Nationalrat - Frühjahrssession 2009 - Elfte Sitzung - 16.03.09-14h30
Conseil national - Session de printemps 2009 - Onzième séance - 16.03.09-14h30

07.498
Parlamentarische Initiative
Galladé Chantal.
Armeewaffen gehören
ins Zeughaus
Initiative parlementaire
Galladé Chantal.
Ranger les armes de service
à l'arsenal
Vorprüfung - Examen préalable
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Nationalrat/Conseil national 16.03.09 (Vorprüfung - Examen préalable)

Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit
(Allemann, Donzé, Glanzmann, Heim, Lachenmeier, Lang, Lumengo, Müller Geri, Voruz, Widmer)
Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité
(Allemann, Donzé, Glanzmann, Heim, Lachenmeier, Lang, Lumengo, Müller Geri, Voruz, Widmer)
Donner suite à l'initiative

Müller Walter (RL, SG), für die Kommission: Wir behandeln heute die parlamentarische Initiative Galladé 07.498 und die Petition 07.2021 der Berufsschule für Mode und Gestaltung, Zürich. Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 10 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Was will die Initiative? Ausserhalb der Militärdienstleistungen sollen die Feuerwaffen der Armeeangehörigen in gesicherten Räumen der Armee aufbewahrt werden, und beim Ausscheiden aus der Armee soll keine Waffenabgabe erfolgen, wobei Ausnahmen für lizenzierte, aktive Sportschützen vorgesehen werden sollen.
Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat sich mit der Problematik der Heimabgabe der Ordonnanzwaffen ganz grundsätzlich befasst und dazu zuerst den Schlussbericht der Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffen behandelt. Dazu war auch die Initiantin eingeladen. Das Parlament hat sich bekanntlich in den Jahren 2006 und 2007 öfter mit der Frage der Heimabgabe der Ordonnanzwaffen und der Munition befasst, sei es anlässlich der Revision des Waffengesetzes, einer parlamentarischen Initiative der SP-Fraktion oder einer Motion der SiK-SR betreffend die Abgabe der Taschenmunition. Bereits 2007 hat das Parlament an der Heimabgabe der Ordonnanzwaffe festgehalten, aber auf die Heimabgabe der Taschenmunition für den Grossteil der Truppen verzichtet.
Am 7. Dezember 2007 bildete der damalige Chef des VBS eine interdepartementale Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffen, die den Umgang mit Armeewaffen umfassend analysieren sollte. Dabei sollten nebst den militärischen auch die rechtlichen, staatspolitischen und soziologischen Gesichtspunkte beurteilt werden. Ausgelöst wurde der Bericht durch den tragischen Todesfall in Höngg, durch die Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" und nicht zuletzt durch den Beschluss des Kantons Genf, die persönliche Waffe der Armeeangehörigen kostenlos im Zeughaus aufzubewahren. Dazu kamen Vorstösse in den Kantonen und im eidgenössischen Parlament. Der Bericht liegt seit dem 20. November 2008 vor. Aufgrund der vorliegenden parlamentarischen Initiative und der Petition machte es Sinn, diesen Bericht zu diskutieren und vor allem auf die Empfehlungen einzutreten. Der Bericht beinhaltet drei Themen: die Heimabgabe der Ordonnanzwaffen an die Armeeangehörigen, den Erwerb der Ordonnanzwaffen zu Eigentum beim Ausscheiden aus der Armee sowie die leihweise Abgabe der Ordonnanzwaffen im Schiesswesen ausser Dienst.
Der Bericht wurde in der Kommission sehr gut aufgenommen und als ausgewogen beurteilt. Eine in der Regel sehr emotional geführte Diskussion konnte sehr rational geführt werden. An der unterschiedlichen Beurteilung der Heimabgabe der Ordonnanzwaffen änderte sich allerdings nichts. Beide Seiten sahen sich in ihrer Argumentation bestärkt. Im Hinblick auf die Entscheidung betreffend die parlamentarische Initiative Galladé scheint es mir sehr wichtig, Ihnen mitzuteilen, wie sich die Kommission betreffend die vorgeschlagenen Varianten am Ende einer breit geführten Diskussion entschieden hat, gerade weil diese Varianten ein ganz erhebliches Potenzial hinsichtlich mehr Sicherheit im Umgang mit Ordonnanzwaffen haben.
1. Betreffend Heimabgabe der Ordonnanzwaffe an Armeeangehörige: Mit einer klaren Mehrheit von 15 Stimmen entschied sich die Kommission für die Variante 1. An der Heimabgabe der Ordonnanzwaffe soll grundsätzlich festgehalten werden. Wer seine persönliche Waffe zu Hause oder im Logistikcenter der Armee aufbewahrt, ist verpflichtet, die ausserdienstliche Schiesspflicht zu erfüllen. Mit dieser Variante sind Optimierungsmöglichkeiten verbunden, und diese werden von der Mehrheit der Kommission unterstützt. So soll die freiwillige Deponierung der Waffe im Logistikcenter ermöglicht und das Gefahrenpotenzial der Stellungspflichtigen anlässlich der Rekrutierung sorgfältig abgeklärt werden. Armeeangehörigen mit erkanntem Gewalt- und Suizidpotenzial soll die Waffe entzogen werden.
2. Zum Erwerb der Ordonnanzwaffe zu Eigentum beim Ausscheiden aus der Armee: Mit dem gleichen Stimmenverhältnis entschied sich die Kommission auch hier für die Variante 1. Wer während seiner Militärdienstpflicht klaglos eine persönliche Ordonnanzwaffe besessen hat, soll sie beim Ausscheiden aus der Armee unter gewissen Bedingungen zu Eigentum erwerben dürfen. So soll zum Beispiel ein Auszug aus dem Strafregister vorgelegt werden.
3. Zur leihweisen Abgabe der Ordonnanzwaffe im ausserdienstlichen Schiesswesen: Hier entschied sich die Kommission für die Variante Status quo. Insbesondere soll den Jungschützen die Waffe weiterhin ohne Verschluss abgegeben werden. Damit wird sichergestellt, dass sie immer mit der gleichen Waffe schiessen können.
Anschliessend an diese Grundsatzdiskussion setzten wir uns mit der konkreten Forderung der parlamentarischen Initiative Galladé auseinander. Die Initiantin begründete ihren Vorstoss vor allem damit, dass sich die sicherheitspolitische Lage und die Meinung der Bevölkerung verändert hätten. Es sei oft nicht möglich, die Armeewaffe vorschriftsgemäss zu lagern. Es gebe zu viele Tötungsdelikte mit Armeewaffen, allerdings wisse man nicht genau, wie viele. Die Armee solle

AB 2009 N 383 / BO 2009 N 383
der Bevölkerung Sicherheit und Schutz bieten, eine Gefahr solle von ihr nicht ausgehen.
Die heute geltenden Rechtsgrundlagen finden sich in den Artikeln 110 bis 114 des Militärgesetzes. Artikel 114 sieht vor, dass der Bundesrat die Gegenstände der persönlichen Ausrüstung bezeichnet, die den Armeeangehörigen als Eigentum überlassen werden. Die darauf abgestützte Verordnung sieht vor, dass die Waffe zur persönlichen Ausrüstung der Armeeangehörigen zählt. Die Bedingungen betreffend Abgabe der persönlichen Waffe nach Ende der Dienstzeit wurden bereits verschärft.
In der Kommission war man sich einig, dass jeglicher Missbrauch der Waffen zu verurteilen ist. Missbrauch ist zu bestrafen, darf aber nicht dazu führen, dass die Heimabgabe infrage gestellt wird. Auch die Befürworter der Heimabgabe begrüssen Massnahmen für mehr Sicherheit im Umgang mit Waffen, so zum Beispiel die bessere Überprüfung der Waffenempfänger auf einschlägige Vorstrafen, als Option auch die freiwillige Deponierung im Logistikcenter sowie klare Vorschriften für die Waffenabgabe nach dem Ende der Dienstzeit und letztlich den Entzug der Waffe bei Fehlverhalten.
Für die Kommissionsmehrheit haben die Aufbewahrung der Waffe zu Hause und die Möglichkeit der Abgabe nach der Dienstzeit eine lange und bewährte Tradition. Auf der einen Seite wurde das Gewaltmonopol an den Staat abgetreten, auf der anderen Seite hat der Staat Vertrauen in seine Bürgerinnen und Bürger. Mehrfach erwähnt wurde auch, dass unser bewährtes Milizsystem, das jeden diensttauglichen Schweizer verpflichtet, Militärdienst zu leisten, gerade dieses gegenseitige Vertrauen braucht. Ohne diese Vertrauensbasis funktioniert unser Milizsystem nicht. Die Abgabe der Waffe ist Ausdruck unseres Wehrwillens und unserer Verteidigungsbereitschaft. Sie hat ihre rechtliche Basis in Artikel 58 der Bundesverfassung. Die Hinterlegung der Ordonnanzwaffen im Zeughaus würde das Problem der durch Waffengewalt verursachten tragischen Unfälle keinesfalls lösen, da die Armeewaffen gerade einmal 10 Prozent der schätzungsweise 2,5 Millionen Waffen in den privaten Haushalten ausmachen. Es würde sogar eine neue Gefahr entstehen, wenn die Schützenvereine plötzlich eine grosse Anzahl Waffen aufbewahren müssten.
Auch für die Mehrheit der Kommission ist klar, dass die Heimabgabe ein gewisses Risiko beinhaltet. Es zeigt sich aber immer wieder, dass auch noch so restriktive Gesetze und Vorschriften nicht jedes Risiko ausschliessen; das zeigt auch das tragische Ereignis im benachbarten Deutschland. Viel eher sollten wir endlich den Mut aufbringen, die Verherrlichung von Gewalt aller Art - in Filmen, am Fernsehen, in Killerspielen, sogar in Trickfilmen - zu verbieten.
Die Minderheit der Kommission möchte die Heimabgabe und die Waffenabgabe nach Ende der Dienstzeit abschaffen, ein Teil der Minderheit möchte aber weder die Armee entwaffnen noch die Schützen unnötig schikanieren. Die Minderheit argumentiert vor allem damit, dass sich die Gesellschaft gewandelt habe und dass es früher aufgrund einer ausgeprägten sozialen Kontrolle weniger Tötungen und Selbstmorde gab. Es ist aber auch der Minderheit bewusst, dass der Anteil der Ordonnanzwaffen am Gesamtwaffenbestand klein ist und das Problem der Waffengewalt mit der Verbannung der persönlichen Waffe in die Logistikzentren nicht gelöst wird.
Ich fasse zusammen: Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 15 zu 10 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Galladé keine Folge zu geben. Die Mehrheit befürwortet aber Massnahmen für mehr Sicherheit wie zum Beispiel die bereits erwähnte Deponierung oder die Überprüfung der Waffenempfänger auf einschlägige Vorstrafen.
Die Kommission empfiehlt Ihnen zudem mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Petition 07.2021, "Aufbewahrung der Armeewaffen im Zeughaus. Für eine Einschränkung des Erwerbs von Waffen", der Berufsschule Mode und Gestaltung, Zürich keine Folge zu geben.

Neirynck Jacques (CEg, VD): Monsieur Müller, vous avez évoqué la possibilité de ne pas donner les armes à des soldats qui auraient des tendances suicidaires. Quelle est la personne compétente, c'est-à-dire avec une formation psychiatrique, qui prend cette décision?

Müller Walter (RL, SG), für die Kommission: Die Frage, wer dann letztendlich dafür zuständig ist, ist natürlich zu klären. Wie ich aber gesagt habe, ist das Ziel vor allem, eine bessere und breitere Abklärung zu machen, bevor eine Waffe abgegeben wird, und es ist auch das Ziel, die dienstpflichtigen Personen während der Dienstzeit besser zu betreuen, und das betrifft natürlich auch psychische Störungen.

Grin Jean-Pierre (V, VD), pour la commission: Dans sa séance des 26 et 27 janvier 2009, la Commission de la politique de sécurité s'est penchée sur l'initiative parlementaire Galladé qui demande qu'aucune arme à feu ne soit remise au militaire au moment où il quitte l'armée. Des exceptions seraient prévues pour les tireurs sportifs titulaires d'une licence. Toutes les autres personnes effectueraient leur programme de tirs obligatoires et de tirs en campagne avec des armes impersonnelles qui leur seraient remises en prêt au stand de tir par les associations de tir reconnues.
Je ne veux pas revenir sur les considérations historiques au sujet de la garde de l'arme à domicile, ainsi que sur les nombreux débats politiques de ces dernières années, ni sur les bases légales actuelles. Tout cela est très bien expliqué dans le rapport écrit de la commission. Je veux revenir uniquement sur les considérations de la commission.
La majorité de la commission ne désire pas remettre en cause le geste de confiance fait au soldat de milice en l'autorisant à garder son arme à domicile. Elle estime que les soldats devraient pouvoir remettre plus facilement leurs armes militaires à l'arsenal. Mais il n'est pas question d'aller jusqu'à renoncer totalement à la tradition de l'arme à domicile. La conservation de l'arme à domicile ainsi que la possibilité, sous certaines conditions, de l'acquérir au terme de ses obligations militaires, constituent une tradition de longue date qui repose sur un élément essentiel du système de défense helvétique, à savoir la marque de confiance que l'Etat témoigne au militaire. Elle doit être vue en relation avec l'accomplissement de la mission liée au service à accomplir dans une armée de milice. Ceci représente l'avantage que l'arme est ajustée à son utilisateur.
La majorité est cependant sensible aux problèmes des suicides et des délits d'homicide commis avec les armes d'ordonnance ou autres et plaide pour un renforcement de l'examen des recrues, afin d'anticiper leurs comportements à risques. D'autre part, la majorité estime que la variante du dépôt volontaire et gratuit de l'arme entre les périodes de service doit être examinée plus en détail et pourrait être envisagée, tout en maintenant pour le militaire l'obligation d'entrer en service complètement équipé et d'accomplir les tirs obligatoires.
Une minorité de la commission estime que cette initiative va dans le bon sens, que cette façon de faire va améliorer la sécurité à domicile et dans les espaces publics, qu'en termes de sécurité, rien ne justifie plus la garde de l'arme de service à domicile et que cette tradition présente un vrai problème vu les drames répétés qui en résultent. La société doit faire tout ce qui est en son pouvoir pour éviter chaque mort par arme à feu. Il en va de la crédibilité de l'armée. La minorité estime que les efforts de l'armée, aussi louables soient-ils, pour détecter le potentiel violent des conscrits ne peuvent constituer une solution. Pour la minorité, un examen unique n'est pas sérieux et ne permet pas de prendre en compte l'évolution des personnes.
Actuellement, un citoyen-soldat ne peut pas réclamer le dépôt de son arme, mais seulement faire une requête en ce sens. A l'avenir, il devrait pouvoir invoquer un droit à se séparer de son arme pour certains motifs, estime la majorité de la commission. Pour l'heure, seul le canton de Genève offre la possibilité aux soldats de déposer leur arme à l'arsenal. Les cantons de Zurich et de Vaud devraient suivre. Une solution à l'échelle nationale devrait éviter une pléthore de

AB 2009 N 384 / BO 2009 N 384
règlements cantonaux. A part ces quelques optimisations, la majorité de la commission n'entend rien bouleverser.
Par 15 voix contre 10, la commission vous propose donc de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Galladé.
Quant à la pétition 07.2021 de l'Ecole professionnelle de stylisme et d'arts appliqués de Zurich, elle va d'une part dans le sens de l'initiative parlementaire précitée et d'autre part, elle demande une limitation de l'acquisition d'armes.
Suite au dépôt de cette pétition, le Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports a institué un groupe de travail qui devait traiter ces différents aspects, à savoir: la possibilité d'une extension du dépôt des armes d'ordonnance; la possibilité d'une analyse plus approfondie de la personnalité lors du recrutement; l'examen de critères plus sévères pour la remise à domicile des armes d'ordonnance, analogues aux règles civiles pour l'achat d'armes, y compris des mesures préventives en vue d'une mise en oeuvre de telles mesures sur le plan juridique; la faisabilité de mesures techniques, comme, par exemple, le verrouillage mécanique ou électronique de l'arme hors service; la tenue d'une réflexion sur l'importance traditionnelle des armes dans une société en mutation.
Comme tout cela a été lancé en partie suite au dépôt de cette pétition et que la discussion n'est pas terminée, la majorité de la commission vous recommande de ne pas donner suite à cette pétition, comme le propose le Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports.
Pour les autres interventions relatives à la question des armes et du rapport du groupe de travail, lors d'un vote consultatif, la majorité de la commission a préféré la variante proche du statu quo parmi celles avancées dans le rapport publié en novembre 2008 par le département fédéral concerné. L'arme d'ordonnance serait conservée à domicile durant l'obligation de servir, mais ceux qui ne désirent pas garder leur fusil d'assaut dans la penderie devraient pouvoir le déposer à l'arsenal.
Je vous rappelle donc les considérations de la commission. Elle vous propose, par 15 voix contre 10, de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Galladé.

