Nationalrat - Sondersession 2009 (Nationalrat) - Sechste Sitzung - 30.04.09-08h00
Conseil national - Session spéciale 2009 (Conseil national) - Sixième séance - 30.04.09-08h00

08.477
Parlamentarische Initiative
Wehrli Reto.
Übertragung
der Hörgeräteversorgung ins KVG
Initiative parlementaire
Wehrli Reto.
Remise des appareils acoustiques.
Transfert dans la LAMal
Vorprüfung - Examen préalable
Einreichungsdatum 03.10.08
Date de dépôt 03.10.08
Bericht SGK-NR 14.01.09
Rapport CSSS-CN 14.01.09
Nationalrat/Conseil national 30.04.09 (Vorprüfung - Examen préalable)
Bericht SGK-SR 18.01.10
Rapport CSSS-CE 18.01.10
Ständerat/Conseil des Etats 03.03.10 (Vorprüfung - Examen préalable)

Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit
(Wehrli, Cassis, Füglistaller, Humbel Näf, Meyer Thérèse, Triponez, Weibel)
Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité
(Wehrli, Cassis, Füglistaller, Humbel Näf, Meyer Thérèse, Triponez, Weibel)
Donner suite à l'initiative

Schenker Silvia (S, BS), für die Kommission: Kommissionsmehrheit und Kommissionsminderheit sind sich einig: Der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Hilfsmittelpolitik zugunsten der Behinderten zeigt Probleme auf, die ernst zu nehmen sind. Wer hörbehindert ist und demzufolge ein Hörgerät braucht, soll ein Gerät von einer guten Qualität und zu einem angemessenen Preis erhalten. Der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle zeigt auf, dass sich die Ausgaben für Hörmittel in der IV und der AHV in den Jahren 1995 bis 2005 verdoppelt haben. In der IV und der AHV wurden 114 Millionen Franken für Hörmittel ausgegeben. 23 Millionen Franken wurden für die medizinischen Expertisen
AB 2009 N 786 / BO 2009 N 786
ausgegeben. Die Eidgenössische Finanzkontrolle kommt zur Einschätzung, dass BSV sei in den Verhandlungen mit den Leistungserbringern der Branche in einer schwachen Position. Trotz der Bemühungen des BSV, so der Bericht, seien die Tarife zu hoch. Im Bericht wird eine Reihe von Massnahmen vorgeschlagen, die dazu beitragen könnten, das Versorgungsniveau beizubehalten, aber in Bezug auf die Tarife und Preise etwas zu bewegen. Dies soll nicht nur zum Vorteil der Sozialversicherungen sein, sondern auch den Betroffenen eine finanzielle Entlastung bringen.
Die Vorschläge der Kommission sind vielfältig. Sie reichen von einer Überprüfung der Dienstleistungen der Akustiker über die Abschaffung des Besitzstandes bis hin zum Vorschlag, die Beschaffung von Hörgeräten mittels Ausschreibung zu prüfen. Das ist genau der Prozess, der jetzt im Gange ist. Inzwischen wurde dieser Prozess vom Bundesverwaltungsgericht jedoch unterbunden. Jetzt sind Verhandlungen mit der Branche und dem BSV im Gange. Der in der Chronologie letzte Vorschlag der Finanzkontrolle war der, die Überführung der Hörgerätepolitik in die Krankenversicherung zu überprüfen. Das ist das, was die parlamentarische Initiative Wehrli verlangt.
