Nationalrat - Wintersession 2009 - Dreizehnte Sitzung - 10.12.09-08h00
Conseil national - Session d'hiver 2009 - Treizième séance - 10.12.09-08h00

09.044
Weiterentwicklung
des Schengen-Besitzstands.
Änderung
des Waffengesetzes
Développement
de l'acquis de Schengen.
Modification
de la loi sur les armes
Differenzen - Divergences
Botschaft des Bundesrates 13.05.09 (BBl 2009 3649)
Message du Conseil fédéral 13.05.09 (FF 2009 3181)
Ständerat/Conseil des Etats 10.09.09 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 17.09.09 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 22.09.09 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 26.11.09 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 03.12.09 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 08.12.09 (Differenzen - Divergences)
Einigungskonferenz/Conférence de conciliation 10.12.09
Ständerat/Conseil des Etats 10.12.09 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 10.12.09 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 11.12.09 (Schlussabstimmung - Vote final)
Nationalrat/Conseil national 11.12.09 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses 1 (AS 2010 2823)
Texte de l'acte législatif 1 (RO 2010 2823)
Text des Erlasses 2 (AS 2010 2899)
Texte de l'acte législatif 2 (RO 2010 2899)

1. Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Anpassung der Umsetzung des Schengen-Besitzstands)
1. Loi fédérale sur les armes, les accessoires d'armes et les munitions (Adaptation de la mise en oeuvre de l'acquis de Schengen)

Art. 11a Abs. 2bis
Antrag der Einigungskonferenz
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

AB 2009 N 2276 / BO 2009 N 2276
Antrag Borer
Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz

Art. 11a al. 2bis
Proposition de la Conférence de conciliation
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition Borer
Rejeter la proposition de la Conférence de conciliation

Borer Roland F. (V, SO): Es handelt sich natürlich um einen Antrag, der in der Einigungskonferenz von einer Minderheit unterstützt wurde. Es geht darum, dass wir Ihnen beantragen, den Antrag der Einigungskonferenz abzulehnen.
Man hat bei diesem Geschäft, "Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Änderung des Waffengesetzes", eine einmalige Chance verpasst. Man hat nämlich die Chance verpasst zu schauen, wie die EU darauf reagiert, wenn wir eine für die Zukunft geforderte Änderung umsetzen, aber dabei nicht wörtlich den Gesetzestext übernehmen. Hier hat man die Chance verpasst zu sehen, wie die EU auf entsprechende Umsetzungen reagiert. Man hat sich im Gegenteil einfach auf die EU ausgerichtet, hat gesagt, es sei unabdingbar, dass wir diesen Text jetzt eben genauso übernehmen. Was wir damit gemacht haben, ist, dass wir die mündigen aktiven Schützen schlechterstellen als z. B. die Jungschützen. Die Übernahme einer Leihwaffe eines Schützenvereins durch einen Jungschützen regeln wir viel freiheitlicher, viel offener als den Fall, in dem ein aktiver Schütze vom gleichen Recht Gebrauch machen will. Damit der Unterschied klar ist: Es geht hier nicht um einen Waffenerwerb, sondern schlicht und allein um die Übernahme einer Leihwaffe.
Wir von der SVP haben für diesen Kniefall vor der EU-Bürokratie absolut kein Verständnis. Der Beschluss unseres Rates regelte auch die Sachprobleme; sachlich gesehen bestehen überhaupt keine Differenzen zum Schengen-Recht. Wenn unserem Antrag entsprochen worden wäre, wäre es sachlich gesehen das Gleiche gewesen. Wir sehen deshalb nicht ein, warum hier jeder Buchstabe dreimal umgedreht und damit für Schützinnen und Schützen eine unnötige Bürokratie geschaffen werden soll. Der Schengen-Raum wird mit der Formulierung, die wir in der Kommission ausgearbeitet haben, nicht unsicherer. Weil man hier einen Kniefall vor der EU-Bürokratie macht, sind wir von der Minderheit der Meinung, dass man das gesamte Geschäft ablehnen sollte.
Es ist traurig, aber wahr: Vom vielgelobten Einsatz zugunsten eines freiheitlichen Waffenrechtes, zugunsten der Schützinnen und Schützen in unserem Land und zugunsten einer jahrhundertealten Tradition ist auf Ihrer Seite gar nichts übrig geblieben. Dennoch hoffen wir, dass wenigstens jetzt eine Mehrheit mit auf unseren Weg kommt. Daran ändert sich auch nichts, Herr Kollege Donzé, wenn Sie jetzt mit Ihrer Hand vor dem Gesicht herumwinken. Sie hätten vielleicht eher das Brett vor Ihrem Kopf wegnehmen müssen.

