Nationalrat - Frühjahrssession 2010 - Zweite Sitzung - 02.03.10-08h00
Conseil national - Session de printemps 2010 - Deuxième séance - 02.03.10-08h00

09.498
Parlamentarische Initiative
SGK-SR.
Bundesgesetz
über die Sanierung der IV.
Änderung
Initiative parlementaire
CSSS-CE.
Loi fédérale sur l'assainissement
de l'assurance-invalidité.
Modification
Zweitrat - Deuxième Conseil
Einreichungsdatum 19.10.09
Date de dépôt 19.10.09
Bericht SGK-SR 10.11.09 (BBl 2009 8711)
Rapport CSSS-CE 10.11.09 (FF 2009 7881)
Stellungnahme des Bundesrates 04.12.09 (BBl 2009 8717)
Avis du Conseil fédéral 04.12.09 (FF 2009 7887)
Ständerat/Conseil des Etats 09.12.09 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 02.03.10 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 19.03.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Nationalrat/Conseil national 19.03.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses (AS 2010 3839)
Texte de l'acte législatif (RO 2010 3839)

Rossini Stéphane (S, VS), pour la commission: Nous traitons de l'initiative parlementaire qui demande la modification de la loi fédérale sur l'assainissement de l'assurance-invalidité. Cette initiative parlementaire ne concerne pas le fond du problème du financement de l'assurance-invalidité, mais nous devons régler ici un certain nombre de questions de coordination de délais.
En effet, le 27 septembre 2009, le peuple et les cantons ont accepté l'arrêté fédéral du 12 juin 2009 portant modification de l'arrêté fédéral relatif au financement additionnel de l'AI par un relèvement temporaire des taux de la TVA. La modification visait à reporter son entrée en vigueur d'une année, soit du 1er janvier 2010 au 1er janvier 2011; l'arrêté fédéral a donc été modifié dans ce sens. Du fait de la modification de l'arrêté fédéral relatif au relèvement temporaire des taux de TVA, les dates prévues par les dispositions ne correspondaient plus avec celles fixées par la loi fédérale.
Lors de la session d'été 2009, le président de la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique du Conseil des Etats avait d'ailleurs déjà proposé à sa commission d'élaborer une initiative de commission pour procéder aux adaptations nécessaires de la loi après l'acceptation de l'arrêté fédéral en votation populaire. Par conséquent, ce changement dans l'initiative n'apporte aucune modification quant au fond. Nous adaptons tout simplement les dates avec, à l'article 1 alinéa 2: "Le report des pertes de l'AI (état au 31 décembre 2010) qui est inscrit au bilan du Fonds de compensation de l'AVS est mis au passif du bilan du Fonds de compensation de l'AI." Puis, à l'article 3: "En dérogation à l'article 78 de la loi fédérale du 19 juin 1959 sur l'assurance-invalidité, la Confédération supporte du 1er janvier 2011 au 31 décembre 2017 la charge annuelle des intérêts sur le report des pertes de l'AI selon l'article 1 alinéa 2 de la présente loi." Et nous retrouvons une date à l'article 6, soit le 1er janvier 2011, la date d'entrée en vigueur de cet arrêté fédéral.
Voilà les modifications qui vous sont proposées. Je vous invite à les adopter.

