Bortoluzzi Toni (V, ZH):
Einer der Gründe, warum wir einen Verzicht auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer fordern, kommt in dieser Motion zur Sprache. Ich sage: einer der Gründe. Ich habe bei den IV-Revisionen immer wieder gefordert, dass man zu gesonderten Überprüfungen der Rentenleistungen greift. Die IV hat ein Balkanproblem. Ob Ihnen das gefällt oder nicht, es lässt sich in den Statistiken feststellen. Der Bundesrat weist in seiner Antwort auch darauf hin, dass es ein Problem ist.
Dabei ziele ich nicht auf die einzelnen Personen, sondern auf die Abläufe in unserem System ab, in dem die Renten in den vergangenen fünfzehn bis zwanzig Jahren in einer Art und Weise zugesprochen wurden, die den heutigen Zustand erst möglich gemacht hat. Es ist ebenso sehr ein Problem der Ärzte - nicht nur eines der Leute, die ich genannt habe -, die hier eine Form gefunden haben, um Fälle von Gesundheitsproblemen als solche von Nichterwerbsfähigkeit zu bezeichnen. Das ist das tiefer liegende Problem.
Wie soll man einer solchen Fehlentwicklung begegnen? Das ist die Frage. Der Bundesrat hat in seiner Antwort Folgendes anerkannt - ich kann es nur wiederholen, nochmals, ob es Ihnen gefällt oder nicht -: Innert fünfzehn Jahren hatten wir zusätzlich 20 000 Rentner und Rentnerinnen aus dieser Region zu verzeichnen. Es genügt meines Erachtens eben nicht, auf die 5. IV-Revision zu verweisen und dann noch ein Forschungsprogramm als Lösung anzupreisen; man kann durchaus forschen, aber man sollte auch handeln, konsequent handeln.
Zu den ordentlichen Rentenrevisionen, auf die man hinweist: Diese finden vor allem medizinisch orientiert, nicht unvoreingenommen - das scheint ein Problem zu sein - und auf der Basis der ehemaligen Rentenzusprechung statt. Dieser Ansatz muss sicher einmal überprüft werden, weil andere Kriterien anzuwenden sind. Es sollte eine Neubeurteilung, nicht eine Fortsetzung der bestehenden Beurteilung der Krankengeschichte erfolgen. Unterdessen hat sich ja insofern etwas geändert, als man hören konnte, dass erste solche Revisionen stattfinden; es ist an sich erfreulich, das festzustellen. In Kosovo gab es, glaube ich, eine Revision, die dann abgebrochen werden musste, weil der Widerstand der Betroffenen etwas gar gross war. Man spricht von "risikoorientierter Revision", die nun Einzug gehalten habe; ich weiss nicht, ob sich das Risiko auf diejenigen bezieht, die überprüfen, oder ob es sich auf die Gründe bezieht, die zur Überprüfung führen; vielleicht kann das der Herr Bundesrat noch etwas genauer beantworten.
Ich zweifle auch an der geänderten ärztlichen Beurteilung. Man hat zwar regionale ärztliche Dienste eingerichtet, aber offensichtlich erfolgen ihre Beurteilungen auf ähnlichem Niveau und nicht wesentlich anders als die einzelnen ärztlichen Beurteilungen. Sie sind zwar aufeinander abgestimmt - es findet schweizweit eine koordinierte Beurteilung statt, das hat sich möglicherweise geändert -, aber sie erfolgen nach wie vor auf einem Niveau, das die Vermutung zulässt, dass hier mit der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit recht grosszügig umgegangen wird.
Vielleicht noch ein Element, das meines Erachtens zu einer Prüfung gehört: Sie wissen, dass Ergänzungsleistungen nur an Rentenbezüger ausbezahlt werden, die auch Wohnsitz in |
AB 2009 N 1600 / BO 2009 N 1600
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der Schweiz haben. Vielleicht wäre es auch einmal angesagt festzustellen, wie viele Leute, die sich irgendwo im Ausland aufhalten, pro forma eine Wohnung in der Schweiz nachweisen, nur um eine Rente oder Ergänzungsleistungen zu beziehen. Diese Sache könnte auch einmal einer besonderen Prüfung unterzogen werden.