Nationalrat - Sommersession 2010 - Dritte Sitzung - 02.06.10-08h00
Conseil national - Session d'été 2010 - Troisième séance - 02.06.10-08h00

09.060
Für die Ausschaffung
krimineller Ausländer
(Ausschaffungs-Initiative).
Volksinitiative.
Änderung des AuG
Pour le renvoi
des étrangers criminels
(Initiative sur le renvoi).
Initiative populaire.
Modification de la LEtr
Zweitrat - Deuxième Conseil
Botschaft des Bundesrates 24.06.09 (BBl 2009 5097)
Message du Conseil fédéral 24.06.09 (FF 2009 4571)
Ständerat/Conseil des Etats 10.12.09 (Ordnungsantrag - Motion d'ordre)
Ständerat/Conseil des Etats 18.03.10 (Erstrat - Premier Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 18.03.10 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 02.06.10 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 02.06.10 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 07.06.10 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 08.06.10 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 09.06.10 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 10.06.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Nationalrat/Conseil national 10.06.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 18.06.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Nationalrat/Conseil national 18.06.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses 2 (AS 2011 1199)
Texte de l'acte législatif 2 (RO 2011 1199)
Text des Erlasses 3 (BBl 2010 4243)
Texte de l'acte législatif 3 (FF 2010 3855)
Text des Erlasses 3 (Berichtigung) (BBl 2010 4401)
Texte de l'acte législatif 3 (Errata) (FF 2010 4003)
Ständerat/Conseil des Etats 10.03.11 (Fortsetzung - Suite)

Antrag der Mehrheit
Eintreten auf den Gegenentwurf

Antrag der Minderheit
(Leuenberger-Genève, Bugnon, Fehr Hans, Geissbühler, Hodgers, Joder, Rutschmann, Schibli, Wobmann, Zisyadis)
Nichteintreten auf den Gegenentwurf


Proposition de la majorité
Entrer en matière sur le contre-projet

Proposition de la minorité
(Leuenberger-Genève, Bugnon, Fehr Hans, Geissbühler, Hodgers, Joder, Rutschmann, Schibli, Wobmann, Zisyadis)
Ne pas entrer en matière sur le contre-projet

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Zu Beginn dieses Geschäftes führen wir eine allgemeine Aussprache und gleichzeitig die Eintretensdebatte. In dieser Debatte klären wir auch die Frage der Gültigkeit der Volksinitiative, hierzu liegt ein Minderheitsantrag Gross vor; die Frage des Eintretens auf den direkten Gegenvorschlag, hierzu liegt ein Minderheitsantrag Leuenberger-Genève vor; sowie die Frage der Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative, hierzu liegen Eventualanträge der Minderheiten Wobmann und Leuenberger-Genève vor.

Müller Philipp (RL, AG), für die Kommission: Gestatten Sie mir zuerst eine Zusammenfassung der Vorgeschichte zu diesen beiden Vorlagen, die wir heute beraten, die Initiative und den direkten Gegenvorschlag.
Die Volksinitiative "für die Ausschaffung krimineller Ausländer", die sogenannte Ausschaffungs-Initiative, wurde am 15. Februar 2008 mit 210 919 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative hat die Form des ausgearbeiteten Entwurfes. Mit seiner Botschaft vom 24. Juni 2009 zur Volksinitiative hat der Bundesrat dem Ständerat gleichzeitig einen indirekten Gegenvorschlag vorgelegt, also einen Gegenvorschlag auf Gesetzesebene. Diese Änderung des Ausländergesetzes hat aber der Ständerat am 10. Dezember 2009 mit einer Rückweisung an die vorberatende Kommission quittiert. Dabei wurde die ständerätliche Kommission beauftragt, die Frage der Gültigkeit der Volksinitiative vertieft zu prüfen sowie einen direkten Gegenentwurf, also einen Gegenentwurf auf Verfassungsstufe, auszuarbeiten. In der Frühjahrssession hat der Ständerat die Gültigkeit der Ausschaffungs-Initiative mit 28 zu 13 Stimmen bejaht. Mit 34 zu 6 Stimmen hat der Ständerat zudem beschlossen, die Ausschaffungs-Initiative zusammen mit einem Gegenentwurf Volk und Ständen vorzulegen, wobei die Volksinitiative zur Ablehnung und der Gegenentwurf zur Annahme empfohlen wird.
Anlässlich der Sitzung vom 16. April 2010 hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates mit der Beratung der Vorlage und der Beschlüsse des Erstrates begonnen. Dabei wurde zuerst über Gültigkeit bzw. Ungültigkeit debattiert. Ihre vorberatende Kommission hat die Ausschaffungs-Initiative mit 16 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung für gültig erklärt. Eintreten auf die Volksinitiative ist obligatorisch, darüber muss nicht abgestimmt werden. Eintreten auf den direkten Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative hat Ihre Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, und in der Gesamtabstimmung hat sich die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Ständerat angeschlossen.
So weit also die Vorgeschichte; bei den einzelnen Minderheitsanträgen werden wir entsprechend Stellung nehmen und materielle Ergänzungen machen, sofern es erforderlich sein wird.
Nun zur Frage, warum es einen direkten Gegenvorschlag, also einen Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe, braucht: Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ist das Anliegen, welches die Volksinitiative der SVP aufnimmt, durchaus berechtigt. Wir können nicht übersehen, was auf der Strasse abgeht. Wir dürfen nicht zulassen, dass Gewalt, die von Leuten, die in der Schweiz Gastrecht geniessen, ausgeht, einfach toleriert wird. Wir können nicht akzeptieren, dass von den kantonalen Gerichten beim Entzug der Aufenthaltsbewilligung so unterschiedlich entschieden wird. In diesem föderalistischen Wildwuchs hat das Bundesgericht zwar eine gewisse ausgleichende Funktion, doch es werden eben nicht alle Entscheide ans Bundesgericht weitergezogen. Es ist eine Realität, dass der Anteil der Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz gerade bei den schweren Delikten massiv überproportional hoch ist. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ist also Handlungsbedarf gegeben.
Bei der Ausschaffungs-Initiative haben wir es aber mit einer Vorlage zu tun, die das einfache Völkerrecht nicht berücksichtigt. Dabei geht es unter anderem auch um die Europäische Menschenrechtskonvention, die EMRK. Da stellt sich zwangsläufig die Frage, ob eine buchstabengetreue Umsetzung des Initiativtextes die Kündigung der EMRK erfordern würde. Das ist für die Kommissionsmehrheit aber keine Option. Folglich muss im Falle einer Annahme dieser Initiative die Ausführungsgesetzgebung gewisse Kompromisse eingehen.
Die Kommission hat sich auch mit der Frage befasst, inwiefern die Umsetzung der Initiative möglich ist, wenn es technisch nicht möglich ist, jemanden auszuschaffen, sei es, weil die Logistik fehlt, sei es, weil sich das Herkunftsland weigert, die Person zurückzunehmen. Auch die Frage der Behandlung von kriminellen Minderjährigen ist eingehend diskutiert worden. Ebenfalls diskutiert worden ist die Verträglichkeit
AB 2010 N 680 / BO 2010 N 680
der Initiative mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union, das ja die Hürde für eine Ausweisung von solchen Personen erheblich höher ansetzt als das Ausländergesetz, welches für Drittstaatenangehörige gilt.
Die Kommissionsmehrheit befürchtet in all diesen Bereichen eine Kollision des Initiativtextes mit nichtzwingendem Völkerrecht. Wohl kann gemäss Absatz 4 des Initiativtextes eine gewisse Relativierung durch den Gesetzgeber, also das Parlament, erfolgen. Aber dem Volk wird eine Initiative vorgelegt, von der im Falle einer Annahme erwartet wird - und zwar zu Recht -, dass sie dann auch konsequent umgesetzt wird.
All diese Fragen und Problemkreise haben dazu geführt, dass die Kommissionsmehrheit den Beschluss des Ständerates unterstützt, wonach Volk und Ständen ein Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe vorgelegt werden soll. Dieser soll das beinhalten, was wirklich konsequent umsetzbar ist.
Die Kommission empfiehlt Ihnen daher mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf den direkten Gegenvorschlag einzutreten.

Schmidt Roberto (CEg, VS), pour la commission: Permettez-moi de profiter de ce débat d'entrée en matière pour vous faire l'historique de l'initiative populaire 09.060.
L'initiative populaire "pour le renvoi des étrangers criminels", signée par 210 919 citoyennes et citoyens, a été déposée le 15 février 2008. L'initiative vise à ce que les étrangers condamnés pour certains délits ou les étrangers qui ont perçu abusivement des prestations des assurances sociales ou de l'aide sociale soient privés de tous leurs droits à séjourner en Suisse et soient expulsés.
Par ailleurs, les personnes concernées doivent être frappées d'une interdiction d'entrée sur le territoire et punies, si elles contreviennent à l'interdiction d'entrer ou entrent illégalement en Suisse d'une autre manière. La marge d'appréciation des autorités pour ordonner de telles mesures doit disparaître selon l'initiative.
Dans son message, le Conseil fédéral a conclu que l'initiative populaire n'est pas contraire aux règles impératives du droit international public et qu'elle peut être interprétée comme faisant partie du principe de non-refoulement admis en droit international public. Cependant, accepter l'initiative entraînerait d'importants conflits avec les garanties de l'Etat de droit inscrites dans la Constitution fédérale, notamment la protection de la vie privée et familiale ou le principe de la proportionnalité des mesures prises par l'autorité.
Qui plus est, certaines clauses de la Convention européenne des droits de l'homme et de l'Accord sur la libre circulation des personnes conclu avec l'Union européenne ne pourront plus être respectées. Le Conseil fédéral recommande au Parlement de la soumettre au vote du peuple et des cantons en leur recommandant de la rejeter et de lui opposer un contre-projet indirect qui prévoit une adaptation de la loi fédérale sur les étrangers.
Lors de la session de mars 2010, le Conseil des Etats a validé, lui également, l'initiative populaire, tout en acceptant un contre-projet direct au niveau de la Constitution fédérale. A ses séances, la Commission des institutions politiques de ce conseil a traité l'initiative populaire sur le renvoi et le contre-projet direct adopté par le Conseil des Etats. L'entrée en matière étant acquise de plein droit pour l'initiative, la commission a également décidé d'entrer en matière sur le contre-projet direct, à une courte majorité de 12 voix contre 11 et 2 abstentions. Lors du vote sur l'ensemble, la commission, par 13 voix contre 11 et 2 abstentions, a adhéré à la décision du Conseil des Etats avec certaines modifications.
Pourquoi un contre-projet direct? Selon l'avis de la commission, les problèmes soulevés par les plus de 200 000 personnes qui ont signé l'initiative existent. On ne peut pas purement et simplement fermer les yeux, et on ne peut pas non plus accepter que les tribunaux cantonaux se prononcent différemment à propos du renvoi des étrangers criminels. La commission estime donc qu'il faut donner une réponse claire à ces problèmes par un contre-projet direct placé au même niveau que l'initiative populaire. Il faut donner au peuple la possibilité de se prononcer non seulement sur l'initiative, mais aussi sur un contre-projet direct en guise d'alternative. Selon l'avis de la majorité de la commission, le contre-projet ne pose, contrairement à l'initiative, aucun problème d'application, car celle-ci se fera dans le respect des droits fondamentaux et des principes de base de la Constitution fédérale et du droit international. C'est par 15 voix contre 8 et 3 abstentions que cette disposition a été adoptée.
Il s'agit d'un contre-projet complet qui sanctionne le non-respect de l'ordre juridique dans les cas graves mais qui évite en même temps que des étrangers soient renvoyés à cause de vétilles ou de broutilles. De plus, le contre-projet permet d'uniformiser la pratique en matière de renvoi.
La majorité de la commission vous propose donc d'entrer en matière sur le contre-projet direct.

