Nationalrat - Sommersession 2009 - Dritte Sitzung - 27.05.09-08h00
Conseil national - Session d'été 2009 - Troisième séance - 27.05.09-08h00

04.430
Parlamentarische Initiative
Maitre Jean-Philippe.
Regulierung der Bücherpreise
Initiative parlementaire
Maitre Jean-Philippe.
Réglementation du prix du livre
Erstrat - Premier Conseil
Einreichungsdatum 07.05.04
Date de dépôt 07.05.04
Bericht WAK-NR 31.10.06
Rapport CER-CN 31.10.06
Nationalrat/Conseil national 20.12.06 (Frist - Délai)
Bericht WAK-NR 20.04.09 (BBl 2009 4135)
Rapport CER-CN 20.04.09 (FF 2009 3663)
Stellungnahme des Bundesrates 20.05.09 (BBl 2009 4169)
Avis du Conseil fédéral 20.05.09 (FF 2009 3697)
Nationalrat/Conseil national 27.05.09 (Erstrat - Premier Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 02.12.09 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 02.03.10 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 06.12.10 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 02.03.11 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 18.03.11 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 18.03.11 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses (BBl 2011 2703)
Texte de l'acte législatif (FF 2011 2525)

Antrag der Mehrheit
Eintreten

Antrag der Minderheit
(Kaufmann, Estermann, Favre Charles, Flückiger, Gysin, Miesch, Müller Philipp, Rime, Theiler, Walter, Wandfluh)
Nichteintreten

Antrag des Bundesrates
Nichteintreten

Antrag der Minderheit
(Kaufmann, Flückiger, Gysin, Ineichen, Leutenegger Filippo, Rime, Scherer, Schibli, Schneider, Spuhler, Theiler, Zemp)
Rückweisung an die Kommission (= gemäss Bundesrat)

Eventualantrag des Bundesrates
Rückweisung an die Kommission (Auftrag gemäss Stellungnahme des Bundesrates)

Proposition de la majorité
Entrer en matière

Proposition de la minorité
(Kaufmann, Estermann, Favre Charles, Flückiger, Gysin, Miesch, Müller Philipp, Rime, Theiler, Walter, Wandfluh)
Ne pas entrer en matière

Proposition du Conseil fédéral
Ne pas entrer en matière

Proposition de la minorité
(Kaufmann, Flückiger, Gysin, Ineichen, Leutenegger Filippo, Rime, Scherer, Schibli, Schneider, Spuhler, Theiler, Zemp)
Renvoi à la commission (= selon Conseil fédéral)

Proposition subsidiaire du Conseil fédéral
Renvoi à la commission (Mandat selon avis du Conseil fédéral)

Fässler-Osterwalder Hildegard (S, SG), für die Kommission: Während mehr als hundert Jahren bildete die Preisbindung - ab 1993 über einen sogenannten Sammelrevers - in der Deutschschweiz die Grundlage für die Vermarktung von Büchern. Im September 1999 erklärte die Wettbewerbskommission (Weko) diese deutschschweizerische Branchenabrede für unzulässig. Gegen diese Verfügung legte der Schweizerische Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) Rekurs ein. Dieser Rekurs durchlief alle Instanzen und wurde schliesslich abgelehnt. Im Mai 2007 wurde die Buchpreisbindung endgültig aufgehoben, als der Bundesrat beschloss, für das Buch keine Ausnahme aufgrund überwiegender Interessen zu gewähren. Er entschied dies nicht zuletzt aufgrund der von der Weko gemachten Effizienzprüfung, die keine nachweisbaren Wirkungen ergeben hatte. Der Bundesrat hätte eine solche Ausnahme gemäss Artikel 8 des Kartellgesetzes machen können, lehnte aber das entsprechende Gesuch des SBVV ab.
Seit Mai 2007 besteht in der Deutschschweiz keine Bindung der Buchpreise mehr. In der französischen Schweiz wurden die Bücherpreise Anfang der Neunzigerjahre freigegeben. In der italienischsprachigen Schweiz war der Buchpreis immer frei.
Mitten in der Rekursphase, am 7. Mai 2004, reichte unser damaliger, inzwischen verstorbener Ratskollege Jean-Philippe Maitre eine parlamentarische Initiative ein, die verlangte, dass so rasch wie möglich die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen seien, die für die Regulierung der Bücherpreise in der Schweiz notwendig seien. Am 15. September 2004 gab die WAK des Nationalrates dieser Initiative mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge. Am 23. Mai 2005 schloss sich die WAK des Ständerates mit 7 zu 5 Stimmen diesem Entscheid an.
Die WAK des Nationalrates beauftragte sodann eine Subkommission, die Umsetzung der parlamentarischen Initiative zu überprüfen. In sechs Sitzungen führte diese Subkommission Anhörungen mit ausländischen Experten, mit Vertretern des Bundesamtes für Kultur, des Bundesamtes für Justiz, des Seco, der Weko und der Preisüberwachung durch. Am 13. April 2006 beschloss die WAK die Weiterführung der Arbeit und die Ausarbeitung einer Vorlage.
Die dafür notwendige Fristverlängerung wurde ihr vom Nationalrat mit 124 zu 62 Stimmen deutlich gewährt. Nachdem die WAK-NR am 20. Februar 2007 die Grundzüge eines Buchpreisregulierungsgesetzes festgelegt hatte, beauftragte sie die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Gesetzestextes. An dieser Stelle möchte ich mich bei der Verwaltung für ihre Arbeit und Kooperationsbereitschaft ausdrücklich bedanken.
Nachdem der Bundesrat, wie bereits erwähnt, im Mai 2007 die Buchpreisbindung aufgehoben hatte, beschloss die WAK-NR am 3. September 2007 mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Beratung des inzwischen von der Verwaltung erarbeiteten Gesetzentwurfes auszusetzen und die ersten Auswirkungen der neuen Situation im Buchmarkt abzuwarten. Nachdem der dazu vom Seco erstellte Bericht von der WAK am 26. August 2008 zur Kenntnis genommen wurde - er brachte, nicht unerwartet, keine schlüssigen Aussagen -, nahm die Kommission ihre Beratungen wieder auf und verabschiedete am 13. Oktober 2008 einen Vorentwurf. Dieser wurde vom 7. November 2008 bis am 3. Februar 2009 in die Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassungsresultate finden Sie zusammengefasst im Bericht der WAK vom 20. April 2009 ab Seite 15.
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer äusserte sich positiv zu einer Regulierung der Buchpreise. Nach Diskussion dieser Vernehmlassungsresultate und der Würdigung des mündlichen Mitberichtes der WBK-NR beschloss die WAK am 20. April 2009 mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, Ihnen den heute vorliegenden Gesetzesvorschlag zur Beratung zu unterbreiten. Er entspricht der Vernehmlassungsvorlage, versehen mit einigen redaktionellen Änderungen. Am 20. Mai 2009 schliesslich hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Projekt der WAK-NR verabschiedet. Er beantragt darin, auf den Gesetzentwurf nicht einzutreten,
AB 2009 N 854 / BO 2009 N 854
eventualiter den Entwurf an die Kommission zurückzuweisen, um ihn in einigen vom Bundesrat kritisierten Punkten zu verbessern.
Ich möchte auf die bundesrätliche Argumentation hier nicht weiter eingehen, denn dies kann Frau Bundesrätin Leuthard sicher besser als ich. Gestern Morgen hat die WAK die Stellungnahme des Bundesrates beraten. Sie kam dabei mit 14 zu 12 Stimmen zum Schluss, an ihrem Eintretensentscheid festzuhalten. Der Rückweisungsantrag im Sinne des Bundesrates wurde mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt.
Die Mehrheit der WAK beantragt Ihnen - mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung am 20. April 2009 und mit 14 zu 12 Stimmen am 26. Mai 2009 -, auf die Vorlage einzutreten, was auch ich Ihnen empfehle.
Ich möchte noch kurz einen Blick über die Grenzen werfen, bevor ich Ihnen die Vorlage skizziere und auf die Mehrheits- und Minderheitsargumente bezüglich Eintreten auf das Geschäft eingehe.
In der Schweiz werden nur etwa 20 Prozent der gehandelten Bücher hergestellt. Wir sind also in Sachen Buch ein ausgesprochenes Importland. Die uns umgebenden Nachbarländer, die Bücher in unseren Landessprachen publizieren, also Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien, kennen alle eine gesetzliche Preisbindung. In Frankreich wurde nach einer Phase ohne Preisbindung durch die sogenannte Loi Lang eine solche wiedereingeführt. In Grossbritannien wurde die Buchpreisbindung abgeschafft. Die Hoffnung der Konsumentinnen und Konsumenten auf generell tiefere Buchpreise hat sich nicht erfüllt.
Die Grundzüge des vorliegenden Entwurfes sind folgende: Es gibt eine für die ganze Schweiz geltende obligatorische Buchpreisbindung. Ein gewisses Buch wird also zumindest für eine gewisse Zeit in jeder Verkaufsstelle gleich viel kosten. Es gibt einen Fixpreis; Rabatte sind im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes möglich. Es gibt eine Mindestdauer für die Preisbindung. Die Festsetzung des Preises wird der Branche übertragen, das heisst dem Importeur oder der Importeurin beziehungsweise dem Verlag. Der Preisüberwacher bekommt ein Interventionsrecht, um die missbräuchliche Überhöhung des Preises, verglichen mit dem Auslandpreis, zu verhindern.
Was sind die Argumente der Mehrheit, die Ihnen Eintreten auf die Vorlage empfiehlt?
1. Das Buch ist nicht einfach ein Konsumgut. Es ist auch ein Kulturgut und verdient daher eine besondere Unterstützung, insbesondere in einem Land, das vier Landessprache zu pflegen aufgefordert ist.
2. Mit der Preisbindung kann ein vielfältiges Angebot sowohl an Buchtiteln als auch an Verkaufsstellen erhalten werden. Die Preisbindung erlaubt es auch kleineren Buchhandlungen, durch Verhinderung des Preisdrucks auf Bestseller ein breites Angebot auch an Titeln, die eben keine Bestseller sind, zu gewährleisten.
3. Die Zahl der Buchhandlungen geht nicht so schnell zurück, da kein aggressiver Verdrängungswettbewerb von Buchhandelsketten geführt werden kann. So hat ein dezentrales Netz von Buchhandlungen mit seinem qualitativ hochstehenden Service weiterhin die Möglichkeit zu überleben.
4. Dies ist nicht zum Schaden der Konsumentinnen und Konsumenten. Die Erfahrungen aus Grossbritannien haben gezeigt, dass die Buchpreise im Jahrzehnt nach der Abschaffung der Preisbindung deutlich stärker stiegen als die Konsumentenpreise. Für die Schweiz galt zu Zeiten des Sammelrevers, dass der Preisunterschied zwischen der Schweiz und Deutschland zwischen 12 und 18 Prozent betrug, im französischsprachigen Teil der Schweiz war es gegenüber Frankreich aber ein Unterschied von 25 bis 33 Prozent.
Die Minderheit empfiehlt Ihnen aus folgenden Gründen Nichteintreten:
1. Sie bezweifelt, dass sich kulturpolitische Ziele mit der Regulierung der Buchpreise erreichen lassen.
2. Weder ein dichtes Vertriebsnetz noch ein vielfältiges Verlagsangebot seien durch gebundene Preise zu erreichen; dies zeigten Erfahrungen aus der Schweiz und dem Ausland. Unabhängige Buchhandlungen könnten viel eher dank geschickter Verkaufs- und Werbestrategien überleben als dank der Preisbindung.
3. Konsumentinnen und Konsumenten können die Preisbindung im Internetzeitalter leicht durch elektronische Buchbestellungen umgehen.
4. Schliesslich sei der schwerwiegende Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit nicht kulturpolitisch zu rechtfertigen.
Im Namen der WAK-Mehrheit beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.

de Buman Dominique (CEg, FR), pour la commission: "Certes le livre, comme Malraux aimait à le dire du cinéma, est aussi une industrie. Toutefois, il n'est pas que cela. Il est plus que cela." Cette citation d'un des plus grands écrivains et ministres de la culture français situe d'entrée de cause le débat de ce matin. Comme l'a d'ailleurs admis l'Unesco, le livre est un bien économique et culturel qui mérite certaines dérogations aux règles du marché.
C'est la raison pour laquelle la commission en charge de cet objet aurait aussi bien pu être la Commission de la science, de l'éducation et de la culture que la Commission de l'économie et des redevances. La CSEC a d'ailleurs pris position sur le projet de loi issu de l'initiative parlementaire de notre ancien et regretté collègue, Monsieur Jean-Philippe Maitre.
C'est en raison toujours de la mixité de la nature de cette matière que la constitutionnalité de cette loi émane non pas d'articles pris isolément - technique adoptée par le Conseil fédéral - mais d'un faisceau d'articles, soit les articles 69, 94 et 103 Cst. qui, ensemble, fondent la compétence de la Confédération. Faut-il préciser encore à cet égard que l'article 69 sur la culture, relativement récent, n'a pas encore fait l'objet d'une application et d'une jurisprudence qui autoriseraient quiconque à l'exclure aujourd'hui?
Enfin, il faut rappeler au Conseil fédéral d'une part le principe de la séparation des pouvoirs, qui ne lui permet pas de s'ériger en censeur de la république, d'autre part que la Suisse n'a pas de Cour constitutionnelle. Le Parlement décide donc, point!
De quoi s'agit-il? Il s'agit d'un marché particulier: 80 pour cent des livres sont importés, pour l'ensemble du pays, des divers pays où l'on parle une des langues nationales de la Suisse. Le livre est un produit que le client achète dans 50 pour cent des cas parce qu'il le voit, parce qu'il le palpe, ce qui le différencie du marché du CD ou du DVD. Cela postule donc des étalages, des coûts d'exposition et de stockage. Ce marché connaît certes des best-sellers, mais aussi des produits de niche plus recherchés dont les tirages sont plus restreints et les coûts de fabrication à l'unité plus élevés. Pour que chaque ouvrage ait une chance économique égale, il faut une sorte de péréquation, de solidarité des prix entre ces différents produits intellectuels et matériels qui ont droit à la même chance de diffusion. Voilà pourquoi il faut freiner - non pas empêcher mais freiner - le phénomène de concentration des librairies pour éviter que le succès facile - je dirai trop facile - du best-seller tue la lucarne du livre de niche. Si une grande surface fait un gros chiffre d'affaires avec quelques ouvrages faciles, quel volume devra faire le petit libraire pour vivre, survivre, faire vivre? Il ne s'agit pas de volume, vous l'avez compris, mais de qualité.
Contrairement à ce que dit le Conseil fédéral qui feint de ne toujours pas entendre, voire comprendre, on n'est pas du tout confronté à une menace sur une branche, mais sur la diversité des points de vente et des produits. Dans un marché qui serait totalement désorganisé, et il l'est en Suisse romande, le nombre de librairies diminue ainsi, et c'est comme ça que plus de cinquante échoppes ont disparu ces dernières années, soit un tiers de l'effectif.
C'est ce phénomène qui avait précisément incité notre collègue démocrate-chrétien, Monsieur Maitre, à intervenir ici. Ce problème, tous nos pays voisins l'ont saisi, et ils ont réglementé le marché du livre. Ils ne sont probablement pas plus bêtes que nous, et Monsieur le conseiller fédéral Couchepin n'a pas réussi à faire dire à Antoine Gallimard le contraire de l'évidence.
AB 2009 N 855 / BO 2009 N 855
Bien plus, le gouvernement français Fillon, d'une nature bien différente du gouvernement auquel appartenait Monsieur Lang, vient de rendre public, le 10 mars 2009, un rapport rédigé par le député Gaymard et commandé par la ministre de la culture, Madame Christine Albanel, qui confirme l'opportunité d'une réglementation du prix du livre. C'est une opportunité d'abord à cause du maintien de l'offre, et ensuite parce que le prix moyen des livres a moins augmenté en France que l'indice général des prix à la consommation.
Ce constat, valable dans tous les autres pays, fonde l'intérêt du consommateur à l'adoption d'une telle loi qui favorise ainsi le libéralisme économique par l'établissement de règles-cadres qui garantissent la concurrence sur la durée. De ce rapport, le Conseil fédéral ne cite pas une ligne, alors qu'il cite un arrêt judiciaire autrichien qui sème un trouble partiel et momentané dans les esprits mais ne remet pas en cause fondamentalement la réglementation du prix du livre.
La branche - parce qu'il s'agit bien d'une branche économique - a fait d'immenses efforts pour réduire des prix qui, il faut le dire, étaient souvent trop élevés par rapport aux pays d'édition, et elle s'est unie dans une solution de concordance afin de permettre l'élaboration d'une réglementation applicable dans l'ensemble de la Suisse. La branche appuie fondamentalement ce projet de loi.
L'Union suisse des arts et métiers appuie d'ailleurs aussi cette requête et ce projet de loi, et non pas l'idée de recourir à l'actuelle loi sur les cartels que le Conseil fédéral avait lui-même écartée et qu'il a aujourd'hui, permettez-moi l'expression, le toupet de préconiser à la fin de l'avis que le Parlement vient de recevoir. En matière de mauvaise foi, il y a des situations où un brevet pourrait créer des richesses!
La loi qui vous est proposée est simple. Elle innove, elle est donc perfectible, mais elle apporte une solution à un problème réel. Cette loi n'est pas la seule solution.
Elle est un instrument de promotion du livre, à côté du soutien aux bibliothèques publiques que le Conseil fédéral a essayé à trois reprises et sans succès de réduire de 25 pour cent - j'en parle en connaissance de cause, puisque, comme président de Bibliomedia, nous avons fort heureusement pu maintenir l'aide de la Confédération. Il y a aussi le taux préférentiel de TVA que le même Conseil fédéral voudrait aussi supprimer en vertu du projet de loi actuellement pendant devant les commissions du Parlement. Alors, de la part du gouvernement, contester aujourd'hui l'un des piliers de cette politique d'ensemble alors qu'on est en train de scier les autres, c'est contribuer purement et simplement à l'effondrement de l'édifice.
La discussion par article permettra de délibérer sur le champ d'application de la loi - assujettissement ou non du marché transfrontalier -, la fixation des prix, la durée du prix réglementé, l'octroi et les conditions de rabais, le contrôle des prix conventionnés et le régime des sanctions.
Maintenant, c'est le principe qu'il faut décider par le vote d'entrée en matière au terme de quatre années de travail en commission et en sous-commission, de concertation avec et à l'intérieur de la branche, et avec l'appui loyal et compétent de Monsieur Guido Sutter du SECO, qui est présent, que je salue et que je remercie. Ne pas entrer en matière, ce serait tout simplement évacuer le problème sans le régler, sans apporter de solution. Il faut donc entrer en matière et ainsi soutenir une branche, l'économie et la culture, mais aussi les consommateurs, et permettre ensuite aux sensibilités de s'exprimer sur les nuances du projet.
Depuis le dépôt de l'initiative parlementaire, une courte majorité s'est toujours prononcée en faveur de ce projet. Le Conseil national l'avait lui-même soutenu, en décembre 2006, en prolongeant de deux ans le délai de validité de l'initiative à une large majorité.
La majorité de la Commission de l'économie et des redevances vous propose d'entrer en matière et de voter un projet de loi-cadre simple, qui ne coûte par ailleurs rien à l'Etat, en suivant les propositions de la majorité. Elle vous demande de rejeter la proposition de non-entrée en matière et la proposition de renvoi à la commission, qui sera développée tout à l'heure et sur laquelle nous aurons l'occasion de revenir après l'intervention de Madame la conseillère fédérale Leuthard.

Kaufmann Hans (V, ZH): Wir diskutieren nun schon seit einigen Jahren über die Buchpreisbindung. Dennoch kann man heute nicht sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Im Gegenteil! Die Verzögerung hat allerdings auch ein paar Vorteile.
Wir haben nun seit zwei Jahren, also seit Mai 2007, als die Buchpreisbindung aufgehoben wurde, Erfahrungen mit dem freien Büchermarkt. Im Gegensatz zu Deutschland und Österreich, wo ja nach wie vor solche Regulierungen gelten, nahmen bei uns die Umsätze im Buchhandel zu. Seit unserer letzten Diskussion im Parlament haben Sie hier im Saal ja auch das Cassis-de-Dijon-Prinzip akzeptiert. Gerade jene Parteien, die sich dafür einsetzten, wollen nun aber diese Marktöffnung mit Ausnahmen wieder unterlaufen. Schliesslich hat der Europäische Gerichtshof vor wenigen Tagen ein Urteil gefällt, das die Buchpreisbindung in Österreich für importierte Bücher aus Deutschland als eine Behinderung des freien Warenverkehrs darstellt. Letzte Woche haben wir dann schliesslich noch die Stellungnahme des Bundesrates zu unserem Gesetzentwurf erhalten. Die Mängelliste des Bundesrates ergänzt eigentlich meine Gründe für das Nichteintreten. Falls Sie dennoch eintreten wollen, beantrage ich Ihnen, die Vorlage an die WAK zurückzuweisen, damit wir wenigstens die gravierendsten Mängel, die der Bundesrat aufgezeigt hat, beheben können.
Ich kann aus Zeitgründen nicht alle Schwachstellen blosslegen, aber ein paar möchte ich doch präsentieren:
1. Gemäss Bundesrat fehlt die Verfassungsgrundlage für ein solches Gesetz.
2. Die Wirtschaftsfreiheit wird durch ein solches Gesetz deutlich eingeschränkt.
3. Die kulturpolitischen Ziele können nicht mit überhöhten Preisen auf Büchern erreicht werden; für Kulturförderung stehen andere Instrumente zur Verfügung. Wenn ich all die Zuwendungen staatlicher und staatsnaher Institutionen und die ermässigte Mehrwertsteuer auf die rund 300 jährlich erscheinenden Schweizer Literaturwerke umrechne, dann komme ich auf einen Betrag von über 30 000 Franken pro Werk. Sie müssen sehen, dass die Schweizer Literaturwerke weniger als 1 Prozent des Schweizer Bücherumsatzes ausmachen. Deshalb also sollen wir auf den restlichen 99 Prozent einen überhöhten Preis zahlen - das ist doch Unsinn! Gemäss Branchenvertretern kostet diese Strukturerhaltung die Konsumenten jährlich zwischen 70 und 120 Millionen Franken.
4. Die Umrechnungskurse der importierten Bücher - die machen ja beispielsweise in der Deutschschweiz 80 bis 90 Prozent des Umsatzes aus - sind teilweise eine Unverschämtheit. Ich habe vor Kurzem einmal nachgerechnet und festgestellt, dass einzelne Bücher zu einem Euro/Franken-Kurs von 2 Franken umgerechnet wurden, während der Tageskurs damals bei Fr. 1.60 lag. Umgekehrt musste ich auch feststellen, dass Schweizer Verleger - ich erinnere hier vielleicht an das Buch unseres ehemaligen Kollegen Strahm - das gleiche Buch im Ausland zu einem Euro-Kurs von damals, glaube ich, Fr. 1.44 verkauft haben. Die Ausländer erhalten also noch 10 Prozent Rabatt. Das ist für mich eigentlich ein Skandal.
Die Buchpreisbindung hat auch dazu geführt, dass immer mehr Bücher über das Internet direkt importiert werden. Die Schweizer Buchhändler können sich nicht wehren, denn sie sind ja im Falle einer Preisbindung an diese Preise gebunden. Sie müssen sehen, dass dieser Internethandel inzwischen schon rund 10 Prozent erreicht hat.
Mit dem neuen Gesetz soll auch eine unglaubliche Administration aufgezogen werden. Wer bezahlt das? Das tun letztlich wieder wir Steuerzahler. Wenn es aber dann um Eigeninteressen geht, dann werden plötzlich Rabatte möglich, etwa für Bibliotheken, wo unser Kollege de Buman als Präsident amtet. Aber dort, wo er nicht Präsident ist, da gibt es keine Rabatte, zum Beispiel für Schulen. Ich denke doch,
AB 2009 N 856 / BO 2009 N 856
dass gerade Schulen wesentlich dazu beitragen, dass das Lesen in der Schweiz verbreitet wird.
Zusammengefasst bin ich der Meinung, dass das ganze Gesetz der Verbreitung des Buches in der Schweiz schadet und die Konsumenten benachteiligt. Deshalb beantrage ich Nichteintreten. Sollten Sie dennoch eintreten, bitte ich Sie, das Gesetz an die WAK zurückzuweisen, mit dem Auftrag, endlich die nötige Verfassungsgrundlage zu schaffen und die Kompatibilität mit dem Freihandelsabkommen mit der EU sowie mit dem erwähnten Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2009 und der vom Parlament beschlossenen Übernahme des Cassis-de-Dijon-Prinzips zu überprüfen. Falls wir die Regelungen im Internetgeschäft auch noch verschärfen, dann bitte ich Sie doch, dass man auch in der WAK nochmals überprüft, ob diese Kontrollen in der Praxis überhaupt durchführbar sind. Ich werde dann bei den entsprechenden Minderheitsanträgen nochmals darauf zurückkommen.
Ich bitte Sie also, nicht einzutreten beziehungsweise gegebenenfalls den Eventualantrag auf Rückweisung des Geschäftes an die WAK anzunehmen.

