Nationalrat - Frühjahrssession 2010 - Elfte Sitzung - 15.03.10-14h30
Conseil national - Session de printemps 2010 - Onzième séance - 15.03.10-14h30

06.476
Parlamentarische Initiative
Fasel Hugo.
Ein Kind, eine Zulage
Initiative parlementaire
Fasel Hugo.
Un enfant, une allocation
Differenzen - Divergences
Einreichungsdatum 06.12.06
Date de dépôt 06.12.06
Bericht SGK-NR 04.05.09 (BBl 2009 5991)
Rapport CSSS-CN 04.05.09 (FF 2009 5389)
Stellungnahme des Bundesrates 26.08.09 (BBl 2009 6009)
Avis du Conseil fédéral 26.08.09 (FF 2009 5407)
Nationalrat/Conseil national 10.12.09 (Erstrat - Premier Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 03.03.10 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 15.03.10 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 16.03.10 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 01.03.11 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 03.03.11 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 18.03.11 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 18.03.11 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses (BBl 2011 2699)
Texte de l'acte législatif (FF 2011 2521)

Antrag der Mehrheit
Festhalten
(= Eintreten)

Antrag der Minderheit
(Scherer, Baettig, Borer, Bortoluzzi, Estermann, Füglistaller, Kleiner, Parmelin, Ruey, Stahl, Triponez)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
(= Nichteintreten)

Proposition de la majorité
Maintenir
(= Entrer en matière)

Proposition de la minorité
(Scherer, Baettig, Borer, Bortoluzzi, Estermann, Füglistaller, Kleiner, Parmelin, Ruey, Stahl, Triponez)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
(= Ne pas entrer en matière)

Scherer Marcel (V, ZG): Der Ständerat hat an seiner Sitzung vom 3. März 2010 einen mutigen Entscheid getroffen. Er beschloss nämlich Nichteintreten auf den Entwurf zur Initiative Fasel. Die Begründung für das Nichteintreten fiel zusammengefasst wie folgt aus: Das Familienzulagengesetz ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Es sieht unter anderem vor, dass die Kantone nach freiem Ermessen Kinderzulagen auch für Selbstständigerwerbende anordnen können; sie müssen das aber nicht tun. Das ist eine Regelung, wie sie das Schweizervolk beispielsweise am vorletzten Sonntag bei der Ablehnung der Tierschutzanwalt-Initiative auch beschlossen hat. Das Schweizervolk hat dieser Regelung zum Familienzulagengesetz ebenfalls in einer Volksabstimmung mit rund 60 Prozent der Stimmen zugestimmt. Dass wir nun mit dieser Initiative das Familienzulagengesetz nach so kurzer Zeit bereits wieder revidieren sollen, ging dem Ständerat und eben auch der Minderheit Ihrer Kommission zu weit. Wie gesagt, bereits heute ist per Gesetz vorgesehen, dass Kantone Selbstständigerwerbende dem Familienzulagengesetz unterstellen können. Also ist jede weitere Einigung eine Bevormundung der Kantone. Die Initiative Fasel hat bereits mit dem von ihr ausgeübten politischen Druck sehr viel erreicht. Alle bedürftigen Kinder in diesem Land haben heute eine Zulage: die Kinder der Bauern, der nichtarbeitenden Bevölkerung, der Asylbewerber und vielleicht bereits in einigen Kantonen die Kinder der Sans-Papiers. Denken Sie nur an die kürzlich aufgeflogene Geschichte mit den AHV-Nummern von nichtregistrierten Mitbürgern.
Im Interesse eines effizienten Abschlusses dieser Initiative, im Interesse der Ersparnis eines weiteren Zeitaufwandes für etwas, was die Direktbetroffenen, nämlich die
AB 2010 N 379 / BO 2010 N 379
Selbstständigerwerbenden, gar nicht wollen, bitten wir Sie, der Minderheit zuzustimmen. Ich möchte insbesondere an die CVP-Vertreter appellieren: Sie sind das Zünglein an der Waage, springen Sie doch, wie der Ständerat, einmal über den eigenen Schatten. Es sollte von allen Bürgerlichen erwartet werden können, dass sie sich für Effizienz und Kontinuität der Politik entscheiden und die Minderheit unterstützen.

