Müller Philipp (RL, AG), für die Kommission:
Gestatten Sie mir zuerst eine persönliche Bemerkung auf den Hinweis von Kollege Hans-Jürg Fehr, die FDP werde zu diesem Punkt nicht sprechen. Das ist natürlich richtig. Wir sprechen dazu nicht. Wir haben deponiert, dass wir die Anträge der Mehrheiten unterstützen. Aber schauen Sie sich die Besetzung hier vorne an! Kollege Charles Favre, bekanntermassen FDP-Mitglied, hat kurzfristig Jean-Françoise Rime, den eigentlichen französischsprachigen Kommissionssprecher, ersetzen müssen. Und ich denke, es ist legitim, dass wir bei diesem Geschäft zurückhaltend sind bei der Dominanz der FDP, indem wir keinen Fraktionssprecher haben, weil der Fraktionssprecher, Kollege Charles Favre, hier vorne in Vertretung von Kollege Jean-Françoise Rime sitzt. Damit dieser Punkt klar ist: Wir sprechen nicht einfach nicht, weil wir zu diesem Geschäft nichts zu sagen oder keine Meinung hätten.
Dann eine weitere Bemerkung zum Referendum, Kollege Fehr: Wenn Sie das Referendum ergreifen wollen, wenn Sie mit diesem Minderheitsantrag verlieren, dann möchte ich doch darauf hinweisen, dass die Kantone, die Sie ja angeführt haben, in der Vernehmlassung Stellung nehmen konnten und sich an diesem Punkt, an der Optierungsmöglichkeit, nicht gestört haben. Also, ich wünsche Ihnen viel Glück, wenn Sie dem Volk für ein Referendum erklären wollen, was an dieser Vorlage schlecht sein soll, und insbesondere, wenn Sie 320 000 Firmen erklären wollen, warum Sie dagegen sind, dass diese Firmen liberalisiert, entlastet und von Formalitäten befreit werden sollen!
Nun zum Materiellen: Der Minderheitsantrag von Frau Susanne Leutenegger Oberholzer ist eigentlich klar und deutlich. Im Katalog der Steuerbefreiungen in Artikel 21 sind alle Optierungsmöglichkeiten, das heisst die möglichen freiwilligen Unterstellungen unter die Mehrwertsteuer, aufgelistet. Beispielsweise sind auch aufgelistet, und das will die Minderheit Leutenegger Oberholzer beibehalten, die Ziffern 20 und 21; das betrifft Immobilien, Grundstücke, Mieten und dergleichen. In diesem Sinne muss ich Kollege Wandfluh etwas korrigieren: Die Mieten haben mit dem Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer nichts zu tun.
Trotzdem: Wenn nun behauptet wird, dass das Gesundheitswesen verteuert werde, dann kann ich nur mein Erstaunen ausdrücken, dann hat man offenbar nicht begriffen, was Optierung eigentlich heisst. Man optiert, stellt freiwillig seine Leistungen unter die Mehrwertsteuer, wenn man sich davon einen Vorteil verspricht. Und dieser Vorteil heisst: Wenn ich teure Apparate oder Maschinen kaufe, bezahle ich darauf eine Mehrwertsteuer und kann diese Mehrwertsteuer, wenn ich steuerbefreit, also gemäss Artikel 21 von der Steuer ausgenommen bin, auf den Maschinen, Investitionen usw. nirgendwo abziehen. Also gehe ich hin und optiere freiwillig, das heisst, ich unterstelle mich freiwillig der Mehrwertsteuer. Das tue ich doch nur, wenn die Vorsteuer, also die Steuer auf den Investitionen, die ich mit der Lieferantenrechnung bereits bezahlt habe, höher ist als die zu erbringende Umsatzsteuer. Und wir haben es hier mit einer Konsumsteuer, also mit einer Umsatzsteuer, zu tun. Aus diesem Grund ist die Vorsteuer, wenn optiert wird, unter dem Strich tiefer als die eigentliche Umsatzsteuer. Aus diesem Grund ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum das Gesundheitswesen verteuert werden soll. Auf Deutsch gesagt: Man müsste schön blöd sein, wenn man freiwillig optiert, obwohl die Umsatzsteuer höher ist als die Investitionssteuer.
Gestatten Sie mir noch ein Wort zur Taxe occulte: Der Bundespräsident hat sie auf 7 Milliarden Franken beziffert. Das dürfte in etwa hinkommen. Wir haben in der Kommission immer von 6 bis 7 Milliarden Franken gesprochen. Das sieht |
AB 2009 N 1080 / BO 2009 N 1080
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man auch in den entsprechenden Berichten, im Bericht Spori usw. Wir haben mit dieser Vorlage einen entscheidenden Schritt in Richtung Abbau der Taxe occulte gemacht. Taxe occulte heisst nichts anderes als Schattensteuer, versteckte Steuer, sprich eben eine Steuer auf Investitionsgütern, beispielsweise auf den teuren Maschinen einer Ärztin, die sie dann irgendwo überwälzen muss. Sie bezahlt auf den teuren Maschinen eine Mehrwertsteuer und muss diese Kosten dann überwälzen. Und da wird sie sich irgendwann die Rechnung machen, ob sie nicht eher optieren soll. Genau diese Möglichkeit, also die Reduktion der Taxe occulte, will der Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer verhindern. Wir - das ist die Kommissionsmehrheit und im Übrigen auch die FDP - wollen eine liberalere Lösung; das heisst, wir wollen es den Leuten selber überlassen, unternehmerisch zu denken und zu entscheiden, ob sie der Steuer freiwillig unterstellt werden wollen oder nicht. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Kommission den jetzigen Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer, leicht abgeändert allerdings, mit 16 zu 5 Stimmen abgelehnt hat.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer ebenfalls abzulehnen.