Nationalrat - Sommersession 2010 - Erste Sitzung - 31.05.10-14h30
Conseil national - Session d'été 2010 - Première séance - 31.05.10-14h30

09.067
Für ein gesundes Klima.
Volksinitiative.
CO2-Gesetz. Revision
Pour un climat sain.
Initiative populaire.
Loi sur le CO2. Révision
Fortsetzung - Suite
Botschaft des Bundesrates 26.08.09 (BBl 2009 7433)
Message du Conseil fédéral 26.08.09 (FF 2009 6723)
Nationalrat/Conseil national 17.03.10 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 19.03.10 (Fortsetzung - Suite)
Bericht UREK-SR 26.04.10
Rapport CEATE-CE 26.04.10
Nationalrat/Conseil national 31.05.10 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 01.06.10 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 10.06.10 (Frist - Délai)
Ständerat/Conseil des Etats 07.03.11 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 08.03.11 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 08.03.11 (Fortsetzung - Suite)
Bericht UREK-NR 04.04.11
Rapport CEATE-CN 04.04.11

1. Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen
1. Loi fédérale sur la réduction des émissions de CO2

Antrag der Mehrheit
Eintreten

Antrag der Minderheit
(Leutenegger Filippo, Bigger, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Hiltpold, Killer, Müri, Parmelin, Rutschmann, Wasserfallen, Wobmann)
Nichteintreten

Antrag der Minderheit
(Killer, Bigger, Brunner, Müri, Parmelin, Rutschmann, Wobmann)
Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat
bis die Staatengemeinschaft ein rechtsgültiges, verbindliches Abkommen mit klar definierten CO2-Reduktions-Zielen beschlossen hat und der Bundesrat einen entsprechend angepassten Entwurf dem Parlament unterbreitet.

Proposition de la majorité
Entrer en matière
AB 2010 N 600 / BO 2010 N 600
Proposition de la minorité
(Leutenegger Filippo, Bigger, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Hiltpold, Killer, Müri, Parmelin, Rutschmann, Wasserfallen, Wobmann)
Ne pas entrer en matière

Proposition de la minorité
(Killer, Bigger, Brunner, Müri, Parmelin, Rutschmann, Wobmann)
Renvoyer le projet au Conseil fédéral
en attendant que la communauté internationale conclue un accord contraignant, valable en droit et définissant des objectifs clairs en matière de réduction des émissions de CO2 et que le Conseil fédéral soumette au Parlement un projet adapté en conséquence.

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Die Beratung dieser Vorlage wird gemäss Antrag der Kommission in Kategorie IIIb und für die Einzelanträge in Kategorie IV geführt. Es liegen rund siebzig Minderheitsanträge vor. Um die Debatte in einer Zeit von etwa dreizehn Stunden bewältigen zu können, wird die Diskussion blockweise durchgeführt, wobei jeweils bis zu siebzehn Minderheitsanträge zusammen beraten werden. Dies ist der Antrag der Kommission. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Übersicht, die Ihnen ausgeteilt wurde. Die Minderheitssprecher erhalten, wie es üblich ist, jeweils eine Redezeit von fünf Minuten. Minderheitssprecher, welche pro Block mehrere Minderheitsanträge vertreten, können mit einer gewissen Milde der Präsidentin rechnen, aber auch hier sind fünf Minuten die Leitlinie.
Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass wir, wenn wir das Programm einhalten wollen, heute bis und mit Artikel 22 beraten müssen und die Sitzung dafür voraussichtlich bis mindestens Mitternacht dauern wird - es sei denn, wir könnten die Effizienz der Voten noch ein bisschen erhöhen.
Wie Sie sehen werden, gibt es in dieser Vorlage viele Eventualanträge. Wir haben im Büro bereits im vergangenen Jahr einmal eine Diskussion über die Zulässigkeit von Eventualanträgen geführt. Eventualanträge sind im Gesetz so nicht vorgesehen, sie sind aber die Praxis, und es wird weiterhin die Praxis sein, dass echte Eventualanträge zugelassen werden. Es sind bei dieser Vorlage hingegen Eventualanträge eingereicht worden, die keine echten Eventualanträge sind. Beispielsweise wird beantragt, einen Absatz zu streichen, und wenn der Streichungsantrag nicht durchkommt, will man den Wortlaut des Absatzes noch verändern. Solche Anträge sind nicht als Eventualanträge anzusehen, sondern das sind normale Anträge. Gemäss Gesetz habe ich die Reihenfolge der Beratung so vorzusehen, dass über die kleinste Differenz am Anfang und über die grösste Differenz am Schluss abgestimmt wird; Streichungsanträge werden deshalb am Schluss beraten. Ich werde Ihnen jeweils vorschlagen, dass wir gesetzeskonform auf diese Weise abstimmen. Falls dann dazu im Rat eine andere Meinung bestehen sollte, kann per Ordnungsantrag eine andere Vorgehensweise beantragt werden.

Nordmann Roger (S, VD), pour la commission: La loi dont nous débattons aujourd'hui est destinée à remplacer la loi actuelle qui ne définit les objectifs que jusqu'en 2012. Il s'agit donc de définir les objectifs jusqu'en 2020, puis d'adapter les instruments de lutte contre le réchauffement climatique jusqu'à cette date. Dans le contexte actuel, nous n'avons pas encore d'accord international, mais la communauté internationale y travaille. Notre principal partenaire commercial, soit l'Union européenne, a confirmé son objectif de réduction de 20 pour cent à l'intérieur de ses frontières, avec l'option d'une hausse au-delà, vers 30 pour cent, si les autres grandes nations industrielles s'engagent.
La commission s'est partiellement écartée du Conseil fédéral, tant pour ce qui concerne les buts que les moyens.
Sur le but, le Conseil fédéral avait proposé deux variantes: une diminution de 20 pour cent des émissions, dont une part à l'étranger, ou de 30 pour cent, dont une part à l'étranger. Après avoir entendu de nombreux experts, dont le Trialogue Energie Suisse, où travaillent en commun des ONG et des industries, il est apparu deux choses. Premièrement, la réduction des émissions de CO2 n'est pas seulement utile pour le climat, mais elle est également très intéressante sur le plan économique, à condition évidemment qu'on procède à l'intérieur des frontières, puisqu'on diminue la facture pétrolière, et puisque l'assainissement de nos infrastructures déclenche énormément d'activités économiques en Suisse et nous permet aussi de faire des progrès technologiques.
La commission propose donc de se donner le même objectif que l'Union européenne, à savoir 20 pour cent de réduction des émissions de gaz à effet de serre en Suisse, quoi qu'il arrive, d'ici 2020. La commission propose en outre que le Conseil fédéral puisse augmenter cet objectif jusqu'à 40 pour cent en fonction des obligations internationales, mais qu'à ce moment-là, les trois quarts de cette augmentation puissent être faits sous forme de réduction à l'étranger.
Cette manière de faire permet au Conseil fédéral de disposer de la marge de manoeuvre nécessaire pour faire face à un accord international. Cela rend la proposition de renvoi au Conseil fédéral de la minorité Killer inutile. Cette proposition demande d'attendre la conclusion d'un accord international, mais nous pouvons tout à fait nous donner un cadre clair dès maintenant pour agir à l'intérieur du pays, tout en ayant la souplesse voulue pour nous adapter au niveau international. Il serait contre-productif d'attendre des décisions internationales pour agir en Suisse, car nous ne bénéficierons qu'avec retard des bénéfices énergétiques et économiques d'une réduction de notre dépendance au pétrole.
En termes d'instruments, je me contenterai vraiment de vous expliquer dans les grandes lignes les décisions de la commission.
1. La commission entend réduire les émissions des nouvelles voitures mises en circulation, à un niveau cependant moins élevé que l'Union européenne: 150 grammes de CO2 par kilomètre, alors que l'Union européenne vise 130 grammes de CO2 par kilomètre.
2. Le Conseil fédéral, comme la commission, entend introduire le système d'échange de quotas d'émission pour l'industrie lourde, dans lequel serait vraisemblablement aussi intégré le secteur de l'énergie, donc les éventuelles centrales à gaz. C'est un point dont nous discuterons en détail tout à l'heure.
3. La commission maintient la taxe sur le CO2 frappant les combustibles, comme le Conseil fédéral, et prévoit même qu'une hausse jusqu'à 60 francs par tonne puisse être décidée sans même être soumise à l'approbation du Parlement.
4. Contrairement au Conseil fédéral, la commission renonce à la taxe sur le CO2 prélevée sur les carburants.
5. La commission maintient évidemment le programme d'assainissement des bâtiments que nous avions voté l'année passée et dont la mise en oeuvre est en cours.
Je vous propose donc d'entrer en matière et également de rejeter la proposition de renvoi au Conseil fédéral de la minorité Killer.

Bäumle Martin (CEg, ZH), für die Kommission: Die Wissenschaft ist sich weitgehend einig, dass die Risiken einer massiven Klimaänderung auf unseren Planeten zukommen werden und dass die Klimagase, insbesondere die CO2-Emissionen, die Hauptursache dafür sind. Auch die Versuche einzelner Lobbys, den Klimaforschern Fehler nachzuweisen und damit die Wissenschaft zu diskreditieren, müssen hinterfragt werden. Trotzdem müssen Einwände von kritischen Wissenschaftlern genau analysiert und die Modelle immer wieder geprüft werden. Es gibt aber nur wenige, die grundsätzlich bezweifeln, dass ein Klimawandel auf uns zukommen könnte. Das hat sich auch in der "Arena" am letzten Freitag bestätigt. Es ist aber auch klar, dass letztlich die abschliessenden Beweise fehlen. Wir werden in fünfzig bis hundert Jahren wissen, ob unsere Wissenschaftler vollständig oder nur teilweise Recht hatten. Dann aber ist es zu spät, um zu handeln; wir müssen also nach dem Vorsorgeprinzip handeln. Genau darüber waren sich die
AB 2010 N 601 / BO 2010 N 601
Regierungsvertreter aller Länder in Kopenhagen einig. Sie haben festgelegt, dass das Zwei-Grad-Ziel als Minimum einzuhalten ist, dass dieser Wert nicht überschritten werden darf. Dazu sind aber die CO2-Emissionen bis 2050 markant zu reduzieren; man spricht von mindestens 20 bis 40 Prozent bis 2020.
Die UREK hat angesichts dieser Fakten seit Anfang Jahr einen Gegenvorschlag erarbeitet; sie will mit einem indirekten Gegenvorschlag der Volksinitiative, der Klima-Initiative, eine griffige Lösung entgegenstellen. Dieser Gegenvorschlag soll einerseits klare Ziele beinhalten und andererseits auch Massnahmen definieren, damit die Ziele erreicht werden können. Es soll dem Bundesrat auch genügend Spielraum eingeräumt werden, damit er in internationalen Verhandlungen tätig werden kann. Genau dies ist der Ansatzpunkt Ihrer UREK.
Konkret beantragt die Kommission eine CO2-Reduktion von 20 Prozent bis 2020 im Inland und die Möglichkeit, dass der Bundesrat dieses Ziel bis auf 40 Prozent erhöhen kann, falls er mit dem Ausland entsprechende Verträge und Vereinbarungen abschliessen kann, und dass aus diesem zusätzlichen Teil 75 Prozent im Ausland kompensiert werden können. Das heisst konkret: Wenn die Reduktion 20 Prozent beträgt, dann sind es im Inland 100 Prozent; wenn eine Reduktion von 30 Prozent ausgehandelt wird, dann wären 22,5 Prozent in der Schweiz und 7,5 Prozent im Ausland möglich; wenn es 40 Prozent sind, wären es 25 Prozent im Inland und 15 Prozent im Ausland. Die Kommission stützte sich dabei auch auf Expertenberichte wie jene von McKinsey, und sie erhielt auch Support vom Energie-Trialog Schweiz, in dem führende Wirtschaftsunternehmen mit dabei sind, die eine Inlandreduktion von 25 Prozent als notwendig und ökonomisch sinnvoll erachten.
Aufseiten des UVEK gab es für diese Lösung positive Signale. Der Bundesrat hat dazu geschrieben, ein Reduktionsziel von minus 20 Prozent im Inland sei erreichbar; dazu müssten allerdings im Minimum die CO2-Abgabe auf Brennstoffen und die Teilzweckbindung zur Finanzierung von Massnahmen im Gebäudebereich sowie die Emissionsvorschriften für neu immatrikulierte Fahrzeuge wie vom Bundesrat vorgeschlagen umgesetzt werden.
Gehen wir einmal davon aus, dass der Klimawandel weniger stark als befürchtet eintritt: Auch dann ist unsere Legiferierung für Energieeffizienz und erneuerbare Energien heute ökologisch und ökonomisch eine Chance für Wirtschaft und Gewerbe; dies gilt vor allem für Massnahmen im Inland, denn mit diesen bleibt die Wertschöpfung im Inland. Die Kommission sieht, unabhängig von der Klimadiskussion, nicht nur die ökologische Herausforderung, sondern auch die ökonomische Chance, auf Technologien zu setzen, die zukunftsfähig sind: Stichwort Cleantech. Wer heute investiert, wird morgen zu den Gewinnern gehören. Deshalb erhielt die Kommission für diese Lösung auch Support von massgeblichen Wirtschaftsführern. Sie konnten dies in den letzten Tagen lesen.
Bei den Massnahmen steht auf der einen Seite klar der Gebäudebereich im Zentrum, auf der anderen Seite der Verkehr und dort vor allem die Effizienzmassnahmen. Auch die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe soll weitergeführt werden. Bei den Fahrzeugen sollten Verbrauchsziele gesetzt werden. Ebenso soll das internationale Handelssystem als Grundlage verankert werden, damit auch wirksame Massnahmen im Ausland angerechnet werden können, denn dies vermindert auch den Import grauer Energie.
Die Kommission will also mit einem griffigen Gegenvorschlag die Weichen richtig stellen, dem Volk eine Wahl geben oder sogar den Rückzug der Initiative erreichen. Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.

Leutenegger Filippo (RL, ZH): Wir hatten bisher ein Gesetz, das vor allem auf freiwilliger Basis funktionierte. Erstens hat die Industrie sehr gut gearbeitet, zweitens konnte mit dem Klimarappen zum Teil sehr viel Effizienz gewonnen werden, zum Teil konnte eingekauft werden. Das heisst, wir sind im Kyoto-Bereich auf Kurs.
Nun gibt es eine vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhung der Reduktion gegenüber 1990 auf 20 Prozent. Die unterstützen wir. Aber bei der Frage, wie sie in diesem Gesetz umgesetzt werden soll, ist es mit der Gemeinsamkeit leider vorbei. Denn anstelle einer Weiterführung des erfolgreichen Mix sind hier eine Totalrevision mit einer Zweckerweiterung, die eigentlich eher einem neuen Umweltschutzgesetz gleicht, und ein Gegenvorschlag vorgesehen. Wir haben Zwangsabgaben als Allheilmittel, wir haben eine Investitionsbesteuerung im Verkehrsbereich. Wir haben praktisch keine freiwilligen Massnahmen mehr, und - es tut mir leid, das zu sagen - die Vorlage ist unausgereift, vorschnell und vor allem sehr bürokratisch. Dazu vier Punkte:
1. Es ist nicht einzusehen, wieso hier ein Gegenvorschlag zu einer Klima-Initiative durchgeboxt wurde, die mit einer Reduktion um 30 Prozent im Inland kommt; das entspricht etwa 50 bis 60 Prozent mit einem In- und Auslandmix. Wir haben klar gesagt, dass wir das nicht möchten. Die Initiative ist so extrem, dass sie allein vors Volk kommen soll. Sie müssen sich einmal vorstellen, was es heisst, in den nächsten zehn Jahren im Inland eine Reduktion um 30 Prozent vorzunehmen. Das entspricht den 50 bis 60 Prozent mit dem Ausland, die jetzt vorgeschlagen wurden. Letztlich sind das extreme Forderungen, die man entweder mit einem unglaublichen Obolus bezahlen muss, mit mehr Steuern, oder man muss sogar Rationierungen durchführen. Der Antrag der Kommissionsmehrheit ist etwas weniger gravierend, aber immer noch sehr, sehr weitgehend. Ich komme im Verlauf der Debatte noch auf diesen Antrag zurück. Auch wurde versucht, einen Gegenvorschlag zur Offroader-Initiative einzubauen. Das ist jetzt abgelehnt worden, wir haben einfach Klimaschutzmassnahmen im Verkehrsbereich.
2. Lenkungsabgaben, das tönt so gut. Das ist ein wichtiger Punkt: Man geht davon aus, dass sie lenken. Aber es sind Zwangsabgaben, die in diesem Bereich fast keine Lenkungswirkung haben. Wenn man sie massiv erhöht, führt das zu unglaublich grossen wirtschaftlichen Schäden.
Das ist eigentlich die Blackbox, über die wir diskutieren. Heute wird mantramässig heruntergebetet, dass der Konsum zurückgehen werde, wenn wir die Preise für die fossilen Brennstoffe erhöhen. Aber das betrifft ja die Gebäude, und diese müssen beheizt werden - etwas weniger, wenn sie isoliert worden sind. Das heisst, dass wir Zeit für den Umbau brauchen. Wir können den Mietern nicht zumuten, dass es in ihren Wohnungen zwei Grad kühler ist; dann wird nämlich reklamiert. Das heisst, dass man den Konsum nicht über die Preiselastizität reduzieren kann; das ist ja gar nicht möglich. Denn 70 Prozent der bestehenden Gebäude sind Altbauten. Das ist der grosse Trugschluss: Wir können das gar nicht auf einen Schlag über den Preis lösen. Wir haben im Gebäudebereich viel grössere Probleme, beispielsweise die Bürokratie: Man kann nicht ausbauen; viele Gebäude in den Städten können nicht richtig isoliert werden, weil das an den Bauauflagen scheitert.
Wenn wir auf diese Vorlage eintreten und sie annehmen würden, dann würde praktisch ohne Wirkung zusätzliches Geld in einer Höhe von 1,4 Milliarden Franken abgeschöpft.
3. Zum Verkehr: Hier will man Investitionsbesteuerung betreiben, und dann erst noch mit einem schiefen Vergleich mit der EU; wir werden im Verlauf der Debatte auf diese Thematik zurückkommen. Sollte diese Investitionsbesteuerung durchkommen, also die Besteuerung jener Gruppen von Fahrzeugen, die den hier vorgeschlagenen Werten nicht entsprechen, dann kommt das uns um weitere 350 Millionen Franken teurer zu stehen; da denke ich auch an die sozialpolitische Variante für die Berggebiete. Das sind die Angaben, die uns von der Autoindustrie zur Verfügung gestellt werden.
4. Heute wird wieder versucht, in vorauseilendem Gehorsam ein Gesetz zu machen. Darin ist ein Emissionshandelssystem enthalten, das im internationalen Bereich überhaupt nicht beschlossen wurde. Wir versuchen jetzt schon, die Regeln zu adaptieren, die es noch gar nicht gibt.
AB 2010 N 602 / BO 2010 N 602
Wir haben es mit einem Gesetz zu tun, das vor allem auf Zwangsmassnahmen, Zwangsabgaben und Investitionsbesteuerung basiert und letztlich die erfolgreichen freiwilligen Massnahmen unterminiert. Zusammenfassend: Dieser Gesetzentwurf kostet sehr viel - wenn er voll ausgeschöpft wird, sind das bis zu 2 Milliarden Franken - und bringt der Umwelt sehr wenig; das ist eigentlich das Leidigste.
Deshalb bitte ich Sie, meinen Nichteintretensantrag zu unterstützen.

Killer Hans (V, AG): Ich stelle Ihnen den Antrag, diese Gesetzesrevision zurückzuweisen, und begründe dies wie folgt: Die Wissenschaft ist sich mindestens darin einig, dass die Klimaveränderung ein globales Phänomen ist. In der Frage, ob und in welchem Umfang der Mensch dies mit seinen Entwicklungen beeinflusst, besteht aber bereits eine gröbere Differenz in den Meinungen der Wissenschafter. Einigkeit herrscht auch weltweit, dass beim Energieverbrauch grössere Sorgfalt angebracht ist, dass die gesamte Energie effizienter, weniger verschwenderisch, also sparsam, eben optimiert verbraucht werden soll. Daraus resultieren dann auch weniger Emissionen. Schon die weltweite Anwendung von neueren oder neuesten Technologien in der Stromproduktion würde erhebliche Reduktionen bei der Emittierung von Klimagasen bewirken. Aber die Korrekturen müssen weltweit erfolgen.
Unser Land mit seiner Technologie und seiner Wirtschaft ist für etwa 0,1 Prozent der Klimagasemissionen verantwortlich, also für einen sehr geringen Anteil. Wir können also, auch wenn die Klimagase allein für die Klimaveränderung verantwortlich wären, selbst durch null Emissionen die Entwicklung nicht stoppen. Auch wenn es die Emissionen aus der Schweiz nicht gäbe, würde sich global nichts ändern. Bereits einmal in den vergangenen Jahren haben wir unserer Wirtschaft durch weltweit einzigartige Sonderregelungen bewusst Schaden zugefügt; ich spreche von der Luftreinhaltung. Während europaweit auf neue Motoren und Verbrennungstechnologien gesetzt wird, gilt in der Schweiz eine Pflicht für zusätzliche, sehr teure Filter. Diese Forderung wird bis heute von den Motoren- und Maschinenherstellern ignoriert. Die Filter müssen auch bei neu anzuschaffenden Maschinen nachträglich eingebaut werden, dies notabene ohne Garantieleistungen bei Motorenschäden.
Hören wir doch auf, uns durch unnötiges Vorpreschen mit stringenten Vorschriften gegenüber unseren wirtschaftlichen Mitbewerbern in Europa oder sogar weltweit schlechterzustellen, indem wir von unserer Wirtschaft Auflagen fordern, die so konkret definiert noch gar nirgendwo vorhanden sind. Wenn sich die Technologie weiterentwickelt, werden wir mitmachen. Wenn die anderen Industrienationen auch konkret messbare und ultimative Auflagen und Vorschriften beschlossen haben, werden wir für unsere Wirtschaft wieder gleich lange Spiesse haben und klaglos mitziehen.
Wir kennen weder Messgrössen noch Massnahmen, noch die Zeitpläne der anderen wirtschaftsstarken Nationen. Wir sollten dann konkrete Einschränkungen festsetzen und einführen, wenn wir auf gleichem Niveau wie unsere Nachbarstaaten und unsere wirtschaftlichen Konkurrenten arbeiten. Wollen Sie hier, in Unkenntnis der Auflagen anderer Nationen, durch diese vorgezogenen Regelungen unserer Wirtschaft schaden? Sind Sie sich bewusst, was Sie mit solchen vorzeitigen gesetzlichen Regelungen von unserer Wirtschaft fordern?
Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen SVP-Fraktion, meinen Rückweisungsantrag zu unterstützen, welcher dem Bundesrat die Möglichkeit gibt, nach Vorliegen konkreter Reduktionsziele und Zeitpläne die konformen Massnahmen für unser Land vorzubringen.

Nussbaumer Eric (S, BL): Die Klimaberichte der Vereinten Nationen machen deutlich, dass der von uns Menschen verursachte Klimawandel kein fernes Zukunftsszenario mehr ist. Der Klimawandel findet jetzt und heute statt. Der Klimawandel schreitet seit Jahren voran. Die Folgen sind eine globale Erwärmung mit verheerenden Auswirkungen auf die Nahrungsmittelproduktion, ein Anstieg des Meeresspiegels und eine Zunahme von Extremereignissen mit Stürmen oder Überschwemmungen. Das alles kostet unsere Volkswirtschaften viel Geld.
Vonseiten der SVP und der FDP wird heute so getan, wie wenn man in Kenntnis dieser Sachlage noch ein bisschen zuwarten könnte: Nicht eintreten, zurückweisen, nichts tun und einfach warten - das ist die Klimaschutzpolitik dieser beiden Parteien. Sie bedrohen damit die Lebensgrundlagen vieler Menschen weltweit, aber auch in unserem Land. Sie verpassen damit eine grosse Chance der Zukunftsgestaltung. Nichts tun, das kostet, Herr Leutenegger! Sie sind ein Gegner einer ambitionierten Klimaschutzpolitik. Immer wieder wird gesagt, man könne sich zukunftsweisende Klimaschutzpolitik nicht leisten. Es brauche realistische und, wie Herr Killer jetzt gerade wieder ausgeführt hat, wirtschaftsverträgliche Ziele. Dabei lassen Sie konsequent ausser Acht, dass die Schadenskosten der Klimaänderung von unseren Volkswirtschaften so oder so erbracht werden müssen.
Vonseiten der SP wollen wir nicht, dass nur Schadenskosten abgegolten werden müssen und der Geldabfluss zu den Ölmultis ungehindert fortgesetzt wird. Die Klimaschutzpolitik muss so gestaltet werden, dass wir eine der grössten Herausforderungen meistern können, nämlich die Abkehr von einem System, welches auf der Ausbeutung von fossilen Energieträgern basiert. Ein neues Wohlstandssystem auf der Basis von erneuerbaren Energien und auf der Basis von Energieeffizienz - das ist unser Weg. Das Abdichten von Bohrlöchern ist kein Zukunftsweg. Es zeigt nur, wie verwundbar unser altes Wohlstandssystem geworden ist. Die SP will deshalb die Klimaschutzpolitik nicht nur moderat, sondern ambitioniert ausgestalten. Wir verstehen Klimaschutzpolitik als Chance im globalen wirtschaftlichen Wettbewerb und für die Schaffung von zukunftsweisenden Arbeitsplätzen. Unser Land kann im Innovationswettstreit mithalten. Unser Land kann mithalten in den Cleantech-Wachstumsmärkten der Zukunft. Unsere Schweiz hat eine gute Ausgangslage für eine zukunftsfähige Wirtschaftsweise, wenn jetzt gehandelt wird. Dies alles setzt aber voraus, dass man sich heute um entsprechende Rahmenbedingungen auch im eigenen Land bemüht. Die heute anstehende Totalrevision des CO2-Gesetzes muss ambitionierte Ziele setzen und verlässliche Rahmenbedingungen festlegen. Es kann nicht sein, dass wir bei den Treibstoffmassnahmen hinter das heutige CO2-Gesetz zurückfallen.
Nichts zu tun heisst nicht, dass unser Land entlastet wird. Nichts zu tun bedeutet, dass wir es zulassen, dass zukünftig durch den Klimawandel verursachte Kosten zulasten unserer Bevölkerung anfallen.
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und dem Nichthandeln heute Abend keinen Raum zu gewähren.

Aubert Josiane (S, VD): Le Parti socialiste suisse a soutenu l'initiative "pour un climat sain" qui demande une réduction des émissions de gaz à effet de serre de 30 pour cent au minimum en Suisse jusqu'en 2020. Aujourd'hui, le groupe socialiste entrera en matière sur la révision totale de la loi sur le CO2 et soutiendra toutes les propositions qui permettent d'atteindre concrètement une réduction efficace et rapide desdites émissions.
Pour les socialistes, l'objectif est de contribuer à ce que la hausse de la température mondiale ne dépasse pas deux degrés, comme le sommet de Copenhague l'a confirmé en décembre 2009. La Suisse a la responsabilité de contribuer, par des mesures intérieures d'abord, à l'effort que toutes les nations doivent impérativement entreprendre.
La Suisse ne peut pas rester dans l'expectative et se retrouver à la traîne des pays développés. Nous devons sans tarder entreprendre une politique énergétique résolument durable, par des économies d'énergie dans les bâtiments et au niveau de la consommation des véhicules, par la mutation rapide de l'utilisation des énergies fossiles au profit des énergies renouvelables et de nouvelles technologies. La
AB 2010 N 603 / BO 2010 N 603
catastrophe dans le golfe du Mexique nous montre très clairement que les énergies fossiles sont un danger pour l'environnement et qu'elles ne sont pas durables.
Nous soutiendrons tous les articles ou propositions de minorité qui vont dans le sens de ce développement responsable; nous combattrons en particulier la suppression de l'article 27 introduisant la taxe sur le CO2 prélevée sur les carburants. Nous entrerons en matière et rejetterons les propositions de minorité Leutenegger Filippo et Killer. Ces messieurs agissent en croyant qu'ils sont assis en sécurité dans les salons de luxe du pont supérieur d'un paquebot, persuadés qu'un naufrage ne saurait les atteindre et n'affecterait que la populace des ponts inférieurs: ont-ils entendu parler du Titanic? Ils ne semblent en tout cas pas avoir pris conscience que tous les humains sont dans le même bateau et que notre planète bleue est fragile!

Wasserfallen Christian (RL, BE): Man sollte schon nicht so tun, als wäre alles klar. Die Klimakonferenz in Kopenhagen ist nachweislich gescheitert. Es heisst in den Vereinbarungen auf Englisch nur "shall". Man sollte etwas tun, aber eben: Was sollte man tun? Es sind die extrem unterschiedlichen Auffassungen über Ziele und Mittel in der Staatengemeinschaft zutage getreten. Es bestehen auch immer noch - da sollte man ebenfalls nicht so tun, als wäre alles klar - riesige Unsicherheiten in Bezug auf den Zusammenhang zwischen CO2-Gehalt und Temperaturentwicklung.
Der Bundesrat sieht für die Schweiz einen goldenen Mittelweg vor: minus 20 Prozent CO2-Ausstoss bis ins Jahr 2020 mit einer hälftigen Kompensation im Ausland. Das ist der goldene Mittelweg, der im Moment zur Debatte steht. Leider entschied sich der Bundesrat in Kopenhagen dann aber doch schon dafür, dass 150 Millionen Franken für die Jahre 2010 bis 2012 in den "Copenhagen Green Climate Fund" investiert werden sollen. Leider entschied sich der Bundesrat ebenfalls dafür, die ganze CO2-Politik in einem riesigen Molochgesetz zusammenzufassen, das jetzt vor Ihnen liegt. Lenkungsabgaben, Importbeschränkungen für Autos, neue horrende Abgaben sind zuoberst auf dem Menüplan zu finden. Leider werden die Eigeninitiative, der technologische Fortschritt, die Innovation nicht ins Zentrum gestellt. Es liegt hier - entgegen dem, was die Vorredner gesagt haben - wirklich ein Umweltschutzgesetz vor uns, das auch gesellschaftlich gravierende Folgen haben kann.
Ich muss Ihnen sagen, Herr Nussbaumer: Die Spitzenrangierung der Schweizer Wirtschaft im internationalen Vergleich und die Spitzentechnologien, die sie bereitstellt, kommen nicht daher, dass wir in diesem Haus legiferiert haben. Diese Spitzentechnologien resultieren daraus, dass wir in der Schweizer Wirtschaft einen gesunden Innovationsverstand und gute Rahmenbedingungen haben und dass wir in der Bildung gute Rahmenbedingungen haben. Das ist der Grund, warum wir bei den Spitzentechnologieträgern sind.
Ich darf darauf hinweisen, dass die Unternehmungen in der Schweiz eine Reduktionswirkung von einer Million Tonnen CO2 pro Jahr erzielen. Das darf ich auch einmal ins Zentrum stellen. Man sollte nicht einfach so tun, als geschehe nur etwas, wenn man ein Gesetz macht. Nein, die Umsetzung erfolgt über die Gesellschaft, die Umsetzung erfolgt über die Wirtschaft.
Ich möchte wirklich an uns alle appellieren: Hören wir auf mit dieser Ökoromantik! Jetzt geht es um die Umsetzung, jetzt geht es um die Mittel. Ich fordere insbesondere die Grünen auf, denn das ist ja ihr selbstdeklarierter Kernbereich: Übernehmen Sie dort Verantwortung! Rücken Sie von Extremforderungen ab, suchen Sie Kompromisse! Davon kann ich leider nichts sehen, wenn ich Ihre Minderheitsanträge anschaue.
Die FDP-Liberalen sind klar dafür, dass wir für den Green New Deal eine Gesamtsicht haben müssen und nicht eine Extremsicht. Deshalb treten wir hier nicht auf die Vorlage ein, und wir bitten Sie, dies ebenfalls nicht zu tun.

Messmer Werner (RL, TG): Ich fasse namens meiner Fraktion noch einmal zusammen: Wir sagen Ja zu einer zukunftsgerichteten Klimapolitik, aber nicht im Alleingang. Wir sagen Ja zur Senkung des CO2-Ausstosses, aber nicht auf Kosten der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft im globalen Wettkampf. Wir sagen Ja zu klaren Zielen, aber nur im Verbund mit der internationalen Staatengemeinschaft. Unser Anteil am globalen CO2-Ausstoss beträgt gerade mal 1 Promille. Distanzieren wir uns endlich von der Utopie, wir seien die Retter der Welt! Nein, schneller als die anderen zu marschieren entspricht einem falschen Ehrgeiz. Mit dem bestehenden Gesetz sind wir auf Kurs. Wir können es bei Bedarf verlängern.
Ich bitte Sie, auf diese Vorlage nicht einzutreten.

Grunder Hans (BD, BE): Das noch bis Ende 2012 geltende CO2-Gesetz ist bekanntlich die Basis für unsere nationale Klimapolitik. Dieses Gesetz verpflichtet uns aber auch, rechtzeitig neue Zielsetzungen für die Zukunft festzulegen; eine reine Verlängerung würde da eben nicht genügen. Gleichzeitig - wir wissen es - ist die sogenannte Klima-Initiative hängig, die, ausgehend vom Stand der Treibhausgasemissionen 1990, eine Reduktion von 30 Prozent bis 2020 verlangt. Filippo Leutenegger, nicht in den nächsten zehn Jahren müsste um 30 Prozent reduziert werden, sondern das Jahr 1990 ist die Basis für alle Diskussionen; das vielleicht zur Klärung.
Für die BDP ist die Klimapolitik ein sehr wichtiges Thema. Wir sind der festen Überzeugung, dass die Klimaerwärmung stattfindet, allen Unkenrufen und kalten Wintertagen zum Trotz. Wir betrachten die Klimaerwärmung, zur Hauptsache ausgelöst durch den zu hohen CO2-Ausstoss, als eine der grössten Herausforderungen für unsere Gesellschaft. Wenn wir auch für unsere Kinder und Kindeskinder Verantwortung übernehmen wollen, dann müssen wir jetzt die Weichen stellen und nicht erst morgen handeln, denn möglicherweise ist es dann zu spät. Das Perfide und Beängstigende an der Klimaerwärmung ist ja der schleichende Prozess, der uns heute im Alltag noch überhaupt nicht schmerzt, bis es dann eben plötzlich zum Kollaps kommen kann.
Die BDP ist aber auch überzeugt, dass die Klimaerwärmung respektive deren Behebung eine grosse Chance für uns, für die Wirtschaft und das Gewerbe sein kann. Ein aktiver Klimaschutz kann neue Arbeitsplätze schaffen und trägt viel zur Sicherheit der Energieversorgung bei. Wir verweisen dabei auch auf die McKinsey-Studie, die mit rund 27 000 neuen Nettoarbeitsplätzen rechnet.
Das Vorgehen des Bundesrates, der Klima-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag in Form der hier vorliegenden Totalrevision gegenüberzustellen, ist aus der Sicht der BDP der richtige Weg. Die BDP befürwortet klar eine Lösung, die für unsere Wirtschaft erträglich ist oder eben sogar fördernd wirkt. Ein Reduktionsziel von 30 Prozent, wie es die Initiative fordert, wäre für die Wirtschaft nicht verkraftbar und würde unweigerlich zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber dem Ausland führen. Aber mit dem hier zur Debatte stehenden Gesetzentwurf schaffen wir insbesondere für die Wirtschaft rechtzeitig klare Rahmenbedingungen, die eben gerade für innovative Unternehmungen einen langfristigen Investitionsschutz darstellen.
Die BDP-Fraktion beantragt Ihnen deshalb, auf den Gesetzentwurf einzutreten und den Nichteintretensantrag der Kommissionsminderheit abzulehnen.

Rutschmann Hans (V, ZH): Einmal mehr wird der Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative dazu benutzt, die praktisch gleichen, im vorliegenden Fall sogar noch weiter gehenden Forderungen zu stellen. Die Klima-Initiative will die CO2-Emissionen bis 2020 gegenüber dem Stand von 1990 um 30 Prozent reduzieren - dies im Gefolge des Kyoto-Protokolls. Bekanntlich beantragt der Bundesrat, die Klima-Initiative sei abzulehnen. Diesem Antrag ist der Nationalrat auch gefolgt. Die uns unterbreitete Vorlage, welche gleichzeitig als Gegenvorschlag zur Klima- und zur Offroader-Initiative gedacht ist, geht mit ihrer Vielzahl an neuen, zusätzlichen Regulierungen aber noch wesentlich weiter. Zwar schlägt der Bundesrat lediglich eine Reduktion der CO2-Emissionen
AB 2010 N 604 / BO 2010 N 604
um 20 Prozent vor; mit einer Reihe zusätzlicher Auflagen und Kompetenzzuweisungen an den Bundesrat ist das Reduktionsziel von 20 Prozent aber nur auf den ersten Blick vernünftiger. So sollen beispielsweise die Reduktionsziele mit einer vollständigen Kompensation im Inland erreicht werden. Dies würde zu höheren Produktionskosten für viele Produkte führen, und das allein aufgrund unnötiger staatlicher Regulierungen. Diese Übungsanlage ist übrigens auch ökologisch wenig sinnvoll. Mit dem gleichen Geld könnte im Ausland ein Vielfaches an CO2 eingespart werden. Immerhin sprechen wir beim Klima von einem globalen Problem.
Die SVP ist gegen das Eintreten auf diese Vorlage. Die Vorlage geht auch wesentlich weiter als die bestehenden internationalen Vereinbarungen. Bekanntlich kam an der Klimakonferenz keine Nachfolgeregelung zum Kyoto-Protokoll zustande. Für die grossen CO2-Verursacher wie die USA, China oder Indien gelten offensichtlich immer noch andere Prioritäten. In der EU, welche offiziell ein Reduktionsziel von 20 Prozent anvisiert, wird nicht einmal das bisherige verbindliche Kyoto-Protokoll überall eingehalten - dies im Gegensatz zur Schweiz, welche diese Vorgaben getreulich erfüllt. So wenig, wie in der Finanzpolitik die Maastricht-Vorgaben eingehalten werden, werden in der EU die Vorgaben zu den CO2-Emissionen eingehalten. Sodann besteht die Gefahr, dass unter dem Eindruck der Euro-Krise die Ziele bei unseren Nachbarn bereits wieder nach unten korrigiert werden. Diejenigen Länder, welche die Schweiz gerne und oft kritisieren, könnten sich an unserer bisherigen Klimapolitik sehr wohl ein Beispiel nehmen.
Die Schweiz ist jedoch in der Klimapolitik keine Insel. Unser Land ist lediglich für ungefähr 0,15 Prozent des weltweiten CO2-Ausstosses verantwortlich. Deshalb könnten auch noch so einschneidende Massnahmen in der Schweiz das globale CO2-Problem ohnehin nicht alleine lösen. Die Umsetzung der Forderungen des vorliegenden CO2-Gesetz-Entwurfes würde jedoch zu höheren Kosten und auch zu Wettbewerbsverzerrungen in zahlreichen Wirtschaftszweigen führen. Kollege Leutenegger hat vor einer Viertelstunde vorgerechnet, dass diese Vorlage die Wirtschaft im Jahr zwischen anderthalb und zwei Milliarden Franken zusätzlich kosten würde. Anstatt Arbeitsplätze zu schaffen, würden Arbeitsplätze abgebaut; anstatt die Wirtschaft zu fördern, würden der Wirtschaft immer höhere Kosten auferlegt. Die Wirtschaft und auch die Schweiz unternehmen bereits heute grosse Anstrengungen, um die CO2-Emissionen zu reduzieren. Ich denke beispielsweise an die Arbeit der Energie-Agentur der Wirtschaft, an den Klimarappen oder an die gewaltigen Investitionen im Gebäudebereich. Ein Alleingang der Schweiz in der Klimapolitik, wie es diese Vorlage will, ist jedoch wirtschaftlich und ökologisch wenig sinnvoll.
Ich bitte Sie deshalb namens der SVP-Fraktion, auf die Vorlage nicht einzutreten.

