Leuthard Doris, Bundespräsidentin:
Das neue Zivildienstgesetz hat ja bereits nach zwei, drei Monaten grosse Diskussionen ausgelöst. Es war auch für uns sehr überraschend, dass relativ schnell eine so grosse Zahl von Gesuchen eingetroffen ist. Deshalb ist es für den Bundesrat selbstverständlich, die Gründe zu hinterfragen und genau zu schauen, was dazu geführt hat, dass die Attraktivität des Zivildienstes schon nach wenigen Monaten so zugenommen hat. Herr Hurter ist nicht ganz transparent, wenn er sagt, der Tatbeweis sei gescheitert. Wir alle wissen, dass er schon immer ein Gegner der Tatbeweislösung und des Faktors 1,5 war. Das darf er sein, aber das Parlament hat anders entschieden.
Man kann sich die Frage stellen, welches die Gründe dieser Entwicklung sind, aber man muss dann beide Seiten anschauen: Ist der Zivildienst so attraktiv, oder ist der |
AB 2010 N 25 / BO 2010 N 25
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Militärdienst so wenig attraktiv? Einer profunden Analyse müssen Argumente beider Seiten zugrunde liegen.
Bei der Erfüllung dieser Motion stellen sich daher grundsätzlich drei Fragen:
1. Kann der Bundesrat den verlangten Bericht bereits vor Mitte Jahr vorlegen?
2. Muss das Zivildienstgesetz tatsächlich bereits nach weniger als einem Jahr revidiert werden?
3. Wann kann das Parlament mit einer Revisionsvorlage rechnen?
Zur ersten Frage: Die wesentlichen Daten für die Erstellung eines Berichtes, der die Situation, die Analyse und die Faktenlage darstellt, können wir Ihnen sicher nicht vor April darlegen. Und im April kann dieser Bericht nur erstellt werden, wenn das VBS in der Lage ist, die erforderlichen Daten rechtzeitig in der gewünschten Vollständigkeit und Qualität vorzulegen. Hier ist primär also das VBS gefordert, diese Daten im April zu liefern. Dann können wir die Auswertung Ende Mai abschliessen. Der Bundesrat kann von dieser Auswertung somit frühestens im Juni Kenntnis nehmen. Wenn diese Auswertung nicht nur eine quantitative, sondern auch eine qualitative Analyse sein soll, also auch beinhalten soll, weshalb so viele Personen nach der RS ein Gesuch stellen - die Hälfte der Gesuche stammt von WK-Absolventen -, dann braucht es wohl mehr Zeit als für die Erstellung eines nur auf quantitative Elemente bezogenen Berichtes. Dann muss man auch Aussagen machen zu den Gründen der hohen Attraktivität des Zivildienstes bzw. zur mangelnden Attraktivität des Militärdienstes.
Es ist unser Ziel, vor dem Sommer diesen Bericht qualitativ und quantitativ zu erstellen, sodass Ihnen der Bundesrat nach den Sommerferien nicht nur den Bericht, sondern eben auch sein Fazit daraus zur Verfügung stellt.
Somit kann die zweite Frage, ob das ZDG revidiert werden muss, erst auf der Grundlage der analysierten Zahlen beantwortet werden. Alles andere ist nicht seriös, weil alleine die Gesuchszahlen natürlich nicht so aussagekräftig sind, dass damit der Revisionsbedarf vorbehaltlos bejaht werden könnte. Ob und in welchem Umfang diese Gesuchszahlen die Armeebestände gefährden, ist noch lange nicht belegt; da bin ich ein bisschen erstaunt über Herrn Nationalrat Hurter. Frau Nationalrätin Allemann hat es recht gesagt: In Artikel 2 des Militärgesetzes steht unmissverständlich, dass als Wehrpflicht auch die Erfüllung der Zivildienstpflicht gilt. Es sollte also mindestens allen Mitgliedern der SiK bekannt sein, dass die Wehrpflicht erfüllt ist, wenn der Zivildienst absolviert wird.
Zur dritten Frage: Sofern der Bundesrat im Bereich des Zivildienstes nicht nur Handlungsbedarf, sondern sogar gesetzgeberischen Bedarf sieht, ist eine Vorlage ans Parlament erst gegen Ende dieses Jahres zu erwarten. Das ist schnell und setzt voraus, dass wir eine Speziallösung für eine Vernehmlassung mit den Kantonen finden müssen. Ich bin dazu bereit, wenn eine Analyse ganz klar ergibt, dass Gesetzgebungsbedarf besteht.
