Leuenberger Moritz, Bundesrat:
Sie haben diese Debatte ganz allgemein unter dem Titel "Preiserhöhungen" durchgeführt. Da möchte ich zunächst doch einmal richtigstellen: Es gibt nicht flächendeckend, überall in der Schweiz, Strompreiserhöhungen, und schon gar nicht in dem Ausmass, das zum Teil genannt wurde. In weiten Gebieten gibt es überhaupt keine Strompreiserhöhungen; ich nenne beispielsweise die Stadt Zürich, ich nenne aber auch - im grossen Ganzen - die Axpo-Gebiete. Ebenso will ich daran erinnern, dass im Hinblick auf die Stromliberalisierung mancherorts die Strompreise um bis zu 15 Prozent gesenkt wurden, als damals das Urteil des Bundesgerichtes den Kanton Freiburg betreffend ergangen war und die Beratungen zum Gesetz begannen.
Eine weitere Bemerkung: Es gibt 821 Elektrizitätswerke, und von diesen 821 Elektrizitätswerken haben nur gerade deren 70 eine Erhöhung gemeldet. Wir sind allerdings der Auffassung, dass sehr viele Werke ihre geplanten Erhöhungen nicht gemeldet haben. Deswegen hat die Elcom nun eine Mahnung herausgelassen. Immerhin habe ich die Meinung - der Entscheid ist bei der Elcom, und ich hätte mich da nicht einzumischen -, dass eine Erhöhung nichtig ist, wenn ein Werk diese gesetzeswidrig nicht gemeldet hat. Wenn ein Konsument das anfechten würde, könnte die Elcom sofort entscheiden, dass diese Erhöhung nicht durchgeführt werden dürfe.
Wenn wir das gesamthaft nehmen, gehen wir davon aus, dass überall dort, wo eine Strompreiserhöhung erfolgt ist, die durchschnittliche Erhöhung 12 bis 15 Prozent betrug. Bitte beachten Sie: Das sind nicht durchschnittlich 12 bis 15 Prozent in der ganzen Schweiz, sondern nur in den Gebieten, in denen tatsächlich erhöht wurde. Ich sage das als Voraussetzung für die folgenden Ausführungen.
Dort, wo Erhöhungen angekündigt wurden, haben diese teilweise - ich betone: teilweise - mit der Liberalisierung zu tun, aber nicht durchwegs. Dazu möchte ich Folgendes ausführen: Die Gründe für die Preiserhöhungen stehen im Zusammenhang mit der Preisgestaltung des Stromes. Der Strompreis setzt sich aus vier Elementen zusammen: Das eine ist zunächst einmal die Energie selbst; das zweite sind die Abgaben an die Gemeinden, die Konzessionen; diese beiden Elemente haben mit der Liberalisierung nichts zu tun. Dann kommen zwei weitere Elemente dazu, nämlich die Förderung der erneuerbaren Energien und die Nutzung des Stromnetzes. Diese beiden Elemente haben mit der Liberalisierung tatsächlich etwas zu tun. Nun zu diesen vier Elementen im Einzelnen:
Zur Energie: Bitte beachten Sie, dass sich die Ölpreise um 70 Prozent erhöht haben. Natürlich gab es Proteste in diesem Zusammenhang, aber der Konsum hat erstaunlicherweise trotz dieser Erhöhung zugenommen und nicht etwa abgenommen. Nun bedenken Sie, dass die Stromproduktion in Europa zu 65 Prozent auf fossiler Basis beruht, das heisst also Öl, Gas, Kohle. Dazu kommen die Energieknappheit und die Stromknappheit, von der wir ja schon sehr lange reden. Und es kommt hinzu, das vorhin auch erwähnt wurde: In der Schweiz liegt der Strompreis 5 Rappen unter dem europäischen Durchschnitt. Das führt dann zu Folgen, wie sie
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AB 2008 N 1467 / BO 2008 N 1467
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vorher genannt wurden. Der Schweizer Produzent hat natürlich ein Interesse, den Strom ins Ausland zu verkaufen, weil er dort einen höheren Preis erzielen kann. Deswegen will er zum Teil Schweizer Konsumenten gar nicht bedienen. Das ist die Entwicklung auf dem Energiemarkt. Ein wesentlicher Teil bei der Gestaltung des Strompreises hat mit der Liberalisierung nichts zu tun.