Girod Bastien (G, ZH): Bei den Nationalratswahlen 2007 war das Klima eines der zentralen Themen. Deshalb ist es mehr als richtig, dass wir diesem Thema in unserem Rat genügend Platz einräumen. Ich bedaure es, dass es eine Sitzung bis Mitternacht wird. Bei diesem Thema ist Ihre Aufmerksamkeit gefragt, denn die Kommission konnte sich in vielen Punkten nicht wirklich einigen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und sich für ein gutes Klimagesetz einzusetzen; dies einerseits im Interesse eines stabilen Klimas und einer gesunden Umwelt, andererseits auch im Interesse der Schweiz und schliesslich auch in Ihrem Interesse.
Beim Klima ist es klar: Wenn wir das Ziel von 2 Grad erreichen wollen, welches überall empfohlen wird und für die Schweiz 4 Grad Erwärmung bedeuten würde, heisst das, dass wir eine Beschleunigung herbeiführen müssen, Massnahmen forcieren müssen und dass wir dieses Gesetz brauchen. Zu einer gesunden Umwelt trägt dieses Gesetz wesentlich bei. Was wir im Moment im Golf von Mexiko sehen, ist erst der Anfang. Denn wenn unser Erdöldurst weiterhin so gross und steigend ist, wird man immer mehr in der Tiefsee nach Erdöl bohren müssen. Man wird Teersande abbauen, und bei Teersanden sind die ökologischen Schäden mindestens so gross wie jetzt im Golf von Mexiko. Beim Golf von Mexiko hat man das Glück, dass die Temperaturen hoch sind, dass die Schäden schneller abgebaut werden. Im nördlichen Klima wären die Auswirkungen noch viel desaströser.
Es ist aber auch im Interesse der Schweiz, dass wir hier eintreten und vorwärtsmachen. Denn damit kommen wir einerseits unserer Verantwortung nach, andererseits bedeutet eine Reduktion der Emissionen um 20 Prozent auch eine Reduktion der Erdölabhängigkeit um 20 Prozent. Damit behalten wir mehr Wertschöpfung in der Schweiz.
Sie sind in den letzten Tagen von verschiedenen Wirtschaftsverbänden angegangen worden, intensiver und weniger intensiv. Es wurde Ihnen empfohlen, in die eine oder andere Richtung zu diesem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Ich möchte hier daran erinnern: Nicht wer am lautesten schreit, hat am meisten Recht. Gerade in so einer Frage ist es wichtig, neben der Lautstärke auch noch das Zukunftspotenzial eines Verbandes anzuschauen. Erst die Multiplikation von beidem gibt Ihnen einen Hinweis, was wirklich gut für unsere Wirtschaft ist. Nehmen wir die Erdölindustrie: Natürlich hat sie keine Freude an diesem Gesetz. Natürlich bedeutet das für sie eher Einbussen. Aber ist die Erdölindustrie in der Schweiz wirklich eine Zukunftsbranche? Anderseits ist Cleantech eine lauter werdende Stimme. Schauen wir da das Zukunftspotenzial an: Es ist unbestritten, dass hier Wachstumsmärkte bestehen, wie sie beim Erdöl in der Schweiz bestimmt nicht bestehen. Ich bitte Sie deshalb, auf die etwas weitsichtigeren Wirtschaftsstimmen zu hören, zum Beispiel auf den Energie-Trialog Schweiz. Der Energie-Trialog hat namhafte Vertreter aus der Wirtschaft eingebunden und mit ihnen die Situation gut analysiert. Er ist zum Schluss gekommen, dass minus 25 Prozent gut möglich sind.
Es ist schliesslich auch in Ihrem Interesse, dass Sie hier vorwärtsmachen, denn eine grosse Mehrheit dieses Rates hat im Smartvote bei der Frage, ob man die Emissionen in der Schweiz um 30 Prozent reduzieren soll, "ja" oder "eher ja" angekreuzt. Dieses Gesetz gilt als ein "eher ja". Nicht einmal das erfüllt es zurzeit. Es geht also auch um die Glaubwürdigkeit der Politik, dass nicht bei den Wahlen das eine gesagt wird und dann heute im Rat eine andere Haltung eingenommen wird.
Vielleicht noch kurz zu den Minderheiten: Die Minderheit Leutenegger Filippo sagt, dass dieses Gesetz überborde. Da muss ich mich fragen: Was genau ist an diesem Gesetz so überbordend im Vergleich zu anderen Gesetzen? Schauen Sie die EU-Gesetzgebung an! Und, Herr Leutenegger, es ist doch nicht so, dass Frau Merkel und Herr Sarkozy jetzt in der EU voll auf Turbo machen! Nein! Unsere Gesetzgebung übernimmt in vielen Fällen einfach die Konzepte der EU und schwächt sie noch etwas ab. Zu behaupten, wir gingen weiter, stimmt nicht. Es stimmt auch nicht, dass wir weiter gehen als Kopenhagen. Viele Forderungen, die Teil des Kopenhagen-Konsensus sind, sind hier nicht Teil der Gesetzesvorlage. Diese Gesetzesvorlage ist also sehr dürftig und wäre wirklich ein absolutes Minimum.
Ich bitte Sie deshalb, einzutreten und das Gesetz noch zu verbessern.

Cathomas Sep (CEg, GR): Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit und lehnt den Antrag der Minderheit Leutenegger Filippo auf Nichteintreten und den Antrag der Minderheit Killer auf Rückweisung mehrheitlich ab. Keiner dieser Anträge löst das Problem bzw. leistet einen Beitrag zur Milderung der Folgen der Klimabelastung.
Die Klimabelastung und die dadurch verursachte globale Erwärmung haben im Verlauf des letzten Jahrzehnts wegen der zu erwartenden Auswirkungen auch in der öffentlichen Wahrnehmung an Bedeutung gewonnen. Ich erwähne hier nur die Klima-Initiative. Die Klimakonferenz von Kopenhagen hat trotz dieser Erkenntnisse die grossen Erwartungen an sie nicht erfüllt. Trotzdem muss festgehalten werden, dass ausnahmslos alle an der Konferenz anwesenden Staaten
AB 2010 N 605 / BO 2010 N 605
den Klimawandel als die grösste globale Herausforderung unserer Zeit anerkannten. Aufgrund dieser Tatsache wurde dem gemeinsamen Ziel einer Beschränkung der globalen Erwärmung auf den Grenzwert von maximal 2 Grad einstimmig zugestimmt.
In der Schweiz war die Erwärmung im vergangenen Jahrhundert stärker als im globalen Mittel. Sie betrug je nach Landesgegend zwischen 1 und 1,6 Grad, und gemäss den Modellrechnungen ist zu erwarten, dass die durchschnittlichen Temperaturen bis zum Jahr 2050 um über 3 Grad ansteigen werden. Als Folge ist mit einer Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Extremereignissen zu rechnen. Die Schneefallgrenze wird um einige Hundert Meter ansteigen, und bis 2050 werden 75 Prozent der Gletscherfläche weggeschmolzen sein. All diese Veränderungen werden sich auch auf Gesellschaft und Wirtschaft unseres Landes auswirken. Die Bergregionen werden durch die Naturereignisse und deren negative Auswirkungen am stärksten betroffen sein.
Die Schweiz hat sich mit der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls verpflichtet, die Treibhausgasemissionen im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 im Vergleich zum Jahr 1990 um 8 Prozent zu reduzieren. Gemäss den neuesten Berechnungen wird dieses Ziel dank der getroffenen Massnahmen wie zum Beispiel der CO2-Abgabe auf Brennstoffen, der Förderung der Energieeffizienz im Gebäudebereich und des Klimarappens usw. knapp erreicht werden. Dabei darf nicht übersehen werden, dass die Massnahmen im Ausland den grössten Anteil am Reduktionsziel beigetragen haben. Ob diese Auslagerung der Massnahmen ins Ausland auch längerfristig wirtschaftlich und sinnvoll für unser Land ist, muss ernsthaft hinterfragt werden.
Betreffend die Ergreifung weiter gehender Reduktionsmassnahmen wird im geltenden CO2-Gesetz in Artikel 2 Absatz 6 ganz klar festgehalten: "Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung rechtzeitig Vorschläge zu Reduktionszielen für die Zeit nach dem Jahr 2010." Ich denke, dass der Bundesrat mit der beantragten Revision des CO2-Gesetzes diesen Auftrag erfüllt hat. Das Parlament muss diese Aufgabe, die es sich mit der Bestimmung im CO2-Gesetz von 1999 selber auferlegt hat, nun wahrnehmen und entsprechend handeln.
Dass vonseiten verschiedener Fraktionen für ein Nichteintreten oder für die Rückweisung plädiert wird, zeugt nicht gerade von grossem Verantwortungsbewusstsein. Die CVP/EVP/glp-Fraktion ist sich der Dringlichkeit dieser Aufgabe und der Bedeutung einer Reduktion der Klimabelastung bewusst und steht für weiter gehende Reduktionsziele und Massnahmen ein. Sie ist überzeugt, dass weiter gehende Massnahmen im Gebäudebereich, verbunden mit Massnahmen in den Bereichen Mobilität, Energieeffizienz und der technologischen Innovation im Allgemeinen, zu einer massiven Senkung der Treibhausgasemissionen führen und gleichzeitig zu wirtschaftlichem Wachstum und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen werden.

Darbellay Christophe (CEg, VS): Nous avons fait de l'environnement et du climat une priorité de notre campagne et de notre politique. Nous voulons moins de CO2, moins de dépendance vis-à-vis du pétrole, plus d'énergies renouvelables, des voitures plus propres et des bâtiments mieux isolés. Aucun parti bourgeois, à l'exception de nos partenaires, n'a suivi cette ligne de manière conséquente pour nos enfants.
Cette position unique, le PDC la revendique. La droite nie le réchauffement climatique ou ne reconnaît que peu cette problématique et ne fait strictement rien. Surtout, ne rien faire! Alors aujourd'hui, nous disons oui à la diminution de 20 pour cent des émissions de gaz à effet de serre, de CO2 - 30 pour cent si l'Union européenne décidait d'aller plus loin. C'est le sens de l'initiative parlementaire 07.468 que nous déposions en 2007 déjà.
Je crois que ceci n'est pas une dangereuse illusion, mais quelque chose de tout à fait réaliste puisque même le Trialogue Energie Suisse, qui n'est pas constitué par une bande d'affreux gauchistes, reconnaît la possibilité de le faire.
Ne sous-estimons pas la volonté des Suissesses et des Suisses, de notre économie de faire un effort en matière de protection du climat et de l'environnement. C'est une chance pour la Suisse, c'est une chance pour l'économie et aussi pour nos enfants. Décidons aujourd'hui un "Swiss green deal"!
Ne l'oublions pas: le réchauffement climatique et la pénurie de croissance sont un vrai problème. Et nous ne déciderons pas si nous voulons 1, 1,5 ou 2 pour cent de croissance ces prochaines années. Mais, si nous ne faisons rien, eh bien c'est la pire des choses - le pronostic du rapport Stern - qui risque de se réaliser, à savoir moins 5 pour cent de produit intérieur brut mondial ces prochaines années. Nous n'avons pas le droit de prendre ce risque; nous avons des responsabilités, assumons-les!

Leuenberger Moritz, Bundesrat: Die Vorlage ist in formeller Hinsicht einerseits eine Verlängerung des heutigen CO2-Gesetzes. Ich möchte angesichts der heftigen Voten, nicht einzutreten, doch in Erinnerung rufen: Wir haben bereits ein CO2-Gesetz, und dieses CO2-Gesetz basiert in erster Linie auf Freiwilligkeit. Freiwilligkeit heisst eben, dass mit den einzelnen Wirtschaftssektoren Vereinbarungen getroffen wurden. Vorhin wurde beschworen: Schaut mal her, was die Wirtschaft freiwillig alles getan hat! Das ist richtig, ja, aber sie hat es gestützt auf Verträge getan, die sie mit uns abgeschlossen hat, im Hinblick darauf, dass später eine CO2-Abgabe kommt. Wenn wir nun ine Politik betreiben, die eine spätere CO2-Abgabe nicht einführen will, ist das gegen Treu und Glauben derjenigen Wirtschaftszweige, die für eine Reduktion des CO2-Ausstosses investiert haben. Schon deswegen sind wir es ihnen schuldig, diese einmal eingeschlagene Politik weiterzuführen.
Ich erinnere auch daran, dass im heutigen CO2-Gesetz eine CO2-Abgabe vorgesehen ist und dass sie eingeführt ist. Sie selbst haben sie eingeführt, Sie selbst haben genau definiert, wie hoch sie sein soll. Und so ist es denn heute der Fall, dass der grösste Teil dieser erhobenen CO2-Abgabe an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückerstattet wird. Wir werden im nächsten Monat etwas weniger als eine Milliarde Franken an die Wirtschaft und an die Bevölkerung zurückbezahlen. Das ist die einkassierte CO2-Abgabe, die eben keine Steuer ist, sondern eine Abgabe, die rückverteilt wird. Das ist auf der einen Seite, und auf der anderen Seite haben wir das nun angelaufene Gebäudesanierungsprogramm. Das gefährden Sie alles, wenn Sie keine Fortsetzung dieses bereits bestehenden CO2-Gesetzes vorsehen sollten.
Andererseits ist diese Vorlage ein Gegenvorschlag zur Klima-Initiative. Sie selbst haben in der letzten Session einen Gegenvorschlag zu dieser Klima-Initiative vorgesehen. Hier liegt er, und deswegen müssen Sie eintreten. Da können Sie nicht einfach sagen: Wir treten nicht ein.
Wichtiger als diese formellen Gründe sind natürlich die inhaltlichen Gründe. Wir haben schon mehrmals auch in diesem Rat gesagt, dass wir von unserer Erdölabhängigkeit wegkommen wollen. Dazu dient diese Gesetzesvorlage. Wir haben immer wieder gesagt - es sind zahlreiche Vorstösse überwiesen worden -, dass wir die Klimaerwärmung bekämpfen wollen. Und wir haben hier auch eine internationale Verpflichtung.
Ich muss in aller Klarheit und Deutlichkeit sagen: Wir machen mit diesem Gesetz keinen Alleingang. Davon kann überhaupt nicht die Rede sein. Dasselbe gilt für das Schlagwort vom ewigen Musterknaben: Es kann keine Rede davon sein, dass wir den Musterknaben spielen wollen. Ich erinnere daran, dass wir genau das gleiche Reduktionsziel wie die EU vorgesehen haben, nämlich 20 Prozent Reduktion bis zum Jahre 2020 - nichts von Alleingang. Deutschland hat beschlossen, 40 Prozent herunterzugehen. Norwegen hat beschlossen, 40 Prozent herunterzugehen. Wir aber gehen nur 20 Prozent herunter, obwohl wir ja eigentlich ganz genau wissen: Wenn wir nur 2 Grad Erwärmung zulassen wollten, was notwendig wäre, müssten wir auch 40 Prozent heruntergehen. Aber wir tun es nicht, weil wir eben keinen
AB 2010 N 606 / BO 2010 N 606
Alleingang machen, sondern in diesem Falle ganz brav der EU folgen wollen.
Was der Bundesrat und die Kommission Ihnen vorschlagen, ist ein Kompromiss. Wenn Sie so leichtfertig sagen, dass Sie keinen Alleingang wollen, wenn Sie nicht einmal der EU folgen, deren Bemühungen weit unter dem notwendigen Reduktionssatz liegen, den wir laut der Wissenschaft eingehen sollten, wie wollen Sie dann andere von Ihnen angestrebte Vereinbarungen wie zum Beispiel ein Energieabkommen mit der EU erreichen?
Das CO2-Gesetz hat eine sehr, sehr lange Geschichte - schon das Gesetz, das heute in Kraft ist. Die eigentlichen Arbeiten im Parlament begannen 1995, seit 2008 haben wir die Abgabe. Das alles würde auslaufen, wenn wir die Nachfolge nicht regeln könnten.
Auch im Bundesrat ist diese Vorlage an mehreren Sitzungen sehr ausführlich - ich betone: sehr ausführlich - beraten worden. Auch bei uns lagen die Auffassungen zunächst weit auseinander, vor allem mit Blick auf die Frage, ob das Reduktionsziel im Inland oder im Ausland erreicht werden soll. Wir haben uns mit der Materie sehr intensiv befasst und sind zu der vorliegenden Lösung gekommen. Ich gebe zu, dass man da geteilter Meinung sein kann, aber man muss das Fell auch mal waschen, man kann nicht ewig nicht eintreten. Von daher ersuche ich Sie einzutreten.
Ich war am letzten Freitag in der Sendung "Arena" und habe dort feststellen können, dass beispielsweise der Vertreter der Economiesuisse, also der Wirtschaft, ausdrücklich sagte, man sei mit dem Weg des Bundesrates einverstanden, man folge der Vorlage des Bundesrates. Auch Vertreter dieses Rates, die jetzt für Nichteintreten plädieren, waren in der "Arena" ganz sanft und haben gesagt, sie seien mit dem Bundesrat einverstanden. Ich bitte Sie doch einzuhalten, was Sie dort vor über 300 000 Zuschauern und Zuschauerinnen gesagt haben. Sie dürfen nicht glauben, Sie seien hier im stillen Kämmerlein und könnten sich ausklinken. Bitte bleiben Sie bei der Zusage, die Sie und der Vertreter der Wirtschaft dort ausdrücklich gegeben haben.
Auf diese Gesetzesvorlage nicht einzutreten wäre ein Schildbürgerstreich. Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen, der weiss Gott lange genug mit sich gerungen und einen Weg gefunden hat.

Wasserfallen Christian (RL, BE): Herr Leuenberger, Sie haben gesagt, Deutschland habe eine Reduktion von 40 Prozent ins Auge gefasst, die Schweiz nur eine solche von 20 Prozent. Können Sie uns den Pro-Kopf-Ausstoss der Deutschen und der Schweizer kurz erläutern?

Leuenberger Moritz, Bundesrat: Der Pro-Kopf-Ausstoss der Schweiz liegt im Mittel vergleichbarer Industriestaaten, auch im Mittel der Europäischen Union.

Nordmann Roger (S, VD), pour la commission: Je vais me prononcer très brièvement sur la proposition de non-entrée en matière et sur la proposition de renvoi qui nous sont faites. En commission, la proposition Leutenegger Filippo de ne pas entrer en matière était fondée sur l'idée de faire une révision partielle de la loi actuelle, ce qui pouvait se comprendre. Maintenant qu'on est entré en matière, qu'on a 73 propositions de minorité - avec toutes les variantes possibles et imaginables -, je crois qu'on peut faire le débat. D'ailleurs Monsieur Leutenegger a un peu changé son argumentation, puisque c'est plutôt une opposition fondamentale à l'actualisation de la politique climatique et plus une question procédurale qui motive maintenant sa proposition de minorité. Sur le fond, je ne vais plus y revenir; les opinions sont faites. Mais ce qui est sûr, c'est que si l'on veut une politique climatique, dont le dosage est à discuter, il faut entrer en matière et avoir une discussion sur le fond. C'est ce qu'on vous propose.
Quant à la proposition de la minorité Killer, elle était motivée par la question internationale, mais, à écouter l'argumentation de son auteur, c'est aussi une opposition de principe. Là aussi, il n'y a plus grand-chose à ajouter; les opinions sont faites.
Je me contente, sur le plan procédural, de vous rendre attentifs au fait que si cette loi n'est pas adoptée durant cette session au vote sur l'ensemble, alors la décision définitive sur l'initiative populaire "pour un climat sain" sera prise dans les dix mois après la fin de cette session, et cela sans prolongation du délai de traitement. Actuellement, c'est le Conseil des Etats qui en est saisi, et vraisemblablement il proposera de la rejeter. A la fin de la session aura lieu le vote final, ce qui signifie, en vertu de l'article 75a de la loi fédérale sur les droits politiques, que l'initiative "pour un climat sain" sera soumise au peuple au plus tard en avril 2011 - donc vraisemblablement au plus tard lors des votations de mars 2011. J'aimerais vous rendre attentifs au fait qu'il y a un lien évident entre le fait de voter cette loi, dans une version ou une autre, et le délai pour soumettre l'initiative à la votation. Ainsi, le délai serait prolongé, donc le vote populaire sur l'initiative aurait lieu plus tard.

Bäumle Martin (CEg, ZH), für die Kommission: Noch kurz eine Formalie: Wir haben den Auftrag, heute und morgen den indirekten Gegenvorschlag zu beraten. Ein Nichteintreten oder eine Rückweisung würde bedeuten, dass die Behandlung der Volksinitiative im Ständerat ebenfalls abgeschlossen werden müsste und kein Gegenvorschlag dazu erarbeitet werden könnte. Das ist eine zwingende Bestimmung, die wir bereits in der letzten Session erwähnt haben. Auf das Geschäft nicht einzutreten oder es zurückzuweisen wäre also ein folgenreicher Entscheid.
Im Übrigen kann ich mich zu hundert Prozent Bundesrat Moritz Leuenberger anschliessen, der sämtliche Ausführungen präzis und klar gemacht hat.
Ich bitte Sie mit der Kommission, auf das Geschäft einzutreten, diesen Entscheid hat die Kommission mit 14 zu 12 Stimmen gefällt, und die Rückweisung abzulehnen, dies hat die Kommission mit 13 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen entschieden.

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Wir stimmen zuerst über den Nichteintretensantrag der Minderheit Leutenegger Filippo ab.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3906)
Für Eintreten ... 102 Stimmen
Dagegen ... 80 Stimmen

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Wir stimmen nun über den Rückweisungsantrag der Minderheit Killer ab.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3907)
Für den Antrag der Minderheit ... 67 Stimmen
Dagegen ... 117 Stimmen

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Wir kommen nun zur blockweisen Debatte. Ich erteile immer zuerst allen Minderheiten das Wort, und erst anschliessend folgen die Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher.
AB 2010 N 607 / BO 2010 N 607
Art. 1
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
... sind, vermindert werden mit dem Ziel, einen Beitrag zu leisten, den globalen Temperaturanstieg auf den Grenzwert von maximal zwei Grad zu beschränken.
Abs. 1bis
Der Bundesrat bezeichnet die Treibhausgase.
Abs. 2
Streichen

Antrag der Minderheit I
(Leutenegger Filippo, Bigger, Brunner, Killer, Müri, Rutschmann, Wasserfallen, Wobmann)
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 1bis
Streichen

Antrag der Minderheit II
(Killer, Bigger, Brunner, Rutschmann, Müri, Wobmann)
Abs. 1
... sind, vermindert werden. (Rest streichen)
Abs. 1bis
Streichen

Antrag der Minderheit I
(Cathomas, Bader Elvira, Bäumle, Girod, Nordmann, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit II
(Girod, Teuscher, van Singer)
Abs. 2
...
cbis. zur Vorbereitung der Wirtschaft auf künftige Herausforderungen durch den Klimawandel; und
...

Art. 1
Proposition de la majorité
Al. 1
... fossiles (combustibles et carburants). L'objectif est de contribuer à ce que la hausse de la température mondiale ne dépasse pas les deux degrés Celsius.
Al. 1bis
Le Conseil fédéral désigne les gaz à effet de serre.
Al. 2
Biffer

Proposition de la minorité I
(Leutenegger Filippo, Bigger, Brunner, Killer, Müri, Rutschmann, Wasserfallen, Wobmann)
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 1bis
Biffer

Proposition de la minorité II
(Killer, Bigger, Brunner, Rutschmann, Müri, Wobmann)
Al. 1
... fossiles (combustibles et carburants). (Biffer le reste)
Al. 1bis
Biffer

Proposition de la minorité I
(Cathomas, Bader Elvira, Bäumle, Girod, Nordmann, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité II
(Girod, Teuscher, van Singer)
Al. 2
...
cbis. à préparer l'économie aux défis à venir que poseront les changements climatiques; et
...

Art. 2
Antrag der Kommission
Abs. 1-3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 4
Emissionsminderungszertifikate sind ...
(Sinngemässe begriffliche Änderung in Art. 6 Abs. 2, 12 Abs. 2, 13 Abs. 2, 18 Titel, Abs. 1 und 2, 19 Abs. 2, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 29 Abs. 4, 30 Abs. 2, 42, 44 Titel und Abs. 2)

Art. 2
Proposition de la commission
Al. 1-3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 4
Les certificats de réduction des émissions sont ...
(Le terme doit également être modifié aux art. 6 al. 2, 12 al. 2, 13 al. 2, 18 titre, al. 1 et 2, 19 al. 2, 23 al. 1, 25 al. 2, 29 al. 4, 30 al. 2, 42, 44 titre et al. 2)

Art. 3
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Die Treibhausgasemissionen im Inland sind bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 gesamthaft um 20 Prozent zu vermindern. Der Bundesrat kann sektorielle Zwischenziele festlegen.
Abs. 1bis
Der Bundesrat kann das Reduktionsziel in Einklang mit internationalen Vereinbarungen auf 40 Prozent erhöhen. Diese zusätzlichen Reduktionen der Treibhausgasemissionen dürfen maximal zu 75 Prozent durch im Ausland durchgeführte Massnahmen erfolgen.
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3
Der Bundesrat kann im Einvernehmen mit den betroffenen Kreisen ...
Abs. 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit I
(Rutschmann, Bigger, Brunner, Killer, Parmelin, Wobmann)
Abs. 1
... um 10 Prozent zu vermindern. (Rest streichen)
Abs. 1bis
Streichen

Antrag der Minderheit II
(Leutenegger Filippo, Bourgeois, Favre Laurent, Hiltpold, Killer, Parmelin, Wasserfallen)
Abs. 1
... um 20 Prozent zu vermindern. (Rest streichen)
Abs. 1bis
Streichen

Antrag der Minderheit III
(Wyss Ursula, Nordmann, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Voruz)
Abs. 1
Die Treibhausgasemissionen im Inland sind bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 gesamthaft um mindestens 30 Prozent zu reduzieren. Der Bundesrat legt sektorielle Zwischenziele fest.
AB 2010 N 608 / BO 2010 N 608
Abs. 1bis
Streichen

Antrag der Minderheit IV
(Teuscher, Girod, van Singer)
Abs. 1
Die Treibhausgasemissionen im Inland sind bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 gesamthaft um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. Der Bundesrat legt sektorielle Zwischenziele fest.
Abs. 1bis
Streichen

Antrag der Minderheit
(Rutschmann, Amstutz, Bigger, Killer, Parmelin, Wobmann)
Abs. 3
Streichen

Antrag der Minderheit
(Girod, Bäumle, Nordmann, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Abs. 3bis
Der Bundesrat lässt bis Ende 2015 untersuchen, wie die Schweiz ihren CO2-Ausstoss mittelfristig in einer Nettobilanz auf null reduzieren kann und die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 gegenüber 1990 gesamthaft um mindestens 90 Prozent vermindert werden können.

Antrag der Minderheit I
(Teuscher, Bäumle, Cathomas, Girod, Nordmann, Rechsteiner-Basel, Schmidt Roberto, van Singer, Voruz)
Abs. 4
Er unterbreitet der Bundesversammlung rechtzeitig weiter gehende Reduktionsziele und Massnahmen für die Zeit nach 2020. Diese sind so anzusetzen, dass die Schweiz einen angemessenen Lösungsbeitrag gemäss Artikel 1 Absatz 1 leistet. Dazu hört er ...

Antrag der Minderheit II
(Parmelin, Bigger, Brunner, Favre Laurent, Hiltpold, Killer, Leutenegger Filippo, Rutschmann, Wasserfallen, Wobmann)
Abs. 4
Streichen

Eventualantrag der Minderheit II
(Parmelin, Bigger, Brunner, Favre Laurent, Hiltpold, Killer, Leutenegger Filippo, Rutschmann, Wasserfallen, Wobmann)
(falls der Antrag der Minderheit II abgelehnt wird)
Abs. 4
Falls ein verbindliches Abkommen der Staatengemeinschaft mit Reduktionszielen beschlossen wurde, kann der Bundesrat dem Parlament Vorschläge zu Reduktionszielen für die Zeit nach 2020 machen. Er berücksichtigt bei den Zielen insbesondere die Emissionen pro Kopf der jeweiligen Länder. Dazu hört er ...

Art. 3
Proposition de la majorité
Al. 1
D'ici à 2020, les émissions de gaz à effet de serre réalisées en Suisse doivent être dans l'ensemble réduites de 20 pour cent par rapport à 1990. Le Conseil fédéral peut fixer des objectifs intermédiaires sectoriels.
Al. 1bis
Le Conseil fédéral peut augmenter l'objectif de réduction à 40 pour cent conformément aux conventions internationales. 75 pour cent au maximum de ces réductions supplémentaires des émissions de gaz à effet de serre peuvent être réalisées par des mesures menées à l'étranger.
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
(la modification ne concerne que le texte allemand)
Al. 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité I
(Rutschmann, Bigger, Brunner, Killer, Parmelin, Wobmann)
Al. 1
... réduction de 10 pour cent par rapport à 1990. (Biffer le reste)
Al. 1bis
Biffer

Proposition de la minorité II
(Leutenegger Filippo, Bourgeois, Favre Laurent, Hiltpold, Killer, Parmelin, Wasserfallen)
Al. 1
... réduction de 20 pour cent par rapport à 1990. (Biffer le reste)
Al. 1bis
Biffer

Proposition de la minorité III
(Wyss Ursula, Nordmann, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Voruz)
Al. 1
D'ici à 2020, les émissions de gaz à effet de serre réalisées en Suisse doivent être dans l'ensemble réduites d'au moins 30 pour cent par rapport à 1990. Le Conseil fédéral fixe des objectifs intermédiaires sectoriels.
Al. 1bis
Biffer

Proposition de la minorité IV
(Teuscher, Girod, van Singer)
Al. 1
D'ici à 2020, les émissions de gaz à effet de serre réalisées en Suisse doivent être dans l'ensemble réduites d'au moins 40 pour cent par rapport à 1990. Le Conseil fédéral fixe des objectifs intermédiaires sectoriels.
Al. 1bis
Biffer

Proposition de la minorité
(Rutschmann, Amstutz, Bigger, Killer, Parmelin, Wobmann)
Al. 3
Biffer

Proposition de la minorité
(Girod, Bäumle, Nordmann, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Al. 3bis
D'ici à 2015, le Conseil fédéral étudiera des mesures qui permettront à la Suisse de ramener, à moyen terme, le bilan net de ses émissions de CO2 à zéro, et de réduire, d'ici 2050, ses émissions de gaz à effet de serre dans l'ensemble d'au moins 90 pour cent par rapport à 1990.

Proposition de la minorité I
(Teuscher, Bäumle, Cathomas, Girod, Nordmann, Rechsteiner-Basel, Schmidt Roberto, van Singer, Voruz)
Al. 4
Il soumet en temps voulu à l'Assemblée fédérale des objectifs de réduction et des mesures supplémentaires pour l'après-2020. Ces derniers seront fixés de sorte que la Suisse apporte une contribution adéquate selon les buts visés à l'article 1 alinéa 1. Il consulte au préalable ...

Proposition de la minorité II
(Parmelin, Bigger, Brunner, Favre Laurent, Hiltpold, Killer, Leutenegger Filippo, Rutschmann, Wasserfallen, Wobmann)
Al. 4
Biffer
AB 2010 N 609 / BO 2010 N 609
Proposition subsidiaire de la minorité II
(Parmelin, Bigger, Brunner, Favre Laurent, Hiltpold, Killer, Leutenegger Filippo, Rutschmann, Wasserfallen, Wobmann)
(au cas où la proposition de la minorité II serait rejetée)
Al. 4
Dans l'hypothèse où la communauté internationale conclurait un accord contraignant assorti d'objectifs de réduction, le Conseil fédéral peut soumettre au Parlement des propositions pour les objectifs postérieurs à 2020. Ce faisant, il tient compte en particulier des émissions par habitant dans chacun des pays. Il consulte au préalable ...

Art. 4
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3
Zu den freiwilligen Massnahmen zählen namentlich auch Erklärungen, in denen sich Verbraucher von fossilen Brenn- und Treibstoffen freiwillig verpflichten, die CO2-Emissionen zu begrenzen.
Abs. 4
Der Bundesrat kann geeignete Organisationen mit der Unterstützung und der Durchführung freiwilliger Massnahmen beauftragen.

Antrag der Minderheit
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Parmelin, Rutschmann, Wobmann)
Abs. 1
Das Reduktionsziel soll in erster Linie durch freiwillige Massnahmen erreicht werden.
Abs. 2
Streichen

Art. 4
Proposition de la majorité
Al. 1, 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3
Sont notamment considérées comme mesures librement consenties les déclarations par lesquelles les consommateurs de combustibles et carburants fossiles s'engagent librement à limiter les émissions de CO2.
Al. 4
Le Conseil fédéral peut charger des organisations compétentes de soutenir et élaborer des mesures librement consenties.

Proposition de la minorité
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Parmelin, Rutschmann, Wobmann)
Al. 1
L'objectif doit être atteint en priorité au moyen de mesures librement consenties.
Al. 2
Biffer

Art. 5
Antrag der Mehrheit
Streichen

Antrag der Minderheit I
(Wasserfallen, Bigger, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Hiltpold, Leutenegger Filippo, Rutschmann, Wobmann)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit II
(Wobmann, Bigger, Brunner, Parmelin, Rutschmann)
Abs. 1
Verminderungen der Treibhausgasemissionen, die im Ausland erzielt wurden, werden bei der Berechnung der Emissionen nach diesem Gesetz vollständig berücksichtigt.
Abs. 2
Streichen

Eventualantrag der Minderheit II
(Wobmann, Bigger, Brunner, Parmelin, Rutschmann)
(falls der Antrag der Minderheit II abgelehnt wird)
Abs. 2
Die Anrechnung der Emissionsverminderung durch im Ausland durchgeführte Massnahmen ist nicht beschränkt.

Art. 5
Proposition de la majorité
Biffer

Proposition de la minorité I
(Wasserfallen, Bigger, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Hiltpold, Leutenegger Filippo, Rutschmann, Wobmann)
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité II
(Wobmann, Bigger, Brunner, Parmelin, Rutschmann)
Al. 1
Lors du calcul des émissions au sens de la présente loi, les réductions d'émissions de gaz à effet de serre réalisées à l'étranger sont entièrement prises en compte.
Al. 2
Biffer

Proposition subsidiaire de la minorité II
(Wobmann, Bigger, Brunner, Parmelin, Rutschmann)
(au cas où la proposition de la minorité II serait rejetée)
Al. 2
Les réductions d'émissions réalisées grâce aux mesures prises à l'étranger sont prises en compte sans restriction lors du calcul des émissions.

Leutenegger Filippo (RL, ZH): Frau Präsidentin, ich nehme an, dass ich jetzt zwei Minderheitsanträge zu vertreten habe. (Zwischenruf der Präsidentin: Genau!) Deshalb kann ich auf die grosszügige Haltung der Präsidentin vertrauen; ich werde mich trotzdem kurzfassen.
Beim Zweckartikel wurde der Text des Bundesrates von der Mehrheit verändert, und zwar sagt man, man solle mit diesem Gesetz einen Beitrag leisten, den globalen Temperaturanstieg auf den Grenzwert von maximal zwei Grad zu beschränken. Die Wissenschaft zeichnet sich ja dadurch aus, dass sie mit Wahrscheinlichkeiten rechnet. Das heisst, Prognosen sind nie exakt, auch wenn es sich um exakte Wissenschaften handelt. Die Prognose eines Anstiegs von zwei Grad ist etwa so exakt wie jene der tatsächlichen Wirtschaftsleistung nach der Durchführung eines Konjunkturprogramms. In der Natur ist es noch viel komplexer. Das heisst, wenn die Wissenschaft sagt, um den Anstieg auf zwei Grad zu beschränken, müsse man diese Massnahmen ergreifen, dann haben wir niemals die Gewähr, dass es dann auch tatsächlich so sein wird. Es ist etwas anmassend, was man hier machen will. Einen Temperaturanstieg in einem Gesetz festzuschreiben ist zwar nicht dramatisch, aber auch nicht besonders intelligent, weil er sich in der Realität niemals einstellen wird. Es ist etwas eine Anmassung, weil man hier etwas Gott spielen will. Das sehe ich schon ziemlich anders; wir sollten nicht solche Bestimmungen ins Gesetz schreiben.
Aber dabei ist natürlich ein Hintergedanke, weil gegenwärtig in der Wissenschaft gesagt wird, man müsse die Emissionen um 40 Prozent reduzieren, um diesen Anstieg von nur zwei Grad zu garantieren. Deshalb zielt man schon hier darauf ab, später sagen zu können, man habe hier einen viel zu schmalen CO2-Ziel-Pfad, um diese Beschränkung auf zwei Grad erreichen zu können. Ich bitte Sie deshalb, der Fassung des Bundesrates zu folgen und jene der Mehrheit abzulehnen.
Der zweite Punkt ist viel, viel wichtiger. Es geht bei Artikel 3 um den Antrag der Mehrheit, die Emissionen allein im Inland von 1990 bis 2020 um 20 Prozent zu reduzieren. Das ist praktisch eine Verdoppelung gegenüber der Fassung des
AB 2010 N 610 / BO 2010 N 610
Bundesrates. Das ist wichtig zu wissen, weil der Bundesrat eine Reduktion von 20 Prozent im In- und Ausland vorsieht. Das heisst, dass man die Dosis verdoppelt. Nun muss man einfach sehen, dass dadurch eine unglaublich grosse zusätzliche Anstrengung unternommen werden müsste. Es ist in diesem Fall aber natürlich auch ein Alleingang. Der Bundesrat schlägt keinen Alleingang vor; da bin ich mit Ihnen einverstanden, Herr Bundesrat Leuenberger. Aber das, was jetzt vorliegt, wäre dann ein Alleingang, ohne dass es international abgestützt ist.
Die Industrie hat sehr viel geleistet, und sie kann in dieser kurzen Zeit eine solche Leistung nicht mehr erbringen. Das heisst, die Gebäude können nicht in diesem Tempo umgestellt und saniert werden. Das heisst, Sie müssten alles im Verkehr leisten, und das geht natürlich auch nicht, wenn Sie nicht mit gewichtigen wirtschaftlichen Nachteilen arbeiten wollen. Die Minderheitsanträge III (Wyss Ursula) und IV (Teuscher) auf 30 bzw. 40 Prozent Reduktion im Inland entsprechen der Initiative, da müssten wir keinen Gegenvorschlag machen. 40 Prozent hat alle Masse übertroffen - das wären dann 40 plus 40, also 70 bis 80 Prozent Kompensation. Das ist schön als Utopie, aber es ist natürlich nicht realistisch.
Deshalb bitte ich Sie, nicht den Antrag der Mehrheit zu akzeptieren, sondern den Antrag der Minderheit II. Ich ziehe aber den Minderheitsantrag II zugunsten des Entwurfes des Bundesrates zurück, weil es in diesem Antrag nur eine Änderung gegeben hat: Der Bundesrat kann Zwischenziele festlegen. Das ist aber nicht so relevant und nicht so wichtig. Das Parlament muss dafür sorgen, dass wir die Bundesratsziele, die jetzt festgelegt wurden, nicht übertreffen und vor allem nicht verdoppeln. Das heisst, ich ziehe meinen Minderheitsantrag II zugunsten des Entwurfes des Bundesrates zurück, und ich bitte Sie wirklich inständig, den Antrag der Mehrheit abzulehnen.