Die Kommission hat die parlamentarische Initiative Wehrli an der Sitzung vom 14. Januar 2008 geprüft und sich mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, sie abzulehnen. Es waren im Wesentlichen die folgenden Gründe, die zu diesem Entscheid geführt haben: Die Versorgung mit Hörgeräten gehört zunächst zu einem wichtigen Aspekt der Integration ins Erwerbsleben. Sie aus der Invalidenversicherung zu entfernen, nur weil es Probleme mit der Preispolitik in der Branche gibt, erschien der Mehrheit der Kommission falsch. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, es sei für die Krankenversicherer nicht einfacher als für das BSV, die Preispolitik in der Branche zu beeinflussen. Dies spreche gegen eine Verlagerung der Hörgeräteversorgung und damit des Problems in die Krankenversicherung. Es wurde darüber hinaus befürchtet, dass mit einer Verschiebung ins KVG die finanzielle Belastung der Betroffenen sogar grösser werden könnte.
Die Mehrheit der SGK ist sich bewusst, dass das Problem der Hörgeräteversorgung mit der Ablehnung der parlamentarischen Initiative Wehrli nicht gelöst ist. Die laufenden Verhandlungen zwischen der Branche und dem BSV führen hoffentlich zu einer Lösung, die von allen akzeptiert werden kann und die gleichzeitig eine qualitativ hochstehende Versorgung für die Betroffenen bedeutet. Die Kommissionsmehrheit ist aber auch der Meinung, dass das Problem durch eine Annahme der Initiative und damit eine Verschiebung eines beträchtlichen Kostenblocks ins KVG nicht gelöst wird.
Eine Minderheit der Kommission, die sich nachher auch noch äussern wird, ist der Meinung, das KVG biete bessere Möglichkeiten, die Preispolitik in der Branche zu beeinflussen, eine Verschiebung der Hörgeräteversorgung ins KVG sei darum sinnvoll und richtig.
Namens der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Baettig Dominique (V, JU), pour la commission: Le 14 janvier 2009, la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique a décidé, par 12 voix contre 9 et 2 abstentions, de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Wehrli qui propose que la remise des appareils acoustiques puisse être transférée de l'assurance-invalidité à l'assurance-maladie.
Sans entrer dans les détails, je préciserai qu'il s'agit d'une idée qui part de la constatation que les moyens auxiliaires ont vu leur coût augmenter: globalement, il y a eu un doublement des coûts entre 1995 et 2005, avec une augmentation de la demande qui a induit une forte hausse des prix. Or, il apparaît à l'auteur de l'initiative que les principes de la LAMal vont plus dans le sens de l'économicité, d'incitations positives, de par les franchises, les quotes-parts, et modéreraient ainsi la demande. Déjà, la prise en charge des lunettes a été transférée à l'assurance-maladie, et l'idée serait de pouvoir transférer également celle des instruments auditifs, dans la même logique.
La majorité de la commission a considéré que l'inscription dans la liste du matériel augmenterait certainement la participation pour les malentendants mais ne baisserait pas les prix qui sont le problème principal. Or, actuellement, l'OFAS prépare une nouvelle réglementation. Il y a aussi un recours qui est pendant devant le Tribunal administratif fédéral contre l'appel d'offres lancé par l'OFAS pour la remise des appareils auditifs. Cela a fait que la majorité de la commission a conseillé de ne pas changer actuellement les bases légales et de faire confiance aux procédures en cours.
Une minorité de la commission maintient son idée, c'est-à-dire que la demande et les prix pourraient certainement être mieux régulés dans le cadre de la LAMal.
C'est la raison pour laquelle, au nom de la majorité de la commission, je vous demande de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Wehrli.

