Merz Hans-Rudolf, Bundespräsident:
Die Entscheidungen, die der Bundesrat letzte Woche getroffen hat, waren unbequem, aber unausweichlich. Der Bundesrat versteht deshalb durchaus, dass jetzt im Parlament eine Phase der Unsicherheit und teilweise auch eine Phase der Fragen entstanden ist, und er ist gerne bereit, auf diese Fragen einzugehen. Angesichts der heutigen Debatte, der Interpellationen und der Anfragen, die schriftlich deponiert wurden, glaube ich, dass |
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man es mit vier Kategorien von Fragen und vier Kategorien von Themen zu tun hat: Die erste Kategorie betrifft die Frage des OECD-Musterabkommens, die zweite die Frage des Bankgeheimnisses, die dritte betrifft den Finanzplatz und die vierte die UBS, insbesondere ihr Verhältnis zu den USA. Ich werde im Folgenden zu diesen vier Themen Stellung beziehen und am Ende noch einen kurzen Ausblick in die Zukunft machen.
Zuerst zum OECD-Entscheid: In den letzten Wochen und Monaten ist in Bezug auf die Wirtschaftskrise weltweit eine grosse Dynamik entstanden, eine Dynamik, welche letztlich auch dazu geführt hat, dass die Hebelwirkung auf die OECD-Musterabkommen verstärkt wurde. Die Länder, die Vorbehalte hatten - wie die Schweiz -, sind in den letzten Wochen verstärkt in den Fokus der grossen Nationen gelangt, die ihrerseits unerhörte Ausgaben beschlossen haben und mit grossen Defiziten konfrontiert sein werden. Nehmen Sie das Beispiel der USA, die in diesem Jahr ein Defizit in der Grössenordnung von 1800 Milliarden Dollar erwarten. Es ist nicht nur die Ethik, die hier eine Rolle spielt, es ist vor allem ganz klar Interessenpolitik in Bezug auf Geldbeschaffung - man muss es sagen, wie es ist. Dieser Druck hat aufgrund der Dynamik in den grossen Staaten zugenommen, und ein Ort, an dem sich diese Staaten finden, ist die OECD. Die OECD ist ihrerseits ein Instrument, das von der G-20 benutzt wurde. Die G-20 hat ja demnächst eine weitere Tagung und möchte dort eine Reihe von Massnahmen beschliessen, um diese Weltwirtschaftskrise in den Griff zu bekommen. Ein Teil der Massnahmen, die dort vorgesehen sind, bezieht sich justament eben auch auf dieses OECD-Musterabkommen für den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit Banken.
Der Bundesrat hat am letzten Freitag beschlossen, dass er den Vorbehalt, den die Schweiz gegenüber einem Artikel, nämlich Artikel 26, des OECD-Musterabkommens gemacht hat, zurückzieht. Dieser Vorbehalt ist vor einigen Jahren angebracht worden, und er bezieht sich im Wesentlichen auf die Amts- und Rechtshilfe. Der Bundesrat hat diesen Entscheid letzte Woche getroffen, weil diese Dynamik nicht nur in den grossen Ländern stattfand, sondern weil sie sich gleichzeitig auch auf die Finanzplätze übertragen hat. Daher war der Zeitpunkt für eine solche Entscheidung wichtig. Natürlich wusste der Bundesrat schon längere Zeit, dass über diese Fragen eine internationale Debatte stattfindet. Aber stellen Sie sich vor, wir hätten im Dezember des letzten Jahres gewissermassen in vorauseilendem Gehorsam eine solche Entscheidung getroffen; das wäre nirgends verstanden worden. Wir hätten anderen Finanzplätzen in die Hände gespielt, wir hätten Vorteile preisgegeben, die wir nie und nimmer preisgeben dürfen. Jetzt sind wir in der Gemeinschaft der wesentlichen Finanzplätze, die ihrerseits praktisch gleichzeitig Hand geboten haben, um diesen Rückzug zu vollziehen; Finanzplätze wie Singapur, Hongkong und verschiedene europäische Länder haben sich praktisch gleichzeitig angeschlossen.
