Nationalrat - Sommersession 2009 - Elfte Sitzung - 09.06.09-08h00
Conseil national - Session d'été 2009 - Onzième séance - 09.06.09-08h00

08.036
Gegen Tierquälerei
und für
einen besseren
Rechtsschutz
der Tiere
(Tierschutzanwalt-Initiative).
Volksinitiative
Contre les mauvais traitements
envers les animaux et pour
une meilleure protection juridique
de ces derniers (Initiative
pour l'institution d'un avocat
de la protection des animaux).
Initiative populaire
Erstrat - Premier Conseil
Botschaft des Bundesrates 14.05.08 (BBl 2008 4313)
Message du Conseil fédéral 14.05.08 (FF 2008 3883)
Nationalrat/Conseil national 09.06.09 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 11.06.09 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 09.09.09 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 25.09.09 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 25.09.09 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses (BBl 2009 6651)
Texte de l'acte législatif (FF 2009 6007)

Kunz Josef (V, LU), für die Kommission: Die Volksinitiative "gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere", die am 26. Juli 2007 eingereicht wurde, verlangt, die Bundesverfassung wie folgt zu ändern: Artikel 80 der Bundesverfassung soll mit einem Absatz 4 und einem Absatz 5 ergänzt werden. Absatz 4 soll lauten: "Der Bund regelt den Rechtsschutz von Tieren als empfindungsfähigen Lebewesen." Absatz 5 soll lauten: "In Strafverfahren wegen Tierquälerei oder anderen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz vertritt eine Tierschutzanwältin oder ein Tierschutzanwalt die Interessen der misshandelten Tiere. Mehrere Kantone können eine gemeinsame Tierschutzanwältin oder einen gemeinsamen Tierschutzanwalt bestimmen."
Die WBK des Nationalrates hat nach der Anhörung der Vertreter des Initiativekomitees vom Schweizer Tierschutz am 20. November 2008 die Volksinitiative, auch Tierschutzanwalt-Initiative genannt, beraten. Die Initiative verlangt - wie gesagt - eine Ergänzung von Artikel 80 der Bundesverfassung und will damit eine Verbesserung der Stellung des Tieres in der schweizerischen Rechtsordnung bewirken. So soll der Bund den Rechtsschutz von Tieren als empfindungsfähigen Lebewesen regeln. Die Interessen von misshandelten Tieren sollen in Strafverfahren wegen Tierquälerei durch einen Tierschutzanwalt vertreten werden.
Die WBK beschloss einstimmig, die Möglichkeit einer Regelung der Anliegen der Tierschutzanwalt-Initiative auf Gesetzesstufe zu prüfen, bevor sie sich zur Volksinitiative äusserte. Sie beauftragte die Verwaltung, entsprechende Möglichkeiten auszuarbeiten. An ihrer Sitzung vom 20. Januar 2009 nahm die WBK Kenntnis von zwei von der Verwaltung ausgearbeiteten Vorschlägen, die Anliegen der Initiative nicht auf Verfassungs-, sondern auf Gesetzesstufe zu regeln. Die WBK des Nationalrates beschloss mit 16 zu 8 Stimmen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der WBK des Ständerates, in Form der Kommissionsinitiative 09.401, "Wahrung der Interessen von geschädigten Tieren in Strafverfahren", einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative zu machen; dies ohne bereits einen Beschluss bezüglich der Varianten zu treffen.
Dies hätte bedeutet, der Bundesversammlung eine Vorlage zu unterbreiten, welche dem Bund ermöglicht hätte, die Kantone zur Einsetzung einer Behörde zu verpflichten, welche im Strafverfahren die Interessen der geschädigten Tiere wahrt. Dieser Entscheid setzte aber, wie gesagt, die Zustimmung der WBK-SR voraus. Mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung entschloss sich die WBK-SR aber, dem Beschluss ihrer Schwesterkommission nicht zu folgen.
Die Mehrheit der Schwesterkommission ist der Ansicht, dass die heutigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere die neue Strafprozessordnung, den Kantonen bereits die Möglichkeit biete, eine Behörde oder einen Tieranwalt vorzusehen. Eine Minderheit anerkennt aber die Rechtsstellung und die Mängel im Tierschutzgesetz.
Die WBK-NR schliesst sich bei dieser Ausgangslage der Haltung des Bundesrates an, nämlich, die Volksinitiative sei abzulehnen. Hauptgrund hierfür ist, nicht in die Kompetenzen der Kantone zusätzlich eingreifen zu wollen. Die Kantone haben ja die Möglichkeit, Vorkehrungen im Sinn der Volksinitiative zu treffen. Diese Möglichkeit wird noch grösser mit dem Inkrafttreten der neuen Schweizerischen Strafprozessordnung im Jahre 2011.
Auch der Bundesrat hat bei seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass seit September 2008 das Tierschutzgesetz in Kraft ist, welches Verbesserungen beim Vollzug des Tierschutzrechtes bringt. Deren Umsetzung bringt dem Tier weit mehr als die Einsetzung von Tieranwälten. So müssen beispielsweise seit September 2008 die kantonalen Vollzugsbehörden Strafanzeige erstatten, wenn sie einen vorsätzlichen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz feststellen.
Die WBK empfiehlt Ihnen aus all diesen Gründen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen; und zwar mit 9 zu 6 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Ich bitte Sie also, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.

Perrinjaquet Sylvie (RL, NE), pour la commission: Les travaux de la Commission de la science, de l'éducation et de la culture sur l'initiative populaire "pour l'institution d'un avocat de la protection des animaux" ont connu des divergences certaines avec ceux de la commission soeur du Conseil des Etats. En effet, très rapidement, notre commission a eu la certitude que, posée comme telle, la question aurait de bonnes chances en votation populaire et qu'alors une inscription dans la Constitution fédérale en résulterait, ce que personne ne souhaitait alors. Cette certitude demeure aujourd'hui encore.
A l'exception d'une minorité formée de membres du groupe UDC, la commission a estimé qu'une simple non-entrée en matière ne suffirait pas, et elle a par conséquent proposé un contre-projet indirect sous forme de l'ajout d'un article dans la loi sur la protection des animaux. La question était ainsi ramenée au niveau législatif, ce qui du point de vue juridique était nettement plus acceptable. Les signaux venant des milieux de la défense des animaux étaient également plutôt positifs, ceux-ci se déclarant prêts à accepter une telle solution négociée, voire même à retirer leur initiative populaire.
Hélas! la commission soeur du Conseil des Etats a rejeté la proposition de notre commission, avec pour argument essentiel que l'actuelle loi sur la protection des animaux offre suffisamment de possibilités aux cantons pour agir. Après moult discussions et avis très partagés, notre commission a maintenu son cap et vous a soumis il y a quelques semaines, lors de la session de printemps, une initiative parlementaire dont le but est de servir de contre-projet indirect à cette initiative populaire. Notre démarche n'a pas trouvé grâce à vos yeux, et c'est par 91 voix contre 64 que vous l'avez rejetée.
Arrivés aujourd'hui à un point de non-retour, nous souhaitons rappeler ici quelques arguments qui plaidaient en faveur d'une intervention et qui demeurent valables: les insuffisances dues aux pratiques pénales extrêmement différentes d'un canton à l'autre; les dispositions parfois lacunaires dans la législation de certains cantons; le besoin d'harmoniser au mieux les dispositions du droit cantonal en la matière. La différence est qu'aujourd'hui, nous ne disposons plus d'aucune alternative pour y répondre, et la grande majorité des membres de la commission le regrettent vivement. Nous ne pouvons dire que oui ou non à l'initiative populaire qui, de l'avis de tous les membres de la commission, va trop loin au niveau constitutionnel.
La minorité qui, au départ, ne souhaitait pas forcément l'acceptation de cette initiative populaire et qui était prête à
AB 2009 N 1140 / BO 2009 N 1140
soutenir activement le contre-projet indirect se rallie aujourd'hui aux initiants. Elle a d'ores et déjà fait savoir qu'elle s'engagerait dans la campagne en faveur du oui.
Finalement, animée de nombreux sentiments contradictoires, c'est par 9 voix contre 6 et 7 abstentions - un score qui en dit long sur la tâche qui nous attend au moment de la votation populaire - que la commission vous demande de recommander le rejet de cette initiative populaire sans contre-projet et de bien considérer la signification et la portée d'une disposition qui prévoit l'instauration d'un avocat pour animaux dans la Constitution. La commission vous remercie de suivre sa proposition.

Bruderer Pascale (S, AG): Es ist noch nicht lange her, da verging sich jemand im Kanton Basel-Landschaft an drei Kälbchen derart schwer, dass zwei der drei Kälbchen der zugefügten inneren Verletzungen wegen qualvoll sterben mussten. Der Mann kam mit einer Busse von 1500 Franken davon. Dabei sähe das Tierschutzgesetz für schwere Tierquälerei bis zu drei Jahre Gefängnis vor.
Das ist nicht das einzige Urteil, welches aufhorchen und welches aufschrecken lässt. Ich möchte Sie aber mit weiteren Beispielen verschonen, mit Beispielen, die zeigen, wieso es Handlungsbedarf bei der Umsetzung und beim Vollzug der Tierschutzgesetzgebung gibt. Es sind Beispiele, die zeigen, wieso es den Tierschutzanwalt, die Tierschutzanwältin eben braucht.
Wer die Tierschutz-Gerichtsurteile zum Beispiel auf den Listen des Schweizer Tierschutzes (STS) oder der "Stiftung für das Tier im Recht" durchliest, erlebt ein Wechselbad der Gefühle, so jedenfalls ergeht es mir. Einerseits ist es erschreckend, es ist grausam, was Menschen Tieren antun. Dazu kommt andererseits ein unsäglicher Ärger darüber, wie nachlässig, wie milde die Strafverfolgungsbehörden allzu oft mit Tierquälern und Tierquälerinnen - es sind jedoch meistens Männer - umgehen. Auch Tiere haben ihre Würde und Rechte, und wir sind es ja, die deshalb für eine sinnvolle und eine angemessene Tierschutzgesetzgebung gesorgt haben. Nun können und sollten wir doch die Augen nicht davor verschliessen, wenn es beim Vollzug zu so gravierenden Problemen kommt.
Die SP-Fraktion hätte es ganz klar begrüsst, wenn wir uns des Anliegens auf Gesetzesebene angenommen hätten. Ihre WBK war dazu bereit, nicht aber unser Rat. Das ist sehr bedauerlich, wie vorher bereits die Berichterstatterin französischer Sprache betont hat. Umso mehr braucht es jetzt aber gemäss Meinung unserer Fraktion die Initiative "gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere". Der Tierschutzanwalt bzw. die Tierschutzanwältin ist nicht nur eine notwendige, sondern auch eine wirksame und vor allem - darauf möchte ich noch kurz eingehen - eine effiziente Institution. Dies belegen nicht zuletzt die Erfahrungen mit dem Tieranwalt im Kanton Zürich, welcher jährlich rund 80 000 Schweizer Franken kostet, was 0,08 Prozent der kantonalen Ausgaben für die Strafverfolgung gegen Erwachsene entspricht.
Übrigens nimmt die Initiative Rücksicht auf kleine Kantone. Diese können bei Bedarf zusammenspannen, also einen Tierschutzanwalt, eine Tierschutzanwältin und die entsprechenden Kosten teilen. Vergessen wir nicht: Tierschutzanwälte und Tierschutzanwältinnen bewirken einer deutlichen Entlastung der kantonalen Veterinärämter, die heute im Zusammenhang mit Tierquälereien enorm viel Zeit aufwenden müssen und die oft zeitlich und personell, aber auch inhaltlich überfordert sind. Dabei möchte ich erwähnen, dass es auch für die Polizei und die Gerichte kein Leichtes ist, Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung als solche zu erkennen. Die Kompetenz eines Tierschutzanwaltes bzw. einer Tierschutzanwältin wäre deshalb wichtig. Deshalb ist die Initiative aus meiner Sicht eine Verbesserung, die eigentlich auch von den Behörden begrüsst werden müsste.
Der Tierschutzanwalt, die Tierschutzanwältin wird einen wesentlichen Beitrag leisten, den Rechten der Tiere mehr Achtung zu verschaffen und - das vor allem - für griffige Vollzugsstrukturen im Tierschutz zu sorgen. Das sind Anliegen, die an und für sich über die Parteigrenzen hinaus mehrheitsfähig sein sollten. Es sind auch Anliegen - das erfuhr ich selber, als ich für die Initiative Unterschriften sammelte -, die der breiten Bevölkerung am Herzen liegen. Dass auch in der Kommission die Situation nicht ganz so klar ist, zeigen die sieben Enthaltungen bei neun ablehnenden und sechs zustimmenden Stimmen.
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie gemeinsam mit der Kommissionsminderheit um Unterstützung der Volksinitiative.

