Fehr Jacqueline (S, ZH):
Ich möchte zuerst darauf hinweisen, dass die Fahne einen kleinen Fehler aufweist: Der Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti betrifft Absatz 2; Absatz 1 nach geltendem Recht würde also erhalten bleiben.
Die Kosten für Medikamente machen einen Viertel der Kosten im Gesundheitswesen aus; Einsparungen in diesem Bereich sind deshalb sehr stark spürbar. Gleichzeitig sind die Medikamente auch der Bereich mit dem grössten Sparpotenzial im Gesundheitswesen. Es geht bei diesem Minderheitsantrag nicht nur um die Frage des Ersatzes von Originalpräparaten durch Generika; es geht auch um die Frage, wie teuer Generika sind, also um die Preisunterschiede bei den Generika. Sie haben in den Medien kürzlich lesen können, dass Generika in der Schweiz doppelt so teuer sind wie im vergleichbaren Ausland.
Ich gebe zu, dass es gute Argumente für beide Konzepte gibt, sowohl für das von unserem Rat bereits beschlossene Konzept als auch für das Konzept der Minderheit Carobbio Guscetti. Die erste Variante ist aber deutlich schwächer, enthält eine Kann-Formulierung und legt die Umsetzungsmacht ganz in die Hände des Bundesrates. Wie konsequent und standhaft der Bundesrat bei der Umsetzung dieser Variante wäre, würde sehr stark von der Lobbymacht und dem Lobbydruck der Pharmaindustrie abhängen. Ein Blick in die Vergangenheit stimmt mich da nicht so optimistisch; wenn ich daran denke, was in den letzten Tagen und Wochen vonseiten der Pharmaindustrie auch hier im Haus wieder an Lobbying gemacht worden ist, glaube ich noch weniger daran, dass eine Kann-Formulierung reicht. Ich bin deshalb der Meinung, dass wir gesetzgeberisch deutlich mehr Druck machen und der Minderheit Carobbio Guscetti folgen müssen. Die Antragstellerin, Frau Carobbio Guscetti, übernimmt als Ärztin quasi die Garantie dafür, dass dieser Antrag umsetzbar ist. Sie arbeitet tagtäglich in diesem Bereich, verschreibt tagtäglich Medikamente und weiss wahrscheinlich besser als wir alle, was es heisst, wenn diese Bestimmung umgesetzt wird. Wenn sie der Meinung ist, das sei umsetzbar, dann wird es, davon dürfen wir ausgehen, auch so sein.
Der Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti hat folgende Vorteile: Erstens stärkt er die Zusammenarbeit zwischen den Ärzten und den Apothekern. Diese muss verbessert werden, das ist eine Entwicklung, die für das Gesundheitswesen noch sehr wichtig sein wird. Zweitens kann man in der Verordnung festhalten, was "therapeutisch begründet" heisst, unter welchen Bedingungen also auch teurere Medikamente abgegeben werden können. Drittens können, wenn die Verordnung entsprechende Leitplanken setzt, auch Nachteile gegenüber Chronischkranken vermieden werden.
Es ist offen gestanden ziemlich ärgerlich, dass bei diesem Artikel wieder Angstmacherei betrieben wird, wo doch nur die Interessen der Pharmaindustrie dahinterstecken. Immerhin zeigt uns das Beispiel Holland, dass eine Regel umsetzbar ist, die noch viel strenger ist als jene, die von der Minderheit vorgeschlagen wird, und zwar nicht zum Nachteil der Patientinnen und Patienten. Was Holland in diesem Bereich kann, werden wir wohl auch noch hinkriegen.
Ich bitte Sie aus diesen Überlegungen heraus, dem Druck der Pharmaindustrie zu widerstehen und dem Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti zuzustimmen.