Müller Philipp (RL, AG), für die Kommission:
Im Januar 2005 legte der Bundesrat den Bericht "10 Jahre Mehrwertsteuer" vor und erfüllte damit einen parlamentarischen Auftrag. Der Bericht gibt die Ergebnisse einer Vernehmlassung bei der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Steuerpraxis wieder. Die Stellungnahmen zeigen, dass der administrative Aufwand für die Unternehmen mit der Mehrwertsteuer gestiegen ist, dass die Anwendung des Gesetzes und dessen Auslegung durch die Behörden komplex, formalistisch und wenig flexibel sind. Nebst einigen positiven Wertungen des heutigen Mehrwertsteuergesetzes wird insbesondere bemängelt, dass trotz vielen Verbesserungen gegenüber der früheren Warenumsatzsteuer auch mit dem Mehrwertsteuergesetz die sogenannte Taxe occulte, also die Schattensteuer, nicht vollständig beseitigt werden konnte. Weiter wird der komplizierte Aufbau des Gesetzes bemängelt.
Im Bericht stellte der Bundesrat grundsätzlichen Reformbedarf bei der Mehrwertsteuer fest. Er hat daher das EFD beauftragt, eine Vorlage zur Reform der Mehrwertsteuer zu unterbreiten. Im Mai 2006 legte der Beauftragte für die Mehrwertsteuerreform, Fürsprecher Peter Spori, seinen Schlussbericht zu den Bedürfnissen und Möglichkeiten einer umfassenden Reform der Mehrwertsteuer vor. Der Bericht unterstreicht die Dringlichkeit und Wichtigkeit einer Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes. Er enthält Empfehlungen zu möglichen Reformen im System, zur Aufhebung der Ausnahmen, zur Satzfrage und zu weiteren Reformen materieller und verfahrensrechtlicher Natur. Die Änderungsvorschläge gehen wesentlich über diejenigen im Bericht "10 Jahre Mehrwertsteuer" hinaus. Sie sind teils systematischer, teils punktueller Natur. Im Spori-Bericht wird aber vor allem aufgezeigt, dass das Potenzial für eine massive Verbesserung der Mehrwertsteuer vorhanden ist.
In Würdigung dieser Berichte und Erhebungen unterbreitet Ihnen der Bundesrat nun eine Mehrwertsteuerreform in zwei Teilen. Teil A enthält den Entwurf eines totalrevidierten Mehrwertsteuergesetzes, das zahlreiche Vereinfachungen vorsieht und generell anwenderfreundlicher ist. Durch über fünfzig Einzelmassnahmen sollen die Unternehmen administrativ entlastet und soll ihr Entrichtungsaufwand gesenkt werden. Teil B enthält alle Vereinfachungen von Teil A und sieht darüber hinaus einen einheitlichen Steuersatz von 6,1 Prozent sowie eine deutliche Verringerung der Zahl von Steuerausnahmen vor.
Ihre Kommission hat beschlossen, Teil A von Teil B abzukoppeln und die Beratung von Teil B zu verschieben, bis Teil A in der Schlussabstimmung von beiden Räten angenommen worden ist. In diesem Zusammenhang sind während der Detailberatung auch diverse Anträge, die sich auf Teil B der Gesamtvorlage beziehen, sistiert worden.
Die im Februar 2007 eröffnete Vernehmlassung zur Reform der Mehrwertsteuer hat gezeigt, dass praktisch alle Vernehmlassungsteilnehmer und -teilnehmerinnen bei der Mehrwertsteuer Reformbedarf erkennen und die Reformbestrebungen des Bundesrates begrüssen. Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer spricht sich ferner deutlich für eine Totalrevision anstelle einzelner, punktueller Eingriffe in das bestehende Gesetz aus. Gesamthaft zeigen die eingegangenen Vernehmlassungsantworten, dass die Umsetzung der vorgesehenen technischen Gesetzesänderungen allgemein als wichtig, richtig und vordringlich erachtet wird.
Der nun zur Debatte stehende Teil A enthält ein vollständig überarbeitetes Mehrwertsteuergesetz. Es wird ein erhöhtes Mass an Rechtssicherheit erreicht, indem beispielsweise die Rechtskraft der Steuerforderung klar geregelt wird, anlässlich von Steuerkontrollen durch die Eidgenössische Steuerverwaltung eine verbindliche und abschliessende Veranlagung der Steuer für die kontrollierten Perioden zu erfolgen hat, ein Anspruch auf rechtsverbindliche Auskünfte der Steuerverwaltung eingeführt oder die heute umfassende Solidarhaftung bei der Gruppenbesteuerung eingeschränkt wird. Ferner soll die absolute Verjährungsfrist um einen Drittel auf zehn Jahre gesenkt werden. Vereinfachungen werden die Steuerpflichtigen erfahren, indem beispielsweise der freiwillige Verzicht auf die Befreiung von der Steuerpflicht an keine Mindestumsatzgrenze mehr gebunden wird. Die einfache Abrechnung nach Saldosteuersätzen soll eine Ausweitung erfahren und der Nachweis steuermindernder Tatsachen von den Steuerpflichtigen grundsätzlich ohne formelle Einschränkungen erbracht werden können.
