Leuthard Doris, Bundespräsidentin:
Die beiden Motionen stellen die Sache sicher zu Recht als etwas dar, was in der Praxis zwar nicht häufig vorkommt, aber doch gewisse Probleme schafft. Das ist nicht zu negieren, das hat auch Herr Borer jetzt nicht getan. Wir haben im Zivilrecht das Verbot der Finanzierung von illegalen Aktivitäten stipuliert, aber wir haben die Problematik, dass das im Strafrechtsteil nicht abgebildet wird. Das ist eine Problematik. Wir haben in diesen Bereichen auch zunehmend eine Problematik mit der Frage: Gilt das nur auf dem Territorium der Schweiz, oder gilt es auch extraterritorial? Sie wissen, heute ist es relativ einfach, solche Finanzierungsgeschäfte von irgendwo aus abzuwickeln. Da stellen sich im Einzelfall schon gewisse rechtliche Fragen: Was umfasst dieses zivilrechtliche Verbot? Was müssen wir dann konsequenterweise unter Strafe stellen? Diese Fragen, Herr Borer, sind nicht nur Schüsse in den Ofen, es gibt sie, und wir müssen sie klären. Es ist auch |
AB 2010 N 304 / BO 2010 N 304
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unsere Motivation, die Motion zur Annahme zu empfehlen. Der Ständerat hat sie angenommen, denn es geht schlussendlich natürlich auch darum, ein Reputationsproblem zu vermeiden. Dazu hat der Rat ja mit dem zivilrechtlichen Verbot der Finanzierung von illegalen Geschäften mit Kriegsmaterial den Grundstein gelegt.
Wir haben versucht, in der Antwort auch darzulegen, dass eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Motion, wie sie vielleicht auch Herr Widmer jetzt gemeint hat - da stimme ich mit Herrn Borer völlig überein -, nicht gehen würde. Das wäre zu viel Aufwand, das können wir im sehr schwierigen internationalen Finanzierungsgeschäft gar nicht tun. Aber die direkte Finanzierung von solchen Geschäften, so meinen wir, können wir noch konziser fassen, sodass die zivilrechtlichen Bestimmungen auch mit den strafrechtlichen Folgen übereinstimmen. Das, meinen wir, ist möglich. Wir möchten uns dieses Problems annehmen. Das schafft Klarheit und Rechtssicherheit, und dann, glaube ich, haben wir auch kein Reputationsproblem. Dann wäre auch der Aktienkauf nicht erfasst.
Deshalb würde ich Ihnen empfehlen, die Lücken bei der direkten Finanzierung zu schliessen, weshalb ich Sie bitte, dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen und die in diesem Sinne präzisierte Motion anzunehmen.