Gross Andreas (S, ZH): Ich möchte den Antrag aufnehmen, der im Ständerat 13 Stimmen auf sich vereinigt hat, nämlich den Antrag, diese Initiative für ungültig zu erklären.
Vorausschicken möchte ich zwei Dinge:
1. Wir reden von der Initiative, für die mit dem berühmten Bild des schwarzen Schafes Unterschriften gesammelt wurden, mit einem Plakat, das schweizweit aushing und auf dem weisse Schafe ein schwarzes Schaf aus dem gemeinsamen Lebensumfeld hinauswerfen.
2. Seit 1999 ist in unserer Bundesverfassung explizit festgehalten, dass sich alle, die in der Schweiz Macht ausüben, an das Recht halten müssen. Das gilt für uns, das gilt für den Bundesrat, das gilt aber auch für das Volk, für die Mehrheit des Volkes, und es gilt auch für jene, die Unterschriften sammeln und Unterschriften geben. Und wenn wir uns an das Recht halten, gibt es keine so simplen Lösungen wie die, die im Bild suggeriert wird. In der Tierwelt, in der Natur sind die Verhältnisse brutal, und wir als Menschen beanspruchen für uns, eine zivilisatorische Errungenschaft aufgebaut zu haben, indem wir aus unserer Geschichte gelernt haben, was wir uns in Zukunft nicht mehr antun sollten.
Und genau das ist der Punkt, den diese Initiative nicht berücksichtigt: das Recht, aus den zivilisatorischen Erfahrungen der Welt, aus der Brutalität, mit der Menschen in der Geschichte behandelt worden sind, aus den Verbrechen früherer Generationen zu lernen, aus diesen Erfahrungen heraus in Zukunft nicht mehr brutal und rücksichtslos miteinander umzugehen, auch nicht mit Menschen, die andern viel Unrecht angetan und viel Unrecht auf sich geladen haben. Juristisch gesprochen: Jeder Mensch hat Grundrechte; diese Grundrechte stehen nicht zur Disposition der Mehrheit eines Volkes, einer Regierung, eines Parlamentes. Keine Macht hat das Recht, die Grundrechte von Menschen infrage zu stellen, und das gilt für alle Menschen, auch solche, die das Gesetz übertreten haben, auch solche, die uns nicht passen, gerade auch solche, die anders sind als wir. Da möchte ich einen Juristen, einen berühmten Schweizer Völkerrechtler, anführen: Der Umgang mit den Ausländern sei immer ein Gradmesser für die rechtsstaatliche Kultur.
Die Beachtung dieser Grundrechte gilt auch für die sogenannten Ausländer. Was wir hier tun, was diese Initiative vorschlägt, ist eine Verneinung der Grundrechte gegenüber den Ausländern. Der Bundesrat selber hat eine ähnliche Initiative, die sogar weicher formuliert worden war, indem sie nicht von der Ausschaffung, sondern von der Wegweisung sprach, hier 1995 für ungültig erklären wollen. Wir - einige von uns waren damals schon dabei - haben das auch so gemacht. Jetzt, wo die gleiche Sache ein bisschen geschickter formuliert ist, weil die schärfsten Argumente im Titel und in der Begründung kommen und der Text weicher ist, aber genau das Gleiche meint, 15 Jahre später soll gültig sein, was vor 15 Jahren für ungültig erklärt wurde. Ein Ausländer darf nicht ausgewiesen werden, was er auch immer gemacht hat, wenn nicht sicher ist, dass er in jenem Land, in das er ausgewiesen werden soll, nicht an Leib und Leben gefährdet ist. Das ist zwingendes Völkerrecht, und zwingendes Völkerrecht ist das Einzige, das uns erlaubt, eine Volksinitiative für ungültig zu erklären. Wenn wir das vor 15 Jahren gemacht haben, dann gilt das auch heute noch. Sonst kann man uns
AB 2010 N 681 / BO 2010 N 681
das vorwerfen, was diese Initiative auch tut, nämlich das Recht willkürlich zu handhaben: Wenn es uns passt, brauchen wir es, wenn es uns nicht passt, brauchen wir es nicht.
Es gibt noch ein zweites Argument, das ganz wichtig ist und das genauso ein Grund für die Ungültigerklärung ist: Diese Volksinitiative kann nie so umgesetzt werden, wie sie formuliert wurde. Diejenigen, die sie unterschrieben haben, wurden dazu verführt, etwas zu glauben, das nie realisiert werden kann. Es gibt aber in der Bundesverfassung die Abstimmungsfreiheit, nämlich in Artikel 34. Das bedeutet real, dass immer klar sein muss, wofür man stimmt, wenn man stimmt. Wenn sicher ist, dass es so nicht umgesetzt werden kann, dann werden diejenigen, die Ja stimmen, auf jeden Fall enttäuscht sein. Auch wenn sie gewinnen, werden sie nicht das bekommen, was sie mit ihrem Ja wollen. Wenn das so ist und wenn wir die direkte Demokratie ernst nehmen,dann dürfen wir nicht abstimmen.
Deshalb bitte ich Sie, diese Initiative als ungültig zu erklären.

Jositsch Daniel (S, ZH): Ich habe eine Frage zur Klärung, die mir wichtig scheint. Es geht bei der Ungültigerklärung ja eigentlich ausschliesslich um das zwingende Völkerrecht. Können Sie darlegen, mit welchen Bestimmungen das zwingende Völkerrecht genau verletzt wird, damit klarwird, warum diese Initiative für ungültig erklärt werden muss?

Gross Andreas (S, ZH): Ich danke Ihnen, Herr Jositsch, dass Sie mir die Gelegenheit geben, das nochmals auszuführen, das ist sehr freundlich von Ihnen. (Heiterkeit) Das zwingende Völkerrecht ist tatsächlich das Einzige - man muss allerdings aufpassen: Der Bundesrat selber hat vergessen, dass er in der Botschaft zur neuen Verfassung gesagt hat, "zumindest" das zwingende Völkerrecht sei als Schranke anzuerkennen. "Zumindest" heisst, dass noch mehr dazukommen könnte. Genau dieses "zumindest" hat er vergessen. Zum zwingenden Völkerrecht gehört in Europa auch das Non-Refoulement-Gebot. Genau deswegen hat der Bundesrat 1994 beantragt, die damalige Asyl-Initiative der Schweizer Demokraten, der vormaligen Nationalen Aktion, für ungültig zu erklären, weil man nicht sicher ist, wenn man nicht prüft, sondern automatisch einfach ausschafft, dass ein Mensch, wenn er in das entsprechende Land kommt - zum Beispiel nach Weissrussland, das einzige Land in Europa, das die Todesstrafe noch vollzieht - , nicht an Leib und Leben bedroht ist. Es ist eine Verpflichtung, eine zivilisatorische Errungenschaft, dass jeder Staat, der jemanden ausweist, die Situation vorher prüfen muss. Wenn er es nicht tut, verletzt er zwingendes Völkerrecht, und zwingendes Völkerrecht ist der Grund, der sogar in der Bundesverfassung ausdrücklich für eine Ungültigerklärung vorgesehen ist.
"Zumindest" - dieses "zumindest" möchte ich dem Bundesrat in Erinnerung rufen. Das "zumindest" bezog ich auf die anderen Ausführungen zur direkten Demokratie. Gerade wer die direkte Demokratie schätzt und ausbauen möchte, darf nicht zulassen, dass die Menschen, die die Mehrheit bilden, dann enttäuscht und frustriert sind, weil sie erst nachher sehen, dass das, was vorher versprochen wurde, nicht umgesetzt werden kann.

Rickli Natalie Simone (V, ZH): Herr Gross, Sie haben gesagt, diese Initiative sei eine Verneinung der Grundrechte gegenüber den Ausländern. Sind Sie in diesem Fall der Meinung, dass es ein Grundrecht ist, kriminell zu werden und unsere Sozialwerke zu missbrauchen?

Gross Andreas (S, ZH): Nein, Frau Rickli. Das ist eine rhetorische Frage, für die ich auch danke, weil sie mir die Möglichkeit gibt, das besser auszuführen, was man in fünf Minuten nicht machen kann. Es ist kein Grundrecht, kriminell zu werden, selbstverständlich nicht. Es ist eine schwere Verfehlung, illegal hier zu sein oder aus dieser Not illegale Handlungen zu begehen. Aber auch ein krimineller Ausländer hat Grundrechte, ob Ihnen das passt oder nicht. Wir haben deshalb auch die Todesstrafe abgeschafft, weil auch ein Mensch, der grösste Fehler begangen hat, der kriminell war, der andere verletzte, andere tötete, Grundrechte hat. Gerade weil wir nicht bei den Tieren, bei den Schafen sind, sondern unter Menschen, hat auch ein solcher Mensch Grundrechte. (Teilweiser Beifall)

Leuenberger Ueli (G, GE): Une fois n'est pas coutume, je vais m'adresser à vous en allemand.
Mit der Initiative und dem Gegenvorschlag will man ein Sonderrecht einführen, ein Sonderrecht für Migranten, das eine Doppelbestrafung bedeutet. Die Grünen lehnen die Ausschaffungs-Initiative ab, weil ihre Umsetzung gegen Grundrechte wie das Recht auf Familienleben, Grundprinzipien der Bundesverfassung, völkerrechtliche Verpflichtungen der Schweiz sowie das EU-Freizügigkeitsabkommen verstossen würde. Es ist kaum vorstellbar, dass die Aufkündigung der Verträge mit der EU zu erwarten ist. Die Annahme der Initiative träfe also ausschliesslich Immigrantinnen und Immigranten aus Drittstaaten.
Die Grünen bedauern es ausserordentlich, dass dem Bundesrat und der Mehrheit des Parlamentes der Mut fehlt, die Initiative für ungültig zu erklären. Obwohl der direkte Gegenvorschlag formell mit dem Völkerrecht und dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU konform ist, schliesst er sich inhaltlich den Zielen der SVP an. Er richtet sich ausdrücklich nur gegen Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die ebenfalls automatisch ihr Aufenthaltsrecht verlieren sollen, wenn sie wegen einer Tat verurteilt werden, für die eine Mindeststrafe von einem Jahr gilt, oder wenn sie eine zweijährige Freiheits- oder eine entsprechende Geldstrafe erhalten, auch wenn das Strafmass erst durch das Zusammenzählen kleinerer Strafen über einen Zeitraum von zehn Jahren erreicht wird. Ebenso betrifft der Gegenvorschlag Migrantinnen und Migranten vollkommen unabhängig davon, ob sie hier aufgewachsen oder geboren sind, zum Beispiel jemanden, dessen Grossvater schon von Schweizer Firmen als Arbeiter rekrutiert wurde, auch wenn der Betreffende seine Muttersprache und das Herkunftsland seines Grossvaters und Vaters nicht mehr kennt. So geht das doch nicht! Dieser Automatismus in der Initiative und im Gegenvorschlag ist für uns unannehmbar. Eine bedingte Strafe, die eine automatische Wegweisung aus unserem Lande nach sich zieht, ist keine bedingte Strafe mehr.
Beide Vorlagen würden ein Sonderrecht für Migrantinnen und Migranten schaffen. Das geht nicht. Schliesslich müssen vor dem Gesetz alle Menschen gleich sein. Das geltende Recht erlaubt bereits heute die Ausschaffung von Ausländerinnen und Ausländern. Bei schwerwiegenden Straftaten mit einer längeren Freiheitsstrafe ist selbst die Widerrufung der Niederlassungsbewilligung möglich, und das wird auch so praktiziert. Die Behörden entscheiden von Fall zu Fall. Würden Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen dagegen automatisch widerrufen, hätten zum Beispiel die kantonalen Behörden nicht mehr den geringsten Ermessensspielraum.
Das Schweizervolk glauben zu lassen, mit einem Ja zur Initiative oder zum Gegenvorschlag könne es das Problem der Kriminalität in unserem Lande lösen, ist das Verbreiten einer Unwahrheit. Erstens wird das Problem bereits durch ein strenges Gesetz angegangen, und zweitens sind die vorgeschlagenen Verschärfungen unter Berücksichtigung der Verfassung und des internationalen Rechts gar nicht umsetzbar. Ein doppeltes Nein ist darum der einzig gangbare Weg.
Die Grünen bitten Sie, auf den Gegenvorschlag nicht einzutreten und natürlich auch den Antrag der Minderheit Gross auf Ungültigerklärung zu unterstützen.

Schlüer Ulrich (V, ZH): Herr Leuenberger, in Ihrem Bemühen, Argumente zu finden für die Erschwerung oder Verunmöglichung, ausländische Verbrecher auszuweisen, erklären Sie das Führen einer Familie, das Leben in einer Familie zu einem Grundrecht. Ist Ihnen bei dieser Argumentation nicht klar, dass Sie damit jede Gefängnisstrafe, die zwangsläufig das Führen eines normalen Familienlebens verunmöglicht, zu einer Grundrechtsverletzung erklären?
AB 2010 N 682 / BO 2010 N 682

Leuenberger Ueli (G, GE): Das ist nicht die Frage, Herr Schlüer. Sie müssten mir sagen, wie Sie Folgendes verantworten können: Jemand wird ausgewiesen, dessen Grossvater schon da war und der kriminell wurde, vielleicht nicht so schlimme Dinge gemacht hat, aber mit kleinen Strafen belegt wurde, die sich akkumuliert haben. Er wird ausgewiesen, auch wenn der Gemeindepräsident, auch wenn der Berufsschullehrer, auch wenn der Pfarrer, auch wenn die Nachbarn und andere Leute intervenieren, um zu erklären, dass das jemand ist, der sich bessern kann, der in einer guten familiären und sozialen Situation ist, in der er sich bessern kann. Das ist die Frage; es ist die Frage des Automatismus. Wenn die Initiative angenommen wird, wird es in Ihren Reihen Leute geben, die dann kommen und sagen werden: Mein Garagist ist ein guter Typ, und jetzt wird sein Sohn ausgewiesen, es gibt doch Möglichkeiten für ihn, dass er nicht irgendwo in die Welt hinausgeschickt wird. Das ist die konkrete Frage.

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Herr Wobmann verzichtet auf ein Votum für seinen Minderheitsantrag, hält nun aber ein Votum als Sprecher der SVP-Fraktion.