Robbiani Meinrado (CEg, TI): La loi sur les allocations familiales a laissé subsister une inégalité de traitement entre salariés et indépendants. On constate que cette inégalité est en contradiction manifeste avec le principe sur lequel on a voulu fonder cette loi - "un enfant, une allocation" -, principe d'après lequel le soutien à l'enfant et son droit à une allocation priment sur le statut de ses parents.
La nouvelle réalité du marché du travail dépasse aussi largement cette inégalité: la flexibilité du marché du travail fait qu'il y a plus de perméabilité entre les différents statuts d'indépendant et de salarié. Les personnes passent plus souvent que par le passé d'un statut à l'autre. Et cette instabilité du marché du travail a aussi provoqué l'augmentation du nombre de travailleurs et de travailleuses contraints de passer au statut d'indépendant suite à une situation prolongée de chômage. D'ailleurs, on parle aujourd'hui d'indépendants de deuxième génération et ce ne sont pas des cas isolés.
L'exclusion des indépendants du droit aux allocations familiales comporte aussi des différences de traitement évidentes. La première différence, c'est celle qui existe entre les indépendants actifs dans le secteur agricole et les indépendants actifs dans tous les autres domaines économiques.
La deuxième différence que l'on peut relever est celle qui existe entre les indépendants dont le conjoint travaille comme salarié et tous les autres travailleurs indépendants. Un avocat, un médecin, dont le conjoint est employé dans son bureau, même à temps partiel, aura accès aux allocations familiales, tandis qu'un artisan dont le conjoint n'exerce pas d'activité lucrative ne pourra pas y accéder.
Il est donc temps que ce droit soit vraiment généralisé et que la loi sur les allocations familiales puisse aussi harmoniser cet aspect, biffant ainsi une différence de traitement qui n'a plus lieu de subsister.
Le groupe PDC/PEV/PVL, contrairement à mon préopinant, vous invite donc à vous en tenir à la décision initiale de ce conseil.

Weber-Gobet Marie-Thérèse (G, FR): Der "mutige" Entscheid des Ständerates war hauchdünn, Herr Scherer. Mit Stichentscheid der Präsidentin ist der Ständerat in der ersten Sessionswoche nicht auf die vorliegende Gesetzesänderung eingetreten, die Kinderzulagen auch für Selbstständigerwerbende fordert. In der vergangenen Wintersession hat sich unsere Kammer für Eintreten entschieden. Im Namen der grünen Fraktion bitte ich Sie, diesen Entscheid heute zu bestätigen.
Ich verzichte darauf, alle Argumente zu wiederholen, welche für diese Vorlage sprechen. Nur eine Bemerkung möchte ich noch einmal anbringen: Es geht darum, eine Ungerechtigkeit bezüglich Kinderzulagen in diesem Land aus dem Weg zu schaffen. In der Schweiz erhalten 1,7 Millionen Kinder eine Kinderzulage. Für rund 75 000 Kinder von Selbstständigerwerbenden ist das heute allerdings immer noch nicht der Fall. Häufig kursiert die Vorstellung, alle Selbstständigerwerbenden in diesem Land seien auf Rosen gebettet. Tatsache ist - das zeigen Zahlen des Bundesamtes für Statistik -, dass die meisten zwischen 50 000 und 80 000 Franken verdienen. Das Medianeinkommen der Selbstständigerwerbenden liegt gar tiefer als dasjenige von Arbeitnehmenden. Dazu kommt, dass die Einkommen der Selbstständigerwerbenden sehr ungleich verteilt sind. Der Anteil der wenig Verdienenden ist bei den Selbstständigerwerbenden deutlich höher als bei den Arbeitnehmenden. Die Einkommensverteilung zeigt, dass Familienzulagen für Selbstständigerwerbende kein Luxus sind, sondern einen wichtigen Beitrag zum Familienbudget darstellen.
Abschliessend möchte ich Ihnen ein E-Mail nicht vorenthalten - es steht stellvertretend für andere mit ähnlichem Inhalt -, das mir nach dem Entscheid des Ständerates zugegangen ist:
"Bonjour! Mes enfants font partie des 75 000 enfants qui ont un papa indépendant et une maman qui a choisi de rester à la maison pour les élever. Hier j'étais énervée, aujourd'hui je suis effondrée. Mes enfants ont 6 et 9 ans, et, si j'ai bonne mémoire, c'est la deuxième fois que ce projet est rejeté et à une voix d'écart de nouveau, mais pourquoi? Arrêtons de dire que les indépendants gagnent bien leur vie! Mon mari est maçon-carreleur, et malheureusement ses revenus ne sont pas plus élevés que ceux d'un ouvrier! Et quand bien même un directeur d'une grande entreprise a droit à ces allocations, on ne lui a jamais dit qu'il gagnait trop pour les recevoir, n'est-ce pas? Alors pourquoi réutilise-t-on cet argument pour les indépendants? Pourquoi mes enfants sont-ils discriminés par rapport aux autres enfants du pays? Je suis profondément déçue! Mes enfants seront sûrement très grands lorsque la Suisse comprendra que ces enfants ont droit aux mêmes allocations que les enfants d'ouvriers et de directeurs!"
Die gegenwärtige Unterscheidung der Kinder nach dem Erwerbsstatus der Eltern wird von vielen betroffenen Eltern und weiten Teilen der Bevölkerung nicht verstanden. Dreizehn Kantone kennen bereits Kinderzulagen für diese Erwerbskategorie. Tragen Sie dazu bei, dass die Kinder von Selbstständigerwerbenden auch in den anderen Kantonen den Kindern von Arbeitnehmenden gleichgestellt werden.
Die grüne Fraktion beantragt Ihnen nochmals, im Sinne der Mehrheit Ihrer Kommission für Eintreten zu stimmen und den Minderheitsantrag abzulehnen.

