Nationalrat - Herbstsession 2009 - Vierte Sitzung - 09.09.09-15h00
Conseil national - Session d'automne 2009 - Quatrième séance - 09.09.09-15h00

09.053
KVG. Massnahmen
zur Eindämmung
der Kostenentwicklung
LAMal. Mesures
pour endiguer
l'évolution des coûts
Fortsetzung - Suite
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Botschaft des Bundesrates 29.05.09 (BBl 2009 5793)
Message du Conseil fédéral 29.05.09 (FF 2009 5207)
Nationalrat/Conseil national 09.09.09 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 09.09.09 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 25.11.09 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 26.11.09 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 02.12.09 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 07.12.09 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 03.03.10 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 16.06.10 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 20.09.10 (Differenzen - Divergences)
Einigungskonferenz/Conférence de conciliation 23.09.10
Nationalrat/Conseil national 27.09.10 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 30.09.10 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 01.10.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 01.10.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 15.12.10 (Differenzen - Divergences)

La présidente (Simoneschi-Cortesi Chiara, présidente): Je vous annonce une très belle nouvelle: notre collègue Tiana Moser est devenue mère d'un petit garçon qui s'appelle Moritz Juan. En votre nom, je lui souhaite tout de bon ainsi qu'au papa et au petit Moritz. (Applaudissements)

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung)
Loi fédérale sur l'assurance-maladie (Mesures pour endiguer l'évolution des coûts)

Art. 64, 64bis

Hassler Hansjörg (BD, GR): Wir erachten diese vorgesehene Differenzierung des Selbstbehaltes als sinnvoll. Mit dem differenzierten Selbstbehalt können wir die Grundversorger und die ambulant erbrachten Leistungen gegenüber den Spezialisten und dem stationären Bereich stärken. Wir erhoffen uns davon eine Kosteneinsparung. Die Schweiz ist ja ausser Deutschland praktisch das einzige Land, in dem die Patienten direkten Zugang zu Spezialisten haben. In anderen europäischen Ländern wie z. B. den Ländern Skandinaviens oder Holland ist der Zugang zur medizinischen Spezialbehandlung nur über die Grundversorger möglich. In diesen Ländern sind daraus keine nachteiligen Folgen entstanden, und diese Triage durch die Grundversorger macht auch aus medizinischer Sicht Sinn.
Durch die Differenzierung des Selbstbehaltes sollen drei Ziele erreicht werden:
1. Die Grundversorger sollen dadurch gestärkt werden. Durch die Stärkung der Hausarztmedizin werden auch die Grundversorgung und ein flächendeckendes Angebot im Gesundheitswesen generell gestärkt.
2. Es soll ein Anreiz zugunsten der günstigeren ambulanten Behandlung gegenüber der stationären Behandlung gegeben werden.
3. Diese Differenzierung soll natürlich eine Lenkungsmassnahme für Kosteneinsparungen sein.
Wir möchten die Ausnahmen für einen Selbstbehalt von 10 Prozent nicht allzu weit fassen und darum auf die bevorzugte Behandlung der Psychiatrie und der Psychotherapie verzichten.
Aus diesen Gründen unterstützen wir von der BDP in dieser Frage die Kommissionsmehrheit.

Carobbio Guscetti Marina (S, TI): Für die SP-Fraktion sind diese dringlichen Massnahmen nur sinnvoll, wenn sie real eine Entlastung der Haushalte bewirken. Um das zu erreichen, gibt es zwei Wege: die Unterstützung der mittleren und tieferen Einkommen durch die Prämienverbilligung und Massnahmen zur Kosteneinsparung, die jedoch die Qualität gewährleisten sollen. In diesem Sinn begrüssen wir die von der Mehrheit der Kommission vorgeschlagene Lösung eines differenzierten Selbstbehaltes anstelle der asozialen Praxisgebühr: Wer direkt zum Spezialisten geht, anstatt zuerst den Hausarzt aufzusuchen, soll 20 statt 10 Prozent Selbstbehalt bezahlen müssen. Richtigerweise schlägt die Mehrheit der Kommission eine Lösung vor, die sowohl auf die Präventionsmedizin und die Basisversorgung wie auch auf die Chronischkranken Rücksicht nimmt. Das ist der Sinn der Ausnahmeregelung. Die periodischen Vorsorgeuntersuchungen in der Gynäkologie und Geburtshilfe sowie in der Ophthalmologie sollen ohne Benachteiligung durchgeführt werden können.
Die Minderheit I (Schenker Silvia) geht in die gleiche Richtung. Auch Psychiatrie und Psychotherapie sollen als Grundversorgung gelten und für die Patientinnen und Patienten keinen höheren Selbstbehalt hervorrufen.
90 Prozent aller Krankheiten können heute von den Hausärztinnen und Hausärzten abschliessend behandelt werden. Darum sollen die Kantone ein flächendeckendes Angebot garantieren, wie Frau Nationalrätin Goll das mit ihrer Minderheit vorschlägt.
Der differenzierte Selbstbehalt gibt den Patientinnen und Patienten einen finanziellen Anreiz: Sie besuchen zuerst den Hausarzt oder die Hausärztin bzw. einen Grundversorger statt einen Spezialisten, oder sie schliessen sich einem Netzwerk an. Dies stärkt die Hausarztmedizin und die Grundversorger, und es ermöglicht eine integrierte Betreuung im Sinn einer Vernetzung der medizinischen Leistungserbringer. Wir wissen alle, dass immer mehr Leute mit Gesundheitsproblemen direkt zu einem Spezialisten gehen. Wir wissen aber auch, dass diese teuren Konsultationen vermieden werden könnten, wenn der Patient oder die Patientin zuerst den Hausarzt oder die Hausärztin konsultieren würde und könnte.
Als Teil des dringlichen Massnahmenpakets gegen den Prämienanstieg erlaubt der differenzierte Selbstbehalt auch eine langfristige Kostenkontrolle und gleichzeitig eine qualitativ hochstehende Medizin. Es ist ein erster Schritt in Richtung eines sogenannten Gatekeeping-Systems, eines Systems, das aber eine Voraussetzung hat: Die Patientinnen und Patienten sollen nicht immer mehr zur Kasse gebeten werden. Wir setzen uns für eine für alle zugängliche, qualitativ hochstehende Medizin, eine Kontrolle der Gesundheitskosten und schliesslich für eine Entlastung der Haushalte ein.
Für die SP-Fraktion ist aber klar, dass dieses Konzept nur unterstützt werden kann, wenn eine Obergrenze von 700 Franken im Gesetz eingeführt wird. Ohne eine im Gesetz verankerte Obergrenze würden wir einen weiteren Schritt hin zur Zweiklassenmedizin machen, einer Zweiklassenmedizin, die mit der zunehmenden Verschiebung der Gesundheitskosten auf den Buckel der Patientinnen und Patienten in den letzten Jahren zum Teil schon Realität geworden ist.
Discutiamo di misure urgenti per far fronte all'esplosione dei costi e agli inaccettabili aumenti dei premi cassa malati. Per questo sosteniamo un sistema di partecipazione ai costi differenziato, che permetta di rafforzare la medicina di famiglia e le reti di medici, ma anche di ridurre i costi sanitari di diversi milioni di franchi senza peggiorare la qualità delle prestazioni per gli assicurati e le assicurate. Per evitare una medicina a due velocità questa misura deve però essere accompagnata da un limite massimo di quota parte di 700 franchi che va ancorato nella legge. Tutti, a parole, sostengono la necessità di rafforzare la medicina di base. Ecco un passo concreto in questa direzione.
A nome del gruppe socialista vi invito dunque a votare gli emendamenti Schenker Silvia all'articolo 64 capoverso 2bis lettera a e Goll agli articoli 64 capoverso 2ter e 64

AB 2009 N 1410 / BO 2009 N 1410
capoverso 3 e a respingere la minoranza e anche l'emendamento personale Kleiner che vuole stracciare la quota parte differenziata e addirittura introdurre una tassa di 50 franchi per il pronto soccorso.

Stahl Jürg (V, ZH): Der Artikel 64 verkörpert das Alternativkonzept zum vom Bundesrat vorgeschlagenen Konzept der Praxisgebühr. Die SVP-Fraktion unterstützt bei Artikel 64 die Mehrheit der Kommission. Der Grundsatz der differenzierten Selbstbehalte ist für die SVP eine Weichenstellung für zukünftige Managed-Care-Modelle. Vergessen Sie bitte auch nicht: Es liegt am Bundesrat, aber auch an uns, am Parlament, in den nächsten zwei bis drei Jahren griffige Lösungen als Nachfolgeprojekt zu dieser zeitlich befristeten Revision aufzuzeigen und auch mehrheitsfähig zu machen. Ich bin überzeugt, dass griffige Massnahmen nötig sind, um dem Ärztetourismus, überfüllten Notfallstationen und Mehrfachbehandlungen entgegentreten zu können. Es ist störend, wenn Beispiele von zehn bis zwanzig Besuchen bei verschiedenen Spezialisten pro Monat ans Tageslicht kommen und weder die Leistungserbringer selber noch die Versicherer etwas dagegen unternehmen können.
Die SVP will mit der Einführung des differenzierten Selbstbehaltes ein Steuerungselement einrichten, um den direkten Gang zum Spezialisten mit einer höheren Kostenbeteiligung des Patienten zu belegen. Gleichzeitig stützen wir mit dieser Richtung, mit dieser Gangart, die Grundversorger als wichtige und ideale Triage-Stellen, welche vernünftig und in engem Kontakt mit dem Patienten den Weg der Behandlungskette aufzeigen, aber auch beginnen. Ich bitte Sie, dabei auch zur Kenntnis zu nehmen, dass bereits heute etwa 70 Prozent der Erstkonsultationen über die Hausärzte bzw. über die Grundversorgung gehen. Es wird also für viele, für die Mehrheit in diesem Land, keine Änderung des bisherigen Betriebs darstellen.
Die SVP-Fraktion wird die Unteranträge, welche eine Aufweichung des Prinzips zur Folge hätten, ablehnen. Dies betrifft den Einzelantrag Cassis, aber auch die Minderheit I (Schenker Silvia) und II (Schenker Silvia). Ebenso lehnen wir die Minderheitsanträge Goll ab. Wir wollen den jährlichen Höchstbetrag nicht im Gesetz verankern, sondern diese Kompetenz weiterhin dem Bundesrat überlassen. Es sind auch konjunkturelle Schwankungen, es sind auch Anpassungen, bei denen der Bundesrat relativ schnell entscheiden muss. Hier möchten wir die Kompetenz beim Bundesrat lassen.
Erlauben Sie mir zum Schluss folgende Bemerkung: Es ist möglich, dass es bei der Umsetzung des Prinzips des differenzierten Selbstbehaltes für die Praxis Anpassungen braucht. Es ist vielleicht auch nicht das Rezept zur Lösung des Problems. Aber sich aus grundsätzlichen und standespolitischen Gründen gegen jede Veränderung zu stellen ist fahrlässig und falsch.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen und die Unteranträge abzulehnen. Damit können wir eine wichtige Weichenstellung in Richtung erfolgreicher Netzwerke, vernetzten Behandelns und optimierter Behandlungskette einleiten. Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Mehrheit der Kommission.

Couchepin Pascal, conseiller fédéral: Comme plusieurs orateurs l'ont dit et répété, nous sommes en train de définir un concept qui sera mis en concurrence avec le projet du Conseil fédéral de prélever un ticket modérateur de 30 francs par consultation, au maximum six fois par an, le Conseil fédéral proposant en contrepartie de réduire la participation totale de 700 francs à 600 francs. Cela fait que l'augmentation maximum que cela représente pour des malades chroniques serait de 80 francs, c'est-à-dire quelque chose qui n'est pas dramatiquement élevé, y compris pour les revenus les plus faibles. Mais naturellement, en contrepartie de cette augmentation de la participation, il y a, pour la somme équivalente, une réduction des primes d'assurance-maladie. Ce n'est donc pas une augmentation de la participation des privés à l'assurance-maladie, mais simplement une autre manière d'organiser la participation.
La majorité de la commission veut choisir un modèle alternatif avec une augmentation de la participation de 10 à 20 pour cent jusqu'à concurrence de 700 francs.
Ensuite, il reste le problème de savoir quelle sera l'étendue des exceptions à cette augmentation de la participation. Dans le cas de la consultation de certains prestataires de soins, la majorité souhaite maintenir la participation à 10 pour cent. Nous prétendons que le modèle qu'a choisi la majorité de la commission est moins social que celui que le Conseil fédéral a choisi et qu'il revient plus cher aux assurés que le modèle du Conseil fédéral. Simplement, on nage dans des eaux connues et, par conséquent, ça suscite moins de discussions que si on ose faire le pas vers l'innovation que propose le Conseil fédéral. Mais si la solution de la majorité de la commission de votre conseil est choisie, sauf si les exceptions sont si nombreuses que ça devient de l'eau tiède, ce sera plus cher.
Ce qui est vrai, c'est que si la solution de la majorité est choisie, on ne fait que reprendre un projet qui a été présenté par le Conseil fédéral il y a trois ans. Il est en mains de votre commission compétente depuis trois ans; il n'a jamais été examiné par votre commission depuis trois ans; et aujourd'hui, semble-t-il, il a beaucoup d'attrait, alors qu'il y a trois ans que je vous demande de vous prononcer sur le modèle, et cela dans le sens des propositions de la majorité. Le Conseil des Etats, pour une fois, a été plus expéditif et il a adopté cette proposition à une très forte majorité, avec le transfert au Parlement du droit de fixer le montant maximal de la participation aux coûts.
Donc ce que nous discutons maintenant, nous aurions pu le discuter depuis trois ans et rien n'a été fait! Mais mieux vaut tard que jamais: discutons!
On nous propose ce modèle comme alternative au modèle du Conseil fédéral, mais toute une série de propositions prévoient des exceptions. Dans ce domaine, si vous vous mettez à faire des exceptions, ça devient ingérable. Certains se sont opposés au ticket modérateur du Conseil fédéral, en prétextant que ce serait compliqué. Il n'est pas compliqué de prélever 30 francs à chaque consultation: il suffit d'avoir une caisse et quelqu'un qui sache compter jusqu'à 30, et qui soit capable de rendre 70 francs si on lui donne un billet de 100 francs. Je crois que ce n'est pas compliqué.
Ici, ça va être compliqué si on choisit le modèle modifié du Conseil national. Si vous choisissez le modèle de la participation à 20 pour cent, faites-le au moins sans exception. J'ai entendu des députés dire tout à l'heure qu'on pourrait par exemple diminuer le nombre de consultations chez les spécialistes grâce à ce modèle, en obligeant tout le monde à passer d'abord par un médecin de famille, un médecin de premier recours. Je crois d'abord que ça n'apportera rien. Je disais à quelqu'un qu'un homme d'un certain âge va en principe une ou deux fois par an chez l'urologue et une ou deux fois par an chez le cardiologue. Si vous allez régulièrement chez votre cardiologue et votre urologue - Monsieur Dunant n'y va pas, je souhaite qu'il conserve cette superbe santé, qui est une bénédiction pour l'assurance-maladie, mais il est l'exception et il est médecin! -, à l'avenir vous irez aussi chez le médecin de famille avant d'aller chez l'urologue et chez le cardiologue. Et à la fin, vous aurez fait quelques consultations de plus, sans intérêt pour le fond du problème.
Quelqu'un a dit: "Aux Pays-Bas, ça marche!" Je me suis intéressé au modèle néerlandais et, dans la mesure où les informations qui m'ont été communiquées sont exactes, les conditions de base sont très différentes, parce qu'aux Pays-Bas les spécialistes exercent pratiquement tous dans des hôpitaux! Il n'y a pratiquement pas de spécialistes dans le secteur privé. Par conséquent, un système dans lequel tous les spécialistes sont à l'hôpital peut fonctionner avec le "gatekeeper", comme on dit, le portier, sans vouloir dévaloriser la prestation fournie par le médecin de famille.
Le spécialiste n'a pas intérêt à créer un lien avec le médecin de famille pour qu'il lui envoie régulièrement des clients. Le médecin spécialiste en Hollande est employé de l'hôpital et il

AB 2009 N 1411 / BO 2009 N 1411
est prêt à faire son travail, sans doute avec conscience, mais il ne cherche pas à tout prix des clients pour maximiser son profit; il reçoit les clients qui doivent nécessairement être reçus.
En Suisse, la plupart des spécialistes ont une pratique privée. Par conséquent, si vous obligez à passer d'abord par un non-spécialiste, très rapidement et sans qu'il y ait quoi que ce soit à redire, se formeront ce qu'on appelle des cordées ou des petits groupes qui travaillent ensemble. Et de temps en temps, lorsqu'il y aura une sous-occupation, quelqu'un dira: "Ecoute, ces temps-ci je suis un peu sous-occupé. Si tu peux, profite de m'envoyer plus de clients et ainsi on fait de la prévention." Les choses vont se passer ainsi. Donc, le système suisse ne marche pas de la même manière que le système hollandais et vouloir donner aux médecins de famille le statut de gardien de l'accès aux spécialistes ne marchera pas du tout.
Tout autre est le problème des réseaux de soins, à la condition qu'il y ait une responsabilité financière. Mais on n'en est pas encore là, parce que les définitions sont assez difficiles à donner.
En conclusion, la solution préconisée par la majorité de la commission est moins bonne, moins sociale et moins efficace que le projet du Conseil fédéral. Mais si vous voulez l'adopter, faites-le au moins sans exceptions, parce qu'elles vont compliquer massivement les choses. Un simple exemple: on dit que l'accès aux spécialistes doit être accordé par les médecins de famille, et il y a une quote-part de 10 pour cent pour le médecin de famille à condition qu'il ne soit pas spécialiste ou, s'il est spécialiste, à la condition qu'il utilise au moins 50 pour cent de son temps comme médecin de famille. Comment voulez-vous vérifier cela? Comment voulez-vous définir qui pratique à 50 pour cent ou à 60 pour cent ou à 40 pour cent, lorsqu'il y a la réunion de ces deux activités en un seul médecin? Et puis, cela change probablement de mois en mois. Donc, si vous voulez prendre le système alternatif pas social et moins efficace de la majorité de la commission, faites-le au moins avec du bon sens, qui commande de ne pas avoir d'exceptions. C'était le projet que vous proposait le Conseil fédéral depuis trois ans. Je me réjouis que vous vous y intéressiez.

