Nationalrat - Frühjahrssession 2010 - Erste Sitzung - 01.03.10-14h30
Conseil national - Session de printemps 2010 - Première séance - 01.03.10-14h30

10.3003
Motion SiK-NR.
Änderung
des Zivildienstgesetzes
Motion CPS-CN.
Modification de la loi fédérale
sur le service civil
Einreichungsdatum 12.01.10
Date de dépôt 12.01.10
Nationalrat/Conseil national 01.03.10

Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion

Antrag der Minderheit
(Allemann, Chopard-Acklin, Jositsch, Lachenmeier, Lang, Müller Geri, Voruz, Widmer)
Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité
Adopter la motion

Proposition de la minorité
(Allemann, Chopard-Acklin, Jositsch, Lachenmeier, Lang, Müller Geri, Voruz, Widmer)
Rejeter la motion

Hurter Thomas (V, SH), für die Kommission: Wir sprechen jetzt über eine Motion der SiK-NR, die sich eines Problems annehmen will, das wir bereits bei der Beratung der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst, den Zivildienst, sehr intensiv besprochen haben. Es ging damals darum, inwieweit sich die Abschaffung der Gewissensprüfung auf die Anzahl der Zivildienstgesuche auswirken würde. Die Frage war: Ist der Tatbeweis erbracht, wenn ein junger Schweizer statt Militärdienst einen 1,5-mal längeren Zivildienst leisten will? Eine Erhöhung dieser Dauer hatte damals in der Kommission und auch hier im Rat keine Mehrheit gefunden. Eine Mehrheit gefunden hat dann die jetzt vorliegende Fassung des Zivildienstgesetzes. Damit wurde ermöglicht - ich wage das hier zu sagen, es ist meine eigene Meinung -, einen verfassungswidrigen Zustand herzustellen, wonach auch diejenigen Zivildienst leisten können, die keinen Gewissenskonflikt haben. Denn heute ist das Schwierigste am Zivildienstantrag, beim Formular den eigenen Namen einzusetzen und das Kreuzchen bei der Rubrik "Gewissenskonflikt" nicht zu vergessen.
Mit 17 zu 8 Stimmen beantragt Ihnen deshalb die SiK, dass der Bundesrat zusammen mit dem Bericht über die Entwicklung der Gesuche im April 2010 sämtliche eingereichten Vorstösse betreffend Zivildienst beantworten und dem Parlament umgehend eine Vorlage zur Änderung des Zivildienstgesetzes unterbreiten soll, welche die bestehenden Missstände beheben wird.
Wo stehen wir heute? Vor der Abschaffung der Gewissensprüfung hatten wir etwa 1400 bis 1800 Gesuche. Im Jahre 2009 hatten wir 7213 Gesuche. Das übertrifft alle Erwartungen, obschon wir bei der Beratung mit einer leichten Steigerung gerechnet haben. Bundesrätin Leuthard sagte damals wörtlich, dass mit dem Faktor 1,5 die Tatbeweislösung nicht so attraktiv sei, dass sie potenzielle Angehörige der Armee in grosser Zahl interessieren könnte. Leider hat sich dies nicht bestätigt. Wie der konstante Anstieg der Gesuche zeigt, ist die Erhöhung der Fallzahlen eben nicht auf den Umsteigeeffekt am Anfang zurückzuführen. Vielmehr überrascht eigentlich, dass zum Beispiel die Gesuche während der RS um das Dreifache und nach der RS und bei höheren Kadern um das Vierfache angestiegen sind. Es werden sogar Gesuche gestellt, damit gewisse Unannehmlichkeiten wie Sonntagswache oder unbewilligte Urlaubsgesuche umgangen werden können. Offen wird heute von Neuzugelassenen teilweise erklärt, dass sie einfach keine Lust mehr hatten, ins Militär zu gehen. Wir müssen uns deshalb die Frage gefallen lassen, ob wir hier im letzten Jahr den Verfassungsgrundsatz der allgemeinen Wehrpflicht infrage gestellt haben.
