Maurer Ueli, Bundesrat:
Gestatten Sie mir, dass ich vorab zu den Fragen betreffend die Armeewaffe Stellung nehme und dann im Einzelnen noch auf die anderen Vorstösse eingehe. Wir führen die Debatte - wie immer, wenn es um Waffen geht - in einem emotionalen Klima, und das emotionale Klima ist in Anbetracht der Ereignisse der letzten Wochen eher noch aufgeheizt. Es geht darum, dass wir auf der einen Seite die Sorgen und Nöte all jener wahr- und ernst nehmen, die hier ein Verbot fordern, aber auf der anderen Seite auch die Traditionen. Wenn wir über die Armeewaffe sprechen, müssen wir uns vorab klar sein, dass wir von etwa 10 Prozent der Waffen sprechen. Die Zahl wurde mehrmals genannt: Wir rechnen mit etwa 2,2 Millionen Waffen in allen Haushaltungen. Etwa 10 Prozent davon, also 200 000, sind die Ordonnanzwaffen, die von den Wehrmännern heimgenommen werden.
In Anbetracht des Tötungsdeliktes von Höngg, das heute auch angesprochen wurde, wurde im Departement eine Expertengruppe eingesetzt. Diese hat einen Bericht abgeliefert, den Sie kennen und der Ihnen zur Verfügung steht. Zu diesem Bericht führen wir im Moment Anhörungen durch, und er wurde auch in den SiK der beiden Räte behandelt. Der Bundesrat hat in einer ersten Aussprache ebenfalls dazu Stellung genommen und ist der Meinung, dass an der Heimabgabe der Waffe festgehalten werden soll. In einer zweiten Aussprache wird der Bundesrat auch die Ergebnisse der Debatten in den Räten, also Ihrer Debatte heute, und auch die Entscheide zu den Vorstössen mitberücksichtigen. Er wird dann entscheiden, ob er aufgrund dieser Aussprachen Änderungen im Gesetz oder in der Verordnung vornehmen will, und er wird dann auch die Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt", die eingereicht wurde, mitberücksichtigen. Es wird also sozusagen in Kenntnis der Sache eine zweite Aussprache geführt werden, und aufgrund der Ergebnisse werden Ihnen entsprechende Anträge gestellt werden.
Wenn wir von der Ordonnanzwaffe sprechen, gibt es eigentlich drei Punkte, die wir berücksichtigen müssen. Sie haben heute vor allem die Heimabgabe diskutiert. Es gibt aber auch noch die Frage der Abgabe nach dem obligatorischen Militärdienst und die Frage der Leihwaffe.
Zuerst zur Frage der Heimabgabe: Wir sind uns bewusst, dass bei der Heimabgabe zusätzliche Massnahmen notwendig sind. Es ist nicht so, wie dies Herr Nationalrat Jositsch in einer Frage suggeriert hat, dass die Abgabe einfach völlig blind erfolgen würde; das ist keineswegs der Fall. Zum Ersten sind wir im Moment daran, die Frage der Abgabe bei der Rekrutierung zu prüfen, weil wir ja schon dort mögliche Gefahrenherde erkennen und eine Abgabe verhindern müssen, wenn es angezeigt ist. Im Moment - erst seit drei Wochen - läuft in einem der Rekrutierungszentren ein erster Versuch, wo wir im Hinblick auf die Heimabgabe die Wehrmänner daraufhin überprüfen, ob sie bereits mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Das ist aufgrund der gesetzlichen Grundlagen möglich, weil diese Überprüfung für bestimmte Funktionen allenfalls später ohnehin erfolgen muss. Wir machen das jetzt seit gut drei Wochen, und es gibt bereits erste Hinweise auf Möglichkeiten, die Waffe nicht abzugeben, wenn Stellungspflichtige bereits mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Damit haben wir eine erste Möglichkeit, eine Waffe nicht abzugeben. Wir werden diesen Versuch auswerten und dann mit entsprechenden Verfeinerungen in allen Zentren durchführen. Hier haben wir also eine erste Möglichkeit, die Waffe gar nicht abzugeben.
Zum Zweiten erfolgt eine Überprüfung der Abgabe - ebenfalls aufgrund der gesetzlichen Grundlagen -, indem wir feststellen, ob Wehrmänner in Bezug auf Waffen mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, und dann überprüfen, ob die Waffe aufgrund dieser Vorkommnisse entzogen werden muss. Zurzeit laufen rund hundert solche Verfahren. Zuständig sind der Kanton und das Kreiskommando. Also auch hier sind wir daran, das Gefahrenpotenzial zu erkennen und notfalls zu entscheiden, die Waffe nicht abzugeben bzw. wieder einzuziehen.