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Ich kann Ihnen mitteilen, dass die BDP-Fraktion den Antrag der Mehrheit unterstützt.

Kleiner Marianne (RL, AR): Es ist vermutlich kein Zufall, dass gerade der Ständerat Nichteintreten auf die Vorlage beschlossen hat. Der Ständerat, der in erster Linie die Stände vertritt, ist sensibler auf föderalistische Grundsätze als unser Rat. Der Ständerat scheint auch gegenüber demokratischen, an der Urne gefällten Entscheidungen sensibler zu sein.
Dieses Gesetz ist erst seit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Unseres Erachtens verbieten es die demokratischen Regeln, ein Gesetz bereits wenige Monate nach seinem Inkrafttreten in einem wesentlichen Punkt zu ändern. In den Beratungen des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in den Jahren 2005 und 2006 war die Frage, ob Selbstständigerwerbende dem Gesetz zu unterstellen seien, einer der Hauptstreitpunkte. Der Nationalrat wollte schon damals die Selbstständigerwerbenden unterstellen, der Ständerat wollte das nicht. Schliesslich einigten sich die beiden Räte auf den Kompromiss, wonach die Selbstständigerwerbenden nicht einer gesamtschweizerischen Regelung unterstellt sind, die Kantone aber das Recht haben, dies aus eigener Kompetenz zu tun. Mit diesem Beschluss ging das Gesetz nach dem Ergreifen des Referendums schliesslich in die Volksabstimmung. Das Schweizervolk hat dem Bundesgesetz über die Familienzulagen mit rund 60 Prozent Jastimmen zugestimmt. Es befremdet, dass die nationalrätliche Kommission bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes beschloss, die Regelung bezüglich dieses Kernstreitpunkts zu revidieren und alle Selbstständigerwerbenden dem Gesetz zu unterstellen. Unserer Auffassung nach ist das mit den demokratischen Regeln nicht vereinbar.
Der zweite Grund ist föderalistischer Natur: Es ist bereits heute im Gesetz vorgesehen, dass die Kantone die Selbstständigerwerbenden dem Gesetz unterstellen können. Dreizehn Kantone haben davon Gebrauch gemacht, eine ganze Reihe erst im letzten Jahr kurz nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Familienzulagen. Es liegt also in der Freiheit der Kantone zu entscheiden, ob sie diese Regelung erlassen wollen oder nicht. Vielleicht darf ich wieder einmal
AB 2010 N 380 / BO 2010 N 380
daran erinnern: Auch in den Kantonen gibt es Regierungen, auch in den Kantonen gibt es Parlamente. Dort kann auch entschieden werden, und häufig wird dort eben näher an der Bevölkerung entschieden, als wir das hier tun können. Es ist eine gute föderalistische Regelung, wenn wir es den Kantonen überlassen, diese obligatorische Zulage für Selbstständigerwerbende einzuführen oder nicht.
Aus diesen beiden Gründen, aus dem föderalistischen Grund und aus dem demokratietechnischen Grund, bittet Sie die FDP-Liberale Fraktion, nicht auf diese Initiative einzutreten.