Eine Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission will nach wie vor keine Wahlfreiheit zwischen dem Dienst in der Armee und dem Zivildienst zulassen. Eine Wahlfreiheit widerspräche klar unserer Bundesverfassung. Die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht kommt hier einfach nicht infrage! Der Zivildienst soll nach wie vor jungen Menschen mit einem Gewissenskonflikt zur Verfügung stehen, aber nicht jenen, die aus Opportunitätsgründen handeln. Die Armee hat im letzten Jahr und seit der Abschaffung der Gewissensprüfung rund 5000 Dienstpflichtige verloren. Ein grosser Teil der Kommission sieht darin eine zukünftige Gefährdung der Personalbestände der Armee. Einen Verzicht auf 5000 bis 6000 Leute pro Jahr kann sich die Armee nicht leisten. Dies bestätigen sowohl Bundesrat Ueli Maurer als auch der Chef der Armee.
Es kommt dazu, dass uns damals diese Vorlage als Sparvorlage verkauft worden ist. Die Tatbeweislösung erlaube Einsparungen von bis zu 3,7 Millionen Franken pro Jahr, einen Abbau von 10 Stellen und die Abschaffung der Zulassungskommission. Genau das Gegenteil ist eingetroffen: Wir haben einen Mehrbedarf von 4,6 Millionen Franken, es sind 18 neue Stellen geschaffen worden, was allein schon zu Mehrkosten von 2 Millionen Franken geführt hat. Dabei ist das Ganze auf einer Anzahl Gesuche von 6000 budgetiert. Im letzten Jahr waren es aber 7213. Eine Mehrheit der Kommission will keinen Strukturaufbau, der anschliessend nicht mehr so leicht wieder abgebaut werden kann.
Leider sind auch zu wenige Einsatzplätze für Zivildienstleistende vorhanden. Deshalb denkt der Chef des Zivildienstes laut darüber nach, gewisse Leistungen der Armee oder Leistungen, die vom Zivilschutz erbracht werden, zu übernehmen. Dies ist nun wirklich nicht im Sinne der Sicherheitspolitischen Kommission. Sie möchte vielmehr sämtliche drei Bürgerpflichten aufrechterhalten und diese nicht gegeneinander ausspielen. Ein ebenfalls nicht ausser Acht zu lassender Nebeneffekt könnte nämlich sein, dass die erhöhte Nachfrage nach Einsatzplätzen für Zivildienstleistende niederschwellige Arbeitsangebote und Nischenarbeitsplätze gefährdet.
Eine Mehrheit der Kommission ist hier nicht mehr bereit zuzuwarten und erwartet vom Bundesrat ganz klare Massnahmen. Bundesrat Ueli Maurer stellte in der Kommission in Aussicht, dass dieser Bericht, möglichst auch mit Begründungen, bis Ende April 2010 vorliege. Eine Minderheit der Kommission möchte lieber noch zuwarten. Sie möchte zuerst den Bericht konsultieren und dann entscheiden, was zu machen ist. Das ist aber nur ein Vorwand. Schlussendlich geht es der Minderheit darum, die allgemeine Wehrpflicht zu hinterfragen oder gar abzuschaffen. Anscheinend ist dazu jedes Mittel recht. Als Grund wird auch immer wieder vorgebracht, dass die Zivildienstleistenden sonst den "blauen Weg" gewählt hätten. Allein schon der massive Anstieg der Gesuche während und nach der Rekrutenschule sowie vonseiten der Kader zeigt doch eindeutig, dass dieser Grund einfach nicht stichhaltig ist!
Dass auch dem Bundesrat diese Entwicklung nicht ganz geheuer ist, manifestiert sich darin, dass er am 24. Februar dieses Jahres den Entscheid gefällt hat, dass Zivildienstgesuche, die während des Militärdienstes eingereicht werden, frühestens vier Wochen nach der Einreichung des Gesuches entschieden werden. Damit zeigt sich doch ganz klar, dass es eben durchaus möglich ist, zusammen mit dem Bericht Massnahmen vorzuschlagen.
Die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission bittet Sie deshalb, diese Kommissionsmotion anzunehmen und zu ermöglichen, dass dem verfassungsmässigen Auftrag auch wirklich nachgelebt wird, dass nur derjenige, der mit dem Leisten von Militärdienst in einen Gewissenskonflikt gerät, davon befreit wird. Das, was wir hier und heute haben, ist
AB 2010 N 24 / BO 2010 N 24
teilweise verfassungswidrig, öffnet Tür und Tor für Missbrauch und diskriminiert vor allem diejenigen, die ihre Wehrpflicht ernst nehmen.

