Nationalrat - Frühjahrssession 2010 - Elfte Sitzung - 15.03.10-14h30
Conseil national - Session de printemps 2010 - Onzième séance - 15.03.10-14h30

09.443
Parlamentarische Initiative
Reimann Lukas.
Stärkung der Demokratie.
Einführung
eines ausserordentlichen
fakultativen Referendums
Initiative parlementaire
Reimann Lukas.
Extension des instruments
démocratiques. Institution
d'un droit de référendum facultatif
extraordinaire
Vorprüfung - Examen préalable
Einreichungsdatum 08.06.09
Date de dépôt 08.06.09
Bericht SPK-NR 06.11.09
Rapport CIP-CN 06.11.09
Nationalrat/Conseil national 15.03.10 (Vorprüfung - Examen préalable)
09.444
Parlamentarische Initiative
Reimann Lukas.
Stärkung der Demokratie.
Einführung
eines Ratsreferendums
Initiative parlementaire
Reimann Lukas.
Extension des instruments
démocratiques. Institution d'un droit
de référendum parlementaire
Vorprüfung - Examen préalable
Einreichungsdatum 08.06.09
Date de dépôt 08.06.09
Bericht SPK-NR 06.11.09
Rapport CIP-CN 06.11.09
Nationalrat/Conseil national 15.03.10 (Vorprüfung - Examen préalable)

09.443

Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit
(Wobmann, Bugnon, Geissbühler, Hodgers, Perrin, Reimann Lukas, Schibli, Zisyadis)
Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité
(Wobmann, Bugnon, Geissbühler, Hodgers, Perrin, Reimann Lukas, Schibli, Zisyadis)
Donner suite à l'initiative


09.444

Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit
(Wobmann, Bugnon, Geissbühler, Perrin, Reimann Lukas, Schibli)
Der Initiative Folge geben
AB 2010 N 396 / BO 2010 N 396
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité
(Wobmann, Bugnon, Geissbühler, Perrin, Reimann Lukas, Schibli)
Donner suite à l'initiative

