Noser Ruedi (RL, ZH):
Ich glaube feststellen zu dürfen, dass wir hier bei einer Pièce de Résistance dieses Gesetzes sind. Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit zu folgen, die Anträge der Minderheiten I und II und auch den Antrag Bortoluzzi abzulehnen. Es ist hier sehr wichtig, dass wir das Richtige tun.
Die drei Antragsteller machen alle zuerst einmal den gleichen Fehler - und bitte, Frau Schenker, auch Sie sollten sich eigentlich an den Text halten. Bei den Minderheitsanträgen geht es nicht um "Kunstschaffende", es geht um "Kulturschaffende". Das Wort "Kulturschaffende" ist im Gesetz nicht definiert. Es ist nicht definiert, was ein "Kulturschaffender" ist. "Kunstschaffender" wäre noch definiert, aber "Kulturschaffender" ist überhaupt nicht definiert. Alle drei Antragsteller sagen, man solle Kulturschaffende unterstützen. Sie hier im Saal sind alle Kulturschaffende; Politik gehört zur Kultur, und ich wüsste noch einiges mehr. Wenn also schon Minderheitsanträge gestellt werden, dann müssten diese etwas präziser formuliert sein, so, wie es im Gesetz steht, nämlich dass man sagt: Kunstschaffende verstehen wir als Beruf, unter Kulturschaffenden verstehen wir viel, viel mehr als nur Beruf. Das wäre für mich das Erste, was wichtig ist.
Das Zweite, was hier wichtig ist und warum wir gegen diese Anträge sind: Es wird gesagt, dass das Abrechnen schwierig und sehr aufwendig sei, wenn man viele verschiedene Arbeitgeber habe, und dass es dazwischen Lücken gebe. Ich möchte mir hier gestatten, zwei Punkte aufzuführen:
Erstens gibt es sehr viele Leute in diesem Land, die dieses Problem tagtäglich haben, insbesondere im Sportbereich, seien es Trainer oder Sportausbildner; es geht z. B. aber auch um Leute, die Gartenpflege oder Raumpflege machen - und so weiter und so fort. Gerade von jenen Leuten, die keine Ausbildung haben, die unter Umständen aus dem Ausland zureisen, erwarten wir, dass sie als Selbstständigerwerbende die Sozialabrechnung selbstständig machen können. Und für die Kulturschaffenden, von denen die meisten ein Studium absolviert haben, soll diese Aufgabe schwierig und aufwendig sein. Ich glaube, wenn wir das hier unterstützen, würde das eine Ungerechtigkeit schaffen, die viel zu weit ginge.
Diese Argumentation führte uns dazu zu sagen, die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit solle prüfen, ob es für Leute, die sehr oft wechselnde Arbeitgeber haben, in unserer Sozialgesetzgebung ein Problem gebe. Aus diesem Grund unterstützen wir die Motion 08.3448 der Kommission. Wenn es ein solches Problem gibt und die Kommission, die auf solche Probleme spezialisiert ist, das feststellt, dann soll man das von mir aus dort regeln; aber gefälligst für alle Berufe, die davon betroffen sind, und nicht nur für einzelne.
Zweitens gestatten Sie mir noch eine Bemerkung als jemand, der auch sehr intensiv in Kulturkreisen verkehrt: Ich habe mich schon öfters gefragt, für wie viele der Bilder, die ich gekauft habe, auf der anderen Seite das Geld effektiv versteuert wurde. Sie alle hier im Saal wissen, dass es für Kunstschaffende um Bargeldgeschäfte geht: Wenn man am Sonntag ein Konzert gibt, wird man bar bezahlt; wenn man ein Bild im Atelier verkauft, wird man bar bezahlt. Es würde mich interessieren, wie viel von diesem Geld auch versteuert wird. Es wäre vermutlich einiges mehr an sozialer Sicherheit vorhanden, wenn man alle Beträge angeben würde - das würde ich behaupten, ohne genau zu wissen, wie weit das geht.
Wir möchten insbesondere noch darauf hinweisen, dass auch der Antrag Bortoluzzi abzulehnen ist. Herr Bortoluzzi macht hier einen Schnellschuss. Dabei begreife ich nicht, dass ein so gewiefter Sozialpolitiker das hier so schnell macht. Herr Bortoluzzi verlangt eigentlich, dass der Bund von seinen Beiträgen Geld für die soziale Sicherheit auf die Seite legt. Was er in seiner Schlitzohrigkeit will, ist mir klar. Er will sicherstellen, dass bei den Beiträgen, die gesprochen werden, nicht zusätzliche Gelder für Sozialleistungen gesprochen werden, sondern dass das abgezogen wird. Soweit ist mir der Antrag klar, und vielleicht sind wir da sogar gleicher Meinung. Aber jetzt kommen vier Probleme, auf die ich insbesondere die bürgerliche Seite hinweisen möchte:
1. Es werden nicht nur an Personen Beiträge gesprochen, es werden auch Beiträge für Werke gesprochen. Dahinter stehen z. B. Musiker, es gibt das Theater, es gibt viele andere, die bereits Sozialleistungen abrechnen. Als Beispiel: Herr Hirschhorn, der hier ja schon sehr oft erwähnt wurde, hat drei Angestellte. Er bezahlt für diese drei Angestellten Sozialleistungen, auch wenn er Beiträge kriegt.
2. Bei diesen Beiträgen geht es um unterschiedlich hohe Kosten. Es gibt Künstler, die hohe Materialkosten haben, und es gibt Künstler, die tiefe Materialkosten haben. Er will generell alles darin haben. Wenn Sie einen Bronzeguss in Auftrag geben, geben Sie einen Auftrag weiter, und dort wird die Sozialleistung selbstverständlich vom Künstler abgerechnet.
3. Es geht hier auch um Kulturschaffende. Es ist nicht definiert, was Kulturschaffende sind. Herr Couchepin hat beim Eintreten darauf hingewiesen, wie es in Deutschland läuft. Ich gestatte mir, hier etwas zu sagen, was vielleicht Herr Couchepin so nicht sagen kann: In Deutschland gelten unterdessen praktisch alle, die nicht in einer anderen Versicherung unterkommen, als Kulturschaffende; das kann nicht das Ziel sein. Webdesigner, Werbegrafiker usw. laufen in Deutschland unter der Bezeichnung "Kulturschaffende". Ich wüsste hier noch einiges mehr.
4. Für mich ist das Folgende das Wichtigste: Herr Bortoluzzi, Sie weisen auf eine Lücke bei den Selbstständigerwerbenden hin. Alle Leute hier im Saal, die selbstständigerwerbend sind, sollten sich gut überlegen, ob sie diesem Antrag zustimmen werden. Ich werde es nicht tun.