Nationalrat - Sommersession 2009 - Elfte Sitzung - 09.06.09-08h00
Conseil national - Session d'été 2009 - Onzième séance - 09.06.09-08h00

05.453
Parlamentarische Initiative
Kohler Pierre.
Verbot von Pitbulls in der Schweiz
Initiative parlementaire
Kohler Pierre.
Interdiction des pitbulls en Suisse
Erstrat - Premier Conseil
Einreichungsdatum 07.12.05
Date de dépôt 07.12.05
Bericht WBK-NR 26.06.08
Rapport CSEC-CN 26.06.08
Nationalrat/Conseil national 03.10.08 (Frist - Délai)
Bericht WBK-NR 20.02.09 (BBl 2009 3547)
Rapport CSEC-CN 20.02.09 (FF 2009 3099)
Stellungnahme des Bundesrates 22.04.09 (BBl 2009 3587)
Avis du Conseil fédéral 22.04.09 (FF 2009 3139)
Nationalrat/Conseil national 09.06.09 (Erstrat - Premier Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 15.03.10 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 14.09.10 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 21.09.10 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 28.09.10 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 01.12.10 (Differenzen - Divergences)
Einigungskonferenz/Conférence de conciliation 02.12.10
Nationalrat/Conseil national 06.12.10 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 06.12.10 (Ordnungsantrag - Motion d'ordre)
Nationalrat/Conseil national 17.12.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 17.12.10 (Schlussabstimmung - Vote final)

Antrag der Mehrheit
Eintreten

Antrag der Minderheit
(Noser, Füglistaller, Pfister Theophil, Scherer, Wasserfallen)
Nichteintreten

Proposition de la majorité
Entrer en matière

Proposition de la minorité
(Noser, Füglistaller, Pfister Theophil, Scherer, Wasserfallen)
Ne pas entrer en matière

Fehr Mario (S, ZH), für die Kommission: Das eidgenössische Hundegesetz sowie die dazu erforderliche Verfassungsgrundlage stellen einen Gegenvorschlag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates zur parlamentarischen Initiative Kohler für ein Verbot von Pitbulls in der Schweiz dar. Ich erinnere Sie daran: Die Kommissionen von Nationalrat und Ständerat haben dieser parlamentarischen Initiative, nach der die Haltung von Pitbulls und anderen gefährlichen Kampfhundearten in der Schweiz verboten werden sollte, Folge gegeben. Der Bundesrat sollte mit der Initiative zudem dazu ermächtigt werden, ein Verzeichnis der in der Schweiz verbotenen Hunderassen zu erstellen. Die WBK hat daraufhin einen Vorschlag erarbeitet, mit dem die schweizerischen Hunde in die drei Kategorien harmlos, gefährlich und sehr gefährlich hätten unterteilt werden sollen. Diese Unterteilung wurde in einer Vernehmlassung sehr deutlich verworfen, worauf die Subkommission der WBK und dann die WBK selber nach Anhörung der nationalen Hundezucht- und Tierschutzorganisationen einen neuen Gesetzentwurf erarbeitet haben. Dieser Entwurf liegt Ihnen heute vor.
Eine grosse Mehrheit hat sich in dieser Vernehmlassung, von der ich vorhin gesprochen habe, für ein nationales Hundegesetz mit Mindestvorschriften ausgesprochen. Dieses Gesetz hat zum Ziel, dass landesweit Mensch und Hund möglichst gut zusammenleben sollen. In diesen Spezialerlass für ein Hundegesetz sollten auch schon bestehende Normen des Tierschutzgesetzes eingebaut werden, und es sollte auf einen Blick für die Hundehalterin und den Hundehalter und für jedermann, der sich mit Hunden auseinandersetzt, erkennbar sein, was die wichtigsten Bestimmungen im Umgang mit Hunden sind.
Gleichzeitig, so wurde es auch in der Vernehmlassung angeregt, sollten die Kantone weiter gehende Regelungen vorsehen können. Damit wurde auch der Kritik Rechnung getragen, dass diese Vorlage in die Kompetenz der Kantone eingreife und allenfalls gar unverhältnismässig sei. Aufgrund
AB 2009 N 1124 / BO 2009 N 1124
der langen Zeit, bis der Bundesgesetzgeber legiferiert hat, hat eine Mehrheit der Kantone inzwischen ein Hundesgesetz oder eine anderweitige Regelung betreffend den Umgang mit Hunden geschaffen.
Die wichtigste Erkenntnis aus der Sicht der Kommission, wenn es um die Bewältigung der Vergangenheit geht, ist: Die WBK verzichtet in diesem Hundegesetz auf die Auflistung gefährlicher Hunderassen, die speziell behandelt oder gar verboten werden sollen. Solche Rassenlisten waren weder in der Vernehmlassung noch in der Kommission selbst mehrheitsfähig. Die Mehrheit der Kantone verfügt, wie gesagt, heute über eigene Hundegesetze, und elf dieser Kantone haben gar solche Rassenlisten erlassen, zuletzt der Kanton Zürich in einer Volksabstimmung. Es ist deshalb nach Ansicht der WBK wichtig, dass es den Kantonen ausdrücklich erlaubt ist, strengere Vorschriften zum Schutz vor gefährlichen Hunden zu erlassen.
Ich komme zu den wichtigsten Punkten in diesem Gesetz:
1. Ich glaube, der wichtigste Grundsatz ist derjenige, dass Besitzer und Züchter von Hunden in die Pflicht genommen werden. Hunde sind generell so zu halten, dass sie weder Menschen noch Tiere gefährden. Sie dürfen nicht auf Aggressivität und Schärfe gezüchtet werden. Für Spezialeinsätze hingegen, namentlich der Polizei und der Armee, lässt das Gesetz Ausnahmen zu. Ebenfalls erstmals auf gesetzlicher Ebene geregelt wird die spezifische Fachausbildung von Schutzdiensthunden.
2. Es gibt eine gesamtschweizerische Leinenpflicht, eine Leinenpflicht an sensiblen Orten wie Schulanlagen, öffentlichen Gebäuden, verkehrsreichen Strassen.
3. Werden Menschen oder Tiere von einem Hund erheblich verletzt oder fällt ein Hund durch übermässig aggressives Verhalten auf, so besteht eine Meldepflicht. Sie besteht für Tierärzte, Ärzte, Gemeindebehörden, Tierheime. Und sie besteht bis zu einem gewissen Mass, wenn eine erhebliche Verletzung vorliegt, auch für Halter oder Halterin. Die zuständigen kantonalen Behörden ordnen dann Massnahmen an, die von der Verpflichtung zum Besuch eines Hundekurses über ein Haltungsverbot bis zur Tötung des Tieres reichen.
4. Die Halterin oder der Halter eines Hundes haften für den von ihrem Tier angerichteten Schaden. Es besteht eine Gefährdungshaftung.
5. Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Eine solche obligatorische Haftpflichtversicherung gibt es bereits in vielen Kantonen. Jetzt wird dies schweizweit vereinheitlicht.
6. Im Hundegesetz werden die Verpflichtung zur Sozialisierung von Hunden und zum Besuch von Ausbildungskursen für Hundehaltende und Hunde sowie die Anforderungen an Personen, die solche Kurse erteilen, auf gesetzlicher Ebene verankert.
7. Bereits in der Tierschutzverordnung geregelt ist die Meldepflicht für die gewerbsmässige Zucht von Tieren und für den gewerbsmässigen Handel. Hier gibt es Bestimmungen im Tierschutzgesetz. Die kantonalen Fachstellen können schon heute bei Unregelmässigkeiten in Zuchtstätten jederzeit Kontrollen durchführen und gegebenenfalls Massnahmen ergreifen. Die Kommission ergänzt mit Artikel 9 des Hundegesetzes die bestehenden Registrierungsvorschriften im Tierschutzgesetz, indem der Bundesrat ermächtigt wird vorzuschreiben, dass Hunde bestimmter Rassetypen nur in Zuchtstätten gezüchtet werden dürfen, die vom Kanton registriert sind.
8. Bei Widerhandlungen gegen die Bestimmungen zu Zucht, Einfuhr und Haltung drohen Strafen bis zu drei Jahren Gefängnis. Andere Verstösse gegen das Hundegesetz werden mit Busse bestraft.
Ich komme zur politischen Wertung dieser Vorlage. Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt viele der in der Vernehmlassung eingebrachten Anforderungen, und er dient dem Kernanliegen, durch Schaffung von minimalen Standards das Zusammenleben von Menschen und Hunden zu sichern. Der vorliegende Gesetzentwurf ergänzt die bestehenden Regelungen zur Hundehaltung, die bereits in der Tierschutzgesetzgebung bestehen, und er legt ein Fundament - wirklich nur ein Fundament - für einen einheitlichen gesamtschweizerischen Vollzug. Zudem - das erscheint mir sehr wichtig - regelt er die Haftungsfragen auf verbindliche Weise.
Auch dies ist ein Resultat der Vernehmlassung: Der Gesetzentwurf lässt den Kantonen ausdrücklich Spielräume für eine strengere Gesetzgebung. Diese Bestimmung wurde zuletzt in verschiedenen Briefen - Sie haben diese Briefe erhalten - heftig kritisiert. Ich kann Ihnen sagen: Der Bundesgesetzgeber legiferiert hier meines Erachtens zu spät, und er kann auf keinen Fall bestehende kantonale Gesetze aushebeln. Diese sind zum Teil, wie in den Kantonen Genf und Zürich, in Volksabstimmungen beschlossen worden. Sie können hier nicht als Bundesgesetzgeber, wie dies ein Antrag Borer will, einfach die kantonalen Gesetze aushebeln. Wir haben uns ausdrücklich auf einen Minimalstandard verpflichtet, der es den Kantonen erlaubt, darüber hinausgehende Gesetzesvorschriften zu machen.
Zuletzt noch eine persönliche Bemerkung: Es soll nicht verhehlt werden, dass dieses Gesetz einen Minimalkonsens all derer darstellt, die überhaupt gesetzgeberisch tätig werden wollten. Eine schärfere Gesetzgebung war nicht mehrheitsfähig. Politik ist manchmal die Kunst des Möglichen. Wir haben uns hier auf einen minimalen Konsens geeinigt.
Ich würde Sie davor warnen, diesem Gesetz das Schicksal widerfahren zu lassen, das Sie schon verschiedentlich Vorlagen, beispielsweise der Revision der Krankenversicherung, haben widerfahren lassen. Der Stimmbürger und die Stimmbürgerin würden es nicht verstehen, wenn wir hier einmal mehr überhaupt nichts beschliessen und eine gesetzgeberische Nullnummer präsentieren würden. Dies nach vielen Jahren der Diskussion, nachdem viele von Ihnen sich - nach den schlimmen Vorfällen in der Vergangenheit - öffentlich dazu geäussert haben, was man alles tun müsse, nachdem wir in der WBK jahrelang diskutiert haben und nachdem unser Rat und der Ständerat ein Pitbullverbot aussprechen wollten. Der Stimmbürger und die Stimmbürgerin würden das nicht verstehen; davor möchte ich Sie ausdrücklich warnen. Stehlen Sie sich heute nicht aus der Verantwortung; regeln Sie, was zu regeln ist.
Die WBK hat an ihrer Sitzung vom 19. Februar dieses Gesetz und die Verfassungsbestimmung, die es braucht, mit 16 zu 4 Stimmen gutgeheissen. Selbst der Bundesrat ist nach eingehenden Beratungen zum Schluss gekommen, dass er sich nicht mehr gegen das Hundegesetz wehren will; er unterstützt es in der vorliegenden Form. Wir unterstützen im Gegenzug einen Antrag des Bundesrates. Sie sehen, es ist alles wunderbar vorbereitet.
Werden Sie Ihrer gesetzgeberischen Verantwortung hier und heute gerecht, stimmen Sie für Eintreten, und verabschieden Sie Verfassungsreform und Hundegesetz.