Killer Hans (V, AG): Ich spreche zu meinen Minderheitsanträgen zu Artikel 1 Absätze 1 und 1bis sowie Artikel 4 Absätze 1 und 2.
Bei Artikel 1 Absatz 1 der Vorlage zur Revision des CO2-Gesetzes wird eine schleichende und undefinierte Ausdehnung in unbestimmtem Umfang vorgenommen. Man will hier nebst dem CO2 noch andere Treibhausgase einbeziehen. Ausserdem will die Kommissionsmehrheit eine absolute Temperaturanstiegs-Obergrenze einführen. Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, beim Machbaren, beim Absehbaren zu bleiben. Mit der Formulierung, wie wir sie für Absatz 1 mit der Minderheit II fordern, wird verhindert, dass erstens eine Ausdehnung auf andere Klimagase in undefinierter Art stattfindet und dass zweitens mit einer absoluten Formulierung versucht wird, eine Temperaturanstiegs-Obergrenze von zwei Grad zu definieren. Die Schweiz kann das nicht alleine beeinflussen. Das Klima ist eine weltweite Erscheinung, Temperaturanstiege hören nicht an der Landesgrenze auf. Unsere Beschränkungen wirken nicht entscheidend auf das Gesamtklima. Auch hier schimmert die Überheblichkeit gewisser Kreise hier im Plenum durch; sie meinen, wir als Kleinemittenten könnten die Klimaveränderung beeinflussen. Bleiben wir doch vernünftig, und unterlassen wir den Versuch, der Welt den Takt vorgeben zu wollen. Ich bitte Sie, bei Artikel 1 und 1bis zuerst der Minderheit I (Leutenegger Filippo) zuzustimmen und nachher zur Korrektur bei der Ausweitung auf andere Klimagase der Minderheit II zuzustimmen.
Zu Artikel 4 Absätze 1 und 2: Auch hier bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen, welcher die Zielerreichung bei den Reduktionsmassnahmen auf freiwilliger Basis anstrebt. Warum? Wir haben in den vergangenen Jahren mit den Vorgaben des Kyoto-Protokolls bemerkenswerte und lobenswerte Verminderungen der CO2-Emissionen durch freiwillige Massnahmen erreicht. Vereinbarungen mit verschiedenen Branchen haben zu diesen Verbesserungen geführt. Freiwilligkeit und Anreizsysteme führen viel eher zu Wettbewerb unter den Unternehmen der einzelnen Branchen. Auch würde die Freiwilligkeit verhindern, dass einzelne Branchen, die bis zum heutigen Tag fast alles Erdenkliche unternommen haben, im Vergleich zu ausländischen Konkurrenten durch unsinnige, teure und wenig effiziente Massnahmen belastet und im Wettbewerb beeinträchtigt werden. Unsere Partei steht wo immer möglich klar für Anreize anstelle von Verboten. Wir denken, dies wäre auch hier der eindeutig motivierendere Weg.
Artikel 4 Absatz 1, in welchem die Freiwilligkeit absolut in den Hintergrund rückt, steht auch klar im Gegensatz zu Absatz 3, wo in der Fassung der Mehrheit dann wieder der Freiwilligkeit die Tür geöffnet wird. Absatz 1 kann in der unterbreiteten Form problemlos und nach den bisherigen Erfahrungen mit freiwilligen Massnahmen - auch gefahrlos gestrichen werden. In Artikel 4 Absatz 2, den ich Ihnen mit meiner Minderheit zur Streichung empfehle, wird völlig unnötigerweise ein Sammelsurium an Bereichen aufgelistet, die künftig zu Minderungen verpflichtet werden. Eigentlich müsste bei allen Vertretern dieser genannten Bereiche hier im Saal die Warnlampe aufleuchten: Umwelt, Energie, Land- und Waldwirtschaft, Holzwirtschaft, Strassenverkehr und Mineralölsteuer haben von Gesetzes wegen undefinierte Beiträge zu leisten. Treibhausgase, aus welchen Quellen sie auch immer kommen mögen, sind als Ganzes angesprochen.
Die genannte Auflistung ist unnötig. Ich bitte Sie eindringlich um Zustimmung zu meinem Minderheitsantrag und um Streichung von Absatz 2.

Cathomas Sep (CEg, GR): Ich spreche zum Antrag meiner Minderheit zu Artikel 1 Absatz 2.
Meine Minderheit, die Minderheit I, will die Bestimmung des Bundesrates beibehalten. Ich bitte Sie aus folgenden Gründen, diesem Antrag zuzustimmen: Die Bestimmungen der Buchstaben a, b und c sind aus Artikel 1 des geltenden CO2-Gesetzes übernommen. Man hat sie nur neu gruppiert und unter einen Einleitungssatz gesetzt. Im geltenden Recht heisst es: "Das Gesetz soll auch zur Verminderung anderer schädlicher Einwirkungen auf die Umwelt, zur sparsamen und rationellen Energienutzung sowie zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien beitragen." Neu ist nur Buchstabe d mit dem Hinweis auf die "Vermeidung und Bewältigung der Folgen der erhöhten Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre". Damit wird auf die neue Erkenntnis hingewiesen, dass die Treibhausgaskonzentration selbst dann Folgen hat, wenn wir von nun an alles daransetzen, die CO2-Emissionen noch weiter einzuschränken.
Grundsätzlich hätte es nie so weit kommen müssen, wenn global rechtzeitig die notwendigen Massnahmen ergriffen und umgesetzt worden wären. Leider ist das, das wissen wir alle, nicht passiert, weil das erträgliche Mass bereits heute überschritten ist und die Auswirkungen der Klimaveränderung unseren Lebensraum in verschiedenen Bereichen beeinträchtigen. Es hat uns sozusagen die Realität eingeholt.
Mit dem Antrag meiner Minderheit wird die bereits im geltenden Gesetz bestehende und bewährte Formulierung übernommen. Die in Buchstabe d vorgesehene Ergänzung drängt sich im Hinblick auf die absehbaren Folgen der erhöhten Treibhausgasemissionen auf und muss darum ein Bestandteil des Zweckartikels sein.
In diesem Sinne bitte ich Sie, bei Absatz 2 dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen.

Girod Bastien (G, ZH): Ich spreche zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe cbis. Hier geht es um den Zweck des Gesetzes. Was ich verlange, ist eigentlich, dass man beim Zweck auch vorsieht, dass dieses Gesetz zur Vorbereitung der Wirtschaft auf künftige Herausforderungen durch den Klimawandel beiträgt.
Das ist, denke ich, eine Knacknuss in unserer Debatte. Gewisse Kreise aus der Wirtschaft wollen nicht einsehen, dass ein CO2-Gesetz auch eine Chance für die Wirtschaft sein kann. Hier ist das Funktionieren der grünen Märkte von Bedeutung. Die grünen Märkte sind dynamische Wachstumsmärkte, welche für unsere Wirtschaft wichtig sind. Nun ist es aber so, dass diese Märkte sich stark verändern. Sie werden
AB 2010 N 611 / BO 2010 N 611
natürlich auch in anderen Ländern beeinflusst, also in den Ländern, in welche wir exportieren; einerseits durch Sanktionen, indem man wie die EU sagt, klimafeindliche Produkte seien nicht mehr zugelassen, anderseits durch Förderung, indem man sagt, nur klimafreundliche Produkte seien zugelassen. Es gibt also eine Dynamik, welche durch die Konsumenten noch weiter verstärkt wird.
Wenn wir jetzt nichts regulieren, haben wir in der Schweiz die Situation, dass wir diesen Anreiz nicht schaffen, dass es Ideen von der Hochschule schwer haben, in die Praxis umgesetzt zu werden, dass es Spin-off-Firmen schwer haben, in der Schweiz Nischen zu finden, wo ihre viel klimafreundlicheren Produkte wettbewerbsfähig sind, weil einfach die Rahmenbedingungen fehlen. Das eindrücklichste Beispiel ist die amerikanische Autoindustrie. Dort wurde über Jahre von den Fahrzeugen nichts verlangt. Das führte dazu, dass die USA eine sehr ineffiziente Autoflotte hatten. Als dann verschiedene Länder und auch die EU begannen, Förderprogramme und Bedingungen für ihre Märkte zu machen, wurden diese Produkte nicht mehr abgesetzt.
Wenn man die grünen Märkte nicht reguliert, riskiert man, ins Hintertreffen zu geraten. Deshalb verlange ich, dass man das auch vorsieht. Es ist hier nur eine Zweckformulierung; wenn Sie das nicht hineinschreiben, ändert das noch nicht so viel. Aber ich denke, es ist der Grund, weshalb verschiedene Personen meinen, sie sprächen im Interesse der Wirtschaft, aber zu anderen Schlussfolgerungen kommen. Mit Sicherheit kann man sagen, dass in Zukunft die Nachfrage nach klimafreundlichen Produkten zunehmen wird.
Mein zweiter Minderheitsantrag betrifft Artikel 3 Absatz 3bis. Hier geht es darum, dass wir bereits jetzt beginnen sollten, uns Gedanken zu machen, wie es nach 2020 aussehen soll. Es sollte eine Untersuchung darüber gemacht werden, wie die Schweiz ihre Emissionen langfristig reduzieren kann. Die Stadt Zürich hat ja vorgezeigt, dass man auch in einer Demokratie weit in die Zukunft schauen kann: Eine grosse Mehrheit der Stadtzürcher Bevölkerung hat einer Initiative zugestimmt, wonach die Emissionen bis 2050 auf 1 Tonne pro Kopf reduziert werden sollen; sie hat also weit in die Zukunft geschaut. Hier geht es aber nicht so weit; hier geht es nur um eine Untersuchung, wie dieses Ziel erreicht werden könnte. Ich denke, dass es für die ganze Klimadebatte gut wäre, wenn wir eine langfristige Perspektive hätten. Dann fällt es vielleicht auch einfacher, sich zu einigen.
Ich bitte Sie, auch diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Rutschmann Hans (V, ZH): Ich spreche zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 3 Absätze 1 und 1bis. Dieser Artikel ist wohl einer der wichtigsten in der ganzen Gesetzesrevision. Hier geht es um das Ausmass der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 sowie um die Frage, wo die Kompensation stattfinden kann.
Die Mehrheit will eine Reduktion um 20 Prozent. Es kommt hinzu, dass die Kompensation vollständig im Inland erfolgen müsste. Obwohl die durch CO2-Emissionen verursachte Klimaänderung ein globales Problem ist, welches nur global gelöst werden kann, will die Mehrheit eine alleinige Kompensation im Inland. Dies ist sowohl wirtschaftlich wie auch ökologisch ein Unsinn. Einerseits wird die Wirtschaft dadurch wesentlich stärker belastet, andererseits könnte man mit dem gleichen Geld im Ausland wesentlich mehr CO2 einsparen. Da es sich um ein globales Problem handelt und die Schweiz lediglich für einen Bruchteil der Emissionen verantwortlich ist, sollte ein Reduktionsziel deshalb international abgestimmt werden. Spätestens an der Klimakonferenz in Kopenhagen stellten wir aber ernüchtert fest, dass die Staatengemeinschaft noch meilenweit von diesem Ziel entfernt ist. Ein Alleingang zulasten der schweizerischen Wirtschaft wäre unverantwortlich, dies würde uns Wettbewerbsnachteile bringen und das globale Problem in keiner Art und Weise lösen.
Wir beantragen Ihnen deshalb mit dem Antrag der Minderheit I ein Ziel von 10 Prozent.
Abzulehnen ist auch Absatz 1bis, den die Kommissionsmehrheit beantragt. Eine Übertragung der Kompetenz an den Bundesrat, das Reduktionsziel sogar auf 40 Prozent verdoppeln zu können, kommt für uns überhaupt nicht infrage - dies umso mehr, als sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass internationale Vereinbarungen in diesem Bereich vor allem von der Schweiz mustergültig eingehalten wurden.
Sodann ersuche ich Sie, gemäss meinem zweiten Minderheitsantrag Absatz 3 zu streichen. Hier lässt sich der Bundesrat nach der Fassung der Mehrheit die Kompetenz geben, im Einvernehmen mit den betroffenen Kreisen Reduktionsziele für einzelne Wirtschaftszweige festzulegen.
In Absatz 1 legen wir die Ziele fest. Wir können uns nicht vorstellen, dass der Bundesrat für einzelne Wirtschaftszweige Erleichterungen festlegen wird. Wir können uns aber sehr wohl vorstellen, dass für einzelne Wirtschaftszweige zusätzliche Auflagen gemacht werden. Hier haben wir auch aus praktischen Gründen Vorbehalte. Wenn der Bundesrat mit betroffenen Kreisen über spezielle Reduktionsziele verhandeln will, stellt sich für uns schon die Frage, welche Kreise oder welche Organisationen einen Wirtschaftszweig repräsentativ vertreten können. Wer vertritt diese Kreise gegenüber dem Bundesrat? Konkret betroffen von solchen Vereinbarungen, allenfalls Erschwernissen wären in der Praxis jedoch Einzelunternehmen und nicht Verbände.
Wir bitten Sie deshalb, Absatz 3 zu streichen.

Wyss Ursula (S, BE): Nachdem wir auf den Gesetzentwurf eingetreten sind, stellt sich jetzt beim Zweckartikel die wesentliche Frage, warum wir überhaupt eine aktive Klimapolitik betreiben sollen. Wir wissen es: Wir haben als Alpenstaat an einer aktiven Klimapolitik ein eigenes Interesse. Wenn die Klimaerwärmung nämlich mehr als zwei Grad beträgt, dann stellt das die Alpengebiete vor massive Probleme. Wir haben einerseits das ewige Eis, das schmilzt, wir haben die Gletscher, die sich zurückziehen, und wir haben die Gefahr von Extremereignissen und von Naturkatastrophen, die dramatisch zunehmen, sobald sich das Klima um mehr als zwei Grad erwärmt. Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass uns das in etwas abgemildertem Mass auch schon bei zwei Grad blühen kann, aber sicher ist, dass alles, was darüber hinausgeht, für uns und das Alpengebiet zur Katastrophe wird. Darum haben wir ein direktes, eigenes Interesse, im CO2-Gesetz das internationale Ziel dieser maximalen Zwei-Grad-Erwärmung aufzunehmen. Aber damit die Vorgabe auch in der realen Politik nachher Bedeutung erhält und nicht einfach toter Buchstabe bleibt, brauchen wir auch ein konkretes, realistisches Reduktionsziel, das eben auf diese zwei Grad Rücksicht nimmt und dem auch entspricht.
Angesichts der Bandbreite der Minderheitsanträge ist mein Vorschlag, der Antrag der Minderheit III, schon fast ein Kompromiss. 30 Prozent CO2-Reduktion sind sinnvoll, und 30 Prozent CO2-Reduktion entsprechen - Bundesrat Leuenberger hat es bereits ausgeführt - der aktuellen Diskussion in der EU. Die allermeisten westeuropäischen Länder gehen mittlerweile weit darüber hinaus. Deutschland wurde erwähnt, aber auch die anderen umliegenden Länder sind mittlerweile bei Reduktionszielen von 40 Prozent. Ich glaube, es steht uns gut an, wenn wir uns die klimapolitischen Vorbilder vor Augen halten und nicht die schlimmsten Beispiele hier zitieren.
Dass solche ambitionierteren Ziele nicht nur ökologisch, umweltpolitisch, klimapolitisch sinnvoll sind, sondern dass sie eben auch wirtschaftspolitisch von Interesse sind, das zeigen uns die wachsenden Gewinnraten der Cleantech-Branche, und das zeigt uns vor allem die Tatsache, dass genau dort, genau in diesen Branchen, zukunftsfähige Arbeitsplätze geschaffen werden. Darum ist es sinnvoll, und darum stehen wir dafür ein, dass ein Reduktionsziel für das Inland definiert wird und die CO2-Emissionen im Inland, in der Schweiz, reduziert werden - nicht nur aus klimapolitischen, sondern eben vor allem aus wirtschaftspolitischen Überlegungen.
Wir bitten Sie, dem Antrag unserer Minderheit III zuzustimmen, und freuen uns auf die weitere Diskussion.
AB 2010 N 612 / BO 2010 N 612

Teuscher Franziska (G, BE): Die vielen Anträge zu Artikel 3 zeigen, dass es sich hier um das Herz des CO2-Gesetzes handelt: Wie gross soll die CO2-Reduktion bis ins Jahr 2020 sein? Die Minderheit IV schlägt Ihnen vor, dieses Reduktionsziel auf 40 Prozent festzulegen.
Beim Zweckartikel haben wir festgehalten, dass die Schweiz mit ihrer Klimapolitik einen Beitrag leisten soll, um den weltweiten Temperaturanstieg auf maximal zwei Grad zu beschränken; zumindest die Mehrheit der Kommission schlägt das so vor. Konkret heisst das für die Schweiz, dass wir unseren CO2-Ausstoss bis ins Jahr 2020 um 40 Prozent reduzieren müssen; nur so können wir dieses Zwei-Grad-Ziel erreichen. Dieses Reduktionsziel entspricht der Forderung der Wissenschaft. Auch Bundesrat Leuenberger hat sich immer wieder hinter dieses Ziel gestellt und gesagt, wissenschaftlich sei dieses Ziel erwiesen. In der "Basler Zeitung" hat er zu seinem Ziel, zum Ziel des Bundesrates, festgehalten: "Insofern sind selbst die 20 Prozent ein unbefriedigender Kompromiss."
Die Minderheit IV will keine unbefriedigenden Gesetze mit faulen Kompromissen. Mit unserem Minderheitsantrag wollen wir erreichen, dass wir uns im Jahr 2020 auf Kurs befinden, damit wir die globale Erwärmung auf unter zwei Grad beschränken können. Auch mit den 40 Prozent machen wir keinen Alleingang, wie immer wieder gesagt wird, sondern wir spielen mit Norwegen und dem Vorreiter in der EU, Deutschland, zusammen. Mit 40 Prozent können wir uns profilieren und müssen nicht einfach im europäischen Mainstream mitschwimmen. Über Zahlen zu streiten ist immer sehr abstrakt, und niemand versteht, was dies konkret heisst. Der Alpenraum ist vom Klimawandel besonders betroffen. Überschreiten wir das Zwei-Grad-Ziel, dann wird unser Alpenraum ein instabiler und damit für die Leute, die dort wohnen, auch ein gefährlicher Lebensraum. Murgänge, Überschwemmungen und Lawinen würden zunehmen und uns viel Leid und grosse Kosten bescheren. Jetzt auf einen ehrgeizigen Klimaschutz einzuschwenken bedeutet eben auch, vorsorglich für unser Land zu handeln. Klimaschutz bedeutet eben auch Heimatschutz.
Die CO2-Reduktion von 40 Prozent ist auch eine Chance für die Schweizer Wirtschaft. Es steht der Schweiz gut an, hier eine fortschrittliche Position einzunehmen. Dass eine Reduktion um 40 Prozent nicht wirtschaftsfeindlich ist, zeigt sich daran, dass auch der Wirtschaftsverband Swisscleantech generell eine 40-Prozent-Reduktion unterstützt.
Mit meinem zweiten Minderheitsantrag, dem Antrag der Minderheit I zu Absatz 3, verlange ich einen Zusatz zur Klimapolitik nach 2020. Der Bundesrat soll dem Parlament rechtzeitig weiter gehende Massnahmen für die Zeit nach 2020 vorschlagen, mit dem Ziel, das globale Zwei-Grad-Ziel nicht aus den Augen zu verlieren, denn Klimapolitik wird in den kommenden Jahren die grosse Herausforderung für unsere Gesellschaft werden. Wir dürfen hier nicht scheitern, denn sonst bezahlen unsere Kinder diesen Preis.
Deshalb bitte ich Sie, diesen zwei Minderheitsanträgen zuzustimmen.

Freysinger Oskar (V, VS): Entschuldigen Sie, ich habe da etwas nicht gut verstanden. Sie befürchten also, dass es immer weniger Schnee gibt. Er schmilzt uns die ganze Zeit weg. Wie kommen Sie dann zum Resultat, dass es immer mehr Lawinen geben soll?

Teuscher Franziska (G, BE): Das ist eine gute Frage. Mit dem Klimawandel wird das Wetter ja instabiler, in manchen Perioden schneit es zum Beispiel sehr viel. Ein schneereicher Winter bedeutet noch nicht, dass kein Klimawandel stattfindet, sondern es werden eben alle Phänomene viel stärker: Es gibt stärkere Niederschläge, es gibt stärkere Schneefälle, und damit gibt es eben auch stärkere Lawinen.

Darbellay Christophe (CEg, VS): Chère collègue, savez-vous que, statistiquement et depuis plusieurs décennies, les hivers où il y a le plus de neige sont les hivers où il y a le moins de morts par avalanche?

Teuscher Franziska (G, BE): Wissen Sie, ich möchte jetzt nicht mit Ihnen darüber streiten, in welchem der letzten Jahre es mehr oder weniger Lawinen gegeben hat. Es ist einfach klar: Der Klimawandel hat zur Folge, dass die Naturereignisse stärker werden. Ich will nicht, dass dadurch der Lebensraum für die Leute, die in den Alpen wohnen, aufs Spiel gesetzt wird. Deshalb bin ich klar der Meinung, dass wir uns hier an den wissenschaftlichen Resultaten orientieren müssen, die verlangen, dass wir unseren CO2-Ausstoss bis ins Jahr 2020 um 40 Prozent reduzieren.

Parmelin Guy (V, VD): La minorité II que je représente a trait à un article central, l'article 3 alinéa 4. Cette proposition de minorité vous propose purement et simplement de biffer cet alinéa.
Il est prématuré d'inscrire déjà de nouveaux objectifs pour l'après-2020. A tout le moins, il faudrait pouvoir juger de l'apport concret de tout l'arsenal des mesures déjà prises dans de nombreux secteurs, d'autant plus que nombre d'entre elles ne sont même pas encore en vigueur et qu'on n'est donc pas capable de pouvoir juger aujourd'hui de l'ampleur exacte des effets positifs qui en sont attendus. De plus, il faut souligner la problématique non résolue du respect par tous les Etats signataires de leurs engagements par rapport à ces accords internationaux, qu'ils soient contraignants ou non d'ailleurs.
C'est une chose d'annoncer urbi et orbi des objectifs chiffrés, c'en est une autre de voir les partenaires au contrat les respecter dans les faits. On a pu ainsi se rendre compte que dans la première phase de l'application du Protocole de Kyoto, certains Etats étaient loin, voire très loin, de tenir leurs engagements. Dans l'Union européenne, qui prétend vouloir se fixer un objectif de réduction globale moyen de 20 pour cent pour la prochaine étape, on a vu par exemple l'Espagne, qui devait réduire ses émissions d'environ 8 pour cent, les augmenter au contraire à plus de 40 pour cent. Il s'agit donc d'être réaliste.
En biffant cet alinéa 4, le Conseil fédéral conservera toute latitude, au cas où les engagements des Etats signataires étaient tenus à l'horizon 2016 ou 2017, de présenter à ce moment-là seulement de nouvelles mesures au Parlement. Il est inutile de vouloir brûler les étapes et pratiquer une politique du chèque en blanc. Il est tout de même parfaitement logique et justifié de vouloir disposer d'un bilan intermédiaire relatif à l'efficacité des mesures prises et de contrôler le respect de leur part du contrat par les autres Etats signataires, avant de proposer unilatéralement de nouveaux objectifs contraignants pour notre seul pays.
Au cas où cette proposition raisonnable devait malgré tout être rejetée, la minorité II vous propose à tout le moins de subordonner à la signature par la communauté internationale d'un accord contraignant assorti d'objectifs de réduction la possibilité pour le Conseil fédéral de soumettre au Parlement des propositions pour les objectifs postérieurs à 2020.
Je vous invite donc à soutenir en priorité la proposition de la minorité II de biffer l'article 3 alinéa 4 et, dans le cas où la minorité II serait rejetée, de vous rallier à la proposition subsidiaire.

Wasserfallen Christian (RL, BE): Ich schlage Ihnen bei Artikel 5 mit meiner Minderheit, der Minderheit I, vor, dem Bundesrat zu folgen, wenn es um die Kompensation im Ausland geht. Es ist nicht legitim, sich hier jetzt einfach auf andere Ziele festzulegen, als der Bundesrat sie vorsieht. Wir müssen uns einige Dinge wirklich vor Augen halten. Das von Herrn Bäumle präsentierte Gegenprojekt der Mehrheit, die eine vollständig im Inland zu erzielende Reduktion um 20 Prozent und dann noch eine zusätzliche, zu maximal 75 Prozent im Ausland kompensierbare Reduktion um 20 Prozent will, ist einfach eine Mogelpackung. Wir brauchen klare Rahmenbedingungen. Diese klaren Rahmenbedingungen hat der Bundesrat geschaffen. Ich habe mich, Herr Bundesrat, in meinem Eintretensvotum übrigens nicht dagegen gewehrt, dem Bundesrat zu folgen. Es ist genau die Position der FDP-Liberalen Fraktion, dem Bundesrat zu
AB 2010 N 613 / BO 2010 N 613
folgen. Sie können hier auch mal stolz darauf sein, dass die FDP-Liberale Fraktion bei dieser Thematik dem Bundesrat folgen wird.
Die Reduktion im Inland bzw. im Ausland hat schon auch noch eine andere Komponente als einfach die Verteilung der Reduktionsanteile von Millionen Tonnen CO2 auf das In- und das Ausland. Wenn wir die 50/50-Regelung beschliessen, die ich Ihnen hier vorschlage, dann können wir auch eine sogenannte Klimaaussenpolitik betreiben. Die Schweiz ist ein kleines Land. Die Schweiz - und da muss ich den Herrn Bundesrat wirklich massiv korrigieren - liegt klar unter dem Durchschnitt der Europäischen Union, wenn es um den CO2-Ausstoss geht. Die Schweiz stösst pro Jahr und Einwohner 5,6 Tonnen CO2 aus, Deutschland beispielsweise 9,7 Tonnen. Da muss ich eine Korrektur anbringen.
Wenn wir in diesem Saal über bilaterale Abkommen diskutieren, diskutieren wir immer darüber, dass jeder zweite Franken im Ausland verdient wird, dass wir also ganz klar eine Exportnation sind. Wenn wir jetzt im In- und im Ausland den CO2-Ausstoss reduzieren können, dann können wir einen Beitrag dazu leisten, dass eben auch im Ausland Projekte entstehen und unsere Firmen in diesem Rahmen auch wieder Exporte tätigen können, die ohne die Möglichkeit, zu 50 Prozent im Ausland zu kompensieren, eben nicht getätigt werden könnten. Es ist eine Tatsache, dass jeder zweite Franken durch die Schweizer Exportindustrie und damit im Ausland verdient wird.
Es geht also nicht nur einfach um eine Verteilung zwischen In- und Ausland. Es geht um eine Klimaaussenpolitik, und es ist eine Klimawirtschaftspolitik. Die Technologien in unserem Land, die wie gesagt Weltspitze sind - auch ohne Regulierungen sind wir bei diesen Technologien zur Weltspitze gekommen -, müssen wir auch ins Ausland verkaufen. Und das erreichen wir nur, wenn wir eine Auslandreduktion zulassen. Dieser Know-how-Transfer ist nicht einfach das Weitergeben von Wissen, das Weitergeben von Innovationen, das Etablieren von Spitzentechnologie im Ausland. Es ist Entwicklungshilfe. Gehen Sie einmal nach Asien, gehen Sie einmal nach Indien, und schauen Sie, wo dort die Leute sind, die sich um Spitzentechnologie im Energiesektor kümmern! Sie sind dünn gesät. Mit 50 Prozent im Ausland können wir eine Hilfe leisten. Der Schweiz stünde das sehr gut an. Ich appelliere an alle in diesem Saal, die sich für Aussenpolitik und Entwicklungshilfe einsetzen: Der Schweiz steht es gut an, diesen Know-how-Transfer hier klipp und klar festzuhalten. Und das ist nur mit meinem Minderheitsantrag möglich.
Übrigens: Warum wollen ausgerechnet diejenigen Kräfte, die eine 100-prozentige Inlandreduktion wollen, noch an einem ausländischen Zertifikatehandelssystem teilnehmen? Da bin ich wirklich überfordert. Das wäre ja in diesem Fall gar nicht mehr möglich.
Ich bitte wirklich darum, hier das Augenmass zu bewahren und dem Bundesrat zu folgen, wie die FDP-Liberale Fraktion es tut, mit einer CO2-Reduktion von total 20 Prozent und einer 50/50-Verteilung auf das In- und das Ausland.

Girod Bastien (G, ZH): Herr Wasserfallen, Sie haben jetzt die Möglichkeit gerühmt, dass die Emissionen im Ausland reduziert werden können. Sind Sie auch bereit, für diese Reduktionen Kriterien festzulegen? Sie haben von Nachhaltigkeit gesprochen, dass dies ein zusätzlicher Beitrag sei. Sie wissen ... (Zwischenruf der Präsidentin: Eine Frage!) Sind Sie bereit, Kriterien festzulegen, um damit zu verhindern, dass im Ausland Ramschpapiere gekauft werden?

Wasserfallen Christian (RL, BE): Ich bin ganz klar der Auffassung, dass die Schweizer Industrie - die Leute in der Schweiz, die Technologie in diesem Bereich ins Ausland liefern - nicht von schlechter Qualität ist. Projekte, die durch die Schweiz organisiert und geführt werden, die wir im Ausland unterstützen, sind nicht einfach irgendwelcher Ramsch. Ich bin nicht wie Sie, Herr Girod, der Meinung, dass die Schweiz Ramschpapiere und Ramschprojekte im Ausland unterstützt; ich gehe eher davon aus, dass die Schweiz auch dort Qualitätsstandards setzt.

Wobmann Walter (V, SO): Ich spreche zum Antrag der Minderheit II zu Artikel 5 Absatz 1. Kollege Wasserfallen hat das Wesentliche zu diesem Thema gesagt. Ich habe dazu nur noch einen Zusatz und kann es kurz machen: Ich beantrage Ihnen, bei der Berechnung der Emissionen alle im Ausland kompensierten Treibhausgasemissionen vollständig zu berücksichtigen, also die gesamte Auslandkompensation.
Die Kann-Formulierung und das Wort "angemessen" in der bundesrätlichen Version sind zu streichen. Stattdessen ist eine verbindliche Form zu wählen. Eigentlich sollte es ja selbstverständlich sein, dass man nicht zweimal das Gleiche anrechnen kann. Das wäre ja unlogisch und ungerecht. Bei der Kann-Formulierung, wie sie jetzt im Entwurf des Bundesrates steht, besteht diese Gefahr. Darum beantrage ich Ihnen, diese zu streichen.

Wasserfallen Christian (RL, BE): Dieser erste Block mit den Artikeln 1 bis 5 beinhaltet das Wichtigste: vom Reduktionsziel über diese ominöse Verteilung - Kompensation im Inland bzw. Ausland - bis hin zu weiter gehenden Regulierungen.
Fangen wir bei Artikel 1 an: Dort wird von der Mehrheit vorgeschlagen, dass man das Zwei-Grad-Ziel explizit verankern soll. In der Kommission hat diese Debatte einen grossen Stellenwert gehabt. Aber ich bin auch positiv überrascht, dass der Bundesrat ebenfalls zur Ansicht gelangt ist, dass dieses Zwei-Grad-Ziel niemals in ein Gesetz gehört, und zwar aus folgenden Gründen nicht: Der Bundesrat hat selber argumentiert - und das ist wesentlich -, dass zwei Reduktionsziele einander widersprechen können, nämlich einerseits der Zielwert, eine Zwei-Grad-Reduktion zu erreichen, also eine Limite von zwei Grad Temperaturanstieg, und andererseits das Reduktionsziel betreffend CO2. Die Schweiz - merken Sie sich das wirklich! - kann nicht in einem Gesetz garantieren, dass weltweit dieses Zwei-Grad-Ziel eingehalten wird. Wir dürfen uns hier auch nicht so stark ins Zentrum stellen, als ob wir die internationale Klimapolitik allein bestimmen könnten. Kollege Messmer hat es gesagt: Wir steuern offenbar 1 Promille zur Klimaerwärmung bei. Wir können das Zwei-Grad-Ziel nicht garantieren; der Bundesrat hat das klar festgehalten.
Übrigens ist es ja bezüglich dieser zwei Grad so - nehmen Sie dazu die Botschaft zur Hand -: Es gibt Szenarien bis ins Jahr 2050 von 0,9 bis 4,9 Grad Klimaerwärmung. Diese Bandbreite kann Wirklichkeit werden. Der Nationalrat sollte nicht einfach einen fixen Wert von zwei Grad ins Gesetz schreiben, der dieser Bandbreite überhaupt nicht gerecht wird. Wenn schon, müsste man diese Bandbreite selber hineinschreiben, dann wären wir kohärent zu den Ausführungen auch des Bundesrates.
Beim Reduktionsziel, also bei Artikel 3, gibt es viele Minderheiten. Ich darf noch einmal festhalten: Die internationale Staatengemeinschaft hat in Kopenhagen kein rechtlich verbindliches Ziel fixieren können - keines! Im Kopenhagen-Accord wurde gesagt, man solle etwas machen, aber was gemacht werden soll, ist nicht rechtlich verbindlich festgehalten worden. Diese Diskussion folgt im Herbst bei der nächsten internationalen Klimakonferenz in Mexiko.
Die Bandbreite der Minderheitsanträge geht von Forderungen nach minus 40 Prozent bis zu Forderungen nach minus 10 Prozent. Ich sage es nochmals: Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt klar das Konzept des Bundesrates - minus 20 Prozent CO2-Emissionen bis im Jahr 2020 und eine hälftige In- und Auslandkompensation. In Bezug auf die Kompensation möchte ich nicht mehr weit ausholen; ich möchte nur nochmals betonen, dass sich die Schweiz die Möglichkeit nicht vergeben sollte, ihre Technologien auch im Ausland zu platzieren. Wer, wenn nicht die Schweiz, ist in der Lage, Spitzentechnologien für Verfahren und Energien im Ausland zu platzieren? Schauen wir beispielsweise unseren Strommix an: Wir sind punkto CO2-Ausstoss pro Kilowattstunde Weltspitze! Mit ihrem Strommix ist die Schweiz ein Leuchtturm in der Stromproduktion. Diese Leuchtturmposition sollten wir nicht vergeben; ein Leuchtturm wird nur
AB 2010 N 614 / BO 2010 N 614
gesehen, wenn die Birne leuchtet, und das passiert nur, wenn wir auch im Ausland kompensieren.

