Fehr Jacqueline (S, ZH):
Die Katze lässt das Mausen nicht. Herr Scherer liess es sich nicht nehmen, den Antrag hierzu selber zu stellen. Sie wissen, was jetzt kommt, Herr Scherer. Ich kann es Ihnen leider nicht ersparen, dass ich auch hier im Saal noch einmal Klartext spreche. Ich bin Demokratin genug, um zu wissen, dass man auch gegen diese Vorlage sein kann. Was ich aber je länger, desto weniger ertrage und verstehe, ist, dass die Minderheit gegen diese Vorlage von einem Bauern angeführt wird. Für mich grenzt es geradezu an politische Geschmacklosigkeit, wenn die Bauern hier an vorderster Front gegen Kinderzulagen für Selbstständigerwerbende antreten - die Bauern, die seit 1958 ein Gesetz für Kinderzulagen haben, die im Laufe der Jahre immer angepasst, immer erhöht worden sind, zu Zeiten, in denen normale Angestellte keine oder tiefere Kinderzulagen hatten.
Sie dürfen mich nicht falsch verstehen. Ich mag den Bauern die Kinderzulagen sehr wohl gönnen. Im Jahre 2008 wurde sogar die Einkommensgrenze aufgehoben, sodass heute auch sehr gut verdienende Bauern Kinderzulagen erhalten, vom Staat finanziert, wohlverstanden, mit unseren Steuern finanziert. Ich wäre die Erste, die sich auch für Kinderzulagen für Bauern einsetzen würde, genauso, wie ich mich für Kinderzulagen für die Coiffeuse, für die Physiotherapeutin und für den Landschaftsgärtner einsetze. Es ist nicht einsehbar, warum eine Gruppe Selbstständigerwerbender, nämlich die Bauern, Kinderzulagen erhalten sollen, während die anderen keine erhalten sollen. Ich bitte Sie deshalb, wieder auf diese Vorlage einzutreten und gegenüber dem Ständerat klarzumachen, dass hier Gerechtigkeit geschaffen werden muss, Gerechtigkeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen.
Zwei Worte zu den Einwänden: Frau Kleiner hat gesagt, die Vorlage sei unföderalistisch. Das ist sie nicht, sie gibt nämlich den Kantonen genau jenen Spielraum, den sie nötig haben: Sie gibt den Kantonen die Möglichkeit, selber darüber zu befinden, ob diese Kinderzulagen mit oder ohne Einkommensgrenze eingeführt werden sollen, damit die Effekte, wie sie Herr Bortoluzzi geschildert hat, eben nicht eintreten, damit nicht jemand mehr bezahlen muss, als er ausbezahlt bekommt.
Ein zweites Argument ist noch nicht erwähnt worden: Sehr bald nach der Einführung der Kinderzulagen hat man festgestellt, dass man mit dem Gesetz, wie es jetzt besteht, Missbrauch betreiben kann, indem man nämlich Familienangehörige zu einem ganz kleinen Pensum anstellt, worauf man dann die vollen Kinderzulagen erhält, obwohl man kaum etwas in die Familienausgleichskasse einzahlt. Da ist eine saubere Lösung, wie sie diese Gesetzesänderung eben vorsieht, nach der Selbstständigerwerbende effektiv Kinderzulagen erhalten und sie auch mitfinanzieren, die viel bessere Lösung.
Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und dem Ständerat ein klares Signal zu geben.