Müller Geri (G, AG):
Warum braucht es eine Anpassung des Güterkontrollgesetzes? Angenommen, die Schweiz setzt gegenüber einem Staat ein internationales Rüstungsembargo um. Eine Schweizer Firma erhält nun eine Bestellung für die Lieferung einer Werkzeugmaschine für dieses Land. Der Endempfänger beabsichtigt aber, mit der Werkzeugmaschine konventionelle Rüstungsgüter, zum Beispiel Gewehre oder Munitionshülsen, herzustellen. Bei dieser Werkzeugmaschine handelt es sich um ein durch die Vereinbarung von Wassenaar kontrolliertes Dual-Use-Gut, mit dem auch zivile Güter bearbeitet werden können. Da in der Regel Rüstungsembargos keine Dual-Use-Güter umfassen, müsste die Ausfuhr gemäss der heutigen Gesetzgebung bewilligt werden. Eine Ablehnung könnte nur erfolgen, falls die Lieferung der Werkzeugmaschine mit einem möglichen Massenvernichtungswaffen-Programm in Verbindung gebracht werden könnte.
Der vorliegende Entwurf für eine Änderung schafft nun die gesetzliche Grundlage für eine Interventionsmöglichkeit des Bundesrates in solchen Einzelfällen, damit er künftig nicht mehr auf einen freiwilligen Lieferverzicht seitens des Exporteurs angewiesen ist. Das ist die Idee dieser Gesetzesvorlage. Selbstverständlich hat das Ganze eine Geschichte, wenn ein Gesetz geändert werden muss. Jetzt geht es um die Frage der beiden PC-7-Flugzeuge, die nach Tschad geliefert worden sind. Man sagt heute, sie hätten auch unter der neuen Gesetzgebung dorthin verkauft werden können. Eben nicht: Mit der neuen Gesetzgebung hätte man Bezug nehmen können auf das "Gesetz 001", dieses Gesetz von Tschad, in dem 2003 festgelegt wurde, dass der Gewinn aus dem Erdöl zu 7 Prozent für die Zukunft des Landes angelegt werden muss und dass die tschadische Regierung keine Möglichkeit hat, dieses Geld zu beziehen, bevor die Ölförderung im Land zur Neige geht. Das war nicht die Bedingung einer fremden Diktatur, sondern eine Bedingung der Weltbank, die gestellt wurde, damit zwei Länder, nämlich die Volksrepublik China und die USA, in Tschad investieren und dort Öl fördern. Das war der Hintergrund.
2005 hat der tschadische Präsident diesen Vertrag nicht etwa aufgekündigt, sondern sich mir nichts, dir nichts nicht mehr daran gehalten. Er hat ein Rüstungsprogramm entwickelt, das unter anderem diese beiden Flugzeuge beinhaltet. Das ist der Hintergrund.
Die Schweiz war von diesem Konflikt intensiv betroffen, weil sie mit der Entwicklungszusammenarbeit vor Ort versucht hat, die Weltbankbeschlüsse umzusetzen, und weil sie als Partnerin der Regionalbank versuchte, das Geld so zu kontrollieren, dass es in Zukunft reichen würde. Das war der Hintergrund dieser Geschichte.
Die PC-7 ist ein Schulungsflugzeug, natürlich, aber es verfügt über Aufhängevorrichtungen, sodass es ohne Probleme umgerüstet werden kann, um Waffen anzuhängen. Genau das ist dort getan worden, von einem Regime, bei dem man im Voraus wusste, dass es sich kaum an irgendwelche Abmachungen halten würde. Das haben sie auch nicht getan. Sie haben sich nicht an die Abmachung gehalten und haben die beiden Flugzeuge zur Beschiessung der Zivilbevölkerung eingesetzt.
Nun können Sie sagen: Ja gut, das liegt in der Verantwortung der Firma. Aber so einfach ist es nicht. Natürlich war es die Firma, die die Flugzeuge verkaufte, aber sie tat es mit dem Stempel der Schweiz respektive ohne Widerspruch der Schweiz. Somit ist es eben ein Schweizer Flugzeug, ein Flugzeug, das in einem Konzern in der Schweiz hergestellt wurde, ein Flugzeug, das die Schweiz betrifft.
Dass so etwas nicht passiert, ist im aussenpolitischen Interesse unseres Landes, aber es gibt auch andere politische Interessen, die durch die Lieferung einer Waffe tangiert werden. Deshalb hat sich der Bundesrat gesagt, er wolle einen zusätzlichen Absatz schaffen. Er will einen zusätzlichen |
AB 2010 N 7 / BO 2010 N 7
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Absatz schaffen, damit er nicht quasi nur über Gespräche arbeiten muss. Walter Müller hat Recht: Man kann sagen, ein Dialog sei das Beste. Aber es gibt Dinge, über die Sie dialogisieren können, ohne dass Sie sich am Schluss einig sind, dann braucht es einen Entscheid. Mit der vorgesehenen Revision könnte der Bundesrat aufgrund dieser Bestimmung entscheiden.