Freysinger Oskar (V, VS): Eine Frage: In Grossbritannien, wo die Preisbindung aufgegeben wurde, sind die Bücherpreise in den letzten zehn Jahren drastisch gestiegen. In Deutschland, Frankreich und Österreich, wo eine Preisbindung besteht, sind sie gesunken. Frage an Sie: Ist das nicht darauf zurückzuführen, dass die Grossverkäufer, sobald sie ihre kleineren Konkurrenten durch Tiefstpreise im Bestsellerbereich in den Konkurs getrieben haben, dank ihrer De-facto-Monopolstellung die Preise festlegen können, die sie wollen - und wir also den freien Markt dadurch zerstören?

Kaufmann Hans (V, ZH): Für diesen Fall, wenn es marktbeherrschende Stellungen und Marktmissbräuche gibt, haben wir ja das Kartellgesetz. Ich möchte aber sagen, dass ich selber nicht selten Bücher aus England beziehe, weil sie dort eben billiger sind als in der Schweiz. Ich kann hier nur den Tipp geben, für Sie als Politiker: www.politicos.co.uk heisst das Internetportal. Da können Sie sehen: Die Bücher sind billiger.

Schelbert Louis (G, LU): Die grosse Mehrheit der Fraktion der Grünen beantragt, auf die Vorlage einzutreten, und empfiehlt im Wesentlichen, den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen. Der vorliegende Gesetzentwurf stützt sich auf die Bundesverfassung, was der Bundesrat und ein Teil der Kommission - unseres Erachtens allerdings zu Unrecht - bestreiten. Die Begründung: Der Bund darf kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen; das steht in Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung. In der Tat sind zwei Drittel der Kantone für die Buchpreisbindung. Der Bund kann zudem strukturpolitisch wirken und darf vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen; das steht in Artikel 103 der Bundesverfassung. Das würde er hier machen, da sich damit die Vielfalt und die Qualität des Buches fördern lassen. Die Vorlage erlaubt insbesondere auch kulturellen Minderheiten den Zugang zu Büchern. Im Weiteren erleichtert sie Autorinnen und Autoren den Zugang zu Verlagen. Mit anderen Worten: Die Argumentation des Bundesrates sticht für uns hier nicht. Im Übrigen kennt auch das umliegende Ausland das erfolgreiche Instrument der Buchpreisbindung.
Gemäss den Anträgen der Mehrheit der Kommission würden die Buchpreise obligatorisch während achtzehn Monaten für die ganze Schweiz gebunden. Die Preise müssten durch die Branche - Verleger oder Importeure - festgelegt werden. Die Massnahme würde den kleinen und mittleren Buchhandlungen helfen, ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern. Sie könnten so auch mit Bestsellern noch Geld verdienen, was ohne Preisbindung schwierig bis unmöglich ist. Verschiedene Umfragen sowie ein Symposium der Gewerkschaft Comedia zeigten, dass seit der Aufhebung der Buchpreisbindung die Preise von Büchern im Allgemeinen gestiegen sind. Zwar sanken jene von Bestsellern, jene anderer Bücher aber sind gestiegen. Mit den Tiefpreisen von Supermärkten und Buchhandelsketten können kleine Buchhandlungen nicht konkurrieren. Sie verlieren die Kundschaft, die auch regelmässig Spontankäufe tätigt. Für Buchhandelsketten und Warenhäuser dagegen sind die meistverkauften Bücher eher ein Marketinginstrument. Ergebnis: Der regulierte Preis kann die Kleinen schützen; das ist gewollt.
In der Fraktion der Grünen gaben neben dem Grundsatz vor allem zwei Bestimmungen zu reden; zum einen die Frage, wie Missbräuche kontrolliert werden sollen. Eine knappe Mehrheit sprach sich für das System mit dem Preisüberwacher aus. Dieses lässt die nötige Flexibilität zu und, wenn es gerechtfertigt ist, auch höhere Preise, das heisst den Ausgleich zwischen den Interessen der Branche und jenen der Konsumentinnen und Konsumenten. Der faktische Gegenvorschlag, das sogenannte Bandbreitenmodell, fand keine Mehrheit, weil befürchtet wurde, dass der Branche damit eine zu hohe Marge zugehalten würde; wir kommen im Detail darauf zurück.
Die zweite Diskussion entspann sich um den grenzüberschreitenden Internethandel. In der Kommission hatten wir Grünen die Lösung gemäss Entwurf unterstützt. In der Folge erreichten uns aber andere Argumente. Mit der Streichung der Bestimmung gibt der Gesetzgeber den betroffenen Privaten die Möglichkeit, allfällige Unklarheiten gerichtlich beurteilen zu lassen. Damit können wir gut leben.
In diesem Sinne beantragen wir, auf die Vorlage einzutreten und im Wesentlichen der Mehrheit zu folgen.
Noch zwei Worte zu Kollege Kaufmann. Erstens: Es ist nicht richtig, dass Schulbücher nicht von Rabatten profitieren könnten. Der Artikel ist offengehalten, diese Behauptung hat keinen Boden. Zweitens: Die Differenzen zwischen den Preisen in Deutschland und den Preisen in der Schweiz, die Sie festgestellt haben, haben seit Mai 2007 nichts mehr mit der Buchpreisbindung zu tun, weil der Bundesrat diese ja aufgehoben hat.

von Graffenried Alec (G, BE): Bücher sind keine Turnschuhe, Bücher sind keine Kartoffeln, und Bücher sind keine Autobatterien. Wir sprechen heute davon, ob wir einen Markteingriff wagen wollen. Wir würden diesen Eingriff bei Turnschuhen, Kartoffeln oder Autobatterien nicht vorschlagen und nicht empfehlen.
Heute sprechen wir aber von Büchern, und das sind spezielle Güter. Der Buchmarkt ist ein besonderer Markt, der anderen Gesetzen folgt. Ich habe gestern mit einem Autor gesprochen, der vor sechs Wochen ein Buch im NZZ-Verlag - es könnte auch irgendein anderer Verlag sein - herausbrachte. Und was glauben Sie, was hat ihm der Verlag bezahlt, damit er ihm dieses Buch verkauft? Was glauben Sie? Nichts hat er bezahlt! Das läuft nicht so. Der Autor selber hat dem Verlag 24 000 Franken bezahlen müssen, damit dieses Buch überhaupt erscheinen kann. Es ist etwas Spezielles, dass man für ein Werk, das man eigentlich verkauft, etwas bezahlen muss. Aber das zeigt, dass der Büchermarkt ein spezieller Markt mit speziellen Gesetzen und speziellen Gütern ist, der eben auch speziell behandelt werden muss.
Wir sind uns in den Zielen doch alle einig, Hans Kaufmann. Wir wollen, dass die Autorinnen und Autoren von einem funktionierenden Buchmarkt profitieren können. Wir wollen, dass weiterhin Bücher geschrieben werden. Wir wollen, dass es weiterhin Verlage gibt, die Bücher herausbringen, auch in der Schweiz. Wir wollen weiterhin, dass Bücher in möglichst vielen und möglichst attraktiven Buchhandlungen verkauft werden.
Natürlich wollen wir keine Hochpreisinsel, Herr Kaufmann. Das wollen wir nicht. Wir wollen die Bücher auch günstig an die Leserschaft abgeben. Aber dafür gibt es Bibliotheken und Antiquariate, dafür gibt es die Befristung der Buchpreisbindung in der Regel auf 18 Monate. Das sind ja die Instrumente; ab dann sollen die Buchpreise wieder frei sein.
Verstehen Sie mich richtig: Ich weiss nicht, ob wir mit der Buchpreisbindung einen grossen Beitrag an die Autorinnen und Autoren, an die Verlage und an die Buchhandlungen leisten können. Ich weiss nicht einmal, ob die
AB 2009 N 857 / BO 2009 N 857
Buchpreisbindung irgendein Problem des Buchhandels wird lösen können. Wir befinden uns in einem rasenden Strukturwandel. Nicht nur der Buchmarkt an sich ist im Wandel, auch der Umgang mit Inhalten, mit Informationen ist in einem ständigen Wandel begriffen. Wir wissen nicht, ob in dreissig Jahren noch Bücher wie heute gelesen werden oder ob sich das E-Book durchsetzen wird. Das können wir heute doch gar nicht beurteilen. Aber wir wissen eines: Wir wissen heute, dass die Branche und alle an den Büchern interessierten Kreise auf dieses Mittel vertrauen. Deswegen sollten wir der Branche und den Liebhaberinnen und Liebhabern von Büchern vertrauen und auf dieses Gesetz eintreten.

Zisyadis Josef (G, VD): Il y a comme ça des jours où l'on a une petite satisfaction; on se dit: "Enfin!" En 1994, j'ai déposé au Conseil national la première motion visant à introduire un prix unique du livre (94.3249). En 2000, j'ai déposé une seconde motion, aussi pour demander l'instauration du prix unique du livre (00.3497). Avec une belle constance, le Conseil fédéral a toujours proposé de rejeter ces propositions. Quinze ans après, nous nous retrouvons dans la situation de pouvoir enfin en discuter dans ce conseil.
Alors qu'en France la loi Lang était mise en place en 1981, voilà bien longtemps que les professionnels du livre de tous les bords le répètent: le livre n'est pas un produit marchand comme les autres. Cela, personne ne le conteste. Mais peut-être serait-il temps d'en tirer les conséquences politiques qui s'imposent. Si le livre n'est pas un produit économique, s'il est encore et surtout un bien culturel qu'on ne peut abandonner aux seules lois du marché et de la logique de la concurrence et des concentrations, eh bien cela nécessite d'instaurer un prix unique du livre.
La Suisse est un marché particulier. La plupart des livres vendus sont importés de l'étranger: de l'Allemagne, de la France, de l'Italie. Si, pour les livres suisses, il est aisé de comprendre que l'éditeur fixe le prix de vente, pour les livres importés, la pratique est beaucoup plus complexe. Dans notre pays où le principe du libéralisme économique est toujours roi, les rabais sur les prix des livres sont autorisés. Chacun doit savoir que la guerre sur les prix entraîne une raréfaction des titres qui sont proposés aux lecteurs. La concurrence se fait essentiellement sur les ouvrages les plus faciles, ceux que tout le monde demande, ceux que tout le monde connaît, ceux dont tout le monde parle. Cela veut dire que la création la plus originale connaît, elle, le plus de difficultés.
Dans ces conditions, je vous invite aujourd'hui à entrer en matière. C'est un grand jour pour la Suisse, même si la loi n'est pas parfaite, et il faut aujourd'hui repousser les propositions de non-entrée en matière et de renvoi à la commission de la minorité Kaufmann, qui veulent absolument continuer à faire de notre pays un îlot de cherté dans l'ensemble de l'Europe.

Meier-Schatz Lucrezia (CEg, SG): Unser ehemaliger verstorbener Fraktionskollege und Nationalratspräsident Jean-Philippe Maitre hat diese parlamentarische Initiative am 7. Mai 2004 eingereicht. Er tat dies aus der tiefen Überzeugung, dass das Buch nicht ein simples kommerzielles Konsumgut, sondern ein zentraler Faktor der Kultur sei. Jean-Philippe Maitre kannte die unterschiedlichen Realitäten auf dem Büchermarkt, er wusste, dass dieser in den drei Sprachregionen unterschiedlichen Regeln und Praktiken gehorcht.
Es erstaunt nicht, dass diese parlamentarische Initiative aus der Westschweiz stammt, denn der Westschweizer Markt ist seit den Neunzigerjahren weitgehend dereguliert - dies damals noch im Unterschied zum deutschschweizerischen Markt, der bis vor Kurzem vom Sammelrevers, der 1993 eingeführt wurde, profitierte. Die Folgen dieser frühen Deregulierung bekamen die Buchhandlungen in der Westschweiz zu spüren, verschwanden doch allein in den ersten Jahren dieses Jahrhunderts über fünfzig von ihnen. Es waren kleinere, aber auch grössere Buchhandlungen.
Der eingeleitete Verdrängungswettbewerb hatte Folgen. Der Zugang zum Buch ausserhalb der grösseren Städte wurde erschwert. Die grosse französische Kette Fnac profitiert in der Westschweiz von der Deregulierung - einer Deregulierung, die sie seit der Einführung der Lex Lang in ihrem Ursprungsland Frankreich nicht kennt, denn in Frankreich wie auch in den anderen Nachbarstaaten Deutschland, Italien und Österreich wird dem Buchhandel ein Einheitspreis auferlegt. Die Einführung des Einheitspreises in Italien im Jahr 2001 hatte denn auch negative Auswirkungen auf den Tessiner Büchermarkt, der noch viel stärker als die Märkte in den anderen Sprachregionen dem Druck des Auslands ausgesetzt ist.
Vor der Einreichung der parlamentarischen Initiative Maitre erfolgte in unserer Fraktion eine Diskussion. Die Initiative erhielt, als sie eingereicht wurde, auch die Unterstützung einzelner Exponenten anderer Parteien, so auch von Caspar Baader oder Charles Favre, die sich heute zu den Personen zählen, die nicht mehr auf das Geschäft eintreten wollen.
Das Buch ist für den Menschen, für seine Identität auch im Zeitalter des Internets von besonderer Bedeutung. "Es vermittelt Wissen und Ideen", wie es Jean-Philippe Maitre ausdrückte, "es befasst sich mit der realen Welt oder mit einer Fantasiewelt, es drückt Emotionen aus und ist Nährboden für Träume." Um Emotionen geht es nun auch heute. Die CVP/EVP/glp-Fraktion hat das Geschäft beraten, konnte jedoch ihrer WAK-Delegation mehrheitlich nicht folgen. Die Meinungen waren und bleiben geteilt. Die Befürworter einer Regelung, eine grosse Minderheit unserer Fraktion, sind für eine Gesetzgebung, welche es erlaubt, während einer beschränkten Zeit eine Regulierung des Buchpreises vorzusehen.
Die Gründe aus der Sicht dieser Minderheit und auch aus meiner Sicht sind folgende: Erstens ermöglicht dieser Erlass eine Buchförderungspolitik, wie sie nebenbei auch von der WBK gefordert wird, und leistet einen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und somit auch eine direkte und indirekte Unterstützung an die Schweizer Autoren und Autorinnen. Zweitens geht das Gesetz vom Grundsatz der Selbstverantwortung der Branche aus und überträgt die Festsetzung der Bücherpreise den Verlegern und Importeuren. Auch wird gemäss Vorlage ein minimaler Spielraum während der achtzehn Monate der Preisbindung offengelassen, was einen Preiswettbewerb, wenn auch einen kleinen, ermöglicht.
Die Minderheit der Fraktion macht drittens geltend, dass der Gesetzentwurf auf dem gleichen Prinzip wie in den angrenzenden Ländern beruht und wie die entsprechenden Gesetze nach einer Markteinführungsfrist auch eine Liberalisierung der Verkaufspreise vorsieht. Viertens schliesslich ist für die Vertreter und Vertreterinnen dieser Minderheit, die eine zeitlich limitierte Buchpreisbindung befürwortet, auch von Relevanz, dass dadurch ebenfalls die Schweizer Produktion, Schweizer Autoren und Autorinnen gefördert werden. Es genügt nicht, auf die bereits bestehenden Finanzhilfen hinzuweisen - dies umso weniger, wenn man beachtet, dass die 40 bis 50 Millionen Franken auf den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,4 Prozent zurückgehen und dieser Sondersatz bei der bevorstehenden Mehrwertsteuerrevision zur Disposition steht.
Für eine knappe Mehrheit unserer CVP/EVP/glp-Fraktion sind jedoch andere Argumente entscheidend. Sie macht Folgendes geltend:
Erstens greift ein solcher Erlass in die Wirtschaftsfreiheit ein. Die Mehrheit bezweifelt, dass es für diesen Erlass eine Verfassungsgrundlage gibt, und schliesst sich somit dem Bundesrat an, der - wenn überhaupt auf die Initiative eingetreten würde - zuerst die Schaffung einer neuen Verfassungsgrundlage verlangt. Selbst der Versuch, Artikel 69 der Bundesverfassung, welcher die Kultur zum Inhalt hat, beizuziehen, befriedigt diese Mehrheit nicht.
Zweitens verweist die Mehrheit unserer Fraktion auf verschiedene Schwachpunkte der Vorlage und kritisiert unter anderem die Ausnahmeregelung, welche in Artikel 2 festgeschrieben ist. Sie stellt fest, dass die Herausnahme des grenzüberschreitenden Internetbuchhandels zu einer Diskriminierung der Schweizer Buchhändler führen würde, was wohl kaum im Sinne des Initianten war. Diese Ausnahme
AB 2009 N 858 / BO 2009 N 858
hätte zur Folge, dass Internethändler wie Amazon oder Ex Libris in Grenznähe ein Lager betreiben und die Schweizer Konsumentinnen ohne Preisbindung beliefern würden. Somit könnte die preisgünstige Versorgung des Schweizer Marktes vom Ausland aus übernommen werden, was zu einer Existenzgefährdung des Schweizer Buchhandels führen könnte. Da wäre selbst ein Rückgriff auf Artikel 103, "Strukturpolitik", der Bundesverfassung wenig nützlich - dies umso weniger, als seit der Aufhebung der Buchpreisbindung in der deutschen Schweiz kein tiefgreifender Strukturwandel feststellbar sei.
Drittens stellt die knappe Mehrheit fest, dass die Vorlage einem Staatsinterventionismus gleichkomme, was mindestens in der deutschen Schweiz so nicht einmal von der Branche gewünscht sei. Viertens verweist die Mehrheit der Fraktion auf die bereits bestehenden Finanzhilfen, die nicht unbedeutend seien, wenn man neben dem tieferen Mehrwertsteuersatz, der allein schon einem Wert von 40 bis 50 Millionen Franken entspreche, auch die kantonalen und kommunalen Hilfen und jene von Pro Helvetia berücksichtige.
Wie aus diesen Erläuterungen ersichtlich ist, wird eine knappe Mehrheit der Fraktion somit nicht auf die Vorlage eintreten. Sollte, wie dies auch eine Minderheit unserer Fraktion wünscht, Eintreten beschlossen werden, wird die Fraktion den Rückweisungsantrag Kaufmann klar ablehnen, denn nachdem die Kommission und die Subkommission seit Jahren an der Vorlage gearbeitet haben, sollten wir nun dieses Gesetz beraten.
Der Ständerat kann mit zusätzlichen Abklärungen, die sich neu aus dem unlängst getroffenen Urteil des Europäischen Gerichtshofes ergeben, beauftragt werden. Er kann dann die ebenfalls vom Bundesrat aufgeworfene Frage einer möglichen Verletzung des Freihandelsabkommens vom 22. Juli 1972 zwischen der Schweiz und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft klären, sollte unser Rat den grenzüberschreitenden elektronischen Bücherhandel berücksichtigen wollen.
Angesichts der geteilten Meinung in unserer Fraktion werde ich in der Detailberatung nicht mehr intervenieren, bitte Sie aber, bei Ihren Entscheidungen zu berücksichtigen, dass es nicht im Interesse der Schweiz ist, einen komplett deregulierten Buchmarkt zu haben. Die uns umgebenden Länder kennen alle eine Preisbindung für diesen besonderen Markt, denn wie einleitend gesagt: Ein Buch ist weit mehr als ein reguläres Konsumgut. Von einem komplett deregulierten Buchmarkt profitieren primär die Importeure, die die geltende Preisbindung in Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien umgehen können, Länder also, die gesetzliche Grundlagen geschaffen haben, um ihr eigenes kulturelles Schaffen zu fördern und zu schützen. Auch wir wollen das Recht auf eine kulturelle Ausnahme haben.
Ich bitte Sie, dies einfach in Ihren Überlegungen mitzuberücksichtigen.

Fehr Hans-Jürg (S, SH): Im Grunde genommen dreht sich dieses Geschäft um eine einzige Frage, nämlich um die, ob das Buch mehr sei als eine gewöhnliche Ware. Wenn man diese Frage mit Ja beantwortet und sagt, es sei mehr als eine Ware, es sei ein Kulturgut, dann verdient das Buch eben auch eine andere Behandlung, als sie einer gewöhnlichen Ware auf dem Markt zusteht. Dass das Buch mehr ist als eine Ware, dass es ein Kulturgut ist, das beweisen eine Reihe von anderen staatlichen Förder- und Schutzmassnahmen, die es seit Langem gibt. Ich erinnere Sie zum Beispiel an die Mehrwertsteuer. Das Buch wird dort wie ein Lebensmittel behandelt, es ist also nur mit dem tiefen Steuersatz belastet, quasi geistige Grundnahrung. Ich erinnere Sie an die Hunderte von öffentlichen Bibliotheken, die es in unserem Land gibt; ich erinnere Sie an die Druckkostenzuschüsse an Verlage, an Übersetzungskostenzuschüsse an Verlage, an Beiträge an Autorinnen und Autoren.
Kurz und gut: Das Buch ist ein staatlich gefördertes und geschütztes Kulturgut. Ohne alle diese Massnahmen, die ich eben aufgezählt habe, gäbe es sehr viele, wahrscheinlich die meisten literarischen und wissenschaftlichen Werke gar nicht, die heute im Buchhandel erhältlich sind, weil das Kosten- und Ertragsverhältnis bei den meisten Büchern schlecht ist, was nichts über ihre inhaltliche Qualität aussagt.
Die Buchpreisbindung ist also nicht die einzige, sondern eine zusätzliche Fördermassnahme. Sie ist ein Markteingriff. Sie ist eine Wettbewerbsbeschränkung auf der Stufe des Handels. Die Buchpreisbindung funktioniert wie eine Quersubventionierung. Die schwerverkäuflichen Bücher, die sogenannten Longseller, werden durch die leichtverkäuflichen Bestseller quersubventioniert. Bestseller sind im Prinzip heute zu teuer, und der Mehrertrag, den man durch ihren Verkauf generieren kann, kompensiert die Ertragsschwäche des Restsortiments und ermöglicht dieses damit aber erst.
Wie die Buchpreisbindung funktioniert, kann man am besten dann erkennen, wenn es sie nicht gibt, also beispielsweise in England oder in der Romandie. Da verfügen wir über langjährige Erfahrungen und sehen, was passiert, wenn die Buchpreisbindung wegfällt: Es kommt zur Bestsellerrabattierung. Das ist bei uns heute auch so, Bestseller werden etwa zu 30 Prozent rabattiert. Das Restsortiment, also alle anderen Bücher, wird dafür teurer. Das Restsortiment wird ausgedünnt, es wird weniger vielfältig. Die Verkäufe des Sortiments im Gesamten verlagern sich vom Buchhandel zu den Supermärkten und zu den grossen Handelsketten. Das Ladensterben im Buchhandel schreitet zügig voran.
Die Abschaffung der Buchpreisbindung war also eine Förderung der Bestseller und eine Massnahme zur Schädigung der kulturellen Vielfalt und Qualität. Die Wiedereinführung der Buchpreisbindung, um die es heute geht, ist dagegen eine Förderung der schwerer verkäuflichen Longseller. Es ist eine Massnahme zum Schutz des literarischen Schaffens, es ist eine Massnahme zum Schutz und zur Förderung des wissenschaftlichen Schaffens, es ist - mit einem Wort - Kulturgüterschutz. Dieser Kulturgüterschutz hat eine ganze Reihe von positiven Nebenwirkungen. Zum Beispiel sind die Preise des gesamten Buchsortiments unter dem Regime Buchpreisbindung tiefer als dort, wo freier Markt besteht, und nicht höher. Die Zahl der Arbeitsplätze in der Branche ist höher; wenn die Buchpreisbindung wegfällt, ist sie tiefer. Es gibt eine viel grössere Zahl und Vielfalt an Buchhandlungen, die sich dem Buch widmen.
Ich fordere Sie auf, mit uns zum bewährten System der Buchpreisbindung zurückzukehren, wie wir es früher hatten; in diese Richtung ist eine Reihe von Ratskollegen - Jean-Philippe Maitre ist schon genannt worden, ich erinnere aber auch an Hans Widmer und Josef Zisyadis - vorgestossen. Kehren wir zurück zum System, das wir hatten und kennen, kehren wir zurück zum System, das die Branche will, kehren wir zurück zu einem System, das all unsere Nachbarländer auch kennen.
Ich bitte Sie sehr, auf diese Vorlage einzutreten und ihr am Schluss auch zuzustimmen.

