Nationalrat - Sommersession 2009 - Achte Sitzung - 04.06.09-08h00
Conseil national - Session d'été 2009 - Huitième séance - 04.06.09-08h00

08.073
Schluss
mit uferlosem Bau
von Zweitwohnungen.
Volksinitiative
Pour en finir avec
les constructions envahissantes
de résidences secondaires.
Initiative populaire
Erstrat - Premier Conseil
Botschaft des Bundesrates 29.10.08 (BBl 2008 8757)
Message du Conseil fédéral 29.10.08 (FF 2008 7891)
Nationalrat/Conseil national 04.06.09 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 04.06.09 (Fortsetzung - Suite)
Bericht UREK-SR 26.04.10
Rapport CEATE-CE 26.04.10
Ständerat/Conseil des Etats 02.06.10 (Frist - Délai)
Bericht UREK-NR 08.06.10
Rapport CEATE-CN 08.06.10
Nationalrat/Conseil national 10.06.10 (Frist - Délai)
08.074
Gegen masslosen Bau
umwelt- und
landschaftsbelastender Anlagen.
Volksinitiative
Contre la création effrénée
d'implantations portant atteinte
au paysage et à l'environnement.
Initiative populaire
Erstrat - Premier Conseil
Botschaft des Bundesrates 29.10.08 (BBl 2008 8773)
Message du Conseil fédéral 29.10.08 (FF 2008 7907)
Nationalrat/Conseil national 04.06.09 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 04.06.09 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 14.09.09 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 25.09.09 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 25.09.09 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses (BBl 2009 6653)
Texte de l'acte législatif (FF 2009 6009)

Parmelin Guy (V, VD), pour la commission: Nous avons affaire aujourd'hui à ce qu'on a appelé les initiatives tandem. Je rapporte sur la première "pour en finir avec les constructions envahissantes de résidences secondaires".
Cette initiative populaire vise à introduire un article 75a nouveau dans la Constitution fédérale, qui prévoit que "les résidences secondaires constituent au maximum 20 pour cent du parc des logements et de la surface brute au sol habitable de chaque commune". En outre la loi devrait obliger "les communes à publier chaque année leur plan de quotas de résidences principales et l'état détaillé de son exécution". Outre cela, des dispositions transitoires extrêmement strictes seraient édictées allant jusqu'à rendre caducs les permis de construire délivrés entre le moment de l'acceptation éventuelle de l'initiative par le peuple et les cantons et celui de l'entrée en vigueur de ses dispositions d'exécution.
L'audition des représentants du comité d'initiative a confirmé les inquiétudes et les doutes de la majorité des membres de la commission. L'acceptation de cette initiative reviendrait de fait à bloquer des constructions dans les régions touristiques importantes où le taux de résidences secondaires dépasse déjà aujourd'hui largement le plafond prescrit. Pire, la formulation radicale du texte qui se concentre uniquement sur la réglementation interne aux frontières communales risque paradoxalement de favoriser, dans les communes qui ont un taux de résidences secondaires inférieur à 20 pour cent, les développements que l'initiative entend pourtant limiter ailleurs.
Le fait que le texte soit extrêmement rigide n'empêche cependant pas certains membres de notre commission de penser que les problèmes que les initiants souhaitent résoudre sont bien réels et qu'un contre-projet pourrait être intéressant, dans le cadre de la première initiative tout au moins (projet 08.073). C'est dans ce sens qu'une minorité de la commission reprend, en guise de contre-projet direct, le texte de l'article 75a de l'initiative inchangé, mais qu'elle modifie les dispositions transitoires prévues par le comité d'initiative en demandant simplement que les communes dont le quota de résidences secondaires dépasse les 20 pour cent au moment de l'adoption de l'initiative stabilisent le nombre de ces résidences au niveau de l'année 2009.
D'autres membres de la commission, dans un premier temps, pensent qu'il serait utile de prolonger le délai de traitement de cette initiative, afin de se donner la possibilité de lui opposer un contre-projet indirect, par exemple en trouvant une solution acceptable par le biais de la révision en cours de la lex Koller. Mais la majorité de la commission estime - tout comme le Conseil fédéral d'ailleurs - que le texte de l'initiative ne tient aucun compte des intérêts de l'économie touristique et des contingences de la politique régionale. Sa rigidité empêche toute solution adaptée aux problèmes concrets qui se posent dans les zones touristiques; le texte fait fi, en outre, du fédéralisme et du fait que cela suppose de déléguer des compétences aux cantons et aux communes.
Finalement, l'idée même d'un contre-projet indirect, qui avait effleuré l'esprit de certains, ne trouve plus grâce aux yeux de la majorité, cette dernière n'arrivant tout simplement pas, devant les exigences maximalistes de l'initiative, à distinguer une quelconque marge de manoeuvre qui permettrait de trouver une solution réaliste et applicable. En outre, la législation relative aux deux secteurs visés par les tenants de l'initiative - celle sur l'aménagement du territoire et la lex Koller - sont actuellement en phase de révision, et si l'on doit agir, c'est dans ce cadre qu'il faut le faire, d'une manière globale et générale, et non en proposant ce qui ressemble en fin de compte à une simple solution statistique.
La commission vous propose donc, par 18 voix contre 3 et 2 abstentions, de rejeter la solution défendue par la minorité I (Girod) à l'article 1a qui propose un contre-projet direct. Enfin, la commission vous propose, par 18 voix contre 3 et 3 abstentions, de suivre le projet du Conseil fédéral et donc de recommander au peuple et aux cantons de rejeter cette initiative populaire.

Cathomas Sep (CEg, GR), für die Kommission: Die UREK hat an der Sitzung vom 23./24. Januar 2009 die Vertreter des Initiativkomitees angehört und die Detailberatung der Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" vorgenommen. Die Urheber der Initiative schlagen für die Bundesverfassung einen neuen Artikel 75a, Zweitwohnungen, vor. Die vorgesehene Bestimmung beschränkt den Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und an der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde auf höchstens 20 Prozent. Die Gemeinden werden verpflichtet, ihren Erstwohnungsanteilsplan und den detaillierten Stand seines Vollzugs alljährlich zu veröffentlichen. Ein Absatz der Übergangsbestimmungen sieht vor, dass Baubewilligungen für Zweitwohnungen, welche zwischen dem 1. Januar des auf die Annahme von Artikel 75a folgenden Jahres und dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen erteilt werden, nichtig wären.
Die UREK erachtet den in der Volksinitiative vorgeschriebenen Zweitwohnungsanteil von höchstens 20 Prozent pro Gemeinde und die weitere Bestimmung als zu starr. Er trägt weder wirtschaftlichen noch regionalpolitischen Interessen Rechnung und ist als Einheitslösung, welche keine Rücksicht auf die regionalen Unterschiede nimmt, nicht
AB 2009 N 1023 / BO 2009 N 1023
akzeptabel. Das heisst nicht, dass die Kommission keinen Regelungsbedarf im Bereich der Zweitwohnungen sieht. Die zum grossen Teil sehr schwache Belegung vieler Ferienwohnungen ruft auch in den betroffenen Regionen und Kantonen nach konkreten Regelungsmassnahmen. Das Problem Zweitwohnungen war erst im vergangenen Jahr auch in unserem Parlament ein Thema, welches im Zusammenhang mit der Frage einer Aufhebung der Lex Koller und mit der Vorlage betreffend Massnahmen zur Begrenzung der Zweitwohnungen zu einer breiten Diskussion geführt hat.
Das Parlament und die betroffenen Kantone haben den Handlungsbedarf erkannt, und es bestehen bereits heute in verschiedenen Gemeinden Richtlinien und Muster zur Regelung des Zweitwohnungsbaus, beispielsweise in den Kantonen Graubünden, Tessin und Jura. Der Kanton Graubünden geht einen Schritt weiter und erarbeitet zurzeit einen Richtplan "Zweitwohnungen und touristische Beherbergung". Dabei werden die Gemeinden mit ausgewiesenem respektive mit zu prüfendem Handlungsbedarf verpflichtet, im Rahmen der Ortsplanung bis zum Jahr 2012 Regelungen zur Lenkung des Zweitwohnungsbaus zu erlassen. Vorgesehen sind auch raumplanerische, abgaberechtliche und indirekt wirkende Massnahmen. Weitere Kantone erwägen zur Beschränkung des Zweitwohnungsbaus zudem steuerliche und weitere Massnahmen.
Eine Annahme der Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" hätte verschiedene einschneidende und zum Teil kaum umsetzbare Auswirkungen zur Folge. Um die Initiative umsetzen zu können, müsste zunächst der Begriff "Zweitwohnungen" präzisiert werden. Dabei müsste geprüft werden, ob beispielsweise auch Hotels in Kombination mit Appartements, Reka-Dörfer oder auch die sogenannten warmen Betten unter den Begriff "Zweitwohnungen" fallen.
Auch im Bereich der wohlerworbenen Rechte würden sich bei der Ausführungsgesetzgebung nicht einfach zu lösende Fragen ergeben. Es ist nämlich kaum vorstellbar, dass in Gemeinden, in welchen der Anteil an Zweitwohnungen über 20 Prozent ist, nach Annahme der Initiative die Besitzer die Zweitwohnungen an Einheimische abtreten müssten. Weil die Nachfrage nach Erstwohnungen in den betroffenen Gemeinden aber in keinem Verhältnis zu der zu reduzierenden Zahl an Zweitwohnungen stehen würde, müssten gemäss Initiativtext die überzähligen Zweitwohnungen sogar abgebrochen werden, um die Limite von 20 Prozent zu erreichen. Ein derart starker Eingriff in das Grundeigentum wäre in der Praxis nicht umsetzbar.
Eine Beschränkung des Zweitwohnungsanteils auf 20 Prozent hätte im Weiteren zur Folge, dass in den Tourismusorten das Angebot verkleinert würde und nicht mehr zunähme. Durch die Verkleinerung des Angebotes und das "Moratorium" im Bereich des Zweitwohnungsbaus würde der Preis der verbleibenden Ferienwohnungen massiv in die Höhe getrieben. Gleichzeitig würde die Nachfrage nach Bauland zurückgehen. Tendenziell würden der Anstieg der Zweitwohnungspreise und das Sinken der Bauland- und Erstwohnungspreise zwangsläufig eine Verschiebung von Werten weg von der einheimischen Bevölkerung hin zu den auswärtigen Zweitwohnungsbesitzern verursachen. In Gemeinden, in denen der Zweitwohnungsanteil von 20 Prozent noch nicht erreicht ist und die in der Nähe einer touristischen Destination liegen, würde die Nachfrage nach Zweitwohnungen zunehmen. Die Folge wäre ein weiterer Ausbau der Infrastrukturanlagen in diesen Gemeinden bei gleichzeitiger Unternutzung der vorhandenen Infrastrukturen in den bestehenden Tourismusdestinationen.
Ein in der Kommission eingebrachter Gegenvorschlag, welcher zum Schutz der wohlerworbenen Rechte in der Übergangsbestimmung zum gemäss Initiativtext vorgesehenen Artikel 75a eine Stabilisierung des Anteils an Zweitwohnungen pro Gemeinde auf dem Stand von 2009 vorsieht, wird von der Kommission grossmehrheitlich abgelehnt. Auch diese Massnahme käme einem Moratorium gleich, welches als Einheitsregelung ohne Rücksicht auf die regionalen Bedürfnisse und Gegebenheiten nicht praktikabel wäre. Die UREK beurteilt die Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" als nicht durchdacht, als zu radikal und in der gegebenen Formulierung als nicht umsetzbar.
Die UREK beantragt Ihnen deshalb mit 18 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Rutschmann Hans (V, ZH), für die Kommission: Die Volksinitiative "gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen" wurde am 18. Dezember 2007 mit 106 098 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative hat die Form eines ausgearbeiteten Entwurfes. Sie will das Erstellen und Erweitern von Anlagen, welche die Umwelt oder die Landschaft belasten, nur noch zulassen, wenn aus bildungs- oder gesundheitspolitischer oder aus natur- und landschaftsschützerischer Sicht gesamtschweizerisch ein dringendes Bedürfnis besteht und die Nachhaltigkeit sichergestellt ist. Der Initiativtext zählt zahlreiche solcher Anlagen auf, welche nur noch unter den erwähnten Bedingungen erstellt werden könnten, so zum Beispiel Industrie- und Gewerbekomplexe, Steinbrüche, Flugplätze, Einkaufszentren, Anlagen zur Abfallverwertung und -beseitigung, Verbrennungs- und Kläranlagen, Sportstadien, Anlagen für Sport und Freizeit, Vergnügungspärke sowie Parkhäuser und Parkplätze. Gemäss dem Initiativtext muss der Bundesrat in einem Gesetz mit allgemeinverbindlichen Plänen die Standorte und die Ausmasse solcher Anlagen festsetzen.
Das Initiativkomitee um Franz Weber begründet die Initiative damit, dass der Boden ein knappes und nichtvermehrbares Gut ist. Ihm gilt es Sorge zu tragen. Die vorliegende Initiative und die vorhin vorgestellte Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" bilden die sogenannten Tandem-Initiativen unter dem Motto "Rettet den Schweizer Boden".
Die UREK hat die vorliegende Volksinitiative an ihrer Sitzung vom 23. Februar beraten. Dabei erhielt das Komitee, angeführt von Franz Weber, die Gelegenheit, die Initiative persönlich zu begründen und auch Fragen zu beantworten. Die UREK beantragt Ihnen jedoch, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative ist unseres Erachtens radikal. Gemäss dem Initiativtext könnten nur noch Anlagen gebaut werden, die aus bildungs- und gesundheitspolitischer Sicht oder aus natur- und landschaftsschützerischer Sicht gesamtschweizerisch einem dringenden Bedürfnis entsprechen. Viele von der Initiative betroffene Anlagen sind kantonal, regional oder kommunal wichtig und wünschbar. Sie könnten jedoch nicht mehr gebaut werden, weil sie keinem gesamtschweizerischen Bedürfnis entsprechen. Ich denke beispielsweise an Industrie- und Gewerbekomplexe, Sport- und Freizeitanlagen oder auch an Kehrichtverbrennungsanlagen. Die Initiative würde faktisch zu einem generellen Verbot verschiedenster Bauten führen. Sodann unterscheidet die Initiative auch nicht, ob sich die betroffenen Bauten und Anlagen in einer Bau- oder in der Landwirtschaftszone befinden. Nicht umsetzbar ist auch die Forderung im Text, dass der Bund mit einem Gesetz festlegen soll, wo und in welchem Ausmass die betroffenen Anlagen erstellt werden sollen. Die Raumplanung ist vor allem Sache der Kantone und Gemeinden. Es kann weder rechtlich noch sachlich Aufgabe des Bundes sein, in der ganzen Schweiz die Standorte solcher Anlagen festzulegen. Dies widerspräche klar der föderalistischen Organisation unserer Raumplanung.
Die Initiative ist, gesamthaft beurteilt, unausgewogen und nimmt auch keine Rücksicht auf wirtschaftliche, sicherheitspolitische, soziale und kulturelle Interessen. Die Folgen einer Annahme wären für die schweizerische Wirtschaft gravierend, und dies in einer wirtschaftlich ohnehin schwierigen Zeit.
Die UREK beantragt Ihnen deshalb mit 20 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Ich bitte Sie, der klaren Mehrheit der UREK zu folgen und die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Chevrier Maurice (CEg, VS), pour la commission: Le 18 décembre 2007, les représentants du comité déposaient à la
AB 2009 N 1024 / BO 2009 N 1024
Chancellerie fédérale les initiatives tandem "Sauver le sol suisse" dont celle intitulée "contre la création effrénée d'implantations portant atteinte au paysage et à l'environnement". Par décision du 18 janvier 2008, la Chancellerie fédérale a constaté que l'initiative précitée avait abouti, avec 106 098 signatures valables.
Elle est présentée sous la forme d'un projet d'acte; il s'agit de l'article 75 alinéa 4 de la Constitution, dont je vous donne lecture: "Les implantations portant atteinte au paysage et à l'environnement telles que les complexes industriels ou artisanaux, les carrières, les aérodromes, les grandes surfaces, les centres d'élimination ou de transformation des déchets, les usines d'incinération, les stations d'épuration, les stades, les centres sportifs ou de loisirs, les parcs d'attraction, les parkings et les places de parc ne peuvent être créées ou agrandies que si elles répondent à un besoin urgent de la politique nationale de la santé, de la formation, de la protection de la nature et du paysage, et que le développement durable est assuré. La loi fixe les emplacements et la taille des implantations dans des plans ayant force obligatoire."
Ce nouvel alinéa 4 de l'article 75 de la Constitution réglerait les conditions auxquelles la construction ou l'agrandissement d'installations portant atteinte au paysage et à l'environnement pourraient être autorisés. Par "installations portant atteinte au paysage et à l'environnement", il faut comprendre toutes les installations fixes qui ont ou peuvent avoir un impact au sens de la loi sur la protection de l'environnement. L'énumération des installations portant atteinte au paysage et à l'environnement n'est pas exhaustive: on peut y ajouter les voies de communication telles que les routes et les voies de chemin de fer, les installations de production, de stockage et de transport d'énergie ou encore les installations militaires par exemple. Finalement, par "installations portant atteinte au paysage", il faut comprendre en premier lieu les ouvrages qui consomment du sol pour être aménagés.
Vu les exemples cités dans l'initiative et le contexte, on peut conclure que seules les installations dépassant un certain degré de charge sur l'environnement ou le paysage sont visées. En cas d'acceptation de l'initiative, il incomberait vraisemblablement à nous, Parlement de ce pays, de déterminer les installations non soumises aux nouvelles dispositions. Parmi les installations portant atteinte au paysage et à l'environnement, selon la volonté des auteurs de l'initiative, seules celles qui répondent à un besoin de la politique nationale de la santé, de la formation, de la protection de la nature et du paysage seraient encore autorisées. Ainsi, il est exclu de construire des installations portant atteinte à l'environnement ou au paysage qui ne répondraient par exemple qu'à un besoin économique, militaire, touristique ou d'approvisionnement. L'éventail des installations susceptibles d'être autorisées est encore limité par la condition du besoin urgent et avéré au plan national. De ce fait, les installations qui répondraient à un besoin urgent cantonal, régional, local ne pourraient pas être prises en compte.
Enfin, l'initiative exige que le développement durable soit assuré. Le développement durable, au sens des initiants, concerne exclusivement l'écologie, l'environnement. Les initiants ne peuvent ni ne veulent admettre un développement durable incluant les aspects de la société et de l'économie. Ils interprètent le devoir constitutionnel d'encouragement du développement durable de manière unilatérale. La formulation de l'initiative selon laquelle le développement durable est assuré n'en est pas moins problématique. L'avis prédomine aujourd'hui que le développement durable ne saurait être considéré comme une condition, mais que l'on ne peut qu'y tendre.
Le libellé de l'initiative ne précise pas si les emplacements et la taille des installations portant atteinte au paysage et à l'environnement doivent être déterminés par une loi fédérale ou des lois cantonales. Le contexte indique toutefois clairement que le législateur fédéral est visé. On peut en déduire que le Conseil fédéral serait appelé à agir provisoirement à la place du législateur fédéral. Il n'est néanmoins pas envisageable qu'il édicte les lois et qu'il arrête les plans en lieu et place des cantons retardataires.
Au demeurant, les auteurs ont rappelé à plusieurs reprises que l'initiative vise à renforcer les compétences de la Confédération en matière d'aménagement du territoire. De ce côté, l'initiative empiète de manière radicale mais aussi ponctuelle sur la structure fédéraliste de l'aménagement du territoire. Aujourd'hui, l'établissement des plans d'affectation est du ressort des cantons, voire en majeur partie des communes. L'initiative entend transférer à la Confédération une partie non négligeable de ces compétences, à savoir la planification de l'utilisation du sol pour les installations d'une certaine dimension.
Enfin, la clause du besoin est formulée de manière unilatérale. Seuls les besoins de la politique de la santé, de la formation, de la protection de la nature ou du paysage peuvent justifier une autorisation. Les autres aspects comme les besoins de la politique de sécurité, de la politique sociale ou de la politique économique agricole ne sont pas pris en compte. L'initiative s'éloigne ainsi d'un aménagement du territoire qui prend en considération les besoins légitimes de ses habitants, des entreprises, des organisations et qui continue à gérer et concilier les intérêts environnementaux sociaux, culturels et économiques. Par ailleurs, dans ce contexte on ne sait pas au juste quelles implantations portant atteinte au paysage et à l'environnement pourraient bien constituer un besoin urgent de protection de la nature et du paysage.
Selon le Conseil fédéral, l'initiative n'est pas équilibrée. Elle ne tient aucunement compte des intérêts économiques, sociaux et culturels de la politique de sécurité. Les conséquences de son acceptation seraient graves pour l'économie suisse. L'initiative porte en outre atteinte à la structure fédéraliste de l'aménagement du territoire, viole le droit international - l'article 6 de la Convention européenne des droits de l'homme -, et enfreint diverses dispositions constitutionnelles. Le Conseil fédéral est d'avis que les mesures proposées ne permettraient pas de réaliser les objectifs visés. La révision de la loi sur l'aménagement du territoire, bien qu'elle prenne plus de temps que prévu, devrait permettre de contenir la dispersion des constructions et de mieux concilier les exigences imposées sur le plan de la gestion du territoire.
Pour toutes les raisons évoquées, l'initiative populaire "contre la création effrénée d'implantations portant atteinte au paysage et à l'environnement" doit être rejetée.
Le 23 février 2009, votre Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie a entendu les représentants du comité d'initiative, Messieurs Franz Weber et Rudolf Schaller de la fondation Helvetia Nostra. Ces derniers ont expliqué le bien-fondé de leur démarche, citant plusieurs exemples portant gravement atteinte au paysage et à l'environnement. Ils ont également rappelé que le sol était un bien limité, non extensible et qu'il était menacé par une urbanisation débridée.
La commission reconnaît une partie des objectifs du comité d'initiative, mais elle estime que le libellé va trop loin et qu'il ne tient pas suffisamment compte des intérêts en présence. Elle considère que le texte est excessif et qu'il encadre de manière beaucoup trop restrictive la réalisation et l'agrandissement des installations. L'acceptation de l'initiative exclurait la construction d'installations répondant à un sain besoin économique, énergétique, militaire, touristique ou régional. En outre, la réglementation proposée par l'initiative constituerait une ingérence grave et importante dans les compétences cantonales en matière d'aménagement du territoire.
Par conséquent, la commission propose, à une forte majorité, de recommander le rejet de l'initiative populaire 08.074 - la décision a été prise par 20 voix contre 3 et 1 abstention. Une petite minorité soutient l'initiative et propose de l'accepter. Elle vous exposera ses arguments.
Néanmoins, au nom d'une forte majorité de la commission, je vous invite à refuser l'initiative populaire sans contre-projet direct ou indirect.