Perrinjaquet Sylvie (RL, NE), pour la commission: La Commission de la politique de sécurité, les 11 et 12 janvier derniers, a évalué les points forts et les solutions possibles - voire nécessaires - des activités de la commission pour la période 2010/11.
Dans le cadre de ses travaux, la commission a pris acte de l'augmentation des jeunes inscrits au service civil. Avec l'entrée en vigueur de la preuve par l'acte, au 1er avril 2009, le nombre de demandes d'admission au service civil est passé de quelque 1800 demandes annuelles à 7213 en 2009, soit environ 7000 demandes pour cette même année. Précédemment, 50 pour cent des demandes étaient déposées avant l'école de recrues, 17 pendant l'école de recrues et 33 après l'école de recrues. Or, en 2009, la moitié des demandes ont été déposées après l'école de recrues, 20 pendant l'école de recrues et 30 pour cent avant. Ces dépôts de demandes ont souvent suivi la parution d'articles annonçant des modifications du régime du service civil. L'augmentation du nombre de personnes astreintes au service civil ne produira son plein effet qu'en 2010, étant donné que les civilistes nouvellement admis ne doivent accomplir leur affectation initiale que l'année suivant leur admission.
Forte de ce constat, une majorité de la commission s'interroge sur ce qui motive cette augmentation qui semble ne pas être en concordance avec le principe constitutionnel de l'obligation générale de servir et qui constitue un danger pour la stabilité des effectifs de l'armée.
La commission avait déjà dressé un bilan en 2009 et elle envisageait d'attendre cet été pour avoir la publication d'un rapport et l'expérience de trois débuts d'école de recrues avant de tirer des enseignements plus concrets. Mais les chiffres annoncés ont relancé la discussion concernant la situation actuelle de l'armée, notamment ses missions, ses engagements en Suisse et à l'étranger, ses ressources financières et en personnel.
La majorité de la commission considère que le rapport prévu pour l'été doit être accompagné de modifications législatives. Pour cette raison, la commission, par 17 voix contre 8, a adopté une motion chargeant le Conseil fédéral de présenter sans tarder, conjointement au rapport rendant compte de l'évolution du nombre de demandes prévues en avril 2010, un projet de révision de la loi sur le service civil d'ici à l'été prochain, de répondre à toutes les interventions déposées sur le thème du service civil et de remédier aux lacunes existantes.
La commission vous invite à accepter sa motion.