Dieser Entscheid bedeutet, dass künftig die Amtshilfe anders gestaltet wird, nämlich so, dass auf Anfrage im Einzelfall bei begründetem Anfangsverdacht - mit strengen Konditionen verbunden - Auskünfte über Steuerfragen gegeben werden sollen. Es werden keine sogenannten "fishing expeditions" - also Massenanfragen, aufgrund derer man versucht, an hinterzogene Steuern heranzukommen - möglich sein. Es wird in diesem Zusammenhang mit strengen Bedingungen gearbeitet. Es ist klar, dass die Ausgestaltung dieses OECD-Musterabkommens mit erweiterter Amtshilfe jetzt auch neu zu definieren ist. Da bieten sich der Schweiz verschiedene Möglichkeiten.
Wir wollen in erster Linie dafür sorgen, dass wir faire Übergangsregelungen bekommen, dass wir in den Verhandlungen mit den Partnern ein Rückwirkungsverbot erreichen, dass wir Übergangsfristen berücksichtigen, dass Steueramnestien ermöglicht werden und dass das Subsidiaritätsprinzip gewahrt bleibt. Wir wollen angesichts der Verhandlungen, die nötig sind, auch Gegenforderungen stellen, z. B. in Zusammenhang mit Quellensteuersätzen. Solche Gegenforderungen zu stellen ist nicht schwer, sie sind im Gegenteil leicht zu erreichen. Wir wollen aber auch dafür sorgen, dass Betroffene Beschwerdemöglichkeiten haben, und wir wollen vor allem dafür sorgen, dass die Umsetzung des neuen Musterabkommens ausschliesslich auf gesetzlicher Grundlage erfolgt.
Nebenbei ist natürlich auch anzustreben, dass wir die gleichen Voraussetzungen wie andere Finanzplätze haben, das ist eine Selbstverständlichkeit. Da wird die internationale Bewegung weitergehen, denn auf die Frage, was ein Fiskalparadies ist, gibt es zwei Antworten. Die eine Antwort betrifft die Frage der Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der Amtshilfe. Man nennt es "cooperative jurisdiction". Das ist die eine Antwort. Die zweite Antwort ist die auf die Frage, ob in einzelnen Ländern tiefer besteuert wird und ob gewisse Steuerobjekte gar nicht von Steuern erfasst werden. In diesem Bereich gibt es noch viel zu tun. Die Definition der OECD ruht auf beiden Pfeilern. Was wir hier diskutieren, ist besonders die Frage der Amtshilfe.
Die schwarze Liste, die hier als Instrument geplant war, um den Anliegen der OECD zum Durchbruch zu verhelfen, müssen wir ernst nehmen. Ich bitte Sie zu berücksichtigen, dass mit einer solchen schwarzen Liste Sanktionen verbunden werden können. Solche Sanktionen sind in der OECD und in den einzelnen Ländern angedacht. Wir wissen, worum es sich handeln könnte: Es sind Sanktionen, die sich an Banken richten, Sanktionen, die bei Ländern, die keine Zusammenarbeit anbieten, bei sogenannten "uncooperative jurisdictions", Erschwernisse einführen, z. B. indem im Kontakt zu solchen Banken Anforderungen an die Eigenmittel zu erhöhen sind. Oder es sind steuerliche Nachteile, die wir in Kauf nehmen müssten, beispielsweise in der Behandlung von Beteiligungserträgen, welche aus Abgangsländern in unser Land transferiert würden, aber im Herkunftsland nicht mehr abzugsfähig wären. Ich muss Ihnen sagen: Solche Dinge sind ernst zu nehmen.
Wir dürfen mit solchen Drohungen nicht spielen, weil letztlich eben auch der Werkplatz und nicht nur der Finanzplatz davon betroffen ist. Denn wozu sind die Banken da? Unter anderem eben auch dazu, unsere Exporte zu finanzieren, in der Finanzierung zu begleiten. Wenn wir hier Nachteile in Kauf nehmen müssen seitens der OECD-Länder, die auf uns einwirken wollen, dann ist das ernst zu nehmen. Das ist nicht zuletzt auch der Grund, weshalb auch die Bankiervereinigung am letzten Freitag gesagt hat, dass sie mit der Entscheidung des Bundesrates einverstanden sei - und es ist ja nun in erster Linie die Bankiervereinigung, die wissen muss, ob es sich hier um eine lohnenswerte Intervention handelt oder nicht. Mit dieser Unterstützung konnten wir rechnen. Wir sind auch der Überzeugung, dass das Thema jetzt mit dieser Unterstützung weiterzubearbeiten ist.