Wobmann Walter (V, SO): Die Ausschaffungs-Initiative wurde vor rund zwei Jahren mit über 210 000 Unterschriften eingereicht. Diese wurden in sehr kurzer Zeit, innert weniger Monate, gesammelt. Daraus ist klar ersichtlich, dass die Ausländerkriminalität für unsere Bevölkerung ein sehr grosses Problem ist und dass in sehr breiten Kreisen auch sehr grosser Unmut vorhanden ist. Viele wollten jedoch dieses Problem lange Zeit nicht wahrhaben, es wurde heruntergespielt, es wurde vertuscht. Die Schweiz darf doch nicht zum Schlaraffenland und zum Auffangbecken für kriminelle Ausländer werden! Das geht doch nicht! Wir müssen heute hier ein Zeichen setzen. Diesen Meinung haben sehr viele Leute, und das wird von unserer Bevölkerung erwartet.
Die Ausschaffungs-Initiative ist ganz klar für gültig zu erklären. Sie verstösst überhaupt nicht gegen zwingendes Völkerrecht. Lieber Kollege Gross, beweisen Sie mir das Gegenteil, beweisen Sie mir, inwiefern diese Initiative gegen zwingendes Völkerrecht verstösst.
In der Schweiz haben wir die einzigartigste Demokratie auf dieser Welt. Bei uns ist das Volk der Souverän, und der Souverän muss nicht auf ein gummiartiges, undefinierbares Völkerrecht Rücksicht nehmen. Nach der Annahme der Minarett-Initiative habe ich von Menschen aus über dreissig Ländern Tausende von zustimmenden Zuschriften erhalten. Darin kam immer wieder grosse Bewunderung für unsere Volksrechte zum Ausdruck. Bei der Ausschaffungs-Initiative können wir erneut den Wert unserer direkten Demokratie beweisen.
Daran, dass seit Jahren nichts gegen die Ausländerkriminalität unternommen wurde, sind ausser der SVP alle Parteien, wirklich alle Parteien schuld. Heute wird die Hälfte aller Straftaten von ausländischen Staatsangehörigen verübt, vor allem die schweren Delikte wie Raub, Vergewaltigung, Menschenhandel, Totschlag, Mord usw. Über 70 Prozent der Gefängnisinsassen sind ausländischer Herkunft, während der Ausländeranteil an der Bevölkerung der Schweiz rund 22 Prozent beträgt. Diese Relation spricht doch für sich. Mit unserer Initiative haben Sie die Möglichkeit, hier ganz klar Gegensteuer zu geben. Auch der Missbrauch der Sozialversicherungen und der Sozialhilfe muss jetzt endlich angepackt werden. Bei Annahme der Initiative in der Volksabstimmung können die Massnahmen auf Gesetzesebene umgesetzt werden. Kriminelle Ausländer möglichst schnell auszuschaffen ist übrigens auch im ureigensten Interesse der vielen rechtschaffenen Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz, denn diese leiden genauso unter der Kriminalität wie die einheimische Bevölkerung.
Der Gegenvorschlag des Ständerates und der sogenannten Mitteparteien ist völlig untauglich und eine Verwässerung unseres Anliegens. Gerade mit dem Absatz, wonach die Grundprinzipien des Völkerrechts und der Bundesverfassung zu beachten seien, könnten ja die meisten Ausschaffungen gar nicht vollzogen werden. Ja, welches sind denn diese Grundprinzipien? Weder im Völkerrecht noch in der Bundesverfassung sind sie definiert. Das ist wohl der zentrale Grund, weshalb der Gegenvorschlag abgelehnt werden muss. Er ist schlicht und einfach wirkungslos. Hinzu kommen die Integrationsforderungen, bei denen ich überhaupt nicht einsehe, was diese hier zu suchen haben. Schwere Gewaltverbrechen haben doch nichts mit der Integration zu tun. Ausserdem stellt sich hier die Frage nach der Einheit der Materie. Die Ausschaffung krimineller Ausländer und die Integration sind doch zwei völlig verschiedene Sachen.
Im Jahr 2008 gab es 7175 Delikte, die unter unsere Vorgaben gefallen wären. Davon betrafen 4200, also rund 60 Prozent, Ausländerinnen und Ausländer. Effektiv ausgeschafft wurden aber nur gerade 350 Personen. Bei Annahme unserer Initiative wären es mindestens fünfmal mehr. Mit dem Gegenvorschlag wären es wohl gleich wenig wie heute, wahrscheinlich sogar noch viel weniger, weshalb ich überzeugt bin, dass dieser Gegenvorschlag wirklich keine Wirkung erzeugen würde. Die Initiative aber schafft Klarheit, Klarheit auch für die Kantone, welche das Problem heute ziemlich unterschiedlich handhaben. Die Ausschaffungen werden sehr unterschiedlich gehandhabt: Es gibt Kantone, die kaum ausschaffen, und andere, die vielleicht ein bisschen mehr ausschaffen.
Wie die Minarett-Initiative zeigt auch diese Initiative den Menschen, die in unser Land kommen, dass sie sich an unsere Gesetzesordnung zu halten haben. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Ansonsten haben sie hier einfach nichts zu suchen. Wir setzen also mit unserer Ausschaffungs-Initiative ein klares Zeichen.
Ich bitte Sie, die Initiative zur Annahme zu empfehlen und auf den untauglichen Gegenvorschlag nicht einzutreten.

Landolt Martin (BD, GL): Die BDP-Fraktion unterstützt den Gegenvorschlag und lehnt demzufolge die Volksinitiative ab.
Dennoch ist der Initiative zugutezuhalten, dass sie ein Anliegen aufgenommen hat, das vielen Bürgerinnen und Bürgern wichtig ist. Es ist ein Bedürfnis dieser Bürgerinnen und Bürger - Sie können beispielsweise das Resultat der Minarett-Initiative dahingehend interpretieren -, dass wir konsequenter und selbstbewusster auf unserem Rechtssystem, aber auch auf unseren kulturellen und sozialen Spielregeln bestehen. Es geht hier nicht nur um den Umgang mit kriminellen Ausländern, sondern es geht auch um die Frage, wie wir diejenigen Ausländerinnen und Ausländer schützen, die hier gut integriert leben und Recht und Ordnung einhalten. Es sind sie, die oftmals unter pauschalen Verurteilungen leiden, weil eine Minderheit der Ausländerinnen und Ausländer kriminell ist. Ihnen ist schlussendlich geholfen, wenn wir klarer, deutlicher und konsequenter zwischen kriminellen und nichtkriminellen Ausländerinnen und Ausländern unterscheiden. Wer die Schlechten schont, der straft die Guten. Wir verlieren mit dem Gegenvorschlag nichts von unserer Gastfreundschaft, weil weiterhin alle diejenigen willkommen sein werden, die Recht und Ordnung bei uns einhalten.
Der Gegenvorschlag konkretisiert die Anliegen der Initiative und präzisiert sie in einer Form, die auch umgesetzt werden kann. Die Initiative hat ein wichtiges Problem thematisiert, der Gegenvorschlag bietet nun eine effektive Lösung zu dieser Fragestellung. Wir unterstützen deshalb den Gegenvorschlag und lehnen die Initiative ab.

Humbel Ruth (CEg, AG): Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird den Anträgen der Mehrheit folgen, das heisst die Ausschaffungs-Initiative für gültig erklären, die Initiative aber zur Ablehnung empfehlen und dem Gegenvorschlag zustimmen.
Zur Ausgangssituation: In der Schweiz leben heute über 1,6 Millionen Ausländerinnen und Ausländer; das sind 21,5 Prozent der Gesamtbevölkerung. Ein Grossteil dieser Migrantinnen und Migranten lebt gut integriert, hat sich unseren Sitten angepasst und leistet einen wesentlichen Beitrag an unsere Volkswirtschaft. Wir haben in der Migrationspolitik aber Probleme, die unsere Bevölkerung stark beschäftigen. Eines dieser Probleme ist die
AB 2010 N 683 / BO 2010 N 683
Ausländerkriminalität. Die Straffälligkeit von Ausländern ist überproportional hoch; Herr Wobmann hat die Zahlen zitiert. Die hohe Ausländerkriminalität ist einer der Hauptgründe für gewisse Spannungen zwischen Schweizern und der ausländischen Wohnbevölkerung. Dass Handlungsbedarf besteht, ist daher unbestritten, insbesondere auch im Interesse der grossen Mehrheit der ausländischen Bevölkerung, welche zu keinen Beanstandungen Anlass gibt.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion ist klar der Meinung, dass ausländische Straftäter bei schweren Verstössen nicht nur strafrechtlich, sondern auch verwaltungsrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Jene, welche das Gastrecht in gröbster Weise verletzen, sollten ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Unabdingbar ist aber, dass der Staat verhältnismässig und völkerrechtskonform handelt und nicht willkürlich agiert. Die Ausschaffungs-Initiative erfüllt diese Kriterien nicht. Sie listet undifferenziert und pauschalisierend einen Katalog von Delikten auf, die für Ausländerinnen und Ausländer eine Verwirkung der Aufenthaltsansprüche in unserem Land zur Folge haben. Die Liste ist willkürlich, sie ist weder vollständig noch sinnvoll.
Nach den Abstimmungserfahrungen mit der Verwahrungs- und der Minarett-Initiative ist klargeworden, dass das Volk nicht mit rechtsstaatlichen und völkerrechtlichen Argumenten zu überzeugen ist, wenn eine Fragestellung stark mit Emotionen verbunden ist. Die Ausschaffungs-Initiative betrifft ebenfalls ein emotionalisiertes Thema; sie kann wiederum zu einer Stellvertreterdiskussion führen und einen Entscheid auslösen, welcher Ausdruck von Unbehagen und Ängsten ist, aber das eigentliche Problem nicht löst.
Die Ausschaffungs-Initiative greift dieses Unbehagen auf, bietet aber keine adäquate Lösung. Sie fordert, dass alle Ausländer automatisch das Aufenthaltsrecht verlieren, wenn sie eines der explizit aufgezählten Delikte begehen. Dieses Schema scheint auf den ersten Blick verlockend klar zu sein. Ebenso klar ist aber, dass die Initiative Grundprinzipien von Recht, Gerechtigkeit und Verhältnismässigkeit widerspricht: Schwere Gewalt- und Sexualdelikte werden mit missbräuchlichem Bezug von Sozialleistungen in einen Topf geworfen. Die SVP-Initiative will Kleinkriminelle sowie Personen, die unberechtigt Sozialhilfe- und Sozialversicherungsleistungen beziehen, ohne Wenn und Aber aus unserem Land ausschaffen. Gleichzeitig schützt sie aber Steuerbetrüger und Wirtschaftskriminelle, diese werden im Katalog nämlich nicht erwähnt. Was hat das mit Verhältnismässigkeit, mit Recht und Gerechtigkeit zu tun? Nichts!
Der Initiativtext ist schlecht redigiert. Die Initiative mischt willkürlich schwere Verbrechen und Bagatellfälle. Der Rechtsstaat muss die Grundrechte aber für alle garantieren, das Verhältnismässigkeitsprinzip wahren und Menschen vor Willkür schützen.
Obwohl wir in der Initiative eine Verletzung dieser verfassungsmässigen Grundprinzipien sehen, ist die CVP/EVP/glp-Fraktion der Meinung, dass die Initiative für gültig zu erklären ist. Die Frage der Gültigkeit dürfen wir nicht politisch, wir müssen sie rechtlich beurteilen. Juristisch verstösst die Initiative zwar gegen verfassungsmässige Prinzipien und gegen Völkerrecht, zum Beispiel gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU, aber sie verstösst nicht gegen zwingendes Völkerrecht, wie wir diesen Begriff gemäss Artikel 139 Absatz 3 der Bundesverfassung bisher mehrheitlich interpretiert und verstanden haben. Darüber, was materiell unter zwingendem Völkerrecht verstanden wird, gehen die Meinungen zwar auseinander, Einigkeit dürfte aber immerhin darüber bestehen, dass das Verbot von Sklaverei, Völkermord, Folter, Rassendiskriminierung und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie das sogenannte Non-Refoulement-Gebot zum Jus cogens gehören. Diese Interpretation des zwingenden Völkerrechts entspricht der bisherigen Praxis von Bundesrat und Parlament. Es wäre daher politisch unklug und sowohl in der Sache wie auch vom Zeitpunkt her falsch, wenn wir in der Auslegung der Verfassung jetzt eine Praxisänderung vornehmen und die Initiative für ungültig erklären würden.
Die Ausschaffungs-Initiative thematisiert aber ein real existierendes Problem und nimmt das Unbehagen auf, das viele Bürgerinnen und Bürger bewegt. Dieses Unbehagen ist, wie auch gewisse Ängste in der Bevölkerung, ernst zu nehmen. Die Lösung des Problems muss aber darin liegen, Ängste zu nehmen und nicht zu schüren, Vertrauen zu schaffen, Gewalt und Kriminalität einzudämmen sowie die Sicherheit zu verbessern. Der Gegenentwurf nimmt das Kernanliegen der Initiative auf, ist aber im Gegensatz zur Initiative verhältnismässig sowie verfassungs- und völkerrechtskonform. Die Vorteile gegenüber der Initiative liegen vor allem in den folgenden Punkten:
1. Die Gründe, die zu einer Ausweisung führen, werden klar definiert und strukturiert. 2. Der Gegenentwurf bringt deutlich zum Ausdruck, dass nicht erst beim Vollzug, sondern bereits beim Entscheid über den Entzug des Aufenthaltsrechts und über die Wegweisung die Grundrechte und Prinzipien der Bundesverfassung wie auch des Völkerrechts zu beachten sind.
3. Der Gegenentwurf enthält auch einen Integrationsartikel: Integration ist eine Voraussetzung für das konfliktfreie Zusammenleben der einheimischen und der ausländischen Bevölkerung. Integration im Sinne von Fordern und Fördern ist eine Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Integration hat sehr wohl etwas mit Ausschaffung zu tun: Integration ist Prävention; eine Ausschaffung ist eine Sanktion für den Fall, dass sich Ausländer nicht integrieren und kriminell werden. Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt diesen neuen Integrationsartikel im direkten Gegenentwurf.
Zusammenfassend: Unsere Fraktionsgemeinschaft wird erstens die Initiative für gültig erklären, zweitens die Initiative ablehnen und drittens dem Gegenentwurf gemäss den Mehrheitsanträgen zustimmen.