Freysinger Oskar (V, VS), pour la commission: Toute l'histoire est partie d'un drame qui est encore dans nos mémoires, c'est celui du petit Suleyman qui, en décembre 2005 à Oberglatt, a été déchiqueté par trois pitbulls. Suite à cela, par une pétition signée par 180 000 citoyens et par les deux tiers des députés de ce conseil, on a demandé dans un premier temps d'agir contre les chiens dits dangereux. Seulement le problème ne peut être résolu simplement en réagissant à un drame particulièrement grave, il est bien plus vaste que cela: il s'agit de 10 000 morsures qui ont lieu en Suisse chaque année; plus de 200 types de chiens sont impliqués.
Les chiens les plus courants sont ceux qui infligent la majorité des lésions corporelles, c'est logique. Nous constatons, en ce qui concerne toutes ces morsures, que les principales victimes sont les enfants; ce sont évidemment aussi les blessures les plus graves puisque le rapport entre l'enfant et le chien est différent de ce qu'il est pour un adulte. Un quart des accidents subis par des enfants sont causé par de petits chiens, donc là aussi le rapport entre la taille de l'enfant et celle du chien fait qu'un chien relativement petit peut être un danger. Un tiers des accidents ont lieu dans le cadre familial.
AB 2009 N 1125 / BO 2009 N 1125
Suite au drame que j'ai évoqué et à la polémique qui a suivi, une initiative Kohler 05.453 a été déposée, qui visait purement et simplement à l'interdiction des pitbulls en Suisse. La commission a décidé d'instituer une sous-commission pour régler le problème de manière plus générale, parce qu'elle a trouvé qu'il était un peu court de réagir en interdisant un type de chien alors que le problème est beaucoup plus vaste.
Une première sous-commission a tenté de produire une loi en quelque sorte maximale et d'établir des catégories de chiens: dangereux, potentiellement dangereux et inoffensifs. Seulement, le problème consistait à définir les critères selon lesquels on détermine l'appartenance d'un chien à telle ou telle catégorie. C'est horriblement difficile, et rien n'avait été décidé quant aux critères. Lors de la consultation, suite aux travaux de cette première sous-commission, les réactions furent majoritairement négatives, mais 95 pour cent des organisations et des institutions consultées, ainsi que la plupart des cantons, saluaient la volonté de mettre en place une réglementation fédérale. Une nouvelle sous-commission fut donc créée, qui essaya de faire quelque chose de différent.
La question que l'on peut se poser, c'est de savoir pourquoi il nous faudrait une loi spécifiquement sur le chien et pas sur un autre animal. Eh bien, il se trouve que la Suisse compte 500 000 chiens, dont 80 000 dans la catégorie "lourde". Le problème, c'est la proximité des chiens dans notre vie quotidienne. Les chiens vivent parmi nous, ils cohabitent avec nous et nous accompagnent dans tous nos mouvements. C'est donc un phénomène de société extrêmement présent.
Enfin, troisième argument, le chien est un des rares animaux qui peut être sciemment transformé en bête tueuse, en arme mortelle. Ce n'est pas le cas, à ce que je sache, du chat ou du cheval, ce dernier étant élevé "en parallèle" par rapport à la société - on n'observe donc pas cette "interpénétration", comme c'est le cas avec le chien.
Un complément à un article constitutionnel était nécessaire - sinon il eût été impossible de légiférer -, c'est le complément à l'article 80 de la Constitution.
Une autre question qui s'est posée était le pourquoi d'une loi spécifique: c'est qu'il est impossible de mettre les mesures spécifiques à la protection de l'homme dans une autre loi, par exemple dans la loi sur la protection des animaux - ça ne correspond pas. La responsabilité civile peut être réglée dans le droit des obligations, par exemple la question des cours pour détenteurs de chiens peut faire l'objet d'une disposition dans l'ordonnance sur la protection des animaux. Mais, pour le reste, tous les autres points ne pouvaient être réglés dans une autre loi. L'idée était aussi de créer quelque chose d'"arrondi", de tout rassembler sous un même toit, ce qui nous semblait plus logique et plus pratique.
Nous avons d'entrée de jeu renoncé à interdire des races particulières pour les raisons suivantes. D'abord, 60 pour cent des chiens évoluant en Suisse sont des bâtards: il serait impossible d'effectuer des tests ADN à chaque fois pour déterminer à quelle race appartient un chien. L'agressivité des chiens est due à des facteurs individuels, ou alors à l'élevage ou à la tenue du chien: n'importe quel chien, même un golden retriever, peut être transformé en bête tueuse; si vous interdisez certaines races, les gens malveillants utiliseront d'autres races pour arriver aux mêmes fins. Le problème - il faut quand même le reconnaître concernant ces chers chiens - est souvent de l'autre côté de la laisse.
Ensuite, comment voulez-vous, comme l'a fait la première sous-commission, déterminer la menace que représente un chien par la fréquence des morsures? Il faudrait alors interdire le berger allemand, bien qu'il ne fasse jamais partie des listes de chiens interdits, car c'est lui qui mord le plus souvent. Le poids n'est pas un critère non plus, puisque certains chiens réputés dangereux qui sont sur des listes de races interdites sont plus légers que d'autres chiens; le danger est toujours déterminé aussi par le rapport entre le poids de la victime et celui du chien qui mord. La force de la mâchoire n'est pas un critère fiable non plus puisqu'elle est impossible à mesurer. Vous voyez qu'il est horriblement difficile de déterminer ces choses-là.
Que contient cette loi? Elle contient d'abord un principe général qui est: celui qui élève et détient des chiens doit faire en sorte que ses animaux ne représentent pas de danger pour des tiers - cela me semble quand même être la base et la logique élémentaire. Ensuite, nous avons déterminé la tenue en laisse à certains endroits sensibles; nous avons déterminé une obligation d'annoncer pour le propriétaire les cas de morsures graves - c'est bien défini: seules les morsures très graves représentent une obligation d'annoncer pour le propriétaire. Puis, nous avons déterminé qu'un examen du chien peut avoir lieu lorsqu'il y a une blessure grave ou si le chien semble ne pas être tenu sous contrôle par son propriétaire. Imaginez, par exemple, une grand-mère de 80 ans avec un chien pesant 70 kilos: dans cette situation, on peut quand même se poser des questions et trouver juste d'étudier si, éventuellement, il y a un risque. De plus, huit mesures, de la plus légère à la plus lourde, ont été définies, la plus lourde étant évidemment l'euthanasie du chien.
En cas de soupçon d'irrégularité, le législateur pourra dorénavant contrôler les élevages. On a repris de l'ordonnance sur la protection des animaux l'obligation de suivre des cours de formation pour les détenteurs de chiens. On a défini clairement les chiens utilisés à des fins particulières, l'enregistrement des élevages et on a repris du droit des obligations la responsabilité civile. Un problème supplémentaire qui s'est posé à nous en tant que législateur, ce sont les votes populaires dans les cantons de Genève et de Zurich. On ne pouvait pas s'opposer à un vote populaire de ce type et on a donc décidé de laisser la porte ouverte à des législations plus sévères là où elles ont déjà été adoptées.
Le travail en sous-commission et en commission a été très constructif. La preuve, c'est que mis à part pour l'entrée en matière, aucune proposition de minorité n'a été déposée dans ce projet de loi; c'est donc vraiment le fruit d'un large consensus. J'en conclus que le contenu de la loi ne pose pas de problème article par article. Il s'agit simplement d'une question de principe: acceptons-nous une loi fédérale pour tenter d'harmoniser la jungle actuelle?
Il y ceux qui ne veulent aucune loi, certains dans mes rangs. A la prochaine morsure mortelle, ils se feront reprocher de n'avoir rien fait et verront les interdictions de races et 26 lois contraignantes fleurir un peu partout, ce qui serait bien pire encore que la situation actuelle. Et il y a ceux qui trouvent que les chiens n'ont pas leur place dans notre société, qu'il faut les interdire au maximum. Je rappellerai quand même à ceux-là le rôle social joué par les chiens, en particulier pour les personnes âgées. Les chiens sont également un compagnon dans beaucoup de familles; les paysans ont leur chien. Il est quand même difficile d'aller vers des interdictions aussi drastiques.
Notre commission, par 16 voix contre 4, a décidé de vous proposer de privilégier un cadre permettant aux hommes et aux chiens de cohabiter le plus harmonieusement possible. C'est une loi pragmatique et libérale. Même Monsieur Pfister Theophil, à qui j'ai demandé ce qu'il reprochait à cette loi, m'a dit qu'elle était parfaite, qu'il n'aurait pas pu mieux faire, mais qu'il voterait contre, par principe. Je trouve cela un peu court.
Si nous acceptons cette loi, cela permettra à tous les cantons qui ont des législations proches - ils sont une majorité - d'adapter leurs pratiques. On pourra avoir une harmonisation. Les cantons qui n'ont pas encore légiféré, en attente d'une solution fédérale, comme ceux de Lucerne et de Berne, pourront adopter cette base. Et j'ai bon espoir que les cantons qui sont allés plus loin - comme ceux de Genève, de Zurich et du Valais - reviendront peu à peu sur leur décision d'interdire certaines races, comme c'est le cas en Allemagne, où tous les Länder ayant décidé d'interdire des races de chiens sont revenus sur leur décision, car la mesure s'est avérée inutile.
Je vous rappelle aussi que ce qui va peut-être faciliter la cohabitation avec le chien dans le futur, c'est cette fameuse protection contre les morsures, ce "Beissschutz" qu'on glisse sur les dents du chien et qui effectivement empêche, dans la plupart des cas, que les morsures soient mortelles -
AB 2009 N 1126 / BO 2009 N 1126
c'est quand même une "ceinture de sécurité supplémentaire" qui est apparue sur le marché il y a quelques jours seulement.
Quant aux sociétés cynologiques qui vous ont envoyé des courriers ces derniers temps, elles sont particulièrement perfides, car 90 pour cent de leurs revendications ont été reprises dans le projet de loi dont nous parlons. Je trouve donc désolant qu'ayant constaté que la loi qu'elles réclamaient à grands cris a le potentiel d'aboutir, elles tentent maintenant de la couler. Cela montre qu'elles ne veulent aucune loi et qu'elles préfèrent la jungle des législations cantonales contradictoires actuelle.
Ainsi, la commission vous invite, par 16 voix contre 4, à accepter ce texte de loi pragmatique et libéral, à défaut de mieux.

Noser Ruedi (RL, ZH): Seit dreieinhalb Jahren versucht die Politik nun schon, die tödliche Pitbullattacke in Oberglatt, die einem sechsjährigen Kindergärteler das Leben gekostet hat, gesetzgeberisch zu verarbeiten. Alle, die die Fakten kennen, wissen, dass der Vorfall in Oberglatt auch mit dem im Dezember 2005 bestehenden Gesetz hätte verhindert werden können. Der beteiligte Hundehalter war bereits im Vorfeld mehrmals negativ aufgefallen. Seine Hunde hätte man ihm ohne Weiteres vor dem tragischen Unfall wegnehmen können. Es braucht kein neues Hundesgesetz beim Bund, sondern nur einen konsequenten Vollzug.
Die Kantone haben unterdessen 23 kantonale Hundegesetze erlassen, weil sie für die lokale Sicherheit und den Vollzug zuständig sind. Die kantonalen Hundegesetze richten sich dabei nach den Bedürfnissen dieser Kantone und dieser Regionen; sie sind deshalb vielfältig. Es scheint mir verständlich, dass in Zürich oder Genf nicht dieselben Bestimmungen notwendig und von Nutzen sind wie im Kanton Glarus oder im Kanton Jura. Hundegesetze sind eine kantonale Angelegenheit; diese Fragen können nicht national geregelt werden.
Die FDP-Liberalen nehmen die Sorgen jener Menschen ernst, die bei ihrem Sonntagsspaziergang oder auf ihrem Schulweg Angst davor haben, überfallen zu werden, sei es von Hunden oder von Menschen. Wir wollen auch die Wünsche dieser Menschen ernst nehmen, nicht nur vor Rasern im Strassenverkehr oder auf Skipisten, sondern auch vor unberechenbaren Angriffen bösartiger Hunde geschützt zu werden. Auf nationaler Ebene hat der Bund das Nötige in Bezug auf den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen und aggressiven Hunden bereits getan. Es braucht kein nationales Hundegesetz, weil es schon heute verboten ist, Haushunde auf Schärfe abzurichten; weil Ärzte und Tierärzte schon heute angehalten sind, Vorfälle zu melden; weil Vorschriften zur Aus- und Weiterbildung von Hundehaltern schon heute bestehen; und weil wir Hundehalter nicht schlechterstellen sollten als die Besitzer von Schlangen, Kampfkühen - das sage ich besonders an die Adresse von Oskar Freysinger -, Reitpferden oder Goldhamstern, deren Haare ja bekanntlich für Kinder lebensgefährlich sein können.
Wir brauchen auch keine neue Hundehaftpflichtversicherung. Nach Angaben des Schweizerischen Versicherungsverbandes verfügen 90 Prozent der Bevölkerung über eine private Haftpflichtversicherung, die Risiken aus der Haltung von Tieren deckt - und das könnte man für die Tierhalter im aktuellen Obligationenrecht ohne Probleme für obligatorisch erklären; die entsprechende Vorlage liegt vor.
Die WBK-Mehrheit hat sich hier in ein gutgemeintes Gesetz verbissen. Allerdings ist es ein zahnloses Gesetz, das das Problem nicht löst. Eltern, auch ich, wollen auf Schulwegen, Spielplätzen und Schulanlagen keine Pitbulls, auch nicht an der Leine, wenn sie dem Halter misstrauen. Dieses Gesetz ist nicht gut, sondern gutgemeint. Und gutgemeint ist ja bekanntlich die negative Steigerung von gut.
Was wir heute verhandeln, ist eine Verfassungsänderung und ein Gesetz, das alle oben aufgeführten Lösungen einfach in einem speziellen Gesetz zusammenfasst. Angenommen, es wird in den nächsten Sommertagen - um die Argumentation von Herrn Freysinger aufzunehmen - ein Wanderer auf einer Alp von einer Kuh tödlich angegriffen, werden wir dann hier über ein Kuhgesetz legiferieren? Ich habe klar aufgezeigt, dass mit dem Gesetz weder mehr Sicherheit noch mehr Einheit geschaffen werden kann. Es handelt sich hier um ein zahnloses Gesetz von zahnlosen Politikern für zahnlose Hunde.
Und noch eine letzte Frage: Haben wir wirklich Lust, während der schlimmsten wirtschaftlichen Krise, die unser Land durchmacht, mit der Bevölkerung nächstes Jahr eine Hundedebatte zu führen?
Ich beantrage Ihnen, auf diesen Hund nicht einzutreten.
Ein nationales Hundegesetz ist unverhältnismässig, überflüssig und weckt falsche Erwartungen. Der Bund ist seiner Pflicht zur Verbesserung der Situation mit der Anpassung der Tierschutzgesetzgebung sowie der geplanten Änderung im Obligationenrecht nachgekommen. Wir haben Wichtigeres zu tun. Der Rat hat ja jetzt schon zu wenig Zeit, sich um die Probleme der Menschen in diesem Land zu kümmern.
Mark Aurel hat gesagt: Mürrische Leute haben mürrische Hunde, gefährliche Leute haben gefährliche. Verwenden wir unsere Zeit dafür, dass die Menschen positiv in die Zukunft schauen! Dann tun wir am meisten für die Menschen und für den Hund.