Zu den Konzessionen der Gemeinden: Hier ist es so, dass - einfach weil die Gelegenheit gerade günstig ist, indem diese Liberalisierung vor der Türe steht - die Konzessionen von vielen Gemeinden erhöht worden sind. Das hat mit der Liberalisierung nichts zu tun, sondern die Gemeinden wollten einfach davon profitieren und haben sich dadurch indirekte Steuermittel beschafft. Es gibt krasse Beispiele dafür. In der Stadt Bern beispielsweise wurden durch den Gemeinderat bei dieser Gelegenheit die Konzessionseinnahmen von 0,7 auf 2,7 Millionen Franken erhöht, also praktisch vervierfacht! Das ist das, was ich als Trittbrettfahrerei bezeichnet habe. Im Windschatten der Liberalisierungsdebatte haben hier einige ihr Scherflein eingeheimst.
So viel zu den beiden Elemente, die mit der Liberalisierung nichts zu tun haben. Nun zu den beiden Elementen, die mit der Liberalisierung tatsächlich etwas zu tun haben:
Zur Förderung der erneuerbaren Energien, also diesen 0,45 Rappen: Wenn man überschlagsmässig berechnet, was das etwa bedeutet, kommt man zum Ergebnis, dass die 0,45 Rappen von den gesamten Erhöhungen - nicht vom Strompreis, sondern nur von den Erhöhungen - etwa 3 Prozent ausmachen. Das heisst: Wenn wir von einer Erhöhung von durchschnittlich 10 Prozent ausgehen, dann bedeutet es 3 Prozent. Es ist also absolut lächerlich, den Beitrag für die Förderung der erneuerbaren Energien als wesentlichen Grund für die Preistreiberei anzusehen; diese Förderabgabe ist absolut marginal. Was allerdings nicht marginal ist, das ist das vierte Element.
Zur Nutzung des Stromnetzes: Hier müssen wir wieder zwei Teile unterscheiden: Der erste Teil ist die Reservehaltung. Durch das Stromversorgungsgesetz sind die Gesellschaften zu einer Reservehaltung verpflichtet, damit es nicht zu Blackouts kommt. Das bedeutet allein bei Swissgrid eine halbe Milliarde Franken. Ob allerdings diese Berechnungen und Erhöhungen im Sinne des Gesetzes und adäquat gemacht wurden, das wird die Elcom überprüfen. Aber an und für sich ist es absolut verständlich und richtig, dass unter dem Titel Reservehaltung und Vermeidung von Blackouts eine Erhöhung vorgenommen wird. Das haben wir gewusst und in Kauf genommen. Immerhin ist dieses zweite Gesetz ein Stromversorgungsgesetz; es ist nicht einfach ein Marktöffnungsgesetz. Wir wollten die Stromversorgung sichern.
Beim zweiten Teil geht es um das Entgelt für die Benutzung des Stromnetzes: Ich erlaube mir eine Vorbemerkung, weil die Swissgrid von verschiedener Seite massiv angegriffen worden ist und weil auch die Institution, wie sie im Gesetz festgehalten ist, angegriffen worden ist. Ich möchte Folgendes in Erinnerung rufen: Auch der Bundesrat hat lange darüber diskutiert, ob die Swissgrid nicht eine nationale Gesellschaft in Staatsbesitz sein solle. Wir haben Ihnen das deswegen nicht vorgeschlagen, weil der Kostenpunkt bei etwa 5 Milliarden Franken gelegen hätte und wir es als ausgeschlossen angesehen haben, dass sich der Bund mit 5 Milliarden Franken irgendwie einkauft. Hingegen hat insbesondere die Kommission des Ständerates, die das Gesetz vorbereitet hat, intensiv geprüft, ob die Kantone diese Netzgesellschaft eignen könnten. Sie haben dazu eine Vernehmlassung durchgeführt, und die Kantone haben sich vehement dagegen geäussert.