Hodgers Antonio (G, GE): Le groupe des Verts refusera l'initiative populaire "pour le renvoi des étrangers criminels" et, dans sa très grande majorité, refusera également le contre-projet. En effet, ces deux textes créent une distinction juridique entre les habitants suisses et les habitants étrangers en termes de droit. On crée une société à deux castes.
A ce sujet, le discours des autorités à l'égard des étrangers est contradictoire. Dans une société basée sur l'égalité des droits et des devoirs, on demande aux étrangers d'assumer les mêmes devoirs que les Suisses mais sans leur donner les mêmes droits. Avec cette initiative, nous créons vraiment un régime juridique différent, c'est-à-dire que, selon votre nationalité, la même faute ne mérite pas la même peine. C'est une atteinte à l'égalité de traitement entre les habitants.
Par ailleurs, on peut aussi se demander pourquoi focaliser sur le critère de la nationalité pour établir des peines relatives à des actes criminels. Certes, les étrangers sont surreprésentés dans les délits commis en Suisse. Mais un professeur de statistique me faisait remarquer que les personnes qui chaussent du 43, qui ont des grands pieds, sont aussi surreprésentées dans les statistiques nationales en matière de criminalité. Mais là, même l'UDC peut comprendre que si les gens qui chaussent du 43 sont surreprésentés dans les prisons, c'est parce que les hommes y sont surreprésentés et que la taille de pied est un critère conséquent et non pas explicatif de cette donnée statistique.
Il en va de même pour la nationalité; toutes les enquêtes et les études criminologiques concordent sur ce point. La nationalité n'a presque aucune influence sur les comportements criminels. Ceux-ci dépendent avant tout du genre, de l'âge, du niveau économique, de l'éducation et de l'habitat. Or il se trouve que dans ce pays, les étrangers sont surreprésentés parmi les jeunes, parmi les hommes avec un faible niveau économique, avec un faible niveau d'éducation et dans les quartiers difficiles. L'explication de la surreprésentation des étrangers dans les statistiques criminelles a des raisons démographiques, sociales, économiques, mais non pas de nationalité.
L'Etat, au lieu de se concentrer sur le critère de la nationalité, devrait plutôt travailler à améliorer les conditions
AB 2010 N 684 / BO 2010 N 684
socioéconomiques et ainsi faire baisser le nombre de crimes dans notre pays.
Cette initiative vise tous les étrangers délinquants. Mais est-ce qu'on peut traiter de la même manière un meurtrier qui réside en Suisse depuis un an et qui n'a aucune attache avec notre pays et un jeune de la troisième génération qui se bagarre à la sortie d'un bar? Bien sûr que non! C'est pourtant ce qui se produira si l'initiative est acceptée: elle met sur pied d'égalité des gens qui ont des attaches avec notre pays complètement différentes et elle enlève au juge tout pouvoir d'appréciation, tout ce qui fait qu'une justice est sévère mais néanmoins humaine.
Pour les Verts, cette initiative n'apportera pas de solutions aux réels problèmes de criminalité. C'est bien là l'un des plus gros paradoxes de ce débat: ni l'UDC, ni le Conseil fédéral, ni le Conseil des Etats, ni même notre commission ne se sont réellement posé la question de savoir quel serait l'impact de l'initiative sur la criminalité. Cette initiative aura-t-elle pour conséquence une diminution réelle de la criminalité? A-t-on étudié cela? On peut se poser la question.
En effet, pour toute une série de récidivistes - qui forment un petit groupe, mais qui causent d'énormes problèmes de sécurité dans notre pays -, le problème ne réside pas dans le prononcé du jugement qui prévoit leur expulsion - le jugement a déjà eu lieu; et non, la gauche ne protège pas ces gens-là, elle demande aussi qu'ils soient expulsés -, mais bien dans la concrétisation de l'expulsion. Là on doit travailler plutôt sur des accords de réadmission et même établir la nationalité de ces criminels qui souvent sont sans papiers. Pour toute cette catégorie de récidivistes, cette initiative ne sert à rien et n'a pas d'effets réels, parce qu'ils sont déjà juridiquement et administrativement expulsés.
On peut aussi se poser la question de savoir si le fait de prononcer des peines plus sévères à l'encontre des criminels est plus efficace. Des études faites aux Etats-Unis ont produit des résultats assez intéressants. Vous savez que certains Etats des Etats-Unis connaissent encore la peine de mort. Quoi de plus sévère que la peine de mort? Or on n'a jamais réussi à établir que, dans les Etats où la peine de mort est en vigueur, il y a moins de criminalité que dans les Etats où la peine de mort a été abolie. Mieux, même: dans les Etats où la peine de mort a été rétablie, la criminalité n'a pas diminué. On voit que la sévérité de la peine n'implique pas forcément une baisse des comportements criminels.
Partant de cela, je n'ai pas de réponse à apporter à la question qui se pose en Suisse. Je remarque simplement que la question n'a jamais été posée dans notre enceinte. Elle ne l'a pas été, parce que le but de cette initiative n'est pas de diminuer la criminalité étrangère, mais de flatter le sentiment anti-étrangers dans notre population, de faire de l'électoralisme au lieu de favoriser l'efficacité.
Pour ces raisons, les Verts appelleront à voter deux fois non.

Leuenberger Ueli (G, GE): Combattre la criminalité est un souci important; sévir contre les délinquants et les criminels est quelque chose de très important; prévenir la criminalité est certainement encore plus important. Les Verts demandent partout - et ils soutiennent toujours les projets qui vont dans ce sens - des effectifs supplémentaires pour la police, la justice, afin que celles-ci puissent accomplir leur travail.
Ce qui ne va pas dans notre pays actuellement, c'est qu'on ne parle pas de la réalité de la criminalité. On a affaire à de la criminalité et, face à la population, on tient des discours qui mélangent tout. On exagère en faisant croire que dans notre pays on vit comme à Chicago entre les deux guerres mondiales. Les statistiques démontrent que des groupes bien précis ou certains délits posent plus de problèmes actuellement. C'est dû à la violence dans des bagarres, etc.
Au niveau de la prévention, j'aimerais aussi vous rappeler que lorsqu'il s'agit d'essayer de limiter la consommation d'alcool chez les jeunes, ou de limiter la publicité pour l'alcool qui s'adresse à eux, on ne parvient malheureusement pas à former des majorités favorables à la prévention dans notre Parlement.
J'aimerais insister encore une fois sur le fait que l'automatisme, aussi bien de l'initiative que du contre-projet, pose un énorme problème. L'automatisme ne permet plus à nos autorités, à un chef de la police ou de la police des étrangers de faire la pesée des intérêts et d'examiner quel pourrait être l'avenir d'une personne qui a commis un délit et qui est condamnée à purger une peine. Elle va purger sa peine, mais il y a une majorité dans ce Parlement qui veut introduire la double peine. Donc, cette personne sera condamnée à une peine ferme ou avec sursis, puis elle sera expulsée.
Pour des personnes dont le grand-père est arrivé dans notre pays pour travailler sur nos chantiers, dans nos restaurants ou dans l'agriculture, l'automatisme est inacceptable. Il y a beaucoup de Suisses, jeunes et moins jeunes, qui commettent des erreurs dans leur vie. Il y a des personnes qui n'ont pas le passeport rouge à croix blanche qui font des erreurs et nos autorités doivent avoir la possibilité de faire une pesée des intérêts et d'examiner la proportionnalité de la peine.
Et je le répète, combien de fois ai-je vu des maîtres d'apprentissage, des patrons de PME, qui jouent un rôle important envers les jeunes, au niveau de leur formation professionnelle, venir plaider au tribunal, devant les juges, pour montrer que c'étaient des jeunes qui, tout en ayant fait une erreur, parfois une erreur grave, dans la vie, avaient de très bonnes possibilités de ne plus commettre ces erreurs-là et qu'on devait leur donner une chance!
C'est la même chose ici, au niveau de la législation: si vous acceptez l'initiative et si vous acceptez le contre-projet, vous enlevez cette chance, y compris par exemple pour les maîtres d'apprentissage, à l'avenir, de venir plaider pour leur apprenti qui fait du bon boulot, mais qui a fait une connerie à un moment donné dans sa vie, même si c'est une grave connerie.

Fluri Kurt (RL, SO): Die FDP-Liberale Fraktion empfiehlt Ihnen, die Initiative erstens für gültig zu erklären, sie zweitens aber abzulehnen und drittens den Gegenvorschlag anzunehmen.
Zur Frage der Gültigkeit möchte ich nicht alles wiederholen, auch nicht, was zur Frage des zwingenden Völkerrechts bereits gesagt worden ist. Sie finden diese Bestimmung ja in Artikel 139 unserer Bundesverfassung. Wir stimmen dem Bundesrat zu: Diese Initiative verletzt im Gegensatz zur früheren Asyl-Initiative zwingendes Völkerrecht nicht.
An die Adresse der Sprecher der Minderheiten Gross und Leuenberger-Genève möchte ich sagen: Zwar teilen wir Ihre Auffassungen bezüglich rechtsstaatlicher Kultur im Umgang mit Ausländerinnen und Ausländern, und auch Ihre Ausführungen zu den Grundrechten können wir teilen. Aber die Konsequenz, diese Initiative für ungültig zu erklären, stimmt für uns aus rein juristischen Gründen nicht. Wenn Sie den Text der Initiative lesen, sehen Sie, dass die Initiative keinen Automatismus zwischen Aufhebung der Aufenthaltsbewilligung und Ausschaffung verlangt. Sie verlangt die Aufhebung des Aufenthaltsrechts. Das ist ein Unterschied zur genannten andern Initiative, die einen Automatismus verlangt hat. Hier geht es im Falle der Annahme der Initiative darum, dass eine Verfügung bezüglich Aufenthaltsbewilligung erlassen würde; aber die Prüfung, ob daraus zwingend der Wegweisungsentscheid folgt, wäre ein anderer Verwaltungsakt, und dieser Akt wiederum untersteht selbstverständlich den Erfordernissen der Verhältnismässigkeit, der Verfassung und verschiedener völkerrechtlicher Bestimmungen, auf die ich noch kurz zurückkommen werde. Mit anderen Worten: Wenn wir Artikel 139 der Bundesverfassung genau auslegen, kommen wir zum Schluss, dass diese Initiative das zwingende Völkerrecht des Non-Refoulement ganz klar nicht verletzt. Sie ist deshalb für gültig zu erklären.
Nun hat Herr Gross auch Artikel 34 Absatz 2 der Bundesverfassung, die Voraussetzung der unverfälschten Stimmabgabe, erwähnt. Das ist eine Bestimmung, die meines Wissens noch nie zum Tragen gekommen ist. Es müsste voraussichtlich um eine ganz klare Irreführung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gehen. Wenn Sie in eine Initiative
AB 2010 N 685 / BO 2010 N 685
hineininterpretieren, dass sie doch anders ausgelegt und umgesetzt werden könnte, dann müssten Sie eine ganze Reihe von Volksinitiativen wegen Artikel 34 der Bundesverfassung für ungültig erklären, z. B. auch die Abzocker-Initiative, über die wir heute sprechen werden. Auch dort wird es nicht darum gehen, dass die Abzockerei tel quel bekämpft wird, sondern man verlagert Kompetenzen zur Generalversammlung, in der Annahme, das trage zur Bekämpfung der Abzockerei bei. In diesem Sinne wäre auch das eine verfälschte Stimmabgabe, die mit dieser Initiative bewirkt werden soll.
Wenn also die Initiative kein zwingendes Völkerrecht verletzt, dann stellt sich immer noch die Frage, ob sie nichtzwingendes Völkerrecht verletzt. Sie finden in der Botschaft ab Seite 5106 Hinweise auf verschiedene mögliche Konflikte mit dem Völkerrecht. Erwähnt sind der Uno-Pakt II, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, Artikel 8 der EMRK. Es gibt möglicherweise auch einen Konflikt mit unserer Verfassung, nämlich mit Artikel 5, dem Verhältnismässigkeitsprinzip. Von den praktischen Auswirkungen her am gravierendsten dürfte aber vor allem der Konflikt mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU sein. Hierzu finden Sie in der Botschaft auf Seite 5112 den Hinweis, dass das Freizügigkeitsabkommen im Ergebnis die automatische Ausweisung und den Erlass von Einreiseverboten bei freizügigkeitsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern verbietet. Spätestens hier kommt die Verhältnismässigkeitsprüfung zum Zuge. So muss man eben den Initiantinnen und Initianten und auch dem Volk, das zu repräsentieren sie vorgeben, sagen, dass diese Initiative mindestens gegenüber den freizügigkeitsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern nur sehr schwer durchsetzbar sein wird.
Zur Initiative selbst: Wir lehnen die Initiative ab, weil sie ein wildes Sammelsurium von Straftaten enthält. Herr Kollege Wobmann hat vorhin ausgeführt, man habe bis jetzt nichts gegen die Ausländerkriminalität getan. Aber auch bei Ihrer Initiative geht es nicht um die Bekämpfung der Ausländerkriminalität; es geht um die Frage der Konsequenz der Ausländerkriminalität, und Sie wollen als Konsequenz den Entzug der Aufenthaltsbewilligung einführen. Unseres Erachtens ist der Katalog der Straftaten wie gesagt eine inkohärente, wilde Auswahl. Es werden völlig unterschiedliche Delikte bezüglich des geschützten Rechtsgutes aufgelistet, es geht um völlig unterschiedliche Schweregrade. Es geht vom Mörder bis zum Kleindealer, die das Aufenthaltsrecht verlieren sollen.
Wenn wir tatsächlich die Ausländerkriminalität bekämpfen wollen, dann gibt es meines Erachtens und nach Meinung unserer Fraktion drei Ansatzpunkte: Es gibt die Migrationspolitik, es gibt die Integrationspolitik, und es gibt die Auslandhilfepolitik. Letztgenannte setzt dort an, wo es darum geht, die Migration zu verhindern. Die Migrationspolitik muss dort ansetzen, wo es darum geht, nur politisch Verfolgte als asylberechtigt in unser Land zu lassen und nicht wirtschaftlich Interessierte, die in der Annahme, sie könnten hier arbeiten, getäuscht werden und dann irgendwann in der Kriminalität landen. Die Integrationspolitik ist ein altes Anliegen unserer Fraktion, bei dem es darum geht, das Zusammenleben zwischen Einheimischen und Ausländerinnen und Ausländern friedlich zu gestalten. Das sind die drei Punkte, mit denen die Ausländerkriminalität bekämpft werden kann. Bei dieser Initiative geht es hingegen nur um die Konsequenzen der Ausländerkriminalität, und diese Konsequenzen sind wir nicht bereit mitzutragen, weil Sie inkohärente Voraussetzungen auflisten, indem Sie völlig unterschiedliche Straftaten völlig unterschiedlichen Schweregehalts und bezüglich völlig unterschiedlicher Rechtsgüter voraussetzen.
Der Gegenvorschlag zur Initiative ist daher kohärenter; er geht nicht primär von den Straftaten, sondern vom Strafmass aus. Das Strafmass ist massgebend für die Schwere eines Deliktes und eines Verhaltens, nicht die Frage der Dealerei, sondern die Frage der Schwere der Drogendealerei. Ob man ein paar Gramm Haschisch oder Marihuana handelt oder grosse Mengen Heroin oder Kokain, ist ein grosser Unterschied vom Bedrohungspotenzial her.
Dann liegt uns sehr daran, dass wir mit dem Gegenvorschlag nun endlich einen Artikel 121a bzw. einen Artikel über die Integration in die Verfassung aufnehmen können, ein altes Anliegen unserer Fraktion, wie Sie wissen. Auf den Seiten 7 und 8 der Fahne finden Sie die Vorstellungen zur Integration, die nunmehr auf Verfassungsstufe verankert werden könnten.
Aus all diesen Gründen sind wir der Meinung, dass die Initiative für gültig erklärt werden muss - aus der juristischen Argumentation heraus -, dass sie abzulehnen ist und dass der Gegenvorschlag anzunehmen ist. Der Gegenvorschlag ist ein taugliches Mittel, das von der Schwere der Straftat ausgeht, und gleichzeitig führt er eine wichtige Integrationsbestimmung in unsere Verfassung ein.