Rennwald Jean-Claude (S, JU): Le groupe socialiste est favorable à un prix réglementé ou à un prix unique du livre parce que pour lui un livre n'est pas une marchandise comme une autre. Le livre, ce n'est ni un produit vaisselle, ni un paquet de chewing-gums, ni encore une pâtée pour chiens ou chats! Non, le livre a une dimension éminemment culturelle, intellectuelle et souvent éducative. Et à ce titre, je considère que les livres appartiennent au patrimoine de l'humanité.
Or ce patrimoine livresque est aujourd'hui menacé, notamment parce que le marché du livre est de plus en plus entre les mains de grands groupes comme Orell Füssli, la FNAC ou Payot. Ces grands groupes pratiquent des rabais systématiques sur les best-sellers genre "Harry Potter" ou de Paul-Loup Sulitzer. Ces pratiques mettent en péril non seulement la survie des librairies indépendantes, mais aussi les petits éditeurs qui n'ont guère de chances d'être vendus dans les grandes surfaces. Ces dix dernières années, des dizaines et des dizaines de librairies ont disparu dans notre pays.
Il est temps ce matin d'arrêter ce massacre. Il est résulté de ce processus de nombreuses suppressions d'emplois qui
AB 2009 N 859 / BO 2009 N 859
n'ont pas été compensées par les grandes surfaces. Plus grave encore, le marché du livre étant un marché de l'offre, plus les chances de ventes diminuent si le nombre de points de vente se rétrécit, et plus il devient difficile de défendre la diversité culturelle représentée par les livres.
Pour toutes ces raisons je vous demande, au nom du groupe socialiste, d'entrer en matière sur ce projet. C'est un projet qui favorise la diversité culturelle, les librairies indépendantes et les petits éditeurs qui feraient ainsi contrepoids au développement d'une culture unique et mondialisée.
J'ajouterai encore quelques mots sur l'avis du Conseil fédéral sur la question, paru récemment, avis qui selon moi n'est qu'un tissu de contradictions que je vais illustrer à partir de quelques questions. Comment peut-on affirmer que le marché du livre n'est pas défaillant alors que des dizaines et des dizaines de librairies ont disparu et que des dizaines d'autres sont à bout de souffle, ce qui réduit l'offre de manière considérable? Pourquoi ce rapport ne fait-il pas état des effets positifs du prix unique du livre en France? Enfin, comment le Conseil fédéral peut-il prétendre que cette réglementation pourrait ne pas être eurocompatible, alors que huit pays de l'Union européenne connaissent un régime de prix fixe du livre?
Tout cela montre que l'avis du Conseil fédéral repose sur des bases purement idéologiques et que la défense du livre n'est pas le souci premier de ce gouvernement, ce qui m'attriste profondément.

Gysin Hans Rudolf (RL, BL): Die parlamentarische Initiative Maitre verfolgt das Ziel, für die Regulierung der Bücherpreise in der Schweiz eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Sie darf damit als Reaktion auf einen Entscheid der Wettbewerbskommission gewertet werden, die bekanntlich vor rund zehn Jahren eine bestehende deutschschweizerische Branchenabrede als unzulässig erklärt hatte. Wie Sie bereits gehört haben, war der vorliegende Entwurf in der Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrates sehr umstritten und wurde nur sehr knapp angenommen.
Ich möchte - da einige Vorredner vieles schon gesagt haben - nicht alles noch einmal wiederholen, aber trotzdem: Sinn und Zweck dieses Bundesgesetzes über die Buchpreisbindung soll sein:
1. Vielfalt und die Qualität des Kulturgutes Buch zu fördern;
2. möglichst vielen Leserinnen und Lesern den Zugang zu Büchern zu den bestmöglichen Bedingungen zu gewährleisten.
So steht es in Artikel 1 des Gesetzentwurfes geschrieben. Dies sind hehre Ziele und eigentlich muss man sagen: Ja, das wollen wir! Die Sache hat aber einen gewaltigen Haken. Die geplante Preisbindung ist ein völlig untaugliches Mittel und kann diese Ziele nicht erfüllen. Die Gründe dafür sind offensichtlich.
Beginnen wir bei der beabsichtigten Steigerung der Vielfalt und der Qualität. Auch mit einer Buchpreisbindung ist es für viele Buchhändler sinnvoller, nur populäre Bücher zu verkaufen. Der Buchhändler wird den Gewinn für sich behalten und nicht für die Quersubventionierung von weniger bekannten Büchern einsetzen. Ebenso wenig werden die Verlage ihr Verhalten ändern. Für sie sind vielmehr rückläufige Produktionskosten entscheidend bei der Festlegung eines Angebotes. Aufgrund dieser ökonomischen, aber auch grundsätzlich logischen Überlegungen wird deutlich, dass die Buchpreisbindung bezüglich der Vielfalt und der Qualität des Bücherangebotes überhaupt keine Wirkung zeigen wird.
Es ist und bleibt dies reines Wunschdenken oder Ausblenden des tatsächlichen Verhaltens der betroffenen Akteure. Genauso naiv ist es zu erwarten, dass die Buchpreisbindung ein dichtes Buchhandlungsnetz gewährleisten könne. Die Konzentration des Verkaufsstellennetzes können regulierte Preise nicht beeinflussen. Trotz des Sammelrevers in der Deutschschweiz hat die Konzentration weiter zugenommen. Auch hier bleibt die mit dem Gesetz beabsichtigte Wirkung auf der Strecke.
Die Buchpreisbindung kann kleine und mittlere Buchhandlungen langfristig nicht vor dem Wettbewerb schützen. In Frankreich z. B. hat sich mit der Einführung der Buchpreisbindung das Verlagsangebot nicht merklich verändert. Der Konzentrationstrend in der Literaturbranche ist durchaus nachvollziehbar: Im System mit Buchpreisbindung erhalten grössere Buchhandlungen in der Regel höhere Rabatte, weil sie grössere Mengen an Büchern beziehen und auf diese Weise dank einer besseren Kostenstruktur gegenüber den kleinen Buchhandlungen im Vorteil sind. Kommt hinzu, dass mit der Buchpreisbindung der Anreiz, Kosten einzusparen, wegfällt, da die Margen ja bekanntlich festgeschrieben sind.
Die intensive Beschäftigung mit dem Thema hat bei uns zwischenzeitlich den Eindruck gefestigt, dass das System der Buchpreisbindung der heutigen Zeit gar nicht mehr standhalten kann. So werden bestimmte Betriebsformen die Buchpreisbindung jederzeit unterlaufen können. Nehmen wir z. B. den Internetbuchhandel in den Vereinigten Staaten: Ein Kunde kann dort bis zu 40 Prozent Rabatt erhalten. Die Internetvertriebsfirmen leben davon, dass sie tiefere Preise anbieten, und wir können keine Internetpolizei installieren. Internetanbieter wollen oder können den Service der normalen Buchhandlungen nicht bieten. Mit diesem Beispiel wird doch klar, wie ungeeignet die Buchpreisbindung als Regulierungsinstrument ist.
Der uns vorliegende Gesetzentwurf ist das Resultat langwieriger Beratungen und Debatten in der WAK-NR und in einer speziell eingesetzten Subkommission. Während rund fünf Jahren haben die Befürworter krampfhaft versucht, gewichtige Argumente für eine Regulierung der Buchpreise zu finden. Die Übung war erfolglos, auch Extraschlaufen via Subkommission haben nichts gebracht. Schlussendlich blieben blosse Behauptungen statt stichhaltiger Argumente.
Bitte beachten Sie, dass der vorliegende Gesetzentwurf zahlreiche Mängel aufweist. Auch der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme auf rechtliche und verfassungsrechtliche Probleme und auf die Mängel bei der Umsetzung aufmerksam. So beantragt der Bundesrat bekanntlich die Rückweisung der Vorlage an die Kommission für den Fall, dass der Rat Eintreten beschliessen sollte.
Nennen wir die Vorlage doch beim Namen! Das Bundesgesetz über die Buchpreisbindung ist eine gravierende Wettbewerbsbeschränkung, die dem Grundgedanken einer liberalen schweizerischen Wirtschaftsordnung widerspricht. Wenn die Buchpreisbindung nur dazu dienen soll, höhere Gewinne zulasten des Verbrauchers zu machen, so kann man diesem Gesetz nicht zustimmen. Die Förderung des schweizerischen Buches muss auf anderen Kanälen erfolgen.
Die FDP-Liberale Fraktion geht mit dem Bundesrat, der Economiesuisse und dem Schweizerischen Gewerbeverband einig: Um die Buchkultur in der Schweiz zu erhalten, braucht es andere, kulturpolitische Instrumente. Die uns vorliegende Regulierungsmassnahme ist hingegen völlig unwirksam und wirtschaftsschädlich.
Aus diesen Gründen möchte die FDP-Liberale Fraktion Sie bitten, nicht auf den vorliegenden Gesetzentwurf einzutreten. Falls gleichwohl Eintreten beschlossen würde, bitten wir Sie, den Bundesrat und die Minderheit der WAK mit ihrem Antrag auf Rückweisung zu unterstützen.

Haller Ursula (BD, BE): Würden Sie mir bitte sagen, was ich dem Buchhändler in Spiez, dem Buchhändler in Thun erklären soll, wenn er mir z. B. schreibt: Wir als kleine und einzige Buchhandlung in Spiez können uns nicht auf irgendeine Sparte spezialisieren, sondern müssen und wollen dem Kunden vor Ort ein möglichst breites und aktuelles Angebot machen; damit dies auch in Zukunft so bleibt, brauchen wir eine Buchpreisbindung. Würden Sie mir den Briefentwurf dafür vorlegen, wie ich ihm das erklären kann?

Gysin Hans Rudolf (RL, BL): Ich würde dem Buchhändler in Spiez empfehlen, auf die ihm bekannten oder nahestehenden Politikerinnen und Politiker einzuwirken, damit sie über andere Kanäle - nämlich im Rahmen der Kulturförderung und nicht über die Preisbindung - dafür sorgen, dass die Ziele erreicht werden. Die Preisbindung ist und bleibt im Zeitalter des Internets ein untaugliches Mittel.
AB 2009 N 860 / BO 2009 N 860

Widmer Hans (S, LU): Herr Gysin, ich habe zugehört und habe vernommen, wie Sie sagten, Sie würden die Branche eigentlich gerne mit anderen Mitteln fördern. Was genau für Mittel der Förderung haben Sie in diesem generellen Versprechen verpackt?

Gysin Hans Rudolf (RL, BL): Sehen Sie: Falls Sie nach einem allfälligen Eintreten der Rückweisung zustimmen, geben Sie der zuständigen Kommission und von mir aus weiteren Kommissionen, die sich mit Kultur usw. befassen, die Gelegenheit, jene Regelungen zu finden, mit denen man auch ohne diese wettbewerbshemmende Massnahme auf kultureller Ebene das Schweizer Buch fördern kann.

Freysinger Oskar (V, VS): In der Schweiz sind die Löhne und die Mieten ja viel höher, alles ist viel teurer. Wie sollen kleine Buchläden überleben, wenn sie viel höhere Nebenkosten haben, aber gegenüber dem Ausland, wo die Preise sehr viel tiefer sind, nicht irgendwie geschützt werden? Wie wollen Sie das erreichen? Da gehen doch alle drauf!

Gysin Hans Rudolf (RL, BL): Es ist einfach so, Kollege Freysinger, dass die Preisbindungsmassnahme eine falsche Massnahme ist. Sie müssen andere Mittel finden, um das Schweizer Buch zu fördern. Im Internetzeitalter - wir sehen das nachher noch bei der Detailberatung - können Sie doch nicht eine Internetpolizei aufstellen, wenn die Bücher auf diesem Kanal aus verschiedenen Ländern in der Schweiz angeboten werden. Vor zehn Jahren hätte das vielleicht noch anders ausgesehen, und auch noch, als Herr Maitre diese Initiative eingereicht hat; heute sehe ich hier keine Möglichkeit mehr.

Meier-Schatz Lucrezia (CEg, SG): Nochmals, Herr Gysin - Sie wurden zwar bereits befragt, gaben aber keine präzise Antwort -: Was sind die anderen Mittel? Der Verweis auf die Rückweisung gilt so nicht, jener auf die WBK auch nicht. Welche Mittel wollen Sie einsetzen, um den Buchmarkt in der Schweiz wirklich zu fördern?

Gysin Hans Rudolf (RL, BL): Frau Meier-Schatz, ich kann Ihnen nur sagen, was ich den Kollegen vorhin schon gesagt habe: Ganz sicher nicht die Massnahme der Preisbindung! Es ist die Aufgabe einer Kommission, der Sie auch angehören, und gegebenenfalls weiterer Kommissionen, die sich mit Kultur- und Wissenschaftsfragen befassen, bei einer Rückweisung Überlegungen anzustellen, was Sie diesem Parlament künftig unterbreiten wollen. Es ist nicht meine Aufgabe, hier eine andere Lösung zu finden.

Hassler Hansjörg (BD, GR): Die Bedeutung des Buches als Kulturgut und als Identitätsträger eines Landes ist sehr hoch einzuschätzen. In den letzten Jahren sind zahlreiche unabhängige Buchhandlungen von der Bildfläche verschwunden. Dadurch ist dieses Kulturgut in seiner Vielfalt und seiner Qualität ernsthaft bedroht. Es ist deshalb erforderlich, dass die öffentliche Hand auf diese Entwicklung reagiert und die Buchpreisbindung gesetzlich festlegt.
Die Buchpreisbindung sichert den kleinen und mittleren Buchhandlungen die wirtschaftliche Existenz. Ohne Buchpreisbindung besteht ein starker Preiswettbewerb für Bestseller, der von den Supermärkten und Buchhandelsketten angetrieben wird. Die Supermärkte und Warenhäuser nutzen Bestseller vor allem als Marketinginstrument und nicht zur Erzielung hoher Margen. Grosse Buchhandelsketten reduzieren Bestsellerpreise, um so Marktanteile zu gewinnen. Sie können sich die tiefen Preise auch leisten, weil sie durch ihre Grösse beim Einkauf günstigere Konditionen erzielen.
Bei kleineren Buchhandlungen ist jedoch der betriebswirtschaftliche Spielraum nachweislich viel geringer. Sie verlieren daher die gesicherten Einnahmen aus Bestsellerverkäufen, was für einige über kurz oder lang das Ausscheiden aus dem Markt bedeutet. Die Erfahrungen in der Schweiz und im Ausland bestätigen, dass ein regulierter Preis die kleinen Buchhandlungen vor der aggressiven Preispolitik der grossen Fachhandelsketten und Supermärkte schützt. Die Schweizer Buchbranche braucht gleich lange Spiesse wie unsere Nachbarländer. Diese haben nach wie vor die Buchpreisbindung im Gesetz verankert. Es macht schon nur aus diesem Grund Sinn, in der Schweiz vergleichbare Spielregeln zu haben wie im benachbarten Ausland.
Ein dichtes Buchhandlungsnetz ist wichtig, weil dadurch der Zugang der Bevölkerung zu Büchern sichergestellt werden kann. Dadurch wird auch die Vielfalt des Angebotes gefördert. Bis zu 50 Prozent der Käufe in Buchhandlungen sind Spontankäufe. Wenn die Anzahl der Buchhandlungen schrumpft, nehmen unweigerlich auch die Spontankäufe ab. Dies hat wiederum zur Folge, dass die Verlage weniger Bücher produzieren. Auf eine Regulierung der Buchpreise zu verzichten würde deshalb mittelfristig bedeuten, auf ein vielfältiges Verlagsangebot zu verzichten. Erfahrungen im Ausland bestätigen diesen Zusammenhang. Die Abschaffung der Buchpreisbindung in Grossbritannien führte mittelfristig mit wachsenden Marktanteilen der Supermärkte und Internetanbieter zu einem Einbruch bei den neuen Titeln.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass ein System ohne Preisbindung sogar höhere Preise nach sich zieht. In Grossbritannien z. B. führte die Abschaffung der Buchpreisbindung dazu, dass die Preise für Bücher im darauffolgenden Jahrzehnt deutlich stärker stiegen als die Konsumentenpreise. Während die Preise für Beststeller in grossen Fachhandelsketten und Supermärkten sanken, stiegen sie für weniger nachgefragte Bücher, die nicht mehr von der Quersubventionierung durch den gebundenen Buchpreis profitierten. Auch global bedeutet die Aufhebung der Preisbindung einen Anstieg der Buchpreise. In der Schweiz lässt sich das Gleiche beobachten. Zu Zeiten des Sammelrevers in der Deutschschweiz war die Differenz bei den Buchpreisen zwischen der Deutschschweiz und Deutschland bedeutend kleiner als diejenige zwischen der Westschweiz ohne Buchpreisbindung und Frankreich.
Der Bundesrat vertritt in seinem Bericht die Meinung, dass es in der Schweiz keine Buchpreisbindung brauche. Er führt unter anderem ins Feld, dass die Buchpreisbindung nicht verfassungskonform sei. Ich sehe hier kaum einen Widerspruch, besagt doch der Verfassungsartikel unter anderem, dass der Bund kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen kann. Eine Vielfalt an Büchern ist durchaus auch im nationalen Interesse. Weiter führt der Bundesrat in seinem Bericht aus, dass durch die Buchpreisbindung die Wirtschaftsfreiheit nicht gewährleistet sei. Die Realität ist doch die, dass der Staat in vielen Bereichen der Wirtschaft regulierend eingreifen muss. Warum sollte er das also nicht auch bei den Buchpreisen tun?
Im Weiteren haben sich zwei Drittel der Kantone in der Vernehmlassung für die Buchpreisbindung ausgesprochen. Die Bedeutung des Buches als Kulturgut und als Identitätsträger des Landes ist hoch einzuschätzen. Eine Vielfalt an Büchern und ein dezentrales Angebot auch in kleineren Buchhandlungen sind uns wichtig. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Buchpreisbindung ein wichtiges Instrument, auf das wir nicht verzichten können.
Die BDP-Fraktion wird deshalb auf die Vorlage eintreten und die Buchpreisbindung unterstützen.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Ich bin zum dritten Mal in dieser Woche hier, und zum dritten Mal hat der Bundesrat eine andere Meinung als Ihre vorberatende Kommission.
Mit den Absichten der Kommissionsmehrheit sind wir weitgehend einig. Auch der Bundesrat möchte ein breites und tiefes Angebot an Buchtiteln; auch der Bundesrat möchte, dass schweizerische Schriftstellerinnen und Schriftsteller für ihre Kulturgüter unterstützt werden; auch der Bundesrat möchte, dass Bücher zu angemessenen Preisen erhältlich sind. Es stellt sich aber bei dieser ganzen Palette an Zielen schon die Frage: Was wollen Sie schützen? Ist es die schriftstellerische Leistung? Ist es die Tätigkeit der Verlage? Ist es ein breites Angebot von Buchläden, von kleinen Läden? Was ist schlussendlich der Zweck des Schutzes durch die Buchpreisbindung?
AB 2009 N 861 / BO 2009 N 861
Herr Fehr, ich bin mit Ihnen völlig einig, und das sagt auch der Bundesrat: Das Buch ist mehr als eine Ware, es ist ein Kulturgut. Dasselbe ist aber von vielen Produkten zu sagen. Dasselbe ist von künstlerischen Produkten wie Bildern zu sagen, von Designobjekten usw. Aber in allen anderen Bereichen schützen wir diese Kulturgüter durch die Instrumente der Kulturpolitik, nicht durch Instrumente der Wirtschaftspolitik, insbesondere eben nicht durch das Binden von Preisen wie hier vorgesehen.
Deshalb ist der Bundesrat im Unterschied zur Kommissionsmehrheit der Auffassung, dass die Buchpreisbindung zur Erreichung dieser diversen hehren Ziele weder geeignet noch erforderlich ist. Er hat deshalb schon am 2. Mai 2007 das Ausnahmegesuch der Buchbranche nach Artikel 8 des Kartellgesetzes abgelehnt, womit der Sammelrevers für die Buchpreise in der Deutschschweiz aufgehoben wurde. Und es hat sich entgegen den damaligen Äusserungen in diesem Land keine Buchrevolution ereignet. Der Bundesrat verwies in seiner damaligen Begründung auf die Effizienzprüfung, in der positive Auswirkungen der Buchpreisbindung nicht nachgewiesen werden konnten. Es kann ja auch nicht nachgewiesen werden, dass die Buchpreisbindung für die Erreichung der kulturpolitischen Ziele notwendig sei. Die kulturpolitischen Interessen liessen sich mit anderen Mitteln verwirklichen als mit der Buchpreisbindung. Der Bundesrat bleibt bei dieser Meinung, wie Sie seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Kommission entnehmen können.
Derzeit finden sich keine Anzeichen für wirtschaftlich oder sozial nachteilige Auswirkungen seit der Freigabe der Buchpreise. Im Gegenteil, gemäss Angaben des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels hat sich der Bar-Umsatz des Sortimentsbuchhandels im Jahr 2008 in der deutschen Schweiz positiv entwickelt, während in Deutschland und Österreich eine Abnahme festzustellen war. Der Buchhandel ist somit auch heute kein Wirtschaftszweig, der in seiner Existenz gefährdet ist. Es scheint sogar so, dass sich die Branche, die ich hier auch loben möchte, ausgezeichnet auf die freien Preise eingestellt hat. Wie Untersuchungen gezeigt haben, haben wir heute eine breite Palette an Angeboten und Preisen und einen neuen Wind in der Branche. Es gibt Anbieter, die mit ihren tiefen Preisen Kunden aus Deutschland zurückgewinnen konnten, und es gibt Kunden, die dank dem Internet jeweils den günstigsten Anbieter finden und in der Schweiz stets weniger bezahlen als in Deutschland. Es soll auch Anbieter geben, die in einzelnen Segmenten etwas mehr verlangen, wenn sie es sich, zum Beispiel dank einer guten Passantenlage, erlauben können. Ein solcher Wert darf ja durchaus honoriert werden. So spielt der Markt, und wir haben in der Deutschschweiz keinerlei Anzeichen, dass der Büchermarkt nicht funktionieren würde. Auch in anderen Branchen, in denen wertvolle Kulturgüter angeboten werden, ist ja keine Preisbindung in Kraft.
In der Westschweiz hingegen liegen die Preise oft höher als in Frankreich. Die Marktstruktur ist hier deutlich unterschiedlich, indem wenige Verlage dominieren. Die Wettbewerbskommission hat denn hier auch eine Untersuchung eröffnet.
Wie mehrfach gesagt wurde, hat der Bundesrat aber auch verfassungsrechtliche Argumente gegen die Buchpreisbindung. Eine obligatorische gesetzliche Preisbindung verstösst nach Ansicht des Bundesrates gegen die Verfassung, weil es erstens keine Verfassungsbestimmung gibt, auf die sich der Erlass einer solchen Eingriffsgesetzgebung abstützen liesse, und weil zweitens das Gesetz tatsächlich in unverhältnismässiger Weise die Freiheit der Wirtschaftsteilnehmer einschränkt und somit gegen die Wirtschaftsfreiheit verstösst, wie Herr Gysin zu Recht betont hat. Wir sollten nicht einem ganzen Wirtschaftszweig ein so enges Korsett anlegen, wie es dieses Gesetz tut. Gerade der Handel muss flexibel auf Kundenbedürfnisse reagieren können. Das gesetzliche Festschreiben von Strukturen war historisch kaum je eine Erfolgsgeschichte. Eher haben überregulierte Branchen Jahre und Jahrzehnte später jeweils bemerkt, dass sie einen Wandel verpasst haben, den mitzumachen sie Mühe gekostet, ihnen aber das Überleben gesichert hätte.
Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass Bücher heute an vielen Orten verkauft werden: in kleinen Läden, in grossen Ketten, im Coop, zunehmend in Kiosken oder auch im Fachgeschäft, das sich auf einzelne Segmente spezialisiert hat und nicht nur Bücher verkauft, und, leider, tatsächlich immer mehr im Internet. Erinnern Sie sich: Im Jahr 1999 waren zwei Drittel der Bevölkerung offline, ohne Internetzugang. Heute, zehn Jahr später, nutzen über zwei Drittel der Bevölkerung das Internet mehrmals wöchentlich. Denken Sie daran, wie rasch die Zeit ein Gesetz einholen kann. Wir haben das am Beispiel der Musikindustrie erlebt. Ihre Umsätze haben sich in kürzester Zeit von harten CD und Platten ins Internet und Richtung Konzerte verlagert.
Das Buch hinkt zwar der Musik und auch der Filmindustrie hinterher, aber werden die neuen Technologien nicht auch hier kommen? Heute schon können Sie viele Bücher oder auch nur einzelne Beiträge daraus elektronisch über das Internet suchen, einsehen und auch elektronisch erwerben. Studierende kaufen zunehmend nicht mehr die drei besten, dicken Lehrbücher, sondern mehrere Einzelkapitel aus einer Vielzahl von Büchern zum gleichen Preis und erst noch elektronisch. Meine Überzeugung ist, dass der Schweizer Buchhandel darauf reagieren muss: sicher nicht mit festen Preisen, sondern mit neuen Geschäftsideen, die auch in der neuen elektronischen Welt beständig sind.
Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass das Buchpreisbindungsgesetz weder etwas Geeignetes vorschlägt, das den Buchhandel insgesamt stärkt, noch dass die Entwicklung seit der Preisfreigabe durch den Bundesrat ein Einschreiten des Gesetzgebers nötig macht. Der Erlass hätte keine Verfassungsgrundlage. Er zwängt eine Branche in ein Korsett. Dabei hat diese, wenn man die technische Weiterentwicklung vergleichbarer Produkte wie Musik oder Film ansieht, allen Grund, sich nicht in die Abhängigkeit von Preispolitiken ausländischer Verlage zu begeben.
Aus all diesen Gründen beantrage ich Ihnen namens des Bundesrates, Nichteintreten zu beschliessen.