Selbstverständlich sind die Kantone mit diesen Gesellschaften verbandelt - das realisieren wir jetzt auch. Die Regierungsräte sitzen zum Teil in den Verwaltungsräten dieser Gesellschaften. Via Regierungsrat haben die Gesellschaften natürlich dieses vehemente Nein erwirkt, sodass im Gesetz einfach bestimmt wurde: Die Swissgrid soll unabhängig sein. Sie haben dafür gewisse Garantien geschaffen. Sie haben nämlich die Garantie geschaffen, dass erstens einmal die Mehrheit des Verwaltungsrates der Swissgrid aus unabhängigen Leuten bestehen muss. Sie haben zweitens beschlossen, dass der Präsident der Swissgrid unabhängig sein muss.
Nun habe ich bei der Vorbereitung auf die heutige Debatte realisiert - ich muss das sagen -, dass im Frühling dieses Jahres der unabhängige Präsident der Swissgrid zurückgetreten und aus dem Verwaltungsrat ausgetreten ist. Infolge dieses Austritts hat ein abhängiges Mitglied, nämlich Herr Schweickardt, das Präsidium übernommen. Das ist gegen den Willen des Parlamentes und gegen den Wortlaut des Gesetzes. Nach diesem Austritt, als also nicht mehr eine Mehrheit der Mitglieder unabhängig war, wurden diese Tariferhöhungen beschlossen. Ich meine, unter diesem Aspekt wird die Elcom prüfen müssen, ob die Erhöhungen nicht mit einem formalen Mangel behaftet sind. Ich selbst bin nicht zuständig; es ist die Elcom zuständig. Ich will mich nicht in ihre Rechtsprechung einmischen; dazu haben wir die Gewaltentrennung. Aber diese Gewaltentrennung gibt mir auch die Freiheit, hier meine Meinung zu sagen: Ich bin der Meinung, diesen Tariferhöhungen hafte ein formaler Mangel an, wenn das mit dem Verwaltungsratspräsidenten und dem ausgetretenen Verwaltungsratsmitglied so abgelaufen ist. Ob sie dann nichtig oder anfechtbar sind, ist eine sekundäre Frage. Aber hier liegt ein Mangel vor.
Ich sehe sogar einen weiteren Mangel: Im Gesetz ist nämlich ausgeführt, dass die Statuten vom Bundesrat genehmigt werden müssen. Die Statuten wurden uns unterbreitet. Wir haben die Statuten nicht genehmigt, insbesondere wegen eines Punktes nicht, nämlich wegen der Fachkommissionen. Sie ist dann an Swissgrid zurückgegangen, und wir haben bis heute keinen neuen Statutenentwurf bekommen. Nun sind es ausgerechnet diese Fachkommissionen, die diese Tariferhöhungen vorbereitet haben. Ich bin daher der Meinung: Auch deswegen haftet diesen Tariferhöhungen ein formaler Mangel an. Auch das wird die Elcom zu beurteilen haben. Ich bin frei, hier meine Meinung zu sagen; ich oktroyiere das der Elcom nicht auf, sie ist in ihrem Entscheid frei. Aber hier ist es eben nicht mit rechten Dingen zu- und hergegangen.
Das war der formale Teil. Nun geht es aber auch noch um den inhaltlichen Teil der Erhöhung dieser Netznutzungsgebühr. Hier wurden einige Fragen gestellt. Hierzu vielleicht zur Erklärung: Es ist aufgrund des Stromversorgungsgesetzes tatsächlich möglich, vom Buchwert auf den Anschaffungszeitwert aufzustocken. Weil die Verantwortung bei der öffentlichen Hand ist, hätten wir allerdings erwartet - das gebe ich jetzt auch zu -, dass diese Aufstockung bis zum Anschaffungszeitwert linear, also sukzessive, vor sich gegangen wäre und dass hier nicht einfach auf den Tag des Inkrafttretens des Gesetzes der gesamte Handlungsspielraum ausgenutzt würde. Diese Erhöhung auf den Anschaffungszeitwert wird die Elcom nicht überprüfen können, ausser für die Kleinkonsumenten.