Gadient Brigitta M. (BD, GR): Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, diese Volksinitiative, welche verlangt, dass in Strafverfahren wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz ein spezieller Tieranwalt die Interessen der misshandelten Tiere vertritt, zur Ablehnung zu empfehlen.
Das Anliegen, einen solchen Tieranwalt in unsere Rechtsordnung einzuführen, ist ja nicht neu. Dabei hat sich unser Parlament bereits mehrfach dafür ausgesprochen, dass Tieranwälte möglich sein sollen, auch möglich sind, aber die Regelung eben nach dem Willen und den Bedürfnissen der Kantone erfolgen soll. Das widerspricht in keiner Art und Weise der Forderung, dass Tiere einen besonderen Schutz geniessen müssen, umso mehr, als wir ja im neuen Tierschutzgesetz bereits vorgesehen haben, dass es in jedem Kanton eine kantonale Fachstelle für Tierschutz geben muss.
Die besondere Rechtsstellung der Tiere ist in unserer Bundesverfassung geregelt, und Verstösse gegen das Tierschutzgesetz werden von Amtes wegen verfolgt. Die zuständigen Behörden müssen bei jedem festgestellten Verstoss Anzeige erstatten. Die Strafbehörden sind dann verpflichtet, alle Straftaten, die sie bei ihrer amtlichen Tätigkeit festgestellt haben oder die ihnen gemeldet wurden, entweder selbst zu verfolgen oder sie der zuständigen Behörde anzuzeigen. Verfolgung und Beurteilung strafbarer Handlungen sind aber Sache und Zuständigkeit der Kantone. Diese verfügen über die nötigen Instrumente, um die Forderungen der Initiative in die Praxis umzusetzen.
Bis jetzt haben drei Kantone die Institution eines Tieranwalts in unterschiedlicher Form in ihre Rechtsordnung aufgenommen. Die Pflicht zur Einführung der Institution eines Tieranwalts würde aber in unnötiger Weise in die Organisationsfreiheit der Kantone eingreifen und wäre auch ein Widerspruch in unserer Rechtssystematik.
Die neue Strafprozessordnung sieht nun vor, dass entweder eine spezialisierte Staatsanwaltschaft für die Verfolgung von Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz eingerichtet werden kann, oder dann besteht die Möglichkeit, dass eine Behörde eingesetzt wird, die die öffentlichen Interessen wahrt. Die Kantone können auch gemeinsame Staatsanwaltschaften einsetzen oder interkantonale Verträge abschliessen und damit gemeinsame Lösungen vorsehen, was vor allem für die kleineren Kantone natürlich eine wichtige Möglichkeit darstellt.
Entgegen der Auffassung der Initiantinnen und Initianten sind wir der Meinung, dass eine wirkungsvolle Verfolgung von Straftaten so möglich ist und eine zusätzliche Regelung, wie sie die Initiative verlangt, nicht nötig ist. Noch einmal: Die Kantone haben bereits heute die Möglichkeit, Vorkehrungen im Sinne der Initiative zu treffen. Die heute in den verschiedenen Kantonen bestehenden Unterschiede werden zudem zweifellos durch die mit der Strafprozessordnung eingeführten neuen rechtlichen Instrumente verringert werden. Auch die Effizienz der Strafverfolgung wird verbessert werden, indem eben Unterschiede bei der Verfolgung von Verstössen, die heute bestehen und die nicht wünschbar sind, verringert werden.
Die heutige gesetzliche Regelung, insbesondere dann auch die neue Strafprozessordnung, bietet den Kantonen die Möglichkeit, eine Behörde oder einen Tieranwalt vorzusehen, die oder der bei Verstössen gegen das Tierschutzgesetz das Interesse der Tiere im Strafverfahren wahrt. Die Initiative ist deshalb nicht nötig, und sie ist unseres Erachtens auch nicht der unserem Rechtssystem entsprechende Weg.
AB 2009 N 1141 / BO 2009 N 1141
Die BDP-Fraktion beantragt Ihnen deshalb mit unserer Kommission und mit dem Bundesrat, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.

Noser Ruedi (RL, ZH): Wie mehrmals angetönt, hat die Institution des Tieranwaltes hier im Rat eine relativ lange Geschichte. Die einen oder anderen mögen sich noch daran erinnern, dass wir in der letzten Legislaturperiode ein neues Tierschutzgesetz in Kraft gesetzt haben; dies aufgrund einer Initiative des Tierschutzes, die sehr, sehr viele Forderungen aufgestellt hatte. Wir haben diese Forderungen damals geprüft, mit den Initianten intensiv verhandelt und einen gangbaren Weg gefunden, indem wir mit dem Tierschutzgesetz einen Gegenvorschlag vorgelegt haben.
Wenn Sie sich die alte Initiative und das heute geltende Tierschutzgesetz vornehmen, werden Sie feststellen, dass praktisch alle Punkte jener Initiative aufgenommen worden sind, mit Ausnahme des Tieranwaltes. Die Initianten hatten sich damit einverstanden erklärt. Nach Inkrafttreten des neuen Tierschutzgesetzes ist jedoch, vom gleichen Absender, postwendend eine neue Initiative auf den Tisch gekommen, mit der die Einführung eines Tieranwaltes gefordert wird.
Öffentliche Organisationen, die sich dem Tierschutz widmen und so mit ihren Spendengeldern umgehen, haben einfach zu viel Geld, sonst könnten sie sich solche Dinge nicht leisten. Sie hätten nämlich auch an der ersten Initiative festhalten und diese vors Volk bringen können. Das wollten sie aber nicht tun. Das ist der erste Punkt, der etwas zu denken gibt.
Der zweite Punkt: Wir haben damals im Tierschutzgesetz die Einführung eines Tieranwaltes abgelehnt, nicht zuletzt, weil es in den Kantonen ja sehr gute und sehr weitgehende Lösungen gibt und weil die Eidgenössische Strafprozessordnung debattiert wurde. Sie mögen sich vielleicht noch an jene Debatte erinnern: Es gab hier im Rat Anträge, die den Tieranwalt für obligatorisch erklären wollten. Unser Rat lehnte ein solches Obligatorium ab und überliess es den Kantonen: Die Kantone können es so machen, wie sie es für richtig erachten. Hüben wie drüben, also bei den Tierschutzfreunden wie bei jenen, die vielleicht etwas weniger tierschutzfreundlich eingestellt sind, ist diese Lösung eigentlich für gut befunden worden. Überall werden die kantonalen Lösungen für ideal angesehen. Auf meine banale Frage, warum sie denn nicht auf kantonaler Ebene kämpften - sodass man dort, wo es keine Tieranwälte gibt, solche einsetzt -, antworteten mir die Initianten lakonisch, das bringe ihnen zu viel Aufwand, sie zögen ein Obligatorium vor.
Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zu meinem ersten Punkt: Ich glaube, hier geht es darum, Öffentlichkeitswirkung zu erzielen und Spendengelder zu mobilisieren, und nicht darum, die Forderung nach Tieranwälten in den Kantonen möglichst schnell umzusetzen. Denn Druck in den Kantonen würde hier garantiert helfen, weil alle Parteien dazu mehr oder weniger Ja gesagt haben. Man könnte das sehr schnell umsetzen, ohne den Riesenumweg über eine Volksinitiative zu gehen.
Wir haben uns in der Kommission trotz aller dieser Vorbehalte für offen erklärt, auch noch einen Gegenvorschlag zu prüfen. Nun muss man aber ehrlicherweise sagen: Ein Gegenvorschlag ist eigentlich nur ein Gegenvorschlag, wenn er nicht die Initiative vollzieht, sondern irgendwo ein Kompromiss ist zwischen dem, was man heute hat, und dem, was die Initiative will. Leider sind wir bei aller unserer Gesetzgebung ja schon so weit gegangen, dass es einen solchen Kompromiss nicht geben kann, indem heute alles schon möglich ist, einfach fakultativ auf Kantonsebene. Im Weiteren hat sich die Kommission des Ständerates einem Kompromiss verwehrt.
Nun zu dieser Initiative: Diese Initiative ist eine sehr gefährliche Initiative, weil sie in keiner Art und Weise regelt, ob dieser Staatsanwalt eine öffentliche oder eine private Funktion hat. Ist er ein Privatkläger, oder ist er ein öffentlicher Kläger? Das ist nicht geklärt. Wenn man die Bedenken des Bundesrates in der Botschaft ernst nimmt, kann man durchaus auch auf die Idee kommen, dass aufgrund dieser Verfassungsbestimmung auch Privatkläger möglich sind. Das würde heissen, jeder Mann oder jede Frau, der oder die das Gefühl hat, dass irgendwo ein Tier gequält wird, könnte sich als dessen Anwalt einsetzen, könnte Vereinigungen gründen und könnte dann im Strafprozessverfahren Anträge stellen. Dass dies eine sehr teure Übung wird, ist Ihnen ja klar. Sie können Weiteres dazu in der Botschaft nachlesen, in Kapitel 3.3.2.
Die Initiative ist darum auf jeden Fall zur Ablehnung zu empfehlen, und es ist dem Volk auch klarzumachen, was diese an Gefahren beinhaltet. Wir führen hier nämlich über die Hintertüre so etwas wie ein Verbandsbeschwerderecht im Tierschutz ein. Das ist das, was die Initianten eigentlich wünschen. Dies ist klar abzulehnen. Dass es die Initianten unterlassen haben, in ihrem Initiativtext bezüglich der öffentlichen und der privaten Seite zu präzisieren, ist das Problem der Initianten. Sie haben das anscheinend bewusst nicht gemacht. Denn es wäre ja so einfach gewesen, das Wort "öffentlich" in diesen Verfassungstext einzubauen. Das ist keine sehr schwierige Sache. Man kann also nicht sagen, das sei vergessen gegangen. Es wurde bewusst weggelassen.
In diesem Sinn bin ich der Ansicht: Sobald Anwälte und Richter diesen Text wirklich lesen werden, werden sie feststellen, dass es nicht um das geht, was meine Vorredner gesagt haben, nämlich darum, auf Verfassungsstufe zu verankern, was heute in den Kantonen gut läuft. Um den Punkt geht es nicht, sondern es geht darum, das, was in den Kantonen gut läuft, so zu verstärken, dass in Zukunft jeder Private klagen kann. Ich bin sehr gespannt, wie Sie dann zu vernünftigen Urteilen kommen wollen und wie Sie in vier, fünf Jahren hier drin diese Gesetzgebung beurteilen werden, wenn Sie diese Initiative heute befürworten.
Ich bitte Sie wirklich, heute diese Initiative klar bachab zu schicken, auch als Zeichen an die Vertreter des Tierschutzes, dass sie nicht Jahr für Jahr neue Initiativen einreichen können. Ich bitte Sie, wenn Sie Befürworter sind, bei der Volksabstimmung den Menschen dann auch die Wahrheit darüber zu sagen, was die Initianten wirklich wollen; respektive ich werde versuchen, dann klar zu erläutern, warum diese Initiative abzulehnen ist.

Graf Maya (G, BL): Die grüne Fraktion wird die Volksinitiative "gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere" unterstützen.
Es ist ein altes Anliegen des Tierschutzes und der Tierschützerinnen und Tierschützer, dass die Interessen der geschädigten Tiere in Strafverfahren besser geschützt werden. Dieses Anliegen wurde schon anlässlich der Revision des Tierschutzgesetzes und der Revision der Strafprozessordnung diskutiert und jeweils mit knappen Resultaten im Parlament abgelehnt.
Nun liegt dieses Anliegen in Form einer Volksinitiative des Schweizer Tierschutzes erneut vor. Es ist zu bedauern, dass es auch dieses Mal die Mehrheit des Parlamentes abgelehnt hat, das berechtigte Anliegen mit einem Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe zu verankern, denn dort würde es nämlich hingehören. Somit ist nur noch der Weg über eine Volksabstimmung offen. Hier werden wir Grünen die Initiative für die Einführung von Tierschutzanwälten und Tierschutzanwältinnen unterstützen und den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern diese Initiative zur Annahme empfehlen. Sie hat auch durchaus Chancen, angenommen zu werden, denn die Menschen sind sensibel in Bezug auf Tierquälereien und Tiervernachlässigungen.
Die Vollzugsprobleme bei Strafverfahren sind offenkundig. Dies hat sich leider auch mit dem revidierten Tierschutzgesetz nicht verbessert. In Strafverfahren hat heute nämlich nur der Tierquäler selbst Rechte: Akteneinsichtsrecht, das Recht auf Vertretung durch einen Anwalt und das Recht, ein Urteil anzufechten. Die Geschädigten selbst, nämlich die Tiere und die Tierschutzorganisationen - wenn sie eine Tierquälerei angezeigt haben -, haben diese Rechte nicht. Das ist ungerecht. Es entspricht auch dem Volksempfinden nicht, und es ist mit Sicherheit nicht dazu angetan, den Vollzug des Tierschutzgesetzes zu verbessern. Denken Sie auch daran, dass nur knapp 20 Prozent aller eingeleiteten Strafverfahren
AB 2009 N 1142 / BO 2009 N 1142
überhaupt vor den Richter kommen. Und selbst bei gröbsten Quälereien werden meist geringe Strafen ausgesprochen.
Strafverfahren wie etwa bei Tierversuchshaltungen werden mangels Beweisen sogar oft eingestellt. Wir sind überzeugt, dass die von der Initiative geforderten kantonalen Tierschutzanwälte für Tiere und - das ist uns wichtig - auch für Tierhalterinnen und Tierhalter einen grossen Vorteil bieten. Für Verfahren, in welche Nutz- und Haustiere involviert sind, wird nämlich eine Kompetenzstelle geschaffen. Davon versprechen wir uns eine sachgemässe Rechtsauslegung des Tierschutzrechts, mit der die Strafanzeigen und Meldungen nach dem Grad des Vergehens eingestuft werden. Dies versachlicht die Administrativ- und Strafverfahren; das ist uns ein grosses Anliegen. Gerade in der Landwirtschaft haben wir nämlich ein besonderes Interesse, dass Abklärungen und Massnahmen bei Tierschutzfällen juristisch von besonderen Kenntnissen der Rechtslage begleitet werden. Zwar trat am 1. September 2008 die neue Tierschutzgesetzgebung in Kraft. Doch das bekannte Vollzugsdefizit wird bestehen bleiben, da im administrativen Teil wenig und im Strafbereich praktisch nichts verändert wurde.
Wir Grünen sind daher überzeugt, dass ein Tierschutzanwalt Vertrauen in das Tierschutzrecht schaffen kann und auch den Tierhalterinnen und -haltern dient. Wir unterstützen die Volksinitiative.