Cathomas Sep (CEg, GR): In den Artikeln 1 und 3 legen wir in erster Linie das Ziel fest, welches wir mit den Massnahmen, die unter Artikel 3 festgelegt sind, erreichen wollen. Es geht um die Definition eines Zweckartikels. Im Wesentlichen übernehmen wir nur das, was in Kopenhagen als einziger Konsens aller Länder beschlossen wurde, nämlich das Zwei-Grad-Ziel. Das Ziel stützt sich auf wissenschaftlich belegbare Grundlagen. Das Zwei-Grad-Ziel wird von der Wissenschaft als notwendige Bedingung erachtet, damit sich das Klima nur so weit wandelt, dass es für die menschliche Gesellschaft noch vertretbar ist. Ob die Zwei-Grad-Grenze ausreicht, um die Folgen der Klimaerwärmung in Schach zu halten, wird sich weisen. Wir werden es dann in zwanzig oder dreissig Jahren selber sagen oder bestätigen können.
Leider ist es aber so, dass alles darauf hinweist, dass sich die CO2-Problematik in Zukunft eher verschärfen wird. Darum gehört in den Zweckartikel eine klare Aussage über das Ziel, das Grundlage für die im Gesetz festzulegenden Bestimmungen und anschliessend umzusetzenden Massnahmen sein muss. Wir legen ja damit fest, wohin wir gehen wollen und was für Massnahmen dafür notwendig sind. Wenn im Zweckartikel keine Aussagen über das Ziel gemacht werden, kann man sich fragen, warum überhaupt Massnahmen getroffen werden sollen. Aufgrund dieser Fakten und Überlegungen unterstützt die CVP/EVP/glp-Fraktion mehrheitlich den Antrag der Mehrheit mit dem Zwei-Grad-Ziel.
Nun zu den Massnahmen in Artikel 3: Die Mehrheit der Kommission beantragt eine Reduktion um 20 Prozent im Inland und überlässt dem Bundesrat die Möglichkeit, das Reduktionsziel in Einklang mit internationalen Vereinbarungen auf 40 Prozent zu erhöhen, wobei maximal 75 Prozent dieser zusätzlichen Reduktion durch Massnahmen im Ausland kompensiert werden können. Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt mehrheitlich auch diesen Antrag. Ohne die grauen Emissionen, die bei der Herstellung von importierten Rohstoffen oder Gütern im Ausland entstehen, zu berücksichtigen, kann die Schweiz als Land ohne Schwerindustrie und mit einer CO2-freien Stromproduktion ein Reduktionsziel von 20 Prozent im Inland im Vergleich mit vielen europäischen Ländern mit wesentlich weniger Anstrengungen erreichen. Das Ziel von 20 Prozent im Inland ist pragmatisch, ökonomisch orientiert und erreichbar.
Dass das Ziel einer Reduktion um 20 Prozent im Inland tragbar und wirtschaftlich verantwortbar ist, ja unserer Wirtschaft sogar zugutekommen kann, bestätigen verschiedene Studien, die im Lauf der letzten Jahre, auch in Zusammenarbeit mit Vertretern der Wirtschaft und der Wissenschaft, erarbeitet worden sind. Zum Beispiel hat der Energie-Trialog Schweiz während mehr als zwei Jahren mit Vertretern der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Gesellschaft Studien angeregt und nachhaltige Strategien festgelegt. Der Energie-Trialog Schweiz erachtet eine inländische CO2-Reduktion um 25 Prozent bis 2020 als machbar und sogar als wirtschaftlich interessant. Die Wirtschaft war bei der Erarbeitung dieser Studien wie gesagt vertreten. Ich zähle nur einige Akteure auf: Shell Switzerland, ABB, Migros, Coop, Axpo, Holcim, Alstom. Seitens der Wissenschaft waren die Universitäten, die ETH, das Paul-Scherrer-Institut usw. dabei. Man kann also nicht sagen, das Ziel einer Reduktion um 20 Prozent im Inland sei völlig aus der Luft gegriffen und stütze sich auf keine Basis.
Die Resultate dieser Studien bestätigen die Vorteile einer fortschrittlichen Klimapolitik für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes. Ein aktiver Klimaschutz fördert die Innovation, sichert den Zugang zu Wachstumsmärkten, verbessert unsere Versorgungssicherheit im Energiebereich, fördert die Nutzung einheimischer Ressourcen, schafft neue Arbeitsplätze.
Aus all diesen Gründen müssen wir, nicht zuletzt zum Vorteil unseres eigenen Lebensraumes, weiter gehende Anstrengungen zugunsten einer nachhaltigen Klimapolitik unternehmen. Darum stimmt die CVP/EVP/glp-Fraktion mehrheitlich dem umsetzbaren und pragmatischen Antrag der Mehrheit mit einem Reduktionsziel von 20 Prozent im Inland und der Option einer zu 75 Prozent im Ausland zu kompensierenden Erweiterung zu und lehnt sowohl die überrissenen als auch die ungenügenden Zielsetzungen der Minderheitsanträge ab.

van Singer Christian (G, VD): Avoir un objectif clair: l'augmentation de la température mondiale ne doit pas être supérieure à deux degrés, c'est logique. La communauté scientifique internationale a bien montré que si l'on dépassait ces deux degrés, les conséquences pour la vie sur terre et pour l'économie seraient considérables. Donc, quoi de plus normal que de fixer l'objectif de ne pas dépasser une augmentation de deux degrés et de contribuer à cet objectif avec les moyens dont la Suisse dispose?
A partir de là, c'est aussi logique qu'on demande qu'il y ait une réduction des émissions de gaz à effet de serre de 40 pour cent. Le groupe des Verts propose que cette réduction se fasse en Suisse, à l'intérieur du pays. Normalement, cette proposition, ce ne sont pas les Verts, mais ce sont les partis qui prétendent défendre l'économie de notre pays qui devraient la faire. En effet, si l'on regarde non pas les objectifs à court terme mais les objectifs à long terme, on voit qu'oeuvrer pour que des mesures soient prises dans notre pays prépare en même temps notre économie à affronter les futures pénuries de carburants fossiles. Donc, ce n'est pas que d'un point de vue écologique, mais aussi économique qu'il est intéressant de prendre ces mesures dans le pays.
Maintenant, il est évident que si notre proposition n'est pas adoptée, nous appuierons la proposition de la majorité de la commission qui est d'avoir une réduction des émissions de gaz à effet de serre réalisées en Suisse d'au moins 20 pour cent par rapport à 1990. Les 75 pour cent au maximum des réductions supplémentaires - elles peuvent atteindre 40 pour cent - pourraient être réalisées par des mesures menées à l'étranger.
Enfin, le groupe des Verts estime indispensable de regarder au-delà de 2020. C'est pour cela qu'il demande qu'il y ait des propositions qui prévoient une réduction des émissions de gaz à effet de serre à partir de 2015 et que le Conseil fédéral étudie des mesures qui permettront à la Suisse de ramener à moyen terme le bilan net de ses émissions de CO2 à zéro et de les réduire d'au moins 90 pour cent d'ici à 2050. En effet, le problème des émissions de CO2 et, en même temps, celui de la raréfaction des énergies fossiles ne seront pas résolus en 2020, et il faut regarder aussi au-delà de ce laps de temps.
Je vous demande de suivre dans ce sens les propositions de minorité défendues par les membres du groupe des Verts. Si la proposition de la minorité IV (Teuscher) à l'article 3 alinéas 1 et 1bis ne passe pas, je vous invite à adopter celle de la majorité. Ces dispositions sont très importantes pour cette loi.

Grunder Hans (BD, BE): Die BDP unterstützt beim Zweckartikel die Kommissionsmehrheit. Den globalen maximalen Temperaturanstieg mit einem Grenzwert von zwei Grad festzulegen, erachten wir als Notwendigkeit - ich habe es bereits in der Eintretensdebatte gesagt -, nicht zuletzt deshalb, weil eine höhere Erwärmung schlicht nicht mehr zu bewältigen wäre und dieser Wert auch international als Zielgrösse anerkannt ist. Das ist ja der einzige gemeinsame Nenner, der auch bei der letzten Klimakonferenz in Kopenhagen so verabschiedet wurde. Was die Folgen der Erwärmung in der Schweiz betrifft, möchte ich mich nicht wiederholen. Neben dem Problem des Wasserhaushalts würde es noch ganz andere Probleme geben - Migration usw. -, die dann Ausmasse annehmen würden, von denen wir uns gar keine Vorstellung machen können.
Zu Artikel 3, zum Reduktionsziel: Wie Sie wissen, wird im heutigen CO2-Gesetz eine Reduktion der CO2-Emissionen von 10 Prozent auf der Basis von 1990 bis 2010 angestrebt. Ich möchte das hier mit aller Deutlichkeit nochmals sagen:
AB 2010 N 615 / BO 2010 N 615
Für das Ziel 2020, also für die nächsten zehn Jahre, geht es wieder um grundsätzlich 10 Prozent. Die Basis ist 1990. Das wird hier an diesem Pult immer wieder falsch gesagt. Total sind es 20 Prozent. Es ist mir wichtig, dass das klar ist. Also sprechen wir jetzt von einer Grössenordnung von 10 Prozent, und angesichts der Technologiefortschritte ist das auch machbar.
Die BDP unterstützt im Grundsatz ganz klar dieses Ziel von 20 Prozent, sie unterstützt aber auch klar und geschlossen die Mehrheit, nach der diese 20 Prozent im Inland erbracht werden müssen. Mir ist bewusst, dass wir da zum Teil in Widerspruch zu gewissen Wirtschaftsorganisationen stehen. Es gibt aber auch dort eine klare Spaltung. Es gibt die Aussage - das belegen auch die wissenschaftlichen Studien, die schon erwähnt wurden -, dass diese 20 Prozent im Inland, auch wenn sie ambitiös sind, erreicht werden können. Wenn wir diese Rahmenbedingungen festlegen, dann führt das zu Investitionsschutz, davon bin ich überzeugt. Man investiert auf ein Ziel hin, das sicher ist. Ich bin überzeugt, dass unser Gewerbe und unsere Wirtschaft diese Herausforderung bewältigen können. Deshalb unterstützen wir hier die Mehrheit.
Absatz 1bis ist eine logische Folge. Dort sind ja dann 75 Prozent im Ausland möglich, und somit würde man auf dieses europäische Ziel von 30 Prozent kommen. Aber dies gilt ja nur, wenn das im Einklang mit den Reduktionszielen dieser Klimakonferenz steht, sonst kommt dieser Absatz 1bis nicht zum Tragen.
Noch ein kurzes Wort zu Absatz 3: Dort finden wir es auch wichtig, dass die Mehrheit unterstützt wird, wonach der Bundesrat explizit "im Einvernehmen mit den betroffenen Kreisen" Reduktionsziele definieren kann. Das ist eigentlich ein Entgegenkommen gegenüber den Wirtschaftsplayern im Gegensatz zum heutigen Gesetz oder auch zum Entwurf des Bundesrates, der dort eigentlich schärfer vorgehen will. Daher unterstützen wir diese Formulierung, die eigentlich alle wirtschaftsfreundlichen Leute hier unterstützen sollten.
Das sind unsere Ausführungen zu diesem ersten Block.

Steiert Jean-François (S, FR): Je remercie tout d'abord toutes celles et tous ceux qui ont tenu leurs promesses électorales et qui sont entrés en matière sur ce projet de révision de la loi sur le CO2. Pour les autres, il y a encore quelques possibilités de rattrapage aux articles que nous allons traiter sous peu.
L'article 3, "Objectif", précise les principales notions que nous devrons utiliser au quotidien, quantifie la réduction des émissions de CO2, décrit les moyens menant aux objectifs fixés et inscrit dans la loi l'obligation de réaliser au moins une partie des mesures en Suisse - c'est là le coeur de notre politique environnementale en ce qui concerne les émissions de gaz à effet de serre.
Le groupe socialiste soutiendra systématiquement les propositions qui engagent notre pays sur le chemin des réformes concrètes, avec des objectifs mesurables et contraignants, et il s'opposera aux tentatives de la droite dure regroupée au sein de la coalition pour une Suisse sale - une coalition d'ailleurs déjà bien rodée par le dossier UBS - visant à faire de la loi une coquille vide. Ce principe vaut en tout premier lieu pour l'objectif de réduire les émissions de gaz à effet de serre, pour lequel nous suivrons prioritairement la proposition de la minorité III (Wyss Ursula), qui prévoit de réduire les émissions de gaz à effet de serre d'au moins 30 pour cent d'ici à 2020 par rapport aux valeurs de 1990. C'est le minimum à atteindre si nous voulons limiter à deux degrés au maximum le réchauffement climatique, comme l'avait demandé en son temps le Conseil fédéral, qui avait considéré par la même occasion que toute augmentation supérieure aurait des conséquences graves pour notre planète: pour l'homme et pour la nature.
C'est dans cet esprit que le groupe socialiste soutiendra l'inscription dans la loi de l'objectif de limiter la hausse de la température mondiale à deux degrés au maximum - n'en déplaise à Monsieur Filippo Leutenegger. Son discours sur la science n'a rien à voir ici. Il ne s'agit pas ici de science, mais simplement de fixer modestement un objectif politique réaliste pour nous orienter dans nos choix quotidiens. L'alternative implicite prônée par Monsieur Leutenegger, c'est le laisser-faire. Pour un parti qui demande à longueur de journée plus de responsabilité face aux générations futures, une telle attitude, qui fait courir volontairement le risque de laisser un environnement détruit aux générations futures, relève de l'irresponsabilité totale. Au lieu de préserver la liberté de chaque Suissesse et chaque Suisse de pouvoir vivre à l'avenir dans un environnement un tant soit peu soigné, avec des emplois d'avenir, Monsieur Leutenegger défend unilatéralement la liberté de polluer minoritaire et passéiste.
Les projections montrent que la Suisse - et nos régions de montagne en tout premier lieu - sera touchée par le réchauffement climatique, bien plus que d'autres pays. Nous en paions déjà aujourd'hui les premières conséquences. Les représentants intelligents des régions de montagne, tels que Monsieur Darbellay, l'ont compris et ont su - du moins partiellement - remplacer leurs positions théoriques par des objectifs pragmatiques. Ensemble, nous préférons agir aujourd'hui plutôt que subir demain.
L'objectif de 30 pour cent de réduction des émissions, qui n'est pas révolutionnaire, puisqu'il a aussi été envisagé par le Conseil fédéral comme variante, peut être atteint sans aucune perte de confort, à condition d'investir systématiquement dans la mise en oeuvre des résultats que la recherche suisse et internationale ont obtenus en matière d'énergies renouvelables et d'économies d'énergie au cours des dernières années, avec à la clé 25 000 à 30 000 emplois d'avenir.
Contrairement à ce que semblent penser les représentants de l'immobilisme énergétique, emmenés aujourd'hui par l'étrange coalition radicale et démocrate du centre confinée dans la protection des pollueurs, l'investissement dans le climat n'est pas un luxe. Nous pouvons voir aujourd'hui tous les jours, par les images qui nous viennent du golfe du Mexique, plus rarement de Sibérie ou d'autres contrées, à quoi peut mener une politique environnementale minimaliste tournée vers les technologies du passé plutôt que vers les nouvelles technologies qui nous permettent, elles, de concilier environnement et emplois et, surtout, emplois en Suisse. De nombreux autres pays nous montrent l'exemple, à une échelle qui dépasse souvent l'objectif de 30 pour cent de réduction des émissions que nous demandons.
Il ne s'agit pas d'imposer des privations, mais d'utiliser au mieux les technologies existantes, de les renforcer, de les mettre en oeuvre de manière systématique, et de créer à cet effet des incitations par des leviers neutres sur le plan social. Contrairement à d'autres pays, la Suisse, qui ne dispose pas d'un véritable tissu industriel émetteur de CO2, peut concentrer ses efforts sur le chauffage et les transports, où le potentiel technologique est particulièrement important, et où la mise en oeuvre de ce potentiel permet la création d'emplois plutôt que leur démantèlement. Il est irritant de voir la droite dure ignorer les demandes de pans importants de l'industrie suisse en faveur de l'industrie et des PME, notamment des PME du futur, sous le fallacieux prétexte d'un manque de ressources financières, alors que les mêmes ont accepté des dépenses de plusieurs milliards de francs pour sauver quelques pans isolés de secteurs économiques vivant sur des bases sans avenir. Si les figures fondatrices du radicalisme suisse, dont les noms marquent encore aujourd'hui les avenues des grandes villes de notre pays, avaient eu une vision aussi timorée du rôle de l'Etat dans la politique industrielle, nous en serions restés pour longtemps encore au temps des diligences, plutôt que de développer le riche réseau ferroviaire dont nous bénéficions aujourd'hui.
Le groupe socialiste vise une relance par une politique volontariste à l'intérieur du pays, sur la base de technologies d'avenir et de la richesse historique - et non pas naturelle - de la Suisse. Son avenir et sa recherche dépendent de cela, plutôt que d'avoir une foi aveugle dans des pans de l'économie orientés vers le passé.
AB 2010 N 616 / BO 2010 N 616

Leuenberger Moritz, Bundesrat: Ich gebe Ihnen gerne unsere Stellungnahme bekannt, zunächst einmal, was den Zweckartikel betrifft: Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte ja, dass die Zwei-Grad-Erwärmung in das Gesetz kommt. Wir haben diese zwei Grad nicht explizit im Gesetz erwähnt, aber wir sind immer von diesen zwei Grad ausgegangen. Auch unser Verhandlungsmandat für Kopenhagen basierte ja auf diesen zwei Grad. Wir haben aber auch klar gesagt, und das möchte ich beifügen: Mit dem, was der Bundesrat selber vorschlägt, wird dieses Ziel nicht erreicht, sondern nur, wenn das alle Länder so tun. Wenn Sie jetzt die zwei Grad ausdrücklich hineinnehmen, wird das Gesetz also ein bisschen zu einer Lex imperfecta. Die zwei Grad stehen dann zwar drin, aber zumindest mit den vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen könnte dieses Ziel nicht erreicht werden. Da wir auch immer von zwei Grad gesprochen haben, ist das jetzt nicht die zentrale Abstimmung. Auch wenn Sie der Mehrheit zustimmen, können wir gut damit leben.
Hinsichtlich des Reduktionsziels gemäss Artikel 3 ist es etwas anders. Wir schlagen Ihnen eine Reduktion um 20 Prozent vor. Die Fahne enthält auch eine Variante mit 30 Prozent. Diese Variante ist deswegen aufgenommen worden, weil wir immer sagten, wenn die EU auf 30 Prozent gehe, dann gingen wir auch auf 30 Prozent. Sie ist aber bis jetzt nicht auf 30 Prozent gegangen. Deswegen spielt die Variante jetzt keine Rolle. Beim Entwurf des Bundesrates geht es nicht um 30 Prozent, sondern um 20 Prozent.
Wir sind also von 20 Prozent ausgegangen, und das unter zwei Voraussetzungen: Die erste betrifft die Verteilung zwischen Inlandmassnahmen und Auslandmassnahmen. Hier sind wir davon ausgegangen, dass das Verhältnis mehr oder weniger - das bleibt dann noch im Detail zu regeln - halb-halb ist. Wir müssen das dann noch adjustieren. Man kann es aber nicht genau sagen. Es entfällt je ungefähr die Hälfte auf das Inland und auf das Ausland.
Ich möchte betonen: Für uns ist die Lösung mit dieser Hälfte nicht einfach ein fauler Kompromiss. Am Anfang der bundesrätlichen Beratungen gab es zwei Konzepte. Das eine Konzept wollte nur gerade im Ausland kompensieren - das hat jetzt eine Minderheit auch aufgenommen -, das andere Konzept wollte das Ziel vorwiegend mit Massnahmen im Inland erreichen. Nach langen Rechnereien haben wir festgestellt, dass es sehr teuer werden könnte, wenn alle Reduktionen im Ausland erfolgen würden, und zwar deswegen: Wenn nämlich alle Länder diesen Weg beschreiten würden, dann könnten die einzukaufenden Zertifikate so teuer werden, dass wir froh wären, wenn wir einen wesentlichen Teil der Reduktion in der Schweiz erreichen könnten. Bei dieser Verteilung geht es um einen inhaltlichen Antrag. Ich bitte Sie, von diesem Prinzip nicht abzuweichen und insbesondere nicht dem Irrglauben zu verfallen, wenn alles im Ausland investiert würde, käme unsere Wirtschaft billiger weg. Unsere Berechnungen haben gezeigt, dass dem nicht so wäre. Das ist der Grund dafür, dass hier auch Economiesuisse dem Entwurf des Bundesrates folgt.
Die zweite Bemerkung: Die Mehrheit Ihrer Kommission schlägt jetzt einen höheren Anteil Inlandmassnahmen vor. Ich könnte jetzt sagen: Das finde ich toll; es ist gut, dass man hier sehr viel mehr leisten will. Ich möchte aber darauf verweisen: Unser Antrag ist kohärent mit den Massnahmen, die Ihnen der Bundesrat vorschlägt. Es ist mir, offen gestanden, viel wichtiger, wenn Sie bei den einzelnen Massnahmen mit dem Bundesrat stimmen, als wenn Sie hier ein ehrgeiziges Ziel, aber nachher nicht die einzelnen Massnahmen beschliessen. Das wäre unglaubwürdig. Ich bitte Sie, nicht diesen Weg zu gehen, sondern auch hier dem Bundesrat zu folgen.

Bäumle Martin (CEg, ZH), für die Kommission: In dieser ersten Debatte gibt es drei Kernbereiche:
Bei Artikel 1 geht es um den Zweck. Hier hat die Mehrheit Ihrer Kommission in Ergänzung zum Entwurf des Bundesrates das Zwei-Grad-Ziel hineingeschrieben, allerdings nicht so, wie Herr Wasserfallen zu suggerieren versucht: Nicht die Schweiz soll es erreichen, sondern es steht dort, der Ausstoss solle "vermindert werden mit dem Ziel, einen Beitrag zu leisten, den globalen Temperaturanstieg auf den Grenzwert von maximal zwei Grad zu beschränken". Das ist eine moderate Formulierung. Die Schweiz soll etwas unternehmen, um in diese Richtung zu kommen. Dies ist aber nicht der Kern dieses Teilbereichs; die Massnahmen und Ziele sind entscheidender.
Ein zweiter Bereich, der hier diskutiert wird, wurde heute wenig erwähnt. Ich meine Artikel 4 zu den freiwilligen Massnahmen. Dort haben wir eine klare Ergänzung und Verschärfung in Richtung Machbarkeit von freiwilligen Massnahmen zur Erreichung der Ziele vorgenommen. Wir haben insbesondere privatrechtliche Organisationen wie den Klimarappen weiterhin möglich gemacht, was im bundesrätlichen Entwurf nicht ganz klar war. Wir haben ebenfalls eine Verschärfung vorgenommen, wonach Reduktionsziele im Einvernehmen mit den betroffenen Kreisen vereinbart werden können. Sie sehen also, die Freiwilligkeit ist auch im vorliegenden Gesetzentwurf von ganz markanter Wichtigkeit. Heute hat kein Mensch dazu gesprochen, weil eben genau dies von allen Seiten unbestritten blieb.
Umstritten blieben die Ziele. Wir haben einerseits die Zielsetzung der SVP: 10 Prozent plus Anrechnung der Kompensation im Ausland. Eigentlich haben wir das schon mit dem bestehenden Gesetz erreicht, und wenn noch alles im Ausland kompensiert wird, könnten wir sogar noch mehr emittieren. Dieser Minderheitsantrag bedeutet also, dass bezüglich CO2 gar nichts gemacht oder die Situation sogar noch verschlimmert wird. Aber auch der Entwurf des Bundesrates mit 20 Prozent, wovon je 10 Prozent im Inland und im Ausland kompensiert werden, ist aus Sicht der Kommission ungenügend, weil er als Grundlage für das Vorgehen in der Schweiz nicht ausreicht, um angemessen zum Erreichen des Zwei-Grad-Ziels beizutragen. Die Kommission war klar der Meinung, dass es auch wegen der Wirtschaft, des Gewerbes und der Arbeitsplätze sinnvoller ist, mehr im Inland zu machen, als mit ausländischen Zertifikaten zu handeln. Auf der anderen Seite gingen die beiden Minderheitsanträge aus der SP-Fraktion, die der Volksinitiative entsprechen - sie verlangen eine Reduktion um 30 Prozent -, sowie der Minderheitsantrag seitens der Grünen, der der Forderung der Klima-Allianz entspricht, d. h. eine Reduktion um 40 Prozent im Inland und um 40 Prozent im Ausland verlangt, der Kommission zu weit.
Deshalb müssen wir davon ausgehen, dass die Kommissionsmehrheit hier einen richtigen, sachgerechten, wirtschaftlich interessanten Zwischenweg gesucht und mit einer Reduktion von 20 Prozent im Inland auch gefunden hat. Folgen Sie also der Mehrheit Ihrer Kommission, deren Antrag mit 14 zu 11 Stimmen zustande kam. Ihrem Antrag wurde gegenüber dem jetzigen Antrag der Minderheit I (Rutschmann) der Vorzug gegeben.
ABB, Allreal, Allianz Versicherung, Alstom, Axpo, Coop, ETH, Holcim, Migros-Genossenschaftsbund, Mondaine Watch, Post, Sarasin, Shell, SIG, Switcher, Weleda, ZKB: Was haben alle diese Wörter gemeinsam? Diese Unternehmen sind entweder im Bereich Energie-Trialog oder bei Swisscleantech dabei, haben sich schriftlich verpflichtet, genau diese Zielsetzungen zu unterstützen, und empfehlen unserem Parlament, dem Mehrheitsantrag zu folgen. Das heisst, wer weiterhin sagt, die Wirtschaft stehe nicht hinter den Zielen, welche die UREK-Mehrheit beschlossen hat, sagt nur die halbe Wahrheit. Alle diese Firmen, die ich erwähnt habe, stehen klar hinter diesen Zielen; Sie haben das auch erhalten.
Herr Killer hat die Finanzpolitik herangezogen. Die Schweiz ist das einzige Land in Europa, das die Maastricht-Kriterien eingehalten hat. Es war eine freiwillige, einseitige Massnahme, dass wir unsere Finanzpolitik so ausgerichtet haben, ohne in der EU zu sein, ohne zu warten, ob die EU das macht und einhält. Und heute sind wir froh, dass wir diesen Wettbewerbsvorteil haben. Genau dasselbe gilt bei der Klimapolitik: Zielsetzungen, wie sie Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission vorschlägt, sind zukunftsweisend, gehen voran und zeigen: Die Schweiz kann das; die Schweizer Wirtschaft
AB 2010 N 617 / BO 2010 N 617
will das - und dann sind wir Vorreiter. Wenn die EU dann irgendwann kommt, dann werden wir auch ihr sagen: Wir haben es von Anfang an gemacht, wir gehörten zu den Gewinnern.
Und noch eine Schlussbemerkung an die Zweifler, die dem Bundesrat folgen wollen, aber eigentlich eine Reduktion um 30 Prozent möchten: Dieser Antrag wurde in der Kommission nicht gestellt und nicht beraten, weil die Kommission eben ein anderes Konzept verfolgt hat: eine Reduktion um 20 Prozent im Inland mit der Option, um 40 Prozent zu reduzieren inklusive Kompensation im Ausland. Ich bitte also diese Ratsmitglieder, ebenfalls dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Der Ständerat kann hier immer noch eine Anpassung im Sinne der EU-Zielsetzungen machen; man wird dann mehr darüber wissen, was die EU macht.
Ich bitte Sie also, in allen Bereichen der Mehrheit der Kommission zu folgen und alle Minderheitsanträge abzulehnen.

Art. 1 Abs. 1, 1bis - Art. 1 al. 1, 1bis

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3908)
Für den Antrag der Minderheit I ... 120 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 55 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3909)
Für den Antrag der Minderheit I ... 93 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 86 Stimmen

Art. 1 Abs. 2 - Art. 1 al. 2

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3910)
Für den Antrag der Minderheit I ... 84 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 34 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3911)
Für den Antrag der Mehrheit ... 93 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 85 Stimmen


Art. 2
Angenommen - Adopté

Art. 3 Abs. 1, 1bis - Art. 3 al. 1, 1bis

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Der Antrag der Minderheit II (Leutenegger Filippo) ist zugunsten des Antrages des Bundesrates zurückgezogen worden.

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3912)
Für den Antrag des Bundesrates ... 125 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 58 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3914)
Für den Antrag der Mehrheit ... 90 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 87 Stimmen

Dritte Abstimmung - Troisième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3915)
Für den Antrag der Mehrheit ... 122 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit III ... 58 Stimmen

Vierte Abstimmung - Quatrième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3916)
Für den Antrag der Mehrheit ... 123 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit IV ... 57 Stimmen


Art. 3 Abs. 2 - Art. 3 al. 2
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 3 Abs. 3 - Art. 3 al. 3

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3917)
Für den Antrag der Mehrheit ... 122 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 61 Stimmen

Art. 3 Abs. 3bis - Art. 3 al. 3bis

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3918)
Für den Antrag der Minderheit ... 61 Stimmen
Dagegen ... 121 Stimmen

Art. 3 Abs. 4 - Art. 3 al. 4

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3921)
Für den Antrag der Mehrheit ... 118 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 64 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3922)
Für den Antrag der Mehrheit ... 104 Stimmen
Für den Eventualantrag der Minderheit II ... 78 Stimmen

Dritte Abstimmung - Troisième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3923)
Für den Antrag der Mehrheit ... 117 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 67 Stimmen

Art. 4 Abs. 1 - Art. 4 al. 1

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3924)
Für den Antrag der Mehrheit ... 112 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 70 Stimmen

Art. 4 Abs. 2 - Art. 4 al. 2

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3925)
Für den Antrag der Mehrheit ... 120 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 61 Stimmen


Art. 4 Abs. 3, 4 - Art. 4 al. 3, 4
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité


Art. 5

Nordmann Roger (S, VD), pour la commission: Je précise en fait que l'article 5 découle largement de l'article 3. A l'article 3, vous avez voté la proposition de la majorité, c'est-à-dire une réduction, réalisée en Suisse, de 20 pour cent des émissions de gaz à effet de serre et la possibilité d'augmenter l'objectif de réduction dont les trois quarts au
AB 2010 N 618 / BO 2010 N 618
maximum peuvent être réalisés par des mesures à l'étranger.
Donc, à partir de là, la cohérence voudrait que vous votiez la proposition de la majorité à l'article 5 alinéa 1, sinon nous aurions à l'article 3 une certaine proportion et à l'article 5 une autre. Logiquement, vu le vote à l'article 3, vous devez voter ici la proposition de la majorité, sinon il y a une contradiction entre le texte adopté à l'article 3 et celui adopté à l'article 5.

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Aufgrund der vorangegangenen Abstimmungen ist eine Abstimmung zu Artikel 5 hinfällig, da es bei diesem Konzept keine Möglichkeit mehr für die Kompensation im Ausland gibt. Artikel 5 ist somit gemäss Antrag der Mehrheit gestrichen.
Herr Wasserfallen, ich habe die Kaskaden für die Abstimmung am Anfang bekanntgegeben, und es ist die einhellige Meinung auch der Kommissionssprecher, dass aufgrund der vorangegangenen Abstimmungen die Abstimmung zu Artikel 5 hinfällig ist.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 5a
Antrag der Minderheit I
(Bäumle, Bader Elvira, Cathomas, Nordmann, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Schmidt Roberto, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Titel
Qualitätsanforderungen für Emissionsverminderungen im Ausland
Text
Der Bundesrat legt Qualitätsanforderungen für im Ausland durchgeführte Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen nach Artikel 3 Absatz 1bis fest. Massnahmen, die diesen Qualitätsanforderungen nicht genügen, werden bei der Berechnung der Emissionen nach diesem Gesetz nicht berücksichtigt.

Antrag der Minderheit II
(Girod, Nordmann, Rechsteiner-Basel, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Titel
Qualitätsanforderungen für Emissionsverminderungen im Ausland
Abs. 1
Der Bundesrat legt Qualitätsanforderungen für im Ausland durchgeführte Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen nach Artikel 3 Absatz 1bis fest. Massnahmen, die diesen Qualitätsanforderungen nicht genügen, werden bei der Berechnung der Emissionen nach diesem Gesetz nicht berücksichtigt.
Abs. 2
Die Qualitätsanforderungen müssen insbesondere folgenden Kriterien genügen:
a. Verminderungen dürfen nur angerechnet werden, wenn sie ohne die Unterstützung durch die Schweiz nicht zustande gekommen wären.
b. Verminderungen in wenig entwickelten Ländern müssen zur nachhaltigen Entwicklung vor Ort beitragen und dürfen keine negativen sozialen oder ökologischen Folgen bewirken.

Art. 5a
Proposition de la minorité I
(Bäumle, Bader Elvira, Cathomas, Nordmann, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Schmidt Roberto, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Titre
Exigences de qualité applicables aux réductions d'émissions réalisées à l'étranger
Texte
Le Conseil fédéral fixe des exigences de qualité pour les mesures réalisées à l'étranger qui visent à réduire les émissions de gaz à effet de serre selon l'article 3 alinéa 1bis. Les mesures qui ne satisfont pas à ces exigences de qualité ne sont pas prises en compte dans le calcul des émissions au sens de la présente loi.

Proposition de la minorité II
(Girod, Nordmann, Rechsteiner-Basel, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Titre
Exigences de qualité applicables aux réductions d'émissions réalisées à l'étranger
Al. 1
Le Conseil fédéral fixe des exigences de qualité pour les mesures réalisées à l'étranger qui visent à réduire les émissions de gaz à effet de serre selon l'article 3 alinéa 1bis. Les mesures qui ne satisfont pas à ces exigences de qualité ne sont pas prises en compte dans le calcul des émissions au sens de la présente loi.
Al. 2
Les exigences de qualité doivent notamment répondre aux critères suivants:
a. les réductions ne peuvent être prises en compte que si leur réalisation n'aurait pas été possible sans le soutien de la Suisse;
b. les réductions réalisées dans des pays peu développés doivent contribuer au développement durable sur place et ne doivent avoir aucune conséquence négative sur le plan social ou sur le plan écologique.

Art. 6
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Der Bundesrat bzw. das verantwortliche Departement hat für Verminderungen der Treibhausgasemissionen, die im Inland freiwillig erzielt wurden, Bescheinigungen auszustellen.
Abs. 2
Diese Bescheinigungen sind Emissionsrechten oder Emissionszertifikaten gleichgestellt.

Antrag der Minderheit
(Cathomas, Bader Elvira, Bäumle, Nordmann, Nussbaumer, Schmidt Roberto, Stump, Rechsteiner-Basel, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit
(Nussbaumer, Bäumle, Cathomas, Girod, Nordmann, Rechsteiner-Basel, Schmidt Roberto, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Abs. 2
Er legt fest, inwieweit diese Bescheinigungen den Emissionsminderungszertifikaten gleichgestellt werden.

Art. 6
Proposition de la majorité
Al. 1
Le Conseil fédéral ou le département compétent délivre des attestations pour les réductions d'émissions de gaz à effet de serre librement consenties réalisées en Suisse.
Al. 2
Ces attestations sont assimilées à des droits d'émission ou à des certificats d'émission.

Proposition de la minorité
(Cathomas, Bader Elvira, Bäumle, Nordmann, Nussbaumer, Schmidt Roberto, Stump, Rechsteiner-Basel, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
AB 2010 N 619 / BO 2010 N 619
Proposition de la minorité
(Nussbaumer, Bäumle, Cathomas, Girod, Nordmann, Rechsteiner-Basel, Schmidt Roberto, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Al. 2
Il détermine dans quelle mesure ces attestations sont assimilées à des certificats de réduction des émissions.

Art. 7
Antrag der Mehrheit
Streichen

Antrag der Minderheit I
(Nordmann, Bader Elvira, Bäumle, Cathomas, Lustenberger, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Stump, Wyss Ursula)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit II
(Teuscher, Girod, van Singer)
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3
Er erstellt Pläne für nationale Anpassungsmassnahmen.
Abs. 4
Er stellt genügend finanzielle Mittel für Anpassungsmassnahmen in Entwicklungsländern bereit.
Abs. 5
Die Mittel für die Massnahmen nach den Absätzen 3 und 4 werden aus Abgaben aus Sanktionen, Erträgen aus Auktionen im Bereich des Emissionshandels, weiteren Mechanismen, z. B. solchen, die international abgestimmt eingeführt werden, sowie ergänzend durch allgemeine Bundesmittel bereitgestellt.
Abs. 6
Die Mittel für Absatz 4 richten sich nach den internationalen Verpflichtungen. Der Bundesrat regelt die Höhe der Mittel. Diese Mittel werden nicht der Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance) angerechnet.

Eventualantrag der Minderheit III
(Cathomas, Bader Elvira, Bäumle, Lustenberger, Schmidt Roberto, Teuscher, van Singer)
(falls der Antrag der Mehrheit abgelehnt wird)
Abs. 2
... notwendig sind. In seinem Kompetenzbereich fördert er aktiv Anpassungsprozesse über die Sektoralpolitiken und koordiniert diese in Zusammenarbeit mit den Kantonen.

Art. 7
Proposition de la majorité
Biffer

Proposition de la minorité I
(Nordmann, Bader Elvira, Bäumle, Cathomas, Lustenberger, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Stump, Wyss Ursula)
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité II
(Teuscher, Girod, van Singer)
Al. 1, 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3
Elle planifie des mesures d'adaptation à l'échelle nationale.
Al. 4
Elle consacre suffisamment de moyens financiers destinés à des mesures d'adaptation dans les pays en développement.
Al. 5
Les moyens financiers destinés aux mesures visées aux alinéas 3 et 4 sont tirés des amendes infligées en cas de sanction, des recettes provenant des mises aux enchères des droits d'émission, des recettes provenant d'autres mécanismes comme ceux qui sont mis en oeuvre à l'échelon international et, de manière subsidiaire, des ressources générales de la Confédération.
Al. 6
Les moyens financiers destinés aux mesures visées à l'alinéa 4 sont déterminés en fonction des engagements internationaux. Les montants sont fixés par le Conseil fédéral. Ils ne sont pas imputés sur les crédits destinés à la coopération au développement (aide publique au développement).

Proposition subsidiaire de la minorité III
(Cathomas, Bader Elvira, Bäumle, Lustenberger, Schmidt Roberto, Teuscher, van Singer)
(au cas où la proposition de la majorité serait rejetée)
Al. 2
... de ces mesures. Dans les limites de ses compétences, elle encourage activement les processus d'adaptation sur les politiques sectorielles et coordonne ces derniers en collaboration avec les cantons.

Art. 7a
Antrag der Minderheit
(Girod, Nordmann, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Titel
Unterstützung von Entwicklungs- und Schwellenländern in der Emissionsminderung
Abs. 1
Der Bund stellt Mittel für Massnahmen zur Emissionsminderung in Entwicklungs- und Schwellenländern bereit. Dabei fördert er insbesondere den Aufbau von Wissen und die nachhaltige Reduktion der Abholzung.
Abs. 2
Der Bund fördert den Transfer von umweltfreundlicher und energieeffizienter Technologie in Entwicklungs- und Schwellenländern.
Abs. 3
Die Mittel für Artikel 7a Absätze 1 und 2 richten sich nach den internationalen Verpflichtungen. Der Bundesrat regelt die Höhe der Mittel.
Abs. 4
Die dazu benötigten Mittel werden aus den Erträgen der CO2-Abgabe bereitgestellt.
Abs. 5
Die Mittel für Absatz 4 werden nicht der Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance) angerechnet.