Bortoluzzi Toni (V, ZH): Die SVP-Fraktion wird dem Ständerat und der Minderheit folgen; auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Es gibt dafür zwei gute Gründe:
1. Selbstständigerwerbende sind zu Recht vom Einbezug in diese Kinderzulagenordnung ausgeschlossen. Von einem Selbstständigerwerbenden kann man erwarten, dass er mit der notwendigen Vorsicht mit seinen Einkünften und den Möglichkeiten seiner Erträge umgeht und selbst die Verantwortung für das übernimmt, was er tut. Sonst, meine ich - und das sage ich Ihnen als seit über dreissig Jahren Selbstständigerwerbender -, ist er für diese Aufgabe nicht geeignet; dann soll er auf eine selbstständige Erwerbstätigkeit verzichten. Der Selbstständigerwerbende ist nicht umsonst von verschiedenen sonst obligatorischen sozialen Leistungen ausgenommen: Er ist von der Arbeitslosenversicherung und von der beruflichen Vorsorge ausgenommen, und im Unfallversicherungsgesetz ist er - anders als sein Betrieb - möglicherweise nicht der Suva-Pflicht unterstellt. Auch hier hat er also eine besondere Stellung. Die Suva nimmt ihn nicht einmal, auch dann nicht, wenn sein Betrieb unterstellt ist. Hier ist, glaube ich, klar: Der Selbstständigerwerbende hat eine besondere Stellung. Diese soll ihm auch hier, bei den Kinderzulagen, gewährt werden.
2. Zur Finanzierung: Mit dieser Vorlage "Ein Kind, eine Zulage" - und um die geht es ja - kommen Sie endgültig von der ursprünglichen Idee einer Lohnzulage ab. Die Kinderzulagen wurden einmal als Lohnzulage für Erwerbstätige geschaffen. Das war die ursprüngliche Idee, und es ist natürlich geradezu absurd, wenn nun Selbstständigerwerbende dazu verpflichtet werden, von ihrem Einkommen Abgaben zu leisten, damit sie dann das eigene Geld direkt über Zulagen für Kinder wieder zurückbekommen. Meines Erachtens hat man bereits mit dem Einbezug der Bauern und der Erwerbslosen einen Schritt gemacht, der sehr fragwürdig ist, und letztlich ist diese Vorlage bei näherer Betrachtung ein genereller Ausbau der ersten Säule. Die Kinderzulagen waren nie als erste Säule, als Sozialleistung, sondern, wie gesagt, als Lohnzulage gedacht.
Ich habe an sich nichts gegen den Grundsatz "Ein Kind, eine Zulage", aber dann ist diese Finanzierung, wie sie hier steht, völlig daneben. Es kann doch nicht sein, dass diese gesellschaftliche Aufgabe letztlich vor allem von den Betrieben finanziert wird und ein wesentlicher Teil der Gesellschaft keine Beiträge für die Kinder leistet. Das ist meines Erachtens eine Fehlkonstruktion. Von der sozialpolitischen Sicht möchte ich gar nicht sprechen; hier ist die Ausschüttung noch dümmer. Da bekommt der Hauptaktionär einer grossen Firma mit Milliardenerträgen im Kanton Zürich pro Kind und Monat 200 Franken. Das zeigt, wie verfehlt diese ganze Einrichtung wird, wenn man "Ein Kind, eine Zulage" sagt. Ich glaube, wenn man das will, drängt sich eine Neuordnung auf. Dagegen habe ich persönlich nichts. Wir haben ja auch bereits in der ersten Lesung beantragt, dass die Finanzierung zu ändern sei, dass sie paritätisch anzusiedeln wäre. Man hat das von Ihrer Seite, mit der Mehrheit des Rates, abgelehnt; eine Neuordnung wollen Sie nicht. Damit, meine ich, sollte man auch auf diese Vorlage verzichten.
Ich bitte Sie, dem Ständerat und der Minderheit zuzustimmen.