Das führt mich zum zweiten Thema, zum Bankgeheimnis. Ich möchte unmissverständlich klar zum Ausdruck bringen, dass das schweizerische Bankgeheimnis für in der Schweiz wohnhafte, ansässige Steuerpflichtige unverändert beibehalten bleibt. Das Bankgeheimnis wird in keiner Art und Weise tangiert. Dieses Bankgeheimnis ist tief in unserer Bevölkerung verwurzelt, und es ist auch in unserer Rechtsordnung verankert. Wir finden es in der Bundesverfassung, wir finden es im Zivilgesetzbuch, teilweise im Obligationenrecht, und wir finden es in Spezialgesetzgebungen, namentlich im Bankengesetz. Der Bundesrat sieht in keinem einzigen dieser Gesetze auch nur einen Buchstaben Revision vor. Das soll alles so bleiben, wie es ist. Wir wollen nicht den gläsernen Steuerzahler, wir wollen nicht den gläsernen Bankkunden. Wir wollen, dass auch künftig die Steuerbehörden nicht in unseren Bankkonten schnüffeln. Daran soll sich nichts ändern. Die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug, die eine Unterscheidung im Unrechtsgehalt ist und auch völkerrechtlich anerkannt ist, soll beibehalten bleiben. Das ist aus der Sicht des Bundesrates eine wichtige Voraussetzung dafür, dass wir mit dem Ausland in Bezug auf die Amtshilfe klare Verhältnisse schaffen können. Denn im Ausland ist dieser Unterschied zwischen |
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Steuerbetrug und Steuerhinterziehung nicht verstanden worden, und damit hatten wir zunehmend Probleme.
Der Bundesrat legt auch Wert auf die Feststellung, dass in Bezug auf die Behandlung von ausländischen Steuerpflichtigen künftig die Amtshilfe in engen Bahnen stattfinden wird; ich habe Ihnen das vorhin erklärt. Ich glaube, wir haben die Möglichkeit, diese Bedingungen zu fixieren: durch die Doppelbesteuerungsabkommen.
Das führt auch zur folgenden Frage: Wie wird der Entscheid des Bundesrates, den Vorbehalt gegenüber dem Musterabkommen der OECD zurückzuziehen, praktisch umgesetzt? Die praktische Umsetzung dieses Entscheides wird in den einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen erfolgen. Wir haben heute über 70 solcher Doppelbesteuerungsabkommen mit über 70 verschiedenen Staaten. Wir haben das mit einzelnen Staaten heute schon in etwas unterschiedlichen Formulierungen - im einen Fall Meistbegünstigungen, im anderen Fall Fiskaldelikte "and the like" -, und wir werden diese Bedingungen auch künftig über diese Doppelbesteuerungsabkommen mit jedem einzelnen Land aushandeln. Dort wird der Entscheid getroffen werden. Auch das Parlament wird die Möglichkeit haben, sich zum Inhalt dieser Doppelbesteuerungsabkommen zu äussern. Sie werden diese Doppelbesteuerungsabkommen, mit einem fakultativen Referendum verbunden, präsentiert bekommen; damit hat am Ende, sofern das Referendum ergriffen wird, auch das Volk die Möglichkeit, sich zu dieser Frage zu äussern.
Es wurde hier im Zusammenhang mit dem Bankgeheimnis der Vorwurf erhoben, wir hätten uns gewissermassen überraschen lassen. Diesen Vorwurf muss ich zurückweisen. Wir haben uns im Finanzdepartement schon lange mögliche Szenarien überlegt; wir haben uns überlegt, wie sich das Bankgeheimnis entwickeln könnte. Wir sind dabei zum Schluss gekommen, dass es grundsätzlich drei Stossrichtungen gibt. Die eine wäre die, zu sagen: Wir verteidigen das Bankgeheimnis sowohl im internationalen wie im nationalen Bereich durch alle Böden, wir bauen es sogar noch aus; wir mauern gewissermassen, wir sind wie eine Festung. Die zweite Strategie wäre die, zu sagen: Wir geben das Bankgeheimnis auf, damit ist das Problem vom Tisch, dann haben wir auf ewige Zeiten Ruhe. Aber diese beiden Varianten führen natürlich nicht zum Ziel. Daher war für uns klar, dass wir stattdessen eine dynamische Entwicklung nach dem Musterabkommen der OECD bevorzugten. Da war der Moment der Entscheidung eben ausschlaggebend.