La présidente (Simoneschi-Cortesi Chiara, présidente): Monsieur le conseiller fédéral, est-ce que vous pourriez nous dire quelle est votre position au sujet de l'article 64bis?

Couchepin Pascal, conseiller fédéral: Je maintiens la version du Conseil fédéral partout. Je la maintiens parce que c'est un système plus social, plus efficace et plus simple.
J'espère vous faire partager ma conviction!

Humbel Ruth (CEg, AG), für die Kommission: Kollege Triponez hat heute Morgen an uns appelliert, wir sollten das, was wir jetzt tun können, vorwegnehmen und nicht auf Managed Care warten. Das gilt selbstverständlich auch für Artikel 64. Diesen Appell möchte ich speziell an die Fraktion von Herrn Triponez richten.
Die Bestimmung der differenzierten Selbstbehalte gibt uns eine Chance, richtige Anreize zu setzen und eine langfristige Steuerung in Richtung Gatekeeper-System einzuleiten. Wir wissen, dass die Schweiz neben Deutschland das einzige Land ist, das den direkten Zugang zu Spezialisten und zum Spital ermöglicht. Gatekeeper-Modelle mit einer Steuerung über den Grundversorger sind erfolgreich und haben eine kostendämpfende Wirkung.
Zu den Minderheitsanträgen: Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, die Minderheitsanträge abzulehnen. Der Minderheitsantrag I (Schenker Silvia) wurde in der Kommission mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Auch Psychiater sind Spezialisten. Man könnte noch andere Spezialisten aufzählen, die für sich auch in Anspruch nehmen könnten, eine Ausnahme darzustellen.
Der Antrag der Minderheit Goll zu Absatz 2ter wurde mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Dieser Antrag ist insofern überflüssig, als es eine verfassungsmässige Aufgabe der Kantone ist, für die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu sorgen. Daher müssen wir diese Bestimmung eigentlich nicht ins KVG aufnehmen. Das KVG ist ein Versicherungsgesetz und kein Gesundheitsversorgungsgesetz. Der Antrag der Minderheit Goll zur Fixierung des Kostenselbstbehaltes bei 700 Franken ist von der Kommission ebenfalls abgelehnt worden, und zwar mit 16 zu 9 Stimmen. Wir erachten es nicht als sinnvoll, wenn Frankenbeträge im Gesetz fixiert sind, auch wenn wir nicht davon ausgehen, dass die maximale Kostenbeteiligung in den nächsten Jahren erhöht werden muss.
Herr Cassis will mit seinem Einzelantrag grundsätzlich 20 Prozent Selbstbehalt einführen und die reduzierte Kostenbeteiligung von 10 Prozent auf die Gruppe der Grundversorger beschränken, wie wir sie in Artikel 55a mit der Verlängerung des Zulassungsstopps definiert haben. Der Bundesrat soll die Kompetenz erhalten, Ausnahmen vorzusehen. Leider lag dieser Antrag der Kommission nicht vor, ich kann daher im Namen der Kommission nichts dazu sagen. Er hat aber eigentlich einen ähnlichen Inhalt wie der Antrag der Kommissionsmehrheit, und die von der Kommissionsmehrheit beantragten Ausnahmen scheinen vernünftig und sachgerecht zu sein.
Der Antrag der Kommissionsmehrheit ist ein Alternativkonzept zur Praxisgebühr des Bundesrates. Diese Praxisgebühr, die von Herrn Bundesrat Couchepin als besser und als sozialer bezeichnet wird, ist von der Kommissionsmehrheit anders beurteilt worden. Wir meinen, dass diese Praxisgebühr primär die Grundversorger bestraft, weil die Mehrheit der Patienten zuerst zum Grundversorger geht. Nach sechs Arztbesuchen fällt die Praxisgebühr weg, der Steuerungseffekt ist also kurz, während er bei den differenzierten Selbstbehalten dauernd zum Tragen kommt, bis der maximale Selbstbehalt erschöpft ist.
Herr Bundesrat Couchepin hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass das Projekt der differenzierten Selbstbehalte, das der Bundesrat vorgeschlagen hat, seit Jahren hängig ist. Ich möchte Ihnen daher umso mehr empfehlen, nach diesen langen Jahren die Gelegenheit zu nutzen, dieses Projekt der differenzierten Selbstbehalte zu beschliessen und damit auch einer seit langem hängigen Teilrevision die Zustimmung zu geben - gewissermassen als Abschiedsgeschenk an Herrn Bundesrat Couchepin.
Die Kommission hat dieser Bestimmung mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt, auf den Antrag der Minderheit Kleiner entfielen nur 7 Stimmen. Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit, dieser Fassung zuzustimmen.

Baettig Dominique (V, JU), pour la commission: Notre commission, à une très large majorité, à savoir par 19 voix contre 4, a fait un sort au ticket modérateur, qui a été jugé soit trop mercantile - on introduit la question de l'échange direct d'argent entre un patient et un médecin, ce qui n'est pas politiquement correct -, soit trop facile à contourner.
La majorité de la commission a préféré une augmentation de la participation aux coûts pour la porter à 20 pour cent des coûts qui dépassent la franchise (quote-part). Elle l'a assortie de toutes sortes d'exceptions: seraient soumises à une quote-part de 10 pour cent les prestations fournies par des médecins au bénéfice d'un titre postgrade en médecine générale, en médecine interne, en pédiatrie, en gynécologie; par les internistes qui participent au service de garde et d'urgence, les médecins rattachés à des réseaux de soins, les psychiatres, les psychothérapeutes; les prestations fournies en cas d'examens périodiques de routine. On veut ajouter toute une série d'exceptions à une disposition qui devrait être à la base d'un processus qui semble moderne dans le sens qu'on favoriserait ainsi les soins de premier recours et qu'on éviterait que le patient ne coure pour rien chez le spécialiste.
Ceci dit, on peut s'interroger sur l'esprit du temps qui considère que l'accès au mieux et même au parfait sur le plan des compétences est un droit. Beaucoup de patients ressentent le freinage de l'accès à un spécialiste comme une mesure

AB 2009 N 1412 / BO 2009 N 1412
discriminatoire qu'ils vont bien sûr contourner. La médecine générale n'est aujourd'hui plus une voie attractive; on peut se poser la question de savoir pourquoi. Je pense que le fait, pour un généraliste, d'être réduit au rôle de trieur ou d'orienteur ne valorise pas beaucoup cette discipline. C'est vraiment un problème de société à discuter.
Au bout du compte, les psychiatres et les psychothérapeutes n'ont pas été inclus dans la liste de ceux dont les prestations fournies sont soumises à une quote-part de 10 pour cent. Cela fait l'objet de la proposition de la minorité I (Schenker Silvia) à l'alinéa 2bis.
Il y a aussi une minorité Kleiner qui n'accepte ni l'élévation de la quote-part à 20 pour cent, ni les exceptions prévues. Elle vous prie de rejeter tant l'alinéa 2 lettre b que l'alinéa 2bis.
La commission, à une large majorité, vous invite à rejeter l'introduction du ticket modérateur. La majorité de la commission vous recommande en revanche d'accepter l'augmentation de la quote-part et de rejeter les diverses propositions de minorité.

Art. 64 Abs. 2 - Art. 64 al. 2

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.053/2714)
Für den Antrag der Mehrheit ... 122 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 50 Stimmen

Art. 64 Abs. 2bis - Art. 64 al. 2bis

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.053/2715)
Für den Antrag Mehrheit... 115 Stimmen
Für den Antrag Minderheit I ... 59 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.053/2716)
Für den Antrag der Mehrheit ... 140 Stimmen
Für den Antrag Cassis... 35 Stimmen

Dritte Abstimmung - Troisième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.053/2717)
Für den Antrag der Mehrheit ... 122 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 51 Stimmen

Art. 64 Abs. 2ter - Art. 64 al. 2ter

La présidente (Simoneschi-Cortesi Chiara, présidente): La proposition Cassis est caduque.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.053/2718)
Für den Antrag der Minderheit ... 58 Stimmen
Dagegen ... 117 Stimmen

Art. 64 Abs. 3 - Art. 64 al. 3

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.053/2719)
Für den Antrag der Mehrheit ... 112 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 58 Stimmen

Art. 64bis

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.053/2722)
Für den Antrag des Bundesrates ... 130 Stimmen
Für den Antrag Kleiner ... 46 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.053/2723)
Für den Antrag der Kommission ... 148 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 30 Stimmen


Art. 64 Abs. 5 - Art. 64 al. 5

Schenker Silvia (S, BS): Ich werde beide Minderheiten gleichzeitig begründen. Was hier zur Diskussion steht, ist keine komplett neue Regelung. Bis anhin ist es schon so, dass alleinstehenden Patientinnen und Patienten neben dem üblichen Selbstbehalt bei einem Spitalaufenthalt ein Betrag von 10 Franken pro Tag zusätzlich in Rechnung gestellt wird. Im Gesetz heisst es, der Betrag müsse nach der finanziellen Belastung der Familien abgestuft sein. Gelöst hat man diese Vorgabe, indem man diese 10 Franken nur den Alleinstehenden in Rechnung stellt; dies weil man davon ausgeht, Alleinstehende würden tatsächlich Kosten einsparen, wenn sie im Spital sind. Diese Regelung stiess in der Vergangenheit immer wieder auf Kritik vonseiten der Alleinstehenden, die in manchen Belangen benachteiligt sind und gerne zur Kasse gebeten werden. Ich verzichte jetzt hier darauf, eine Debatte über die Benachteiligungen von Alleinstehenden loszutreten. Wir werden eine solche sicher wieder einmal zu führen haben.
Was nun die Mehrheit will, ist eine Ausdehnung dieses Spitalbeitrages auf alle Patientinnen und Patienten. Nur noch Kinder sollen von dieser Gebühr ausgenommen sein. Aus meinem Arbeitsalltag kann ich Ihnen berichten, dass es für Patientinnen und Patienten je länger, je unübersichtlicher wird, welche Kosten ihnen bei einem Spitalaufenthalt belastet werden. Wenn der Selbstbehalt und die Franchise noch bekannt sind und sich niemand darüber wundert, die entsprechenden Kosten übernehmen zu müssen, so ist es mit dem Beitrag an die Spitalbehandlung, von dem ich eben gesprochen habe, schon deutlich anders. Diese Kosten werden, obwohl im Gesetz festgehalten, von den Leuten so nicht erwartet.
Unter diesem Titel werden den Patientinnen und Patienten also schlicht und einfach mehr Kosten überwälzt, und zwar - wenn es nach dem Willen der Mehrheit geht - in unbegrenzter Höhe. Damit wird dieses Kostenelement für die Betroffenen unberechenbar.
Mit meinem Minderheitsantrag I bitte ich Sie, diesen Kostenbeitrag ganz zu streichen und damit eine alte Ungerechtigkeit zu beseitigen. Wenn die Mehrheit obsiegt, bitte ich Sie dringend, wenigstens dafür zu sorgen, dass dieser Kostenbeitrag nach oben begrenzt ist und nicht mehr als 300 Franken betragen darf. Dies erreichen Sie, indem Sie meinem Minderheitsantrag II zustimmen.

Prelicz-Huber Katharina (G, ZH): Auch hier haben wir es wieder mit einem Antrag zu tun, der die Patienten und die Patientinnen schröpft. Diesmal geht es um den Beitrag von allen an die Kosten des Spitalaufenthaltes - und das ausgerechnet in der Krise. Wir beraten in der nächsten Woche darüber, wie wir die Wirtschaft ankurbeln, wie wir die Kaufkraft erhöhen können. Ausgerechnet jetzt kommen diese Anträge. Die Bevölkerung ist unserer Meinung nach schon mehr als genug belastet mit den immer höheren Krankenkassenprämien, die ja das nächste Jahr, wie gesagt wird, wieder um 20 Prozent erhöht werden müssen. Wir haben schon heute sehr viele Menschen, die faktisch ohne Krankenversicherung leben bzw. etwa 150 000 Menschen, die von einem Leistungsstopp betroffen sind. Das wird damit noch zunehmen.
Zudem wird die Idee des KVG immer weiter ausgehöhlt. Die Idee war eigentlich einmal, dass mit den Monatsprämien die Arzt- und Ärztinnenrechnung und der Spitalaufenthalt bezahlt sind. Wie wir sehen, bröckelt das immer weiter ab. Wir haben hohe Krankenkassenprämien, dazu die Franchise, dazu jetzt diesen Selbstbehalt von 20 Prozent und auch noch den Beitrag an den Spitalaufenthalt. Es gibt bereits Leute, die zynisch sagen: Man fährt besser, wenn man gar

AB 2009 N 1413 / BO 2009 N 1413
keine Krankenversicherung hat und einfach den Betrag bezahlt, falls es einmal nötig wird.
Wir von den Grünen sind klar der Meinung, dass wir diesen Spitalbeitrag nicht wollen, und zwar wollen wir ihn für alle nicht. Das heisst, wir unterstützen den Antrag der Minderheit I (Schenker Silvia). Wenn dann leider die Mehrheit obsiegen wird, sind wir auf jeden Fall für eine Begrenzung, damit dieser Beitrag nicht in grosse Höhen hinaufsteigen kann. Es muss für die Leute klar sein, welches der Maximalbeitrag sein wird. Diese 300 Franken sind für uns vertretbar. Wir werden in diesem Fall den Antrag der Minderheit II (Schenker Silvia) unterstützen und bitten Sie, das ebenfalls zu tun.

Weibel Thomas (CEg, ZH): Vergleicht man die Beiträge von Langzeitpatienten mit jenen von Pflegeheimpatienten, so sieht man, dass man im Pflegeheim, nicht aber im stationären Bereich, alle Verpflegungs- und Hotelleriekosten selber zu bezahlen hat. Dass Verpflegung und Hotellerie für Patientinnen und Patienten im stationären Bereich gratis sind, wird im Umfeld der Pflegeheime seit Langem als ungerecht empfunden. Mit der nun vorgesehenen Kostenbeteiligung für alle können wir diese Ungerechtigkeit etwas mildern.
Wie wir bereits gehört haben, bezahlen bisher nur Alleinstehende einen Kostenanteil an die Verpflegungs- und Hotelleriekosten im Spital. Der Beitrag ist seit 1996 auf 10 Franken pro Tag festgelegt. Für uns ist nicht nachvollziehbar, weshalb nur Alleinstehende zur Kasse gebeten werden sollen; deshalb finden wir es richtig, wenn alle einen Unkostenbeitrag an Verpflegung und Hotellerie leisten müssen und wenn dieser Beitrag nicht begrenzt wird.
Wir haben bewusst darauf verzichtet, den Beitragssatz im Gesetz festzulegen. Der aktuelle Satz von 10 Franken besteht, ich habe es bereits gesagt, unverändert seit nunmehr dreizehn Jahren. Wir stellen uns vor, dass heute 15 Franken angemessen wären. Ich erlaube mir diese Bemerkung zuhanden der Materialien.
Stimmen Sie also wie die CVP/EVP/glp-Fraktion der Mehrheit zu.

Bortoluzzi Toni (V, ZH): Die Kommission hat sich hier für eine Korrektur entschieden. Kollege Weibel hat die wesentlichen Gründe dafür genannt. Sie scheinen uns richtig zu sein. Ich meine, dass ein Verpflegungsbeitrag im Spital von mindestens 15 Franken gerechtfertigt ist. Auch wir stehen zu dieser Änderung. Den Eventualantrag der Minderheit II (Schenker Silvia), der den jährlichen Höchstbetrag festlegen will, sollte man nicht aufnehmen, weil es dem Bundesrat überlassen sein sollte, zusammen mit den Kantonen hier die Details zu regeln. Man muss sich immer wieder daran erinnern, dass ja die Kantone für die stationären Einrichtungen zuständig sind, und hier soll in Zusammenarbeit die richtige Lösung gefunden werden.
Wir werden also der Mehrheit folgen.

La présidente (Simoneschi-Cortesi Chiara, présidente): Le groupe libéral-radical soutient la proposition de la majorité.