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Einigungskonferenz.

Voruz Eric (S, VD): J'interviens au nom du groupe socialiste sur les projets 1 et 2.
Comment trouver un compromis alors que les dispositions qui nous sont soumises sont conformes aux accords de Schengen? Comment ignorer un vote populaire, alors que ces accords ont été approuvés par le peuple suisse? On ne peut pas dire qu'il faut accepter des décisions du peuple suisse si cela arrange les uns et dire que ce n'est pas valable si cela arrange les autres. Ce n'est pas cohérent. En effet, depuis quelque temps, on veut profiter des débats sur des modifications de loi pour remettre en question nos accords internationaux. Cela a été le cas pour la libre circulation des personnes lorsque nous avons discuté de la révision de la LACI et c'est encore le cas pour les accords de Schengen concernant la révision de la loi sur les armes. On ne peut pas travailler ainsi.
Qu'on le veuille ou non, la Suisse fait aussi partie de l'Europe, elle n'est pas une île isolée quelque part dans l'Antarctique. Nous sommes au coeur de cette Europe en ce qui concerne les accords de Schengen.
Il y a peu, plusieurs parlementaires de l'Intergroupe parlementaire Suisse-Pologne se sont rendus en Pologne et, à cette occasion, nous avons pu visiter la frontière entre la Pologne et la Biélorussie. Nous avons pu constater que c'est une frontière étanche, à l'avant-garde en comparaison de nos propres frontières. Comment prouver le contraire?
Si on rejette la proposition de la Conférence de conciliation, le Conseil fédéral devra, dans les 90 jours, avertir non seulement le Conseil de l'Union européenne mais également, individuellement, les 27 pays membres de l'Union européenne, comme je vous l'ai dit.
Si jusqu'ici le Conseil des Etats est resté sur ses positions, c'est parce qu'il veut respecter les accords de Schengen, et nous devons en faire de même. Ce matin, la Conférence de conciliation l'a compris et, au nom du groupe socialiste, je vous demande d'en faire autant.

Lang Josef (G, ZG): Die grüne Fraktion empfiehlt Ihnen, der Einigungskonferenz bei beiden Vorlagen zu folgen.
Beim Bundesgesetz verhindert der Vorschlag von Bundesrat, Ständerat und Einigungskonferenz, dass die geltende Gesetzgebung entschärft wird, dass vom Militärgesetz abgewichen wird - notabene von einer militärgesetzlichen Regelung, die älter ist als Schengen - und dass die EG-Waffenrichtlinie entsprechend dem Volksentscheid zu Schengen desavouiert wird. Hier noch eine Bemerkung zu Kollega Borer: Er stellt etwas infrage, was heute in der Praxis bereits spielt. Offensichtlich hat er nicht bemerkt, dass der Traditionsbruch, den er da gross an die Wand gemalt hat, in der Praxis bereits stattgefunden hat.
Beim Bundesbeschluss sorgt der Vorschlag von Bundesrat, Ständerat und Einigungskonferenz dafür, dass nichtmarkierte Waffen und nichtmarkierte Munition von den zuständigen Behörden in der Schweiz beschlagnahmt werden können. Für die Verbrechensbekämpfung, sowohl für die Prävention als auch für die Aufklärung, ist das eine sehr wichtige Bestimmung. So wird die Rückverfolgbarkeit von Waffen entscheidend verbessert.
Zum Schluss noch dies: Über dieser ganzen Debatte hängt das Damoklesschwert der Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt". Wenn die Mehrheit des Rates, was hoffentlich nicht stattfinden wird, der Einigungskonferenz nicht folgt, dann erhöht das die Chancen der Initiative.