Zum Dritten haben Sie im Militärgesetz, das noch in den Räten hängig ist, die automatische Meldung von Vergehen und Verbrechen im Zusammenhang mit der Waffe beschlossen. Es ist also nicht so, wie Frau Glanzmann gesagt hat, dass das nur bei der Rekrutierung geschieht, sondern es soll fortgeführt werden. Mit dieser automatischen Meldung hat man dann wieder die Möglichkeit, dort einzugreifen, wo es angezeigt ist.
Schliesslich sollen während des Militärdienstes die Kader auf allen Stufen sensibilisiert werden, damit erkannt werden kann, ob ein Gefahrenpotenzial besteht und ob bereits dort eingegriffen werden soll.
All diese zum Teil bereits bestehenden Massnahmen werden wir jetzt verfeinern und durchführen, und wir hoffen, dass damit bei der Waffenabgabe im Militärdienst ein grosser, ein entscheidender Risikofaktor ausgeblendet werden kann. Zudem prüfen wir die freiwillige Abgabe der Waffe für Leute, die die Waffe nicht zu Hause haben können oder haben wollen. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich schon jetzt. Allerdings muss der Wehrmann begründen, warum er die Waffe nicht aufbewahren kann, weil er beispielsweise oft im Ausland ist, in einer WG wohnt usw. Es soll unserer Meinung nach in Zukunft ohne Angabe von Gründen und ohne Kostenpflicht möglich sein, die Waffe freiwillig zu deponieren. Das gibt dann noch ein logistisches Problem, dessen müssen wir uns bewusst sein, weil der Bund nur noch in vierzehn Kantonen Einrichtungen hat, in denen er Waffen zurücknehmen kann. Wir müssten in den anderen Kantonen dann die Kantone dazu verpflichten. Da ist die Freude - das wissen wir aufgrund der Anhörungen - auf tiefem Niveau, aber das könnte wohl entsprechend gemacht werden.
Insgesamt glauben wir also, dass wir Massnahmen vorsehen, die die Heimabgabe auch weiterhin rechtfertigen. Es gibt durchaus auch den militärischen Nutzen einer Heimabgabe. Wir haben ja bekanntlich ein Milizheer mit im Vergleich zum Ausland relativ kurzen Ausbildungszeiten. Die obligatorische Schiesspflicht zwischen den WK dient der Waffenfertigkeit, dem Treffen. Es ist in Anbetracht unserer kurzen Ausbildungszeit immer noch sinnvoll, die Leute das obligatorische Schiessen machen zu lassen. Es ist auch eine Art Inspektion der Waffe, die zwischenzeitlich erfolgt. Die Heimabgabe zeigt auch - verschiedene Ratsmitglieder
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AB 2009 N 394 / BO 2009 N 394
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haben darauf hingewiesen - die Verantwortung, die der Wehrmann mit dieser Waffe hat. Wir wollen ganz bewusst, dass der Milizsoldat weiss, dass er eine Verantwortung hat und damit sorgfältig umgehen soll.
Das ist also der Bereich der Heimabgabe, wo der Bundesrat in einer ersten Aussprache festgehalten hat, dass er daran festhalten, aber den Missbrauch einschränken will, wo immer es auch möglich ist; entsprechende Versuche werden wir auswerten.
Die zweite Frage ist die Abgabe der Waffe nach dem obligatorischen Militärdienst: Die Abgabe erfolgte bis jetzt ohne grosse Formalitäten. Es ist nur noch rund ein Viertel aller Wehrmänner, der die Waffe nach dem obligatorischen Militärdienst behalten will. Das sind zum grössten Teil aktive Schützen, die sich somit auch in Bezug auf eine kompetente Handhabung der Waffe ausweisen können. Hier zeichnet sich aufgrund der Anhörungen der Kantone und der Polizei ab, dass in Zukunft militärische Voraussetzungen und Schiessübungen - Obligatorisches und Feldschiessen - erfüllt sein müssen, wenn jemand seine Waffe behalten will. Dann erfolgt die Abgabe mit einem Waffenerwerbsschein; es erfolgt also bei der Übergabe noch einmal eine Prüfung für diesen Waffenerwerbsschein, die zeigen soll, ob der Erwerber auch befugt ist, diese Waffe zu behalten. Das ist ein grosses Zugeständnis, wenn wir so weit gehen, aber damit hätten wir dann ein Verfahren, wie es bei jedem Erwerb sonst auch gilt.
Relativ unproblematisch ist die dritte Frage, die Frage der Abgabe von Leihwaffen. Sie wurde heute kaum angesprochen. Eine Leihwaffe erhält, wer sich darüber ausweist, dass er die Waffe für bestimmte Funktionen braucht, also beispielsweise Subalternoffiziere, die noch an der Waffe ausbilden, aber eine Pistole fassen und die Waffe abgeben müssten. Das scheint keine grossen Probleme zu bieten.