Schibli Ernst (V, ZH): Die Haustierhaltung ist ja von der Tierschutzgesetzgebung ebenfalls betroffen. Stellen Sie sich jetzt vor: Eine Person hält ein Tier, pflegt und ernährt dieses Tier perfekt, aber von den Tierschutzvorschriften her muss sie in der Haltung Abstriche machen. Soll dann diese Person durch eine Anzeige kriminalisiert werden, wenn das Tier nicht hundertprozentig nach den Tierschutzvorschriften gehalten wird?

Graf Maya (G, BL): Herr Schibli, dazu möchte ich Ihnen zwei Dinge sagen. Im Kanton Zürich gibt es ja bereits den Tierschutzanwalt, also in Ihrem Kanton. Es sind sehr gute Erfahrungen gemacht worden, weil es eben gerade nicht um eine Kriminalisierung geht, sondern um eine Versachlichung der Diskussion, weil die einzelnen Fälle von einem darauf spezialisierten Tierschutzanwalt oder einer spezialisierten Tierschutzanwältin genau und sicher abgeklärt werden. Es ist dann nicht so, wie es bis jetzt ist, dass sich teilweise auch Leute damit beschäftigen, die von Tierschutzfragen, von Haltungsfragen nichts verstehen. Es gibt Sicherheit in diesem heiklen Bereich.

Bigger Elmar (V, SG): Können Sie verstehen, dass ich es nicht gerne sehe, wenn Sie sich als Bäuerin für die Tieranwälte und nicht für die Landwirte einsetzen? Oder ist es bei Ihnen nicht so, dass man die Probleme eher direkt statt über Anwälte löst? Sind Sie für solche Anwälte, und wollen Sie überhaupt etwas zur Sache beitragen?
Die beste Lösung war bis jetzt immer das direkte Gespräch und nicht der Weg über Anwälte. Das mögen gute Kollegen sein, aber daneben sind wir uns, glaube ich, einig.

Graf Maya (G, BL): Ja, Herr Bigger, man muss hier beim Tierschutzanwalt ganz klar festhalten, dass es nicht darum geht, dass dieser Tierschutzanwalt oder diese Tierschutzanwältin selbst nun Strafverfahren einleitet oder Anzeigen macht. Die Anzeige kommt auf den Tisch dieses Tierschutzanwaltes, wenn sie bereits erfolgt ist. Er leitet diese Gespräche, die ich wie Sie auch befürworte und die in dem von Ihnen dargelegten Fall nicht funktioniert haben.
Es ist ein Vorteil für die Landwirtschaft, und darum setze ich mich dafür ein. Übrigens, auch Biosuisse unterstützt dieses Anliegen. Wenn ein Strafverfahren vorliegt, ist es ein Vorteil, dass dieses Strafverfahren bei einem spezialisierten Anwalt, einer spezialisierten Anwältin sauber abgeklärt wird; dies gibt eine Sicherheit für die Landwirtschaft.

Grin Jean-Pierre (V, VD): Madame Graf, vous avez affirmé que les personnes qui sont censées faire respecter la loi sur la protection des animaux ne connaissaient pas très bien les animaux. Alors cela veut-il dire que les services vétérinaires cantonaux sont incompétents pour faire ce contrôle?

Graf Maya (G, BL): Leider konnten wir ja keinen Gegenvorschlag machen. Ich hätte es sehr begrüsst, wenn wir von diesem Parlament den Auftrag bekommen hätten, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Es hätte dann die Möglichkeit bestanden, in diesem Gegenvorschlag den Kantonen in den Bereichen, in denen der Kantonstierarzt tätig ist, die Kompetenz zu geben, diese anwaltliche Frage zu regeln. Sie haben leider auch mit Ihrem Stimmverhalten hier eine solche Lösung verhindert.

van Singer Christian (G, VD): On a discuté tout à l'heure des chiens dangereux. Vous connaissez tous des exemples de personnes irresponsables qui, ayant dressé leurs chiens de façon à les rendre agressifs, passent entre les gouttes du système judiciaire ou sont condamnées à des peines très légères. Cela ne se passerait pas de la sorte si les animaux avaient aussi un avocat. Pourquoi cela? Vous savez tous qu'à l'heure actuelle, dans la plupart des cantons, les personnes qui commettent des actes cruels envers les animaux ont droit à un avocat, ont accès aux pièces, mais qu'en revanche les animaux ne bénéficient d'aucune défense.
Bien sûr, les chambres auraient pu rédiger un contre-projet comportant des dispositions rédigées avec plus de finesse, comme par exemple celle de confier aux vétérinaires cantonaux la défense des animaux là où il y a des vétérinaires cantonaux actifs. Mais voilà, il n'y a pas de contre-projet. Reste donc cette initiative populaire, qui aura l'avantage de rétablir la situation. Elle aura un effet dissuasif auprès des gens qui ne se comportent pas correctement envers les animaux.
On nous dit que cette initiative va trop loin. En quoi est-ce qu'elle va trop loin? Elle établit simplement une situation correcte. On nous dit que cela va coûter trop cher. Regardez ce qui se passe à Zurich: il n'y a pas de coûts excessifs, il n'y a pas d'utilisation abusive de cette possibilité d'avoir un avocat pour les animaux.
C'est pourquoi, au nom du groupe des Verts, je vous invite à recommander au peuple et aux cantons d'accepter cette initiative.

Müri Felix (V, LU): Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, die Volksinitiative "gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere" zur Ablehnung zu empfehlen.
Ein Nein zur Initiative ist in erster Linie ein Ja zur Autonomie der Kantone. Die Kantone haben schon heute die Möglichkeit, einen Anwalt zur Wahrung der Interessen der Tiere einzusetzen und dürfen in ihrer Organisationsfreiheit nicht weiter eingeschränkt werden. Deshalb ist die Initiative gar nicht nötig. Zudem bringt das revidierte Tierschutzgesetz Verbesserungen, die zur besseren Umsetzung dieser Bestimmungen im Alltag dienen. So müssen etwa die Kantone eine Tierschutzfachstelle unter der Leitung eines Kantonsarztes oder einer Kantonsärztin einrichten.
Schon heute können die Kantone einen Tierschutzanwalt einsetzen. Der Kanton Zürich etwa hat seit 1991 einen Tierschutzanwalt. Und im Kanton St. Gallen vertritt die Behörde die Interessen der Tiere in Strafprozessen. Auch künftig können die Kantone einen öffentlichen Tierschutzanwalt einsetzen oder einen Staatsanwalt für Tierschutzfälle einrichten; das kann durchaus auch überkantonal geregelt sein. Wir wollen keinen Eingriff in die Organisationsautonomie der Kantone.
Da die heutigen Möglichkeiten genügen, empfiehlt die SVP-Fraktion, die Tierschutz-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Häberli-Koller Brigitte (CEg, TG): Ich bedaure sehr, dass wir heute der Volksinitiative keinen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen können.
Der Tierschutz ist unbestritten ein wichtiges Anliegen, und die Chancen dieser Volksinitiative sind als intakt zu
AB 2009 N 1143 / BO 2009 N 1143
beurteilen. In der Kommission hat sich unsere Delegation dafür eingesetzt, dass das Anliegen in adäquater Form in eine Gesetzesbestimmung aufgenommen wird und damit den Initiantinnen und den Initianten die Möglichkeit eingeräumt wird, die Initiative zurückzuziehen.
Im Strafrecht besteht betreffend Tierschutz ein Vollzugsproblem. Die kantonalen Unterschiede sind hier doch erheblich. Mit einer entsprechenden Gesetzesbestimmung hätten die Kantone eine Stelle bezeichnen müssen, welche im Strafverfahren die Interessen von geschädigten Tieren wahrt. Dies wäre massvoll und leicht umsetzbar gewesen. Da die WBK des Ständerates nicht auf dieses Anliegen eingetreten ist und die Initiative nun ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen wird, konnten unsere Anliegen leider nicht aufgenommen werden. Heute können wir deshalb nur über die Initiative entscheiden.
Die CVP wird die Initiative zur Ablehnung empfehlen.
Es wird für uns nun eine Herausforderung sein, der Bevölkerung darzulegen, dass auch ohne einen Verfassungsartikel eine gute und wirksame Interessenwahrung für die Tiere möglich ist und die Kantone ihre Verantwortung kennen und diese Aufgabe auch wahrnehmen. Nochmals: Ich bedaure, dass wir keine entsprechende Gesetzesbestimmung ausarbeiten konnten; es wäre wohl der richtige Weg gewesen. Schade!

Aeschbacher Ruedi (CEg, ZH): Jedes Recht ist nur so gut wie sein Vollzug, oder anders gesagt: Was nützen die besten Rechtsnormen, wenn ihnen nicht nachgelebt wird und sie vom Staat nicht durchgesetzt werden? Beim Tierschutz zeigt sich diese Problematik des ungenügenden Rechtsvollzugs sehr deutlich. Wir haben zwar ein relativ fortschrittliches, aber immer noch verbesserungsbedürftiges Tierschutzgesetz. Wir haben auch Strafnormen, die dafür sorgen sollen, dass die Bestimmungen zum Schutz der Tiere und für deren korrekte Haltung beachtet werden. Nur, es hapert in unserem Lande da und dort beim Vollzug dieser Vorschriften. Sie werden in den verschiedenen Kantonen höchst ungleich - höchst ungleich! - um- und durchgesetzt, und dies ganz besonders dann und dort, wo es um Delikte im Bereich der eigentlichen, abscheulichen Tierquälerei oder einer Tierhaltung geht, bei der das Wohl und die Gesundheit der Tiere massiv beeinträchtigt werden. Leider gelangen viele Delikte gegen Tiere den Behörden schon gar nicht zur Kenntnis, und wenn, dann werden sie häufig am Ende mit so geringen Strafen sanktioniert, dass diese Strafen kaum Eindruck machen, praktisch also auch keine präventive Wirkung erzielen und dem Schutz der Tiere nur wenig dienen.
Dass dies leider Rechtswirklichkeit in unserem Land ist, liegt nicht zuletzt daran, dass in den Strafverfahren wegen Tierquälerei die Opfer keine Stimme haben und sich nicht am Strafverfahren beteiligen können. Diese Lücke könnte mit dem Institut des Tierschutzanwalts geschlossen werden. Ein solcher hat in den Strafverfahren betreffend Delikte gegen Tiere die Interessen der geschändeten, der betroffenen Tiere wahrzunehmen. Damit er das aber kann, müssen ihm im Strafverfahren verschiedene Parteirechte eingeräumt werden, zum Beispiel das Recht, Akten einzusehen, das Recht, Zeugen einzuvernehmen oder Beweismittel zu nennen, das Recht auch, ungenügende Entscheide anfechten zu können.
Mit der erst vor einem Jahr vom Parlament beschlossenen eidgenössischen Strafprozessordnung hätte die Möglichkeit bestanden, das Institut des Tierschutzanwalts auf Bundesebene einzuführen und damit schweizweit zu regeln. Einem entsprechenden Antrag hat sich der damalige Justizminister in der Rechtskommission zweimal widersetzt, und zweimal hat die Kommissionsmehrheit darauf bestanden. Aufgrund eines Einzelantrages hat unser Rat dann mit 79 zu 78 Stimmen entschieden, auf diese Möglichkeit zu verzichten. Damit ist nur noch die Initiative geblieben.
Meine Vorrednerin hat gesagt, es wäre schön gewesen, man hätte die Frage im Gesetz regeln können. Wir befinden uns nun also in der unangenehmen Situation, dass auch diese zweite Chance mit der eidgenössischen Strafprozessordnung vertan worden ist. Eine erste Chance hatten wir, diese Frage im Tierschutzgesetz zu regeln. Aber damals sagte man: Nein, das könnt ihr an einem anderen Ort, in der Strafprozessordnung, regeln. Dort hat man es nicht gemacht. Und jetzt, wo man das letzte Instrument, nämlich die Initiative nimmt, sagt man: Diese Initiative, das ist ein Instrument, das viel zu gross ist für diese kleine Frage. Das gehört nicht in die Bundesverfassung, regelt das im Gesetz! So kann es nicht gehen!
Der Bundesrat verweist darauf, dass die Kantone, wenn sie wollen, eine Amtsstelle mit solchen Aufgaben betrauen können. Und er bezeichnet diese Amtsstelle als öffentlichen Tieranwalt. Das ist Augenwischerei, denn es ist so - die Erfahrung zeigt es -, dass solche Amtsstellen in unserem System der politisch geführten Verwaltungen nicht völlig unabhängig agieren. Es bestehen nicht selten politische oder andere Hemmungen, unangenehme Aufgaben mit dem notwendigen Engagement und der erforderlichen Hartnäckigkeit zu verfolgen, so, wie es ein unabhängiger Tierschutzanwalt eben tun könnte.
Eine Regelung des Instituts Tierschutzanwalt auf Bundesebene, wie es die Volksinitiative will, um damit die Einführung für alle Kantone verbindlich zu machen, ist notwendig. Es ist notwendig, weil eben gerade jene Kantone, in welchen die schlechtesten Bedingungen für die Tiere bestehen und in denen dieses Tierschutzgesetz immer wieder massiv übertreten wird, kein Interesse haben, ihrerseits einen Tierschutzanwalt einzuführen. Deshalb ist ganz klar: Die Initiative ist zu unterstützen.
Ein letztes Wort: Sie können hier die Initiative zur Ablehnung empfehlen. Wir gehen in die Volksabstimmung, und ich bin überzeugt, in der Volksabstimmung werden Sie sehen, dass das Volk sich für den Schutz der Tiere entscheiden wird, wenn es vor die Entscheidung zwischen Tierwohl und irgendwelchen föderalistischen Idealen, die hier gepredigt werden, gestellt wird. Es ist nur schade, dass wir die Möglichkeiten verpasst haben, das auf unserer Ebene zu lösen, und dass wir jetzt den ganzen Aufwand einer Volksabstimmung durchstehen müssen. Schade um das Geld! Das sage ich zu jenen, die immer von Effizienz und Sparen reden.