Art. 7a
Proposition de la minorité
(Girod, Nordmann, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Titre
Soutien aux mesures de réduction d'émissions prises par les pays émergents et en développement
Al. 1
La Confédération met à disposition des moyens financiers destinés à des mesures de réduction d'émissions dans les pays émergents et en développement. Elle encourage en particulier les projets visant au développement des connaissances et à la réduction à long terme de la déforestation.
Al. 2
La Confédération encourage le transfert de technologies respectueuses de l'environnement et efficaces d'un point de vue énergétique vers les pays émergents et en développement.
Al. 3
Les moyens financiers destinés aux mesures visées à l'article 7a alinéas 1 et 2 sont déterminés en fonction des engagements internationaux. Les montants sont fixés par le Conseil fédéral.
Al. 4
Les moyens financiers nécessaires sont tirés des recettes de la taxe sur le CO2.
Al. 5
Les moyens financiers visés à l'alinéa 4 ne sont pas imputés sur les crédits destinés à la coopération au développement (aide publique au développement).
AB 2010 N 620 / BO 2010 N 620
Art. 8
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit
(Bigger, Amstutz, Brunner, Killer, Messmer, Parmelin, Rutschmann, Wobmann)
Abs. 2
...
a. die wirtschaftliche Tragbarkeit; und
b. den Stand der Technik.
c. Streichen

Art. 8
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité
(Bigger, Amstutz, Brunner, Killer, Messmer, Parmelin, Rutschmann, Wobmann)
Al. 2
...
a. du caractère économiquement supportable; et
b. de l'état de la technique.
c. Biffer

Girod Bastien (G, ZH): Hier, bei Artikel 5a, geht es eigentlich um den Punkt, der vorhin hier vorne für gewisse Unstimmigkeiten gesorgt hat, nämlich um die Qualitätsanforderungen für Emissionsverminderungen im Ausland. Wenn wir im Ausland Emissionsverminderungen durchführen, was auch gemäss der Fassung der Mehrheit möglich wäre, falls internationale Vereinbarungen getroffen würden und wir dann die Reduktion auf 40 Prozent erhöhen würden, dann müsste irgendwo festgehalten werden, dass diese Emissionsverminderungen gewissen Qualitätsanforderungen entsprechen müssen. Das war bis jetzt im vorhergehenden Artikel festgehalten und müsste jetzt hier eingefügt werden, weil sonst die Strategie der Reduktion der Emissionen im Ausland sehr unglaubwürdig ist.
Das verlange ich mit meinem Minderheitsantrag, dem Antrag der Minderheit II, zu Artikel 5a: Qualität für Emissionsverminderungen im Ausland. Hier geht es eigentlich um gewisse Grundkriterien, bei denen auch ein grosser Konsens besteht, so um die Additionalität. Wenn wir also Emissionsverpflichtungen im Ausland kaufen, dann müssen wir sicher sein, dass sie einen zusätzlichen Beitrag leisten und nicht einfach bestehende Entwicklungen unterstützt und subventioniert werden. Das ist ein wichtiger Punkt. Der andere wichtige Punkt ist, dass die Kriterien der nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt werden. Man könnte sich ja auch vorstellen, dass plötzlich Emissionszertifikate für ökologisch sehr bedenkliche Stauwerkprojekte oder andere Grosskraftwerke vergeben werden, welche der nachhaltigen Entwicklung und auch der Entwicklungshilfe der Schweiz diametral widersprechen. Deshalb ist es wichtig, hier diese Kriterien festzuhalten. Damit stellen wir auch sicher, dass wir im Ausland keine Ramschpapiere kaufen und im Falle von Reduktionen im Ausland eine gewisse Glaubwürdigkeit haben.
Der zweite Minderheitsantrag betrifft Artikel 7a. Es ist für mich etwas schwierig, hier vorne zu sprechen, weil es um mich herum sehr laut ist; ich werde es trotzdem versuchen. Die Minderheit zu Artikel 7a verlangt, dass zusätzlich zu den Emissionsreduktionszertifikaten, die eingekauft werden können, Entwicklungsländer in ihren Bemühungen unterstützt werden, die CO2-Emissionen zu reduzieren. Das war ein Punkt am Gipfel von Kopenhagen, bei dem eigentlich Konsens bestand. Es ist auch wichtig zu sehen, dass nicht alle Emissionsverminderungen in Entwicklungsländern als Zertifikate verkauft werden können, zum Beispiel Urwaldprojekte, aber auch eine breite Unterstützung der Förderung erneuerbarer Energien; es ist schwierig, das in ein Projekt zu verpacken, zu quantifizieren. Die Quantifizierbarkeit ist ja das Kriterium dafür, dass man dann Emissionszertifikate verkaufen kann. Hier geht es also darum, die Entwicklungsländer in diesen Bemühungen zu unterstützen, auch mit dem Ziel, dass Entwicklungs- und Schwellenländer nicht den gleichen Fehler machen, den wir machten, nämlich dass sie mit der Industrialisierung ihre Emissionen hochfahren, sondern dass sie von Anfang an saubere Energien verwenden und somit das globale Klima weniger belasten.

Cathomas Sep (CEg, GR): Bei Artikel 6 geht es um die Bescheinigung von freiwillig im Inland erzielten Emissionsverminderungen. Mit meiner Minderheit unterstütze ich den Entwurf des Bundesrates. Damit wird dem Bundesrat die Möglichkeit gegeben, die freiwillige Verminderung von Treibhausgasemissionen mit einer Bescheinigung zu honorieren: Der Bundesrat kann vorsehen, dass für gewisse Verminderungen Bescheinigungen ausgestellt werden. Die Kann-Formulierung in Absatz 1 steht in direktem Zusammenhang mit der dem Bundesrat in Absatz 2 zugewiesenen Zuständigkeit betreffend die Gleichstellung von Bescheinigungen mit den im Ausland handelbaren Emissionsrechten und Emissionszertifikaten. Darum ist es wichtig und folgerichtig, wenn in beiden Absätzen die Version des Bundesrates beibehalten wird.
Der Antrag der Mehrheit verlangt in den Absätzen 1 und 2 explizit, dass für alle freiwillig im Inland erzielten Verminderungen der Treibhausgasemissionen Bescheinigungen ausgestellt werden und dass diese ausnahmslos den Emissionsrechten und Emissionszertifikaten gleichgestellt werden. Mit einer derartigen Gleichstellung würde dem Ziel der inländischen Reduktionsmassnahmen ein schlechter Dienst erwiesen. Eine vollständige Anrechnung der Bescheinigungen von freiwillig erzielten Verminderungen von Treibhausgasemissionen als Emissionsrechte würde dazu führen, dass die an einem Ort im Inland freiwillig erzielten Reduktionen an einem anderen Ort im Inland neue Emissionen zur Folge hätten. Solche Bescheinigungen sind im Ausland nicht handelbar, darum könnte eine Anrechnung respektive ein Handel höchstens im Inland stattfinden. Solche Transmissionen würden darum in keinem Falle dem gesetzten Ziel einer inländischen CO2-Reduktion dienen. Im Gegensatz zum Emissionszertifikat kann eine schweizerische Bescheinigung nicht als Reduktionsmassnahme im Ausland angerechnet werden; das Kyoto-Protokoll lässt dies einfach nicht zu. Darum muss eine Bescheinigung auch eine gewisse Qualität haben, was gemäss dem Entwurf des Bundesrates durch eine selektive Ausscheidung ermöglicht wird. Darum darf der von der Mehrheit bei Absatz 2 beantragten Vermischung der Bescheinigungen mit Emissionsrechten und Emissionszertifikaten in keinem Falle zugestimmt werden. Wie erwähnt lässt das Kyoto-Protokoll eine solche Vermischung nicht zu. Das heisst, die von der Mehrheit vorgesehene gesetzliche Bestimmung ist faktisch nicht umsetzbar.
Darum bitte ich Sie, bei den Absätzen 1 und 2 die beiden Minderheitsanträge zu unterstützen.

Nussbaumer Eric (S, BL): Ich spreche zu Artikel 6 Absatz 2. Es geht bei Absatz 2 um die möglichen Bescheinigungen für freiwillige Emissionsminderungen im Inland. Es geht darum, wie solche Bescheinigungen international anerkannt werden können und wie sie international gehandelt, also zu Geld gemacht werden können. Emissionsminderungszertifikate sind gemäss dem bereits diskutierten Artikel 2 Absatz 4 international anerkannte Bescheinigungen über Emissionsminderungsmassnahmen, die man im Ausland erzielt hat.
Die Mehrheit sagt nun hier, dass Bescheinigungen für Treibhausgasverminderungen im Inland den international anerkannten Bescheinigungen gleichgestellt werden müssen. Ich schätze alle Souveränitätsgedanken, welche die Mehrheit hier zum Ausdruck bringt, aber es geht leider nicht. Die Schweiz kann nicht alleine entscheiden, was international anerkannt wird. Dazu sind Verhandlungen nötig, und darum muss der Bundesrat entscheiden, inwieweit diese Bescheinigungen anerkannt werden können.
Warum kann man nicht einfach dem Bundesrat folgen? Das Konzept des Bundesrates ist leider auch nicht schlüssig, wenn eine freiwillig getätigte Emissionsminderung dann
AB 2010 N 621 / BO 2010 N 621
plötzlich wieder ein Emissionsrecht wird und als solches gehandelt werden kann. Sie sparen dann zuerst zum Beispiel eine Tonne CO2 freiwillig ein und bekommen daraufhin das Recht, diese Einsparung von einer Tonne wieder als Emissionsrecht zu Geld zu machen. In der Bilanz hat global niemand etwas gewonnen. Die CO2-Bilanz würde global gleich bleiben oder, sagen wir es deutlich, gleich schlecht bleiben.
Wenn Sie der Minderheit folgen, dann bleibt die freiwillig getätigte Emissionsminderung tatsächlich eine Emissionsminderung. Wenn sie in ein internationales Handelssystem eingefügt werden kann, dann ist das okay. Wenn aus dieser freiwilligen Minderung aber wieder ein gleichgestelltes Recht auf Treibhausgasausstoss wird, so ist das nicht schlüssige Politik.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.

Maire Jacques-André (S, NE): Je présente en fait la proposition de la minorité I (Nordmann) à l'article 7. Cet article, vous l'avez vu, a une portée générale. Il prévoit que la Confédération puisse coordonner les mesures visant à éviter ou à maîtriser les dommages consécutifs aux changements climatiques. En commission, cette proposition est devenue minoritaire en raison de la voix prépondérante du président puisque, avant sa détermination, le résultat était de 13 voix contre 13. La majorité a ainsi basculé avec son vote.
Fondamentalement, il faut maintenir cet article dans la version proposée par le Conseil fédéral. Nous vous invitons vraiment à voter dans ce sens ici au plénum. En effet, contrairement aux affirmations des opposants à cet article, nous sommes convaincus que celui-ci a bel et bien sa place dans une loi sur le CO2 qui traite, bien sûr des émissions de gaz à effet de serre, mais aussi des conséquences de ces émissions sur le climat. Il est indéniable que des catastrophes naturelles qui sont encore dans toutes nos mémoires - nous pensons à Brigue, à Gondo, à Brienz, à la Suisse centrale -, avaient des liens évidents avec les changements climatiques. Plus exactement c'est l'ampleur de ces catastrophes qui est liée aux conséquences du changement climatique.
Par conséquent, au moment où les collectivités publiques, que ce soient les communes, les cantons ou la Confédération, doivent prendre d'importantes mesures de protection contre les effets de ces catastrophes, il est fondamental que, dans la construction de ces ouvrages contre les crues, contre les avalanches, contre les glissements de terrain, on puisse avoir une coordination. Et cet article 7 donne la compétence au Conseil fédéral de pouvoir coordonner toutes ces activités.
J'aimerais encore souligner que ces mesures de protection visent bien sûr la sécurité des citoyens, mais pas seulement; elles visent aussi à préserver des intérêts économiques très importants pour certaines régions. On pense à la protection d'infrastructures de transport, de tourisme, mais aussi de production d'énergie. Ce sont donc aussi les intérêts économiques qui doivent être préservés.
Par conséquent, pour que la Confédération ait la base légale pour coordonner l'ensemble de ces actions, il est fondamental que nous gardions cet article 7 et que nous nous opposions à la proposition de la très faible majorité qui demande de le biffer.
Encore une dernière précision. Vous avez vu tout à l'heure lors du vote que cette proposition de la minorité I (Nordmann) risquait d'être opposée à la proposition de la minorité II (Teuscher).
J'aimerais souligner ici que toutes les intentions exprimées par la minorité Teuscher sont tout à fait louables. Simplement, pour des raisons de clarté - notre collègue Girod l'a bien dit tout à l'heure -, nous soutiendrons plutôt la proposition Girod, à savoir celle d'introduire un article 7a qui sera, lui, consacré aux problématiques des pays émergents et en développement. Il nous semble beaucoup plus clair de séparer les deux problématiques.
Donc nous soutiendrons le projet du Conseil fédéral à l'article 7 et, plus tard, la minorité Girod à l'article 7a.

Teuscher Franziska (G, BE): Bei Artikel 7 geht es um die Koordination der Anpassungsmassnahmen. Gemäss dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Minderheit I (Nordmann) koordiniert der Bundesrat die Massnahmen zur Vermeidung und Bewältigung der Schäden und sorgt für die nötigen Grundlagen zum Ergreifen der Massnahmen. Für die Minderheit II ist zum einen richtig, dass dieser Artikel im Gesetz bleiben muss, aber der Artikel ist so, wie er jetzt formuliert ist, unvollständig. Wir müssen nämlich auch noch sagen, wo und wie diese Massnahmen zu ergreifen sind. Daher beantrage ich Ihnen im Namen der Minderheit II einige Ergänzungen zu Artikel 7.
Es braucht auf Bundesebene nicht nur Grundlagen für die Ausarbeitung der Massnahmen, sondern die Massnahmen müssen auch konkret ausgearbeitet werden. Daher verlangen wir in einem neuen Absatz 3, dass der Bundesrat konkrete Pläne für nationale Anpassungsmassnahmen erarbeitet. Nur so sind wir auf kommende Umweltkatastrophen wirklich vorbereitet.
Mit Absatz 4 soll der Bundesrat verpflichtet werden, auch genügend finanzielle Mittel für die Anpassungsmassnahmen in den Entwicklungsländern bereitzustellen. Es nützt ja nichts, wenn wir dort Massnahmen unterstützen, aber nicht wissen, wie sie zu finanzieren sind. Deshalb legt Absatz 5 auch fest, wie die konkreten Massnahmen zu finanzieren sind. Die Gelder, welche aus Sanktionen, aus Erträgen von Auktionen im Emissionshandel und aus weiteren international abgestimmten Mechanismen anfallen, sollen zur Finanzierung dieser Massnahmen herangezogen werden. Diese Gelder fliessen sonst wahrscheinlich in die Bundeskasse. Deshalb verlangt die Minderheit II eigentlich einfach eine Zweckbindung der Gelder zur Finanzierung der Anpassungsmassnahmen.
In Absatz 6 präzisiert die Minderheit dann noch, dass sich diese Abgaben an den internationalen Verpflichtungen orientieren müssen und die zusätzlichen Mittel, die hier generiert werden, nicht bei der Entwicklungshilfe angerechnet werden dürfen. Es geht bei den Anpassungsmassnahmen nicht um Gelder für die Entwicklungszusammenarbeit, sondern um Gelder für die Wiedergutmachung von Schäden, welche in den Entwicklungsländern entstanden sind oder entstehen, weil wir in der Schweiz in der Vergangenheit und heute viel zu viel CO2 ausgestossen haben bzw. ausstossen.
Ich bitte Sie daher, meiner Minderheit II zuzustimmen.

Bigger Elmar (V, SG): Wenn wir schon daran sind, ein fragwürdiges Gesetz "zusammenzustiefeln", dann sollten wir wenigstens ein schlankes Gesetz schaffen, das nicht noch die Kosten steigert.
Mein Minderheitsantrag bezieht sich auf Artikel 8 Absatz 2. Für mich ist die Reihenfolge sehr wichtig: "a. die wirtschaftliche Tragbarkeit; und b. den Stand der Technik". Buchstabe c ist zu streichen, da das Erfordernis der wirtschaftlichen Tragbarkeit schon in Artikel 3 enthalten ist. Es hat deshalb gar keinen Wert, dass man es hier wieder aufführt. Wir sind für schlanke Gesetze und nicht für grosse, umfangreiche Gesetze.

Cathomas Sep (CEg, GR): Ich spreche zu den Absätzen 1 und 2 von Artikel 7. Artikel 7 weist in den Absätzen 1 und 2 dem Bund die Aufgabe der Koordination der Anpassungsmassnahmen vor. Das ist sehr richtig; es hat sich schon in vielen Fällen bewährt. Die Klimaveränderung hat Folgen, die es bei der Bewältigung der Schäden an Personen und Sachen nach Möglichkeit mit den entsprechenden Massnahmen zu vermeiden gilt. Dabei hat die Beschaffung von Grundlagen für die Ergreifung von Massnahmen im Zusammenhang mit den notwendig werdenden Anpassungsprozessen eine immer grösser werdende Bedeutung.
Mit dem Minderheitsantrag III wird in Absatz 2 nebst der vom Bundesrat bereits beantragten Koordinationsaufgabe im Bereich der Anpassungsmassnahmen, was übrigens die volle Unterstützung verdient, noch zusätzlich auf die aktive Förderung von Umsetzungsprozessen hingewiesen, welche
AB 2010 N 622 / BO 2010 N 622
mittelfristig unumgänglich sein werden. Damit wird die Zuständigkeit für diesen wichtigen Bereich, seiner Bedeutung entsprechend, dem Bund zugewiesen.
Es ist kein Geheimnis, dass bis anhin vonseiten des Bundes und der Wissenschaft viel Gewicht auf die Ursachenforschung gelegt und auch ein grosser Aufwand betrieben worden ist. Wir müssen heute nicht mehr darüber diskutieren, wie viele Zehntelgrade die Erwärmung beträgt. Es wird wärmer, und das hat gravierende Folgen. Damit sind wir gezwungen, in verschiedenen Bereichen Anpassungen vorzunehmen.
Der Bund und die Wissenschaft müssen nun den besonders betroffenen Branchen helfen, die notwendig werdenden Anpassungsprozesse zu meistern. Im Berggebiet ist der Tourismus die Branche, die am stärksten betroffen sein wird; gerade da fehlen uns gute Ideen und Strategien. Das ist nicht verwunderlich, denn auf universitärer Ebene sind gerade zwei Professoren mit dieser Thematik beschäftigt. Wir benötigen in der Zukunft viel mehr Forschungskapazitäten, insbesondere für die Bewältigung der vielschichtigen Anpassungsprozesse. Der Bund muss, koordiniert mit den Kantonen, Anpassungen in den Sektoralpolitiken vornehmen, um die erwähnte Problematik im Griff zu behalten und zukünftig grössere Schäden abzuwenden. Was machen z. B. die Tourismusdestinationen im Berggebiet, wenn mittelfristig nur bis auf 2000 Meter über Meer Schnee fällt? Was macht die Landwirtschaft, wenn die Flüsse im Sommer sehr wenig Wasser führen und die Niederschläge ausbleiben? Was machen wir, wenn durch Wassermangel die Energieproduktion eingeschränkt wird? Solche Szenarien werden in absehbarer Zeit Realität. Darum gilt es, rechtzeitig die entsprechenden Anpassungsprozesse und Strategien zu entwickeln.
Ich bitte Sie, dem Entwurf des Bundesrates, d. h. dem Antrag der Minderheit I (Nordmann), und allenfalls dem Eventualantrag der Minderheit III (Cathomas) zuzustimmen.

Wasserfallen Christian (RL, BE): Ich beginne wieder bei diesem ganzen Minderheitenkanon, diesmal bei Artikel 6. Bei Artikel 6 wird wieder verlangt, dass die Freiwilligkeit honoriert wird, diese Freiwilligkeit, die wir ja leider vorhin abgelehnt haben und die doch der Hauptbestandteil des CO2-Gesetzes sein sollte. Es ist daher wirklich klar, dass die freiwilligen Massnahmen, die die Leute in mühsamer Kleinarbeit machen, auch honoriert werden.
Ich darf darauf hinweisen, dass es bei dieser Freiwilligkeit genau um das Zentrum unserer freisinnig-liberalen Politik geht. Denn die Freiwilligkeit ist es, die die Leute zum Denken und Handeln bewegt. Übrigens haben 2000 Wirtschaftsunternehmen in den letzten Jahren jeweils pro Jahr ein Minus von einer Million Tonnen CO2 erzielt, und das ist auch auf freiwillige Massnahmen zurückzuführen. Ich wiederhole, was ich beim Eintreten gesagt habe: Die Spitzenrangierung bei der Technologie, die Spitzenrangierung auch beim CO2-Ausstoss pro Kopf resultieren nicht aus äusseren Zwängen, sondern sie resultieren unter anderem aus der Freiwilligkeit, aus der Eigeninitiative der Wirtschaft und natürlich der Gesellschaft, denn die Gesellschaft ist das Zentrum unseres Landes.
Wenn wir jetzt hier die Eigeninitiative wirklich honorieren und belohnen wollen, dann müssen wir bei Artikel 6 Absätze 1 und 2 diese Massnahmen klar anrechnen, und zwar in einer verbindlichen Art und Weise. Es ist ja genau so, dass die Leute, die selber und freiwillig handeln, die Leuchttürme sind, die es zu fördern gilt. Das sind die Menschen, die auch einen Mitnahmeeffekt generieren können, wenn sie für eine Massnahme honoriert werden, die sie ergriffen haben. Dann sind vielleicht auch andere Leute eher bereit, etwas beizutragen. Es ist wie im Sport. Wenn man sich Mühe gibt und eine Leistung erbringt, dann muss diese honoriert werden, und es kann ja durchaus auch ein Sport sein, CO2 zu sparen.
Wenn man auf der Fahne weitergeht, kommt man zu Artikel 7, bei dem der Bund Koordinationen der Anpassungsmassnahmen vorsehen will. Hier sind wir klar der Meinung, dass wir der Mehrheit folgen und den ganzen Artikel 7 streichen sollten, und zwar aus folgenden Gründen: Der Bund will die Massnahmen zur Vermeidung und Bewältigung von Schäden, die sich als Folge der erhöhten Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre ergeben könnten, koordinieren. Da, muss ich Ihnen sagen, schaffen wir ganz klar eine neue Kompetenz, ein neues Amt, ein neues Kompetenzzentrum. Wenn wir uns die ganze Diskussion rund um den Schutz vor Naturgefahren vor Augen halten, mit der Erstellung einer Gefahrenkarte, mit den ganzen Evaluationen der Aufsichtsbehörden der Schweiz rund um Naturgefahren, dann sehen wir, dass es mit Planat genügend Instrumente gibt. Planat ist eine Plattform zur Vorbeugung gegen Naturgefahren, die seit 1997 besteht. Wir brauchen hier keine neuen Instanzen zu kreieren. Sie sind alle vorhanden. Mit dem Führungsinformationssystem der Armee wird zudem eine Informatikplattform aufgebaut, mit der sich zivile und militärische Behörden über die Lage informieren können. Es sind eigentlich alle Vorbereitungen getroffen, und ich sehe nicht ein, warum wir hier jetzt wieder etwas Neues generieren sollten.
Ich erlaube mir noch eine Bemerkung: Schäden an Personen aufgrund von Treibhausgaskonzentrationen in der Luft - das klingt für mich nun wirklich sehr stark nach Angstmacherei.
Bei Artikel 7a, der von der Minderheit Girod eingeführt wird, werden wir klar für die Mehrheit stimmen. Wir haben gesehen: Der Bund soll im Ausland Mittel für Investitionen ausgeben, die auch Private machen könnten. Da wähne ich mich im falschen Film. Sie wollen die Reduktion beim CO2-Ausstoss zu 100 Prozent im Inland erreichen und alle ausländischen Massnahmen abwürgen, aber via Staatsgelder dann trotzdem irgendwelche Massnahmen im Ausland finanzieren. Lassen Sie das doch die Leute und die Wirtschaft machen und nicht den Staat. Da verstehe ich Ihre Logik nun wirklich nicht, Herr Girod. Aber Sie können sie mir ja vielleicht noch erklären.
Der letzte Artikel, den wir in diesem Block diskutieren, ist Artikel 8. Dort werden wir die Mehrheit unterstützen, aber es gibt in unserer Fraktion auch einige Personen, die für die Minderheit sind.

Jans Beat (S, BS): Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen, begrüsse Sie herzlich und bitte Sie gleich um einen Gefallen, nämlich darum, bei den Artikeln 5a bis 8 der SP-Fraktion zu folgen. Das müsste Ihnen eigentlich leichtfallen, denn uns geht es bei den folgenden Artikeln lediglich darum, dieses Gesetz zum Erfolg zu führen und bei der Umsetzung dafür zu sorgen, dass es eben zielorientiert ist und dass etwas dabei herausschaut - auf gut Deutsch: dass wir für das Geld, das wir investieren, auch etwas Rechtes bekommen.
Bei Artikel 5a beispielsweise geht es um die Qualitätsanforderungen an den Klimaschutz. Die sind ja dann notwendig, wenn wir gemäss internationalen Vereinbarungen tatsächlich im Ausland investieren sollen. Wenn wir das schon müssen, so wollen wir das recht tun. Wir müssen schauen, dass damit im Ausland nicht Pseudoklimaschutz unterstützt wird. Wir wollen nicht, dass das Geld irgendwo versickert. Deshalb braucht es diese Qualitätsanforderungen. Wir sind es den Schweizerinnen und Schweizern, die dieses Geld aufbringen, schlicht und einfach schuldig, dass wir sicherstellen, dass das Geld auch richtig investiert wird. Wir bitten Sie deshalb, der Minderheit I (Bäumle) zuzustimmen.
Bei Artikel 7 geht es um Anpassungsmassnahmen. Es ist traurig, aber wahr: Die Klimaerwärmung ist bereits heute eine Realität; sie wird gar zunehmen. Die Landwirtschaft muss zunehmend mit Trockenheit rechnen, Stauseen werden weniger Wasser beinhalten, es gibt Naturgefahren, und die Schneefallgrenze wird steigen. Herr Wasserfallen, es geht nicht nur um Naturgefahren, die zunehmen werden, es geht auch um Umstellungsprozesse, um Vorbeugungsmassnahmen, damit diesen Veränderungen entgegengetreten werden kann. Die SP ist der Meinung, dass es notwendig ist, etwas zu tun. Wir wollen gemeinsam und richtig für diese
AB 2010 N 623 / BO 2010 N 623
Notsituationen vorbeugen. Wir wollen deshalb, dass der Bund eine Kompetenz erhält. Es ist, wie gesagt worden ist, wichtig, dass sich der Tourismus auf diese neue Situation einstellen kann, dass sich die Landwirtschaft auf diese neue Situation einstellen kann und dass sich auch die Wasserwirtschaft hierauf einstellen kann. Es macht einfach keinen Sinn, dass jeder Kanton diesbezüglich das Rad neu erfindet. Lassen Sie uns das doch koordinieren, machen wir das gut und richtig, geben Sie dem Bund doch bitte diese Kompetenz.
Noch zu Artikel 7a: Die Minderheit Girod wird von der SP-Fraktion unterstützt; dies ganz einfach deshalb, weil Kopenhagen gezeigt hat, dass es kein internationales Abkommen geben wird, ohne dass die Länder des Nordens den Ländern des Südens Geld für die Umsetzung der notwendigen Massnahmen geben. Wenn Sie die Minderheit Girod hier ablehnen, dann wird sie früher oder später trotzdem wieder in diesem Ratssaal auftauchen.
Schliesslich noch zu Artikel 8, zum Minderheitsantrag Bigger: Aus unserer Sicht untergräbt er ganz klar die Ziele dieses Gesetzes im Gebäudebereich; das würde dann zu einer Art Papiertiger. Bitte lehnen Sie den Antrag der Minderheit Bigger ab.

Killer Hans (V, AG): Ich bitte Sie, bei Artikel 6 Absatz 2 der Mehrheit zuzustimmen. Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, warum Emissionsrechte oder Emissionszertifikate einander nicht gleichgestellt sein sollten. Der Handel mit solchen Papieren ist aus unserer Sicht etwas Fremdes; wir können für diese Systematik kein Herzblut hergeben. Es gibt keinen Grund, diese Unterscheidung zu machen.
Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, der Mehrheit zuzustimmen.

van Singer Christian (G, VD): Dans ce groupe d'articles, nous vous rendons attentifs essentiellement à deux points:
1. Les exigences de qualité pour les certificats d'émission: c'est la moindre des choses que si l'on achète des certificats à l'étranger, ça ne soit pas pour rien, que les mesures soient effectivement prises et que ça serve à quelque chose. C'est pour cela, que vous soyez pour ou contre ce que nous venons de voter, qu'il est essentiel que ces certificats d'émission soient de qualité.
Je vous demande donc de suivre notre minorité II à l'article 5a sur ce point.
2. Les mesures d'adaptation à prendre et à l'échelle nationale et à l'échelle internationale.
C'est pourquoi je vous demande, avec le groupe des Verts, d'appuyer, à l'article 7, la proposition de la minorité II (Teuscher) qui prévoit d'introduire les alinéas 3, 4, 5 et 6, et, à l'article 7a, la proposition de la minorité Girod, qui concerne les mesures d'adaptation à prendre à l'étranger. Cette proposition prévoit aussi toute une série de dispositions précises concernant le financement. Si l'on dépense de l'argent, autant que ce soit à bon escient et de façon efficace.

Bader Elvira (CEg, SO): Die CVP/EVP/glp-Fraktion ist mehrheitlich der Meinung, dass es bei den Emissionsverminderungen im Ausland, die für die Schweiz angerechnet werden können, klare Kriterien braucht. Der Bundesrat soll diese festlegen und sich auch an den Qualitätsanforderungen, wie sie die EU kennt, orientieren. Das Ziel ist klar, es muss CO2 eingespart werden. Wir wollen Kriterien, und Mindeststandards muss man festlegen. Diese können sich auch weiterentwickeln. Aber wir wollen keine Auflistung der Kriterien in diesem Gesetz. Deshalb lehnen wir die Minderheit II (Girod) zu Artikel 5a ab und unterstützen die Minderheit I (Bäumle), die die Festlegung der Kriterien beim Bundesrat belassen will.
Bei Artikel 6, "Bescheinigungen für Emissionsverminderungen im Inland", folgen wir der Minderheit Cathomas bei Absatz 1 und der Minderheit Nussbaumer bei Absatz 2.
Bei Artikel 7, "Koordination der Anpassungsmassnahmen", unterstützen wir die Minderheit I (Nordmann), und wenn der Eventualantrag zum Tragen kommt, die Minderheit III (Cathomas).
Bei Artikel 7a unterstützt die CVP/EVP/glp-Fraktion die Mehrheit. Sie will keine Unterstützung von Entwicklungs- und Schwellenländern in der Emissionsminderung. Das würde nach Ansicht der Mehrheit unserer Fraktion den Rahmen dieses Gesetzes sprengen.
Bei Artikel 8 unterstützen wir den Bundesrat, also die Mehrheit.
Unserer Meinung nach soll der Bundesrat gemäss diesen Artikeln 5a bis 8 die Federführung behalten. Bitte folgen Sie unseren Empfehlungen.

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Die BDP-Fraktion unterstützt die Anträge der Mehrheit.

Leuenberger Moritz, Bundesrat: Zunächst zu Artikel 5a: Wir selbst haben ja im vorangehenden Kapitel Qualitätsanforderungen vorgesehen. Durch die vorherige Abstimmung sind diese herausgekippt worden, sodass ich Sie jetzt ersuche, der Minderheit I (Bäumle) zuzustimmen, damit die Qualitätsanforderungen im Gesetz bleiben. Das ist sehr wichtig - denken Sie daran: Einer der Vorwürfe, die gegen das ganze Handelssystem immer wieder erhoben werden, lautet, die Kontrollen seien ungenügend. Mit einem solchen Gesetzesartikel können wir diese schaffen.
Was Artikel 6 angeht, könnte mit einer Gleichstellung von Bescheinigungen, Emissionsrechten und Emissionszertifikaten das ganze System unterlaufen werden. Durch Bescheinigungen, die einem Emissionsrecht gleichgestellt werden, kann die maximal verfügbare Menge an Emissionsrechten im Handelssystem erhöht werden. So würde das ganze System ausgehöhlt; wir müssten sogar damit rechnen, dass die ganzen Verhandlungen mit der Europäischen Union gefährdet würden. Ich muss Sie auch bei diesem Artikel 6 bitten, beim Bundesrat zu bleiben.
Bei Artikel 7 geht es um die Anpassungsmassnahmen; da möchten wir eine Koordinationskompetenz für den Bund. Jetzt wurde vorher gesagt: Das ist ja furchtbar, da gibt es ein neues Koordinationszentrum, eine neue Bürokratie, eine furchtbar aufgeblasene Sache! Dazu erstens einmal: Was den Bund angeht, ist das überhaupt nicht so. Die Anpassungsmassnahmen müssen praktisch von allen Departementen geleistet werden. Der Gesundheitssektor kann gefordert sein, der Tourismus kann gefordert sein oder auch die Waldwirtschaft. Das ist alles in verschiedenen Departementen angesiedelt. Es geht nur darum, dass wir das intern koordinieren. Wir müssen deswegen nicht ein neues Amt haben. Denken Sie vor allem daran: Wenn Sie dem Bund diese Kompetenz nicht geben, dann haben wir 26 verschiedene kantonale Bürokratien. Das wäre der effektive Bürokratismus, den es zu verhindern gilt. Deswegen ist es sehr notwendig, dass Sie dem Bund diese Kompetenz geben. Auch hier ersuche ich Sie, der Bundesratslösung zuzustimmen.
Zu Artikel 7a: Da ist ein Minderheitsantrag gestellt worden. Ich könnte jetzt natürlich sagen, dass das für mich am einfachsten wäre. Wenn Sie ihm zustimmen, dann haben wir eine gesetzliche Grundlage für die entsprechenden Ausgaben. Nur kann ich nicht sagen, das entspreche dem Willen des Bundesrates. Er hat das ausdrücklich nicht ins Gesetz aufgenommen, und ich kann die Vorlage nicht mit gutem Gewissen kollegial vertreten und das hier unterstützen; es entspricht nicht dem Willen des Bundesrates.

Bäumle Martin (CEg, ZH), für die Kommission: Ich möchte Ihnen in Bezug auf die Entscheidungen der Kommission vier Punkte erläutern:
1. Zu den Qualitätsanforderungen: Die Kommission war klar der Meinung, dass der Antrag Girod zu weit geht; dieser ist in der Kommission mit 7 zu 17 Stimmen einem Antrag Bäumle unterlegen. Die Kommission war dann bei einem Stimmenverhältnis von 13 zu 11 der Meinung, dass es nicht nötig sei, auch noch jenen Antrag Bäumle aufzunehmen, weil diese Regeln grundsätzlich in den internationalen
AB 2010 N 624 / BO 2010 N 624
Vereinbarungen geklärt werden sollen; der Bundesrat habe hier die Zuständigkeit, dies zu beurteilen, und wir sollten es daher nicht ins Gesetz aufnehmen. Ich bitte Sie also, bei Artikel 5a der Mehrheit zu folgen.
2. Zu Artikel 6, zu den Bescheinigungen: Sie haben in den Begründungen und in den Beratungen einiges darüber gehört. Ich möchte Ihnen der Vollständigkeit halber Folgendes wiedergeben: Die Kommission hat hier mit 12 zu 11 beziehungsweise 13 zu 11 Stimmen die Fassung der jetzigen Mehrheit unterstützt. Allerdings hat Herr Oberle nach dieser Abstimmung in der Kommission ausdrücklich zuhanden der Materialien signalisiert, dass das, was die Kommissionsmehrheit beschlossen habe, nicht umsetzbar sei und gegen internationales Recht verstosse. Die Kommission ist aber dann nicht mehr auf diesen Artikel zurückgekommen und hat gesagt, diese Debatte werde dann hier im Rat geführt. Ich bitte Sie also, dieses Wissen in Ihrem Abstimmungsverhalten zu berücksichtigen.
3. Zu Artikel 7: Hier hat die Kommission mit 13 zu 13 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten einer Streichung den Vorrang gegenüber der Fassung der jetzigen Minderheit I (Nordmann) beziehungsweise des Bundesrates gegeben. Die Hauptargumentation der Mehrheit ist, dass dieser Punkt nicht im CO2-Gesetz zu regeln ist, weil es nicht abschliessend klar ist, was dann effektiv direkte oder indirekte Folgen der Klimaveränderung sein könnten, und dass dies auch in anderen Gesetzen geregelt ist. Die Minderheit war hier klar der Auffassung, dass wir dies auch hier regeln sollten.
4. Zu Artikel 8: Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen, die bei klaren Mehrheitsverhältnissen bei der Variante des Bundesrates bleiben will. Hier geht es um die Grundsätze der Legiferierung auf nationaler Ebene für den wichtigen Bereich der Gebäude, wo eigentlich das Hauptpotenzial liegt. Zuständig für die Umsetzung im Gebäudebereich bleiben die Kantone. Ich bitte Sie, hier ebenfalls der Mehrheit zu folgen.

Art. 5a

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3931)
Für den Antrag der Minderheit I ... 106 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 35 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3932)
Für den Antrag der Minderheit I ... 82 Stimmen
Dagegen ... 90 Stimmen

Art. 6 Abs. 1 - Art. 6 al. 1

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3933)
Für den Antrag der Mehrheit ... 90 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 84 Stimmen

Art. 6 Abs. 2 - Art. 6 al. 2

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3934)
Für den Antrag der Minderheit ... 122 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 45 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3935)
Für den Antrag der Mehrheit ... 106 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen

Art. 7

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3937)
Für den Eventualantrag der Minderheit III ... 80 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 61 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3938)
Für den Antrag der Minderheit I ... 155 Stimmen
Für den Eventualantrag der Minderheit III ... 14 Stimmen

Dritte Abstimmung - Troisième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3939)
Für den Antrag der Mehrheit ... 96 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 81 Stimmen

Art. 7a

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3940)
Für den Antrag der Minderheit ... 61 Stimmen
Dagegen ... 115 Stimmen

Art. 8

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3941)
Für den Antrag der Mehrheit ... 113 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 60 Stimmen

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Herr Wasserfallen hat den Ordnungsantrag gestellt, auf Artikel 3 Absatz 1 und allenfalls auf Artikel 5 zurückzukommen.

Wasserfallen Christian (RL, BE): Ich möchte Ihnen Folgendes beliebt machen: Wir haben bei den Reduktionszielen und den Kompensationsmöglichkeiten zwei unterschiedliche Konzepte. Das eine Konzept, das Konzept von Herrn Bäumle, finden Sie im Antrag der Mehrheit, bei dem alles in Artikel 3 geregelt wird. Das Konzept des Bundesrates wiederum regelt die Reduktion um 20 Prozent in Artikel 3 Absatz 1, aber die Kompensationsmöglichkeit in Artikel 5.
Ich beantrage, dass man die Abstimmung über Artikel 3 Absatz 1 wiederholt, damit sich alle bewusst sind, dass diese beiden Konzepte bei der Abstimmung gesamthaft betrachtet werden müssen und es nicht um den einzelnen Artikel geht; man muss ein Konzept dem anderen gegenüberstellen.