Riklin Kathy (CEg, ZH): Ich spreche heute als ehemalige WBK-Präsidentin der Jahre 2006/07, welche den Auftrag von Ihnen erhalten hatte, griffige Massnahmen gegen gefährliche Hunde zu ergreifen. Am 1. Dezember 2005 wurde ein sechsjähriges Kind in Oberglatt, im Kanton Zürich, von drei American Pitbull Terriers zu Tode gebissen. Wir alle waren schockiert und tief betroffen. 147 Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben eine "Blick"-Petition unterschrieben, 175 000 besorgte Bürgerinnen und Bürger haben die Petition ebenfalls unterzeichnet und eingesandt.
Die parlamentarische Initiative unseres Fraktionskollegen Kohler gab der WBK die Möglichkeit, selber aktiv zu werden. Es war damals bereits klar, dass es nicht unbedingt ein reines Kampfhundeverbot sein müsse, sondern dass auch andere Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor aggressiven Hunden ergriffen werden müssen.
Unsere WBK setzte eine Subkommission ein, in der alle Parteien vertreten waren. Sie wurde von unserem ehemaligen Kollegen Heiner Studer von der EVP präsidiert und tagte zwischen Oktober 2006 und März 2007 sechsmal. Sie legte einen Entwurf für die Ergänzung des Tierschutzgesetzes mit drei Kategorien von Hunden vor: gefährliche, möglicherweise gefährliche und wenig gefährliche Hunde.
Diese Klassifizierung fiel in der nachfolgend durchgeführten breiten Vernehmlassung durch. Nichtsdestotrotz wurde von den Kantonen und den meisten interessierten Kreisen die Schaffung eines nationalen anstelle von 26 unterschiedlichen kantonalen Hundegesetzen gutgeheissen. Auch die Verfassungsänderung, die nach der Expertise von Markus Müller, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Bern, und dem Schreiben des Bundesamtes für Justiz notwendig ist, um ein Gesetz zum Schutz des Menschen vor Tieren zu erlassen, wurde von den Kantonen und allen Parteien mit Ausnahme der FDP und der GLP gutgeheissen. Ohne Verfassungsgrundlage hat der Bund keine Kompetenz, ein Hunderassenverbot oder ganz allgemein Vorschriften zum Schutz des Menschen vor gefährlichen Tieren zu erlassen; es könnten auch Schlangen oder Krokodile sein.
Daher stehen wir heute zu dieser klaren und einfachen Regelung, welche den Tierschutzartikel ergänzt, ihn zu einem Artikel mit der Überschrift "Tierschutz und Schutz vor Tieren" umfunktioniert und um einen Absatz 2bis ergänzt: "Er" - der Bund - "kann Vorschriften erlassen über den Schutz des Menschen vor Verletzungen durch Tiere, die vom Menschen gehalten werden." Daher ärgert es mich schon, wenn ich das eben eingetroffene Schreiben des Schweizer Tierschutzes und der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft lese: Sie finden einen Verfassungsartikel
AB 2009 N 1127 / BO 2009 N 1127
schlicht überflüssig. Ich finde dies im wahrsten Sinne des Wortes zynisch.
Hatten wir nach dem tragischen Unfall noch Hunderte von Schreiben von besorgten Mitbürgerinnen und Mitbürgern erhalten, schreiben uns vier Jahre nach dem Unfall nur noch die Hundelobbyisten. Den Tierschützern und den vielen Hundefreunden in unserem Land kommen wir mit der Sozialisierung der Hunde, mit Hundehaltekursen für angehende Hundehalter und verordneten täglichen Hundesozialkontakten bereits in der Tierschutzverordnung entgegen. Dies ist ja schön. Was tun wir aber für unsere Kinder?
Der Schutz der Kinder, der Menschen ganz allgemein vor gefährlichen, abgerichteten oder schlecht gehaltenen Tieren, hat momentan keine Lobby. Wahrscheinlich braucht es wieder einen tragischen Unfall, und dann werden alle aufschreien und unsere Untätigkeit verurteilen. Ich appelliere an Sie: Wenn wir heute nichts tun, ist dies verantwortungslos. Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass Sie am Volkswillen vorbeipolitisieren, wenn Sie die Vorlage jetzt ablehnen. In Zürich zum Beispiel haben die Stimmberechtigten am 30. November 2008 einem neuen Hundegesetz mit überwältigendem Mehr zugestimmt und per Stichfrage auch das Kampfhundeverbot mit 61 Prozent Jastimmen gebilligt. Mit dem vorliegenden Hundegesetz machen wir das auf nationaler Ebene Mögliche.
Als Kommissionspräsidentin musste ich für ein Pitbull-Verbot eintreten. Persönlich hätte ich eine Bewilligungspflicht für das Halten von Kampfhunden für richtig erachtet. Nötig wäre aus meiner Sicht ebenfalls eine Bewilligung für den Besitz von mehr als zwei Hunden, wie dies die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt vorbildlich eingeführt haben.
In der "NZZ" wird am Pfingstdienstag echt zynisch getitelt: "Ein Hundegesetz für die Katz?" Herr Noser hat dies bereits zitiert. Die Journalistin hat keine einzige Person der Subkommission interviewt, einzig Ruedi Noser, der zusammen mit der ganzen FDP-Delegation in der WBK eine eigenartige Rolle gespielt hat, wenn die Freisinnig-Liberalen überhaupt an den Sitzungen anwesend waren.
Nun haben wir kein Verbot von gefährlichen Hunden und keine Bewilligungspflicht, aber doch einige wichtige Grundsätze festgelegt: Abrichtungsverbot, Zucht- und Einfuhrvorschriften, Haltungsvorschriften, Hundeausbildung, Leinenpflicht, Meldepflicht bei auffälligen Hunden und - ganz wichtig - eine klare Haftungsregelung, die von jedem Hundehalter zu Recht den Abschluss einer Versicherung bedingt.
Wir haben nach den Vernehmlassungsantworten der Kantone und der interessierten Parteien in vier eher mühsamen Sitzungen in einer Subkommission unter dem nun anwesenden Herrn Freysinger einen Konsens erarbeitet. Mir persönlich wäre die Integration der Artikel ins Tierschutzgesetz lieber gewesen, aber die deutliche Mehrheit der Subkommission wollte es anders.
Wir haben ein Gesetz vor uns, welches die inzwischen schnell beschlossenen kantonalen Hundegesetze nicht rückgängig machen kann. Aber es ist ein nützlicher Ansatz für eine Harmonisierung. Wenn der damalige Bundesrat 2006 schnell gehandelt hätte, ständen wir nicht vor dem heutigen Chaos mit bald 26 unterschiedlichen kantonalen Hundegesetzen. Dies ist unschön, aber gewisse Bundesräte haben dies zu verantworten. Schade!
Ich bitte Sie, dem Verfassungsartikel zuzustimmen. Er ist allgemein gehalten und kann uns auch bei anderen Tiergefahren nützlich sein. Das Hundegesetz verdient ebenfalls Unterstützung. Auch die Kantone haben sich in der erfolgten Vernehmlassung klar dafür ausgesprochen. Ich erinnere alle Fraktionen daran, dass sie sich einmal vehement für das Anliegen eingesetzt haben. Wir haben das Dokument, auf dem ihre 147 Vertreterinnen und Vertreter aufgeführt sind, gut aufbewahrt. In diesem Parlament ist es Mode geworden, Gesetzesvorlagen nach jahrelangen Beratungen einfach zu beerdigen. Ich erinnere Sie daran - frei nach einer Aussage von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz vom 25. Februar dieses Jahres -: Wir sind nicht in einem Komödiantenstadl, wir arbeiten in einem nationalen Parlament. Wenn Sie je eine nationale Regelung wollen, dann müssen Sie den Vorschlägen der WBK zustimmen und auf das Gesetz eintreten. Ich bedaure es sehr, dass die Tierschutz- und Hundeorganisationen, nachdem wir ihnen enorm entgegengekommen sind, nun das Parlament zu instrumentalisieren versuchen.
Ich bitte Sie im Namen eines Teils der CVP/EVP/glp-Fraktion, auf das Gesetz einzutreten, und ich hoffe, dass es immer mehr werden, die dies tun werden.

Fiala Doris (RL, ZH): Sie haben es gehört, die parlamentarische Initiative Kohler forderte ein Verbot von Pitbulls und anderen Kampfhunden, und die WBK hat nun ein Hundegesetz erarbeitet. Vom Verbot hat sie abgesehen, sie will aber doch ein Versicherungsobligatorium, also eine verschärfte Haftung. Das Gesetz will - gemäss Tierschutzverordnung - auch eine verstärkte Verantwortlichkeit der Hundebesitzer.
Es wäre zynisch, so zu tun, als nähmen wir die Ängste nicht wahr und nicht ernst. Die FDP ist sich der Gefahr, welche von solchen Hunden ausgehen kann, sehr wohl bewusst. Gerade ich als Zürcherin habe den Vorfall von Oberglatt noch in den Knochen. Es ist also nicht so, wie Frau Kathy Riklin befürchtet, dass wir das einfach vom Tisch fegen möchten. Allerdings darf daran erinnert werden, dass gerade der Fall Oberglatt bereits mit den bestehenden Gesetzen hätte verhindert werden können. Es war nicht eine Frage der Gesetze, denn bereits mit den bestehenden Gesetzen hätte er vermieden werden können. Wenn wir vielleicht einen Vergleich machen können, müssen wir einfach sagen, dass es wie bei einem Auto mit sehr vielen PS ist: Es ist der Fahrer, der letztlich die Gefahr mit sich bringt, und nicht das Auto als solches.
Wir können das Problem, dass gefährliche Kreuzungen entstehen, auch nicht lösen. Es wäre sehr, sehr schwierig, das überhaupt zu kontrollieren. Die FDP-Liberale Fraktion empfiehlt Ihnen aus verschiedenen Gründen Nichteintreten. Sie haben unseren Kollegen Ruedi Noser dazu sehr ausführlich gehört. Deswegen möchte ich nicht alles repetieren.
Das Gesetz brächte aber wirklich keine grossen Neuerungen. Die Verschärfung der Haftpflicht könnte beispielsweise mit einer einfachen Änderung des Obligationenrechts erreicht werden. Die Vereinheitlichung durch die vorgeschlagene Bundeslösung würde nicht erreicht, und das ist das, was wir uns eigentlich wünschen. Wir wollen via Änderungen in der Tierschutzverordnung und via Obligationenrecht Anpassungen erreichen. Es ist nicht so, dass die FDP zynisch einfach gar nichts machen will und nur irgendeiner Lobby aufgesessen ist.
Wir wollen aber nicht für jedes auftauchende Problem ein neues Gesetz schaffen und plädieren daher für Nichteintreten.

Perrinjaquet Sylvie (RL, NE): Cette loi sur les chiens illustre bien la difficulté de mener une réflexion politique et juridique solide quand l'émotion et l'indignation nous rappellent combien les drames causés par les chiens dangereux et les propriétaires au comportement criminel sont insoutenables. Mais n'est-ce pas précisément dans ces cas-là que nous devons être irréprochables dans l'analyse intellectuelle des textes que nous proposons comme loi, ne serait-ce que parce que, et nous le savons tous et toutes, notre devoir est de rechercher l'efficacité et la praticabilité maximales de notre législation et non pas la multiplication des lois? Cependant, il ne suffit pas de dire qu'une intention louable sous-tend cette loi, mais que celle-ci n'est pas le bon moyen d'atteindre le but recherché. Nous devons porter une attention particulière au message que nous transmettons à la population, dont les attentes sont grandes et légitimes, ai-je envie d'ajouter. Cela est corroboré par la place qu'occupe le chien dans notre société. Près d'un demi-million de chiens vivent en Suisse dont les deux tiers sont de grande taille. Le chien est omniprésent et vit en promiscuité avec nous.
J'en viens donc à trois arguments essentiels. Lors de la consultation, le souhait d'une unification des normes à l'échelle nationale a été, il est vrai, très majoritairement exprimé. Cependant, et c'est là notre premier argument, cet objectif n'est pas atteint puisque la loi laisse toute latitude aux cantons
AB 2009 N 1128 / BO 2009 N 1128
d'édicter - comme un grand nombre l'ont déjà fait d'ailleurs - des mesures plus restrictives. La mosaïque des régimes cantonaux demeure, et en ce sens le projet de loi ne remplit aucunement les attentes d'une meilleure harmonisation sur notre territoire national. Au contraire, nous ne ferions qu'ajouter une loi supplémentaire aux lois cantonales existantes. A ce jour 23 cantons, cela a déjà été indiqué, disposent d'une loi cantonale.
Deuxième argument: le projet proposé s'appuie sur la loi fédérale sur la protection des animaux et sur la récente ordonnance d'application du 5 septembre 2008. Il n'apporte cependant rien de nouveau, puisque les dispositions ou mesures se retrouvent dans les textes précités: formation, cours de socialisation pour les chiens, obligation de tenir ceux-ci en laisse, enregistrement et contrôle des élevages, obligation d'annoncer. Nous nous trouvons donc dans une situation qui fait doublon.
Troisième argument: un des points importants du projet est celui de la responsabilité. Je tiens là à souligner, au nom du groupe libéral-radical, combien nous apprécions le fait que les travaux se soient axés sur la responsabilité et non sur l'interdiction ou la répression. Cependant, édicter dans une loi des mesures en matière de responsabilité exclusivement pour les propriétaires de chiens est inadéquat; en effet, en procédant de la sorte, nous faisons de cet animal et de son détenteur des cas particuliers avec une responsabilité particulière. Les propriétaires d'animaux dangereux, tels que les serpents par exemple, n'endosseraient-ils pas la même responsabilité? Il y a là un véritable problème de logique juridique.
Notre société évolue et nous met et nous mettra constamment au défi de trouver des réponses à de nouveaux problèmes, et ce ne pourra pas être à chaque fois par l'adoption d'une nouvelle loi, mais en adaptant et en étendant le champ d'application de la législation existante. Dans ce cas, il s'agit de la loi sur la protection des animaux et du Code des obligations, instruments qui nous permettent d'intervenir en matière de chiens dangereux aujourd'hui déjà. La population doit être protégée des chiens dangereux; pour ce faire, nous avons soutenu les dispositions allant dans ce sens dans la toute récente loi sur la protection des animaux - cours de formation pour propriétaires de chiens, annonce des morsures - et nous soutenons la volonté du gouvernement d'augmenter la responsabilité des détenteurs dans le Code des obligations. Des dispositions claires s'appliquant à tout le pays constituent très certainement la meilleure réponse à ce problème, qui relève - il est vrai - non seulement de la protection des animaux, mais surtout de celle des personnes, des enfants tout particulièrement.
Pour des raisons de cohérence juridique, mais aussi pour ne pas éveiller de faux espoirs que pourrait faire naître cette loi sur les chiens, le groupe libéral-radical vous invite à ne pas entrer en matière sur ce projet.

Graf Maya (G, BL): Die grüne Fraktion wird sowohl auf den Bundesbeschluss zur Ergänzung der Bundesverfassung wie auf das neue nationale Hundegesetz eintreten und die Nichteintretensanträge ablehnen. Sie wird auch alle Einzelanträge ausser demjenigen von Frau Prelicz-Huber ablehnen und somit der Kommissionsmehrheit folgen.
Der vorliegende Entwurf der WBK-NR ist ein sorgfältig erarbeitetes, ausgewogenes Gesetz: eine Bundesregelung in Bezug auf den Umgang mit Hunden einerseits und den Schutz der Menschen vor gefährlichen gehaltenen Hunden andererseits, die auch die bereits in der Tierschutzverordnung vorhandenen Massnahmen mit einbezieht. Dieses Gesetz steht für mehr Sicherheit und setzt beim Hundehalter, bei der Hundehalterin an und nicht in erster Linie beim Tier, genauso übrigens, wie es von Fachkreisen sowie Hundehaltern und Hundehalterinnen wiederholt gefordert wurde.
Doch uns Grünen ist klar: Dieses Gesetz ist der kleinste gemeinsame Nenner. Oder pointierter: Dem Pitbull wurden die Zähne gezogen, dieses Gesetz hat nicht mehr viel Biss. Dabei dürfen wir nicht vergessen, wo wir einst gestartet sind. Mit der parlamentarischen Initiative Kohler, "Verbot von Pitbulls in der Schweiz", haben wir uns im Jahr 2006 als Parlament selbst den Auftrag gegeben, gesetzgeberisch eine Lösung dafür zu finden, wie Kampfhunderassen verboten und andere Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden ergriffen werden könnten. Ich möchte Sie daran erinnern, dass mehr als die Hälfte der Parlamentsmitglieder damals im Dezember 2005 die entsprechende "Blick"-Petition unterschrieben hat. Nun, dreieinhalb Jahre später, liegt - nach einer Vernehmlassung, in der Rassenliste und Pitbullverbot abgelehnt wurden, nach intensiven Gesprächen mit Fachkreisen und Kantonen über die praktische Durchführbarkeit solcher Verbote und nach einer sorgfältigen Gesetzesberatung in der Subkommission der WBK - ein Hundegesetz vor, das wir als einfach, praktikabel und auf Selbstverantwortung setzend deklarieren können.
Wir Grünen sind trotz des Minimalstandards überzeugt, dass es richtig ist, nun ein nationales Hundegesetz zu verabschieden, das die Halterinnen und Halter in die Pflicht nimmt, Massnahmen im Falle von aggressiven Hunden vorsieht, die Beaufsichtigung von Zuchtstätten ermöglicht und die Haftpflicht regelt.
Wir sind mehr als erstaunt, dass sich heute gerade diejenigen so vehement gegen dieses Grundlagengesetz wehren, die, wie die FDP oder die SVP, immer von Selbstverantwortung und von schlanken Gesetzen sprechen. Völlig befremdend ist das Verhalten der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft und des Schweizer Tierschutzes, die zweimal angehört wurden, denen man bei vielem entgegengekommen ist und die nun plötzlich zu keiner Ausgewogenheit zwischen Tierschutz und Menschenschutz mehr bereit sind. Dieses Verhalten finde ich bedenklich.
Denken Sie daran: Wenn morgen wieder ein schlimmer Zwischenfall mit einem Hund passiert, hagelt es hier im Parlament Vorstösse, wie vor knapp vier Jahren beim tragischen Tod des kleinen Jungen im Kanton Zürich. Sie alle werden wieder eine Petition unterschreiben. Würden diejenigen, die jetzt Nein sagen, dann hinstehen und sagen: Ja, wir haben ein nationales Gesetz zum Schutze der Menschen vor gefährlichen Hunden verhindert, obwohl wir den Auftrag hatten und drei Jahre daran gearbeitet haben? Arbeitet so eine verantwortungsvolle Legislative?
Natürlich stimmt es, dass in der Zwischenzeit viele Kantone in Volksabstimmungen eigene, viel schärfere Gesetze beschlossen haben. Sie wissen so gut wie ich: Die Bundesmühlen sind handzahm und mahlen langsam. Doch alle Kantone, mit Ausnahme von zweien, und unzählige Organisationen haben in der Vernehmlassung ausdrücklich eine Lösung auf Bundesebene gewünscht. Die Chance ist also gross, dass es mit der Zeit eine Angleichung an die neuen gesetzlichen Vorgaben des Bundes geben wird. Aus demokratischen Gründen möchten wir Grünen aber, wie es in Artikel 13 festgehalten ist, die Regelungen der verschiedenen Kantone respektieren, denn fast überall sind diese von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern in Volksabstimmungen mit grosser Mehrheit beschlossen worden.
Wir beantragen Ihnen, auf beide Vorlagen einzutreten und das nationale Hundegesetz zu verabschieden.