Glauser-Zufferey Alice (V, VD): Nous nous prononçons aujourd'hui sur un sujet qui alimente la chronique et qui montre à quel point notre société perd le sens des réalités. Avec l'UDC, je pense qu'il est évident qu'il faut refuser de soutenir une initiative populaire permettant d'instaurer des avocats pour les animaux. Le Conseil fédéral propose aussi d'agir de même. Nous avons déjà tout à disposition pour lutter contre les abus.
La plupart des gens de ce pays s'occupent à merveille de leurs compagnons à quatre pattes. Ils savent très bien garder raison, mesure et bon sens. Mais, un chien mal dressé, mal gardé mord cruellement un enfant et le défigure. De tels cas sont fréquemment répercutés dans les médias et on en connaît près de chez soi.
On pourrait parler longtemps des personnes qui possèdent des chiens, des chats, des bovins, des chevaux et qui les maltraitent en ne sachant pas reconnaître leurs besoins fondamentaux. Ces histoires résultent de la mauvaise connaissance des animaux par les hommes. Elles sont le résultat d'attentes inconsidérées et égoïstes des humains envers des bêtes qui ne peuvent pas être autre chose que des bêtes. Il serait bon que les enfants le sachent assez tôt et qu'ils en soient conscients. Ils reçoivent souvent trop tôt un animal en cadeau et le considèrent à tort comme un jeu.
Trop de gens ont fait de leurs animaux de compagnie des personnes et les traitent comme telles, allant jusqu'à se les arracher en justice lors de litiges. Pour leurs animaux, certains font plus que pour leurs propres enfants: c'est choquant et témoigne d'une évolution problématique de notre société. D'ailleurs, ces dérives arrangent bien les affaires. Un très important commerce s'est développé autour des animaux, allant de leur nourriture jusqu'à la consultation de psychologues et de comportementalistes pour nos amies les
AB 2009 N 1144 / BO 2009 N 1144
bêtes. Dans certains cantons, les avocats sont déjà de la partie dans ces affaires sensibles et émotionnelles.
Maintenant, on veut obliger les cantons à avoir des avocats pour les animaux. Pourtant, tout est déjà en vigueur et possible dans nos cantons avec la nouvelle loi sur la protection des animaux, le nouveau Code de procédure pénale et aussi la possibilité pour les cantons d'instituer ces fameux avocats ou bien de charger une autorité cantonale compétente.
Afin de ne pas aller trop loin, afin de ne pas multiplier la bureaucratie et pour garder le sens des réalités envers nos amis les bêtes, je vous prie de recommander au pleuple et aux cantons de refuser l'initiative populaire et de suivre en cela le projet du Conseil fédéral.

Galladé Chantal (S, ZH): Die SP hat sich immer für einen Tieranwalt und für Tierschutz starkgemacht, und ich bin froh, dass der Schweizer Tierschutz diese Initiative lanciert und eingereicht hat. Die hohe Anzahl der Unterschriften zeigt, dass die Bevölkerung mehr für die Wahrung der Rechte der Tiere tun will. Dadurch, dass die Kantone einen Tieranwalt einsetzen können, heute aber nicht müssen, ist eine wirkungsvolle Verfolgung von Straftaten an Tieren nicht gewährleistet. Die geschädigten Tiere haben in den meisten Kantonen der Schweiz keine Vertretung, während die beschuldigten Tierquäler alle Rechte wahrnehmen können. Das ist ungerecht. Somit ist unser Tierschutzgesetz zahnlos, und es fragt sich, ob die Tierquäler oder die Tiere geschützt werden sollen respektive ob es uns überhaupt ernst ist mit einem Gesetz, das wir gar nicht wirklich durchsetzen wollen.
Tiere sollen nicht nur per Gesetz geschützt, sondern Missbräuche und Misshandlungen auch konsequent verfolgt und bestraft werden. Die Argumentation des Bundesrates, wonach man die Initiative ablehnen soll, weil keines der umliegenden Länder einen solchen Tieranwalt kennt, ist eine haltlose Argumentation. Wir in der Schweiz waren so oft die Letzten. Wir waren die Letzten mit dem Frauenstimmrecht, wir waren die Letzten mit der Mutterschaftsversicherung - wir könnten ja auch einmal die Ersten sein.
Zürich macht vor, dass es möglich ist. Wir haben, wie auch gesagt wurde, einen Tierschutzanwalt, der äusserst erfolgreich agiert. Wer jetzt meint, dass das viel kostet, täuscht sich. Die Kosten für den Tierschutzanwalt oder die Anliegen des Tierschutzes machen im Kanton Zürich gerade einmal 0,08 Prozent der ganzen Strafverfolgungskosten aus. Das soll und muss es uns wert sein, wenn wir ein Gesetz glaubwürdig durchsetzen und mehr Tierschutz erreichen wollen.
Tierquälerei ist keine Bagatelle, sie gehört bestraft und verfolgt. Dafür brauchen wir die rechtlichen Mittel. Ich bitte Sie deshalb, die Initiative zu unterstützen.

Müller Geri (G, AG): Wir haben in verschiedenen Situationen immer die Frage zu beantworten: Wie wollen wir ein Recht durchsetzen? Bezüglich der Menschenrechte ist es klar: Der Einzelne, der angegriffen wird oder der bedroht ist, kann sich selber verteidigen. Menschen können über ihr Schicksal, über ihre Situation sprechen. Beim Umweltschutz und beim Tierschutz haben wir ein anderes Problem. Wir sprechen dort von Subjekten, die nicht selber einen Anwalt oder eine Stelle anrufen können.
Das Tierschutzgesetz, über das wir hier vor Kurzem berieten, führt eine ganze Reihe von Dingen auf, die den Tierschutz definieren. Wie aber soll nun ein Tier zu seinem Recht kommen? Wie soll ein Tier auf seinen Missstand aufmerksam machen? Sie können auch in den Tageszeitungen feststellen, dass es eine ganze Reihe von Verbrechen gegen die Tiere gibt. Jetzt haben die Menschen, die zufälligerweise auf so etwas stossen, die Möglichkeit, darüber zu diskutieren, das Recht einzufordern; in aller Regel ist das aber ein schwaches Recht. Ähnlich wie man es beim Umweltschutz gemacht hat - man hat verlangt, dass die Verbände für das Umweltrecht einstehen, dort, wo es verletzt ist, wo die Behörden nicht funktionieren -, soll es auch hier für das Tier sein, das keine Möglichkeit hat, sich zu wehren.
Der Bundesrat sagt in seiner Stellungnahme zur Initiative des Schweizer Tierschutzes betreffend Einführung von kantonalen Tierschutzanwälten Folgendes: Er sagt, es genüge eigentlich und es sei eigentlich das, was kantonal und von der Obrigkeit her am besten abgedeckt sei. Diese Aussage ist rechtlich gesehen eigentlich falsch. Die neue Strafprozessordnung regelt in Artikel 104 für alle Kantone verbindlich, wer in kantonalen Strafverfahren Parteirechte ausüben darf. Der Tierschutzanwalt ist dort nicht vorgesehen.
Das heisst, dass für ihn eine Behörde einsteigen müsste, ein Amt. Sie wissen selber, dass Amtsstellen Schwierigkeiten haben, Parteirechte durchzusetzen. Amtsstellen greifen selten andere Amtsstellen an. Die Diskussion verliefe dann im Prinzip über die öffentliche Aufsicht, indem die öffentliche Aufsicht gegen ein Amt antreten müsste.
Die Aufgabe des Tierschutzanwaltes hingegen besteht unter anderem darin, für ein korrekt durchgeführtes Strafverfahren zu sorgen und notfalls Missstände aufzudecken. Das ist die Überlegung, warum es einen Tierschutzanwalt braucht. Wenn man also jetzt das Tierschutzgesetz schon so, wie wir es hier verabschiedet haben, formuliert hat, braucht es nun auch jemanden, der im Notfall das Recht dieser misshandelten Tiere einfordern und dafür einstehen kann.
Es hat hier nichts mit dem zu tun, was vorhin von gewissen Landwirten moniert worden ist, dass nämlich diese Tierschutzanwälte durchs Land ziehen und schauen, ob das Tier zu 98 oder 99 Prozent geschützt ist oder nicht. Sondern es geht wirklich darum, einen Missbrauch wirkungsvoll anzugreifen und auch wirkungsvoll zu beenden. Und wenn Sie all die Verfahren anschauen, die wir in den letzten Jahren gehabt haben, dann sehen Sie, dass es heute, mit den jetzigen Mitteln, fast unmöglich ist, überall Recht einzufordern, und das ist es eigentlich, was gemacht werden muss.
Wieso ist das heute so aktuell? Sie wissen alle, die Produktion von Fleisch oder die Produktion von Milch steht unter einem hohen Druck, unter einem Preisdruck. Sie wissen auch, dass die Grünen diesen Preisdruck nicht unterstützt haben, und ich denke, auch viele Landwirte haben das nicht unterstützt. Der Druck führt dazu, dass man Tiere immer härter und eben nicht artgerecht behandelt. Das ist der Grund: Man muss dem Druck auch ein wichtiges Instrument entgegensetzen, und das ist der Anwalt.
Es gibt aber auch noch eine zweite Sache, das haben wir vorhin ja auch andiskutiert. Es ist die Frage nach dem Umgang mit Tieren wie Hunden, Fischen oder was auch immer, um die ganzen Tierschutzbestimmungen in Zoos usw. Das sind Fälle, in denen Sie ein Instrument brauchen, um die Tierhaltung angreifen zu können, wenn Sie erkennen, dass sie nicht artgerecht ist.
Ich bitte Sie also sehr, dieser Initiative, die eigentlich das, was wir hier vor einem Jahr beschlossen haben, vervollständigen will, zuzustimmen und dem Volk ein Ja dazu zu empfehlen.

Scherer Marcel (V, ZG): Ich bitte Sie, diese Initiative wuchtig abzulehnen. Die Forderungen gewisser Tierschutzkreise kennen keine Grenzen. Wenn es darum geht, möglichst viele Spendengelder einzuheimsen, ist ihnen jedes Mittel recht, sogar dies: den Staat mit immer neuen, immer neueren Aufgaben aufzublähen. Laut dem Initiativtext müssten die Kantone Staatsanwaltschaften im Bereich Tierschutz einrichten, das heisst mehr Kosten, mehr Personalaufwand, mehr Gesetze, mehr Verordnungen und eine weitere Bevormundung der Schweizer Bevölkerung. Kein einziges Land dieser Welt hat eine nur annähernd ähnliche Institution!
Obwohl die Kantone schon bis heute eigenständig Tieranwälte hätten einsetzen können, hat nur der städtischste aller Kantone, ich möchte sagen, der Kanton mit der in dieser Beziehung degeneriertesten Bevölkerung, einen Tierschutzanwalt.
Nachdem unser Rat den von der WBK vorgeschlagenen Gegenentwurf zur Volksinitiative klar, im Verhältnis von 2 zu 3, verworfen hat, hat diese, so hoffe ich, keine Chance auf Annahme. Krisen wie die momentane Wirtschaftskrise bringen sehr viel Ungemach und sehr viele Entbehrungen mit sich, sie haben aber in verschiedenen Beziehungen auch etwas Gutes. Die Leute fangen wieder an, sich für Wesentliches zu
AB 2009 N 1145 / BO 2009 N 1145
interessieren, und werden solche Wohlstandserscheinungen ablehnen.
Das Argument, die kantonalen Veterinärämter seien überfordert, höre ich heute von der SP das erste Mal. Es stimmt eigentlich auch nicht. Ich möchte Ihnen ein Beispiel geben, welchen Unfug dieses Parlament in Sachen Tierschutz schon beschlossen hat: Wir Landwirte werden ab dem 1. Januar 2010 gezwungen, unsere Babyferkel auch für kleinste Eingriffe zu narkotisieren, mit einem Gas, das viele Wissenschafter als sehr gefährlich für die Anwender beurteilen. Man setzt also unsere Gesundheit aufs Spiel, um die wenigen Sekunden Schmerzen eines Ferkels zu lindern. Dass die Jungtiere bei der Betäubung einen unvergleichlich grösseren Stress erleben, als der Eingriff selbst hervorrufen würde, zeigt die Absurdität des Ganzen und wie wir aus purer Naivität und falscher Tierliebe die Tiere oft besser schützen als die Menschen.
Stimmen Sie also Nein, und sehen Sie, falls die Initiative nicht noch zurückgezogen wird - was ich vermute -, einer Volksabstimmung mit gesundem Selbstvertrauen entgegen!