Goll Christine (S, ZH): Wollen Sie tatsächlich noch mehr Kosten auf alle Patientinnen und Patienten abwälzen? Genau das will nämlich die Mehrheit der Kommission, die dem ursprünglichen Antrag Bortoluzzi gefolgt ist. Mit dieser Bestimmung sollen künftig alle Patientinnen und Patienten einen Beitrag an den Spitalaufenthalt bezahlen. Die Kostenbeteiligung der Versicherten wächst damit ins Unermessliche. Wir haben es bereits in jüngster Vergangenheit erlebt: Nach einer Erhöhung von Grundfranchise und Selbstbehalt per Verordnungsrecht, nach finanziellen Mehrbelastungen durch die neue Pflegefinanzierung und vor allem vor einer bevorstehenden Prämienexplosion im nächsten und wahrscheinlich auch im übernächsten Jahr soll nun auch ein Spitalkostenbeitrag entrichtet werden, obwohl die Versicherten in der Schweiz verglichen mit allen anderen Ländern bereits den höchsten Anteil der Gesundheitskosten aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.
Es reicht! Sie haben es abgelehnt, die Obergrenze des heutigen Selbstbehaltes von 700 Franken pro Jahr gesetzlich zu fixieren. Sie haben beschlossen, den Selbstbehalt von heute 10 auf 20 Prozent zu erhöhen, wenn auch in einer differenzierten Form. Und nun wollen Sie tatsächlich auch noch einen zusätzlichen Kostenbeitrag verlangen, wenn ein Spitalaufenthalt notwendig wird. Eine Hospitalisierung ist kein frei gewählter Urlaub mit einer Hotelbuchung. Niemand entscheidet sich freiwillig dafür, und deshalb ist es auch zynisch, von einer Beteiligung an den Hotelleriekosten zu sprechen, wie die Massnahme in der Kommission begründet wurde. Die bereits heute übermässig hohe Kostenbeteiligung muss für die Patientinnen und Patienten berechenbar sein. Unberechenbar bleiben die Kosten nämlich dann, wenn der Bundesrat je nachdem, ob er seine gesundheitspolitische Bilanz beschönigen will, in eigener Kompetenz auf dem Verordnungsweg entscheiden kann. Und das wäre gemäss der in Absatz 5 gewählten Formulierung der Fall. Es heisst dort: "Der Bundesrat setzt den Beitrag sowie einen jährlichen Höchstbetrag fest."
Herr Weibel, wir sind tatsächlich einverstanden mit dem, was Sie hier vorne formuliert haben: Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb heute nur Alleinstehende einen Spitalkostenbeitrag zu bezahlen haben. Die heutige Diskriminierung der Alleinstehenden, die im Falle eines Spitalaufenthalts 10 Franken pro Tag bezahlen müssen, ist in keiner Art und Weise zu rechtfertigen und muss in unseren Augen schleunigst beseitigt werden. Und erst recht nicht darf diese heutige schlechte Regelung auf alle Versicherten übertragen werden.
Sollten Sie dennoch dem Antrag der Mehrheit folgen, dann muss ich Sie bitten, wenigstens den Minderheitsantrag II (Schenker Silvia) zu unterstützen, der eine Höchstlimite im Gesetz festhalten will, nämlich 300 Franken pro Jahr. Nur so kann die Kostenbeteiligung der Patienten und Patientinnen gewahrt bleiben. Vielen Dank für die Unterstützung zumindest des Minderheitsantrages II.

Couchepin Pascal, conseiller fédéral: Cette proposition a été introduite en cours de discussion. Nous ne l'avions pas proposée. Néanmoins, nous sommes d'accord avec la majorité de la commission. Je crois que dans la mesure où il appartient au Conseil fédéral de fixer le montant de la contribution, nous le ferons en tenant compte de tous les intérêts et d'un juste équilibre entre le fonctionnement du système, les exigences sociales et le bon sens.
C'est pour cette raison que nous sommes prêts à soutenir la proposition de la majorité de la commission. Nous vous recommandons de rejeter les propositions de minorité.

Humbel Ruth (CEg, AG), für die Kommission: Artikel 64 Absatz 5 ist die einzige Bestimmung, die effektiv eine zusätzliche Belastung für einzelne Patientinnen und Patienten bringen kann. Die anderen Bestimmungen, die wir beschlossen haben, liegen im Einflussbereich der Versicherten, sie können sich für einen höheren oder einen tieferen Selbstbehalt entscheiden - dies einfach zur Klarstellung.
Die zusätzliche Mehrbelastung betrifft eben jene Patientinnen und Patienten, die hospitalisiert werden müssen und die in einer Familie leben. Auch diese Familie hat mindere Verpflegungskosten, wenn ein Mitglied ihrer Familie im Spital liegt. Deshalb erachtet es die Mehrheit der Kommission als vertretbar, den Verpflegungskostenbeitrag für alle Patientinnen und Patienten im Spital einzuführen. Wir mindern damit auch etwas die ungerechte Behandlung, wie sie auch schon gelegentlich moniert worden ist, wonach Langzeitpflegepatienten in Pflegeheimen für die vollen Hotelleriekosten aufkommen müssen.
Frau Schenker hat gesagt, dass die Kommissionsmehrheit einen unbegrenzten Beitrag möchte. Das stimmt so natürlich nicht. Wir möchten es dem Bundesrat überlassen, einen Höchstbetrag zu definieren. Frau Prelicz-Huber muss ich sagen: Es entspricht vielleicht einer grünen Vision, dass es keine Kostenbeteiligung gibt, sondern alles über die Prämien abgegolten ist, aber das schweizerische Gesundheitswesen hat schon immer Kostenbeteiligungen gekannt; vor

AB 2009 N 1414 / BO 2009 N 1414
der Einführung des KVG waren es sogar Quartalsfranchisen.
Die Kommission hat mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung der Mehrheitsfassung von Artikel 64 Absatz 5 zugestimmt; sie hat auch den Eventualantrag mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Baettig Dominique (V, JU), pour la commission: Je serai bref. La majorité de la commission a voulu qu'en cas d'hospitalisation, les enfants soient dispensés d'une contribution aux frais de séjour et que le Conseil fédéral fixe un plafond annuel, ainsi que le montant de la contribution. Cette proposition semble tout à fait normale. Les frais hôteliers sont élevés et souvent peu justifiés.
La commission a adopté cette proposition, par 13 voix contre 9, et elle vous recommande de ne pas suivre les deux minorités, dont une des minorités, la minorité II (Schenker Silvia), voudrait que le Conseil fédéral fixe une contribution maximale annuelle de 300 francs.

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.053/2720)
Für den Antrag der Mehrheit ... 112 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 62 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.053/2721)
Für den Antrag der Mehrheit ... 107 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 67 Stimmen

Art. 65 Abs. 1ter
Antrag der Minderheit
(Bortoluzzi, Baettig, Dunant, Estermann, Gilli, Humbel, Müri, Wehrli)
Versicherte, die eine Spitalzusatzversicherung halbprivat und privat im Sinne von Artikel 12 Absatz 2 oder analoge Versicherungsverträge bei Versicherern nach Artikel 13 abgeschlossen haben, haben keinen Anspruch auf Prämienverbilligung. Die Kantone können von den Versicherten, den Krankenversicherern sowie den privaten Versicherungsunternehmen die Herausgabe der notwendigen Informationen zur Umsetzung dieser Bestimmung verlangen.

Art. 65 al. 1ter
Proposition de la minorité
(Bortoluzzi, Baettig, Dunant, Estermann, Gilli, Humbel, Müri, Wehrli)
Les assurés qui ont conclu une assurance complémentaire d'hospitalisation en division semi-privée ou privée au sens de l'article 12 alinéa 2 ou d'autres contrats d'assurance analogues auprès d'assureurs visés à l'article 13 n'ont pas droit à la réduction des primes. Les cantons peuvent exiger des assurés, des assureurs-maladie et des assureurs privés qu'ils leur communiquent les informations nécessaires à la mise en oeuvre de la présente disposition.

Bortoluzzi Toni (V, ZH): Im Gesundheitswesen hat man, auch wenn man sich viele Jahre damit beschäftigt, hin und wieder ein sogenanntes Aha-Erlebnis. Auch hier habe ich - das können Sie aus meinem Minderheitsantrag schliessen - mit Erstaunen vom Umstand Kenntnis genommen, dass Zusatzversicherte im Luxusbereich Prämienverbilligung erhalten. Wenn ich "Luxusbereich" sage, dann meine ich nicht etwa die Zusatzversicherung Komplementärmedizin oder die Zusatzversicherung "Spital ganze Schweiz". Vielmehr geht es um die Spitalzusatzversicherungen halbprivat und privat, also um ein Element, das nicht unbedingt zum obligatorischen sozialen Grundbestand gehört. Das zeigt wieder einmal, dass unsere Sozialpolitik den Pfad der Tugend verlassen hat und sich als Umverteilungsgiesskanne erweist und präsentiert. Das ist in diesem Fall zweifellos so.
Wer Prämienverbilligungen erhält, lebt, wie es im Gesetz wörtlich heisst, in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Bescheidene wirtschaftliche Verhältnisse beginnen nicht gleich unter dem Lohn eines Bundesrates, sondern müssten eigentlich etwas tiefer liegen. Mir ist klar, die Versicherungen werden keine Freude an diesem Antrag haben. Aber es geht hier um ein sozialpolitisches Anliegen und um die Frage, was denn "wirtschaftlich bescheidene Verhältnisse" heisst. So gesehen muss eben dieser Forderung, die heute im Gesetz steht, auch zum Durchbruch verholfen werden. Wenn man Zusatzversicherungen wie die Spitalzusatzversicherungen halbprivat und privat abschliessen kann, dann gehört man keinesfalls zu den Leuten, die ich und wir in der SVP-Fraktion als bescheiden anerkennen. Ich bitte Sie also aufgrund dieser Überlegungen, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Ich glaube, auch bei der Durchführung sollten keine besonderen Probleme entstehen. Eine Prämienverbilligung muss in irgendeiner Art und Weise beantragt werden. Es braucht einen Nachweis für die Prämienverbilligung. Also kann auch per Selbstdeklaration festgehalten werden, ob solche Zusatzversicherungen bestehen oder nicht bestehen.
Es ist eigentlich erstaunlich, dass man so etwas über Jahre klaglos zugelassen hat. Ich muss zugeben - ich kenne das Gesundheitswesen unterdessen recht gut -, dass ich nicht gewusst habe, dass solche Verhältnisse bestehen. Ich glaube, auch gegenüber der mittelständischen Bevölkerung, die klaglos ihre Prämien bezahlt, sind solche Abläufe nicht gerechtfertigt. Leider hat eine Mehrheit in der Kommission diesen Begründungen nicht Folge gegeben. Ich hoffe aber, dass Sie hier im Saal zu einem anderen Entscheid kommen und diesem Antrag zustimmen, damit Luxusversicherungen nicht mit Sozialleistungen, die im Rahmen der Prämienverbilligung ausbezahlt werden, begünstigt werden. Man könnte aufgrund dieser Situation durchaus zum Schluss kommen, dass die Prämienverbilligungen in der Höhe, wie sie heute ausbezahlt werden, schlicht und einfach nicht nötig sind.
Ich bitte Sie, hier meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Weber-Gobet Marie-Thérèse (G, FR): Aus der Sicht einer Mehrheit der grünen Fraktion gibt es zwei Gründe, gegen die Minderheit Bortoluzzi zu stimmen.
1. Mit der vorgeschlagenen Massnahme spart der Bund keinen Rappen. Warum? Der Bund bezahlt 7,5 Prozent an die Gesamtkosten der obligatorischen Grundversicherung. Eine Spitalzusatzversicherung gehört aber zum nichtobligatorischen Bereich. Ob eine Person eine Zusatzversicherung hat oder nicht, ändert nichts an den Gesamtkosten der Grundversicherung und damit am Betrag, den der Bund subventioniert. Das heisst, der Minderheitsantrag Bortoluzzi hätte keinen Spareffekt. Würde diese Massnahme hingegen umgesetzt, hätte sie negative finanzielle Folgen: Die Kosten für die Kantone würden steigen, denn Versicherte mit einer Spitalzusatzversicherung, privat oder halbprivat, decken die in einem Kantonsspital verursachten Kosten mit einem höheren Prozentsatz ab als grundversicherte Personen.
Fazit: Die vorliegende Forderung ist für den Bund nicht finanzwirksam, würde sich jedoch zulasten der Kantone negativ auswirken.
2. Die Massnahme bringt bei den Finanzen also nichts. Was sie aber bringt, ist eine gravierende Systemveränderung. Bisher ist das Einkommen das einzige Kriterium für den Erhalt von Prämienverbilligungen; neu käme der Verwendungszweck ins Spiel. Personen, die einen Teil des Geldes für die Finanzierung einer Spitalzusatzversicherung einsetzen, erhielten keine Prämienverbilligung mehr. Damit entmündigen wir Menschen. Wir trauen ihnen nicht mehr zu, dass sie mit ihrem Geld verantwortlich umgehen und dass sie, wenn sie eine Spitalzusatzversicherung wählen, diese wählen, weil dies in einer spezifischen Situation eben vernünftig ist.
Zwei Beispiele: Kann es nicht vernünftig sein, dass eine in Beruf und Familie stark engagierte Familienfrau eine Spitalzusatzversicherung abschliesst und dafür auf etwas anderes verzichtet? Kann es nicht vernünftig sein, schon in jüngeren Jahren eine Spitalzusatzversicherung abzuschliessen, weil das unter bestimmten Bedingungen, z. B. im fortgeschrittenen Alter, nicht mehr möglich ist? Die Mehrheit der grünen

AB 2009 N 1415 / BO 2009 N 1415
Fraktion plädiert für Ablehnung des Minderheitsantrages Bortoluzzi, weil er finanziell nichts bringt und einmal mehr ein grosses Misstrauen gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern zum Ausdruck bringt.

Meyer-Kaelin Thérèse (CEg, FR): Le groupe PDC/PEV/PVL, dans sa majorité, ne soutiendra pas la proposition de la minorité Bortoluzzi et suivra la majorité. Il a examiné avec attention les tenants et les aboutissants de cette proposition qui, à première vue, méritait un examen assez approfondi, parce qu'on pourrait dire: "Les personnes qui peuvent se payer une assurance complémentaire pourraient payer de leur poche l'intégralité de leurs primes."
Mais finalement, si l'on examine de plus près cette proposition, on se rend compte qu'elle entre par trop dans le choix de vie des personnes. Quelques personnes préféreront payer une complémentaire plutôt que de se payer une voiture plus chère ou de prendre des vacances ou de se payer des repas plus chers, et c'est leur choix. Choisir une assurance complémentaire, ce n'est pas forcément un service de luxe - vous savez -, c'est éventuellement pouvoir choisir le médecin en qui on a le plus confiance ou bénéficier, le cas échéant, lors d'un séjour à l'hôpital, de la tranquillité d'une chambre où il y a un peu moins de monde.
Finalement, cette proposition introduirait aussi un changement de système parce que, jusqu'à présent, on déterminait le droit des personnes à des subventions visant à réduire leurs primes en se basant sur leur revenu et leur situation familiale - le nombre d'enfants, le nombre d'enfants en formation, etc. Cette nouvelle situation ferait qu'on examinerait comment ces personnes dépensent une partie de leur argent, or nous ne voulons pas aller dans ce sens. L'assurance-maladie de base est une chose, mais le choix de vie des personnes, avec éventuellement le renoncement à d'autres dépenses pour se payer une assurance complémentaire, peut aussi être acceptable.
Ainsi, la majorité des membres de notre groupe suivra la majorité de la commission.

Rossini Stéphane (S, VS): Je vous invite à rejeter la proposition de la minorité Bortoluzzi. Je crois que c'est pire qu'une fausse bonne idée; c'est une fausse bonne idée défendue avec une argumentation trompeuse! Je pense que ce n'est pas très rigoureux, pas très sérieux, parce que la problématique du luxe qui est utilisée pour défendre cette proposition n'existe pas dans la réalité.
Tout d'abord, les assurés économiquement modestes de ce pays ne sont pas de pauvres miséreux qui n'ont plus le moindre sou. Ces gens continuent de consommer et ils peuvent faire des choix dans leur consommation, comme vient de le dire Madame Meyer, et conclure aussi quelques assurances complémentaires, par exemple pour l'hospitalisation dans un établissement privé.
Il est bien évident que la proposition de la minorité Bortoluzzi s'inscrit dans une certaine logique: celle que vous défendez depuis de longues années pour stigmatiser les personnes qui bénéficient des prestations des assurances sociales. On stigmatise ici les assurés économiquement modestes qui choisiraient une assurance complémentaire, puis on les culpabilise. C'est donc dans un esprit absolument nuisible que vous justifiez votre proposition.
Ce qui est plus problématique encore, c'est que votre proposition n'a strictement aucun effet financier et aucune relation avec la réalité. Pourquoi? C'est un élément technique. Dans la plupart des cantons, on calcule la subvention pour les assurés économiquement modestes non pas par rapport à la prime de la personne, mais par rapport à la prime moyenne du canton. Donc, que la personne ait ou non une assurance complémentaire privée n'a strictement aucune influence sur le montant de la subvention. Strictement aucune! Cette proposition, à part stigmatiser les bénéficiaires, n'a donc aucun effet dans le cadre des mesures urgentes. Je trouve que cela n'a aucun sens et que cela reflète parfaitement bien la manière dont nous traitons ces mesures urgentes: à la hussarde, à la va-vite, sans arguments rigoureux, et sans compréhension parfaite de ce que l'on fait. C'est ici du pseudo-bon sens, c'est une fausse bonne idée! Je crois qu'il faut rester crédible si on veut prendre des décisions.
Dans le domaine de la relation entre les assurances complémentaires et l'assurance obligatoire des soins, il faut éventuellement prendre des mesures, mais il ne sert à rien de stigmatiser les assurés, notamment ceux qui ont encore quelques moyens financiers pour choisir quelque chose dans leur vie! Les gens peuvent éventuellement renoncer à quelques loisirs pour investir quelques francs dans l'assurance complémentaire, et ça n'a strictement aucun lien avec la détermination de leurs subventions. Par conséquent, une mesure qui a un effet zéro et ne sert qu'à stigmatiser n'a pas lieu d'être dans le programme proposé ici.
Je vous invite à rejeter la proposition de la minorité Bortoluzzi.

