Gross Andreas (S, ZH), für die Kommission:
Sie haben es hier nicht einfach mit einer parlamentarischen Initiative eines einzelnen Ratsmitgliedes zu tun, sondern wir stehen hier vor einem ganz seltenen überparteilichen Gemeinschaftswerk. Substanziell gesehen ist es eigentlich eine klassische Kommissionsinitiative, hinter der von Anfang an alle grossen Fraktionen gestanden sind; in dem Sinne liegt der Anfang der Geschichte auch weit zurück. Sie können die lange Dauer der Geschichte auch daran ersehen, dass wir diese Initiative noch im alten Verfahren behandeln.
Es begann 1999, genau vor zehn Jahren, mit einer parlamentarischen Initiative, die eigentlich viel weiter gehen wollte. Sie wollte das Grundproblem aufgreifen, dass in der Schweiz die Abstimmungskampagnen unfair und intransparent sind und dass die eine Seite oft überhaupt nicht gehört wird. Wenn die eine Seite nicht gehört wird, können Menschen, die sich nicht sehr engagieren, sich keine Meinung bilden, denn wenn man nur eine Seite der Diskussion hört, ist es schwierig, sich eigenständig und unabhängig eine Meinung zu bilden. Eine solche Meinung sollte aber das Produkt des Prozesses sein. Wir müssen uns bewusst sein, dass die Qualität einer Entscheidung, die Qualität des Ergebnisses einer Volksabstimmung ganz wesentlich mit der Qualität des Prozesses, mit dem Weg zu tun hat, der zum Abstimmungsergebnis geführt hat. Wir haben damals zum Beispiel einen Werbeflächenausgleich vorgeschlagen: Auf jedem Inserat würde ein Teil für die andere Seite reserviert, und der Staat würde diesen Ausgleich öffentlich fördern. Das ging vielen zu weit. Deshalb wurde jene Initiative damals abgeschrieben. Niemand bestritt aber, dass es Handlungsbedarf gibt.
Bevor jene erste Initiative jedoch abgeschrieben wurde, entwarfen vier Vertreter der SPK aus den vier Fraktionen - Herr Lustenberger für die CVP, Herr Weyeneth für die SVP, Herr Engelberger für die FDP und ich für die SP - gemeinsam eine parlamentarische Initiative, die versuchte, das umzusetzen, was in allen Fraktionen mehrheitsfähig war. Dieses Konsensprodukt bringt das, was mehrheitsfähig war, zum Ausdruck.
Wir haben in der Kommission einen Katalog erstellt, wie man Fairness erreichen könnte. Da gab es zwölf verschiedene Möglichkeiten, und jedes Kommissionsmitglied konnte sagen, welchen Punkt es unterstützen würde. So sind wir darauf gekommen, dass die neben verschiedenen kleineren Dingen ganz grosse Idee, welche die Fairness erhöht, so umgesetzt werden soll, dass die Parteien als die gemäss Verfassung eigentlichen Träger der Meinungsbildung ins Zentrum der Meinungsbildung gesetzt werden. Dies war ein Konsens, denn die Parteien existieren in einer Volksabstimmungskampagne oft gar nicht mehr. Sie können häufig nur mehr dann aktiv werden, wenn hinter ihnen ein Interessenverband der Wirtschaft steht, der ihnen die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt; dies, obwohl die Parteien diejenigen sind, die um das Gemeinwohl streiten sollten, weil sie subjektiv ein Gemeinwohl sehen und eine jeweils unterschiedliche Vorstellung vom Gemeinwohl haben.
Die Parteien sollten ihre Vorstellungen auch dann zur Diskussion stellen können, wenn keine wirtschaftlichen Sonderinteressen das ermöglichen. Die Parteien sollten neben dem Initiativkomitee aus eigener Kraft die Meinungskampagne |
AB 2009 N 1871 / BO 2009 N 1871
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prägen können, auch dann, wenn sie von keinen Sonderinteressen unterstützt werden. So sind wir auf die Idee gekommen, in der Schweiz das zu machen, was im Ausland selbstverständlich ist, nämlich dass die Parteien vor Volksabstimmungen im Fernsehen und im Radio kostenlos kurze Meinungsspots aussenden dürfen. Wir wollten genau das, was der Bundesrat seit Anfang der Siebzigerjahre ohne gesetzliche Grundlagen für sich beansprucht, den Parteien ermöglichen, ganz getreu der Grundidee der direkten Demokratie, dass jede Macht ihre Macht sozusagen mit den anderen Institutionen teilt. Es ist nicht einzusehen, weshalb das, was für den Bundesrat gut ist, für die Parteien schlecht sein sollte, weshalb das, was sich der Bundesrat zur Regel gemacht hat, nicht auch den Parteien ermöglicht werden sollte.