Lang Josef (G, ZG): Geschätzter Kollege Fluri, Sie haben am Anfang in Ihrer Replik zu Kollege Leuenberger-Genève gesagt, im Gegenvorschlag gebe es keinen Automatismus. Was hat eine kantonale Fremdenpolizei angesichts der präzisen und verbindlichen Formulierungen im Gegenvorschlag denn für einen Spielraum, jemanden nicht auszuweisen?

Fluri Kurt (RL, SO): Ich habe gesagt, die Initiative enthalte keinen Automatismus. Sie schreibt vor, dass das Aufenthaltsrecht entzogen wird; sie schreibt aber nicht zwingend vor, dass die Konsequenz die Wegweisung ist. Sie geben mir Gelegenheit, diesen Punkt auch bezüglich des Gegenvorschlages abzuhandeln. Sie sehen, dass der Gegenvorschlag eine Kann-Bestimmung aufweist, Artikel 121b. Sie sehen, dass am Schluss, in Artikel 131, auf die Grundrechte und die Grundprinzipien der Verfassung und des Völkerrechts verwiesen wird. Mit anderen Worten: Wir verweisen auf die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen, auf den Uno-Pakt II, das Kinderrechtsübereinkommen, auf Artikel 8 der EMRK und auf Artikel 5 der Bundesverfassung. Wir haben in beiden Vorlagen keinen Automatismus, weder in der Initiative noch im Gegenvorschlag.

Tschümperlin Andy (S, SZ): Für die SP-Fraktion ist klar: Die Ausschaffungs-Initiative - das haben wir seit Beginn der Debatte immer wieder geschrieben und gesagt - muss heute durch den Nationalrat für ungültig erklärt werden. Der entsprechende Minderheitsantrag ist gestellt, die Argumente dazu haben Sie bereits gehört. Wir werden den Antrag der Minderheit Gross in unserer Fraktion ohne Gegenstimme unterstützen. Die Ausschaffungs-Initiative verletzt das Non-Refoulement-Prinzip und damit zwingendes Völkerrecht. Dieses Prinzip ist in Artikel 25 der Bundesverfassung verankert und findet sich auch in der EMRK. Dieses Prinzip ist nicht einfach frei auslegbar, solange die Schweiz an der Mitgliedschaft festhält. Die Ausschaffungs-Initiative steht somit im Widerspruch zu einem der unserer Meinung nach wichtigsten verfassungsrechtlichen Grundsätze, nämlich zur Verhältnismässigkeit für die rechtsstaatliche Garantie des Schutzes des Privat- und Familienlebens.
Die Initiative verfolgt als Hauptziel die Abschaffung der Einzelfallbeurteilung und die Einführung eines zwingenden Mechanismus, der Ausländer, die gewisse, namentlich aufgeführte Delikte begangen haben, ohne Berücksichtigung des Strafmasses und ohne weitere sonstige Prüfung des Landes verweist. So, wie die Initiative formuliert ist, gilt das auch dann zwangsweise, wenn jemand aufgrund des Non-Refoulement-Prinzips eigentlich gar nicht weggewiesen werden kann. Die Ausschaffungs-Initiative verstösst damit von ihrem Wortlaut her klar gegen zwingendes Völkerrecht. Die vom Bundesrat in der Botschaft dargelegte knappe Argumentation, weshalb die Initiative dennoch im Einklang mit dem zwingenden Völkerrecht umgesetzt werden könnte, überzeugt uns überhaupt nicht. Der Bundesrat macht eine haarspalterische Unterscheidung zwischen der Wegweisung und ihrem Vollzug. Die Rigorosität der Initiative würde dabei nur auf den ersten Schritt, den Entzug der Aufenthaltsbewilligung mit einer Wegweisungsverfügung, angewandt. Dieser Ansatz vermag nicht zu überzeugen, weil sich insbesondere aus Absatz 5 des Initiativtextes keinerlei Hinweis darauf
AB 2010 N 686 / BO 2010 N 686
ergibt, dass mit "auszuweisen" etwas anderes gemeint sein könnte als die automatisiert vollzogene Wegweisung respektive Ausschaffung krimineller Ausländer aus der Schweiz. Deshalb wohl heisst die Initiative Ausschaffungs-Initiative und nicht, wie sie eigentlich richtig heissen müsste, Wegweisungs-Initiative.
Wenn der Rat heute die Initiative für ungültig erklärt, erübrigt sich auch ein Gegenvorschlag. Dies gilt nicht nur prozedural, sondern auch inhaltlich. Die Rechtspraxis, die bezüglich Umgang mit straffälligen Ausländern mit der Initiative angestrebt wird, lässt sich bereits mit den heutigen rechtlichen Bestimmungen grösstenteils umsetzen, und in vielen Kantonen ist die Handhabung bereits strenger.
Die SP-Fraktion hat viel Verständnis für das Anliegen, auch den direkten Gegenvorschlag abzulehnen. Wenn die Mehrheit der Fraktion dennoch versucht, dem direkten Gegenvorschlag zum Durchbruch zu verhelfen, sei dies durch Unterstützung oder durch Stimmenthaltung, so bedeutet dies nicht, dass die SP-Fraktion plötzlich Handlungsbedarf im Ausländerrecht sieht. Vielmehr beurteilt die Mehrheit der Fraktion die Initiative in ihren Auswirkungen auf die betroffenen Migrantinnen und Migranten als derart gravierend, dass sie den direkten Gegenvorschlag unterstützt. Dazu kommt, dass mit dem eingefügten Integrationsartikel ein echter Mehrwert entsteht. Die im direkten Gegenvorschlag formulierten Absätze des Integrationsartikels widerspiegeln die Integrationspolitik, für die sich die SP seit vielen Jahren starkmacht. Dazu gehört insbesondere die Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für die chancengleiche Teilhabe der ausländischen Bevölkerung am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben in der Schweiz.

Roth-Bernasconi Maria (S, GE): Cette initiative n'est ni valide, ni valable. Les graves problèmes qu'elle pose sur le plan juridique doivent nous conduire à l'invalider. Et, sous l'angle politique, cette initiative ne vaut rien, puisqu'elle est à la fois inutile et dangereuse.
Sur le plan juridique, ce texte entre en conflit avec des garanties de l'Etat de droit inscrites dans notre Constitution, comme la protection de la vie privée et familiale et le principe de proportionnalité. Imaginez-vous: cette initiative permettrait d'expulser un père de famille vivant en Suisse depuis trente ans parce qu'il aurait touché l'aide sociale sans déclarer qu'il travaillait depuis un mois! L'automaticité des renvois contredit également le droit international public. Et la teneur de l'initiative revient à frapper les étrangères et étrangers qui ont commis une infraction d'une double peine, au motif discriminatoire qu'ils ne sont pas de nationalité suisse. Pourtant, à même infraction et même situation doit correspondre une même sanction!
Last but not least, une application cohérente de cette initiative violerait le principe impératif de protection des réfugiés ancré dans les Conventions de Genève, la Convention européenne des droits de l'homme et la Constitution, puisque ce texte s'étend à toutes les catégories de migrantes et de migrants, y compris ceux pour qui regagner leur pays veut dire perdre la vie.
Au niveau politique, cette initiative ne sert à rien. Le vrai problème du tourisme de la criminalité requiert des moyens, mais il est déjà possible, en vertu de la loi sur les étrangers, de renvoyer des criminels, de révoquer ou ne pas prolonger les autorisations de séjour et de prononcer des interdictions d'entrée. Cette initiative est donc, au mieux, de la poudre aux yeux, au pire, de la poudre à canon. Car, en nourrissant un climat de méfiance, de délation et de xénophobie, cette initiative est dangereuse pour la cohésion sociale entre les cultures diverses qui font la tradition suisse.
Au vu de tout ceci, j'en appelle, au nom du groupe socialiste, à votre, à notre responsabilité. Chères et chers collègues du centre, en particulier, ne laissez pas notre pays glisser vers des mesures de plus en plus dures!
Nous avons la responsabilité de ne pas péjorer davantage notre image internationale en acceptant une nouvelle initiative contraire au droit public, de ne pas duper le peuple en lui faisant croire que sa volonté sera respectée, de ne pas prêcher la haine. Et nous avons le devoir de ne pas laisser, une fois de plus, une subtile distinction 100 pour cent helvétique - en l'occurrence, celle entre droit international impératif et non impératif - ruiner notre assise internationale et notre cohésion interne.
Si notre proposition d'invalider ce texte est refusée - et je ne me fais malheureusement pas trop d'illusions -, le groupe socialiste refusera à l'unanimité ce texte inacceptable, mais sa majorité soutiendra le contre-projet. En effet, nous cherchons à éviter le pire. Mais ce choix entre la peste et le choléra est loin d'être évident. Une minorité va donc s'abstenir et une autre minorité refusera le contre-projet.
Notre but, c'est d'éviter d'inscrire dans notre loi fondamentale une disposition qui viole le droit international, et d'éviter au moins que ceux qui oublient de déclarer 100 francs à l'aide sociale doivent partir du pays. Car - et c'est grave! - ce projet instaure le climat de méfiance, voire de délation, que j'ai évoqué tout à l'heure. Il s'agit d'atténuer les dégâts, les souffrances qui seraient causées aux personnes concernées si cette initiative populaire était acceptée. Or la majorité du groupe socialiste est convaincue que cela n'est possible qu'en acceptant le contre-projet.
Puisque l'on parle de renvoi, je dirai qu'il faudrait précisément renvoyer cette initiative à ses expéditeurs, car elle contient en substance les notions de stigmatisation et de condamnation d'autrui. En cohérence avec sa tradition, notre pays mérite au contraire un avenir basé sur l'ouverture et la solidarité, un avenir riche et généreux.