Allemann Evi (S, BE): Seit April 2009 ist die Gewissensprüfung abgeschafft, seither hat sich die Zahl der Zivildienstgesuche verdreifacht. Dass gesetzliche Änderungen auch Änderungen in der Praxis mit sich bringen, war zu erwarten, dass es einen gewissen Nachholeffekt geben würde, ebenfalls. Das Ausmass jedoch hat in der Tat wohl niemand so erwartet. Deshalb hat die SiK zu Recht eine Diskussion geführt, sich von den betroffenen Stellen informieren lassen, und danach, das war noch im alten Jahr, hat sie festgestellt, dass vor voreiligen Handlungen eine saubere Auswertung der Entwicklung der Zahlen über einen einigermassen repräsentativen Zeithorizont gemacht werden müsse. Der Bundesrat versprach einen Bericht mit dem nötigen Zahlenmaterial, der dann auch die Grundlagen für die weiteren Diskussionen und allfällige Anpassungen liefern soll. Zudem wurden einige Sofortmassnahmen getroffen, welche das System feinjustierten und eine zum Teil falsch verstandene Gesuchspraxis korrigierten. So weit, so gut.
Dass nun aber in einer doch eher unreflektierten konzertierten Aktion ohne eine erneute Diskussion in der SiK die heute zu beratende Motion durchgepeitscht wurde, ist weit mehr als nur eine Reaktion auf die Zahlenentwicklung. Es ist ein ungerechtfertigter Ritt gegen die Institution Zivildienst als solche, denn wer die Sache seriös anschaut, stellt fest: Die aktuelle Zivildienstregelung ist noch kein Jahr in Kraft. Heute Änderungen des Zivildienstgesetzes zu fordern ist verfrüht. Ohne Kenntnis der relevanten Zahlen aus der Armee fehlen wesentliche Entscheidungsgrundlagen. Der Beobachtungszeitraum ist viel zu kurz, es braucht minimal die Zahlen von 12 Monaten und drei RS-Starts, um wirklich zuverlässige Angaben machen zu können. Es fehlen heute Fakten wie der Einfluss auf die Zahl der Ausgemusterten, der Anteil Gesuche während der RS, der Anteil Gesuche von Kaderanwärtern usw. Dementsprechend könnte ich hier nun eigentlich einen Punkt machen, denn aktuell gibt es nichts weiter zu sagen als: Warten wir auf den Bericht des Bundesrates, analysieren wir ihn sorgfältig, und treffen wir zu gegebener Zeit und mit der gebotenen Nüchternheit die richtigen Massnahmen. Da die Geschichte sich jedoch mehr und mehr zu einer Polemik gegen den Zivildienst im Allgemeinen auszuwachsen droht, werde ich in der verbleibenden Zeit noch kurz einige etwas grundsätzlichere Überlegungen zum Thema Zivildienst machen.
Zivildienst ist Erfüllung der Wehrpflicht, wenn auch ausserhalb der Armee; es ist aber Erfüllung der Wehrpflicht. Zivildienst ist kontrollierte Pflichterfüllung und ist kein Wunschkonzert. Die "Zivis" entscheiden sich ganz bewusst für eine anderthalbmal so lange Dienstdauer, obwohl sie mit weit weniger Aufwand einen viel bequemeren Weg, nämlich jenen der Ausmusterung, gehen könnten. Die "Zivis" sind engagierte junge Menschen, die motiviert sind, einen Dienst für die Allgemeinheit, einen Dienst für die Gesellschaft zu leisten. Das verdient unsere Wertschätzung und nicht unseren Missmut. Vergessen wir nicht: Zivildienst und Ausmusterung sind kommunizierende Röhren. Wenn man den einen Weg erschwert, so wird der andere umso mehr benutzt. Wer nicht Militärdienst leisten will - aus welchen Gründen auch immer -, dem steht heute ein im Vergleich zum Zivildienst äusserst bequemer Ausweg offen. Verschärfen wir also nicht mit einer Hauruck-Übung die Zulassungsbedingungen für den Zivildienst. Ansonsten werden die Gesuchsteller wieder auf den "blauen Weg" abgedrängt. Dem Erhalt der Armeebestände wird damit überhaupt nicht gedient, sie sind damit auch nicht besser gesichert. Zudem würden der Gesellschaft Tausende von Stunden gemeinnützigen Engagements entgehen.
In diesem Sinne rufe ich Sie auf und bitte Sie im Namen der Minderheit, diese Motion abzulehnen.

Borer Roland F. (V, SO): Frau Kollegin Allemann, ist der Zivildienst nicht eher eine Dienstpflicht als die verfassungsmässig vorgeschriebene Wehrpflicht?

Allemann Evi (S, BE): Nein, Herr Borer, Sie dürfen die Verfassung nicht zu Ihren Gunsten uminterpretieren. Wer Zivildienst leistet, erfüllt die Wehrpflicht. Wir haben aber in der Tat - darauf wollen Sie wahrscheinlich hinaus, Herr Borer - ein Problem mit der Wehrgerechtigkeit. Aber da dürfen wir nicht einseitig nur den Zivildienst in den Fokus nehmen, sondern müssen zuerst vor allem auch wissen, was die Auswirkungen dieser Änderung auf die Anzahl der Ausmusterungen sind. Denn dort, befürchte ich, liegt das wahre Problem.