Reimann Lukas (V, SG): Die Behandlung dieser parlamentarischen Initiativen könnte zu keinem besseren Zeitpunkt kommen als direkt nach einem Vorstoss zum Thema der Doppelbesteuerungsabkommen. Genau bei diesen Doppelbesteuerungsabkommen gab es anfänglich eine Riesendiskussion, ob sie dem Referendum unterstehen oder nicht, ob nur ein Abkommen dem Referendum untersteht und die anderen nicht. Da stellte sich die Frage, wo das Volk mitbestimmen darf und wo nicht.
Genau hier schlägt die eine parlamentarische Initiative eine Lösung vor. Sie schlägt nämlich die Einführung eines ausserordentlichen fakultativen Referendums vor und möchte so die Volksrechte stärken. Eine qualifizierte Minderheit, zum Beispiel ein Drittel eines der eidgenössischen Räte - die Zahl kann natürlich auch anders aussehen -, soll verlangen können, dass ein nicht dem fakultativen Referendum unterstehender Erlass oder Beschluss dem fakultativen Referendum unterstellt wird.
Wir haben heute verschiedene Parlamentsbeschlüsse von zentraler Bedeutung, die nicht dem fakultativen Referendum unterstehen. Das sind Beschlüsse im Bereich Finanzen, Aussenpolitik und auch in anderen Bereichen. Für die Bevölkerung gibt es keine Möglichkeit, sich gegen solche Parlamentsbeschlüsse zu wehren. Das führt zu Politikverdrossenheit und Frust. Die Bürger sollen über wichtige Fragen selbst entscheiden können, wenn sie dies wünschen. Das ist echte direkte Demokratie. Das ermöglicht einen Dialog zwischen Politik und Bevölkerung. Hier soll die Handlungsfähigkeit des Parlamentes gestärkt werden. In Fragen von besonders grosser Tragweite oder in besonders umstrittenen Fällen soll eine Minderheit des Parlamentes die Möglichkeit haben, eine Vorlage dem Referendum zu unterstellen. Das stärkt den Entscheidungsprozess, die Akzeptanz der Parlamentsbeschlüsse und das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik.
Der Kanton Bern kennt zum Beispiel dieses Mittel auch. Das ausserordentliche fakultative Referendum ist dort in der Verfassung vorgesehen als Mittel zur Stärkung der Volksrechte, der Demokratie und der Handlungsfähigkeit des Parlamentes.
Die zweite parlamentarische Initiative möchte die Einführung eines Ratsreferendums, d. h., dass das Parlament die Möglichkeit hat, ein sogenanntes Ratsreferendum zu beschliessen. Eine qualifizierte Minderheit soll verlangen können, dass ein dem fakultativen Referendum unterstellter Erlass der Volksabstimmung zu unterstellen ist. Ein solches Ratsreferendum, mit welchem eine Minderheit des Parlamentes einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Erlass der Volksabstimmung unterstellen kann, stärkt die direkte Demokratie und stärkt vor allem die Volksrechte. Dieses Behördenreferendum erweitert den Spielraum des Parlamentes und ermöglicht so eine stärkere Mitsprache der Bevölkerung in bedeutenden Fragen. Die Handlungsfähigkeit des Parlamentes wird erweitert. Ein Parlament kann seine Beschlüsse, denen das ordentliche fakultative Referendum mit grosser Wahrscheinlichkeit droht, ohne Zeitverzögerung dem Souverän direkt zur Abstimmung vorlegen.
In den meisten Kantonen ist dieses Ratsreferendum bekannt und auch ein Erfolg. Die Befürchtung, dass es missbraucht würde, erhärtet sich nicht. In den meisten Kantonen wird es nur dann angewendet, wenn die Fragen wirklich umstritten und von grosser Bedeutung sind. Wenn dieses Ratsreferendum käme, würden auch die Gemeinden, der Bund und allfällige Referendumskomitees von administrativem und finanziellem Aufwand entlastet. So fiele der Aufwand für die Unterschriftensammlung und auch für die Beglaubigung der Unterschriften weg; man könnte darauf verzichten.
Wenn jetzt argumentiert wird, diese Initiativen seien systemwidrig, so ist das komplett falsch. Diese Initiativen stärken die direkte Demokratie, sie stärken die Mitspracherechte der Bevölkerung. Man kann eigentlich nur dagegen sein, wenn man nicht will, dass die Bevölkerung über alle Sachen mitreden kann.
Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu beiden Initiativen.

Wobmann Walter (V, SO): Ich beantrage Ihnen, beiden Initiativen Folge zu geben, und zwar aus folgenden Gründen: Zu wichtigen Vorlagen, welche hier im Parlament beschlossen werden, kann das Volk nichts sagen. So macht der Vorschlag Sinn, dass ein Drittel des Parlamentes einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Erlass dem Volk zur Abstimmung vorlegen kann. Das stärkt die Mitsprache der Bevölkerung, aber auch das Parlament. Beschlüsse können so auch ohne Zeitverzögerung dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden, denn das Sammeln von Unterschriften - für ein Referendum sind es 50 000 - braucht bekanntlich Zeit und ist mit sehr grossem Aufwand verbunden. In mehreren Kantonen haben sich das Ratsreferendum und das ausserordentliche fakultative Referendum schon seit Jahren bestens bewährt. Es sind auch keine Missbräuche bekannt, wie das häufig befürchtet wird. Insgesamt bewirken beide parlamentarischen Initiativen eine Stärkung der Volksrechte und einen grösseren Spielraum des Parlamentes.
Ich bitte Sie, beiden Initiativen Folge zu geben.

