Noser Ruedi (RL, ZH):
Wir haben in der Kommission lange und ausführlich über das Thema der sozialen Sicherheit von Kulturschaffenden gesprochen. Es sind auch sehr viele Kulturschaffende zu uns gekommen. Die Forderungen waren sehr, sehr vielfältig. Die extremste Forderung nannte ein Kulturschaffender, der sagte, allein die Tatsache, dass die Kulturschaffenden Kultur für den öffentlichen Raum schüfen, genüge, um ein Gehalt beziehen zu können. Das war die extremste Forderung.
Wir sind in der Kommissionsberatung zum Schluss gekommen, dass es nicht angehe, für die Kulturschaffenden hier eine Sonderlösung zu schaffen. Wir wollten das Anliegen an die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit weitergeben. Ich möchte hier betonen: Zu den Leuten, die nur Teilzeitarbeit verrichten, die viele Pensen haben oder verschiedene Dinge abrechnen müssen, gehören nicht nur die Kulturschaffenden. Das können auch Trainer aus dem Sportwesen sein; das kann sogar bis zu Raumpflegern oder Raumpflegerinnen gehen, die verschiedene Arbeitgeber haben. Es gibt hier eine ganze Menge von Berufen - sprich: Wir haben jetzt das Thema der Kulturförderung eigentlich verlassen.
Nun ist es so, dass dieser Rat - Bortoluzzi sei es gedankt - mit Artikel 8 dieses Gesetzes eine andere Lösung angenommen hat; er hat nämlich die Lösung angenommen, dass man die Kulturschaffenden nicht mehr als Selbstständigerwerbende anschaut, sondern auf den Beiträgen zwangsweise einen Abzug für die Vorsorge einführt. Mit dieser Lösung ist die Kommissionseinigkeit aufgehoben, denn diese Lösung führt dazu, dass wir hier in diesem Gesetz eine Speziallösung machen und diese der SGK vorwegnehmen; man kann sie dort nicht mehr als Variantenlösung diskutieren. Damit wird die Motion aus unserer Sicht gegenstandslos.
Ich möchte noch zwei Gründe nennen, warum wir auf die Idee gekommen sind, diese Frage nicht in diesem Gesetz zu lösen:
1. Es ist bei Kulturschaffenden zum Beispiel halt schwierig zu sagen, wann sie in Pension gehen. Ich glaube, die kürzlich erfolgte Geburtstagsfeier von Hans Erni - er feierte den 100. Geburtstag und arbeitet noch jeden Tag - zeigt sehr wohl auf, wo das Problem hier liegt. Dieses lösen Sie nämlich nicht. Wenn der Kulturschaffende erfolgreich ist, dann arbeitet er sehr lange, auch bis ins hohe Alter hinein, und hat kein Pensionsproblem. Und wenn er keinen Erfolg hat, dann wird er gar nicht bis zum Alter von 65 Jahren von seinem Beruf leben und damit seine Pensionskasse äufnen können. Mit dem, was wir hier vorgeschlagen haben, lösen wir dieses Problem nicht.
2. Ich gestatte mir, den folgenden Grund anzuführen - ich habe es auch in der Kommission getan -: Viele Dinge laufen schwarz. Es ist durchaus so, dass der eine oder andere Auftritt, das eine oder andere Bild vermutlich bar bezahlt wird und nirgends in einer Buchhaltung erscheint. Damit haben Sie auch kein Substrat, das man bemessen kann, auf das man Steuern und Sozialleistungen erfassen kann.
Ich glaube, auf diese zwei Gründe muss man auch noch klar und deutlich hinweisen.
In diesem Sinn bitte ich Sie, diese Kommissionsmotion angesichts des heutigen Standes abzulehnen. Schauen wir, |
AB 2009 N 33 / BO 2009 N 33
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was der Ständerat mit dem Thema soziale Sicherheit macht, und dann können wir als Zweitrat immer noch einmal darüber diskutieren.