Freysinger Oskar (V, VS):
Was in den vergangenen Jahrzehnten zur bürgerlichen Skepsis im Kulturbereich geführt hat, ist der Umstand, dass gewisse politische Kreise seit 1968 in diesem Gebiet ein De-facto-Monopol ausüben - unter anderem auch, weil die bürgerlichen Parteien kulturelle Belange unter-, wenn nicht gar geringschätzten. Dabei wird doch unser Bewusstsein von Kulturträgern jeder Art tiefgreifend beeinflusst, was einen grossen Einfluss auf das soziale, wirtschaftliche und politische Verhalten des Menschen hat. Es ist heutzutage aber so, dass Künstler nur in gewissen vorgegebenen Bahnen kreativ sein dürfen, ansonsten sie Gefahr laufen, von Medien, Politik und Wirtschaft ausgegrenzt zu werden. Ein moderner Künstler muss vor guten Absichten strotzen und der neuen Religion frönen, die da Multikultur, Toleranz, Weltoffenheit, Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und nachhaltige Entwicklung vorschreibt. Diese modernen Dogmen sollen von den Künstlern in keinem Fall kritisch hinterfragt, sondern lediglich künstlerisch beweihräuchert und kulturell zelebriert werden.
Meiner Ansicht nach ist es aber bedenklich, wenn subventionierte Kunst dazu herhalten muss, einseitig gewisse politische oder gesellschaftliche Inhalte besser durchzusetzen, wenn die Kunst also zum Vektor einer wie auch immer gearteten Manipulation wird. So löblich Themen wie Friedensförderung und Integration auch sein mögen - die Kunst soll durch sie nicht eingebunden werden, sondern frei bleiben, um auch völlig gegen den Strom schwimmen, unzeitgemäss und politisch unkorrekt bleiben zu können. Die Besetzung der kulturellen Bühne durch eine dominante Werthaltung führt zur Schaffung von Gedankenmonopolen und über kurz oder lang zu einem Filz von Gleichdenkenden.
Dieser Filz - mit dem ich mich übrigens in meiner eigenen Erfahrung konfrontiert sah - ist nicht nur aus finanzpolitischen Gründen unzumutbar, sondern auch der Kreativität und künstlerischen Vielfalt abträglich. Künstler, deren einziges Ziel darin besteht, die hohle Hand zu machen und vom Staat unterstützt zu werden, werden auf diese Weise, ungeachtet ihres Wertes, zu Systemträgern und so in ihrer Abhängigkeit bestärkt. Von ihrem staatlich bezahlten Elfenbeinturm herunter beklagen sie sich dann, dass sich niemand für ihre Werke interessiere. Dabei sollten sie sich Lessings Worte in Erinnerung rufen, dass es viel leichter ist, auf einen Berg hinaufzusteigen, als wieder herunterzukommen. Anders gesagt: Wenn die Menschen nicht mehr zur Kunst gehen, dann soll die Kunst den Wanderstab ergreifen und zu den Leuten herabsteigen, soll ihnen dort begegnen, wo sie leben, lachen und leiden, in ihrem Alltag eben.
Der Elfenbeinturm bedeutet oft Abschottung, Selbstgefälligkeit und Erstarrung in einer sterilen Pose, die das Fliessen der zur Kreativität notwendigen Energien verhindert. Denn letzten Endes bedeutet die künstlerische Selbstzelebration einer gescheiterten Elite nichts anderes als den Tod der künstlerischen Freiheit durch die Unterwerfung unter ein alles erdrückendes Dogma. Als Gegenleistung für diesen künstlerischen Selbstmord bietet Mutter Staat jedoch soziale Sicherheit und Subventionen und schafft es dadurch, die Kunstleiche auch noch zu kastrieren. Neben der künstlerischen Tätigkeit einem Broterwerb nachzugehen ist jedoch keineswegs beschämend und schon gar nicht der Inspiration abträglich. Woher holt denn der Künstler oder Autor seine Inspiration, wenn nicht aus dem pulsierenden Leben und aus seiner Konfrontation mit den Herausforderungen, welche der tägliche Überlebenskampf mit sich bringt?