Zemp Markus (CEg, AG): Ich möchte gleich auf das Votum von Kollege Geri Müller Bezug nehmen. Er hat vom Preisdruck auf der Landwirtschaft gesprochen und davon, dass er das nicht wolle - dafür danke ich ihm natürlich - und dass damit aber auch die Tierschutzprobleme zunähmen.
Ich denke, aus der Sicht der Landwirtschaft brauchen wir diesen Tierschutzanwalt nicht, denn nirgends sind die Vorschriften derart umfangreich und die Kontrollen im Zusammenhang mit dem ökologischen Leistungsnachweis derart systematisch wie in der Landwirtschaft. Ein Landwirt wird, sofern er Direktzahlungen bezieht, regelmässig kontrolliert. Dazu kommt: Es gibt immer mehr freiwillige Programme, sogenannte Labelprogramme, die auf einem höheren Status sind, als das Tierschutzgesetz ihn vorschreibt. Ich verweise beispielsweise darauf, dass rund 70 Prozent der Kühe nach BTS und RAUS gehalten werden; das geht deutlich weiter als das Gesetz - freiwillig.
Wir Bauern wissen, warum wir das machen: Tierschutz ist ein grosses Anliegen der Schweizer Bevölkerung. Ein Teil ist auch bereit, diese Produkte am Markt zu bevorzugen und sie zu kaufen. Wir haben alles Interesse daran. Ich sage Ihnen einfach eines: Wenn ein Landwirt oder eine Landwirtin einen Fehler macht, dann wird er bzw. sie nicht nur in Bezug auf die Tierschutzbestimmungen strafrechtlich verfolgt, sondern muss auch massive Kürzungen bei den Direktzahlungen gewärtigen. Das ist denn auch der grosse Unterschied zur Hobby- und Heimtierhaltung.
Ich bitte Sie: Empehlen Sie diese Initiative zur Ablehnung.
Ich hätte mir allerdings, das muss ich sagen, vorstellen können, dass man im Bereich der Heimtierhaltung, wo es störend ist, wenn grobe Vergehen nicht streng geahndet werden, etwas gemacht hätte. Aber die Kantone sind ja aufgefordert, in ihrem Gebiet Stellen zu bezeichnen, damit diese dort den Vollzug überwachen können.

Müller Geri (G, AG): Kollege Zemp, Sie haben vorhin ausgeführt, dass sich die Landwirte dieser Aspekte bewusst sind und dafür sind, dass es den Tieren gutgeht. Sie wollen diesen Druck nicht einfach auf die Tiere überwälzen. Das ist ja eigentlich sehr gut. Aber Sie wissen, dass es trotzdem schwarze Schafe gibt - ich nenne sie jetzt einmal so, obwohl Schafe solches ja nicht tun. Es gibt aber solche Leute, und um diese Personen geht es ja. Dort sollte es doch möglich sein, mit einem Tierschutzanwalt der Tierquälerei Einhalt zu gebieten. Warum sind Sie denn dagegen? Es sind ja nicht Anwälte gegen Sie!

Zemp Markus (CEg, AG): Ja, Herr Kollege Müller, schwarze Schafe gibt es in jedem Berufsstand, selbstverständlich auch in der Landwirtschaft und übrigens auch in der Politik - dort gibt es sie auch.
Ich war selber jahrelang an verantwortlicher Stelle im Vollzug Tierschutz tätig, vor längerer Zeit im Kanton Aargau. In den Einzelfällen, in denen es auf Landwirtschaftsbetrieben wirklich zu Tierquälereien kommt, da nützt der Tierschutzanwalt überhaupt nichts. Das sind meistens grosse soziale Probleme; meistens sind es vereinsamte Leute; meistens sind es überforderte Leute. Da braucht es andere Massnahmen als nur einen Juristen.

Jositsch Daniel (S, ZH): "Es wird die Zeit kommen, da das Verbrechen am Tier ebenso geahndet wird wie das Verbrechen am Menschen." Dieses Zitat ist nicht neu. Es stammt von Leonardo da Vinci, also aus dem 15. respektive 16. Jahrhundert. Diese Vorstellung da Vincis ist bis heute nicht real geworden, und da Vinci geht damit wohl auch ein bisschen gar weit. Es geht bei der Tierschutzanwalt-Initiative auch nicht darum, Tiere dem Menschen im Strafrecht gleichzustellen. Es geht einzig und allein darum, dem geltenden Tierschutzrecht zum Durchbruch zu verhelfen.
Ein wesentliches Grundprinzip des Strafrechts ist die sogenannte Waffengleichheit. Das bedeutet, dass die verschiedenen am Verfahren beteiligten Parteien ihre Rechte in angemessener Form einbringen können. Entsprechend wurde in den letzten Jahren richtigerweise der Opferschutz sukzessive ausgebaut, damit auch das Opfer seine persönlichen Anliegen im Strafverfahren einbringen kann. Nun kann man Tiere, die von Verstössen gegen das Tierschutzgesetz betroffen sind, natürlich nicht auf die gleiche Stufe wie Opfer von kriminellen Handlungen setzen. Aber auch hier gilt: Die Ziele des Tierschutzgesetzes - das, wie sein Name sagt, dem Schutz des Tieres dient - können nur erreicht werden, wenn die spezifischen Anliegen des Tierschutzes in das Verfahren eingebracht werden können.
Nun kann man einwenden, dass es die Aufgabe der Anklagebehörde ist darzulegen, ob und in welcher Form der Angeklagte gegen das Tierschutzgesetz verstossen hat. In der Praxis zeigt sich aber das gleiche Problem, das zum Ausbau des Opferschutzes geführt hat. Die Strafverfolgungsbehörden verfügen teilweise nicht über die notwendige Fachkenntnis und sind nicht oder nur ausnahmsweise in der Lage, die spezifischen Anliegen der betroffenen Person oder beim Tierschutz eben des betroffenen Tiers zu erfassen und in das Verfahren einzubringen. Teilweise mangelt es bei der Strafverfolgungsbehörde und bei den Gerichten an der notwendigen Sensibilität für die Thematik.
Hier kann der Tierschutzanwalt einen wichtigen Beitrag leisten. Er verfügt über die notwendige Fachkenntnis und über die Erfahrung, um den Anliegen des Tierschutzes in einem Strafverfahren das notwendige Gehör zu verschaffen. Dazu ein Beispiel aus dem Kanton Zürich, wo der Tierschutzanwalt bereits bekannt ist. Die Strafverfolgungsbehörde eröffnete ein Verfahren wegen Misshandlung eines Pferdes. Das Verfahren wurde dann allerdings eingestellt. Der Tieranwalt erachtete dies als falsch und rekurrierte gegen den Entscheid an das Obergericht des Kantons Zürich. Der Rekurs wurde gutgeheissen und die Strafverfolgungsbehörde dazu gezwungen, das Verfahren durchzuführen. Ohne die Intervention des Tierschutzanwaltes wäre das Verfahren also falsch gelaufen. Der Tierschutzanwalt hat eine ähnliche Funktion wie z. B. die Umweltverbände bei der Ausübung des Verbandsbeschwerderechts, nämlich dem Recht dort zum Durchbruch zu verhelfen, wo das betroffene Interesse oder eben der Betroffene selber keine Stimme hat. Ich erinnere Sie an die Worte Mahatma Ghandis: "Die Grösse und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie die Tiere behandelt."
Ich fordere Sie in diesem Sinne auf, die Grösse und den moralischen Fortschritt unseres Landes auch in diesem Bereich zu zeigen und der Einführung des Tierschutzanwaltes und damit der Initiative zuzustimmen.

Schibli Ernst (V, ZH): Tierquälerei ist etwas Abscheuliches und muss konsequent bekämpft und auch bestraft werden. Mit dieser Volksinitiative wird der Bogen aber überspannt und unnötig strapaziert. Die Aspekte und die Auslegungen von Tierschutzvorschriften können auch durch die Einsetzung eines Tierschutzanwalts nicht abschliessend geregelt werden. Stellen Sie sich vor, wie sich Tausende von
AB 2009 N 1146 / BO 2009 N 1146
Tierhalterinnen und Tierhaltern, vor allem auch Haustierhalter, vorkommen, die ihre Tiere von der Pflege, vom Umgang und von der Nahrung her perfekt halten, die von den gesetzlichen Vorgaben her aber Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung begehen! Ihnen drohen Unannehmlichkeiten von sogenannten Tierschutzbevollmächtigten, denen ein gesamtheitliches Denken und Handeln zum Wohl aller Betroffenen in den meisten Fällen abgeht. Es darf nicht sein, dass absolut vertretbare Haltungsformen von Haustieren bald - ohne objektiven Grund, aus reinem Geltungsdrang einer Person - strafbare Handlungen sein werden und dass damit der Kriminalisierung der Gesellschaft Tür und Tor geöffnet wird.
Unzählige Menschen leben heute alleine und halten in ihrer Wohnung ein Tier oder Tiere. Wenn das Tier oder die Tiere einwandfrei gehalten werden, auch wenn es nicht zu hundert Prozent den Tierschutzvorschriften entspricht, sollte die soziale Komponente doch auch in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden. Wir haben alle Instrumente, um das Ganze korrekt zu lösen. Darum brauchen wir keine neuen Vorschriften.
Ich bitte Sie deshalb, diese Volksinitiative abzulehnen.

Riklin Kathy (CEg, ZH): Vor zwei Stunden haben wir uns für ein vernünftiges Hundegesetz und für einen Verfassungsartikel zum Schutz vor Tieren eingesetzt. Die Kreise, die hinter der Tierschutzanwalt-Initiative stehen, haben uns empfohlen, den eben erwähnten Menschenschutz-Verfassungsartikel abzulehnen. Daran habe ich mich sehr gestört.
Die Forderung nach einem Tieranwalt ist eine Restanz aus der Debatte im Rahmen des neuen Tierschutzgesetzes des Jahres 2005. Die Einführung des Tieranwalts erlitt damals Schiffbruch. Treibende und unermüdliche Kraft hinter dieser Forderung nach einem Tieranwalt ist der Rechtsanwalt Antoine F. Goetschel, der Vater des Amtes des Zürcher Tieranwalts.
Liebe Befürworterinnen, kein Land auf der Welt hat einen solchen Tieranwalt. Ich und meine CVP-Kolleginnen und -Kollegen waren schon 2005 sehr skeptisch gegenüber dem Tieranwalt. Für mich ist eine nationale Verfassungsregelung nicht der geeignete Weg, um den Interessen der geschädigten Tiere im Strafverfahren gerecht zu werden.
Ich habe mich vor drei Monaten in diesem Rat persönlich sehr für einen entsprechenden Artikel im Tierschutzgesetz eingesetzt und mich damit um eine gute, pragmatische Lösung bemüht. Wir wollten eine Vorlage, die es dem Bund ermöglicht hätte, die Kantone zur Bezeichnung einer Behörde zu verpflichten, die im Strafverfahren die Interessen von geschädigten Tieren wahrt. Den Kantonen wäre aber viel Gestaltungsspielraum belassen worden. Sie hätten diese Aufgabe auch einer bestehenden Behörde übertragen können, wie dies in St. Gallen bereits sehr gut funktioniert. Für die meisten Personen ist der Schutz der Tiere eine Selbstverständlichkeit. Wir haben unsere ethische Verantwortung für die Achtung vor dem Leben wahrzunehmen. Missbräuche und Tierquälereien sind klar und energisch zu bekämpfen. Häufig haben wir aber ein Vollzugsproblem, wie dies bereits ein GPK-Bericht vor einigen Jahren feststellte. Die Tierschützerinnen und Tierschützer glauben wahrscheinlich, dass ein Anwalt für Tiere die Interessen der Tiere in allen Bereichen wahrnehmen könne. Dies ist nicht der Fall.
Es wird damit keine Tierquälerei verhindert, und es werden keine Tierschutzwidrigkeiten vermieden. Ein Tieranwalt kann erst aktiv werden, wenn Tiere bereits misshandelt wurden. Mein Hauptargument aber ist: Der Tieranwalt gehört nicht in die Bundesverfassung. Bevor wir einen Tieranwalt einführen, müssen wir sicher dafür besorgt sein, dass wir einen Kinderanwalt in der Bundesverfassung haben.
Zum Schluss: Ich würde es sehr begrüssen, wenn die Volksabstimmungen über die beiden Verfassungsartikel über einen Tieranwalt und den Schutz vor Tieren vom Bundesrat gemeinsam angesetzt würden. Noch besser würde ich es finden, wenn die Tierschutzanwalt-Initiative doch noch zurückgezogen würde. Dies ist aber unwahrscheinlich; zu viel Prestige und Geld des Schweizer Tierschutzes stehen auf dem Spiel.