John-Calame Francine (G, NE): Lorsqu'une initiative n'est pas conforme avec le droit international impératif, qui interdit le refoulement d'une personne dans un Etat dans lequel elle risque la torture ou tout autre traitement cruel ou inhumain, elle doit être déclarée irrecevable et être annulée. Lorsqu'une initiative ne respecte pas le droit international tel que la Suisse le promeut tous azimuts en tant qu'objectif prioritaire de sa politique étrangère, le Parlement devrait oser proposer l'annulation de cette initiative.
A nos yeux, le contre-projet ne vaut guère mieux, car s'il a été effectivement rédigé pour être en conformité avec le droit international impératif, il réaffirme néanmoins l'automaticité du renvoi et confirme ainsi la peine additionnelle ou double peine que subiraient les étrangers ayant commis l'une des infractions énumérées dans le texte.
Lors des jugements, nous défendons une égalité de traitement entre les criminels suisses et les étrangers, d'une part, mais aussi entre les différentes catégories d'étrangers, d'autre part. Nous ne saurions accepter sans autre la double punition par expulsion au détriment d'une seule catégorie de la population, qui est de fait la plus vulnérable, du fait de son statut souvent précaire, et qui se retrouve ainsi dans les statistiques parmi les personnes ayant les revenus les plus bas.
Le contre-projet va encore plus loin dans la discrimination, puisqu'il fait une différence entre les étrangers en provenance de l'UE ou de l'AELE et ceux provenant des autres pays. Ainsi, l'expulsion automatique ne serait applicable qu'aux ressortissants des pays non membres de ces deux institutions.
Cette proposition est inacceptable. Comment justifier que, pour un même délit, un Turc est expulsé automatiquement, alors qu'un Français, un Polonais ou un Roumain ne le sera pas?
Les étrangers de la troisième génération hors UE, au bénéfice d'un permis C, qui auront commis un délit, seront expulsés de manière tout aussi systématique que ceux qui viennent exprès en Suisse pour commettre des infractions. Ce manque de proportionnalité dans la sanction est tout aussi inacceptable.
"Un mensonge bien asséné vaut mieux qu'une vérité mal dite" ont répété à plusieurs reprises certains représentants de l'UDC. Nous ne partageons pas ce point de vue et il ne suffit pas de rabâcher sans cesse les mêmes rengaines pour en faire des vérités.
AB 2010 N 687 / BO 2010 N 687
Ainsi, quoi qu'on en dise, la criminalité est considérée comme stable dans notre pays et cela est corroboré par la toute nouvelle statistique de l'OFS.
Il est aussi avéré que la criminalité est davantage un problème urbain. Le canton-ville de Genève, qui compte la population étrangère la plus importante de Suisse - 40 pour cent - et par conséquent un taux de criminalité étrangère aussi plus élevé, est pourtant celui qui a rejeté le plus massivement l'initiative contre les minarets, contrairement aux cantons agraires de Suisse centrale qui ne sont que très peu confrontés à l'immigration, mais qui expriment le plus de craintes à son égard.
Le cadre légal actuel permet l'expulsion des étrangers et celle-ci peut déjà être appliquée. L'année dernière plusieurs centaines de criminels étrangers ont été renvoyés dans leur pays d'origine, preuve qu'il n'y a pas lieu d'inscrire l'expulsion des criminels étrangers dans la Constitution: il suffit d'appliquer le droit actuel. Nous ne soutenons aucun de ces deux projets, car ils posent plus de problèmes qu'ils n'en résolvent.
Pour toutes ces raisons, nous vous invitons à déclarer l'initiative nulle et à ne pas entrer en matière sur le contre-projet.

Reimann Lukas (V, SG): Die Schweiz hat bekanntlich einen der höchsten Ausländeranteile der ganzen Welt. Wir gehen mit unserem Gastrecht relativ locker um. Umso wichtiger ist es, dass klare Regeln geschaffen werden für die Ausländer, die hier sind, und umso wichtiger ist es, dass der Missbrauch dieses Gastrechts eben auch bekämpft wird.
Die Situation in Sachen Ausländerkriminalität ist gravierend, und ein grosser Teil der Bevölkerung - das zeigt auch die hohe Unterschriftenzahl für die Initiative - fühlt sich dadurch beunruhigt. Über 50 Prozent der Gewalttaten in der Schweiz werden von Ausländern begangen. Bei schweren Gewaltdelikten liegt die Zahl teilweise über 80 Prozent, und auch die Anzahl der Inhaftierten liegt bei über 70 Prozent Ausländerinnen und Ausländer. Seit ich in diesem Rat bin, wird Session für Session versprochen, es werde etwas getan, um diese Situation zu verbessern. Heute muss ich feststellen: Getan hat sich nichts. Wir hatten im Frühling eine Sondersession zum Thema Zuwanderung und Migration. Wir haben stundenlang debattiert, und zahlreiche Vorstösse sind auch überwiesen worden, und gestern hat der Ständerat praktisch alle ohne Diskussion bachab geschickt. So kann man keine Politik machen.
Hier setzt die Ausschaffungs-Initiative an. Sie trifft die Richtigen, die Schwerkriminellen. Das wirkt. Die Ausschaffung krimineller Ausländer schafft Sicherheit. Sie hat auch eine abschreckende und präventive Wirkung, und sie ist so das beste Mittel für eine gelungene Integration der Ausländerinnen und Ausländer. Sie schafft nämlich klare Regeln, wie man sich hier verhalten muss, und macht deutlich, dass man sich an Gesetze halten muss, wenn man in der Schweiz leben will. Gerade im Gespräch mit ausländischen Jugendlichen stelle ich fest, dass da oft gelacht wird über die laschen Schweizer Gesetze, über den lockeren Strafvollzug, über die Zustände in den Gefängnissen. Die Ausschaffung würde wirken. Da wüsste man, dass man das Recht verliert, in diesem Land zu sein.
Es wurde jetzt oft gesagt, die Grundrechte seien bedroht. Jawohl, die Grundrechte sind bedroht. Tagtäglich werden Grundrechte bedroht - durch Kriminelle. Wenn jemand umgebracht wird, dann ist das elementare Recht auf Leben verletzt worden. Wenn jemand vergewaltigt wird, dann ist ein Grundrecht verletzt. Und wenn die Politik solche Verletzungen der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht verhindern kann, dann ist sie mitverantwortlich für diese Grundrechtsverletzungen.
Auch das Völkerrecht wurde angesprochen: Man müsse diese Initiative aufgrund des Völkerrechts für ungültig erklären. Das Völkerrecht ist definiert durch die EMRK, durch die Bundesverfassung und nicht durch die politische Gesinnung von Herrn Gross oder anderen Linksintellektuellen, die versuchen, ihre politische Haltung über das Völkerrecht durchzusetzen, wenn sie sie nicht durch das Schweizervolk durchsetzen können.
In der Debatte wurde auch gesagt, es gehe um Menschen. Ja, klar geht es um Menschen, aber auch alle Schweizerinnen und Schweizer und auch alle Ausländerinnen und Ausländer, die nicht kriminell sind - und das ist doch die ganz grosse, überwiegende Mehrheit - sind Menschen, und diese leiden massiv unter der Kriminalität. Schlussendlich geht es bei der Initiative um eine einfache Abwägungsfrage. Ich sage: Die Sicherheit der Mehrheit der Bevölkerung ist höher zu werten als der Schutz von Schwerstkriminellen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Initiative für gültig zu erklären und ihr zuzustimmen.

Hiltpold Hugues (RL, GE): Cette initiative a reçu un fort soutien du peuple, à en juger par les nombreux signataires - ils sont plus de 210 000 -, ce qu'il ne faut jamais perdre de vue tout au long de nos débats. Toutefois, il convient de rappeler, comme l'ont fait beaucoup de mes préopinants, que cette initiative pose beaucoup de problèmes.
Tout d'abord sur le plan de la validité, cette initiative n'est pas contraire aux règles impératives du droit international public et doit par conséquent être déclarée valide. Même s'il est vrai que l'on peut avoir des doutes sur sa validité, notamment quant au principe de non-refoulement, ces doutes ne justifient en aucune manière une invalidation: "in dubio pro populo".
Par contre, sur le fond, il faut la refuser car elle est contraire aux garanties de l'Etat de droit inscrites dans la Constitution. Je pense en l'occurrence à la protection de la vie privée et familiale, aux principes de proportionnalité des mesures prises par l'administration. Elle est aussi contraire aux dispositions du droit international public non impératif. Je pense là aux clauses de la Convention européenne des droits de l'homme ou encore aux clauses de la Convention relative aux droits de l'enfant.
On risque donc, en cas d'acceptation en votation populaire, de violer le droit international.
C'est pour cette raison qu'il faut lui opposer un contre-projet direct qui soit compatible avec les droits fondamentaux garantis par la Constitution, qui soit compatible avec le droit international et qui réponde surtout aux attentes de la population. Sans quoi, on s'expose à un soutien de cette initiative par la population, avec les conséquences que cela peut représenter.
Ainsi, contrairement à l'initiative, le contre-projet de la Commission des institutions politiques du Conseil des Etats comprend un catalogue d'infractions passibles d'un renvoi plus complet que ne le prévoit l'initiative. A relever que notre collègue Philipp Müller a proposé à la commission d'ajouter "les lésions corporelles graves" à cet inventaire, certes non exhaustif, mais utile pour illustrer les principes retenus pour une expulsion. A relever également, comme l'a fait Monsieur Fluri, que ce contre-projet contient un volet sur l'intégration, élément essentiel à nos yeux pour notre société, comme en témoignent les nombreuses interventions parlementaires de notre groupe sur cette question.
Compte tenu du fait que ce contre-projet respecte le droit international, qu'il est compatible avec les droits fondamentaux garantis par la Constitution, il ne générera aucun nouveau problème juridique, ce qu'il est important de préciser.
Je vous invite donc à recommander au peuple et aux cantons de rejeter cette initiative populaire, mais à soutenir le contre-projet, qui est loin d'être une pâle copie édulcorée de l'initiative, mais qui offre une solution raisonnable et qui répond surtout aux attentes de la population.

Schwander Pirmin (V, SZ): Bereits in der ständerätlichen Diskussion wurde der Frage des Verhältnisses des Völkerrechts zum Landesrecht sehr viel Raum eingeräumt, und auch hier ist das der Fall. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat denn auch im Ständerat zu Recht darauf hingewiesen, dass diese Frage nicht im vorliegenden Einzelfall, sondern generell diskutiert werden sollte und müsste. Aber trotzdem ist schon in der heutigen Debatte eine unglaubliche Vielfalt von
AB 2010 N 688 / BO 2010 N 688
Begriffen aufgetaucht. Wir sprechen von zwingendem Völkerrecht, von nichtzwingendem Völkerrecht, von wichtigem Völkerrecht, von der Europäischen Menschenrechtskonvention, von notstandsfesten Garantien, vom Uno-Pakt II, von der Kinderrechtskonvention, vom Freizügigkeitsabkommen haben wir heute auch schon gehört, von grundlegenden Schutznormen des humanitären Völkerrechts; man spricht teilweise auch von völkerrechtlichen Grundsätzen, von Grundrechtsansprüchen und von generellen völkerrechtlichen Verpflichtungen.
Diese Diskussion ist im heutigen Zusammenhang und in dieser Form meines Erachtens verfehlt, denn erstens einmal geht es laut Bundesverfassung lediglich um die Frage, ob die Ausschaffungs-Initiative gültig ist oder nicht, und diese Frage müssen wir, muss das Parlament beantworten. Zweitens gibt uns die Bundesverfassung in dieser Frage klare Richtlinien: In Artikel 5 Absatz 4 der Bundesverfassung werden Bund und Kantone aufgefordert, das Völkerrecht zu beachten, und gemäss Artikel 194 muss eine Teilrevision der Bundesverfassung die Einheit der Materie wahren und darf die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts nicht verletzen. Nicht mehr und nicht weniger haben wir heute zu beurteilen.
Die heute noch vorherrschende Lehre und die Gesetzesmaterialien zur neuen Bundesverfassung stützen die allfällige Meinung nicht, wonach Völkerrecht Landesrecht in genereller Art brechen soll. Abgesehen davon, dass nur wirklich zwingendes Völkerrecht eine Schranke für eine Verfassungsrevision bildet, ist das Völkerrecht keine Schranke für die demokratische Rechtsetzung. Mit anderen Worten: Solange eine Volksinitiative zwingendes Völkerrecht nicht verletzt, gibt es keinen Grund, sie für ungültig zu erklären, auch nicht für teilweise ungültig. Ich bin auch der Meinung, dass es der Bundesrat nicht vergessen hat, in der neuen Bundesverfassung von "mindestens zwingendem Völkerrecht" zu sprechen; genau das wollte man in der neuen Bundesverfassung nicht, man wollte in der neuen Bundesverfassung das Völkerrecht nicht automatisch fortschreiben.
Wenn einem eine Volksinitiative politisch nicht passt, kann man sie nicht einfach als völkerrechtswidrig bezeichnen, sondern dann ist das allenfalls ein Grund, die Initiative politisch zu bekämpfen. Wenn eine Volksinitiative zustande kommt, so ist das immer auch Ausdruck dafür, dass irgendwo etwas nicht stimmt. In diesem Zusammenhang sind und bleiben die entscheidenden Fragen: Wer bestimmt, was Recht ist? Wer entscheidet, was der demokratische Verfassunggeber darf und was nicht? Gibt es hierfür - und das ist zunächst einmal auch eine rhetorische Frage - ein besseres Organ als das Volk selbst?
Natürlich hat es bisher Volksentscheide gegeben, bei welchen ich persönlich anders gestimmt habe - Schengen und Personenfreizügigkeit. Doch es kommt auch bei Gerichtsurteilen, bei Entscheidungen und Feststellungen einer Ethikkommission vor, dass es zu Entscheiden andere Meinungen gibt. Das kommt auch bei Feststellungen der Rassismuskommission vor. In jedem Staat muss jemand das letzte Wort darüber haben, was letztlich gelten soll und was nicht. Ich persönlich vertraue der Urteilskraft der grossen Masse im Volk mehr als einer kleinen Gruppe von "Experten" - was ich jetzt nicht despektierlich meine. Auch wir Politiker oder Professoren, Richter sind nicht frei von Fehlern, und schon gar nicht sind wir und diese Personen unabhängig und wertneutral, wie das immer wieder in Debatten wie dieser hier suggeriert wird.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Initiative für gültig zu erklären und sie zu unterstützen.
Noch ein letzter Hinweis aufgrund der Voten, die heute gefallen sind: Die zivilisierte Welt weiss ganz genau, dass Brutalität, Völkermord, Folter oder systematische Vergewaltigungen in erster Linie von kleinen Gruppen, von Eliten, ausgegangen sind und nicht von der grossen Masse des Volkes.