Ich möchte noch einmal sagen: Wenn wir im Dezember oder im Herbst des letzten Jahres oder vor einem Jahr mit solchen Überlegungen an die Öffentlichkeit gegangen wären, hätte das eine ganz klare Schwächung des Finanzplatzes bedeutet. Alle hätten gesagt: Jetzt muss man die Mittel in jene Finanzplätze transferieren, die das Bankgeheimnis noch aufrechterhalten und die auch keine Amtshilfe gewähren, die also zu diesen "uncooperative jurisdictions" gehören. Ich hätte diejenigen, die jetzt sagen, wir hätten die Entwicklung verschlafen, nicht hören wollen, wenn wir damals, gewissermassen isoliert, mit solchen Vorstellungen dahergekommen wären.
Das führt mich zum dritten Thema, zum Finanzplatz. Es ist uns allen bewusst, dass der Finanzplatz für unsere Volkswirtschaft von ganz zentraler Bedeutung ist, das vor allem aus zwei Optiken. Die eine Optik ist die volkswirtschaftliche: Der Finanzplatz beschäftigt Zehntausende von Mitarbeitenden, der Finanzplatz liefert Gewinne an die öffentlichen Kassen ab, der Finanzplatz sorgt volkswirtschaftlich für grosse Umsätze, nicht nur bei Banken und Versicherungen, sondern auch in angrenzenden Branchen, und er ist ein wichtiger Teil unserer Volkswirtschaft. Zusammen mit der Pharmazeutik, dem Tourismus, dem Uhren- und dem Maschinensektor generiert der Finanzplatz mehr als 80 Prozent der gesamten Exporterträge. Es wäre absolut töricht, den Finanzplatz zu schwächen. Er ist auch wichtig - das ist die zweite Optik -, weil unser Land ein Exportland ist. Die Exporte sind über Kredite und Bankdienstleistungen zu bezahlen. Daher ist ein gesunder, starker Finanzplatz auch für unsere Exportindustrie von zentraler Bedeutung. Das wird auch künftig so sein, und wir werden auch künftig Sorge dazu tragen müssen, dass es so bleibt. Unser Finanzplatz hat nämlich verschiedene zentrale Vorteile:
1. Im Vordergrund steht die politische Stabilität unseres Landes im Vergleich zu anderen Finanzplätzen; da kann man sich auf unser Land verlassen. Unsere Gesetzgebungen sind berechenbar und auch durch verschiedene Verfahren demokratisch abgesichert, man kann sich auf sie verlassen.
2. Wir haben eine hohe Qualität bei den Mitarbeitenden, insbesondere eben auf den Plätzen, die den Finanzplatz in erster Linie repräsentieren; das sind Genf, Zürich, Basel, das Tessin und die Städte, in denen unsere Banken und Versicherungen ihre Sitze haben.
3. Die Infrastruktur für den Finanzplatz ist in unserem Land vorhanden und günstig.
4. Wir haben Rechtssicherheit. Darauf können sich die Anleger von Geldern in unserem Land verlassen.
5. Schliesslich haben wir mit dem Schweizerfranken eine gute Währung, wie wir jetzt wieder sehen. Er ist eine Währung, die durch die Schweizer Nationalbank sehr vorteilhaft und professionell begleitet wird.
