Nationalrat - Wintersession 2009 - Zehnte Sitzung - 08.12.09-08h00
Conseil national - Session d'hiver 2009 - Dixième séance - 08.12.09-08h00

09.044
Weiterentwicklung
des Schengen-Besitzstands.
Änderung
des Waffengesetzes
Développement
de l'acquis de Schengen.
Modification
de la loi sur les armes
Differenzen - Divergences
Botschaft des Bundesrates 13.05.09 (BBl 2009 3649)
Message du Conseil fédéral 13.05.09 (FF 2009 3181)
Ständerat/Conseil des Etats 10.09.09 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 17.09.09 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 22.09.09 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 26.11.09 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 03.12.09 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 08.12.09 (Differenzen - Divergences)
Einigungskonferenz/Conférence de conciliation 10.12.09
Ständerat/Conseil des Etats 10.12.09 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 10.12.09 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 11.12.09 (Schlussabstimmung - Vote final)
Nationalrat/Conseil national 11.12.09 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses 1 (AS 2010 2823)
Texte de l'acte législatif 1 (RO 2010 2823)
Text des Erlasses 2 (AS 2010 2899)
Texte de l'acte législatif 2 (RO 2010 2899)

1. Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Anpassung der Umsetzung des Schengen-Besitzstands)
1. Loi fédérale sur les armes, les accessoires d'armes et les munitions (Adaptation de la mise en oeuvre de l'acquis de Schengen)

Art. 11a Abs. 2bis
Antrag der Mehrheit
Festhalten

Antrag der Minderheit
(Voruz, Allemann, Chopard-Acklin, Donzé, Haller, Jositsch, Lachenmeier, Lang, Müller Geri, Segmüller, Widmer)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 11a al. 2bis
Proposition de la majorité
Maintenir

Proposition de la minorité
(Voruz, Allemann, Chopard-Acklin, Donzé, Haller, Jositsch, Lachenmeier, Lang, Müller Geri, Segmüller, Widmer)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Voruz Eric (S, VD): La proposition de la majorité de la commission, donc la version que notre conseil a adoptée le 26 novembre 2009, va à l'encontre de tout ce que l'on peut imaginer. J'aimerais une fois pour toutes savoir s'il y a une véritable volonté de prendre des mesures en matière de sécurité lorsque l'occasion se présente. Comment imaginer qu'une personne, même majeure, puisse emprunter sans contrôle une arme de sport auprès de sa société de tir ou auprès de l'un de ses membres?
Sous couvert de société de tir, la majorité veut faire croire qu'il y a matière à exception. Si une personne veut pratiquer le tir sportif, elle se rend tout simplement au stand, emprunte une arme, fait ses tirs et rend ensuite l'arme immédiatement à la société de tir. Il n'est pas question non plus qu'un de ses membres puisse prêter son arme personnelle sans possibilité de contrôle. Une loi est faite pour l'ensemble de nos concitoyennes et concitoyens. On ne peut pas non plus donner l'autorisation du port d'arme à n'importe qui. Je ne veux pas répéter la tragédie de Genève en septembre dernier, mais depuis, une autre tragédie s'est déroulée en Valais où de jeunes nazillons ont attaqué dans un bar un citoyen naturalisé, tout simplement parce qu'il n'était pas d'origine suisse.
Prenons nos responsabilités: ou bien nous sommes décidés à prendre des mesures concrètes au nom de la sécurité, ou alors on utilise le thème de la sécurité uniquement pour garantir son assiette électorale et populiste.
Hier lundi, en séance de commission, ma proposition a été adoptée, par 12 voix contre 11. J'interviens donc ici au nom du groupe socialiste et comme porte-parole de la minorité. Transformez la minorité en majorité et appuyez-nous. Votre geste sera déjà un signe fort contre les insécurités provoquées par les porteurs d'armes qui ne devraient pas l'être.