Estermann Yvette (V, LU): Die SVP-Fraktion unterstützt die Minderheit Bortoluzzi.
Gemäss Artikel 65 KVG sind Prämienverbilligungen für Versicherte "in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen" bestimmt, wie Toni Bortoluzzi schon gesagt hat. Wir haben in der Kommission Diskussionen geführt, die zusammengefasst in etwa so lauten: Ja, es ist ja viel besser, wenn die Leute bei Spitalaufenthalten ein bisschen Luxus erleben, als wenn sie in die Ferien fahren. Und dazu muss ich sagen: Wenn jemand mit der Prämienverbilligung, die immerhin ein Staatsbeitrag ist, ein Unterstützungsbeitrag für Leute, die wirklich in bescheidenen Verhältnissen leben, so umgeht, wie wenn er sich für einen Theater- oder Kinobesuch entscheidet, verstehe ich die Welt nicht mehr. Die Prämienverbilligung ist ein Staatsbeitrag. Und deshalb hat der Staat selbstverständlich auch die Möglichkeit, den Leuten zu sagen: "Hey, da sind die Grenzen, das kannst du machen und das nicht!" Und dass hier eine kleine Einschränkung Wirkung zeigen wird, versteht sich von selber.
Weiter ist in der Beratung oftmals gesagt worden, dass es eine einkommensabhängige Unterstützung sein sollte. Wir haben Kantone in der Schweiz, die durchaus sagen: "Wir sind etwas grosszügiger" - das war vor ein paar Jahren so -, "wir schaffen das mit der Einkommensabhängigkeit ab." Und was ist dann passiert? Einerseits haben Millionäre Prämienverbilligungen für ihre Kinder erhalten, und andererseits hat man beschlossen, die ganz tiefen Prämienverbilligungen, für die sich der Aufwand nicht lohnte, zu streichen. Das gab eine starke Reaktion in der Bevölkerung: Das kann doch nicht sein! Und da musste dann schnell ein Deckelchen auf die ganze Sache, weil wir sonst in diesen Kantonen nicht nur ein paar Millionen Franken verloren hätten, sondern viel mehr. Ich wäre also bei der Einkommensabhängigkeit sehr vorsichtig, weil das in vielen Kantonen nicht stimmt. Diese Kantone sind etwas grosszügiger, und da ist es nur recht, wenn hier auf Bundesebene ein bisschen strengere Bestimmungen gemacht werden.
Skepsis ist auch im Ausland vorhanden. Eine Studie der Universität Bremen hat die Sozialsysteme, die Sozialpolitik von Deutschland, der Schweiz und Österreich verglichen. Darin wurde der Schweizer Wohlfahrtsstaat gelobt, aber es wurde betont: "Die Zuschüsse des Staates werden nicht gezielt an diejenigen ausgerichtet, welche am stärksten belastet sind." Da muss ich Ihnen sagen: Es gibt mir zu denken, wenn die Wahrnehmung auch im Ausland schon so ist. Wir müssen uns im Klaren sein, wovon wir hier sprechen. Einkommensschwache Familien sollten Unterstützung, Prämienverbilligung, erhalten. Das ist kein Luxuszuschuss, den man je nach Belieben einsetzen kann.
Wir sind immer noch bei der Beratung der Botschaft über Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen. Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit Bortoluzzi zuzustimmen. Ich muss Ihnen sagen: Es ist eine Minderheit, aber wir haben heute schon erlebt, dass Minderheiten zu Mehrheiten geworden sind. Ich habe die Hoffnung, dass Sie doch ein bisschen an unsere Zukunft, an unsere jungen Leute und daran denken, dass wir eine schlanke Kasse brauchen, dass wir nicht zulasten unserer jungen

AB 2009 N 1416 / BO 2009 N 1416
Leute Schulden machen sollten. Wir sollten Schulden abbauen, und irgendwo müssen wir anfangen.
Deshalb bitte ich Sie: Entscheiden Sie richtig, entscheiden Sie für die Zukunft, für unsere Jungen, stimmen Sie dem Minderheitsantrag Bortoluzzi zu.

Carobbio Guscetti Marina (S, TI): Frau Kollegin Estermann, Sie haben gesagt, dass Sie für eine Kosteneindämmung seien und darum den Minderheitsantrag unterstützten. Ich möchte gerne wissen, welche Einsparungen mit diesem Antrag erzielt werden können.

Estermann Yvette (V, LU): Frau Kollegin, ich muss Ihnen sagen, dass wir jetzt nicht unbedingt über das sprechen, was wir einsparen müssen. Es geht darum, in den Köpfen der Leute einen Klick auszulösen. Es ist ein Staatsbeitrag, eine Hilfe für Familien, die sich bei jedem Franken entscheiden müssen, ob sie ihn ausgeben wollen oder nicht, die vielleicht sogar jeden Rappen umdrehen müssen. Es geht darum, dass wir nicht sagen: Ja, weisst du, das ist alles in Ordnung, das ist nicht Staatshilfe, das ist einfach etwas, das du ausgeben kannst, wofür du willst. Es geht mir darum, dass dieses Bewusstsein bei den Leuten entsteht, dass sie wissen, dass das ein Staatszuschuss ist, den man nur für das brauchen soll, was unbedingt nötig ist.
Ich sage Ihnen, Frau Kollegin, es gibt sehr viele Familien, die auf die Prämienverbilligungen warten, damit sie am Ende des Monats ihre Rechnungen zahlen können. Die denken nicht im Traum daran, damit etwas anderes anzufangen. Sie kommen zu mir und sagen: "Das ist uns gegenüber ungerecht, die wir sparen, während andere damit in die Ferien gehen oder die Prämien für Privat- oder Halbprivat-Spitalaufenthalte bezahlen." Darum geht es uns.

Kleiner Marianne (RL, AR): Auf den ersten Blick scheint es, dass Kollege Bortoluzzi mit seinem Minderheitsantrag Recht hat. Wer Prämienverbilligung bezieht, sollte sich nicht eine Privat- oder Halbprivatversicherung leisten können. Wenn man das Anliegen aber genauer anschaut, dann sieht man, dass damit das Pferd am Schwanz aufgezäumt wird. Das Problem ist nämlich, dass Prämienverbilligungen bis weit in den Mittelstand hinein gewährt werden. Wenn Kollege Bortoluzzi das erreichen will, was er mit diesem Antrag eigentlich bezweckt, dann müsste er bei der Summe der Prämienverbilligungen ansetzen und diese kürzen. Es ist ein Denkfehler im Minderheitsantrag Bortoluzzi. Übrigens hat auch die Gruppe Ineichen diesen Vorschlag aufgenommen.
Die Prämienverbilligungen setzen beim Einkommen an; das Einkommen einer Person, eines Paars, einer Familie ist entscheidend dafür, ob man Prämienverbilligung bekommt. Was wir hier jetzt aber machen, wenn wir dem Minderheitsantrag Bortoluzzi zustimmen - die Freisinnigen sind dagegen -: Wir setzen bei den Ausgaben an.
Die Einkommen bestimmen, wie viel an Prämienverbilligung jemand bekommt. Aus liberaler Sicht ist es absolut inakzeptabel, dass wir dann entscheiden, wie die Leute ihr Geld ausgeben sollen. Wenn es ihnen reicht und wenn ihnen das wichtig ist, eine Zusatzversicherung im Halbprivat- oder Privatbereich zu machen, sollten sie das tun dürfen - genauso wie sie ein Auto kaufen oder auf die Malediven in die Ferien gehen dürfen. Aus liberaler Sicht ist es nicht akzeptabel, dass wir über die Ausgaben der Leute bestimmen.
Sicher ist, dass die Höhe der Prämienverbilligung ein Mass angenommen hat, das zu denken gibt, und ich hoffe, wir Bürgerlichen denken dann bei diesen 200 Millionen Franken zusätzlichen Prämienverbilligungen daran, sodass wir nicht noch mehr aufstocken, damit noch besser gestellte Leute und Familien in den Genuss von Prämienverbilligungen kommen.
Warum bin ich auch noch dagegen, dass man diesem Minderheitsantrag Bortoluzzi zustimmt? Sie wissen, ich bin ehemalige Finanzdirektorin, und deshalb weiss ich, dass der Kanton ungefähr die Hälfte der Kosten bezahlt, wenn jemand allgemein versichert ist. Wenn jemand halbprivat versichert ist, dann bezahlt die Person ungefähr 90 Prozent der Kosten eines Spitalaufenthalts selber, und wenn jemand privat versichert ist, sogar etwas mehr als 100 Prozent. Ich meine, auch die Kantone haben Finanzhaushalte, auch die Kantone ziehen unsere Steuern ein. Wenn wir jetzt den Leuten mehr oder weniger verbieten, Halbprivat- und Privatversicherungen zu abzuschliessen, dann schneiden wir uns ins eigene Fleisch, indem wir nämlich die Kantone mit Ausgaben belasten, die sie nicht hätten, wenn wir den Leuten die Freiheit liessen, ihr Geld so auszugeben, wie sie das möchten, wie das auch aus liberaler Sicht das einzig Richtige ist. Es ist also eine finanzielle Dummheit, wenn wir diesem Antrag zustimmen.
Ich bitte Sie darum, aus diesen beiden Überlegungen heraus, der Mehrheit zu folgen.

Couchepin Pascal, conseiller fédéral: La proposition Bortoluzzi, pour la qualifier, me paraît un peu curieuse. Qu'on décide que celui qui reçoit une subvention pour l'assurance-maladie n'a pas le droit de dépenser le montant qui lui reste - montant qui ne doit pas être immense - comme il le veut, est quelque chose d'absolument nouveau dans notre système politique. On n'a jamais lié une subvention à une obligation qui n'a guère de rapport. Imaginons qu'un jour on se mette à faire la même chose avec les paysans, en prétendant que le paysan qui reçoit une subvention n'a pas le droit d'acheter tel ou tel tracteur qui dépasse les besoins de son secteur. Je serai le premier à dire que le paysan a droit à une subvention et qu'il faut le laisser faire ce qu'il veut. S'il décide d'acheter un tracteur plus luxueux que nécessaire, c'est son affaire, dans la mesure où il consacre de l'argent pour cela plutôt que pour des vacances ou pour acheter une voiture pour sa famille. On est ici dans le même cas de figure. On ne peut pas imaginer que, parce que l'on donne une subvention à quelqu'un, on l'oblige à faire des choix sur le montant disponible.
Il y a des gens qui reçoivent une subvention et qui, peut-être, dépensent de l'argent pour acheter une voiture. Je trouve cela dommage et un peu tristounet, mais c'est leur droit. Il faut leur laisser cette liberté et ne pas commencer à les punir ou à les considérer comme des gens malhonnêtes parce qu'ils ont décidé, dans le même secteur, d'améliorer les prestations dont ils peuvent bénéficier en souscrivant une assurance complémentaire.
Non, Mesdames, Messieurs, je crois que tout esprit libéral, non moralisateur, ne peut pas souscrire à cette proposition. On peut discuter sur beaucoup de choses, sur le montant des subventions, sur un tas de choses, mais je ne crois pas que l'on puisse commencer à vouloir moraliser les gens dans leurs choix personnels. Ce n'est pas conforme à l'esprit démocratique qui règne encore dans ce pays, et je l'espère pour quelques années encore. En tout cas, je souhaite mourir dans un système encore respectueux des personnes et de leurs choix.

Baettig Dominique (V, JU), pour la commission: Notre commission, par 16 voix contre 7 et 1 abstention, a rejeté cette idée qui est issue du groupe à l'origine du paquet de mesures immédiates 2009, lancé par Monsieur Otto Ineichen. Je rappelle que ce sont des mesures visant à endiguer l'évolution des coûts dans l'assurance-maladie.
Cette proposition vise à ce que les assurés qui ont conclu une assurance complémentaire d'hospitalisation en division semi-privée ou privée n'aient pas droit à une réduction de prime, et à ce que les cantons puissent exiger des assureurs qu'ils communiquent les informations nécessaires. Cette proposition a suscité beaucoup de discussions dans le groupe. Certains l'ont jugée discriminatoire; d'autres ont insisté sur le fait qu'il n'y avait finalement pas d'économie au bout du processus; d'autres enfin se sont questionnés légitimement sur le fait que des prestations de luxe, de confort, finalement non indispensables, soient subventionnées. L'opinion publique considère comme choquant, par exemple, que quelqu'un conclue un contrat de leasing pour une BMW alors qu'il bénéficie de l'aide sociale.

AB 2009 N 1417 / BO 2009 N 1417

On pourrait faire certaines comparaisons; pour les subventions aux paysans, je pense qu'on peut aussi poser la question: si un paysan utilise ses subventions pour acheter le dernier modèle des tracteurs ultraperformants alors qu'il n'en a pas forcément besoin, on peut aussi considérer, du point de vue du payeur d'impôts, qu'il y a quelque chose à dire.
Malheureusement - ou heureusement, peu importe finalement -, la majorité de la commission n'adhère pas à cette idée. Elle vous invite donc à rejeter la proposition.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.053/2724)
Für den Antrag der Minderheit ... 61 Stimmen
Dagegen ... 106 Stimmen

Art. 106b
Antrag der Mehrheit
Streichen

Antrag der Minderheit I
(Robbiani, Fehr Jacqueline, Gilli, Goll, Meier-Schatz, Prelicz-Huber, Rechsteiner Paul, Rielle, Rossini, Schenker Silvia, Weber-Gobet)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit II
(Goll, Fehr Jacqueline, Gilli, Prelicz-Huber, Rechsteiner Paul, Rielle, Rossini, Schenker Silvia, Weber-Gobet)
Abs. 1
... den Kantonen für das Jahr 2010 einen Beitrag im Ausmass der Prämienerhöhung zur Verfügung.

Antrag der Minderheit III
(Meyer Thérèse, Gilli, Meier-Schatz, Robbiani, Weber-Gobet)
Abs. 1
... den Kantonen einen Beitrag von 200 Millionen Franken für das Jahr 2010 zur Verfügung, der zur Verbilligung der Prämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung von Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen eingesetzt wird.

Art. 106b
Proposition de la majorité
Biffer

Proposition de la minorité I
(Robbiani, Fehr Jacqueline, Gilli, Goll, Meier-Schatz, Prelicz-Huber, Rechsteiner Paul, Rielle, Rossini, Schenker Silvia, Weber-Gobet)
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité II
(Goll, Fehr Jacqueline, Gilli, Prelicz-Huber, Rechsteiner Paul, Rielle, Rossini, Schenker Silvia, Weber-Gobet)
Al. 1
... des cantons, en 2010, un montant correspondant à l'étendue de l'augmentation des primes.

Proposition de la minorité III
(Meyer Thérèse, Gilli, Meier-Schatz, Robbiani, Weber-Gobet)
Al. 1
... des cantons un subside fédéral de 200 millions de francs en 2010 qui doit servir à réduire les primes des enfants et des jeunes adultes en formation des familles à bas et moyens revenus.

Art. 106c
Antrag der Minderheit
(Rechsteiner Paul, Fehr Jacqueline, Gilli, Goll, Prelicz-Huber, Rielle, Robbiani, Rossini, Schenker Silvia)
Der ausserordentliche Erlös des Bundes aus der Veräusserung der UBS-Anleihe in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken wird für eine zusätzliche Verbilligung der Krankenkassenprämien im Jahr 2010 verwendet.

Art. 106c
Proposition de la minorité
(Rechsteiner Paul, Fehr Jacqueline, Gilli, Goll, Prelicz-Huber, Rielle, Robbiani, Rossini, Schenker Silvia)
Le bénéfice extraordinaire de 1,2 milliard de francs que la Confédération a réalisé en vendant sa participation dans UBS est affecté à une réduction supplémentaire des primes d'assurance-maladie en 2010.

La présidente (Simoneschi-Cortesi Chiara, présidente): Un seul débat a lieu sur les articles 106b et 106c.

Robbiani Meinrado (CEg, TI): Evidemment, il serait irresponsable de s'acheminer vers une augmentation des primes de 10 à 15 pour cent sans se poser de manière sérieuse la question de son impact sur les assurés, et en particulier sur les assurés qui disposent d'un revenu modeste ou moyen. La préoccupation quant à l'effet des primes sur les revenus des assurés fait d'ailleurs partie intégrante du modèle de prime par tête parce qu'il constitue son amortisseur social. Cette préoccupation devient encore plus aiguë en cette période où la divergence entre, d'un côté, l'évolution des primes et, de l'autre, la progression des salaires va s'accroissant.
Les salaires, suite à une inflation proche de zéro et aux pressions conjoncturelles, risquent de stagner. D'ailleurs, cette période de crise va augmenter le chômage et donc mettre en situation de précarité de plus en plus de personnes et de familles. Pour les assurés et surtout pour les familles avec enfants, l'impact des primes d'assurance sera d'autant plus tangible et pénalisant.
Dans la situation actuelle, la question des subsides n'a pas seulement une portée sociale; elle revêt aussi une fonction conjoncturelle. Face à la crise qui frappe l'économie et qui réduit la demande extérieure, c'est la demande intérieure qui est de loin le pilier le plus important de notre conjoncture. Le pouvoir d'achat, et donc la consommation des ménages, joue un rôle économique décisif.
La hausse prévue des primes va toutefois affaiblir le pouvoir d'achat et réduire la consommation d'à peu près 2 milliards de francs. La solution du Conseil fédéral vise justement à réduire l'impact conjoncturel de cette réduction en augmentant les subsides de la Confédération de 200 millions de francs. C'est une proposition qui est d'ailleurs insérée dans le cadre plus vaste des différentes mesures visant à stabiliser la situation conjoncturelle.
La proposition du Conseil fédéral, pour des raisons tant sociales que conjoncturelles, mérite donc notre soutien.
Lasciatemelo dire nella mia lingua: Non è d'altronde affatto demagogico affermare che sarebbe impensabile, incomprensibile andare a dire alla popolazione che si rifiuta questo aumento di 200 milioni franchi dei sussidi, se dall'altra parte questo stesso Parlamento, pochi mesi or sono, è corso in soccorso di un singolo istituto bancario, mettendo sul tavolo parecchi miliardi di franchi.
Convinto dunque dell'importanza di riuscire a ribaltare la decisione di maggioranza della commissione - quindi di accordare questi 200 milioni di franchi supplementari di sussidi - e per evitare che le diverse proposte di minoranza che in parte si equivalgono possano ostacolarsi a vicenda, annuncio di ritirare la mia in favore della minoranza III. Questa minoranza riprende questo stesso importo e in più precisa la destinazione dei 200 milioni di franchi.