Fehr Jacqueline (S, ZH): Die Katze lässt das Mausen nicht. Herr Scherer liess es sich nicht nehmen, den Antrag hierzu selber zu stellen. Sie wissen, was jetzt kommt, Herr Scherer. Ich kann es Ihnen leider nicht ersparen, dass ich auch hier im Saal noch einmal Klartext spreche. Ich bin Demokratin genug, um zu wissen, dass man auch gegen diese Vorlage sein kann. Was ich aber je länger, desto weniger ertrage und verstehe, ist, dass die Minderheit gegen diese Vorlage von einem Bauern angeführt wird. Für mich grenzt es geradezu an politische Geschmacklosigkeit, wenn die Bauern hier an vorderster Front gegen Kinderzulagen für Selbstständigerwerbende antreten - die Bauern, die seit 1958 ein Gesetz für Kinderzulagen haben, die im Laufe der Jahre immer angepasst, immer erhöht worden sind, zu Zeiten, in denen normale Angestellte keine oder tiefere Kinderzulagen hatten.
Sie dürfen mich nicht falsch verstehen. Ich mag den Bauern die Kinderzulagen sehr wohl gönnen. Im Jahre 2008 wurde sogar die Einkommensgrenze aufgehoben, sodass heute auch sehr gut verdienende Bauern Kinderzulagen erhalten, vom Staat finanziert, wohlverstanden, mit unseren Steuern finanziert. Ich wäre die Erste, die sich auch für Kinderzulagen für Bauern einsetzen würde, genauso, wie ich mich für Kinderzulagen für die Coiffeuse, für die Physiotherapeutin und für den Landschaftsgärtner einsetze. Es ist nicht einsehbar, warum eine Gruppe Selbstständigerwerbender, nämlich die Bauern, Kinderzulagen erhalten sollen, während die anderen keine erhalten sollen. Ich bitte Sie deshalb, wieder auf diese Vorlage einzutreten und gegenüber dem Ständerat klarzumachen, dass hier Gerechtigkeit geschaffen werden muss, Gerechtigkeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen.
Zwei Worte zu den Einwänden: Frau Kleiner hat gesagt, die Vorlage sei unföderalistisch. Das ist sie nicht, sie gibt nämlich den Kantonen genau jenen Spielraum, den sie nötig haben: Sie gibt den Kantonen die Möglichkeit, selber darüber zu befinden, ob diese Kinderzulagen mit oder ohne Einkommensgrenze eingeführt werden sollen, damit die Effekte, wie sie Herr Bortoluzzi geschildert hat, eben nicht eintreten, damit nicht jemand mehr bezahlen muss, als er ausbezahlt bekommt.
Ein zweites Argument ist noch nicht erwähnt worden: Sehr bald nach der Einführung der Kinderzulagen hat man festgestellt, dass man mit dem Gesetz, wie es jetzt besteht, Missbrauch betreiben kann, indem man nämlich Familienangehörige zu einem ganz kleinen Pensum anstellt, worauf man dann die vollen Kinderzulagen erhält, obwohl man kaum etwas in die Familienausgleichskasse einzahlt. Da ist eine saubere Lösung, wie sie diese Gesetzesänderung eben vorsieht, nach der Selbstständigerwerbende effektiv Kinderzulagen erhalten und sie auch mitfinanzieren, die viel bessere Lösung.
Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und dem Ständerat ein klares Signal zu geben.

Pfister Theophil (V, SG): Ja, Frau Kollegin Fehr, ich möchte Sie schon fragen, ob Sie eigentlich davon ausgehen, dass jeder im Rat hier nur seine persönlichen Interessen vertreten solle, oder ob es nicht auch politische Grundhaltungen gibt. Sie haben hierzu eine Aussage gemacht.

Fehr Jacqueline (S, ZH): Ich habe einfach grosse Mühe zu verstehen, wie jemand eine politische Grundhaltung haben kann, die heisst: Ich als Bauer bekomme eine Kinderzulage, der andere soll darauf verzichten.

