Fluri Kurt (RL, SO), für die Kommission:
Die Kommission hat mit 11 zu 11 Stimmen und mit dem Stichentscheid des Präsidenten entschieden, Ihnen zu empfehlen, dieser Initiative in der ersten Phase keine Folge zu geben. Diese Mehrheit ist natürlich sehr schwach; das ist so. Bei der heutigen Besetzung des Präsidiums dieser Kommission wären wir vermutlich in der Minderheit. Das zeigt, dass das Thema brisant ist. Auch die Zusammensetzung der Minderheit zeigt, dass das Thema, das hier diskutiert wird, aktuell ist. Wir sind uns in der Kommission einig darüber, dass es sinnvoll ist, wenn in den Kommissionen Fachwissen vertreten ist, dass es aber problematisch ist, wenn in einzelnen Kommissionen eine Zusammenballung von einzelnen Interessen - nicht von verschiedenen Interessen - zu beobachten ist.
Die Frage, die die Mehrheit und die Minderheit trennt, ist die Frage nach einer möglichen Lösung. Die Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass dieses Problem mit einer Ergänzung des Parlamentsgesetzes lösbar wäre. Sie beantragt nämlich, dass die Ratsbüros - gestützt auf das Register der Interessenbindungen - darauf achten sollen, dass nicht zu viele Ratsmitglieder mit gleicher relevanter Interessenbindung in der gleichen Kommission Einsitz nehmen, relevant im Hinblick auf das Thema der Kommission. Da beginnen die Schwierigkeiten, deren sich der Initiant auch bewusst ist. Er ist aber der Meinung, in der zweiten Phase liessen sich diese lösen.
Die Mehrheit ist der Meinung, die Probleme liessen sich nicht lösen. Gemeint ist der Konflikt zwischen einer möglichst allgemeinen Lösung, die Einzelfälle zulässt, und einer detaillierten Lösung. Wir von der Mehrheit sind der Meinung, dass eine allgemeine Formulierung eine permanente Diskussion über die Kommissionsmitgliedschaft in Gang setzen würde, eine permanente Diskussion über die Frage, ob einzelne Mitglieder in der Kommission Einsitz nehmen dürfen oder nicht.
Als Kontrapunkt bietet sich eine detaillierte Lösung an; eine detaillierte Lösung bietet dann aber praktische Probleme. Sagen wir es einmal so: Sind sämtliche Offiziere oder Mitglieder der GSoA in der Sicherheitspolitischen Kommission Lobbyisten? Sind in der WAK die Bauern generell eine Lobby, oder muss man dort zwischen Weinbauern, Gemüsebauern, Milchbauern, Getreidebauern und was es alles noch gibt unterscheiden? Auch Schweinezüchter gibt es, richtig. Auf der anderen Seite sind auch die Konsumentinnen und Konsumenten möglicherweise eine Lobbyistengruppe. In der WAK sind es vielleicht auch die Unternehmer. Aber aus welcher Branche, exportorientiert, binnenmarktorientiert? Solche aus dem zweiten Sektor? Dienstleister? Sind es die Gewerkschafter? Welcher Provenienz?
Sind in der Kommission für Rechtsfragen zum Beispiel die Vermieter- oder die Mietervertreter Lobbyisten? Oder ist jemand bereits in seiner Eigenschaft als Vermieter oder als Mieter ein Lobbyist? Oder denken Sie nur an die Vielzahl der Juristinnen und Juristen. Die Tätigkeiten dieser Berufsgruppe decken ja bekanntlich das ganze Leben ab. Aber wie wollen Sie in einer Kommission die Grenze ziehen zwischen Unternehmensjuristen, im Zivilrecht tätigen Juristen, Strafrechtsjuristen, Verwaltungsjuristen, Steuerjuristen, Wirtschaftsjuristen usw.? Wo liegen die Grenzen? Das sind die praktischen Probleme, die die Mehrheit zum Schluss kommen liessen, eine detaillierte Regelung sei auch in der zweiten Phase nicht umsetzbar.
Es wäre auch vorstellbar, dass von verschiedenen Gruppierungen und Fraktionen je derartige Lobbyistinnen und Lobbyisten für eine Kommission nominiert würden. Aber wie entscheidet das Büro, wenn es nun vier, fünf, sechs Vorschläge gibt? Wie liesse sich das Problem der Vertretung in der Kommission lösen, wenn dieses Verbot im konkreten Fall umgangen würde? Angenommen, für ein bestimmtes Traktandum, für einen halben Tag kommt eine Vertretung eines Kommissionsmitglieds in die Kommission. Muss sich dann immer das Büro einschalten, oder entscheidet das Kommissionspräsidium, ob diese Vertretung die Verhandlungen dieser Kommission mitverfolgen darf oder nicht?
Ich fasse zusammen: Wir sind mehrheitlich - mehrheitlich heisst hier immer mit dem Stichentscheid des Präsidenten - der Meinung, das sei eine Gratwanderung und dieser Konflikt zwischen dem erwünschten Fachwissen und der unerwünschten Kumulation von Lobbyistinnen und Lobbyisten lasse sich nicht gesetzgeberisch lösen.
Die Minderheit - eigentlich die Hälfte der Kommission, aber ohne Präsident - schliesst sich dem Initianten an, der der Meinung ist, diese generellen Fragen liessen sich in der Detailberatung, also in der zweiten Phase, lösen. Die Schwierigkeiten seien auf dem Tisch, man dürfe nicht mit einer Anhäufung von Gegenargumenten eine Lösung bereits im Ansatz unterbinden. Das ist ein Standpunkt, den man vertreten kann, wenn man der Meinung ist, am Schluss resultiere dann eine umsetzbare, handhabbare Lösung. Die knappe Mehrheit ist nicht dieser Meinung.
Vorhin wurde meiner Kollegin die Frage gestellt, welches denn ein Lösungsansatz sei. Wir sind der Meinung, dass das gesetzgeberisch kaum lösbar ist - das wurde auch schon bei anderen Initiativen dieser Art dokumentiert, zum |
AB 2010 N 432 / BO 2010 N 432
|
Beispiel bei den Krankenkassenvertretungen -; es ist vielmehr Sache der Parteien und der Fraktionen, bei der Bestellung der Kommissionen ihre politische Verantwortung wahrzunehmen. Wir sind auch der Meinung, dass sich die Lobbyisten und Lobbyistinnen aufgrund einer Kumulation in einer Kommission, die sich dann auch bei der Ratsberatung manifestiert, eben auch selbst diskreditieren können; das fällt auf, und die Glaubwürdigkeit leidet darunter. Das ist ein möglicher Ansatz, der mehr oder weniger befriedigen kann. Der Initiant ist zwar sicher nicht befriedigt; aber die knappe Mehrheit Ihrer Kommission sieht keinen anderen Lösungsansatz.
Deshalb ist sie zur Hälfte und angereichert mit dem Stichentscheid des Kommissionspräsidiums zum Schluss gekommen, dass dieser parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben werden sollte.