Goll Christine (S, ZH): Wie hoch die Prämien im nächsten Jahr steigen werden, ist noch nicht klar. Klar ist aber, dass die Erhöhung der Krankenkassenprämien happig ausfallen und die Leute mitten in einer wirtschaftlichen Krise treffen wird. Mit der zu erwartenden Erhöhung der Krankenkassenprämien um 10 Prozent wird den Schweizer Haushalten Kaufkraft in der Grössenordnung von zwei Milliarden

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Franken genommen. Das wird die wirtschaftliche Krisensituation zusätzlich verschärfen.
Die vom EDI vorgeschlagenen 200 Millionen Franken zur Prämienverbilligung sind absolut ungenügend und bringen als konjunkturpolitische Massnahme nichts. Doch sogar diese äusserst bescheidene Massnahme zur Bekämpfung der Krise hat die Mehrheit der Kommission gestrichen. Damit die Krise im nächsten Jahr nicht verschärft wird, müssen die Prämienerhöhungen mindestens im selben Ausmass durch Prämienverbilligungen aufgefangen werden. Das heisst also, um die Kaufkraft zu stärken, braucht es bei einer zehnprozentigen Erhöhung der Krankenkassenprämien einen Ausbau der Prämienverbilligung um zwei Milliarden Franken.
Die unsoziale Kopfprämie ist für viele Haushalte nach wie vor eine massiv drückende Last. Die Durchschnittsprämie für Erwachsene würde bei einer Prämienerhöhung von zehn Prozent um 32 Franken pro Monat auf neu 355 Franken steigen. Die durchschnittliche Kinderprämie würde durchschnittlich 84 Franken pro Monat kosten, die Prämie für junge Erwachsene in Ausbildung 285 Franken. Eine Familie mit einem Kind und einer jungen erwachsenen Person in Ausbildung müsste von ihrem Haushaltbudget monatlich also über 1000 Franken für die Prämien aufwenden.
Ohne entsprechende Aufstockung der Prämiensubventionen durch den Bund kann bei den Krankenkassenprämien keine substanzielle Entlastung erzielt werden. Allein schon um die Kinderprämie während eines Jahres vollumfänglich zu übernehmen, was eine Entlastung für alle Familien bringen würde, bräuchte es 1,5 Milliarden Franken. Viele Haushalte mit jungen Erwachsenen in Ausbildung spüren die Prämienlast ebenfalls. Für eine vollumfängliche Übernahme dieser Prämie, und zwar nur für diejenigen jungen Erwachsenen in Ausbildung, die bereits im Prämienverbilligungssystem sind - das waren im Jahr 2007 gemäss BAG gut 280 000 Personen -, bräuchte es weitere 500 Millionen Franken. Ein solches familienpolitisches Paket würde also bereits 2 Milliarden Franken kosten. Für uns ist aber klar: Nicht nur für Familien, sondern gerade für Einkommensschwache ohne Kinder braucht es angesichts der bevorstehenden Prämienexplosion im nächsten und wahrscheinlich auch im übernächsten Jahr wirksame Entlastungen, also mehr Prämiensubventionen durch den Bund.
Bei der Einführung des KVG hat der Bundesrat eine Prämienbelastung von 8 Prozent des steuerbaren Einkommens als Zielgrösse formuliert. Im Bericht zum Monitoring der sozialpolitischen Wirksamkeit der Prämienverbilligungen wird angenommen, dass eine Prämienbelastung von 8 Prozent des kantonal steuerbaren Einkommens im allgemeinen rund 6 Prozent des verfügbaren Einkommens ausmacht. Die Prämienverbilligung ist das Korrekturelement zur unsozialen Kopfprämie und Teil des Systems, das allerdings bis heute nicht zufriedenstellend umgesetzt worden ist. Das zeigen gerade die Zahlen im erwähnten Monitoringbericht deutlich, denn im schweizerischen Durchschnitt betrug die mittlere Prämienbelastung aller untersuchten Haushaltstypen massiv viel mehr, als es den Versprechungen des Bundesrates entsprechen würde.
Wirksame kostendämpfende Massnahmen sind das eine, aber ohne wirksame Prämiensubventionen verpuffen sie, solange das Kopfprämiensystem mit jährlichen Prämiensteigerungen besteht. Es wäre heute auch vermessen, der Bevölkerung zu versprechen, dass mit wirkungsvollen kostendämpfenden Massnahmen, die Sie bis jetzt noch nicht beschlossen haben, die Prämien automatisch sinken würden. Mit dem bestehenden System ist das nicht möglich, und solange wir die Kopfprämien haben, braucht es wirksame Entlastungen durch die individuellen Prämienverbilligungen.

Meyer-Kaelin Thérèse (CEg, FR): A l'article 106b, c'est le Conseil fédéral qui propose une augmentation extraordinaire de 200 millions de francs des subsides destinés à baisser les primes des personnes à revenus modestes et moyens. C'est le Conseil fédéral qui nous propose cela, ce n'est pas un groupe de parlementaires ou un groupe qui travaille dans une commission. Et ceci est présenté comme une mesure de politique conjoncturelle, anticrise, limitée à l'année 2010, pour amortir une hausse annoncée conséquente des primes dans un environnement économique encore morose, voire en récession, mais qui est appelé à reprendre gentiment dès l'année 2011.
Dans cette optique, j'ai déposé la proposition de minorité III qui veut réserver l'augmentation supplémentaire à la baisse des primes des enfants et des jeunes adultes en formation. Si je parle d'augmentation supplémentaire, c'est parce que nous savons que l'augmentation ordinaire de 250 millions de francs va faire son effet sur tous les assurés à revenus modestes et moyens. Je vous propose donc de destiner cette augmentation supplémentaire de 200 millions de francs à la baisse des primes des enfants et des jeunes adultes en formation. Cette mesure n'est pas une mesure de santé publique comme telle, c'est clairement une mesure conjoncturelle qui veut, dans cette année 2010, amortir cette récession. Elle est destinée à laisser un peu plus d'argent dans la poche des ménages pour qu'ils puissent consommer un peu, améliorer leur pouvoir d'achat, pour que les problèmes liés à la non-consommation n'augmentent pas. Effectivement, si l'angoisse s'installe, ce sont les jeunes familles qui seront plutôt touchées, car l'angoisse de perdre son travail ou de voir une diminution des revenus pousse la famille à moins dépenser. Ceci fait un effet boule de neige dans cette période de crise. Je pense que l'argent serait bien placé pour répondre aux besoins des familles qui ont des enfants et des jeunes adultes en formation.
On a objecté que cette mesure aura une durée de validité d'une année seulement - elle est prévue comme ça -, mais, même si c'est le cas, elle pourra servir à compléter le budget de ces familles. On sait combien les besoins des familles avec enfants et jeunes en formation sont grands. Les statistiques démontrent que ce sont les familles avec enfants, même dans la classe moyenne, qui ont le pouvoir d'achat le plus faible.
C'est dans cet esprit que je vous invite à soutenir cette proposition qui s'inscrit dans le cadre des mesures prévues pour lutter contre la crise. Sous cette forme, elle va vraiment donner un coup de pouce pendant cette année encore difficile et apporter un soutien réel aux familles avec enfants et aux familles avec des jeunes en formation qui ont un revenu modeste ou moyen.
Je vous demande de soutenir cette proposition qui vise à aider cette catégorie de la population.

Rechsteiner Paul (S, SG): Ich schlage Ihnen mit meiner Minderheit zu Artikel 106c einen alternativen Weg vor, den Kaufkraftschock, den die Prämienerhöhungen auf das kommende Jahr auslösen werden, zu steuern, und zwar mittels Prämienverbilligung. Dies in Ergänzung zum Antrag der Minderheit III (Meyer Thérèse) und zum Entwurf des Bundesrates, die ja nur 200 Millionen Franken für die Erhöhung der Prämienverbilligung einsetzen wollen.
Es ist unbestritten, der Prämienschock wird für das kommende Jahr rund 2 Milliarden Franken an Kaufkraft kosten. Das ist für die Schweizer Wirtschaft - die Binnenwirtschaft trägt ja heute die Schweizer Wirtschaft - höchst gefährlich. Das ist die einzige Möglichkeit, die Binnenwirtschaft für das kommende Jahr zu fördern; in diesem Jahr haben ja die relativ guten Lohnabschlüsse auf den 1. Januar dieses Jahres Positives zum Wirtschaftsverlauf beigetragen. Das Einzige, was hier ins Gewicht fällt, ist eine Förderung der Kaufkraft für das kommende Jahr; die Kaufkraft wird durch die Prämienerhöhungen massiv gefährdet.
Der Bundesrat hat sich bei seinem Entscheid, 200 Millionen Franken und keinen Franken mehr einzusetzen, durch die Schuldenbremse leiten lassen. Das ist auch die Logik der Minderheit III (Meyer Thérèse). Die Schuldenbremse, nach der Verfassung und nach dem Gesetz, gilt eigentlich nicht für Krisenzeiten. Sie müsste in Krisenzeiten ausdrücklich der Verfassungsbestimmung weichen, wonach der Bund verpflichtet ist, die Arbeitslosigkeit und die Krise zu bekämpfen. Trotzdem: Wenn man in der Logik der Schuldenbremse bleibt, entgegen der Verfassung, wenn man sagt, die

AB 2009 N 1419 / BO 2009 N 1419
Schuldenbremse sei für uns heilig, drängt es sich auf, jene Mittel einzusetzen, die heute innerhalb der Schuldenbremse verfügbar sind. Hier setzt mein Minderheitsantrag an.
Der Bund hat durch den Verkauf der UBS-Anleihe, der UBS-Beteiligung ausserordentliche Erträge von 1,2 Milliarden Franken eingespielt erhalten. 1,2 Milliarden Franken hat das in die Bundeskasse gespült, und dieser Betrag soll nun für die Prämienverbilligung eingesetzt werden. Er soll dafür sorgen, dass den Familien, dass der Bevölkerung der Prämienschock, der auf den kommenden 1. Januar kommt, erspart bleibt oder dass er wenigstens etwas abgemildert wird, und zwar innerhalb der Schuldenbremse.
Es gibt auch einen inhaltlichen Zusammenhang dieses Minderheitsantrages mit den realen wirtschaftlichen Vorgängen. Was hat diese Wirtschaftskrise ausgelöst? Es sind die Missbräuche im Finanzsektor. An diesen Missbräuchen im Finanzsektor war die Spitze der UBS beteiligt, waren Schweizer Grossbanken beteiligt. Die UBS musste mit einer Bundesintervention gerettet werden. Diese Bundesintervention hat zusammen mit den Interventionen der anderen öffentlichen Hände weltweit - in den USA, der EU - dazu beigetragen, dass der Crash im Finanzsektor nicht noch stärker auf die Realwirtschaft durchgeschlagen hat.
Wenn jetzt aber die Missbräuche im Finanzsektor dafür ursächlich waren, dass wir heute diese Wirtschaftskrise haben, dass im kommenden Jahr wegen der Einbrüche bei der Kaufkraft zusätzlich zur Exportwirtschaft auch die Binnenwirtschaft gefährdet sein wird, dann drängt es sich auf, diejenigen Erträge, die jetzt ausserordentlich eingespielt worden sind, nämlich diese 1,2 Milliarden Franken aus der Veräusserung der UBS-Anleihe, für diesen wirtschaftspolitischen Impuls einzusetzen. Er ist vital für die Schweizer Wirtschaft und für die Kaufkraft der Schweizer Bevölkerung. Ich ersuche Sie deshalb, diesen ausserordentlich Ertrag für die Prämienverbilligung einzusetzen.

Prelicz-Huber Katharina (G, ZH): Wir haben das jetzt x-mal gehört; da scheint immerhin Einigkeit zu herrschen: Die Krankenkassenprämien sind in den letzten Jahren immer wieder gestiegen, teilweise massiv, und werden auch für das nächste Jahr massiv steigen. Statt einer Vorsorge für Krankheit wurde die Krankenversicherung zur krankmachenden Sorge im Familienbudget.
Zum Glück haben wir die Krücke der Prämienverbilligung. Davon profitieren ja Leute bis in die Mittelschicht. Die Prämienverbilligungen sind auch ein sehr wirksames Mittel, da sie eine direkte Einwirkung auf das Haushaltsbudget haben. Sie werden damit ganz direkt das Haushaltsbudget entlasten und geben dann eben die nötige Kaufkraft, die wir jetzt immer wieder erwähnt haben. Es ist also eine ideale Massnahme in der Krise, damit die Leute wieder mehr Geld haben, um in den Konsum zu investieren und damit die Wirtschaft anzukurbeln.
Wir sind deshalb seitens der Grünen mit dem Entwurf des Bundesrates einverstanden, mit dem 200 Millionen Franken mehr gesprochen werden sollen. Allerdings reichen sie nicht aus, um die Kostenerhöhungen auszugleichen, die im nächsten Jahr kommen werden. Wir hätten uns deshalb gefreut, wenn seitens des Bundes wesentlich mehr vorgeschlagen worden wäre. Aber wie Sie wissen, finden zurzeit - vielleicht ändert sich das ja noch - nicht einmal diese 200 Millionen Franken eine Mehrheit. Wir Grünen werden uns dafür einsetzen, dass am Schluss - so hoffen wir das wenigstens - möglichst viel an Krankenkassen-Prämienverbilligungen verabschiedet werden.
Wir haben unsererseits auch Vorschläge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien gemacht; sie stehen jetzt leider nicht zur Diskussion. Zurzeit unterstützen wir aber den Entwurf des Bundesrates. Selbstverständlich ist für uns auch der Minderheitsantrag II, den Frau Goll begründet hat; er sieht vor, den Beitrag zur Prämienverbilligung im Ausmass der Prämienerhöhung zur Verfügung zu stellen und das Geld so zu sprechen. Sicher ist es auch richtig, dass die Kinder und jungen Erwachsenen und Familien mit unteren und mittleren Einkommen entlastet werden sollen. Ein Teil der Fraktion geht sogar so weit, dass er den Antrag der Minderheit Rechsteiner Paul unterstützen wird, der vorsieht, dass 1,2 Milliarden Franken gesprochen werden, die aus dem UBS-Deal herausgesprungen sind.
Kurz zusammengefasst: Wir hoffen immer noch, dass sich hier drin eine Mehrheit für die Prämienverbilligungen bilden wird. Sie haben immer wieder betont, wie wichtig es sei, die Wirtschaft zu stärken. Sie hätten hier wunderbare Anträge, die dazu führen, dass die Leute direkt mehr Geld haben.
Ich bitte Sie also, die Anträge auf Prämienverbilligung zu unterstützen.

Weibel Thomas (CEg, ZH): Sicher, die höheren Krankenkassenprämien belasten viele Familienbudgets zusätzlich und sind schmerzhaft. Diese Erhöhungen abzufedern ist auf den ersten Blick sympathisch, hat aber mit Einsparungen nichts zu tun. Auch die Wirkung als Konjunkturmassnahme über die Kaufkraftsicherung für diese Familien ist umstritten oder bringt nichts, wie Kollegin Goll zuvor ausgeführt hat. Grundsätzliche Kritik in den Kantonen, dass zu grosse Bevölkerungsschichten von den Verbilligungen profitieren, dass das Geld mit der Giesskanne verteilt wird oder dass die Berechtigung in der Regel auf dem Nettosteuereinkommen und nicht auf dem Bruttosteuereinkommen ermittelt wird, ist berechtigt. Dies ist aber nicht das Objekt der heutigen Diskussion.
Wir wollen nicht zusätzlich zu den bereits zur Verfügung stehenden Milliardenbeträgen noch mehr Geld für die Prämienverbilligung zur Verfügung stellen. Die Massnahme ist ja auf das Jahr 2010 befristet. Wir wissen aber, dass auch in den Jahren 2011 und 2012 weitere Prämienerhöhungen bevorstehen werden. Wir können in diesem Umfeld doch nicht für das kommende Jahr zusätzlich 200 Millionen Franken, 1,2 Milliarden Franken oder noch höhere Beiträge für die Prämienverbilligung sprechen und ab dem Jahr 2011 wieder auf das heutige Niveau zurückkehren. Denn die Erhöhungen würden bei den Bezügern und Bezügerinnen falsche Hoffnungen und Erwartungen wecken und zu falschen Gewohnheiten führen. Die Realität mit der normalen Prämienverbilligung wird die Bezüger dann umso härter treffen. Auch lenkt eine Erhöhung der Verbilligung davon ab, dass wir auf der Kostenseite den Hebel ansetzen müssen. Letztlich ist das Ganze also Augenwischerei und verschleiert die Probleme. Auch wenn es schmerzhaft ist und in einzelnen Situationen zu Härtefällen führen kann, streichen wir die zusätzlichen Gelder.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion stimmt der Mehrheit zu, einige Mitglieder werden die Minderheit III (Meyer Thérèse) unterstützen.

Scherer Marcel (V, ZG): Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, in Artikel 106b und 106c der Mehrheit zu folgen und damit alle Minderheitsanträge abzulehnen.
Zu Artikel 106b: Wir sprechen über Kosteneindämmungen im Gesundheitswesen, und es ist eigentlich unverständlich, dass der Bundesrat hier selbst vom Grundsatz der Kosteneinsparungen abweichen wollte. Die Mehrheit der Kommission ist dieser Aufgabe treu geblieben, sie hat diesen Auftrag ernst genommen. Wir dürfen nicht zusätzlich Geld sprechen für eine für ein Jahr befristete Aktion. Ja, was machen wir dann 2011? Und was machen wir 2012?
Wir haben vorher beschlossen, dass auch Leute mit Zusatzversicherungen von Prämienverbilligungen profitieren sollen. Und nun soll der Bund noch 200 Millionen Franken zusätzlich einschiessen? Der Verwaltungsaufwand für diese 200 Millionen, auf ein Jahr befristet, ist übermässig gross, da nach dem Entwurf des Bundesrates ja nur einzelne Personengruppen begünstigt werden sollen, also keine lineare Begünstigung vorgesehen ist. Die Kantone müssten, und das ist ebenfalls beachtlich, in der Regel den gleichen Beitrag zur Prämienverbilligung beisteuern. Also seien Sie auch im Interesse der Kantone vorsichtig beim Geldverteilen!
Zu Artikel 106c: Ich bitte Sie, auch hier der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Rechsteiner abzulehnen. Wenn es ums Geldverteilen geht, kennt man auf der linken Seite keine Grenzen. Was hat der ausserordentliche Erlös

AB 2009 N 1420 / BO 2009 N 1420
aus der Veräusserung der UBS-Anleihe mit der Verbilligung der Krankenkassenprämien zu tun? Nichts! Also lehnen Sie diesen Pseudozustupf zur Prämienverbilligung sowieso auch ab.
Folgen Sie also bei Artikel 106b der Mehrheit, und lehnen Sie Artikel 106c ab.