Galladé Chantal (S, ZH): Was muss noch geschehen, dass dieses Parlament endlich bereit ist, die Schweizer Haushalte zu entwaffnen? Was muss noch alles passieren, bis dem Letzten hier drin klarwird, dass es so nicht weitergehen kann? Die Waffendebatte ist durch die tragischen Vorfälle der letzten Tage und Wochen leider erschreckend aktuell geworden. Diese traurigen und tragischen Ereignisse müssen nun endlich Handlungen zur Folge haben. Endlich soll das Parlament, sollen wir hier drin den Mut aufbringen, etwas zu tun, das Waffengesetz zu verschärfen, eine zeitgemässe Antwort auf dieses Problem zu finden.
Die Menschen in diesem Land verstehen nicht, warum in der Schweiz täglich ein Mensch durch eine Schusswaffe das Leben verliert. Die Menschen in diesem Land verstehen auch nicht, warum Armeewaffen in Privathaushalten aufbewahrt werden, obwohl es kein einziges sicherheitspolitisches Argument hierfür gibt. Dies sagt sogar der Expertenbericht, der herausgekommen ist und den Sie beim Bundesrat einsehen können. Armeewaffen zu Hause sind kein Sicherheitsargument. Sie sind ein Sicherheitsrisiko. Armeewaffen zu Hause sind zudem absolut sinnlos, da sie nicht gebraucht werden dürfen, ohne Recht zu verletzen. Der Bericht der Expertengruppe zeigt auf, dass es keine sicherheitspolitischen Argumente gibt, welche für die Aufbewahrung der Armeewaffe zu Hause sprechen würden. Als Nachteile oder Hürden einer Lagerung im Zeughaus führt die Expertengruppe lediglich gewisse organisatorische und administrative Aufwände an. ch frage Sie: Wer von Ihnen, wer von Ihnen hier drin schaut einer Mutter, die ihr Kind durch eine Armeewaffe verloren hat, in die Augen und sagt ihr: "Tut mir leid, aber der administrative und organisatorische Aufwand, um das Leben Ihres Kindes zu retten, war etwas zu hoch"? Wer von Ihnen tut das? Überlegen Sie sich, welche Verantwortung Sie heute haben.
Die Menschen in diesem Land wollen Sicherheit und nicht verklärte Nostalgie. Diese Sicherheit zu gewährleisten, das ist Aufgabe der Politik, also von uns hier drinnen. Die politische Mehrheit hat bis jetzt sämtliche Anliegen zur Verbesserung der Sicherheit vor Schusswaffen ignoriert, nicht ernst genommen oder abgelehnt. Die Armeewaffen gehören ins Zeughaus und nicht ins Schlafzimmer, nicht in ein Kellerabteil und nicht in den Estrich, wie es heute wegen der heutigen Wohnverhältnisse oft vorkommt. Kein Land der Welt kennt diese Art der Armeewaffenaufbewahrung, und kein zivilisiertes Land der Welt gibt seine Schusswaffen einfach so der Bevölkerung ab und mit nach Hause. Die Verfügbarkeit von Schusswaffen in unserem Land führt dazu, dass Schusswaffen in der Schweiz das häufigste Tötungsinstrument überhaupt sind, und sie führt dazu, dass die Anzahl Suizide mit Schusswaffen in der Schweiz enorm hoch ist, ganz zu schweigen von der unbekannten Zahl - dazu haben wir weder Zahlen noch irgendwelche Angaben - von Drohungen mit Schusswaffen, auch mit Armeewaffen. Ich kann Ihnen sagen, dass ich eine grosse Anzahl Zuschriften bekommen habe, die von solchen Erlebnissen berichten.
Ich bin überzeugt, dass das Volk die Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" annehmen wird, weil es mehr Sicherheit will, weil es Tote vermeiden will, weil es nicht will, dass Schusswaffen unnötigerweise zum Töten missbraucht werden. Es gibt kein Menschenrecht auf Waffenbesitz, auf Schusswaffenbesitz. Ich bitte Sie, es sich gut zu überlegen, bevor Sie den Knopf heute drücken. Denken Sie an die Ereignisse der letzten Tage, der letzten Woche, und denken Sie daran, wenn wir das nächste Mal hier drinnen debattieren - das haben wir schon das letzte Mal gesagt -, dass es wieder solche Ereignisse geben wird. Je mehr Zeit wir verstreichen lassen, desto mehr Tötungsdelikte nehmen wir in Kauf, die sich zum Teil hätten vermeiden lassen. Überlegen Sie sich das gut, bevor Sie heute den Ja- oder den Nein-Knopf drücken. Springen Sie zugunsten der Sicherheit und der Menschenleben in diesem Land über Ihren Schatten.

Freysinger Oskar (V, VS): Frau Galladé, ich persönlich habe ein Gewehr zu Hause, seitdem Leute während der Nacht zu mir gekommen sind und mein Haus angezündet haben. Ich verstehe nicht, wieso Sie in der Schweizer Armeewaffe die grösste Gefahr für den Schweizer sehen, wenn jeder Mafioso irgendwo aus Albanien oder woher auch immer auf dem schwarzen Markt jede Waffe, die er will, frei kaufen kann. Sie wollen also den ehrlichen Bürger entwaffnen, und die Kriminellen sollen weiter überbewaffnet durch das Land wandern können.

Galladé Chantal (S, ZH): Herr Freysinger, das funktioniert so nicht. Wir könnten sonst gleich alle Gesetze in der Schweiz abschaffen. Wir haben ein Strassenverkehrsgesetz, und trotzdem - das wissen Sie - gibt es Raser, die dieses Gesetz missachten. Deswegen verzichten wir nicht auf ein Strassenverkehrsgesetz. Denn wir wollen Sicherheit bieten, wir wollen die Menschen schützen. In derselben Weise verhält es sich mit einem verschärften Waffengesetz.
Wir wollen, dass es in den Schweizer Privathaushalten möglichst wenige Schusswaffen hat, weil wir wissen, dass wir dadurch die Zahl der Toten reduzieren können. Jedes Menschenleben sollte es uns wert sein, dieses Gesetz zu verschärfen. Leute, die kriminell handeln, wird es immer und mit jedem Gesetz geben. Ich gebe zu, wir werden die Zahl der Schusswaffentoten nie auf null bringen. Aber wir werden sie reduzieren können. Im entscheidenden Moment, wenn es um ein Menschenleben geht, möchte ich sehen, ob Sie nicht einverstanden wären, dass wir alles Mögliche dafür unternehmen.

Allemann Evi (S, BE): Der Amoklauf von Winnenden und der Mord auf dem Volkiland-Parkplatz rütteln auf und lassen uns schaudern, denn wir wissen: Winnenden und der Volkiland-Parkplatz können überall sein, auch in unseren Städten und in unseren Dörfern. Solche Vorfälle sind keine Alltäglichkeit - aber Einzelfälle sind es auch nicht. 300 Menschen

AB 2009 N 385 / BO 2009 N 385
sterben in der Schweiz jährlich infolge eines Waffenmissbrauchs.
Sämtliche solchen Taten lassen sich kaum je verhindern; die gewalt- und risikolose Gesellschaft gibt es nicht. Trotzdem muss die Politik alles daransetzen, damit das Risiko, dass in Zukunft weitere solche Taten verübt werden, so klein wie irgendwie möglich gehalten werden kann. Verbrecher, die kühl planen und eine hohe kriminelle Energie aufweisen, werden sich immer irgendwie eine Waffe beschaffen können. Aber die meisten Waffenmissbräuche gibt es bei Affekthandlungen, bei Drohungen im Rahmen häuslicher Gewalt oder bei Beziehungsdelikten, bei denen es nicht um kühle Planung geht, sondern um eine Kurzschlusshandlung. Hier macht es einen riesigen Unterschied, ob die Schusswaffe im eigenen Haushalt griffbereit zur Verfügung steht oder nicht.
Ein massiver Risikofaktor ist also die Verfügbarkeit von Schusswaffen. Um diese einzuschränken, braucht es einen ganzen Strauss von Massnahmen. Dazu gehört ganz sicher auch die Lagerung der Armeewaffen im Zeughaus, das ist quasi die Flaggschiffforderung im Massnahmenkatalog für mehr Schutz vor Waffengewalt. Die Armeewaffe auf dem Estrich oder im Schlafzimmerschrank ist ein unverantwortbares Sicherheitsrisiko. Würden Armeewaffen künftig gesichert im Zeughaus gelagert, würde immerhin rund eine Viertelmillion Waffen aus den Privathaushalten verschwinden, was aber nur 10 Prozent aller Feuerwaffen entspricht. Sprich: Diese Massnahme löst das Problem nur teilweise. Ebenso wichtig ist: Wer Waffen besitzen, tragen und gebrauchen will, muss dafür einen Bedarf und die entsprechenden Fähigkeiten nachweisen. Zudem sollen alle Waffen zentral registriert werden, was die Verhütung und Verfolgung von Verbrechen massgeblich verbessern würde.
Wie eingangs erwähnt: Wir können Schusswaffenmissbrauch nie ganz ausschliessen, aber wir können mit konkreten Massnahmen die Risiken massiv reduzieren. Heute haben wir die Chance, den Schutz vor Waffengewalt zu erhöhen, die Zahl der 2,3 Millionen Feuerwaffen in Privatbesitz zu reduzieren und alle Waffen zu registrieren. Wer heute nicht mithilft, macht sich mitschuldig, wenn später einmal wieder solche Waffen für grauenhafte Morde verwendet werden.

Schlüer Ulrich (V, ZH): Frau Allemann, ich möchte Sie fragen: Welchem Schweizer Wehrmann oder welcher Armeeangehörigen schieben Sie das Verbrechen von Volketswil oder jenes von Baden-Württemberg in die Schuhe?

Allemann Evi (S, BE): Herr Schlüer, Sie wissen ganz genau, dass ich nicht auf eine einzelne Person ziele. Sie wissen auch, dass ich der Überzeugung bin, dass die Armee gute und verantwortungsbewusste Soldaten und Soldatinnen ausbildet. Trotzdem, der entscheidende Faktor ist jener der Verfügbarkeit von Armeewaffen: Wenn wir Delikte künftig verhindern wollen, müssen wir dafür sorgen, dass in den privaten Haushalten möglichst wenig Armeewaffen herumliegen, gelagert werden und so ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Freysinger Oskar (V, VS): Haben Sie genaue Zahlen, die belegen, wie viele der Schusswaffenverbrechen in der Schweiz auf Privatwaffen oder auf Waffen, die auf dem Schwarzmarkt gekauft wurden, zurückzuführen sind und wie viele auf Armeewaffen? Ich erwarte aber nicht irgendwelche Extrapolationen oder Vermutungen, sondern präzise, genaue Zahlen.

Allemann Evi (S, BE): Ja, das gibt es teilweise. Das VBS hat in seinem Bericht zu den Ordonnanzwaffen festgestellt, dass es jährlich 180 Fälle mit Armeewaffen gibt. Dann kann man zum Beispiel die Todesursachenstatistik des Bundesamtes für Statistik heranziehen: 300 bis 400 Menschen erschiessen sich jährlich; da wird nicht zwischen Armeewaffen und anderen Waffen differenziert. Dann gibt es die Kriminalitätsstatistik, auch eine offizielle Statistik: Erschossen werden jährlich 60 bis 70 Menschen.

Engelberger Edi (RL, NW): Sie haben doch auf einzelne Personen gezielt, als Sie gesagt haben, wir - wir! - machten uns heute verantwortlich für Taten von morgen, wenn wir dieser parlamentarischen Initiative keine Folge gäben! Stimmt das so?

Allemann Evi (S, BE): Es stimmt, dass ich die bisherige Mehrheit des Parlamentes angesprochen und eindringlich dazu aufgefordert habe, heute Taten zu zeigen, nicht nur schöne Worte zu sprechen, und ganz konkret dafür bereit zu sein, Massnahmen zu ergreifen, die den Schutz vor Waffengewalt erhöhen.

Lang Josef (G, ZG): Zuerst eine Vorbemerkung: Sie alle haben eine Schrift des Schweizer Schiesssportverbandes auf dem Tisch liegen. Bei mir habe ich auch die Zeitung des Schweizer Schiesssportverbandes, sie heisst "Schiessen Schweiz". Die Ausgabe vor der Olympiade hatte den Editorialtitel "Sport ist nicht Politik". Die gleiche Zeitung, die vor der Olympiade ein solches Editorial veröffentlicht hat, macht systematisch Kampagne gegen unsere Initiative; sie tat es, bereits bevor sie eingereicht worden ist.
Die Petition der Berufsschule Mode und Gestaltung, Zürich, die ich hier als Minderheit vertrete, wurde an der Schule gestartet, weil das sechzehnjährige Mädchen, das in Höngg erschossen wurde, als Coiffeuselehrtochter an dieser Schule war. Diese Petition geht von einer Einsicht bzw. einem "physikalischen" Gesetz aus, und das lautet: Je leichter Waffen verfügbar sind, desto häufiger führen sie zu Tragödien. Diesen Zusammenhang bestätigen auch internationale Vergleiche, und das zeigen leider wieder die jüngsten Tragödien. Deshalb muss die Zahl der Waffen eingeschränkt und der Zugang zu ihnen erschwert werden. Deshalb gehört die Ordonnanzwaffe ins Zeughaus.
Zu einem griffigeren Waffengesetz gehört auch ein zentrales Waffenregister. In der Schweiz wird jedes Auto, jede Kuh, jeder Hund registriert, und nun soll sogar ein zentrales Familienzulagenregister eingeführt werden, aber ein zentrales Waffenregister soll es nicht geben! Sind denn Familienzulagen, Kühe oder Hunde gefährlicher als Waffen? Vorhin hat mir der Präsident des Verbands Schweizerischer Polizei-Beamter mitgeteilt, dass diese Tage - nicht zufällig diese Tage - seine deutschen Berufs- und Verbandskollegen die Schaffung eines zentralen Waffenregisters für Deutschland verlangen. Nehmen Sie bitte die Ratschläge der Sicherheitsfachleute ernst!
Geben Sie der parlamentarischen Initiative Galladé Folge! Stimmen Sie den anderen Vorschlägen zu, welche die Verfügbarkeit von Waffen einschränken! Nehmen Sie auch die Motion für ein zentrales Waffenregister an! Die kantonalen Register werden jetzt aufgrund von Schengen geschaffen.

