Borer Roland F. (V, SO):
Es ist ja eigentlich interessant, wenn der Bundesrat in seiner Antwort auf dieses Postulat, mit dem wir genauere Angaben zu den Krankheitskosten von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen, Schutzbedürftigen und illegal in der Schweiz lebenden Personen verlangen, schreibt: "Weder Bund noch Kantone verfügen über die Zahlen, die vom Postulat verlangt werden." Da staune ich schon ein wenig, Herr Bundesrat. Man verfügt also weder auf Stufe Bund noch auf Stufe Kantone über Zahlen, die schlussendlich einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr ausmachen! Sagen Sie jetzt nicht, diese Angabe stimme nicht. Sie sagen nämlich selber, Sie hätten keine Ahnung, wie sich diese Kosten zusammensetzten und wie hoch die Kosten seien. Sie haben also schlichtweg keine Ahnung, wie hoch diese Kosten sind. Da staune ich doch ein wenig, wenn man auf der anderen Seite sagt, man müsse im Bereich der Gesundheitskosten Massnahmen ergreifen, um diese zu senken.
Lassen wir die Sache einmal ein wenig Revue passieren. Wir haben einen ähnlichen Vorstoss bezüglich der Krankenversicherung von Asylsuchenden und vorläufig in der Schweiz Aufgenommenen eingereicht; ihn hat damals Herr Parmelin vertreten. Dieser Vorstoss wurde im Jahre 2002 abgeschrieben. Schon im Jahre 2002 wurde also festgestellt, dass es hier Kosten gibt, die einmal näher angeschaut werden müssten. Zu einem weiteren Vorstoss, eben dem hier vorliegenden, hat der Bundesrat am 21. Dezember 2007 ausgesagt, er habe keine Zahlen. Wenn Sie auf den Kalender schauen, sehen Sie: Wir haben mittlerweile den 16. September 2009, und wir haben immer noch keine Ahnung. Es ist doch erstaunlich, wie da die Jahre ins Land ziehen. Diesen sehr sensiblen Bereich sehen heute sehr viele Menschen in unserem Land als primäres Problem an; ich denke dabei auch an die Vorstösse der Arbeitsgruppe Otto Ineichen, die festgestellt hat, dass die Gesundheitskosten tatsächlich ein Problem sind.
Hier hat man also auch zwei Jahre später keine Ahnung. Es ist erstaunlich, wenn man seitens der Exekutive meint, man könne jetzt einfach weiterhin sagen, weder Bund noch Kantone hätten eine Ahnung, was dieser wesentliche Bereich der Gesundheitskosten die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler heute koste. Wenn man beim Kostenmanagement des Gesundheitswesens weiterhin auf diese eigenartige, oberflächliche Art und Weise vorgeht, dann wundert es mich nicht, wenn |
AB 2009 N 1602 / BO 2009 N 1602
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wir in den nächsten zwanzig oder dreissig Jahren schlussendlich der Bevölkerung zwei Drittel oder mehr ihres Lohnes abnehmen müssen, um die Krankenversicherungen zu bezahlen. Man weiss nicht, wo die Kosten auftauchen; man weiss nicht, wer für die Kostenübernahme zuständig ist! Wir verlangen hier klare Zahlen.
Wir bitten Sie, uns zu unterstützen und das Postulat anzunehmen.