Burkhalter Didier, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral, qui est aussi sensible aux arguments du fédéralisme, soutient toutefois la position de la majorité de votre commission. Le Conseil fédéral est favorable au principe "un enfant, une allocation" pour toutes les personnes actives, qu'elles soient salariées ou indépendantes, et c'est une position qu'il défend depuis plusieurs années - depuis 2005, en fait. Cela remonte au moment où avaient lieu les premières tentatives de discussion en la matière, et la position du Conseil fédéral n'a pas varié depuis. Celle-ci se fonde sur une série d'arguments. Je ne vais pas tous les reprendre à ce stade du
AB 2010 N 381 / BO 2010 N 381
débat; j'aimerais simplement évoquer brièvement trois de ces arguments.
Tout d'abord, parlons de l'évolution de la mobilité professionnelle. Actuellement, nous observons clairement un phénomène assez fréquent: les gens passent d'un statut de dépendant à un statut d'indépendant. Ce passage-là ne devrait pas être pénalisé. Pour de jeunes parents en particulier, un tel passage est souvent relativement risqué, il demande un certain courage; dès lors, ils ne devraient pas voir leurs allocations familiales purement et simplement supprimées.
Pour en rester au chapitre de la mobilité professionnelle, on peut aussi évoquer le fait que, dans des cantons qui actuellement ne connaissent pas les allocations familiales pour indépendants, celles-ci sont tout de même versées à un certain nombre de personnes qui exercent à la fois une activité indépendante et une activité salariée à temps partiel.
Cela m'amène au deuxième argument: il faut que le système permette la solidarité, à savoir, dans ce contexte précis, la solidarité entre les travailleurs indépendants. Cette solidarité doit s'exercer entre les indépendants qui ont des enfants et ceux qui n'en ont pas, entre les personnes bénéficiant de hauts revenus et celles qui en ont de bas, étant bien sûr entendu que les cantons gardent la compétence de limiter cette solidarité en plafonnant le niveau de revenus à partir duquel les cotisations s'appliquent.
Troisième et dernier argument que j'aimerais évoquer ici: l'harmonisation entre les cantons. On a parlé de fédéralisme: il faut quand même évoquer le fait qu'il n'est pas souhaitable que la situation soit incomparable quel que soit le lieu de domicile; il faut au contraire qu'elle soit comparable quel que soit le lieu de domicile. Actuellement, huit cantons connaissent déjà un système unique d'allocations dans lequel tous les indépendants ont droit aux allocations familiales.
C'est pourquoi le Conseil fédéral vous demande à nouveau de bien vouloir soutenir la position de la majorité de votre commission, soit d'entrer en matière, de manière à ce que le débat puisse avoir lieu au Conseil des Etats qui, peut-être cette fois-ci, entrera en matière.

Rossini Stéphane (S, VS), pour la commission: Que ce soit en commission ou dans ce conseil, la discussion autour de l'intégration des indépendants dans le "paquet" des bénéficiaires des allocations familiales a toujours fait l'objet d'intenses discussions. La position était en générale claire dans notre conseil; elle l'était moins au Conseil des Etats.
La majorité de votre commission, dans le cadre de cette discussion et dans l'esprit de l'harmonisation des allocations familiales - la loi sur les allocations familiales est entrée en vigueur en 2009 -, a dépassé la seule réflexion sur l'organisation structurelle, fédéraliste de la Suisse et l'application fédéraliste des allocations familiales. Elle a harmonisé cette législation pour dépasser les inégalités de traitement et de prestation qui existent entre les enfants de ce pays selon leur lieu de domicile.
Mais surtout, la majorité de la commission a essayé de dépasser les approches dogmatiques de la situation des indépendants. La situation des indépendants, comme vient de le rappeler Monsieur le conseiller fédéral Burkhalter, a beaucoup évolué ces dernières années. On ne parle pas simplement de l'avocat ou du médecin aisé, on parle ici de toute une série d'indépendants, de petits indépendants ou d'indépendants qui ont simultanément une petite activité salariée et pour lesquels je dirai qu'en ce qui concerne leur situation financière, le revenu n'est pas élevé. Cela pose un certain nombre de problèmes parce que la plupart des 75 000 enfants concernés par cette initiative parlementaire ne sont pas des enfants de familles aisées. Par conséquent, pour ces enfants-là, et surtout pour les parents de ces enfants, les allocations familiales sont importantes.
Aujourd'hui, il faut tenir compte de ce changement de situation, et aussi de la mobilité des personnes. Avec la nouvelle harmonisation des allocations familiales, on sait que lorsqu'un conjoint travaille dans un canton et l'autre dans un autre canton, lorsqu'un conjoint est salarié et l'autre est indépendant, lorsqu'un conjoint est salarié de l'indépendant, etc., on peut contourner assez aisément cette situation d'exclusion des allocations familiales des indépendants.
Par conséquent, il faut rester pragmatique sur ce dossier et admettre que celles et ceux qui s'opposent à l'entrée en matière, notamment Messieurs Bortoluzzi et Scherer, s'opposent aussi à toutes les discussions de politique familiale menées au niveau de la Confédération. C'est une opposition aux crèches; c'est une opposition à l'harmonisation des allocations familiales; c'est une opposition à toutes les mesures qui relèvent de ce domaine; et, par conséquent, on est parfois assez éloigné de la réalité vécue par les enfants concernés par cette proposition.
Je vous invite donc à suivre la commission qui, par 15 voix contre 11, propose l'entrée en matière et confirme ainsi sa position initiale.