Freysinger Oskar (V, VS): Nun, in Sachen Waffenregister gibt es ja in der Geschichte noch ganz interessante Kapitel. So haben ja die Nazis auch die Juden entwaffnet, und wir wissen, was dann passiert ist. Ich bin immer sehr, sehr vorsichtig, bevor ich ehrliche und währschafte Bürger, die das Rückgrat unserer nationalen Verteidigung sind, entwaffne.

Lang Josef (G, ZG): Als Antisemitismusforscher bleibt mir bei solchen Interventionen, bei solchen Vergleichen kein Wort zur Antwort. Ein österreichisch-jüdischer Schriftsteller hat im Zusammenhang mit der damals grössten deutschen Persönlichkeit mal gesagt: "Zu so etwas fällt mir nichts ein." So geht es mir jetzt auch. (Teilweiser Beifall)

Glanzmann-Hunkeler Ida (CEg, LU): Die Sicherheit steht während dieser Session im Mittelpunkt vieler Forderungen, und sie wird auch heute Nachmittag unsere Diskussion mitbestimmen. Mit meinem Votum vertrete ich einen Teil der CVP/EVP/glp-Fraktion.
Bei der parlamentarischen Initiative Galladé, die uns heute vorliegt, zeigt sich einmal mehr, dass die Diskussion um die Armeewaffen mit sehr vielen Emotionen verbunden ist. Für mich und für viele in der Fraktion ist es klar, dass wir vor

AB 2009 N 386 / BO 2009 N 386
allem die Sicherheit unserer Gesellschaft in den Vordergrund stellen wollen und uns darum auch von der Tradition der Schweizer Armee, der Heimabgabe der Waffe, trennen können. Mit der Abgabe der Munition von den Armeeangehörigen wurde ein erster Schritt gemacht, damit Affekttaten verhindert werden können. Nun fragen wir uns schon, warum dann nicht auch das Gewehr abgegeben werden kann.
Nach den ausführlichen Debatten hier im Rat wurde im VBS eine breit zusammengesetzte Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit dem Thema der Ordonnanzwaffen befasste. Dabei wurde ein Bericht erstellt - wir haben es vorhin schon vom Kommissionssprecher gehört -, der kleine Schritte für mehr Sicherheit im Umgang mit den Ordonnanzwaffen verlangt, der aber höchstens auf eine freiwillige Abgabe hin tendiert. Es werden unter anderem auch psychologische Tests verlangt, aber diese erfolgen beim Eintritt ins Militär und werden anschliessend nicht wiederholt. Wer kann garantieren, dass sich eine Person nach einigen Jahren nicht verändert?
Wir plädieren für die Sicherheit. Darum wird ein Teil unserer Fraktion die parlamentarische Initiative Galladé unterstützen. Für uns ist es wichtig, dass die Armeewaffen ausserhalb der Dienstzeit sicher gelagert werden und dass sie nicht zu Hause aufbewahrt werden müssen. Jeder Mord und auch jeder Suizid ist einer zu viel; jede Bedrohung durch die Ordonnanzwaffe kann verhindert werden, wenn die Waffen zentral gelagert werden. Für die Schützen werden Ausnahmeregelungen gefordert. Diese Forderung unterstützen wir, denn für uns ist klar, dass der Schiesssport mit seiner Tradition die nötige Unterstützung erhalten muss, damit er richtig ausgeübt werden kann. Aus diesem Grund können wir heute auch nicht alle vorliegenden Vorstösse unterstützen, denn einige würden den Schiesssport nicht mehr in diesem Sinn zulassen.
Wir glauben, dass es Zeit dafür ist, ein Zeichen zu setzen und mit einem Ja zu dieser Initiative die Sicherheit im Umgang mit den Armeewaffen zu gewährleisten.

Haller Ursula (BD, BE): Schade, dass Frau Galladé jetzt nicht das Gleiche gesagt hat wie in der Sicherheitspolitischen Kommission. Sie hat dort nämlich betont, dass es ihr nicht darum gehe, die Armee in ihrer Aufgabe zu schwächen; die Armee solle die Bevölkerung weiterhin zeitgemäss verteidigen können, Sicherheit und Schutz bieten, es solle aber von der Armee keine Angst und Gefahr ausgehen. Bildhaft meinte sie zu ihrer Initiative: Wenn Kinder Osterhasen suchen, sollen sie nicht eine Waffe oder Munition finden. Heute hat sie leider diese ganze Thematik allein auf die Waffe als Tötungsinstrument reduziert und hat nicht betont, dass eine Waffe auch ein Verteidigungsgerät ist und vor allem auch ein Sportgerät sein kann.
Wir wissen, dass wir diese Frage viel zu lange immer wieder diskutiert haben. Eine lange Liste von parlamentarischen Vorstössen zeigt, dass wir uns noch nie zu einer richtigen Lösung durchringen konnten. Wir sind uns zudem wohl einig, dass wir eine Lösung suchen müssen, die Probleme, aber auch berechtigte Interessen angemessen berücksichtigt, eine Lösung, die auch umsetzbar ist. Dazu braucht es aber auf beiden Seiten die Bereitschaft, aufeinander zuzugehen.
Wir haben Mühe mit der generellen Forderung, dass die Waffe ins Zeughaus gehöre. Wir können aber die bereits umgesetzte Praxis unterstützen, wonach die Waffe nur noch gewissen Truppengattungen abgegeben wird. Wir meinen, dass die Waffe beim Wehrmann bleiben darf, weil wir auch glauben, dass sich der Wehrmann der Verantwortung bewusst ist. Verantwortung übernehmen können wir aber, indem wir uns für das Führen eines zentralen Waffenregisters einsetzen. Denn Gefahren gehen ja nicht primär von den registrierten Ordonnanzwaffen aus, sondern eben von den Hunderttausenden von Waffen in privatem Besitz.
Mit anderen Worten: Die BDP-Fraktion wird der parlamentarischen Initiative Galladé keine Folge geben, wird aber der Einführung eines zentralen Waffenregisters zustimmen.

Waber Christian (-, BE): Es ist jetzt genau fünfzig Jahre her, dass ich meinen Vater an die Inspektion begleiten durfte: Er war in Uniform, und ich durfte seinen Karabiner tragen. Das gab mir ein Gefühl der Verantwortung, der Freude und auch des Stolzes. Dieses Gefühl hatte ich neun Jahre später auch wieder, als ich mein Sturmgewehr in Empfang nahm, aber dieses Gefühl war vor allem von Verantwortung und auch von Tradition geprägt.
Ich gebe zu: Als Elfjähriger und auch als Zwanzigjähriger hat man noch ein subjektives Empfinden, was Verantwortung anbetrifft. Nun, fünfzig Jahre später, haben wir viel mehr Schweizer, aber viel weniger Eidgenossen. Das heisst also, dass wir diese Tradition, die wir gelebt haben, nicht mehr so leben können wie dazumal. Wir wurden eine Nation wie viele andere, wir sind austauschbar. Wir sind multikulturell, multireligiös und multiwertlos. Das sage nicht ich, sondern das sagt der Bundesrat in einem anderen Zusammenhang.
Die parlamentarische Initiative Galladé und die Petition werfen aber berechtigte Fragen auf. Nun ist aber die Heuchelei der Gesellschaft sehr gross, die Heuchelei, die die erschreckende Gewalt in Film und Fernsehen duldet. Alle Verbote, die gegenüber Gewalt und Gewaltanwendung gefordert werden, verpuffen, weil mit diesen Präsentationen eben sehr viel Geld verdient wird. Genau hier liegt ja das Problem, dass wir uns nur auf die Waffe konzentrieren, die ein Wehrmann - auch aufgrund einer gesetzlichen Grundlage - nach Hause nimmt, und auf der anderen Seite gerade die Auswirkungen von brutalen Darstellungen in öffentlichen Medien in Kauf nehmen. Aus diesem Grunde werde ich auch die parlamentarische Initiative und die Petition ablehnen.
Ich bitte Sie aber, die Kommissionsvorschläge weiterzuverfolgen, damit wir da eine gute Lösung bekommen.

Pfister Theophil (V, SG): Wir stehen heute in Bezug auf die Frage nach dem richtigen Umgang mit Armeewaffen zeitlich zwischen dem kürzlich revidierten Waffengesetz, das 2008 in Kraft getreten ist, und der kommenden Volksabstimmung mit dem verführerischen Titel "Schutz vor Armeewaffen". Ich sage es gleich zu Beginn: Mit dem Einschliessen von 200 000 Armeewaffen ins Zeughaus ist nichts, aber auch gar nichts zu erreichen. Eine solche Massnahme trifft jedoch die Armee und das ausserdienstliche Schiessen, sie trifft die Schützenverbände und unzählige Schützenvereine mit den Jungschützenkursen.
Die Ausbildung, die der Milizsoldat erhält, und der private Besitz von Waffen haben in unserem Land die Sicherheit der Bevölkerung stets erhöht und nicht vermindert. Die Alternative wäre, dass im privaten Bereich nur die Kriminellen über Waffen verfügen würden. Unsere direkte Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Staates in seine Bürger, in der Sicherheitsfrage repräsentiert durch die Milizarmee. Damit verbunden hat unser Land eine grosse Schützentradition mit einer Viertelmillion aktiver Schützen. Die Schützenvereine sind die Garanten des sehr hohen Ausbildungsstandes und der gelebten Verantwortung im Umgang mit Waffen. Es ist für mich unvorstellbar, dass ein Land wie die Schweiz eines der grossen nationalen Kulturelemente leichtfertig oder fahrlässig zum Verschwinden bringt. Es ist aber so, dass sich viele Leute, auch Politiker, des Zusammenhangs zwischen der im Hause aufbewahrten Waffe, dem Milizgedanken und der Schützentradition nicht mehr bewusst sind.
Schiessen ist eine von "Jugend und Sport" geförderte Sportart; jährlich erhalten 10 000 Jungschützen eine gute Ausbildung, bei der 1200 geprüfte Instruktoren tätig sind. Ich erinnere an das Eidgenössische Feldschiessen, das jährlich von 145 000 Schützen freiwillig absolviert wird, an die unzähligen Schützenfeste bis hin zum Eidgenössischen Schützenfest mit 60 000 Teilnehmern. 3200 Verbände und Vereine sind heute Träger des ausserdienstlichen und sportlichen Schiesswesens. Der Schweizer Schiesssportverband mit 250 000 Mitgliedern, die Kantonalschützenverbände, die Bezirksschützenverbände, Seniorenschützenverbände, Schützengesellschaften, Militärschützenvereine, Sportschützenvereine, Jagdgesellschaften usw., sie alle erwarten von der Politik gute, zukunftsgerichtete Lösungen und ein klares

AB 2009 N 387 / BO 2009 N 387
Bekenntnis zum bestehenden System, aber keinen unsinnigen Kahlschlag. Das Einschliessen der Armeewaffen in die Zeughäuser wäre für das ausserdienstliche Schiesswesen verheerend.
Unser bewährtes Waffengesetz verbietet das Tragen von Waffen, also das Mitnehmen von Waffen zum Selbstschutz ausser Haus. Im Vergleich mit anderen Ländern, wo die legalen Waffen durch Gesetze zu illegalen Waffen gemacht wurden, haben wir keine wesentlich abweichende Missbrauchsstatistik. Es wäre nun wirklich eine katastrophale Entwicklung, wenn unser Land in diesen Strudel der unwirksamen Massnahmen geraten und damit das zerstören würde, was bis heute zum Erfolgsmodell Schweiz hinsichtlich Sicherheit gehört hat.
Die SVP-Fraktion wird alle Vorstösse zu Einschränkungen in Bezug auf die Waffen ablehnen.

Eichenberger-Walther Corina (RL, AG): Die grosse Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion beantragt Ihnen die Ablehnung dieser Vorstösse und der parlamentarischen Initiative; von der Petition soll Kenntnis genommen werden, ohne ihr Folge zu geben.
Sicherheit ist ein kostbarer Wert in unserer Gesellschaft. Sie wird durch unseren Staat, das heisst durch die Armee und die Polizei, gewährleistet. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Auch unsere Soldaten verkörpern dieses Gewaltmonopol des Staates, sie tragen zur Sicherheit aller bei. Wir leben in einem freien Staat und in einer offenen Gesellschaft, in der jeder Einwohner, jede Einwohnerin die Verantwortung für sich selbst übernimmt. Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Nächsten beginnt. Ein solches Zusammenleben basiert grundsätzlich auf Vertrauen: Vertrauen in das eigene Handeln, aber auch Vertrauen in das Handeln des Nächsten. Diese Grundhaltung ist nicht nur Ausdruck unserer Kultur und Demokratie, sondern auch unserer Selbstbestimmung, Unabhängigkeit und Freiheit. Diese Kultur des Zusammenlebens in unserem Land ist geprägt durch Vertrauen - Vertrauen auch im Verhältnis zwischen den Einwohnern und unserem Staat, und zwar in beiden Richtungen -, sie ist zudem Grundlage unseres Rechtssystems.
Dieser Grundsatz des Vertrauens galt bis jetzt auch in Bezug auf jeden einzelnen Soldaten, der seine Ordonnanzwaffe ab Eintritt in die Armee mit der Ausrüstung zu Hause aufbewahrt. Der Staat, das heisst wir alle, wir übergeben jedem Soldaten die Verantwortung für die Waffe. Wir geben ihm auch das Vertrauen, dass er diese Pflicht sorgfältig wahrnimmt. Er wurde dazu entsprechend ausgebildet.
Leider sind Missbräuche in unserer offenen Gesellschaft nicht zu verhindern. Leider ist dadurch immer wieder viel Leid entstanden. Jeder Missbrauch ist einer zu viel; jedes Opfer ist eines zu viel. Diese Missbräuche müssen mit allen möglichen Mitteln bekämpft werden. Das darf jedoch nicht dazu führen, dass zum einen alle Soldaten, die das Vertrauen verdienen, von Massnahmen des Misstrauens betroffen werden und dass zum anderen dadurch ein Grundsatz der Miliz in der Armee und damit die Armee selbst infrage gestellt werden. Die obligatorische Abgabe der Ordonnanzwaffen in eine Logistikbasis nach Beendigung der Ausbildungen und der WK stellt keine nachhaltige und grundlegende Lösung des Problems der Gewaltanwendung und der Gewaltexzesse in unserer Gesellschaft dar. Es geht um 200 000 Ordonnanzwaffen, um 200 000 von insgesamt 2,2 Millionen Waffen, die nach Schätzungen in privaten Haushalten aufbewahrt werden. Selbst wenn die 2,2 Millionen Waffen eingezogen würden, würden Gewalttaten nicht eliminiert, denn letztlich operiert ein Mensch mit einer Waffe; die Waffe tut dies nicht selbst. Es braucht also die Energie für diese Gewaltanwendung, und ein Messer oder ein anderer scharfer Gegenstand aus dem täglichen Gebrauch kann auch zur Gewaltanwendung missbraucht werden.
Die FDP-Liberale Fraktion befürwortet daher die Lösung, dass jeder Angehörige der Armee seine Waffe, nicht aber seine persönliche Ausrüstung freiwillig und gratis in der Logistikbasis abgeben kann. Zudem sind Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit vorzukehren.
Namens der FDP-Liberalen Fraktion beantrage ich Ihnen, die Minderheitsanträge abzulehnen und der parlamentarischen Initiative sowie der Petition keine Folge zu geben.