Leuthard Doris, Bundespräsidentin: Das neue Zivildienstgesetz hat ja bereits nach zwei, drei Monaten grosse Diskussionen ausgelöst. Es war auch für uns sehr überraschend, dass relativ schnell eine so grosse Zahl von Gesuchen eingetroffen ist. Deshalb ist es für den Bundesrat selbstverständlich, die Gründe zu hinterfragen und genau zu schauen, was dazu geführt hat, dass die Attraktivität des Zivildienstes schon nach wenigen Monaten so zugenommen hat. Herr Hurter ist nicht ganz transparent, wenn er sagt, der Tatbeweis sei gescheitert. Wir alle wissen, dass er schon immer ein Gegner der Tatbeweislösung und des Faktors 1,5 war. Das darf er sein, aber das Parlament hat anders entschieden.
Man kann sich die Frage stellen, welches die Gründe dieser Entwicklung sind, aber man muss dann beide Seiten anschauen: Ist der Zivildienst so attraktiv, oder ist der
AB 2010 N 25 / BO 2010 N 25
Militärdienst so wenig attraktiv? Einer profunden Analyse müssen Argumente beider Seiten zugrunde liegen.
Bei der Erfüllung dieser Motion stellen sich daher grundsätzlich drei Fragen:
1. Kann der Bundesrat den verlangten Bericht bereits vor Mitte Jahr vorlegen?
2. Muss das Zivildienstgesetz tatsächlich bereits nach weniger als einem Jahr revidiert werden?
3. Wann kann das Parlament mit einer Revisionsvorlage rechnen?
Zur ersten Frage: Die wesentlichen Daten für die Erstellung eines Berichtes, der die Situation, die Analyse und die Faktenlage darstellt, können wir Ihnen sicher nicht vor April darlegen. Und im April kann dieser Bericht nur erstellt werden, wenn das VBS in der Lage ist, die erforderlichen Daten rechtzeitig in der gewünschten Vollständigkeit und Qualität vorzulegen. Hier ist primär also das VBS gefordert, diese Daten im April zu liefern. Dann können wir die Auswertung Ende Mai abschliessen. Der Bundesrat kann von dieser Auswertung somit frühestens im Juni Kenntnis nehmen. Wenn diese Auswertung nicht nur eine quantitative, sondern auch eine qualitative Analyse sein soll, also auch beinhalten soll, weshalb so viele Personen nach der RS ein Gesuch stellen - die Hälfte der Gesuche stammt von WK-Absolventen -, dann braucht es wohl mehr Zeit als für die Erstellung eines nur auf quantitative Elemente bezogenen Berichtes. Dann muss man auch Aussagen machen zu den Gründen der hohen Attraktivität des Zivildienstes bzw. zur mangelnden Attraktivität des Militärdienstes.
Es ist unser Ziel, vor dem Sommer diesen Bericht qualitativ und quantitativ zu erstellen, sodass Ihnen der Bundesrat nach den Sommerferien nicht nur den Bericht, sondern eben auch sein Fazit daraus zur Verfügung stellt.
Somit kann die zweite Frage, ob das ZDG revidiert werden muss, erst auf der Grundlage der analysierten Zahlen beantwortet werden. Alles andere ist nicht seriös, weil alleine die Gesuchszahlen natürlich nicht so aussagekräftig sind, dass damit der Revisionsbedarf vorbehaltlos bejaht werden könnte. Ob und in welchem Umfang diese Gesuchszahlen die Armeebestände gefährden, ist noch lange nicht belegt; da bin ich ein bisschen erstaunt über Herrn Nationalrat Hurter. Frau Nationalrätin Allemann hat es recht gesagt: In Artikel 2 des Militärgesetzes steht unmissverständlich, dass als Wehrpflicht auch die Erfüllung der Zivildienstpflicht gilt. Es sollte also mindestens allen Mitgliedern der SiK bekannt sein, dass die Wehrpflicht erfüllt ist, wenn der Zivildienst absolviert wird.
Zur dritten Frage: Sofern der Bundesrat im Bereich des Zivildienstes nicht nur Handlungsbedarf, sondern sogar gesetzgeberischen Bedarf sieht, ist eine Vorlage ans Parlament erst gegen Ende dieses Jahres zu erwarten. Das ist schnell und setzt voraus, dass wir eine Speziallösung für eine Vernehmlassung mit den Kantonen finden müssen. Ich bin dazu bereit, wenn eine Analyse ganz klar ergibt, dass Gesetzgebungsbedarf besteht.