Brunner Toni (V, SG): Ich fungiere als Fraktionssprecher, und zwar zur Volksinitiative "gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen"; das ist die Initiative von Franz Weber.
AB 2009 N 1025 / BO 2009 N 1025
Es ist in unserem direktdemokratischen System eine erfreuliche Errungenschaft, dass 100 000 Bürgerinnen und Bürger eine Volksinitiative einreichen können und das Begehren eine Abstimmung über eine Verfassungsänderung zur Folge hat. Volksinitiativen zeigen in aller Regel auf, wo in einem Teil der Bevölkerung der Schuh drückt, wo man mit Entwicklungen nicht einverstanden ist oder wo man korrigierend eingreifen will. Weniger erfreulich ist aber, dass es unter diesen Volksbegehren immer wieder Anliegen gibt, die Verbote und massive Einschränkungen für die Bevölkerung nach sich ziehen, Eigentumsgarantien ignorieren und den Föderalismus mit Füssen treten.
All diese negativen Konsequenzen, die ich Ihnen jetzt aufgezählt habe, sind bei der vorliegenden Initiative von Franz Weber ganz ausgeprägt vorhanden. Nehmen wir den letzten Punkt, den ich genannt habe, den Föderalismus. Die Initiative von Franz Weber fräst wie ein Rasenmäher über den Föderalismus hinweg. Die Raumplanung und damit zum Beispiel eben auch die Richtpläne oder die Planungshoheit sind ja in der Schweiz ganz ausgeprägt und traditionell in der Kompetenz der Kantone. Die Gemeinden scheiden mögliche Baulandreserven aus und spielen auch bei der Bereitstellung von Raum für die Bedürfnisse der Gesellschaft, der Öffentlichkeit oder eben auch der Wirtschaft eine ganz zentrale Rolle.
Das ist in der Schweiz ja nicht grundlos so. Vor Ort kennt man die Verhältnisse, man hat in den Kantonen und in den Gemeinden entsprechende Kompetenzen in der Raumplanung und hat auch die Verantwortung zu tragen; diese nehmen die Gemeinden und vor allem auch die Kantone sehr wohl wahr. Die Initiative nimmt darauf jedoch überhaupt keine Rücksicht. Einseitig sollen via Bundeskompetenz die Kantone und die Gemeinden in sehr rigider Art und Weise ausgehebelt werden. Man will sämtliche grösseren Bauvorhaben verunmöglichen. Leider lässt die Interpretation des Initiativtextes gar nichts anderes zu. Oder wie soll für eine neue Sportanlage im Toggenburg ein dringendes gesamtschweizerisches Bedürfnis nachgewiesen werden? Wie soll für eine Parkhausanlage im Bündnerland ein dringendes gesamtschweizerisches Bedürfnis nachgewiesen werden? Wie soll für eine Kläranlage im Emmental ein dringendes gesamtschweizerisches Bedürfnis nachgewiesen werden? Dies ist schlicht nicht möglich, aber der Initiativtext postuliert genau das.
Die Initiative geht auch von der irrigen und sehr einseitigen Betrachtungsweise aus, dass jede neue Anlage vorab umwelt- und landschaftsbelastend ist. Es ist ein etwas gar eingeengter Blick, ein Röhrenblick, den hier die Initiative an den Tag legt. Neue Anlagen - nehmen wir zum Beispiel Sportstätten, Anlagen für Sport und Freizeit, solche sind explizit auch im Initiativtext erwähnt - entstehen ja nicht einfach, weil man Land verbauen will, sondern weil ein entsprechendes Bedürfnis in einer bestimmten Region ausgewiesen ist. Entsprechend diesen Bedürfnissen will die Gesellschaft solche Anlagen bereitstellen. Es wird nicht einfach so gebaut, sondern es muss sehr wohl ein Bedürfnis ausgewiesen werden.
Die Initiative arbeitet nicht mit Anreizen, die Initiative arbeitet leider vorab mit Verboten. Sport- und Freizeitanlagen, wie ich sie vorhin erwähnt habe, sind ja noch das eine; richtiggehend gefährlich wird es dann, wenn mit dem vorliegenden Begehren die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschafts- und Werkplatzes Schweiz gegenüber dem Ausland generell infrage gestellt wird. Eine neue Industriebaute oder eine neue Gewerbebaute würde durch diese Initiative von vornherein gänzlich verunmöglicht. Oder denken Sie an die touristischen Anlagen; diese haben ja immer eine lokale oder vor allem auch eine regionale Bedeutung. Denken Sie zum Beispiel an die Fertigstellung oder Erschliessung eines Skigebiets; da kann man ja niemals davon ausgehen, dass ein gesamtschweizerisches Bedürfnis postuliert werden kann, sondern es ist eine Region, die sich im regionalen, nationalen oder auch internationalen Wettbewerb attraktiver positionieren will. Es geht hier also letztlich um Arbeitsplätze; es geht um Standortpolitik. Da darf sich unser Land nicht von einer solchen rigiden Initiative bevormunden und im internationalen Wettbewerb zurückwerfen lassen.
Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, diese Volksinitiative von Franz Weber mit dem Titel "Gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen" zur Ablehnung zu empfehlen und deutlich zu machen, dass mit solchen Verboten keine Politik, die für die Schweiz Früchte trägt, gemacht werden kann.

Girod Bastien (G, ZH): Geschätzter Kollege Brunner, Sie haben jetzt die verschiedenen Bedürfnisse verteidigt, in deren Folge eigentlich der Boden in Anspruch genommen wird. Nun ist es ja beim Boden so, dass man nicht den Fünfer und das Weggli haben kann: Entweder man will den Fünfer und macht eine Anlage, oder man will das Weggli und entscheidet sich für die Landwirtschaft. Es ist ja so, dass alle Anlagen auf Kosten der Landwirtschaftsfläche erstellt werden.
Nun zur Frage: Sollten Sie, der auch die Interessen der Landwirtschaft vertritt, nicht auch die Bedürfnisse der Landwirtschaft erwähnen, diesen Boden für die Produktion von Lebensmitteln zu beanspruchen?

