Borer Roland F. (V, SO):
Ich streite nicht ab, dass der Vorstoss Allemann eigentlich in der Zielrichtung richtig und korrekt wäre. Ich habe einfach ein gewisses Problem, und das ist auch der Grund, weswegen ich ihn bekämpfe: Ich zweifle daran, ob er auch wirksam ist.
Fakt ist auf der einen Seite, dass die OSZE eine Empfehlung abgibt; das ist richtig. Auf der anderen Seite müssen wir aber feststellen, dass auf der ganzen Welt nur etwa vierzig Staaten die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen haben, dass wir nach dem Nationalitätsprinzip handlungsfähig wären, wenn ein Schweizer Waffenhändler von einem ausländischen Territorium aus seine Geschäfte abwickeln würde. Nur vierzig Staaten - den ganzen Rest können wir mit diesem Vorstoss nicht abdecken.
|
AB 2010 N 27 / BO 2010 N 27
|
Ich kann Ihnen sagen, es gibt Staaten, die schon vor Frau Allemann der Meinung gewesen sind, dass hier allenfalls Handlungsbedarf bestehen würde und man etwas tun sollte. Ich erwähne nur zwei: Der eine ist Südafrika, der andere sind die USA. Beide Staaten haben festgestellt, dass die Massnahme auf der Basis von vierzig Staaten, die hier mithelfen würden, die Problematik einer korrekten und gesetzlich richtigen Lösung zuzuführen, nicht realisiert werden kann. Vierzig Staaten sind zu wenig. Wir würden hier eine Administration aufbauen, die schlussendlich nichts bringt. Dies ist der Grund, weswegen ich diesen Vorstoss bekämpfe. Der Grund liegt nicht darin, dass ich finde, das Anliegen von Frau Allemann sei im Grundsatz ein falsches Anliegen. Wir erreichen einfach auf der Basis von rund vierzig Staaten, die mit uns allenfalls zusammenarbeiten würden, leider nichts.
Deswegen bitte ich Sie, die Motion nicht anzunehmen. Es kann nicht sein, dass wir dem Bundesrat einen Auftrag geben, hier tätig zu werden, im Wissen, dass schlussendlich nichts dabei herauskommt ausser Kosten, die in unserer Administration entstehen.