Bäumle Martin (CEg, ZH), für die Kommission: Ich möchte zuerst eine kleine Korrektur vornehmen. Herr Wasserfallen spricht zum zweiten Mal vom Konzept Bäumle. Ich möchte Ihnen klarmachen: Das ist ein Entscheid der Mehrheit der UREK Ihres Rates. Wer ursprünglich diesen Antrag in der Kommission gestellt hat, ist nicht matchentscheidend.
Inhaltlich gesehen ist es unnötig, auf diesen Artikel zurückzukommen. Es war immer klar, dass in Artikel 3, wie ihn die Mehrheit beantragt hat, der Ausland- und Inlandanteil genannt wird - weil dies so formuliert ist. Weil Sie der Mehrheit gefolgt sind, was Sie relativ knapp getan haben, ist damit Artikel 5 erledigt. Anders wäre es gewesen, wenn Sie dem Entwurf des Bundesrates, gemäss den Minderheitsanträgen, gefolgt wären. Dann wäre tatsächlich eine weitere Kaskadenabstimmung zu Artikel 5 notwendig geworden. Dadurch, dass Sie Artikel 3 gemäss dem Antrag der Mehrheit bereinigt haben, ist eine Abstimmung über Artikel 5 hinfällig geworden.
Es ist so, dass die Präsidentin dies offenbar nicht klar genug gesagt hat. Auch die Kommissionssprecher haben dies offenbar nicht so klar gemacht, dass es auch Herr Wasserfallen verstanden hätte. Ich gehe aber davon aus, dass der Rat in Kenntnis des Ganzen entschieden hat. Ich finde es nicht
AB 2010 N 625 / BO 2010 N 625
sehr fair, dass ein Rückkommen faktisch mit einem technischen Detail begründet wird, wenn es darum geht, eine inhaltliche Abstimmung zu wiederholen - in der Hoffnung, es gebe eine andere Mehrheit, weil die Abstimmung knapp ausfiel.
Ich bitte Sie, nicht auf Artikel 3 zurückzukommen. Falls Sie trotzdem noch einmal abstimmen sollten, bitte ich Sie, beim Beschluss der Mehrheit zu bleiben. Wie gesagt, darüber haben wir bereits abgestimmt.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3942)
Für den Ordnungsantrag Wasserfallen ... 84 Stimmen
Dagegen ... 89 Stimmen

Art. 9
(Text der Botschaft 10.017)
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
... auf durchschnittlich 150 Gramm CO2 pro Kilometer zu vermindern.
Abs. 2, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit I
(Teuscher, Girod, Nordmann, Rechsteiner-Basel, Stump, van Singer, Wyss Ursula)
Abs. 1
... auf durchschnittlich 120 Gramm CO2 pro Kilometer zu vermindern.

Antrag der Minderheit II
(Bäumle, Bader Elvira, Cathomas, Girod, Grunder, Nordmann, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit III
(Cathomas, Bader Elvira, Bäumle, Hiltpold, Nordmann, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Stump, van Singer, Wyss Ursula)
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 1bis
Erreicht nicht mindestens ein Drittel der Hersteller oder Importeure ihre individuellen Zielvorgaben, so kann der Bundesrat Ausnahmen bei den Sanktionen für besondere Gebiete und Berufsgruppen beschliessen.

Antrag der Minderheit IV
(Schmidt Roberto, Bigger, Favre Laurent, Leutenegger Filippo, Lustenberger, Messmer)
Abs. 1
... auf durchschnittlich 130 Gramm CO2 pro Kilometer zu vermindern. Nicht berücksichtigt werden Allradfahrzeuge, die im Berggebiet immatrikuliert werden, sowie Allradfahrzeuge, die in der Landwirtschaft, in der Forstwirtschaft und in Gewerbebetrieben eingesetzt werden oder für andere Einsatzzwecke unabdingbar sind. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten in einer Verordnung, die dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet wird.

Antrag der Minderheit V
(Leutenegger Filippo, Amstutz, Bigger, Brunner, Favre Laurent, Grunder, Killer, Messmer, Parmelin, Rutschmann)
(siehe auch Art. 10a Abs. 3, Art. 11 Abs. 1 Bst. a und b, Art. 11 Abs. 2)
Abs. 1
... sind bis Ende 2018 auf durchschnittlich ...
Abs. 2
... erstmals im Jahr 2019 und anschliessend ...
Abs. 3
... für die Zeit nach dem Jahr 2022. Dabei ...

Antrag der Minderheit VI
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Favre Laurent, Leutenegger Filippo, Messmer, Parmelin, Rutschmann, Wobmann)
Abs. 1
... sind bis Ende 2020 auf durchschnittlich 130 Gramm CO2 pro Kilometer zu vermindern.

Eventualantrag der Minderheit VII
(Wobmann, Amstutz, Brunner, Killer, Leutenegger Filippo, Messmer, Parmelin, Rutschmann)
(falls der Antrag der Minderheit Wobmann auf Streichung der Art. 9-11 abgelehnt wird)
Abs. 1
... sind bis Ende 2020 auf durchschnittlich 150 Gramm CO2 pro Kilometer zu vermindern.
Abs. 2
... im Jahr 2021 und anschliessend ...
Abs. 3
Streichen

Antrag der Minderheit
(van Singer, Girod, Nordmann, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Stump, Teuscher, Wyss Ursula)
Abs. 1bis
Bis 2020 sind die CO2-Emissionen von Personenwagen durchschnittlich auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer zu senken.

Antrag der Minderheit
(Wobmann, Amstutz, Bigger, Brunner, Killer, Leutenegger Filippo, Messmer, Parmelin, Rutschmann)
Streichen (Art. 9-11)

Art. 9
(Texte du message 10.017)
Proposition de la majorité
Al. 1
... sont réduites en moyenne à 150 grammes de CO2 par kilomètre d'ici à la fin de 2015.
Al. 2, 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité I
(Teuscher, Girod, Nordmann, Rechsteiner-Basel, Stump, van Singer, Wyss Ursula)
Al. 1
... sont réduites en moyenne à 120 grammes de CO2 par kilomètre d'ici à la fin de 2015.

Proposition de la minorité II
(Bäumle, Bader Elvira, Cathomas, Girod, Grunder, Nordmann, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité III
(Cathomas, Bader Elvira, Bäumle, Hiltpold, Nordmann, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Stump, van Singer, Wyss Ursula)
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 1bis
Si les valeurs cibles spécifiques ne sont pas atteintes par au moins un tiers des constructeurs et des importateurs, le Conseil fédéral peut décider que certaines régions ou certains professionnels bénéficient de dérogations aux sanctions.
AB 2010 N 626 / BO 2010 N 626
Proposition de la minorité IV
(Schmidt Roberto, Bigger, Favre Laurent, Leutenegger Filippo, Lustenberger, Messmer)
Al. 1
... d'ici la fin de 2015. Ne sont pas concernées les voitures tout-terrains immatriculées dans les régions de montagne ainsi que les voitures tout-terrains utilisées dans l'agriculture, dans la sylviculture et par les entreprises artisanales, ou qui sont indispensables à l'exercice d'autres activités. Le Conseil fédéral règle les modalités dans une ordonnance qui sera soumise au Parlement pour approbation.

Proposition de la minorité V
(Leutenegger Filippo, Amstutz, Bigger, Brunner, Favre Laurent, Grunder, Killer, Messmer, Parmelin, Rutschmann)
(voir aussi art. 10a al. 3, art. 11 al. 1 let. a et b, art. 11 al. 2)
Al. 1
... d'ici à la fin de 2018.
Al. 2
... à partir de 2019 un rapport à ...
Al. 3
... des voitures après 2022. Il prend ...

Proposition de la minorité VI
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Favre Laurent, Leutenegger Filippo, Messmer, Parmelin, Rutschmann, Wobmann)
Al. 1
... sont réduites en moyenne à 130 grammes de CO2 par kilomètre d'ici à la fin de 2020.

Proposition subsidiaire de la minorité VII
(Wobmann, Amstutz, Brunner, Killer, Leutenegger Filippo, Messmer, Parmelin, Rutschmann)
(au cas où la proposition de la minorité Wobmann de biffer les art. 9-11 serait rejetée)
Al. 1
... sont réduites en moyenne à 150 grammes de CO2 par kilomètre d'ici à la fin de 2020.
Al. 2
... à partir de 2021 un rapport ...
Al. 3
Biffer

Proposition de la minorité
(van Singer, Girod, Nordmann, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Stump, Teuscher, Wyss Ursula)
Al. 1bis
Les émissions de CO2 des voitures de tourisme sont réduites en moyenne à 95 grammes de CO2 par kilomètre d'ici 2020.

Proposition de la minorité
(Wobmann, Amstutz, Bigger, Brunner, Killer, Leutenegger Filippo, Messmer, Parmelin, Rutschmann)
Biffer (art. 9-11)

Art. 10
(Text der Botschaft 10.017)
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit
(Wobmann, Amstutz, Bigger, Brunner, Killer, Leutenegger Filippo, Messmer, Parmelin, Rutschmann)
Streichen (Art. 9-11)

Art. 10
(Texte du message 10.017)
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité
(Wobmann, Amstutz, Bigger, Brunner, Killer, Leutenegger Filippo, Messmer, Parmelin, Rutschmann)
Biffer (art. 9-11)

Art. 10a
(Text der Botschaft 10.017)
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 3, 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
... nach Absatz 1 machen müssen. (Rest streichen)

Antrag der Minderheit I
(Nordmann, Girod, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
(siehe auch Art. 11 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2)
Abs. 3
... für die Jahre 2012 bis 2014 folgende Anteile ...
a0. für das Jahr 2012: 60 Prozent;
...

Antrag der Minderheit II
(Leutenegger Filippo, Amstutz, Bigger, Brunner, Favre Laurent, Grunder, Killer, Messmer, Parmelin, Rutschmann)
Abs. 3
... werden für die Jahre 2016 und 2017 folgende Anteile ...
a. für das Jahr 2016 ...
b. für das Jahr 2017 ...

Eventualantrag der Minderheit III
(Wobmann, Amstutz, Bigger, Brunner, Killer, Messmer, Parmelin, Rutschmann)
(falls der Antrag der Minderheit Wobmann auf Streichung der Art. 9-11 abgelehnt wird)
Abs. 3
... die Jahre 2018 und 2019 folgende Anteile ...
a. für das Jahr 2018: 40 Prozent;
b. für das Jahr 2019: 50 Prozent.

Antrag der Minderheit
(Wobmann, Amstutz, Bigger, Brunner, Killer, Leutenegger Filippo, Messmer, Parmelin, Rutschmann)
Streichen (Art. 9-11)

Art. 10a
(Texte du message 10.017)
Proposition de la majorité
Al. 1, 3, 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
... aux fins de l'alinéa 1. (Biffer le reste)

Proposition de la minorité I
(Nordmann, Girod, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
(voir aussi art. 11 al. 1 let. a et al. 2)
Al. 3
De 2012 à 2014, le calcul des émissions ...
a0. en 2012: 60 pour cent;
...

Proposition de la minorité II
(Leutenegger Filippo, Amstutz, Bigger, Brunner, Favre Laurent, Grunder, Killer, Messmer, Parmelin, Rutschmann)
Al. 3
De 2016 à 2017, le calcul des émissions ...
a. en 2016 ...
b. en 2017 ...
AB 2010 N 627 / BO 2010 N 627
Proposition subsidiaire de la minorité III
(Wobmann, Amstutz, Bigger, Brunner, Killer, Messmer, Parmelin, Rutschmann)
(au cas où la proposition de la minorité Wobmann de biffer les art. 9-11 serait rejetée)
Al. 3
De 2018 à 2019, le calcul des émissions ...
a. en 2018: 40 pour cent;
b. en 2019: 50 pour cent.

Proposition de la minorité
(Wobmann, Amstutz, Bigger, Brunner, Killer, Leutenegger Filippo, Messmer, Parmelin, Rutschmann)
Biffer (art. 9-11)

Art. 11
(Text der Botschaft 10.017)
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit I
(Nordmann, Girod, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Abs. 1
...
a. für die Jahre 2012 bis 2018:
...
Abs. 2
... Für die Jahre 2012 bis 2014 werden die Beiträge ...

Antrag der Minderheit II
(Leutenegger Filippo, Amstutz, Bigger, Brunner, Favre Laurent, Grunder, Killer, Messmer, Parmelin, Rutschmann)
Abs. 1
...
a. für die Jahre 2016 bis 2021:
...
b. ab dem 1. Januar 2022: für jedes Gramm ...
Abs. 2
... Für die Jahre 2016 und 2017 werden die Beiträge ...

Antrag der Minderheit III
(Bäumle, Cathomas, Girod, Nordmann, Nussbaumer, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Abs. 1
...
c. Der Bund kontrolliert jährlich den Grad der Zielerreichung. Bei einer Abweichung der realen Entwicklung der CO2-Emissionen von Personenwagen von dem festgelegten Absenkpfad um mehr als 3 Prozent kann der Bundesrat eine Erhöhung bzw. eine Absenkung der Sanktionsbeiträge festlegen, bis die Zielvorgabe wieder eingehalten wird.

Antrag der Minderheit IV
(Teuscher, Girod, Nordmann, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Stump, van Singer, Wyss Ursula)
Abs. 1
... folgende Beträge entrichten:
a. für die Jahre 2012 bis 2018:
1. für das erste Gramm CO2 pro Kilometer über der individuellen Zielvorgabe: 15 Franken,
2. für das zweite Gramm CO2 pro Kilometer über der individuellen Zielvorgabe: 45 Franken,
3. für das dritte Gramm CO2 pro Kilometer über der individuellen Zielvorgabe: 75 Franken,
4. für das vierte Gramm CO2 pro Kilometer über der individuellen Zielvorgabe: 285 Franken;
b. ab dem 1. Januar 2019: für jedes Gramm CO2 pro Kilometer über der individuellen Zielvorgabe: 285 Franken.

Eventualantrag der Minderheit V
(Amstutz, Bigger, Killer, Messmer, Parmelin, Rutschmann, Wobmann)
(falls der Antrag der Minderheit Wobmann auf Streichung der Art. 9-11 abgelehnt wird)
Abs. 1
... folgende Beträge entrichten:
a. für die Jahre 2018 bis 2023:
1. für das erste Gramm CO2 pro Kilometer über der individuellen Zielvorgabe: 5 Franken,
2. für das zweite Gramm CO2 pro Kilometer über der individuellen Zielvorgabe: 7.50 Franken,
3. für das dritte Gramm CO2 pro Kilometer über der individuellen Zielvorgabe: 10 Franken,
4. für das vierte und jedes weitere Gramm CO2 pro Kilometer über der individuellen Zielvorgabe: 12.50 Franken;
b. ab dem 1. Januar 2024: für jedes Gramm CO2 pro Kilometer über der individuellen Zielvorgabe: 12.50 Franken.

Eventualantrag der Minderheit III
(Wobmann, Amstutz, Bigger, Brunner, Killer, Parmelin, Rutschmann)
(falls der Antrag der Minderheit Wobmann auf Streichung der Art. 9-11 abgelehnt wird)
Abs. 2
... nach Absatz 1 für jeden einzelnen Personenwagen. (Rest streichen)
Abs. 5
Streichen

Antrag der Minderheit
(Wobmann, Amstutz, Bigger, Brunner, Killer, Leutenegger Filippo, Messmer, Parmelin, Rutschmann)
Streichen (Art. 9-11)

Art. 11
(Texte du message 10.017)
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité I
(Nordmann, Girod, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Al. 1
...
a. de 2012 à 2018:
...
Al. 2
... De 2012 à 2014, ces montants sont ...

Proposition de la minorité II
(Leutenegger Filippo, Amstutz, Bigger, Brunner, Favre Laurent, Grunder, Killer, Messmer, Parmelin, Rutschmann)
Al. 1
...
a. de 2016 à 2021:
...
b. à partir du 1er janvier 2022 ...
Al. 2
... De 2016 à 2017, ces montants sont ...

Proposition de la minorité III
(Bäumle, Cathomas, Girod, Nordmann, Nussbaumer, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Al. 1
...
c. La Confédération contrôle chaque année le degré de réalisation des objectifs. Si l'évolution en termes réels des émissions de CO2 des voitures s'écarte de plus de 3 pour cent par rapport à la courbe de réduction progressive qui a été fixée, le Conseil fédéral peut prévoir d'augmenter ou de baisser le montant des sanctions jusqu'à ce que la valeur cible soit à nouveau atteinte.
AB 2010 N 628 / BO 2010 N 628
Proposition de la minorité IV
(Teuscher, Girod, Nordmann, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Stump, van Singer, Wyss Ursula)
Al. 1
... les montants suivants pour chaque nouvelle voiture immatriculée dans l'année civile:
a. de 2012 à 2018:
1. pour le premier gramme supplémentaire de CO2 par kilomètre: 15 francs,
2. pour le deuxième gramme supplémentaire de CO2 par kilomètre: 45 francs,
3. pour le troisième gramme supplémentaire de CO2 par kilomètre: 75 francs,
4. pour le quatrième gramme supplémentaire de CO2 par kilomètre: 285 francs;
b. à partir du 1er janvier 2019: 285 francs pour chaque gramme supplémentaire de CO2 par kilomètre.

Proposition subsidiaire de la minorité V
(Amstutz, Bigger, Killer, Messmer, Parmelin, Rutschmann, Wobmann)
(au cas où la proposition de la minorité Wobmann de biffer les art. 9-11 serait rejetée)
Al. 1
... les montants suivants pour chaque nouvelle voiture immatriculée dans l'année civile:
a. de 2018 à 2023:
1. pour le premier gramme supplémentaire de CO2 par kilomètre: 5 francs,
2. pour le deuxième gramme supplémentaire de CO2 par kilomètre: 7.50 francs,
3. pour le troisième gramme supplémentaire de CO2 par kilomètre: 10 francs,
4. pour le quatrième gramme supplémentaire de CO2 par kilomètre et pour chaque gramme en plus: 12.50 francs;
b. à partir du 1er janvier 2024: 12.50 francs pour chaque gramme supplémentaire de CO2 par kilomètre.

Proposition subsidiaire de la minorité III
(Wobmann, Amstutz, Bigger, Brunner, Killer, Parmelin, Rutschmann)
(au cas où la proposition de la minorité Wobmann de biffer les art. 9-11 serait rejetée)
Al. 2
... à chacune de leurs voitures. (Biffer le reste)
Al. 5
Biffer

Proposition de la minorité
(Wobmann, Amstutz, Bigger, Brunner, Killer, Leutenegger Filippo, Messmer, Parmelin, Rutschmann)
Biffer (art. 9-11)

2a. Kapitel Titel
Antrag der Kommission
Senkenleistungen

Chapitre 2a titre
Proposition de la commission
Puits de carbone

Art. 11a
Antrag der Kommission
Die Leistung der Senken von verbautem Holz ist anrechenbar.

Art. 11a
Proposition de la commission
Le bois utilisé dans la construction peut être pris en compte comme puits de carbone.

Wobmann Walter (V, SO): Die Artikel 9 bis 11 gelten ja als indirekter Gegenvorschlag zur sogenannten Offroader-Initiative. Über diese und einen allfälligen Gegenvorschlag beraten wir hier im Rat voraussichtlich in der Herbstsession. Es ist daher unseriös, aber auch absurd, einen Teil als Gegenvorschlag heute schon in dieses CO2-Gesetz einzubauen und entsprechend schon einen Teil der Bedeutung dieser Volksinitiative zu erledigen. Aber auch materiell gesehen ist es ganz klar abzulehnen.
Bei den Artikeln 9, 10 und 11 werden die Zielvorgaben und allfällige Sanktionen festgelegt. Der CO2-Ausstoss soll bei den Personenwagen bis Ende 2015 auf 130 Gramm reduziert werden, also gleich viel wie in der EU. Für die Schweiz ist dies unrealistisch, denn wir haben eine ganz andere Ausgangslage als die EU-Staaten. Die EU hat heute einen durchschnittlichen CO2-Ausstoss von 154 Gramm. Eine Reduktion auf 130 Gramm bis 2015 würde 19 Prozent bedeuten. Die Schweiz hat heute 174 Gramm; eine Reduktion auf 130 Gramm würde also bei uns 30 Prozent bedeuten, nicht 19 Prozent wie in der EU. Eine prozentual gleich hohe Reduktion wie in der EU, also auch 19 Prozent weniger, wäre eine Reduktion auf 150 Gramm.
Warum dieser Unterschied? Die Schweiz ist topografisch anders als die EU-Staaten. Wir haben Berge, wir haben Hügellandschaften und entsprechend auch eine andere Fahrzeugflotte. Wir haben viel mehr 4x4-Fahrzeuge; der Anteil liegt in der Schweiz bei rund 25 Prozent, in der EU hingegen sind es nur 8 Prozent. Wir haben aber auch viel weniger Dieselfahrzeuge; der Grund ist klar, nämlich die höhere Treibstoffbesteuerung als in der EU. In der EU werden 53 Prozent der Fahrzeuge mit Dieselmotoren betrieben, in der Schweiz sind es nur rund 30 Prozent. Die Schweiz muss sich mit Staaten mit einem ähnlichen CO2-Ausstoss vergleichen. Schweden z. B. will bis 2015 von 170 Gramm auf 150 Gramm reduzieren - also auch in der EU können einzelne Staaten unterschiedliche Reduktionsziele haben.
Die CO2-Reduktion hat primär bei der technischen Weiterentwicklung der Fahrzeuge zu erfolgen, und diese läuft heute bekanntlich auf Hochtouren. Wir haben immer mehr Hybridfahrzeuge. Hybridfahrzeuge brauchen zum Teil weniger als 4 Liter Benzin auf 100 Kilometer. Es gibt erdgas- und flüssiggasbetriebene Fahrzeuge, Elektroantriebe usw. Sogar Brennstoffzellen sind immer mehr ein Thema: Auch Autos mit Brennstoffzellen laufen heute schon versuchsweise.
Ein weiterer Punkt: Die angedrohten Sanktionen beim Nichterreichen der Zielvorgaben würden die Fahrzeuge zum Teil um mehrere Zehntausend Franken verteuern. Somit würden ganz klar auch weniger neue Autos gekauft und die alten Fahrzeuge länger gefahren. Sie sehen also, dem Umweltschutz würde damit ein riesengrosser Bärendienst erwiesen. Wichtig wäre ja das Umgekehrte, dass immer mehr neue, umweltfreundliche Fahrzeuge gekauft würden.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag auf Streichung der Artikel 9 bis 11 zuzustimmen. Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, bitte ich Sie, meine Minderheitsanträge respektive Eventualanträge bei den Artikeln 9 bis 11 zu unterstützen, um das gröbste Unheil für die Schweizer Autofahrer und auch für unsere Wirtschaft insgesamt abzuwenden. Insbesondere ist sehr wichtig, dass das Reduktionsziel auf höchstens 150 Gramm bis 2020 festgelegt wird.

Teuscher Franziska (G, BE): Der motorisierte Individualverkehr ist für einen Drittel der CO2-Emissionen in der Schweiz verantwortlich. Die Schweiz gehört zu den Spitzenreitern unter den Ländern mit der schmutzigsten Neuwagenflotte. Unsere Neuwagenflotte stösst mehr CO2 aus als die Neuwagenflotten anderer Länder in Europa. Im Verkehrsbereich sind wir heute nicht auf Kurs in Bezug auf die Reduktionsziele, die uns das geltende CO2-Gesetz vorgibt. Statt zu sinken, ist der CO2-Ausstoss bei den Treibstoffen stark angestiegen. Die freiwilligen Massnahmen haben in diesem Bereich total versagt. Wir müssen nun bei der Revision des CO2-Gesetzes klare Vorgaben machen, um wie viel und mit welchen Massnahmen wir den CO2-Ausstoss bei den Neuwagen reduzieren wollen. Denn ohne Ziele und Massnahmen im Verkehrsbereich wird die Klimapolitik der Schweiz ein Flickwerk bleiben, mit dem wir unsere Klimaschutzziele nie und nimmer erreichen werden.
AB 2010 N 629 / BO 2010 N 629
Das Parlament hat vor drei Jahren entschieden, dass es sich bei der Reduktion des CO2-Ausstosses von Neuwagen der EU anschliessen wolle. Die EU hat einen Grenzwert von 120 Gramm CO2 pro Kilometer bis 2015 festgelegt. Wenn wir bei unserem Beschluss bleiben wollen, dann müssen wir nun diese 120 Gramm ins Gesetz schreiben. Die EU wählt zur Umsetzung einen etwas speziellen Weg: Für die Zielabsenkung legt sie 130 Gramm fest und schreibt gleichzeitig vor, dass eine weitere Reduktion von 10 Gramm über einen Pflichtanteil biogener Treibstoffe zu erreichen ist. Diesen Pflichtanteil kennen wir in der Schweiz nicht. Daher müssen wir im Gesetz die 120 Gramm als unser Absenkziel festlegen.
Unser Absenkpfad ist tatsächlich etwas steil. Aber er ist nur so steil, weil die Autoimporteure während der letzten zehn Jahre ihre Aufgaben nicht erledigt haben. Es gibt heute in allen Fahrzeugkategorien Modelle mit einem tiefen CO2-Ausstoss. Mit unserem Gesetz müssen wir nun einfach dafür sorgen, dass diese Autos auch in den Verkehr kommen.
Ich komme nun zu meinem zweiten Minderheitsantrag, zum Antrag der Minderheit IV zu Artikel 11: Hier geht es um die Festlegung der Sanktionen für den Fall, dass man nicht auf Zielkurs ist. Es ist ein grosser Mangel des heute geltenden CO2-Gesetzes, dass wir damit keine Sanktionsmöglichkeiten haben, wenn wir bei den Neuwagen nicht auf Zielkurs sind. Die Minderheit IV schlägt nun vor, die im Entwurf des Bundesrates vorgesehenen Beträge zu verdoppeln. Diese Zahlen haben wir aus dem Entwurf übernommen, den der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat. Der Bundesrat hat dort im Vergleich zur EU höhere Sanktionen vorgeschlagen, namentlich auch deshalb, weil wir in der Schweiz eine viel höhere Kaufkraft haben.
Denjenigen, die sich gegen diese Sanktionshöhe wehren, möchte ich Folgendes entgegenhalten: Wenn sich die Autoimporteure an die im Gesetz vorgesehenen Ziele halten, dann werden die Sanktionen obsolet, und dann spielt ihre Höhe überhaupt keine Rolle. Es entspricht meiner Überzeugung, Gesetze zu machen, deren Einhaltung man auch tatsächlich beabsichtigt. Es braucht gerade im Bereich der Neuwagen Sanktionen, die etwas schmerzhaft sind, weil sonst die gesetzlichen Bestimmungen viel zu einfach übergangen werden können.
Ich bitte Sie daher, diesen zwei Minderheitsanträgen zuzustimmen.

Cathomas Sep (CEg, GR): Mit der vorliegenden Revision des CO2-Gesetzes wird bis 2020 gegenüber 1990 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 20 Prozent angestrebt. Dieses Reduktionsziel von 20 Prozent kann erreicht werden, wenn auch im Bereich der Mobilität ein entsprechender Beitrag geleistet wird.
Mit der von der UREK des Nationalrates im Jahre 2007 eingereichten Motion 07.3004, die noch im gleichen Jahre von National- und Ständerat angenommen worden ist, hat unser Parlament dem Bundesrat den Auftrag erteilt, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die durchschnittlichen Emissionswerte der in der Schweiz neuimmatrikulierten Personenwagen ab 2012 an die Grenzwerte der EU angepasst werden, das heisst an einen CO2-Emissions-Wert von 130 Gramm pro Kilometer. Der Entwurf des Bundesrates, der im gleichen Wortlaut auch von der Minderheit II (Bäumle) und grundsätzlich auch von mir unterstützt wird, sieht nun gegenüber diesem klaren Auftrag unseres Parlamentes diese Verringerung der CO2-Emissionen für Personenwagen auf 130 Gramm pro Kilometer erst bis zum Jahre 2015 vor. Das ist ein Aufschieben des Zieles um drei Jahre, eine weniger weit gehende Massnahme, als sie der parlamentarische Vorstoss verlangt. Angesichts dieses parlamentarischen Vorstosses ist der Ruf nach einer Erhöhung des Zielwertes respektive nach einem weiteren Aufschieben des Termins für das Erreichen des Zielwertes nicht verständlich.
Die technische Entwicklung der Personenwagen zeigt sich auch wesentlich bei den in den letzten Jahren neuimportierten Fahrzeugen: Der Mittelwert bei den CO2-Emissionen der in den letzten zwei Jahren verkauften Personenwagen hat sich von 183 Gramm im Jahre 2007 auf 167 Gramm im Jahre 2009 verringert. Das ist keine Behauptung, sondern lässt sich anhand der Statistik der verkauften Personenwagen klar belegen.
Auch kann die Befürchtung respektive die Behauptung der Wirtschaft widerlegt werden, dass die Umsetzung des Zieles, den Mittelwert von 130 Gramm CO2 pro Kilometer festzusetzen, eine ausnahmslose Verteuerung aller neuen Personenwagen und damit eine nichtverkraftbare Belastung unserer Wirtschaft zur Folge hätte: Gemäss den vorgesehenen Bestimmungen im CO2-Gesetz können alle Importeure Emissionsgemeinschaften bilden, um dadurch die spezifischen Emissionszielwerte über die gesamte importierte Flotte auszugleichen. Gemäss einer Studie von Ernst Basler und Partner aus dem Jahr 2010 werden bestehende Gemeinschaften wie Amag und die Emil-Frey-Gruppe das Ziel von durchschnittlich 130 Gramm pro Kilometer erreichen, ohne Sanktionszahlungen entrichten. Der Beweis ist somit erbracht, dass eine deutliche Mehrheit der Neuwagen nicht mit Abgaben verteuert wird. Die Personenwageneffizienz mit dem Ziel eines durchschnittlichen CO2-Wertes von 130 Gramm pro Kilometer macht die Neuwagen nicht teurer, sondern gesamtheitlich gesehen sogar billiger. Autos mit besseren Motoren sind beim Erwerb nicht teurer und im Bereich der Treibstoffkosten und Versicherungsprämien sogar billiger.
Eine spezielle Situation ergibt sich durch die in unserem Lande in bestimmten Gebieten und durch bestimmte Gewerbebetriebe unverzichtbare Nutzung von vierradangetriebenen Personenwagen bzw. Geländefahrzeugen. Die Kommission hat dieses Thema sehr detailliert behandelt: Es stimmt, dass im ländlichen Raum und im Berggebiet, aber auch in der Landwirtschaft Fahrzeuge mit stärkeren Motoren und grösserem CO2-Ausstoss im Einsatz stehen und auch notwendig sind. Eine detaillierte Auswertung nach Anzahl, Grösse sowie nach Kanton hat dabei aufgezeigt, dass die stärksten und die meisten 4x4-Personenwagen nicht in den Berggebieten und im ländlichen Raum, sondern in den Mittellandkantonen Zug, Basel-Stadt, Aargau, Zürich usw. immatrikuliert sind.
Um den Bedürfnissen der Bevölkerung im ländlichen Raum und bestimmter Berufsgruppen entsprechen zu können, will ich mit dem Antrag meiner Minderheit III den Entwurf des Bundesrates ergänzen. Mit dieser Ausnahmeregelung kann der Bundesrat, soweit notwendig und ausgewiesen, den speziellen Bedürfnissen des ländlichen Raumes und von Berufsgruppen entgegenkommen. Eine generelle Ausnahme auf Vorrat ist aufgrund der obenerwähnten Zahlen nicht notwendig und auch nicht sinnvoll.
Der Antrag der Mehrheit mit einem Zielwert von 150 Gramm pro Kilometer muss insbesondere darum abgelehnt werden, weil der Wert höher ist als derjenige, welcher der autonomen technischen Entwicklung im Personenwagenbereich entspricht. Die Schweiz würde durch einen höheren Zielwert als die EU zum idealen Importland für die in der EU nicht mehr verkaufbaren emissionsstarken Personenwagen werden, weil diese dort mit starken Sanktionen bestraft und teurer werden. Das darf nicht das Ziel unserer Gesetzesrevision sein. Mit dem Entwurf des Bundesrates, vertreten durch die Minderheit II (Bäumle), wird, ergänzt durch den Antrag meiner Minderheit III, eine praktikable und umsetzbare Lösung vorgeschlagen. Darum bitte ich Sie, diesen Antrag auch zu unterstützen.

Schmidt Roberto (CEg, VS): Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Fahrzeugen sind besonders umstritten; das sehen wir an den gestellten Anträgen. Der Bundesrat will bei Neuwagen bis auf durchschnittlich 130 Gramm reduzieren. Heute sind wir bei der fahrenden Flotte immer noch bei über 190 Gramm. Das bringt uns Probleme, weil die Allradfahrzeuge, die 4x4-Fahrzeuge, auf die wir in der Schweiz angewiesen sind, den CO2-Ausstoss nicht gleich schnell vermindern können wie die anderen Fahrzeuge. Es braucht darum, wenn wir
AB 2010 N 630 / BO 2010 N 630
130 Gramm als Zielvorgabe definieren, Ausnahmen für das Berggebiet, die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, aber auch für gewisse Gewerbebetriebe, die auf 4x4-Fahrzeuge angewiesen sind. Diese Ausnahmen kann man in der Praxis ohne Probleme umsetzen, das hat die Verwaltung der Kommission bestätigt. Der Bundesrat kann das in der Verordnung sehr wohl tun.
Ich bin persönlich zwar grundsätzlich für 130 Gramm, wie das auch die EU festgelegt hat - 130 Gramm sind richtig -, doch braucht es für die Schweiz Ausnahmen, weil sich die Schweiz und die EU eben nicht vergleichen lassen. In der EU haben wir einen 4x4-Anteil von nur gerade 8,5 Prozent, in der Schweiz sind es 25 Prozent. Letztes Jahr waren es bei den Neuwagen, die in der Schweiz immatrikuliert wurden, in gewissen Kantonen sogar 40, 50 und 60 Prozent 4x4-Fahrzeuge, so in Graubünden, in Appenzell-Ausserrhoden, in Glarus oder im Wallis. Die Bergler, die Landwirte, die Forstwarte und die Gewerbetreibenden kaufen die 4x4-Fahrzeuge nicht, weil sie mehr Motorenlärm oder mehr Benzinverbrauch wollen. 4x4-Fahrzeuge sind in gewissen Regionen und für gewisse Wirtschaftszweige kein Luxusobjekt, sondern ein Arbeitsinstrument. Aufgrund unserer gebirgigen Landschaft, unserer winterlichen Strassenverhältnisse brauchen wir auch in Zukunft neue 4x4-Fahrzeuge und nicht nur Occasionsfahrzeuge, die man alle ins Berggebiet abschiebt. Und wir wollen dafür auch nicht mehr bezahlen als bis heute.
Weil die knappe Kommissionsmehrheit nicht bereit war, diese Ausnahmen zuzulassen, habe ich den Antrag auf 150 Gramm gestellt, eigentlich contre coeur, als Gegenmassnahme. Falsch politisiert haben die Grünen und die Sozialisten. Hätten sie meinem Kompromiss von 130 Gramm mit Ausnahmen zugestimmt, so hätten wir das jetzt als Mehrheitsantrag. So aber müssen wir für 150 Gramm kämpfen.

Leutenegger Filippo (RL, ZH): Sie haben es gehört, es geht letztlich um die Frage der EU-Kompatibilität; diese steht hier im Zentrum. Man sagt, man wolle mit 130 Gramm CO2 pro Kilometer die EU-Kompatibilität erreichen. Die Realität ist natürlich eine andere: Die EU strebt einen Schnitt von 130 Gramm an. Aufgrund der Statistiken sieht man aber, dass sie im Moment einen Durchschnitt von 150 Gramm hat und dass wir einen solchen von 175 Gramm haben. Das heisst, dass wir auf einem höheren Niveau einsteigen und dann diesen unglaublichen Absenkungspfad beschreiten; das geht gar nicht. Das heisst, dass letztlich die maximalen Strafen ausgesprochen werden. Wenn Sie das anschauen: Was sind die maximalen Strafen? Das wäre wirklich ein Bürokratie-Papiertiger, den wir hier loslassen würden. Wenn das so einträfe, würde es die Konsumenten etwa 300 bis 350 Millionen Franken kosten; das wären Investitionsbesteuerungen. Wir besteuern den Import; damit wissen wir aber überhaupt nicht, ob weniger oder mehr Kilometer gefahren werden. Die "kilométrage" haben wir damit nicht im Griff.
Einmal mehr besteuern wir, bestrafen wir. Der Durchschnitt ist natürlich eine Mogelpackung; wenn wir 130 Gramm CO2 pro Kilometer sagen, ist das eine Mogelpackung. In Deutschland ist der Wert höher; die Deutschen können sich mit dem ganzen Schnitt der EU vergleichen. Deshalb kompensieren sie emissionsschwache Länder wie Portugal und Spanien usw. Wir stehen mit diesem Durchschnitt alleine da; das geht einfach nicht.
Es sind in diesem Bereich verschiedene Systeme angeboten worden. Das eine System ist 150 Gramm, weil wir damit etwa einen gleich grossen Senkungsgrad haben. Das zweite System bilden die Ausnahmen im Berggebiet, die Herr Schmidt genannt hat. Das ist etwas viel für das Berggebiet; es ist vor allem sehr kompliziert. Ich würde eher das System mit 150 Gramm pro Kilometer unterstützen. Der dritte Weg ist mein Minderheitsantrag, der Antrag der Minderheit V: 130 Gramm, aber drei Jahre später, weil wir die Anforderungen des Absenkungspfads erfüllen müssen.
Mir ist es, ehrlich gesagt, gleich, welchen Weg wir wählen. Ich hätte am liebsten den Streichungsantrag der Minderheit Wobmann. Sollte er nicht durchkommen, was ich befürchte, dann müssen wir uns für eines dieser Systeme entscheiden: 130 Gramm drei Jahre später - das ist mein Minderheitsantrag -; den Antrag der Minderheit IV (Schmidt Roberto), nämlich 130 Gramm, mit den Ausnahmen für das Berggebiet; oder den Antrag der Mehrheit mit 150 Gramm. Das ist zwar nicht sehr vernünftig, weil es bürokratisch ist und eine Investitionssteuer darstellt; das ist das Schlimmste und Falscheste, was man machen kann. Tant pis, wenn wir das unbedingt machen müssen, dann machen wir halt das Falsche - aber machen wir es wenigstens etwas weniger falsch, als wir es bisher gemacht haben.
Ich bitte Sie deshalb, die eine oder andere Variante zu unterstützen.

van Singer Christian (G, VD): Ma proposition de minorité ne concerne pas l'horizon 2015, mais l'horizon 2020. Nous estimons que d'ici là on doit vraiment réduire de façon considérable les émissions de CO2. Tout ce qui vous est dit maintenant: "La Suisse est différente. On part d'un point plus élevé!", c'est juste. Mais pourquoi part-on d'un point plus élevé? Parce que ces dernières années les importateurs n'ont pas respecté les conventions conclues avec les autorités. Alors, comme les conventions n'ont pas été respectées, il est sûr que l'on part d'un point plus élevé! En tout cas, même si l'on part d'un point plus élevé, il faut absolument que, d'ici 2020, on réduise de façon considérable les émissions, aussi dans le secteur des voitures de tourisme.
C'est la raison pour laquelle je vous invite à suivre ma proposition de minorité, 95 grammes de CO2 d'ici 2020.