Brunner Toni (V, SG): Ich bin sehr wohl der Ansicht, dass wir mit dem Boden haushälterisch umgehen müssen. Herr Girod, ich kann Ihnen auch Recht geben: Ich bin auch ein Verfechter der Ansicht, dass wir möglichst viel Land - vor allem auch fruchtbares Land, Ackerland, Fruchtfolgeflächen - für die Landwirtschaft bereithalten und nicht verbauen sollten. Aber Sie wissen, dass es eben auch ein Anliegen ist, dass in den Gemeinden oder in Zentren Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden. Bei der Ansiedlung eines neuen Unternehmens, zum Beispiel aus dem Ausland, muss durchaus eine Interessenabwägung vorgenommen werden, ob das nicht auch für das Land, für das Gesamtwohl im Vordergrund steht.
Ich muss Ihnen sagen: Wären wir in Bezug auf die Bauten ausserhalb der Bauzone bei der Umnutzung etwas flexibler und würden wir dort - z. B. bei den Streusiedlungsgebieten - den gesunden Menschenverstand walten lassen, dann würden wir keinen Quadratmeter Land mehr verbauen, sondern würden sogar noch Arbeitsplätze schaffen! Deshalb sollten wir nicht immer von Ausnützungsziffern und so weiter sprechen, sondern zulassen, dass man bestehenden Wohnraum auch vollumfänglich nutzen kann, z. B. ehemaligen landwirtschaftlichen Wohnraum für landwirtschaftsfremdes Wohnen. Wir sollten auch Ökonomiegebäude besser für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten umnutzen können, in grösserem Umfang, als das bisher möglich war.

Müller Geri (G, AG): Kollege Brunner, Sie haben vorhin das Hohelied der vernünftigen Gemeinden gesungen. Wenn Sie einmal acht Jahre in einem Kantonsparlament gewesen sind, wissen Sie, dass die Gemeinden entgegen dem Raumplanungsgesetz einzonen und dieses Vorgehen sehr häufig von den kantonalen Parlamenten geschützt wird. Wie kommen Sie auf die These, dass die Gemeinden grundsätzlich sinnvoll, wie Sie es gesagt haben, und ökonomisch mit dem Land umgehen wollen?

Brunner Toni (V, SG): Das ist einfach zu erklären: Die Gemeinden, die wissen ja, was die Bedürfnisse vor Ort sind, vor allem auch in Bezug auf die Baulandreserven. Hier wird natürlich dafür gesorgt, dass zum Beispiel auch Gewerbebauten ermöglicht werden, denn das ergibt ja dann letztlich auch Arbeitsplätze. Wir sind ein dezentral besiedeltes Land; wir haben uns dafür entschieden, dass es nicht nur einfach drei Zentren gibt, sondern dass die Arbeitsplätze über das ganze Land verteilt sind. Und, Herr Müller, damit haben die Gemeinden die Verantwortung, solche Arbeitsplätze zu ermöglichen; die Ausscheidung von Bauland hierzu ist nun einmal möglich. Und die Kantone segnen diese Planung der Gemeinden über die Richtpläne ab - das ist auch ihre Aufgabe -, oder sie intervenieren. Da nehmen die Kantone ihre Verantwortung durchaus wahr.
AB 2009 N 1026 / BO 2009 N 1026

Wyss Brigit (G, SO): Herr Brunner, Sie haben jetzt für mehr Freiheit ausserhalb der Bauzonen, für grosszügigere Verordnungen votiert. Sind Sie denn auch der Meinung, dass das bäuerliche Bodenrecht relativiert werden sollte?

Brunner Toni (V, SG): Nein, das meine ich nicht damit. Ich meine die bestehende Substanz. Ob das jetzt Wohn- oder Ökonomiesubstanz ist, es ist verbaute Fläche. Wenn Sie diese besser umnutzen können, dann haben Sie keinen Quadratmeter Land zusätzlich verbaut. So gesehen müssen wir jetzt gar nichts ändern, am bäuerlichen Bodenrecht momentan erst recht nicht.

Stump Doris (S, AG): Wir haben ein grosses Problem: Die Schweiz wird zugebaut. Pro Sekunde verschwindet ein Quadratmeter Grünfläche unter Strassen, Einkaufszentren, Parkplätzen und Häusern; das sind täglich gut zehn Fussballfelder. Dazu kommt, dass bereits über 20 Prozent aller Gebäude ausserhalb der Bauzonen stehen. Was Herr Brunner vorhin angedeutet hat - dass Umnutzungen ausserhalb des Baugebietes möglich sein sollten und dass damit die Probleme, die wir heute diskutieren, gelöst würden -, hat nichts zu tun mit diesen Initiativen. Wir sind trotzdem regelmässig konfrontiert mit Vorstössen, die das Raumplanungsgesetz weiter aufweichen wollen.
Die Zweitwohnungen machen etwa 12 Prozent aller Wohnungen aus. Zwischen 1980 und 2000 verdoppelte sich die Fläche, die für Zweitwohnungen verbraucht wurde, und die Tendenz ist weiterhin steigend. Es ist uns bisher nicht gelungen, die Zersiedelung unseres Landes zu stoppen. Der haushälterische Umgang mit Boden ist im Moment in keinem Landesteil gewährleistet. Mehr überbaute Fläche bringt auch mehr Verkehr. Das bedeutet mehr Luftverschmutzung, Gefährdung der Gesundheit und Klimaveränderung. Diese Zusammenhänge sind uns allen bekannt.
Es ist aber auch unbestritten, dass die Entwicklung der Bevölkerung und der Wirtschaft weiterhin möglich sein muss. Damit diese Entwicklung jedoch nicht zum Schaden von Natur und Landschaft erfolgt, müssen wir mit den Instrumenten der Raumplanung für einen haushälterischen Umgang mit dem Boden sorgen, und zwar in allen Kantonen und allen Gemeinden.
Was schlagen die Initiativen zur Behebung des anerkannten Problems nun vor? Die beiden Initiativen greifen einige der Probleme auf und schlagen scheinbar einfache Massnahmen vor: Einerseits werden strenge Voraussetzungen für landschaftsbelastende Anlagen verlangt, andererseits soll der Anteil von Zweitwohnungen auf 20 Prozent des Wohnungsbestandes beschränkt werden. Die Umsetzung der Massnahmen nach einer Annahme würde jedoch zu grossen Problemen führen. Da die eine Initiative das Erstellen und Erweitern von umwelt- und landschaftsbelastenden Anlagen nur dann zulassen will, wenn dafür ein bildungs- und gesundheitspolitisches, ein natur- oder landschaftsschützerisches Bedürfnis besteht, zudem noch gesamtschweizerisch, würde ihre Annahme den Bau einer Vielzahl von Bauten und Anlagen verunmöglichen, die unseres Erachtens erstellt werden müssen. Verboten wären beispielsweise Bauten und Anlagen, die wirtschaftlichen Zwecken dienen, wie etwa Industrie- und Gewerbeanlagen, Einkaufszentren und sogar Kiesabbau- und Steinbruchanlagen. Verboten wären auch Anlagen, die der Energiegewinnung und -versorgung dienen wie Solar-, Wind- und Wasserkraftwerke sowie neue Hochspannungs- und Gasleitungen. Auch Sportplätze wären nicht mehr so einfach erstellbar, der Bau neuer Eisenbahnstrecken und Strassen würde erschwert.
Die Beschränkung auf gesamtschweizerische Bedürfnisse ist problematisch. Die Entwicklungsmöglichkeiten würden drastisch eingeschränkt werden, von daher ist das unseres Erachtens nicht zielführend. Selbst Anlagen wie grössere Lawinenverbauungen, die sich landschaftsbelastend auswirken, aber dem Schutz der Bevölkerung dienen, dürften in der Regel nicht einem gesamtschweizerischen Bedürfnis entsprechen und wären deshalb nicht mehr zu erstellen.
Das Problem der Zweitwohnungen ist erkannt und wurde in der Kommission und auch hier im Rat im Zusammenhang mit der Aufhebung der Lex Koller diskutiert. Es ist einerseits eine Frage der Masse, andererseits eine Frage der Nutzung dieser Wohnungen. Mit einer rein prozentualen Beschränkung der Zweitwohnungen wäre das Problem nicht gelöst. Wir haben im Zusammenhang mit der Aufhebung der Lex Koller dem Bundesrat den Auftrag erteilt, Vorschläge zu erarbeiten, wie das Problem der leeren Betten und der Zersiedelung im Zusammenhang mit touristischen Anlagen behoben werden kann. Das ARE erarbeitet im Moment neue Vorschläge. Im Zusammenhang mit der Revision des Raumplanungsgesetzes wurde vom Bundesrat auch ein neues Vorgehen beschlossen. Es soll eine Teilrevision vorgeschlagen werden, die wir unterstützen werden.
Die SP betrachtet die Lösungsansätze dieser beiden Initiativen nicht als zielführend. Wir betrachten auch den Gegenvorschlag der Grünen nicht als genügend umfassend und können ihn nicht vollumfänglich unterstützen. Wir unterstützen hingegen die am 14. August 2008 eingereichte Landschafts-Initiative, die zum Ziel hat, die Raumentwicklung in der Schweiz auf den Pfad der Nachhaltigkeit zu bringen. Sie setzt dazu Mittel ein, die unseres Erachtens sinnvoller sind als das, was man mit diesen Initiativen jetzt vorschlägt. Diese Mittel wären: Die Verantwortung für einen nachhaltigen Umgang mit dem Boden soll neu eine Verbundaufgabe des Bundes und der Kantone sein. Der Bund muss mehr Kompetenzen erhalten und darf nicht einfach alles den Kantonen oder sogar den Gemeinden überlassen. Die Verantwortung muss geteilt werden. Wir brauchen einen Verfassungsartikel, der das festhält und den Schutz des Kulturlands klarer definiert, die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet und die Siedlungsentwicklung nach innen unterstützt. Die Landschafts-Initiative fordert auch, dass Bauzonen während zwanzig Jahren nicht vergrössert werden dürfen. Ausnahmen kann der Bundesrat bewilligen. Die Erhebungen haben ergeben, dass in der Schweiz genügend eingezontes Bauland vorhanden ist, dass die Entwicklung in den nächsten zwanzig oder sogar dreissig Jahren gewährleistet ist.
Im Vordergrund steht für die Zukunft also eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, die als Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative vorgesehen ist. Das Stimmverhalten der SP-Fraktion ist deshalb differenziert. Wir anerkennen grundsätzlich den dringenden Handlungsbedarf zur Erhaltung unseres Lebensraums. Wir betrachten aber die zwei Initiativen nicht als zielführend. Wir unterstützen deshalb die Landschafts-Initiative, die im Moment aber nicht zur Debatte steht. Deshalb wird sich die SP-Fraktion zum Teil der Stimme enthalten und zum Teil aus taktischen Gründen die Initiativen unterstützen, damit dem Anliegen Gewicht verschafft wird.

Teuscher Franziska (G, BE): Flüeli-Ranft, Rütli, Genf und der Bielersee waren die Orte, die Sie gestern auf Ihren Fraktionsausflügen besucht haben. Sie haben wunderschöne Landschaften und einmalige Orte der Schweiz genossen. Die Landschaft ist unser Kapital, zu ihr müssen wir Sorge tragen. Doch die Landschaft steht enorm unter Druck, der Bodenverschleiss geht ungebremst weiter, neue Einfamilienhaussiedlungen im Mittelland, Zweitwohnungen im Berggebiet, ausgedehnte Lagerhallen und Einkaufszentren schiessen wie Pilze aus dem Boden. Pro Tag macht das Siedlungsflächenwachstum in der Schweiz eine Fläche in der Grösse der Rütliwiese aus. Das, meine Damen und Herren von der CVP, sollte speziell Ihnen zu denken geben. Gestern haben Sie das Rütli besucht, und Sie müssen sich fragen, ob Sie nächstes Jahr lieber wieder über grüne Wiesen oder über graue Betonplätze wandern wollen. Oder stellen Sie sich das vor: Innerhalb eines Jahres verschwinden in der Schweiz 4200 Fussballfelder unter Beton. Würden diese Felder aneinandergereiht und würde darauf Fussball gespielt, stünde ein Torwart in Bern und der andere in Paris.
Seit Jahrzehnten dokumentiert jeder Raumplanungsbericht des Bundes dasselbe: die Ohnmacht der staatlichen Raumplanungspolitik. Mit unserem Bodenverschleiss sind wir nicht
AB 2009 N 1027 / BO 2009 N 1027
auf nachhaltigem Pfad. Wir Grünen unterstützen alle Vorschläge, welche versuchen, diese Zerstörung zu bremsen. Deshalb sagen wir Ja zu den beiden Initiativen von Franz Weber. Zugegeben, die beiden Initiativen haben eine gewisse Radikalität, aber gerade diese Radikalität ist ja eigentlich die Spezialität von Franz Weber. Bei der Raumplanung ist Radikalität nicht fehl am Platz, um die Missstände in der Bodennutzung zu beheben - es braucht aufmüpfige Vorschläge, damit sich endlich etwas bewegt!
Das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Statistik haben am Dienstag ihren Bericht "Umwelt Schweiz 2009" präsentiert. Sie zeigen darin drei grosse ungelöste Probleme in der Schweiz auf: das Siedlungsflächenwachstum, den Verkehr und den Ressourcenverbrauch. Um das Siedlungsflächenwachstum zu begrenzen, brauchen wir dringend zusätzliche Instrumente in der Raumplanung. Neue, griffige Instrumente bringen uns die beiden Initiativen, die heute zur Diskussion stehen. Sie geben uns ganz klare, wenn auch ehrgeizige Ziele vor. Die Bundeskompetenz würde in zwei wichtigen Bereichen gestärkt: beim Zweitwohnungsbau und bei den Grossanlagen. Mit ihren klaren Zielsetzungen ermöglichen die Initiativen dem Bund, die Raumplanung mehr an den übergeordneten Zielen auszurichten statt an den 2600 lokalen Einzelinteressen der Gemeinden und ihrer Entscheidungsträger.
Bundesrat Leuenberger hat gesagt, dass für den Bundesrat die umfassende Revision des Raumplanungsgesetzes die richtige Antwort auf die bange Sorge sei, dass unser Boden ungebremst unter Beton verschwinden würde. Doch diese Antwort wurde in der Vernehmlassung arg zerzaust. Kaum jemand glaubt noch, dass hier in nützlicher Frist eine mehrheitsfähige Gesetzesvorlage auf dem Tisch ist. In dieser Situation müssen wir uns an der Bevölkerung orientieren. Mit ihren Unterschriften haben über 100 000 Leute in der Schweiz ein klares Zeichen für eine griffige Raumplanung gesetzt. Unser Land ist heute gebaut. Heute müssen wir unsere grünen Wiesen vor den Baggern retten - das ist echter Heimatschutz.
Bald werden wir hier über eine andere Volksinitiative diskutieren, über die Landschafts-Initiative. Während Franz Weber bei den Zweitwohnungsquoten und bei den einzelnen umweltbelastenden Anlagen ansetzt, setzt die Landschafts-Initiative bei der Bauzonengrösse und beim Schutz des Kulturlandes an. Diese Initiative ist sehr breit abgestützt und wird von siebzehn Organisationen mitgetragen. Auch diese Initiative wird von den Grünen unterstützt.
Die Franz-Weber-Initiativen greifen zwei wichtige Probleme auf, die massgeblich für die Zerstörung des Bodens in der Schweiz verantwortlich sind. Daher verdienen sie unsere Unterstützung.