Die stärkere Kundenorientierung offenbart sich beispielsweise darin, dass die Erlassmöglichkeiten bei der Inlandsteuer erweitert werden, dass die Aufgaben und Risiken der Steuererhebung vermehrt von den Steuerpflichtigen zur Verwaltung verlagert werden, dass der Eidgenössischen Steuerverwaltung mehr Informations- und Veranlagungspflichten übertragen werden oder dass generell die Verwaltung zu mehr Transparenz und besserer Kommunikation verpflichtet wird. Teil A trägt damit wesentlich zum Abbau des oft gerügten Formalismus bei.
Zudem soll die Reform haushaltneutral ausfallen. Allerdings beinhalten die Anträge Ihrer vorberatenden Kommission geschätzte jährliche Mindereinnahmen von rund 300 Millionen Franken, was angesichts der rund 20 Milliarden Gesamteinnahmen bei der Mehrwertsteuer im Jahresstreubereich liegt.
Eine Kommissionsminderheit hat infrage gestellt, dass eine Revision erforderlich sei. Demgegenüber hat sich die Mehrheit klar für eine Totalrevision ausgesprochen. Diese Revision hat auch das Ziel, die ominöse Taxe occulte so weit als möglich zu eliminieren. Das geht nicht mit einer Teilrevision. Die Neuregelung des Vorsteuerabzugs ist dringend nötig. Hier herrscht grosse Rechtsunsicherheit, das muss verbessert werden. Die Definition der Leistung muss geklärt werden. Dieses Problem zieht sich quer durch das aktuell geltende Gesetz und lässt sich nicht mit einer Teilrevision lösen.
In der Kommission wurde auch gesagt, dass das, soweit es noch nicht geschehen sei, alles auf Stufe der Verwaltung geregelt werden könne. Da stellt sich allerdings die Frage nach der gesetzlichen Grundlage. Sie stellt sich ebenso bei den vielen Weisungen, Verordnungen usw., das heisst bei den ominösen über 2000 Seiten, mit denen die Unternehmen in den letzten Jahren eingedeckt worden sind. Daher ist es für die Kommissionsmehrheit völlig klar, dass eine Totalrevision der richtige Weg ist.
Ihre Kommission hat den Entwurf des Bundesrates intensiv und sehr detailliert beraten. Resultiert haben daraus diverse Abweichungen vom Entwurf, welche Ihnen die Kommissionsmehrheit zur Beschlussfassung vorlegt. Die Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, auf Teil A einzutreten.
Ich nehme gleichzeitig noch Stellung zum Rückweisungsantrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer. Unter Ziffer 1 wird eine detaillierte Analyse der bestehenden Probleme unter dem aktuellen Gesetz verlangt. Zudem sei aufzuzeigen, wie sie mit der Revision gelöst werden können. Diese Analyse haben der erwähnte Bericht "10 Jahre Mehrwertsteuer" wie auch der Spori-Bericht bereits gemacht. Weiter möchte ich darauf hinweisen, dass wir in der Kommission ausführliche Anhörungen von externen Experten, Verbands- und Unternehmensvertretungen gemacht haben. Vor und während der Detailberatung sind zudem von der sehr kompetent auftretenden Verwaltung laufend Berichte zu einzelnen Fragen, Gesetzesartikeln oder ganzen Themenbereichen erstellt worden.
Unter Ziffer 2 verlangt die Minderheit mehr Effizienz in der Verwaltung, Verfahrensvereinfachungen und mehr Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen. Genau das ist es, was Sie mit dieser Vorlage vor sich haben und, so hoffen wir, beschliessen werden.
Unter Ziffer 3 wird die Bezifferung der Umstellungskosten einer Totalrevision im Vergleich zu einer Teilrevision verlangt. Die Umstellungskosten können hier nicht beziffert werden, erst recht nicht in einem Vergleich mit jenen einer nichtvorhandenen Teilrevision. Bedenken Sie aber, dass sowohl die Anhörungen als auch die Vernehmlassungen in überwiegender Mehrheit ergeben haben, dass die Steuerpflichtigen,
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AB 2009 N 304 / BO 2009 N 304
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also die Unternehmen, die Wirtschaft, diese Totalrevision wollen.
Unter Ziffer 4 wird Aufkommensneutralität verlangt. Diese Forderung ist unbestritten und mit dem vorliegenden Entwurf auch erfüllt,
(Unruhe)
soweit sich dies aus heutiger Sicht berechnen lässt - Sie können Ihre Meinung dazu später äussern.
Die Kommission hat den Antrag Leutenegger Oberholzer mit 17 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit bittet Sie, diesen Minderheitsantrag ebenfalls abzulehnen. Der Rückweisungsantrag Zisyadis, der Ihnen schriftlich vorliegt, wurde in der Kommission ebenfalls debattiert und mit 22 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Ich bitte Sie, ihn ebenfalls abzulehnen.