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Die Anträge der Minderheit I (Nordmann) zu Artikel 10a Absatz 3 und Artikel 11 Absätze 1 und 2 sind zurückgezogen worden.

Girod Bastien (G, ZH): Es geht hier um einen sehr wichtigen Punkt des CO2-Gesetzes. Es ist nicht die CO2-Abgabe auf Treibstoffen, es ist diese Neuwagenregelung, welche ein sehr grosses Reduktionspotenzial im Inland hat, und es ist dies ein sehr grosses Potenzial, ohne dass irgendwelche, nicht einmal kurzfristige Nachteile für die Autofahrer entstehen. Ich bitte Sie deshalb, diese Minderheitsanträge genau anzuschauen.
Auto-Schweiz war im Vorfeld dieser Abstimmung sehr aktiv, und zwar erfolgreich aktiv. Worüber wir jetzt abstimmen, ist eigentlich indirekt fast der Antrag von Auto-Schweiz. Ich möchte Sie deshalb darauf hinweisen, dass Auto-Schweiz nicht die Interessen der Autofahrer vertritt, sondern Auto-Schweiz vertritt die Autoverkäufer. Ein Autoverkäufer möchte mit seinen Autos möglichst viel Umsatz machen. Er hat nicht das gleiche Interesse wie der Autofahrer, welcher zwar ein schönes Auto, aber natürlich möglichst geringe Kosten haben möchte. Der Unterschied besteht darin, dass Auto-Schweiz nur den Autopreis anschaut, der Autofahrer hingegen auch die Benzinkosten. Die Benzinkosten sind in der Kalkulation von Auto-Schweiz nicht enthalten.
Was Ihnen von Auto-Schweiz ausgeteilt wurde und auch was Herr Leutenegger Filippo jetzt hier zu den Kosten gesagt hat, welche auf die Autofahrer zukämen, ist schlicht falsch und irreführend. Einerseits wird der technische Fortschritt in diesen Berechnungen nicht berücksichtigt. Es wird nicht berücksichtigt, dass die EU hier forciert vorwärtsgeht. Es wird nicht berücksichtigt, dass eine volle Abwälzung auf den Kunden nicht möglich ist. Denn jene, welche keine Sanktionen zahlen müssen, werden natürlich ihre Fahrzeuge nicht verteuern. Die Verkäufer mit ineffizienten Fahrzeugen können für ihre Fahrzeuge nicht einfach noch mehr verlangen. Sie werden das also selber bezahlen müssen. Nein, sie werden das gar nicht bezahlen müssen, denn sie werden einfach ihre Werbung ändern; sie werden keine Werbung mehr für ineffiziente Fahrzeuge machen, wie wir das heute leider immer noch seitenweise in den Zeitungen haben. Die Leute werden geradezu aufgerufen, ineffiziente Fahrzeuge zu kaufen. Wenn Sie heute zum Autohändler gehen, dann wird er versuchen, Ihren Kaufentscheid möglichst
AB 2010 N 631 / BO 2010 N 631
in Richtung ineffizientes Auto zu treiben, weil diese einfach teurer sind. Wenn Sie dann dieses ineffiziente Auto gekauft haben, haben Sie viel höhere Benzinkosten. Es besteht also wirklich ein fundamentaler Unterschied zwischen den Interessen des Autoverkäufers und jenen des Autofahrers.
Wenn wir es schaffen, die Emissionen zu reduzieren, wie es mit den 130 Gramm vorgesehen ist - und das schaffen wir, wenn wir das aufnehmen und diese Anreize anders setzen -, dann machen wir nicht nur etwas für den Klimaschutz, sondern wir reduzieren auch die Benzinkosten der Autofahrer. Von dem her ist diese Vorlage auch im Interesse des Autofahrers. Er würde weniger für Benzin ausgeben und würde davon stark profitieren. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag mit den 130 Gramm zu unterstützen. Eigentlich müsste man auf 120 Gramm gehen, das war das ursprüngliche Ziel. Wenn das nicht durchkommt, bitte ich Sie, auf 130 Gramm zu gehen.
Ausnahmen für gewisse Berufsgruppen kann man machen. Aber hier alle 4x4-Fahrzeuge als Ausnahme zu deklarieren ginge doch etwas weit. Denn wir müssen sehen, dass auch ein 4x4-Fahrzeug problemlos unter diese 130 Gramm kommen kann. Also: Ausnahmen für Berufsgruppen und Berggebiete kann man noch machen, generell eine Offroader-Ausnahme zu machen wäre aber nicht ganz sinngemäss.
Weiter möchte ich auf einen hinkenden Vergleich hinweisen: Es wurde oft gesagt, dass sich EU-Länder am Durchschnitt zu orientieren hätten und deshalb nicht pro Land dieses Ziel erreicht werden müsse. Ich möchte daran erinnern, dass die EU auch als Gemeinschaft ihre Emissionen reduzieren muss. Wir müssen als Land unsere Emissionen reduzieren. Wenn wir bei den Personenwagen nicht vorwärtskommen, wird der Druck in den anderen Bereichen grösser werden, dort unserer Verantwortung nachzukommen. Auch der Druck auf die Wirtschaft wird grösser werden. Ich bitte Sie deshalb, hier im Sinne einer Win-win-Situation für Klima und Autofahrer die 130 Gramm zu unterstützen.
Was ich nicht ganz ehrlich finde, ist der Antrag, der später kommt, dass man bei den Sanktionen sagt: Ja, wir haben zwar ein Ziel, nämlich diese 130 Gramm, aber man muss sie gar nicht erreichen. Ich bitte Sie, bei den Sanktionen nicht einfach das Ganze wieder zu verwässern.

Leutenegger Filippo (RL, ZH): Ich möchte mich nicht nochmals in allen Punkten wiederholen. Aber die Ökonomie und die Rektifikation von Herrn Girod hinsichtlich der Autofahrer fand ich sehr interessant, ich habe gespannt zugehört. Ich treffe ihn meistens auf dem Fahrrad, und es ist mir neu, dass er sich so gut und intensiv mit den Autofahrern identifizieren kann. Immerhin habe ich etwas gelernt.
Beim Streichungsantrag geht es jetzt darum, dass wir einen Bürokratie-Tiger abschaffen. Schauen Sie, wie kostenintensiv die Geschichte wird und wie gross der Ermessensspielraum des Bundesrates ist. Denn gemäss Artikel 10 Absatz 1 legt der Bundesrat fest, welche Werte berücksichtigt werden. Gemäss dem folgenden Absatz 2 legt der Bundesrat fest, welche Angaben gemacht werden müssen. Dann kann der Bundesrat gemäss Artikel 11 Absatz 5 vorsehen, welche Angaben in den Verkaufsunterlagen gemacht werden sollen - sogar die Verkaufsunterlagen wird der Bundesrat bestimmen können. Das steht dann im Gesetz, schauen Sie es sich an. Es ist unglaublich willkürlich, kompliziert, bürokratisch und viel zu teuer.
Das Problem bei der ganzen Geschichte ist, dass Sie Investitionen besteuern. Sie können einen Ferrari kaufen und ihn im Stall lassen - ich habe keinen, mich interessiert das auch nicht. Aber wenn ich ein teures Auto kaufen würde, hätte ich lieber ein teures Auto in der Garage, das einmal am Wochenende benützt wird - dann könnten Sie auch einmal damit fahren, Herr Girod -, statt dass man jeden Tag damit herumfährt. Wir haben mit der Investitionssteuer absolut keine Kontrolle, wie viel herumgefahren wird. Wir verteuern einfach alles. Wir holen dem Bürger, dem Autofahrer, das Geld aus dem Sack. Das ist die Realität.
Und apropos Mogelpackung, das muss ich noch einmal klar sagen: 130 Gramm gelten im Schnitt der EU, wir aber müssen das alleine leisten. Zu den Berggebieten, auch wenn es Herr Cathomas schon gesagt hat: Ja, die meisten Autos fahren im Flachland, aber die fahren auch in die Berge. Oder haben Sie das Gefühl, es fahre niemand in die Berge? Ich muss Ihnen Folgendes sagen: Das ist eine grosse Bestrafungsaktion, die leider nicht viel bringt.
Zum zweiten Punkt: Das habe ich schon erwähnt, den Antrag der Minderheit V möchte ich nicht noch einmal begründen. Wir haben drei Anträge, die für mich gleichwertig sind: Da ist der Antrag der Mehrheit. Dieser ist gut mit 150 Gramm, da haben wir wenigstens eine Chance, beim Absenkungspfad etwa gleich gut respektive gleich schlecht behandelt zu werden wie die anderen EU-Länder. In Ordnung sind auch die Anträge mit den 130 Gramm drei Jahre später und mit den 130 Gramm, welche Ausnahmen für das Berggebiet beinhalten.

Wasserfallen Christian (RL, BE): Ich beschränke mich auf die inhaltliche Diskussion zu den Artikeln 9 und 11.
Es ist klar, dass wir bei Artikel 9 prinzipiell die Mehrheit mit der Variante von durchschnittlich 150 Gramm CO2 pro Kilometer unterstützen. Sie müssen sich wirklich einmal vor Augen halten, was für Fortschritte im Automobilbereich erzielt worden sind. Wenn es Ihnen ernst ist damit, hier etwas zu machen, müssen Sie berücksichtigen, dass im Automobilbereich in den letzten fünf Jahren sehr viel geschehen ist. Wenn man die realitätsfremden Minderheitsanträge sieht, insbesondere jenen, mit dem eine Reduktion auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer gefordert wird, muss man sagen: Das ist eine Reduktion, die Sie unter technisch-praktischen Gesichtspunkten gar nicht hinkriegen, das können Sie wirklich vergessen. Das wären minus 27 Prozent CO2. Die Beurteilung, ob eine solche Reduktion in so kurzer Zeit möglich ist, muss ich zwar Ihnen überlassen. Als Maschinenbauingenieur muss ich Ihnen sagen: Geben Sie etwas mehr Marge; so geht es sicher nicht.
Wenn man die letzten fünf Jahre betrachtet, sieht man, dass es bei einigen Modellen, beispielsweise beim Peugeot 206, eine Reduktion um 10 Prozent gab; das heisst aber noch lange nicht, dass in den nächsten fünf Jahren eine Reduktion um 27 Prozent möglich ist. Wenn es um den CO2-Ausstoss geht, ist übrigens zu beachten, dass es auch grosse Fahrzeuge gibt, die keine Offroader sind. Ich denke da an Familienwagen. Die stossen halt viel CO2 aus, weil sie ein grösseres Gesamtgewicht haben. All die Familien, die auf ein solches Fahrzeug angewiesen sind, gehen in dieser Rechnung unter.
Ich komme zu den Sanktionen: Beim Sanktionsprinzip, das angewendet wird, wenn die Zielvorgaben nicht eingehalten werden, muss man auch eine Modellrechnung anstellen. Da stellt sich insbesondere die Frage, wie viel eine Tonne CO2 kostet. Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Wenn man beispielsweise den Jahresbericht der Stiftung Klimarappen anschaut, sieht man, dass es drei Projekte gibt: das Gebäudesanierungsprogramm, die Projektfinanzierung Industriewärmesysteme und noch ein drittes Projekt. Wenn man die Investitionen und Reduktionsmöglichkeiten des ersten Projekts nimmt, kommt man auf 611 Franken pro Tonne CO2. Bei der Projektfinanzierung Industriewärmesysteme kommt man auf 97 Franken pro Tonne CO2. Bei den Sanktionierungsmassnahmen des bundesrätlichen Entwurfes, der Ihnen vorliegt, kommen Sie auf 500 Franken pro Tonne CO2. Wenn man die Reduktionen der Tonnagen und die damit verbundenen Strafen aufrechnet, differieren diese um den Faktor 10.
Das ist ein Problem, das wir tatsächlich diskutieren müssen, und ich bitte Sie, im Auge zu behalten, dass es bei Artikel 11 wirklich nicht angehen kann, dass wir als hundertprozentiges Importland bezüglich Fahrzeugen - wir haben keine produzierende Industrie in unserem Land - uns selber sicher nicht die höchsten Bussen in ganz Europa auferlegen müssen. Wir haben nur die Möglichkeit, über die Konsumenten irgendwo in einer Zentrale eines Automobilkonzerns vielleicht mitzuteilen, dass die Schweizer dieses und jenes Fahrzeug nicht kaufen. Aber wir produzieren nicht selber.
AB 2010 N 632 / BO 2010 N 632
Wir haben keinen direkten Einfluss auf die Automobilindustrie. Merken Sie sich das bitte, wenn Sie abstimmen.

van Singer Christian (G, VD): Monsieur Wasserfallen, vous racontez n'importe quoi! Je ne comprends pas ce que vous dites. Si vous achetez une voiture qui émet moins de CO2, cela veut dire qu'elle consomme moins d'essence. Donc, cela ne vous coûte pas, vous faites au contraire de grandes économies.
Etes-vous d'accord avec le fait que si l'on achète des voitures qui émettent moins de CO2, elles consomment moins d'essence, donc qu'elles permettent aux gens de faire des économies? Cela ne coûte pas, cela rapporte.

Wasserfallen Christian (RL, BE): Das ist natürlich ein absoluter Steilpass, den Sie mir zuspielen, ich danke Ihnen herzlich. Ich habe mir vor zwei Jahren einen Wagen gekauft, der weniger als 5 Liter Diesel auf 100 Kilometer benötigt. Diesen Wagen habe ich gekauft, noch bevor es im Kanton Bern überhaupt ökologische Motorfahrzeugsteuern gab. Diesen Wagen habe ich gekauft, weil ich weniger Diesel pro 100 Kilometer verbrauchen will. Das habe ich ohne Gesetz gemacht.
Wenn Sie jetzt aber dem Importeur sagen, er müsse eine bestimmte Limite erreichen und dürfe nicht darüberliegen, und ihn sonst bestrafen, dann bestrafen Sie zwar einen Importeur, aber der Konsument, der das Auto kauft, Herr van Singer, hat sich dabei noch nichts überlegt. Genau darum muss es um Anreizsysteme gehen: Sie müssen die Menschen zum Nachdenken darüber bewegen, welches Fahrzeug sie fahren wollen. Das habe ich für mich gemacht, und zwar ohne irgendwelche Regulierungen. Das wäre das Ziel. Aber es geht nicht darum, dass man einfach eine Limite setzt und dann drakonische Strafen verhängt.

Girod Bastien (G, ZH): Vielleicht noch zur Limite, von der Sie sprechen, Herr Wasserfallen: Sie wissen schon auch, dass diese 130 Gramm CO2 ein Mittelwert sind, der erreicht werden muss?

Wasserfallen Christian (RL, BE): Nein, Herr Girod, das ist kein Mittelwert! In der EU ist es ein Mittelwert, da gebe ich Ihnen Recht. In der EU müssen die Länder im Mittel bis 2015 den Wert von 130 Gramm CO2 pro Kilometer erreichen - im Mittel. Das heisst aber nicht, dass Deutschland diesen Wert erreichen wird, und auch Österreich wird ihn nicht erreichen. Aber in der Schweiz müssen die Importeure dafür sorgen, dass sie selbst diesen Wert erreichen, damit sie nicht bestraft werden: Jeder Importeur muss dieses Ziel für sich selber erreichen. Wenn Sie dieses System so einführen, dann, das garantiere ich Ihnen, wird es irgendwelche Importkonsortien geben, die das Ziel haben, diese Importlimite auszugleichen. Die Beurteilung, ob das ein richtiges Anreizsystem ist, muss ich Ihnen überlassen. Ich bin der Meinung, der Anreiz muss beim Kunden liegen: Der Kunde muss nachdenken, der Kunde muss überzeugt sein; nur so handelt er richtig. Ein Verbotssystem hingegen wäre nicht richtig.

Grunder Hans (BD, BE): Wenn Sie die Seite anschauen, auf der Artikel 9 mit den sehr vielen Anträgen aufgeführt ist, dann wage ich fast die Prognose zu machen, dass das Abstimmungsszenario wieder zu einem Rückkommensantrag führen wird.
Spass beiseite: Wir von der BDP-Fraktion unterstützen grundsätzlich das Reduktionsziel von 130 Gramm pro Kilometer, sind aber klar der Meinung, dass der Antrag der Minderheit IV (Schmidt Roberto) nicht umsetzbar ist. Herr Schmidt hat zwar hier grossartig gesagt, dass das administrativ überhaupt kein Problem sei, er hat aber nicht gesagt, was das dann kosten würde. Dieser Antrag ist ganz klar gut gemeint, aber er ist wirklich nicht umsetzbar. Ich habe in der Kommission zu Elmar Bigger gesagt, er könne dann einen neuen Betriebszweig eröffnen und für die Unterländer Allradfahrzeuge beschaffen und bei sich "installieren". Wenn man sich weiter vorstellt, was es für das ganze Gewerbe bedeuten würde, das in die Tat umzusetzen, muss man sagen: Gut gemeint, aber nicht umsetzbar.
Die BDP-Fraktion trägt der Situation Rechnung, dass in der Schweiz - zum Teil wahrscheinlich geschichtlich, zum Teil aber auch topografisch bedingt - der Anteil der Fahrzeuge, die von dieser Massnahme betroffen sind, eben doch höher ist als im europäischen Raum, erstaunlicherweise auch bedeutend höher als in Österreich. Darum unterstützen wir bei Artikel 9 den Antrag der Minderheit V (Leutenegger Filippo), dass zwar 130 Gramm pro Kilometer eingeführt werden, dass man aber die Frist bis 2018 verlängert. Wir sind der Meinung, dass das eine Lösung ist, die absolut machbar ist. Verschiedene Vorrednerinnen und Vorredner haben gesagt, dass die Technik doch schon recht weit ist und dass diese vielleicht sogar auf freiwilliger Basis früher eingesetzt wird.
Noch eine Bemerkung an die Adresse von Herrn Wasserfallen: Es ist wirklich der Durchschnitt, der hier erreicht werden muss, es geht nicht um jedes einzelne Auto oder Modell. Das war eine falsche Aussage, die Sie hier gemacht haben.
Zum Schluss: All das führt die BDP-Fraktion dazu, bei den weiteren Artikeln in diesem Block logischerweise die Minderheit II (Leutenegger Filippo) zu unterstützen.

Stump Doris (S, AG): Die CO2-Reduktionen in der Schweiz wurden in den letzten Jahren vor allem mit dem geringeren Verbrauch von Heizöl erreicht. Das ist auf besser isolierte Bauten zurückzuführen, der Minergie-Standard hat sich im Baubereich durchgesetzt.
Ein entsprechender Minergie-Standard für Autos fehlt leider noch. Alle Versuche, den Treibstoffverbrauch freiwillig zu reduzieren, haben völlig versagt. Es gab Vereinbarungen mit der Autowirtschaft, die leider nie eingehalten wurden. Wir standen jedes Jahr vor Zahlen, die zeigten, dass die Autowirtschaft nicht in der Lage war, die Ziele, die sie eigentlich vereinbart hatte, zu erreichen. Deshalb ist es angezeigt, dass wir da jetzt neue Standards setzen, die dann auch durchgesetzt werden bzw. deren Nichterreichung bestraft wird. Die Schweiz hat seit Jahren die Neuwagenflotte mit dem höchsten durchschnittlichen Treibstoffverbrauch und den höchsten CO2-Emissionen in ganz Westeuropa. Das kann nicht mehr länger so andauern. Die SP-Fraktion unterstützt deshalb die Festlegung von verbindlichen Durchschnittswerten für Neuwagen, und zwar wenn möglich bei 120 Gramm und sofort.
Es hat keinen Sinn, mit dem Neukauf eines Autos bis in drei Jahren zu warten, wenn Sie jetzt ein neues Auto brauchen. Technisch sind die Voraussetzungen erfüllt; gewisse Autos sind bereits so ausgestattet, dass sie diesen Anforderungen entsprechen. Diese Autos sind auch günstiger als die grossen Autos, die mehr Benzin verbrauchen, deshalb muss die Umsetzung dieser Norm nicht hinausgeschoben werden.
Wichtig ist auch, dass Sanktionen vorgesehen sind, falls die Ziele nicht erreicht werden. Ohne Sanktionen nützt es überhaupt nichts, Ziele zu setzen. Die SP-Fraktion unterstützt die Sanktionen, und zwar auch die schärferen, die von der Minderheit IV (Teuscher) gefordert werden.

Maire Jacques-André (S, NE): J'ai deux petites remarques à faire à propos de ces fameux véhicules. Il est clair que si nous voulons atteindre les objectifs fixés dans la loi, il faut d'une part changer de comportement - je crois que c'est clair, on ne peut pas y arriver sans cela -, et d'autre part faire progresser la technique.
Je reviens sur la question du comportement. Cela a été dit, neuf véhicules 4x4 luxueux sur dix roulent en plaine. Il faut donc arrêter de dire qu'ils sont nécessaires pour rouler en montagne. Personnellement, je vis à 1000 mètres d'altitude; je passe tous les jours un col à 1280 mètres d'altitude; cette région du pays connaît six mois d'hiver, semble-t-il, quand on entend les gens de la plaine en parler: je n'ai pas de 4x4, je roule tous les jours et je ne suis jamais arrivé en retard à mon travail. De plus, un changement de comportement signifie qu'il faut cesser de simplement suivre ses instincts qui font de la voiture avant tout un symbole social plutôt qu'un
AB 2010 N 633 / BO 2010 N 633
moyen de déplacement. Il faut revenir à la fonction première de la voiture qui est d'être un moyen de transport.
Enfin, en mettant une limite, nous favorisons les progrès techniques; cela a été démontré, c'est possible. Aujourd'hui, il y a plusieurs véhicules 4x4 de petite cylindrée qui consomment peu de carburant. Cela est possible, la technique progresse. Nous pouvons encourager cette évolution en fixant une limite.
Nous soutiendrons donc la minorité II (Bäumle) et, si jamais certains ont encore des craintes pour les régions de montagne, ils peuvent toujours se rabattre sur la minorité III (Cathomas) qui prévoit une soupape de sécurité pour les régions de montagne.

Leuenberger Moritz, Bundesrat: Wir schlagen Ihnen ein Prinzip vor, das schon heute besteht. Wir haben mit den Automobilimporteuren Verträge über die Reduktion abgeschlossen. Das ist einer dieser Verträge, die beim Eintreten so wahnsinnig gelobt wurden. Man hat von der Freiwilligkeit der Industrie gesprochen. Nur, in diesem Bereich sind die Ziele eben nicht erreicht worden. Während die Zementindustrie und andere Industrien die Ziele erreicht haben, konnten die Automobilimporteure die Ziele nicht erreichen. Neu sind deshalb einzig diese Sanktionen, wie sie übrigens auch in den Ländern der Europäischen Union vorgesehen sind. Es ist möglich, beim Import einer Flotte bis ins Jahr 2015 auf den durchschnittlichen - ich betone: durchschnittlichen - Wert von 130 Gramm CO2 pro Kilometer zu kommen. Es gibt schon heute genügend Fahrzeuge, es müsste kein technologischer Quantensprung gemacht werden, und die Europäische Union macht das, wie erwähnt, ja auch.
Zu Beginn der Debatte haben Sie den Zielwert gegenüber dem Entwurf des Bundesrates mutig erhöht. Jetzt kommt eine einzelne Massnahme, und da wollen Sie hinter den Entwurf des Bundesrates zurückgehen! Wir sagen aber, dass wir diese Massnahme allein schon für das Erreichen des Ziels brauchen, das der Bundesrat vorgeschlagen hat. Da scheint es mir etwas unglaubwürdig, wenn einerseits die Ziele erhöht werden, anderseits aber sukzessive die einzelnen Massnahmen herausgebrochen werden. Ich ersuche Sie also, auf der Bundesratslinie zu bleiben.
Ich finde auch, dass Sie den natürlich gutgemeinten Kompromissantrag der Minderheit III (Cathomas) ablehnen sollten, wonach die Berggebiete hier ausgenommen werden oder Spezialregelungen erhalten sollen. Nur schon die Definition des Berggebietes ist problematisch. Wir wissen ja, dass die meisten schweren Autos, die unheimlich viel CO2 ausstossen, in den Städten anzutreffen sind. Ist also der Zürichberg, wo all diese Offroader stehen, ein Berggebiet? Sind die Randsteine in der Stadt, auf die man beim Parkieren fahren muss, schon Gebirge? Das wird zu schwierigen Definitionsabgrenzungen kommen, abgesehen davon, dass auch vom Mittelland aus auf einen Berg hinaufgefahren werden kann. Das scheint mir von der Umsetzung her der untauglichste Antrag zu sein. Deshalb muss ich Sie ersuchen, diesem Antrag, so gut er gemeint ist, nicht zuzustimmen.

Nordmann Roger (S, VD), pour la commission: La commission s'est prononcée en faveur d'une réglementation en matière d'émissions pour les nouvelles voitures inspirée par celle qui est en vigueur chez nos 450 millions de voisins européens. Le Parlement avait d'ailleurs approuvé une motion de notre commission dans ce sens. C'était la motion 07.3004.
Pour mémoire, dans l'Union européenne, la réglementation impose 120 grammes de CO2 par kilomètre, c'est-à-dire environ cinq litres d'essence aux 100 kilomètres pour la moyenne des voitures neuves. Mais sur ces 120 grammes, 10 pour cent peuvent être atteints par le gonflage correct des pneus et par les agrocarburants. Donc, en fait, dans l'Union européenne on "pratique" 130 grammes par kilomètre. C'est une moyenne par fabricant ou par importateur.
La majorité de la commission a choisi non pas 130 grammes comme l'Union européenne, mais 150 grammes. Monsieur Roberto Schmidt vous a d'ailleurs expliqué tout à l'heure que c'était suite à l'une de ses propositions subsidiaires, lui-même préférant 130 grammes, avec des exceptions pour les régions de montagne.
Je laisse de côté les propositions les plus extrêmes et j'essaie de vous expliquer quelles sont les conséquences des propositions médianes.
Avant cela, un petit préalable: cette valeur concerne les émissions des nouvelles voitures. Chaque année, 6 pour cent du parc de voitures est changé. Evidemment, jusqu'à ce que tout le parc de voitures ait changé, il faut quinze ans. Donc, cette mesure déploie progressivement son effet. Au début elle est plus faible, et avec le temps elle se répercute de plus en plus sur l'entier du parc de voitures. Quel est l'effet de ces mesures? Actuellement, la projection pour 2012 prévoit l'émission de 11 millions de tonnes de CO2.
Avec le système de la commission, c'est-à-dire resserrer les exigences à 150 grammes, on parvient à stabiliser les émissions en 2016 compte tenu de l'augmentation des kilomètres parcourus. En 2020, toujours selon la logique européenne, avec la majorité de la commission on arrive à une baisse de 0,7 million de tonnes, soit environ 7 pour cent des émissions actuelles.
Avec le système du Conseil fédéral, représenté par Monsieur Bäumle, qui consiste à se caler sur le système européen, on baisse les émissions d'environ 1 million de tonnes en 2016 et d'environ 2 millions de tonnes en 2020. C'est la proposition de la minorité Bäumle selon le Conseil fédéral.
Avec la minorité Cathomas, on est très proche du Conseil fédéral vu que c'est juste une clause de sauvegarde.
Avec la minorité Schmidt Roberto, on n'est probablement pas très loin de la solution du Conseil fédéral, mais on en est quand même un peu plus éloigné - cela dépend comment on interprète la clause favorable aux régions de montagne et aux entreprises artisanales. Là, il y a encore de la marge de manoeuvre.
En fait, la commission vous propose la réduction des émissions de CO2 des voitures neuves et l'enjeu, selon la majorité, c'est de descendre à 150 grammes de CO2 par kilomètre ou, selon l'une des minorités, de descendre à 130 grammes par kilomètre, avec éventuellement des clauses d'exception.
Il faut savoir que la commission était très partagée puisqu'elle s'est prononcée par 12 voix en faveur de la limite de 150 grammes contre 11 voix en faveur de la limite de 130 grammes avec une clause d'exception. Il y a eu 3 abstentions. C'était donc un vote très serré.
Un aspect n'a pas été contesté dans toute la discussion, à savoir que la réduction des émissions de CO2 des voitures neuves était la mesure qui avait le plus grand effet avec le moindre coût.
Je précise au passage que la majorité de la commission rejette la proposition défendue par la minorité van Singer parce qu'il ne sert à rien de fixer maintenant des normes d'émission pour 2020; on aura amplement le temps d'en discuter ultérieurement. Il faut rejeter la proposition de la minorité van Singer.
Par souci de simplification, j'ai retiré ma proposition de minorité I, de façon à ne pas compliquer encore les choses.
S'agissant des sanctions: la majorité de la commission estime qu'il faut des sanctions comparables à celles de l'Union européenne, sous peine de voir la Suisse submergée par des voitures qui ne seraient plus acceptées dans l'Union européenne.
Enfin, pour éviter de tomber dans le problème qu'on a eu tout à l'heure avec le débat sur la proposition de la minorité Wasserfallen, j'ai discuté avec Monsieur Filippo Leutenegger et Monsieur Wobmann. Ils m'ont tous deux confirmé que leurs propositions sont des concepts. La proposition de la minorité V (Leutenegger Filippo) à l'article 9 est un concept avec la proposition de la minorité II à l'article 10a alinéa 3 et avec celle de la minorité II à l'article 11. La proposition de la minorité VII (Wobmann) à l'article 9 est un concept avec la proposition de la minorité III à l'article 10a. Alors, si leurs propositions sont rejetées, le vote vaut pour les autres articles; si elles sont acceptées, les propositions de minorité qui
AB 2010 N 634 / BO 2010 N 634
en découlent seront acceptées. Les auteurs sont d'accord de considérer le concept d'ensemble, de manière à ce qu'il n'y ait plus d'ambiguïté.

Bäumle Martin (CEg, ZH), für die Kommission: Ich möchte zuerst zum Formellen etwas sagen, damit wir uns klar sind, worüber wir abstimmen: Stimmen Sie bei Artikel 9 dem Antrag der Minderheit V (Leutenegger Filippo) zu oder nicht zu, sind der Antrag der Minderheit II (Leutenegger Filippo) zu Artikel 10a und der Antrag der Minderheit II (Leutenegger Filippo) zu Artikel 11 als Konzept mitgemeint. Wenn dieser Antrag obsiegt oder unterliegt, ist diese Frage also erledigt. Ebenfalls zusammen verhängt sind der Antrag der Minderheit VII (Wobmann) zu Artikel 9 und der Antrag der Minderheit III (Wobmann) zu Artikel 10a. Das einfach, damit Sie vor der Abstimmung wissen, wie die Konzepte zusammenhängen. Und, wie gesagt: Der Antrag der Minderheit I (Nordmann) zu Artikel 10a ist zurückgezogen.
Nun zum Materiellen: Die Debatte ist sehr verwirrlich, das war auch in der Kommission nicht völlig anders. Was klar war in der Kommission, war eigentlich, dass Anträge wie derjenige der Minderheit I - 120 Gramm - der Kommission deutlich zu weit gingen und grossmehrheitlich abgelehnt wurden. Die Anträge der Minderheiten V, VI und VII andererseits gingen der Kommission zu wenig weit und waren ebenfalls nicht favorisiert. Im Zentrum standen dann letztlich die Anträge der Minderheiten III, IV und der Mehrheit. Dabei war klar, dass es eine Quasimehrheit für 130 Gramm gegeben hätte, aber nicht ohne klare Ausnahmen für gewisse Gebiete. Und weil in einer Zwischenkaskade eine geschwächte Ausnahme für die 130 Gramm beschlossen wurde, hat nachher eine knappe Mehrheit für 150 Gramm gestimmt. Ich bitte Sie also, wenn wir jetzt darüber abstimmen, sich bewusst zu sein, wie Sie stimmen wollen, taktisch und inhaltlich, denn das wird entscheidend dafür sein, ob am Ende wiederum die 150 Gramm gemäss Mehrheit resultieren oder allenfalls die 130 Gramm mit Ausnahmen gemäss den Minderheiten III (Cathomas) oder IV (Schmidt Roberto).
Aber letztlich hat sich die Mehrheit der Kommission, die ich vertrete, für 150 Gramm entschieden; das ist das, was die Kommission beschlossen hat. Die zwei Hauptgründe, warum die Kommissionsmehrheit 150 Gramm befürwortet, sind: Die Schweiz müsste das Ziel der EU von 130 Gramm alleine erfüllen, innerhalb der EU müssten dieses Ziel alle Länder zusammen erfüllen; die Schweiz hat anteilsmässig mehr Allradfahrzeuge und hätte deshalb mehr Schwierigkeiten, dieses Ziel alleine zu erreichen. Dies waren die Kernargumente für 150 Gramm CO2; ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.
Bei Artikel 11 geht es um die Sanktionen. Da gibt es ebenfalls noch verschiedene Anträge. Es gibt Minderheiten wie die Minderheit IV (Teuscher), die deutlich schärfere Sanktionen will, nämlich eine Verdoppelung, oder die Minderheit V (Amstutz), die gegenüber dem Bundesrat eine Halbierung der Sanktionen will, während die Minderheit III (Bäumle) einen Zwischenweg geht. Hier hat sich die Kommission nach reiflicher Überlegung und einer Kaskadenabstimmung für die Fassung, die jetzt der Antrag der Mehrheit ist, entschieden, das heisst dafür, dem Bundesrat zu folgen. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Wir stimmen über den Antrag der Minderheit Wobmann, die die Artikel 9 bis 11, also den ganzen 2. Abschnitt, streichen will, am Schluss der nun folgenden Abstimmungskaskade ab.

Art. 9 Abs. 1, 2, 3 - Art. 9 al. 1, 2, 3

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3947)
Für den Antrag der Minderheit II ... 102 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 56 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3948)
Für den Antrag der Minderheit II ... 81 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit III ... 79 Stimmen

Dritte Abstimmung - Troisième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3949)
Für den Antrag der Minderheit IV ... 124 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 40 Stimmen

Vierte Abstimmung - Quatrième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3950)
Für den Antrag der Mehrheit ... 85 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit IV ... 81 Stimmen

Fünfte Abstimmung - Cinquième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3951)
Für den Antrag der Mehrheit ... 129 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit V ... 36 Stimmen

Sechste Abstimmung - Sixième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3952)
Für den Antrag der Mehrheit ... 108 Stimmen
Für den Eventualantrag der Minderheit VII ... 58 Stimmen

Siebente Abstimmung - Septième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3953)
Für den Antrag der Mehrheit ... 107 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit VI ... 59 Stimmen

Art. 9 Abs. 1bis - Art. 9 al. 1bis

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3954)
Für den Antrag der Minderheit ... 59 Stimmen
Dagegen ... 109 Stimmen


Art. 10
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 10a

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Der Bundesrat hält an seinem Antrag zu Absatz 2 fest. Der Antrag der Minderheit I ist zurückgezogen worden. Die Anträge der Minderheiten II und III entfallen aufgrund früherer Abstimmungen.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3955)
Für den Antrag der Mehrheit ... 154 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 12 Stimmen

Art. 11

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Der Antrag der Minderheit I ist zurückgezogen worden. Der Antrag der Minderheit II entfällt aufgrund einer früheren Abstimmung.

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3958)
Für den Antrag der Minderheit III ... 106 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit IV ... 56 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3956)
Für den Antrag der Mehrheit ... 99 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit III ... 70 Stimmen
AB 2010 N 635 / BO 2010 N 635

Dritte Abstimmung - Troisième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3961)
Für den Antrag der Mehrheit ... 105 Stimmen
Für den Eventualantrag der Minderheit V/Eventualantrag der Minderheit III ... 66 Stimmen

Art. 9, 10, 10a, 11

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Wir stimmen nun noch über den Minderheitsantrag Wobmann ab, den ganzen nun bereinigten 2. Abschnitt, d. h. die Artikel 9 bis 11, zu streichen.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3964)
Für den Antrag der Minderheit Wobmann ... 63 Stimmen
Dagegen ... 106 Stimmen

2a. Kapitel Titel, Art. 11a - Chapitre 2a titre, art. 11a

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3965)
Für den Antrag der Kommission ... 156 Stimmen
Dagegen ... 2 Stimmen

Art. 11b
Antrag der Minderheit
(Nordmann, Cathomas, Girod, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Der Bundesrat führt das Emissionshandelssystem ein. Das System wird nur wirksam, wenn der Schweizer Emissionshandel mit jenem der EU verknüpft wird.

Art. 11b
Proposition de la minorité
(Nordmann, Cathomas, Girod, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Le Conseil fédéral introduit le système d'échange de quotas d'émission. Le système n'est mis en fonction que si le marché suisse des quotas est relié au marché européen.

Art. 12
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit
(Girod, Teuscher, van Singer)
Abs. 2bis
Auf Gesuch der Unternehmung kann der Bund auch Emissionsreduktionen berücksichtigen, welche aufgrund von Produkteverbesserungen ausserhalb der eigenen Produktionsanlagen realisiert werden.

Antrag Müller Thomas
Abs. 1
... am Emissionshandelssystem teilnehmen. Sie können sich entscheiden für die Teilnahme an:
a. einem auf den Handel mit schweizerischen Emissionsrechten beschränkten Emissionshandelssystem oder
b. einem aufgrund von bilateralen völkerrechtlichen Verträgen von anderen Staaten anerkannten Emissionshandelssystem.
Schriftliche Begründung
Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, dass Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige am Emissionshandelssystem, kurz ETS, teilnehmen können. Bereits heute besteht ja ein schweizerisches ETS, und dieses soll weitergeführt werden. Aufgrund des Alleinganges, welchen wir mit der Verabschiedung des CO2-Gesetzes im Jahre 1998 beschlossen haben, ist unser ETS nicht mit demjenigen der EU kompatibel. Die EU hat ihre Regeln nämlich erst fünf Jahre später festgelegt.
Problematisch ist die Tatsache, dass der Bundesrat die Kompetenz erhalten soll, Unternehmen zur Teilnahme am ETS zu verpflichten. Und mit der ebenfalls beabsichtigten Verknüpfung mit dem EU-ETS werden solche Unternehmen den Regeln des EU-ETS unterstellt. Anders ausgedrückt: Bei einer De-facto-Unterstellung unter das EU-ETS wird inskünftig die schweizerische Industriepolitik von Brüssel aus gemacht. Und dies liegt nicht im Interesse unserer Industrie und unseres Landes.
Damit kein Zwang zur Unterstellung unter die Regeln des EU-ETS entsteht, ist daher im Gesetz einzig ein optionaler Anschluss ans EU-ETS vorzusehen. Artikel 12 Absatz 1 ist daher mit einem Passus zu ergänzen, welcher diese optionale Unterstellungsmöglichkeit schafft.

