Gross Andreas (S, ZH), für die Kommission:
Wir kommen zurück zu einem Thema, das wir letzten Mittwoch bereits diskutiert haben, nämlich zum Völkerrecht und zur Frage, wie wir mit Volksinitiativen umgehen, bei denen klar ist, dass sie mehr oder weniger internationales Recht ritzen und infrage stellen und somit - das ist entscheidend - nie so umgesetzt werden können, wie viele von denjenigen hoffen, die einer solchen Initiative zustimmen. Es ist ein Thema, das die Staatspolitische Kommission seit mehreren Jahren beschäftigt. Und zwar haben wir, losgelöst von den Volksinitiativen, grundsätzlich mit Experten darüber diskutiert und versucht, gemeinsam klüger zu werden. Wir haben dann immer wieder versucht, das, was wir aus diesen Diskussionen gelernt haben, im konkreten Fall, bei immer zahlreicher werdenden Initiativen, die von dieser Frage betroffen sind, anzuwenden.
Wenn Bürgerinnen und Bürger in einer Volksabstimmung mit einer Frage konfrontiert werden, bei der sie gar keine Möglichkeit haben, wirklich Ja oder Nein zu sagen, weil es, wenn sie Ja sagen, immer anders herauskommen wird, als sie sich das erhoffen, dann können wir bei diesem Zustand nicht einfach zusehen und nichts tun. Es kommt - und das hat der Bundesrat selber vor etwas mehr als zehn Jahren gesagt - einer Pervertierung der Stimmfreiheit, eines Grundrechts, gleich, wenn diese Freiheit nur scheinbar existiert und jene, die sie auf die eine oder andere Weise gebrauchen, frustriert werden. Wir können wirklich nicht einfach zusehen und nichts tun, weil es der direkten Demokratie nicht dient, wenn Volksabstimmungen stattfinden, bei denen es die Möglichkeit, unterschiedlicher Meinung zu sein und frei zu entscheiden, gar nicht wirklich gibt. Man kann sogar so weit gehen, dass man sagt: Diejenigen, welche die direkte Demokratie diskreditieren und ihr sozusagen leise den Boden entziehen möchten, haben alles Interesse, nichts zu tun, denn je mehr solche Volksabstimmungen stattfinden, desto mehr Menschen werden frustriert und stellen das ganze System infrage.
Ich möchte hier betonen, dass diejenigen - d. h. eine knappe Mehrheit der Kommission -, die dieser Initiative zustimmen, welche dieses Problem ja angehen möchte, ohne zu sagen, wie es angegangen werden soll, die ganze Sache nicht einfach an das Bundesgericht delegieren möchten. Damit würden wir es uns zu leicht machen. Wir möchten uns über das Thema Gültigkeit und Ungültigkeit aussprechen und vor allem auch, vielleicht zusammen mit dem Bundesgericht, darüber nachdenken, wie wir mit solchen Volksinitiativen in Konfliktfällen in Zukunft umgehen können.
Wir haben dem in der Kommission zweimal zugestimmt. Die Schwesterkommission des Ständerates hat wie schon oft relativ unwirsch reagiert und die Sache ohne grosse Diskussion vom Tisch gewischt, mit dem Argument, man sei schon immer gegen eine Verfassungsgerichtsbarkeit gewesen und werde deshalb nicht darüber diskutieren. Wir glauben nicht, dass das eine fruchtbare, konstruktive und der Sache dienliche Position ist. Es ist heute wirklich nicht mehr wie vor zwanzig Jahren, als solche Volksinitiativen eine Ausnahme waren. Heute sind solche Volksinitiativen schon fast die Regel. Das hat auch damit zu tun, dass das internationale Recht an Bedeutung gewonnen hat. Und vor allem gilt, wie ich gesagt habe: Nichtstun schadet der direkten Demokratie. Bisher hat niemand gesagt, er wolle der direkten Demokratie schaden. Wenn es wirklich so ist, müssen wir etwas tun.
Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat vor einer Woche ganz deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie das Problem auch sieht, dass sie aber - und so habe ich auch die Mehrheit unseres Rates verstanden - das Problem nicht so lösen möchte, wie es in Amerika üblich wäre, dass diejenigen, die einen richterlichen Entscheid fällen, sozusagen das Recht weiterentwickeln, indem sie die alten Sätze neu auslegen. Wir möchten stattdessen einen neuen Satz formulieren, einen neuen Umgang zur Regel machen. Wir müssen das tun, weil wir in der Diskussion gesehen haben, dass der Begriff, der heute in der Bundesverfassung steht - Jus cogens, zwingendes Völkerrecht -, eben auch ganz verschieden ausgelegt werden kann. Er kann viel weiter verstanden werden, als das der Bundesrat kürzlich tat, nämlich so, wie er es vor zwölf, dreizehn Jahren tat, und so, wie das in die neue Bundesverfassung eingeflossen ist.
In der zweiten Runde, die wir anstreben, möchten wir diesen Auftrag konkretisieren, indem wir Vorschläge machen, wie wir dieses Problem so lösen können, dass wir nicht mehr Volksabstimmungen haben, in denen wir eine Seite auf jeden Fall frustrieren, weil es klar ist, dass man es nicht so umsetzen kann, wie es sich diese Seite erhofft hat. In dieser zweiten Runde müssen wir sagen, welches internationale Recht wir meinen: Meinen wir die EMRK ganz generell, meinen wir auch Uno-Pakte? Wir meinen sicher nicht jede Gatt-Bestimmung, jede WTO-Bestimmung. Wir müssen sagen, wie wir das angehen möchten, ob wir das wirklich abstrakt für alle Fälle oder nur im Anwendungsfall haben möchten, und wenn im Anwendungsfall, wie das im Anwendungsfall geschehen soll.
Vor allem müssen wir auch beachten, und das hat im Ständerat vielleicht zu gewissen Irritationen geführt, was wir in den Gesprächen mit den Professoren gelernt haben: Wenn wir mit dem Bundesgericht zusammen die Gültigkeit von Volksinitiativen genauer ansehen wollen, dann müssen wir das, was wir gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern anwenden - eine beschränkte Verfassungsgerichtsbarkeit -, auch uns selbst gegenüber anwenden. Wir müssen uns selber auch unter diese Beobachtung stellen. Deshalb haben wir gesagt, wir müssen uns hier parallel auch fragen, ob das, was wir bei der Volksinitiative tun, Konsequenzen auf den Umgang mit den Gesetzen hat, ob diese eventuell unter bestimmten Umständen auf eine gewisse Art und Weise präziser auf ihre Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht - und wenn ja, mit welchem? - geprüft werden sollen.
Ich denke, die Diskussion vom letzten Mittwoch hat gezeigt, wie notwendig es ist, dass wir hier nicht einfach die Augen verschliessen und so tun, als ob es kein Problem gäbe. Wir müssen dieses Problem angehen, auch wenn es schwierig ist, auch wenn es sozusagen gewisse Traditionen infrage stellt. Wir müssen es tun im Interesse der direkten Demokratie und im Interesse der echten Stimmfreiheit, weil die Stimmfreiheit eben nur dann Sinn macht, wenn wirklich im konkreten Fall in einer Volksabstimmung Ja oder Nein gesagt werden kann und klar ist, was das Ja und was das Nein bedeuten. Das ist heute nicht mehr der Fall. Daran können diejenigen, die die direkte Demokratie befürworten, kein Interesse haben.
Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und die parlamentarische Initiative Vischer in die zweite Runde zu schicken.