Gadient Brigitta M. (BD, GR): Namens der Mehrheit der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlagen einzutreten und sie gutzuheissen. Wir werden im Übrigen bei den einzelnen Artikeln jeweils der Kommissionsmehrheit folgen, und ich werde dazu nicht mehr im Einzelnen das Wort ergreifen.
Es stimmt, wir können jetzt diskutieren, ob wir wirklich eine Verfassungsbestimmung und ein Gesetz zur Lösung dieser Problematik brauchen oder ob wir es bei den verschiedenen, nichtflächendeckenden kantonalen Regelungen belassen sollten. Aber ich möchte hier den Ursprung dieser ganzen Gesetzgebungsarbeit in Erinnerung rufen: den Tod eines Kindes und weitere erschreckende Vorfälle mit aggressiven Hunden. Leider haben wir in der Schweiz, das ist nicht zu verneinen, Probleme mit gefährlichen Hunden, und unser Rat hat deshalb klar beschlossen, dass Handlungsbedarf besteht. Wir haben dafür zu sorgen, dass solche Fälle nicht einfach so wieder passieren können.
AB 2009 N 1129 / BO 2009 N 1129
Es hat lange gedauert, bis jetzt endlich eine Lösung vorliegt. Verschiedene Gutachten kamen nämlich zum Schluss, dass wir einen Verfassungsartikel brauchen, um über die Grundlage für ein eigenständiges Hundegesetz zu verfügen. Also haben wir diesen Weg zu beschreiten, wenn wir entsprechende Regelungen wollen. Daraus ergibt sich auch der Zeitbedarf zur Erarbeitung. Und deshalb wurden natürlich auch viele Kantone bereits aktiv.
In den letzten Tagen sind nun plötzlich verschiedene Stellungnahmen aufgetaucht, die zwar betonen, sie würden das Gesetz inhaltlich durchaus begrüssen, dann aber doch fundamentale Vorbehalte geltend machen, weil viele Kantone bereits Regelungen hätten und mit dem Vorschlag unserer Kommission keine Vereinheitlichung erreicht werde. Diese Stellungnahmen überzeugen nicht. Diese Organisationen wurden in unserer Kommission zum Teil mehrfach angehört. Viele ihrer Anliegen wurden in die Vorlage aufgenommen. Jetzt einfach im Nachhinein Fundamentalopposition dagegen zu machen, das ist mehr als merkwürdig.
Auch die Vernehmlassung hat nämlich klar gezeigt, dass eine Bundesregelung in diesem Bereich gewünscht wird. Fast alle Kantone - auch die, die eine eigene Regelung in Kraft gesetzt haben - und fast alle Parteien haben im Grundsatz zugestimmt. Es macht eben trotz allem Sinn, wenn eine Grundlage auf Bundesebene vorhanden ist, auf die man sich abstützen kann. Wichtig ist es uns in diesem Zusammenhang auch festzuhalten, dass wir, gestützt auf den Verfassungsartikel, ein schlankes, griffiges und pragmatisches Rahmengesetz erlassen, das sich auf das Nötige und das Wesentliche beschränkt. Die Kantone sollen - aufgrund der herrschenden Situation - nach wie vor ergänzend die Möglichkeit haben, in ihrer kantonalen Gesetzgebung darüber hinauszugehen. Es stimmt, das bedeutet für den Moment noch unterschiedliche Regelungen. Nichtsdestotrotz ist wohl davon auszugehen, dass sich die Kantone mit der Zeit an der Bundeslösung orientieren werden. Sie sollen jetzt aber nicht zwingend und sofort Anpassungen vornehmen müssen.
Nun noch zu den verschiedenen Grundsätzen der Vorlage: Nach langem Hin und Her und der Diskussion verschiedenster Modelle schlägt unsere Kommission uns nun vor, in diesem Gesetz keine Rassenverbote vorzusehen. Die BDP-Fraktion hält dies für richtig, nicht zuletzt auch gestützt auf die Stellungnahmen der Tierärzte, der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft und des Schweizer Tierschutzes. Persönlich bin ich sehr froh über diesen Verzicht auf eine Rassenliste, erachte ich es doch als schlicht und einfach unmöglich, diesbezüglich eine richtige und auch noch umsetzbare Lösung zu finden; dies umso mehr, als ohnehin in aller Regel nicht das Tier, sondern der Mensch dahinter das Problem ist. Das Gesetz setzt deshalb am richtigen Ort an. Keine Rassenverbote; dafür halten wir, wie es vorgeschlagen wird, die Leinenpflicht für alle Hunde an sensiblen Orten für wichtig und nötig.
Die Zielrichtung des Gesetzes, Besitzer und Züchter stärker in die Verantwortung zu nehmen, unterstützen wir klar. Dies kann und soll einerseits mit klaren Grundsätzen über die Prävention geschehen, andererseits brauchen wir auch die vorgeschlagenen Handlungsmöglichkeiten für Problemfälle. Auch diesbezüglich stimmt die BDP-Fraktion dem Konzept zu, wie es unsere Kommission vorschlägt, nämlich mit progressiven Massnahmen je nach Situation und Verhalten vorgehen zu können. In diesem Zusammenhang halten wir eine strenge Kontrolle mit der Registrierung von Zuchtstätten für besonders wichtig; dann aber auch die Schulung der Hundebesitzer, die ein zentraler Punkt ist und die heute nicht zuletzt die Ursache von vielen Problemen bildet. Unabdingbar ist schliesslich unseres Erachtens auch, dass Hundehalter in die Pflicht genommen werden können und Verantwortung zu tragen haben. Dafür braucht es in diesem Gesetz die entsprechenden Haftpflicht- und Versicherungsregelungen. Auch diesbezüglich unterstützen wir die Anträge unserer Kommission.
Insgesamt vertreten wir die Auffassung, dass es unserer Kommission gelungen ist, eine überzeugende Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die den wesentlichen Problemen Rechnung trägt und die wichtigen Bereiche im richtigen Mass regelt. Die Mehrheit der BDP-Fraktion wird der Vorlage deshalb zustimmen.

Pfister Theophil (V, SG): Die SVP-Fraktion unterstützt mehrheitlich den Minderheitsantrag, also das Nichteintreten - Nichteintreten sowohl auf eine Vorlage zu einem neuen Verfassungsartikel wie auch Nichteintreten auf den Entwurf zum vorliegenden Hundegesetz.
Das Hundegesetz hat eine Geschichte. Der Ausgangspunkt war ein schlimmer Vorfall mit drei Pitbulls, die nicht artgerecht gehalten wurden und denen die Erziehung und der Kontakt zu den Menschen fehlten. Die erste Reaktion der Öffentlichkeit, der Politik und der Medien, war verständlich; sie wollte diese extreme Hunderasse verbieten - bis dann klar wurde, dass auf diesem Weg keine Lösung zu finden ist. 70 bis 80 Prozent der potenziell gefährlichen Hunde sind Mischlinge. Nicht nur Pitbulls sind gefährlich; der Hund, der statistisch gesehen am meisten beisst, der Schäferhund, ist nicht auf der diskutierten Liste. Letztlich trägt der Mensch die Hauptverantwortung. Das zeigt die Problematik.
Es war dann in der Kommission auch klar, dass ein politisches Nichtstun keine Lösung mehr sein konnte. Demzufolge wurde bei der aktuellen Behandlung des Tierschutzgesetzes und bei der Ausgestaltung der Tierschutzverordnung das Notwendige und das Machbare getan - für mich eher schon zu detailliert -, um vorab die Hundehalter und Züchter in die Pflicht zu nehmen und Restriktionen in der Haltung zu erlassen.
Das revidierte Tierschutzgesetz und die Verordnung sind seit dem 1. September 2008 in Kraft. Damit lässt sich ein erheblicher Teil der Risiken bei der Haltung von potenziell gefährlichen Hunden eliminieren. Mit den neuen Bestimmungen im Tierschutzgesetz kann der Hundehalter in die Pflicht genommen werden. Es wird eine Ausbildung gefordert, und es sind weitere Pflichten auferlegt - bis hin zum Verbot der Hundehaltung. Es wird aber trotz allem wieder Zwischenfälle mit Hunden geben, da nicht alle Risiken vermieden werden können, ausser mit einem totalen Hundeverbot.
Es ist richtig, dass die Kantone - heute sind es 23 von 26 - mit eigenen Hundegesetzen und -verordnungen gehandelt haben. Natürlich gab es für manche immer das Ziel, keine kantonalen Lösungen, sondern wenn möglich eine Bundeslösung zu haben. Das ist mit dem vorliegenden Gesetz und angesichts der Entwicklung nicht mehr realistisch. Es sind und bleiben die Kantone, die hier massgebend sind. Es sind die Kantone, die die Aufsicht haben und die angemessene Massnahmen für die Hundehalter verfügen müssen. Und es sind letztlich auch die Kantone, die aufgrund von Vorfällen zu reagieren und zu optimieren haben. Es sind die Kantone, die, was viele nicht wollten, auch weiter gehende Massnahmen beschliessen können.
Das hat auch die "NZZ" erkannt, die unter dem Titel "Ein Hundegesetz für die Katz?" die Wirkungslosigkeit des Gesetzentwurfes klar aufzeigt. Bedenken wir: Auch eine Volksabstimmung mit einer Gegnerschaft, bestehend aus dem Schweizerischen Tierschutz, den massgeblichen Fachverbänden im Hundebereich, aber bestimmt auch den Tierhaltern in unserem Land ist nicht gerade eine geglückte Einladung zu einem Urnengang. Was wir heute effektiv zu entscheiden haben, ist die zentrale Frage, ob wir noch ein neues Gesetz brauchen. Dazu aber auch die Frage: Wollen wir eine Verfassungsabstimmung alleine wegen des Hundegesetzes? Wer heute noch weiter legiferieren will, muss seine Gründe darlegen.
Für die Mehrheit der SVP-Fraktion gibt es keine plausiblen Gründe mehr, das Hundgesetz ist überflüssig geworden. Die SVP-Fraktion ist klar der Ansicht, dass dort, wo es kein Gesetz mehr braucht, auch kein solches geschaffen werden soll. Entscheidend wird immer sein, wie vor Ort gehandelt und entschieden wird, in den Gemeinden, in den Kantonen, vorab bei jenen Stellen, die nahe an den Problemen sind und die die Massnahmen des Tierschutzgesetzes umsetzen müssen. Wenn sich am Ende der Beratungen der Schweizer
AB 2009 N 1130 / BO 2009 N 1130
Tierschutz wie auch die Schweizerische Kynologische Gesellschaft, der Dachverband der Hundehalter, gegen dieses Gesetz und gegen den Verfassungsartikel stellen, ist manches schiefgelaufen. Diese Verbände erklären, dass mit einem Verfassungsartikel kein höheres Schutzniveau erreichbar ist und auch keine Rechtsvereinheitlichung. Sie führen in ihrer neuesten Mitteilung aus:
1. Verfassungsartikel und Hundegesetz bringen gegenüber der heutigen Rechtslage, die wesentlich verbessert wurde, nichts Neues mehr. Sie sind deshalb überflüssig.
2. Mit dem vorliegenden neuen Verfassungsartikel und dem vorliegenden Hundegesetz bleiben die Unterschiede nach Kantonen weiterhin bestehen. Eine Vereinheitlichung wird nicht erreicht. Bis auf Zug, Glarus und Uri verfügen heute sämtliche Kantone über ein eigenes Hundegesetz. Das Hundegesetz enthält zudem Vorschriften, die für die gewöhnlichen Hundehalter nicht akzeptabel sind, so z. B. die Selbstanzeigepflicht gemäss Artikel 4 Absatz 2 - also eine Denunziationspflicht - bei erheblichen Bissverletzungen. Dies widerspricht elementaren Rechtsgrundsätzen.
Auf einen weiteren Punkt möchte ich hier im Hinblick auf den Verfassungsartikel eingehen. Im vorgesehenen Artikel 80 wird nicht explizit von den Hunden gesprochen, sondern von "Tieren, die vom Menschen gehalten werden". Wir müssen uns die Frage stellen, ob wir diese Ausweitung der verfassungsmässigen Rechte und Pflichten des Bundes wollen, mit allen Konsequenzen, oder ob es nicht doch klüger ist, hier den Kantonen die gesetzliche Hoheit zu belassen.
Zusammengefasst: Das Hundegesetz ist überflüssig, weil die massgebenden Bestimmungen heute schon vollständig in den Gesetzen vorhanden sind; weil es so oder so zu keiner Vereinheitlichung kommt, wie es die Kantone wünschten; weil eine Verfassungsänderung in dieser Sache unnötig und unzweckmässig ist und neue offene Fragen über deren Wirkung aufwirft; weil wir keine Gesetze schaffen sollten, nur um des Legiferierens willen.
Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen darum in ihrer Mehrheit, die Realität zu erkennen und auf beide Vorlagen, Hundegesetz und Verfassungsartikel, gemäss Antrag der Minderheit nicht einzutreten.
Zu den Einzelanträgen, vorab zu jenen von Kollege Borer, ist zu sagen, dass diese Anträge offensichtlich aus einer Gruppe von erfahrenen Tierhaltern stammen und damit auch die Interessen der Hundehalter verstärkt berücksichtigt sind. Die Anträge lagen in der Fraktionssitzung noch nicht vor. Sie zeigen aber auf, dass das Gesetz, wie es vorliegt, für aktive Hundehalter erhebliche Schwachstellen aufweist.

