von Graffenried Alec (G, BE):
Die grüne Fraktion unterstützt den Antrag, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Wir sind nicht gegen Eintreten, weil wir glauben, es gebe keine terroristische Bedrohung. Es herrscht allgemein Einigkeit darüber, dass eine terroristische Bedrohung besteht. Es herrscht absolute Einigkeit darüber, dass die staatlichen Organe verpflichtet sind, die nötigen Massnahmen gegen diese terroristische Bedrohung zu treffen. Es herrscht aber auch Einigkeit darüber, dass es ein Übermass an Prävention geben kann und dass allzu viele präventive Massnahmen zu einer Einschränkung der Freiheit führen können und führen werden. Wir wollen diese Einschränkung der Freiheit eindeutig nicht in Kauf nehmen. Kennen Sie den Slogan "Mehr Freiheit, weniger Staat"? "Mehr Freiheit, weniger Staat" ist meistens eine verkehrte Floskel. Hier beim BWIS trifft sie für einmal zu.
Herr Bundesrat Schmid hat uns in der Kommission an unsere Verantwortung erinnert. Ich möchte zum Thema der Verantwortung sprechen. Alle, die für die Sicherheit verantwortlich sind, sei es als Politiker, sei es als Angehörige der Sicherheitsorgane, spüren diese Verantwortung. Es ist heute eine schwere Last, eine schwere Verantwortung, für die Sicherheit der Bevölkerung zuständig zu sein.
Bundesrat Schmid hat während der Euro 2008 zu uns gesprochen. Er trug damals wie heute eine besondere Verantwortung. Während der Euro war es z. B. ein denkbares Szenario, dass ein vollbesetztes Passagierflugzeug auf ein vollbesetztes Stadion oder eine Innenstadt lossteuert. Es gibt zahlreiche gescheite Abhandlungen darüber, ob ein solches Flugzeug in einer solchen Situation abgeschossen werden dürfte oder nicht. Bundesrat Schmid hat sich bestimmt auch schon Gedanken darüber gemacht, wie er sich in einer solchen Situation verhalten würde. Würde er den Abschuss zulassen oder nicht? Wie man in einer solchen Situation auch immer entscheidet, die Entscheidung ist falsch. Es fällt unendlich schwer, die Entscheidung zu fällen. Ich möchte nicht mit Bundesrat Schmid oder künftig mit Bundesrat Ueli Maurer tauschen. Ich überlasse ihnen diese Verantwortung; ich bin froh, dass ich sie nicht selber tragen muss.
Wer aber eine solche Verantwortung trägt und tragen muss, der neigt verständlicherweise dazu, alles zu tun, um solche schwierigen Situationen abzuwenden. So gesehen ist es auch absolut verständlich, wenn der Bundesrat den Staatsschutz verstärken will und die Mittel und Instrumente für die innere Sicherheit ausbauen möchte.
Es braucht aber ebenso viel Mut oder noch viel mehr, in Kenntnis der Bedrohungen bewusst auf Mittel des Staatsschutzes zu verzichten. Mehr Staatsschutz und mehr polizeiliche Instrumente bedeuten immer auch weniger Freiheit und weniger Unabhängigkeit für den Einzelnen. Ja, es gibt unbeachtete Vorgänge und unentdeckte Nischen in unserem Land. Ja, es gibt "louche" Situationen, die den Augen des Staatsschutzes entgehen. Das ist für den Staatsschutz natürlich beunruhigend. Das ist vielleicht auch für Einzelne unter Ihnen bedrohlich. Ich aber bin froh und erleichtert, dass der Staatsschutz nicht überall und frei ermitteln darf. Ich will, dass wir diese Freiheit verteidigen. Diese Freiheit birgt gewisse Risiken, das ist klar. Wir müssen auch ehrlich zu unserer Bevölkerung sein und müssen ihr eingestehen, dass es keine hundertprozentige Sicherheit gibt. Wir müssen auch den Mut haben, der Bevölkerung in die Augen zu schauen und ihr zu erklären, dass wir uns für die Freiheit und gegen eine maximale, staatlich garantierte Sicherheit in Unfreiheit entscheiden. Sehen Sie, wenn wir unsere Sicherheitsexperten fragen, wie wir unsere Sicherheitssysteme ausgestalten sollen, werden sie uns immer ein viel höheres Mass an Sicherheit andrehen wollen. Dann dürfen aber Bundesräte nicht mehr frei herumlaufen: Dann darf Doris Leuthard nicht mehr an ein "Buurezmorge" gehen, Hans-Ruedi |
AB 2008 N 1889 / BO 2008 N 1889
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Merz darf nicht mehr alleine auf den Säntis wandern, Moritz Leuenberger darf nicht mehr Intercity fahren, und Samuel Schmid darf am Morgen nicht mehr mit den Hunden raus.