Eine andere Frage ist die weitere Erhöhung, nämlich die bis zum Wiederbeschaffungszeitwert. Das wird die Elcom vollständig überprüfen können, da werde ich mich auch nicht in ihren Entscheid einmischen, beantworte aber gerne die Fragen, die diesbezüglich gestellt wurden.
Zu Herrn Leutenegger - er hat die konkrete Frage gestellt -: Die Erhöhung bei Swissgrid würde unter dem Titel Reserve - Blackout ist nicht gemeint, sondern nur dieser Titel - 0,9 Rappen betragen, beim Netznutzungsentgelt 0,81 Rappen und bei den erneuerbaren Einspeisungen 0,445 Rappen. Die Reserve und das Netznutzungsentgelt kann die Elcom überprüfen, die erneuerbaren Energien nicht. Im Ganzen macht das 2,2 Rappen aus; gemessen am Durchschnittspreis für einen schweizerischen Haushalt von 20 bis 22 Rappen macht das 10 Prozent aus.
Herr Lustenberger hat in ebendiesem Zusammenhang die Frage gestellt, ob die Buchgewinne zweimal abgeschrieben werden dürfen. Im Rahmen des Handlungsspielraums bis zum Anschaffungszeitwert ist das tatsächlich möglich, wobei die Elcom jetzt die entsprechenden Untersuchungen durchführt und nachher dann den Entscheid trifft, ob noch höhere Werte eingesetzt wurden. Sie haben ebenfalls die Frage
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AB 2008 N 1468 / BO 2008 N 1468
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nach den exakten Zahlen gestellt, also ob es berechtigt sei oder nicht. Das kann ich natürlich nicht sagen, das muss jetzt die Elcom im Detail überprüfen. Ich habe jetzt schon relativ viel dazu gesagt, was meine Meinung wäre, aber das war mehr beim Formellen. In Bezug auf die Details kann ich das nicht machen, weil die Elcom ja auch daran ist, sich noch Zusatzinformationen zu beschaffen.
Nun, wie soll das Ganze weitergehen? Erstens einmal wird, wie ich gesagt habe, die Elcom entscheiden. Sie hat dazu alle Möglichkeiten, beispielsweise indem sie den Entscheid fällt, einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Sie hat auch materiell die Möglichkeit, die Rückzahlung zu verfügen, dies dann verrechnungsweise für den Fall, dass in der Zwischenzeit tatsächlich zu hohe Preise verlangt worden wären. Aus diesem Grunde erachten wir es als nicht nötig, das Gesetz nun zu sistieren, denn die Elcom hat die entsprechenden Möglichkeiten.
Sie haben sich nach dem Personal für die Elcom erkundigt. Im Voranschlag 2009 sind 18 Stellen eingesetzt. Weitere Stellen wollen wir ernsthaft prüfen. Wenn man das sofort machen würde, müsste man es noch beim Budget 2009 in der Wintersession entscheiden, und sonst könnten wir es im Nachtragskredit machen. Hier allzu schnell voranzugehen hat keinen grossen Sinn, weil die Leute, auch wenn wir diese Stellen subito bewilligen, nicht schon morgen im Elcom-Sekretariat arbeiten; und es geht ja um die jetzigen Preiserhöhungen. Das hat dann also eher eine langfristige Wirkung.
Daneben, das habe ich ja schon öffentlich gesagt, habe ich im Sinn, all diejenigen, die in irgendeiner Art und Weise für die Preiserhöhungen verantwortlich sind - dazu gehören eben auch die Gemeinden, dazu gehören aber auch die Kantone als Eigner der Werke -, hierhin zu rufen und mit ihnen über ihre Verantwortung in dieser Frage zu diskutieren und so zu erwirken, dass die Preiserhöhungen ein moderates und verträgliches Mass annehmen.