Nationalrat - Sommersession 2010 - Zweite Sitzung - 01.06.10-08h00
Conseil national - Session d'été 2010 - Deuxième séance - 01.06.10-08h00

08.519
Parlamentarische Initiative
Goll Christine.
Für einen zeitgemässen
Mutterschaftsurlaub
Initiative parlementaire
Goll Christine.
Pour un congé de maternité
répondant aux besoins actuels
Vorprüfung - Examen préalable
Einreichungsdatum 19.12.08
Date de dépôt 19.12.08
Bericht SGK-NR 28.04.10
Rapport CSSS-CN 28.04.10
Nationalrat/Conseil national 01.06.10 (Vorprüfung - Examen préalable)

Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit
(Prelicz-Huber, Fehr Jacqueline, Gilli, Goll, Rechsteiner Paul, Rielle, Robbiani, Rossini, Schenker Silvia, Weber-Gobet)
Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité
(Prelicz-Huber, Fehr Jacqueline, Gilli, Goll, Rechsteiner Paul, Rielle, Robbiani, Rossini, Schenker Silvia, Weber-Gobet)
Donner suite à l'initiative

Goll Christine (S, ZH): Wenn es um das Thema Mutterschaftsurlaub geht, Sie wissen es, bildet die Schweiz in Europa das Schlusslicht. Die Schweiz war das letzte europäische Land, das einen Mutterschaftsurlaub einführte; sie tat es erst am 1. Juli 2005. Auch leistungsmässig brilliert die Schweiz nicht: Vom Leistungsumfang her sind wir mit 14 Wochen zu 80 Prozent bezahltem Lohnersatz auf einem absoluten Minimum. Wie sieht die Regelung für den Mutterschaftsurlaub in der EU aus? Gemäss geltender EU-Richtlinie beträgt der Mutterschaftsurlaub mindestens 14 Wochen, es ist jedoch eine EU-Richtlinie in Vorbereitung, die die Mindestdauer auf 18 Wochen erhöhen will. Der Frauenausschuss des EU-Parlamentes beantragt sogar eine Erhöhung auf 20 Wochen.
Das Postulat der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist grundsätzlich unbestritten. Um diesen Anspruch verwirklichen zu können, braucht es jedoch ein ganzes Bündel an Massnahmen: Es braucht insbesondere ein besseres Angebot im Bereich bezahlbarer Kinderbetreuungsplätze; es braucht sicher auch verbesserte Familienzulagen und andere finanzielle Unterstützungen für Familien; insbesondere aber braucht es einen zeitgemässen Mutterschaftsurlaub - besser wäre selbstverständlich ein Elternurlaub.
Was schlägt nun diese parlamentarische Initiative vor? Meine Initiative schlägt vor, dass der Mutterschaftsurlaub stufenweise erhöht werden soll, von heute 98 Tagen auf 126 Tage bzw. von 14 auf 18 Wochen. In welchem Rhythmus eine solche stufenweise Erhöhung vorgenommen werden soll, ist im Initiativtext nicht festgelegt, das heisst, das Parlament hat das Heft in der Hand: Sie bestimmen den Rhythmus.
Neben der Schweiz kennen nur noch Malta und Deutschland einen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen, wobei Deutschland andere, weiter gehende Massnahmen, wie beispielsweise das Erziehungsgeld von 14 Monaten, eingeführt hat.
AB 2010 N 677 / BO 2010 N 677
In dreizehn EU-Ländern erreicht das gesetzliche Minimum heute bereits 18 Wochen oder mehr. Auch wenn wir die Praxis in der Schweiz anschauen, stellen wir fest, dass sich der Trend zur Verlängerung des gesetzlichen Minimums stetig fortsetzt. So ist es bereits heute so, dass die Mehrzahl der Gesamtarbeitsverträge einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen gewährt. Es ist hier aber anzumerken, dass nur die Hälfte aller Arbeitnehmenden überhaupt einem Gesamtarbeitsvertrag untersteht. Bei den Arbeitnehmerinnen unterstehen deutlich weniger als die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen einem Gesamtarbeitsvertrag. Es gibt aber auch einige vorbildliche Unternehmen, wie beispielsweise Ciba, Holcim, Cilag oder auch die Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld, die in der Praxis heute bereits einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 18 Wochen gewähren.
Individuelle Lösungen sind jedoch unbefriedigend. Es braucht vor allem die Durchsetzung der Rechtsgleichheit für alle Arbeitnehmerinnen. Das kann nur erreicht werden, wenn wir allgemeinverbindliche gesetzliche Regelungen über die Erwerbsersatzordnung einführen. Das entlastet letztlich auch die Wirtschaft. Wir müssen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern - im Interesse erwerbstätiger Mütter und ihrer Familien, im Interesse der Stärkung der wirtschaftlichen Kraft von Haushalten mit Kindern, im Interesse einer besseren sozialen Absicherung von Familien, im Interesse der Gleichstellung, aber auch im Interesse der Wirtschaft und letztlich im Interesse der gesamten Gesellschaft.
Ich bitte Sie deshalb, mit einem Ja zu dieser parlamentarischen Initiative den massiven Rückstand innerhalb unserer helvetischen Grenzen endlich aufzuholen.