Wehrli Reto (CEg, SZ), für die Kommission: Worum geht es? Am 27. September 2009 haben Volk und Stände dem Bundesbeschluss vom 12. Juni 2009 über die Änderung des Bundesbeschlusses über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze mit deutlichem Mehr zugestimmt. Geändert wurde der Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008; damit wurde das Inkrafttreten vom 1. Januar 2010 auf den 1. Januar 2011 verschoben. Mit dem Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 verknüpft ist das Bundesgesetz vom 13. Juni 2008 über die Sanierung der Invalidenversicherung. Dieses sieht insbesondere die Einrichtung eines vom AHV-Fonds getrennten IV-Fonds, den Transfer von 5 Milliarden Franken vom AHV- in den eben erwähnten neuen IV-Fonds und die Finanzierung der Schuldzinsen an den AHV-Fonds durch den Bund vor. Bundesbeschluss und Bundesgesetz sind indes nicht nur inhaltlich, sondern auch formal verknüpft. Eine Klausel sieht vor, dass das Gesetz nur zusammen mit der befristeten Mehrwertsteuererhöhung in Kraft treten kann.
Aufgrund der Änderung des Bundesbeschlusses betreffend Anhebung der Mehrwertsteuersätze stimmen die zeitlichen Bestimmungen nicht mehr mit jenen des Bundesgesetzes überein. Dieses kann ohne neuen Beschluss keine Wirkung entfalten. Schon anlässlich der Änderung des Bundesbeschlusses in der Sommersession 2009 hat der Präsident der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit angekündigt, nach der inzwischen erfolgten Volksabstimmung seien am Gesetz die nötigen Anpassungen vorzunehmen. Um eben diese geht es nun.
Was soll geschehen? Mit dem heute zu fassenden Beschluss sollen Bundesbeschluss und Bundesgesetz synchronisiert werden. Geändert wird mit der vorliegenden Kleinstrevision des Bundesgesetzes vom 13. Juni 2008 namentlich die Inkraftsetzung, die nun ebenfalls um ein Jahr auf den 1. Januar 2011 verschoben wird. Geändert wird auch der Zeitraum, in dem der Bund die Verlustzinsen bezahlt. Dieser soll nun neu vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2017 dauern. Das ist nur folgerichtig. Jedenfalls hat dies eine deutliche Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission so gesehen. Sie will sich vorbehaltlos dem Erstrat anschliessen.
AB 2010 N 51 / BO 2010 N 51
Eine Minderheit will anlässlich dieser rein chronologischen Bereinigung ein materiell neues Element in das Gesetz aufnehmen. Die Überweisung von 5 Milliarden Franken aus dem AHV- in den neu zu schaffenden IV-Ausgleichsfonds gemäss Artikel 2 Absatz 1 soll nicht à fonds perdu, sondern in Form eines unverzinslichen, rückzahlbaren Darlehens erfolgen, was gemäss Artikel 1 Absatz 2 ein entsprechendes Ausweisen als Passivposten in der Bilanz des IV-Fonds zur Konsequenz hat. Als Begründung wurde im Wesentlichen die dadurch zu erzielende Entlastung der AHV genannt sowie das Argument angeführt, dass auch der Bund in die Pflicht zu nehmen sei.
Die klare Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission will jedoch bei der rein formalen Anpassung des Gesetzes an den Bundesbeschluss bleiben. Dies entspricht dem Willen von Volk und Ständen und ist auch sachlich richtig, wie wir anlässlich der ausgiebigen Debatte um die IV-Zusatzfinanzierung feststellen konnten.
Der Entscheid der SGK kam mit 16 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung zustande.