Schenker Silvia (S, BS): Der Bundesrat hat erkannt, dass sich mit den dringlichen Massnahmen, die er zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen vorschlägt, im kommenden Jahr nichts an der Höhe der Prämien ändert; dies selbst dann nicht, wenn wir ihm in allen Punkten gefolgt wären. Da die Vorlage frühestens am 1. Januar 2010 in Kraft tritt, werden sich die Massnahmen erst im Jahr 2011 auf die Prämien niederschlagen.
Gerade angesichts der konjunkturellen Entwicklung müssen wir alles daran setzen, die Prämienlast für die Bevölkerung zu mildern und die Kaufkraft der Haushalte möglichst wenig zu schwächen. Richtigerweise hat der Bundesrat neben den Sparmassnahmen, die er uns zur Beratung vorgelegt hat, in seiner Botschaft auch vorgeschlagen, zusätzliche 200 Millionen Franken für die Prämienverbilligung zur Verfügung zu stellen. Damit hat er ein Zeichen gesetzt, das sehr wohl verstanden wurde. Eigentlich müssen wir das Fazit ziehen, dass das System der Kopfprämien total versagt hat. Wenn grosse Teile der Bevölkerung durch die Krankenkassenprämien so stark belastet werden, dass sie nicht mehr zurechtkommen, dann stimmt etwas mit dem System nicht. Solange wir aber in diesem System bleiben, braucht es Prämienverbilligungen. Prämienverbilligungen sind eine wirkungsvolle und gezielte Massnahme zur Entlastung der Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Was der Bund in die Prämienverbilligung investiert, kommt eins zu eins zurück, denn das Geld wird nicht gespart, sondern ausgegeben. In diesem Sinn ist die Summe, die wir heute hoffentlich bewilligen, konjunkturstützend.
In der Kommission wurde argumentiert, wir lösten mit der Erhöhung der Prämienverbilligung keine Probleme. Das stimmt in Bezug auf die Kosten im Gesundheitswesen; das stimmt jedoch nicht in Bezug auf die Budgets der Haushalte. Gehen Sie auf die Strasse, sprechen Sie mit den Leuten, fragen Sie, welcher Budgetposten sie am meisten belastet. Ich bin sicher, dass die Krankenkassenprämien weit oben auf der Liste der materiellen Sorgen der Leute stehen.
Sie finden zu diesem Artikel verschiedene Minderheitsanträge. Die Minderheit Rechsteiner Paul zu Artikel 106c schlägt vor, den Gewinn von 1,2 Milliarden Franken, der durch den UBS-Deal für den Bund entstanden ist, zur Erhöhung der Summe der Prämienverbilligungen zu nutzen. Das ist eine kreative Idee, die erst noch - davon bin ich überzeugt - von der Bevölkerung gut verstanden würde.
Die Minderheit II (Goll) schlägt vor, die ganze Erhöhung der Prämienverbilligung mit einem entsprechend höheren Beitrag aufzufangen. Wenn wir die Kaufkraft der Bevölkerung wirklich stärken wollen, müssen wir die zusätzliche Prämienlast vollständig auffangen. Mit der Unterstützung des Antrages der Minderheit II (Goll) erreichen Sie das.
Die Minderheit III (Meyer Thérèse) schlägt vor, die zusätzlichen 200 Millionen Franken speziell für die Verbilligung von Prämien für Kinder und junge Erwachsene zu verwenden. Mit diesem Antrag der Minderheit III verkennt jedoch Frau Meyer Thérèse, dass bereits heute die Prämien für Kinder und Jugendliche bei unteren und mittleren Einkommen um mindestens 50 Prozent verbilligt werden. Der Entwurf des Bundesrates ist hier deshalb dem Antrag der Minderheit III vorzuziehen.
Das absolute Minimum ist für unsere Fraktion das, was der Bundesrat vorschlägt. Es ist zwar nur ein Tropfen auf einen heissen Stein. Was jedoch die Kommissionsmehrheit vorschlägt, ist vollkommen unverständlich und inakzeptabel. Ein Paket vorzuschlagen, das in einigen Bereichen - höherer Selbstbehalt, Spitalbeitrag - Mehrbelastungen für Patientinnen und Patienten bringt, und daneben keine zusätzlichen Mittel für Prämienverbilligungen zu beschliessen, zeugt davon, dass die Sorgen der Bevölkerung nicht ernst genommen werden.
Nehmen Sie die Sorgen der Bevölkerung ernst! Stimmen Sie mindestens einem der Minderheitsanträge oder dem Entwurf des Bundesrates zu!

Triponez Pierre (RL, BE): Wir haben den ganzen Morgen und bis jetzt am Nachmittag über Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung gesprochen. Wir haben im Grossen und Ganzen gute Arbeit geleistet. Wir haben hier mit klaren Mehrheiten doch einige Einsparungen beschlossen und das entsprechend positiv abschliessen können. Nun geht es aber nicht mehr um Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung, wie sie im Titel dieser Vorlage zu Recht genannt werden. Vielmehr wird jetzt über Kostenausweitungsvorschläge diskutiert. Man kann das drehen und wenden, wie man will: Die Bestimmungen, die der Bundesrat hier in seinen Entwurf aufgenommen hat, bedeuten Mehrkosten. Denn diese Kosten müssen bezahlt werden. Wenn der Bund und die Kantone diese Kosten gemeinsam bezahlen, dann ist das nicht eine Eindämmung, sondern eine Ausweitung der Gesundheitskosten.
Es war heute Nachmittag bei der Diskussion über die Zusatzversicherung schon interessant, ein bisschen auf die Argumentationen zu achten. Den Vogel abgeschossen hat vorhin Frau Prelicz. Sie hat gesagt: "Wir möchten einfach so viel Prämienverbilligung wie möglich" - und dies, obwohl schon heute eine zu grosse Bevölkerungsschicht davon profitiert. So können Sie ins Unendliche argumentieren. Den Vogel abgeschossen hat hier auch unser Kollege Paul Rechsteiner, der gemäss seinem Minderheitsantrag will, dass 1,2 Milliarden Franken eingesetzt werden. Was die UBS nach einer Übung, die viel kritisiert worden ist, am Schluss glücklicherweise zurückbezahlt hat, soll nun auch noch hier eingesetzt werden.
Wir haben eine ganze Reihe von Minderheitsanträgen. Die Mehrheit - die FDP-Liberale Fraktion unterstützt diese Mehrheit - ist der Auffassung, dass wir all diese Vorschläge ablehnen sollten. Dies betrifft sowohl den Entwurf des Bundesrates mit einem Beitrag von 200 Millionen Franken als auch den Antrag der Minderheit I (Robbiani), die diesen Entwurf unterstützt, sowie den Antrag der Minderheit III (Meyer Thérèse), die einen Beitrag von 200 Millionen Franken speziell für die Verbilligung der Prämien für Kinder und junge Erwachsene einsetzen will. Ich glaube, die notwendigen Angaben dazu sind bereits von Frau Schenker gemacht worden.
Dann bitten wir Sie natürlich auch, den Antrag der Minderheit Rechsteiner Paul zu Artikel 106c abzulehnen.

Couchepin Pascal, conseiller fédéral: Nous sommes arrivés à un point important de ce débat, qui porte sur la question de savoir s'il y a lieu de faire un effort supplémentaire de subventionnement de l'assurance-maladie en faveur des plus faibles, sur l'un des principes généraux établis dans la loi, une année où la conjoncture est maussade et où les primes augmentent plus que les années précédentes - durant lesquelles elles ont augmenté de manière très faible.
Le Conseil fédéral est d'avis que si l'on veut favoriser la conjoncture, si l'on veut favoriser la consommation intérieure, l'un des moyens les plus sûrs est de soulager les familles à revenus les plus faibles de l'augmentation des primes d'assurance-maladie. Nous demandons donc un montant de 200 millions de francs. Ce n'est pas un montant excessif, mais il doit être attribué aux cantons dans la proportion de l'attribution du subside existant déjà, à charge pour les cantons de le répartir suivant les principes qu'ils ont établis au cours de ces dernières années.
Madame Meyer Thérèse voudrait fixer l'attribution de ces 200 millions de francs à uns groupe ciblé de bénéficiaires. Nous pensons que c'est inutile d'introduire des complications supplémentaires; les dispositions générales de la loi suffisent à désigner ceux qui en ont le plus besoin. Nous croyons de surcroît que la proposition de la minorité III (Meyer Thérèse) pourrait avoir pour conséquence que les cantons prennent en effet cet argent pour les groupes

AB 2009 N 1421 / BO 2009 N 1421
désignés par Madame Meyer Thérèse mais réduisent d'autant le subside qui est attribué sans condition et qui sera attribué sans condition au cours de l'année qui vient. A la fin, on aura fait preuve d'hypocrisie en disant qu'on soutient en particulier les familles des jeunes en formation, alors qu'en réalité rien ne se passera pour eux, puisque d'autres moyens auront été soustraits pour compenser ces moyens supplémentaires qui viennent de la Confédération.
Je ne pense pas qu'on peut, dans le cadre d'un système bien établi, changer des règles du jeu sans prendre en considération l'ensemble du problème. Et la bonne méthode est de continuer à aller dans le sens de ce qui a été fait et qui ne porte pas à contestation, c'est-à-dire augmenter le montant mis à disposition des cantons de 200 millions de francs pour soutenir la conjoncture. Ce montant ira tout naturellement à ceux qui en ont le plus besoin, sans qu'il soit nécessaire de mettre sous tutelle les cantons pour une partie relativement faible du montant à disposition, puisqu'il s'agit d'environ 11 pour cent du montant à leur disposition.
Nous vous invitons donc à voter la proposition du Conseil fédéral. Nous ne trouvons pas la proposition Meyer Thérèse très bonne; cependant elle est meilleure que la proposition de la majorité qui consiste à supprimer totalement le subside. Pourquoi est-elle meilleure? Tout simplement parce qu'il faut faire quelque chose. Je crois que la population comprendrait mal que l'on se mette tout d'un coup à être mesquin pour un montant comme celui-là dans une période où les besoins sont assez grands.
A l'article 106c, la proposition Rechsteiner Paul doit être repoussée aussi; d'ailleurs, c'est un plaisir de constater que Monsieur Rechsteiner veut maintenant distribuer le montant de 1,2 milliard de francs qui a été gagné lors de l'opération UBS. Pendant des mois, ses amis ont dit qu'on avait fait des cadeaux à l'UBS; on s'est toujours opposé à ces allégations; on a eu droit à des ricanements. Aujourd'hui on voit bien qu'on n'a pas fait de cadeaux à l'UBS, que c'est plutôt une bonne affaire qui a en même temps servi l'intérêt général. Ce n'est toutefois pas une raison pour dépenser cet argent immédiatement; il ne faudrait pas que l'année suivante on ait un problème immense parce qu'une année on aura fait un effort disproportionné et que l'année suivante on doive revenir en arrière.
Avec la proposition du Conseil fédéral - les 200 millions de francs -, même si vous refusiez de reporter ce montant l'année suivante - ce qui n'est pas certain -, ce ne serait pas décisif pour la conjoncture, tandis qu'un montant de 1,2 milliard de francs aurait une influence. Et le donner une année seulement pour le retirer ensuite ne serait certainement pas quelque chose de sage du point de vue de l'équilibre politique dans ce pays.
Nous vous invitons donc à soutenir le projet du Conseil fédéral et, à défaut, la moins bonne proposition de la minorité III (Meyer Thérèse).

Scherer Marcel (V, ZG): Herr Bundesrat, Sie haben in Ihren Ausführungen nicht von 2011 und 2012 gesprochen, obwohl wir alle wissen, dass es 2011 und 2012 mit der Prämienverteuerung nicht besser aussehen wird. Erlauben Sie mir die Frage: Sind die 200 Millionen Franken so quasi ein Abschiedsgeschenk von Ihnen? Geschenke dürfte man ja nicht ausschlagen.

Couchepin Pascal, conseiller fédéral: Monsieur Scherer, je vous remercie de poser une question aussi politiquement habile. (Hilarité) Je dois dire que ce n'est pas un "Geschenk", c'est une réponse à une situation conjoncturelle particulière et on cherche des solutions. Lors de la discussion, tout à l'heure, on a évoqué une fois encore la situation des paysans, et notamment celle des producteurs de lait, qui appellent au secours la Confédération parce qu'il y a maintenant une difficulté passagère. Pour nombre de familles, la difficulté est encore plus grande que pour les familles paysannes. Alors, ce que dans vos milieux - non, vous n'êtes pas producteur de lait, mais de cochons - on trouve tout à fait normal, c'est-à-dire que l'on vole au secours d'un groupe par ailleurs tout à fait honorable et que j'aime beaucoup, celui des paysans, chaque fois qu'il y a un problème conjoncturel, devrait aussi s'appliquer aux familles modestes frappées par les difficultés conjoncturelles.
C'est la raison pour laquelle on discute aujourd'hui de cet aspect. Une autre fois on discutera de l'affaire des paysans et entre-temps je serai parti, et je n'ai pas besoin de cadeau de départ.

Humbel Ruth (CEg, AG), für die Kommission: Mit der Neuordnung des Finanzausgleichs (NFA) wurde auch die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen betreffend Prämienverbilligung neu geregelt: Der Bund bezahlt seither 7,5 Prozent des Prämienvolumens. Das sind in diesem Jahr zirka 1,7 Milliarden Franken der total 3,7 Milliarden Franken, die durch die Kantone an Prämienverbilligungen ausgeschüttet werden. Im nächsten Jahr werden die Prämienverbilligungsbeiträge des Bundes sowieso steigen; konkret um zirka 250 Millionen Franken, weil das Prämienvolumen entsprechend grösser sein wird als dieses Jahr. Wenn wir also noch zusätzlich 200 Millionen Franken sprechen wollen, wird das den Bund mit zirka 450 Millionen Franken mehr belasten.
Diese zusätzlichen 200 Millionen Franken sollen für 2010 zur Verfügung gestellt werden. 2011 fallen sie dann wieder weg, die Prämien aber, das wurde schon verschiedentlich gesagt, werden auch 2011 und in den nachfolgenden Jahren weiter ansteigen. Ob sich die Wirtschaftslage 2011 beruhigt haben wird - das können wir zwar hoffen, wir wissen es aber nicht.
Die Prämiensituationen bzw. die Prämienerhöhungen für das nächste Jahr werden in den Kantonen sehr unterschiedlich ausfallen. Die Kantone sind daher gefordert, auf die jeweilige Situation adäquat zu reagieren. Es steht ihnen frei, über den vom Bundesgesetz geforderten Betrag hinaus Prämienverbilligungsbeiträge zu sprechen.
Es wurde viel von einer Stärkung der Kaufkraft gesprochen. Auch die Kommissionsmehrheit möchte natürlich die Kaufkraft der Bevölkerung stärken. Aber wenn wir das hier im Zusammenhang mit der Prämienverbilligung tun, trifft es nur den einen Drittel der Bevölkerung, welcher prämienverbilligungsberechtigt ist; alle Minderheitsanträge wollen diesen Drittel der Bevölkerung stärken, die anderen zwei Drittel gehen leer aus. Es ist also eigentlich eine kurzfristig wirkende Beruhigungspille für ein Jahr für einen Drittel der Bevölkerung. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass man das nicht tun soll, und lehnt daher die Bestimmung gemäss Entwurf des Bundesrates mit 14 zu 12 Stimmen ab.
Der Antrag der Minderheit II (Goll) wurde mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, der Antrag der Minderheit III (Meyer Thérèse) wurde mit 12 zu 7 Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt, der Antrag der Minderheit Rechsteiner betreffend Artikel 106c wurde mit 16 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Ich bitte Sie, den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

Fehr Hans-Jürg (S, SH): Frau Kommissionspräsidentin, wir werden hier morgen früh über die steuerliche Entlastung der Familien entscheiden. Im Entlastungspaket für die Familien gehen genau die untersten 20 bis 30 Prozent der Bevölkerung leer aus, weil sie keine Steuern bezahlen und man ihnen auf dem steuergesetzlichen Weg gar nicht beistehen kann. Das sind die einkommensschwächsten Familien. In der Kommission für Wirtschaft und Abgaben ist eben genau so argumentiert worden, dass man sagte: Man kann ihnen nicht auf steuerlichem Weg beistehen, weil man bessere Methoden hat, direktere, z. B. die Verbilligung der Krankenkassenprämien. Meine Frage: Sind Sie nicht der Meinung, dass es ein Akt der politischen Ehrlichkeit wäre, wenn man jetzt sagen würde, man helfe auf diesem Weg den untersten Bevölkerungsschichten, weil man ihnen auf dem steuergesetzlichen Weg nicht helfen kann?

AB 2009 N 1422 / BO 2009 N 1422

Humbel Ruth (CEg, AG), für die Kommission: Erstens: Wer keine Steuern bezahlt, kann bekanntlich auch nicht entlastet werden.
Zweitens: Die steuerlichen Entlastungen sind ein längerfristiges Projekt; sie sind nicht auf ein Jahr begrenzt.
Drittens: Diese Menschen bekommen die Prämienverbilligung. Wie sollen wir es vertreten, dass sie im Jahr 2010 zwar 200 Millionen Franken mehr bekommen, im Jahr 2011, wenn sie noch zusätzliche Belastungen haben werden, aber wieder weniger? Ich finde, das ist nicht redlich.