Aubert Josiane (S, VD): L'initiative parlementaire Kohler faisait suite à plusieurs accidents dramatiques survenus jusqu'en 2005 et demandait l'interdiction des pitbulls. Le Conseil fédéral ayant refusé d'intervenir, c'est donc le Parlement qui s'est mis au travail. Dans l'intervalle, de nombreux cantons ont, eux aussi, préparé et mis en vigueur des lois, d'ailleurs aussi disparates que possible.
A l'heure actuelle, pour ne citer que ce qui se passe en Suisse romande, les lois genevoise, vaudoise et valaisanne prévoient chacune une liste de chiens interdits et des dispositions très variables concernant les élevages, l'obligation dans certaines circonstances de tenir les chiens en laisse ou de faire contrôler les élevages. Cette situation est insatisfaisante.
La loi concoctée par la Commission de la science, de l'éducation et de la culture de notre conseil a le mérite de répondre, bien que tardivement, aux souhaits de la population de voir une législation fédérale régler la question de la protection de la population face aux chiens dangereux. La consultation sur la première mouture de la loi, qui prévoyait trois catégories de chiens, a mis en évidence le caractère irréaliste de telles listes et les expériences faites dans les cantons semblent à ce jour confirmer la difficulté de mettre en oeuvre de telles lois qui comportent des listes de chiens interdits. Les expériences faites dans plusieurs Länder allemands vont d'ailleurs dans le même sens et ces Länder sont en passe de retoucher ces lois pour les modifier en éliminant les listes de chiens interdits, listes inapplicables sur le terrain.
La solution proposée par la commission est bonne. Elle permet de donner une base légale fédérale réaliste qui rassemble dans une seule loi toutes les normes législatives concernant les chiens. Cette manière de faire a le grand avantage de la lisibilité pour le propriétaire d'un chien et pour toute autre personne confrontée à une difficulté face aux chiens dans la société. L'accent est mis sur la protection de la population face aux chiens, mais la responsabilité est clairement là où elle doit être, à savoir du côté du propriétaire du chien. Les mesures sont applicables et clairement définies.
Madame Fiala a dit tout à l'heure que le danger ne venait pas de la voiture, mais du chauffeur. C'est exactement cette réflexion qui a guidé les travaux de la commission. La base fédérale permettra aux cantons, dans un proche avenir, de revoir leurs lois trop complexes et irréalistes à la lumière des normes supérieures. L'article 13 du projet, qui permet aux cantons d'aller au-delà de la norme fédérale, n'est pas là pour affaiblir cette dernière, mais il doit au contraire permettre aux cantons de revenir pas à pas vers des normes plus satisfaisantes. Nous savons d'ailleurs qu'à ce jour plusieurs cantons s'apprêtent à revoir leurs lois, après seulement quelques mois d'application, et attendent la loi fédérale pour le faire. La prise de position des milieux canins est fort peu logique dans cette affaire, à se demander si la situation actuelle, avec une multitude de lois cantonales, ne leur permet pas, sous certains aspects, de passer ainsi entre les mailles du filet des lois cantonales disparates, ce que ne leur permettrait plus la loi fédérale.
Pour toutes ces raisons, le groupe socialiste entrera en matière. Nous soutiendrons la loi, rejetterons les propositions individuelles et adopterons l'article constitutionnel, en regrettant que la Confédération ait mis tant de temps pour agir, se cachant derrière les éternelles excuses du fédéralisme et de la subsidiarité qui, dans bien des domaines, ont bon dos, mais ne servent pas en premier lieu le bien de la population.

Bruderer Pascale (S, AG): Ich kann mir vorstellen, dass noch nicht alle Meinungen im Saal ganz definitiv gemacht sind. Ich habe Verständnis dafür, wenn noch Fragezeichen bestehen. Meines Erachtens haben übrigens gewisse Stellungnahmen zum Gesetzentwurf, die im Vorfeld dieser Beratung publiziert und teils auch verteilt wurden, auch nicht wirklich zur Klärung beigetragen.
Ergänzend zu Frau Josiane Aubert möchte ich im Namen der SP zunächst betonen, welche klaren Fortschritte diese Vorlage bringt: Es ist eine nationale Mindestregelung; es ist eine massvolle, praktikable Lösung, die sich eben auch tatsächlich umsetzen lässt und den Schutz zwar leider nicht garantieren, aber zumindest vergrössern kann. Der Blick wird dabei nicht einfach nur auf den Hund gerichtet, sondern, wie es eben nochmals wiederholt wurde, auch und vor allem auf den Hundehalter und die Hundehalterin sowie auf die Rahmenbedingungen, die den Hund geprägt haben und prägen: die Aufzucht, die Erziehung, die Sozialisierung. So werden die Zuchtstätten zum Beispiel besser kontrollierbar, so werden die Bedingungen, unter welchen die Ausbildung zum Schutzhund erlaubt ist, klar definiert. Das sind eigentlich Punkte, die auch den Tierschutzorganisationen am Herzen liegen müssten.
Nun möchte ich noch auf drei meines Erachtens merkwürdige Kritikpunkte an dieser Vorlage eingehen und reagieren:
Natürlich kann man erstens den Vorwurf machen, auf Bundesebene sei mit einer nationalen Regelung viel zu lange zugewartet worden. Ja, dieser Meinung ist auch die Kommission. Tatsache ist aber, dass Zusatzschlaufen nötig wurden und das Parlament aufgrund des Zögerns seitens des Bundesrates schlussendlich eben selber aktiv werden musste; das haben wir nun gemacht.
Zweitens kann man natürlich eine ganz andere Perspektive einnehmen und sagen: Pah, ein Hundegesetz; hat das Parlament in diesen schwierigen Zeiten nichts Wichtigeres zu tun? Ich bitte Sie aber um Vorsicht beim Versuch, dieses wichtige Anliegen einfach so ins Lächerliche zu ziehen.
AB 2009 N 1131 / BO 2009 N 1131
Tatsache ist, dass es tragische Vorfälle gibt, die den Handlungsbedarf aufzeigen; dass die Öffentlichkeit nach Regelungen verlangt, welche die Menschen, insbesondere die Kinder, vor Verletzungen durch Hunde schützen. Und eine nationale Lösung wird einem kantonalen Flickenteppich vorgezogen.
Zu einem dritten Kritikpunkt: Natürlich kann man reklamieren, dieses Gesetz werde durch Artikel 13 unterwandert, der weiter gehende Regelungen durch die Kantone zulässt. Ja, ich hätte selber auch gerne eine einheitliche Lösung. Bloss, die Kantonsbestimmungen sind demokratisch, teils direktdemokratisch legitimiert. Weil eine nationale Regelung einem Bedürfnis auch der Kantone entspricht und weil der hier diskutierte Vorschlag austariert und praktikabel ist, gehe ich persönlich davon aus, dass sich diese Linie künftig durchzusetzen vermag. Auch ich gehe also von dieser Angleichung aus, die vorher von Frau Graf erwähnt worden ist. Dass realpolitisch nicht von heute auf morgen eine einheitliche Lösung möglich ist, das ist tatsächlich bedauerlich. In diesem Sinne ist der vorliegende Entwurf vielleicht nur die zweitbeste Lösung. Aber Nichteintreten auf diese Vorlage, das ist ganz bestimmt keine Alternative. Und diese Botschaft möchte ich auch und insbesondere gegenüber Leuten platzieren, die sich über übertriebene Regelungen und ausufernde Rassenlisten in den Kantonen ärgern. Daran ändern Sie ganz bestimmt nichts, indem Sie nun diese Vorlage hier bekämpfen - ganz im Gegenteil. Treten wir auf eine nationale Lösung gar nicht erst ein, wären weiter gehende und höchst unterschiedliche Regelungen in den Kantonen nicht einfach nur weiterhin möglich, sondern dieser kantonale Flickenteppich würde gar zementiert. Eine landesweite Klärung würde in weite Ferne rücken.
Subkommission und Kommission haben die Arbeit gemacht, welche ihnen auf parlamentarischem Wege zugetragen wurde. Die Arbeit wurde seriös gemacht und so weitgehend, wie Regelungen sinnvoll und in der Realität auch wirklich umsetzbar sind. Das Anliegen verdient es, ernst genommen zu werden. Dies ist meine persönliche Haltung, übrigens die Haltung einer Hundehalterin, Herr Pfister, und es ist auch die Haltung der SP-Fraktion.
Ich empfehle Ihnen also im Namen der SP-Fraktion Eintreten auf die Vorlage, und ich danke Ihnen dafür.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Ich glaube, es ist richtig, dass sich das Parlament mit dem Problem der gefährlichen Hunde befasst, weil dieser Unfall und weitere Unfälle sicher eine vertiefte Prüfung folgender Frage verdienen: Wie können wir unsere Bevölkerung vor Gefahren, vor Verletzungen jeglicher Natur und damit auch vor Gefahren, die notabene von Tieren, von Hunden, ausgehen, bestmöglich schützen? Die Dauer der Behandlung dieser Frage und der Gespräche in der WBK zeigt aber auch, wie komplex diese Fragestellung war und wie schwierig es eben ist, auf Bundesebene eine befriedigende Antwort darauf zu finden. Die Beratung hat auch gezeigt, dass Sie mit einer Regelung auf Bundesstufe in die Kompetenz der Kantone eingreifen würden und somit eine Verfassungsänderung nötig ist. Und hier ist wohl heute auch die zentrale Frage zu beantworten, ob Sie das wollen oder nicht.
Seit dem Unfall ist aber auch viel passiert: Wir haben viele Kantone, die legiferiert haben, und auf Bundesebene haben wir mit dem Tierschutzgesetz und der dazugehörigen Tierschutzverordnung gerade im Bereiche der Hundehalter verschärfte Vorschriften aufgestellt, notabene gerade bei der Ausbildung, die auch von den meisten von Ihnen als zentrales Element im Umgang mit Hunden erachtet wurde.
Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 22. April dieses Jahres mit dem Bericht Ihrer WBK zu dieser parlamentarischen Initiative befasst und seine Stellungnahme verabschiedet. Sie haben festgestellt, dass es der Bundesrat an sich nach wie vor vorgezogen hätte, wenn die Kantone die erforderlichen Massnahmen selbst treffen und dabei auch auf die Harmonisierung der Vorschriften achten würden. Der Bundesrat hat aber auch Kenntnis genommen von der Vernehmlassung, welche Ihre WBK 2007 durchgeführt hat. In dieser Vernehmlassung ist eben die Änderung der Kompetenzen der Bundesverfassung und damit der Grundsatz einer Bundesregelung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden auf eine breite Zustimmung gestossen, notabene auch bei den Kantonen, die wie erwähnt nach geltendem Verfassungsrecht in diesem Bereich alleine zuständig sind. Unter diesen Umständen stellt sich deshalb auch der Bundesrat nicht mehr gegen eine Kompetenzordnung in der Verfassung.
Zum Gesetzentwurf, wie er heute vorliegt, wurde hingegen keine Vernehmlassung durchgeführt. Das vorliegende Hundegesetz unterscheidet sich wesentlich vom ursprünglichen Gesetzentwurf und beschränkt sich, wie von einigen gesagt wurde, auf den kleinsten gemeinsamen Nenner.
Eine wesentliche Neuerung stellen die Haftungsbestimmungen dar. Sie entsprechen dem Ergebnis der Vernehmlassung zur Teilrevision des Obligationenrechts, die der Bundesrat im Jahr 2007 durchgeführt hat. Die Mehrheit der Vernehmlasser sprach sich damals für eine Gefährdungshaftung für alle Hunde und ein Versicherungsobligatorium aus. Der Bundesrat hat deshalb im Jahre 2007 nach der Vernehmlassung das EJPD beauftragt, eine Botschaft für eine entsprechende Änderung des OR auszuarbeiten. Mit einer Integration dieser haftpflicht- und versicherungsrechtlichen Bestimmungen in ein allfälliges Hundesgesetz kann sich der Bundesrat einverstanden erklären. Damit erübrigt sich die Revision des Obligationenrechts.
Gleiche oder ähnliche Regelungen, wie sie der nun vorliegende Entwurf enthält, kennen zurzeit sechs Kantone. In mehr als zehn Kantonen bestehen bereits heute Vorschriften, die klar weiter gehen als das, was Ihnen vorliegt. Lediglich für acht Kantone würde dieses Gesetz neue, weiter gehende Vorschriften bringen. Für den Bundesrat bleibt es deshalb fraglich, wieweit mit diesem Gesetzesentwurf tatsächlich zu einer Vereinheitlichung und zu Transparenz beigetragen werden kann. Das hängt vor allem vom weiteren Vorgehen der Kantone ab.
Zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfes, die mithilfe der zuständigen Bundesämter ausgearbeitet wurden, hat der Bundesrat - mit Ausnahme der von Ihrer Kommission gutgeheissenen Änderung von Artikel 8 - keine Bemerkungen.
Abschliessend bleibt festzuhalten, dass der Mehrwert der bundesrechtlichen Regelung im Vergleich zur heutigen Situation zweifelsfrei gering ist. Er liegt vor allem in der Zukunft, das heisst, der Bund wird strengere Vorschriften erlassen können, falls weiterer Handlungsbedarf besteht. Die Beurteilung der Frage, ob dieser geringe Mehrwert den Aufwand für eine Verfassungsänderung und ein neues Gesetz rechtfertigt, ist Ihnen überlassen. Der Bundesrat hat entsprechend darauf verzichtet, in seiner Stellungnahme einen Antrag auf Eintreten oder Nichteintreten zu stellen.