van Singer Christian (G, VD): On vous l'a rappelé: chaque seconde, un mètre carré de territoire est bétonné en Suisse. On pourra me dire, comme une représentante des milieux immobiliers vaudois l'a fait un jour, que ce n'est pas si grave que ça: "C'est seulement dans quatre cents ans que tout le sol sera bétonné en Suisse, ce n'est pas grave." Eh bien oui, justement, c'est grave! On ne peut pas continuer comme ça, la législation actuelle est insuffisante.
Alors, vous me direz qu'on peut réviser la loi sur l'aménagement du territoire. C'est ce que le Conseil fédéral essaie de faire, mais le projet est bloqué, vous savez tous qu'il est mort-né. C'est précisément là l'intérêt de ces initiatives populaires, plus particulièrement celui de l'initiative intitulée "pour en finir avec les constructions envahissantes de résidences secondaires". La construction envahissante de résidences secondaires est catastrophique non seulement pour le paysage et pour la nature, mais aussi pour les habitants et les enfants des lieux concernés. Vous savez tous aussi qu'on ne trouve plus de logements à des prix abordables dans la plupart des communes touristiques.
Je vous invite, au nom du groupe des Verts, à recommander au peuple et aux cantons l'acceptation des initiatives lancées par Monsieur Franz Weber.

Messmer Werner (RL, TG): Die FDP-Liberale Fraktion beantragt Ihnen, diese beiden Volksinitiativen zur Ablehnung zu empfehlen. Sowohl die Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" wie auch die Volksinitiative "gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen" sind geprägt von einer enormen Radikalität. Vielleicht sind sie auch gewollt so formuliert, in der Hoffnung, dass wir einen Gegenvorschlag basteln, oder in der Hoffnung, dass wenigstens ein Teil der Forderungen erfüllt wird. Diese Spekulation, wenn sie eine ist, geht aber nicht auf. Denn Gegenvorschläge sind hier nicht nötig, einerseits eben gerade wegen der inhaltlichen Radikalität, andererseits aber auch, weil die angesprochenen Probleme erkannt sind, weil sie auf anderem Wege gelöst werden müssen und gelöst werden können.
Betrachten wir einige Formulierungen etwas näher. Zuerst zur Beschränkung der Zweitwohnungen: Die Beschränkung auf 20 Prozent bezieht sich sowohl auf den Gesamtbestand der Wohneinheiten wie auf die für Wohnzwecke genutzte Bruttogeschossfläche. Hierzu kann ich nur einen Kommentar abgeben: Komplizierter geht es nicht mehr. Sodann ist die Beschränkung nicht auf eine Region bezogen, sondern gilt pro Gemeinde. Das bedeutet, dass Gemeinden mit einem Anteil von weniger als 20 Prozent vermutlich sogar einen ungewollten Bauboom erleben werden. Das wiederum bedeutet nichts anderes, als dass die Preise steigen und die Probleme zunehmen. Ich erinnere an die Infrastrukturen, die dann erstellt werden müssen; es tritt genau das Gegenteil dessen ein, was die Initiative eigentlich will. Auf der anderen Seite erfahren Gemeinden mit mehr als 20 Prozent einen radikalen Baustopp. Hier kommt für mich jetzt eigentlich das Unvorstellbarste - dass man das in eine Initiative einpacken kann! -: Gemäss Aussage der Initianten in unserer Kommission sollte der Anteil Zweitwohnungen, der 20 Prozent übersteigt, an die Einheimischen zurückverkauft werden. Man stelle sich diesen Prozess einmal vor!
Ebenso unverständlich kommt die Initiative "gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen" daher. Man muss sich die Forderung einmal auf der Zunge zergehen lassen. Ich muss sie einfach noch einmal lesen: Man will, dass das Erstellen und Erweitern von umwelt- und landschaftsbelastenden Anlagen - nennen Sie mir ein Gebäude, das die Umwelt nicht belastet, jedes Einfamilienhaus belastet die Umwelt; nennen Sie mir eine Baute, die die Landschaft nicht belastet; nur schon bei dieser Formulierung weiss man ja sofort, worum es geht! - nur noch zugelassen wird, wenn "aus bildungs- oder gesundheitspolitischer, natur- oder landschaftsschützerischer Sicht", und jetzt kommt wieder so ein Höhepunkt, "gesamtschweizerisch ein dringendes Bedürfnis" dafür besteht. Damit schliesst die Initiative, wenn wir den Text ernst nehmen, den Bau von Anlagen aus, die beispielsweise "bloss" einem wirtschaftlichen oder "bloss" einem energetischen Zweck dienen, die einem touristischen oder einem regionalen Bedürfnis dienen.
Die Initiative will ausserdem einen massiven Eingriff in die Planungskompetenzen der Kantone vornehmen. Nicht zuletzt provoziert die Initiative mit all diesen Formulierungen ein riesiges Förderprogramm für die Auslastung unserer Anwälte. Ich meine, das ist nicht gerade Bestandteil einer nachhaltigen Wertschöpfungskette.
Also: Wir können diese beiden Initiativen fröhlich ablehnen, ohne dass unserem Land Schaden zugefügt wird.

Amherd Viola (CEg, VS): Die Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" will eine verfassungsmässige Beschränkung des Zweitwohnungsanteils auf 20 Prozent, dies als universelle Regelung für alle Gemeinden, ohne Ausnahme, ohne Berücksichtigung der verschiedenen Gemeindetypen. Regionalpolitische, wirtschaftliche und touristische Interessen werden nicht berücksichtigt, ebenso wenig regionale Gegebenheiten und konkrete Verhältnisse.
Stellen Sie sich vor, die Armee würde all ihre Angehörigen in Uniformen der Kleidergrösse 36 kleiden! Dies wäre etwa
AB 2009 N 1028 / BO 2009 N 1028
vergleichbar mit der Regelung, die die Volksinitiative verlangt. Dass so etwas nicht passen kann, liegt auf der Hand.
Es geht mir nicht darum, die zum Teil bestehende Problematik im Zweitwohnungsbau, namentlich jene der kalten Betten, unter den Tisch zu wischen. Es gibt Unzulänglichkeiten, und es bestehen auch Risiken für eine gesunde Entwicklung, insbesondere bei den gefragten grossen Tourismusdestinationen. Dessen sind sich die betroffenen Gemeinden auch bewusst, und zahlreiche haben bereits Massnahmen zur Eindämmung des Zweitwohnungsbaus getroffen. Als konkrete Beispiele kann ich hier aus Walliser Sicht Zermatt, Saas Fee und Fiesch nennen. Am wirkungsvollsten sind der Region angepasste Massnahmenpakete, die raumplanerische mit fiskalischen und tourismuspolitischen Massnahmen kombinieren wie Erstwohnanteilplan, Mindestwohnflächen, Bonus-Malus-System betreffend Ausnützungsziffer, Kontingentierung von Zweitwohnungen, Gebühren für die Benützung der Infrastruktur, Zweitwohnungssteuer, Kostenanlastungssteuer. All diese Massnahmen wirken am besten, wenn sie eben den regionalen Verhältnissen angepasst sind.
Sie sehen, es gibt viele Möglichkeiten. Wichtig ist, dass die Gemeinden und ihre Bevölkerung in Ausübung ihrer Eigenverantwortung autonom ihre individuellen Bedürfnisse erkennen können und entsprechende Massnahmen umsetzen können.
In den meisten Tourismusdestinationen liegt der Zweitwohnungsanteil bereits heute über der geforderten Limite von 20 Prozent. Eine Annahme der Volksinitiative hätte zur Folge, dass es an vielen Orten faktisch zu einem jahrelangen Baustopp käme. Die Auswirkungen auf die Bau- und Tourismuswirtschaft brauche ich Ihnen nicht zu erklären. Die Kantone und Gemeinden kennen ihre Herausforderungen selbst am besten, und sie brauchen keinen Vormund in Form einer untauglichen, starren Verfassungsbestimmung; dies einige Argumente für die Ablehnung der Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen".
Ebenso empfiehlt unsere Fraktion die Ablehnung der Volksinitiative "gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen". Auch diese Initiative kann in ihrer Radikalität nicht unterstützt werden. Die Entwicklung unserer Gemeinden und Kantone, unseres Landes würde abgewürgt. Ebenso würde der Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren infrage gestellt, denn auch die Erstellung von Schutzbauten würde verunmöglicht, ganz zu schweigen vom masslosen Eingriff in die Souveränität der Kantone und Gemeinden. Ein derart enges Korsett, das jeder Zukunftsentwicklung den Schnauf abdrückt, dürfen wir nicht anziehen.
Frau Teuscher, auch wir wollen im nächsten Jahr noch über grüne Wiesen wandeln. Wir wollen dies aber nicht gefesselt und geknebelt, sondern als Menschen mit grosser Eigenverantwortung. Wir wollen auch den künftigen Generationen die Möglichkeit geben, sich zu entwickeln und in unserem Land in Gewerbe, Tourismus, Bauwirtschaft oder Landwirtschaft eine Arbeit und ein Auskommen zu finden.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion bittet Sie, beide Volksinitiativen zur Ablehnung zu empfehlen wie auch den direkten Gegenvorschlag zur Zweitwohnungs-Initiative abzulehnen.

Aeschbacher Ruedi (CEg, ZH): Beide Volksinitiativen deklarieren mit ihrem Titel sehr genau, welches ihre Ziele sind und welche Probleme sie angehen wollen. Diese Probleme sind nicht einfach herbeigeredet, sondern existieren in unserem Lande und verstärken sich immer noch von Jahr zu Jahr.
Da ist zum einen der wachsende Anteil von Zweitwohnungen, der insbesondere in touristisch geprägten Gemeinden weit über 50 Prozent aller Wohnungen betreffen kann. Diese Zweitwohnungen stehen die meiste Zeit leer. In der Regel sind sie pro Jahr gerade einmal während zwei bis drei Monaten benutzt. Die Gemeinden werden so gezwungen, eine überdimensionierte Infrastruktur, z. B. für die Wasserversorgung oder für die Abwasserreinigung, zu erstellen und zu unterhalten, die auf die wenigen Wochen mit Spitzenbelegung ausgerichtet ist. Das ist für die Gemeinden ein teurer Spass. Viel einschneidender und das ganze Jahr über massiv störend ist die Verschandelung des Landschaftsbildes durch die ausufernden Überbauungen, aber auch die Tatsache, dass die einheimischen Familien immer grössere Probleme haben, im Dorf noch eine bezahlbare Wohnung zu finden; viel einschneidender und massiv störend sind auch die toten Zweitwohnungsquartiere mit meist geschlossenen Fensterläden. Sie sind kein Beitrag an eine lebendige Dorfgemeinschaft und werten die ehemals reizvollen Berggemeinden auch als Touristendestinationen ab. Es ist für mich deshalb keine Frage, dass die Initiative, die den Zweitwohnungsbau beschränken will, den Finger wirklich auf einen wunden Punkt legt und ein Thema mit unbestrittenem Handlungsbedarf zur Diskussion stellt.
Dasselbe ist von der zweiten Volksinitiative zu sagen, die sich "gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen" - so ihr Titel - richtet. Es kann nicht wegdiskutiert werden, dass unsere Landschaften je länger, desto mehr beeinträchtigt werden durch Anlagen aller Art, die irgendwo auf die grüne Wiese gebaut werden, in vielen Fällen ohne eine offensichtliche Standortgebundenheit zu haben. Sünder sind hier gleichermassen die Gemeinden wie die Privaten, und man hat den Eindruck, dass die Kantone allzu oft weg- statt hinsehen. Solche Anlagen zerschneiden nicht nur die Landschaft, vielmehr bedingen sie auch Strassen, bringen Verkehr und Lärm in zuvor noch intakte Natur- und Erholungsräume. Fazit: Auch diese zweite Volksinitiative der Stiftung Helvetia Nostra greift Probleme auf, die wir dringend angehen müssen.
Die grundsätzlichen Ziele, die die beiden Initiativen anstreben, sind meines Erachtens also richtig. Es sind aber Teilziele aus der weit umfassenderen Problematik des haushälterischen Umgangs mit dem Boden, von dem in unserem Land nach wie vor pro Sekunde ein Quadratmeter unter Beton oder Asphalt verschwindet. Diese Problematik geht indessen eine andere, eine ausgereiftere Volksinitiative pragmatischer, umfassender und in der Praxis besser handhabbar an, nämlich die Initiative "Raum für Mensch und Natur" der Umweltverbände. Diese Initiative ist zudem breit abgestützt und bietet für alle Akteure genügend Flexibilität, ohne die grundsätzliche Zielsetzung zu gefährden. Aus meiner Sicht wird diese Initiative den Durchbruch bringen können und müssen.
Trotzdem mag ich die beiden Initiativen der Stiftung Helvetia Nostra nicht ablehnen. Ich will damit zeigen, dass die Stiftung zu Recht auf Probleme hinweist, und ich will damit auch ein Zeichen setzen: Die mit den Initiativen angesprochenen Probleme sind ernst zu nehmen und müssen gelöst werden; vermutlich zwar nicht mit den beiden Initiativen - das werden die Mehrheiten dann zeigen -, sicher aber mit der breitabgestützten Landschafts-Initiative der Umweltverbände.

