Humbel Ruth (CEg, AG), für die Kommission:
Beide parlamentarischen Initiativen Reimann Lukas stehen unter dem Titel "Stärkung der Demokratie". Die Initiative 09.443 verlangt die Einführung eines ausserordentlichen fakultativen Referendums, wonach eine qualifizierte Minderheit der Bundesversammlung verlangen kann, dass ein nicht dem fakultativen Referendum unterstehender Erlass oder Beschluss dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Die Initiative 09.444 verlangt die Einführung eines Ratsreferendums, wonach eine qualifizierte Minderheit der Bundesversammlung verlangen kann, dass ein dem fakultativen Referendum unterstehender Erlass der Volksabstimmung zu unterstellen ist.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 15. Oktober 2009 beide parlamentarischen Initiativen vorgeprüft und beantragt, den Initiativen keine Folge zu geben. Die Initiative 09.443, "Stärkung der Demokratie. Einführung eines ausserordentlichen fakultativen Referendums", wurde mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt, die Initiative 09.444, "Stärkung der Demokratie. Einführung eines Ratsreferendums", mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Bei beiden Initiativen folgt eine Kommissionsminderheit der Argumentation des Initianten und sieht in einem Ausbau des Referendumsrechtes eine Stärkung der Volksrechte wie auch der Verhandlungsfreiheit des Parlamentes. Wenn die Bundesversammlung feststellt, dass sie einen Beschluss von besonderer Tragweite zu fassen hat, dann sollte sie die Möglichkeit haben, diesen dem Referendum zu unterstellen. Mit dem Instrument des Ratsreferendums könnte die Bundesversammlung ohne Zeitverlust eine Gesetzesvorlage dem Souverän unterbreiten, wenn ohnehin das Referendum drohe. Beide Instrumente hätten sich auf kantonaler Ebene bewährt.
Die Kommissionsmehrheit hingegen ist der Meinung, dass es Instrumente gibt, welche auf Bundesebene ungeeignet sind, auch wenn sie sich auf kantonaler Ebene bewähren. Was auf kantonaler Ebene gut ist, kann auf Bundesebene negative Auswirkungen haben; z. B. kann ein über das heutige System hinausgehender Demokratisierungsgrad unser politisches System handlungsunfähig machen.
Mit dem Ratsreferendum schlägt der Initiant einen Ausbau der Referendumsrechte in dem Sinne vor, dass neu ein Teil des Parlamentes, eine qualifizierte Minderheit, darüber soll entscheiden können, ob ein Erlass oder Beschluss Gegenstand einer Unterschriftensammlung wird oder direkt der Volksabstimmung unterstellt wird. Dies widerspricht dem bisherigen System der Ausgestaltung der Volksrechte in der |
AB 2010 N 397 / BO 2010 N 397
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Schweiz. Danach liegt es nicht im Ermessen einer Behörde oder eines Teils einer Behörde, ob ein konkreter Gegenstand dem Referendum unterstellt wird, sondern in Verfassung und Gesetz ist klar festgehalten, welche Beschlüsse dem Referendum unterstehen. Untersteht ein Erlass dem fakultativen Referendum, dann ist es das Volk bzw. sind es 50 000 Stimmberechtigte, welche entscheiden, ob eine Volksabstimmung stattfinden soll. Dahinter steht ein nichtplebiszitäres Verständnis der Volksrechte, wonach diese Rechte nicht von Behörden - auch nicht im Einzelfall von einer Minderheit derselben - gewährt werden, sondern dem Volk zustehen. "Aus dem Volk an das Volk", so hat Professor Giacometti den traditionellen Grundsatz formuliert, welcher das System der direkten Demokratie der Schweiz prägt. Wenn eine Parlamentsminderheit die Möglichkeit hat, Beschlüsse des Parlamentes dem Referendum zu unterstellen oder eine Volksabstimmung auszulösen, dann schadet dies dem parlamentarischen Entscheidungsprozess. Einzelne Gruppierungen könnten ihr Interesse daran verlieren, auf einen parlamentarischen Kompromiss hinzuarbeiten. Für sie wäre es vielleicht interessanter, das Volk anzurufen, damit sie eine öffentliche Plattform für ihre Anliegen finden würden.
Was den Vorschlag zur Einführung eines ausserordentlichen fakultativen Referendums betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass neben den erwähnten Doppelbesteuerungsabkommen vor allem Ausgabenbeschlüsse Kandidaten für ein solches Referendum wären. Die Problematik der Einführung eines Finanzreferendums auf Bundesebene wurde erst kürzlich in einem Bericht der Staatspolitischen Kommission aufgezeigt. Die Kommission lehnt es deshalb ab, jetzt quasi durch die Hintertüre ein Finanzreferendum einzuführen.
Die Kommissionsmehrheit sieht in beiden Initiativen nicht eine Stärkung der Demokratie, der Volksrechte, wie es die Titel versprechen, sondern eine Änderung des bestehenden Gleichgewichts zwischen Volk und Parlament, eine Stärkung von Minderheiten gegenüber Mehrheiten. In unserem bewährten demokratischen System, das auf Mehrheitsbeschlüssen basiert, wäre es heikel, wenn Mehrheiten von Minderheiten majorisiert würden. Zudem würde das Parlament mit beiden Initiativen geschwächt, denn auch das Parlament ist Teil unserer direkten Demokratie: Das Parlament ist vom Volk gewählt und nimmt die unterschiedlichen Interessen des Volkes wahr.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, beiden Initiativen keine Folge zu geben.