Fluri Kurt (RL, SO):
Die Anhängerschaft der Initiative, die Mehrheit unserer Kommission, ist nicht homogen. Es gibt zwei Anhängerschaften, die teilweise nicht identisch sind. Die eine will die Möglichkeit, nichtbiometrische Identitätskarten abzugeben, nicht in der Verordnung verankern und damit nicht dem Bundesrat überlassen, sondern dem Gesetzgeber zuweisen und damit die Möglichkeit des Referendums schaffen. Die andere Anhängerschaft dieser Initiative bezieht sich, wie Sie gehört haben, auf die obligatorische zentrale Speicherung der Daten.
Wir wissen seit der Vox-Analyse der Abstimmung vom 17. Mai 2009, dass die Bedenkenträger im Zusammenhang mit dem Datenschutz den Hauptharst der ablehnenden Stimmen gegen diese Gesetzesvorlage bildeten. Die Skepsis gegenüber der Sicherheit der Datenspeicherung war der Hauptgrund für die Ablehnung. Der zweite Grund dafür, nämlich der Wille, nichtbiometrische Identitätskarten weiterhin zuzulassen, hat nur eine Minderheit der ablehnenden Stimmen dazu bewogen, die Vorlage zu verwerfen. So weit die Vox-Analyse, die wir nach einer gewissen Zeit nach der Abstimmung ja alle erhalten.
Es geht also um zwei Punkte; einerseits geht es um die Datenbank: Wir erinnern uns, dass sie bereits in unserer Beratung umstritten war. Die Mehrheit unseres Rates ist aber zur Auffassung gekommen, dass genau diese Datenbank ein zentrales Element für die Sicherheit des Schweizer Ausweiswesens sei. Jeder Staat registriert in der einen oder anderen Form seine Mitbürgerinnen und Mitbürger. Wenn wir wissen wollen, wem wir einen Pass ausstellen und wer bereits einen hat, müssen wir eine Datenbank schaffen, und dann geht es natürlich erst recht nicht an, den Eintrag in diese Datenbank fakultativ zu erklären. Damit könnte man ihre Einrichtung auch gleich bleibenlassen. Ohne diese Datenbank können wir das Problem der falschen Ausweise nicht beheben. Andererseits geht es um die Abgabe von nichtbiometrischen Identitätskarten. Das war bereits in der Vernehmlassung ein Thema. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung im Juni 2008 eröffnet, und bereits damals war die Einführung einer ID mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten nicht vorgesehen. Wir haben inzwischen die Verordnung konsultiert. Wir haben unsere Konsultation dem Bundesrat mitgeteilt. Dort waren diese beiden Punkte kein Thema. Die Minderheit ist deshalb der Meinung, dass diese Verordnung genügt.
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AB 2009 N 1901 / BO 2009 N 1901
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Zusammenfassend stützt sich die zugegebenermassen kleine Minderheit erstens darauf ab, dass wir eine zentrale Datenspeicherung wollen, weil dies von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit des schweizerischen Ausweiswesens ist; zweitens sind wir der Meinung, dass wir keine Gesetzgebung auf Vorrat machen sollen. Sollte der Bundesrat jemals auf die Idee kommen, auch die ID nur biometrisch zulassen zu wollen, dann müsste er das in einer entsprechenden Verordnungsänderung verankern. Die Verordnung unterläge aber wiederum unserer Konsultation. Sollte unsere Konsultation wiederum ablehnend, aber nicht erfolgreich sein, haben wir die Möglichkeit, mit einer neuen parlamentarischen Initiative eine Gesetzesänderung vorzusehen, um unserem Willen Nachachtung zu verschaffen.
Somit kommen wir zum Schluss, dass wir erstens eine zentrale Datenspeicherung wollen, weil ohne diese die Ausweissicherheit nicht mehr gegeben ist, und dass es zweitens nicht nötig ist, die Frage der biometrischen oder eben nichtbiometrischen Identitätskarten bereits jetzt auf Gesetzesstufe zu hieven.
Wir bitten Sie deshalb, der Minderheit zu folgen.