Lang Josef (G, ZG): Materiell geht es darum, dass die Waffenerwerbsscheinpflicht nicht ausgehebelt wird. Formell geht es darum, dass wir Schengen, hinter dem ein Volksentscheid steht, umsetzen. Ich will mich auf diesen Aspekt beschränken.
Der Antrag der Mehrheit steht im Widerspruch zur EG-Waffenrichtlinie. Diese sieht in Artikel 4a vor, dass jeder Erwerb und Besitz von bewilligungspflichtigen Waffen eine Bewilligung voraussetzt. Diese Bewilligung ist gemäss Schweizer Gesetz der Waffenerwerbsschein. Der Verleih von Sportwaffen durch Schützenvereine unterliegt der Bewilligungspflicht und hat mittels Waffenerwerbsschein zu erfolgen.
Artikel 5 Buchstabe a der geänderten Waffenrichtlinie regelt die Ausnahmen zu Artikel 4a. Sie wurden in Artikel 11a des Waffengesetzes aufgenommen. Dieser Artikel regelt die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Personen, die jünger als 18 Jahre sind, bewilligungspflichtige Waffen besitzen dürfen. In Artikel 23 der Waffenverordnung wird präzisiert, dass die gesetzliche Vertretung Mitglied eines anerkannten Schiessvereins sein muss. Damit ist gesagt, dass es keinen Grund gibt, hier eine Ausnahme einzuführen, wie es die Mehrheit immer noch will.
Zuletzt noch dies: Der Ständerat ist jetzt wiederholt dem Bundesrat gefolgt, der selber Schengen umsetzt. Hören wir doch in der Grossen Kammer auf mit dem "Trötzeln"!

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Grundsätzlich verlangt jeglicher Erwerb von Feuerwaffen, also auch die Leihe einer Waffe, ein Mindestalter von 18 Jahren. Artikel 11a wurde im Rahmen der nationalen Revision aufgenommen. Damit soll in Analogie zum militärischen Recht Jungschützen die Möglichkeit gegeben werden, ihren Sport auszuüben. Die Jungschützen können die in Artikel 23 der Waffenverordnung erwähnten Feuerwaffen ausleihen. Dabei handelt es sich teilweise um Feuerwaffen, die der Waffenerwerbsscheinpflicht unterliegen. Auch die Leihe durch unmündige Personen müsste demzufolge grundsätzlich mittels Waffenerwerbsschein erfolgen; sie wäre nicht, wie nun in Absatz 2 von Artikel 11a vorgesehen, der Meldepflicht unterstellt. Diese Regelung ist also klar eine Spezialregelung für die Jungschützen. Zur Förderung des Sportschiessens von Jugendlichen lässt die geänderte Waffenrichtlinie die Leihe
AB 2009 N 2165 / BO 2009 N 2165
durch minderjährige Personen unter gewissen Voraussetzungen, wie wir sie nun definiert haben, zu.
Jeder volljährige Sportschütze kann beim kantonalen Waffenbüro einen Waffenerwerbsschein beantragen. Er ist also nicht auf eine solche Ausnahmebestimmung angewiesen. Eine analoge Bestimmung für mündige Sportschützen, wie sie für nichtmündige Sportschützen als Ausnahme besteht, würde sowohl den im militärischen Recht geltenden Bedingungen und Voraussetzungen als auch der Waffenrichtlinie widersprechen.
Ich beantrage Ihnen deshalb, dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.

Büchler Jakob (CEg, SG), für die Kommission: Die Kommission hat sich gestern noch einmal mit diesen drei Differenzen beschäftigt.
Ich spreche zu Artikel 11a, bei dem es um die Frage geht, ob unmündige Personen leihweise eine Waffe beziehen dürfen. Die Kommission hat diesen Punkt noch einmal eingehend besprochen, und sie hat sich mit 12 zu 11 Stimmen entschieden, dem Ständerat nicht zu folgen und diese Differenz beizubehalten.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.044/3334)
Für den Antrag der Mehrheit ... 92 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 57 Stimmen

2. Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EG betreffend die Übernahme der Richtlinie 2008/51/EG zur Änderung der Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
2. Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre de l'échange de notes entre la Suisse et la Communauté européenne concernant la reprise de la directive 2008/51/CE modifiant la directive 91/477/CEE relative aux armes (Développement de l'acquis de Schengen)

Art. 2 Art. 21 Abs. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit
(Bortoluzzi, Büchler, Hurter Thomas, Miesch, Müller Walter, Schlüer, Zuppiger)
Festhalten

Art. 2 art. 21 al. 1
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité
(Bortoluzzi, Büchler, Hurter Thomas, Miesch, Müller Walter, Schlüer, Zuppiger)
Festhalten