Thorens Goumaz Adèle (G, VD): Les initiatives populaires réunies sous le slogan "Sauver le sol suisse" répondent à un enjeu réel qui ne peut plus être ignoré aujourd'hui, celui de l'emprise croissante des constructions sur notre territoire. Le sol est une ressource naturelle limitée et difficilement renouvelable. Une fois qu'il est pollué ou occupé, que ce soit par des bâtiments ou des infrastructures, il est très difficile de le rendre à d'autres usages. Il ne sera notamment pas de sitôt disponible pour l'agriculture ou comme support au développement de la biodiversité. En Suisse, le sol est une ressource extrêmement rare et précieuse, alors que près de 25 pour cent de notre territoire est composé de surfaces improductives. L'altitude et la déclivité limitent en outre les usages du sol sur des surfaces importantes. Cette ressource est dès lors sujette à toutes les convoitises. A ce jour, c'est l'urbanisation qui est la grande gagnante puisqu'elle croît de près d'un mètre carré par seconde. Cette emprise se fait principalement au détriment des terres cultivables dont onze hectares sont condamnés chaque jour.
Le paysage est lui aussi menacé par cette urbanisation qui mite le territoire et porte atteinte à ses spécificités. Comme le sol, il s'agit d'une ressource très précieuse. Pour le seul secteur touristique, sa valeur économique est évaluée à
AB 2009 N 1029 / BO 2009 N 1029
près de 70 milliards de francs. Le paysage fait en outre partie intégrante de l'attractivité de la Suisse aux yeux des entreprises et des personnes qui choisissent de s'y installer. Il est aussi un vecteur important de qualité de vie pour tous ceux d'entre nous qui ont la chance de pouvoir en profiter.
Enfin, un urbanisme mal planifié constitue un facteur pernicieux et structurel très défavorable à la protection du climat dans la mesure où il génère un accroissement du trafic individuel motorisé.
Les initiatives dont nous parlons aujourd'hui doivent donc être prises au sérieux puisqu'elles tentent d'apporter des réponses à ces défis qui n'ont pas jusqu'ici été pris en compte de manière satisfaisante. Le groupe des Verts les soutiendra dans cet esprit. Il convient cependant d'en relever certaines imperfections.
L'initiative "pour en finir avec les constructions envahissantes de résidences secondaires" a ceci de positif qu'elle fixe un plafond à la prolifération de logements qui restent inoccupés une grande partie de l'année, qui génèrent de lourdes charges pour les communes en termes d'infrastructures et qui nuisent à l'attractivité des stations touristiques. La définition d'une telle limite devrait cependant être complétée par des mesures permettant aux régions touchées de développer une économie touristique innovante basée sur la gestion de l'offre existante en termes d'hébergement et non plus sur la promotion immobilière seule. La création de valeur proviendrait non plus de la vente de nouveaux objets immobiliers, mais de l'exploitation judicieuse des biens existants et du développement de services.
Quant à l'initiative "contre la création effrénée d'implantations portant atteinte au paysage et à l'environnement", elle ne recouvre qu'une partie minime du problème de l'urbanisation. Une grande partie de l'augmentation de la surface bâtie ne correspond en effet pas aux constructions visées par le texte mais à de simples habitations. Aux racines de ce problème se trouve le surdimensionnement des zones à bâtir et leur mauvais positionnement par rapport, d'une part, aux besoins avérés et, d'autre part, aux infrastructures existantes, notamment en termes de transports publics. La Suisse possède en effet actuellement 220 000 hectares en zones constructibles dont environ 60 000 ne sont pas encore bâtis, ce qui constitue une réserve suffisante pour 2,5 millions de personnes.
C'est dès lors d'une réponse plus globale dont nous aurions besoin, à l'image de celle que propose l'initiative populaire "De l'espace pour l'homme et la nature (initiative pour le paysage)". Celle-ci exige que la surface à bâtir globale ne soit plus étendue durant les vingt années à venir, la création d'une nouvelle zone entraînant alors une réduction de même proportion. Ce mécanisme permettrait de concentrer le développement urbain là où il est souhaitable et là où il est durable. Si l'initiative Weber va dans le bon sens, il n'en reste pas moins que c'est en passant par de telles mesures que nous pourrons enfin appliquer un tant soit peu l'injonction de l'article 1 de la loi fédérale sur l'aménagement du territoire selon lequel nous devons assurer une utilisation mesurée du sol.

Bourgeois Jacques (RL, FR): Les deux initiatives populaires qui nous sont soumises partent d'un bon principe, à savoir celui de protéger le sol. Elles ratent par contre complètement leur cible de par leur formulation très restrictive. Premièrement, elles auraient des conséquences économiques désastreuses pour le développement de notre pays; deuxièmement, elles ne tiennent pas compte de la souveraineté des cantons et de leurs spécificités régionales dans le domaine de l'aménagement du territoire.
L'initiative populaire qui vise à restreindre la construction de résidences secondaires ne tient pas compte du fait que, dans notre pays, nous avons des cantons et des communes avec des attraits touristiques particuliers et différenciés, à l'exemple, dans mon canton, des Préalpes fribourgeoises. Il est par conséquent impératif de conserver une certaine flexibilité pour répondre au mieux aux attentes en matière de développement des régions concernées. Aux cantons et aux communes d'intégrer les résidences secondaires dans leurs plans directeurs respectifs, avec pour objectif de limiter le nombre de lits dits froids.
La deuxième initiative populaire, qui veut contrer la création d'infrastructures portant atteinte au paysage et à l'environnement, est encore plus restrictive que la précédente; elle pourrait avoir des conséquences importantes sur le plan économique. En chargeant le Conseil fédéral de statuer sur les installations répondant à un besoin urgent, elle empiète sur les compétences des cantons, qui n'auraient plus le droit de statuer à ce sujet. De plus, elle fixe une clause du besoin formulée unilatéralement et qui ne fait pas référence aux domaines économique, touristique, énergétique et sportif, pour ne citer que ceux-ci. Par ailleurs, invoquer la durabilité et ne tenir compte que de l'écologie, en faisant fi des aspects sociaux et économiques, relève de la partialité.
Cette initiative populaire, tout comme la précédente, est à rejeter sans contre-projet compte tenu de son impact très préjudiciable à l'économie et au niveau de la souveraineté des cantons.
Indépendamment du rejet de ces deux initiatives populaires très restrictives, les problèmes de fond soulevés persistent et méritent qu'on mène une réflexion et qu'on recherche des solutions. Nous avons dans notre pays un problème en matière d'utilisation rationnelle du sol et, par conséquent, de développement territorial de notre pays. L'utilisation du sol doit être assurée en fonction de critères durables.
Je livre quelques chiffres pour illustrer mes propos. Premièrement, une surface de 1,3 mètre carré disparaît chaque seconde, soit une superficie de 110 000 mètres carrés ou l'équivalent de 15 terrains de football de terre cultivable qui disparaissent chaque jour. Or ce sont des surfaces agricoles destinées à la production alimentaire qui seront à l'avenir de plus en plus importantes à préserver, afin de faire face à l'évolution démographique. Et dans notre pays, nous couvrons déjà plus de 40 pour cent de nos besoins alimentaires par des produits importés.
Deuxièmement, la surface sylvicole croît chaque année, selon les statistiques fournies, de 4500 hectares et reste protégée. Compte tenu de cette situation, ne devrions-nous pas mettre les surfaces forestières sur un pied d'égalité avec les autres zones, par exemple la zone agricole, remettant ainsi en question le dogme de la protection absolue de la forêt?
Troisièmement, évoquons la zone à bâtir. Comme mentionné tout à l'heure, cette zone est actuellement surdimensionnée puisqu'on a affaire à 58 000 hectares pas encore bâtis. Cette superficie pourrait accueillir plus de deux millions de personnes. A ce sujet, on entend souvent le même argument: "Les zones concernées sont mal placées." Mais alors quand et par quels moyens les cantons et les communes concernés vont-ils empoigner ce problème? Vont-ils le faire avant de continuer à étendre cette zone qui, comme mentionné précédemment, est déjà globalement surdimensionnée?
J'en arrive à un autre sujet: les surfaces d'assolement, qui sont dans notre pays les meilleures terres cultivables et pour lesquelles on a fixé des quotas minimaux par canton, quotas qui doivent être respectés. Les dernières statistiques dans ce domaine montrent que certains cantons ont déjà atteint leur quota et qu'ils n'ont par conséquent plus de marge de manoeuvre. Toute extension dans les cantons concernés, que ce soit sur le plan du développement économique - zones industrielles -, ou sur le plan des zones d'habitat ou de celles réservées aux infrastructures, ne pourra avoir lieu sans compenser les surfaces ainsi utilisées. Se pose alors la question de savoir par quelles surfaces se fera la compensation, d'une part lorsque la surface se situe en zone protégée, d'autre part lorsqu'elle se situe en zone à bâtir.
Comme vous pouvez le constater, le développement territorial dans notre pays mérite réflexion et prise de décisions. Après l'accueil très réservé - pour ne pas dire plus - du projet de révision de la loi fédérale sur le développement territorial envoyé en consultation, nous devons, au travers d'une révision partielle de la loi sur l'aménagement du territoire, intégrer les points évoqués ci-dessus et leur trouver des
AB 2009 N 1030 / BO 2009 N 1030
solutions concrètes. Il en va de l'essor économique de notre pays.

Killer Hans (V, AG): Ich äussere mich zu beiden Initiativen, vorweg zur Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen".
Raumplanung ist weitgehend eine kantonale und kommunale Angelegenheit. Der Bund setzt in dieser Sache nur den Rahmen. Hier soll nun mit einer gesamtschweizerischen Regelung tief in die Kompetenzen von Kantonen und Kommunen eingegriffen werden. Es ist sicher in der Zielsetzung der Initiative begründet, dass ihr von diversen Kommentatoren eine untaugliche Radikalität zugesprochen wird. So einfach, wie sie in der Zielsetzung daherkommt - der Anteil der Zweitwohnungen soll auf höchstens 20 Prozent beschränkt werden -, so gross wären die Konsequenzen und die Wirkungen bei der Umsetzung. Was würde passieren in Orten, wo solche Logis bereits heute einen Anteil von mehr als 20 Prozent aufweisen? Wer hätte Anrecht auf solche freiwerdenden Wohnungen? Warum überhaupt 20 Prozent und nicht 15 oder 25 Prozent? Was passiert in Tourismusgebieten, wo eine Ortschaft bereits einen Anteil von 20 Prozent hat, die Nachbargemeinde jedoch noch nicht, aber die Erschliessung für den Bau weiterer Wohnungen noch fehlt? Mit einem solchen Tun vernichten wir Investitionen und lösen unnötige neue Erschliessungen aus. Es gibt in der Raumplanung nun einmal regionale Unterschiede, und diese lassen sich nicht mit solchen Hauruckmethoden beseitigen. Solch zentralistische Regelungen tragen unseren fein strukturierten Regionen in keiner Weise Rechnung.
Mit den Planungsverfahren, dem Richtplan der Kantone und der Erschliessungsplanung der Gemeinden, haben wir bewährte Instrumente, die differenziert angewendet werden können. Lassen wir es dabei bewenden, und lehnen wir diese Initiative ab.
Zur Volksinitiative "gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen": Es ist immer wieder erstaunlich, wenn man feststellt, mit welchem Aufwand versucht wird, neue und zusätzliche gesetzliche Regelungen einzuführen. Der Glaube, dass es unserer Gesellschaft umso besser gehen werde, je mehr geregelt sei, ist in gewissen Kreisen ungebrochen. Diese Staatsgläubigkeit erinnert stark an Zeiten und an Systeme, in denen den Bürgern alle Entscheidungen vorenthalten wurden, in denen der Staat mit seinem System alles regelte. Den Bürgern wurde jegliche Eigenverantwortung abgesprochen. Wir bewegen uns in unserem Land laufend in Richtung Bevormundung der Bürger. Der Staat soll nach der Idee gewisser Kreise mit Vorschriften und Gesetzen das Denken und die Eigenverantwortung der Menschen ausschalten. Die Staatsgläubigkeit dieser Kreise gibt wirklich zu denken. Dagegen müssen wir kämpfen, zum Beispiel indem wir die vorliegende Volksinitiative klar ablehnen.
Es wird gegen den masslosen Bau von umwelt- und landschaftsbelastenden Anlagen reklamiert, und als Beispiel nennt man Kläranlagen. Als ob einfach irgendwer irgendwo solche Anlagen für sich bauen würde! Künftig müsste also gesamtschweizerisch ein Bedürfnis nachgewiesen werden, wenn eine Kläranlage gebaut werden sollte. Dabei müssten auch die Bereiche Bildung, Gesundheit und Nachhaltigkeit abgeklärt und gesamtschweizerisch beurteilt werden. Oder nehmen wir die Steinbrüche: Wenn kein Marktgebiet vorhanden ist, wird niemand einen Steinbruch realisieren wollen; das ist ja auch nicht gerade billig. Aber wenn ein Gestein einer gewissen Gegend eine hohe Qualität hat und dieses Produkt einen Markt hat, muss der Betrieb dort erstellt werden können, wo dieses wertvolle Gestein vorkommt. Wenn Anlagen für Freizeit und Sport nur dann erstellt werden dürfen, wenn eine gesamtschweizerische Beurteilung vorgenommen wurde, würgen wir jede gesellschaftliche Entwicklung ab. Wir nehmen regionalen und kantonalen Ideen jegliche Motivation. Wenn schliesslich Industrie- und Gewerbekomplexe jeweils eine gesamtschweizerische Beurteilung über sich ergehen lassen müssen, in welcher die bildungs- und gesundheitspolitischen Aspekte durch wen auch immer beurteilt werden, können wir unsere Zukunftsperspektiven begraben. Diese exemplarische Darstellung zeigt die Schwierigkeiten einer solch rigiden Regelung.
Wer soll denn diese Prüfungs- und Kontrollinstanz im Sinne dieser neuen Gesetzgebung sein? Welche allmächtige Kommission oder Behörde hätte solch weitreichende Entscheide zu treffen? Wir kennen in unserem Land seit vielen Jahren die Verfahren der Prüfung und Beurteilung von Bauvorhaben. Artikel 75 der Bundesverfassung gibt den Rahmen mit der Forderung des haushälterischen Umgangs mit dem Boden vor. Die Kantone haben über Richtpläne, die der Bund genehmigt hat, dargestellt, wo sie ihre Entwicklung sehen. Jede Gemeinde hat ihre Bauordnung auf der Basis der kantonalen Baugesetze, die die Einhaltung der Vorschriften garantieren. Sie sehen also: Es ist alles stufengerecht geregelt, und es braucht keine weiteren Vorschriften, zumal dann nicht, wenn sie derart unsinnig sind wie diejenigen der vorliegenden Initiative. Verschliessen wir doch die Türen nicht vor einer gesunden, wirtschaftlich gewollten Entwicklung, und vertrauen wir darauf, dass alles Notwendige bereits geregelt ist.
Ich bitte Sie, auch diese Initiative mit klarem Resultat zur Ablehnung zu empfehlen.

