Maurer Ueli, Bundesrat:
Ich möchte Ihnen im Namen des Bundesrates noch einmal nahelegen, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen, so, wie das der Ständerat gemacht hat. Es gibt für das Eintreten im Wesentlichen fünf Gründe, und ich möchte sie Ihnen noch einmal in Erinnerung rufen:
1. Es gibt eine reale Bedrohung der Schifffahrt im Golf von Aden vor der Küste von Somalia. Diese Bedrohung besteht real, und unser Land kann kein Interesse daran haben, dass dort die Macht, die Mafia, die Kriminalität über das Recht siegen. Wir haben ein Interesse daran, weltweit ein funktionierendes System zu haben. Wir haben ein Interesse an einer funktionierenden Schifffahrt, an Verkehrswegen, die nicht durch irgendwelche kriminellen Machenschaften unterbrochen werden. Schon aus diesem Grunde sind wir eigentlich verpflichtet, uns im Rahmen unserer Möglichkeiten zu beteiligen. Die Vorlage Atalanta gibt uns die Möglichkeit, dieser Kriminalität entgegenzutreten. Diese Bedrohung ist real, sie ist nicht herbeigeredet. Die Schifffahrt wird bedroht. Dieses Kidnapping von Schiffen gibt es.
2. Die Schweiz kann mit der Beteiligung an Atalanta einen Solidaritätsbeitrag gegenüber der internationalen Völkergemeinschaft leisten. Es gibt im Rahmen der EU keine Alternativen. Wenn wir eine Stabilisierung dieser Region wollen, dann muss die Kriminalität bekämpft werden. Das kann man in diesem Fall eben nicht mit irgendwelchen Aktionen tun; es muss auf diesem Weg geschehen. Es braucht dazu etwas robustere Einsätze. Wir leisten einen Solidaritätsbeitrag zur Versorgung der Bevölkerung; anders ist das hier nicht möglich. Der Bundesrat hat bereits vor zehn Monaten grundsätzlich die Beteiligung an Atalanta beschlossen. Die Schweiz gerät in der internationalen Völkergemeinschaft tatsächlich etwas ins Zwielicht, wenn sie nach zehn Monaten zum Schluss kommt, das gehe nicht. Das wird von unseren ausländischen Partnern schwer verstanden. Damit gerät unser Land ins Zwielicht, und ich empfehle Ihnen auch aus diesem Grund Zustimmung zur Beteiligung an Atalanta, zu einem Solidaritätsbeitrag zu dem, was hier weltweit geleistet wird.
3. Sie haben die Rechtsgrundlage vor allem letztes Mal bezweifelt; ich möchte aber noch einmal betonen, dass der Bundesrat der Meinung ist, dass die Rechtsgrundlage für den Einsatz Atalanta besteht. Der Einsatz Atalanta verfolgt zwei Ziele: Zum einen soll humanitäre Hilfe geleistet werden, das heisst, die Schiffe der Uno, die Nahrungsmittel transportieren, sollen geschützt werden; zum anderen sollen die Schweizer Schiffe, die vor dieser Küste zirkulieren, geschützt werden. Beide Anliegen sind im Militärgesetz rechtlich abgestützt: In Artikel 69 Absatz 1 des Militärgesetzes findet sich die Rechtsgrundlage für den humanitären Einsatz, also für den Schutz der Uno-Schiffe; in Artikel 69 Absatz 2 findet sich die Rechtsgrundlage für den Schutz der Schweizer Schiffe im Ausland unter dem Titel "Schweizerische Interessen". Die Rechtsgrundlage ist, im Gegensatz zu Ihren Zweifeln, für den Bundesrat gegeben. Die Rechtsgrundlage für diesen Einsatz ist ausreichend. Das ist der dritte Grund, dieser Vorlage zuzustimmen.
4. Ein vierter Grund, dieser Vorlage zuzustimmen, sind die Verhandlungen, die wir mit der EU bereits geführt haben. Das Mandat der EU läuft 2010 aus. Wenn wir uns beteiligen wollen, muss der Rat hier und heute zustimmen. Jede Verschiebung bedeutet, dass sich die Schweiz nicht mehr an diesem Einsatz beteiligen kann. Der Bundesrat bzw. die Departemente haben einen Vertragsentwurf mit der EU, konkret mit Deutschland, ausgearbeitet. Der Einsatz wäre auf Anfang des nächsten Jahres geplant. Wenn Sie hier und heute nicht zustimmen, fällt unser Einsatz ausser Traktanden.
