Nationalrat - Frühjahrssession 2010 - Erste Sitzung - 01.03.10-14h30
Conseil national - Session de printemps 2010 - Première séance - 01.03.10-14h30

08.3382
Motion Allemann Evi.
Waffenschieberei.
Gesetzeslücken schliessen
Motion Allemann Evi.
Trafic d'armes.
Combler les lacunes de la loi
Diskussion - Discussion
Einreichungsdatum 12.06.08
Date de dépôt 12.06.08
Nationalrat/Conseil national 03.10.08
Nationalrat/Conseil national 01.03.10

Allemann Evi (S, BE): Mit meiner Motion thematisiere ich die Bewilligungspflicht gemäss Kriegsmaterialgesetz für die Vermittlung von Kriegsmaterial. Ich schlage eine Anpassung vor, die Schliessung einer derzeit bestehenden Gesetzeslücke.
Heute unterstehen Vermittlungsgeschäfte für Kriegsmaterial nur dann einer Bewilligungspflicht, wenn die wesentlichen Voraussetzungen für den Abschluss des Vermittlungsvertrages auf schweizerischem Territorium gegeben sind. Es gilt also das sogenannte Territorialitätsprinzip. Nun gibt es aber die Möglichkeit, dass ein Waffenschieber mit Sitz in der Schweiz die Bewilligungspflicht umgeht, indem er sich kurzzeitig ins Ausland begibt, um dort ein Geschäft abzuschliessen. Dieser Fall ist heute gesetzlich nicht geregelt. Es besteht also die Möglichkeit, sich so zu verhalten, dass man keiner Bewilligungspflicht untersteht. Wenn man das ändern will, muss man sowohl das Territorialitäts- wie auch das Nationalitätsprinzip gelten lassen. Genau das schlage ich vor. Ich möchte damit verhindern, dass man die Bewilligungspflicht über einen Aufenthalt im Ausland umgehen kann. Denn dass dies möglich ist, steht eigentlich im Widerspruch zum Sinn und Geist der 1996 eingeführten Bewilligungspflicht für die Vermittlung von Kriegsmaterial.
Wenn wir es mit der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels ernst meinen, wenn wir die OSZE-Prinzipien für die Kontrolle von Vermittlungsgeschäften mit Kleinwaffen und leichten Waffen ernst nehmen und den entsprechenden Empfehlungen folgen, müssen wir die bestehende Gesetzeslücke schliessen. So sieht es auch der Bundesrat. Ich danke dem Bundesrat für den Antrag, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat sagt in seiner Antwort, dies sei erst ein erster Schritt, man müsste eigentlich noch weiter gehen und bei dieser Regelung auch den Handel mit Kriegsmaterial mit einschliessen. Das kann ich sehr gut nachvollziehen, das finde ich richtig und wichtig. Ich gehe davon aus, dass mit der Annahme der Motion die Problematik umfassend angeschaut und eine entsprechende neue Regelung vorgeschlagen würde.
Ich bitte Sie also - auch mit Blick auf die Reputation der Schweiz, für die es schlecht ist, wenn wir in diesem Bereich eine Gesetzeslücke haben -, meine Motion anzunehmen.

Borer Roland F. (V, SO): Ich streite nicht ab, dass der Vorstoss Allemann eigentlich in der Zielrichtung richtig und korrekt wäre. Ich habe einfach ein gewisses Problem, und das ist auch der Grund, weswegen ich ihn bekämpfe: Ich zweifle daran, ob er auch wirksam ist.
Fakt ist auf der einen Seite, dass die OSZE eine Empfehlung abgibt; das ist richtig. Auf der anderen Seite müssen wir aber feststellen, dass auf der ganzen Welt nur etwa vierzig Staaten die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen haben, dass wir nach dem Nationalitätsprinzip handlungsfähig wären, wenn ein Schweizer Waffenhändler von einem ausländischen Territorium aus seine Geschäfte abwickeln würde. Nur vierzig Staaten - den ganzen Rest können wir mit diesem Vorstoss nicht abdecken.
AB 2010 N 27 / BO 2010 N 27
Ich kann Ihnen sagen, es gibt Staaten, die schon vor Frau Allemann der Meinung gewesen sind, dass hier allenfalls Handlungsbedarf bestehen würde und man etwas tun sollte. Ich erwähne nur zwei: Der eine ist Südafrika, der andere sind die USA. Beide Staaten haben festgestellt, dass die Massnahme auf der Basis von vierzig Staaten, die hier mithelfen würden, die Problematik einer korrekten und gesetzlich richtigen Lösung zuzuführen, nicht realisiert werden kann. Vierzig Staaten sind zu wenig. Wir würden hier eine Administration aufbauen, die schlussendlich nichts bringt. Dies ist der Grund, weswegen ich diesen Vorstoss bekämpfe. Der Grund liegt nicht darin, dass ich finde, das Anliegen von Frau Allemann sei im Grundsatz ein falsches Anliegen. Wir erreichen einfach auf der Basis von rund vierzig Staaten, die mit uns allenfalls zusammenarbeiten würden, leider nichts.
Deswegen bitte ich Sie, die Motion nicht anzunehmen. Es kann nicht sein, dass wir dem Bundesrat einen Auftrag geben, hier tätig zu werden, im Wissen, dass schlussendlich nichts dabei herauskommt ausser Kosten, die in unserer Administration entstehen.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 08.3382/3497)
Für Annahme der Motion ... 77 Stimmen
Dagegen ... 84 Stimmen



Schluss der Sitzung um 18.50 Uhr
La séance est levée à 18 h 50
AB 2010 N 28 / BO 2010 N 28



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