Bortoluzzi Toni (V, ZH): Ich habe es übernommen, den Minderheitsantrag zu begründen, denn dieser ist ursprünglich von Herrn Büchler gestellt worden, der nun Kommissionssprecher ist und damit eine etwas andere Aufgabe hat.
In der Kommission wurde die ursprüngliche Mehrheit zur Minderheit. Das erstaunt mich etwas, denn man kann bei Artikel 21 Absatz 1 ja auf die bereits bestehende Buchführungspflicht hinweisen. Man könnte meinen, es spiele keine so grosse Rolle, ob diese Pflicht nun um ein oder zwei Elemente erweitert werde. Es gibt aber einen bestimmten Grund, warum man auf die Ausdehnung der Buchführungspflicht bei Reparaturen verzichten kann und verzichten soll: Eine solche Ausdehnung ist schlicht und einfach unnötig. An der Waffe ändert sich nichts: Sie wird nur repariert, die Waffe ist nach der Reparatur die gleiche, auch der Besitzer bleibt der gleiche. Wieso man da Misstrauen hegt, ist mir ein Rätsel. Daran ändert auch die Fassung des Ständerates nichts, die an den Haaren herbeigezogen ist. Der Ständerat macht damit den Versuch, den bundesrätlichen Entwurf etwas schöner zu formulieren und ihm doch noch zu einer Mehrheit zu verhelfen. An der Sache ändert sich damit aber nichts.
Ich bezeichne die vorgesehene Vorschrift als schikanös, weil sie mit dem Missbrauch von Waffen, und um diesen geht es hier ja, nichts zu tun hat. Gewerbetreibende, und zu diesen gehöre auch ich, beklagen die unnötigen und belastenden bürokratischen Auflagen des Staates. Der Bundesrat schreibt aufgrund von politischen Vorstössen hin und wieder in Büchern, er wolle dafür besorgt sein, sich zu bessern. Die Besserung hält jedoch jeweils nicht allzu lange an. Er hat also gute Absichten, aber es hat jeweils nicht lange Bestand, und schon kommt die nächste Gesetzgebung, wie diese hier, und dann werden wieder Auflagen gemacht.
Ich bitte Sie auch aufgrund dieser Überlegung, die Minderheit zu unterstützen und damit beim ersten Beschluss unseres Rates zu bleiben.

Voruz Eric (S, VD): Monsieur Bortoluzzi est étonné de la contre-proposition qui est faite: pas moi! Il a l'air de dire que c'est une banalité: eh bien non!
La divergence à l'article 21 consiste à supprimer le mot "réparation" du texte de l'alinéa 1, alors que le Conseil des Etats le maintient, d'où la divergence. Comme on dit chez nous, pour garder la paix des ménages entre notre conseil et le Conseil des Etats, ce dernier propose un compromis et déplace à la fin de la phrase de l'alinéa 1 les mots suivants: "ainsi que de la réparation des armes à feu aux fins de rétablir leur fonction de tir". Cette proposition est intelligente et équilibrée. La majorité de la commission l'a bien saisi.
Au nom du groupe socialiste, je vous demande de suivre la majorité.

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.

Müller Geri (G, AG): Ich versuche noch einmal, die Wirkung dieses Gesetzes aufzuzeigen. Der FC Nationalrat gewann einmal ein wunderbares Spiel gegen die höheren Stabsoffiziere. Unser Kapitän, Toni Bortoluzzi, wurde mit einer Schusswaffe ausgestattet, die eben nicht mehr funktionierte. Er hat sie damals ins Bundeshaus mitgenommen; sogar unser Sicherheitsdienst fand, diese Waffe sei nicht mehr brauchbar. Hätte Toni Bortoluzzi diese Waffe nicht ins Bundeshaus, sondern zum Büchsenmacher gebracht und von ihm verlangt, dass er sie gebrauchsfähig macht, hätte der Büchsenmacher sie gemäss dieser Reparaturbestimmung registrieren müssen; damit wäre eine nichtbrauchbare zu einer normal brauchbaren Schusswaffe geworden.
Es wurde gestern in der Differenzbereinigung auch gesagt, jemand, der einen anderen umbringen wolle, gehe nicht diesen mühsamen Weg über eine alte Waffe. Das ist schon so, wenn jemand so etwas lange vorbereitet. Aber Sie wissen ja, dass die meisten Tötungen im Familien- oder Verwandtenkreis eben Schnellschüsse respektive unüberlegte Taten sind. Wenn eine solche Waffe wieder brauchbar gemacht worden ist, stellt sie also eine Bedrohung dar. Das ist das erste Argument dafür, dass Sie auf den Kompromiss einschwenken sollten, den der Ständerat zusammen mit dem Bundesrat ausgearbeitet hat.
Das zweite Argument: Diese Bestimmung ist zwingend, um das Schengener Verfahren überhaupt einzuhalten. Wenn wir das nicht tun, haben wir ein Problem. Es wurde uns gestern auch ausgedeutscht, wie dieses Problem aussehen würde. Selbstverständlich können wir weiterhin Probleme schaffen. Unser Land ist von den letzten Monaten her ja sehr problemerprobt.
Ich bitte Sie sehr, auf den Kompromiss einzusteigen, den der Ständerat uns vorgelegt hat. Besten Dank, wenn Sie ihn unterstützen.