Freysinger Oskar (V, VS), pour la commission: Je fais quelques petites remarques par rapport à ce qui a été dit. Il faut s'ôter de la tête que le présent projet de loi est uniquement une réponse au drame d'Oberglatt. Il s'agit de 10 000 morsures chaque année, d'une cohabitation que l'on a intérêt à réglementer, et de manière plutôt unitaire. Le but est d'aller aussi loin que possible dans l'harmonisation, sinon il faudra bientôt une carte géographique pour traverser la Suisse avec son chien. En effet, dans un canton, il faut mettre une muselière au chien; dans un autre, il faut le tenir en laisse; dans un troisième, on interdit cette race de chien. Les listes de races interdites sont partout différentes.
L'idée d'élaborer une loi minimale, de créer une sorte de position de repli vers laquelle les cantons peuvent converger est, je crois, dans l'état actuel des choses, la meilleure des solutions possibles, pas dans l'absolu mais dans le relatif. Sinon, cela continuera à partir dans tous les sens et on aura 26 législations différentes. Malgré cela, les cas de morsures mortelles ne pourront pas être totalement évités, et la prochaine fois qu'il s'en produira une on nous adressera à tous le reproche de n'avoir rien fait. De plus, vous savez que, dans ces cas, on pousse toujours le bouchon beaucoup plus
AB 2009 N 1132 / BO 2009 N 1132
loin et qu'avec des votations populaires, ça donne des lois extrêmement restrictives. Je dirai donc que les gens qui sont convaincus d'un certain libéralisme dans ce domaine auraient tout intérêt à soutenir cette loi. Je vois mon ami Christian Lüscher qui fait de grands gestes, mais je lui conseille vivement de suivre son credo libéral en soutenant cette loi.
J'ajoute quelques mots à l'intention de quelques-uns de mes camarades du groupe UDC. Je vous rappellerai quand même, Monsieur Theophil Pfister, que vous avez signé la pétition du "Blick" pour interdire les pitbulls, ainsi que vous, Messieurs Giezendanner, Spuhler, Stahl, Stamm, Walter. Vous avez signé quelque chose qui allait beaucoup plus loin, qui était extrêmement restrictif. Vous vous dites libéraux en ce qui a trait à l'esprit des lois, eh bien vous avez ici justement la possibilité de soutenir un texte de loi qui n'est pas aussi extrême que ce que vous avez signé dans un premier temps, suite à l'émotion qu'avait suscitée le drame d'Oberglatt.
Ein letztes Wort an Ruedi Noser: Ich verstehe nicht, warum Ruedi Noser so vehement den Walliser Kampfkühen ans Euter greift. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt, bei dem eine Walliser Kampfkuh jemanden gebissen hätte. Das sei einmal schon festgestellt. Und er sagt auch, mürrische Leute ergäben mürrische Hunde, gefährliche Leute ergäben gefährliche Hunde: Ich hoffe nur, dass gehörnte Politiker keine Rindviecher abgeben. (Heiterkeit)

Fehr Mario (S, ZH), für die Kommission: Ich möchte zunächst für die engagierte Debatte danken. Angesichts der Tatsache, dass viele von Ihnen gesagt haben, es handle sich um ein überflüssiges Gesetz, war die Debatte doch recht lang und engagiert. Es ist im Übrigen Herrn Pfister ausdrücklich zuzustimmen, der namens der SVP-Fraktion gesagt hat, dass dieses Gesetz nicht alle Risiken beseitigen werde. Das ist klar; ich glaube, niemand hat so etwas behauptet. Wir haben den Werdegang des Gesetzes geschildert. Wir halten aber immerhin fest, dass damit verschiedene Dinge, die heute nur auf Verordnungsstufe geregelt sind, im Gesetz stehen. Wir halten immerhin fest, dass dieses Gesetz eine Übersicht gibt, auch für den Hundehalter. Wir halten immerhin fest - um es mit Frau Bundesrätin Leuthard zu sagen -, dass diejenigen Kantone, die nicht legiferiert haben bzw. ähnlich legiferiert haben, in etwa die Hälfte der Kantone ausmachen. Das heisst, dass das Bundesgesetz in etwa die Hälfte der Kantone beschlagen wird. Wir halten immerhin fest, dass Herr Borer, wenn es sich um ein überflüssiges Gesetz handeln würde, wohl kaum auf die Idee gekommen wäre, zehn Einzelanträge bei einem Gesetz von achtzehn Artikeln zu stellen - dies übrigens mit der einzigen Zielsetzung, dieses Gesetz zu demontieren. Es geht immerhin um verschärfte Haftungsbestimmungen, es geht immerhin um eine obligatorische Haftpflichtversicherung, es geht immerhin um einen Leinenzwang an sensiblen Orten.
147 Kolleginnen und Kollegen aus dem Parlament haben seinerzeit die Petition unterschrieben - übrigens auch Herr Noser. Herr Noser hat damals auch vehement ein Pitbullverbot gefordert. Das erstaunt mich ein bisschen angesichts der Tatsache, dass er heute für kommunale Regeln eintritt. Ich muss Ihnen schon sagen: Ich glaube, dass Politik auch etwas mit Glaubwürdigkeit zu tun hat. Wenn dieses Parlament nach einer vierjährigen Debatte heute beschliessen würde, auf dieses Gesetz nicht einzutreten - was eine Nullnummer mehr in dieser Legislatur bedeuten würde -, dann glaube ich, hätten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu Recht Zweifel an Ihnen. Es bestünde dann die Möglichkeit, dass Sie bei den nächsten Wahlen an die kurze Leine genommen würden. Das will ich nicht. Treten Sie also auf die Vorlage zum Gesetz ein, stimmen Sie ihr zu.

Wasserfallen Christian (RL, BE): Lieber Kollege Fehr Mario, wir haben gesehen, dass praktisch alle Kantone legiferiert haben und es eigentlich überflüssig ist, dieses Gesetz zu machen. Es ist gesagt worden, das Gesetz sei schlank und daher liberal, aber liberaler wäre ja, hier gar kein Gesetz zu haben. Kennen Sie das Zitat von Montesquieu, einem Aufklärer: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen"?

Fehr Mario (S, ZH), für die Kommission: Ich kenne das Zitat. Ich glaube allerdings nicht, dass sich Montesquieu zentral mit der Pitbullthematik befasst hat. Ich glaube, das ist eine neuere Erscheinung.
Ich muss Ihnen sagen: Wenn 147 Parlamentarier hier in diesem hohen Haus sagen, es brauche ein Gesetz, es brauche ein Pitbullverbot, wenn die Mehrheit des Nationalrates der parlamentarischen Initiative Kohler Folge gibt, wenn die Mehrheit des Ständerates dieser parlamentarischen Initiative ebenfalls Folge gibt, wenn die Mehrheit der Kantone sagt, es brauche eine minimale Gesetzgebung, und Sie dann am Schluss glauben, die berechtigten Ängste der Bevölkerung hier mit einem Montesquieu-Zitat wegwischen zu können, ist das Ihr Problem.

La présidente (Simoneschi-Cortesi Chiara, présidente): Nous votons sur les propositions de non-entrée en matière de la minorité Noser.

Vorlage 1 - Projet 1

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 05.453/2527)
Für Eintreten ... 102 Stimmen
Dagegen ... 72 Stimmen

Vorlage 2 - Projet 2

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 05.453/2528)
Für Eintreten ... 98 Stimmen
Dagegen ... 68 Stimmen


Ordnungsantrag Riklin Kathy
Die Einzelanträge werden in Kategorie IV behandelt.

Motion d'ordre Riklin Kathy
Les propositions individuelles sont traitées en catégorie IV.

Riklin Kathy (CEg, ZH): Es geht mir mit meinem Ordnungsantrag um eine effiziente Ratsdebatte. Dreizehn Einzelanträge, davon zehn von einer einzigen Person aus der SVP, wurden gestern eingereicht. Ich beantrage Ihnen, dass die Anträge in Kategorie IV behandelt werden sollen. Die Ratsarbeit würde sonst einmal mehr strapaziert.
Wenn Sie dann am Schluss noch die Motion Bigger 09.3097, "Förderung des Viehexportes", die Sie bereits in Kategorie IIIb katapultiert haben, behandeln wollen, dann empfehle ich Ihnen, meinem Antrag zuzustimmen.

Rime Jean-François (V, FR): Madame Riklin, j'aimerais bien que vous éclaircissiez votre position. Est-ce que c'est par souci d'efficacité ou bien contre l'UDC que vous faites votre proposition?

Riklin Kathy (CEg, ZH): Es geht mir einzig und allein um eine effiziente Ratsdebatte. Ich glaube, das können Sie auch unterstützen. Wir wussten bei der Zeiteinteilung noch nicht, dass es Einzelanträge gibt. Das Gesetz ist in der WBK ohne einen einzigen Antrag durchgegangen. Wir dachten, es gehe rasch und schlank, und nun scheint es, dass hier eine grosse Hundedebatte losgehen wird. Diese möchten wir effizient führen können.

Borer Roland F. (V, SO): Frau Riklin, wenn man hätte effizient sein wollen, dann hätte man das von Anfang an tun können, indem man in der Kommission beantragt hätte, dass dieses Geschäft in Kategorie IV behandelt würde. Sie haben bewusst Kategorie III beantragt, damit man diskutieren kann. Wenn Sie jetzt auf diese Art und Weise vorgehen,
AB 2009 N 1133 / BO 2009 N 1133
beweisen Sie, wie schnell leider in unserem vielleicht nach wie vor noch ein wenig freiheitlichen Land Maulkörbe verteilt werden - nicht nur an gefährliche Hunde, sondern auch hier in diesem hohen Haus.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 05.453/2543)
Für den Ordnungsantrag Riklin Kathy ... 111 Stimmen
Dagegen ... 51 Stimmen

1. Bundesbeschluss über den Schutz des Menschen vor Tieren
1. Arrêté fédéral sur la protection de l'être humain contre les animaux

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I, II
Antrag der Kommission: BBl

Titre et préambule, ch. I, II
Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 05.453/2529)
Für Annahme des Entwurfes ... 93 Stimmen
Dagegen ... 67 Stimmen

2. Hundegesetz
2. Loi sur les chiens

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress
Antrag der Kommission: BBl

Titre et préambule
Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Art. 1
Antrag der Kommission: BBl

Antrag Borer
Abs. 1
Das Gesetz regelt das Halten von Hunden.

Art. 1
Proposition de la commission: FF

Proposition Borer
Al. 1
La loi règle la manière de détenir les chiens.

Freysinger Oskar (V, VS), pour la commission: La proposition Borer prévoit que l'article 1 se limite à la seule phrase laconique suivante: "La loi règle la manière de détenir les chiens." Oui, mais enfin, si l'on fait une loi sur les chiens, il faut quand même définir dans l'article initial les buts visés et ceux-ci sont clairs: réglementer la manière de détenir les chiens pour qu'ils ne soient pas des dangers pour la vie en société; protéger la population contre les chiens; définir à quoi sert finalement la loi. "La loi règle la manière de détenir les chiens": si c'est une loi sur les chiens, c'est déjà inclus par le simple fait qu'une loi existe! Je dois avouer que je ne comprends pas du tout la proposition Borer.
Je vous demande de la rejeter.

Borer Roland F. (V, SO): Lieber Herr Kollege Freysinger, dann machen wir es halt über eine Zwischenfrage: Bitte erklären Sie mir, warum Sie wissen, was ich mit diesem Antrag zu Artikel 1 will, wenn ich nicht begründen darf, was ich mit meinem Änderungsantrag zu Artikel 1 will.

Freysinger Oskar (V, VS), für die Kommission: Gut, ich merke, die Debatte wird jetzt auf zehn Punkte geführt, da Sie ja zehn Anträge stellen. Nun also eine Frage, das ist interessant. Am Anfang eines Gesetzes zu sagen: "Das Gesetz regelt das Halten von Hunden" - ich meine, damit haben Sie ja nichts gesagt. Ich hoffe schon, dass das Gesetz das Halten von Hunden regelt, sonst hätten wir ja keins gemacht!

Leuthard Doris, Bundesrätin: Der Antrag Borer zu Artikel 1 ist auch meines Erachtens abzulehnen; er ist zu unpräzise formuliert. Er impliziert, dass es um Tierschutz geht; tatsächlich geht es aber in diesem Gesetz - nachdem Sie auf den Entwurf eingetreten sind - um mehr Sicherheit für die Menschen. Insofern ist der Antrag Ihrer Kommission präziser, wenn Sie eben mehr wollen als nur Tierschutz.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 05.453/2530)
Für den Antrag der Kommission ... 122 Stimmen
Für den Antrag Borer ... 38 Stimmen

Art. 2
Antrag der Kommission: BBl

Antrag Borer
Abs. 2
... weder Menschen noch Tiere gefährden.
Abs. 3
Streichen

Art. 2
Proposition de la commission: FF

Proposition Borer
Al. 2
... de manière à ne pas mettre en danger les êtres humains et les animaux.
Al. 3
Biffer

Fehr Mario (S, ZH), für die Kommission: Ich gebe zu, ich weiss nicht, was Herr Borer mit diesem Antrag will. Ich sehe, ehrlich gesagt, ausschliesslich eine linguistische Differenz. Ich finde, ganz ehrlich gesagt und unter Respektierung der Würde von Herrn Borer, unsere Formulierung besser.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Herr Borer beantragt vor allem, den Absatz 3 zu streichen. Wir haben dem nicht viel entgegenzuhalten. Es würde dann einfach eine Kompetenz der Kantone begründen, die hier regeln müssten, welcher Aufsicht die Hunde im öffentlichen Raum überhaupt bedürfen. Das wäre also kantonale Kompetenz und insofern nicht gegen das Anliegen der Kommission.

Borer Roland F. (V, SO): Frau Bundesrätin, wir geben unter anderem auch öffentliche Gelder für sogenannte ausgebildete Herdenschutzhunde aus, vor allem auch im Kanton, aus dem Herr Freysinger kommt, damit die Schafe vor Wölfen usw. geschützt werden. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich diese Hunde zu einem wesentlichen Teil unbeaufsichtigt im öffentlichen Raum bewegen?

Leuthard Doris, Bundesrätin: Wie bereits dargelegt, ist das heute Sache der Kantone und somit kantonal unterschiedlich. Ich kenne nicht alle Regelungen über die Aufsicht über Hunde, aber es dürfte so sein, dass das in vielen Kantonen nicht geregelt ist.
AB 2009 N 1134 / BO 2009 N 1134

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 05.453/2531)
Für den Antrag der Kommission ... 105 Stimmen
Für den Antrag Borer ... 54 Stimmen

Art. 3
Antrag der Kommission: BBl
Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Art. 3bis
Antrag Borer
Ein genereller Leinenzwang ist nicht gestattet.

Art. 3bis
Proposition Borer
Une obligation générale de tenir les chiens en laisse n'est pas autorisée.

Freysinger Oskar (V, VS), pour la commission: De nouveau, j'ai beaucoup de peine à comprendre l'article 3bis. En effet, nous avons défini à l'article 3 une liste des endroits sensibles où le fait de ne pas tenir les chiens en laisse pourrait présenter un danger, par exemple sur les places de jeux pour enfants, sur les cours de récréation des écoles, au bord des routes à fort trafic puisque les chiens, en traversant la route, peuvent causer des accidents de la circulation, etc. Donc on s'est limité aux endroits sensibles. Nous n'avions nullement l'intention de prévoir une obligation générale de tenir les chiens en laisse. Alors mettre dans la loi qu'une obligation générale soit interdite: peut-être que Monsieur Rime expliquera la chose.

Rime Jean-François (V, FR): Monsieur Freysinger, je ne sais pas si je peux vous expliquer quelque chose, mais je peux en tout cas vous poser une question. Je ne vois pas en quoi cet article 3bis vous gêne. Il a simplement pour but d'éviter que certains cantons introduisent dans une loi cantonale une interdiction générale de laisser les chiens en liberté. Ne croyez-vous pas que cela serait bien sûr en contradiction absolue avec la loi sur la protection des animaux?