Humbel Ruth (CEg, AG), für die Kommission: Beide parlamentarischen Initiativen Reimann Lukas stehen unter dem Titel "Stärkung der Demokratie". Die Initiative 09.443 verlangt die Einführung eines ausserordentlichen fakultativen Referendums, wonach eine qualifizierte Minderheit der Bundesversammlung verlangen kann, dass ein nicht dem fakultativen Referendum unterstehender Erlass oder Beschluss dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Die Initiative 09.444 verlangt die Einführung eines Ratsreferendums, wonach eine qualifizierte Minderheit der Bundesversammlung verlangen kann, dass ein dem fakultativen Referendum unterstehender Erlass der Volksabstimmung zu unterstellen ist.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 15. Oktober 2009 beide parlamentarischen Initiativen vorgeprüft und beantragt, den Initiativen keine Folge zu geben. Die Initiative 09.443, "Stärkung der Demokratie. Einführung eines ausserordentlichen fakultativen Referendums", wurde mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt, die Initiative 09.444, "Stärkung der Demokratie. Einführung eines Ratsreferendums", mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Bei beiden Initiativen folgt eine Kommissionsminderheit der Argumentation des Initianten und sieht in einem Ausbau des Referendumsrechtes eine Stärkung der Volksrechte wie auch der Verhandlungsfreiheit des Parlamentes. Wenn die Bundesversammlung feststellt, dass sie einen Beschluss von besonderer Tragweite zu fassen hat, dann sollte sie die Möglichkeit haben, diesen dem Referendum zu unterstellen. Mit dem Instrument des Ratsreferendums könnte die Bundesversammlung ohne Zeitverlust eine Gesetzesvorlage dem Souverän unterbreiten, wenn ohnehin das Referendum drohe. Beide Instrumente hätten sich auf kantonaler Ebene bewährt.
Die Kommissionsmehrheit hingegen ist der Meinung, dass es Instrumente gibt, welche auf Bundesebene ungeeignet sind, auch wenn sie sich auf kantonaler Ebene bewähren. Was auf kantonaler Ebene gut ist, kann auf Bundesebene negative Auswirkungen haben; z. B. kann ein über das heutige System hinausgehender Demokratisierungsgrad unser politisches System handlungsunfähig machen.
Mit dem Ratsreferendum schlägt der Initiant einen Ausbau der Referendumsrechte in dem Sinne vor, dass neu ein Teil des Parlamentes, eine qualifizierte Minderheit, darüber soll entscheiden können, ob ein Erlass oder Beschluss Gegenstand einer Unterschriftensammlung wird oder direkt der Volksabstimmung unterstellt wird. Dies widerspricht dem bisherigen System der Ausgestaltung der Volksrechte in der
AB 2010 N 397 / BO 2010 N 397
Schweiz. Danach liegt es nicht im Ermessen einer Behörde oder eines Teils einer Behörde, ob ein konkreter Gegenstand dem Referendum unterstellt wird, sondern in Verfassung und Gesetz ist klar festgehalten, welche Beschlüsse dem Referendum unterstehen. Untersteht ein Erlass dem fakultativen Referendum, dann ist es das Volk bzw. sind es 50 000 Stimmberechtigte, welche entscheiden, ob eine Volksabstimmung stattfinden soll. Dahinter steht ein nichtplebiszitäres Verständnis der Volksrechte, wonach diese Rechte nicht von Behörden - auch nicht im Einzelfall von einer Minderheit derselben - gewährt werden, sondern dem Volk zustehen. "Aus dem Volk an das Volk", so hat Professor Giacometti den traditionellen Grundsatz formuliert, welcher das System der direkten Demokratie der Schweiz prägt. Wenn eine Parlamentsminderheit die Möglichkeit hat, Beschlüsse des Parlamentes dem Referendum zu unterstellen oder eine Volksabstimmung auszulösen, dann schadet dies dem parlamentarischen Entscheidungsprozess. Einzelne Gruppierungen könnten ihr Interesse daran verlieren, auf einen parlamentarischen Kompromiss hinzuarbeiten. Für sie wäre es vielleicht interessanter, das Volk anzurufen, damit sie eine öffentliche Plattform für ihre Anliegen finden würden.
Was den Vorschlag zur Einführung eines ausserordentlichen fakultativen Referendums betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass neben den erwähnten Doppelbesteuerungsabkommen vor allem Ausgabenbeschlüsse Kandidaten für ein solches Referendum wären. Die Problematik der Einführung eines Finanzreferendums auf Bundesebene wurde erst kürzlich in einem Bericht der Staatspolitischen Kommission aufgezeigt. Die Kommission lehnt es deshalb ab, jetzt quasi durch die Hintertüre ein Finanzreferendum einzuführen.
Die Kommissionsmehrheit sieht in beiden Initiativen nicht eine Stärkung der Demokratie, der Volksrechte, wie es die Titel versprechen, sondern eine Änderung des bestehenden Gleichgewichts zwischen Volk und Parlament, eine Stärkung von Minderheiten gegenüber Mehrheiten. In unserem bewährten demokratischen System, das auf Mehrheitsbeschlüssen basiert, wäre es heikel, wenn Mehrheiten von Minderheiten majorisiert würden. Zudem würde das Parlament mit beiden Initiativen geschwächt, denn auch das Parlament ist Teil unserer direkten Demokratie: Das Parlament ist vom Volk gewählt und nimmt die unterschiedlichen Interessen des Volkes wahr.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, beiden Initiativen keine Folge zu geben.