Schwander Pirmin (V, SZ): Die zwei Volksinitiativen greifen Anliegen auf, welche immer mehr Leute beschäftigen. Die einen machen sich Sorgen, weil unsere schöne Landschaft immer mehr verbetoniert wird, die andern haben Mühe, in der Region, in der sie aufgewachsen sind, eine Wohnung mit einer angemessenen Miete zu finden. Es bewahrheitet sich einmal mehr, dass mit der Bodenpolitik eben auch gleich Wirtschafts- und Wohlstandspolitik gemacht wird.
Die Frage ist nun: Was ist die richtige Antwort? Wer sich ernsthaft für den Erhalt einer lebenswerten Umwelt einsetzen will, kommt nicht um die Frage der Entwicklung der Wohnbevölkerung herum. Wenn gefordert wird, umwelt- und landschaftsbelastende Anlagen wie Kläranlagen, Kehrichtverbrennungsanlagen und Sportanlagen dürften nur erstellt und erweitert werden, wenn aus bildungs- oder gesundheitspolitischer, natur- oder landschaftsschützerischer Sicht gesamtschweizerisch ein dringendes Bedürfnis danach bestehe, dann werden wissentlich die Probleme des Bevölkerungswachstums ausgeblendet. In den letzten zehn Jahren hat die ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz um knapp 550 000 Personen zugenommen. Was die Ursachen dafür sind, sei bei dieser Diskussion einmal dahingestellt.
Aber was waren die Folgen dieses Wachstums? Die Folgen waren 20 Millionen Quadratmeter neue Wohnflächen pro Jahr, 180 000 Tonnen mehr Siedlungsabfall pro Jahr, 70 000 Tonnen mehr Sondermüll pro Jahr, 200 Quadratkilometer neue Verkehrsfläche pro Jahr, 20 Milliarden Kilowattstunden mehr Energieverbrauch und so weiter und so fort. Wenn die Wohnbevölkerung bis 2020 nochmals um 500 000 Personen wachsen soll - vor dem Hintergrund der Erfahrungen der letzten Jahre eine sehr vorsichtige Schätzung -, dann brauchen wir in Zukunft nochmals so viel Wohn- und Verkehrsfläche, und dann produzieren wir nochmals zusätzliche 250 000 Tonnen Abfall pro Jahr. Für diese Abfälle brauchen wir die entsprechenden Anlagen, und zwar dort, wo sie gebraucht werden, sodass wir nicht noch zusätzliche Transportwege benötigen. Wer nun hier die Rote Karte ziehen will, muss zuerst die Wohnbevölkerung stabilisieren oder sich die Frage nach der richtigen Migrationspolitik gefallen lassen.
Die aufgezeigten Probleme, die hinter der Initiative stehen, sind meines Erachtens nicht zu verharmlosen, sondern ernst zu nehmen. Aber es ist für mich klar, dass durch Baubeschränkungen oder gar Bauverbote allfällige negative Folgen der Migrationspolitik nicht wettgemacht werden können. Im Gegenteil, mit Baubeschränkungen und Bauverboten werden die Liegenschaftspreise und die Bodenpreise noch mehr in die Höhe getrieben, und noch mehr Leute, vor allem junge Leute, werden Mühe haben, ihnen entsprechende Wohnungen mit angemessenen Mieten zu finden. Nehmen wir also die aufgeworfenen Fragestellungen ernst, und
AB 2009 N 1031 / BO 2009 N 1031
befassen wir uns bald mit den effektiven Ursachen der heute zur Diskussion gestellten Probleme.

Engelberger Edi (RL, NW): Um das Wichtigste vorwegzunehmen: Ich empfehle Ihnen aus gewerblicher Sicht, die sogenannten Tandem-Initiativen ohne Wenn und Aber abzulehnen.
Beide Initiativen wurden unter dem an und für sich sympathischen, aber verfänglichen Motto "Rettet den Schweizer Boden" eingereicht. Die erste verlangt die Aufnahme einer unrealistischen Beschränkung des Anteils an Zweitwohnungen in der Verfassung, die zweite will eine bedingte und somit willkürliche Bewilligung für die Erstellung und Erweiterung von umwelt- und landschaftsbelastenden Anlagen. Nach unserer Ansicht sind beide Initiativen unausgewogen, und sie nehmen keine Rücksicht auf wirtschaftliche, soziale, kulturelle und sogar sicherheitspolitische Interessen unseres Landes. Die Folgen einer Annahme der Initiativen wären besonders in ländlichen Regionen und im Berggebiet gravierend und für die Schweizer Wirtschaft und namentlich für das Gewerbe auch äusserst bedrohlich.
Die Zweitwohnungs-Initiative nimmt keine Rücksicht auf wirtschaftliche und regionalpolitische Interessen. In bedeutenden Tourismusdestinationen, die heute schon einen Zweitwohnungsanteil um die 20 Prozent oder leicht über 20 Prozent haben, würde die Initiative faktisch einen Baustopp bewirken. Dies würde sowohl bei der Bauwirtschaft als auch bei der Tourismuswirtschaft zu riesigen Einbussen führen - genau das Gegenteil dessen, was wir in der heutigen, schwierigen wirtschaftlichen Situation brauchen. Und andernorts, wo der Anteil noch unter 20 Prozent ist, würde die Initiative entgegen ihrem Ziel sogar einen Boom auslösen.
Die Anlagen-Initiative würde den Wirtschaftsstandort sowie die Innovation in vielen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens massiv beeinträchtigen. Sie bedeutet faktisch ein Verbot von neuen Bauten, seien es Anlagen aus dem Bereich Sport und Freizeitindustrie, seien es Gewerbebauten oder wichtige nationale Infrastrukturanlagen. Die Entwicklung von grösseren Infrastrukturanlagen würde erschwert, wenn nicht verunmöglicht. Die Verfahren würden noch länger und noch komplizierter. Einen solchen Luxus können und wollen wir uns schlicht nicht leisten.
Beide Initiativen greifen zu radikal in die föderalistische Organisation der Raumplanung ein. In der Schweiz sind in erster Linie die Kantone für die Raumplanung zuständig. Das ist eine Ordnung, die sich grundsätzlich bewährt hat und die durch die beiden Initiativen infrage gestellt würde.
Deshalb bitte ich Sie im Namen des Schweizerischen Gewerbeverbandes, des Dachverbandes der KMU, aber auch im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, beide Initiativen ohne Wenn und Aber zur Ablehnung zu empfehlen.

Gilli Yvonne (G, SG): Wenn Sie mögliche negative Konsequenzen bei einer Annahme dieser Volksinitiativen für die Zukunft schildern, dann ist es auch wichtig, sich in Erinnerung zu rufen, warum diese Tandem-Initiativen überhaupt auf dem Tisch liegen. Es ist auch wichtig, sich vor Augen zu halten, was die Qualität der Schweiz in Zukunft ausmachen wird. Eine weltweit gerühmte Qualität aus touristischer Sicht ist die Schönheit des Schweizer Landschaftsbildes. Es ist nur noch vorhanden wegen unserer Raumplanungsgesetzgebung.
Es schleckt aber keine Geiss die Tatsache weg, dass in der Vergangenheit teils bewusste Fehlanreize gesetzt wurden und teils kurzsichtige und unausgewogene Wirtschaftsinteressen an diesem schönen Landschaftsbild gekratzt haben. Verschandelte Täler und unästhetische und durch verkehrsfördernde Einkaufszentren verbundene Dörfer - praktisch jeder und jede von uns hat Beispiele dafür im eigenen Kanton - sind das Resultat dieser Fehlentwicklungen. Kurzsichtig erstrebte finanzielle Gewinne für einige wenige verführten die Kantone dazu, bei Umzonungen auf Gewinnabschöpfungen zu verzichten, womit eine sinnvolle Raumplanung direkt und bewusst untergraben wird. Die vorliegenden Tandem-Initiativen nehmen direkt Bezug auf diese Fehlentwicklungen und werden, sagt die Schweizer Bevölkerung Ja zu ihnen, mithelfen, solche Entwicklungen in Zukunft zu verhindern.
Die Gegenargumente werden stereotyp wiederholt, auch wenn sie widerlegbar sind. Einige scheuen sich nicht einmal, falsche Aussagen zu machen, beispielsweise die, dass in Zukunft Schutzbauten nicht mehr möglich seien oder dass sich die Mietpreise für die einheimische Bevölkerung an der Anzahl Zweitwohnungen ausrichten würden. Gerade diese fadenscheinigen Gegenargumente zeigen, dass es nicht um eine sachliche Auseinandersetzung geht. Gerade sie zeigen, wie stark diese Initiativen auf reale Missstände fokussieren, die zu beheben sind, die einige von uns aber lieber verdrängen; einige von uns greifen lieber zu falschen Aussagen, als der unangenehmen Realität in die Augen zu sehen. Diese Argumente sind nur Angstmacher und sollen für die richtige Stimmung sorgen. Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise ist dies besonders unseriös, weil sie auf Kosten derjenigen Schweizer und Schweizerinnen ins Feld geführt werden, deren Stelle aktuell gefährdet ist, und weil sie zukünftige Gewinne für sehr wenige sichern möchten.
Eine tragende Raumplanung erhält die einmalige Schweizer Landschaft für den zukünftigen Tourismus attraktiv. Das Verhindern des Zweitwohnungsbaus trägt zur Gestaltung des Tourismus und zu Wirtschaftskonzepten bei, die auch in Zukunft noch eine Wertschöpfung erlauben werden, zu massgeschneiderten regionalen Lösungen, die sich ja wohl nicht in den Schlagworten Erst- und Zweitwohnungen erschöpfen oder in Denkmälern, von denen unsere Kinder einmal sagen werden, sie seien Verschandelungsmonumente. Nachhaltiger Tourismus und wirtschaftliche Entwicklung sind mit diesen Initiativen eben möglich. Ihre Forderungen sind klar und beziehen sich auf klar erkennbare Lücken in unserer Gesetzgebung. Heute gleicht unser Raumplanungsgesetz einem Emmentalerkäse, und diesen esse ich lieber, als dass ich ihn in der Gesetzgebung vorfinde. Sie grenzen die kantonale Souveränität nicht dort ein, wo heute nach sinnvollen Lösungen gesucht wird, sondern eben dort, wo die bisherige Gesetzgebung Einzelinteressen geopfert wurde.

Amherd Viola (CEg, VS): Geschätzte Kollegin, Sie haben gesagt, es sei eine Falschaussage, dass Schutzbauten verunmöglicht würden. Können Sie hier eine Garantie dafür abgeben, dass im Falle einer Annahme der Volksinitiative beispielsweise eine Lawinenverbauung oder eine Uferverbauung zum Hochwasserschutz im Interesse einer Gemeinde, eines Quartiers - notabene bloss eines Quartiers, nicht des ganzen Landes - noch gebaut werden können?

Gilli Yvonne (G, SG): Natürlich habe ich als einzelne Politikerin gar nicht die Kompetenz, eine solche Garantie abzugeben. Aber ich wage es, hier zu sagen: Ich gebe Ihnen diese Garantie, und ich bin hundertprozentig sicher, dass gerade das, was Sie sich wünschen, auch in Zukunft möglich sein wird. Es ist auch uns Grünen, die diese Initiativen unterstützen, ein Anliegen, für das wir uns stets einsetzen werden.

Müller Walter (RL, SG): Ich möchte zuerst meine Interessenbindung offenlegen: Ich befürworte Eigentum, bin Grundeigentümer, liebe die Freiheit und befürworte einen starken Wirtschaftsstandort Schweiz mit einer prosperierenden Landwirtschaft.
Mein erster Gedanke, als ich die Texte dieser beiden Volksinitiativen las, war: Da lohnt es sich nicht, lange darüber zu diskutieren; die Forderungen sind derart extrem - ablehnen, fertig, Schluss!
Der zweite Gedanke war dann schon etwas differenzierter: Wie ist es möglich, dass derart militante Forderungen die notwendigen Unterschriften finden? Wie ist es möglich, dass grüne Politiker und Politikerinnen, die sonst nicht müde werden, ihre pazifistischen Schalmeienklänge zu verbreiten, derart militante Forderungen unterstützen? Vielleicht zeigt das auch etwas den Charakter; vielleicht ist es auch eine raffinierte Täuschung, vielleicht kann man damit den militanten Charakter der Forderungen kaschieren. Ich zumindest verstehe das nicht.
AB 2009 N 1032 / BO 2009 N 1032
Der dritte Gedanke war ein staatspolitischer: Mit diesen beiden Volksinitiativen werden zentrale Werte, die der Schweiz Wohlstand, wirtschaftliche Prosperität, gebracht haben, infrage gestellt. Und das ist für mich gravierend. Da werden Freiheit und Eigentum relativiert und infrage gestellt. Das war für uns immer ein zentraler Wert, auch für die Investoren. Da werden Föderalismus und Subsidiarität infrage gestellt. Diese aber haben unseren Staat stark, wettbewerbsfähig und innovativ gemacht und erhalten. Ich denke, es lohnt sich, darüber nachzudenken, welche zentralen Werte da infrage gestellt werden.
Ich bitte Sie aus Überzeugung, diese dirigistischen, absolutistischen, militanten Forderungen abzulehnen und dieser militanten Politik eine Absage zu erteilen.