Freysinger Oskar (V, VS), pour la commission: Absolument. D'ailleurs puisqu'il y a la loi sur la protection des animaux et qu'elle s'applique sur tout le territoire confédéral, ce problème n'existe pas. J'espère honnêtement que les cantons, peu à peu, se rallient à la loi que nous examinons maintenant, parce qu'il y a quand même sept ou huit cantons qui n'ont pas de législation, sept ou huit cantons qui ont une législation proche de la présente loi et finalement il n'y a qu'un tiers des cantons qui sont allés plus loin. J'ai vraiment l'impression, vu que cette loi est pragmatique et libérale, qu'il devrait y avoir, avec le temps, un consensus qui s'établisse. C'est plutôt dans ce sens qu'on espère aller.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen, und zwar haben Sie in Artikel 3 eine Leinenpflicht, deren Geltung natürlich vor allem auf die öffentlich zugänglichen Gebäude bzw. auf Schulanlagen begrenzt ist. Mit Artikel 3bis würde dann eine generelle Ausdehnung abgelehnt. Das ist die Motivation von Herrn Borer. Wir meinen, wenn ein Kanton die Leinenpflicht über diesen Artikel 3 hinaus ausdehnen will, so soll ihm das möglich sein, und entsprechend macht diese Zusatzbestimmung keinen Sinn. Die Kantone sollen hier über eine weiter gehende Leinenpflicht selber entscheiden können.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 05.453/2532)
Für den Antrag Borer ... 57 Stimmen
Dagegen ... 110 Stimmen

Art. 4
Antrag der Kommission: BBl

Antrag Borer
Titel
Melderecht
Abs. 1
... und Tierheime können der zuständigen kantonalen Stelle Vorfälle melden, bei denen ein Hund:
a. Menschen oder Tiere schwer verletzt hat;
b. Verhaltensauffälligkeiten zeigt, wie besondere Bösartigkeit und ausserordentliche Bissigkeit.
Abs. 2
Streichen

Art. 4
Proposition de la commission: FF

Proposition Borer
Titre
Droit d ' annoncer
Al. 1
... de même que les pensions et refuges pour animaux peuvent annoncer au service cantonal compétent les cas où un chien:
a. a gravement blessé des êtres humains ou des animaux;
b. présente des troubles du comportement, tels une méchanceté particulière et une hargne excessive.
Al. 2
Biffer

Fehr Mario (S, ZH), für die Kommission: Hier will Herr Borer die Meldepflicht zu einem Melderecht umfunktionieren. Artikel 4 ist ja in zwei Punkte aufgegliedert. Bei Absatz 2 geht es um das, was Herr Pfister als Selbstdenunziation bezeichnet hat. Aber es geht nicht um eine Selbstdenunziation; das wäre eine Art Überidentifikation mit dem Hund. Es geht um eine Meldepflicht, wenn der Hund jemandem erhebliche Verletzungen zugefügt hat. Ich möchte Sie einfach an Folgendes erinnern: Wenn Sie beispielsweise mit einem Motorfahrzeug jemandem eine erhebliche Verletzung zufügen, dann müssen Sie das auch melden. Es war in der Kommission nicht einsichtig, wieso eine solche Meldeverpflichtung dann nicht greifen sollte, wenn eben ein Hund eine erhebliche Verletzung zufügt. Es geht also um die Meldung des Hundes und des Vorfalls und nicht um eine Selbstdenunziation.
Bei Absatz 1 will Herr Borer hinter das heute geltende Recht zurückgehen. Diejenigen, die dort aufgeführt sind, müssen das heute schon melden. Herr Borer will hier das Rad der Geschichte zurückdrehen, und das wollen wir nicht.
Ich bitte Sie, Artikel 4 in der Fassung des Antrages Borer abzulehnen und der Kommission zu folgen.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Ja, ich glaube auch, dass die Ablehnung dieses Antrages der bessere Weg ist.
Die Meldepflicht, Herr Borer, ist an sich auch eine gute Möglichkeit, um bessere Kenntnis darüber zu erhalten, wie viele Fälle wir schweizweit wirklich haben und um was für Verletzungen es sich handelt. Das ist auch statistisch relevant. Wenn Sie jemals dieses Hundegesetz reformieren oder gar abschaffen wollen, brauchen Sie eine Statistik, und insofern kann es sogar Ihnen dienen. Hier würde dann auch eine grosse Verantwortung an die Tierärztinnen und Tierärzte verschoben, denn mit dieser Kann-Bestimmung scheint mir das eine sehr grosse Verantwortung zu sein.
Die Meldepflicht, denke ich, ist hier die richtige Antwort. So wissen wir wenigstens, um was für Verletzungen es geht und wie zahlreich solche Vorkommnisse sind.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 05.453/2533)
Für den Antrag der Kommission ... 122 Stimmen
Für den Antrag Borer ... 36 Stimmen
AB 2009 N 1135 / BO 2009 N 1135

Art. 5
Antrag der Kommission: BBl

Antrag Borer
Die zuständige Behörde hat allenfalls, unter Beizug von verwaltungsexternen Experten, die notwendigen Massnahmen anzuordnen, wenn:
a. ein schwerwiegender Verdacht einer Gefährdung besteht;
b. bei einem Hund Verhaltensauffälligkeiten wie besondere Bösartigkeit oder ausserordentliche Bissigkeit festgestellt werden.

Art. 5
Proposition de la commission: FF

Proposition Borer
L'autorité compétente doit ordonner, en faisant appel à des experts externes à l'administration, si:
a. un soupçon grave d'un danger existe;
b. des troubles du comportement sont observés auprès d'un chien, tels une méchanceté particulière et une hargne excessive.

Freysinger Oskar (V, VS), pour la commission: Ici, Monsieur Borer propose d'introduire la clause d'un expert externe à l'administration en cas d'un soupçon grave de danger, de troubles du comportement observés chez un chien. Nous, dans la loi, nous proposons simplement que toute blessure grave soit annoncée à l'autorité compétente et que, lorsque des indices clairs laissent penser qu'un détenteur n'est pas en mesure de garder son chien sous contrôle, une annonce soit faite.
Ici, Monsieur Borer - cela m'étonne un peu venant d'un membre de l'UDC - propose d'introduire un expert en plus, une administration supplémentaire. Cela me semble quand même un peu abusif, d'autant plus qu'en cas d'annonce d'un problème avec un chien, la mesure qui se met en place, c'est justement celle de faire appel à un expert indépendant qui va effectuer un test dans le but d'analyser le cas de ce chien. Cela a lieu, donc, mais après: on annonce la chose puis, à ce moment-là, on va regarder, très logiquement, si ce chien présente un danger ou pas. Si ce n'est pas le cas, tout est en ordre, tout s'arrête là. Si c'est le cas, tout le catalogue des mesures se met en place.

Rime Jean-François (V, FR): Mon cher collègue Freysinger, je crois que la proposition Borer est justifiée: la commission a fait appel à des spécialistes et l'on n'a pas eu en commission ce qui arrive ici dans ce Parlement. Je voudrais justement vous poser la question suivante: vous êtes très ferré sur les chiens, mais avez-vous déjà eu un chien de votre vie?

Freysinger Oskar (V, VS), pour la commission: Je vous répondrai que j'ai un grand avantage, celui d'être extrêmement indépendant par rapport à ce sujet: je ne suis pas dans un conseil d'administration et je ne gagne rien sur la vente des pâtées pour chiens - ça, c'est certain! (Hilarité)

Leuthard Doris, Bundesrätin: Bei diesem Antrag Borer scheinen uns vor allem in Litera b die unbestimmten Rechtsbegriffe ein Problem zu sein. Was ist der Unterschied zwischen "einfacher Bissigkeit" und "ausserordentlicher Bissigkeit"? Was ist der Unterschied zwischen einem "bösartigen Hund" und einem "besonders bösartigen Hund"? Das sind schwierige Abgrenzungsprobleme. Als Juristin habe ich immer gerne klare Voraussetzungen für den Vollzug, und deshalb scheint mir das in der Anwendung relativ schwierig zu sein.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 05.453/2534)
Für den Antrag der Kommission ... 121 Stimmen
Für den Antrag Borer ... 30 Stimmen

Art. 6
Antrag der Kommission: BBl
Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Art. 6a
Antrag der Kommission: BBl

Antrag Borer
Streichen

Art. 6a
Proposition de la commission: FF

Proposition Borer
Biffer

Fehr Mario (S, ZH), für die Kommission: Diesen Antrag verstehe ich jetzt wirklich nicht. Hier geht es um die Kontrolle von Zuchtstätten. Die Kommission schlägt Ihnen vor, dass die zuständige kantonale Behörde bei Verdacht auf Unregelmässigkeiten eine Zuchtstätte kontrollieren kann. Herr Borer will diesen Artikel streichen. Was wäre dann die politische Aussage, jetzt wo wir ein Hundegesetz machen? Die politische Aussage wäre, dass man Zuchtstätten bei Verdacht auf Unregelmässigkeiten nicht kontrollieren soll. Das kann man auch aus liberaler Sicht wirklich nicht befürworten.

Borer Roland F. (V, SO): Herr Kollege Fehr, wäre es angesichts der Tatsache, dass Sie jetzt selber gesagt haben, dass Sie nicht verstehen, was ich mit diesem Antrag will, nicht besser gewesen, Sie hätten dafür gestimmt, dass ich meine Anträge begründen kann? Dann würden Sie nämlich auch verstehen, was ich will. Es ist wirklich eine Katastrophe, wenn ein Parlament ein Geschäft auf diese Art und Weise abhandelt.

Fehr Mario (S, ZH), für die Kommission: Herr Borer, ich weiss nicht, welches genau Ihre Frage war. Aber ich weiss natürlich schon, was Sie mit Ihren Anträgen wollen. Sie wollen dieses Gesetz demontieren, sonst würden Sie nicht jeden Artikel einfach streichen wollen. Sie versuchen systematisch, einen, zwei oder drei Artikel aus diesem Gesetz herauszupflücken, damit Sie nachher eine Mehrheit für eine Ablehnung der Vorlage bekommen. - Es war eine rhetorische Frage, die ich vorher gestellt habe, und es tut mir leid, dass Sie es nicht gemerkt haben.

Rime Jean-François (V, FR): Si je pose des questions, c'est uniquement parce qu'on nous a refusé le débat. Ma question est la suivante: est-ce que vous savez que la très grande majorité des chiens à problèmes proviennent de trafics, notamment avec les ex-pays de l'Est, et d'élevages qu'on ne pourra de toute façon jamais contrôler?

Fehr Mario (S, ZH), für die Kommission: Das haben wir verboten. Noch einmal: Es geht hier wirklich nur darum, dass man jene Zuchtstätten kontrollieren kann, in denen es Unregelmässigkeiten gibt. Es gibt, ehrlich gesagt, keine zurückhaltendere Formulierung. Ich sage Ihnen ganz offen: Persönlich hätte ich auch einer etwas strengeren Regelung zustimmen können. Aber dass Sie diese Regelung, die so zurückhaltend ist, hier auch noch demontieren wollen, das verstehe ich nicht.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Hier habe ich eher Verständnis für den Antrag Borer, denn an sich ist das eine ganz normale Bestimmung im Bereich des Tierschutzes. Wenn irgendwo Unregelmässigkeiten vorkommen, bei einer Zuchtstätte etwa, ist es völlig klar, dass der Staat einschreiten muss. Das ist, glaube ich, auch in Übereinstimmung mit der Kommission. Aber das ist eigentlich eine typische Bestimmung, die in die Tierschutzverordnung gehören würde und nicht hier in dieses Gesetz. Von der Ansiedlung dieser Bestimmung her
AB 2009 N 1136 / BO 2009 N 1136
haben wir hier grundsätzlich und rein juristisch auch Bedenken. Grundsätzlich schadet sie aber auch nicht. Richtig ist, dass der Staat selbstverständlich verpflichtet ist, bei Unregelmässigkeiten einzuschreiten, sei das bei einer Zuchtstätte, sei das bei einem privaten Haushalt. Das ist die Aufgabe der mit dem Vollzug beauftragten Behörden.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 05.453/2535)
Für den Antrag der Kommission ... 98 Stimmen
Für den Antrag Borer ... 58 Stimmen

Art. 7
Antrag der Kommission: BBl
Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Art. 8
Antrag der Kommission: BBl
Antrag des Bundesrates: BBl

Neuer Antrag der Kommission
Abs. 2 Bst. e
Zustimmung zum Antrag des Bundesrates

Antrag Borer
Abs. 1
... für Dienst-, Schutz-, Jagd-, ...
Abs. 2
Streichen

Antrag Prelicz-Huber
Abs. 2 Bst. e
Streichen

Art. 8
Proposition de la commission: FF
Proposition du Conseil fédéral: FF

Nouvelle proposition de la commission
Al. 2 let. e
Adhérer à la proposition du Conseil fédéral

Proposition Borer
Al. 1
... les chiens d'intervention, les chiens de protection, les chiens de chasse ...
Al. 2
Biffer

Proposition Prelicz-Huber
Al. 2 let. e
Biffer

Freysinger Oskar (V, VS), pour la commission: Je trouve un peu étonnant que Monsieur Borer, après que nous avons travaillé pendant un an et demi, consulté 36 000 spécialistes et examiné chaque formulation dans le détail - je peux l'en assurer -, présente au dernier moment des propositions dont le sérieux est à mettre en doute.
Concernant la première: nous avons un catalogue où nous définissons des chiens à usage particulier et, Monsieur Borer, semble-t-il, voudrait réduire ce catalogue. Il me semble quand même que les chiens d'aveugle sont quelque chose d'utile!
Ensuite, vouloir biffer l'alinéa 2 est incroyable: l'armée, le Corps des gardes-frontière, la police et les entreprises de sécurité ont quand même besoin d'avoir des chiens dressés pour une fonction particulière! Ils vont devoir, à un certain moment, maîtriser un criminel; vous ne pouvez quand même pas les priver de leur instrument de travail. Ces chiens sont sous contrôle: ce ne sont pas ces chiens qui mordent les enfants et qui causent des dégâts. Ils sont parfaitement bien tenus, dressés, et ils sont utilisés dans un cadre défini par la loi.

Rime Jean-François (V, FR): J'aurais une question à propos de l'article 8 alinéa 1. J'aimerais savoir ce que la commission a dans l'idée en écrivant: "Le Conseil fédéral émet des dispositions sur la détention des chiens utilisés à des fins particulières ..." Comme je suis chasseur, et également conducteur de chiens de sang, cela m'intéresse quand même de savoir dans quelle direction on va aller.

Freysinger Oskar (V, VS), pour la commission: Ce sont des chiens qui ne sont pas à usage général, ce sont des chiens qui ont un usage particulier. Le Conseil fédéral peut, dans l'ordonnance, définir certaines règles spécifiques à la tenue de ces chiens selon leur usage particulier, c'est tout. Par exemple les chiens d'aveugle, les chiens de thérapie, les chiens de sauvetage: ce sont des fonctions vraiment très spécifiques. Par rapport à la fonction spécifique qui leur est demandée, le Conseil fédéral peut émettre des règles spécifiques. C'est tout, ce n'est rien de plus. Pour leur fonction de chiens de compagnie, non; mais oui pour la fonction spécifique.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Schon nach der heute geltenden Tierschutzverordnung ist die Ausbildung zum Schutzdienst bei Sporthunden zulässig. Die Kommission hat deshalb auf Antrag des Bundesrates Absatz 2 ergänzt, dass eben auch mit diesem Hundegesetz die Ausbildung im Schutzdienst zulässig ist, wenn diese Hunde für sportliche Wettkämpfe vorgesehen sind. Der Schutzdienstsport ist eine wichtige ausserdienstliche Trainingsmöglichkeit für die Hundestaffeln der Armee, des Grenzwachtkorps und der Polizei. Diese Schutzdienst-Wettkämpfe dienen auch der Auswahl geeigneter Zuchthunde.
Deshalb bitten wir Sie, hier dem Bundesrat zu folgen.