Schenker Silvia (S, BS): Im Frühsommer letzten Jahres, als die Abstimmungskampagne für die IV-Zusatzfinanzierung langsam, aber sicher an Fahrt gewann, zeigten sich dunkle Wolken am Himmel. Die Konjunkturprognosen waren schlecht. Die Befürchtungen, dass diese Situation die Abstimmung negativ beeinflussen könnte, wurden immer grösser. Als Folge dieser Sorgen wurde in der Sommersession eine der beiden Vorlagen geändert. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer sollte im Falle einer Annahme der Vorlage um ein Jahr verschoben werden. Mit diesem Entscheid war die Hoffnung verbunden, dass die Vorlage damit in der Volksabstimmung bessere Chancen haben. Schon damals war klar, dass die zweite Vorlage der IV-Finanzierung im Nachgang zur Volksabstimmung geändert werden muss, und es wurden auch entsprechende Massnahmen in die Wege geleitet.
Heute geht es nun um diese zweite Vorlage, um das Bundesgesetz über die Sanierung der IV. Auch hier gilt es nun, die Inkraftsetzung um ein Jahr hinauszuschieben. Beide Vorlagen gehören zusammen und müssen aufeinander abgestimmt sein. Die SVP will nun die Gelegenheit benutzen, um die Debatte um die 5 Milliarden Franken, die aus dem AHV-Fonds in den neuen IV-Fonds transferiert werden, nochmals zu lancieren.
Ich möchte es nicht verhehlen: Die SP hätte sich vorstellen können und hat diesen Vorschlag sogar eingebracht, die 5 Milliarden nicht aus dem AHV-Fonds, sondern aus der Bundeskasse zu nehmen. Nur war es damals nicht möglich, für diese Lösung eine Mehrheit zu finden, unter anderem ganz klar wegen der SVP. Nun ist es aber so, dass in der Volksabstimmung über die IV-Finanzierung immer wieder auf das vorliegende Gesetz verwiesen wurde. Die Bevölkerung wusste, dass sie mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer indirekt auch über diese Vorlage entscheidet und damit auch akzeptiert, dass die 5 Milliarden aus dem AHV-Fonds in die IV übertragen werden.
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, der Fassung der Mehrheit der Kommission zuzustimmen und lediglich die Inkraftsetzung der Vorlage zu verändern und sie im Übrigen so zu belassen, wie sie ursprünglich in Ihrem Rat verabschiedet wurde.

Weber-Gobet Marie-Thérèse (G, FR): Volk und Stände haben im vergangenen Herbst die befristete Zusatzfinanzierung der IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze gutgeheissen. Als Folge davon muss das Bundesgesetz über die Sanierung der IV vom 13. Juni 2008 angepasst werden, da das Parlament die Inkraftsetzung der Mehrwertsteuererhöhung, welche in eben diesem Gesetz geregelt ist, um ein Jahr verschoben hat.
Ziel der vorliegenden parlamentarischen Initiative ist es, das Referenzjahr und zwei Daten anzupassen - eine rein formelle Anpassung, substanziell soll nichts geändert werden. Es soll genau die Vorlage umgesetzt werden, wie sie dem Stimmvolk in diesem Abstimmungsbüchlein, in den Erläuterungen des Bundesrates für die Abstimmung vom 27. September 2009, präsentiert wurde. Ich darf zitieren: "Bei Annahme der Vorlage wird ein selbstständiger IV-Ausgleichsfonds gebildet, der als Startkapital 5 Milliarden Franken aus dem AHV-Fonds erhält. Damit muss die AHV nicht mehr länger das Defizit der IV übernehmen. Bei einem Ja übernimmt der Bund während der Zeit der Zusatzfinanzierung ausserdem die Schuldzinsen. Damit und mit den Einnahmen aus der Mehrwertsteuererhöhung wird das jährliche Defizit beseitigt und die Schulden können eingefroren werden." So wurden die Stimmberechtigten informiert.
Für die SVP haben diese Erläuterungen keine hohe Verbindlichkeit. Sie akzeptiert den Abstimmungsentscheid zur IV-Sanierung nicht vollständig und möchte nun quasi durch die Hintertür nochmals versuchen, die Äufnung des IV-Fonds durch einen Beitrag in der Höhe von 5 Milliarden Franken aus dem AHV-Fonds zu verhindern. Stattdessen soll die Bundeskasse dem IV-Fonds ein verzinsliches, rückzahlbares Darlehen in gleich hohem Umfang gewähren.
Aus Respekt vor dem Stimmvolk bitte ich Sie im Namen der grünen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und ihr gemäss Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Die Anträge aus der SVP-Fraktion sind abzulehnen. Mit ihren beiden Minderheitsanträgen will die SVP-Fraktion rückgängig machen, was Volk und Stände mit dem Entscheid über die Änderung der Bundesverfassung am 27. September des vergangenen Jahres beabsichtigt haben. Wir sollten das Volk nicht für dumm verkaufen. Die Leute haben "en connaissance de cause" ihre Stimmzettel ausgefüllt. Sie wollten der IV eine reale Chance geben, weil die IV eine wichtige gesellschaftliche Institution ist, die jene Menschen unterstützt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nicht mehr für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.