Pedrina Fabio (S, TI): Lo sviluppo territoriale svizzero non soddisfa i criteri dello sviluppo sostenibile che la nostra Costituzione federale definisce all'articolo 73 quale "rapporto durevolmente equilibrato tra la natura, la sua capacità di rinnovamento e la sua utilizzazione da parte dell'uomo" - un rapporto equilibrato, a favore del quale Confederazione e cantoni devono operare.
Il ruolo principale della pianificazione del territorio deve essere quello di garantire a lunga scadenza la funzionalità delle strutture insediative e di tutti gli altri elementi che ne fanno da supporto o che presentano anche un proprio carattere autonomo: le diverse infrastrutture, lo spazio rurale, il paesaggio e l'ambiente, le risorse naturali in generale.
Fra i problemi impellenti che la pianificazione territoriale deve affrontare e risolvere vedo prioritariamente i seguenti: una diversa gestione degli spazi funzionali, un ridimensionamento ed un riassetto qualitativo delle zone edificabili, quindi non solo interventi volti ad arginare semplicemente la dispersione insediativa - in questo contesto, spunti interessanti sono forniti dal programma nazionale di ricerca 54, "Sviluppo sostenibile dell'ambiente costruito", di recente presentazione - come pure una nuova concezione dell'edificazione nel cosiddetto fuori zona, che porti ad una ricostruzione e valorizzazione degli spazi rurali, una precisazione dei contenuti dei piani direttori cantonali e un rafforzamento dei piani settoriali della Confederazione, una regolamentazione direttamente applicabile della compensazione dei plusvalori derivanti dalla pianificazione - e mi fermo qui.
In questo contesto le due iniziative promosse ed inoltrate da Franz Weber reagiscono su due aspetti puntuali, ritenuti clamorosi, di un certo rilievo, ma che a mio avviso non sono neanche i più importanti: da un lato l'eccessiva crescita delle residenze secondarie, dall'altro la realizzazione di grossi impianti aventi impatti rilevanti sull'ambiente e sul paesaggio.
Le modalità di soluzione prefigurate dalle iniziative sono la fissazione di limitazioni e vincoli aventi carattere nazionale: per le residenze secondarie stabilendo una quota massima del 20 per cento per ogni comune svizzero, per i grandi impianti ammettendoli solo in caso di bisogno urgente sotto il profilo della politica nazionale della sanità o della formazione, della protezione della natura e del paesaggio. Le disposizioni andrebbero poi codificate pianificatoriamente tramite una specifica legge nazionale.
Ora, queste soluzioni proposte nelle iniziative sono purtroppo schematiche e troppo poco differenziate, problematiche nella loro formulazione e nell'applicazione, e contemplano inoltre l'elevato rischio di danni collaterali inauspicabili, che andrebbero ad intaccare proprio la qualità del territorio di chi lo abita. Il tempo limitato a disposizione mi impedisce di entrare nei dettagli.
Al momento, purtroppo, non sono ancora conosciuti gli elementi superstiti della proposta di revisione generale della legge sulla pianificazione del territorio (LPT) attraverso la nuova legge federale sullo sviluppo territoriale (LSTe), elementi, che saranno perciò ripresi nella preannunciata revisione parziale della vigente legge sulla pianificazione del territorio. Ma oggi abbiamo un altro punto fisso da tener ben presente e cioè l'iniziativa popolare "spazio per l'uomo e la natura" - in breve: iniziativa per il paesaggio -, che mira a salvaguardare i paesaggi, le aree agricole e le zone di svago per lasciare spazio all'uomo e alla natura attraverso un approccio di carattere generale, con soluzioni meglio articolate e più incisive nel complesso.
In considerazione di questo preciso elemento concludo, dicendo che evidentemente non mi batto contro queste due iniziative di Franz Weber, ma non mi spingo neppure a sostenerle tiepidamente; questo per i motivi che ho addotto poc'anzi. Credo sia piuttosto importante che le forze di chi condivide le preoccupazioni che ho sollevato riguardo ad un uso non accorto e non sufficientemente parsimonioso di un bene come il suolo - preoccupazioni, le mie, che in parte coincidono con il grido di allarme lanciato anche da Franz Weber con le sue iniziative - vadano concentrate nel mettere le ali all'iniziativa popolare per il paesaggio, sostenuta da un ampio spettro di organizzazioni ambientaliste e da altre forze politiche.
In questo senso mi permetto di suggerire al promotore delle due iniziative oggi in discussione di ritirarle e di mettere la notevole forza ideale e finanziaria sua e della sua organizzazione Helvetia Nostra al servizio della causa comune in un altro modo, ben più promettente ed efficace. "Rückzug im Interesse der Sache" - questa è la mia conclusione - e sostegno all'iniziativa per il paesaggio ed a una revisione della legge sulla pianificazione del territorio, che portino ad una migliore protezione del nostro territorio e ad una migliore qualità di vita per noi e per i nostri figli.

von Siebenthal Erich (V, BE): Die Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" tönt verführerisch. Es ist auch mein Anliegen, dass wir haushälterisch mit unserem Boden, mit den natürlichen Ressourcen umgehen. Dass die Zukunft des Tourismus immer mehr von der Qualität abhängig ist, bestätigen die Aussagen vieler Gäste. Was ist Qualität? Qualität ist, wenn der Puls der einheimischen Bevölkerung noch wahrgenommen wird, die Schönheit der Natur erhalten bleibt, ein gutes Einvernehmen zwischen Gästen und Einheimischen besteht und vieles mehr. In vielen Tourismusregionen haben die Gemeinden mit Unterstützung der Kantone über Jahrzehnte sehr gute Arbeit geleistet. Die grosse Herausforderung der Tourismusdestinationen ist es, immer wieder das beste Angebot zu präsentieren, Infrastrukturen bereitzustellen und zu erhalten. Ich denke da an Hallenbäder, Tennishallen, Curlinghallen, den öffentlichen Verkehr, Bergbahnen, Wanderwege, Strassen, Wasser- und Abwasserleitungen und vieles mehr. Es kommt noch dazu, dass die Klimaerwärmung den Regionen immer mehr zu schaffen macht.
Alles in allem braucht es sehr grosse Investitionen der Gemeinden und Privaten, damit man all diese Angebote erhalten kann. Wie können wir in Zukunft die Qualität erhalten, die es braucht, um die grossen finanziellen Belastungen der Gemeinden und Privaten noch abzudecken? Das ist die Frage. Den Zweitwohnungsanteil bei 20 Prozent einzufrieren ist sicher der falsche Weg. Es gibt Tourismusorte, die noch Entwicklungspotenzial haben und wo es sinnvoll ist, dieses auszuschöpfen, auch wenn der Anteil über 20 Prozent liegt, und es gibt andere - es sind dies die meisten -, die darunter sind und wo es unklug wäre, die Limite von 20 Prozent auszuschöpfen. Die Aufhebung der Lex Koller wurde vom Parlament zurückgewiesen mit der Auflage, zuerst flankierende Massnahmen auszuarbeiten. Dies muss der Weg sein, dieses Problem anzugehen.
Die Initiative verlangt, dass eine eidgenössische Regelung entstehen soll. Meines Erachtens ist das falsch, die Kompetenzen müssen möglichst bei den Kantonen bleiben. Die Kantone müssen das Problem der Zweitwohnungen zusammen mit den Gemeinden angehen. Diese Kompetenz darf man den Kantonen nicht wegnehmen. Es gibt gute Ansätze zwischen den Kantonen und den Gemeinden, die jetzt nicht abgebrochen werden sollten. Der Zweitwohnungsbau ist ein Problem, das pragmatisch angegangen werden muss und nicht über eine Initiative, die ganz klar über das Ziel hinausschiesst.
Ich bitte Sie, die Initiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" zur Ablehnung zu empfehlen.
AB 2009 N 1033 / BO 2009 N 1033

Müller Geri (G, AG): Liebe Landesverteidiger, ich bin froh, dass Sie hier sind und dass Sie immer noch die Aufgabe haben, das Land zu verteidigen und nicht etwa unsere Shoppingcenter, unsere Parkplätze, unsere Zweitwohnungen; wenn das, was man heute mit dem Land machen kann, so weitergehen würde, wäre es bald einmal so weit. Sie kennen alle diese Zahl: Pro Sekunde wird ein Quadratmeter verbaut. Das Raumplanungsgesetz, das schon seit Jahrzehnten besteht, wird von den Gemeinden schwer geritzt. Alle, die im Grossen Rat des Kantons Aargau waren, wissen um diese Diskussionen. Da nehmen Gemeindeammänner und Gemeindeschreiber im Grossen Rat plötzlich Partei für eine Überbauung, die weit über das hinausgeht, was der Gemeinde eigentlich zusteht; es besteht Handlungsbedarf. Das ist etwas, was der Bund in seinen Unterlagen zum Raumplanungsgesetz anerkannt hat, wo er ganz klar sagt, dass die Raumentwicklung nicht nachhaltig sei. Das ist die Diagnose von heute.
Wir haben jetzt zwei Initiativen vor uns. Diese beiden Initiativen zeigen eigentlich am besten auf, was Suffizienz ist. Suffizienz, ganz kurz erklärt, bedeutet: Die Schweiz hat eine bestimmte Fläche, die nicht vergrössert werden kann, es sei denn, unsere Landesverteidiger erobern ein anderes Gebiet. Unser Gebiet ist also begrenzt. Dazu haben wir noch Gletscher, die zwar schmelzen, aber die Bautätigkeit nicht wirklich anziehen. Unser Gebiet ist begrenzt, und wir müssen mit dieser Begrenztheit klarkommen. Das ist nicht allein eine wirtschaftliche, eine touristische oder weiss Gott was für eine Frage, das ist eine Suffizienzfrage. Ergo müssen wir mit dem verfügbaren Land sinnvoll umgehen.
Wenn man jetzt die erste Frage nimmt, die Frage der Zweitwohnungen: Was ist der Wert des Schweizer Tourismus? Ist es der, ein Häuslein inmitten von Hunderten von anderen Häuslein zu haben und genau so zu leben wie in der City von Zürich? Oder ist es der, einen Raum zu haben, der noch erwanderbar, erfahrbar ist? Das ist letztlich die Frage. Wer sich für den Tourismus engagieren will, der muss dafür sorgen, dass wir in der Schweiz noch Rückzugsgebiete haben, dass nicht sämtliche Täler bis zum Gehtnichtmehr ausgebaut sind. Ich war letzthin im Kiental und habe dort eine Anzeige gelesen, die die Leute geschrieben haben: Dank weniger Touristen hätten sie überhaupt noch die Möglichkeit, sich wohlzufühlen und diesen wenigen Touristen eine Heimat zu bieten. Gewisse Gemeinden im Wallis, im Bündnerland und im Berner Oberland sind touristisch nicht mehr attraktiv; das ist auch eine wirtschaftliche Frage, ganz abgesehen davon, dass dort praktisch nur Elektroheizungen eingebaut werden.
Die zweite Geschichte ist die Frage der die Umwelt und die Landschaft belastenden Anlagen. Kollege Messmer hat es ausgeführt: Jeder Quadratmeter, der bebaut wird, egal womit, belastet die Umwelt. Das ist nicht nur negativ, aber wenn es so ist, dann soll es die Umwelt wenigstens so belasten, dass die Bürgerinnen und Bürger davon profitieren. Das tun sie aber nicht, wenn man Shoppingcenter bis zum Gehtnichtmehr ausbaut. Der Schweizer gibt für seinen Konsum seit Jahren immer gleich viel Geld aus; das Einzige, was wächst, sind die Verkaufsflächen dieser Häuser. Ist das die Idee? Ist der Sinn der Freiheit der, dass einfach jeder ein Shoppingcenter bauen darf? Die Preise gehen runter, die Konsumenten geben genau gleich viel aus. Ist das Wirtschaftspolitik? Nein, das ist Quadratmetervernichtungspolitik. Hinzu kommt, dass diese Shoppingcenter auch noch Parkingflächen brauchen, die zum Teil weit über das hinausgehen, was das Raumplanungsgesetz erlaubt. Das sind Dinge, die tatsächlich reguliert werden sollten.
Oder nehmen Sie das Beispiel der Fussballplätze: Wenn Sie das Pech haben, dass der Club Ihrer Gemeinde aufsteigt, beispielsweise in die Super League, müssen Sie unter Umständen Ihr Stadion erweitern. Damit haben Sie die Situation, dass ein privater Verein, die Swiss Football League, bedingungslos festlegen kann, wie viele Quadratmeter eine solche Anlage haben muss. So stehen in gewissen Zentren bereits Fussballanlagen, nun muss aber zusätzlich noch eines mit Kunstrasen her usw. Die Bedürfnisse und die Ansprüche an das Land werden einfach besinnungslos gesteigert. Irgendeinmal gibt es nichts mehr zu bebauen.
Als eine Gesellschaft, die immer noch sehr viel Geld hat, haben wir eigentlich die Verantwortung, mit diesen Ressourcen, die endlich sind und irgendeinmal aufgebraucht sein werden, sinnvoll umzugehen, um nicht hinterher unseren Kindern sagen zu müssen: Sorry, ausverkauft, ihr könnt nicht mehr bauen, die Geschichte ist gemacht.
Die beiden Initiativen, es ist schon ein paarmal gesagt worden, sind nicht das Gelbe vom Ei. Aber ich sage, typisch bernerisch: "Geng sövu!" Hier können wir einen Schritt in die richtige Richtung machen, sodass wir nicht mehr weiter Quadratmeter um Quadratmeter überbauen, sondern den Boden sinnvoll verwenden für Projekte, die der ganzen Schweiz nützen.
Besten Dank, wenn Sie diese beiden Initiativen zur Annahme empfehlen.

Messmer Werner (RL, TG): Herr Kollege Müller, in einem gehen wir einig, nämlich darin, dass wir mit unserem Land und unseren Ressourcen haushälterisch umgehen sollen. Aber jetzt haben wir Vorlagen vor uns, die nur von Verboten sprechen. Sie haben jetzt das Hohelied dieser Verbote gesungen; was haben Sie denn für ein Rezept, um die zukünftigen Bedürfnisse unserer Gesellschaft, unserer Wirtschaft und der Öffentlichkeit ganz allgemein zu befriedigen? Diese Rezepte habe ich noch nicht gehört.

Müller Geri (G, AG): Sie nennen das jetzt Verbote. Aber wenn wir eine endliche Ressource haben, wenn etwas endlich ist, haben wir zwei Möglichkeiten: Der Schnellere ist der Geschwindere - das ist die Variante "survival of the fittest" - oder die Variante, die Nutzung der letzten Quadratmeter, die wir haben, sinnvoll anzugehen, auch im Hinblick auf die künftigen Generationen. Und das sind viel mehr Leute, als wir es heute sind. Ich ziehe die nachhaltige Entwicklung dem "survival of the fittest" vor.

Amstutz Adrian (V, BE): Herr Kollege Müller, wie wollen Sie dann die Leute unterbringen, die zuwandern? Wir haben eine enorme Zuwanderung. Wo wollen Sie diese Leute unterbringen?