Borer Roland F. (V, SO): Eine ganz einfache Frage, Herr Kollege Lang: Haben Sie bemerkt, dass in der Vorlage, wie sie jetzt die Einigungskonferenz beschlossen hat, unmündige Schützinnen und Schützen besser behandelt werden als mündige Schützinnen und Schützen? Eine einfache Frage, Sie brauchen bloss mit Ja oder Nein zu antworten.

Lang Josef (G, ZG): Ich habe Ihren Rechtsirrtum sehr wohl bemerkt. Sie verwechseln zwei verschiedene gesetzliche Bestimmungen.

Haller Vannini Ursula (BD, BE): Ich bitte Sie, den Antrag der Einigungskonferenz anzunehmen. Die BDP war von Anfang an auf dieser Linie. Ich bitte Sie, nicht vom Pfad der Tugend abzuweichen.
Mit welchen Argumenten können Schützen, können Büchsenmacher oder kann eben auch die SVP dagegen sein, dass Waffen, die nach einer Reparatur wieder schiesstauglich sind, nicht wieder registriert werden sollen? Mit welchen Argumenten kann ein Schütze, kann ein Büchsenmacher, der immer wieder betont, dass Schiessen primär ein Sport sei, dagegen sein, dass man eben nachprüfen und nachverfolgen können soll, woher eine Waffe kommt, und dass man die Waffe nicht einziehen können soll, wenn eben die
AB 2009 N 2277 / BO 2009 N 2277
entsprechenden Markierungen fehlen? Ich kann hier nur Kollege Lang unterstützen.
Wir wissen: Wir werden betreffend die Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" einen sehr harten Abstimmungskampf zu bestehen haben. All die Fälle, in denen es wegen Waffen zu Mordfällen kam, sind in den Medien vielleicht hochgespielt worden, haben sich aber bei allen Betroffenen in die Erinnerung eingebrannt. Und wir werden alle Argumente, das ganze Register an Argumenten hervornehmen müssen, um all die verunsicherten und verängstigten Menschen zu überzeugen, dass diese Initiative eben zu weit geht. Also: Ich behaupte, dass diejenigen, die jetzt vor der Lobby der Schützen einen Kniefall machen, dieser Lobby letztlich einen Bärendienst erweisen.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz - gemäss Ständerat bzw. Bundesrat - zuzustimmen.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Zuerst zur ersten Abweichung bzw. zur Minderheit zu Ihrer Einigungskonferenz, welche ja von der Mehrheit Ihres Rates vertreten wird: Herr Nationalrat Borer hat darauf hingewiesen, dass es hier eine Ungleichbehandlung zwischen Jungschützen und älteren Schützen geben würde. Das ist ja so gewollt: Man will, dass Jungschützen die Möglichkeit haben, eben tatsächlich eine Waffe zu haben und den Sport auszuüben. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass wir das heute im militärischen Recht auch so haben. Es besteht also auch dort für Jungschützen die Möglichkeit, ihren Sport auszuüben. Die Jungschützen können die in Artikel 23 der Waffenverordnung erwähnten Feuerwaffen ausleihen. Auch die Leihe durch unmündige Personen müsste heute, wenn es nicht eine Spezialregelung gäbe, grundsätzlich mittels Waffenerwerbsschein erfolgen und eben nicht nur der Meldepflicht unterliegen, wie wir das heute vorsehen. Diese neue Regelung ist eine Spezialregelung, eine bewusste Spezialregelung für Jungschützen. Warum machen wir das so? Eben weil Jungschützen gar keinen Waffenerwerbsschein erhalten können; sie können ja keinen beziehen. Darum brauchen sie eine Spezialregelung. Hingegen hat der mündige Schütze die Möglichkeit, einen Waffenerwerbsschein zu beziehen, und dann ist er ja auch nicht auf eine solche Ausnahmebestimmung angewiesen.
Es wurde darauf hingewiesen, dass das nichts Neues ist, dass wir das heute, und zwar mit Schengen/Dublin, bereits haben. Das wurde damals eingeführt. Ein Anpassungsbedarf aus der Weiterentwicklung der Waffenrichtlinie ist also nicht bei dieser Bestimmung entstanden, sondern wir haben das bereits umgesetzt. Seit der Einführung von Schengen/Dublin ist die Leihe bewilligungspflichtiger Feuerwaffen nur mit Waffenerwerbsschein möglich. Ausgenommen von dieser Pflicht wurden allein die unmündigen Sportschützen und nur unter gewissen Bedingungen.
Offensichtlich gibt es eine Minderheit, die in diesem Bereich wieder zum Zustand vor Schengen/Dublin zurückkehren will. Ich möchte Sie bitten, das nicht zu tun. Wir können ja nicht immer alles infrage stellen, was wir bereits entschieden haben.
Im Übrigen ist das eine zwingende Bestimmung wie die andere Bestimmung zur Einfuhr, Beschlagnahme und Einziehung. Auch dort sehe ich die Begründung für die Unterscheidung zwischen Waffen, die grenzüberschreitend eingeführt werden und dann sollen beschlagnahmt werden können, und solchen, die sich bereits hier befinden und eben nicht sollen beschlagnahmt werden können, nicht. Der Grund, warum wir das einführen, ist die Sicherheit, ist die Rückverfolgbarkeit der Waffen. Ich sehe auch nicht ein, wovor Waffenbesitzer Angst haben müssen. Rechtmässige Waffenbesitzer können ja die Herkunft ihrer Waffen nachweisen und haben entsprechend keine Probleme.
Auch das ist eine zwingende Bestimmung. Was es heisst, zwingende Bestimmungen nicht zu übernehmen, das wissen Sie. Wir könnten die Waffenrichtlinie nicht umsetzen, wir würden in dieses Schengen-Ausschlussverfahren hineingeraten.
Ich möchte Sie bitte, das nicht zu tun.