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Die BDP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.
AB 2009 N 2166 / BO 2009 N 2166

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Artikel 4 Absatz 2 der Waffenrichtlinie bzw. Absatz 4 der geänderten Waffenrichtlinie schreibt vor, dass Waffenhändler über alle Ein- und Ausgänge von Waffen Buch führen. Es ist eine umfassende Buchführungspflicht, die in dieser Richtlinie verankert ist, und es ist eine zwingende Bestimmung. Ich habe schon verschiedentlich darauf hingewiesen, wie das Schengener System funktioniert und was es heisst, zwingende Bestimmungen nicht zu übernehmen. Ich möchte hier darauf verzichten. Ich möchte Sie aber an Folgendes erinnern: Wenn dieser Fall einmal eintreten würde, müssten wir über die Beibehaltung der Zugehörigkeit zu Schengen diskutieren, würden wir also Probleme bekommen.
Es wurde in der Kommission verschiedentlich darauf hingewiesen, dass es unsinnig sei, kleine Reparaturen dieser Buchführungspflicht zu unterstellen. Wir haben darum versucht, eine Lösung zu finden, die die grossen Reparaturen, nämlich die Reparaturen von Waffen, die nicht mehr schiesstauglich sind, umfasst, nicht aber die kleinen Reparaturen, das Wechseln einer Schraube und dergleichen. Das lässt sich mit der Waffenrichtlinie noch vereinbaren. Ich denke, das ist ein vernünftiger Kompromiss. Aber Sie tun jetzt so, Herr Nationalrat Bortoluzzi, wie wenn die Ein- und Ausgänge der Waffen heute bei den Büchsenmachern überhaupt nicht registriert würden. Tatsächlich aber ist es so - und alle, die eine Waffe haben, ich habe selbst eine, wissen das -: Wenn Sie Ihre Waffe dem Büchsenmacher bringen, wird der Eingang bestätigt, wenn Sie sie wieder holen, wird der Ausgang bestätigt. So neu und mit so viel unnötigem administrativen Aufwand verbunden ist diese Vorschrift also gar nicht. Jeder gewissenhafte Büchsenmacher, und unsere Büchsenmacher sind gewissenhaft, hält sich ohnehin daran.
Ich möchte Sie bitten, dem Ständerat und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

Perrinjaquet Sylvie (RL, NE), pour la commission: A l'article 21, "Inventaire comptable", notre commission a pris connaissance de la décision du Conseil des Etats à l'alinéa 1, décision qui simplifie les démarches administratives et propose de faire la différence entre la réparation et la transformation. En effet, la notion de la "réparation des armes à feu aux fins de rétablir leur fonction de tir" a été introduite. Cela ne figurait pas dans la loi dans un premier temps et cela avait conforté la commission dans sa décision de maintenir la divergence.
Maintenant qu'il n'en est plus ainsi, la commission, par 15 voix contre 8, a adhéré à la décision du Conseil des Etats, et je vous invite à en faire de même.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.044/3335)
Für den Antrag der Mehrheit ... 107 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 56 Stimmen

Art. 2 Art. 31 Abs. 1 Bst. d, 1bis
Antrag der Mehrheit
Festhalten

Antrag der Minderheit
(Lang, Allemann, Chopard-Acklin, Donzé, Haller, Jositsch, Lachenmeier, Müller Geri, Segmüller, Voruz, Widmer)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 2 art. 31 al. 1 let. d, 1bis
Proposition de la majorité
Maintenir