Jositsch Daniel (S, ZH): Frau Eichenberger, jetzt müssen Sie mir etwas erklären. Sie haben gesagt, die Abgabe der Armeewaffe bedeute auch, dass der Staat Vertrauen in den Bürger habe. Wenn ich jetzt so nachdenke: Wenn ich die Steuern bezahlen muss, dann schickt mir der Staat eine Steuererklärung, die ich ganz genau ausfüllen muss. Ich habe das gerade gestern gemacht. Dann wird das ganz genau kontrolliert. Der Staat vertraut mir nicht, sondern er prüft das nach. Aber die Armeewaffe, die gibt er mir in die Hand. Er hat einfach blindes Vertrauen, dass ich damit keinen Unfug mache und mich gesetzeskonform verhalte. Können Sie mir erklären, warum man, wenn es um Geld geht, dem Bürger nicht vertraut und warum man, wenn es um eine Schusswaffe geht, die lebensgefährlich ist, dem Bürger blind vertraut?

Eichenberger-Walther Corina (RL, AG): Die Anlage ist ähnlich. Der Staat bringt dem Bürger bei der Steuererklärung Vertrauen entgegen, indem eben die Selbstdeklaration möglich ist. Der Armeeangehörige muss ja regelmässig in den Militärdienst. Dort wird seine Ausbildung immer wieder aufgefrischt. Er macht die obligatorischen Schiessübungen, und deshalb ist dies auch ein Ausdruck des Vertrauens, dass er dies tun kann. Aber seine Ausbildung wird immer wieder aufgefrischt.

Segmüller Pius (CEg, LU): "Stettono Roma e Sparta molti secoli armate e libere. E Svizzeri sono armatissimi e liberissimi." Das ist ein Zitat von Machiavelli aus dem 16. Jahrhundert. Eines ist jedenfalls klar: Wie zur damaligen Zeit müssen wir, glaube ich, auch heute zwischen Gemein- und Einzelwohl unterscheiden, weder das eine noch das andere darf überwiegen.
Wir stehen in der nächsten Zeit vor der Diskussion einer Volksinitiative bezüglich der Armeewaffen zu Hause. Es ist wichtig, dass wir diese Diskussion abwarten, weil von der erwähnten Arbeitsgruppe ein Bericht über die Armeewaffen erstellt worden ist. Wenn wir die Zahlen ansehen, stellen wir fest, dass wir von rund einem Zehntel aller Waffen, nämlich von ungefähr 200 000 Waffen reden, 2,2 Millionen Waffen sind schätzungsweise in den Haushalten vorhanden. Wir reden aber nicht über die 500 000 bis 600 000 Ordonnanzwaffen, die legal erworben wurden. Das bedeutet zugleich, dass wir noch über eine Million private Waffen haben. Als die Armee 95 und die Armee XXI entstanden sind, sind sehr viele Waffen, rund 400 000, in die Obhut der Armee zurückgegangen, und man hat eigenartigerweise keinen Rückgang der Suizidfälle und Mordtaten feststellen können.
Ich habe gesagt, es sei wichtig, dass wir abwarten, was wir mit dieser Volksinitiative machen und was bezüglich der Ordonnanzwaffen im erwähnten Bericht gesagt wird. In diesem Bericht steht, dass mit der schweizerischen politischen Kultur auch die Kultur des persönlichen Waffenbesitzes, des Schiesswesens, des Verbundes des Schiesswesens mit dem militärischen Milizwesen und der Heimabgabe der persönlichen Ordonnanzwaffe zusammenhängt.
Vor dreissig bis vierzig Jahren hatten wir statistisch gesehen eine hohe Rate an Verkehrstoten. Wir haben heute noch einen Zehntel dieser Verkehrstoten. Mit Massnahmen, die wir in der Prävention getroffen haben, haben wir die Zahl sichtlich hinuntergebracht. Das will der Bundesrat gemäss seiner Stellungnahme zur erwähnten Volksinitiative auch.
Es ist wichtig, dass der persönliche Waffenbesitz ein Ausdruck des schweizerischen Freiheitsgedankens und die Heimabgabe der persönlichen Ordonnanzwaffe ein Ausdruck des Vertrauens in die Selbstverantwortung der Milizsoldaten bleibt. Vertrauen wir also mit Vorsicht unseren eigenen Soldaten und Bürgern!

AB 2009 N 388 / BO 2009 N 388

Voruz Eric (S, VD): De manière générale, nous devons admettre quand même qu'il y a beaucoup d'armes qui "traînent" à domicile. Je pense qu'il faut diminuer leur nombre en les entreposant en lieu sûr; élaborer un registre des armes me paraît aussi essentiel, et prendre de telles mesures aujourd'hui est justement notre chance - sans quoi le peuple décidera lui-même en se prononçant sur l'initiative populaire que nous avons déposée.
J'en viens maintenant à la motion 08.3093 du groupe UDC, qui précise que depuis 1997, plus de 4300 armes d'ordonnance ont été volées ou perdues en dehors du service militaire, ce qui fait une moyenne de plus d'une arme par jour! Une fois n'est pas coutume, cette motion peut être soutenue: une arme perdue ou volée chaque jour, cela démontre qu'il y a un danger et que des mesures de sécurité doivent être prises. Soyez cohérents, chers collègues du groupe UDC, et appuyez donc aussi les différentes propositions discutées cet après-midi, en premier lieu l'initiative parlementaire Galladé, qui ne remet pas en question les tirs sportifs ou la chasse.
Enfin, la motion 07.3868 est quelque peu différente. La loi sur l'armée et l'administration militaire précise que les communes doivent mettre à disposition des installations pour les tirs obligatoires hors service militaire. Or l'utilisateur principal des stands de tir est en fait l'armée, et ensuite viennent les sociétés de tir. La raison est que tant qu'il y aura des tirs obligatoires hors service, les communes devront fournir gratuitement les installations adéquates, dont les coûts sont importants. Cependant, il est de plus en plus difficile de trouver de nouveaux sites, car les oppositions sont nombreuses; l'armée doit donc se soucier de ces contraintes, selon le principe "qui commande paie".
Je vous demande de donner suite à l'initiative parlementaire Galladé.

Geissbühler Andrea Martina (V, BE): Es gibt nichts zu beschönigen: Jeder Tod, der etwas mit einer Dienstwaffe zu tun hat, ist einer zu viel. Es ist aber wenig sinnvoll, aufgrund von traurigen und tragischen Einzelfällen eine generelle Aufbewahrung von Armeewaffen im Zeughaus zu fordern. Eine solche Massnahme würde schlicht nichts bringen. Das Problem ist nämlich nicht die Waffe, sondern der Mensch.
Die ganz grosse Mehrheit der Armeeangehörigen und die 250 000 Schützen, die ihre Waffen zu Hause haben, sind verantwortungsbewusste und mündige Bürger. Sie brauchen keine Bevormundung durch den Staat. Die vorgebrachten Forderungen sind daher unverhältnismässig. Weitere Aspekte sind zu berücksichtigen:
1. Es geschehen sehr wenige Morde oder Selbstmorde mit Dienst- oder Armeewaffen. Die wenigen Fälle, die, ich wiederhole es nochmals, traurig und tragisch sind, werden von den Medien aber immer gross aufgebauscht. Ich hatte in den Jahren im Polizeidienst noch kein einziges Mal einen Fall eines Selbstmordes oder Mordes mit einer Armeewaffe.
2. Polizei, Schützen und Jäger haben auch Waffen zu Hause. Wollen Sie diesen Personen die Waffe auch wegnehmen?
3. Die Realität ist doch diese: Viele Selbstmorde und Morde geschehen mit illegalen Waffen. An Waffen kommt man immer heran. Zum Beispiel sind Messer in jedem Haushalt vorhanden. Einen kompletten Schutz gibt es nie.
4. Selbstmörder und Mörder sind meist psychisch kranke Menschen, die auch ohne Armeewaffe zum Ziel kommen. Sie verhindern somit nicht, dass es weniger Tote gibt, sondern die Art der Tötung wird vielleicht bei vier bis sechs Personen pro Jahr eine andere sein. Sie springen dann halt vielleicht von einer Brücke oder vor den Zug oder nehmen Tabletten oder nehmen ein Messer als Tatwaffe. Denn, wie schon gesagt, das Problem ist nicht primär die Schusswaffe, sondern der Mensch und die Gesellschaft.
Deshalb stelle ich fest, dass es bei den Vorstössen nicht primär um die Verhinderung von Gewalttaten, sondern um einen Angriff auf das Militär, die Schützen und auch den Waffenbesitz im Allgemeinen geht.
Aus all den erwähnten Gründen und weil der logistische und administrative Aufwand zur Erfüllung der Forderungen der Vorstösse enorm gross wäre, empfehle ich Ihnen die Ablehnung der Vorstösse.

Galladé Chantal (S, ZH): Frau Geissbühler, Sie haben vorhin gesagt, dass die Zahl der Suizide oder Tötungen nicht abnehmen werde, sondern dass man einfach auf ein anderes Tötungsinstrument umsteigen und sich z. B. von der Brücke stürzen werde. Ich frage Sie: Wie erklären Sie es sich, dass Länder, welche die Zahl der Schusswaffen reduziert haben, welche ihre Waffengesetze verschärft haben - z. B. Kanada, es gibt aber auch andere Beispiele -, weniger Waffentote haben? Die Zahl der Suizide hat dort allgemein abgenommen; es wurde also nicht auf ein anderes Tötungsmittel umgestiegen. Wie erklären Sie sich diesen Fakt?

Geissbühler Andrea Martina (V, BE): Es ist doch so, dass Sie den Vorstoss eingereicht hatten, bevor die Verschärfung bzw. die Anpassung des Waffengesetzes von 2005 und die Waffengesetzrevision 2007 in Kraft getreten sind. Wir haben dort reagiert, wir haben eben das Waffengesetz verschärft, wir machen dort konkret etwas. Sie sagen ganz klar, dass die Armeewaffen das Problem seien. Aber wir müssen klar sehen: Die illegalen Schusswaffen und die sonstigen Waffen sind ein viel grösseres Problem als die Armeewaffen. Verhältnismässig geschieht sozusagen nie ein Mord oder Selbstmord mit einer Armeewaffe, und wenn, dann ist es vielleicht eine Dienstwaffe. Ich denke, wenn ein Kollege bei der Polizei sich mit einer Dienstwaffe umbringt, dann hört man nichts in den Medien. Aber wenn einmal eine Armeewaffe im Spiel ist, wird das riesengross aufgebauscht, und es ist dann über Monate in den Medien. Ihre Forderungen sind daher nicht verhältnismässig.

Malama Peter (RL, BS): Wir sind alle tief betroffen, wenn wir von Ereignissen wie Suiziden oder Tötungsdelikten mit Schusswaffen hören. Leider kommen solche Taten in unserer Gesellschaft immer wieder vor - nicht nur in der Schweiz, wie der tragische Fall eines Amokläufers in der Nähe von Stuttgart gezeigt hat. Leider werden bei solchen bedauernswerten Vorfällen auch immer wieder Ordonnanzwaffen missbraucht. Daher steht nun der Grundsatz der Heimabgabe der Ordonnanzwaffen im Fokus dieser Debatte.
Dabei geht oft vergessen, dass nicht die Waffe per se das Problem ist, sondern die Person, welche die Waffe missbraucht. Die Fraktion der FDP-Liberalen hält am Grundsatz der Heimabgabe der Ordonnanzwaffen fest und unterstützt damit die Haltung des Bundesrates. Die Waffe ist Teil der persönlichen Ausrüstung, und die persönliche Ausrüstung gehört zur Wehrfrau oder zum Wehrmann. So ist die Waffe abgestimmt auf den Benützer, womit nicht nur eine zeitraubende Waffenausbildung bzw. -rückgabe zu Beginn und Ende jedes Dienstes entfällt, sondern auch das jeweilige Einschiessen der Waffe selbst.
Die Heimabgabe spiegelt das Vertrauen und die Anerkennung, die der Staat den Bürgerinnen und Bürgern entgegenbringt, und zugleich die Eigenverantwortung, die der Bürger zu übernehmen hat. Diese Aspekte werden heute leider meist verharmlost und nicht mehr wahrgenommen. Nichtsdestotrotz sind sie ein Kernelement unserer Milizarmee. Angesichts dessen soll dieses bewährte System nicht wegen tragischer Missbräuche umgekrempelt werden. Vielmehr müssen die Missbräuche entschieden bekämpft werden. Dazu gehört als präventive Massnahme die erweiterte Hinterlegungsmöglichkeit: Wer seine Ordonnanzwaffe aus innerer Überzeugung nicht bei sich daheim wissen will oder sie nicht selber aufbewahren will oder kann, soll sie ohne Begründungspflicht unentgeltlich im Logistikcenter hinterlegen können. Allerdings bleibt er oder sie verpflichtet, die ausserdienstliche Schiesspflicht zu erfüllen und voll ausgerüstet in den Militärdienst einzurücken.
Um den Missbrauch von Armeewaffen reduzieren zu können, begrüsst die FDP-Liberale Fraktion darüber hinaus eine verfeinerte Persönlichkeitsanalyse der angehenden

AB 2009 N 389 / BO 2009 N 389
Rekruten. So soll künftig die Vertrauenswürdigkeit der Stellungspflichtigen im Rahmen der Rekrutierung geprüft werden. Rekruten, bei denen eine eingehende Prüfung zeigt, dass sie ein Gefahrenpotenzial bezüglich eines Missbrauches der persönlichen Waffe aufweisen, dürfen keine persönliche Waffe mehr erhalten. In diesem Sinne begrüssen wir auch den zurzeit laufenden Pilotversuch in einem Rekrutierungscenter mit dem Ziel, das Restrisiko von Affekthandlungen mit Ordonnanzwaffen zu reduzieren.
Mit all diesen Massnahmen trägt die Fraktion der FDP-Liberalen der traurigen Rolle Rechnung, welche die Ordonnanzwaffe bis heute leider immer wieder spielen musste. Dabei soll das Vertrauen in unsere Bürgerinnen und Bürger sowie in unsere Angehörigen der Armee jedoch nicht aufs Spiel gesetzt werden.

Jositsch Daniel (S, ZH): Herr Malama, Sie haben zwei Massnahmen empfohlen, von denen Sie sich eine grosse Wirksamkeit versprechen. Sie haben erstens auf die Möglichkeit einer freiwilligen Hinterlegung der Armeewaffe hingewiesen. Ich begrüsse das, ich habe meine selber hinterlegt. Glauben Sie, dass diejenigen Personen, die beabsichtigen, mit der Schusswaffe sich selbst umzubringen oder andere zu gefährden, zuerst ins Zeughaus gehen und ihre Schusswaffe hinterlegen? Sie haben zweitens gesagt ...

Präsidentin (Bruderer Pascale, erste Vizepräsidentin): Sie können nur eine Frage stellen.

Malama Peter (RL, BS): Das ist eine sehr berechtigte Frage. Wir haben sie selbstverständlich auch diskutiert. Schauen Sie, es gibt zwei Möglichkeiten: entweder die Hinterlegung im Zeughaus, mit verfeinerten Abstimmungen, oder die Möglichkeit, die Waffe nach Hause zu nehmen. Wir sind der Meinung: Man sollte die Waffe weiterhin nach Hause nehmen können, wir müssen aber den Missbrauch bekämpfen. Wir sind überzeugt, dass diese eine Missbrauchsmassnahme wirken kann. Das ist aber erst eine Massnahme zur Bekämpfung des Missbrauchs. Die andere ist das Selektionskriterium: Wer soll inskünftig eine Waffe erhalten? Eine weitere Massnahme, die ich nicht erwähnt habe, ist die Verantwortung der Kader, der Vorgesetzten. Diese sollen verpflichtet werden, Armeeangehörige mit Gewalt- und Suizidpotenzial der Vorgesetztenstelle sowie den Militärärzten zu melden. In der Folge soll geprüft werden, ob dem Armeeangehörigen die persönliche Waffe abgenommen werden soll. Insofern sind wir überzeugt, dass diese Möglichkeit der Bekämpfung des Missbrauchs dazu beiträgt, das Missbrauchspotenzial massgebend zu reduzieren.