Büchler Jakob (CEg, SG), für die Kommission: Als Kommissionssprecher habe ich die Aufgabe, das Ergebnis der Einigungskonferenz zu vertreten, die heute Morgen unter der Leitung des Präsidenten der SiK-SR getagt hat. Gegenstand der Konferenz waren zwei Differenzen zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat in der Vorlage 1 über das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition entsprechend der Anpassung der Umsetzung des Schengen-Besitzstands:
Bei Artikel 11a Absatz 2bis wurde der Antrag gestellt, die Differenz zu bereinigen und dem Ständerat zu folgen. Von der zuständigen Bundesrätin wurde darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Schengen-Besitzstands zwingend sei; bei einem Festhalten an dieser Änderung könnte das Schengen-Abkommen gefährdet werden. Diese Meinung wurde von den Gegnern bestritten. Die Einigungskonferenz hat dem Beschluss des Ständerates mit 21 zu 5 Stimmen zugestimmt.
Die zweite Differenz wurde ebenfalls nochmals besprochen. Das betrifft Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe d. Dieser Antrag wurde mit der gleichen Begründung ebenfalls in der Einigungskonferenz gestellt. Die Einigungskonferenz hat dem entsprechenden Beschluss des Ständerates ebenfalls mit 21 zu 5 Stimmen zugestimmt.
Eine Minderheit möchte den Beschluss des Nationalrates unterstützen, wie Sie auf der Fahne sehen.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.044/3433)
Für den Antrag der Einigungskonferenz ... 107 Stimmen
Für den Antrag Borer ... 57 Stimmen

2. Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EG betreffend die Übernahme der Richtlinie 2008/51/EG zur Änderung der Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
2. Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre de l'échange de notes entre la Suisse et la Communauté européenne concernant la reprise de la directive 2008/51/CE modifiant la directive 91/477/CEE relative aux armes (Développement de l'acquis de Schengen)

Art. 2 Art. 31 Abs. 1 Bst. d, 1bis
Antrag der Einigungskonferenz
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag Borer
Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz

Art. 2 art. 31 al. 1 let. d, 1bis
Proposition de la Conférence de conciliation
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition Borer
Rejeter la proposition de la Conférence de conciliation

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.044/3434)
Für den Antrag der Einigungskonferenz ... 113 Stimmen
Für den Antrag Borer ... 57 Stimmen
AB 2009 N 2278 / BO 2009 N 2278

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