Humbel Ruth (CEg, AG): Was die Ausführungen der Vorredner und der Kommissionssprecher betrifft, kann ich mich ihnen anschliessen und möchte nicht weiter darauf eingehen. Wir haben dieses Bundesgesetz an die neuen Voraussetzungen des vom Volk angenommenen Bundesbeschlusses zur Anhebung der Mehrwertsteuersätze mit neuen Fristen anzupassen, was die Inkraftsetzung wie auch den im Gesetz festgehaltenen Finanzierungszeitraum angeht.
Es ist natürlich das Recht der SVP, die Debatte um die Finanzierung des Fonds neu zu lancieren. Ich möchte aber auf die Voraussetzung im Zusammenhang mit der Abstimmung hinweisen. Das Volk hat dem zur Abstimmung stehenden Bundesbeschluss, d. h. der befristeten Mehrwertsteuererhöhung, im Wissen um diese Vorlage zugestimmt. Die Verknüpfung der Mehrwertsteuererhöhung mit diesem Gesetz wie auch die Verselbstständigung des IV-Fonds aus dem AHV-Fonds waren transparent.
Wer den Volkswillen hochhält, muss ihn auch respektieren, wenn er nicht der eigenen Meinung entspricht. Das Volk hat dem ersten Schritt bzw. dem zweiten Schritt zur Sanierung der IV mit der Zusatzfinanzierung zugestimmt. Wir müssen die Sanierung jetzt weiterführen und der zeitlichen Anpassung dieses Gesetzes an den Bundesbeschluss zuzustimmen.
Unsere Fraktionsgemeinschaft CVP/EVP/glp wird auf die Vorlage eintreten und den zeitlichen Anpassungen zustimmen.

Triponez Pierre (RL, BE): Ich empfehle Ihnen seitens der FDP-Liberalen Fraktion einzutreten, und überall der Mehrheit zuzustimmen, und zwar dem Bundesrat, dem Ständerat, der Mehrheit unserer Kommission und letztlich - es ist schon mehrmals gesagt worden - auch der Mehrheit unserer Schweizer Bevölkerung zuzustimmen, welche letztes Jahr im Zusammenhang mit der IV-Zusatzfinanzierung diesem Gesetz eigentlich schon zum Voraus zugestimmt hat.
Zu Toni Bortoluzzi, zur Minderheit und zur SVP-Fraktion: Als Captain des FC Nationalrat müsste unser Toni Bortoluzzi eigentlich wissen, dass nach dem Schlusspfiff ein Spiel normalerweise vorbei ist. Auch wenn dieses Spiel verloren
AB 2010 N 52 / BO 2010 N 52
worden ist, ist es eben zu Ende. Man darf johlen, man darf weinen, man darf wütend sein und lamentieren, aber letztlich - das ist eigentlich sportlich und gilt auch nach Vancouver, es ist dort schön vorgelebt worden, lieber Toni Bortoluzzi - muss man diesen Entscheid akzeptieren.
Liebe Mitglieder der SVP-Fraktion, seien Sie sportlich, und akzeptieren Sie diesen ganz klaren Entscheid. Es geht nur um die absolut notwendige Verschiebung des Inkrafttretens eines Beschlusses, zu dem wir schon alle oder fast alle längst Ja gesagt haben.