Antrag der Minderheit
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Rutschmann, Wobmann)
Streichen (Art. 12-18)

Art. 12
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité
(Girod, Teuscher, van Singer)
Al. 2bis
Sur demande d'une entreprise, la Confédération peut également tenir compte des réductions d'émissions réalisées hors de ses unités de production grâce à des améliorations de produits.

Proposition Müller Thomas
Al. 1
... au système d'échange de quotas d'émission. Elles peuvent choisir de participer:
a. à un système d'échange de quotas d'émission limité au marché suisse, ou
b. à un système d'échange de quotas d'émission reconnu par des Etats tiers en vertu de conventions internationales.

Proposition de la minorité
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Rutschmann, Wobmann)
Biffer (art. 12-18)

Art. 13
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Eventualantrag der Minderheit
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Rutschmann, Wobmann)
(falls der Antrag der Minderheit Killer auf Streichung der Art. 12-18 abgelehnt wird)
(siehe auch Art. 15 und Art. 18 Abs. 1)
Streichen

Antrag der Minderheit
(Nussbaumer, Bader Elvira, Bäumle, Cathomas, Girod, Nordmann, Rechsteiner-Basel, Schmidt Roberto, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Abs. 1bis
Fossil-thermische Kraftwerke (Kraftwerke) müssen verpflichtend am Emissionshandelssystem teilnehmen.

Antrag Müller Thomas
Abs. 1
... am Emissionshandelssystem verpflichten. Den verpflichteten Unternehmen steht die Wahl des Emissionshandelssystems nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a oder b offen. Kehrichtverbrennungsanlagen gelten nicht als Unternehmen, welche zur Teilnahme am Emissionshandelssystem verpflichtet werden können.
Schriftliche Begründung
Der erste Ergänzungssatz erfolgt in Übereinstimmung mit meinem Einzelantrag zu Artikel 12 Absatz 1. Der zweite Satz berücksichtigt, dass in der EU die
AB 2010 N 636 / BO 2010 N 636
Kehrichtverbrennungsanlagen, kurz KVA genannt, nicht dem EU-ETS unterliegen. Der Bundesrat sieht jedoch in seiner Botschaft die Unterstellung der KVA unter das ETS vor. Es gibt keinen Grund, weshalb unsere KVA schlechtergestellt werden sollten, als dies in der EU der Fall ist. In den Ländern der EU besteht keine vergleichbar gute Abdeckung mit KVA wie in der Schweiz, ein Grossteil der Abfälle wird noch deponiert. Die deponierten Abfälle setzen dabei im Verlaufe ihrer Verrottung Treibhausgase frei. Die gute Abfallentsorgung in der Schweiz darf daher nicht gegenüber Ländern, welche über keine vergleichbare KVA-Abdeckung verfügen, schlechtergestellt werden. Wenn der Bundesrat hier erklärt, dass er die KVA auf dem Verordnungs- oder Vollzugsweg dem ETS nicht unterstellen will, ist diesem Anliegen Genüge getan. Falls der Bundesrat jedoch an seiner in der Botschaft geäusserten Haltung festhalten will, so beantrage ich, die KVA im Gesetz auszunehmen.

Antrag der Minderheit
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Rutschmann, Wobmann)
Streichen (Art. 12-18)

Art. 13
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition subsidiaire de la minorité
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Rutschmann, Wobmann)
(au cas où la proposition de la minorité Killer de biffer les art. 12-18 serait rejetée)
(voir aussi art. 15 et art. 18 al. 1)
Biffer

Proposition de la minorité
(Nussbaumer, Bader Elvira, Bäumle, Cathomas, Girod, Nordmann, Rechsteiner-Basel, Schmidt Roberto, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Al. 1bis
Les centrales thermiques à combustibles fossiles (centrales) doivent obligatoirement participer au système d'échange de quotas d'émission.

Proposition Müller Thomas
Al. 1
... à participer au système d'échange de quotas d'émission. Les entreprises concernées peuvent choisir de participer à l'un ou l'autre des systèmes d'échange de quotas d'émission au sens de l'article 12 alinéa 1 lettres a et b. Les usines d'incinération des ordures ménagères ne sont pas considérées comme des entreprises susceptibles d'être obligées de participer au système d'échange de quotas d'émission.

Proposition de la minorité
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Rutschmann, Wobmann)
Biffer (art. 12-18)

Art. 14
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Rutschmann, Wobmann)
Streichen (Art. 12-18)

Art. 14
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Rutschmann, Wobmann)
Biffer (art. 12-18)

Art. 15
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Eventualantrag der Minderheit
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Rutschmann, Wobmann)
(falls der Antrag der Minderheit Killer auf Streichung der Art. 12-18 abgelehnt wird)
Streichen

Antrag der Minderheit
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Rutschmann, Wobmann)
Streichen (Art. 12-18)

Art. 15
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition subsidiaire de la minorité
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Rutschmann, Wobmann)
(au cas où la proposition de la minorité Killer de biffer les art. 12-18 serait rejetée)
Biffer

Proposition de la minorité
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Rutschmann, Wobmann)
Biffer (art. 12-18)

Art. 16
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Sie werden den Unternehmen, die bereits im Zeitraum 2008 bis 2012 Emissionen verursachten, kostenlos zugeteilt, soweit ...
Abs. 2bis
Für neue Marktteilnehmer, insbesondere neue fossil-thermische Kraftwerke, erfolgt keine kostenlose Zuteilung mit Ausnahme von neuen, hocheffizienten und am Nutzwärmebedarf orientierten Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen.
Abs. 3
... internationale Regelungen und die in der Vorperiode von den betroffenen Betrieben durch Sanierungsmassnahmen erreichten Emissionsreduktionen.

Antrag der Minderheit
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Rutschmann, Wobmann)
Streichen (Art. 12-18)

Art. 16
Proposition de la majorité
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
Ils sont attribués à titre gratuit aux entreprises dont l'activité générait déjà des émissions entre 2008 et 2012, dans la mesure où ...
Al. 2bis
Aucun droit d'émission n'est attribué à titre gratuit aux entreprises nouvellement venues sur le marché, notamment aux centrales thermiques à combustibles fossiles, exception faite des nouvelles installations hautement performantes de cogénération sur la base de la demande de chaleur utile.
Al. 3
... en tenant compte des prescriptions internationales comparables ainsi que des réductions d'émissions réalisées, au cours de la période écoulée, par les entreprises concernées après la mise en oeuvre de mesures d'assainissement.

Proposition de la minorité
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Rutschmann, Wobmann)
Biffer (art. 12-18)
AB 2010 N 637 / BO 2010 N 637
Art. 17
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Rutschmann, Wobmann)
Streichen (Art. 12-18)

Art. 17
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Rutschmann, Wobmann)
Biffer (art. 12-18)

Art. 18
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Eventualantrag der Minderheit
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Rutschmann, Wobmann)
(falls der Antrag der Minderheit Killer auf Streichung der Art. 12-18 abgelehnt wird)
Abs. 1
... die weder durch Emissionsrechte noch durch Emissionszertifikate gedeckt sind, einen Betrag von 50 Franken pro Tonne CO2-Äquivalente (CO2eq) entrichten.

Antrag der Minderheit
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Rutschmann, Wobmann)
Streichen (Art. 12-18)

Art. 18
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition subsidiaire de la minorité
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Rutschmann, Wobmann)
(au cas où la proposition de la minorité Killer de biffer les art. 12-18 serait rejetée)
Al. 1
... un montant de 50 francs par tonne d'équivalent CO2 (éq. CO2) pour les émissions qui ne sont pas couvertes ni par des droits d'émission ni par des certificats d'émission.

Proposition de la minorité
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Rutschmann, Wobmann)
Biffer (art. 12-18)

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Die zu diesem Block eingereichten zwei Einzelanträge können nicht mündlich begründet werden.

Killer Hans (V, AG): Ich spreche zum Minderheitsantrag auf Streichung der Artikel 12 bis 18, somit des ganzen 1. Abschnittes.
Das System des Handels mit Emissionszertifikaten oder Emissionsrechten ist sehr komplex, undurchsichtig und im Vollzug äusserst anspruchsvoll. Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, der Streichung der Artikel 12 bis 18 zuzustimmen. Sie verhindern damit, dass ein System - verbindlich erklärt oder durch die an den Bundesrat delegierte Kompetenz - eingeführt wird, das unabsehbare Konsequenzen für die Unternehmen entwickelt. Wir haben in der UREK die Probleme aufgezeigt. Die Artikel 12 bis 18 dürfen in ihrer Absolutheit so nicht stehengelassen werden. Diese absolut zwingende Verpflichtung, wie sie in Artikel 13 für gewisse Kategorien festgesetzt ist, dürfen wir so nicht gutheissen. Die Unternehmen müssen die Freiheit haben zu entscheiden, ob sie an einem europäischen oder internationalen Handelssystem teilnehmen wollen oder nicht. Wenn es für eine einzelne Branche oder Firma vorteilhaft ist, soll sie sich verpflichten können, wenn es aber nur negative Auswirkungen hat, soll sie es lassen können. Wenn wir die detaillierte Regelung in den Artikeln 12 bis 18 weglassen, bleibt die Freiwilligkeit erhalten.
Falls der Streichungsantrag keine Mehrheit finden sollte, bitte ich Sie, als Eventualantrag den Einzelantrag Müller Thomas zu Artikel 12 zu unterstützen. In diesem Artikel muss die Wahlfreiheit erwähnt werden, wie es im Einzelantrag ersichtlich ist. Es soll die Möglichkeit bestehen, an einem auf schweizerische Rechte beschränkten System oder an einem internationalen System teilzunehmen. Diesem Antrag bitte ich Sie eventualiter zuzustimmen.
Bei Artikel 13 ist die Kompetenzregelung durch den Bundesrat festgeschrieben, wonach Unternehmer bestimmter Kategorien zur Teilnahme am Emissionshandelssystem verpflichtet werden können. Ich bitte Sie, Artikel 13 zu streichen. Der Einzelantrag Müller Thomas zu Artikel 13, der dringend zu unterstützen wäre, betrifft Absatz 1. Hier ist in Analogie zu Artikel 12 Absatz 1 eine Ergänzung nötig, wonach den verpflichteten Unternehmen die Wahlfreiheit bezüglich der Systeme nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a oder b offenbleibt, dies mit der Formulierung, wie wir sie im Einzelantrag lesen können: "Den verpflichteten Unternehmen steht die Wahl des Emissionshandelssystems nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a oder b offen." Ausserdem sollen die Kehrichtverbrennungsanlagen von der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Emissionshandelssystem befreit werden. Danach würde ihnen nach wie vor erlaubt, am Markt für gute Anlagenauslastung auch ausländischen Müll zu guten Bedingungen zur Verbrennung entgegenzunehmen.
Ich bitte Sie ebenfalls, Artikel 15 im Sinne der logischen Systematik der Minderheit zu streichen. Er regelt Details zu den verpflichtenden Teilnahmen, welche wir mit dem Streichungsantrag für alle Artikel von 12 bis 18 als unnötige Regulierung betrachten.
In Artikel 18 schliesslich geht es um die Sanktionen, die ergriffen werden, wenn Unternehmen die von ihnen geforderten Ziele weder durch Emissionsrechte noch durch Zertifikate gedeckt erreichen, das heisst um die Gebühren, welche sie dann zu bezahlen haben. Der in Absatz 1 geforderte Betrag von 160 Franken pro Tonne CO2-Äquivalente entbehrt der Verhältnismässigkeit und soll gemäss dem Antrag der Minderheit auf 50 Franken pro Tonne festgelegt werden. Reduktionen von CO2-Emissionen sind für Unternehmungen nicht kostenlos zu erreichen. Die hier geregelte Sanktion betrifft jene Menge an CO2, die die Unternehmungen über das vereinbarte Ziel hinaus produziert haben. Dafür müssten nach Bundesratsentwurf 160 Franken pro Tonne abgeliefert werden. Diese Höhe ist nach Meinung der Minderheit übertrieben. Es fehlt der Gegenwert.
Wir bitten Sie, unserem Minderheitsantrag für eine Reduktion auf 50 Franken zuzustimmen. Die Höhe von 160 Franken ist wirtschaftsschädigend und deshalb abzulehnen.

Aubert Josiane (S, VD): J'interviens ici pour défendre la proposition de la minorité Nordmann à l'article 11b. C'est une proposition simple, qui s'insère au début du chapitre 3, section 1, "Système d'échange de quotas d'émission (SEQE)".
La réflexion est simple: la Suisse est un petit pays dont le marché est étroit pour mettre en place un système autonome de droits d'émission. L'Union européenne met en place un tel système. Monter tout ce système de certificats d'émission - ce qui est tout de même assez bureaucratique - pour seulement quelques grosses entreprises en Suisse, cela ne fait vraiment de sens que si les entreprises peuvent également acheter et vendre leurs certificats en Europe. Le Conseil fédéral a d'ailleurs l'intention d'établir cette connexion avec l'Union européenne, et la Commission de politique extérieure a approuvé le mandat de négociation dans ce sens.
La proposition Nordmann demande donc que le système d'échange de quotas d'émission soit introduit par le Conseil fédéral, mais que celui-ci ne soit mis en fonction que si le marché suisse des quotas est relié au marché européen. Cela évitera la conception d'un système complètement différent, ou déconnecté du système européen, ce qui
AB 2010 N 638 / BO 2010 N 638
entraînerait une grande dépense d'énergie administrative pour un résultat somme toute assez modeste.
Par contre, une connexion au système européen d'échange de quotas d'émission dès la conception du système assurerait immédiatement une certaine rationalité. En se basant sur les travaux européens, nos entreprises auraient dès l'entrée en vigueur du système la garantie d'être traitées sur un pied d'égalité par rapport à leurs concurrents européens.
Cette proposition rejoint certainement l'intention du Conseil fédéral, mais il est quelquefois préférable de l'inscrire sans ambiguïté dans la loi. Je vous demande donc de soutenir la proposition de la minorité Nordmann et d'introduire l'article 11b.

Girod Bastien (G, ZH): Ich spreche zum Antrag der Minderheit zu Artikel 12 Absatz 2bis. Es ist eigentlich nicht ganz erklärbar, wieso das eine Minderheit ist, denn was ich hier verlange, ist eine sehr mehrheitsfähige Forderung. Es wird nämlich verlangt, dass ein Unternehmen Emissionsreduktionen ausserhalb der eigenen Produktionsanlagen vom Bund berücksichtigen lassen kann, wenn solche bei einer Produkteverbesserung entstehen. Dass es immer noch eine Minderheit ist, die das verlangt, hat damit zu tun, dass es mir in der Kommission wahrscheinlich nicht ganz gelungen ist zu erklären, was dies bezwecken soll - ich werde es hier noch einmal versuchen -, oder weil das einfach von vornherein abgelehnt wurde.
Ein konkretes Beispiel: Ein Unternehmen macht eine Produkteverbesserung, indem es weniger Alu und mehr Holz verwendet. Für diese Verbesserung selber braucht es mehr Energie. Bei der Annahme des Minderheitsantrages könnte nun berücksichtigt werden, dass Alu viel energieintensiver ist und deshalb ausserhalb der Produktionsanlage die Emissionen reduziert werden. Das ist nicht ein Konzept, das ich selber erfunden habe, in Holland wird das sehr erfolgreich praktiziert. Es wird den Unternehmen ermöglicht, Produkte in ihrer Gesamtbilanz zu optimieren. Es wird also der gesamte Lebenszyklus des Produktes angeschaut. Es werden Verbesserungen am Anfang oder am Ende des Lebenszyklus des Produktes berücksichtigt, auch wenn sie nicht innerhalb des Unternehmens oder innerhalb des Landes zustande kommen.
Es wäre deshalb für die Wirtschaft interessant, wenn Sie dieser Minderheit zustimmten. Ansonsten können Sie uns dann auch nicht vorwerfen, dass solche Fälle immer noch möglich sind. Wir haben unseren Willen gezeigt, dass man hier eine Ausnahmeregelung macht. Ich bitte Sie deshalb, das zu honorieren.

Nussbaumer Eric (S, BL): Lassen Sie mich eine Vorbemerkung zum Emissionshandelssystem machen: Die Teilnahme an einem Emissionshandelssystem ist eine Chance für Grossemittenten, weil sie damit in ein grösseres Marktvolumen kommen. Sie haben eine viel grössere Flexibilität, Emissionsrechte zu erwerben, und sie haben auch eine viel grössere Preisstabilität. Ich kann darum der Argumentation der Einzelanträge, dass hier auch ein beschränktes Emissionshandelssystem für die Schweiz gepflegt werden soll, nicht folgen, auch nicht aus ökonomischen Gründen.
Ich rede aber jetzt zu Artikel 13 Absatz 1bis für die Minderheit. Es geht im neuen Absatz 1bis darum, Klarheit betreffend die zukünftige Behandlung von fossil-thermischen Kraftwerken zu schaffen, weil fossil-thermische Kraftwerke Grossemittenten sind. Für den Fall, dass solche Kraftwerke in der Schweiz gebaut würden, sollten wir eine Regelung finden, die mit dem weiteren Ausland kompatibel ist. Wir haben heute entschieden, dass wir vorerst eine rein schweizerische 100-Prozent-Kompensationsregelung für diese Kraftwerke beibehalten wollen. Das ist international aber ein Alleingang mit entsprechend aufwendiger Bürokratie und aufwendigem Verwaltungshandeln. Im europäischen Kontext werden fossil-thermische Kraftwerke verpflichtend in das europäische Emissionshandelssystem eingebunden. Für die durch den Betrieb der Kraftwerke entstehenden Treibhausgasemissionen müssen Emissionsrechte vorgewiesen werden. Diese Verpflichtung sollten wir in unserem Land übernehmen. Diese Emissionsrechte müssen in der EU ab 2013 ersteigert werden. Diese Ersteigerung verursacht für die Kraftwerkbetreiber diese zusätzlichen Kosten. Der CO2-Preis wird also nicht wie in der Schweiz durch Kompensationsmassnahmen geregelt, sondern durch die Ersteigerung dieser Emissionsrechte.
Das Reduktionsziel, das wir erreichen wollen, wird dafür sorgen, dass die Menge der Emissionsrechte für neue Kraftwerke im sogenannten Cap-and-Trade-System nicht nach oben angepasst wird. Das heisst, der Preis für die CO2-Emissionsrechte wird im nächsten Jahrzehnt steigen. Gerade darum ist dies der richtige Weg für allfällige Kraftwerkbetreiber in der Schweiz; sie werden wettbewerblich exakt gleich gestellt wie die anderen Betreiber fossil-thermischer Kraftwerke im europäischen Raum. Die Schaffung eines europakompatiblen Emissionshandelssystems in der Schweiz macht nur Sinn, wenn wir unsere Grossemittenten in dieses Handelssystem einbinden, weil unsere Auslandkompensationen sonst wahrscheinlich mittelfristig nicht mehr in der Schweiz angerechnet werden können. Das Emissionshandelssystem ist ein grosser Markt: 2 Milliarden Tonnen CO2 gegenüber 3,5 Millionen Tonnen CO2 in der Schweiz. An diesem Markt müssen unsere Grossemittenten verpflichtend teilnehmen und die Chancen dieser grossen ETS-Handelsplattform auch ökonomisch nutzen können.
Der Minderheitsantrag, den ich zu Artikel 13 Absatz 1bis vertreten habe, ist konzeptionell mit dem Minderheitsantrag I zu Artikel 46 verknüpft. Wenn meine Argumentation Sie überzeugt hat, wenn Sie für die Grossemittenten in der Schweiz eine ökonomisch und klimapolitisch sinnvolle Spur legen wollen, ist es zweckmässig, dass Sie später auch bei Artikel 46 dem Antrag der Minderheit I zustimmen. Vorerst genügt es, wenn Sie auf Ihrer Fahne bei Artikel 46 ein Erinnerungskreuzchen machen und bei der nächsten Abstimmungsserie hier bei Artikel 13 Absatz 1bis der Minderheit folgen.

Messmer Werner (RL, TG): Der Bundesrat schlägt uns in diesem Abschnitt mit den Artikeln 12 bis 18 ein Emissionshandelssystem vor, das unserer Kommission, wie wir schon gehört haben, doch einiges Kopfzerbrechen bereitete. Denn es war nicht einfach, hier den Durchblick zu behalten. Trotz all der Fragen, trotz all der Vorbehalte ist die FDP aber zur Überzeugung gelangt, dass hier der richtige Weg eingeschlagen wird. Wir erachten darum die Ablehnung oder die Streichung dieser Artikel als falsch.
Eigentlich geht es darum, dass grössere Emittenten das Recht bekommen, eine bestimmte Anzahl Tonnen zu emittieren. Stösst eine Firma nun weniger aus als zugelassen, so hat sie sozusagen nicht alle Gutscheine eingelöst. Mit diesen kann sie am Markt handeln und so zusätzlich ihre Abgaben verringern. Dasselbe gilt natürlich auch im umgekehrten Sinn. Von daher gesehen haben wir es mit einem Konzept zu tun, mit einem System. Nun macht dafür aber der Markt Schweiz allein wenig Sinn, da er zu klein ist, als dass ein vernünftiger Handel stattfinden könnte. Dieses Handelssystem muss mit demjenigen der EU kompatibel sein, damit dann eben eine vernünftige Handelsausweitung möglich ist.
Wir von der FDP sind der Auffassung, dass, wenn schon, ein solches System durchaus Sinn machen kann. Wir unterstützen darum das Konzept, wie es der Bundesrat respektive jeweils die Mehrheit vorschlägt, und lehnen somit alle Minderheitsanträge ab. Wir empfehlen Ihnen, das auch zu tun. Jedoch muss ich sagen, dass die Überlegungen der Minderheiten zu Artikel 13 auch nicht ganz von der Hand zu weisen sind. Hier hat sich die Mehrheit dazu entschieden, dass der Bundesrat Unternehmen zur Teilnahme am Emissionshandelssystem zwingen kann. Das macht mir persönlich als selbstständiger und freier Unternehmer doch auch etwas Mühe.
Ich bitte Sie also, bei diesem Abschnitt jeweils die Mehrheit zu unterstützen.
AB 2010 N 639 / BO 2010 N 639

Bader Elvira (CEg, SO): Nach Meinung der Mehrheit der CVP/EVP/glp-Fraktion sollen Unternehmen, die grosse Mengen an Treibhausgasen produzieren, verpflichtet werden können, am Emissionshandelssystem teilzunehmen. Natürlich begrüssen wir es, wenn unser eigenes System in das ETS der EU integriert wird und Grossemittenten bessere Möglichkeiten erhalten, gute Zertifikate zu erlangen. Deshalb unterstützt unsere Fraktion bei Artikel 13 Absatz 1 die Mehrheit.
Bei Absatz 1bis unterstützt die Mehrheit unserer Fraktion die Kommissionsminderheit. Grosse Kraftwerke, die Anlagen betreiben, welche grosse Mengen an Treibhausgasen emittieren, müssen unseres Erachtens verpflichtet werden, beim Emissionshandelssystem mitzutun. Hier wollen wir die fossil-thermischen Kraftwerke explizit erwähnt haben, für den Fall, dass in Zukunft einmal solche gebaut werden. Wir bitten Sie da, die Minderheit Nussbaumer zu unterstützen.
Ansonsten folgt die Mehrheit unserer Fraktion in diesem Block der Mehrheit.

Le président (Germanier Jean-René, premier vice-président): Le groupe PBD soutient la proposition de la majorité.

Leuenberger Moritz, Bundesrat: Zunächst zu den Senken und zum Antrag, verbautes Holz anzurechnen: Wir sind einfach etwas misstrauisch, weil das eine unglaublich geringe Menge ausmacht. Stimmen Sie darüber ab; aber wir haben diesbezüglich einige Bedenken.
Aber jetzt zum Emissionshandelssystem: Wie gesagt wurde, möchten wir es nach dem Jahr 2012 nach dem sogenannten Cap-and-Trade-Prinzip fortführen und weiterentwickeln. Wir haben schon im letzten Jahr entschieden, Verhandlungen mit der Europäischen Union aufzunehmen; erste Kontakte haben stattgefunden. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates wie auch jene des Ständerates haben diesem Mandat zugestimmt. Wir sind der Überzeugung, dass eine Verknüpfung für schweizerische Unternehmen von grossem Vorteil ist: Sie haben Zugang zu einem grossen Markt, zu einem liquiden Markt. Das bedeutet höhere Flexibilität bei der Erreichung der Ziele, und es bedeutet letztlich auch stabilere CO2-Preise und Effizienzgewinne, weil die Emissionen dort reduziert werden können, wo es am kostengünstigsten möglich ist. Es führt auch zu keinen Wettbewerbsverzerrungen, weil die Schweizer und die europäischen Unternehmen ähnlichen Regeln unterliegen - das ist genau das, was Sie in der Eintretensdebatte gefordert haben, nämlich dass hier nicht irgendwie ein Alleingang bewirkt wird. Dieses Anliegen wird hier erfüllt, und dies ist für uns ein wichtiger Eckpfeiler in unserer Klimapolitik. Wir haben bei der Ausarbeitung der Artikel auch Wert auf Kompatibilität mit den EU-Regeln gelegt, damit eine Verknüpfung möglichst rasch realisiert werden kann.
Wir befürchten, dass die einzige Änderung, die Sie bei der Regelung der Vergabe von Emissionsrechten vorgenommen haben, die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen zwischen bestehenden und neuen Produktionsstätten aufkommen lässt. Die Ansiedlung neuer Produktionsbetriebe könnte damit erschwert werden, und daher wäre ich froh, Sie würden auf der ganzen Linie beim Bundesrat bleiben.
Es gibt dann noch den Einzelantrag Müller Thomas. Der ist sehr kompliziert. Wenn ich es recht verstehe und einigermassen zusammenfasse, möchten Sie den Unternehmen die Wahl geben, sich entweder an einem schweizerischen System oder an einem System mit der EU zu beteiligen; die hätten dann da ein Wahlrecht. Erstens einmal ist es eben, was ein System betrifft, das sich nur auf die Schweiz beziehen würde, ein Nachteil, dass es ein ganz kleiner Markt ist; das ist unbefriedigend. Zweitens kann ich mir nicht vorstellen, dass die EU in den Verhandlungen akzeptieren würde, dass auf schweizerischer Seite ein Wahlrecht besteht, à la carte gewissermassen. Einige können dann in das EU-Handelssystem gehen und andere nicht. Ein duales System scheint uns also sehr kompliziert zu sein; ich kann nicht sagen: Stimmen Sie dem zu.

Nordmann Roger (S, VD), pour la commission: Dans ce chapitre, la commission a suivi sans restriction le Conseil fédéral. L'idée est la suivante. Les entreprises qui émettent beaucoup de gaz à effet de serre pourront négocier un système d'échange de quotas d'émission plutôt que de payer la taxe CO2 sur les combustibles. On connaît déjà ce système actuellement, mais il faut simplement s'engager à faire des réductions d'émissions pour être exempté de la taxe. Ensuite, on a des certificats et, si l'on réduit les émissions plus que prévu, on peut les vendre; si on les réduit moins que prévu, on doit les acheter. Cela, c'est le système actuel.
Avec le nouveau système, les entreprises qui s'y soumettent doivent acquérir les certificats dans une proportion déterminée; elles reçoivent une partie gratuitement. Ensuite, elles peuvent échanger entre elles les certificats, comme l'a expliqué toute à l'heure Monsieur Messmer. Chaque année, le nombre de certificats mis en circulation est légèrement réduit, de manière à faire pression pour abaisser les émissions de CO2.
Il est clair que ce système - tous les orateurs l'ont souligné - est surtout intéressant si nous rejoignons le régime européen. Dans l'esprit de la commission, l'idée est de faire en sorte que nos certificats soient interchangeables avec les certificats européens, de manière à ce que le certificat d'émission fonctionne véritablement, la Suisse étant un peu petite pour qu'un tel marché fonctionne. La commission a cependant rejeté ma proposition de minorité qui demandait de le préciser.
A cet égard, nous avons maintenant deux propositions Müller Thomas à l'article 12 et à l'article 13. Nous ne les avons pas examinées en commission et je n'ai donc pas l'avis de la commission. Mais, comme l'a dit à l'instant Monsieur le conseiller fédéral Leuenberger, la première proposition Müller Thomas suppose qu'il y aurait deux systèmes d'échange de quotas d'émission qui existeraient parallèlement: un national et un européen: cela paraît un peu compliqué. L'article 13 découle de cela. En revanche, à l'article 13, il y a un point soulevé par Monsieur Müller Thomas qui n'est pas clair, celui relatif aux usines d'incinération des ordures ménagères. Je souligne à l'intention du Conseil des Etats que c'est un point qu'il devrait peut-être examiner. Mais, sans être tout à fait sûr, il me semble que la commission aurait rejeté ces propositions.
En cas d'interconnexion avec l'Europe, il est clair que les gros émetteurs industriels devront alors obligatoirement se soumettre à ce régime plutôt qu'à celui de la taxe sur le CO2. Il en va de même pour les entreprises électriques, vraisemblablement, à savoir celles qui produisent de l'électricité à partir du gaz naturel. La commission a cependant rejeté la proposition défendue par la minorité Nussbaumer, qui visait à régler d'emblée le fait que le secteur de l'électricité doive obligatoirement participer au système européen d'échange de quotas d'émission. Il faut relever que si vous acceptez la proposition de la minorité Nussbaumer à l'article 13 alinéa 1bis, vous devrez aussi accepter la proposition de la minorité I (Nussbaumer) à l'article 46.
Enfin, la commission a évidemment rejeté la proposition défendue par la minorité Killer, qui consistait à biffer toute la section 1 qui concerne les quotas d'émission, principalement pour la raison suivante: il est assez raisonnable que les entreprises qui émettent beaucoup de CO2 soient mises sur pied d'égalité avec leurs concurrentes dans l'Union européenne, ce qui est l'effet du système d'échange de quotas d'émission, dans la mesure où la connexion avec le régime de l'Union européenne est faite.
Je vous invite donc à suivre la majorité de la commission.

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Wir stimmen über den Antrag der Minderheit Killer, die Artikel 12 bis 18, d. h. den ganzen 1. Abschnitt, zu streichen, am Schluss der folgenden Abstimmungskaskade ab.

AB 2010 N 640 / BO 2010 N 640

Art. 11b

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3967)
Für den Antrag der Minderheit ... 63 Stimmen
Dagegen ... 101 Stimmen

Art. 12

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3968)
Für den Antrag der Mehrheit ... 100 Stimmen
Für den Antrag Müller Thomas ... 64 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3969)
Für den Antrag der Mehrheit ... 107 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 56 Stimmen

Art. 13

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3970)
Für den Antrag der Mehrheit ... 102 Stimmen
Für den Antrag Müller Thomas ... 64 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3971)
Für den Antrag der Mehrheit ... 86 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 80 Stimmen

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Eine Abstimmung zum Eventualantrag der Minderheit Killer erübrigt sich, da die Abstimmung über die Streichung des ganzen Abschnittes später erfolgt.


Art. 14
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité


Art. 15

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Auch hier erübrigt sich eine Abstimmung zum Eventualantrag der Minderheit Killer, da die Abstimmung über die Streichung des ganzen Abschnittes später erfolgt.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité


Art. 16

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Der Bundesrat hält an seinem Antrag fest.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3972)
Für den Antrag der Mehrheit ... 167 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 0 Stimmen


Art. 17
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 18

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3973)
Für den Antrag der Mehrheit ... 105 Stimmen
Für den Eventualantrag der Minderheit ... 60 Stimmen

Art. 12-18

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Wir stimmen nun über den Antrag der Minderheit Killer ab, die Artikel 12 bis 18 und damit den ganzen so bereinigten 1. Abschnitt zu streichen.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.067/3974)
Für den Antrag der Minderheit Killer ... 56 Stimmen
Dagegen ... 111 Stimmen

Art. 19
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 2, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2bis
Der Bundesrat kann Investitionen in erneuerbare Energien im Inland als Kompensationsmassnahmen anrechnen.

Antrag der Minderheit
(Bäumle, Cathomas)
Abs. 1
...
b. ... zu betreiben. Das Kraftwerk hat dabei einen minimalen Gesamtwirkungsgrad von 75 Prozent nachzuweisen.

Antrag der Minderheit
(Lustenberger, Cathomas, Girod, Nordmann, Teuscher)
Abs. 1bis
Es dürfen höchstens Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von zusammen 500 Megawatt bewilligt werden.

Antrag der Minderheit I
(Wasserfallen, Bäumle, Cathomas, Girod, Lustenberger, Messmer, Nordmann, Rechsteiner-Basel)
Abs. 2
Höchstens 30 Prozent der CO2-Emissionen dürfen durch Emissionszertifikate kompensiert werden. Der Bundesrat kann den Auslandanteil auf höchstens 50 Prozent erhöhen, wenn die Versorgung mit Elektrizität im Inland dies erfordert.

Antrag der Minderheit II
(Bäumle, van Singer)
Abs. 2
Höchstens 30 Prozent der CO2-Emissionen dürfen durch Emissionszertifikate kompensiert werden. Die Kompensation der CO2-Emissionen im Ausland muss mit einem Faktor 2 erfolgen.

Antrag der Minderheit III
(Cathomas, Girod, Lustenberger, Nordmann, Teuscher)
Abs. 2
Die CO2-Emissionen dürfen nicht durch Emissionszertifikate kompensiert werden.

Art. 19
Proposition de la majorité
Al. 1, 2, 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2bis
Le Conseil fédéral peut considérer comme mesures compensatoires des investissements dans les énergies renouvelables faits en Suisse.
AB 2010 N 641 / BO 2010 N 641
Proposition de la minorité
(Bäumle, Cathomas)
Al. 1
...
b. ... de la technique. La centrale doit garantir un rendement total minimal de 75 pour cent.

Proposition de la minorité
(Lustenberger, Cathomas, Girod, Nordmann, Teuscher)
Al. 1bis
L'autorisation est accordée aux centrales pour autant que leur puissance totale atteigne au maximum 500 mégawatts.

Proposition de la minorité I
(Wasserfallen, Bäumle, Cathomas, Girod, Lustenberger, Messmer, Nordmann, Rechsteiner-Basel)
Al. 2
Au maximum 30 pour cent des émissions de CO2 peuvent être compensées par des certificats d'émission. Le Conseil fédéral peut relever ce plafond à 50 pour cent au maximum si l'approvisionnement du pays en électricité l'exige.

Proposition de la minorité II
(Bäumle, van Singer)
Al. 2
Au maximum 30 pour cent des émissions de CO2 peuvent être compensées par des certificats d'émission. La compensation des émissions de CO2 réalisée à l'étranger est affectée à double.

Proposition de la minorité III
(Cathomas, Girod, Lustenberger, Nordmann, Teuscher)
Al. 2
Les émissions de CO2 ne peuvent pas être compensées par des certificats d'émission.

Art. 20
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
... überprüft werden. Die Kompensationsmassnahmen sind öffentlich bekanntzumachen.

Art. 20
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
... aux centrales. Les mesures de compensation doivent être rendues publiques.

Art. 21, 22
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Inhaltlich haben wir über diese Artikel bei der Vorlage 08.072, "CO2-Gesetz. Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken", bereits entschieden.

Leuenberger Moritz, Bundesrat: Ich bin bezüglich Artikel 19 Absatz 2bis noch nach der Anrechnung von Investitionen in erneuerbare Energien gefragt worden, danach, wieweit diese durch den Bundesrat dann angewandt würde. Ich möchte hier bestätigen, dass wir Investitionen auch bei Projekten, die ausschliesslich der Wärme dienen, die nur Wärme produzieren, anrechnen wollen. Es könnte also jemand z. B. mit Sägemehl Wärme produzieren, und wir würden ihm die entsprechenden Investitionen anrechnen.

Bäumle Martin (CEg, ZH), für die Kommission: Ich kann das von Herrn Bundesrat Leuenberger zuletzt Gesagte bestätigen; die Kommission hat dies ebenso gemeint. Es gibt bei Artikel 20 noch eine kleine Differenz, die wir heute Morgen nicht diskutiert haben, und zwar bei Absatz 2. Es gibt dort den Zusatz: "Die Kompensationsmassnahmen sind öffentlich bekanntzumachen." Das ist eigentlich eine untergeordnete Änderung, und ich gehe davon aus, dass der Bundesrat nicht an seinem Antrag festhält; dann müssen wir keine Abstimmung durchführen. Wenn er daran festhalten würde, müssten wir hier formell noch darüber entscheiden.

Leuenberger Moritz, Bundesrat: Es kommt ein bisschen darauf an, ob Sie zum Schluss dieses Abends nicht doch noch eine Abstimmung durchführen wollen. Sind Sie sonst nicht frustriert? (Heiterkeit)

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Ich kann den Herrn Bundesrat trösten: Wir sind überhaupt nicht frustriert, wenn wir mit der Sitzung etwas früher fertigwerden als ursprünglich angekündigt!

Leuenberger Moritz, Bundesrat: Gut, ich will nicht, dass Sie sich überarbeiten. (Heiterkeit)

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Dann bleibt es dabei, und ich kann feststellen, dass wir über die Artikel 19 bis 22 gemäss unseren Entscheiden zur Vorlage 08.072 bereits Beschluss gefasst haben.

Art. 19 Abs. 1, 1bis, 2bis, 3 - Art. 19 al. 1, 1bis, 2bis, 3
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 19 Abs. 2 - Art. 19 al. 2
Angenommen gemäss Antrag der Minderheit I
Adopté selon la proposition de la minorité I

Art. 20-22
Angenommen - Adopté

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Wir können somit die Sitzung wesentlich früher als geplant schliessen, und ich möchte mich bei Ihnen für die effiziente Debatte bedanken.


Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu



Schluss der Sitzung um 21.40 Uhr
La séance est levée à 21 h 40
AB 2010 N 642 / BO 2010 N 642




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