Weil der Finanzplatz schon seit längerer Zeit mit Fragen aus dem politischen Umfeld, aber auch aus der Wettbewerbssituation heraus konfrontiert ist, hat das Finanzdepartement schon vor mehr als einem Jahr eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Entwicklung des Finanzplatzes zum Thema hatte. Es haben zahlreiche Sitzungen stattgefunden, auch Sitzungen von Subkommissionen, und wir waren praktisch am Ende der Arbeiten für eine Finanzplatzstrategie. Wir sind der Überzeugung, dass die jetzige weltwirtschaftliche Krise, aber auch der Entscheid des Bundesrates, den Vorbehalt beim OECD-Musterabkommen zurückzuziehen, neue Elemente sind und dass deshalb die Finanzplatzstrategie unter diesen Aspekten umorientiert werden muss, wenn auch nicht fundamental. Wir werden den Finanzplatz bei Weitem nicht neu erfinden müssen, aber wir müssen davon ausgehen, dass sich gewisse Vorbedingungen verändert haben. Deshalb sind entsprechende Anpassungsarbeiten an die Hand zu nehmen.
Das vierte Thema, zu dem ich mich äussern möchte, ist die Frage betreffend die UBS in den USA. Hier steht am Beginn der ganzen Entwicklung, die als Eskalation und als nichts anderes zu bezeichnen ist, die Tatsache, dass die UBS in den Vereinigten Staaten während längerer Zeit offensichtlich Beihilfe zum Steuerbetrug geleistet hat. Das ist von den amerikanischen Strafverfolgungsbehörden registriert worden, und sie haben deshalb im letzten Jahr eine entsprechende Strafverfolgung gegen die UBS eingeleitet. Verantwortlich dafür ist das amerikanische Justizdepartement. Es hat sich zuerst an die Bank gewandt, später, unter dem Titel Amtshilfe, aber auch an den Bund. Das Departement hat von Anfang an gesagt: Wir wollen, dass hier rasch Ergebnisse erzielt werden, damit es nicht durch zu lange Verfahren zu Verfälschungen kommen kann. Für diese zeitliche Dimension haben wir ein gewisses Verständnis gehabt, obschon klar war, dass wir die staatsrechtlichen Verfahren, auch die Verfahren unserer Justiz, das Amtshilfeverfahren einhalten wollen. Darauf haben wir das Departement in Washington immer wieder aufmerksam gemacht. Wir haben ihm klargemacht, dass wir ein Amts- und ein Rechtshilfeverfahren haben. Wir haben die Behörden auch beraten. Am Schluss sind sie zum Ergebnis gekommen, dass sie das Amtshilfeverfahren dem Rechtshilfeverfahren vorziehen wollten.
Seit dem Herbst des letzten Jahres haben wir dann Amtshilfegesuche bekommen, über 250. Wir mussten in kurzer Zeit entsprechende Kapazitäten aufbauen, um eine solch grosse Masse an Amtshilfegesuchen zu bewältigen. Es geschah, indem wir vierzig Juristinnen und Juristen kurzfristig in dieses Projekt eingespannt haben. Parallel dazu hat die amerikanische Steuerbehörde aber ebenfalls gesagt, dass sie in Bezug auf mögliche Hinterziehungstatbestände gegenüber der UBS und UBS-Kunden in den USA vorgehen wolle. Es hat sich hier ein gewisses Bedrohungspotenzial aufgebaut, das dann gegen Ende des Jahres auch mit Fristen verbunden |
AB 2009 N 456 / BO 2009 N 456
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wurde. Das Department of Justice, das ist die amerikanische Justizbehörde, hat uns in einem bestimmten Augenblick erklärt: Wenn bis dann und dann keine Daten geliefert werden, dann werden wir ein "indictment" gegen diese Bank einleiten. Das ist letztlich ein Lizenzentzugsverfahren. Ein solches Verfahren wäre für die UBS absolut fatal gewesen. Denn in einem solchen Fall müssen sich die grossen institutionellen Anleger von einer Bank zurückziehen. Es würden auch die grossen Kunden ihr Vertrauen verlieren. Das hätte verheerende Wirkungen in den USA wie auch für die UBS Schweiz gehabt.