Nidegger Yves (V, GE): Puisqu'il faut dire oui ou non, disons clairement non, et remarquons au passage que les sociétés avancées - et à ce titre, la Suisse est une société très avancée - développent avec les animaux un rapport qu'il faut qualifier de schizophrénique. Comme si moins on avait de relations effectives avec le monde des animaux, plus on avait de relations idéalisées et personnalisées avec ceux-ci, ce qui est - je crois - un signe de déséquilibre.
Au fond, il y a d'une part ces animaux de rente, les animaux que vous demandez à ne jamais croiser, à ne jamais voir, ceux qui agrémentent votre petit-déjeuner par leurs ovocytes, ceux dont vous versez les substances lactées dans votre café le matin, ceux que vous croisez au fond de votre assiette en espérant qu'ils ne ressemblent pas - ou le moins possible - à des animaux. Les animaux utilisés comme animaux de rente dans notre société à une échelle industrielle sont chosifiés: on leur demande de ne pas exister.
En contrepartie, nous avons ces animaux que l'on personnalise, ces animaux généralement de compagnie, ceux que l'on voit, que l'on souhaite voir, et qu'évidemment on souhaite voir en bonne santé et heureux: ce sont vos chats, vos chiens et les chèvres du voisin, dont on essaie aujourd'hui de faire des personnes. On peut se poser des questions sur la tendresse, parce que je suis sûr qu'en calculant le nombre de kilomètres carrés de peau de chat caressée dans une vie humaine, et en le comparant au nombre de kilomètres carrés de peau humaine caressée par une personne dont la sexualité est normale ou moyenne, on serait étonné du résultat.
On voudrait faire des animaux des personnes, au point aujourd'hui de leur donner des droits de partie dans des procès pénaux. Je rappelle que le droit pénal est un catalogue de peines attachées à une série de comportements que l'on considère comme socialement inacceptables et que, par conséquent, on veut décourager de commettre. Il s'agit de tout ce qui heurte non pas les animaux - puisque sinon nous n'utiliserions pas les animaux à une échelle industrielle - mais de tout ce qui heurte notre propre sensibilité et rien d'autre. Personne n'envisage que la souffrance ou la douleur des animaux cessent, c'est une partie de la vie.
On voudrait donner des droits de partie aux animaux. Un procès pénal, c'est le ministère public d'un côté, qui poursuit les infractions, et un prévenu de l'autre. Il y a bien sûr une troisième partie, c'est la partie civile, la victime; mais je vous rappelle que la position de la victime ou de la partie civile, en procédure pénale, reste presque marginale, puisque au fond c'est l'Etat qui, par le biais du ministère public, se plaint de ce que quelqu'un a violé l'ordre public, la victime n'étant que le premier témoin de cette violation.
Et ici, on nous demande que cette partie civile, lorsqu'elle est animale, ait des droits procéduraux qui vont au-delà des droits procéduraux des parties civiles ordinaires, puisque, selon les initiants, il faudrait même que l'avocat des animaux puisse contester une décision erronée. Je vous rappelle que la partie civile, lorsqu'elle n'est qu'humaine, ne peut pas s'en prendre au verdict en ce qui concerne la peine; elle peut uniquement sauvegarder ses intérêts lorsque ses intérêts de partie civile - et uniquement civile - sont touchés.
Nous menons aujourd'hui un débat qui témoigne essentiellement de la mauvaise conscience que l'on peut avoir concernant le fait d'être humain et qui conduit, comme dans d'autres débats aussi, à prendre position "pour la nature contre l'homme" - dans le cas présent "pour les animaux contre l'homme", dont il faudrait se méfier, envers lequel il faudrait être particulièrement hostile. Il s'agit d'une mauvaise conscience déguisée en protection des animaux.
Il faudra dire non aujourd'hui, et aussi pendant la campagne.

Stump Doris (S, AG): Die vorliegende Initiative verlangt, dass das, was bereits möglich und nötig ist, auch getan wird, nämlich dass Misshandlungen von Tieren bestraft werden und dass dazu in allen Kantonen zum Schutz misshandelter
AB 2009 N 1147 / BO 2009 N 1147
Tiere in Strafverfahren eine Anwältin oder ein Anwalt eingesetzt wird, um die Interessen der geschädigten Tiere zu vertreten und das Tierschutzgesetz in der ganzen Schweiz durchzusetzen.
Tiere sind im Gegensatz zum Menschen - dies wurde schon mehrmals gesagt - nicht in der Lage, ihre Interessen in Rechtsverfahren vor Behörden und Gerichten selber zu vertreten. In erster Linie stehen diese Rechte der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter zu. Die meisten Tierschutzfälle werden aber genau von diesen selbst begangen. In solchen Fällen fällt die Wahrnehmung des Schutzes der Tiere in die Zuständigkeit der Verwaltung, die dieser Aufgabe in der Praxis, namentlich mithilfe verschiedener Bewilligungs- und Aufsichtsbehörden, nachkommt.
Auch in Strafverfahren wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz werden die Belange der betroffenen Tiere fast ausschliesslich von den staatlichen Untersuchungsbehörden wahrgenommen. Das genügt nicht, weil die Interessen der Halter und Halterinnen oft höher gewertet werden als die der Tiere. Aus diesem Grund wurde im Kanton Zürich bereits 1992 das Amt des "Rechtsanwalts für Tierschutz in Strafsachen" eingeführt, und das hat sich bewährt. Wir wissen auch, dass unterdessen in den Kantonen St. Gallen und Bern ähnliche Institutionen eingerichtet wurden, die sich auch bewährt haben.
Die Statistiken zeigen, dass Misshandlungen von Tieren verbreitet sind, aber sie werden in der Schweiz sehr unterschiedlich geahndet. Die Statistiken zeigen, dass zum Beispiel im Jahr 2007 in 617 Fällen Anzeige erstattet und die Fälle verfolgt wurden. Das war eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr um immerhin 6 Prozent. Die Verteilung dieser Fälle in der Schweiz ist allerdings sehr unterschiedlich. Im Kanton St. Gallen wurden 138 Fälle verfolgt, in Zürich 136 Fälle und im Kanton Bern 88 Fälle. Es sind die Kantone, die bereits über Institutionen wie einen Tieranwalt verfügen.
Erfreulich ist die Tatsache, dass sich die Zahl der sogenannten "Nuller-Kantone", das heisst jener Kantone, die überhaupt keinen Tierschutz-Straffall gemeldet haben, im Vergleich zum Vorjahr reduziert hat.
Allerdings wurde auch 2007 in den drei Kantonen Genf, Nidwalden und Wallis kein einziges Tierschutzdelikt untersucht. Das ist ja wohl nicht so ausgefallen, weil dort keine Tiermisshandlungen stattgefunden haben, sondern weil dort eben die Verfolgung nicht entsprechend rigide und konsequent stattfindet. Die Modelle, wie sie die Kantone Zürich und St. Gallen kennen, tragen nachweislich dazu bei, dass Tierschutzdelikte vermehrt angezeigt und verfolgt werden. Die Tierschutzgesetzgebung wird dadurch strikter angewendet und vollzogen, weshalb sich die gesamtschweizerische Einführung von Tieranwältinnen und Tieranwälten oder vergleichbaren Instituten aufdrängt. Die Erfahrung zeigt ja auch, dass dann, wenn man Gefahr läuft, ertappt und bestraft zu werden, eben auch die Taten teilweise zurückgehen. Insofern ist der Tieranwalt auch ein Beitrag zur Reduktion der Zahl an Misshandlungen von Tieren.

Gilli Yvonne (G, SG): Wenn es um Tiere geht, dann werden unsere Debatten emotional. Das hat der heutige Morgen einmal mehr klar gezeigt. Wenn es um Tierschutz geht, nehmen es viele nicht mehr so ernst, auch wenn Fakten und Zahlen eine eindeutige Sprache sprechen. Für einmal ist es unbestrittenermassen gut, dass es eine Statistik gibt, hier eine Statistik zur Tierschutz-Strafpraxis. Aus dieser Statistik ergibt sich ein Paradox, und auf dieses Paradox hat meine Vorrednerin hingewiesen. Es gibt nämlich einige wenige Kantone - und dazu gehören die Kantone Zürich, St. Gallen und Bern -, die viele Tierschutz-Straffälle ausweisen, und es gibt Kantone wie die Kantone Genf oder Nidwalden, um zwei Beispiele zu nennen, die keine Tierschutz-Straffälle kennen. Dieses Paradox zeigt eben, wie gross die Unterschiede in der Strafverfolgung in den einzelnen Schweizer Kantonen sind, und es zeigt auch ganz direkt und unmissverständlich das vorliegende Problem auf. Wie wir in der Schweiz mit unseren Mitmenschen, mit unseren Tieren, aber auch mit unserer Umwelt umgehen, hat etwas mit der Wertehaltung unserer Gesellschaft zu tun. Die Begegnungsfelder von Mensch, Tier und Umwelt lassen sich insofern nicht voneinander trennen, als in allen Feldern Achtsamkeit, Sorgfalt und Respekt gefordert sind, auch in der Gesetzgebung.
Wir haben hier, im Parlament, zur Kenntnis genommen, dass bei der Durchsetzung des strafrechtlichen Tierschutzes dringender Handlungsbedarf besteht. Sämtliche Kantone haben dieser Pflicht nachzukommen und nicht nur einige wenige, wie sie bereits erwähnt wurden. Es ist jetzt nichts anderes als sorgfältig, wenn dieses Parlament diesen Handlungsbedarf nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern respektiert, indem es diese Initiative zur Annahme empfiehlt.
Es ist dies zurzeit der einzige Weg, beim strafrechtlichen Vollzug des Tierschutzes politische Sorgfalt walten zu lassen. Leider ist es der einzige Weg, weil wir keine Mehrheit für einen indirekten Gegenvorschlag gefunden haben, zu dem ja auch die Tierschützer Hand geboten haben. Stimmen Sie deshalb dieser Initiative zu. Die Ausweitung der Tieranwaltschaft nach dem Zürcher Modell wird - das zeigt die Erfahrung im Kanton Zürich - in der Bevölkerung und, ich bin sicher, auch in der Landwirtschaft eine breite Akzeptanz finden. Sie wird zudem international eine breite und positive Ausstrahlung zeigen. Diese können wir heute, aber auch morgen gut gebrauchen im Sinne eines neuen Schweizer Qualitätslabels.
Der Sinn dieses Tierschutzanwalts ist nämlich die vergleichbare und verbesserte Qualität der kantonalen Strafverfolgung bei Zuwiderhandlungen gegen den Tierschutz in einem strafrechtlichen Sinn. Der Sinn ist nicht eine neue Schikane gegenüber Landwirtschaft oder Tierhaltung. In der konkreten Umsetzung gilt wie überall auch hier das Gebot der Verhältnismässigkeit.

Büchler Jakob (CEg, SG): Eine ganz ähnliche Debatte habe ich auch bei uns im Kantonsrat in St. Gallen bereits vor einiger Zeit erlebt. Es stellt sich die Frage, ob wir einen Tieranwalt brauchen oder einen solchen nicht brauchen. Für mich lautet die Antwort ganz klar: Wir brauchen keinen Tieranwalt! Unser Land hat weltweit das strengste Tierschutzgesetz. Ein Tieranwalt würde dazu führen, dass die Haltung von Tieren eben mit Anwälten begleitet würde, was wiederum auch dazu führen würde, dass diese ganzen Abläufe verkompliziert würden. Ich frage mich wirklich, ob es das braucht. Nein, das braucht es nicht!
Der Kanton St. Gallen, der immer wieder aufgeführt wird, hat natürlich einen Kompromiss beschlossen. Wir haben die jüngste Geschichte im Rheintal erlebt, wo Fische auf unnatürliche Art und Weise ins Jenseits befördert wurden. Hier hat der Kanton eingegriffen, auch ohne Anwalt, und dieses Problem gelöst. Ich bin ganz klar der Meinung, dass wir keinen Tieranwalt brauchen. Wir möchten hier eben nicht unnötig verkomplizierende Gesetze schaffen. Als Landwirt habe ich, muss ich sagen, das ureigenste Interesse, dass es unseren Tieren gutgeht, denn ich verlange ja etwas von meinen Tieren. Wenn ich das verlange, schaue ich auch, dass es ihnen gutgeht.
Tieranwälte kosten viel Geld, verkomplizieren das Gesetz, und ich sage Ihnen: Auch wir im Kanton St. Gallen leben sehr gut ohne Tieranwalt. Indem wir jetzt die Kompetenz beim Kanton haben, haben wir die Möglichkeit einzugreifen, wenn Überschreitungen geschehen. Die Kompetenz liegt beim Kanton, wir können hier Gegensteuer geben.
Ich bitte Sie eindringlich, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Walter Hansjörg (V, TG): Es geht bei dieser Initiative nicht um den Tierschutz im Allgemeinen; wir haben ein sehr anspruchvolles Tierschutzgesetz. Der Vollzug und die Kontrollen sind insbesondere im Nutztierbereich sehr gut, sie sind regelmässig. Es geht hier einfach um die Frage: Wie soll bei der Ahndung vorgegangen werden, wenn Verstösse vorliegen? Es ist ein altes Anliegen des schweizerischen Tierschutzes, dass ein Tierschutzanwalt eingesetzt wird, um eben die Interessen des Tieres zu schützen. So war diese Forderung auch bereits in der letzten Tierschutz-Initiative
AB 2009 N 1148 / BO 2009 N 1148
drin, welche dann zurückgezogen wurde, nachdem unser Parlament ein griffiges neues Tierschutzgesetz geschaffen hat.
Braucht es eine Tierschutzanwaltschaft? Ich bin der Meinung, dass das nicht mehr nötig ist, weil die Kantone mit der neuen Strafprozessordung verpflichtet sind, für die Prozessführung, die Ahndung und das Gerichtsverfahren entsprechend ausgebildete Fachkräfte, Spezialistinnen und Spezialisten einzusetzen, welche sich auf ihrem Gebiet auskennen. Dazu zählt auch der Tierschutz. Dank der neuen Strafprozessordnung ist dieses Begehren meines Erachtens hinfällig. Die Kantone sind so oder so verpflichtet, hier entsprechende Sachverständige einzusetzen. Dies kann regional oder überkantonal erfolgen.
Damit wird nach meiner Auffassung diese Tierschutzanwalt-Initiative hinfällig; die Kantone sind vom Bund aufgefordert, entsprechende Spezialisten einzusetzen. So kann ich guten Mutes sagen, dass von daher diese Initiative abzulehnen ist. Sie ist überflüssig; die Kantone sind verpflichtet, auch bei Tierschutzvergehen eine richtige Strafprozessführung und Ahndung durchzuführen.
Ich bitte Sie also, diese Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.

