Noser Ruedi (RL, ZH):
Wie mehrmals angetönt, hat die Institution des Tieranwaltes hier im Rat eine relativ lange Geschichte. Die einen oder anderen mögen sich noch daran erinnern, dass wir in der letzten Legislaturperiode ein neues Tierschutzgesetz in Kraft gesetzt haben; dies aufgrund einer Initiative des Tierschutzes, die sehr, sehr viele Forderungen aufgestellt hatte. Wir haben diese Forderungen damals geprüft, mit den Initianten intensiv verhandelt und einen gangbaren Weg gefunden, indem wir mit dem Tierschutzgesetz einen Gegenvorschlag vorgelegt haben.
Wenn Sie sich die alte Initiative und das heute geltende Tierschutzgesetz vornehmen, werden Sie feststellen, dass praktisch alle Punkte jener Initiative aufgenommen worden sind, mit Ausnahme des Tieranwaltes. Die Initianten hatten sich damit einverstanden erklärt. Nach Inkrafttreten des neuen Tierschutzgesetzes ist jedoch, vom gleichen Absender, postwendend eine neue Initiative auf den Tisch gekommen, mit der die Einführung eines Tieranwaltes gefordert wird.
Öffentliche Organisationen, die sich dem Tierschutz widmen und so mit ihren Spendengeldern umgehen, haben einfach zu viel Geld, sonst könnten sie sich solche Dinge nicht leisten. Sie hätten nämlich auch an der ersten Initiative festhalten und diese vors Volk bringen können. Das wollten sie aber nicht tun. Das ist der erste Punkt, der etwas zu denken gibt.
Der zweite Punkt: Wir haben damals im Tierschutzgesetz die Einführung eines Tieranwaltes abgelehnt, nicht zuletzt, weil es in den Kantonen ja sehr gute und sehr weitgehende Lösungen gibt und weil die Eidgenössische Strafprozessordnung debattiert wurde. Sie mögen sich vielleicht noch an jene Debatte erinnern: Es gab hier im Rat Anträge, die den Tieranwalt für obligatorisch erklären wollten. Unser Rat lehnte ein solches Obligatorium ab und überliess es den Kantonen: Die Kantone können es so machen, wie sie es für richtig erachten. Hüben wie drüben, also bei den Tierschutzfreunden wie bei jenen, die vielleicht etwas weniger tierschutzfreundlich eingestellt sind, ist diese Lösung eigentlich für gut befunden worden. Überall werden die kantonalen Lösungen für ideal angesehen. Auf meine banale Frage, warum sie denn nicht auf kantonaler Ebene kämpften - sodass man dort, wo es keine Tieranwälte gibt, solche einsetzt -, antworteten mir die Initianten lakonisch, das bringe ihnen zu viel Aufwand, sie zögen ein Obligatorium vor.
Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zu meinem ersten Punkt: Ich glaube, hier geht es darum, Öffentlichkeitswirkung zu erzielen und Spendengelder zu mobilisieren, und nicht darum, die Forderung nach Tieranwälten in den Kantonen möglichst schnell umzusetzen. Denn Druck in den Kantonen würde hier garantiert helfen, weil alle Parteien dazu mehr oder weniger Ja gesagt haben. Man könnte das sehr schnell umsetzen, ohne den Riesenumweg über eine Volksinitiative zu gehen.
Wir haben uns in der Kommission trotz aller dieser Vorbehalte für offen erklärt, auch noch einen Gegenvorschlag zu prüfen. Nun muss man aber ehrlicherweise sagen: Ein Gegenvorschlag ist eigentlich nur ein Gegenvorschlag, wenn er nicht die Initiative vollzieht, sondern irgendwo ein Kompromiss ist zwischen dem, was man heute hat, und dem, was die Initiative will. Leider sind wir bei aller unserer Gesetzgebung ja schon so weit gegangen, dass es einen solchen Kompromiss nicht geben kann, indem heute alles schon möglich ist, einfach fakultativ auf Kantonsebene. Im Weiteren hat sich die Kommission des Ständerates einem Kompromiss verwehrt.
Nun zu dieser Initiative: Diese Initiative ist eine sehr gefährliche Initiative, weil sie in keiner Art und Weise regelt, ob dieser Staatsanwalt eine öffentliche oder eine private Funktion hat. Ist er ein Privatkläger, oder ist er ein öffentlicher Kläger? Das ist nicht geklärt. Wenn man die Bedenken des Bundesrates in der Botschaft ernst nimmt, kann man durchaus auch auf die Idee kommen, dass aufgrund dieser Verfassungsbestimmung auch Privatkläger möglich sind. Das würde heissen, jeder Mann oder jede Frau, der oder die das Gefühl hat, dass irgendwo ein Tier gequält wird, könnte sich als dessen Anwalt einsetzen, könnte Vereinigungen gründen und könnte dann im Strafprozessverfahren Anträge stellen. Dass dies eine sehr teure Übung wird, ist Ihnen ja klar. Sie können Weiteres dazu in der Botschaft nachlesen, in Kapitel 3.3.2.
Die Initiative ist darum auf jeden Fall zur Ablehnung zu empfehlen, und es ist dem Volk auch klarzumachen, was diese an Gefahren beinhaltet. Wir führen hier nämlich über die Hintertüre so etwas wie ein Verbandsbeschwerderecht im Tierschutz ein. Das ist das, was die Initianten eigentlich wünschen. Dies ist klar abzulehnen. Dass es die Initianten unterlassen haben, in ihrem Initiativtext bezüglich der öffentlichen und der privaten Seite zu präzisieren, ist das Problem der Initianten. Sie haben das anscheinend bewusst nicht gemacht. Denn es wäre ja so einfach gewesen, das Wort "öffentlich" in diesen Verfassungstext einzubauen. Das ist keine sehr schwierige Sache. Man kann also nicht sagen, das sei vergessen gegangen. Es wurde bewusst weggelassen.
In diesem Sinn bin ich der Ansicht: Sobald Anwälte und Richter diesen Text wirklich lesen werden, werden sie feststellen, dass es nicht um das geht, was meine Vorredner gesagt haben, nämlich darum, auf Verfassungsstufe zu verankern, was heute in den Kantonen gut läuft. Um den Punkt geht es nicht, sondern es geht darum, das, was in den Kantonen gut läuft, so zu verstärken, dass in Zukunft jeder Private klagen kann. Ich bin sehr gespannt, wie Sie dann zu vernünftigen Urteilen kommen wollen und wie Sie in vier, fünf Jahren hier drin diese Gesetzgebung beurteilen werden, wenn Sie diese Initiative heute befürworten.
Ich bitte Sie wirklich, heute diese Initiative klar bachab zu schicken, auch als Zeichen an die Vertreter des Tierschutzes, dass sie nicht Jahr für Jahr neue Initiativen einreichen können. Ich bitte Sie, wenn Sie Befürworter sind, bei der Volksabstimmung den Menschen dann auch die Wahrheit darüber zu sagen, was die Initianten wirklich wollen; respektive ich werde versuchen, dann klar zu erläutern, warum diese Initiative abzulehnen ist.