Dazu noch Folgendes: Die bisherige Analyse sollte zu denken geben. Neueste Zahlen, bezogen auf die Entlassungen aus den im November 2009 gestarteten Rekrutenschulen, besagen, dass 8 Prozent der Eingerückten entlassen wurden, weil sie zum Zivildienst zugelassen wurden. Insgesamt wurden 18 Prozent der Eingerückten aus der RS entlassen. Der langjährige Durchschnitt der Entlassungen aus den RS liegt bei 17 Prozent. Das heisst, dass diese 8 Prozent Weggänge in den Zivildienst am Total der Entlassenen kaum etwas geändert haben. Was die Weggänge aus den RS betrifft, hat also die Tatbeweislösung keine grundsätzlich neue Lage geschaffen. Wir haben festgestellt, dass Zivildienstgesuche von Personen eingereicht worden sind, die bisher als militärdienstuntauglich erklärt worden sind: Hier gibt es also offenbar einen Zusammenhang.
Es ist augenfällig, dass rund die Hälfte der Gesuchsteller Wehrmänner sind, welche die RS vollständig absolviert haben. Hier kann es wohl nicht mehr nur um Gewissensfragen gehen; vielmehr geht es wohl auch um Fragen, welche direkt mit der Armee zusammenhängen. Alles andere wäre nicht erklärbar. Dass erfahrene Wehrmänner in grosser Zahl die Armee verlassen, schwächt die Armee - das ist unbestritten -, aber man kann den Fehler dafür sicher nicht allein beim Zivildienst suchen, sondern muss sich auch über die Armee Gedanken machen. Zudem sind die Gesuchszahlen bei gewissen Kompanien auffällig. Es ist nicht so, dass durchs Band alle WK-Einheiten gleich betroffen sind. Als Aussenstehende würde ich sofort die Führungsqualität bei gewissen Kompanien hinterfragen und nicht nur den Zivildienst. Das sind Fragen, die wir in VBS und EVD in Bezug auf den Militärdienst und den Zivildienst seriös anschauen müssen. Es ist deshalb auch die Aufgabe der SiK, einen Entscheid nicht nur mit Blick auf die Gesuchszahlen zu treffen, sondern mit dem Fokus auf die Gesamtsituation.
Zu guter Letzt erlauben Sie mir einen Hinweis an diejenigen, die sagen, dass die Militärdienstpflicht generell gefährdet sei. Der Bundesrat hat schon im November 2008 die Bestände der Armee als zu hoch eingeschätzt und deshalb dem VBS den Auftrag erteilt, die künftige Grösse unserer Armee zu definieren. Das ist ein Ziel des sicherheitspolitischen Berichtes. Wenn man also sagt, mit den Zivildienstleistenden werde jetzt der Armeebestand gefährdet, so stimmt das vielleicht mit Blick auf die heutigen Bestände. Wenn aber der sicherheitspolitische Bericht zum Schluss kommt, 120 000 Personen seien ausreichend für eine schlagkräftige Armee, so gefährdet der Zivildienst die Armeebestände nicht. Denn heute sind wir bei über 190 000 Militärdienstpflichtigen; somit würden die Zahlen stark auseinanderklaffen. Auch das spricht dafür, dass die SiK erst nach Kenntnisnahme des sicherheitspolitischen Berichtes, der vom Bundesrat noch in diesem Frühjahr abgesegnet werden dürfte, "en connaissance de cause", was die künftige Grösse der Armee anbelangt, den Zivildienst einer Überprüfung unterziehen sollte.
Deshalb die Schlussfolgerung des Bundesrates: Die Probleme im Zusammenhang mit dieser aussergewöhnlichen Zunahme der Gesuche sind erkannt. Wir haben bereits zwei Sofortmassnahmen getroffen. Es wurde richtig gesagt: Vor einer Woche haben wir beschlossen, dass die Gesuche während einer Militärdienstleistung frühestens nach vier Wochen entschieden werden. Das dürfte die Situation in den RS relativ schnell entschärfen. Aber wir brauchen die Zahlen von mindestens einem Jahr für eine saubere Analyse in quantitativer und qualitativer Hinsicht. Wir liefern Ihnen diesen Bericht im Laufe des Sommers. Wir diskutieren ihn gerne mit Ihnen in der SiK. Wenn man das Zivildienstgesetz revidieren will, liegt bis Ende Jahr eine Botschaft vor. Aber das, was die Motion verlangt - einen Bericht im April -, ist schlichtweg nicht möglich.
Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag des Bundesrates zu folgen.