Perrin Yvan (V, NE): "Dans nos cantons, chaque enfant naît soldat." Cette phrase ne date pas d'hier, on la trouve dans la chanson "Roulez, tambours!", composée à l'occasion de l'affaire de Neuchâtel en 1856, à l'heure où le roi de Prusse souhaitait conserver le canton de Neuchâtel dans son giron, au besoin par la force.
Les choses ont bien changé depuis cette époque. L'armée a été plus d'une fois remise en question, le problème des limites du système de milice - dans le monde qui est le nôtre - est régulièrement évoqué et la professionnalisation de l'armée n'est plus un tabou. Aujourd'hui, c'est la question de l'arme à domicile qui nous occupe. D'aucuns y voient une survivance obsolète d'un passé à jamais révolu, d'autres, au contraire, estiment que c'est un élément qui fait partie intégrante du système de milice. Libre à chacun de faire son choix!
On doit néanmoins relever que la remise de l'arme d'ordonnance aux militaires est révélatrice d'un lien très particulier existant entre le citoyen et l'Etat. Dans notre pays, l'Etat fait confiance au citoyen, et cette confiance se matérialise par la remise de l'arme d'ordonnance. L'Etat considère que le citoyen est libre et responsable, donc en mesure de conserver son fusil d'assaut ou son pistolet et d'en faire bon usage. La conservation à domicile de l'arme d'ordonnance constitue l'un des devoirs du citoyen-soldat, tout comme l'accomplissement des tirs obligatoires ou des cours de répétition.
Malheureusement, force est d'admettre que nous vivons dans un monde où de plus en plus de jeunes gens ne sont plus dignes de la confiance que l'Etat place dans le citoyen-soldat. Cette regrettable évolution doit être prise en compte et l'initiative parlementaire dont nous débattons participe de cette réflexion. Si les préoccupations de Madame Galladé sont légitimes, son initiative va trop loin. Dans son souci justifié d'améliorer la sécurité, l'auteure propose de reléguer toutes les armes d'ordonnance à l'arsenal, les militaires ayant pour tâche d'aller les chercher en vue des tirs obligatoires ou des cours de répétition. Ce faisant, notre collègue se défie de l'ensemble des militaires de ce pays, qui, dans leur immense majorité, sont conscients de leurs responsabilités et qui les assument pleinement pour le bien de tous.
De meilleures solutions permettant de concilier armée de milice, confiance dans le citoyen et sécurité existent et sont déjà mises en place dans certains endroits. S'agissant du stockage de l'arme d'ordonnance, la remise volontaire à l'arsenal permet à celui qui ne souhaite pas avoir un fusil ou un pistolet sous son toit de le confier à l'administration, qui le conservera dans les meilleures conditions. On peut relever à cet égard que le canton de Genève, pionnier dans ce domaine, offre déjà cette possibilité avec un succès des plus modestes.
Une meilleure évaluation de l'aptitude du militaire à conserver son arme à domicile permettra également de réduire les risques. On devrait ainsi pouvoir se baser non plus sur le casier judiciaire, mais bien sur l'avis de la police. En effet, un citoyen au psychisme agité, ayant fait l'objet de plusieurs hospitalisations non volontaires, présentera un casier judiciaire d'une virginité aveuglante et se verra sans doute contraint de regagner son domicile avec son fusil, alors qu'il ne serait pas en mesure d'obtenir le moindre permis d'achat d'armes. Une pareille situation n'est naturellement pas satisfaisante et doit être corrigée. Comme cela a été dit, elle peut l'être rapidement et efficacement sans prendre la forme d'une punition collective. Dans leur immense majorité, les militaires suisses sont responsables et dignes de confiance. Nous ne saurions tolérer de les mettre dans le même panier que les criminels qui ont ensanglanté l'actualité ces dernières années.
Il est légitime de vouloir améliorer la sécurité et nous devons nous y atteler. Il est par contre faux de vouloir jeter le discrédit sur l'ensemble de l'armée et sur les centaines de milliers de militaires actifs ou retirés qui estiment que conserver leur arme à domicile participe de leur prérogative de citoyen.
La règle, c'est que le soldat suisse mérite notre confiance. C'est des exceptions, et des exceptions seulement, que nous devons nous occuper. Dans ces conditions, il convient donc de ne pas donner suite à cette initiative parlementaire.

Heim Bea (S, SO): Die Schweiz schreibt Rekorde, traurige Rekorde. Die Kette der Familiendramen in unserem Land reisst nicht ab - im Gegenteil: Die im internationalen Vergleich bereits hohe Anzahl steigt weiter an. Dabei bleibt vieles im Dunkeln; die Zahlen, die bekanntwerden, sind nur die Spitze des Eisbergs. Was wir mit Sicherheit wissen, ist, dass die hohe Verfügbarkeit von Waffen in Schweizer Haushalten häusliche Gewalt und die Anzahl von Schusswaffensuiziden direkt steigert und dass Kurzschlusshandlungen mit Schusswaffen tödlich enden oder lebenslange physische und psychische Schäden zur Folge haben. Stellen Sie sich bitte nur für einen kurzen Moment die Kinderaugen vor, die Kinderängste in so dramatischen Augenblicken, wenn Mutter und Kind mit einer Schusswaffe bedroht werden. Es sind Szenen, die Kinderseelen tief und lebenslang verletzen. Seit Langem weisen die Polizei, die Ärzteschaft und Opferhilfestellen auf das Drohpotenzial hin, das die 2,3 Millionen Schusswaffen im Privatbesitz darstellen. In ihrer Erfahrung gehören Drohungen mit Mord, Suizid, Kindsentführung und körperliche Gewalt mit Waffen zur Tagesordnung.
Auch was die Zahl der Suizide betrifft, liegt die Schweiz europaweit vorne. Sie haben es gehört: Durchschnittlich nimmt

AB 2009 N 390 / BO 2009 N 390
sich in unserem Land jeden Tag ein Mensch mit der Schusswaffe das Leben. Das darf doch nicht sein! Bedenken Sie: Weit mehr als 10 000 Suizidversuche kommen noch dazu. Es sind vor allem Männer, die so einen Ausweg aus ihrer Krise suchen. Sie greifen zur Armeewaffe. Für die Familien, für die Kinder ist das schlicht eine Katastrophe! Und für die Volkswirtschaft entstehen erhebliche Kosten von rund 2 Milliarden Franken pro Jahr.
Wir können und dürfen nicht länger die Augen vor diesen Dramen verschliessen. In der Schweiz kommt man viel zu leicht an eine Waffe. Unwillkürlich muss man bei dieser Feststellung an die Dramen von Zug, Erfurt und Winnenden denken. Es gilt, alles zu unternehmen, um solche Tragödien zu vermeiden. Der allzu leichte Zugang zu Waffen fördert darüber hinaus den Schwarzmarkt und den Missbrauch. Es braucht endlich eine lückenlose Registrierung aller Waffen. Für Interessenten ist die Bedingung des Bedarfsnachweises zu stellen. Generell muss der Zugang zu Waffen erschwert werden. Armeewaffen und -munition gehören nicht ins Haus, sondern ins Zeughaus. Das senkt die Gewalt- und die Suizidrate, Länder wie Kanada und Australien liefern den Beweis. Jede verhinderte Tötung, jeder verhinderte Suizid ist doch ein Erfolg. Das müsste doch auch jedem Schützenherzen ein Anliegen sein. Unser Ziel, weniger Suizide und Familiendramen, erreichen wir nur, wenn wir die Verfügbarkeit von Waffen einschränken. Glauben Sie mir: Die Schützentradition kommt dadurch nicht zu Schaden, sondern wird punkto Image der Gesellschaftsverantwortung noch gestärkt.
Geben Sie also der parlamentarischen Initiative Galladé Folge, sagen Sie dem Waffenmissbrauch den Kampf an! Waffen gehören erst recht nicht in Kinderhände, sie dürfen nicht als Leihwaffen im ausserdienstlichen Schiesswesen an sie abgegeben werden, auch nicht im Jugendalter. Wenn Waffen, dann erst im Erwachsenenalter und vor 25 Jahren nur mit einem psychologischen Test. Sorgen Sie für mehr Sicherheit für Familien, für Kinder, Frauen und für all die Menschen, die in diesem Land in einer persönlichen Krise meinen, es gebe keinen anderen Ausweg als die Schusswaffe. Das sind allesamt Kurzschlusshandlungen. Sorgen Sie für mehr Sicherheit, ich bitte Sie darum!

Heer Alfred (V, ZH): Frau Kollegin Heim, Sie haben als Beispiel höchst emotional den Amoklauf in Winnenden angeführt. Winnenden liegt in der Bundesrepublik Deutschland. Können Sie mir sagen, was das mit den Armeewaffen in der Schweiz zu tun hat?

Heim Bea (S, SO): Ich habe Ihnen auch das Beispiel Zug genannt. Ich möchte Ihnen damit einfach aufzeigen, dass wir präventiv handeln müssen, dass das Signale sind, dass in Krisen einfach ganz schlimme Dinge passieren können und dass wir deshalb die Verfügbarkeit der Waffen einschränken müssen.

Schlüer Ulrich (V, ZH): Frau Heim, Sie wissen ja sicher, dass Deutschland eines der strengsten Waffengesetze hat, die es auf der Welt überhaupt gibt. Können Sie mir erklären, weshalb trotzdem ausgerechnet in Deutschland das Delikt des Amoklaufs im weltweiten Vergleich am zweithäufigsten vorkommt?

Heim Bea (S, SO): Wenn ich Ihnen das erklären könnte, dann wäre ich wahrscheinlich eine Wissenschaftlerin. Ich kann es Ihnen nicht erklären, ich kann aber wiederholen, was Sie auch in der Presse gelesen haben: dass in diesem Haus sehr viele Waffen waren, dass sie für den Jungen verfügbar waren, dass der Vater mit dem Jungen trainiert hat und dass der Junge eigentlich oft auch alleine gewesen ist. Er hat also kein anderes Konfliktlösungsmuster gelernt, als mit der Schusswaffe umzugehen. Und das möchte ich vermeiden. Ich möchte eine andere Art von Umgang mit persönlichen Krisen. Ich möchte Kurzschlusshandlungen vermeiden, und ich sage Ihnen das auch aufgrund eines ganz persönlichen Erlebnisses mit einem gestandenen Mann, der keinen anderen Weg mehr sah.

Pfister Theophil (V, SG): Frau Kollegin Heim, Sie haben ausgeführt, dass die Schützentradition in der Schweiz mit ihren Anliegen nicht tangiert sei. Haben Sie nicht gesehen, dass Sie auf dem Tisch eine Information des Schweizerischen Schiesssportverbandes und eines Dutzends weiterer Verbände haben? Sie appellieren an uns, weil diese Initiative ihre Tätigkeiten grundlegend gefährdet.

Heim Bea (S, SO): Ich habe Vertrauen in die Schützentradition, ich habe Vertrauen in die Kreativität all dieser Schützen und Schützinnen. Ich kann Ihnen das auch sagen, weil wir in Olten alljährlich die Bastiansfeier durchführen. Ich sehe, wofür das Herz der Schützen schlägt, und deshalb bin ich überzeugt, dass sie mit einem klaren Zeichen der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nur gewinnen können. Das wäre auch mir recht.

Büchler Jakob (CEg, SG): Die parlamentarische Initiative von Frau Galladé und die dazugehörenden Vorstösse diskutieren wir auf einer sehr emotionalen Ebene. Frau Galladé, ich lasse mich aber nicht so einstufen, dass ich zu Gewalt Hand biete, weil ich Ihre Initiative ablehne. Jedes Todesopfer ist eines zu viel. Ich lege auch meine Interessen offen, ich bin Präsident des St. Gallischen Kantonalschützenverbandes. Ich muss Sie darum bitten, diese Vorstösse abzulehnen.
Wo liegt das Problem der Waffengewalt? Es liegt in der Berieselung unserer Jugend mit Videospielen, in der stundenlangen Berieselung unserer jungen Menschen, die am Bildschirm eine Waffe als Werkzeug auch nur symbolisch einsetzen, um damit so viele Menschen oder Monster umzulegen wie nur möglich. Dagegen wird nichts unternommen. Unsere Kinder sind bei solchen Videospielen sehr aufnahmefähig. Ich bitte Sie, hier anzusetzen und damit das Problem an der Wurzel zu packen.
Die Schützenvereine bieten Hand, sie bilden die jungen Menschen am Sportgerät aus. Wir zeigen ihnen den Umgang, wir zeigen ihnen auch, was mit diesem Sportgerät - und ich sage bewusst Sportgerät - alles möglich ist, was zu tun ist und was zu lassen ist. Früher oder später kommt jeder Mensch einmal in Kontakt mit einer Waffe. Wenn er Waffen nur vom Videospiel her kennt, ist die Gefahr natürlich sehr gross, dass diese Waffen dann falsch eingesetzt werden.
Mit der Initiative werden die Angehörigen der Armee entwaffnet. Der Grundsatz ist dabei: Die Ehrlichen werden entwaffnet, und die Unehrlichen werden ihre Waffen bei sich behalten. Es ist das ausserdienstliche Schiesswesen unserer Soldatinnen und Soldaten, das dazu dient, einen Teil der Ausbildung unserer Milizarmee weiterzuführen.
Wir haben das Waffengesetz verschärft, wir haben es mit dem Schengen-Abkommen nochmals verschärft. Wir müssen nicht die Symptome bekämpfen, sondern die Ursachen. Ich habe Ihnen gesagt, wo die Ursachen liegen. Das Waffengesetz wurde verschärft. Der sehr traurige Amoklauf in Deutschland zeigt ganz klar, dass es heute leider immer noch vorkommt, dass solche Unfälle oder Verbrechen geschehen. Aber mit dieser Initiative werden wir diesem Problem nicht zu Leibe rücken können.
Ich bitte Sie, all diese Vorstösse abzulehnen.

