Wehrli Reto (CEg, SZ):
Wenn die Verwaltung versucht, am Parlament vorbei gesetzgeberisch tätig zu werden, dann müssen wir handeln. Genau das schlägt meine parlamentarische Initiative vor. Worum geht es? Sie haben den Medien entnehmen können, dass der Bund eine Ausschreibung zum Einkauf von Hörgeräten gestartet hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Vorgehen gestoppt, weil dazu jede gesetzliche Grundlage fehle. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig; das BSV ist an das Bundesgericht gelangt. Offensichtlich will man im BSV nicht einsehen, dass Ausschreibungen das Problem sind und nicht die Lösung für die steigenden Kosten bei AHV und IV darstellen.
Frau Schenker erwähnt nun, dass Verhandlungen mit der Branche stattfinden. Diese gleichen aber wohl eher einem arabischen Basar, und genau darauf soll sich das Parlament eben nicht einlassen. Unsere Aufgabe ist es, die Sache aus einem grundsätzlichen Blickwinkel zu betrachten und mittel- bis langfristige Lösungen vorzusehen, welche eine Hörgeräteversorgung der Menschen mit Hörproblemen sicherstellen und die Ressourcen der Sozialversicherungen gezielt einsetzen und damit schonen.
Wir bewegen uns dabei nicht im luftleeren Raum, ganz im Gegenteil: Für die Regelung der Hörgeräteversorgung liegt ein umfangreicher Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom Juli 2007 vor. Der Bericht geht akribisch den Gründen für die Verdoppelung der Kosten für die Sozialversicherungen im Zeitraum 1995 bis 2005 nach. Der Befund ist eindeutig - und hier hat Herr Baettig Recht -: Die Nachfrage an Hörgeräten hat zwischen 1995 und 2005 um 75 Prozent zugenommen, die Fallkosten ohne Teuerung hingegen nur um 4 Prozent. Den Grund sieht die Eidgenössische Finanzkontrolle im Fehlen jeglicher Sparanreize in der IV. Die Finanzkontrolle empfiehlt in ihrem Bericht unter anderem, die Überführung der Hörgeräteversorgung ins KVG zu prüfen. Mir scheint dieser Vorschlag richtig und zukunftsweisend. Ich möchte die wichtigsten drei Gründe kurz darlegen.
1. Das KVG verfügt über ein ganzheitliches System von differenzierten Prämienmodellen, Selbstbehalten, selbstgewählten Franchisen und Zusatzversicherungen. Mit einer Übertragung ins KVG könnte die Hörgeräteversorgung in ein Gesetz übergeführt werden, das die dringend benötigten Sparanreize kennt und trotzdem sozial ist.
2. Im KVG gilt das Wirtschaftlichkeitsprinzip, Massnahmen müssen wirtschaftlich sein. Das bedeutet: Wenn zwei unterschiedlich teure Massnahmen das gleiche medizinische Ziel erreichen, ist die günstigere Variante einzusetzen. Dieses Prinzip gibt es so in der IV nicht.
3. Die Überführung der Hörgeräteversorgung ins KVG beseitigt bestehende Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlungen. Die IV und die AHV vergüten Hörgeräte heute sehr unterschiedlich. Mit der Übertragung ins KVG fiele der Anreiz weg, kurz vor Übertritt in die AHV noch eine Versorgung auf Kosten der IV zu holen und lebenslang von der Besitzstandsgarantie, die die IV vermittelt, zu profitieren. Allein dieser Anreiz kostet die AHV gemäss Finanzkontrolle mehr als 7 Millionen Franken pro Jahr. |
AB 2009 N 787 / BO 2009 N 787
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Wie hoch wären die Mehrkosten für die Krankenversicherung? Die Übertragung ohne flankierende Massnahmen bedeutet eine Mehrbelastung der KV von etwa 120 Millionen Franken, was knapp einem Viertelprozent entspricht. Meine Initiative sieht jedoch vor, dass wir die zusätzlichen Kosten für die KV kompensieren. Diese Möglichkeiten bestehen bei der nicht immer eindeutigen Abgrenzung zwischen Leistungen der IV und der KV oder bei den Expertisen der IV, welche heute teilweise von den Krankenversicherern übernommen werden, und zwar in der Höhe von mehreren Dutzend Millionen Franken. Ich bin überzeugt, dass wir eine Regelung finden, die für die Krankenversicherung kostenneutral ist.
Ist diese Regelung für schwer hörgeschädigte Personen auch sozial verträglich? Antwort: Ja. Das KVG sieht heute bereits vor, dass Selbstbehalt und Franchise in bestimmten Fällen gesenkt oder aufgehoben werden können. Das wäre auch für Hörgeräte möglich; zahlreiche Betroffene und ihre Verbände befürworten eine solche Lösung. Wie würde diese in der Praxis aussehen? Statt der heutigen umständlichen Verhandlungen über Gerätepreise würden hoheitliche Tarife und Pauschalen festgelegt. Der Bund könnte rasch auf die technologische Entwicklung reagieren und so die Kosten senken.
Das KVG verpflichtet den Bund zu Wirtschaftlichkeit und sieht auch Vergleiche mit Auslandpreisen vor. Das sind Instrumente, die effizient und ohne unverhältnismässigen Staatseingriff eine Kostenkontrolle möglich machen und insbesondere die Leistung für die Betroffenen nicht schmälern. Oberhalb dieser staatlich festgesetzten Gerätepreise würde ein echter Qualitäts- und Preiswettbewerb entstehen. Die heute vom BSV veröffentlichte und den Wettbewerb verhindernde Liste der empfohlenen Preise würde entfallen. Im KVG entstehen so die nötigen Sparanreize bei gleichzeitiger Sozialverträglichkeit.
Schliesslich dies: Wir haben bereits zwei Motionen angenommen, nämlich die Motion Müller Walter 05.3154 und die Motion Meier-Schatz 05.3276. Diese Aufträge sind nicht rechtzeitig und auch nicht sinngemäss erledigt worden. Allein aus diesen Gründen rechtfertigen sich jetzt dieses deutliche Nachstossen und diese Umsetzung des parlamentarischen Willens. Kommt hinzu, dass die Kommission ihren Entscheid vor dem wegweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gefällt hat. Das Gericht selber hat uns den Gesetzgebungsweg deutlich gewiesen; wir können diesen Weg heute einschlagen.
Die Verwaltung hält an ihren Verstaatlichungsplänen fest. Offensichtlich ist es an uns, eine langfristig tragfähige und ebenso soziale wie finanzierbare Lösung zu finden.
Ich bitte Sie darum, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.