Bortoluzzi Toni (V, ZH):
Ich beantrage Ihnen hier mit meiner Minderheit, die AHV nicht unnötig weiter auszuhöhlen. Das Startkapital für den neuen IV-Fonds könnte ja beispielsweise auf dem Kapitalmarkt beschafft werden. Die Mehrheit will es der AHV wegnehmen. Missbrauch von zweckgebundenen Mitteln nenne ich diese Massnahme. Wir von der Minderheit wollen nun den Bund als Darlehensgeber in die Pflicht nehmen und beantragen Ihnen, das Startkapital als unverzinsliches, rückzahlbares Darlehen auszugestalten.
Sie können mir nun vorwerfen, wie das in der Kommission schon geschehen ist und auch hier nun bereits vorweggenommen wurde, wir akzeptierten den Volksentscheid nicht, der die Mehrwertsteuererhöhung befürwortet hat. Allerdings akzeptiere ich diesen Vorwurf nicht, weil der Stimmbürger der Steuererhöhung zugunsten der IV zwar zugestimmt hat, nicht aber diesem Transfer von 5 Milliarden Franken. Es gab damals nicht und gibt auch heute noch nicht eine verbindliche gesetzliche Grundlage dafür, weil diese Gesetzgebung, von der wir hier sprechen, nie in Rechtskraft erwachsen konnte, weil sie ja, das wurde gesagt, nicht stimmt.
Nun, Herr Kollege Triponez, in der Politik dauert das Spiel eben nicht nur drei Monate oder nur kurze Zeit, sondern es dauert etwas länger. Wir haben nämlich bisher nicht nur keine gesetzliche Grundlage gehabt für diese Massnahme, sie widerspricht zudem den gültigen gesetzlichen Grundlagen. Erstens haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Beiträge für die AHV bezahlt und für nichts anderes. Für die AHV! Der Bundesanteil, der mit heute 20 Prozent der Ausgaben angelegt ist, wurde ebenfalls für die AHV bezahlt und für |
AB 2010 N 53 / BO 2010 N 53
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nichts anderes. Zudem haben wir im Rahmen der Diskussionen über die Kosa-Initiative eine Gesetzgebung verabschiedet, das Bundesgesetz über die Verwendung des Bundesanteils am Nationalbankgold. Diese Gesetzgebung wurde als Gegenvorschlag zur Initiative angepriesen, und ich kann Ihnen hier aus dem Argumentarium noch vorlesen, es betrifft den Gegenvorschlag, also ein heute gültiges Gesetz: "Die bürgerlichen Parteien sind sich einig, dass diese Mittel tatsächlich auch für die AHV einzusetzen sind, vorausgesetzt, die Kosa-Initiative wird abgelehnt. Mit anderen Worten: Wer Ja sagt zur Initiative, verweigert der AHV 7 Milliarden Franken." Das war am 24. September 2006. Weiter heisst es: "Mit dem Gegenvorschlag erhält der AHV-Fonds 7 Milliarden Franken sofort und auf sicher - und zwar zugunsten der AHV." Das war vor drei Jahren die Ausgangslage. Es kann natürlich sein, dass man das in der Zwischenzeit vergessen hat, aber zu einer Beurteilung gehört eben auch, dass man etwas weiter denkt, vor allem bei den Sozialversicherungen. Für mein Rechtsempfinden ist es nicht zulässig, zweckgebundene Mittel mit einem Wisch umzulenken. Darum stelle ich Ihnen hier einen anderen Antrag.
Als Arbeitgeber bezahle ich zusammen mit meinen Mitarbeitern Beiträge für die Altersvorsorge. Diese Beiträge werden ohne Rückzahlungspflicht über Jahre missbraucht. Nun nimmt man nochmals 5 Milliarden Franken. Man sagt zwar, sie würden dann zurückgezahlt, aber davon kann man wahrscheinlich nur träumen. In der Broschüre zur Abstimmung über die Mehrwertsteuererhöhung wird zum Sanierungsplan beispielsweise gesagt, man gebe sich mit dem Ziel einer dauerhaft ausgeglichenen IV-Rechnung zufrieden. Das heisst klar, dass Sie die Rückzahlung vergessen können. Darum sind wir der Meinung, man solle hier die AHV schonen und unserem Minderheitsantrag zustimmen.