John-Calame Francine (G, NE): Il suffit de lire le nombre de questions et de propositions sur les armes déposées dans nos deux conseils pour se rendre compte que la préoccupation des parlementaires est constante depuis les années 1980, mais qu'aucune réponse satisfaisante ne leur a été donnée jusqu'à aujourd'hui.
C'est dans ce contexte et après le dépôt, en février dernier, de l'initiative populaire "pour la protection face à la violence des armes" que nous sommes appelés une fois de plus à nous prononcer sur le dépôt de l'arme militaire à l'arsenal.
La loi sur l'armée et l'administration militaire est claire. Elle précise que les militaires "veillent à conserver en lieu sûr et à maintenir en bon état" leur équipement personnel. Actuellement, le dépôt de l'arme n'est possible, moyennant le

AB 2009 N 391 / BO 2009 N 391
versement d'une taxe, qu'à titre exceptionnel et dans trois cas seulement: pendant un séjour à l'étranger; en cas de changement fréquent de domicile; en cas de résidence à l'étranger à proximité de la frontière. De plus, le dépôt doit faire l'objet d'une demande écrite du militaire auprès du commandement d'arrondissement compétent. Cela signifie que le dépôt de l'arme ne peut pas se faire gratuitement et spontanément et sans motivation écrite. Ces critères restrictifs sont donc dissuasifs, et c'est bien regrettable.
Le militaire qui ne veut pas porter d'arme doit se justifier et expliquer les raisons qui le poussent à formuler une telle demande. Par contre, aucun justificatif n'est exigé du militaire qui veut garder son arme. Cette attitude de l'armée est pour le moins paradoxale et incompréhensible. A croire qu'un soldat non armé est plus dangereux qu'un soldat armé et qui souhaite le rester!
De plus, le fait qu'un militaire considère qu'il ne lui est pas possible de conserver son arme en lieu sûr à son domicile ne constitue pas une raison suffisante à l'heure actuelle pour qu'il puisse demander le dépôt de son arme dans une base logistique ou dans un arsenal.
Les Verts pensent que la notion de sécurité doit être comprise tant du point de vue physique - donc par rapport au domicile du militaire - que du point de vue psychique - c'est-à-dire en tenant compte de l'état psychique du détenteur de l'arme et de celui de ses proches. Les armes doivent rester propriété de l'armée et ne doivent plus être considérées comme faisant partie de l'équipement personnel du militaire. Lors des tirs obligatoires, une arme est mise à disposition du soldat tireur et lui est retirée à la fin de l'exercice. Ainsi, on préserve un entraînement de qualité, tout en améliorant la sécurité de la population.
Pour le groupe des Verts, il est indispensable de répertorier les armes et de les inscrire dans un registre, car c'est le seul moyen à disposition pour connaître et contrôler le marché lié à ce produit à hauts risques. Les armes à la maison sont dangereuses. La colère, la dépression peuvent parfois conduire à des actes insensés dont les conséquences sont irréversibles. Les drames à répétition, comme les tueries ou les suicides, sont là pour nous le rappeler quasi quotidiennement. Il est de notre devoir d'appliquer ici aussi le principe de précaution et de garder les armes à l'arsenal, ou dans une base logistique, en dehors des périodes de service militaire. Pour une politique de prévention efficace, il est important de limiter le nombre d'armes en circulation dans la population.
C'est la raison pour laquelle je vous invite à soutenir toutes les propositions allant dans ce sens, notamment l'initiative parlementaire Galladé.

Flückiger-Bäni Sylvia (V, AG): Die Schweiz hat eine Milizarmee, und zum Wesen der Milizarmee gehört es, dass jeder Bürger auch ein Angehöriger der Armee ist. Wir unterscheiden in unserem Land nicht zwischen bewaffneten Schutzkräften und Volk. Damit zeigen wir, dass jeder und jede die Verantwortung für das Land mitträgt. Auf der Basis dieser Tradition sind auch Schützenvereine entstanden. Denken wir an die grosse Zahl der Schützen in unserem Land, die ihre Waffen hegen und pflegen - auch ich gehöre zu ihnen. All dies ist möglich, ohne dass jemand zu Schaden kommt. Offensichtlich ist es nicht die Waffe, die den Menschen zum Täter macht, sonst wäre die Schützentradition nicht die friedliche Bewegung, die sie ist. Es ist nicht die Waffe an sich, die tötet, sondern der Mensch, der sie missbraucht. Der simplifizierte Vergleich "Weniger Waffen, weniger Tötungsdelikte und Suizide" ist irreales Wunschdenken. Es ist nicht die Registrierung oder das Verbot des privaten Waffenbesitzes entscheidend, sondern die Erfassung der Personen, denen keine Waffen anvertraut werden dürfen respektive denen die Waffen wegen ihrer Labilität oder Gefährlichkeit rechtzeitig weggenommen werden müssen. Die gesetzlichen Grundlagen dazu sind vorhanden. Kriminelle haben auf der ganzen Welt trotz restriktivsten Waffengesetzen immer Waffen oder wissen, wo sie sie beschaffen können.
Haben wir denn das Vertrauen in unsere Mitbürger tatsächlich so sehr verloren, dass wir die Armeewaffen aus dem Verkehr ziehen wollen? Wo ist da die Logik, wenn wir Soldaten mit der Waffe ausbilden, sie ihnen aber nicht zur Aufbewahrung überlassen? Wie sollen wir im Ernstfall Vertrauen haben, wenn wir den Angehörigen der Armee nicht einmal zutrauen, eine Waffe sicher aufzubewahren? Wie können wir dann von denselben Angehörigen der Armee verlangen, Militärdienst zu leisten, im Notfall unter Einsatz ihres eigenen Lebens?
Es ist verständlich, dass man sich aufgrund tragischer Vorfälle nach Lösungen umsieht. Dabei darf man aber die Tatsache nicht aus den Augen verlieren, dass nicht die Waffen die Täter machen, sondern Täter sich Waffen zu beschaffen wissen, wenn sie kriminelle Absichten haben oder wenn sie psychisch in eine schwere Krise geraten sind, in denen sie nur noch den Tod als Ausweg sehen. Gerade die letzten Wochen haben uns drastisch vor Augen geführt, dass auch schärfere Waffengesetze Bluttaten nicht verhindern können.
Auch ich will verhindern, dass Menschen durch Waffen zu Schaden kommen. Das gelingt aber nicht durch das Wegsperren von Waffen, sondern durch das Vermitteln von Werten. Wenn wir wirklich etwas tun wollen, müssen wir in unserer Gesellschaft den Sinn des Lebens wieder ins Zentrum stellen, mit Werten wie Eigenverantwortung, Bescheidenheit und Pflichtbewusstsein. Bekämpfen wir also die Ursachen, nicht die Symptome. Sagen wir Nein zur parlamentarischen Initiative Galladé und zu allen weiteren diesbezüglichen Vorstössen.

Jositsch Daniel (S, ZH): "Wer keine Schusswaffe zur Verfügung hat, benutzt einfach ein anderes Tötungsinstrument." Diese Behauptung habe ich heute Nachmittag schon verschiedentlich gehört; diese Behauptung aber ist falsch. Tötungsdelikte passieren häufig im familiären Umfeld. Der Täter tötet sich, seine Familie und im schlimmsten Fall beide. Die Gefährlichkeit der Schusswaffe ergibt sich aufgrund ihrer raschen Verfügbarkeit. Solche Familiendramen ereignen sich nämlich oft spontan. Der Täter verliert in einer familiären Auseinandersetzung die Nerven, greift zur Schusswaffe, die sich eben im Keller oder im Kleiderschrank befindet, und schreitet zur Tat. Stehen nur andere Tötungsinstrumente wie Messer oder Ähnliches zur Verfügung, ist der innere Widerstand sehr viel grösser. Auch wenn es zynisch tönt, über verschiedene Tötungsmethoden zu philosophieren: Es ist sofort einsehbar, dass solche Familiendramen bevorzugt mit einer Schusswaffe verübt werden. Diese ist rasch in der Anwendung, und es braucht wenig körperlichen Einsatz und Nähe zum Opfer. Vor allem aber ist die Schusswaffe wesentlich gefährlicher. Die Wahrscheinlichkeit, einen Angriff mit einer Schusswaffe zu überleben, liegt bei nur 16 Prozent. Die Wahrscheinlichkeit, einen Angriff mit einer anderen Waffe zu überleben, liegt dagegen bei 51 Prozent, also fast der Hälfte der Angriffe. Erschreckendes Beispiel ist hierbei der heute Nachmittag verschiedentlich erwähnte Amoklauf in Deutschland. Da sehen Sie, mit welcher grausamen Wirksamkeit Schusswaffen eingesetzt werden können.
Hat der Täter also keine Schusswaffe zur Verfügung, so setzt er seinen Tötungswillen nicht oder immerhin auf eine weniger gefährliche Art und Weise um. Wenn nur schon wenig Zeit verstreicht, weil die Täter nicht gerade handeln können, dann geben die meisten Täter ihre Absichten gänzlich auf. Das alles zeigt, dass wir zum Schutz der Bevölkerung dafür sorgen müssen, dass möglichst keine Schusswaffen in die Hände von Privatpersonen kommen, sofern es keinen vernünftigen und legitimen Grund dafür gibt. Um dies belegen zu lassen, habe ich mit meiner Motion die statistische Erfassung des Schusswaffenmissbrauchs gefordert.
Ich bitte Sie daher, diese Motion anzunehmen.

Donzé Walter (CEg, BE): An meiner Garderobe hängt keine Armbrust. Ich habe einmal eine persönliche Waffe persönlich vom Kommandanten überreicht bekommen und damit auch Verantwortung wahrgenommen, bis zum Moment, wo ich diese Waffe am Schluss meiner Dienstzeit wieder

AB 2009 N 392 / BO 2009 N 392
abgegeben habe. Die Problematik, die wir hier besprechen, bewegt allerdings die Gemüter in der Schweiz und auch die Gemüter in der EVP. Uns steht auch noch eine Volksinitiative bevor.
Das Thema muss breit und sachlich behandelt werden. Für mich steht zum Beispiel durchaus ein Paradigmenwechsel beim Waffengesetz zur Diskussion: Weshalb nicht den Erwerb und den Besitz von Waffen grundsätzlich verbieten und Ausnahmen bewilligen? Heute ist es anders. Mir scheint es aber paradox, wenn wir nun hingehen und diejenigen Leute, die wir mit der Sicherheit für unser Land betrauen, entwaffnen, währenddem privater Waffenbesitz von Schweizern und Ausländern nebenbei geduldet wird. Der Bundesrat hat auch Massnahmen in Bezug auf Freiheiten für die Dienstpflichtigen in Aussicht gestellt.
Mir ist die parlamentarische Initiative zu strikte und zu eng formuliert. Ich meine, wir brauchen eine breite Diskussion für eine wirkungsorientierte Lösung in Form eines Gegenvorschlags zur Volksinitiative. Deshalb scheint es mir richtig, dass wir die parlamentarische Initiative im heutigen Zeitpunkt ablehnen.

Bortoluzzi Toni (V, ZH): Wir sprechen hier von der persönlichen Waffe des Schweizer Armeeangehörigen. Als ehemaliger Infanteriegrenadier habe ich wenig Verständnis für das Anliegen, die Heimabgabe zu ändern. Die Waffenabgabe hat eine psychologische, aber auch eine politische Bedeutung. Sie ist in erster Linie Ausdruck des Willens zur Landesverteidigung und der Verantwortung des Milizsoldaten, sich der Landesverteidigung zu widmen. Die Militärdienstpflicht ist eben keine gewöhnliche Leistung für das Gemeinwohl, Soldaten sind keine Sozialarbeiter in Uniform, auch wenn man hier im Saal bei sicherheitspolitischen Diskussionen manchmal diesen Eindruck bekommen könnte. Dienst in der Armee zu leisten ist eine einmalige Pflicht an der Gesellschaft. Man kann es sportlich nehmen, das ist auch möglich, aber sie ist mit der Herausforderung verbunden, sein Leben dafür hinzugeben. Damit muss man sich auseinandersetzen. Die persönliche Waffe dient im Fall des Auftrags dazu, dass der Soldat sie verwendet, um damit zu töten, zu verletzen, also allenfalls diese Aufgabe, die einem als Soldat gestellt ist, wahrzunehmen. Es ist unangenehm, sich mit solchen Elementen auseinanderzusetzen, und es ist in unserer Gesellschaft eher verpönt, aber hier wird die Frage nach dem Wehrwillen unserer Gesellschaft gestellt.
Die persönliche Waffe ist für den Soldaten das Mittel, das er in der Not bei einer Herausforderung einsetzen kann. Aber das Mittel ist nicht mit der Ursache zu verwechseln - und das ist das grösste Problem, das hier diskutiert und falsch ausgelegt wird. Kriege, Suizide, verbrecherische Übergriffe hat es immer gegeben. Die Ursachen dafür haben sich in ihrem Kern kaum verändert: Machtanspruch im Kleinen oder Grossen, Geld, materielle Werte, Unterdrückung, welcher Art auch immer, Einschränkung der persönlichen Freiheit, ob subjektiv empfunden oder nicht, bilden die Ausgangslage. Die Mittel, solche Situationen zu bewältigen, sind für die Betroffenen heute besonders vielfältig, aber es gab sie schon immer, es gab sie schon, als es noch keine Gewehre gab. Wenn es heute mehr Fälle gibt als in früheren Jahrzehnten oder Jahrhunderten - das will ich nicht einmal ausschliessen -, dann hat das nichts, aber auch gar nichts mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu tun. Es gibt dafür immer eine Ursache, die eine Wirkung zur Folge hat. Die Ursache und nicht das Mittel ist das Problem. Wenn Sie hier mit der Aufgabe der Heimabgabe, die Sie wollen, die Verantwortung des einzelnen Soldaten einschränken, ist das kein Beitrag zur Ursachenbekämpfung - im Gegenteil.
Trotzdem sind die Vorbehalte in der Gesellschaft ernst zu nehmen. Wie kann man die Waffenabgabe an den Soldaten und das damit einhergehende Risiko, das nicht einfach verneint werden kann, möglichst gering halten? Was heisst das? Das heisst Ausbildung, Sicherheit im Umgang, Waffenkenntnis. Dabei gilt es, der Waffe den nötigen Respekt entgegenzubringen - das gehört auch zur Ausbildung -, Sicherheit im Umgang mit der Waffe zu vermitteln, zu beobachten, ob jemand geeignet ist, mit einer Waffe umzugehen; wenn das nicht der Fall ist, muss man auch den Mut haben, solche Leute auszumustern.
Das Ziel, das in diesen Vorstössen angegeben wird, wird nicht erreicht, indem Sie dem Soldaten das Gewehr wegnehmen. Was Sie damit erreichen, ist die Entmündigung des Soldaten und die Schwächung der Armee und des Wehrwillens, und dem können wir nicht zustimmen.

Widmer Hans (S, LU): Sie wissen, dass Tausende im wehrfähigen Alter zu den Pendlern gehören. Meine Frage lautet: Was nützt ihnen militärisch die Waffe im Schrank, wenn sie z. B. in Bern arbeiten und die militärische Herausforderung im Entlebuch passiert?

Bortoluzzi Toni (V, ZH): Ihrer Fantasie kann ich nicht folgen. Ich glaube nicht, dass in Zukunft solche Schnellschüsse geschehen werden. Es geht nicht darum, ob die Einsatzfähigkeit des Soldaten mit seinem Gewehr innert einer Stunde gewährleistet ist. Es geht darum, dass man dem Soldaten die Verantwortung für eine Waffe gibt und dass damit der Wehrwille in unserem Land gestärkt wird. Das bringen wir damit zum Ausdruck. Wir wollen auch nach aussen zeigen, dass wir ein souveräner Staat bleiben wollen. Es ist die Aufgabe des Soldaten, die Sicherheit der Bevölkerung sicherzustellen und für das Land und für seine Souveränität einzustehen. Das ist seine Aufgabe, und mit der Abgabe des Gewehrs an den Soldaten kommt dies zum Ausdruck. Das empfinde ich so.

