Gross Andreas (S, ZH):
Ich möchte den Antrag aufnehmen, der im Ständerat 13 Stimmen auf sich vereinigt hat, nämlich den Antrag, diese Initiative für ungültig zu erklären.
Vorausschicken möchte ich zwei Dinge:
1. Wir reden von der Initiative, für die mit dem berühmten Bild des schwarzen Schafes Unterschriften gesammelt wurden, mit einem Plakat, das schweizweit aushing und auf dem weisse Schafe ein schwarzes Schaf aus dem gemeinsamen Lebensumfeld hinauswerfen.
2. Seit 1999 ist in unserer Bundesverfassung explizit festgehalten, dass sich alle, die in der Schweiz Macht ausüben, an das Recht halten müssen. Das gilt für uns, das gilt für den Bundesrat, das gilt aber auch für das Volk, für die Mehrheit des Volkes, und es gilt auch für jene, die Unterschriften sammeln und Unterschriften geben. Und wenn wir uns an das Recht halten, gibt es keine so simplen Lösungen wie die, die im Bild suggeriert wird. In der Tierwelt, in der Natur sind die Verhältnisse brutal, und wir als Menschen beanspruchen für uns, eine zivilisatorische Errungenschaft aufgebaut zu haben, indem wir aus unserer Geschichte gelernt haben, was wir uns in Zukunft nicht mehr antun sollten.
Und genau das ist der Punkt, den diese Initiative nicht berücksichtigt: das Recht, aus den zivilisatorischen Erfahrungen der Welt, aus der Brutalität, mit der Menschen in der Geschichte behandelt worden sind, aus den Verbrechen früherer Generationen zu lernen, aus diesen Erfahrungen heraus in Zukunft nicht mehr brutal und rücksichtslos miteinander umzugehen, auch nicht mit Menschen, die andern viel Unrecht angetan und viel Unrecht auf sich geladen haben. Juristisch gesprochen: Jeder Mensch hat Grundrechte; diese Grundrechte stehen nicht zur Disposition der Mehrheit eines Volkes, einer Regierung, eines Parlamentes. Keine Macht hat das Recht, die Grundrechte von Menschen infrage zu stellen, und das gilt für alle Menschen, auch solche, die das Gesetz übertreten haben, auch solche, die uns nicht passen, gerade auch solche, die anders sind als wir. Da möchte ich einen Juristen, einen berühmten Schweizer Völkerrechtler, anführen: Der Umgang mit den Ausländern sei immer ein Gradmesser für die rechtsstaatliche Kultur.
Die Beachtung dieser Grundrechte gilt auch für die sogenannten Ausländer. Was wir hier tun, was diese Initiative vorschlägt, ist eine Verneinung der Grundrechte gegenüber den Ausländern. Der Bundesrat selber hat eine ähnliche Initiative, die sogar weicher formuliert worden war, indem sie nicht von der Ausschaffung, sondern von der Wegweisung sprach, hier 1995 für ungültig erklären wollen. Wir - einige von uns waren damals schon dabei - haben das auch so gemacht. Jetzt, wo die gleiche Sache ein bisschen geschickter formuliert ist, weil die schärfsten Argumente im Titel und in der Begründung kommen und der Text weicher ist, aber genau das Gleiche meint, 15 Jahre später soll gültig sein, was vor 15 Jahren für ungültig erklärt wurde. Ein Ausländer darf nicht ausgewiesen werden, was er auch immer gemacht hat, wenn nicht sicher ist, dass er in jenem Land, in das er ausgewiesen werden soll, nicht an Leib und Leben gefährdet ist. Das ist zwingendes Völkerrecht, und zwingendes Völkerrecht ist das Einzige, das uns erlaubt, eine Volksinitiative für ungültig zu erklären. Wenn wir das vor 15 Jahren gemacht haben, dann gilt das auch heute noch. Sonst kann man uns |
AB 2010 N 681 / BO 2010 N 681
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das vorwerfen, was diese Initiative auch tut, nämlich das Recht willkürlich zu handhaben: Wenn es uns passt, brauchen wir es, wenn es uns nicht passt, brauchen wir es nicht.
Es gibt noch ein zweites Argument, das ganz wichtig ist und das genauso ein Grund für die Ungültigerklärung ist: Diese Volksinitiative kann nie so umgesetzt werden, wie sie formuliert wurde. Diejenigen, die sie unterschrieben haben, wurden dazu verführt, etwas zu glauben, das nie realisiert werden kann. Es gibt aber in der Bundesverfassung die Abstimmungsfreiheit, nämlich in Artikel 34. Das bedeutet real, dass immer klar sein muss, wofür man stimmt, wenn man stimmt. Wenn sicher ist, dass es so nicht umgesetzt werden kann, dann werden diejenigen, die Ja stimmen, auf jeden Fall enttäuscht sein. Auch wenn sie gewinnen, werden sie nicht das bekommen, was sie mit ihrem Ja wollen. Wenn das so ist und wenn wir die direkte Demokratie ernst nehmen,dann dürfen wir nicht abstimmen.
Deshalb bitte ich Sie, diese Initiative als ungültig zu erklären.