Freysinger Oskar (V, VS): Frau Leuthard, Sie haben gefragt, wen wir unterstützen wollen, Buchhändler, Verleger oder Autoren. Aber Sie müssen sich vorstellen, dass das ein System ist. Wie soll ein regionaler, unbekannter Autor bei einem Grossverleger eine Chance haben? Er hat keine Chance, weil seine Bücher bei Grossverkäufern nicht aufgelegt werden. Wenn also die Kleinen, die Nischen wegfallen, dann haben wir doch eine Verarmung der Produktion. Im Grunde genommen arbeiten Sie völlig gegen die Ausdrucksfreiheit. Nehmen wir einen subversiven Autor wie jenen, der vor Ihnen steht - der hat dann keine Chance mehr.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Herr Freysinger, nachdem Sie ja offenbar einen Verlag gefunden haben, habe ich da absolut keine Bedenken.

Neirynck Jacques (CEg, VD): Madame la conseillère fédérale, j'ai cru entendre que, selon vous, il n'y a pas de base constitutionnelle pour une réglementation du prix du livre. Donc, la LAMal et Tarmed sont-ils anticonstitutionnels? Est-ce que la réglementation des soins médicaux est contraire à la Constitution?

Leuthard Doris, Bundesrätin: Die Medikamentenpreise sind selbstverständlich verfassungskonform geregelt. Aber die Juristen der Bundesverwaltung sind klar der Ansicht, dass für die Buchpreisbindung, die eben wirklich gegen die Wirtschaftsfreiheit verstösst, die Verfassungsgrundlage fehlt. Man kann sie herstellen, und so ist denn auch der Antrag des Bundesrates: Wenn Sie auf die Vorlage eintreten, empfehlen wir, zuerst eine Verfassungsgrundlage zu erarbeiten.

Vischer Daniel (G, ZH): Frau Bundesrätin Leuthard, sind es nicht eher die Wirtschaftsfetischisten im Bundesrat als Ihre Starjuristen, die diese Verfassungsauslegung fabriziert haben? Wir haben ja konkurrierende Verfassungsartikel: Wir haben Artikel 69 und Artikel 103. Die Schweiz kennt keine
AB 2009 N 862 / BO 2009 N 862
übergeordneten Verfassungsartikel, die andere derogieren. Ist Ihre Auslegung des absoluten Vorrangs der Wirtschaftsfreiheit nicht geradezu grotesk, und steht sie nicht gerade im Widerspruch zu unserer Verfassung?

Leuthard Doris, Bundesrätin: Ich glaube nicht. Der Bundesrat hat das zigmal geprüft. Schon lange bevor ich Mitglied des Bundesrates war, hat man diese Meinung immer vertreten. Und wie ich gesagt habe: Wenn Sie den Schriftsteller aus kulturellen Gründen unterstützen wollen, was wir ja schon machen, dann haben Sie dafür eine Verfassungsgrundlage. Aber dann ist die Buchpreisbindung der falsche Ansatz. Sie müssen den Künstler, den Autor unterstützen und nicht den Buchhandel.

de Buman Dominique (CEg, FR), pour la commission: Je ne vais pas commenter tous les éléments du débat, je ne vais pas non plus répondre à chaque intervenant, mais je répondrai de façon ciblée à un certain nombre d'affirmations.
Je m'adresse tout d'abord à la minorité Kaufmann. Monsieur Kaufmann a abordé la question du prix du livre en prétendant qu'il serait plus élevé avec un prix réglementé. Je dois vous dire que toutes les comparaisons qui ont été faites en Europe prouvent que là où il y a un prix du livre réglementé - ce document est à disposition -, le prix du livre a moins augmenté que l'indice général des prix à la consommation. Ces statistiques ne sont pas de moi.
Dans son périodique "J'achète mieux" paru en avril 2009, la Fédération romande des consommateurs se déclare pour le projet que nous examinons parce que cela favorise des prix plus bas. Je n'ai jamais vu une organisation de consommateurs défendre des prix plus élevés!
On a parlé également de la possibilité de prévoir une libéralisation du prix du livre, comme en Grande-Bretagne. Je vais vous donner les chiffres! La libéralisation est intervenue en 1995. Entre 1995 et 2007, l'indice des prix des livres a augmenté de 49,6 pour cent, alors que celui des autres biens de consommation, c'est-à-dire l'indice général, a augmenté de 27,6 pour cent. Vous pouvez évidemment retrouver ces chiffres dans les documents pertinents publiés par les organes compétents. Cela prouve en tout cas que la libéralisation, la déréglementation a été défavorable au consommateur.
Je voudrais commenter maintenant un argument de Madame Meier-Schatz, qui s'est exprimée au nom du groupe PDC/PEV/PVL. Elle a déclaré que son groupe s'opposait au renvoi du projet: il a raison d'agir ainsi. Il s'agit maintenant d'entrer en matière. S'il y a des perfectionnements à apporter, c'est au deuxième conseil d'amender le projet, sinon il n'y aurait jamais un projet de loi qu'on adopterait ici, et, surtout, il n'y aurait plus de système bicaméral parce qu'on admettrait qu'on aurait le système de la chambre unique, chambre qui aurait toujours raison, et on sait que ce n'est pas le cas. Donc l'argument institutionnel exposé par Madame Meier-Schatz contre le renvoi du projet est tout à fait pertinent.
La troisième réponse s'adresse à Monsieur Hans Rudolf Gysin. Permettez-moi d'abord de corriger une faute: l'Union suisse des arts et métiers (USAM) soutient le projet. Je n'ai pas le papier sous les yeux, il est dans mon classeur. Vous avez tous reçu un papier qui demandait d'appuyer la demande de la branche. La différence qu'il y a entre les organisations économiques - puisque l'on veut parler de cela -, c'est que l'Union patronale suisse, que l'on ne doit pas confondre avec l'USAM, ne parle pas de cet objet dans son argumentation pour la session, parce que l'Union patronale suisse et l'USAM défendent plutôt les petites et moyennes entreprises et que ces deux organisations économiques savent pertinemment que les petites librairies sont concernées, et c'est pour cela qu'elles se taisent sur cet objet. Elles ne voulaient pas aller à l'encontre d'Economiesuisse qui, elle, est l'ancien Vorort et qui n'a cure des petites et moyennes entreprises, et donc des petites librairies. Je vous remercie donc d'avoir fait cette erreur, ce qui me permet de corriger le tir.
Pour terminer, j'en viens à la position du Conseil fédéral. Je préciserai trois choses.
1. La "Preisbindung" - le problème de fond, Madame la conseillère fédérale - est nécessaire, parce qu'il y a des vendeurs de nature différente - grandes et petites surfaces; or il y a un marché où les produits se concurrencent et où certains produits se trouvent auprès des deux catégories de vendeurs.
2. L'efficacité: Madame la conseillère fédérale Leuthard a parlé de la Suisse alémanique. C'est justement aussi une occasion de parler de la Suisse romande où depuis longtemps on n'a plus de "Buchpreisbindung". Et que s'est-il passé en Suisse romande avec la libéralisation totale? Il y a eu des abus au niveau des prix. Des importateurs et des éditeurs ont établi des listes qui allaient au-delà de 30 pour cent, alors qu'en Suisse alémanique, où l'on avait le "Sammelrevers", les prix étaient restés beaucoup plus raisonnables. Et c'est pour cette raison que la Suisse alémanique a été beaucoup moins rapidement sensibilisée à la "Buchpreisbindung": précisément parce qu'il y avait une sorte de "corset de sagesse". Aujourd'hui, on commence à constater les effets de cette libéralisation - je pourrais aussi citer des chiffres - et c'est pour cela que la branche alémanique exprime le même souci que la branche romande.
3. La constitutionnalité: j'en ai déjà parlé tout à l'heure mais j'aimerais dire encore une fois qu'il n'y a pas en Suisse de Cour constitutionnelle, et qu'il n'y a pas d'atteinte à la liberté du commerce. J'aimerais aussi relever ceci: lorsqu'on a réglementé les importations parallèles qu'on a admises avec une exception pour les produits pharmaceutiques, je n'ai jamais entendu le Conseil fédéral dire que cette restriction à la liberté d'importer était contraire à la liberté du commerce et à la Constitution. Cette seule affirmation permet de me convaincre que le Parlement peut décider. Il est souverain et on n'a pas de Cour constitutionnelle. Le jour où on en aura une, on pourra refaire ce débat.
Je vous demande donc d'entrer en matière et de rejeter les propositions de non-entrée en matière et de renvoi de la minorité Kaufmann.

Kaufmann Hans (V, ZH): Herr de Buman, ich habe hier den Vernehmlassungsbericht vor mir. Dort steht: "Die zwei arbeitgeberseitigen Verbände Economiesuisse und Schweizerischer Gewerbeverband sprechen sich gegen eine Buchpreisbindung aus." Wie kommen Sie dazu, hier das Gegenteil zu behaupten?

de Buman Dominique (CEg, FR), pour la commission: Je vous remercie encore une fois, Monsieur Kaufmann, de me permettre de repréciser les choses. L'USAM a beaucoup hésité et a été interpellée par la branche, par le Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) qui est membre de l'USAM et qui paie des cotisations. C'est la raison pour laquelle cette association a d'abord appuyé la "Buchpreisbindung". Ensuite, des pressions se sont fait sentir, puis subitement il y a eu le silence. Ce que je peux vous dire, c'est que le SBVV a demandé à l'USAM de republier son "flyer" et que l'USAM a répondu: "On a déjà fait part de notre position, on ne veut pas le faire une deuxième fois. Notre position est connue." C'est cela les réalités.

Fässler-Osterwalder Hildegard (S, SG), für die Kommission: Ich möchte nochmals daran erinnern, warum wir überhaupt über dieses Geschäft sprechen. Es geht um eine parlamentarische Initiative Maitre. Warum hat er sie eingereicht? Weil eben gerade in der Romandie wegen der fehlenden Preisbindung eine Konzentration stattgefunden hat. Wenn jetzt hier drin gesagt wird, die Buchpreisbindung hätte keine Wirkung, so negiert dies einfach alle Realität und alle Erfahrungen. Es geht auch nicht darum, dass höhere Gewinne garantiert werden, auch dies ist widerlegt. Schauen Sie nach England, wo die Buchpreise im Gesamten mehr gestiegen sind als die Konsumentenpreise. Schauen Sie die Resultate der Deutschschweiz im Vergleich zur Romandie an: Die Unterschiede zum Europreis waren in der Deutschschweiz
AB 2009 N 863 / BO 2009 N 863
immer günstiger als in der Romandie, wo man keine solche Preisbindung hat. Diese Aussagen sind also aufgrund der Erfahrungen in der Schweiz und auch im Ausland wirklich widerlegt.
Ich möchte noch etwas zum Rückweisungsantrag der Minderheit Kaufmann sagen, ich habe das beim Eintreten nicht getan. Ich habe Herrn Kaufmann aufmerksam zugehört. Er hat eigentlich keine Vorschläge gemacht, was man im Falle von Rückkommen dann tatsächlich überprüfen müsste. Die Verfassungsgrundlage diskutierten wir während Stunden in der Kommission; die Wirtschaftsfreiheit dagegen ist eine Frage der Abwägung der Verfassungsbestimmungen. Kulturpolitisch ist es das Ziel, dass wir damit etwas erreichen. Was aber völlig falsch ist, Herr Kaufmann - das muss ich Ihnen sagen -, ist Ihre Aussage, Schulen erhielten keine Rabatte mehr; bitte schauen Sie Artikel 7 an. Der Umrechnungssatz, nach dem 1 Euro gleich 2 Franken sind, wird nicht mehr möglich sein, wenn wir das Buchpreisbindungsgesetz erlassen. Das ist ja gerade einer der Vorteile. Also auch da stimmt das nicht mehr. Sollten Sie tatsächlich Punkte haben, die man bei der Rückweisung anschauen kann, könnte das der Ständerat zumindest ebenso gut tun. Wir haben jetzt schon so lange über die Fragen gesprochen, dass es gut wäre, es würde ein Querblick aus Richtung des Ständerates auf das Ganze fallen.
Herr Gysin hat gesagt, man solle allenfalls eine Rückweisung machen, weil man neue oder andere Unterstützungslösungen finden könnte. Das geht mit einem Rückweisungsantrag nicht. Mit einem Rückweisungsantrag können wir nur die Buchpreisbindung etwas anders regeln, aber nicht etwas Neues erfinden, was das Kulturgut Buch unterstützt. Ich warte sehnlichst darauf, dass aus jenen Kreisen, die sagen, man solle etwas anderes machen, endlich ein Vorschlag kommt. Ich habe aber auch heute wieder von keinem gehört.
Von Frau Bundesrätin Leuthard bin ich ein bisschen enttäuscht, aber es war gleich wie sonst die ganze Zeit. Ich höre aus ihrem Mund das Wort "Kultur" nie, das Wort "Markt" dagegen hundertmal. Das ist eben das Missverständnis: Es geht hier um ein Kulturgut. Niemand kauft dreimal Schiller, weil Schiller billiger geworden ist. Das mag bei Würsten oder bei Socken so sein, aber das spielt hier einfach nicht. Niemand kauft Freysinger, weil er billiger ist als Hartmann, sondern weil der Inhalt des Buches interessiert. Deshalb ist dieser Vergleich einfach völlig falsch. Ich finde, wir sollten dem Wort "Kultur" hier wirklich wieder mehr Gewicht geben.
Zur Vision, als neue Geschäftsidee die Bücher am Kiosk zu verkaufen: Dann, meine ich, haben wir bald keine Vielfalt mehr. Denn welche Bücher finden Sie am Kiosk? Kioske haben gar nicht die Möglichkeit, eine breite Palette zu führen. Sie könnten allenfalls Bestseller verkaufen. Ein Geschäftsmodell Kiosk als zukunftsträchtiges Modell für die Buchbranche möchte ich mir nicht vorstellen müssen.
Zum Schluss: Das sogenannte Korsett, das man der Branche auferlegen will, wird gerade von dieser Branche gefordert.

Loepfe Arthur (CEg, AI): Frau Fässler, hat sich die Mehrheit der Kommission Überlegungen gemacht, welches die Kosten im Bereich der Administration und der Kontrolle sind? Sie müssen sich vorstellen: Bei jedem einzelnen Buch muss überwacht werden, ob der Preis eingehalten wird. Der Preisüberwacher muss schauen, dass die Preise nicht zu hoch sind. Es gibt zwei Orte: Die Kontrolle durch den Preisüberwacher, dann aber auch die Mehradministration bei den Verlagen. Wie viel macht das aus, und wie viel muss der Steuerzahler bezahlen?

Fässler-Osterwalder Hildegard (S, SG), für die Kommission: Bei der Administration der Verlage wird sich im Vergleich zu heute nichts ändern. Zum zweiten Punkt: Ich bin gerade deshalb für das Bandbreitenmodell, weil dieses einfach ist. Es ist ziemlich einfach, den Betrag von Euro in Franken umzurechnen plus 20 Prozent für den Maximalpreis hinzuzurechnen. Das schaffen auch Sie, Herr Loepfe, mit einem Taschenrechner.

Kaufmann Hans (V, ZH): Ja, Frau Fässler, Sie haben Artikel 7 erwähnt, der Spielraum für Schulen gibt. Ich sehe hier eigentlich nur die Rabatte von 10 bis 20 Prozent für die Bibliotheken. Ich sehe da aber die Schulen an sich eigentlich nicht erwähnt. Es sind die öffentlichen Bibliotheken gemeint.

Fässler-Osterwalder Hildegard (S, SG), für die Kommission: Wir haben in Artikel 7 einen allgemeinen Mengenrabatt. Darauf kommen wir dann in der Detailberatung zu sprechen. Ich sehe dort von Ihnen übrigens keinen Antrag. Dort wäre er angebracht gewesen.

La présidente (Simoneschi-Cortesi Chiara, présidente): Nous votons d'abord sur la proposition de non-entrée en matière de la minorité Kaufmann et du Conseil fédéral.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 04.430/2296)
Für Eintreten ... 106 Stimmen
Dagegen ... 78 Stimmen

La présidente (Simoneschi-Cortesi Chiara, présidente): Nous votons maintenant sur la proposition de renvoi de la minorité Kaufmann et du Conseil fédéral.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 04.430/2297)
Für den Antrag der Minderheit/Eventualantrag des Bundesrates ... 80 Stimmen
Dagegen ... 105 Stimmen

Bundesgesetz über die Buchpreisbindung
Loi fédérale sur la réglementation du prix du livre

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1
Antrag der Kommission: BBl

Titre et préambule, art. 1
Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Art. 2
Antrag der Kommission: BBl
Proposition de la commission: FF

Rechsteiner Paul (S, SG): Ich schlage Ihnen mit meiner Minderheit vor, bei Artikel 2 die Ausnahme zu streichen, welche die Kommissionsmehrheit vorschlägt.
Worum geht es? Die Buchpreisbindung muss umfassend sein. Sie umfasst nach dem Vorschlag der Kommissionsmehrheit den elektronischen Handel im Inland; sie umfasst den nichtelektronischen Handel im Inland; und sie umfasst den nichtelektronischen Handel aus dem Ausland. Einzig für den elektronischen Handel aus dem Ausland soll nach dem Vorschlag der Kommissionsmehrheit eine Ausnahme gemacht werden. Das ist unlogisch; und es wäre diskriminierend, namentlich gegenüber allen inländischen Anbieterinnen und Anbietern, wenn man eine solche Ausnahme vorsehen würde.
Der elektronische Handel kann kein Grund sein, eine Ausnahme zu machen, sonst dürfte man auch den elektronischen Handel im Inland nicht erfassen. Beim nichtelektronischen Handel gibt es auch keinen Grund für eine Ausnahme, er wird ja ohnehin generell erfasst. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass die Kommissionsmehrheit ausgerechnet für den elektronischen Handel aus dem Ausland eine Ausnahme machen möchte. Konkret würde das, auf die Ostschweiz bezogen, bedeuten, dass beispielsweise der
AB 2009 N 864 / BO 2009 N 864
elektronische Handel von St. Gallen aus erfasst würde, der elektronische Handel von Konstanz oder von Bregenz aus der Buchpreisbindung aber nicht unterstehen würde - was absurd wäre, die Regelung der Buchpreisbindung unterlaufen würde und gegenüber allen inländischen Anbieterinnen und Anbietern diskriminierend wäre.
Die Kommissionsmehrheit begründet diese Ausnahme des elektronischen Handels aus dem Ausland im Bericht, der Botschaftscharakter hat, mit drei Argumenten:
Erstens befürworte die Mehrheit den aus dieser Ausnahme entstehenden Preisdruck auf die Schweizer Preise. Das ist ein Argument, das gegen die Buchpreisbindung überhaupt spricht. Mit dem Eintretensentscheid haben Sie aber zum Ausdruck gebracht, dass in der Schweiz wieder eine Buchpreisbindung entstehen soll, genauso wie in den uns umgebenden Ländern. Das erste Argument der Kommissionsmehrheit ist in diesem Sinne also ein Argument, das gegen jede Regulierung sprechen würde, und diese Absicht ist mit dem Eintretensentscheid nun eben gerade dementiert worden.
Es wird zweitens behauptet, dass der Einbezug des elektronischen Handels aus dem Ausland schwierig umzusetzen wäre. Auch das ist kein Argument, sonst dürfte man ja auch den nichtelektronischen Handel aus dem Ausland oder den elektronischen Handel im Inland nicht einbeziehen. Es ist so, dass hier durchaus gerichtliche Vollstreckungsmöglichkeiten bestehen. Es ist klar: Wer kommerziell mit Büchern handelt, wird sich regulär verhalten müssen, und das gilt logischerweise auch für jene, die Bücher aus dem Ausland elektronisch anbieten. Es gibt also kein Problem in der Umsetzung, sie ist nicht problematischer als die Umsetzung der übrigen einbezogenen Handelsformen.
Es gebe drittens angeblich ein Problem der Kompatibilität mit dem Europarecht. Das ist ein Argument, das auch Frau Bundesrätin Leuthard absurderweise immer wieder ins Spiel gebracht hat, aber Cassis-de-Dijon-Prinzip, Freihandelsabkommen usw. spielen hier keine Rolle. Wir sind in der Schweiz autonom, für das Kulturgut Buch die Regelung zu treffen, die wir wollen. Die Nation Schweiz, unser Land, hat das Recht und die Möglichkeit, hier die passende Regelung zu treffen, und zwar genauso, wie Deutschland dieses Recht hat, wie Frankreich dieses Recht hat, wie Österreich dieses Recht hat. Diese Länder machen ja davon Gebrauch, für die Bücher, die in diesen Ländern verkauft werden, die Regelung zu treffen, die sie für richtig halten. Genau dasselbe muss für die Schweiz gelten; auch sie kann die passende Regelung treffen. Das dritte Argument ist in diesem Sinn also kein taugliches, kein passendes Argument für diese Ausnahme für den elektronischen Handel aus dem Ausland. Wenn wir eine wirksame Regelung haben wollen, ist es logisch, auch diesen Handel mit einzubeziehen.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zu folgen und die Ausnahme zu streichen.

Kaufmann Hans (V, ZH): Ich kann es sehr kurz machen: Wir haben das Thema schon angesprochen, dass Schulen eben nicht im gleichen Ausmass von Rabatten profitieren können wie Bibliotheken. Ich bin der Meinung, wir sollten hier eben in einem Absatz 3 ergänzen, dass die Schulen generell von dieser Buchpreisregulierung ausgenommen sind; das heisst, dass man ihnen die Freiheit gibt, selber zu importieren und selber die Rabatte auszuhandeln. Ich glaube, das Gesetz bezweckt ja die Kulturförderung, und für mich heisst das Förderung des Lesens. Wie kann man dieses Ziel denn besser erreichen, als wenn man die Schüler zum Lesen animiert, indem man eben Bücher einkauft und diese dann in der Schule liest? Für mich gibt es eigentlich keinen Grund, warum man die Schulen zur Bezahlung dieser erhöhten Preise zwingen soll, denn letztlich sind es ja dann wir Steuerzahler, die das bezahlen. Je tiefer und günstiger die Preise sind, zu denen die Schulen einkaufen können, desto günstiger kommt es schlussendlich den Steuerzahler zu stehen.