Proposition de la minorité
(Lang, Allemann, Chopard-Acklin, Donzé, Haller, Jositsch, Lachenmeier, Müller Geri, Segmüller, Voruz, Widmer)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Lang Josef (G, ZG): Ich spreche im Namen einer elfköpfigen Minderheit, der auch Mitglieder der CVP, der EVP und der BDP angehören. Der Entscheid in der Kommission gestern war sehr knapp: 12 zu 11 Stimmen.
Diese ganz knappe Mehrheit möchte - im Widerspruch zu Schengen, im Widerspruch zum Bundesrat und im Widerspruch zum Ständerat - verhindern, dass nichtmarkierte Waffen und nichtmarkierte Munition von den zuständigen Behörden in der Schweiz beschlagnahmt werden können. Artikel 4 Absatz 1 der EG-Waffenrichtlinie verlangt, dass alle in Verkehr gebrachten Feuerwaffen und deren wesentliche Teile zu markieren und zu registrieren oder allenfalls unbrauchbar zu machen sind. Das gilt auch für Gegenstände, die unmarkiert auf schweizerischem Staatsgebiet aufgefunden werden. Für die Verbrechensbekämpfung, sowohl für die Prävention wie auch für die Aufklärung, ist das eine zentrale Bestimmung. Wer also gegen Verbrechen vorgehen will, stimmt hier mit der Minderheit. Es geht letztlich darum, die Rückverfolgbarkeit der Waffen zu verbessern.
Wer im Besitz einer nichtmarkierten Waffe ist, kann das vor dem Stichtag, dem 28. Juli 2010, nachweisen. Sportschützen werden mit dem Artikel nicht eingeschränkt. Es gibt nur wenige Sportschützen mit unmarkierten Waffen.

Engelberger Edi (RL, NW): Herr Lang, ich spreche für eine zwölfköpfige Mehrheit, bestehend aus den Vertretern der CVP, der SVP und der einstimmigen FDP.
Der vorliegende Absatz 1bis regelt die Beschlagnahmemöglichkeiten nach unserer Ansicht klar und abschliessend. Gleichzeitig wird Buchstabe d von Absatz 1, wie das auch Herr Lang wünscht, völlig Rechnung getragen. Absatz 1bis verhindert aber auch, dass die Beschlagnahmemöglichkeiten willkürlich vollzogen werden können. Ansonsten würde es für den Waffenbesitzer schwierig zu beweisen, dass er die Waffe vor Inkrafttreten der neuen Markierungsvorschriften rechtmässig erworben hat.
Ich bitte Sie also im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, der Mehrheit zuzustimmen und den Minderheitsantrag Lang abzulehnen, wie dies auch die Kommissionsmehrheit getan hat.

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Die BDP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit.

Lachenmeier-Thüring Anita (G, BS): Die Grünen beantragen Ihnen, der Minderheit Lang zu folgen.
Ich möchte mich kurzfassen, haben wir doch die Argumente schon mehrmals dargelegt. Nur so viel: Es geht hier um den Schutz vor Waffengewalt und in keiner Art und Weise um eine Schikane. Jede Person, welche eine Waffe rechtmässig besitzt, kann diese registrieren lassen. Nur wer nicht rechtmässig im Besitz einer Waffe ist, muss sie abgeben. Die Polizei wird nicht von Haus zu Haus gehen und schauen, ob irgendwo eine nichtregistrierte Waffe herumliegt. Wenn die Polizei jedoch bei einer Personenkontrolle auf eine nichtregistrierte Waffe stösst, ist es doch fahrlässig, einfach mit den Schultern zu zucken und den Waffenträger mit der Waffe ziehen zu lassen, obwohl er nicht nachweisen kann, dass er der rechtmässige Besitzer ist. Übernehmen Sie die Verantwortung, wenn dann ein Verbrechen geschieht? Das möchte ich Sie hier fragen. Stehen Sie dann als Politiker gerade und erklären den Opfern, dass die Polizei aufgrund der Gesetze, die wir hier verabschiedet haben, nicht vorbeugend handeln und diese Waffe einziehen konnte?
Die Sicherheit der Bevölkerung hängt nicht allein von diesem Artikel ab, das ist schon klar. Doch er ist ein Teil einer Kette von Massnahmen, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Der Artikel geht viel weniger weit als die Initiative "für den Schutz vor Waffengewalt". Wenn Sie nun diesen Minderheitsantrag ablehnen, dann unterstützen Sie indirekt die Initiative; diese wird dann Auftrieb erhalten.
Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr, und stimmen Sie der Minderheit und dem Ständerat zu.