Es gibt Staaten, die über wesentlich bessere und besser ausgebaute Überwachungssysteme als die Schweiz verfügen. Ich frage Sie: Sind diese Staaten deswegen sicherer? Diese Frage zu stellen heisst, sie zu beantworten. Sicherer als die Schweiz sind diese Staaten nicht. Hingegen gibt es in diesen Staaten sicherlich weniger Freiheit als in der Schweiz. Mehr Freiheit und weniger Staat: Das ist nicht mein Slogan, und ich warne davor, ihn unbesehen anzuwenden. Hier aber trifft er für einmal zu, und Sie dürfen ihm mit gutem Gewissen nachleben. Stimmen Sie für mehr Freiheit und weniger Staat, und verzichten Sie gänzlich auf BWIS II.
Strafrechtliche Ermittlungen dürfen immer aufgenommen werden, wenn ein Verdacht auf strafbare Handlungen vorliegt. Strafrechtliche Ermittlungen dürfen aber auch schon aufgenommen werden, wenn ein Verdacht auf strafbare Vorbereitungshandlungen besteht, also weit im Vorfeld von strafbaren Handlungen. Artikel 260bis wurde in den Achtzigerjahren aus dem gleichen Grund ins Strafgesetzbuch eingefügt, aus dem wir jetzt BWIS II einführen sollen. Wir brauchen keine neue Terrorismusdefinition, wir haben bereits eine: Wenn ein Verdacht auf das Bestehen einer terroristischen Vereinigung nach Artikel 260ter des Strafgesetzbuches besteht, dann darf ermittelt werden, dann dürfen Telefone abgehört, Personen observiert und Computersysteme im Versteckten durchstöbert werden. Die Polizei darf das gemäss Strafgesetzbuch tun.
Wenn wir mehr Sicherheit wollen, dann können wir die Polizeikräfte besser dotieren. Wenn wir aber jetzt darüber hinaus dem Staatsschutz die gleichen Kompetenzen einräumen wollen, wo und wie soll er dann ermitteln? Wie soll er tätig werden, wo die Strafverfolgungsbehörden das nicht heute schon tun können? Was heisst überhaupt "innere Sicherheit"? Wer kontrolliert, dass sich Strafverfolgungs- und Staatsschutzbehörden nicht ins Gehege kommen? Wie sind die Kompetenzen von Strafverfolgung und Staatsschutz, von Kantonen und Bund voneinander abgegrenzt? Diese ganzen Regelungen sind überhaupt nicht durchdacht. Hier geht es nur noch darum, dem Staatsschutz Kompetenzen zuzuschaufeln, die die Strafverfolgung längst hat.
Strafverfolgung und Staatsschutz sollen zusammenarbeiten. Wenn der Staatsschutz eine Telefonkontrolle machen will, dann soll er halt die Polizei damit beauftragen; das kann er schon heute. Neue, schwammig formulierte und uferlose Kompetenzen wollen wir nicht. Unsere Freiheit ist uns zu wichtig, als dass wir sie einem diffusen Sicherheitsbedürfnis opfern möchten.
Die grüne Fraktion bittet Sie daher, den Minderheitsantrag zu unterstützen und auf das Gesetz nicht einzutreten. Das ist die sauberste Lösung. Wenn Sie nur die zweitbeste Lösung wollen, dann weisen Sie das Gesetz zu einer gründlichen Überarbeitung an den Bundesrat zurück.