Dazu noch Folgendes: Die bisherige Analyse sollte zu denken geben. Neueste Zahlen, bezogen auf die Entlassungen aus den im November 2009 gestarteten Rekrutenschulen, besagen, dass 8 Prozent der Eingerückten entlassen wurden, weil sie zum Zivildienst zugelassen wurden. Insgesamt wurden 18 Prozent der Eingerückten aus der RS entlassen. Der langjährige Durchschnitt der Entlassungen aus den RS liegt bei 17 Prozent. Das heisst, dass diese 8 Prozent Weggänge in den Zivildienst am Total der Entlassenen kaum etwas geändert haben. Was die Weggänge aus den RS betrifft, hat also die Tatbeweislösung keine grundsätzlich neue Lage geschaffen. Wir haben festgestellt, dass Zivildienstgesuche von Personen eingereicht worden sind, die bisher als militärdienstuntauglich erklärt worden sind: Hier gibt es also offenbar einen Zusammenhang.
Es ist augenfällig, dass rund die Hälfte der Gesuchsteller Wehrmänner sind, welche die RS vollständig absolviert haben. Hier kann es wohl nicht mehr nur um Gewissensfragen gehen; vielmehr geht es wohl auch um Fragen, welche direkt mit der Armee zusammenhängen. Alles andere wäre nicht erklärbar. Dass erfahrene Wehrmänner in grosser Zahl die Armee verlassen, schwächt die Armee - das ist unbestritten -, aber man kann den Fehler dafür sicher nicht allein beim Zivildienst suchen, sondern muss sich auch über die Armee Gedanken machen. Zudem sind die Gesuchszahlen bei gewissen Kompanien auffällig. Es ist nicht so, dass durchs Band alle WK-Einheiten gleich betroffen sind. Als Aussenstehende würde ich sofort die Führungsqualität bei gewissen Kompanien hinterfragen und nicht nur den Zivildienst. Das sind Fragen, die wir in VBS und EVD in Bezug auf den Militärdienst und den Zivildienst seriös anschauen müssen. Es ist deshalb auch die Aufgabe der SiK, einen Entscheid nicht nur mit Blick auf die Gesuchszahlen zu treffen, sondern mit dem Fokus auf die Gesamtsituation.
Zu guter Letzt erlauben Sie mir einen Hinweis an diejenigen, die sagen, dass die Militärdienstpflicht generell gefährdet sei. Der Bundesrat hat schon im November 2008 die Bestände der Armee als zu hoch eingeschätzt und deshalb dem VBS den Auftrag erteilt, die künftige Grösse unserer Armee zu definieren. Das ist ein Ziel des sicherheitspolitischen Berichtes. Wenn man also sagt, mit den Zivildienstleistenden werde jetzt der Armeebestand gefährdet, so stimmt das vielleicht mit Blick auf die heutigen Bestände. Wenn aber der sicherheitspolitische Bericht zum Schluss kommt, 120 000 Personen seien ausreichend für eine schlagkräftige Armee, so gefährdet der Zivildienst die Armeebestände nicht. Denn heute sind wir bei über 190 000 Militärdienstpflichtigen; somit würden die Zahlen stark auseinanderklaffen. Auch das spricht dafür, dass die SiK erst nach Kenntnisnahme des sicherheitspolitischen Berichtes, der vom Bundesrat noch in diesem Frühjahr abgesegnet werden dürfte, "en connaissance de cause", was die künftige Grösse der Armee anbelangt, den Zivildienst einer Überprüfung unterziehen sollte.
Deshalb die Schlussfolgerung des Bundesrates: Die Probleme im Zusammenhang mit dieser aussergewöhnlichen Zunahme der Gesuche sind erkannt. Wir haben bereits zwei Sofortmassnahmen getroffen. Es wurde richtig gesagt: Vor einer Woche haben wir beschlossen, dass die Gesuche während einer Militärdienstleistung frühestens nach vier Wochen entschieden werden. Das dürfte die Situation in den RS relativ schnell entschärfen. Aber wir brauchen die Zahlen von mindestens einem Jahr für eine saubere Analyse in quantitativer und qualitativer Hinsicht. Wir liefern Ihnen diesen Bericht im Laufe des Sommers. Wir diskutieren ihn gerne mit Ihnen in der SiK. Wenn man das Zivildienstgesetz revidieren will, liegt bis Ende Jahr eine Botschaft vor. Aber das, was die Motion verlangt - einen Bericht im April -, ist schlichtweg nicht möglich.
Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag des Bundesrates zu folgen.

