18. Juni 2008 das Verhandlungsmandat für den Abschluss eines Zusatzabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Einzelheiten der Beteiligung der Schweiz an Frontex verabschiedet.
Ich möchte Sie bitten, den Notenwechsel zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Frontex-Verordnung und der Rabit-Verordnung und dessen Umsetzung zu genehmigen.

Müller Geri (G, AG): Ich komme noch einmal auf das Problem der Grundrechte zurück. Für einen Liter Benzin, den wir in Afrika holen, bezahlen wir zwei Franken. Damit können wir eine unglaubliche Arbeitsleistung erledigen; das kostet uns den Gegenwert von drei Minuten Arbeit. Um einen Liter Trinkwasser zu holen, braucht man in Afrika bis zu sechs Stunden Marsch. Wie ist diese knallharte Unterscheidung, die wir hier machen, mit dem Grundrecht auf Nahrung und auf Wasser vereinbar? Denn wir unterscheiden knallhart zwischen Europa und Afrika: Wir holen dort Dinge, die uns nichts kosten, und haben hier einen hohen Lebensstandard.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Wir können die gesamte Problematik der Dritten Welt ja nicht lösen, indem wir einfach die Grenzen offen und unkontrolliert lassen. Wir müssen dafür sorgen, dass Leute, die wirklich asylberechtigt sind, das heisst zu Recht um Asyl nachsuchen, die Möglichkeit hierzu erhalten. Wir müssen aber auch illegale Einwanderung unterbinden, und irgendein Instrument dafür müssen wir haben. Diese Problematik können wir sicher auch nicht mit Frontex oder mit dem Grenzkodex lösen. Aber wir können immerhin die illegalen von den berechtigten Einwanderern unterscheiden.

Büchler Jakob (CEg, SG), für die Kommission: Nur noch kurz: Das SIS ist ja bekanntlich Bestandteil des Schengen/Dublin-Abkommens, und es würde natürlich gefährdet, wenn wir diese Vereinbarung nicht eingehen würden. Auch hat diese Datenbank bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität bereits erste Ergebnisse erbracht. Ein Nichteintretensantrag wurde auch in der Kommission gestellt. Er wurde mit 20 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Le président (Bugnon André, président): Nous votons sur la proposition de non-entrée en matière de la minorité Müller Geri.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 08.022/1132)
Für Eintreten ... 96 Stimmen
Dagegen ... 52 Stimmen

Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung zur Errichtung von Frontex und der Rabit-Verordnung (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre des échanges de notes entre la Suisse et la Communauté européenne concernant la reprise du règlement Frontex et du règlement Rabit (Développement de l'acquis de Schengen)

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 3
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I
(Wyss Brigit, Allemann, Lang, Voruz, Widmer)
Art. 92 Abs. 5
Der Bundesrat erstattet dem Parlament jährlich Bericht über den Einsatz von Material und Personal der Zollverwaltung in der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an der Aussengrenze.

Antrag der Minderheit II
(Allemann, Lang, Lumengo, Müller Geri, Rielle, Voruz, Widmer, Wyss Brigit)
Art. 92 Abs. 5
Der Bundesrat orientiert die eidgenössischen Räte über die Details der internationalen Massnahmen.

Art. 3
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I
(Wyss Brigit, Allemann, Lang, Voruz, Widmer)
Art. 92 al. 5
Le Conseil fédéral adresse chaque année un rapport aux Chambres fédérales sur l'engagement du matériel et du personnel de l'administration des douanes auprès de l'Agence européenne pour la gestion de la coopération opérationnelle aux frontières extérieures des Etats membres de l'Union européenne.

Proposition de la minorité II
(Allemann, Lang, Lumengo, Müller Geri, Rielle, Voruz, Widmer, Wyss Brigit)
Art. 92 al. 5
Le Conseil fédéral informe les Chambres fédérales sur les détails des mesures internationales.

Wyss Brigit (G, SO): Die Grünen haben es sich mit diesem Abkommen nie leichtgemacht, das eindrückliche Votum von Geri Müller hat es einmal mehr gezeigt. Wir haben 2005 aber die Ja-Parole herausgegeben und zu diesem Abkommen Ja gesagt. Damit haben wir, das haben wir heute