Hiltpold Hugues (RL, GE), pour la commission: Les deux initiatives parlementaires Reimann Lukas visent à étendre les droits démocratiques en proposant deux nouveaux types de référendum.
Le premier référendum, proposé par l'initiative parlementaire 09.443, est un référendum facultatif extraordinaire qui permettrait à une minorité qualifiée de l'Assemblée fédérale de demander qu'un projet d'acte ou d'arrêté ne pouvant pas faire l'objet d'un référendum soit sujet au référendum facultatif. Le second référendum, proposé par l'initiative parlementaire 09.444, est un droit de référendum parlementaire qui permettrait à une minorité qualifiée de demander qu'un projet d'acte pouvant faire l'objet d'un référendum soit soumis au vote populaire.
Ces initiatives parlementaires prévoient d'étendre l'usage du référendum en permettant à l'avenir à une partie du Parlement de décider si un projet d'acte ou d'arrêté peut faire l'objet d'une récolte de signatures ou d'une votation populaire. Ce nouvel outil entrerait en contradiction avec l'organisation des droits populaires en Suisse. La question de savoir si un objet donné est soumis au référendum n'est pas laissée à la libre appréciation d'une autorité, mais est définie d'une manière claire dans la Constitution fédérale et dans la législation. Ainsi, si un acte est sujet au référendum facultatif, c'est au souverain, plus particulièrement à 50 000 personnes, de décider s'il convient de soumettre l'objet au vote populaire. Cette procédure correspond à une vision plébiscitaire des droits populaires selon laquelle ces droits appartiennent au peuple et ne lui sont pas octroyés au cas par cas par l'autorité.
La majorité de la commission est par conséquent d'avis qu'il ne convient pas d'étendre l'usage du référendum. En revanche, une minorité de la commission pense qu'au contraire une extension du droit de référendum représenterait tout à la fois un renforcement des droits populaires et un élargissement de la marge de manoeuvre du Parlement.
Ce sont toutes ces raisons qui ont poussé, le 15 octobre dernier, la Commission des institutions politiques, à proposer de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire 09.443, par 12 voix contre 9 et 2 abstentions, et à l'initiative parlementaire 09.444, par 16 voix contre 7 et 1 abstention.
Je vous remercie de votre attention, certes toute relative!

09.443

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.443/3768)
Für Folgegeben ... 57 Stimmen
Dagegen ... 115 Stimmen

09.444

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.444/3769)
Für Folgegeben ... 57 Stimmen
Dagegen ... 117 Stimmen



Schluss der Sitzung um 19.00 Uhr
La séance est levée à 19 h 00
AB 2010 N 398 / BO 2010 N 398




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