Prelicz-Huber Katharina (G, ZH): Im Namen der starken Minderheit bitte ich Sie, die parlamentarische Initiative Goll zu unterstützen.
Auch in der Schweiz sind heute bereits drei von vier Frauen berufstätig, aber noch immer sind die beruflichen Aussichten für Frauen schlechter. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist deshalb zentral, im Sinne der Gleichstellung, im Sinne einer zeitgemässen Familienpolitik, aber auch im Sinne der Wirtschaft, das hat sie eigentlich anerkannt. Denn die Wirtschaft braucht die Frauen, weil ohnehin schon ein Mangel an qualifizierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen da ist, und Sie wissen, die Frauen sind heute top. Aber leider sind die Bedingungen, Familie und Beruf zu vereinbaren, nicht sehr gut. Die Schweiz hat in vielen Bereichen einen gewaltigen Nachholbedarf.
Selbstverständlich sind für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verschiedene Massnahmen nötig, unter anderem die familienergänzende Kinderbetreuung, familienfreundliche Arbeitszeiten, aber eben auch eine gute Mutterschaftsversicherung bzw. ein Mutterschaftsurlaub. Dieser soll einerseits dem Gesundheitsschutz dienen, der Erholung für die Frauen, er ist aber auch ganz im Sinne des Kindeswohls. Etwas mehr Zeit, um sich an die neue Familiensituation zu gewöhnen, braucht es dringend. Auch 18 Wochen sind dafür nicht viel. Sie haben es vorhin gehört: Nur gerade Deutschland und Malta haben mit der Schweiz zusammen noch die 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, dreizehn andere Länder sind bereits bei 18 Wochen. Verschiedene Unternehmungen haben nachgezogen. Die Mehrzahl der GAV hat nachgezogen, sie sind alle bei 16 Wochen und mehr.
Es ist also deutlich: Die heutige gesetzliche Regelung hinkt der Realität deutlich hinterher. Es kann ja wohl auch nicht sein, dass ein Teil der Menschen von 18 Wochen Mutterschaftsurlaub profitieren kann, ein anderer Teil aber weiterhin nur von 14 Wochen. Das ist ungerecht. Die Grundlage der gesetzlichen Regelung für die Mutterschaftsversicherung war ja unter anderem auch, neben der Grundversicherung endlich bei Schwangerschaft und Geburt mehr Gerechtigkeit und mehr Gleichheit zu schaffen. Das ist heute aber leider bereits längst wieder überholt. Es ist also dringend, dass wir hier mit der gesetzlichen Regelung nachziehen, entsprechend dem Antrag, der in der EU vorliegt, die 18 Wochen, lieber natürlich dann sogar die 20 Wochen, wie sie die EU-Frauenkommission fordert.
Die Schweiz soll bitte wieder dazugehören und nicht am Schwanz tanzen. Sagen Sie in dem Sinne Ja zu einem zeitgemässen, einem familienfreundlichen Mutterschaftsurlaub, der auch wirtschaftsfreundlich ist. Das ist ja das, was wir nicht zuletzt auch heute immer wieder gehört haben: Es sei zentral, im Sinne der Wirtschaft zu denken. Ich bitte Sie also, das auch hier zu tun. Denn, Sie wissen es, je besser die Situation zu Hause ist, desto produktiver sind die Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz, und man hat dann mehr weibliche Arbeitskräfte. Zudem ist der Vorstoss ja mehr als moderat. Es geht um eine stufenweise Erhöhung; Frau Goll hat es ausgeführt. Es liegt dann an uns, diese Erhöhung zu formulieren. Das heisst also, dass sie für alle machbar wird.
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, der parlamentarischen Initiative Goll Folge zu geben.