Aebi Andreas (V, BE): Als Tierzüchter und als Halter von Kühen, Hunden, Katzen und einigen Zehntausend Bienen passt mir natürlich der Text gegen Tierquälerei: Was den besseren Rechtsschutz anbelangt - darüber müssen wir schon eingehend diskutieren. Die Tragweite eines Tierschutzanwaltes auf Bundesverfassungsebene ist mir viel zu gross, und - ich nehme es vorweg - darum lehne ich die Volksinitiative klar ab. Warum?
Die Institution einer Tieranwältin oder eines Tieranwaltes besteht - es wurde schon mehrmals gesagt - in unterschiedlicher Ausprägung in drei Kantonen. Mit der Spezialnorm des Kantons Bern kann ich gut leben. Gemäss unserer Norm verfügt die Dachorganisation der Berner Tierschutzorganisationen im Strafverfahren über die Rechte einer Privatklägerin. In dieser Eigenschaft kann sie somit Parteirechte ausüben, wenn Tierschutzbestimmungen verletzt werden.
Viel wichtiger ist aber - und das steht nirgends geschrieben - die Prävention, die Ausbildung auch für Halter von Heimtieren, welche die Öffentlichkeit kaum sieht. Wer weiss schon, wie man eine Ratte, eine Katze, eine Schlange, einen Hund oder einen Goldfisch tiergerecht hält? Hier wäre sicher noch ein ganz, ganz grosser Handlungsbedarf vorhanden, und ich wundere mich nicht, wenn im Stadtkanton Genf kaum Tierschutzvorschriften verletzt werden. Warum? Man sieht ja die Tiere in den Wohnungen gar nicht, da gibt es sehr viel Anonymität.
Ganz anders ist es bei den Nutztierhaltern. Hier brauchen wir eine abgeschlossene Ausbildung, wenn wir Direktzahlungen erhalten wollen, damit wir produktiv produzieren können. Wir sind oft mit Tieren aufgewachsen, mit den verschiedensten Tierarten, und wir haben doch eine gewisse Kompetenz, um nicht zu sagen eine ausgeprägte Kompetenz. Wir sehen, wenn ein Tier leidet, und wenn ein Tier leidet, ist es auch nicht wirtschaftlich.
Gerade bei unseren landwirtschaftlichen Kontrollsystemen haben wir akkreditierte Kontrollen, und zwar auf vier Schienen. Die erste Schiene ist die landwirtschaftliche Gesetzgebung: Direktzahlungen, RAUS-Programm, Tierwohl; wenn wir all das nicht einhalten, dann werden wir bestraft und nach den Artikeln 26 bis 28 des Tierschutzgesetzes auch angezeigt. Die zweite Schiene, auf der wir kontrolliert werden, ist die Hygienegesetzgebung. Hier haben wir den Kantonschemiker im Haus, der die Produktion am Ursprungsort kontrolliert; das ist auch richtig so; dazu gehört auch der Tierschutz. Die dritte Schiene ist die blaue Kontrolle; hier macht der Amtstierarzt im Primärsektor seine Kontrollen, und zwar auch unangemeldet. Er kontrolliert also nicht nur den Medikamenteneinsatz, sondern er kontrolliert auch das Tierwohl und den Zustand der Tiere.
Die vierte Schiene - sie ist eigentlich in der Landwirtschaft sehr ausgeprägt und wird immer ausgeprägter - ist die freiwillige Basis in speziellen Vermarktungssystemen, sprich in Labels, wo zum Teil eine spezielle Tierernährung vorliegt; in Labels, die zum Teil spezielle und sehr ausgeprägte tiergerechte Haltungsbedingungen vorschreiben.
Ich habe es bereits gesagt: Verstösse gegen das Tierschutzgesetz wie Tierquälerei gemäss den Artikeln 26 bis 28 des Tierschutzgesetzes werden von Rechts wegen geahndet.
Darum bitte ich Sie, diese Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Bignasca Attilio (V, TI): Viviamo in un Paese fortunato, con un Parlamento, che davanti a una crisi economica e finanziaria epocale può dedicare seraficamente un'intera mattinata a parlare dei problemi degli animali. Anche i nostri animali possono godere di questo clima favorevole di un Paese pacifico e, infatti, beneficiano di questa situazione privilegiata. Avendo vissuto per periodi più o meno lunghi in trenta Paesi di tre continenti vi posso assicurare che in nessuna parte del mondo gli animali sono trattati meglio che da noi e sono più difesi.
La presenza della consigliera federale del Dipartimento federale dell'economia in un periodo così travagliato conferma che il Consiglio federale da molta importanza a questa problematica. Ma non so se le sue preoccupazioni sono verso il grado di occupazione degli avvocati o quello delle esportazioni degli animali. Non è certamente la figura dell'avvocato, che li proteggerà da eventuali maltrattamenti, non è certamente questa figura, che potrà dissuadere i malintenzionati, gli ignoranti, le persone con cattive intenzioni dal maltrattare gli animali. Non serve un avvocato, servono maggior conoscenza delle problematiche degli animali e delle loro esigenze e più comprensione e tolleranza fra l'uomo e gli animali.
Per questo bisogna dire no a questa iniziativa popolare.

Grin Jean-Pierre (V, VD): Je déclare mes intérêts: je suis agriculteur; je possède plusieurs sortes d'animaux de la ferme, en particulier des vaches laitières.
La garde des animaux fait déjà l'objet de nombreuses réglementations concernant leur détention, les sorties en plein air, l'affouragement, les traitements vétérinaires, etc., ce qui permet de leur assurer un bien-être et des conditions de vie correctes et normales pour leur productivité et leur confort.
Savez-vous que dans une étable, concernant la lumière, l'on doit pouvoir lire le journal le jour à la lumière naturelle, alors que dans certains lieux commerciaux les vendeuses travaillent toute la journée à la lumière artificielle? Quel paradoxe! Et de là à dire que les animaux sont mieux traités que les humains, il n'y a qu'un pas qui pourrait peut-être être franchi par cette initiative populaire.
Vouloir, par cette initiative, l'institution obligatoire d'un avocat chargé de défendre en justice les intérêts des animaux lésés me fait quelque peu sourire. Lorsqu'un animal est maltraité, c'est le propriétaire ou la personne qui a commis l'acte de malveillance qui doit être réprimandé ou puni, ce qui est déjà le cas en vertu des dispositions actuelles, et heureusement.
Cette initiative visant à régler le statut de l'animal dans l'ordre juridique suisse n'est pas nécessaire. La Confédération a déjà légiféré sur le statut juridique de l'animal. Ce statut a dernièrement encore été amélioré par l'introduction de nouvelles dispositions législatives, selon l'initiative Marty Dick 99.467, "Les animaux dans l'ordre juridique suisse". Les services vétérinaires cantonaux sont à même de faire respecter la loi en vigueur: pas besoin de compliquer la procédure administrative en faisant appel à un avocat. Ne dit-on pas que le mieux est l'ennemi du bien?
Oui, les animaux doivent être protégés; oui, les cas de maltraitance doivent être dénoncés, mais gardons les pieds sur terre! Nous devons garder un certain bon sens et ne pas compliquer, voire amplifier la législation en vigueur par de nouvelles mesures relevant d'un certain dogmatisme. D'autre part, dans notre pays où règne un certain fédéralisme, mettre en place une telle mesure constituerait une ingérence malvenue dans la liberté d'organisation des cantons.
AB 2009 N 1149 / BO 2009 N 1149
Pour toutes ces raisons, je vous demande de suivre la majorité de la commission qui recommande le rejet de cette initiative.

Teuscher Franziska (G, BE): Der Mensch ist nicht alles, und Tiere sind keine frei verfügbaren Objekte. Aber wenn ich die Liste des Schweizer Tierschutzes anschaue, die eine Vielzahl von Tierquälereien samt den milden Gerichtsurteilen dokumentiert, bin ich mir nicht mehr so sicher, welchen Stellenwert die Gerichte dem Leben eines Tieres beimessen. Bei all diesen Dutzenden von Fällen kamen die Täter mit lächerlichen Strafen davon. Da geht einer ein halbes Jahr in die Ferien, ohne die Versorgung seines Hundes oder seiner Vögel sicherzustellen - das ist doch einfach grausam. In einem anderen Fall tötet ein Halter eine Ziege, indem er dem Tier eigenhändig das Genick bricht.
Ich glaube Ihnen, Herr Aebi, dass Sie einen sorgfältigen Umgang mit Ihren Tieren pflegen. Aber auf der Liste des Tierschutzes sind auch Fälle aufgeführt - man kann davon immer wieder in Medienberichten lesen -, wonach auf einem Bauernhof Hunderte von Tieren vernachlässigt wurden, abgemagert und krank und sich selber überlassen waren.
Die Bussen für derlei Schandtaten sind ein Hohn: Die durchschnittliche Bussenhöhe bei Verstössen gegen das Tierschutzgesetz betrug im Jahr 2006 sage und schreibe 458 Franken. Das Gesetz selber würde viel schärfere Strafen zulassen; der gesetzliche Rahmen wird leider häufig nicht ausgeschöpft. Bei vielen Kantonen hapert es im Vollzug.
Der Kanton Zürich, wo es einen Tierschutzanwalt gibt, hat 2007 gemeinsam mit dem Kanton St. Gallen, der ein ähnliches Modell kennt, gemäss offiziellen Medienmitteilungen 274 Straffälle wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes von schweizweit gesamthaft 617 Fällen aufgeführt. Andere Kantone können keine oder nur ganz wenige Verfahren nachweisen. Da, sage ich, stimmt doch etwas nicht.
Das ist nur so, weil niemand die Parteienrechte der gequälten Tiere vertritt. Genau darum brauchen wir geeignete Anwälte, die im Stil einer Pflichtverteidigung diese Rolle übernehmen. Der Schweizer Tierschutz hat dazu eine Initiative eingereicht. Die Kantone sollen verpflichtet werden, dass die Interessen der geschädigten Tiere im Strafverfahren von Amtes wegen durch einen geeigneten Rechtsbeistand vertreten werden. Ich finde diese Idee intelligent und sinnvoll.
Daher bitte ich Sie alle, diese Initiative zu unterstützen.
Ich mache eine andere Bilanz als mein Vorredner. Ich finde nicht, dass wir damit den Staatsapparat aufblähen. Die durchschnittlichen Bruttoausgaben des Kantons Zürich für den Tierschutzanwalt sind sehr moderat; von 80 000 Franken ist hier die Rede. Es geht also um geringfügige Beiträge, und es geht um eine einfache Regelung. Aber es geht eben darum, dass wir in unserer Rechtsprechung auch vermehrt die Würde des Tieres beachten. Die Idee des Tierschutzanwaltes ist einleuchtend, Tiere können sich nicht selber verteidigen.
Ich bitte Sie daher, die Initiative zur Annahme zu empfehlen, und hoffe, dass das die Mehrheit der Bevölkerung auch tun wird.

Aebi Andreas (V, BE): Frau Kollegin Teuscher, ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Jedes Tier, das leidet, ist ein Tier zu viel, da gebe ich Ihnen Recht. Aber es ist doch interessant: Gerade im Kanton Bern, wo wir beide leben, wurde festgestellt, dass die entsprechenden Bauernfamilien erstens total überlastet waren und zweitens eigentlich noch sozial eingestellt waren und Eltern oder behinderte Geschwister pflegen wollten.
Was machen wir in dieser Beziehung, damit man solche Bauernfamilien rechtzeitig erkennt, damit sie die Tiere nicht vernachlässigen? Haben Sie da einen Ratschlag für uns beide?

Teuscher Franziska (G, BE): Sie schweifen da ein bisschen auf ein anderes Gebiet ab. Mir geht es bei dieser Initiative ja in erster Linie darum, dass man Verstösse ahnden kann, weil Tiere sich nicht wehren können. Dass Bauern heutzutage teilweise überfordert sind, verstehe ich gut; sie finden sich zum Teil in schwierigen Situationen. Ich verurteile diesen Bauern aus dem Kanton Bern nicht. Ich kenne den Fall nur aus den Medien, aber diese Bauernfamilie war wirklich in einer sehr schwierigen Lage. Ich denke, dass wir dort auch mit der Sozialgesetzgebung, mit Ergänzungsleistungen und der Unterstützung mit Fürsorgegeldern etwas erreichen können. Diesen speziellen Fall kann man aber sicher nicht heranziehen, um zu sagen, es brauche keinen Tierschutzanwalt. Tierschutzanwälte haben in der Rechtsprechung die Interessen und die Würde des Tieres zu verteidigen.

Freysinger Oskar (V, VS): Politiker werden gemeinhin als das humorloseste Pack beschrieben, das es überhaupt auf der Welt gibt. Erlauben Sie mir also, hier diesen Morgen mit einer kleinen poetischen Satire über das Thema "Tieranwalt" abzuschliessen.
Sehr geehrtes Parlament! Erlauben Sie mir, dass ich mich vorstelle: Ich heisse Schubert und bin ein Goldfisch, im Aquarium der Familie Blubber. Seit einiger Zeit werden meine Fischrechte mit Flossen getreten. Stellen Sie sich vor: Mein Besitzer erdreistet sich, mir trotz der neuen Tierschutzverordnung ein "Gspänli" vorzuenthalten. Sie können sich gar nicht vorstellen, wie depressiv mich das hinter meinem trüben Glas macht. Wie soll ich mit einer verwandten Seele Sprechblasen austauschen, wie den Futterneid teilen und Schuppen tauschen, wem zum Morgengruss die Flosse reichen?
Ach, "kiemen" doch die Parlamentarier zu besserer Einsicht und gewährten mir einen legitimen Rechtsschutz! Ich verlange keinen grossen Fisch als Anwalt, aber einen mit den Realitäten eines Aquariums vertrauten Juristen, einen Kenner der Plastikkorallen, Kunststoffalgen und Sauerstoffpumpen, einen, der meine existenziellen Ängste ernst nimmt und die juristischen Riffe zu umschiffen weiss. Denn ich selber bin biologisch dazu verdammt, stumm zu bleiben, deshalb brauche ich ein ausseraquatisches Sprachrohr.
Bis dahin schwimme ich demonstrativ gegen den Strom, von dem ich nur träumen kann. Oder ich streike und verwandle mich in eine Ölsardine. Und sollte dies nichts nützen, greife ich zum nächstbesten Angelhaken und hänge mich auf. Dann werdet ihr schon sehen, dass nicht alles Gold ist, was glänzend gefischt wird. Und beim Jüngsten Fischgericht wird euch der Angler von Nazareth dieses zum Himmel stinkende Unrecht bis in alle Ewigkeit auftischen - und dann Mahlzeit, meine Damen und Herren!

van Singer Christian (G, VD): Monsieur Freysinger, comme d'habitude vous vous croyez au théâtre, et pas dans un Parlement. Ma question est la suivante: est-ce que tout ce que vous décrivez là se passe à Zurich? Parce qu'à Zurich, il y a déjà un avocat pour les animaux.