Schelbert Louis (G, LU): Bei Artikel 2 geht es um zwei Fragen. In Absatz 2 geht es um den grenzüberschreitenden Buchhandel via Internet. Hier unterstützen wir Grünen den Minderheitsantrag Rechsteiner Paul. Materiell würde der Beschluss der Kommission bedeuten, dass der inländische Buchhandel - ob via Internet oder nicht - gegenüber dem grenzüberschreitenden Internetbuchhandel benachteiligt würde. Es ist klar, dass wir Grünen das nicht wollen. Ob sich tatsächlich sogenannt gleich lange Spiesse herstellen lassen, müsste in einem Verfahren geklärt werden können. Die Zustimmung zum Antrag der Kommissionsmehrheit würde bedeuten, dass den betroffenen Privaten das Recht genommen würde, in diesem sie direkt interessierenden Bereich Klage zu führen.
Mit dem Minderheitsantrag Rechsteiner Paul dagegen bekommt die Branche die Chance, die Zulässigkeit niedrigerer Preise im Internetbuchhandel über die Grenze gerichtlich beurteilen zu lassen. Die Frage ist, ob das schweizerische Recht die Grenzen seiner Anwendbarkeit an den Landesgrenzen findet. Wir kennen die Antwort nicht; es kann so sein, aber es ist nicht zwingend so. Eine definitive Klärung ist heute nicht möglich. Die Vorlage enthält aber in diesem Punkt kein positives Recht. Das Parlament muss diese Frage deshalb auch nicht im jetzigen Zeitpunkt entscheiden. Der Minderheitsantrag lässt offen, ob grenzüberschreitender Internethandel unter das Gesetz fällt oder nicht. Hier wäre dann allenfalls ein Gericht der Schiedsrichter. Das Prozessrisiko würden Private tragen.
Bei dieser Gelegenheit würde dann auch die Frage entschieden, ob der Einbezug des grenzüberschreitenden Internethandels dem Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU widerspreche oder nicht. In der Kommission und via Zuschriften wurde auch noch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Österreich als Argument angeführt. Unseres Erachtens tut dies nichts zur Sache. Dieses Urteil behandelt Verhältnisse innerhalb der EU und nicht das Verhältnis eines Nicht-EU-Landes wie der Schweiz zur EU. Die Bedeutung für die Schweiz ist daher mehr als nur relativ.
Wir bitten Sie aus den genannten Überlegungen, dem Minderheitsantrag Rechsteiner Paul zuzustimmen.
Im Absatz 3 will die Minderheit Kaufmann Bücher, die als Lehrmittel für den Unterricht in der Schule konzipiert sind, von der Buchpreisbindung ausnehmen. Dieses Problem - soweit es besteht - sieht die Fraktion der Grünen wie die Mehrheit der Kommission mit Artikel 7 des Entwurfes als gelöst. Wir bitten Sie deshalb, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Leutenegger Oberholzer Susanne (S, BL): Im Namen der SP-Fraktion ersuche ich Sie, bei Absatz 2 den Minderheitsantrag Rechsteiner Paul zu unterstützen und bei Absatz 3 den Minderheitsantrag Kaufmann abzulehnen, und das aus folgenden Gründen:
Zuerst zu Absatz 2: In Absatz 2 will die Kommissionsmehrheit den elektronischen Handel von der Buchpreisbindung ausnehmen. Mit dem Antrag der Minderheit auf Streichung ist es klar, dass auch der elektronische Handel der Buchpreisbindung unterstellt wird. Das ist richtig, und zwar aus folgenden Gründen: Sie haben jetzt mit dem Eintreten und der Ablehnung der Rückweisung festgelegt, dass Sie die Buchpreisbindung in der Schweiz mehrheitlich unterstützen. Es ist selbstverständlich: Wenn man diesem Grundsatz zum Durchbruch verhelfen will, dann müssen alle Vertriebsformen dem Gesetz unterstellt werden. Wenn man den elektronischen Handel ausnähme, würde eine empfindliche Lücke in diese gesetzliche Regelung gerissen. Es wäre gleichsam eine Einladung für Internetbuchhändler aus dem Ausland, die Versorgung der Schweiz aus dem Ausland vorzunehmen. Die Folge davon - das ist der zweite Grund, weswegen Sie der Minderheit folgen sollten - wäre eine krasse Inländerdiskriminierung. Die Schweizer Buchhändler und Buchhändlerinnen müssten sich beim Verkauf an die Kunden und Kundinnen hier an die Preisbindung halten, nicht aber die Internethändler im Ausland; sie könnten die Preise unterbieten. Damit ist es klar, dass mit der Freistellung des elektronischen Handels Sinn und Zweck des Gesetzes gleichsam pervertiert würden. Ein Zweck des Gesetzes ist es ja, die
AB 2009 N 865 / BO 2009 N 865
Struktur des Buchhandels, auch seine kleinräumige Struktur, zu stützen.
3. Es wird geltend gemacht, das liesse sich nicht vollziehen. Erstens sprechen die Erfahrungen in unseren Nachbarländern dagegen; auch da kennt man die Buchpreisbindung, auch da lässt sie sich ebenfalls in Bezug auf den elektronischen Handel durchsetzen. Zweitens kennen wir in der Schweiz die nötigen zivilrechtlichen Instrumente für die Durchsetzung. Es ist kein Problem: Eine Verletzung der schweizerischen Buchpreisbindung auf schweizerischem Boden kann selbstverständlich zivilrechtlich eingeklagt und durch ein Gericht nachher festgestellt werden. Die Vollstreckung ist auch im Ausland kein Problem. Ich verweise da auf die Instrumente des Lugano-Übereinkommens, die Sie alle kennen; das Gesetz wurde ja in diesem Parlament beschlossen.
Deswegen bitte ich Sie nochmals: Wenn Sie die Buchpreisbindung wirklich durchsetzen wollen, und zwar für alle Vertriebsformen, dann müssen Sie dem Antrag der Minderheit Rechsteiner Paul zustimmen. Denn sonst würde das zu einer krassen Inländerdiskriminierung führen, und das wäre ganz klar nicht Sinn und Zweck des Gesetzes.
Zum Antrag der Minderheit Kaufmann: Herr Kaufmann, Sie haben sich darüber beklagt, dass man keine Rabatte für die Schulen vorsehen würde, und schlagen einen Absatz 3 vor. Ich weiss nicht, ob Sie Artikel 7 gelesen haben. Dort gibt es eine klare Bestimmung, nämlich, dass Rabatte zulässig sind. Ich verweise auf Absatz 1 Litera b, wo es eine Rabattierungsregel gibt. Was die Schulbibliotheken betrifft, da gilt dann sicher Litera a; auch hier gibt es eine Rabattvorschrift. Also ist Ihre Bestimmung überflüssig, denn die Detailregeln sind in Artikel 7 festgeschrieben.
Ich bitte Sie also, den Antrag der Minderheit Kaufmann abzulehnen. Er dient nur der Verwirrung, weil es dann nämlich zwei Bestimmungen für ein Problem gibt.

Baader Caspar (V, BL): Frau Leutenegger Oberholzer, können Sie mir erklären, wie Sie die Buchpreisbindung im Internethandel effektiv durchführen wollen? Ich bestelle doch via Internet ein Buch bei einer deutschen Buchhandlung zu einem Preis in Euro. Wie wollen Sie da eingreifen? Das nimmt mich wirklich wunder.

Leutenegger Oberholzer Susanne (S, BL): Wissen Sie, wir können auch den Internethandel mit gefälschten Markenartikeln bekämpfen; das praktizieren wir in der Schweiz erfolgreich. Selbstverständlich ist dieser Handel kontrollierbar: Man kann Testkäufe machen, eine Fälschung danach auf dem Klageweg zivilrechtlich in der Schweiz feststellen und im Ausland vollstrecken lassen. Diese präventive Massnahme hat sich bestens bewährt. Sie, Herr Baader, kennen als Richter diese Instrumente, als Anwalt sowieso.

Hassler Hansjörg (BD, GR): Bei Artikel 2 unterstützen wir von der BDP-Fraktion die Mehrheit der Kommission. Wir wollen grundsätzlich die Buchpreisbindung, aber wir möchten sie nicht auf die elektronisch bestellten Bücher aus dem Ausland ausdehnen. Die elektronischen Bestellungen werden zwar vermutlich etwas zunehmen, aber heute wird insgesamt ungefähr jedes zehnte Buch über Internet bestellt, und der Anteil am Büchermarkt ist ja noch sehr klein und bescheiden. Die Auslandbestellungen machen einen Bruchteil davon aus.
Wir sehen vor allem drei Gründe, die uns zu dieser Haltung geführt haben: Der Internethandel scheint uns tatsächlich schwer kontrollierbar zu sein, und eine seriöse Kontrolle betreffend Preisbindung wäre sehr schwierig. Die Preisbindung der Internetbestellungen von Büchern ist wiederum mit administrativem Aufwand verbunden. Dieser Aufwand scheint uns zu gross zu sein und in einem Missverhältnis zu stehen zum Nutzen, den wir davon haben. Und wie gesagt ist auch offen, ob die Preisbindung bei elektronischen Bestellungen mit dem Freihandelsabkommen von 1972 mit der EU zu vereinbaren ist. Das wäre hier noch abzuklären.
Aus diesen Gründen wird die BDP-Fraktion bei diesem Punkt der Mehrheit zustimmen.
Beim zweiten Minderheitsantrag stimmen wir ebenfalls der Mehrheit zu. Grundsätzlich gelten ja für die Schulbücher die gleichen Bedingungen wie für die Bücher allgemein. Auch die Vielfalt an Schulbüchern wird eher gewährleistet sein, wenn sie der Preisbindung unterstellt sind, und es wird, wie bereits gesagt wurde, in Artikel 7 die Möglichkeit geschaffen, auch für Schulbücher namhafte Rabatte einzuführen. Damit ist das Anliegen von Herrn Kaufmann in diesem Artikel 7 abgedeckt.

Meier-Schatz Lucrezia (CEg, SG): Herr Hassler, ich möchte Sie lediglich Folgendes fragen: Gäben wir dem Ständerat nicht die Möglichkeit, die Frage des Freihandelsabkommens zu klären, wenn wir dem Minderheitsantrag Rechsteiner Paul zustimmen würden? Das wäre eine Möglichkeit, wirklich eine Antwort zu Fällen zu erhalten, bei welchen es um den grenzüberschreitenden Internethandel geht.

Hassler Hansjörg (BD, GR): Das ist tatsächlich noch eine offene Frage, aber ich denke, dass wir auch hier der Mehrheit zustimmen können und der Ständerat als Zweitrat trotzdem die Möglichkeit hat, noch Abklärungen zu treffen.

La présidente (Simoneschi-Cortesi Chiara, présidente): Le groupe libéral-radical soutient la proposition de la majorité.

Kaufmann Hans (V, ZH): Jetzt geht es eben leider los mit der Administration, so, wie ich es befürchtet habe. Stellen Sie sich doch das ganze Prozedere in der Praxis vor: Ich bestelle ein Buch irgendwo in Deutschland, und dann kommt es an den Zoll. Jetzt müsste irgendjemand das Paket öffnen, wobei es nicht die Aufgabe des Zolls ist, die richtigen Preise festzustellen. Also werden Sie dort wohl noch einen Bücherpolizisten einstellen müssen, der wahrscheinlich in Zusammenarbeit mit dem Preisüberwacher oder dem Richter die Rechtmässigkeit des Preises feststellen muss. Dazu müsste er dann auch wieder wissen, wann dieses Buch ursprünglich in Verkehr gebracht wurde und was damals der Referenzkurs zum Euro war. Nur schon wenn ich die Sache in Euro bezahle und deshalb günstiger erhalte, bin ich dann also ein Straftäter. Es gibt aber auch Bücher, die vielleicht gar noch nie in die Schweiz eingeführt wurden. Dann gibt es auch keine Referenzpreise und Ähnliches. Dann stellt sich noch die Frage der Mehrwertsteuer, denn diese erhalte ich ja zurück. Diese Frage ist ja auch nicht geklärt.
Da frage ich mich wirklich: Soll dann ein Richter oder der Preisüberwacher bemüht werden? Soll dann, wenn man solche Vergehen feststellt, wegen eines Lesers, der sein Buch 10 oder 20 Franken billiger bezogen hat, unsere Gerichtsbarkeit mit solchen Bagatellsachen belastet werden? Das ist eben genau das, wogegen wir immer ankämpfen. Und Sie alle, die immer für die KMU und für die Entlastung des Staates sind, wollen dann solchen Unsinn einführen.
Noch zu meinem Minderheitsantrag respektive zu den Bemerkungen, die hier gemacht wurden: Mit Artikel 7 ist mein Anliegen eben nicht erfüllt. Ich bin durchaus der Meinung, dass Schulen mehr als nur Rabatte über 20 Prozent herausholen sollen, dies auch dann, wenn sie kleinere Stückzahlen als elf kaufen. Deshalb will ich die Schulen vollständig aus der Buchpreisbindung herausnehmen.

Leutenegger Oberholzer Susanne (S, BL): Herr Kaufmann, auch gefälschte Markenartikel wurden und werden über das Internet vertrieben. Ist Ihnen bekannt, dass wir für den Markenschutz gleichsam eine "Markenpolizei" haben und dass wir den Markenschutz selbstverständlich auch im Internethandel durchsetzen? Ich verweise darauf, dass zur Durchsetzung des schweizerischen Rechts nicht nur die jeweiligen Anbieter zur Kasse gebeten werden, sondern auch die Plattformen, auf denen die Artikel angeboten werden.

Kaufmann Hans (V, ZH): Frau Leutenegger Oberholzer, Sie haben meine Ausführungen offensichtlich nicht verstanden.
AB 2009 N 866 / BO 2009 N 866
Ich habe auf die Problematik hingewiesen, dass es ja gar nicht klar ist, welche Preise massgebend sind. Sind es Preise mit Mehrwertsteuer oder ohne, sind es Preise in Euro, und wer bestimmt das? Es sind ja nicht gefälschte Bücher, das betrifft also das Markenrecht eigentlich überhaupt nicht.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Artikel 2 ist tatsächlich schon ein erster Knackpunkt in diesem Gesetz. Deshalb hat der Bundesrat bei seiner Stellungnahme auch eine Überarbeitung vorgeschlagen. Das ist jetzt nicht möglich, Sie müssen sich für den Antrag der Mehrheit oder jenen der Minderheit entscheiden. Ich habe gehört, dass aber alle schon wissen, dass der Ständerat sich noch einmal damit wird befassen müssen. Bei dieser Ausgangslage unterscheidet sich die Mehrheit von der Minderheit sehr deutlich. Der Bundesrat würde sich bei dieser Wahl für den Antrag der Mehrheit entscheiden, dies aus folgenden Gründen:
Die erste Problematik, auf welche wir hier treffen, betrifft grundsätzlich den Unterschied zwischen dem elektronischen grenzüberschreitenden Handel und dem anderen grenzüberschreitenden Handel. Wenn wir einen Unterschied zwischen den elektronischen und den anderen Versandhändlern machen, so ist das grundsätzlich eine Ungleichbehandlung, die Artikel 8 Absatz 1 der Bundesverfassung - Überschrift des Artikels: "Rechtsgleichheit" - grundsätzlich ritzt und aus unserer Sicht problematisch ist. Das ist das Problem der Mehrheit.
Auf der anderen Seite, und hier muss ich Herrn Rechsteiner widersprechen, besagt Artikel 13 Absatz 1 des Freihandelsabkommens von 1972 zwischen der Schweiz und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft klar, dass im Warenverkehr - das Buch ist nach diesem Abkommen eine Ware, ob man das will oder nicht, es untersteht diesem Abkommen klar - zwischen der Gemeinschaft und der Schweiz keine mengenmässige Einfuhrbeschränkung und keine Massnahmen gleicher Wirkung eingeführt werden dürfen; das ist so in Artikel 13 nachzulesen. Preisbindungen für Bücher gelten nach europäischer Rechtsprechung als eine Massnahme gleicher Wirkung - wie eine mengenmässige Einfuhrbeschränkung. Sie dürfen deshalb nur nationale Geltung haben. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2009 im Rahmen der Überprüfung einer österreichischen nationalen Buchpreisbindung, das leider in der WAK nicht mehr diskutiert wurde, bestärkt den Bundesrat in der Auffassung, dass die Position der Minderheit das Freihandelsabkommen von 1972 mit der EU eben verletzen dürfte.
Somit kommen wir zum Schluss: In Abwägung dieser beiden Probleme, die nicht gelöst sind, ist der Antrag der Mehrheit noch die bessere Lösung. An sich müssten wir empfehlen, dass der Zweitrat im Interesse der Rechtsgleichheit den grenzüberschreitenden Handel generell und nicht nur den Internethandel freistellt.

Leutenegger Oberholzer Susanne (S, BL): Das EuGH-Urteil ist von Ihnen mehrfach zitiert worden; ich glaube, vorher hat es Herr Kaufmann auch schon angesprochen. Ist Ihnen bekannt, dass vom EuGH Beschränkungen des freien Warenverkehrs aus kulturellen Gründen und zur Erhaltung der Medienvielfalt als durchaus gerechtfertigt angesehen werden? In der Folge ist in diesem Urteil nicht die Buchpreisbindung angefochten worden, sondern es ging um unbedeutendere Fragen beim Vertrieb der Bücher. Das EuGH-Urteil ist meines Erachtens damit keine Referenz für eine Freihandelswidrigkeit. Ich bitte Sie, mir deshalb zu erklären, warum Sie dieses EuGH-Urteil zitieren und warum die Buchpreisbindung trotz dieses Urteils in Österreich weiterhin Bestand hat.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Frau Leutenegger Oberholzer, ich kann Ihnen dieses Urteil gerne zur Verfügung stellen. Der Europäische Gerichtshof hat klar festgestellt, dass Paragraf 3 des österreichischen Buchpreisbindungsgesetzes EU-rechtswidrig ist, einerseits, weil er den freien Warenverkehr behindere, andererseits, weil er auch aus kulturpolitischer Sicht nicht gerechtfertigt werden könne. Ich zitiere lediglich; Sie können das gerne nachlesen. Dieses Urteil bestärkt den Bundesrat in seiner Meinung, dass das Freihandelsabkommen von 1972, das für die Schweiz ebenso gilt wie für Österreich und Deutschland, mit der Variante der Minderheit verletzt sein dürfte.

Rechsteiner Paul (S, SG): Frau Bundesrätin, Sie werden ja dann Gelegenheit haben, Ihren Standpunkt auch noch im Ständerat oder in der ständerätlichen Kommission genauer ausleuchten zu lassen; es ist auch richtig, dass das auf den Zweitrat verschoben wird. Es ist aber durchaus so, dass das Urteil bekannt und auch gelesen worden ist. Der freie Warenverkehr gilt, aber es gilt auch die kulturpolitische Ausnahme für Bücher. Diese Ausnahme ist grundsätzlich bestätigt worden, die Details interessieren hier jetzt nicht. Sie haben das Urteil - genauso wie ich - vor sich: die Paragrafen 34 und 35, eine klare Bestätigung der kulturpolitischen Ausnahme. Haben Sie davon Kenntnis genommen?

Leuthard Doris, Bundesrätin: Ja, aber schlussendlich hat eben das Gericht trotzdem gesagt, auch kulturpolitische Gründe änderten nichts an der Tatsache, dass diese Gesetzesbestimmung dem europäischen Recht nicht standhielte, Herr Rechsteiner. Das Gericht hat eben gerade diese Ausnahme überprüft und im Urteil gesagt, selbst kulturpolitisch könne diese Bestimmung des österreichischen Rechts nicht standhalten. Sonst hätte es nämlich positiv entschieden und nicht diesen Paragraf 3 in mehrfacher Hinsicht als rechtswidrig erachtet.

Fehr Hans-Jürg (S, SH): Frau Bundesrätin, ich möchte Sie auch fragen, ob Ihnen bekannt ist, wie der Hauptverband des österreichischen Buchhandels das Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs kommentiert hat. Sein Präsident sagte nämlich, es sei "erfreulich, dass die Buchpreisbindung durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes generell bestätigt wurde und durch eine schnelle Korrektur des beanstandeten Paragrafen eine lückenlose Preisbindung erhalten bleibt".

Leuthard Doris, Bundesrätin: Ja, für die national ausgerichtete Bindung, aber eben nicht für den grenzüberschreitenden Warenhandel. Das ist der grosse Unterschied. Sie können auch hier, für den Handel nur in der Schweiz, die Buchpreisbindung einführen, das ist unproblematisch. Aber sobald der grenzüberschreitende Handel reguliert wird, haben Sie das Völkerrecht zu beachten; das gilt auch für die Schweiz, die dieses Abkommen ratifiziert hat. Hierin darf das Abkommen nicht verletzt werden; nur darum geht es. Dafür steht der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission; diese Version wird dem Freihandelsabkommen gerechter als die Version der Minderheit.

de Buman Dominique (CEg, FR), pour la commission: La décision de la commission a été prise par 18 voix contre 5. Il est évident que cet article 2, relatif au champ d'application et notamment au commerce électronique transfrontalier, a été au coeur de nos débats. Il m'appartient de vous donner l'avis de la majorité et de mentionner les arguments de la minorité. En ce qui concerne la jurisprudence étrangère et le droit applicable à l'étranger, il est évident qu'il y a des avis différents qui peuvent s'exprimer. Monsieur Schelbert a répondu à l'argument du Conseil fédéral, et je pense que l'avantage de la deuxième délibération sera précisément de regarder en quels points cette jurisprudence purement étrangère pourrait avoir une incidence sur une loi suisse. Je m'en tiens donc aux arguments de fond qui ont occupé la majorité et la minorité.
La majorité de la commission vous demande de ne pas assujettir le commerce électronique transfrontalier au champ d'application de la loi pour trois raisons. La première est que ce commerce électronique transfrontalier existe mais qu'il est encore minoritaire, même si la part est croissante. Il correspond approximativement à 10 pour cent du marché: ce
AB 2009 N 867 / BO 2009 N 867
n'est donc pas l'élément majeur de notre discussion. La deuxième raison a trait précisément à la liberté du commerce et à la concurrence entre les prix car, dès le moment où certains se prévalent d'achats sur Internet, il y a la possibilité de faire des comparaisons de prix et donc d'exercer une certaine pression sur les prix, dont certains sont estimés exagérés. En quelque sorte, cette possibilité, cette lucarne est un aiguillon sur le marché. La troisième raison, c'est que, dans la plupart des cas, le livre que l'on achète - contrairement, encore une fois, au CD ou au DVD - renferme un élément plastique, esthétique. Je n'ai pas cité tout à l'heure un sondage de 1984 qui posait les mêmes problèmes. Selon ce sondage - fait par un institut sérieux, MIS Trend, qui effectue aujourd'hui encore des sondages dans notre pays -, 47,6 pour cent des livres étaient achetés parce qu'ils avaient été vus, parce qu'ils avaient été suggérés. C'est dire que l'attrait de la librairie restera très fort quelle que soit la part du marché électronique.
C'est donc pour ces trois raisons que la majorité de la commission vous propose de vous en tenir à cette version. La minorité - et j'aimerais notamment mentionner ces deux motifs - ne voudrait pas qu'il y ait une non-application du principe de non-discrimination. En d'autres termes, il faudrait que tous les acheteurs et vendeurs soient placés sur un pied d'égalité. La deuxième raison évoquée, plus législative, ou plus politique, est qu'il ne faudrait pas que certains puissent en d'autres termes contourner la loi. Voilà les raisons qui ont été mentionnées au sein de notre commission.
C'est donc avec ces considérations que je vous invite à suivre la majorité.