AB 2008 N 1315 / BO 2008 N 1315
mehrmals gehört, auch Ja gesagt zu der Weiterentwicklung und deren grundsätzlichen Übernahme.
Im Schengen-Raum geht es um die Überwachung der Aussengrenze und, wir haben es mehrmals gehört, um Rückführungsaktionen, um die Bekämpfung der illegalen Migration an der Schengen-Aussengrenze, vor allem im Süden Europas, aktuell an den Grenzen Italiens. Wenn wir diesem Abkommen zustimmen, sind wir von jetzt an mitverantwortlich dafür, was vor Italiens Grenzen passiert. Von jetzt an sind wir für die Dramen ebenfalls verantwortlich. Das Parlament kann diese Verantwortung aber nur wahrnehmen, wenn es detailliert und umfassend informiert wird. Der Bundesrat hat gesagt, er möchte ebenfalls Transparenz. Er stellt sich aber auf den Standpunkt, dass die bereits vorgesehene automatische Berichterstattung im Rahmen des aussenpolitischen Berichtes, des Berichtes des Integrationsbüros und des Berichtes der Oberzolldirektion genügen müsse. Er hat auch gesagt, dass er den administrativen Aufwand, den ein solcher Zusatzbericht mit sich bringt, nicht möchte.
Wir sind ganz klar anderer Meinung: Angesichts der möglichen Menschenrechtsverletzungen sind wir der Meinung, dass sich ein solcher Mehraufwand lohnt, auch wenn die Schweiz nur Experten und Expertinnen schicken wird. Von jetzt an gilt: mitgegangen, mitgehangen. Wir möchten, dass das Parlament seine Verantwortung übernehmen kann, wir möchten einen detaillierten Bericht, und wir möchten, dass dieses Parlament die Notbremse ziehen kann, wenn alle Stricke reissen.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, die Minderheit I zu unterstützen.

Allemann Evi (S, BE): Der Antrag der Minderheit II vertritt eigentlich dasselbe Anliegen wie der Minderheitsantrag I. Unser Antrag ist ein bisschen offener formuliert, wir haben die Formulierung des Ständerates übernommen.
Wir haben dies aus dem Grund getan, weil wir der Überzeugung sind, dass wir die Absicherung eines hohen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Standards am ehesten erreichen, wenn wir bei der Arbeit von Frontex und den internationalen Massnahmen der Schweiz in diesem Rahmen grösstmögliche Transparenz herstellen. Wir wollen deshalb den Bundesrat verpflichten, periodisch Rechenschaft abzulegen. Ich habe im Antrag bewusst offengelassen, in welchem Rhythmus und durch welchen Kanal das erfolgen soll. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass die Berichterstattung via Geschäftsprüfungskommission erfolgt, aber sie muss erfolgen. Das Parlament muss die Möglichkeit haben, periodisch über einen solchen Rechenschaftsbericht zu diskutieren. Im Europäischen Parlament ist das selbstverständlich - ich habe das schon beim Eintreten gesagt -; dort wird regelmässig und kritisch über Frontex diskutiert. Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied; wir müssen also ein eigenes Instrument einführen, um hier im Parlament über die Massnahmen im Rahmen von Frontex diskutieren zu können.
Die Formulierung des Antrages ist nicht so exotisch, wie im Ständerat suggeriert wurde. Die Formulierung entspricht nämlich einer Regelung im Kriegsmaterialgesetz. Auch dort geht es um einen sehr sensiblen Bereich, auch dort geht es um Material, das ins Ausland geschickt und unter schwierigen, heiklen Bedingungen eingesetzt wird. Wir finden es mehr als angemessen, auch hier, im Zusammenhang mit dem Schutz der Aussengrenzen, eine entsprechende Regelung einzuführen. Es ist für uns wichtig, Transparenz zu haben und hier im Parlament regelmässig über die Massnahmen diskutieren zu können.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit II zu unterstützen.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Ich möchte Sie bitten, diese Minderheitsanträge abzulehnen. Es wird bereits in drei verschiedenen Formen berichtet: zum einen im aussenpolitischen Bericht; da sehen Sie immer, was in diesem Bereich läuft. Dann gibt es den Geschäftsbericht der Oberzolldirektion; da werden Sie auch Auskunft über die Situation im Bereich Frontex erhalten, allenfalls auch über mögliche Einsätze von Angehörigen des Grenzwachtkorps. Schliesslich schaltet das Integrationsbüro laufend alles auf, was mit diesem Bereich zu tun hat, auch Verträge, auch Weiterentwicklungen von Verträgen. Da haben Sie den aktuellen Stand, Sie können das zu jeder Zeit abrufen. Oder Sie können uns darum ersuchen, dass wir Ihnen das geben. Ich weiss nicht, was man in einem weiteren Bericht zusätzlich berichten könnte.
Ich möchte Sie darum bitten, diese Minderheitsanträge abzulehnen.

Le président (Bugnon André, président): Le groupe PDC/PEV/PVL et le groupe radical-libéral soutiennent la proposition de la majorité.

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 08.022/1133)
Für den Antrag der Minderheit II ... 36 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 25 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 08.022/1134)
Für den Antrag der Mehrheit ... 104 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 55 Stimmen

Art. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 08.022/1136)
Für Annahme des Entwurfes ... 82 Stimmen
Dagegen ... 52 Stimmen

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