Müller Geri (G, AG): Die Zuwanderung hat nicht im gleichen Masse zugenommen wie die Wohnfläche. Das Problem ist, dass der Pro-Kopf-Bedarf der Personen in den letzten Jahren massiv zugenommen hat. Ich möchte jetzt nicht eine genaue Zahl nennen, aber ich glaube, innerhalb von dreissig Jahren ist der Bedarf um 35 Prozent gestiegen. Das hat nichts mit der Zuwanderung zu tun. Es trifft zu, dass das auch ein Thema ist. Es gibt aber Gebiete, wo man eine Verdichtung nach innen vornimmt - Herr Amstutz, das kennen Sie bestens. Eine Verdichtung nach innen schüfe die Möglichkeit, dass der Mensch aussen das hat, was er braucht: Grün und Freizeitmöglichkeiten. Unsere Raumplanung geht aber in eine andere Richtung. Es ist möglich, dass jeder auf 120 bis 140 Quadratmetern lebt - das ist ein Killer. Dazu kommen noch eine Zweit- und eine Drittwohnung.

Wyss Brigit (G, SO): Es wird wohl immer umstritten bleiben, was genau schuld daran ist, dass wir heute zu viel Land verbrauchen. Hat die Raumplanung in der Schweiz als Ganzes versagt? Ist sie zu wenig griffig? Oder hapert es beim Vollzug? Wie auch immer, klar ist, dass wir mit unserem Boden nicht nachhaltig oder, wie es das Gesetz vorsieht, "haushälterisch" umgehen. Vorneweg warnen Raumplanerinnen und Raumplaner vor dem unbegrenzten Landverschleiss und davor, dass die Schweiz, wenn wir so weitermachen wie bisher, bis zur Unkenntlichkeit zugebaut wird. Es ist die Rede von Siedlungen, die sich immer weiter ins Kulturland fressen, und von Landschaften, die laufend an Qualität verlieren. Die Landwirtschaft ist zu Recht beunruhigt über den Kulturlandverlust. Natur- und Landschaftsschutz bleiben auf der Strecke. Ein Grossteil der Bevölkerung ist mittlerweile sensibilisiert und entsprechend besorgt über diese
AB 2009 N 1034 / BO 2009 N 1034
Entwicklung, wie Umfragen deutlich zeigen. Aktuell stehen wir vor der Situation, dass der erste Versuch einer Gesamtrevision des Raumplanungsgesetzes gescheitert ist. Der Entwurf des Raumentwicklungsgesetzes wurde in der Vernehmlassung grossmehrheitlich abgelehnt; nun ist eine Teilrevision des Raumplanungsrechts in Diskussion.
Die beiden vorliegenden Initiativen greifen zwei bekannte raumplanerische Probleme auf, die immer wieder zu Diskussionen Anlass geben: einerseits die teilweise dramatische Zunahme an Zweitwohnungen und andererseits der Trend, auf der grünen Wiese zu bauen. Die Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" verlangt eine verfassungsmässige Beschränkung des Anteils von Zweitwohnungen. Es gibt in der Schweiz mittlerweile touristisch geprägte Gemeinden, in denen mehr als die Hälfte aller Wohnungen nicht mehr dauerhaft bewohnt ist. Das hat gravierende negative Auswirkungen. Traditionelle Dörfer werden zu Grosssiedlungen, Infrastrukturen wie Strassen und Kanalisationen müssen für wenige Spitzentage ausgebaut werden, und einheimische Familien finden wegen der stark steigenden Wohnungspreise keine Wohnungen mehr. Dörfer verkommen zu eigentlichen Geistersiedlungen mit während des Grossteils des Jahres geschlossenen Fensterläden.
Die Initiative greift einen Teilaspekt der Gesamtproblematik der Raumplanung auf. Auch wenn die Initiative angenommen würde, wäre unser Umgang mit dem Boden noch lange nicht haushälterisch. Die Initiative ist aber ein Schritt in die richtige Richtung. Da die Initiative aber in den Übergangsbestimmungen sehr weit geht, empfiehlt Ihnen die grüne Fraktion, den direkten Gegenvorschlag der Kommissionsminderheit zu unterstützen.
Gemäss der zweiten Initiative, der Initiative "gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen", sollen die Erstellung und die Erweiterung solcher Anlagen nur noch zugelassen werden, wenn es einem dringenden Bedürfnis entspricht. Die Schweizer Landschaft wird immer mehr in Mitleidenschaft gezogen, unter anderem durch Grossbauten. Es ist geradezu trendy geworden, Landschaft für die Inszenierung von Bauten zu missbrauchen, oder es werden Anlagen auf die grüne Wiese gestellt, weil das ganz einfach billiger ist. Es sind aber nicht nur die Anlagen, die Probleme schaffen, sondern es ist auch deren Erschliessung. Das hat ein Ausfransen des Siedlungsgebiets, ein unkontrolliertes Wachstum zur Folge. Mit der Initiative sollen die Anforderungen für solche Anlagen erhöht und soll die Planung verbessert werden: ein Anliegen, das unbedingt in die Revision des Raumplanungsgesetzes aufgenommen werden muss und im Sinne eines Teilaspektes der Gesamtproblematik behandelt werden muss.
Ziel einer Revision des Raumplanungsrechts muss es sein, den haushälterischen Umgang mit dem Boden endlich durchzusetzen. Beide Initiativen sind geeignet, diesem Ziel einen Schritt näher zu kommen. Sie können im Rahmen der Teilrevision umgesetzt werden.
Die grüne Fraktion wird in diesem Sinne beide Initiativen unterstützen.

Leuenberger Moritz, Bundesrat: Es ist unbestritten: Beide Initiativen berühren eine Problematik, die uns alle beschäftigt. Es ist tatsächlich so, dass in der Schweiz immer mehr Leute immer mehr Land für sich beanspruchen, nicht nur zum Wohnen, sondern natürlich auch für den Konsum, auch für das Vergnügen; auch die Infrastrukturen benötigen immer mehr Raum. Beide Initiativen sind aber nicht auf ihre Auswirkungen hin durchdacht. Ich habe das Gefühl, bei der Formulierung sei eben doch die Hoffnung auf einen Gegenvorschlag im Vordergrund gestanden. Von daher sind sie etwas gar leichtfertig formuliert worden.
Tatsächlich befassen wir uns aber mit der Problematik der beiden Initiativen. Zunächst, was die Zweitwohnungen angeht, ist es sogar so, dass unser Vorschlag für flankierende Massnahmen zur Aufhebung der Lex Koller an das Parlament überwiesen worden war, bevor die Initiative eingereicht wurde. Nun, Sie sind im Zusammenhang mit der Lex Koller tatsächlich auf diese Vorlage eingetreten; Sie werden sie auch behandeln. Und was die Initiative gegen die masslose Überbauung unseres Landes betrifft, haben wir eine grosse Revision des Raumplanungsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie wissen, der Entwurf ist von den Kantonen nicht eben gnädig aufgenommen worden, weswegen wir jetzt einen zweiten Anlauf nehmen und die Vorlage sehr stark reduzieren. Zusammen mit den Kantonen haben wir eine Arbeitsgruppe gebildet, weil wir wollen, dass die Gesetzesrevision von ihnen dann auch tatsächlich gutgeheissen wird.
Nun sollte unser Bemühen natürlich das sein, dass wir die beiden Projekte zeitlich etwa so koordinieren, dass zum späteren Zeitpunkt, an dem die Stimmbürger über diese beiden Initiativen abstimmen, sie in etwa wissen, was wir tatsächlich als Gesetzgebungsvorlagen vorschlagen. Es sind dann formell vielleicht nicht indirekte Gegenvorschläge, aber materiell sind es eigentlich dennoch Gegenvorschläge.
Es wurde Ihnen in der langen Debatte vorher von einzelnen Rednern und auch von den beiden Kommissionssprechern ausführlich dargelegt, was für absurde Folgen diese Initiativen zum Teil haben können, insbesondere bei der Initiative betreffend Zweitwohnungen, wo es einfach auf eine Verlagerung auf die Nachbargemeinden hinausläuft und auf ein absolutes Bauverbot in gewissen Gemeinden. Natürlich kann man über die konkreten Folgen streiten - der Wortwechsel zwischen Frau Gilli und Frau Amherd hat das gezeigt -, und es kann dann später Interpretationen geben. Aber wenn es solche Interpretationsmöglichkeiten gibt, zeigt das eben auch, dass es juristische Auseinandersetzungen und dementsprechend Verzögerungen bei der Umsetzung dieser Vorlagen geben kann. Ich bitte Sie also, sich bei der Abstimmung nicht zu taktischen Eventualitäten zu versteigen und sich nicht mit deklaratorischen Gesinnungsdemonstrationen zu begnügen, sondern das Bewusstsein für die konkreten Folgen dieser Initiativen zu schärfen.
Herr Aeschbacher hat zu Recht gesagt, dass diese Initiativen den Finger auf einen wunden Punkt legen. Das stimmt absolut. Aber ich muss sagen, es genügt eben nicht, den Finger auf den wunden Punkt zu legen; eine Initiative kann man nicht so formulieren, dass sie einzig und allein den Finger auf den wunden Punkt legt. Je nachdem kann das nämlich noch zu einer Entzündung führen, insbesondere wenn der Finger vorher einfach in den Wind gehalten wurde - bei der heutigen Luftverschmutzung. Von daher ist eine Heilung notwendig, und für eine Heilung reicht es nicht, den Finger auf den wunden Punkt zu legen, sondern dafür werden die ganze Verantwortung und das ganze Wissen benötigt.
Ich bitte Sie, das nachher bei diesen beiden konkreten Vorlagen tatsächlich anzuwenden. Ich gebe zu, es beunruhigt mich etwas, dass Sie auf die flankierenden Massnahmen betreffend Zweitwohnungen nur gerade mit 93 zu 92 Stimmen eingetreten sind. Es sieht so aus, als sei alles noch ein bisschen in der Schwebe. Dort muss dann die volle Verantwortung wahrgenommen werden, ebenso bei der Revision des Raumplanungsgesetzes.
Von daher ersuche ich Sie, zwar im Sinne des Bundesrates die Initiativen nicht zur Annahme zu empfehlen, aber bei den beiden Revisionen dann tatsächlich Ihre Verantwortung wahrzunehmen.

Cathomas Sep (CEg, GR), für die Kommission: Die Diskussion hat zum Ausdruck gebracht, dass der Verbrauch an Bauland in unserem Land sehr gross ist - das haben wir nicht bestritten - und dass Massnahmen zur Lenkung dieser Entwicklung ergriffen werden müssen und auch in Erarbeitung sind. Von der Seite der Befürworter der beiden Initiativen wurden auch die zurzeit in diesem Bereich laufenden oder in Erarbeitung stehenden Initiativen und Massnahmen angeführt, nämlich die Landschafts-Initiative, die Revision des Raumplanungsgesetzes und eben die Tandem-Initiativen. Auch wurden die mit den beiden Volksinitiativen zu erwartenden Umsetzungsprobleme erwähnt, welche durch die unmögliche Forderung entstehen, den Anteil der Zweitwohnungen einschliesslich der bereits bestehenden auf maximal 20 Prozent herabzusetzen und zu limitieren: die
AB 2009 N 1035 / BO 2009 N 1035
Auswirkungen auf die Wirtschaft, die totale Verunmöglichung der Erstellung von Zweitwohnungen, die Entwertung des Baulandes und der Liegenschaften und der Eingriff in das Grundeigentumsrecht.
Zur Behauptung von Frau Gilli, dass Falschaussagen betreffend die Entwicklung der Mietpreise bei einer Reduktion des Zweitwohnungsanteils gemacht worden seien, möchte ich folgende Präzisierung machen: In Realität ist es doch so, dass die Reduktion des Zweitwohnungsanteils, z. B. von 60 Prozent auf 20 Prozent, eine markante Entwertung dieser Liegenschaften zur Folge haben wird und dass dadurch wirtschaftliche Nachteile entstehen. Sicher ist auch, dass die über dem 20-Prozent-Anteil liegenden Wohnungen an Wert verlieren und das Bauland im gleichen Ausmass entwertet wird und Arbeitsplätze vernichtet werden. Ob die einheimische Bevölkerung von dieser Entwicklung profitieren wird, ist sehr infrage zu stellen.
Zusammengefasst: Seitens der Kantone und der Gemeinden müssen mit der Revision des Raumplanungsgesetzes oder im Zusammenhang mit der beabsichtigten Aufhebung der Lex Koller Regelungen betreffend den Zweitwohnungsbau getroffen werden. Auch die Umsetzungskompetenz muss den Kantonen und den Gemeinden zugewiesen werden.
Aus diesem Grund fordert die Mehrheit der Kommission nach wie vor die Ablehnung der beiden Initiativen.

Rutschmann Hans (V, ZH), für die Kommission: Ich bitte Sie, die Volksinitiative "gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen" abzulehnen. Sie ist sicher gut gemeint, sie will sich gegen den zunehmenden Landverbrauch für Bauten und Anlagen wehren. In der vorgeschlagenen Form ist dieses Anliegen jedoch nicht umsetzbar. Frau Stump hat es richtig gesagt: Die Initiative schlägt scheinbar einfache Lösungen vor. Sie würde jedoch in der Umsetzung zu grossen Problemen führen. Gemäss Initiativtext könnten viele Bauten und Anlagen nur noch erstellt werden, wenn sie gesamtschweizerisch dringend sind. Eine Kehrichtverbrennungsanlage oder eine Lawinenverbauung beispielsweise könnten nicht mehr erstellt werden, da sie höchstens von regionaler Bedeutung sind. Dies hat Frau Amherd richtig erkannt. Das Problem der Lawinenverbauungen wurde übrigens in der Kommission explizit erwähnt.
Die Initiative ist in diesem Bereich sehr detailliert ausformuliert. Die Forderung, dass die Standorte und das Ausmass aller betroffenen Bauten und Anlagen vom Bund in einem Gesetz bezeichnet werden sollen, ist unrealistisch und widerspricht auch unseren föderalistischen Grundsätzen in der Raumplanung. Raumplanerisch sind dafür die Kantone, die Regionen und die Gemeinden zuständig. Die Initiative würde in der Praxis den Bau vieler notwendiger und sinnvoller Anlagen verunmöglichen; sie nimmt damit überhaupt keine Rücksicht auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedürfnisse in den Regionen und in den Gemeinden.
Frau Teuscher hat in der Diskussion gesagt, die Initiativen hätten eine gewisse Radikalität. Auch wenn man die Probleme erkennt und die Anliegen der Initiativen ernst nimmt: Wir brauchen umsetzbare, sinnvolle und nicht radikale Lösungen.
Ich bitte Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu

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