Engelberger Edi (RL, NW): Sie haben es gehört: Die FDP-Liberale Fraktion hält mit grosser Mehrheit am Grundsatz der Heimabgabe der persönlichen Waffe während der aktiven Dienstpflicht fest. Wir waren jedoch bereit, als Entgegenkommen die freiwillige, kostenlose Abgabe im Zeughaus zu akzeptieren. Wir begründen dies unter anderem mit dem Vertrauen in den Wehrpflichtigen, ob Frau oder Mann, und der Anerkennung, die der Staat damit den Bürgerinnen und Bürgern entgegenbringt, die die Militärdienstpflicht als Milizler - Milizsoldat, -unteroffizier oder -offizier - leisten.
Mit der gleichen Begründung halten wir auch am Erwerb der Ordonnanzwaffe zu Eigentum beim Ausscheiden aus der Armee fest, nachdem die Wehrmänner während der geleisteten Dienstzeit von zweihundert, dreihundert oder mehr Diensttagen den Beweis des Vertrauens und der Selbstverantwortung mit Erfolg erbracht haben. Wieder als Entgegenkommen haben wir 2006 die revidierte Verordnung über die persönliche Ausrüstung von Armeeangehörigen akzeptiert und damit auch eine strengere Regelung und Handhabung angenommen. Dabei wäre noch festzustellen, dass im Jahre 2007 nur noch 23 Prozent der entlassenen Wehrmänner die Waffe behalten haben. Es sind, wie man sieht, wenn man das mit der Zahl lizenzierter Schützen im SSV vergleicht, wohl nur noch lizenzierte Schützen, die das Waffenhandwerk und das Schiessen beherrschen und eben als Sport, zum Teil auch als Spitzensport im SSV betreiben. Im Übrigen hat auch die SiK-NR mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung dieser Variante zugestimmt.
Und nun zu Ihnen, Herr Lang: Sie verlangen mit Ihrer Motion aus dem Jahre 2007 schon wieder ein Waffenregister, obwohl diese Frage mehrmals und gerade vor Kurzem mit der Revision des Waffengesetzes im Parlament und im Bundesrat eingehend diskutiert wurde. Dabei hat die Vernehmlassung zum revidierten Waffengesetz von Ende Dezember 2004, vor gut vier Jahren, klare Ergebnisse gebracht: 93 Prozent oder 580 von 626 Stellungnahmen sagten Nein zu einem zentralen Waffenregister, darunter sieben politische Gruppierungen, sechzehn Kantone, der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter und die grosse Mehrheit der Polizeikommandos der Kantone. Von 427 Privatpersonen äusserten sich lediglich zwei zugunsten einer Registrierung. Nicht nur die hohen Kosten und Umtriebe wegen der komplizierten Erfassung der rund 2,2 Millionen geschätzten Waffen in rund 2,5 Millionen Haushalten, sondern die fehlende Notwendigkeit, so der Bundesrat in seiner Antwort, waren dafür

AB 2009 N 393 / BO 2009 N 393
ausschlaggebend. Herr Lang, dieses Wochenende habe ich mit einem aktiven Polizeikommandanten in der Schweiz, einem Schweizer, darüber gesprochen, und er hat mir abermals bestätigt, dass ein Waffenregister unverhältnismässig sei bezogen auf den Nutzen, den ein Waffenregister auch für die polizeiliche Arbeit und für einige wenige, die etwas davon erwarten würden, bringe. Hier braucht es kein Entgegenkommen unsererseits. In der Zwischenzeit haben wir auch wegen Schengen weitere Konzessionen gemacht.
Wir, die Fraktion der FDP-Liberalen, beantragen Ihnen mit einer grossen Mehrheit, alle Vorstösse abzulehnen, der parlamentarischen Initiative Galladé keine Folge zu geben und die Petition zur Kenntnis zu nehmen, ohne ihr Folge zu geben.

Lang Josef (G, ZG): Geschätzter Kollege Engelberger, die Einführung eines zentralen Waffenregisters bedeutet primär, dass die kantonalen Register und das Armeeregister verknüpft werden. Der Schweizer Schiesssportverband hat eine Umfrage zum zentralen Waffenregister und zu anderen Fragen gemacht. Beim zentralen Waffenregister lautete das Ergebnis der Umfrage - ich wiederhole es - des Schweizer Schiesssportverbandes: 90 Prozent wollen ein Waffenregister, 90 Prozent! Was sagen Sie zur Umfrage Ihres eigenen Verbandes?

Engelberger Edi (RL, NW): Ich habe diese Umfrage selbstverständlich auch zur Kenntnis genommen. Wir haben aber auch gesehen, wie diese Umfrage schlussendlich gemacht wurde. Mich interessiert in Zukunft wiederum, wie eine gesamtschweizerische Umfrage und eine Vernehmlassung herauskommen werden, wenn es effektiv um die Sache, um die Wurst geht.

Maurer Ueli, Bundesrat: Gestatten Sie mir, dass ich vorab zu den Fragen betreffend die Armeewaffe Stellung nehme und dann im Einzelnen noch auf die anderen Vorstösse eingehe. Wir führen die Debatte - wie immer, wenn es um Waffen geht - in einem emotionalen Klima, und das emotionale Klima ist in Anbetracht der Ereignisse der letzten Wochen eher noch aufgeheizt. Es geht darum, dass wir auf der einen Seite die Sorgen und Nöte all jener wahr- und ernst nehmen, die hier ein Verbot fordern, aber auf der anderen Seite auch die Traditionen. Wenn wir über die Armeewaffe sprechen, müssen wir uns vorab klar sein, dass wir von etwa 10 Prozent der Waffen sprechen. Die Zahl wurde mehrmals genannt: Wir rechnen mit etwa 2,2 Millionen Waffen in allen Haushaltungen. Etwa 10 Prozent davon, also 200 000, sind die Ordonnanzwaffen, die von den Wehrmännern heimgenommen werden.
In Anbetracht des Tötungsdeliktes von Höngg, das heute auch angesprochen wurde, wurde im Departement eine Expertengruppe eingesetzt. Diese hat einen Bericht abgeliefert, den Sie kennen und der Ihnen zur Verfügung steht. Zu diesem Bericht führen wir im Moment Anhörungen durch, und er wurde auch in den SiK der beiden Räte behandelt. Der Bundesrat hat in einer ersten Aussprache ebenfalls dazu Stellung genommen und ist der Meinung, dass an der Heimabgabe der Waffe festgehalten werden soll. In einer zweiten Aussprache wird der Bundesrat auch die Ergebnisse der Debatten in den Räten, also Ihrer Debatte heute, und auch die Entscheide zu den Vorstössen mitberücksichtigen. Er wird dann entscheiden, ob er aufgrund dieser Aussprachen Änderungen im Gesetz oder in der Verordnung vornehmen will, und er wird dann auch die Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt", die eingereicht wurde, mitberücksichtigen. Es wird also sozusagen in Kenntnis der Sache eine zweite Aussprache geführt werden, und aufgrund der Ergebnisse werden Ihnen entsprechende Anträge gestellt werden.
Wenn wir von der Ordonnanzwaffe sprechen, gibt es eigentlich drei Punkte, die wir berücksichtigen müssen. Sie haben heute vor allem die Heimabgabe diskutiert. Es gibt aber auch noch die Frage der Abgabe nach dem obligatorischen Militärdienst und die Frage der Leihwaffe.
Zuerst zur Frage der Heimabgabe: Wir sind uns bewusst, dass bei der Heimabgabe zusätzliche Massnahmen notwendig sind. Es ist nicht so, wie dies Herr Nationalrat Jositsch in einer Frage suggeriert hat, dass die Abgabe einfach völlig blind erfolgen würde; das ist keineswegs der Fall. Zum Ersten sind wir im Moment daran, die Frage der Abgabe bei der Rekrutierung zu prüfen, weil wir ja schon dort mögliche Gefahrenherde erkennen und eine Abgabe verhindern müssen, wenn es angezeigt ist. Im Moment - erst seit drei Wochen - läuft in einem der Rekrutierungszentren ein erster Versuch, wo wir im Hinblick auf die Heimabgabe die Wehrmänner daraufhin überprüfen, ob sie bereits mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Das ist aufgrund der gesetzlichen Grundlagen möglich, weil diese Überprüfung für bestimmte Funktionen allenfalls später ohnehin erfolgen muss. Wir machen das jetzt seit gut drei Wochen, und es gibt bereits erste Hinweise auf Möglichkeiten, die Waffe nicht abzugeben, wenn Stellungspflichtige bereits mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Damit haben wir eine erste Möglichkeit, eine Waffe nicht abzugeben. Wir werden diesen Versuch auswerten und dann mit entsprechenden Verfeinerungen in allen Zentren durchführen. Hier haben wir also eine erste Möglichkeit, die Waffe gar nicht abzugeben.
Zum Zweiten erfolgt eine Überprüfung der Abgabe - ebenfalls aufgrund der gesetzlichen Grundlagen -, indem wir feststellen, ob Wehrmänner in Bezug auf Waffen mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, und dann überprüfen, ob die Waffe aufgrund dieser Vorkommnisse entzogen werden muss. Zurzeit laufen rund hundert solche Verfahren. Zuständig sind der Kanton und das Kreiskommando. Also auch hier sind wir daran, das Gefahrenpotenzial zu erkennen und notfalls zu entscheiden, die Waffe nicht abzugeben bzw. wieder einzuziehen.
Zum Dritten haben Sie im Militärgesetz, das noch in den Räten hängig ist, die automatische Meldung von Vergehen und Verbrechen im Zusammenhang mit der Waffe beschlossen. Es ist also nicht so, wie Frau Glanzmann gesagt hat, dass das nur bei der Rekrutierung geschieht, sondern es soll fortgeführt werden. Mit dieser automatischen Meldung hat man dann wieder die Möglichkeit, dort einzugreifen, wo es angezeigt ist.
Schliesslich sollen während des Militärdienstes die Kader auf allen Stufen sensibilisiert werden, damit erkannt werden kann, ob ein Gefahrenpotenzial besteht und ob bereits dort eingegriffen werden soll.
All diese zum Teil bereits bestehenden Massnahmen werden wir jetzt verfeinern und durchführen, und wir hoffen, dass damit bei der Waffenabgabe im Militärdienst ein grosser, ein entscheidender Risikofaktor ausgeblendet werden kann. Zudem prüfen wir die freiwillige Abgabe der Waffe für Leute, die die Waffe nicht zu Hause haben können oder haben wollen. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich schon jetzt. Allerdings muss der Wehrmann begründen, warum er die Waffe nicht aufbewahren kann, weil er beispielsweise oft im Ausland ist, in einer WG wohnt usw. Es soll unserer Meinung nach in Zukunft ohne Angabe von Gründen und ohne Kostenpflicht möglich sein, die Waffe freiwillig zu deponieren. Das gibt dann noch ein logistisches Problem, dessen müssen wir uns bewusst sein, weil der Bund nur noch in vierzehn Kantonen Einrichtungen hat, in denen er Waffen zurücknehmen kann. Wir müssten in den anderen Kantonen dann die Kantone dazu verpflichten. Da ist die Freude - das wissen wir aufgrund der Anhörungen - auf tiefem Niveau, aber das könnte wohl entsprechend gemacht werden.
Insgesamt glauben wir also, dass wir Massnahmen vorsehen, die die Heimabgabe auch weiterhin rechtfertigen. Es gibt durchaus auch den militärischen Nutzen einer Heimabgabe. Wir haben ja bekanntlich ein Milizheer mit im Vergleich zum Ausland relativ kurzen Ausbildungszeiten. Die obligatorische Schiesspflicht zwischen den WK dient der Waffenfertigkeit, dem Treffen. Es ist in Anbetracht unserer kurzen Ausbildungszeit immer noch sinnvoll, die Leute das obligatorische Schiessen machen zu lassen. Es ist auch eine Art Inspektion der Waffe, die zwischenzeitlich erfolgt. Die Heimabgabe zeigt auch - verschiedene Ratsmitglieder