Freysinger Oskar (V, VS): Oui, mais je crains que, par exemple en Valais, cela n'entrave quelque peu les combats de reines. (Hilarité)

Fehr Mario (S, ZH): Sie haben soeben gehört, dass das neue Hundegesetz, wenn man sich dafür eingesetzt hat, Flügel verleiht, selbst Goldfischen. Allerdings habe ich die Frage zum Gedicht nicht ganz richtig verstanden; ich widme mich deshalb wieder dem, worum es hier geht: der Volksinitiative.
Die Ausgangslage ist eigentlich klar: Wir haben ein Tierschutzgesetz, verschiedene Verordnungen und andere rechtliche Grundlagen zum Schutz des Tieres, und eigentlich haben heute Morgen alle gesagt: Wir wollen, dass die Tierschutzgesetzgebung vollzogen wird, wir wollen, dass geschädigte Tiere zu ihrem Recht kommen, und wir wollen, dass Verstösse geahndet werden. Wir haben festgestellt, und es war in der Debatte praktisch unbestritten, dass der Vollzug in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Wir haben auch festgestellt, dass es Kantone gibt, in denen der Vollzug gemäss der "Stiftung für das Tier im Recht" besser ist, beispielsweise im Kanton Aargau,
AB 2009 N 1150 / BO 2009 N 1150
beispielsweise im Kanton St. Gallen, beispielsweise im Kanton Zürich. Wieso ist dort dieser Vollzug besser? Wieso ist vielleicht auch das Bewusstsein für die Umsetzung der Tierschutzgesetzgebung besser? Wir glauben, dass es etwas mit dem Tieranwalt zu tun hat.
Man kann nun Nationalrätin Kathy Riklin allenfalls Recht geben, dass es eigentlich nicht etwas sei, was auf der Verfassungsstufe gelöst werden müsse. Wenn man aber wirklich findet, dass das nicht auf der Verfassungsstufe gelöst werden soll, dann hätte man zu einer vernünftigen Regelung im Rahmen der Strafprozessordnung oder im Rahmen des Tierschutzgesetzes Hand bieten müssen. Das haben Sie nicht gemacht, und von daher finde ich den Vorwurf von Herrn Noser an die Vertreter des Tierschutzes eigentlich absurd, wenn sie das einzige Mittel ergreifen, das ihnen noch bleibt, nämlich eine eidgenössische Volksinitiative. All diejenigen, die heute kritisiert haben, dass hier eine Volksinitiative eingereicht worden ist, all diejenigen, die kritisiert haben, dass so etwas nicht in eine Verfassung gehöre, sie sollten einmal sehr sorgfältig prüfen, ob sie in der Vergangenheit nicht auch Anliegen vorgebracht haben, die sie, weil es eben keine andere Möglichkeit gab, in die Form einer Verfassungsänderung gekleidet haben.
Im Kanton Zürich haben wir mit dem Tieranwalt gute Erfahrungen gemacht. Er wirkt präventiv, und ich persönlich glaube auch, dass so die Ziele des Tierschutzes bekannter werden. Wenn Sie mit dem Tierschutz wirklich Ernst machen wollen, haben Sie hier und heute eine Gelegenheit, das unter Beweis zu stellen.
Bitte stimmen Sie der Tierschutz-Initiative zu; führen wir den Tieranwalt schweizweit ein. Wir können so die Tierschutzgesetzgebung besser umsetzen. Es ist die letzte Möglichkeit, die sich bietet; ergreifen Sie sie!

Leuthard Doris, Bundesrätin: Zumindest hat Herr Freysinger endgültig seine schriftstellerischen Qualitäten bewiesen. Dennoch muss man der Initiative gerecht werden: Sie ist zustande gekommen, das heisst, dass sehr viele Menschen um das Wohl der Tiere besorgt sind und das Gefühl haben, deren Rechte seien zu wenig gut geschützt. Die Initiative verlangt denn auch, dass wir Tierschutzanwältinnen und Tierschutzanwälte einführen, welche die Stellung der geschädigten Tiere im Strafverfahren verbessern und einer Bagatellisierung von Verstössen gegen das Tierschutzrecht entgegenwirken. Zu diesem Zweck soll Artikel 80 der Bundesverfassung ergänzt werden.
Sie haben, auch in dieser Session, schon über diverse Bereiche diskutiert, bei denen Sie der Meinung sind, dass die heutige Strafgesetzgebung oder deren Vollzug nicht genügen: Sie verlangen verschärfte Strafen gegen Raser, und Sie haben generell im Strafrecht zu härteren Mitteln gegriffen. Was ich nicht akzeptieren kann, ist der pauschale Vorwurf von Nationalrat Geri Müller, dass in diesem Bereich die Verwaltung generell nicht funktioniere. Wenn man Verstösse feststellt, ist die Frage, mit welcher Strafe sie belegt werden sollen, schlussendlich immer eine Frage des Masses.
Aktuell sind für das Strafverfahren die jeweiligen Strafprozessordnungen der Kantone massgebend. Voraussichtlich am 1. Januar 2011 wird die vereinheitlichte neue StPO in Kraft treten. Die eidgenössische StPO sieht verschiedene Instrumente vor, die gerade auch im Zusammenhang mit Tierschutzfällen von Interesse sein können. Zu erwähnen ist die Möglichkeit einer auf die Verfolgung von Tierschutzdelikten spezialisierten Staatsanwaltschaft, also einer Spezialisierung, wie wir sie bei Wirtschaftsdelikten und anderen Spezialgattungen des Kriminalrechts kennen. Die Kantone können einen Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin bestimmen, der oder die sich auf Tierschutzfälle konzentriert und spezialisiert. Wie gesagt worden ist, ist dies in den Kantonen St. Gallen und Aargau bereits heute der Fall. Weiter können die Kantone eine kantonale Behörde bezeichnen, die im Strafverfahren die Interessen der geschädigten Tiere vertritt und Parteirechte im Sinne von Artikel 104 StPO wahrnimmt.
Im Vordergrund stehen hier kantonale Fachstellen für Tierschutz. Nach dem neuen Tierschutzgesetz ist es sogar so, dass jeder Kanton eine solche kantonale Fachstelle einrichten muss. Es wäre somit ein Leichtes, für diese Organe erhöhte Kompetenzen bei der Strafverfolgung von Vergehen im Bereiche des Tierschutzes zu etablieren.
Die Einführung einer Tierschutzanwältin oder eines Tierschutzanwalts wurde in den vergangenen Jahren schon mehrfach diskutiert - auch das wurde gesagt -, etwa im Rahmen der Behandlung zweier Initiativen, bei der Tierschutzgesetzgebung, aber auch bei der StPO. Zuletzt war das Ergebnis dieser Diskussionen immer dasselbe: dass das Parlament die Einführung von Tierschutzanwälten auf Bundesstufe abgelehnt hat.
Im Rahmen der Beratung der Tierschutzgesetzgebung im Jahre 2005 wurde es - wie gesagt - auch abgelehnt, die Kantone zur Einsetzung von solchen Tierschutzanwälten zu verpflichten. Es wurde damals argumentiert, dass es sich um eine Frage handle, die in die Kompetenz der Kantone falle. Bei der Beratung der StPO war erneut dasselbe Thema in der Diskussion, und dieselbe Argumentation wurde erneut von einer Mehrheit des Parlamentes benutzt. Somit gab es auch hier keine Kompromisse gegenüber den Anliegen der Initiantinnen und Initianten.
Der Bundesrat ist auch heute noch der Auffassung, dass eine Verpflichtung zur Einführung von Tierschutzanwälten in unnötiger Weise in die Organisationsfreiheit der Kantone eingreift - dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass bisher nur der Kanton Zürich einen Tieranwalt im Sinne der Initiative hat. Im Übrigen kennt auch keiner unserer umliegenden Nachbarstaaten einen Tierschutzanwalt. Eine wirkungsvolle Verfolgung von Personen, die gegen das Tierschutzgesetz verstossen, ist auch für den Bundesrat ein wichtiges Anliegen, ebenso die Verminderung von kantonalen Unterschieden in der Verfolgung von Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung.
Deshalb hat der Bundesrat etwa die Informationen über die artgerechte und professionelle Tierhaltung im vergangenen Jahr stark verbessert, denn das ist die beste Prävention dafür, dass Tiere nicht schlecht behandelt werden. Der Bundesrat geht überdies davon aus, dass die Effizienz der Strafverfolgung mit dem Inkrafttreten der neuen, dann eben vereinheitlichten StPO generell verbessert wird. Dies wird sich auch positiv auf die Strafverfolgung von Tierschutzfällen auswirken.
Wie bei den früheren Diskussionen zur Institution des Tieranwalts will der Bundesrat auch hier darauf hinweisen, dass eine Verpflichtung der Kantone, einen Tierschutzanwalt einzuführen, durchaus auch als Misstrauensbezeugung gegenüber den Kantonen verstanden werden kann. Schliesslich würde eine Regelung auf Verfassungsstufe auch nicht der Systematik der Verfassung entsprechen und einer ganz spezifischen Institution im Strafverfahren einen unverhältnismässigen Stellenwert geben.
Ich möchte Sie weiter daran erinnern, dass das neue Tierschutzgesetz erst seit Herbst 2008 in Kraft ist. Dieses neue Tierschutzgesetz sieht für die Vollzugsbehörden in Artikel 24 neu eine Anzeigepflicht vor. Es gibt also neu ein Obligatorium. Werden von den Vollzugsbehörden heute strafbare, vorsätzliche Verstösse gegen das Tierschutzgesetz festgestellt, so müssen die Behörden neu Strafanzeige erstatten. Von dieser Anzeigepflicht erwarten wir gerade im Hinblick auf einen effektiven Vollzug des Tierschutzgesetzes klar eine Verbesserung.
Wir haben heute rund 700 gemeldete Vergehen gegen die Tierschutzgesetzgebung. Jährlich werden von diesen rund 700 Fällen, die uns bekannt sind, in 600 Fällen auch Strafen ausgesprochen, und zwar von allen Kantonen. Frau Gilli, auch der Kanton Genf hat in den letzten Jahren Vergehen gehabt und Strafen wegen Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung ausgesprochen.
Das wird inskünftig noch verstärkt der Fall sein, weil hier die Tierschutzgesetzgebung mit der Anzeigepflicht eine klare Verbesserung für die Vollzugsbehörden schafft. Wenn Sie die Daten in der Statistik genauer anschauen, stellen Sie fest, dass das Gros der Verstösse nicht etwa bei den Bauern, sondern bei den Haustieren, bei den Heimtieren zu
AB 2009 N 1151 / BO 2009 N 1151
finden ist. Gerade hier dürfte die Dunkelziffer gross sein. Tierschutz und Tiergesundheit haben gerade in der Landwirtschaft in den letzten Jahren eine grosse qualitative Verbesserung erfahren, deshalb kann man auch nicht sagen, es seien viele Verstösse vorhanden, die nicht geahndet würden. Die Dunkelziffer dürfte, wenn es sie gibt, klar bei den Haustieren und damit bei den Privathaushalten liegen und weniger in den Bereichen, wo professionell Tiere gehalten werden.
Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass das neue Tierschutzgesetz generell eine verstärkte Information der Bevölkerung über Tierschutzfragen vorsieht. Dieser Auftrag wird vom Bundesamt für Veterinärwesen sehr ernst genommen, und er wurde auch bereits umgesetzt.
Noch ein weiteres Element: Wir haben neu auch die Verpflichtung der Ausbildung von Tierhalterinnen und Tierhaltern. Auch das ist ein zentrales Element, weil bessere Kenntnisse der Vorschriften, bessere Kenntnisse dessen, wie man Tiere hält, zu einer Verbesserung der Haltung generell und damit zu einer Verringerung der Missbräuche, der Verletzungen von Tieren führen dürften. Diese präventiven Massnahmen sollen den tiergerechten und verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren stärken und damit Verstösse gegen das Tierwohl, gegen den Schutz der Tiere möglichst verhindern.
Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, die Tierschutzanwalt-Initiative mit der Empfehlung auf Ablehnung zur Abstimmung vorzulegen.

Kunz Josef (V, LU), für die Kommission: Ich möchte nur auf einen Punkt aus der Debatte von heute Morgen eingehen: Es wurde verschiedentlich bemängelt, dass das Anliegen der Initiative nicht in der Strafprozessordnung und im Tierschutzgesetz aufgenommen wurde. Das ist aber natürlich die Konsequenz der Entscheidungen dieses Parlamentes; das Parlament hat es abgelehnt, dieses Anliegen auf Gesetzesstufe zu regeln.
In diesem Sinn empfehle ich Ihnen auch heute, konsequent zu bleiben, der Kommission zu folgen und die Initiative abzulehnen.


Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu



Schluss der Sitzung um 13.10 Uhr
La séance est levée à 13 h 10
AB 2009 N 1152 / BO 2009 N 1152




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