Doch zurück zur Kulturpolitik - ein widersprüchlicher Begriff an sich, denn, wo die Politik Türen schliesst, öffnet die Kultur die Fenster, wo erstere Antworten formuliert, wirft letztere Fragen auf. Weil nun aber das Thema seit zwei Jahren zahlreiche Kommissionssitzungen in Anspruch genommen hat, muss ich mich wohl oder übel der Frage stellen, ob das nunmehr vorliegende, mühsam erarbeitete Gesetz etwas taugt. Nun, als artistische Einlage à la Hirschhorn, als künstlerisches Potpourri kann es sich im Gesetzbereich durchaus sehen lassen. Konkret wird es aber gar nichts bringen. Besser wäre es gewesen, beim Verfassungsartikel zu bleiben, der lediglich die subsidiäre Rolle des Bundes unterstreicht. In der Tat, Kantone und Gemeinden sind verfassungsrechtlich die Hauptakteure der Kulturförderung, der Bund soll nur dort helfend eingreifen, wo diese überfordert sind. Das ermöglicht aufgrund der geografischen Nähe eine gezielte Verwendung der Gelder und eine bessere Kontrolle. Auch wird die kulturelle Vielfalt dadurch besser gewährleistet als durch ein zentralisiertes System.
Letzten Endes gibt es ja so etwas wie die Schweizer Kultur gar nicht. In unserem Land besteht eine ungeheure kulturelle Vielfalt, die sich nicht unter einen Hut bringen lässt. Die Schweiz ist ein faszinierendes Land, ein Kaleidoskop von Mikrokulturen, Ausdrucksformen, Tönen, Sprachen, Farben, Bräuchen und Traditionen. Angesichts dieser Vielfalt wäre jede Zentralisierung eine Verarmung.
Gewisse kulturelle Institutionen müssen selbstverständlich zentral unterstützt werden, unter anderem Bibliotheken, Museen, aber auch gewisse Kulturträger von nationaler oder internationaler Bedeutung. Es geht jedoch nicht an, dass vom Bund aus Gelder direkt an Kulturschaffende fliessen, damit sie mit Steuergeldern Bücher schreiben können, die keiner liest, und Bilder malen, die keiner sehen will. Kunst kann nicht künstlich am Leben erhalten werden, sie wird nur bei der Rezeption lebendig. Wenn kein Leser oder Besucher da ist, der ihr Leben einhaucht, dann kann sie auch der Staat nicht retten.
Wichtig ist unserer Meinung nach auch die Verminderung der Zahl der Akteure, die sich um kulturelle Förderung kümmern, weil die Überlappungen und Doppelspurigkeiten zahlreich sind und eine Übersicht bis anhin weitgehend fehlt. BAK, Pro Helvetia, Osec, Kompetenzzentrum für Kulturaussenpolitik, Präsenz Schweiz, Deza usw. - jede dieser Organisationen betreibt Kulturförderung, das Handlungsfeld verkommt zu einem Wirrwarr, mit dem damit zusammenhängenden bürokratischen Aufwand. Da wäre längst eine strukturelle Bereinigung fällig.
Im Gegenzug sollte eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mäzene durch eine steuerliche Entlastung angestrebt werden. Private Kunstförderer bieten eine bessere Gewähr für Vielfalt und dadurch für künstlerische Freiheit, denn es gibt unter den Privaten eine grössere Anzahl weltanschaulicher Positionen und Sensibilitäten als im Staatsbetrieb, der trotz aller Zurückhaltung zur Vereinheitlichung tendiert. Schliesslich muss bei staatlicher Förderung von den Kunstschaffenden unbedingt ein entsprechender Anteil an Drittmitteln erbracht werden, um ein Absinken ins massive Geldempfangen zu verhindern. Die Postur des verkannten Genies, dem geholfen werden muss, ist oft nur eine elegante Art, Sozialhilfe zu empfangen.
Kultur ist ein prägendes Merkmal der menschlichen Zivilisation und deshalb förderungswürdig. In keinem Fall soll sie jedoch durch Pfründen, Monopolisierung durch das Einheitsdenken und das staatsübliche Giesskannenprinzip sterilisiert werden. Kunst ist etwas Freies, Wildes, etwas, was sich dem Leben stellen und dieses hinterfragen muss. Beamtenseelen sind der Tod der Kreativität und münden meist in eine Selbstzelebrierung von Gemeinplätzen, die als avantgardistisch verkauft werden, weil sich niemand dafür interessiert.
Das vorliegende Gesetz schafft in keiner Weise Abhilfe, sondern nur neue Pfründen und Doppelspurigkeiten, insbesondere durch den geplanten Kulturrat, dessen Rolle vom Bundesamt für Kultur oder von der Stiftung Pro Helvetia schon zur Genüge abgedeckt wird. Aus diesen Überlegungen heraus - bemüht, aus der Kunst mehr zu machen als eine dekorierte Leiche - wird die SVP-Fraktion nicht für Eintreten auf diese Vorlage stimmen.