Ich möchte auch noch etwas zu den Soldaten sagen: Die Schweiz verfügt mit dem Detachement AAD 10 über ausgebildete Soldaten, die diesen Einsatz leisten können. Diese Soldaten verfügen über mindestens die gleiche Ausbildung wie die Soldaten anderer Nationen auf diesen Schiffen. Man kann Atalanta also nicht mit militärischen Argumenten infrage stellen. Militärisch sind wir in der Lage, diesen Einsatz auf gutem Niveau zu leisten. Das steht ausser Diskussion. Man kann also die Beteiligung nicht infrage stellen, indem man die Fähigkeit der Soldaten infrage stellt. Die Fähigkeit der Soldaten ist gewährleistet; ihre Ausbildung ist so, dass wir den Einsatz leisten können.
Zur konkreten Frage von Frau Haller in diesem Zusammenhang: Das Detachement wurde eigentlich gebildet, um Schweizer im Zusammenhang mit Botschaftsbesetzungen usw. im Ausland evakuieren zu können. Dieser Auftrag bleibt grundsätzlich bestehen, und damit ist auch der Auftrag an dieses Detachement nach wie vor gültig. Wir sehen nicht vor, das Detachement aufzulösen, wenn Sie diesem Einsatz nicht zustimmen; allenfalls müssten die Einsatzmöglichkeiten überprüft und erweitert werden. Wir haben Ihnen die Antworten auf diese Fragen nicht in der Sonntagspresse, sondern im Rahmen der Fragestunde gegeben. Wir sind also der Meinung, dass alle Vorbereitungen so getroffen und vorbereitet sind, dass der Einsatz ausgelöst werden könnte. Wir sind militärisch auf den Einsatz vorbereitet. |
AB 2009 N 1767 / BO 2009 N 1767
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5. Beim letzten Grund, weshalb der Bundesrat der Meinung ist, dass Sie diesem Einsatz zustimmen sollten, geht es um die Frage der humanitären Hilfe: Mehrfach wurde in der Diskussion erwähnt, dass wir anstelle dieses Einsatzes in Somalia doch humanitär helfen könnten. Nun hängt das eine vom andern ab; wenn Sie in einer Region humanitär helfen wollen, dann müssen politisch stabile Verhältnisse herrschen, damit die Hilfe die Empfänger auch erreicht. Wir können in Somalia nicht einfach mit Geld humanitäre Hilfe leisten, bevor die politischen Voraussetzungen dafür geschaffen sind, dass die Hilfe die Empfänger erreicht. Eine Voraussetzung dafür, dass diese Hilfe die Empfänger erreicht, sind stabile Verhältnisse, und die Aktion Atalanta, die Bekämpfung der Seeräuberei vor der Küste, ist ein Mittel zur Stabilisierung der Region. Also hängt das eine vom andern ab. Selbstverständlich - das hat auch Frau Bundesrätin Calmy-Rey vor einer Woche zugesichert - ist es möglich, hier etwas zu tun, und das beabsichtigen wir auch; aber die Möglichkeiten sind nicht unbeschränkt, bevor diese Region einigermassen stabilisiert ist, sodass die Hilfe die Empfänger auch erreicht.
Noch einmal, zusammenfassend, die fünf Gründe, aufgrund derer der Bundesrat meint, dass Sie hier zustimmen sollten: 1. Die Bedrohung ist real. 2. Es geht um einen Solidaritätsbeitrag im Rahmen der internationalen Völkergemeinschaft. 3. Die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz Atalanta sind genügend. 4. Wir sind militärisch mit den Truppen und unseren Partnern vorbereitet, sodass die Aktion ausgelöst werden kann. 5. Wenn Sie humanitäre Hilfe leisten wollen, müssen Sie auch einen Beitrag zur Stabilisierung der Region leisten.
Noch ein Wort dazu, was passiert, wenn Sie noch einmal Nichteintreten beschliessen: Dann ist eine Zusammenarbeit mit der EU im Rahmen von Atalanta ausgeschlossen. Wir können dann schon aus zeitlichen Gründen nicht mehr aufspringen, weil das Mandat 2010 ausläuft. Dann bleibt die Frage, die in diesem Rat seit Jahren pendent ist und die auch mit Vorstössen immer wieder angesprochen wird: Auf der einen Seite will das Parlament solidarisch sein und Einsätze leisten, auch mit der Armee, auf der anderen Seite ist der Korridor, den Sie vorgeben, sehr eng. Wenn Sie wie letztes Mal nicht eintreten, muss die Frage, was die Schweiz im internationalen Verbund mit der Armee eigentlich leisten will, wohl in einer breiten Diskussion grundsätzlich angegangen werden. Wir beabsichtigen ohnehin, Ihnen diese Frage zusammen mit dem sicherheitspolitischen Bericht zu unterbreiten. Wenn wir grundsätzlich helfen und uns einsetzen wollen, brauchen wir dafür eine solide politische Mehrheit, sodass wir nicht über jeden Einsatz von fünfzehn Soldaten eine einjährige Diskussion führen müssen. Da bräuchten wir eine grundsätzliche Diskussion, und die könnte im Rahmen der Debatte über den sicherheitspolitischen Bericht geführt werden.
Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates noch einmal, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.