Fässler-Osterwalder Hildegard (S, SG), für die Kommission: In Bezug auf Absatz 2 möchte ich als Antwort auf die Aussagen von Herrn Kaufmann Folgendes sagen: Wer hier das Gesetz verletzen würde, wäre nicht jener, der das Buch kaufen würde. Es geht also nicht darum, dass Konsumentinnen und Konsumenten wegen missbräuchlicher Überhöhung der Preise belangt würden, sondern die Importeure.
Zum Antrag der Minderheit Kaufmann zu Absatz 3: Ich möchte mich bei Herrn Kaufmann entschuldigen und in Bezug auf seine Frage von vorhin darauf hinweisen, dass die Rabatte präzise in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b geregelt sind. Ihr Minderheitsantrag, Herr Kaufmann, dass für Lehrmittel für den Unterricht in der Schule spezielle Rabatte gewährt werden sollten, ist nicht sehr präzise. Lehrmittel für den Unterricht in der Schule: Welche Schulen? Gilt es nur für den Unterricht oder auch, wenn man mit den Büchern ein Selbststudium macht? Worum geht es genau? Lehrmittel sind ja im Allgemeinen auch preislich so konzipiert, dass es eben Lehrmittel sind. Es macht wohl keinen Sinn, wenn man ein einziges Lehrmittelbuch mit einem Rabatt von über 20 Prozent kaufen kann, denn dann stimmt etwas mit der Kalkulation des Preises nicht. Rabatte machen auch für Schulen dann Sinn, wenn es um mehr als ein, zwei oder drei Exemplare geht; wir haben elf Exemplare vorgeschlagen. Ich denke, dass man im Allgemeinen davon ausgehen kann, dass eine Schule, die Bücher kauft, mehr als ein einziges Buch kauft. Wenn sie einen Rabatt von mehr als 20 Prozent Rabatt herausholen könnte, müsste man einmal an den Verlag gelangen und schauen, wie er kalkuliert, und dann müsste man allenfalls generell von überhöhten Preisen in diesem Verlag sprechen.
Ich möchte Sie deshalb bitten, diesen nicht sehr präzisen Antrag der Minderheit Kaufmann zu Absatz 3 abzulehnen. Seinem Anliegen ist mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b mehr als Genüge getan.

Abs. 2 - Al. 2

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 04.430/2298)
Für den Antrag der Mehrheit ... 107 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 67 Stimmen

Abs. 3 - Al. 3

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 04.430/2299)
Für den Antrag der Minderheit ... 90 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 82 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées

Art. 3
Antrag der Kommission: BBl
Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Art. 4
Antrag der Kommission: BBl

Eventualantrag Kaufmann
(falls der Antrag der Minderheit de Buman obsiegt)
Abs. 3
... der Umrechnung zum Euro-Referenzkurs des Verkaufspreises exklusive Mehrwertsteuer festzusetzen.
(Gleichzeitig Rückzug des Antrages der Minderheit Kaufmann zu Absatz 3bis)

Art. 4
Proposition de la commission: FF

Proposition subsidiaire Kaufmann
(au cas où la proposition de la minorité de Buman l'emporterait)
Al. 3
... au maximum du prix de vente converti au cours de change de référence de l'euro (taxe sur la valeur ajoutée non comprise).
(Retrait de la proposition de la minorité Kaufmann à l'alinéa 3bis)

La présidente (Simoneschi-Cortesi Chiara, présidente): Les propositions de la minorité de Buman sont présentées par Madame Meier-Schatz.

Meier-Schatz Lucrezia (CEg, SG): Heute sind die empfohlenen Buchpreise in der Schweiz aufgrund der höheren Kosten und des kleineren Marktes höher als die entsprechenden Preise im Herkunftsland. Wir haben es jetzt bereits mehrmals gehört.
Die höheren Preise sind nicht a priori zu verurteilen, da die Fixkosten, d. h. die Mieten und die Löhne, in der Regel auch höher sind als im Ausland. Die Preise lassen sich dadurch rechtfertigen. Unsere Ratskollegen aus der Westschweiz sprechen in diesem Zusammenhang von einem "prix juste". Der Mehrheitsantrag in Artikel 4 hätte jedoch zur Folge, dass der Preisüberwacher entweder eine Umrechnungsliste erlassen oder einen bestimmten zulässigen Höchstüberhöhungssatz festlegen müsste. Dies führt zu einem bürokratischen Zusatzaufwand und zusätzlich zu einer Anpassung des Aufgabenbereiches des Preisüberwachers, denn das Preisüberwachungsgesetz sieht diese Aufgabe schlicht nicht vor.
Die Minderheit, welche ein anderes Modell vorschlägt, erachtet die Formulierung der Mehrheit daher als nicht umsetzbar und schlägt Ihnen stattdessen ein Bandbreitenmodell vor. Sie nimmt somit den Vorschlag des Schweizer Buchrats wieder auf, welcher bereits 2007 in die Diskussion eingebracht wurde. Die Minderheit schlägt Ihnen vor, die Preisbindung im Rahmen einer Bandbreite von 100 bis 120 Prozent gegenüber dem Euro-Referenzkurs festzulegen. Damit schlagen wir Ihnen eine flexible Lösung vor, die es den einzelnen Verlagen, z. B. den Wissenschaftsverlagen, erlaubt, ihre Preise eins zu eins zum Eurokurs umzurechnen, anderen aber die Möglichkeit lässt, die speziellen Kostenstrukturen der Schweiz mit einer gegen oben
AB 2009 N 868 / BO 2009 N 868
begrenzten Erhöhung auszugleichen. Diese obere Grenze entspricht dem Unterschied in der Kaufkraft der Schweiz zu derjenigen ihrer Nachbarländer und ist ein Kompromiss zwischen den Landesteilen. Dieser Kompromiss war notwendig, denn die Preisüberhöhungen sind in den verschiedenen Landesregionen sehr unterschiedlich. So hat die Westschweiz heute z. B. Preisüberhöhungen von bis zu 40 Prozent. Konkret bedeutet der Vorschlag der Minderheit also, dass die Preise in der Westschweiz um zirka 20 Prozent gesenkt werden könnten und dass sie in der deutschen Schweiz nicht weiter steigen werden.
Der Antrag der Minderheit ist flexibel und liberal, denn er lässt innerhalb der besagten Bandbreite weiterhin den Wettbewerb spielen, schützt aber die Kundinnen und Kunden vor nichtbegründeten Preisüberhöhungen. Die Konkurrenz unter den Anbietern würde auch dazu führen, dass kleine Buchhandlungen grössere Margen hätten als grosse Buchhandlungen, was sich aufgrund der Grösse der Anbieter ebenfalls rechtfertigen liesse. Das Bandbreitenmodell der Minderheit ist administrativ um vieles einfacher.
Ich bitte Sie daher, die Minderheit zu unterstützen.
Ich möchte noch kurz etwas zum Eventualantrag Kaufmann sagen. Die Ausklammerung der Mehrwertsteuer würde wiederum zu einem enormen administrativen Aufwand führen - einen solchen administrativen Aufwand bekämpft Herr Kaufmann in der Regel -, weil die Mehrwertsteuersätze von Land zu Land unterschiedlich sind. Dieser Mehraufwand lässt sich weder administrativ noch finanziell rechtfertigen. Ich bitte Sie, beim Antrag der Minderheit zu bleiben, die den Preis des ausländischen Buches inklusive Mehrwertsteuer festlegen will.
Noch einmal: Stimmen Sie der einfacheren, liberaleren Lösung zu, und unterstützen Sie den Antrag der Minderheit und damit das Bandbreitenmodell.

Kaufmann Hans (V, ZH): Ich habe als Ergänzung zum Minderheitsantrag de Buman einen Einzelantrag eingereicht und dafür meine Bereitschaft erklärt, den nächsten Minderheitsantrag auf der Fahne zurückzuziehen. Der Unterschied zwischen dem Minderheitsantrag de Buman und meinem Antrag besteht beim Bandbreitenmodell nur in der Definition des Referenzpreises: ob dieser mit oder ohne Mehrwertsteuer festgesetzt werden soll.
Das erste Problem, das wir haben, ist, dass der Referenzpreis ohnehin nicht klar definiert ist. Bis heute konnte mir noch niemand die Frage beantworten, welcher Wechselkurs zur Anwendung kommt, jener zum Zeitpunkt des Imports, jener am Tage der Inverkehrsetzung eines Buches, jener beim Druck des Buches, wenn eben die Preise auf das Buch gedruckt werden.
Was ich zweitens gar nicht goutiere, ist die Forderung von Herrn de Buman, dass die Schweizer Konsumenten beispielsweise auch noch die deutsche Mehrwertsteuer mitbezahlen sollen. Leider war es in der Vergangenheit so: Weil die Einkaufszentrale des Schweizer Buchhandels die deutsche Mehrwertsteuer nicht zurückgefordert hat, haben das die deutschen Buchverlage kassiert, und wir Schweizer haben sowohl die deutsche als auch die schweizerische Mehrwertsteuer bezahlt. Wollen Sie wirklich über die Buchpreise auch noch Deutschland Mehrwertsteuer bezahlen? Was hat das noch mit der Schweizer Kulturförderung zu tun?
Ich bitte Sie deshalb dringend, meine Version, d. h. die Version exklusive Mehrwertsteuer, zu unterstützen - dies aber nur im Fall, dass das Bandbreitenmodell zur Anwendung kommt. Wir unterstützen natürlich die Mehrheit.

Schelbert Louis (G, LU): Bei Artikel 4 haben wir zwei Minderheitsanträge de Buman, die anstelle des Konzepts mit dem Preisüberwacher das sogenannte Bandbreitenmodell wollen. Die Fraktion der Grünen unterstützt mit knapper Mehrheit die Fassung der Mehrheit der Kommission, die allfällige Preisüberhöhungen der Aufsicht durch den Preisüberwacher unterstellt. Dieses Modell ist flexibel und stellt einen guten Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen dar.
Ich verstehe den schweizerischen Buchhandel, ich sehe aber auch das Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten, die bei der Förderung des Buchs nicht vergessen werden dürfen. In der Kommission führte der Vertreter der Verwaltung aus, dass im Jahr 2005 im deutschsprachigen Bereich die Ladenpreise über jenen in Deutschland lagen und die richtige Lösung bei 12 Prozent gelegen habe. Eine Studie sei zum Schluss gekommen, lediglich 8 Prozent seien gerechtfertigt. Bei Abwägung des Vorliegenden sind wir zum Ergebnis gekommen, dass 8 Prozent zu tief gegriffen sein dürfte. Dass der Preisüberwacher ein Auge auf den Buchpreis hat, ist aber so gewollt.
Das Bandbreitenmodell sieht dagegen um bis zu 20 Prozent höhere Preise vor und geht von einem Europreis inklusive ausländischer Mehrwertsteuer aus, was einen weiteren Zuschlag bedeuten kann. Die Verwaltung sprach in der Kommission deshalb von total bis zu 25 Prozent. Als Argument für dieses Modell werden generelle Preisvergleiche angeführt, die solche Differenzen rechtfertigen würden. Das sehe ich nicht so. Richtig wäre nur ein Vergleich der Buchpreise. Solche Vergleiche lagen der Kommission aber nicht vor; ich denke, das hat seine Gründe.
Als zweites Argument wird die Kulturpolitik genannt. Wir sind einverstanden: Aus kulturpolitischen Gründen unterstützen wir ja den Erlass, behalten dabei aber auch die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten im Kopf. Mit der Streichung der Preisfestlegungskompetenz für den Preisüberwacher wurde im Übrigen ein Hindernis aus dem Weg geräumt.
Der vorliegende Artikel 4 stellt für die Mehrheit der grünen Fraktion einen akzeptablen Kompromiss dar. Wir bitten Sie, ihn in dieser Fassung gutzuheissen. Wir bitten Sie, den Minderheitsantrag Kaufmann abzulehnen. Wir anerkennen, dass das Preisniveau in der Schweiz etwas höher sein darf; mit dem Minderheitsantrag Kaufmann wird dies aber im Kern bestritten.

Gilli Yvonne (G, SG): Ich spreche für eine grosse Minderheit bei den Grünen, die durchaus dafür ist, dass missbräuchliche Preise durch den Preisüberwacher auch kontrolliert werden können.
Das Bandbreitenmodell unterstützen wir, weil dieses Modell Verwaltungskosten spart, da die Preise nur dann überwacht und allenfalls korrigiert werden müssen, wenn sie die festgelegte Bandbreite überschreiten. Der Wettbewerb innerhalb der Branche bleibt gewahrt, ja er wird durch den Handel im Internet in Zukunft noch verstärkt spielen.
Wettbewerb soll aber im Buchhandel auch Fairplay heissen, und dafür braucht es klare Rahmenbedingungen. Die Preise bewegen sich dynamisch innerhalb der vorgegebenen Bandbreite. Gegen unten muss die Preisbindung die Existenz und die Qualität kleiner und mittlerer Buchhandlungen sichern. In der Schweiz sind nicht nur die Löhne und Mieten und damit die Aufwände höher für die Branche, auf der Konsumentenseite ist auch die Kaufkraft höher. Die Preisbegrenzung nach oben korrigiert das hohe West-Ost-Gefälle in der Schweiz. Das Bandbreitenmodell definiert den Spielraum des Preisüberwachers und sichert damit auf dieser Seite, dass die Kaufkraft der Konsumentin und auf der anderen Seite die Aufwände im Buchhandel im Vergleich mit den Nachbarländern berücksichtigt werden.
Unterstützen Sie deshalb das Bandbreitenmodell! Sie sprechen sich damit für eine verwaltungsarme und eine branchennahe, damit eben praktische Umsetzung der Preisbindung aus.

Freysinger Oskar (V, VS): Ich spreche für die SVP-Fraktion, die sich zu zwei Dritteln für das Bandbreitenmodell ausgesprochen hat.
Der Schweizer Buchhandel braucht wegen der ausgewiesenen höheren Lohn- und Nebenkosten - Miete, Marketing usw. - etwas höhere Preise als jener in Deutschland oder Frankreich. Unsere Westschweizer Kollegen sprechen vom "prix juste". Die Branche braucht ein verlässliches System,
AB 2009 N 869 / BO 2009 N 869
das die Preisfestlegung unabhängig von der Haltung des jeweiligen Preisüberwachers ermöglicht.
Dafür ist eine Definition eines allfälligen Missbrauchs nötig. Diese muss sich etwa nach dem landesüblichen Niveau der Preisunterschiede zwischen der Schweiz und dem benachbarten Ausland richten. Es gibt eine vom BFS und der OECD publizierte Warenkorbliste, welche zeigt, wo sich die Schweizer Preise in etwa bewegen. Auf dieser Grundlage schlug der Schweizer Buchrat bereits im April 2007 vor, die Preisbildung im Rahmen einer Bandbreite von 100 bis 120 Prozent gegenüber dem Euro-Referenzkurs festzulegen. Damit würde eine flexible Lösung geschaffen, die es Einzelnen, zum Beispiel Wissenschaftsverlagen, erlaubt, ihre Preise eins zu eins zum Euro-Kurs umzurechnen, anderen aber die Möglichkeit lässt, die spezielle Kostenstruktur der Schweiz mit einer gegen oben begrenzten Erhöhung zu berücksichtigen. Diese obere Grenze entspricht dem Unterschied zwischen der Kaufkraft der Schweiz und derjenigen der Nachbarländer und ist ein Kompromiss zwischen den Landesteilen, denn die Westschweiz hat heute - das muss man wissen - Preisüberhöhungen von bis zu 40 Prozent.
Das Bandbreitenmodell ist ein flexibler Vorschlag, der innerhalb der besagten Bandbreite den Wettbewerb spielen lässt, die Kundinnen und Kunden aber vor sachlich nicht zu begründenden Preisüberhöhungen gegenüber dem benachbarten Ausland bewahrt. Seine Vorteile sind klar: Wir haben keinen bürokratischen Zusatzaufwand, und es würden keine neuen, im Preisüberwachungsgesetz nicht vorgesehenen Aufgaben für den Preisüberwacher nötig. Weiter wäre es eine liberale Lösung, die innerhalb eines klar festgelegten und durch die Kaufkraftdifferenz abgestützten Rahmens den Wettbewerb spielen liesse. Die grosse Konkurrenz unter den Anbietern sowie, wie das vorhin beschlossen wurde, die Konkurrenz durch das Internet würden dazu führen, dass sich die Preise innerhalb besagter Bandbreite bewegen würden. Der Markt wiederum würde dafür sorgen, dass die meisten Preise diese Überhöhungen eben nicht erreichen würden. Dies zeigen auch die Erfahrungen aus dem früher gültigen System des Sammelrevers, bei welchem die mit dem Preisüberwacher ausgehandelten möglichen Überhöhungen nur von Aussenseitern maximal ausgenützt wurden. In der Westschweiz hätte das System der Bandbreite Preissenkungen von bis zu 20 Prozent zur Folge, in der Deutschschweiz würde es weitere Preiserhöhungen verhindern.
Das ist keine Raviolibüchse, und es handelt sich auch nicht um eine Zahnpastatube. In Büchsen und Tuben ist ja meist sehr Ähnliches drin - nicht so in diesem geheimnisvollen Objekt, das man Buch nennt. Hier öffnet sich jeweils eine einmalige und unvergleichbare Welt. Wollen Sie die Vielfalt in diesem Bereich schützen, dann müssen Sie dem freien Markt einen Rahmen setzen, denn im Bereich des Schöpferischen ist der wirtschaftliche Erfolg keine Gewähr für Qualität.
Es geht hier um mehr als um Markt und Geld, es geht um Meinungsfreiheit und kulturelle Vielfalt. Und es geht, wofür ich als SVPler sehr sensibel bin, auch um Identität. Dichter wie Rainer Maria Rilke oder Maurice Chappaz produzierten zu ihren Lebzeiten keine Bestseller. Mäzene, Philanthropen, kleine Verleger und Buchhändler mussten ihr unvergleichliches Werk über ihren Tod hinaus retten, sonst hätten wir keine "Duineser Elegien" und keine "Sonette an Orpheus". "Harry Potter" aber braucht nicht gerettet zu werden, genauso wenig wie Fnac, Payot und Ex Libris. Geben wir doch den kleinen Verlegern und Buchhändlern eine Chance, die Vielfältigkeit unseres schöpferischen Ausdrucks zu retten. Das Bandbreitenmodell scheint mir dazu das beste Mittel zu sein. Wenn Sie hier Ja stimmen, macht die zur Diskussion stehende Vorlage einen Sinn, sonst leider wahrscheinlich nicht.

Steiert Jean-François (S, FR): Le groupe socialiste, comme l'a d'ailleurs aussi fait la Commission de la science, de l'éducation et de la culture du Conseil national, a décidé sans opposition de soutenir le modèle de la fourchette. Pourquoi? Le modèle de la fourchette est administrativement beaucoup plus simple que le modèle du surveillant des prix qui nous est proposé par la majorité de la commission. En effet, nous savons qu'aujourd'hui il y a entre 500 000 et 1 million de livres sur le marché suisse. Imaginons un bref instant notre pauvre surveillant des prix, déjà surchargé par d'autres domaines comme celui de la santé, devant subitement s'occuper d'un million d'objets supplémentaires chaque année; il serait massivement mis sous pression et n'aurait absolument pas les moyens pour faire correctement son travail. Le modèle de la fourchette est donc administrativement beaucoup plus simple parce qu'il limite la surveillance aux dépassements de 20 pour cent par rapport aux prix dans les pays où les livres sont édités; c'est la nature même de cette fourchette.
Je suis quelque peu surpris, d'ailleurs, qu'un voire deux groupes parlementaires qui habituellement s'engagent massivement ici pour des simplifications administratives - je pense notamment au groupe libéral-radical - cherchent à tout prix la solution la plus compliquée lorsqu'il s'agit de formuler une proposition concrète de simplification administrative.
Le modèle de la fourchette a un certain nombre d'autres avantages. Il tient compte des différences de structures du marché du livre en Suisse dans les régions linguistiques, notamment en Suisse alémanique et en Suisse romande. En Suisse romande, les dépassements de prix représentent aujourd'hui jusqu'à 40 pour cent du prix que nous payons pour les mêmes livres vendus dans les pays de provenance, alors que cette différence est de 20 pour cent en Suisse alémanique. Cela signifie concrètement que, avec la fourchette maximale de 20 pour cent, les consommatrices et consommateurs de Suisse romande verront immédiatement le prix du livre baisser jusqu'à 20 pour cent, alors que du côté alémanique nous avons la garantie que le prix ne pourra pas augmenter par rapport au niveau actuel. Nous tenons donc compte des différences culturelles et de marché qui, dans notre pays, marquent le marché du livre.
La fourchette permet autre chose: le maintien d'une certaine concurrence. Le modèle du surveillant des prix se base sur des prix fixes et laisse extrêmement peu de marge. Avec la fourchette, nous maintenons la concurrence entre les éditeurs, qui auront une certaine marge de manoeuvre pour tenir compte de l'évolution du marché, pour tenir compte sans doute aussi de l'évolution qui sera marquée par l'ouverture que nous venons de décider à l'article 2 en ce qui concerne le commerce du livre sur Internet.
En ce qui concerne le cours de l'euro, Monsieur Kaufmann a estimé qu'il fallait, dans notre loi, régler dans le détail la manière de définir ce qui est appelé le cours de change de référence de l'euro. Comme dans toute loi, il faut s'en tenir à un certain nombre de principes. Nous partons du fait que l'ordonnance qui fera suite à la loi que nous discutons aujourd'hui permettra d'entrer dans les détails. Ce n'est pas un problème matériel. Il y a différentes manières de le régler; vous l'avez vous-même relevé dans vos propos, Monsieur Kaufmann: on peut prendre un jour de référence comme un autre, l'important étant d'en avoir un. Nous savons aussi que nous n'allons pas modifier le cours de change de référence au quotidien mais à l'intérieur d'une certaine fourchette, ce qui signifie qu'un minimum de marge existera au quotidien.
Par ailleurs, le problème que vous évoquez à propos du cours de l'euro existe, tant pour le modèle de la fourchette que pour celui du surveillant des prix. Cela ne peut donc en aucun cas constituer un motif pour refuser le modèle de la fourchette.
En ce qui concerne l'alinéa 4, nous demandons de le biffer, dans la mesure où, sans le modèle du surveillant des prix, il n'y a plus lieu d'avoir des voies de droit contre les décisions que pourrait prendre le surveillant des prix.
Enfin, la proposition subsidiaire Kaufmann visant à supprimer la référence à la TVA des pays dont proviennent les livres que nous importons en Suisse est contestée également, dans la mesure où elle ne permettrait plus de tenir compte d'un élément clé dans le prix du livre en Suisse: l'élément du coût spécifique à notre pays. Nous savons que
AB 2009 N 870 / BO 2009 N 870
nous avons des coûts de loyer, des coûts salariaux qui sont largement supérieurs à ceux des autres pays. Si nous réduisons massivement la possibilité de tenir compte de ces différences, une bonne partie de la volonté de cette loi, c'est-à-dire de permettre le maintien du livre de qualité - notamment par le biais des petites maisons d'édition en Suisse - n'existerait plus. La substance même de cette loi deviendrait partiellement caduque avec cette proposition.
Nous vous recommandons donc impérativement de rejeter la proposition subsidiaire Kaufmann.

