Merz Hans-Rudolf, Bundespräsident:
Der Bundesrat wird demnächst über die Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften sowie über die Verabschiedung und die Inkraftsetzung der Sprachenverordnung entscheiden. Die Ausführungsbestimmungen zum 2. Abschnitt sowie zu den Artikeln 20ff. des Sprachengesetzes betreffend die Mehrsprachigkeit im öffentlichen Dienst müssen verwaltungsintern im Jahre 2010 noch geklärt werden, weil noch einige doch wichtige Fragen in rechtlicher, inhaltlicher und finanzieller Hinsicht offen sind. Die Federführung bei diesem Bundesratsgeschäft liegt beim EDI. In diesem Lichte ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, genaue Aussagen über die finanziellen Konsequenzen zu machen. Abgesehen davon wird die Mehrsprachigkeit ja weiter gefördert, nicht nur über dieses Sprachengesetz, sondern auch über die angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Verwaltung gemäss den Sollwerten des Bundesrates, über die Anwendung des Leitfadens zur Förderung der Mehrsprachigkeit in allen Departementen und Ämtern, über das neue Angebot der Sprachkurse für das Bundespersonal in Deutsch, Französisch und Italienisch, über die Stellenausschreibungen in den drei offiziellen Sprachen sowie über die Durchführung einer Veranstaltung zum Thema "Mehrsprachigkeit und interkulturelle Identität" innerhalb der Bundesverwaltung unter der Federführung des EPA im Jahr 2010.
Cassis Ignazio (RL, TI):
Grazie per la risposta, sono tutti elementi giusti. Come parlamentari di lingua italiana riteniamo che questo problema sia sottostimato dal Consiglio federale. La mia domanda è: Ritiene corretto fare entrare in vigore la legge e un'ordinanza soltanto parziale che non tocca il punto a nostro giudizio centrale della legge che è la sezione 2, il plurilinguismo nell'amministrazione federale?
Merz Hans-Rudolf, Bundespräsident:
Gut, zur ersten Aussage: Ich glaube nicht, dass der Bundesrat Probleme, welche mit der Sprachenvielfalt zusammenhängen, unterschätzt. Wir erheben hierzu jedes Jahr statistische Daten, um zu sehen, wie viele Angehörige der Sprachgruppen, der im Wesentlichen drei Sprachgruppen, unseres Landes in der Bundesverwaltung auf den verschiedenen Stufen vertreten sind. Insofern kann ich Sie beruhigen. Dort stellen wir eine recht grosse Übereinstimmung zwischen der Repräsentanz in der Bevölkerung und den Mitarbeitenden in der Bundesverwaltung fest. Wir achten auf diesen Aspekt.
AB 2009 N 1975 / BO 2009 N 1975
Zudem ist es für uns gelegentlich nicht einfach, Rekrutierungen auch von Personal aus dem Kanton Tessin vorzunehmen. Wir haben uns vorgenommen, die Aktivitäten des EPA-Hochschulmarketings an der Universität in Lugano weiterzuführen, um Angehörige der italienischen Sprache vermehrt zu ermuntern, zu uns nach Bern in den Bundesdienst zu kommen. Etwas Ähnliches habe ich übrigens für mein Departement mit einem Vortrag zur Attraktivität der Bundesverwaltung vor über 200 Studierenden an der Universität Genf mit Erfolg gemacht.
Ausserdem ist es natürlich so, dass wir das Sprachengesetz jetzt in Kraft setzen und eine Verordnung machen müssen, die sich ausschliesslich auf das Sprachengesetz bezieht, wie das bei jedem Gesetz der Fall ist. Ein Gesetz bekommt in der Regel eine Ausführungsverordnung, die sagt, wie man es umsetzt. Das ist hier der Fall.