Donzé Walter (CEg, BE): Frau Bundespräsidentin, ich danke Ihnen dafür, dass Sie der erkennbaren Hektik sowohl aufseiten des Militärs wie auch aufseiten der Zivildienstszene entgegenwirken. Es ist wirklich wichtig, dass wir die Lagebeurteilung versachlichen. Ist es Ihnen möglich, und dürfen wir damit rechnen, dass im Bericht des Bundesrates auch eine Auswertung der effektiven Beweggründe enthalten ist? Mir scheint, dass nicht 7000 Personen dieses Gesuch aus Gewissensgründen gestellt haben können.

Leuthard Doris, Bundespräsidentin: Das ist eine berechtigte Frage, Herr Nationalrat Donzé. Wir werden versuchen, auch Beweggründe zu erfahren. Heute kennen wir sie nicht, weil ein einfaches Formular reicht. Wir werden die Beweggründe anhand einer anonymisierten Umfrage zu erheben suchen, sie in den Bericht einbauen und auf jeden Fall auch unser Fazit dazu darlegen.

Schlüer Ulrich (V, ZH): Frau Bundesrätin, ist angesichts der Tatsache, dass es Dutzende von Fällen gibt, wo Eingeteilte, z. B. weil sie auf die Wache mussten, sofort einen Antrag auf die Umteilung in den Zivildienst gestellt haben, um dann ein paar Tage später zu kommen und zu sagen, sie hätten es sich noch einmal überlegt, es sei eine Kurzschlusshandlung
AB 2010 N 26 / BO 2010 N 26
gewesen, sie wollten wieder zurückkommen - ist angesichts solcher Fälle Ihr Departement nicht in der Lage, auch ohne profunde Abklärung festzustellen, dass man mit dieser Gesetzgebung auf dem Holzweg ist?

Leuthard Doris, Bundespräsidentin: Herr Nationalrat Schlüer, ich respektiere den gesetzgeberischen Willen, aufgrund dessen dieses Gesetz beschlossen worden ist, und wir setzen es um. Aus 12 unter 7000 Fällen können Sie nicht schliessen, dass die gesamte Tatbeweislösung ein Fehler war. Ich bitte auch Sie, den gesetzgeberischen Willen zu respektieren. Ob wir das Gesetz ändern müssen, entscheiden wir aufgrund des Berichtes. Sie werden ihn in drei Monaten erhalten.
Wir weigern uns nicht, einen Bericht zu erstellen, aber es ist einfach nicht möglich, so, wie die Motion das verlangt, dazu bereits eine Botschaft vorzulegen. Gerade für Fälle im Zusammenhang mit den WK, die Sie erwähnt haben, haben wir eine Sofortmassnahme ergriffen, indem jetzt ein Gesuch erst nach vier Wochen behandelt wird. Das wird die WK-Problematik wesentlich entschärfen und solche Schlaumeier somit eliminieren.

Hurter Thomas (V, SH), für die Kommission: Ich möchte hier einfach noch zwei, drei Sachen klarstellen. Wir reden hier von der allgemeinen Wehrpflicht, wie sie in der Bundesverfassung verankert ist. Der Zivildienst wurde damals für Leute mit Gewissenskonflikten kreiert; das war die Ausgangslage. Es gibt keine Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und Zivildienst.
Die Tatbeweislösung ist aus meiner Sicht tatsächlich keine glückliche Lösung, das habe ich immer so gesagt. Aber erklären Sie mir doch einmal, warum wir während der RS einen Anstieg der Gesuche um das Dreifache und nach der RS einen Anstieg um das Vierfache hatten. Sie können mir doch nicht sagen, dass Militaristen über Jahre einen Gewissenskonflikt hatten. Das ist doch nicht so; das sind ein paar wenige. Wenn das Militär vielleicht Probleme hat und nicht mehr so interessant ist, dann ist das eine andere Frage, die wir auf einer anderen Ebene klären müssen, aber sicher nicht über den Zivildienst. Es geht hier also nur darum, dass uns der Bundesrat umgehend eine Vorlage präsentiere. Wenn Sie mir vorwerfen, Frau Bundespräsidentin, es sei nicht seriös, dann muss ich den Ball zurückspielen, dann ist Ihr Vorschlag auch nicht seriös. Sie haben ja bereits Massnahmen getroffen, ohne diesen Bericht abzuwarten.
7200 Gesuche in acht Monaten statt wie in den Vorjahren 1400 bis 1800 - ich glaube, die Zahlen sind klar: Wir müssen dieser Motion zustimmen, um den Druck aufrechtzuerhalten und nicht eine Wahlfreiheit zwischen Armee und Zivildienst zu haben.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 10.3003/3495)
Für Annahme der Motion ... 98 Stimmen
Dagegen ... 70 Stimmen

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