Amstutz Adrian (V, BE): Unsere Initiative trägt ja den Titel "Sicherheit schaffen", und zu den Herren Gross und Leuenberger möchte ich zu den weissen und schwarzen Schafen Folgendes sagen: Weil in unserem Land auch viele Menschen mit dunkler Hautfarbe zu den weissen Schafen gehören und auf Sicherheit Anspruch haben, müssen die schwarzen Schafe ausgeschafft werden, die vielfach auch weisser Hautfarbe sind. Darum ist aus unserer Sicht auch der Gegenvorschlag untauglich und abzulehnen.
Insbesondere die Berufung aufs Völkerrecht und auf Grundrechte wird den Umsetzungsbehörden und den Gerichten - dazu haben wir ja eine Praxis - derart viel Spielraum gewähren, dass Ausschaffungen trotz Erfüllung der Tatbestände im Einzelfall regelmässig verhindert werden können, und das unter dem Stichwort "Menschenrecht" oder "Völkerrecht"! Ich frage Sie: Welche Menschenrechte oder welches Völkerrecht? Ist es das Recht derjenigen Menschen, die vergewaltigen, oder derjenigen, die vergewaltigt werden? Ist es das Recht derjenigen Menschen, die morden, oder derjenigen, die ermordet werden? Ist es das Recht derjenigen Menschen, die unsere Sozialwerke missbrauchen und unsere Sozialgelder erschleichen, oder derjenigen Menschen, die in diesem Land diese Gelder einzahlen und darauf sollen vertrauen können, dass diese auch entsprechend eingesetzt werden? Und zum Integrationsabschnitt, der da neu in die Bundesverfassung "hereingepostet" werden soll, halte ich klipp und klar fest: Die Integrationsarbeit ist die Hauptaufgabe derjenigen Menschen, die in diesem Land leben wollen. Es ist nicht vorab die Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Es ist die Hauptaufgabe der Menschen, die bei uns leben wollen. Das muss wieder einmal deutlich gesagt werden.
Es ist auch nicht so, Herr Fluri, dass unsere Initiative ein Sammelsurium von Straftatbeständen ist. Dasselbe könnte man nämlich auch dem Gegenvorschlag vorwerfen. Ich tue es extra nicht. Ich halte aber fest, dass wir das in unserer Initiative offenlassen. Wir schreiben nämlich, dass der Gesetzgeber weitere Tatbestände umschreiben und ergänzen kann und soll. Das ist, glaube ich, die entscheidende Frage. Es nimmt wohl niemand hier in Anspruch, heute schon alles zu kennen, was dann morgen notwendig sein wird.
Zu den Differenzen der beiden Vorschläge: Heute werden rund 350 bis 400 Ausschaffungen unter diesem Aspekt vorgenommen; Vergleichsjahr 2008, die Zahlen kommen vom BFM. Mit dem Gegenvorschlag würden es etwa 700 sein. Dabei ist die Zahl 700 zu relativieren, weil ja die Prüfmöglichkeiten ins Unendliche gehen und das Ganze wieder zum Nullsummenspiel verkommen würde. Mit unserer Initiative wären es weit über 1400. Man sieht die Differenz klipp und klar, und das muss auch so sein. Der Tarif muss klar verständlich sein für Leute, die in unser Land kommen, klipp und klar. Wer in diesem Land leben will, hat nicht zu morden, nicht zu vergewaltigen und auch nicht mit Drogen zu handeln, auch nicht mit kleinen Mengen.
Darum bitte ich Sie, unsere Initiative zu unterstützen.

Fluri Kurt (RL, SO): Herr Kollege Amstutz, Sie haben vorhin das nichtzwingende Völkerrecht relativiert. Ich bitte Sie um eine klare Antwort: Wollen Sie im Anschluss an eine allfällige Annahme Ihrer Initiative unter anderem die EMRK kündigen?

Amstutz Adrian (V, BE): Es ist so: Die Menschenrechte gelten für alle, aber sie sind nicht eine Legitimation des Verbrechertums. Ich sage Ihnen Folgendes, Herr Fluri: Selbst die Flüchtlingskonvention hält in Artikel 33 Absatz 2 klar fest, dass Vergünstigungen verwirkt werden, wenn Flüchtlinge die Sicherheit des Gastgeberlandes gefährden. Ich bitte Sie, das auch zur Kenntnis zu nehmen.

van Singer Christian (G, VD): Cela vous surprendra peut-être, mais j'ai de la compréhension envers les initiants, ou du moins je pourrais en avoir sur le contenu de l'initiative. C'est vrai, il est inacceptable, inadmissible, que des étrangers viennent en Suisse pour trafiquer et commettre des crimes. C'est pourquoi, si l'initiative est soumise au peuple telle quelle, elle va avoir un succès considérable. A première vue,
AB 2010 N 689 / BO 2010 N 689
tout le monde peut se dire: "Oui, les criminels étrangers doivent être expulsés."
Mais en fait, si l'on avait vraiment voulu qu'ils soient expulsés, il aurait fallu et il faut conclure des accords de réadmission avec des pays étrangers. Car aujourd'hui déjà, des criminels étrangers peuvent être expulsés, et souvent, s'ils ne le sont pas, c'est parce qu'il n'y a pas d'accord de réadmission avec les pays concernés. Et lorsque Monsieur Blocher était aux affaires, il n'a pas réussi à conclure ces accords de réadmission nécessaires. Ce n'est pas si simple.
Mais dans le cas de l'initiative, je voterai non, parce qu'en fait, derrière une apparence acceptable, elle contient quelque chose de tout à fait inacceptable: c'est l'automaticité de l'expulsion, l'automaticité d'une double peine. Et à ce sujet, le contre-projet aussi n'est pas assez clair. Il ne se distancie pas assez clairement de l'initiative car, à l'article 121, il énumère toute une série de cas dans lesquels les étrangers sont expulsés.
C'est pourquoi vous serez appelés à voter tout à l'heure, à l'article 121b du projet 3, sur un amendement que j'ai déposé. Au lieu d'écrire à l'alinéa 2: "Les étrangers sont privés de leur droit de séjour et expulsés", je propose de mettre: "Les étrangers peuvent être privés de leur droit de séjour et expulsés."
Pourquoi cet amendement? Il est important, parce qu'il n'y aurait dès lors pas d'automatisme dans l'expulsion. Une faculté d'appréciation serait laissée selon la gravité des cas et en fonction de la qualité de l'intégration. Et cela me paraît être un point de vue essentiel. S'il est normal que les étrangers criminels qui ont commis des fautes graves soient expulsés, il faut aussi tenir compte de leur intégration et il faut justement pouvoir juger de la gravité du crime ou du délit qu'ils ont commis.
Je vous demande d'accepter cette proposition de modification du contre-projet, de façon à ce qu'il soit clairement établi qu'il n'y a pas d'automatisme et que s'il y a expulsion, ce soit seulement dans les cas graves, en cas de récidive et de non-intégration.

Glauser-Zufferey Alice (V, VD): L'économie suisse était et est toujours tributaire de la main-d'oeuvre étrangère. Sans cette dernière, bon nombre d'entreprises n'auraient certainement pas atteint leur niveau de développement actuel. Mais aujourd'hui la difficulté vient de ce que l'immigration a changé de nature: les immigrés viennent de pays lointains, dont la culture est éloignée de la nôtre, et ne viennent plus pour satisfaire aux besoins de notre économie.
Il y a une différence significative entre immigrant et requérant. Si un immigrant décide d'adopter une nouvelle patrie, ce sera théoriquement pour bénéficier des avantages qu'elle offre en échange de son travail et de ses efforts d'intégration. Un requérant arrive chez nous et il souhaite se mettre à l'abri des menaces de son pays d'origine et pouvoir vivre dans un premier temps de l'aide et de la richesse de notre pays. Il est bien connu que certains croient que, chez nous, on ramasse l'argent à la pelle. Bien sûr, ce requérant devrait rapidement constater la réalité et se soumettre à nos conditions de vie et à nos lois contraignantes, ou alors pouvoir rentrer chez lui lorsque c'est possible.
Si nous avons une responsabilité d'intégration et d'accompagnement, de nombreux requérants n'ont pas compris notre façon de vivre et d'agir, qui diffère fortement de leurs usages. Il est pourtant impératif que les requérants ne se laissent pas tenter ou convaincre par des agissements illicites. Ce n'est, hélas, souvent pas le cas.
La gauche a beau le nier, les faits sont là et ils sont tenaces. Un grand nombre d'étrangers criminels sont incarcérés dans nos prisons. En 2008, plus de la moitié des personnes condamnées étaient des étrangers: 51,2 pour cent selon la statistique policière de la criminalité en Suisse. Les pourcentages montent jusqu'à 60 pour cent concernant les auteurs de délits violents. Et enfin, concernant les délits de trafic de drogue, le pourcentage se monte à 70 pour cent. Je ne suis pas certaine que l'année 2009 sera meilleure en ce qui concerne ces statistiques qui paraissent ce mois de juin. C'est la preuve flagrante qu'une partie significative de cette population ne désire ni comprendre ni intégrer les us et coutumes de notre pays. Elle n'est même pas sensible aux risques d'incarcération. On peut lire sur certains sites Internet des éloges sur les prisons helvétiques qu'ils considèrent comme des hôtels confortables où l'on peut choisir son menu et économiser de l'argent. On peut imaginer l'effet d'appel que cela a sur des populations manquant du nécessaire.
Il faut pouvoir renvoyer de notre pays les délinquants étrangers ayant commis des crimes graves en Suisse, puisque c'est peut-être la seule initiative qui les sensibiliserait. On pourrait rétorquer bien sûr que cela est déjà possible. Mais alors, pourquoi ne le fait-on pas systématiquement? Les applications cantonales des lois fédérales sont très diverses. Certains appliquent leurs compétences, d'autres y renoncent. De plus, la procédure de renvoi est longue car les possibilités de recours sont nombreuses et allongent les délais.
Les opposants à l'initiative nous renvoient à la Convention européenne des droits de l'homme selon laquelle on ne peut renvoyer ni des mineurs ni des réfugiés. En réalité, l'article 8 alinéa 2 de cette convention donne explicitement le droit à l'Etat d'intervenir dans la vie familiale si la mesure prévue se fonde sur une base légale et si elle sert à sauvegarder la sécurité et l'ordre public ou à empêcher des actes criminels. C'est exactement l'objectif de l'initiative "pour le renvoi des étrangers criminels".
Quant à l'expulsion des réfugiés, ceux-ci ne représentent que 1,5 pour cent de la population étrangère, frange qui n'est de fait que très peu concernée. On ne peut renvoyer quelqu'un qui risque la torture ou tout autre traitement, comme une peine cruelle ou inhumaine. Toutefois, ce principe n'est pas absolu, comme en témoigne l'article 33 de l'accord sur le statut juridique des réfugiés. Si un réfugié constitue un danger pour l'Etat d'accueil, cet Etat ne peut pas être forcé à prolonger son autorisation de séjour. En cas de délit grave, la peine peut être purgée en Suisse ou dans le pays d'origine, comme le permettent les accords conclus avec les pays d'origine des délinquants concernés. Pourtant, on peut déplorer les nombreux obstacles à la mise en oeuvre de ces accords: en effet, soit on ne peut pas définir le pays de provenance des délinquants, car les passeports manquent, volontairement ou pas, soit les négociations avec les Etats concernés ne sont pas finalisées ou sont en butte à des difficultés ou des atermoiements.
En définitive, pour forcer les cantons à mettre en oeuvre les décisions fédérales en matière de renvoi, nous voulons une formule contraignante et découlant directement de la Constitution fédérale. Pour une meilleure considération des nombreux étrangers résidant dans notre pays, prêts à s'intégrer, qui travaillent et sont honnêtes, il est bon d'accepter cette initiative.

Leuenberger Ueli (G, GE): Je salue ma collègue vaudoise dans son beau costume traditionnel.
Madame Glauser, si le petit-fils d'un ouvrier de l'ex-Yougoslavie arrivé en 1964 dans votre village ou dans le village d'à côté fait une bêtise et reçoit une condamnation pas très lourde, comme elle est prévue dans votre catalogue, il doit être expulsé. Est-ce que, à ce moment-là, vous renoncez à demander aux autorités du canton de Vaud ou à Madame la conseillère fédérale Widmer-Schlumpf que l'on ne l'expulse pas?

Glauser-Zufferey Alice (V, VD): En principe la troisième génération pourra bénéficier, selon moi, de circonstances atténuantes.