Insgesamt haben wir bei der Ordonnanzwaffe Nutzen und Aufwand abzuwägen. Hier gibt es die berechtigten Anliegen, die heute genannt wurden: auf der einen Seite die Verhinderung von Tötungsdelikten - wobei man auch gleich wieder einschränken kann, dass bei den Heimabgaben während des Militärdienstes eigentlich wenig passiert, soweit wir das feststellen können -, auf der anderen Seite den militärischen Nutzen und die Tradition. Der Bundesrat hat diesen Weg vorgeschlagen. Er bittet Sie, die entsprechenden Vorstösse abzulehnen, weil wir sonst - es wurde heute auch gesagt - auf der einen Seite von den Soldaten fordern, dass sie notfalls bereit sind, für dieses Land ihr Leben zu geben, und sie auf der anderen Seite nicht als würdig erachten, diese Waffe ordentlich aufzubewahren und mit ihr umzugehen.
In dieser Abwägung stehen auf der einen Seite Hunderttausende von Soldaten und Familien, die während all dieser Jahrzehnte ordentlich, korrekt und richtig gehandelt haben, und auf der anderen Seite steht der Missbrauch. Ich glaube, mit dieser schweizerischen Lösung, die den Missbrauch möglichst eingrenzen soll, haben wir eine Lösung auf dem Tisch bzw. können wir Ihnen eine Lösung präsentieren, die es rechtfertigt, die Waffe auch in Zukunft abzugeben, und es erlaubt, den Missbrauch entsprechend einzuschränken. Zwischen diesen beiden Interessen ist abzuwägen. Ich denke, wir täten all jenen Unrecht, die während Jahrzehnten ordentlich gehandelt haben. Es wäre, um das Sprichwort zu brauchen, ein Ausschütten des Kindes mitsamt dem Bad. Das scheint mir nicht gerechtfertigt zu sein, weil wir - das abschliessend noch einmal - hier nur von etwa 10 Prozent aller Waffen in Schweizer Haushalten sprechen. Alles Übrige hätten wir damit nicht geregelt. Es ist allen klar: Wer eine Waffe missbrauchen will, wer zu einer Waffe kommen will, dem ist es immer irgendwie möglich. Das kam auch in der Diskussion zum Ausdruck. Wenn man sich auf diese 200 000 Waffen konzentriert, Waffen von Leuten, die regelmässig Militärdienst leisten, wird man der Sache schlicht und einfach nicht ganz gerecht.
In diesem Sinne bitte ich Sie um Ablehnung der Vorstösse bezüglich der Abgabe der Waffe; wir möchten an der Heimabgabe festhalten und den Missbrauch nach Möglichkeit einschränken.
Nun noch zu den anderen Vorstössen: Die Motion Bänziger verlangt die freie Abgabe der Waffen bei den Kantonen. Es gibt bereits Kantone, die solche Aktionen durchgeführt haben oder noch planen. Wir sind der Meinung, dass eine Verpflichtung hier nicht mehr notwendig ist; das läuft ohnehin. Wir haben das auch bei den Anhörungen gehört. Es gibt immer wieder Leute, die mit ihrer Waffe kommen und sie abgeben möchten, weil sie keine Beziehung mehr dazu haben. Mir scheint das zu funktionieren, und bei verschiedenen Kantonen plant man auch solche Rückgabeaktionen und damit sozusagen eine Entrümpelung der Estriche. Die Anliegen der Motion werden somit im Alltag eigentlich bereits erfüllt; ich bitte Sie, auch diese Motion abzulehnen.
Zur Motion Lang 07.3826, "Schaffung eines zentralen Waffenregisters": Dieses Anliegen wurde damals im Rahmen der Revision des Waffengesetzes diskutiert und abgelehnt. Das EJPD führte dann eine zusätzliche Umfrage durch, und - Herr Nationalrat Engelberger hat es erwähnt - in 93 Prozent der Stellungnahmen wurde ein zentrales Waffenregister abgelehnt. Das ist auch der Grund dafür, dass der Bundesrat diese Motion ablehnt: In Anbetracht der Ergebnisse dieser Umfrage scheint es wenig sinnvoll zu sein, gegen die Mehrheit ein solches zentrales Waffenregister zu schaffen.
