Humbel Ruth (CEg, AG), für die Kommission:
Die parlamentarische Initiative Hodgers verlangt eine Änderung des Parlamentsgesetzes, wonach die Stimmabgabe der Ratsmitglieder bei Bundesratswahlen öffentlich sein soll. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat diese Initiative an ihrer Sitzung vom 15. Januar 2010 vorgeprüft und mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, ihr keine Folge zu geben.
Die Kommissionsminderheit folgt der Argumentation des Initianten: Das Prinzip der Repräsentation verlange, dass die Gewählten den Wählenden gegenüber Rechenschaft über ihr Verhalten im Parlament ablegen. Dies gelte auch für Bundesratswahlen. Die Bürgerinnen und Bürger müssten alle vier Jahre einen Wahlentscheid fällen und wollten deshalb wissen, wen und was die Mitglieder des Parlamentes vertreten. Die heute praktizierte geheime Stimmabgabe führe immer wieder zu Überraschungen beim Wahlgeschehen, welche die Bürger und Bürgerinnen nicht nachvollziehen könnten. Diese Intransparenz führe dazu, dass gegen aussen der Eindruck entstehe, die Bundesratswahlen seien von undurchsichtigen Intrigen geprägt.
Die Kommissionsmehrheit hingegen ist der Ansicht, dass Sachabstimmungen von Wahlen zu unterscheiden sind. Bei Sachabstimmungen fällt das Parlamentsmitglied einen politischen Entscheid, den es vor seinen Wählerinnen und Wählern zu vertreten hat. Das Parlamentsmitglied ist zwar frei, bei jedem Sachentscheid die seiner Meinung nach richtige Position zu vertreten; gemäss dem Grundprinzip der Repräsentation muss diese Position für die Wählenden aber überprüfbar sein. Bei Bundesratswahlen jedoch stehen andere Gesichtspunkte im Vordergrund als die politische Übereinstimmung mit der zu wählenden Person. Im politischen System der Schweiz ist es gerade nicht so, dass die Parlamentsmitglieder nur Vertreter in die Regierung wählen, die ihrer Partei angehören, sondern sie wählen auch Vertreterinnen und Vertreter von Parteien, die ihnen fernliegen.
Dabei sind Gesichtspunkte wie die fachliche und persönliche Eignung der für das Bundesratsamt Kandidierenden wichtig. Es ist durchaus möglich, dass ein Ratsmitglied eine Person, die in vielen politischen Fragen mit ihm übereinstimmt, nicht in den Bundesrat wählen will, weil es diese Person als für den Bundesrat nicht geeignet beurteilt. Es kann von den Abgeordneten nicht verlangt werden, solche Überlegungen in der Öffentlichkeit auszubreiten, weil es sich dabei nicht um politische Positionsbezüge, sondern um persönliche Einschätzungen handelt.
Die Kommission ist deshalb der Ansicht, dass die Mitglieder der Bundesversammlung ihre individuelle Verantwortung bei Wahlen möglichst ungehindert und frei von Druckversuchen wahrnehmen können sollen. Wenn das Wahlverhalten öffentlich wird, steigt der Druck der Medien und der Lobbyisten und insbesondere der Druck der Parteien auf die einzelnen Parlamentsmitglieder. Der in den letzten Jahren bei Bundesratswahlen teilweise zu beobachtende Druck zur Fraktionsdisziplin ist vor dem Hintergrund des in Artikel 161 der Bundesverfassung enthaltenen Instruktionsverbots als äusserst problematisch zu bezeichnen. Diese Tendenz ist auf keinen Fall noch durch das Öffentlichmachen des Wahlverhaltens zu unterstützen.
Aus dem Dargelegten geht hervor, dass die Wahl von Regierungsmitgliedern durch das Parlament in der Schweiz nicht mit Wahlen in Parlamenten anderer Länder verglichen werden kann, wie es der Initiant tut. Wenn in einem System mit Regierungsmehrheit und Opposition, wie es viele europäische Länder kennen, die Parlamentsmehrheit die Mitglieder der Regierung aus ihren Reihen wählt, signalisiert das einzelne Parlamentsmitglied mit seinem Votum, ob es hinter der Regierung und deren Programm steht. Die Wahl der Regierung durch das Parlament ist somit primär ein sachpolitischer Stellungsbezug. Das ist in unserem System gerade nicht der Fall.
Zusammenfassend beantragt Ihnen die SPK mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.