Baettig Dominique (V, JU), pour la commission: Cette initiative parlementaire, vous l'avez déjà compris, vise à modifier la loi fédérale sur les allocations pour perte de gain en cas de service et de maternité, cela afin d'augmenter progressivement la durée du droit à l'allocation pour perte de gain en cas de maternité de 98 à 126 jours.
La commission, qui s'est réunie le 28 avril 2010, a décidé à une courte majorité - par 12 voix contre 10 et 4 abstentions - de ne pas donner suite à la présente initiative parlementaire.
Dans la discussion qui a eu lieu à la séance précitée, les deux camps se sont exprimés en invoquant des arguments essentiellement économiques. Les coûts supplémentaires pourraient s'élever à 197 millions de francs par an selon les chiffres mêmes de l'administration. Une telle augmentation est redoutée tant du côté libéral que du côté des PME. Les partisans de l'initiative parlent plutôt d'une amélioration supputée de la productivité pour l'employeur et l'employé.
On sait aujourd'hui - ce sont des données connues - que trois femmes sur quatre qui ont des enfants de moins de 15 ans exercent une activité lucrative. Elles devraient aussi avoir une plus grande mobilité, veiller bien sûr à préserver leur santé, et celle de leurs enfants - cela va de soi -, pouvoir allaiter peut-être même en gérant mieux le stress. Le risque d'absentéisme, me semble-t-il, est plus élevé si le climat sur le lieu de travail n'est pas optimal.
L'auteur de l'initiative établit aussi des comparaisons avec l'évolution dans l'Union européenne. En 2008, la Commission européenne a adopté un projet de directive qui vise à porter la durée du congé de maternité de 14 à 18 semaines. Treize Etats de l'Union européenne - la Grande-Bretagne, l'Italie, de nouveaux Etats membres -, dont certains sont d'ailleurs sous pression actuellement en raison de difficultés à financer leur dette publique, ont fixé la durée minimale légale du congé de maternité à 18 semaines.
L'auteur constate aussi en Suisse la tendance à prolonger la durée du congé de maternité jusqu'à 16 semaines dans les conventions collectives de travail. Certaines entreprises vont même jusqu'à accorder un congé de 18 semaines.
La majorité de la commission a considéré que les coûts supplémentaires estimés au cas où il serait donné suite à l'initiative seraient bien trop importants par rapport aux bénéfices éventuels attendus, que cela relevait plutôt d'une vision idéologique idéale de protection sociale extensible à l'infini.
En comparaison européenne, le "retard" de la Suisse, qui est qualifiée de lanterne rouge de l'Union européenne, où l'on fonctionne sur un minimum absolu, pourrait s'avérer, dans la situation de crise actuelle de la zone euro, plutôt comme un signe de sage retenue.
En Suisse, avec 14 semaines, on est au même niveau que l'Allemagne dont l'économie souffre moins que celle de la zone européenne. En plus, il n'est pas du tout démontré qu'avec quatre semaines supplémentaires - de même d'ailleurs qu'avec 14 semaines - la productivité s'améliorerait ou l'absentéisme diminuerait. En ouvrant la brèche d'un congé de maternité payé, il était prévisible que la durée serait un jour contestée pour correspondre à des besoins
AB 2010 N 678 / BO 2010 N 678
actuels, dont on ignore la pertinence qui est subjectivement affirmée, ou aux standards européens d'Etat-providence.
La majorité a aussi estimé que les entreprises doivent rester libres d'accorder à leurs salariés une prolongation de la durée de congé, et certaines le font déjà. Des solutions individuelles souples, conformes à la pratique libérale et aux principes de la compétitivité sont préférées. Un rééquilibrage naturel par diminution des naissances et possibilité d'augmenter la durée de congé est hypothétique et discutable. La demande minimale de durée de 14 semaines sera toujours repoussée vers le haut, car les enfants auraient bien sûr besoin de la présence de leur mère et de leur père au moins jusqu'à l'adolescence.
Comme la majorité de la commission, je vous demande donc de ne pas donner suite à cette initiative parlementaire qui est finalement déraisonnable.