AB 2009 N 394 / BO 2009 N 394
haben darauf hingewiesen - die Verantwortung, die der Wehrmann mit dieser Waffe hat. Wir wollen ganz bewusst, dass der Milizsoldat weiss, dass er eine Verantwortung hat und damit sorgfältig umgehen soll.
Das ist also der Bereich der Heimabgabe, wo der Bundesrat in einer ersten Aussprache festgehalten hat, dass er daran festhalten, aber den Missbrauch einschränken will, wo immer es auch möglich ist; entsprechende Versuche werden wir auswerten.
Die zweite Frage ist die Abgabe der Waffe nach dem obligatorischen Militärdienst: Die Abgabe erfolgte bis jetzt ohne grosse Formalitäten. Es ist nur noch rund ein Viertel aller Wehrmänner, der die Waffe nach dem obligatorischen Militärdienst behalten will. Das sind zum grössten Teil aktive Schützen, die sich somit auch in Bezug auf eine kompetente Handhabung der Waffe ausweisen können. Hier zeichnet sich aufgrund der Anhörungen der Kantone und der Polizei ab, dass in Zukunft militärische Voraussetzungen und Schiessübungen - Obligatorisches und Feldschiessen - erfüllt sein müssen, wenn jemand seine Waffe behalten will. Dann erfolgt die Abgabe mit einem Waffenerwerbsschein; es erfolgt also bei der Übergabe noch einmal eine Prüfung für diesen Waffenerwerbsschein, die zeigen soll, ob der Erwerber auch befugt ist, diese Waffe zu behalten. Das ist ein grosses Zugeständnis, wenn wir so weit gehen, aber damit hätten wir dann ein Verfahren, wie es bei jedem Erwerb sonst auch gilt.
Relativ unproblematisch ist die dritte Frage, die Frage der Abgabe von Leihwaffen. Sie wurde heute kaum angesprochen. Eine Leihwaffe erhält, wer sich darüber ausweist, dass er die Waffe für bestimmte Funktionen braucht, also beispielsweise Subalternoffiziere, die noch an der Waffe ausbilden, aber eine Pistole fassen und die Waffe abgeben müssten. Das scheint keine grossen Probleme zu bieten.
Insgesamt haben wir bei der Ordonnanzwaffe Nutzen und Aufwand abzuwägen. Hier gibt es die berechtigten Anliegen, die heute genannt wurden: auf der einen Seite die Verhinderung von Tötungsdelikten - wobei man auch gleich wieder einschränken kann, dass bei den Heimabgaben während des Militärdienstes eigentlich wenig passiert, soweit wir das feststellen können -, auf der anderen Seite den militärischen Nutzen und die Tradition. Der Bundesrat hat diesen Weg vorgeschlagen. Er bittet Sie, die entsprechenden Vorstösse abzulehnen, weil wir sonst - es wurde heute auch gesagt - auf der einen Seite von den Soldaten fordern, dass sie notfalls bereit sind, für dieses Land ihr Leben zu geben, und sie auf der anderen Seite nicht als würdig erachten, diese Waffe ordentlich aufzubewahren und mit ihr umzugehen.
In dieser Abwägung stehen auf der einen Seite Hunderttausende von Soldaten und Familien, die während all dieser Jahrzehnte ordentlich, korrekt und richtig gehandelt haben, und auf der anderen Seite steht der Missbrauch. Ich glaube, mit dieser schweizerischen Lösung, die den Missbrauch möglichst eingrenzen soll, haben wir eine Lösung auf dem Tisch bzw. können wir Ihnen eine Lösung präsentieren, die es rechtfertigt, die Waffe auch in Zukunft abzugeben, und es erlaubt, den Missbrauch entsprechend einzuschränken. Zwischen diesen beiden Interessen ist abzuwägen. Ich denke, wir täten all jenen Unrecht, die während Jahrzehnten ordentlich gehandelt haben. Es wäre, um das Sprichwort zu brauchen, ein Ausschütten des Kindes mitsamt dem Bad. Das scheint mir nicht gerechtfertigt zu sein, weil wir - das abschliessend noch einmal - hier nur von etwa 10 Prozent aller Waffen in Schweizer Haushalten sprechen. Alles Übrige hätten wir damit nicht geregelt. Es ist allen klar: Wer eine Waffe missbrauchen will, wer zu einer Waffe kommen will, dem ist es immer irgendwie möglich. Das kam auch in der Diskussion zum Ausdruck. Wenn man sich auf diese 200 000 Waffen konzentriert, Waffen von Leuten, die regelmässig Militärdienst leisten, wird man der Sache schlicht und einfach nicht ganz gerecht.
In diesem Sinne bitte ich Sie um Ablehnung der Vorstösse bezüglich der Abgabe der Waffe; wir möchten an der Heimabgabe festhalten und den Missbrauch nach Möglichkeit einschränken.
Nun noch zu den anderen Vorstössen: Die Motion Bänziger verlangt die freie Abgabe der Waffen bei den Kantonen. Es gibt bereits Kantone, die solche Aktionen durchgeführt haben oder noch planen. Wir sind der Meinung, dass eine Verpflichtung hier nicht mehr notwendig ist; das läuft ohnehin. Wir haben das auch bei den Anhörungen gehört. Es gibt immer wieder Leute, die mit ihrer Waffe kommen und sie abgeben möchten, weil sie keine Beziehung mehr dazu haben. Mir scheint das zu funktionieren, und bei verschiedenen Kantonen plant man auch solche Rückgabeaktionen und damit sozusagen eine Entrümpelung der Estriche. Die Anliegen der Motion werden somit im Alltag eigentlich bereits erfüllt; ich bitte Sie, auch diese Motion abzulehnen.
Zur Motion Lang 07.3826, "Schaffung eines zentralen Waffenregisters": Dieses Anliegen wurde damals im Rahmen der Revision des Waffengesetzes diskutiert und abgelehnt. Das EJPD führte dann eine zusätzliche Umfrage durch, und - Herr Nationalrat Engelberger hat es erwähnt - in 93 Prozent der Stellungnahmen wurde ein zentrales Waffenregister abgelehnt. Das ist auch der Grund dafür, dass der Bundesrat diese Motion ablehnt: In Anbetracht der Ergebnisse dieser Umfrage scheint es wenig sinnvoll zu sein, gegen die Mehrheit ein solches zentrales Waffenregister zu schaffen.
Mit der Anpassung an das Schengener Waffenrecht, das am 12. Dezember des letzten Jahres in Kraft getreten ist, wurden in dieser Richtung einige Massnahmen getroffen: Es gibt die Buchführungspflicht der Waffenhändler und die Pflicht zur Aufbewahrung der kopierten Waffenerwerbsscheine. Seither wird auch jede neue Waffe registriert. Nicht registriert werden die 2,2 Millionen Waffen, die schon irgendwo vorhanden sind. Das muss aber wegen Schengen auch nicht erfolgen. Die Kantone führen diese Register jetzt teilweise; aber das Führen eines zentralen Registers, eine Verknüpfung dieser Register, scheint sich unserer Meinung nach nicht aufzudrängen, auch weil es kaum möglich ist, das alles so wirklich zu erfassen.
Zur Motion Jositsch 07.3845, "Statistische Erfassung des Waffenmissbrauchs": Hier haben wir tatsächlich Lücken, weil es das bisher nicht gab. Es stellt sich hier auch die Frage: Was betrifft das Militär, und was betrifft die Polizei? Bis jetzt wurde diesbezüglich nichts erfasst. Weil dieser Missbrauch ja meistens ausserhalb der Dienstzeit erfolgt, hat das Militär hier keine entsprechende Statistik. Es ist tatsächlich so; das haben Sie bemängelt. Mit der Möglichkeit der Kantone, jetzt eine solche Statistik zu führen, werden wir mehr Hinweise haben und damit auch die entsprechenden Möglichkeiten, Prävention zu betreiben. Es gibt im Moment eine einzige Diplomarbeit, die Arbeit eines Polizisten aus dem Thurgau, der das untersucht hat. Dort könnten sich erste Hinweise ergeben. Hier ist es mit der Beobachtung und den kantonalen Aufzeichnungen in Zukunft möglich, mehr einzugreifen.
Zur Motion Galladé 07.3846, "Keine Waffen für Jugendliche unter 21 Jahren": Auch diese Motion beantragt der Bundesrat zur Ablehnung. Wir haben uns beim Erwerb der Waffen bisher auf das Mündigkeitsalter beschränkt; mit 18 Jahren, also wenn jemand mündig ist und abstimmen kann, kann er auch eine Waffe erwerben. Es gibt unserer Meinung nach keinen Grund, beim Erwerb der Waffen eine Unterscheidung vorzunehmen und die Limite weiter hinauszuschieben.
Zur Motion Müller Geri 07.3873, "Keine Waffe ohne Bedarf und ohne erforderliche Fähigkeiten": Die Frage des Bedarfs ist auch in der Volksinitiative enthalten. Wir beantragen Ihnen, diese Motion abzulehnen, weil selbst das Schengen-Waffenrecht den Bedarfsnachweis eigentlich nicht kennt. Bei der Ausstellung des Waffenerwerbsscheins wird zudem auch die charakterliche Eignung festgestellt. Man erkennt dort allenfalls Problemfälle. Wir sind der Meinung, dass das genügt, und lehnen eine Einschränkung beim Bedarf ab - einfach deshalb, weil dies auch im ganzen Schengen-Raum so nicht gegeben ist.
Insgesamt gibt es, wie wir sehen, wenn wir alle diese Vorstösse betrachten, die Suche nach einem pragmatischen Mittelweg. Es wurden heute auf der einen Seite sehr
AB 2009 N 395 / BO 2009 N 395
restriktive Forderungen vertreten, auf der anderen Seite haben wir in der Schweiz eine grosse Waffentradition. Wir müssen Massnahmen treffen, die den Missbrauch in Zukunft möglichst verhindern und einschränken. Mit all diesen radikalen Lösungen schaffen Sie nicht mehr Sicherheit, sondern Sie täuschen etwas vor. Sie schaffen radikale Lösungen, die aber das Problem nicht lösen; dessen müssen wir uns einfach bewusst sein. Es scheint aber auch klar zu sein, dass ein völlig liberales Waffenrecht, wie wir es während Jahrhunderten kannten, wie wir es heute noch kennen und wie es viele auch heute noch befürworten, in Anbetracht der Umstände ganz offensichtlich auch nicht mehr möglich ist. Der Mittelweg, den wir jetzt einschlagen, scheint mir ein gangbarer Weg zu sein, um den Missbrauch überall dort einzuschränken, wo es möglich ist - im Wissen darum, dass wir damit auch in Zukunft leider immer wieder mit solchen Fällen leben und uns auseinandersetzen müssen. Aber weder die radikale Lösung auf der linken noch eine völlig freiheitliche auf der anderen Seite lösen letztlich das Problem. Mit diesen Schritten können wir gezielt dort ansetzen, wo man Missbrauch vermutet, wo man Missbrauch bekämpfen kann. Damit, scheint es mir, haben wir eine Lösung, die eigentlich allen gerecht wird. Es ist sozusagen ein typisch schweizerischer Kompromiss.
In diesem Sinn bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, alle Vorstösse, die Sie heute behandeln, abzulehnen.

Rielle Jean-Charles (S, GE): Monsieur le conseiller fédéral, je vous remercie pour toutes vos explications. Je dois dire que celle que vous donnez au sujet de la période de service pourrait permettre effectivement d'aller de l'avant. J'aimerais quand même dire mon étonnement par rapport au fait que vous ne parlez que des 200 000 armes d'ordonnance. Pour les autres armes, vous ne voulez justement pas de registre, alors que pour notre part nous parlons de l'ensemble des armes.
Ma question est la suivante: comment pouvez-vous nous garantir que vous mettez en place un système qui, en dehors de la période de service, permette un suivi de tous les conscrits avec leur arme dans leur vie privée, personnelle? La plupart du temps, ces gens-là n'ont pas fait l'objet d'un diagnostic relatif à des troubles psychiatriques. Mais ces gens peuvent se retrouver dans un moment de détresse - divorce, chômage, autres causes. Ils ont également des conjoints ou des enfants qui peuvent eux aussi faire usage de l'arme d'ordonnance.
Ma question est claire: comment pensez-vous garantir un suivi, en dehors de la période de service, de l'utilisation des armes d'ordonnance non seulement par les conscrits, mais aussi par les membres de leur famille, et tenir compte d'une évolution qui pourrait se produire dans leur vie privée, évolution qu'on ne peut pas forcément détecter au départ?

Maurer Ueli, Bundesrat: Wir müssen uns einfach immer bewusst sein: Es gibt keine absolute Sicherheit. Wir können versuchen, alle Gefahrenherde zu erkennen, wir können sensibilisieren, wir können Massnahmen treffen, wir können versuchen, frühzeitig einzugreifen, wie ich das ausgeführt habe. Aber es gibt keine absolute Lösung, um den Waffenmissbrauch zu verhindern, weil die Leute in jedem Fall zu Waffen kommen. Das hängt mit dem gesellschaftlichen Umfeld zusammen, in dem wir leben. Wir können einfach versuchen, das im Einzelfall frühzeitig zu erkennen, zu sensibilisieren und überall dort einzugreifen, wo es geht.

Neirynck Jacques (CEg, VD): Monsieur le conseiller fédéral, si je vous ai bien compris, le Conseil fédéral ne dispose pas d'une statistique exacte du nombre de morts à cause des armes de service. Néanmoins, durant le débat on a cité le chiffre de 180. Alors, est-ce que cet ordre de grandeur est juste? Est-ce que vous estimez qu'effectivement, il y a 180 morts à cause des armes de service chaque année et, si c'est le cas, à partir de quel chiffre - 200, 300, 400 - estimeriez-vous la situation comme incontrôlée?

Maurer Ueli, Bundesrat: Es ist richtig, dass wir im Militär keine solche Statistik haben, weil die meisten dieser Fälle ausserhalb des Militärdienstes passieren, also Sache der Polizei sind. Sie werden nicht einfach automatisch dem Militär gemeldet. Es stellt sich dann auch die Frage, ob es eine Ordonnanzwaffe ist, die jemandem gehört, der noch Militärdienst leistet, oder ob es eine Ordonnanzwaffe ist, die jemand als Militärdienstpflichtiger heimgenommen hat, oder ob es eine Ordonnanzwaffe ist, die jemand geerbt hat. Eine solche Statistik besteht nicht.
Jetzt sind die Kantone an der Arbeit, um das in Zukunft aufzuschlüsseln. Aber wir werden nicht dazu kommen, im Militär eine Statistik zu führen, einfach weil wir vom Militär auch nicht Einsicht in die Akten haben. Gerade bei Suizidfällen wird nicht immer alles publiziert. Es ist also Sache der Polizei, das festzuhalten. Aber wir werden versuchen, dann aufgrund der Ergebnisse zu erkennen, wo Prävention möglich ist, wo man eingreifen kann. Ich denke, wir werden in Zukunft mehr Daten haben, um präventiv eingreifen zu können. Aber es ist selbst für die Polizei schwierig, zu erkennen und genau festzuhalten, welche Waffe es zu welchem Zeitpunkt war; das wird wahrscheinlich auch in Zukunft nicht ganz lückenlos möglich sein.

Grin Jean-Pierre (V, VD), pour la commission: Après ce débat nourri que je ne voudrais pas trop rallonger, je dirai en résumé ceci. La majorité de la commission est d'avis qu'il ne faut pas minimiser le risque de l'arme à domicile mais pas non plus le diaboliser en l'accusant de tous les maux. C'est pourquoi, dans ses discussions, la majorité de la commission a été sensible au risque relevé par la minorité et souhaite tout mettre en oeuvre pour limiter ce risque au minimum possible.
J'aimerais aussi vous dire, pour dissiper toute ambiguïté à propos de certaines déclarations, que, lors de sa séance, la commission tout entière a condamné chaque utilisation abusive de toute arme quelle qu'elle soit. Chaque homicide, chaque suicide commis avec une arme est un homicide et un suicide de trop. La commission a beaucoup de compassion pour les familles des victimes frappées par la perte d'un proche.
Outre ce constat, les avis divergent quant aux mesures à prendre pour faire face à ce problème. Pour la minorité, en obligeant le citoyen-soldat à déposer son arme à l'arsenal, on retire ainsi 10 pour cent de toutes les armes à domicile, proportion que représentent les armes militaires. Mais il restera à domicile tout de même 90 pour cent des armes, celles qui sont privées.
Pour la majorité, plusieurs pistes existent, qui sont énoncées dans le rapport du groupe du travail saisi de cette question. Il s'agit notamment du dépôt volontaire de l'arme de service à l'arsenal - à l'avenir, cela devrait être une possibilité logique dans tous les cantons - et aussi de la détection des comportements à risque chez les soldats pendant toute la durée de leur service militaire. Selon la majorité de la commission, tout cela doit être examiné plus en détail.
C'est en se fondant sur ces considérations que la commission vous propose, par 15 voix contre 10, de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Galladé, ainsi que de rejeter toutes les autres interventions, qui ont été repoussées à des majorités semblables.

Müller Walter (RL, SG), für die Kommission: Seit dem 20. November des letzten Jahres liegt der Schlussbericht der Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffen vor. Die Sicherheitspolitischen Kommissionen des Nationalrates und des Ständerates haben darüber debattiert; das wurde kommuniziert. Persönlich habe ich den Eindruck, die Mehrheit des Parlamentes habe das nicht zur Kenntnis genommen, wolle das nicht zur Kenntnis nehmen. Insbesondere wollen Sie offenbar die Verbesserungsvorschläge nicht zur Kenntnis nehmen. Sie sind sehr zahlreich, sie sind substanziell und wichtig, und ich denke, sie könnten erfolgreich sein.
Das überzeugendste Argument gegen ihre eigene Initiative hat die Initiantin geliefert. Sie hat hier an diesem Pult gesagt, die Schweizer Haushalte müssten entwaffnet werden; das

AB 2009 N 396 / BO 2009 N 396
Waffengesetz sei zu verschärfen. Ich habe daraufhin die parlamentarische Initiative nochmals gelesen: Ich habe nichts, aber auch gar nichts davon gefunden! Wenn Sie schon eine Initiative machen, liebe Kollegin Galladé, dann bleiben Sie bei der Initiative; seien Sie ehrlich, und vertreten Sie diese Initiative! Letztlich geht es eben um die Armeewaffen.
Es ist auch gesagt worden, dass wir ein Riesenproblem hätten. Wir sprechen bei dieser Initiative über 10 Prozent der Waffen. Damit lösen Sie das Problem nicht! Dazu müssen Sie eine andere Initiative machen, die auf den Punkt bringt, was Sie wirklich wollen. Kollegin Ida Glanzmann hat es treffend formuliert: Zuerst die Munition, dann die Waffen. Vielleicht folgt dann zuletzt die Armee - ich weiss nicht, wohin wir so kommen.
Ich habe mir gestattet, mir während der Diskussion einige grundsätzliche Gedanken zu machen. Gestatten Sie mir, dass ich dazu, zum Thema Waffen und Freiheit, noch etwas sage: Plötzlich wendet sich diese hart errungene Freiheit gegen uns. Es macht fast den Eindruck, als ob unsere Gesellschaft die über Jahrhunderte errungene und austarierte Freiheit nicht mehr ertragen würde. Man muss die Gesellschaft sozusagen vor der Freiheit wegsperren. Die Waffe als Symbol von Schutz, Freiheit und Verteidigungswillen wird als Bedrohung dieser Freiheit empfunden.
Wir sind gut beraten, wenn wir unsere Werte nicht einfach über Bord werfen. Wir sind eine Wertegesellschaft - momentan stellen wir diese Werte aber laufend infrage. Ich frage Sie: Was bleibt dann letztlich noch übrig?
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit einer klaren Mehrheit, die parlamentarische Initiative Galladé und die Petition der Berufsschule Mode und Gestaltung abzulehnen.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 07.498/1987)
Für Folgegeben ... 82 Stimmen
Dagegen ... 99 Stimmen

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