Burkhalter Didier, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral estime aussi qu'il faut se montrer sportif, mais en ce qui concerne l'assurance-invalidité, c'est bien plus qu'un match, c'est véritablement un championnat qui est engagé et, en l'occurrence, il faut respecter les règles pendant tous les matchs. Il faut donc entrer en matière et adopter sans changement le projet qui vous est proposé, par respect pour les décisions populaires et démocratiques qui ont été prises.
Je passe sur l'historique de ce processus, puisqu'il a déjà été évoqué à plusieurs reprises dans ce débat, pour confirmer le point de vue du Conseil fédéral sur la votation populaire du 27 septembre de l'année dernière. Le vote est clair, il est sans interprétation possible. Le Conseil fédéral estime que seules des modifications de nature formelle peuvent désormais intervenir sur ce sujet, ce d'autant plus que dans le cadre des explications données par le Conseil fédéral, sur lesquelles les votants se sont aussi basés pour décider de leur vote, le contenu de la loi fédérale était présenté. Donc, en acceptant l'augmentation de la TVA, les citoyens ont également approuvé la création d'un Fonds AI autonome. Ils ont également accepté le capital de départ de 5 milliards de francs versé par le Fonds AVS ainsi que la prise en charge des intérêts de la dette par la Confédération.
La proposition de la minorité, qui prévoit que le capital de départ n'est plus versé par le Fonds AVS mais par la Confédération et cela à titre de prêt et non pas par un versement à fonds perdu, est évidemment éminemment matérielle. On peut être d'accord avec cela, mais maintenant que le coup de sifflet a été donné lors du match du 27 septembre 2009, on ne peut plus changer le résultat en la matière. Il faut donc accepter le projet tel que les votants l'ont voulu. La modification peut, en revanche, porter sur des dates. En fait, elle porte sur trois dates: la date du gel de la dette de l'AI envers l'AVS est à fin 2010; la période de prise en charge des intérêts de la dette par la Confédération commencera en 2011 pour se terminer à la fin 2017; puis la date de l'entrée en vigueur de la loi prévue au 1er janvier de l'année prochaine. C'est ce que prévoit l'initiative parlementaire, c'est ce que vous devez décider en adoptant le projet sans aucun changement.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition


Bundesgesetz über die Sanierung der Invalidenversicherung
Loi fédérale sur l'assainissement de l'assurance-invalidité

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 1 Abs. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit
(Bortoluzzi, Baettig, Estermann, Füglistaller, Parmelin, Stahl)
... (Stand am 31. Dezember 2010) sowie das Darlehen des Bundes in den Passiven ausgewiesen.

Art. 1 al. 2
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité
(Bortoluzzi, Baettig, Estermann, Füglistaller, Parmelin, Stahl)
... de l'AVS et le prêt de la Confédération sont mis au passif du bilan du Fonds de compensation de l'AI.

Art. 2
Antrag der Minderheit
(Bortoluzzi, Baettig, Estermann, Füglistaller, Parmelin, Stahl)
Abs. 1
Der Bund überweist ... Franken in Form eines unverzinslichen, rückzahlbaren Darlehens.
Abs. 2
... jährlich an den AHV-Ausgleichsfonds zwecks Rückzahlung des IV-Verlustvortrags und nach Abzahlung ebendieses an den Bund zwecks Rückzahlung des Darlehens überwiesen.

Art. 2
Proposition de la minorité
(Bortoluzzi, Baettig, Estermann, Füglistaller, Parmelin, Stahl)
Al. 1
A l'entrée en vigueur de la présente loi, la Confédération transfère 5 milliards de francs au Fonds de compensation de l'AI sous la forme d'un prêt remboursable sans intérêts.
Al. 2
... de la TVA, afin de rembourser, dans un premier temps, la totalité des pertes reportées de l'AI puis, dans un second temps, le prêt de la Confédération.