Mit der Anpassung an das Schengener Waffenrecht, das am 12. Dezember des letzten Jahres in Kraft getreten ist, wurden in dieser Richtung einige Massnahmen getroffen: Es gibt die Buchführungspflicht der Waffenhändler und die Pflicht zur Aufbewahrung der kopierten Waffenerwerbsscheine. Seither wird auch jede neue Waffe registriert. Nicht registriert werden die 2,2 Millionen Waffen, die schon irgendwo vorhanden sind. Das muss aber wegen Schengen auch nicht erfolgen. Die Kantone führen diese Register jetzt teilweise; aber das Führen eines zentralen Registers, eine Verknüpfung dieser Register, scheint sich unserer Meinung nach nicht aufzudrängen, auch weil es kaum möglich ist, das alles so wirklich zu erfassen.
Zur Motion Jositsch 07.3845, "Statistische Erfassung des Waffenmissbrauchs": Hier haben wir tatsächlich Lücken, weil es das bisher nicht gab. Es stellt sich hier auch die Frage: Was betrifft das Militär, und was betrifft die Polizei? Bis jetzt wurde diesbezüglich nichts erfasst. Weil dieser Missbrauch ja meistens ausserhalb der Dienstzeit erfolgt, hat das Militär hier keine entsprechende Statistik. Es ist tatsächlich so; das haben Sie bemängelt. Mit der Möglichkeit der Kantone, jetzt eine solche Statistik zu führen, werden wir mehr Hinweise haben und damit auch die entsprechenden Möglichkeiten, Prävention zu betreiben. Es gibt im Moment eine einzige Diplomarbeit, die Arbeit eines Polizisten aus dem Thurgau, der das untersucht hat. Dort könnten sich erste Hinweise ergeben. Hier ist es mit der Beobachtung und den kantonalen Aufzeichnungen in Zukunft möglich, mehr einzugreifen.
Zur Motion Galladé 07.3846, "Keine Waffen für Jugendliche unter 21 Jahren": Auch diese Motion beantragt der Bundesrat zur Ablehnung. Wir haben uns beim Erwerb der Waffen bisher auf das Mündigkeitsalter beschränkt; mit 18 Jahren, also wenn jemand mündig ist und abstimmen kann, kann er auch eine Waffe erwerben. Es gibt unserer Meinung nach keinen Grund, beim Erwerb der Waffen eine Unterscheidung vorzunehmen und die Limite weiter hinauszuschieben.
Zur Motion Müller Geri 07.3873, "Keine Waffe ohne Bedarf und ohne erforderliche Fähigkeiten": Die Frage des Bedarfs ist auch in der Volksinitiative enthalten. Wir beantragen Ihnen, diese Motion abzulehnen, weil selbst das Schengen-Waffenrecht den Bedarfsnachweis eigentlich nicht kennt. Bei der Ausstellung des Waffenerwerbsscheins wird zudem auch die charakterliche Eignung festgestellt. Man erkennt dort allenfalls Problemfälle. Wir sind der Meinung, dass das genügt, und lehnen eine Einschränkung beim Bedarf ab - einfach deshalb, weil dies auch im ganzen Schengen-Raum so nicht gegeben ist.
Insgesamt gibt es, wie wir sehen, wenn wir alle diese Vorstösse betrachten, die Suche nach einem pragmatischen Mittelweg. Es wurden heute auf der einen Seite sehr
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AB 2009 N 395 / BO 2009 N 395
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restriktive Forderungen vertreten, auf der anderen Seite haben wir in der Schweiz eine grosse Waffentradition. Wir müssen Massnahmen treffen, die den Missbrauch in Zukunft möglichst verhindern und einschränken. Mit all diesen radikalen Lösungen schaffen Sie nicht mehr Sicherheit, sondern Sie täuschen etwas vor. Sie schaffen radikale Lösungen, die aber das Problem nicht lösen; dessen müssen wir uns einfach bewusst sein. Es scheint aber auch klar zu sein, dass ein völlig liberales Waffenrecht, wie wir es während Jahrhunderten kannten, wie wir es heute noch kennen und wie es viele auch heute noch befürworten, in Anbetracht der Umstände ganz offensichtlich auch nicht mehr möglich ist. Der Mittelweg, den wir jetzt einschlagen, scheint mir ein gangbarer Weg zu sein, um den Missbrauch überall dort einzuschränken, wo es möglich ist - im Wissen darum, dass wir damit auch in Zukunft leider immer wieder mit solchen Fällen leben und uns auseinandersetzen müssen. Aber weder die radikale Lösung auf der linken noch eine völlig freiheitliche auf der anderen Seite lösen letztlich das Problem. Mit diesen Schritten können wir gezielt dort ansetzen, wo man Missbrauch vermutet, wo man Missbrauch bekämpfen kann. Damit, scheint es mir, haben wir eine Lösung, die eigentlich allen gerecht wird. Es ist sozusagen ein typisch schweizerischer Kompromiss.
In diesem Sinn bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, alle Vorstösse, die Sie heute behandeln, abzulehnen.