Hassler Hansjörg (BD, GR): Bei diesem Artikel 4 geht es um die Preisfestsetzung; bei Absatz 3 geht es insbesondere um das Preisverhältnis gegenüber den Nachbarländern. Allgemein muss festgehalten werden, dass für den Vertrieb von Büchern in der Schweiz im Vergleich zu den Nachbarländern etwas höhere Kosten anfallen. Denken wir an die höheren Personalkosten, die wir haben, an höhere Raumkosten usw. Daher ist es gerechtfertigt, in der Schweiz für ein importiertes Buch einen etwas höheren Preis zu verlangen als im Herkunftsland.
Die Kommissionsmehrheit möchte allfällige Preiserhöhungen gegenüber den Nachbarländern der Missbrauchsaufsicht des Preisüberwachers unterstellen. Nötigenfalls könnte dann der Preisüberwacher die zulässige Preisdifferenz mittels Allgemeinverfügung branchenweit festlegen.
Wir betrachten diese Lösung als reichlich kompliziert und aufwendig. Denken wir nur an die unendliche Fülle an Büchern, die in die Schweiz importiert werden. Der Antrag der Minderheit de Buman ist sehr einfach und transparent. Mit einer Bandbreite von 100 bis 120 Prozent gegenüber dem Preis in den Nachbarländern stehen wir in einem angemessenen und vernünftigen Preisverhältnis zu ihnen. Der Preisvergleich basiert auf dem Euro-Referenzkurs und lässt somit keinen Spielraum zu. Die Regelung ist klar und auch einfach umzusetzen. Darum favorisieren wir von der BDP-Fraktion hier die Lösung der Minderheit.
Was den Antrag Kaufmann anbelangt, möchten wir noch die Äusserungen der Kommission und auch von Bundesrätin Leuthard hören, um uns eine Meinung zu bilden.
Grundsätzlich stimmen wir aber hier der Minderheit zu, weil der Antrag der Minderheit transparent und einfach durchführbar ist.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Artikel 4 ist aus der Sicht das Bundesrates, wie wir in der Stellungnahme geschrieben haben, in mehrerer Hinsicht noch nicht ausgereift. Der Gesetzestext lässt offen, wer für die Festlegung der Preise von importierten Büchern überhaupt zuständig sein soll: Ist es der Importeur, oder ist es der ausländische Verleger? Wer ist effektiv dann preisbestimmend? Auch fehlt im Gesetzestext die Regelung der nachträglichen Änderung von gebundenen Preisen. Das ist natürlich etwas, das in der Praxis häufig vorkommt und das auch reflektiert werden müsste, wenn man schon Preise regulieren will.
Bei Absatz 3 geht es bei der Minderheits- und Mehrheitsversion ja dann um die Problematik, wann ein Preis überhöht ist und wer zuständig ist, um das festzulegen, bzw. ob man mit einem Bandbreitenmodell eine Ausrichtung geben soll - was sicher unzulässig ist. Hier gibt es folgende Einwendungen des Bundesrates: Beim Antrag der Minderheit haben wir aus unserer Sicht zwei Probleme, die entstehen. Es wurde schon von Herrn Schelbert erwähnt, dass mein Departement im letzten Jahr über die Fachhochschule Nordwestschweiz eine Erhebung zu den Bücherpreisen vorgenommen hat. Man hat eine sehr grosse heutige Spannweite festgestellt. Die Studie hat vor allem festgestellt, dass die Preise heute schwanken, zum Teil bis zu 50 Prozent. Die Studie hat ebenfalls festgestellt, was der Preisüberwacher schon 2005 festgestellt hat, dass in der Schweiz selbstverständlich höhere Lebenskosten, höhere Löhne vorhanden sind, aber eben höchstens 12 Prozent Preisunterschied rechtfertigen und nicht eine Spannbreite, die irgendwo bei 20 Prozent liegt. Es kommt die Problematik Mehrwertsteuer/Wechselkurs hinzu. Die Minderheitsversion würde eben Preisdifferenzen bis zu 30 Prozent gegenüber Nachbarstaaten erlauben. Das muss ich deshalb aus der Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten so ablehnen, als problematisch beurteilen.
Das zweite Problem ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes von Ende April. Was Sie hier beim Antrag der Minderheit haben, ist ein klassisches Importregime, weil es dazu führt, dass der Verleger, der heimisch ist, keine Bandbreite hat, völlig frei bei seiner Preisfestsetzung ist, währenddem sich der ausländische Verleger bei importierten Büchern an die Bandbreite halten muss. Das ist eine klassische Diskriminierung, die eben gerade dem Freihandelsabkommen, mit dem Grundsatz des freien und eben nicht durch solche Bestimmungen verletzten Warenverkehrs, widerspricht.
Das konnte die Kommission nicht prüfen, weil dieses Urteil noch nicht lange ergangen ist, aber der Antrag der Minderheit scheint uns im Lichte dieses Entscheids nicht EU-kompatibel zu sein.
Aufgrund all dieser Erwägungen ziehen wir, wenn Sie etwas beschliessen wollen, klar die Version der Mehrheit vor, obwohl auch diese noch juristisch angepasst werden müsste.

Fässler-Osterwalder Hildegard (S, SG), für die Kommission: In diesem Artikel geht es um die Preisfestsetzung, auch Preisbildung genannt. In Absatz 1 wird festgehalten, wer diesen Preis festsetzt; das ist unbestritten. Für uns war es eigentlich klar, dass landesintern der Verleger, bei importierten Büchern der Importeur oder die Importeurin den Preis festlegt. Wenn das in der Lesart nicht klar sein sollte, dann bitten wir den Ständerat, eine klarere Formulierung zu finden, damit es auch für den Bundesrat klar ist, wie das gemeint ist.
Bei Absatz 2 geht es darum, wann der Preis festgesetzt werden muss. Dieser Passus war in der Kommission ebenso unbestritten wie Absatz 1. Auch hier muss ich darauf hinweisen, dass die Formulierung aus der Verwaltung kommt. Sollte diese für den Bundesrat wieder zu wenig klar sein, dann möchte ich auch hier die Verwaltung bitten, einen Vorschlag zu machen, der dann im Ständerat Klarheit schafft. Wir haben gefunden, sie sei klar. Aber es steht uns hier nichts im Wege, dem Einwand dem Bundesrates entgegenzukommen; den kann man hier wirklich entkräften.
Der wichtige Punkt ist aber Absatz 3, in dem es darum geht, bei Büchern, die importiert werden, zu verhindern, dass eine Preiserhöhung missbräuchlich wird. Hier geht es darum, zwei Konzepte gegeneinander abzuwägen. Die Mehrheit will mit ihrem Konzept, dass der Preisüberwacher eingreifen kann. Ich verstehe den Unmut über die Bindung an sehr hohe Preise für Bücher aus den Nachbarländern, die bisher vorgeherrscht hat. Das ist verständlich. Aber es ging hier nicht um die Preisbindung, sondern um die Preisbildung. Gerade deshalb ist hier Absatz 3 wichtig. Es geht darum, dass man diese Überhöhung eingrenzen kann. Der Preisüberwacher soll das nach Meinung der Mehrheit machen. Man kann dann also eine Preisdifferenz gegenüber dem Ausland zulassen, und der Preisüberwacher soll sagen, ab wann sie zu viel ist und einem Missbrauch nahekommt. Das ist richtig, und diese Überhöhung soll man nicht der Branche überlassen, meint die Mehrheit, das soll über den Preisüberwacher gehen. Es sollte keine zusätzlich gesicherte Zusatzrendite von bis zu 20 Prozent gewährt werden, wie das im Bandbreitenmodell vorgesehen ist. Das ist zumindest die Argumentation der Mehrheit. Man soll nicht zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten entscheiden, und für Expertinnen und Experten auch aus der Verwaltung ist eine Bandbreite von 20 Prozent zu viel.
Zur Minderheit: Sie findet diese Bandbreite gerechtfertigt, insbesondere durch die höheren Kosten in der Schweiz - es wurde schon gesagt -, von Personal, Miete, Werbung usw. Das rechtfertigt einen etwas höheren Preis gegenüber dem Ausland. Ich gehe davon aus, dass diese Möglichkeit nicht exzessiv ausgenutzt wird. Denn würde man diese Bandbreite immer total ausnützen, würde die Branche ja selber
AB 2009 N 871 / BO 2009 N 871
dafür sorgen, dass wieder Käufe im benachbarten Ausland forciert würden.
Wenn der Markt spielt, dann sicher auch in diesem Punkt; das ist zumindest die Ansicht der Minderheit. Für Konsumentinnen und Konsumenten sollte deshalb kein Nachteil gegenüber dem Modell der Mehrheit entstehen. Es ist auch der Antrag der WBK-NR - übrigens einstimmig beschlossen -, hier der Minderheit zuzustimmen.
Was nun das Argument von Frau Bundesrätin Leuthard bezüglich Diskriminierung betrifft, kann ich dem in keiner Art und Weise folgen. Gemäss Absatz 1 ist klar, wer die Preise in der Schweiz festlegt. Wir müssen jetzt sagen, wie die Preise bei importierten Büchern festgelegt werden. Man könnte natürlich sagen: generell 20 Prozent höher oder irgend so etwas. Dann hätten die Buchhändler bzw. die Importeure auch keinen Spielraum. Das macht aber wahrscheinlich keinen Sinn. Ich sehe hier das Argument der Diskriminierung nicht bestätigt, weil es um getrennte Gebiete geht: Bücher im Inland und importierte Bücher.
Aus der Diskussion in unserer Kommission möchte ich noch Folgendes festhalten: Vonseiten der Verwaltung wurde bemerkt, dass der Missbrauch statt über eine Allgemeinverfügung, die allgemein-konkret ist, besser über eine Verordnung, also generell-abstrakt, zu bekämpfen sei. Wir haben diese Formulierung nicht angepasst und sie nicht aufgenommen. Ich möchte den Ständerat bitten, das anzuschauen. Wenn ich das richtig verstanden habe, würde eine Allgemeinverfügung des Preisüberwachers nämlich bedeuten, dass er für ein Buch sagen muss - sozusagen für jedes Buch -, ab wann ein Missbrauch vorhanden sei. Würde man das aber über eine generell-abstrakte Verordnungsnorm machen, könnte er generell sagen, wie viel noch zulässig ist, bevor von einem Missbrauch gesprochen werden muss. Das würde dann für alle Personen und alle Buchtitel gelten; das könnte vermutlich, blieben wir beim Modell der Preisüberwachung, eine intelligentere Lösung sein. Eine solche haben wir im Nationalrat nicht aufgenommen. Das könnte aber, sollte der Antrag der Kommissionsmehrheit durchkommen, der Ständerat wirklich nochmals anschauen.
Zum Einzelantrag Kaufmann: Das ist ein Eventualantrag für den Fall, dass der Antrag der Minderheit de Buman obsiegen sollte. Dieser Minderheitsantrag enthält den Passus "Verkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer". Herr Kaufmann möchte generell vom zulässigen Preis als ausländischem Preis exklusive Mehrwertsteuer ausgehen. Sein Minderheitsantrag mit einem neuen Absatz 3bis passt zum Antrag der Mehrheit zu Absatz 3, stünde aber im Widerspruch zu Absatz 3 gemäss dem Antrag der Minderheit de Buman. Damit er sein Anliegen auch bei Annahme des Minderheitsantrages durchsetzen könnte, müsste in Absatz 3 in der Fassung des Minderheitsantrages dann eben "inklusive" durch "exklusive" ersetzt werden. In diesem Sinne ist der Einzelantrag Kaufmann durchaus verständlich und korrekt. Persönlich muss ich sagen, dass dieser Antrag nicht ganz von der Hand zu weisen ist.
Im Namen der Kommissionsmehrheit empfehle ich Ihnen die Ablehnung aller Minderheitsanträge und auch die Ablehnung des Einzelantrages Kaufmann, sollte der Minderheitsantrag de Buman obsiegen. Der Entscheid, der hierzu gefällt wird, gilt dann natürlich auch für Absatz 4. Dieser Absatz wird beibehalten, wenn das Modell Preisüberwacher obsiegt, beziehungsweise gestrichen, sollte das Bandbreitenmodell obsiegen.

de Buman Dominique (CEg, FR), pour la commission: Comme rapporteur, il ne m'appartient pas de vous demander d'adopter la proposition de minorité que j'ai déposée. Par contre, il m'incombe de donner des explications sur les raisons à l'origine des propositions soit de la majorité, soit de la minorité.
En ce qui concerne la proposition de la minorité, qui avait été formulée par la branche elle-même, j'aimerais simplement préciser que c'est le fruit d'une volonté de trouver un compromis à l'échelon national, parce que les règles de formation des prix et les us et coutumes de la branche n'étaient pas identiques dans les différentes parties du pays, ce qui a abouti à des différences de prix relativement importantes. La fourchette prévue, avec un plafond à 120 pour cent du prix de vente, correspond à un compromis dans le sens d'une baisse et non pas un risque d'autorisation de prix surfaits.
La volonté à la base de cette proposition trouve sa justification dans le fait que, si vous prenez le système de la surveillance des prix, contrairement à d'autres secteurs de l'économie où il y a des prix administrés et où il s'agit de contrôler la politique en matière de prix pratiquée par quatre, cinq, six ou sept entreprises, il y a dans le domaine du livre des milliers et des milliers, pour ne pas dire des millions de livres. Il est donc clair que l'intervention du surveillant des prix serait beaucoup plus problématique, parce que chaque prix de chaque livre a son histoire, son origine. C'est ce qui explique la différence entre la majorité et la minorité.
Pour le reste, il ne m'appartient pas de vous donner une autre consigne de vote que celle de la majorité de la commission.

La présidente (Simoneschi-Cortesi Chiara, présidente): La proposition de la minorité Kaufmann à l'alinéa 3bis a été retirée.

Abs. 3, 4 - Al. 3, 4

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 04.430/2300)
Für den Antrag der Minderheit ... 149 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 25 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 04.430/2308)
Für den Eventualantrag Kaufmann ... 99 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 83 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées

Art. 5
Antrag der Kommission: BBl
Proposition de la commission: FF

Kaufmann Hans (V, ZH): Mit meinem Minderheitsantrag versuche ich, die Problematik der unverschämten Umrechnungskurse bei Fremdwährungen etwas zu entschärfen. Für die Buchhandlungen ist es ja im Elektronikzeitalter kein Problem, die Bezahlung in Fremdwährungen zu bewältigen. Mit der Annahme der Wahlmöglichkeit werden die Exzesse im Buchhandel verschwinden. Wir werden dann eben nicht das volle Ausreizen der 20-Prozent-Marge haben, denn immerhin bezahlen wir jetzt nicht noch die deutsche Mehrwertsteuer dazu. Es gibt eigentlich keinen Grund, weshalb die Konsumenten ausgerechnet bei den Büchern das Währungsrisiko tragen sollen. Es ist ja auch so, dass die Buchimporteure dann ihre Rechnungen in Deutschland nicht zum überhöhten Währungskurs bezahlen. Warum sollen das dann die Konsumenten tun?
Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen, dann haben die Konsumenten die Möglichkeit, zwischen den zwei Preisen, die auf den Büchern angegeben sind, zu wählen. Dann wird sich die Marge automatisch dem fairen Preis annähern.

Rennwald Jean-Claude (S, JU): Au nom du groupe socialiste, je vous demande de soutenir la majorité de la commission. Je crois que le système qui est proposé par la minorité compliquerait par trop les affaires des librairies. La minorité nous dit par ailleurs qu'elle veut combattre d'éventuels prix abusifs. Or je souligne et je rappelle qu'en cas d'abus une action en justice est toujours possible. Mais, surtout, l'article 4 du projet de loi règle clairement le moment où l'éditeur ou l'importateur fixe le prix de vente final des livres, ce qui est une importante garantie contre d'éventuels abus. Dans
AB 2009 N 872 / BO 2009 N 872
ces conditions, il nous paraît que le mécanisme proposé par la minorité est superfétatoire.

Fässler-Osterwalder Hildegard (S, SG), für die Kommission: Damit hier kein Missverständnis aufkommt: Es geht nicht darum, dass dann der Kunde, die Kundin den Preis, der in Euro aufgedruckt ist, bezahlen muss; das ist nicht das Anliegen von Herrn Kaufmann. Vielmehr möchte er, dass der Frankenpreis dann wieder in Euro umgerechnet werden kann, damit sich festzustellen lässt, ob er im Vergleich zum aufgedruckten Preis überhöht ist oder nicht. Mir scheint das eine ziemlich komplizierte Regelung zu sein, und wir kommen damit auch in Clinch mit Artikel 4. Wir haben vorhin bei Artikel 4 eine Marge von 20 Prozent beschlossen, und wenn man das, was Herr Kaufmann will, ganz konkret anschaut, sieht man, dass es einiges an Komplikationen verursachen würde.
Nehmen wir mal an, eine Leserin oder ein Leser ist in einem Laden und möchte ein Buch kaufen, das mit Euro 20.60 angeschrieben ist. Der Buchhändler verlangt 34 Franken dafür. Jetzt muss man also überlegen, ob diese 34 Franken - die man jetzt wieder in Euro umrechnen muss, damit man in Euro zahlen kann -, die man, sagen wir bei einem Kurs von 1.51, zurückrechnet, Euro 22.52 ergeben, ein überhöhter Preis sind oder nicht. Denn darum geht es Herrn Kaufmann, er möchte ja, dass man in unseren Läden nicht zu viel bezahlt im Vergleich dazu, wenn man das Buch im Ausland kauft. Jetzt stellen Sie sich diese komplizierte Geschichte vor.
Dass jemand ein Buch in Euro bezahlen kann, ist für mich kein Problem. Ich wohne in einer Grenzregion, und da kann man bald alles, was in Franken angeschrieben ist, in Euro bezahlen, das ist nicht das Thema. Es geht hier ja Herrn Kaufmann darum zu verhindern - er hat es gesagt -, dass man unverschämt viel mehr bezahlen muss als im Ausland. Das wird aber mit diesem Passus nicht erreicht, weil wir vorhin den Artikel 4 beschlossen haben. Hier diese komplizierte Geschichte einzuführen ist also absolut unnötig. In meiner Region wird jeder Buchhändler, der einen Preis in Franken angeschrieben hat, sicher auch zulassen, dass man in Euro bezahlen kann, weil wir in einer Region wohnen, wo praktisch jeder Laden in beiden Währungen einnehmen und wieder herausgeben kann. Ich meine, es ist eine absolut unnötige Forderung, die hier gestellt wird, und ich bitte Sie, diese abzulehnen. Das gibt viel zu viele Umtriebe, wenn man jeweils noch überlegen muss, ob das jetzt zu viel ist oder nicht; das ist ja eben in dieser Fourchette drin.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 04.430/2302)
Für den Antrag der Mehrheit ... 109 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 61 Stimmen

Art. 6
Antrag der Kommission: BBl
Proposition de la commission: FF

Schelbert Louis (G, LU): Mit ihrem Antrag will die Minderheit erreichen, dass die Buchhändler, ausgehend von den festgesetzten Preisen, nicht nur einen Rabatt von 5 Prozent gewähren, sondern allenfalls auch eine Erhöhung um 5 Prozent vornehmen dürfen. Damit würde dem Buchhandel ein Handlungsspielraum geöffnet - der einzige übrigens für die Buchhändlerinnen und Buchhändler in diesem Gesetz.
Es geht beim Buch auch um die Verbesserung der Lesekompetenz. Die anderen vorgesehenen Änderungen kämen den Verlegern oder den Importeurinnen zugute, nicht dem Buchhandel direkt. Lesen gehört zu den Grundkompetenzen, die wir in der Schule erwerben. Gute Bücher zu lesen ist eine Weiterentwicklung davon. Gute Bücher zu verkaufen ist daher ein kulturpolitisches Anliegen. Dafür müssen sich auch die Buchhandlungen einsetzen können. Das geschieht mit Werbung für das Kulturgut Buch. Mit ihrem Antrag will die Minderheit erreichen, dass die Buchhandlungen dafür mehr tun können. Sie können damit Kunden belohnen, Kunden binden, vielleicht eine Aktion durchführen, was auch immer. Der Buchhandel würde diese Kompetenz schätzen.
Wir bitten Sie deshalb, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Fehr Hans-Jürg (S, SH): Die SP-Fraktion unterstützt die Minderheit Schelbert, weil wir auch der Auffassung sind, dass es eben im Rahmen des Buchpreisbindungsregimes einen gewissen, wenn auch nicht grossen Gestaltungsspielraum für den einzelnen Buchhändler oder die einzelne Buchhändlerin geben soll.
Nicht alle arbeiten in den gleichen Verhältnissen, unter den gleichen Umständen, in den gleichen Städten mit den gleichen Kundinnen und Kunden. Es gibt hier eine gewisse Individualität zu berücksichtigen. Einzelne möchten eben auch ihr Geschäft profilieren können, ein Stück weit auch über die Preisbildung. Wir sind also der Meinung, dass dieser bescheidene individuelle Spielraum bei der Preisgestaltung gut ist und Unterstützung verdient, aber nicht nur - und das ist wichtig, das hat man auch in der Kommission als Innovation eingeführt - im Sinne eines Rabatts, also im Sinne einer kleinen Preissenkung um maximal 5 Prozent. Das ist in Ordnung, so kann man gute Kundinnen und Kunden belohnen. Aber es soll auch im Sinne einer Preiserhöhung möglich sein. Das bedarf vielleicht noch einer gewissen Erklärung.
Warum soll ein Buchhändler oder eine Buchhändlerin freiwillig den Preis über den vorgeschriebenen hinaus erhöhen? Ich kann das an einem Beispiel aus der Stadt illustrieren, in der ich lebe, aus Schaffhausen. Hier gibt es einen kleinen Buchhändler, der sich gegen die beiden grossen Ketten Orell Füssli und Thalia wehren muss. Die beiden grossen Ketten kommen immer mit Topstars aus der Literaturszene, veranstalten Lesungen und holen so das grosse Publikum in ihre Läden, investieren also viel Geld in die Promotion. Der kleine Buchhändler kann das nicht machen, und er hat um sich herum einen Verein organisiert, der jedes Jahr die sogenannte Buchwoche präsentiert. Das ist die Methode, mit der er, unterstützt von einem kleinen Kreis von Helferinnen und Helfern, auch auf dieser Ebene versucht, den Grossen Konkurrenz zu machen. Mit so einem 5-prozentigen Preisaufschlag könnte jetzt dieser Buchhändler eine kleine Kasse füllen, um damit seine Buchwoche finanzieren zu können. Das ist die Idee, dargelegt an einem Beispiel. Es gäbe andere Beispiele, aber so ist es gedacht. Es soll eben im Wettbewerb der Buchhandlungen untereinander dem Einzelnen eine Möglichkeit geben, sich am Markt über die Preisgestaltung zu profilieren.
Ich bitte Sie also, diesem sehr guten Minderheitsantrag Schelbert zuzustimmen.

Kaufmann Hans (V, ZH): Ich bin schon etwas erstaunt über diesen Minderheitsantrag. Jetzt haben Sie doch soeben beschlossen, dass der Buchhandel 20 Prozent Marge hat, mit denen er bezüglich Währungen profitieren kann. Jetzt kommen noch einmal 5 Prozent dazu, und 5 Prozent auf 120 Prozent sind dann auch schon wieder 6 Prozent. Und Sie beklagen, man hätte keinen Spielraum! Ja, wenn Sie Spielraum wollen, heisst das in klarem Deutsch freier Wettbewerb und keine Buchpreisbindung! Sie müssen sich jetzt einfach langsam entscheiden, ob Sie fixe Buchpreise oder einen Rabattbasar wollen. Wenn Sie Letzteres wollen, dann müssen Sie in der Gesamtabstimmung das Gesetz ablehnen.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Ich empfehle Ihnen, auch hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Sie haben nämlich bei Artikel 4 Absatz 3 das Bandbreitenmodell gewählt, was heisst, dass importierte Bücher in der Schweiz bis zu 30 Prozent teurer sein dürfen als im Ausland. Wenn Sie jetzt dem Antrag der Minderheit Schelbert zustimmen, bedeutet dies, dass Sie im Vergleich zu unseren Nachbarländern Bücher nochmals verteuern. Das kann eigentlich nicht Sinn und Zweck dieses Gesetzes sein, vor allem nicht, da Sie ja etwas für den Kulturgüterschutz unternehmen wollen.
AB 2009 N 873 / BO 2009 N 873
Deshalb empfehle ich Ihnen, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

de Buman Dominique (CEg, FR), pour la commission: Il faut être clair au sujet de la proposition de la minorité Schelbert: il ne s'agit pas que des produits importés, il s'agirait également du marché national. La majorité de la commission vous invite donc à rejeter la proposition défendue par la minorité Schelbert, parce que, si elle était adoptée, cela équivaudrait à élargir la fourchette. Or, les valeurs qui ont été acceptées tout à l'heure sont un compromis et cela correspond aux prix comparatifs dans d'autres domaines de l'économie. On n'importe pas que des livres, on importe aussi des voitures, des motos et beaucoup d'autres choses. On sait que des statistiques ont été publiées et que le vote qui a eu lieu tout à l'heure - sur lequel je ne voulais pas donner un préavis formellement favorable - va dans ce sens.
Par contre, si les 5 pour cent de rabais sont inscrits dans la loi - c'est le système de la loi Lang en France -, on ne saurait imaginer que le libraire ait au contraire la possibilité d'augmenter de 5 pour cent le prix d'un livre, parce que ce serait une sorte d'effet contraire, même si des livres ou des libraires mériteraient une telle possibilité. Surtout, ce qu'il faut dire, au nom de la majorité de la commission, c'est que les effets de la proposition de la minorité Schelbert, en l'occurrence, se retourneraient contre le consommateur. Or toute la loi se veut une protection du produit et du consommateur.
C'est la raison pour laquelle je vous demande, au nom de la majorité de la commission, de rejeter la proposition de la minorité Schelbert, qui n'est d'ailleurs pas véritablement demandée par la branche, et de conseiller aux libraires d'être attractifs par d'autres moyens, par de l'inventivité et de la création.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 04.430/2303)
Für den Antrag der Mehrheit ... 106 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 59 Stimmen

Art. 7
Antrag der Kommission: BBl
Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Art. 8
Antrag der Kommission: BBl
Proposition de la commission: FF

Kaufmann Hans (V, ZH): Es geht hier um die Frage, wie lange die Buchpreisbindung anhalten soll: achtzehn Monate oder, wie ich es Ihnen vorschlage, sechs Monate. Ich bin der Meinung: je kürzer, umso besser, vor allem weil der Aufwand für die Überwachung sich damit wesentlich reduziert. Ich bin auch der Meinung, dass nach sechs Monaten der Novitätseffekt von Bestsellern verschwunden ist. Dann sollten allfällige unverkaufte Lagerbestände zu ermässigten Preisen rasch abgestossen werden. Wenn die Buchhändler die ganzen Bestände zu diesen erhöhten Preisen achtzehn Monate an Lager behalten müssen, werden sie danach wahrscheinlich auf diesen Büchern sitzenbleiben. Wir wollen ja, dass die Buchhandlungen trotz allem Umsatz erzielen und nicht einfach Bücher in den Lagern hüten.
Ich empfehle Ihnen deshalb, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Schelbert Louis (G, LU): Der Antrag der Minderheit Kaufmann zur Dauer der Preisbindung stellt einen doppelten Angriff auf die Bestimmungen gemäss dem Antrag der Mehrheit dar. Zum einen soll die Preisbindung nur sechs Monate dauern, zum andern soll sie dann definitiv dahinfallen. Demgegenüber will die Mehrheit erstens, dass die Preisbindung mindestens achtzehn Monate dauert, und zweitens, dass sie dann durch den Verleger oder die Importeurin für beendet erklärt werden kann.
Die Vertreter dieser Minderheit sind gegen dieses Gesetz, sie sind gegen die Buchpreisbindung. Ich halte den Antrag deshalb für sehr durchsichtig. Dem System der Buchpreisbindung soll auch noch auf indirektem Weg ein Bein gestellt werden.
Für eine Dauer von achtzehn Monaten gibt es gute Gründe, insbesondere sprechen die Erfahrungen der Branche für eine solche Mindestdauer. Es stimmt nicht, dass die Bestverkäufe auf jeden Fall schon nach sechs Monaten abnehmen. Auch für das vorgesehene Prozedere bei der Beendigung ist die Erfahrung massgebend. Wenn behauptet wird, dies führe für die Branche zu Umsetzungsproblemen, halten wir dem entgegen, dass der Wunsch nach einer Regelung gemäss Mehrheit von der Branche kommt. Ich frage Sie: Wer sind die glaubwürdigeren Vertreter ihrer Anliegen: die Branche selbst oder die Vertreterinnen und Vertreter der Minderheit Kaufmann?
Man muss im Übrigen sehen, dass von der verkürzten Frist auch Lehrmittel erfasst würden. Gerade hier ist vielleicht sogar eine Frist von achtzehn Monaten noch zu kurz, müssen doch Lehrpersonen ausgebildet werden; das bringt einen grossen Aufwand. Mit der Formulierung der Mehrheit kann auch dieses Problem angemessen gelöst werden.
In diesem Sinn bitte ich Sie: Lehnen Sie die Minderheit Kaufmann ab.