Baettig Dominique (V, JU), pour la commission: Le projet du Conseil fédéral à l'article 106b alinéa 1 demandant une augmentation extraordinaire des subsides de la Confédération de 200 millions de francs, avec des possibilités de suppléments, et la proposition de la minorité Rechsteiner Paul à l'article 106c demandant d'attribuer le bénéfice extraordinaire de 1,2 milliard de francs de la participation UBS à la réduction des primes d'assurance-maladie ont été nettement rejetés par notre commission.
Les discussions ont porté essentiellement sur la nécessité des plans de relance - on peut comprendre cela en termes de perfusion indispensable pour les gens les plus touchés par la précarité - et sur l'interrogation relative à l'opportunité d'injecter de l'argent alors que l'on essaie à grand-peine d'endiguer les coûts. D'un certain point de vue libéral, il apparaîtrait que la perfusion d'anesthésiant empêche la prise de conscience et remette à demain des décisions douloureuses d'austérité.
En résumé, la commission vous recommande de rejeter la proposition de la minorité I (Robbiani), l'augmentation extraordinaire des subsides de la Confédération, et de rejeter également les propositions des minorités II (Goll) et III (Meyer Thérèse).

Art. 106b

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.053/2725)
Für den Antrag des Bundesrates ... 143 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit III ... 25 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.053/2726)
Für den Antrag des Bundesrates ... 115 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 55 Stimmen

Dritte Abstimmung - Troisième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.053/2727)
Für den Antrag der Mehrheit ... 105 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 64 Stimmen

Art. 106c

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.053/2729)
Für den Antrag der Minderheit ... 54 Stimmen
Dagegen ... 114 Stimmen

Ziff. II
Antrag der Mehrheit
(siehe auch Art. 43 Abs. 5bis)
Titel, Ziff. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ziff. 2 Titel
Taxpunktwert
Ziff. 2 Abs. 1
Liegt der Taxpunktwert für ärztliche Leistungen der Spitäler im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderung höher als diejenigen für Ärzte und Ärztinnen, so wird der Taxpunktwert entsprechend gesenkt. Liegt der Taxpunktwert für Spitäler unter dem Taxpunktwert für Ärzte und Ärztinnen und beträgt die Differenz mehr als 10 Prozent, so ist letzterer so zu reduzieren, dass die Differenz zum Spitaltaxpunktwert im Zeitpunkt des Inkrafttretens maximal 10 Prozent beträgt.
Ziff. 2 Abs. 2
Liegt der Taxpunktwert ausserhalb der Bandbreite nach Artikel 43 Absatz 5bis, so kann die Senkung in zwei Schritten im Abstand von einem Jahr erfolgen.
Ziff. 3 Titel
Vertragsfreiheit
Ziff. 3 Text
Die Versicherer sind verpflichtet für die Jahre 2010 und 2011 mit allen Leistungserbringern im ambulanten Bereich einen Vertrag abzuschliessen. Ab 2012 gilt die Vertragsfreiheit zwischen Leistungserbringern und Versicherern.

Antrag der Minderheit
(Schenker Silvia, Baettig, Gilli, Rechsteiner Paul, Rielle, Rossini, Weber-Gobet)
Ziff. 2
Streichen

Antrag der Minderheit
(Goll, Cassis, Fehr Jacqueline, Gilli, Prelicz-Huber, Rechsteiner Paul, Rielle, Robbiani, Rossini, Schenker Silvia, Weber-Gobet)
Ziff. 3
Streichen

Ch. II
Proposition de la majorité
(voir aussi art. 43 al. 5bis)
Titre, ch. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Ch. 2 titre
Point tarifaire
Ch. 2 al. 1
Si, au moment de l'entrée en vigueur de la présente modification, le point tarifaire applicable aux prestations médicales des hôpitaux est supérieur à celui qui est applicable aux médecins, il est réduit en conséquence. En revanche, si le point tarifaire applicable aux prestations médicales des hôpitaux est inférieur de plus de 10 pour cent à celui qui est applicable aux médecins, le point tarifaire applicable aux médecins est réduit de sorte que la différence n'excède pas 10 pour cent.
Ch. 2 al. 2
Si le point tarifaire se situe en dehors des limites fixées à l'article 43 alinéa 5bis, la réduction peut avoir lieu en deux phases, à un an d'intervalle.
Ch. 3 titre
Liberté de contracter
Ch. 3 texte
Les assureurs sont tenus de conclure, pour 2010 et 2011, une convention avec tous les fournisseurs de prestations dans le domaine ambulatoire. A partir de 2012, la liberté de contracter s'applique entre fournisseurs de prestations et assureurs.

Proposition de la minorité
(Schenker Silvia, Baettig, Gilli, Rechsteiner Paul, Rielle, Rossini, Weber-Gobet)
Ch. 2
Biffer

Proposition de la minorité
(Goll, Cassis, Fehr Jacqueline, Gilli, Prelicz-Huber, Rechsteiner Paul, Rielle, Robbiani, Rossini, Schenker Silvia, Weber-Gobet)
Ch. 3
Biffer

Humbel Ruth (CEg, AG), für die Kommission: Diese Übergangsbestimmung steht im Zusammenhang mit Artikel 43 Absatz 5bis, einem Artikel, den wir modifiziert verabschiedet haben, indem wir einem Antrag Gilli zugestimmt haben. Die Übergangsbestimmung ist daher nur noch teilweise gültig;

AB 2009 N 1423 / BO 2009 N 1423
wir können sie auch streichen. Ich denke, wir müssen es der ständerätlichen Kommission überlassen, sich mit dieser Frage der Übergangsbestimmung noch einmal genauer auseinanderzusetzen. Wir können daher die Bestimmung in dieser Form streichen.

Goll Christine (S, ZH): In einer Open-End-Sitzung hat die Mehrheit Ihrer Nationalratskommission in letzter Sekunde die Vertragsfreiheit durch die Hintertür eingeführt - wahrlich ein Schildbürgerstreich erster Güte!
Während der amerikanische Präsident Schritte in Richtung des schweizerischen Gesundheitswesens unternehmen möchte, will die Mehrheit der SGK-NR tatsächlich eine Amerikanisierung unseres Gesundheitssystems einleiten! "Alle Macht den Krankenkassen!" lautet die Devise mit der Einführung der Vertragsfreiheit. Aufs Spiel gesetzt werden damit die Qualität des Gesundheitswesens und der Zugang zu einer guten medizinischen und pflegerischen Versorgung für alle, wie sie heute besteht. Medizinische Leistungen könnten sich künftig nur noch diejenigen leisten, die über genügend finanzielle Mittel dafür verfügen: Zustände, wie wir sie aus dem Gesundheitswesen der USA kennen. Dort ist ein Fünftel der Bevölkerung oder 47 Millionen Amerikaner und Amerikanerinnen von der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen.
Herr Bortoluzzi - von ihm stammt nämlich dieser Antrag, der mehrheitsfähig wurde, ursprünglich - und seine Anhänger werden nicht müde, den Markt und den Wettbewerb zu preisen und die Eigenverantwortung der Versicherten einzufordern. Doch wenn sich unser Gesundheitswesen, das heute als Service public funktioniert, in Richtung Markt und Profit entwickeln sollte, würde das unweigerlich in die Sackgasse führen. Mit der Vertragsfreiheit würden die Krankenkassen die alleinige Entscheidungsmacht erhalten und bestimmen, mit welchen Ärzten und Ärztinnen, Spitälern und Therapeuten sie Verträge schliessen.
Die Grundversorgung für die gesamte Bevölkerung wäre so nicht mehr gewährleistet; dafür dürfte das lukrative Geschäft mit den teuren und privaten Zusatzversicherungen blühen. Das würde die Kassen der Krankenkassen klingeln lassen und die Medizin für Gutbetuchte fördern. Wer jedoch nicht über ein dickes Portemonnaie verfügt, könnte auch die sogenannte Eigenverantwortung nicht wahrnehmen und würde direkt in den finanziellen Ruin getrieben beziehungsweise auf Wartelisten oder Minimalbehandlung gesetzt oder gar nicht mehr versorgt.
Die Mehrheit der Kommission hat hier eindeutig gepfuscht. Mit unserem Minderheitsantrag sagen wir Nein zur Einführung einer verantwortungslosen Zweiklassenmedizin. Kostensenkende Massnahmen sind für unsere Seite kein Tabu. Gerade die Vorlage Managed Care wird es ermöglichen, künftige kostensenkende Modelle umfassend zu prüfen. Neben wirksamen Prämienentlastungen braucht es jetzt aber endlich auch Modelle für eine soziale Gesundheitsversorgung. Das Modell Persönliche Gesundheitsstelle (PGS) wird von einer breiten Allianz von Ärzten und Ärztinnen, Pflegefachleuten, Ergotherapeuten, Hebammen, Gewerkschaften und zahlreichen Organisationen im Gesundheitswesen unterstützt. Anträge für das PGS-Modell liegen in unserer SGK auf dem Tisch. Die PGS gewährleistet allen Bevölkerungsteilen eine Versorgung von hoher Qualität. Sie stellt die hausärztliche Grundversorgung für die gesamte Bevölkerung sicher, stimmt die Versorgungsleistungen optimal aufeinander ab und verbessert damit Effizienz und Qualität der Behandlungen. Sie setzt aber auch der unkontrollierten Mengenausweitung Grenzen, indem sie Doppelspurigkeiten und Kosten mangelnder Koordination ausschaltet, und trägt damit eben zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen bei.
Einigen wir uns deshalb auf die Einführung zukunftstauglicher Modelle zur Kostendämpfung, lehnen wir destruktive Schnellschüsse, wie sie hier mit diesem Mehrheitsantrag vorliegen, ab.

Robbiani Meinrado (CEg, TI): Il a été rappelé et souligné plusieurs fois - mais il paraît opportun de le faire une fois de plus - qu'on se trouve ici dans le cadre de mesures urgentes dont la durée de validité est limitée. Dans un tel cadre, il est tout sauf correct d'introduire, comme le fait la majorité de la commission, une disposition qui concerne un élément structurel du système de santé. Cela est d'autant plus aberrant, parce qu'on utilise la porte de service, c'est-à-dire les dispositions transitoires, pour faire passer un changement fondamental qui bouleverserait de manière décisive le système en vigueur. Cette proposition est donc un corps étranger qui n'a aucune justification dans le cadre de cette modification urgente de la LAMal. Elle est même une provocation tout à fait inutile.
Face à cette proposition de la majorité, il n'est pas non plus inutile de rappeler que le Conseil des Etats n'est pas entré en matière sur la liberté de contracter, orientant plutôt les adaptations du système vers d'autres directions et mesures. Je rappelle aussi qu'au sein de notre conseil, la commission compétente est en train d'approfondir ce thème en lien avec le "managed care" et la participation des assurés aux coûts.
Contourner le travail d'approfondissement en cours est un tour de main visiblement irresponsable. Nous touchons ici à l'un des points les plus délicats et controversés qui exige un travail rigoureux d'analyse et un débat sérieux; analyse et débat sont incontournables s'agissant de modifications structurelles. Il s'agit d'ailleurs d'un aspect qui, dans la mesure où il est traité de manière hâtive et improvisée, comme c'est le cas ici, soumet notre travail à un risque accru et évident de référendum. Si l'on désire éviter d'enlever à ce paquet de mesures urgentes sa cohérence et sa crédibilité et si l'on désire éviter de le mettre en danger avec une attitude superficielle, il est nécessaire, indispensable de rejeter la proposition de la majorité de la commission.
Je vous invite donc, au nom du groupe PDC/PEV/PVL, à soutenir la proposition de la minorité.

Gilli Yvonne (G, SG): Ich kann mich kurz fassen, da mein Vorredner die wesentlichen Argumente schon eingebracht hat.
Die Vertragsfreiheit muss im Rahmen der Vorlagen Managed Care und Kostenbeteiligung beraten werden. Sie braucht dringend flankierende Massnahmen, und sie ist nicht dringlich. Teure Ärztinnen und Ärzte sind nicht unbedingt schwarze Schafe. Sie behandeln ältere, chronisch kranke Menschen oder Menschen mit Krankheiten, die teure Behandlungen erfordern, wie z. B. Krebs. Ohne jegliche flankierenden Kontrollmechanismen den Versicherern die Freiheit zu geben, diejenigen Ärztinnen und Ärzte zu wählen, die nach rein ökonomischen Kriterien günstig oder wirtschaftlich arbeiten, wäre ein direkter Angriff auf die hohe Qualität unseres Gesundheitssystems und unserer gesundheitlichen Versorgung.
Wir bitten Sie deshalb, diese Bestimmung zu streichen.

Bortoluzzi Toni (V, ZH): Es geht hier tatsächlich um ein wesentliches Element in unserem Gesundheitswesen, welches zu verfehlten Anreizen führt. Wenn sich zu Beginn Frau Goll ganz besonders geärgert und zum Zweihänder gegriffen hat, dann hat dieser Mehrheitsentscheid wahrscheinlich etwas Gutes an sich, zumindest aus bürgerlicher Sicht. Das vorweg.
Wir haben in der Vorlage Kostenverschiebungen vorgenommen und haben auch darüber gesprochen. Zur Ursache dieser Entwicklung wurde nichts gesagt, und es wurde auch nichts dagegen getan. Es ist ja so, dass die Zulassung mit der praktisch vorbehaltlosen Berechtigung, nach eigenen Beurteilungen Leistungen zu verschreiben, die Leistungserbringer in eine besonders gute Position versetzt. Wer kann das sonst schon tun? Wenn er einmal durch die Zulassung einen Vertrag erworben hat, kann er praktisch so viele Rechnungen schreiben, wie er will. Die Mengenausweitung im obligatorischen Bereich der Gesundheitsversorgung hat ja in einem Mass zugenommen, welches nicht mit der älter werdenden Bevölkerung oder mit der technisch-medizinischen Entwicklung allein begründet werden kann. Es muss leider

AB 2009 N 1424 / BO 2009 N 1424
festgestellt werden, dass die Leistungserbringer, die eigentlich die Nutzniesser des Vertragszwangs sind, die damit verbundenen Erwartungen in ihre volkswirtschaftliche Verantwortung nicht mehr zu erfüllen vermögen. Das hat für die Ärzte vielleicht vor zwanzig oder dreissig Jahren noch Gültigkeit gehabt. Heute sage ich hier klar und deutlich: Der Vertragszwang, den die Leistungserbringer im Gesundheitswesen geniessen, wird missbraucht.
Wie in der Invalidenversicherung haben wir auch hier in der Krankenversicherung ein unerklärliches Wachstum von Leistungen aufgrund von ärztlichen Verschreibungen, die - und hier liegt der Fehler - ohne Kontrolle, mit völlig falschen Anreizen versehen erfolgen. Der Begriff der Krankheit hat sich unter diesem Regime gewandelt, und es ist dringend notwendig, dass hier eine Umkehr der Anreize erfolgt. Wir können nicht nur die Versicherten, diejenigen, welche die Nachfrager sind, in die Pflicht nehmen, wir haben auch die Leistungserbringer, die Ärzte, in die Pflicht zu nehmen; bisher sind sie nicht in die Pflicht genommen worden. Die in Aussicht gestellte Aufhebung des Vertragszwangs schafft hier die Möglichkeit, diese Verpflichtung zu stärken.
Kollektivverträge sollen durch Verträge ersetzt werden, die in kurzer Zeit eine flächendeckende Einführung von Managed-Care-Modellen möglich machen. Die Ausgestaltung dieser Vertragsveränderung ist nach wie vor offen, weil es eine Ankündigung ist; mit diesem Vorgehen werden die Betroffenen auf diese Korrektur vorbereitet. Diese Korrektur kann, wenn sie an die Hand genommen wird, ohne lange Übergangsfrist eingeführt werden; das ist der Vorteil.
Zudem - und das ist auch nicht zu unterschätzen - zwingt es uns hier im Haus, im Gesundheitswesen endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Die Bundesratsvorlagen zur Vertragsfreiheit liegen schon etwa sechs Jahre - ich weiss nicht genau, wie lange - in diesem Haus. Man muss jetzt nicht so tun, wie wenn das eine völlig neue Erkenntnis wäre. Wir haben schon lange über diese Elemente gesprochen. Sie sind endlich an die Hand zu nehmen, so, wie auch die Managed-Care-Vorlage, die nun in Beratung steckt. Das ist keine schlechte Entwicklung, aber der andere Teil, die Vertragsfreiheit, gehört meines Erachtens dazu. Es gibt darum auch die Möglichkeit, und das sei hier auch noch erwähnt, diesen unseligen, branchenfeindlichen Ärztestopp endlich einmal aufzuheben. Wir können dieser Aufhebung eine Alternativposition gegenüberstellen, indem wir sagen, der Vertragszwang werde aufgehoben.
Eine Schlussbemerkung zu Frau Goll: Es geht nicht um eine Amerikanisierung des Gesundheitswesens. In Holland bestehen seit drei oder vier Jahren solche Verhältnisse. Der Vertragszwang ist aufgehoben, und dort hat man ein hervorragend funktionstüchtiges Gesundheitswesen, welches das unsere überholt hat; das möchte ich hier deutlich sagen. Wir laufen Gefahr, unser Gesundheitswesen qualitativ zu verschlechtern, wenn wir nicht dazu übergehen, diese massiven Mängel einmal einer Korrektur zuzuführen.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

Rielle Jean-Charles (S, GE): Monsieur Bortoluzzi, je serai direct: accepteriez-vous de confier à un assureur-maladie le choix du médecin qui va palper votre abdomen, qui va ausculter votre coeur, voire qui va palper votre prostate, ignorant en cela très clairement que la qualité d'une relation, choisie, entre un médecin et son patient est à l'origine du succès thérapeutique?