Das war die Grundidee. Dieser Konsens blieb aufrechterhalten. 2007 haben wir eine detaillierte Vorlage ausgearbeitet, nachdem wir hier im Plenum im ersten Anlauf eine Mehrheit bekommen hatten. Die Subkommission, die das im Detail ausgearbeitet hat, stand unter dem Präsidium von Herrn Weyeneth. Ich musste Herrn Joder schon in der Kommission sagen, dass Herr Weyeneth als SVP-Urgestein absolut hinter dieser Idee stand. Leider hat er bei den letzten Wahlen nicht mehr kandidiert und ist, jedenfalls was seine diesbezügliche Gesinnung betrifft, nicht mehr ersetzt worden. Die heutige SVP hat seinem Produkt den Rücken gekehrt. Er hat absolut darunter gelitten, dass bei den Volksabstimmungen nicht mehr die Parteien die entscheidenden meinungsbildenden Faktoren sind und dass sie von Interessengruppen in den Hintergrund gerückt werden. Er wollte hier durch seine Arbeit, durch sein Engagement für diese Vorlage korrigierend eingreifen. Leider ist die Seite der SVP dann von diesem Konsens abgewichen und steht heute nicht mehr hinter dem, was einer ihrer prominentesten Vertreter massgeblich mitrealisiert hat. Das zum Hintergrund dieser Vorlage, zum Gemeinschaftswerk.
Jetzt komme ich zu einigen Details. Wie sieht die Vorlage aus? Es geht um Fernsehspots vor Volksabstimmungen, nicht vor Wahlen. Über diesen Unterschied können wir diskutieren. Aber die grosse Kalamität mit Defiziten für die Parteien entsteht vor den Volksabstimmungen. Die Regelung gilt nicht nur für die Parteien, sondern auch für Abstimmungskomitees, vor allem bei fakultativen Referenden und Volksinitiativen. Wir wollen die Parteien gegenüber jenen, welche Volksrechte nutzen und die auch Volksabstimmungen ermöglichen, nicht privilegieren, sondern ihnen genau das zugestehen, was die Parteien für sich in Anspruch nehmen. Die Regelung gilt für Radio- und Fernsehanstalten, die einen Teil der öffentlichen Gebühren bekommen und somit einen im öffentlichen Interesse liegenden Service-public-Auftrag haben, der gemäss Artikel 93 der Bundesverfassung auch die Meinungsbildung umfasst. Dieser Auftrag wird verstärkt durch ihren Beitrag an das Funktionieren der Demokratie verstärkt. Denn es geht darum, Demokratie nicht nur als verfassungsmässigen Anspruch mitzunehmen, sondern auch alles zu tun, die Demokratie real möglich zu machen.
Dazu braucht es eine pluralistische Diskussion. Konkret heisst das, dass drei Wochen lang, vom fünftletzten bis zum zweitletzten Samstag vor der Abstimmung, jede Woche 21 Minuten Werbung gestattet sind. Pro Tag sind das 3 Minuten. Die 63 Minuten, die das ergibt, werden zwischen den Parteien und den Initiativkomitees aufgeteilt. Die Spots sind 30 Sekunden lang. Die Zeiten, zu denen sie im Fernsehen und im Radio gesendet werden, werden in der Verordnung vorgeschlagen. Der Bundesrat möchte ja, wenn Eintreten beschlossen wird, einige Details noch ändern; wir sind bereit, das zu tun. Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten.
Es geht darum, im öffentlichen Interesse ein Element der fehlenden Infrastruktur unserer direkten Demokratie bereitzustellen. Die Qualität einer Volksabstimmung hängt vom Prozess ab, der zu dieser Volksabstimmung führt. Es geht sozusagen um visuelle Plakate. Früher, in den Siebziger- und Achtzigerjahren, war es selbstverständlich, dass die Parteien mit Plakaten auf ihre Positionen aufmerksam machen konnten. Heute haben viele Parteien das Geld dafür oft nicht mehr. Wir geben ihnen jetzt die Möglichkeit, mit audiovisuellen Plakaten die Bürgerinnen und Bürger auf ihre gründlichere Argumentation aufmerksam zu machen. Es geht darum zu zeigen, dass eine Abstimmung ansteht und dass verschiedene Positionen zur Diskussion stehen. Die Bürgerinnen und Bürger werden durch diese audiovisuellen Plakate eingeladen, die gründlichere meinungsbildende Information zur Kenntnis zu nehmen. Das wäre ein ganz wesentlicher Beitrag dazu, dass weniger das Geld die Meinungsbildung beherrscht, sondern die Pluralität der Parteien, die in der Bundesversammlung vertreten sind.
Ich bitte Sie, auf dieses Geschäft einzutreten. Es ist ein Gemeinschaftswerk. Ich bitte Sie, jene Mitglieder Ihrer Fraktionen, die nun über vier Jahre lang an dieser Sache gearbeitet haben, nicht im Regen stehenzulassen, auch wenn gewisse Lobbys, die ein Interesse an einem grossen Geschäft haben und die Angst haben, diese Vorlage mache ihnen das Geschäft kaputt, entsprechend Druck auf Sie ausgeübt haben.