Kleiner Marianne (RL, AR), für die Kommission: Ich sehe, Sie wollen möglichst bald in die Mittagspause, und ich mache es kurz. Mein Kollege hat auf Französisch schon alles sehr gut ausgeführt.
Die Mehrheit der SGK Ihres Rates möchte der parlamentarischen Initiative keine Folge geben. Im Wesentlichen gibt es dafür drei Gründe:
1. Die Mutterschaftsversicherung ist erst seit Juli 2005 in Kraft, deshalb wird es jetzt nicht als opportun angesehen, die Leistungen schon wieder aufzustocken. Wir bürgerlichen Frauen wissen noch aus dem Abstimmungskampf, dass das Misstrauen gross war, dass man, kaum ist die Mutterschaftsversicherung eingeführt, die Leistungen erhöht. Wir haben damals versichert: Nein, es geht um diese 14 Wochen. Wenn wir diese Erweiterung jetzt zulassen, säen wir Misstrauen bei denjenigen, die uns damals zustimmten. Vielleicht erinnern Sie sich auch noch daran, dass die Zustimmung damals sehr knapp war. Wir glauben, dass es unklug ist, jetzt mit Salamitaktik die Leistungen auszubauen, und dass der Vertrauensverlust in der Bevölkerung diese vier zusätzlichen Wochen Mutterschaftsurlaub pro Kind nicht aufwiegt. Es wird gesagt, dass drei von vier Frauen berufstätig sind. Wir wissen aber auch, dass sehr viele Frauen, die Kinder haben, nur teilzeitlich berufstätig sind, und dann ist die Situation nochmals etwas anders.
2. Der zweite Grund waren die Kosten. Natürlich, wenn sie nichts kosten würde, wäre diese Initiative eine schöne Sache. Aber die Mutterschaftsversicherung kostet uns 688 Millionen Franken. Zwei Wochen mehr macht plus 98 Millionen Franken, vier Wochen mehr macht plus 200 Millionen Franken. Das entspricht 0,1 Lohnprozenten. Wir wissen, dass die Lohnprozente auf nächstes Jahr sowieso aufgestockt werden, und die EL-Kasse ist leer. Das würde einschenken. Ob es so zeitgemäss ist, dauernd die Lohnprozente zu erhöhen, das ist die andere Frage. Der Wünsche sind noch viele, wir haben Frau Goll gehört: Sie möchte lieber einen Elternurlaub als einen Mutterschaftsurlaub, sie möchte die Entschädigungen anheben, und sie möchte auch einen längeren Mutterschaftsurlaub.
3. Wir sagen, die 14 Wochen sind das Minimum, und das ist jetzt gesetzlich festgelegt. Wenn man weiter gehen will, soll das sozialpartnerschaftlich ausgehandelt werden. Wir glauben, dass das im jetzigen Zeitpunkt die richtige Lösung ist.
Wir bitten Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und dieser Initiative keine Folge zu geben.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 08.519/4025)
Für Folgegeben ... 71 Stimmen
Dagegen ... 111 Stimmen

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Vier Mitglieder unseres Rates feiern heute Geburtstag. Ich erwähne zuerst jene drei, die heute hier anwesend sind: Ganz herzliche Gratulation zum Geburtstag, Sylvia Flückiger-Bäni, Jacqueline Fehr und Josef Kunz! Wir wünschen Ihnen einen schönen Geburtstag und alles Gute. (Beifall)
Besonders herzlich zum Geburtstag gratulieren möchte ich im Namen unseres Rates André Daguet. Er kann in dieser Session aus gesundheitlichen Gründen nicht bei uns sein. Wir senden ihm die besten Wünsche zum Geburtstag und gute Besserung aus diesem Saal. (Beifall)



Schluss der Sitzung um 13.05 Uhr
La séance est levée à 13 h 05
AB 2010 N 679 / BO 2010 N 679



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