Bortoluzzi Toni (V, ZH): Ich beantrage Ihnen hier mit meiner Minderheit, die AHV nicht unnötig weiter auszuhöhlen. Das Startkapital für den neuen IV-Fonds könnte ja beispielsweise auf dem Kapitalmarkt beschafft werden. Die Mehrheit will es der AHV wegnehmen. Missbrauch von zweckgebundenen Mitteln nenne ich diese Massnahme. Wir von der Minderheit wollen nun den Bund als Darlehensgeber in die Pflicht nehmen und beantragen Ihnen, das Startkapital als unverzinsliches, rückzahlbares Darlehen auszugestalten.
Sie können mir nun vorwerfen, wie das in der Kommission schon geschehen ist und auch hier nun bereits vorweggenommen wurde, wir akzeptierten den Volksentscheid nicht, der die Mehrwertsteuererhöhung befürwortet hat. Allerdings akzeptiere ich diesen Vorwurf nicht, weil der Stimmbürger der Steuererhöhung zugunsten der IV zwar zugestimmt hat, nicht aber diesem Transfer von 5 Milliarden Franken. Es gab damals nicht und gibt auch heute noch nicht eine verbindliche gesetzliche Grundlage dafür, weil diese Gesetzgebung, von der wir hier sprechen, nie in Rechtskraft erwachsen konnte, weil sie ja, das wurde gesagt, nicht stimmt.
Nun, Herr Kollege Triponez, in der Politik dauert das Spiel eben nicht nur drei Monate oder nur kurze Zeit, sondern es dauert etwas länger. Wir haben nämlich bisher nicht nur keine gesetzliche Grundlage gehabt für diese Massnahme, sie widerspricht zudem den gültigen gesetzlichen Grundlagen. Erstens haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Beiträge für die AHV bezahlt und für nichts anderes. Für die AHV! Der Bundesanteil, der mit heute 20 Prozent der Ausgaben angelegt ist, wurde ebenfalls für die AHV bezahlt und für
AB 2010 N 53 / BO 2010 N 53
nichts anderes. Zudem haben wir im Rahmen der Diskussionen über die Kosa-Initiative eine Gesetzgebung verabschiedet, das Bundesgesetz über die Verwendung des Bundesanteils am Nationalbankgold. Diese Gesetzgebung wurde als Gegenvorschlag zur Initiative angepriesen, und ich kann Ihnen hier aus dem Argumentarium noch vorlesen, es betrifft den Gegenvorschlag, also ein heute gültiges Gesetz: "Die bürgerlichen Parteien sind sich einig, dass diese Mittel tatsächlich auch für die AHV einzusetzen sind, vorausgesetzt, die Kosa-Initiative wird abgelehnt. Mit anderen Worten: Wer Ja sagt zur Initiative, verweigert der AHV 7 Milliarden Franken." Das war am 24. September 2006. Weiter heisst es: "Mit dem Gegenvorschlag erhält der AHV-Fonds 7 Milliarden Franken sofort und auf sicher - und zwar zugunsten der AHV." Das war vor drei Jahren die Ausgangslage. Es kann natürlich sein, dass man das in der Zwischenzeit vergessen hat, aber zu einer Beurteilung gehört eben auch, dass man etwas weiter denkt, vor allem bei den Sozialversicherungen. Für mein Rechtsempfinden ist es nicht zulässig, zweckgebundene Mittel mit einem Wisch umzulenken. Darum stelle ich Ihnen hier einen anderen Antrag.
Als Arbeitgeber bezahle ich zusammen mit meinen Mitarbeitern Beiträge für die Altersvorsorge. Diese Beiträge werden ohne Rückzahlungspflicht über Jahre missbraucht. Nun nimmt man nochmals 5 Milliarden Franken. Man sagt zwar, sie würden dann zurückgezahlt, aber davon kann man wahrscheinlich nur träumen. In der Broschüre zur Abstimmung über die Mehrwertsteuererhöhung wird zum Sanierungsplan beispielsweise gesagt, man gebe sich mit dem Ziel einer dauerhaft ausgeglichenen IV-Rechnung zufrieden. Das heisst klar, dass Sie die Rückzahlung vergessen können. Darum sind wir der Meinung, man solle hier die AHV schonen und unserem Minderheitsantrag zustimmen.