Bortoluzzi Toni (V, ZH): Es ist so: Ich bin nicht bereit, den Versicherern diese Kompetenz zu übergeben, denn die Gefahr, dass die Versicherungen diese Kompetenz missbrauchen, ist zu gross. Sie muss dem Staat übergeben werden, der Staat hat die Aufsicht wahrzunehmen. Er hat nicht Gesundheitsinstitute zu führen und gleichzeitig Richter zu spielen. Er hat die Aufsicht auszuüben, und diese Aufsicht hat sich an Rahmenbedingungen zu halten, die wir hier festzulegen haben. Wir müssen endlich einmal dazu übergehen, solche Rahmenbedingungen für das Gesundheitswesen festzulegen, sodass die Möglichkeit besteht, die offensichtlichen Mängel zu beseitigen.
Ich möchte Sie bitten, bei diesem Antrag der Mehrheit der Kommission zu bleiben.

Cassis Ignazio (RL, TI): Herr Bortoluzzi, ich möchte Sie Folgendes fragen. Ich habe Ihre Provokation richtig verstanden: Ab 1. Januar 2012 wollen Sie die Vertragsfreiheit einführen. Mir ist aber nicht klar, was Sie mit der Übergangsbestimmung betreffend Vertragszwang in den Jahren 2010 und 2011 wollen. Verlangen Sie damit, dass der Zulassungsstopp sofort abgeschafft wird? Oder was meinen Sie mit dem Vertragszwang in den Jahren 2010 und 2011?

Bortoluzzi Toni (V, ZH): Also, Herr Kollege Cassis, wenn Sie diesen Antrag lesen, stellen Sie fest, dass der Vertragszwang, so, wie er heute ist, bis 2012 fortgesetzt werden soll. Er soll so bleiben, wie er ist. Aber es ist, wenn Sie so wollen, ein "Ankündigungsartikel".
Erstens sollten die Akteure, die damit zu tun haben, wissen, dass die Absicht besteht, ab 2012 diese Situation zu ändern. Das ist die Botschaft, die in diesem Antrag steckt, und sonst eigentlich gar nichts. Der Antrag nimmt - das wissen Sie auch - Bezug auf die Arbeit, die zurzeit in der Subkommission für Managed-Care-Modelle läuft; dort ist das ein Thema. Er zwingt uns, möglichst schnell zu einer Lösung zu kommen, das ist das eine.
Zweitens haben wir einen Antrag des Bundesrates zur Aufhebung des Vertragszwangs. Wir hätten zu diesem Bundesratsantrag eigentlich schon lange Stellung nehmen müssen.
Drittens haben wir die Situation, dass wir einen Ärztestopp haben, dass wir seit Jahren nicht wissen, was wir eigentlich damit anfangen sollen, und ihn immer wieder verlängern. Wir müssen der Aufhebung des Ärztestopps eine Gegenposition entgegenbringen.
Alle diese Elemente müssten, meine ich, endlich einmal angepackt werden. Der Mehrheitsantrag zwingt dieses Haus, das Parlament - das heute eines der Hauptprobleme im Gesundheitswesen darstellt -, Massnahmen zu veranlassen, die am Schluss der Bevölkerung und der Prämienentwicklung dienen. Das muss das Ziel sein und nicht, die Probleme immer vor sich herzuschieben.
Ich bitte Sie nochmals, diesem Antrag der Mehrheit zuzustimmen; er hat Gehalt, er hat Substanz.

Triponez Pierre (RL, BE): Ich glaube, Herr Bortoluzzi hat wieder einmal gezeigt, dass er sehr gut zuhören kann; und Frau Goll hat Herrn Bortoluzzi Unrecht getan, indem sie gesagt hat, dass er seinen Antrag in letzter Sekunde durch die Hintertür gestellt habe. Ich bin Zeuge dafür, dass dieser Antrag in der Kommission sehr frühzeitig gestellt worden ist. Das nur noch der Korrektheit halber.
Die FDP-Liberalen haben sich die Vertragsfreiheit auch nicht erst seit gestern auf die Fahne geschrieben. Unsere Fraktion ist seit Jahren ganz generell für Vertragsfreiheit und nicht für Vertragszwang; wir sind generell für Freiheit und nicht für Zwänge. Wenn da gesagt wird, dass das plötzlich ein neues Element sei, ist das ein bisschen erstaunlich.
Was ich gerne zugebe - was Herr Kollege Robbiani hier am Rednerpult gesagt hat, ist aber nicht ganz falsch -: Wir sind hier in einer zeitlich befristeten Vorlage drin. Das ist richtig. Die Gültigkeit dieser Vorlage wird am 31. Dezember 2012, so diese dann durch die Räte geht, ihr Ende finden. Die Übergangsbestimmung soll erst ab dem Jahr 2012 gelten. In diesem Sinne hat Herr Robbiani vielleicht ein bisschen Recht, wenn er sagt, dass die Übergangsbestimmungen nicht unbedingt der ideale Ort für eine solche Formulierung seien. Auf der anderen Seite kann ich Herrn Robbiani versichern, dass das keine Provokation ist, wenn unsere Fraktion hier zustimmt; es soll vielmehr auch ein Signal an den Zweitrat, den Ständerat, für die Weichenstellung sein, die man nach dem Jahr 2012, womöglich schon vorher, beginnen soll und dann vornehmen muss.

AB 2009 N 1425 / BO 2009 N 1425

Deshalb hat unsere Fraktion beschlossen, den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen; sie wird das auch hier im Rat tun.

Fehr Jacqueline (S, ZH): Ich gebe zu: Ein ganz klein bisschen Lust, diesem Antrag zuzustimmen, habe ich auch. Dann wäre nämlich zumindest klar, dass es ein Referendum zu dieser Vorlage geben würde und das Volk das letzte Wort zu diesen einseitigen Sparmassnahmen auf dem Buckel der Patientinnen und Patienten hätte.
Wir haben nämlich bisher tatsächlich eine einseitige Vorlage beschlossen: Die grossen Fische lassen wir schwimmen - die Pharma kommt einmal mehr ungeschoren davon -, während die Selbstfinanzierung der Patientinnen und Patienten ausgebaut wird, und das immer noch ohne Obergrenze. Wer die Interessen der Patientinnen und Patienten wirklich und ernsthaft vertritt, kann diese Vorlage in dieser Form nicht unterstützen. Die Vertragsfreiheit ist dann quasi noch das Tüpfelchen auf dem i, der Tropfen, welcher das Fass endgültig zum Überlaufen bringen wird.
Dazu möchte ich Sie nur an die Abstimmung vom 1. Juni 2008 erinnern: 75 Prozent der Schweizer Bevölkerung sagten damals Nein zu diesem Antrag, sagten Nein zur Aufhebung des Vertragszwangs und damit Ja zur Weiterführung der freien Arztwahl. Die freie Arztwahl ist das zentrale Element eines qualitativ guten Gesundheitswesens. Es ist zentral für die Gesundheit und für die Genesung, dass der Patient oder die Patientin eine positive Haltung zu seinem Arzt oder seiner Ärztin hat. Es braucht die innere Überzeugung, in guten Händen zu sein, damit jemand gesund werden kann; die freie Wahl der Ärzte ist hierzu Bedingung. Kein Wunder, sind auch die entsprechenden Umfragewerte sehr hoch, wenn es um diese zentrale und sensible Frage geht. Die Schweizerinnen und Schweizer wollen auch keine Verschiebung der Macht hin zu den Krankenversicherungen; auch dazu haben sie am 1. Juni 2008 ein deutliches Signal gegeben.
Wenn Herr Bortoluzzi jetzt die staatlich gesteuerte Medizin propagiert, tönt das zwar vielversprechend, aber nicht sehr glaubwürdig, wenn man sich an seine früheren Positionsbezüge erinnert.
Was ein von privaten Versicherungen pilotiertes System anrichten kann, können wir gegenwärtig sehr anschaulich in den USA mitverfolgen, und wir werden diese Nacht miterleben, wie Präsident Obama versuchen wird, das Primat der Politik in diesem Lobbydschungel, in diesem Dschungel von geldgierigen Interessenvertretern zurückzuerobern. Dorthin sollten wir uns nicht bewegen.
Die Vertragsfreiheit ändert unser Gesundheitssystem fundamental. Deshalb ist ein Paket von dringlichen Massnahmen definitiv der falsche Ort, über diese Frage zu entscheiden. Die juristischen Einwände wurden von Bundesrat Couchepin schon in der Eintretensdebatte vorgebracht. Wer trotzdem an dieser Frage festhält und das Gefühl hat, man müsse sie hier über das Knie brechen und entscheiden, der betreibt letztlich Sabotage; dies vor allem an die Adresse der CVP- und der FDP-Liberalen Fraktion. Es geht hier nicht um ein Signal, es geht hier um einen Entscheid, der ein Referendum auslösen wird und der diese Vorlage als Ganzes infrage stellen wird.
Aber nicht nur diese Vorlage wird infrage gestellt, sondern auch die weit wichtigeren Arbeiten rund um die Managed-Care-Vorlage. Dort ist der Ort, wo über diese Frage sorgfältig debattiert werden soll. Wenn wir hier aber diesen Entscheid übers Knie brechen, werden wir wiederum viel Zeit für einen Referendumskampf aufwenden, viel Zeit, um divergierende Interessen auszutragen, und wenig Zeit haben, die Verbesserung des Gesundheitssystems wirklich voranzutreiben.
Ich bitte Sie deshalb mit Nachdruck, diese Provokation zu vermeiden, keine Sabotage gegen diese Vorlage auszuüben und deshalb der Minderheit Goll zuzustimmen, damit wir bei den dringlichen Massnahmen bleiben können und die Systemfragen im Zusammenhang mit Managed Care entscheiden können.

Bortoluzzi Toni (V, ZH): Frau Kollegin Fehr, wir sind ja jetzt am Ende dieser ganzen Vorlage und Übung angelangt. Vielleicht können Sie mir einmal sagen - und das dürfte interessant sein -: Erstens: Sparmassnahmen, Verschiebungen der Mittel - wie viel gibt die Pharma an diese Übung, einbezogen die Verordnungsmassnahmen, die Herr Bundesrat Couchepin durchgeführt hat? Zweitens: Was geben die Ärzte, die Leistungserbringer? Und drittens: Wie werden die Prämienzahler in dieser Vorlage behandelt?

Fehr Jacqueline (S, ZH): Herr Bortoluzzi, die entscheidende Frage ist nicht, wie viel die Pharma gibt, sondern wie viel sie geben könnte. Jeder Franken, den die Pharma zu Unrecht für überteuerte Medikamente verdient, ist ein Franken zu viel, den die Prämienzahler bezahlen müssen. Wir haben noch sehr viel Luft im Bereich der Medikamentenpreise. Es ist unsere Aufgabe, diese Entscheide so zu fällen, dass diese Luft herausgelassen wird und wir bei den Prämien sparen können. Es geht um einen Umfang von 3 Prämienprozenten, der immer noch dringelegen wäre, wenn wir dem Antrag Carobbio Guscetti bei Artikel 52a gefolgt wären. Die Patientinnen und Patienten bezahlen mehr durch das neue System des differenzierten Selbstbehaltes. Sie haben - zugegebenermassen - allerdings dort auch eine Gestaltungsmöglichkeit. Aber sie zahlen tendenziell mehr, und sie zahlen insbesondere mehr durch die neue Spitaltaxe, die Sie leider, ich weiss nicht warum, ohne Obergrenze einführen wollen. Hätten Sie der Obergrenze zugestimmt, hätten Sie das nötige Vertrauen geschaffen, damit wir auch dieser Vorlage zustimmen könnten.

Couchepin Pascal, conseiller fédéral: Il y a plusieurs raisons pour ne pas accepter la proposition de la majorité. D'abord, il y a des raisons de bon sens. Nous sommes en train de voter des arrêtés urgents qui ont une portée limitée dans le temps: trois ans. Dans trois ans, ils seront caducs. Si on lit le texte de la proposition de la majorité, on note que c'est précisément au moment même où la validité de la législation échoit que le Conseil fédéral devrait commencer à agir. C'est quelque chose de tout simplement impossible du point de vue du bon sens; une loi devenue caduque ne peut pas avoir d'effets. Et cette loi sera caduque dans trois ans. Tout d'un coup, on dit: "Dans trois ans quelque chose devra être appliqué." Or, dans trois ans, la loi sera caduque! Donc, l'exigence n'aura plus lieu d'être. Le bon sens et le respect des institutions commandent de ne pas jouer avec la législation et de ne pas faire croire à la population que quelque chose pourra être mis en place, alors qu'il n'y aura plus de loi.
Ensuite, c'est une motion. Si c'était une motion, le Conseil fédéral serait d'accord d'agir, parce que depuis des années il propose qu'on discute le problème. Mais, avec la proposition de la majorité de la commission, la solution Bortoluzzi, on ne le discutera pas. Si vous l'acceptez, vous aurez l'illusion d'avoir fait quelque chose qui aura de l'effet et les années passeront. Dans trois ans, la loi sera caduque et les effets que vous attendiez, au moment même où ils devraient entrer en vigueur, disparaîtront. D'une certaine manière, si j'étais opposé à cette législation, je l'accepterais pour ridiculiser ceux qui la voteront en disant: "Après tout, on peut la voter. Elle n'aura pas d'effets." Cela ne va pas du point de vue du bon sens législatif.
Beaucoup d'orateurs l'ont dit, le Conseil fédéral a proposé qu'on discute la liberté de contracter dans le cadre des modifications ordinaires de la loi. Qu'a fait votre commission qui aujourd'hui se prononce à la majorité en faveur de ce monstre législatif? Elle a décidé de créer une sous-commission, qui lentement ensable le problème. Mais retirez le dossier à votre sous-commission! Reprenez la main et décidez! Sans faire des sous-commissions qui ensablent le problème! On ne peut pas vouloir pendant des mois quelque chose, puis ensuite changer, puis ensuite revenir! Abordons les problèmes, et abordons-les directement. Cette solution ne permet pas d'aborder le problème. C'est vraiment, comme on dirait dans certains milieux, une "Scheinlösung".

AB 2009 N 1426 / BO 2009 N 1426

Abordez la proposition du Conseil fédéral, plutôt que de l'ensabler dans les travaux perpétuels d'une sous-commission, qui essaie de faire un miracle dans un domaine où il n'y a pas de miracle, mais seulement des actes de courage. Ici, ce n'est pas un acte de courage, c'est un acte inutile que vous faites si vous soutenez la majorité. Et vous allez probablement aller contre l'intérêt de ceux qui veulent réellement discuter de la liberté de contracter, parce que vous donnez l'illusion que c'est décidé. Or rien n'est décidé, puisque tout cela sera caduc dans trois ans.

Humbel Ruth (CEg, AG), für die Kommission: Als Vertreterin der Kommissionsmehrheit verwahre ich mich gegen den Vorwurf, die Mehrheit wolle mit diesem Antrag amerikanische Verhältnisse schaffen. Wir wollen keine amerikanischen Verhältnisse. Wir haben ein Versicherungsobligatorium für die ganze Bevölkerung, wir haben auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe definierte Pflichtleistungen, die von den Versicherern bezahlt werden müssen - wir sind also alles andere als auf dem Weg, amerikanische Verhältnisse zu bekommen. Wir müssen aber die Anreize verbessern, und das haben wir mit dieser Vorlage bisher getan.
Die Diskussion über die Vertragsfreiheit ist nichts Neues: Eine Form der Vertragsfreiheit hatten wir in der KVG-Revision 2003, welche leider gescheitert ist, wenn auch nicht wegen der Vertragsfreiheit, und seit 2004 haben wir eine weitere Vorlage dazu auf dem Tisch. Herr Bortoluzzi hat gesagt, das sei ein Ankündigungsartikel. In diesem Sinn hat es die Kommissionsmehrheit auch verstanden. Es ist eine Ankündigung dessen, dass wir den Zulassungsstopp nicht ein viertes Mal verlängern wollen, sondern dass wir auf 2012 eine Anschlusslösung an den Zulassungsstopp wollen. In diesem Sinn enthält sie auch die Vorgabe an uns, das Parlament, zügig an der Managed-Care-Vorlage zu arbeiten und darin eine Form der Vertragsfreiheit zu realisieren.
Die Kommission hat dieser Übergangsregelung mit 13 zu 11 Stimmen zugestimmt. Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

Baettig Dominique (V, JU), pour la commission: La commission, à une faible majorité - 13 voix contre 11 -, s'est prononcée en faveur de la proposition qui introduit une convention avec tous les fournisseurs de prestations dans le domaine ambulatoire pour 2010 et 2011 et, à partir de 2012, la liberté de contracter. En commission, certains se sont inquiétés de cette provocation qui consiste tout à coup à voir réapparaître à la dernière minute, par la petite porte, des notions comme celles de marché, de liberté, de concurrence. D'autres y ont vu au contraire une sorte de bouffée d'oxygène, un changement d'atmosphère indispensable dans une période où il y a des décisions urgentes à prendre. Les arguments échangés ont été vifs: s'agit-il de prendre, dans le cadre de mesures urgentes, des décisions fondamentales ou non? Il y a toujours en arrière-plan la notion de "managed care". Va-t-on vers plus de liberté, vers plus de réglementations? On s'est posé aussi la question de l'utilité de cette liberté de contracter. Il est vrai que dans le cas d'espèce où il y a une pénurie de médecins, cette liberté de contracter risque d'être tout à fait symbolique.
Ceci dit, la majorité de la commission a décidé de soutenir cette proposition, ce que je vous invite à faire.

Titel, Ziff. 1 - Titre, ch. 1
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. 2 - Ch. 2
Angenommen gemäss Antrag der Minderheit
Adopté selon la proposition de la minorité

Ziff. 3 - Ch. 3

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.053/2730)
Für den Antrag der Minderheit ... 87 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 80 Stimmen

Ziff. III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. III
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

La présidente (Simoneschi-Cortesi Chiara, présidente): Conformément à l'article 77 de la loi sur le Parlement, la clause d'urgence au chiffre III du projet est exceptée du vote sur l'ensemble. Le vote sur la clause d'urgence n'a lieu qu'une fois les divergences éliminées.

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.053/2731)
Für Annahme des Entwurfes ... 113 Stimmen
Dagegen ... 58 Stimmen

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