Steiert Jean-François (S, FR):
Die parlamentarische Initiative, die wir heute zu diskutieren haben, schlägt vor, dass die Gesetzgebung, insbesondere das KVG, dahingehend geändert wird, dass das Rechnungswesen für Versicherte, die ihre Grundversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz und ihre Zusatzversicherungen bei zwei verschiedenen Versicherern abgeschlossen haben, über den Zusatzversicherer abgewickelt werden kann; dieser soll das Clearing mit dem Grundversicherer kostenlos übernehmen.
Es ist heute so, dass Versicherte, die ihre Grundversicherung gemäss KVG und ihre Zusatzversicherungen bei zwei verschiedenen Versicherern abgeschlossen haben, ihre Rechnungen über zwei verschiedene Versicherer abrechnen müssen. Dies führt nicht nur zu administrativen Komplikationen und zu zusätzlichem Aufwand für Versicherte, sondern verursacht auch beim Leistungserbringer Komplikationen. Zudem kommt es wegen Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen beiden Versicherern immer wieder zu Streitfällen. Oft ist es so, dass die unterschiedliche Behandlung gemäss Gesetz zwar klar wäre. Dann führen aber einerseits objektive Gegensätze zu Schwierigkeiten - z. T. geht es auch um Grenzbereiche beispielsweise bei der Deckung von Medikamentenkosten -, andererseits führt naturgemäss die Konkurrenz dazu, dass einzelne Versicherer dazu neigen, zu versuchen, Kosten auf den anderen Versicherer abzuwälzen; das liegt in der Natur der Sache.
Wir haben immer wieder Patienten, die sich bei Patientenorganisationen und bei Patientenstellen melden; dabei geht es um z. T. offensichtlich zu übernehmende Leistungen, die auch von der Sache her nicht bestritten werden, bei denen aber relativ lange zwischen den zwei Versicherern Pingpong gespielt wird, sei es aus den erwähnten objektiven Gründen oder wegen des Versuchs, die Kosten auf den anderen abzuwälzen. Wenn solche Fälle auftreten, ist es meist so, dass das Problem relativ schnell gelöst wird, wenn eine Patientenorganisation, eine Patientenstelle oder der Ombudsmann in Erscheinung tritt. Das Problem ist, dass sehr viele Patienten gar nicht so weit kommen und die entsprechenden Beträge vermutlich aus der eigenen Tasche bezahlen; dies ist nicht sinnvoll und entspricht auch nicht dem gesetzlichen Ziel.
Es ist nicht zumutbar, dass Differenzen zwischen Versicherern in den immer zahlreicher werdenden Fällen, in denen wir die Doppelversicherung haben, auf dem Buckel der Patienten ausgetragen werden. Ich erinnere daran: Letztes Jahr haben über eine Million Personen ihren Versicherer gewechselt; davon ist ein einigermassen stabiler Anteil bei zwei verschiedenen Versicherern versichert. Man muss sehen, dass dies vor allem bei älteren Patienten, chronischkranken und polymorbiden Personen mit komplexen Krankheitsbildern zu Komplikationen führen kann.
Die Initiative möchte dies auch deshalb bekämpfen, weil sich diese Fälle nicht nur als Hemmnis und als Problem für die Direktbetroffenen erweisen, sondern jeweils im Herbst auch die freie Kassenwahl für alle Personen hemmen, welche die entsprechenden Schwierigkeiten anderer zur Kenntnis nehmen. Zahlreiche Leute führen bei den Gründen für den Verzicht auf einen Versichererwechsel u. a. diese Schwierigkeiten ins Feld. Das sind die Erfahrungen, die wir im Moment des Kassenwechsels, im Herbst, jeweils bei den telefonischen Beratungen machen.
Die vorgeschlagene Lösung, die von einem grösseren Versicherer, der im Kanton Bern beheimatet ist, bereits zur Zufriedenheit der betroffenen Versicherten angewendet wird, beruht auf praktischen Erfahrungen und hat sich bewährt. Es kann selbstverständlich die Frage gestellt werden, wer die Clearingkosten übernehmen muss, wenn sowohl Privatversicherer wie Grundversicherer betroffen sind. Es gibt zwei Gründe, sie beim Privatversicherer anzusiedeln, wie das die parlamentarische Initiative vorsieht: Andernfalls müsste die grosse Mehrheit aller Grundversicherten für die Minderheit derer bezahlen, die bei zwei Versicherern versichert sind. Das widerspricht dem Solidaritätsprinzip, das dem KVG zugrunde liegt. Selbstverständlich gibt es auch im Privatversicherungsbereich nichtbetroffene Versicherte, doch naturgemäss gibt es da einen sehr viel kleineren Anteil. Es ist im Übrigen auch ursachengerechter, die Clearingkosten beim Privatversicherer anzusiedeln, weil insbesondere die komplexeren, oft längeren Kündigungsfristen bei den Privatversicherern den doppelten Wechsel des Versicherers erschweren. Zudem kann gerade die faktische Nichtversicherbarkeit von älteren und chronischkranken Personen bei einem neuen Privatversicherer verhindern, dass überhaupt ein doppelter Wechsel stattfinden kann.
Die Initiative ist in der ersten Phase. Selbstverständlich ist auch eine Lösung mit einem Clearing beim Grundversicherer erwägbar. Das wurde im Rahmen der Kommission auch so diskutiert. Ich möchte Sie deshalb im Sinne einer allgemeinen Einladung bitten, der Initiative Folge zu geben, mit der Möglichkeit, die Clearingfrage in der Kommission in beide Richtungen auszudiskutieren.