Wehrli Reto (CEg, SZ), für die Kommission: Sie sehen die Fahne, und Sie sehen darauf praktisch nichts, dabei geht es um alles: Nachdem wir die diversen kleineren Minderheitsanträge bereinigt haben, geht es jetzt nur noch um Eintreten oder Nichteintreten. Wir haben die Vorlage bereits am 10. Dezember 2009 beraten. Der Ständerat hat im Gegensatz zu unserem Rat Nichteintreten beschlossen. Ihre vorberatende Kommission hat letzte Woche mit 15 zu 11 Stimmen Festhalten und damit Eintreten beschlossen.
Ganz kurz noch zum Hintergrund, nachdem wir das Geschäft wie gesagt bereits zum zweiten Mal abhandeln: In der Volksabstimmung vom 26. November 2006 wurde dem neuen Bundesgesetz über die Familienzulagen mit einem sehr wuchtigen Mehr - über zwei Drittel der Stimmen - zugestimmt. Wir haben ein Rahmengesetz geschaffen. Dieses Rahmengesetz bildet die wichtigste finanzielle Grundlage unserer schweizerischen Familienpolitik; es gibt pekuniär gesehen nichts Wichtigeres. Die Inhalte sind im Wesentlichen: die Festlegung von Minimalzulagen, die Abschaffung von Teilzulagen, die Ausrichtung von Familienzulagen durch die Kantone auch an Nichterwerbstätige und die Unterstellung der Arbeitgeber. Das neue Gesetz ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft.
Bereits am 6. Dezember 2006 hat unser damaliger Nationalratskollege Hugo Fasel eine parlamentarische Initiative eingereicht. Der Titel ist Programm: "Ein Kind, eine Zulage". Was sich versicherungstechnisch mit Annahme dieser Vorlage ändern würde, ist, dass neu auch für Kinder von Selbstständigerwerbenden Familienzulagen ausgerichtet würden. Entsprechend würden nicht nur die Arbeitgeber und die Nichterwerbstätigen, sondern auch die Selbstständigerwerbenden in die Familienzulagenordnungen eingebunden. Wie Sie wissen, können die Kantone heute Familienzulagen für Selbstständigerwerbende in irgendwelchen Formen ausgestalten. Dreizehn Kantone haben davon Gebrauch gemacht, wobei eben Anspruchsvoraussetzungen, Finanzierungsformen und auch die Abgrenzungen sehr unterschiedlich, nicht einheitlich ausgestaltet sind.
Die zusätzlichen finanziellen Auswirkungen einer solchen Annahme sind überschaubar. Es würden zulasten der Selbstständigerwerbenden 167 Millionen Franken jährlich neu aufgewendet bzw. eben umverteilt zu solchen mit Kindern. Das entspricht etwa 3 Prozent dieses Versicherungszweiges.
Auch der Hort der politischen Vernunft der Schweiz, der Bundesrat, hat sich der Mehrheit der Kommission angeschlossen und findet, man solle diesen Grundsatz jetzt verwirklichen.
Die Argumente sind Ihnen nach mehrmaliger Behandlung des Geschäftes bekannt. Ich mache Ihnen noch einmal beliebt, sich der Mehrheit der Kommission anzuschliessen, an unserem Beschluss festzuhalten und hier für Eintreten zu votieren.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 06.476/3759)
Für den Antrag der Mehrheit ... 97 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 87 Stimmen
AB 2010 N 382 / BO 2010 N 382

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