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2008 eine Empfehlung an die Finma abgegeben, indem er sagte, die Finma solle alles versuchen, um diese Massnahme zu verhindern. Die Finma hat ihrerseits in verschiedenen Verhandlungen mit den amerikanischen Behörden einige Versuche unternommen, sie hat vieles gemacht. Aber am Ende hat sie gesagt: Wenn am Ende diese Daten ausgeliefert werden müssen, dann nur auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage. Der Finanzmarktaufsicht dienten die Artikel 25 und 26 des Bankengesetzes als Rechtsgrundlage. Aufgrund dieser Rechtsgrundlage hat die Finma dann im Februar diese Daten ausgeliefert. Niemand - weder der Bundesrat noch die Finma, noch wir - hat Freude an diesem Entscheid, das ist selbstverständlich. Das darf sich nicht wiederholen. Ich bin der GPDel dankbar, dass sie sich dieses Falls jetzt annimmt. Ich glaube, es ist richtig, dass wir aufzeigen, wie wir über Monate versucht haben zu verhindern, dass der Tag kommt, an dem diese Daten ausgeliefert würden.
Noch ein Blick in die Zukunft: Ich glaube, es geht jetzt darum, dass der Bundesrat eine Gesamtstrategie USA entwickeln wird, um die Interessen zu bündeln. Hier stehen verschiedene Interessen zur Diskussion. Der Bundesrat wird auch die Politik für die neuen Doppelbesteuerungsabkommen zu definieren haben; dies auch im Lichte der Zinsbesteuerung. Er hat ja dazu diese Expertengruppe, die ihn aktiv unterstützt. Der Bundesrat wird Sorge dafür zu tragen haben, dass die Aktivitäten im Zusammenhang mit der Finanzplatzstrategie, die schon aufgegleist sind, jetzt rasch fortgesetzt werden, damit für den Finanzplatz auch wieder Sicherheit besteht. Schliesslich wird der Bundesrat mit Sicherheit die internationale Zusammenarbeit in den relevanten Organisationen fortsetzen, insbesondere im Internationalen Währungsfonds, besonders aber auch im Financial Stability Forum - das ist das Gremium, in dem jetzt unter anderem auch die Bankregulierungen besprochen und entschieden werden, es gibt hier schon entsprechende Empfehlungen -, dann aber auch im Rahmen der OECD, weiter, nicht zu vergessen, im Rahmen der FATF, das ist die Organisation, die sich vor allem mit Fragen der Geldwäscherei befasst. Bei alledem bleibt das Bankgeheimnis in der Schweiz intakt. Hier gibt es keine Veränderungen, keine Anpassungen, wie immer die entsprechenden zukünftigen Arbeiten ausfallen werden.
Ganz zum Schluss noch zwei, drei Bemerkungen zu einzelnen Voten:
Frau Nationalrätin Fässler kann ich beruhigen. Wir wissen, dass die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit unserer Steuerreform im Rahmen der EU gross sind; das wissen wir schon lange. Das ist aber kein Grund, um mit der Europäischen Union zu verhandeln, sondern wir haben von allem Anfang an immer gesagt, dass wir eine eigenständige Unternehmenssteuerreform durchführen und der Europäischen Union im Dialog die Ergebnisse dieser Reform kommunizieren werden. Das wird geschehen; Sie werden noch dieses Jahr eine entsprechende Vorlage bekommen.
Was die Pauschalbesteuerung betrifft, so muss zuerst im Rahmen der Kantone eine gewisse Klarheit geschaffen werden. Die Pauschalbesteuerung ist keine Bundesangelegenheit, sondern eine Angelegenheit der Kantone. Die Kantone haben sich dieses Themas schon im letzten Jahr angenommen. Sie haben beschlossen, einmal ein Inventar zu machen, eine Aussprache zu pflegen, und dann werden wir dieses Thema weiter mitbegleiten.
Abschliessend bin ich Ihnen dankbar für diese heutige Debatte. Sie ist sehr facettenreich ausgefallen. Die Meinungen liegen in bestimmten Punkten noch sehr weit auseinander. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir gerade in den relevanten Fragen auch in Bezug auf unseren Finanzplatz und das Bankgeheimnis gemeinsame Wege finden werden. Wir müssen sie finden, weil es gilt, was eine alte Erkenntnis der Engländer ist: "United we stand, divided we fall." Wenn wir zusammenhalten, werden wir diese Probleme lösen, aber wenn wir uns auseinanderbewegen, werden wir diese Probleme nicht lösen.