Weber-Gobet Marie-Thérèse (G, FR): Werter Kollege Bortoluzzi, Sie sind also der Meinung, dass dieses Abstimmungsbüchlein eigentlich für die Katz gewesen ist? Der Stimmbürger ist mithilfe dieses Büchleins darüber informiert worden, in welchem Kontext der Artikel zur Mehrwertsteuererhöhung steht; der Stimmbürger hat also ganz genau gewusst, wie die Umsetzung vorgesehen ist. Wenn Sie also sagen, dass der Stimmbürger nicht informiert gewesen sei, so könnten wir in Zukunft etwas sparen, indem wir diese Büchlein nicht mehr drucken lassen. Damit würden wir aber auch annehmen, dass der Stimmbürger nicht mündig ist.

Bortoluzzi Toni (V, ZH): Nein, das nehme ich keinesfalls an; er ist durchaus mündig. Man hat ihm einfach vor drei Jahren versprochen, die 7 Milliarden Franken aus den Goldreserven, die der Bund eigentlich für sich beanspruchen könne, würden in der AHV bleiben. Meinen Mitarbeitern hat niemand gesagt, dass ihre Beiträge, die sie für die AHV bezahlen, dann einmal für andere Zwecke missbraucht werden; das ist das Problem.

Burkhalter Didier, conseiller fédéral: Je serai bref après ce qui vient d'être dit. Je m'exprime sur la forme et sur le fond.
Sur la forme, du point de vue institutionnel, je dois préciser une fois de plus que les explications du Conseil fédéral comprenaient en effet les éléments relatifs au Fonds AI autonome, au capital de départ versé par le Fonds AVS et à la prise en charge temporaire des intérêts de la dette par la Confédération. On ne peut pas à notre avis modifier les règles du jeu pendant le match - si on peut dire que le match est encore en cours, et, en l'occurrence, du point de vue institutionnel, c'est à notre avis clair.
Sur le fond, j'aimerais ajouter que, mis à part la proposition défendue par la minorité - qui est inacceptable dans le cadre de ce débat -, il est évident que nous voulons un assainissement aussi bien de l'AVS que de l'AI. Et là, pour rester dans les images sportives, il y a passablement de matchs qui vont encore avoir lieu et passablement de décisions qui devront être prises. Vous aurez donc l'occasion de revenir sur ces questions.
Pour aujourd'hui, il faut suivre la majorité.

Rossini Stéphane (S, VS), pour la commission: L'esprit et le but de cette initiative parlementaire sont clairs. Il n'a jamais été question ici de régler autre chose que la problématique de l'harmonisation des dates d'entrée en vigueur liées aux décisions qui ont déjà été prises.
Bien évidemment, Monsieur Bortoluzzi, on peut revenir à la charge, et tous les partis le font sur tous les objets. Cependant, il faut aujourd'hui être cohérent et surtout crédible. Lors des débats sur la 5e révision de l'assurance-invalidité, qui ont duré de longues années, dans le contenu de la loi, dans la partie financière, dans la TVA, nous avons réglé tous ces objets matériels. Nous avons discuté toutes ces questions de fond. Aujourd'hui, il n'est pas question de rouvrir cette discussion. D'ailleurs, la semaine dernière, en commission, vous avez vous-même retiré une initiative parlementaire qui a exactement le même contenu. Je crois donc qu'aujourd'hui il s'agit d'être rigoureux, sans quoi nous n'aurons aucune crédibilité dans ce dossier.
Je vous invite donc à rejeter très clairement les propositions de la minorité Bortoluzzi aux articles 1 et 2.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.498/3512)
Für den Antrag der Mehrheit ... 117 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 53 Stimmen

Art. 3; 6 Abs. 2; Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 3; 6 al. 2; ch. II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.498/3513)
Für Annahme des Entwurfes ... 118 Stimmen
Dagegen ... 54 Stimmen

Rückkehr zum SeitenbeginnTop of page

Home