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 05.453/2537)
Für den neuen Antrag der Kommission ... 133 Stimmen
Für den Antrag Prelicz-Huber ... 20 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 05.453/2536)
Für den neuen Antrag der Kommission ... 121 Stimmen
Für den Antrag Borer ... 30 Stimmen

Art. 9, 10
Antrag der Kommission: BBl
Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Art. 11
Antrag der Kommission: BBl

Antrag Hochreutener
Wer einen Hund hält, muss für diesen eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million Franken (eventuell 2 Millionen) abschliessen.

Art. 11
Proposition de la commission: FF

Proposition Hochreutener
Le détenteur d'un chien doit conclure une assurance responsabilité civile prévoyant une couverture de 1 million de francs (éventuellement de 2 millions) au minimum.

Fehr Mario (S, ZH), für die Kommission: Der Antrag Hochreutener setzt einfach eine Minimalgrenze. Die Kommission hätte diese Entscheidung dem Bundesrat überlassen. Wie auch immer Sie entscheiden - das Hundegesetz wird gut werden.
AB 2009 N 1137 / BO 2009 N 1137

Hochreutener Norbert (CEg, BE): Darf ich Ihnen eine Frage stellen? Wenn Sie es genau lesen, ist es eine Minimalgrenze, das zum Ersten. Haben Sie, zum Zweiten, vielleicht Folgendes bemerkt, auch wenn ich es jetzt leider nicht begründen kann: Ich bin nicht gegen eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Hundehalter, aber ich möchte das ganz einfach gestalten, nämlich in der Privathaftpflichtversicherung und nicht als neue, zusätzliche Hundehaftpflichtversicherung, was viel teurer und aufwendiger ist.

Fehr Mario (S, ZH), für die Kommission: Ich habe Ihnen nicht unterstellt, Sie seien gegen das Hundegesetz oder gegen die obligatorische Haftpflichtversicherung. Ich habe ausdrücklich gesagt, man kann es so oder so beschliessen. Die Kommission hat sich dafür entschieden, diese Kompetenz dem Bundesrat zu geben. Der Bundesrat könnte es übrigens auch so regeln, wie Sie es jetzt dargestellt haben. Ich gehe davon aus, dass im Bundesrat vernünftige Leute sitzen, die es so regeln würden, wie Sie es vorschlagen. Von daher kann man beim Antrag der Kommission bleiben, weil die Regelung sonst zu detailliert ist.
Aus liberaler Sicht würde ich Ihnen also vorschlagen, bei der Kommission und beim Bundesrat zu bleiben.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Wir haben heute die Situation, dass praktisch alle Bundesgesetze, die ein Versicherungsobligatorium vorsehen, jeweils eine Delegation an den Bundesrat planen, was die Mindestversicherungssumme betrifft. Das hat den Vorteil, dass der Bundesrat auch eine Anpassung der Summen vornehmen kann, ohne dass damit jeweils eine Gesetzesrevision verbunden ist.
Herr Hochreutener hat aber, was die Summe betrifft, mit der Höhe - ob es jetzt 1 Million oder 2 Millionen Franken sind - sicher absolut angemessen entschieden; im Strassenverkehr haben wir ja 5 Millionen. Problematischer ist für uns, dass er dann Absatz 2 streicht. Damit wird eben dem Bundesrat der Spielraum, gewisse Risiken von der Deckung auszuschliessen, genommen. Hier wäre natürlich auch eine gewisse Flexibilität nötig, weil gerade bei Sachschäden, die der Hundehalter oder die Hundehalterin oder Angehörige von ihnen erleiden, jeweils unterschiedliche Risiken und damit unterschiedliche Deckungssummen betroffen sind.
Wir würden, wenn Sie dem zustimmen - ich würde mich dem Antrag nicht grundsätzlich widersetzen -, auf jeden Fall vorschlagen, dass diese Problematik dann im Zweitrat noch untersucht werden müsste. Sonst werde ich gegen diese Anhebung auf Gesetzesstufe keinen Widerstand leisten.

Noser Ruedi (RL, ZH): Frau Bundesrätin, ich habe Ihren Ausführungen sehr gut zugehört und begreife, dass es vermutlich sinnvoll ist, dass die Minimalsumme in der Kompetenz des Bundesrates ist und jeweils angepasst werden muss. Aber ich möchte Ihnen folgende Frage stellen: Wenn man Artikel 11 Absatz 1 liest, dann kommt man zum Schluss, dass es eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung braucht. Wenn Sie den Antrag Hochreutener lesen, dann kommen Sie zum Schluss, dass das in der Standard-Privathaftpflicht gelöst werden kann. Das ist für mich die Hauptdifferenz zum Gesetz. Wie sehen Sie diesen Punkt?

Leuthard Doris, Bundesrätin: Ja, das ist natürlich grundsätzlich so. Das entspricht aber der Lösung, die der Bundesrat in die Vernehmlassung im Rahmen der OR-Revision gegeben hat. Dort hatten wir grundsätzlich eine privatrechtliche Lösung. Aber hier, mit der Formulierung von Herrn Hochreutener, entfällt eben die Möglichkeit, bestimmte Risiken von der Deckung auszuschliessen. Das wäre dann eben auch privatrechtlich eine Einschränkung beim Abschluss einer Police. Es müssten nach unserer jetzigen Auffassung beim Antrag Hochreutener sämtliche Risiken abgedeckt sein.
Wir möchten gerne nochmals prüfen, ob das so interpretiert werden kann oder muss oder ob das trotzdem eine privatrechtlich veränderte Lösung zulassen würde.

Hochreutener Norbert (CEg, BE): Frau Bundesrätin, mit der Formulierung der Kommission in Absatz 2 - für Absatz 1 hat Herr Noser den Unterschied vorhin sehr gut dargelegt - würde der Bundesrat quasi Produktegestaltung in einem Versicherungsbereich machen. Er macht sonst nirgends im Versicherungswesen Produktegestaltung. Stellen Sie sich das vor: Der Bundesrat muss sagen, was wie versichert werden soll! Ist das stufengerecht? Finden Sie es wirklich bundesratswürdig, diese Details zu regeln? Ist das stufengerecht? Oder wollen Sie es lieber der Versicherungswirtschaft überlassen, das in der allgemeinen Privathaftpflichtversicherung zu regeln?

Leuthard Doris, Bundesrätin: Herr Hochreutener, Sie hätten jetzt wahrscheinlich noch Ihre Interessenbindung offenlegen müssen. Aber grundsätzlich denke ich, dass es in diesem Bereich einfach Risiken gibt, an deren Deckung kein öffentliches Interesse besteht. Wenn Sie diese Deckung als Zusatzversicherung anbieten wollen, ist Ihnen das selbstverständlich unbenommen.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 05.453/2538)
Für den Antrag Hochreutener ... 95 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 65 Stimmen

Art. 12
Antrag der Kommission: BBl
Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Art. 13
Antrag der Kommission: BBl

Antrag Borer
Streichen

Art. 13
Proposition de la commission: FF

Proposition Borer
Biffer

Fehr Mario (S, ZH), für die Kommission: Mit diesem Antrag will Herr Borer nicht mehr und nicht weniger, als das Recht der Kantone beschneiden, eine weiter gehende Gesetzgebung zu machen. Nationalrätin Kathy Riklin hat heute Morgen sehr eindrücklich den Werdegang dieses Gesetzes geschildert und dargelegt, dass der Bundesgesetzgeber in der Tendenz zu spät kommt und dass deshalb viele Kantone bereits legiferiert haben.
Sie würden, wenn Sie diesem Antrag Borer zustimmen, mit einem Federstrich sämtliche kantonalen Gesetzgebungen, die über das hinausgehen, was wir heute beschliessen, zunichtemachen. Konkret würde das heissen, dass Sie die Hälfte der Kantone, unter anderem auch den Kanton Solothurn, aus dem Herr Borer kommt, vom Bund her dazu zwingen würden, auf eine weiter gehende Hundegesetzgebung zu verzichten. Meines Erachtens ist das aus föderalistischer Sicht unhaltbar. Ich glaube, ganz ehrlich gesagt, nicht, dass Sie nach dem heutigen Tag in Ihre Wahlkreise - insbesondere dorthin nicht, wo eine Volksabstimmung stattgefunden hat - zurückgehen und erklären könnten, wie Sie hier per Zwang die kantonale Polizeihoheit in einem ganz erheblichen Masse beschnitten haben.
Ich bitte Sie sehr, diesen Antrag Borer abzulehnen. Er ist unföderalistisch, und er ist undemokratisch, er beschneidet die Kantone in ihrer Polizeihoheit. So etwas dürfen wir hier als Bundesgesetzgeber nicht beschliessen.

Freysinger Oskar (V, VS), pour la commission: Quelle est la situation? Au fond, c'est qu'il y a sept ou huit cantons qui n'ont pas de réglementation; donc eux peuvent facilement se satisfaire de celle qui leur est maintenant proposée. Il y a
AB 2009 N 1138 / BO 2009 N 1138
sept ou huit cantons qui ont quelque chose de tout à fait comparable au projet que nous examinons. Donc cela signifie que, pour les deux tiers des cantons, cela ne pose pas de problème. Là où ça pose problème, c'est que certains cantons ont organisé des scrutins populaires: Genève, Zurich. Dans ces cantons, une majorité populaire quand même assez forte s'est dégagée du scrutin pour l'interdiction de races particulières, avec une liste de chiens interdits - ce qui est aussi le cas en Valais par exemple.
La présente loi, pragmatique, libérale, est compatible, je crois, avec toutes les législations cantonales existantes. Les cantons qui sont allés plus loin vont, dans un premier temps, maintenir leur législation. Mais, étant donné le trend partout où on a introduit des listes de races interdites - parce que c'est principalement ça qui pose problème - la question est l'interdiction ou non de certaines races sur la base de listes établies. On s'est aperçu, et des études faites en Allemagne et en Grande-Bretagne le démontrent, que l'interdiction de races n'avait représenté absolument aucune amélioration au niveau des morsures, parce que, évidemment, il y a d'autres races, des croisements, 60 pour cent de croisements. J'ai l'impression que dans un deuxième temps ces cantons-là vont revenir sur une position de repli et que la position de repli idéale, c'est le projet de loi que nous examinons maintenant. Mais les forcer maintenant à abandonner leur législation, il est clair que ça risque d'engendrer une réaction très forte au niveau de la population et que c'est comme un déni de démocratie.
Alors il est vrai qu'en tant que fédéraliste, j'hésite quand même un peu à aller aussi loin.

Pfister Theophil (V, SG): Herr Kollege Freysinger, glauben Sie wirklich im Ernst daran, dass die Kantone ihre Gesetze anpassen werden, wenn Artikel 13 in diesem Gesetz stehenbleibt?

Freysinger Oskar (V, VS), pour la commission: Oui, j'en suis convaincu, par le simple fait qu'il existe maintenant également un moyen qui protège mieux contre les agressions des chiens. Ce moyen est nouveau sur le marché, il date d'une semaine. Je pense qu'une fois que ce moyen sera réellement popularisé, cela constituera un argument. On s'apercevra tout à coup qu'à Genève et à Zurich les cas de morsures ne diminuent pas - voire qu'ils augmentent - et on comprendra donc à ce moment-là que les listes de races interdites sont inutiles. Rien n'empêche ces cantons de simplement s'aligner sur la législation fédérale pour qu'on ait quelque chose de plus ou moins unifié dans le pays. Je crois que c'est le trend qui va prendre forme. J'ai confiance dans l'intelligence et le pragmatisme des gouvernements cantonaux.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Die beiden Kommissionssprecher haben meine Argumente vorweggenommen. Es braucht, wenn Sie jetzt schon ein Bundesgesetz installieren, auch die Möglichkeit, dass die Kantone natürlich weiter gehende Vorschriften erlassen können. Elf Kantone haben dies bereits heute getan, wie bereits dargelegt. Sie haben weiter gehende Bestimmungen als in diesem Gesetz. Für mich ist es vor allem der Respekt vor dem Volkswillen. In einigen Kantonen hat die Bevölkerung weiter gehenden Vorschriften zugestimmt, und deshalb ist es in einem Rechtsstaat, in einem Staat, wo der Souverän das letzte Wort hat, richtig, dass wir das ernst nehmen und den Kantonen diese weiter gehenden Bestimmungen ermöglichen.
Ich bitte Sie daher, den Antrag Borer abzulehnen.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 05.453/2539)
Für den Antrag der Kommission ... 115 Stimmen
Für den Antrag Borer ... 48 Stimmen

Art. 14
Antrag der Kommission: BBl

Antrag Borer
Titel
... und Haltung übersteigert aggressiver Hunde

Art. 14
Proposition de la commission: FF

Proposition Borer
Titre
... et détention de chiens excessivement agressifs

Freysinger Oskar (V, VS), pour la commission: L'intitulé proposé par la commission pour l'article 14 est "Sélection en élevage, importation et détention de chiens dangereux". Monsieur Borer propose quant à lui: "Sélection en élevage, importation et détention de chiens excessivement agressifs". C'est juste un problème de vocabulaire. Vaut-il mieux écrire "chiens dangereux" ou "chiens excessivement agressifs"? Alors là, je dois avouer que je ne sais trop que dire. Cette proposition a pour but d'éviter de coller l'étiquette "dangereux" aux chiens, j'imagine, en précisant qu'ils peuvent être seulement "excessivement agressifs". Franchement, je peux me contenter de l'autre formulation. Cela revient à peu près au même au niveau du contenu. C'est simplement un problème de formulation différente, de définition, mais pour moi les deux versions sont plausibles.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Der Antrag Borer betrifft tatsächlich nur den Titel, ob man "gefährlich" oder "übersteigert aggressiv" sagt. Es ist ein minimaler Unterschied; wir können auch mit dem Antrag Borer leben.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 05.453/2540)
Für den Antrag der Kommission ... 112 Stimmen
Für den Antrag Borer ... 54 Stimmen

Art. 15
Antrag der Kommission: BBl

Antrag Borer
Abs. 1 Bst. b
Streichen

Art. 15
Proposition de la commission: FF

Proposition Borer
Al. 1 let. b
Biffer

La présidente (Simoneschi-Cortesi Chiara, présidente): La proposition Borer à l'article 15 a été retirée.

Angenommen gemäss Antrag der Kommission
Adopté selon la proposition de la commission

Art. 16-18
Antrag der Kommission: BBl
Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 05.453/2542)
Für Annahme des Entwurfes ... 97 Stimmen
Dagegen ... 72 Stimmen
AB 2009 N 1139 / BO 2009 N 1139

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