Voruz Eric (S, VD): L'article 31 alinéa 1 lettre d est un élément important de la modification de la loi sur les armes. Qu'on le veuille ou non, la Suisse est signataire des accords
AB 2009 N 2167 / BO 2009 N 2167
de Schengen, dont le peuple a accepté la ratification. Ces accords prévoient entre autres que toutes les armes à feu, leurs éléments essentiels ou leurs accessoires qui ne sont pas marqués doivent être mis sous séquestre. C'est l'objectif de la lettre d de l'article 31 alinéa 1. La version du Conseil fédéral, adoptée par le Conseil des Etats - version que la minorité propose d'adopter -, est conforme aux accords signés.
Dans ce contexte, l'alinéa 1bis n'a pas sa raison d'être et son inscription dans la loi ne va pas dans le sens d'introduire plus de simplicité.
Au nom du groupe socialiste, je vous demande d'appuyer la minorité qui, je vous le rappelle, a obtenu 11 voix contre 12 en faveur de la proposition défendue par la majorité.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Gemäss dieser Vorschrift sollen nichtmarkierte Waffen, soll Munition beschlagnahmt werden können. Das sieht Artikel 4 der EG-Waffenrichtlinie vor. Was ist der Grund für diese Bestimmung? Man will die Verbrechensbekämpfung erleichtern, man will die Sicherheit gewährleisten oder verbessern, und man will vor allem auch die Rückverfolgbarkeit einer Waffe ermöglichen. Die Fassung der Mehrheit sieht vor, dass dies nur beim grenzüberschreitenden Verkehr oder bei der Herstellung einer Waffe möglich sein soll, nicht aber dann, wenn sich eine Waffe bereits im schweizerischen Staatsgebiet befindet. Für mich ist es nicht ersichtlich, wie man eine solche Unterscheidung sachlich begründen kann - unter dem Titel Verbrechensbekämpfung, unter dem Titel Sicherheit, unter dem Titel Rückverfolgbarkeit. Sachliche Gründe für eine solche Unterscheidung gibt es nicht, wenn wir von der Zielsetzung ausgehen, die Sie alle betont haben.
Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass die Markierung der Waffe in den meisten Fällen heute gegeben ist. Es gibt wenige Waffen, die nicht markiert sind. Im Übrigen ist es ja möglich, den Nachweis zu erbringen, woher die Waffe stammt, falls eine Waffe nicht markiert sein sollte. Wovor sollen denn rechtmässige Besitzer einer nichtmarkierten Waffe Angst haben, wovor sollen sie sich fürchten? Es lässt sich ja nachweisen, woher sie diese Waffe haben.
Ich bitte Sie, dem Ständerat und der Minderheit zu folgen.

Perrinjaquet Sylvie (RL, NE), pour la commission: A une courte majorité, la commission propose effectivement de maintenir la position de notre conseil, confirmant que la divergence est une question de timing, puisqu'il n'existe aucune obligation de marquage avant le 28 juillet 2010. La minorité Lang soutient la décision du Conseil des Etats. Dès lors, l'autorité serait en mesure de confisquer partout et en tout temps de nombreuses armes, ce qui pourrait conduire à des situations pour le moins étranges.
Par 12 voix contre 11, la commission propose de maintenir la décision de notre conseil, c'est-à-dire de biffer la lettre d de l'alinéa 1 et de la remplacer par l'alinéa 1bis, qui prévoit de limiter la mise sous séquestre au moment de l'introduction sur notre territoire, lors du transit, de l'exportation ou de la fabrication. Une telle procédure permet de saisir les armes non marquées à des moments clés.
Nous vous demandons de suivre cette proposition.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.044/3336)
Für den Antrag der Mehrheit ... 93 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 77 Stimmen

Rückkehr zum SeitenbeginnTop of page

Home