Steiert Jean-François (S, FR): La proposition de minorité qui nous est soumise ici de passer, d'une part, de 18 à 6 mois de protection du prix et d'autre part, de supprimer automatiquement toute protection après le délai fixé dans la loi est une manoeuvre dilatoire qui vise, en quelque sorte, à vider complètement la loi de sa substance. Dans ce sens, elle est aussi regrettable sur le plan démocratique par rapport aux décisions que la majorité vient de prendre.
Monsieur Kaufmann nous dit qu'il faut protéger la branche contre les complications qui résultent de la loi et qu'un délai de 18 mois provoquerait de grosses difficultés de gestion des stocks, tant pour les diffuseurs que pour les éditeurs ou les libraires. Ce que je constate, c'est que dans la procédure de consultation, au cours de laquelle les cantons, les partenaires du monde culturel et du livre ont pu prendre position, une majorité écrasante s'est prononcée pour le délai de 18 mois; un délai qui ne tombe pas automatiquement tel qu'il est défini dans la proposition de la majorité.
Je suis quelque peu surpris que l'on réinterprète la volonté exprimée de manière relativement claire par le monde économique lié au livre et que l'on cherche ici à prétendre le contraire. Je fais confiance à ce que me disent les représentants du monde du livre, que ce soient les éditeurs, les diffuseurs ou les libraires. C'est aussi l'avis du groupe socialiste et de la majorité de la commission.
Certes, il y a certains best-sellers qui, après quatre, cinq ou six mois, si on suit la courbe de vente, atteignent le sommet de cette courbe qui commence ensuite à descendre. Mais vous savez sans doute aussi que, comme dans d'autres domaines, il y a des secteurs différents dans la production de livres avec des types de marchés et de temps de distribution qui peuvent être différents. Nous trouvons aussi des courbes de vente où le sommet est atteint après dix, douze ou quatorze mois. Pour ces livres-là, il serait particulièrement regrettable et même contraire à l'esprit de la loi de supprimer tout délai de protection après six mois.
C'est la raison pour laquelle le groupe socialiste, comme la majorité des cantons et de l'ensemble des partenaires professionnels qui ont répondu à la procédure de consultation, vous propose de vous en tenir au délai de 18 mois, sans suppression automatique de toute protection après ce délai.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Der Bundesrat hat grundsätzlich ein Problem damit, dass die Preisfestsetzung nach dem Gesetzentwurf zeitlich unbegrenzt möglich wäre. Ein Verleger kann sie zwar nach diesen 18 Monaten für beendet erklären, er kann aber ebenso gut nach Jahrzehnten noch den
AB 2009 N 874 / BO 2009 N 874
Preis bestimmen, zu dem seine Bücher verkauft werden müssen. Das finden wir aus sachlichen Gründen problematisch. Insofern sind beide Varianten für uns wenig sachgerecht, weil sie einfach die Grundproblematik der unbegrenzten Preisfestsetzung nicht lösen.

de Buman Dominique (CEg, FR), pour la commission: Dans un débat d'idées, on peut défendre différents arguments, mais il faut au minimum avoir une cohérence, c'est-à-dire en rester toujours à la même sorte d'arguments et ne pas valser, suivant les sujets, avec les délais. En l'occurrence, si tout à coup on proposait, comme le fait la minorité Kaufmann, un délai de six mois, on pourrait se poser la question de savoir si pour la loi sur les brevets, des propositions pour la réduction de tous les délais de protection des produits seraient faites. Et vous érigeriez des barricades, vous monteriez au créneau, vous viendriez à la tribune pour dire: "Vous êtes fous! C'est une atteinte à l'économie, c'est une atteinte à la recherche!" Et vous auriez raison. Eh bien, là, il faut avoir la même position: vous ne pouvez pas, par une proposition de ce genre, mettre complètement en péril la philosophie de la loi.
Les chiffres mentionnés ne sont pas le fruit du hasard, mais ceux de l'expérience, de la coordination entre les services administratifs et la branche économique concernée. On ne peut pas se prévaloir de l'économie de temps en temps, puis la massacrer à d'autres moments. La proposition qui est faite de réduire de 18 mois à 6 mois la période pendant laquelle le prix est réglementé est donc complètement folle - en allemand on dirait "blöd", je crois que c'est le mot qui convient. C'est absolument intenable!
Il y a une deuxième chose dont on n'a pas encore parlé: c'est la petite mention de "première édition". Dans le domaine de la librairie, de l'édition, il y a des livres connus - prenez "Le Petit Prince" de Saint-Exupéry -, mais il y en a d'autres: tous les grands classiques, qui font l'objet non pas de simples réimpressions mais d'éditions nouvelles. Or cela signifie tout simplement que, parce qu'un livre serait écrit par un auteur ancien, il n'y aurait plus du tout de prix réglementé du livre. C'est une atteinte assez sournoise à ce projet de loi.
Au nom de la majorité de la commission, je vous demande donc de manière très claire de rejeter la proposition défendue par la minorité Kaufmann.

Fässler-Osterwalder Hildegard (S, SG), für die Kommission: Wir befinden uns hier in der Beratung eines Gesetzes, das die Buchpreisbindung festlegt. Wir sind auf den Entwurf eingetreten, wir haben Rückweisung abgelehnt, wir sind also mehrheitlich für eine Buchpreisbindung.
Was hier die Minderheit Kaufmann verlangt, ist der letzte Versuch, dieses Gesetz zu sabotieren - ich kann es nicht anders sagen. Wir wollen im Prinzip gebundene Preise. Wer den Preis festgelegt hat, soll nach dem Antrag der Mehrheit frühestens nach achtzehn Monaten eine Aufhebung der Bindung beschliessen können. Also gibt es eine Aufweichung; die Preise sind nicht für immer und ewig festgelegt, sondern nach einer Zeit von achtzehn Monaten wird die Preisbindung, vermutlich auch in aller Regel, aufgehoben werden. Es geht ja auch darum, dass Bücher, die unter mangelnder Nachfrage leiden, abgestossen werden können. Die Minderheit verlangt hier hingegen de facto die Aushebelung dieses Gesetzes. Sie will, dass sechs Monate nach der ersten Ausgabe des Buches im In- oder Ausland die Preisbindung fällt. 80 Prozent der Bücher - wir haben es schon mehrfach gesagt -, in der deutschen Schweiz sind es wahrscheinlich sogar 90 Prozent, werden importiert. Dies geschieht nicht schon am Tag der Ausgabe des Buches. Wenn also schon sechs Monate nach der Ausgabe die Preisbindung aufzuheben ist, gilt eine solche Preisbindung allenfalls noch für ein paar Wochen.
Im Sinne der Kohärenz möchte ich Sie hier wirklich bitten, den Antrag der Minderheit Kaufmann abzulehnen und für eine Buchpreisbindung einzustehen. Ich kann Ihnen garantieren, dass dort, wo es Ladenhüter gibt, diese Bindung auch aufgehoben wird. Sie können davon ausgehen, dass Buchhändlerinnen und Buchhändler Kaufleute sind, die rechnen können. Wenn es sich nicht mehr rechnet, den hohen Preis eines Buches beizubehalten, wird dieser auch aufgehoben werden.
Ich möchte nur das Beispiel von Kollege de Buman aufnehmen: Schön wäre es, wenn Sie z. B. bei patentgeschützten Medikamenten dieselbe Argumentation verfolgt hätten, die Herr Kaufmann jetzt hier bei den Buchpreisen angebracht hat.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 04.430/2304)
Für den Antrag der Mehrheit ... 88 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 84 Stimmen

Art. 9
Antrag der Kommission: BBl
Proposition de la commission: FF

Kaufmann Hans (V, ZH): Mit meiner Minderheit zu Artikel 9 - es geht um Absatz 2 - möchte ich zwei Sachen verhindern: Ich möchte einerseits verhindern, dass ausländische Verlage mit diskriminierenden Preisen, also höheren Preisen für die Schweizer Importeure, die Kaufkraft abschöpfen. Es nützt unserer Kulturförderung nichts, wenn die ausländischen Verlage die Kaufkraft mit überhöhten Preisen abschöpfen. Das Zweite, was mich auch stört, ist, dass Schweizer Verlage Schweizer Bücher im Ausland billiger anbieten als in der Schweiz. Es gibt hier mehrere Beispiele, dass im Ausland die Bücher eben um 10, 15 Prozent billiger zu haben sind. Wir Schweizer sollen dann quasi indirekt das Ausland subventionieren, indem wir überhöhte Preise bezahlen.
Sie wissen, dass ich generell gegen diese Einschränkungen bin. Aber wenn wir das hier schon machen, sollten wir unseren eigenen Markt nicht benachteiligen. Deshalb würde ich es schätzen, wenn Sie meinen Minderheitsantrag unterstützen würden.

Präsidentin (Bruderer Pascale, erste Vizepräsidentin): Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Der Minderheitsantrag sieht eigentlich ein Diskriminierungsverbot vor und will verhindern, dass ausländische Verleger oder Importeure Schweizer Abnehmer zu schlechteren Bedingungen beliefern als die Abnehmer im preisgebundenen Verlagsland. Das scheint aus unserer Sicht natürlich auch unterstützenswert zu sein, denn die Ungleichbehandlung lässt sich nur schwer begründen.
Insofern kann ich dem Minderheitsantrag Kaufmann hier zustimmen.

Fässler-Osterwalder Hildegard (S, SG), für die Kommission: Ich frage mich, warum der Antrag der Minderheit Kaufmann nur für Bücher gelten soll. Es wäre mir neu, dass es solche Bedingungen für irgendwelche andere Produkte gäbe, die ein ausländischer Anbieter Schweizer Anbietern verkauft. Deshalb bin ich nicht sicher, ob es wirklich eine gute Idee ist, ausgerechnet bei Büchern, wo es ja eben um ein Kultur- und nicht um ein gewöhnliches Marktgut geht, eine solche Ausnahme zu machen. Ich bin auch nicht sicher, ob dies überhaupt zulässig ist. Ich weiss auch nicht, ob Frau Bundesrätin Leuthard nicht auch einen Satz dazu hätte äussern können, ob das so zulässig ist oder ob das jetzt nicht auch so ein Fall wäre, wie er bei diesem EuGH-Urteil kritisiert wurde.
Ich meine ja, und ich möchte Sie deshalb bitten, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

de Buman Dominique (CEg, FR), pour la commission: Il y a deux raisons très claires pour rejeter la proposition de la minorité Kaufmann.
La première raison, c'est que la teneur de la proposition de la minorité n'est pas compatible avec le système de la fourchette - "also dieser Vorschlag ist mit dem Bandbreitenmodell nicht vereinbar." Dès le moment où vous avez admis un
AB 2009 N 875 / BO 2009 N 875
système où il n'y a pas un contrôle sur chaque prix, vous n'allez pas maintenant créer des systèmes de contrôle de prix pour chaque endroit, qui concerneraient les éditeurs, les importateurs et les grossistes. C'est une raison de systématique parce que notre conseil a voté très clairement en faveur de la version de la minorité à l'article 4 alinéa 3. Donc la proposition de la minorité Kaufmann n'est pas compatible avec la version adoptée à l'article 4 alinéa 3.
Il y a une deuxième raison de fond pour rejeter cette minorité, c'est que les éditeurs, importateurs et grossistes ne devraient pas avoir le droit - et c'est paradoxal pour quelqu'un qui se dit libéral - de faire des prix différents suivant le standard de vie dans les pays. Tout le monde sait que le train de vie et le niveau des prix en général en Suisse sont plus élevés parce que les salaires sont plus élevés - les nôtres peut-être pas, mais les salaires en moyenne en Suisse, oui - et les loyers sont plus élevés. Or c'est la raison pour laquelle certains prix sont fixés, y compris par l'économie privée, à un niveau légèrement plus haut. Si vous regardez les étiquettes de prix d'habits que vous achetez dans certains magasins, il y a le prix en francs suisses et le prix en euros, et vous verrez très bien que les différences de prix sont infiniment plus grandes que pour les livres. Mais pourquoi? Parce que le train de vie n'est pas le même en Espagne, en Suisse ou ailleurs. Avec votre proposition, Monsieur Kaufmann, cela équivaudrait à mettre la Grèce ou d'autres pays au même standard que la Suisse ou plus exactement à rabattre le niveau de la Suisse à celui des autres pays. C'est absolument intenable dans une économie de marché et pour le calcul des prix.
Je vous demande de rejeter la proposition de la minorité Kaufmann.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 04.430/2305)
Für den Antrag der Mehrheit ... 90 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 84 Stimmen

Art. 10-14
Antrag der Kommission: BBl
Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Art. 14a
Antrag der Kommission: BBl
Proposition de la commission: FF

Favre Charles (RL, VD): Nous sommes en train de mettre sous toit une loi extrêmement difficile, cherchant à trouver un équilibre entre des objectifs culturels et des objectifs économiques. Et nous avons vu dès le début de nos délibérations, à savoir dans le débat d'entrée en matière, que de nombreuses questions se posaient, des questions d'ordre constitutionnel, des questions également d'analyse des expériences faites à l'étranger, que cela soit dans les pays très proches de nous, nos voisins, ou bien en Grande-Bretagne. Nous avons également eu un rapport concernant l'expérience faite en Suisse depuis la levée du "Sammelrevers". Et les résultats de tout ceci étaient assez contradictoires.
Il s'agit également d'analyser les différentes questions qui se sont posées lorsque nous avons mené la discussion par article. Vous avez pu constater que, dès la première discussion concernant le commerce électronique, il a été difficile de trouver une solution qui ne favorise pas par trop le commerce électronique et qui soit applicable. Nous avons également vu que la discussion concernant la méthode utilisée pour fixer les prix a été difficile, puisque deux méthodes ont été présentées et une a été largement soutenue.
Par-delà toutes ces différentes questions, il reste une interrogation de base, à savoir: est-ce que cette loi réussira à atteindre les buts que nous avons fixés à l'article 1? Est-ce que, avec ceci, il y aura véritablement plus de diversité culturelle, de qualité dans la vente des livres? Est-ce qu'il y aura un accès plus facile pour le plus grand nombre et surtout aux meilleures conditions possibles? Je dois dire que l'on peut avoir là quelques doutes, notamment avec les comparaisons faites avec l'étranger.
C'est la raison pour laquelle il nous paraît hautement nécessaire de tirer un bilan le plus rapidement possible quant à la mise en place de cette loi pour savoir si les buts que nous avons fixés sont véritablement atteints, parce que le prix à payer en termes notamment de diminution de la liberté du commerce est extrêmement élevé.
Nous vous proposons donc de tirer une première évaluation très rapidement, à savoir après trois ans, et que celle-ci nous soit ensuite transmise, puisque nous sommes totalement responsables de la mise en vigueur de cette loi. Vous l'avez entendu, le Conseil fédéral ne veut très clairement pas de cette loi; c'est le Parlement qui la veut et qui a donc la responsabilité de contrôler son efficacité. Et après avoir pris connaissance du bilan de cette loi, nous devrons éventuellement la modifier, voire même l'abroger.
C'est la raison pour laquelle je vous demande de bien vouloir adopter ma proposition de minorité, qui permettra à ceux qui soutiennent cette loi d'avoir plus d'arguments pour la défendre.

Meier-Schatz Lucrezia (CEg, SG): Monsieur Favre, vous rappelez que le Conseil fédéral ne veut pas de cette loi; c'est exact. Alors pourquoi demandez-vous au Conseil fédéral, à l'alinéa 2 de votre proposition de minorité, de nous proposer, éventuellement, l'abrogation d'une loi qu'il ne veut de toute façon pas? Laissez donc le Parlement faire son travail! Si une évaluation doit être faite, ce sera au Parlement, à la fin, d'en tirer les conséquences, et non pas au Conseil fédéral de le faire. Qu'attendez-vous du Conseil fédéral dans trois ans?

Favre Charles (RL, VD): Ce que j'attends, Madame Meier-Schatz, c'est que l'on nous présente une analyse de l'efficacité de cette loi, que l'on tire les conclusions de son application. Evidemment, comme c'est nous qui l'avons élaborée, nous déciderons s'il faut l'abroger ou s'il faut la modifier.

Fehr Hans-Jürg (S, SH): Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Favre abzulehnen. Bitte lesen Sie genau, was er verlangt. Er verlangt nicht eine Evaluation drei Jahre nach Inkraftsetzung dieses Gesetzes, er verlangt eine Evaluation "alle drei Jahre", also immer wieder: "Der Bundesrat überprüft alle drei Jahre die Massnahmen dieses Gesetzes auf ihre Wirksamkeit." Das heisst, es wird hier eine Never-ending-Geschichte geben, indem man das alle drei Jahre machen muss. Das halten wir für absolut übertrieben.
Über eine Evaluation nach einer vernünftigen Frist hätte man diskutieren können, aber alle drei Jahre eine Evaluation vorzunehmen, das sehen wir nicht ein. Dies gilt umso mehr, als wir hier ja nichts Neues, Revolutionäres einführen. Es geht hier um die Wiedereinführung der Buchpreisbindung, also eines Systems, das wir jahrzehntelang hatten, das alle unsere Nachbarländer kennen. Es ist nicht zu erwarten, dass wir mit diesem Gesetz Wirkungen erzeugen, die wir jetzt noch nicht abschätzen können. Es ist also nicht einmal sachlich begründet.
Von der Form her gesehen ist eine Überprüfung alle drei Jahre einfach zu viel. Bitte lehnen Sie das ab.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Es scheint mir sicher richtig zu sein, dass man alle Gesetze evaluiert. Man kann darüber streiten, ob das regelmässig sein muss oder einmal und ob man, wenn es funktioniert, dann darauf verzichtet. Gestern haben Sie bei der KTI jährliche Evaluationen und Wirksamkeitsüberprüfungen verlangt, und zwar einstimmig. Der Bundesrat macht, was Sie wollen. So loyal, wie wir bei der Ausgestaltung des Gesetzes mitgewirkt haben, haben wir auch die Analysen gemacht, und wir werden auch das hier tun, ob Sie nun festlegen, dass das jährlich, dreijährlich oder fünfjährlich sein soll. Es ist sicher im Sinne jedes Gesetzes und für mich eigentlich selbstverständlich, dass man regelmässig
AB 2009 N 876 / BO 2009 N 876
eine Wirksamkeitsprüfung macht. Die Dauer bestimmt das Parlament.

de Buman Dominique (CEg, FR), pour la commission: Dans notre Parlement, nous avons au moins tous un point commun: c'est le fait d'être astreints au système de milice, c'est-à-dire que nous n'avons tous pas trop de temps à perdre. Mais cette remarque vaut aussi pour le Conseil fédéral.
Je vous rends attentifs à la question que vient de poser à juste titre en allemand Monsieur Fehr Hans-Jürg: sommes-nous prêts à évaluer toutes les lois, tout ce qu'on décide systématiquement, sans exception, tous les trois ans? Je vous rappelle que, dans les groupes parlementaires et au sein du Bureau, nous sommes plutôt en train de chercher à limiter le temps de parole et le nombre d'interventions, parce que notre système est complètement dépassé. C'est le même qu'il y a 150 ans. On a le même nombre de sessions. Le Conseil fédéral est toujours composé de sept membres. Il a commencé à comprendre qu'il fallait peut-être des secrétaires d'Etat ou passer à neuf membres. Et on voudrait effectuer des évaluations systématiques tous les trois ans! Non, je crois que ce n'est vraiment pas sérieux.
Et puis, la proposition de la minorité Favre Charles, si elle était adoptée, serait l'expression d'une certaine méfiance du Parlement vis-à-vis de lui-même. Les parlementaires disposent du droit de déposer des interventions - motions, postulats, interpellations -, de poser des questions, de déposer également des initiatives parlementaires. D'ailleurs, ils ne se gênent pas de le faire. Alors, pourquoi s'astreindre à mettre un corset? Or cela vient de la part de Monsieur Charles Favre qui, précisément, ne veut pas de cette loi parce qu'il estime que c'est un corset! C'est le sommet! C'est vouloir du "boulot" supplémentaire, de l'administration, de la bureaucratie, alors qu'on n'a pas toujours essayé de comprendre le fond du problème et qu'on avait l'occasion de se mettre d'accord sur un projet simple.
C'est pour toutes ces raisons et parce que, précisément, on s'est déjà frotté au problème du prix du livre, parce qu'on a de l'expérience, parce qu'on n'a pas besoin de réinventer la roue et de découvrir la lune, qu'il faut rejeter la proposition de la minorité Favre Charles à l'article 14a.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 04.430/2306)
Für den Antrag der Minderheit ... 94 Stimmen
Dagegen ... 83 Stimmen

Art. 15
Antrag der Kommission: BBl
Proposition de la commission: FF

Fässler-Osterwalder Hildegard (S, SG), für die Kommission: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen deutscher Sprache, Sie finden in Artikel 15 einen Druckfehler. Dort sollte es heissen "vom 19. Dezember 2008"; die "6" ist hochzustellen, weil das ein Verweis auf die Fussnote ist. Ich befürchte, dass wir sonst alle im Jahr 20086 nicht mehr darüber abstimmen könnten.

Angenommen - Adopté

Art. 16
Antrag der Kommission: BBl
Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 04.430/2307)
Für Annahme des Entwurfes ... 103 Stimmen
Dagegen ... 74 Stimmen

Rückkehr zum SeitenbeginnTop of page

Home