Es wurde moniert, die Schweiz habe ein Gesetz, das streng genug sei. Ja, aber hallo, schauen Sie, was bis jetzt passiert ist: Bei den Dual-Use-Gütern ist das Pilatus-Flugzeug eines der Beispiele, bei den anderen Rüstungsgütern könnte man reihenweise Beispiele bringen, betreffend Saudi-Arabien, Pakistan usw. Es hat keinen Sinn. Wir haben nicht ein zu strenges Gesetz, sondern ein Gesetz, das versucht, die Politik nachzuvollziehen. Das zeigt sich auch an dem, was Herr Borer gesagt hat: Es geht um Garantien. Wenn Sie einmal geliefert haben, dann müssen Sie immer liefern, egal, welche Regierung dieses Land hat. Wir können uns doch nicht derart zum Sklaven eines anderen Landes machen, das beispielsweise einen Regimewechsel vollzieht und fortan laufend Menschenrechte verletzt. Liefern wir dann einfach, weil wir eine Garantie abgegeben haben? Das ist für die Schweiz eben nicht die Idee, und das Gesetz gibt auch eine Möglichkeit, hier zu intervenieren.
Kollege Walter Müller hat gesagt, der Bundesrat könne ja à la UBS entscheiden. Sie wissen aber genau, wie das Parlament - und das gilt für rechts wie für links - reagiert hat, als der Bundesrat à la UBS entschieden hat. Es hat gesagt, er könne nicht einfach immer Notgesetze erlassen. Wir wollen dem Bundesrat hier die Möglichkeit geben, ordentlich und ohne Notstandsmassnahmen zu entscheiden. Das ist für uns als Parlament dann auch wesentlich besser kontrollierbar. Dann sagt man dem "beliebiger Ermessensspielraum". Es ist eben nicht ein beliebiger Ermessensspielraum. Der Bundesrat muss begründen, warum durch eine Bewilligung schweizerische Interessen bedroht würden. Das muss er tun, weil es im Gesetz steht. Mit anderen Worten: Er kann nicht einfach sagen, das eine Gesicht gefällt mir, deshalb liefere ich, und das andere gefällt mir nicht, deshalb liefere ich nicht. Es müssen schweizerische Interessen entgegenstehen.
Die Frage mit der Krise in der Schweiz: Ich verstehe diese Argumentation nicht. Wir haben den Zweiten Weltkrieg gehabt. So viele Leute haben nach dem Zweiten Weltkrieg gesagt, wenn man nochmals in eine solche Situation komme, müsse man eben gegen diese Interessen entscheiden. Auch hier wäre der Dialog mit dem Bundesrat gut. Vielleicht kann der Bundesrat diese Firmen dazu bewegen, anstelle von Rüstungsgütern andere Güter herzustellen. Ich denke, es gibt in der nächsten Zeit so viel zu produzieren. Die Schweiz hat ein so hohes technisches Wissen, dass sie durchaus in grüne Technologien investieren kann und einen gewaltigen Absatz hätte. Das ist nur eine Frage der Strategie, der Fantasie, der Kreativität. Ich unterstelle unseren Unternehmen heute, dass sie viel Kreativität und Fantasie haben und nicht auf dieses Gesetz angewiesen sind.
Alles in allem: Ich glaube, jedem hier in diesem Rat ist es wichtig, dass Schweizer Waffen, dass Waffen, die in der Schweiz hergestellt oder "aufdatiert" wurden, nicht töten. Ich glaube, das geht allen so. Dieser Gedanke stand Pate, als die CVP in der Vernehmlassung zu diesem Gesetz Ja gesagt hat. Die CVP stand hinter ihrer Bundesrätin, als sie das Gesetz als Partei beraten hat. Ich hoffe sehr, dass sie sich an diesen Umstand erinnert, dann haben wir nämlich die Mehrheit. Es geht darum: Niemand von uns will, dass wegen unseren Waffen Blut fliesst. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir dem zustimmen können. Der Bundesrat wird sicherlich nicht flegelhaft entscheiden. Da sitzen Leute mit Verantwortung, die werden nicht einfach so entscheiden.
Ich bitte Sie also sehr, dieser Gesetzesbestimmung zuzustimmen bzw. dem Minderheitsantrag Lachenmeier zu folgen.