Wehrli Reto (CEg, SZ): Wenn die Verwaltung versucht, am Parlament vorbei gesetzgeberisch tätig zu werden, dann müssen wir handeln. Genau das schlägt meine parlamentarische Initiative vor. Worum geht es? Sie haben den Medien entnehmen können, dass der Bund eine Ausschreibung zum Einkauf von Hörgeräten gestartet hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Vorgehen gestoppt, weil dazu jede gesetzliche Grundlage fehle. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig; das BSV ist an das Bundesgericht gelangt. Offensichtlich will man im BSV nicht einsehen, dass Ausschreibungen das Problem sind und nicht die Lösung für die steigenden Kosten bei AHV und IV darstellen.
Frau Schenker erwähnt nun, dass Verhandlungen mit der Branche stattfinden. Diese gleichen aber wohl eher einem arabischen Basar, und genau darauf soll sich das Parlament eben nicht einlassen. Unsere Aufgabe ist es, die Sache aus einem grundsätzlichen Blickwinkel zu betrachten und mittel- bis langfristige Lösungen vorzusehen, welche eine Hörgeräteversorgung der Menschen mit Hörproblemen sicherstellen und die Ressourcen der Sozialversicherungen gezielt einsetzen und damit schonen.
Wir bewegen uns dabei nicht im luftleeren Raum, ganz im Gegenteil: Für die Regelung der Hörgeräteversorgung liegt ein umfangreicher Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom Juli 2007 vor. Der Bericht geht akribisch den Gründen für die Verdoppelung der Kosten für die Sozialversicherungen im Zeitraum 1995 bis 2005 nach. Der Befund ist eindeutig - und hier hat Herr Baettig Recht -: Die Nachfrage an Hörgeräten hat zwischen 1995 und 2005 um 75 Prozent zugenommen, die Fallkosten ohne Teuerung hingegen nur um 4 Prozent. Den Grund sieht die Eidgenössische Finanzkontrolle im Fehlen jeglicher Sparanreize in der IV. Die Finanzkontrolle empfiehlt in ihrem Bericht unter anderem, die Überführung der Hörgeräteversorgung ins KVG zu prüfen. Mir scheint dieser Vorschlag richtig und zukunftsweisend. Ich möchte die wichtigsten drei Gründe kurz darlegen.
1. Das KVG verfügt über ein ganzheitliches System von differenzierten Prämienmodellen, Selbstbehalten, selbstgewählten Franchisen und Zusatzversicherungen. Mit einer Übertragung ins KVG könnte die Hörgeräteversorgung in ein Gesetz übergeführt werden, das die dringend benötigten Sparanreize kennt und trotzdem sozial ist.
2. Im KVG gilt das Wirtschaftlichkeitsprinzip, Massnahmen müssen wirtschaftlich sein. Das bedeutet: Wenn zwei unterschiedlich teure Massnahmen das gleiche medizinische Ziel erreichen, ist die günstigere Variante einzusetzen. Dieses Prinzip gibt es so in der IV nicht.
3. Die Überführung der Hörgeräteversorgung ins KVG beseitigt bestehende Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlungen. Die IV und die AHV vergüten Hörgeräte heute sehr unterschiedlich. Mit der Übertragung ins KVG fiele der Anreiz weg, kurz vor Übertritt in die AHV noch eine Versorgung auf Kosten der IV zu holen und lebenslang von der Besitzstandsgarantie, die die IV vermittelt, zu profitieren. Allein dieser Anreiz kostet die AHV gemäss Finanzkontrolle mehr als 7 Millionen Franken pro Jahr.
AB 2009 N 787 / BO 2009 N 787
Wie hoch wären die Mehrkosten für die Krankenversicherung? Die Übertragung ohne flankierende Massnahmen bedeutet eine Mehrbelastung der KV von etwa 120 Millionen Franken, was knapp einem Viertelprozent entspricht. Meine Initiative sieht jedoch vor, dass wir die zusätzlichen Kosten für die KV kompensieren. Diese Möglichkeiten bestehen bei der nicht immer eindeutigen Abgrenzung zwischen Leistungen der IV und der KV oder bei den Expertisen der IV, welche heute teilweise von den Krankenversicherern übernommen werden, und zwar in der Höhe von mehreren Dutzend Millionen Franken. Ich bin überzeugt, dass wir eine Regelung finden, die für die Krankenversicherung kostenneutral ist.
Ist diese Regelung für schwer hörgeschädigte Personen auch sozial verträglich? Antwort: Ja. Das KVG sieht heute bereits vor, dass Selbstbehalt und Franchise in bestimmten Fällen gesenkt oder aufgehoben werden können. Das wäre auch für Hörgeräte möglich; zahlreiche Betroffene und ihre Verbände befürworten eine solche Lösung. Wie würde diese in der Praxis aussehen? Statt der heutigen umständlichen Verhandlungen über Gerätepreise würden hoheitliche Tarife und Pauschalen festgelegt. Der Bund könnte rasch auf die technologische Entwicklung reagieren und so die Kosten senken.
Das KVG verpflichtet den Bund zu Wirtschaftlichkeit und sieht auch Vergleiche mit Auslandpreisen vor. Das sind Instrumente, die effizient und ohne unverhältnismässigen Staatseingriff eine Kostenkontrolle möglich machen und insbesondere die Leistung für die Betroffenen nicht schmälern. Oberhalb dieser staatlich festgesetzten Gerätepreise würde ein echter Qualitäts- und Preiswettbewerb entstehen. Die heute vom BSV veröffentlichte und den Wettbewerb verhindernde Liste der empfohlenen Preise würde entfallen. Im KVG entstehen so die nötigen Sparanreize bei gleichzeitiger Sozialverträglichkeit.
Schliesslich dies: Wir haben bereits zwei Motionen angenommen, nämlich die Motion Müller Walter 05.3154 und die Motion Meier-Schatz 05.3276. Diese Aufträge sind nicht rechtzeitig und auch nicht sinngemäss erledigt worden. Allein aus diesen Gründen rechtfertigen sich jetzt dieses deutliche Nachstossen und diese Umsetzung des parlamentarischen Willens. Kommt hinzu, dass die Kommission ihren Entscheid vor dem wegweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gefällt hat. Das Gericht selber hat uns den Gesetzgebungsweg deutlich gewiesen; wir können diesen Weg heute einschlagen.
Die Verwaltung hält an ihren Verstaatlichungsplänen fest. Offensichtlich ist es an uns, eine langfristig tragfähige und ebenso soziale wie finanzierbare Lösung zu finden.
Ich bitte Sie darum, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 08.477/2242)
Für Folgegeben ... 104 Stimmen
Dagegen ... 59 Stimmen

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