Moser Tiana Angelina (CEg, ZH): Wir Grünliberalen unterstützen den direkten Gegenvorschlag zur Ausschaffungs-Initiative und lehnen die Volksinitiative ab. Trotz berechtigten Zweifeln unterstützen wir auch den Entscheid, die Initiative für gültig zu erklären. Das ist konsistent mit der bisher üblichen Handhabung. Wir sind jedoch der Ansicht, dass die bisherigen Regeln zur Gültig- respektive Ungültigerklärung von Volksinitiativen überdacht werden müssen. Die aktuellen
AB 2010 N 690 / BO 2010 N 690
Entwicklungen zeigen, dass übergeordnetes Recht zunehmend gestreift oder gar verletzt wird. Das führt zu Konflikten zwischen unserer Verfassung und unseren internationalen Verpflichtungen. Solche Konflikte gilt es zu vermeiden. Regeln sollen aber nicht sozusagen während des laufenden Spiels geändert werden, schon gar nicht aus Angst vor dem Volk im Nachgang zur Abstimmung über die Minarett-Initiative. Wir lehnen deshalb den Minderheitsantrag zur Ungültigerklärung ab.
Wir sind uns bewusst, dass unsere Wirtschaft auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen ist. Wir heissen sie deshalb auch willkommen, und wir sehen eine gut durchmischte ausländische Bevölkerung auch primär als Bereicherung und sicherlich nicht als Bedrohung. Genauso selbstverständlich ist für uns aber auch, dass es eine Anpassung, eine Respektierung unserer Werte und unserer Rechte vonseiten der zugewanderten Bevölkerung zwingend braucht. Es braucht eine Integration, aber keine Assimilation, denn die Vielfalt ist wünschenswert. In diesem Sinne begrüssen wir auch den Integrationsartikel, wie er von der Kommission erarbeitet wurde. Eine aktivere Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern trägt dazu bei, eine funktionierende Zivilgesellschaft langfristig zu erhalten. Ein gutes Zusammenleben setzt Leistungen der Migrantinnen und Migranten voraus, aber auch Offenheit der Gesellschaft und staatliches Engagement auf allen Ebenen.
Ein funktionierendes Zusammenleben fordert also die Respektierung von Grundwerten und Regeln. Werden sie nicht respektiert, muss das für die Regelbrecher Konsequenzen haben. Auch wir Grünliberalen teilen deshalb die Meinung, dass, wer unsere Wertvorstellungen und Regeln grob missachtet, das Aufenthaltsrecht verlieren soll. Wer ein Vergehen wie einen Mord oder eine Vergewaltigung begeht oder auch schwer gegen das Betäubungsmittelgesetz verstösst, soll zu Recht ausgewiesen werden. Ebensolche Konsequenzen muss es haben, wenn jemand buchstäblich das Gastrecht missbraucht und ungerechtfertigterweise Sozialhilfe bezieht und somit seinen Gaststaat auszunehmen versucht. Ein solches Verhalten ist unhaltbar. So ein Missbrauch findet in der Gesellschaft kein Verständnis und schadet insbesondere jenen Ausländerinnen und Ausländern, welche sich bestens integrieren und einen Gewinn für unsere Gesellschaft darstellen. Im Bereich des Sozialhilfemissbrauchs hätten wir Grünliberalen uns deshalb auch durchaus noch eine schärfere Regelung als die 18 Monate im direkten Gegenvorschlag gewünscht.
Entscheidend ist für uns Grünliberale auch der Bezug auf unsere internationalen Verpflichtungen und unsere Verfassung. Es dürfen nicht Grundprinzipien des Völkerrechts oder der Bundesverfassung verletzt werden. Alles andere ist nur schon aus humanitären Gründen nicht tragbar.
Auch für uns Grünliberale hat die Kommission einen guten direkten Gegenvorschlag ausgearbeitet, und wir stimmen ihm deshalb zu und lehnen die Volksinitiative ab.

Rickli Natalie Simone (V, ZH): Veton Kastrati, Teki Elshani, Mitat Cattuzzo - drei Ausländer, drei Verbrecher. Diese drei Herren sind am Ostersonntag aus dem Gefängnis Willisau ausgebrochen. Ihre Fluchtpläne haben die drei Serben offenbar vor den Augen der Wärter auf Albanisch besprochen. Nach dem Nachtessen knebelten sie den Gefängnismitarbeiter, brachen ihm drei Rippen und schlossen ihn in eine Zelle ein. Danach türmten sie aus der Anstalt. Zunächst tönte es relativ harmlos seitens der Behörden: Die Ausbrecher seien relativ ungefährlich. Gefängnisdirektor Zihlmann meinte, in seinem Gefängnis würden sich keine Schwerverbrecher aufhalten. Zwei der Täter seien Serben, Veton Kastrati sei Schweizer, hiess es.
Nun, da haben sich die Behörden gleich doppelt geirrt. Erstens hat Kastrati auch einen serbischen Pass, und zweitens ist er den Behörden nicht unbekannt. Schon im Alter von 17 Jahren wird er wegen eines Raubüberfalls nach Jugendstrafrecht zu acht Monaten Jugendhaft verurteilt. Im selben Jahr wird Kastrati gleich wieder straffällig. Zusammen mit seinem Bruder greift er an einem Winzerfest drei Burschen an und verletzt sie schwer mit einem Messer und einem Werkzeug. Veton Kastrati wird wegen versuchter Tötung zu drei Jahren Haft verurteilt, sein Bruder erhält sieben Jahre. Bereits im Juni 2008 bricht Veton Kastrati einmal aus. Diesen Ausbruch nutzt er für einen weiteren Raubüberfall. Dafür kassiert er noch einmal 14 Monate.
Veton Kastrati ist kein Einzelfall. Die polizeiliche Kriminalstatistik 2009 zeigt es deutlich: Noch nie gab es so viele Gewaltverbrechen wie heute. Die Zahlen sind eindrücklich und beängstigend. In den vergangenen neun Jahren stiegen die Körperverletzungen von rund 5500 Fällen auf über 10 000 Fälle. Auch die vorsätzlichen Tötungen, Vergewaltigungen, Raubüberfälle, Nötigungen, Unzuchtsdelikte oder Freiheitsberaubungen und Entführungen haben massiv zugenommen.
Doch nicht nur die Zahl der Delikte steigt ständig an, sondern auch der Ausländeranteil. Fast die Hälfte der Gesetzesverstösse betrifft Ausländer, und dies bei einem offiziellen Ausländeranteil von 22 Prozent in unserem Land. Bei schweren Delikten gegen Leib und Leben beträgt die Ausländerquote oft über 50 Prozent. Bei Vergewaltigungen - hören Sie gut zu - liegt der Ausländeranteil bei 62 Prozent. Von den Insassen unserer Gefängnisse hatten 2009 über 70 Prozent eine ausländische Staatsbürgerschaft.
Seit vielen Jahren kämpft die SVP für mehr Sicherheit. Im vergangenen Juni setzte die SVP-Fraktion im Nationalrat eine Sondersession zur Verschärfung des Strafrechts durch. Zahlreiche Vorstösse wurden überwiesen. Doch Ständerat und auch Bundesrat verweigern sich einmal mehr. Dabei vergeht kein Tag ohne Schlägereien, Messerstechereien, Vergewaltigungen, Tötungen. Die Jugendgewalt wird immer brutaler, und die Täter werden jünger. Der Ausländeranteil unter jugendlichen Gewalttätern ist aber kaum messbar, da viele von ihnen eingebürgert sind und so in den Statistiken als Schweizer erscheinen. Experten schätzen dabei den Anteil von Schweizern mit sogenanntem Migrationshintergrund auf 75 Prozent. Dies ist eine direkte Folge unserer fehlgeleiteten Einbürgerungspolitik und der unkontrollierten Zuwanderung. Wir haben immer mehr Gewalt in der Schweiz.
Fazit: Es braucht die Ausschaffungs-Initiative. Wer will, dass wir Ordnung herstellen und kriminelle Ausländer ausschaffen können, muss die Ausschaffungs-Initiative der SVP unterstützen. Wer vergewaltigt, tötet oder unsere Sozialwerke missbraucht, muss unser Land verlassen.

Ingold Maja (CEg, ZH): Ja, Frau Rickli: "Es braucht die Ausschaffungs-Initiative", es braucht ihre verschiedenen Massstäbe - auch Ihre Ausführungen kollidieren mit der EMRK. Wollen Sie die EMRK kündigen oder nicht, ja oder nein?

Rickli Natalie Simone (V, ZH): Meine Aussagen kollidieren nicht mit der EMRK.

Freysinger Oskar (V, VS): Frau Rickli, Sie haben da diesen Fall von drei Kriminellen erwähnt, und Sie haben gesagt, es handle sich um Serben, die Albanisch gesprochen hätten. Könnten Sie das bitte berichtigen?

Rickli Natalie Simone (V, ZH): Nein, sie haben offenbar tatsächlich Albanisch gesprochen, aber das lässt sich halt nicht nachweisen; sie haben aber einen serbischen Pass. Unzählige Serben haben mir geschrieben, das seien keine Serben, sondern Kosovo-Albaner - aber ich glaube, das müssen wir so stehenlassen. Fakt ist: Es waren Ausländer.

van Singer Christian (G, VD): Chère collègue, vous avez cité des cas où une expulsion serait justifiée. Mais si le fils du garagiste de votre village commettait tout à coup une infraction grave au code de la route, seriez-vous aussi d'accord de l'expulser?

Rickli Natalie Simone (V, ZH): Unsere Regeln gelten für alle. Sie gelten für den Garagisten in meinem Dorf und für alle anderen auch.
AB 2010 N 691 / BO 2010 N 691

Bänziger Marlies (G, ZH): Diese Initiative liegt auf einer Linie mit der Verwahrungs-Initiative und der Minarett-Initiative. Die drei Initiativen sind ähnlich aufgebaut und verfolgen dasselbe Ziel. Sie ritzen systematisch internationale Normen, die EMRK im Fall der Verwahrungs-Initiative, das Völkerrecht im Fall der Minarett-Initiative und jetzt beim vorliegenden Entwurf.
Internationale Abmachungen, Verträge, Organisationen bilden die Grundlage für globales Zusammenleben. Eine Klammerbemerkung: Da es im Finanzbereich solche Regelungen nicht gibt, hat sich dieser Bereich entfesselt und überwälzt Kosten in Milliardenhöhe auf die Allgemeinheit, auf die einzelnen Länder und Gesellschaften. Internationale Abmachungen, internationale Organisationen, internationales Recht sind die Grundlage für das Zusammenleben der Staaten in unserer globalisierten Welt. Das Einhalten dieser internationalen Regeln schafft eine gewisse Verbindlichkeit zwischen den Staaten. Das Einhalten dieser Regeln bedeutet Verlässlichkeit. Einem verlässlichen Partner traut man in der internationalen Zusammenarbeit eben eher als einem unzuverlässigen. Einem verlässlichen Partner gibt man eine wichtigere Rolle im Rahmen der internationalen Organisationen und der internationalen Zusammenarbeit. Die Verlässlichkeit, sich an die internationalen Normen zu halten, müsste für die Schweiz, für das Schweizer Parlament, ein hohes Gut sein.
Die Verwahrungs-Initiative, die Minarett-Initiative und nun die Ausschaffungs-Initiative ritzen systematisch unsere Verfassung, ritzen systematisch die internationalen Regeln. Das schwächt den Ruf der Schweiz im internationalen Zusammenhang. Das schafft auch Verunsicherung und schiebt uns quasi ins Offside. Manchmal frage ich mich, ob der langfristige Sinn und Zweck all dieser Initiativen nicht die Herbeiführung einer allgemeinen Verunsicherung sei, um dann quasi das Volk mittels Ausgrenzungsmechanismen manipulierbarer zu machen. Ob das der grosse Plan ist, von dem wir ab und zu hören? Diese Frage sei einfach mal so in den Raum gestellt.
Nun aber weg von den grundsätzlichen Überlegungen und hin zur Ausschaffungs-Initiative im Detail: Ich halte diese Initiative für ungültig, ich werde für die Ungültigerklärung stimmen. Sie ist für ungültig zu erklären, weil sie gegen unsere Verfassung verstösst. In Artikel 8 unserer Verfassung steht nämlich: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Das heisst, niemand darf für ein Vergehen zweimal bestraft werden, wenn die allermeisten für ein Vergehen nur einmal bestraft werden. Die Diskussion hat es aufgezeigt: Die Initiative verstösst auch gegen das zwingende Völkerrecht. In der Konsequenz ist sie für ungültig zu erklären - nur werden wir Grünen für diesen logischen und konsequenten Antrag hier leider keine Mehrheit finden.
Wenn eine Initiative nicht gültig ist, weil sie die Verfassung nicht respektiert und Völkerrecht verletzt, ist es ein Hohn, ihr einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Das ist, als ob man diesen Menschenausgrenzungsversuch, diese Hetzkampagne gegen ausländische Mitmenschen noch belohnen wollte. Das finde ich unsinnig. Der seit ein paar Jahren laufende Versuch, mittels höchst fragwürdiger Initiativen unser nationales Grundgesetz zu unterminieren, schlechtzumachen, infrage zu stellen und quasi das Volks-Faustrecht einzuführen, halte ich für ausgesprochen beschämend und in sich gefährlich.
Die Initiative "für die Ausschaffung krimineller Ausländer" ist ungültig. Zu einer ungültigen Initiative braucht es grundsätzlich keinen Gegenvorschlag. Das ist das einzig richtige Zeichen, mit dem dafür gesorgt werden kann, dass künftige Initiativen im Einklang mit Verfassung und internationalem Recht formuliert werden.

Marra Ada (S, VD): "X.X.": c'est le nom du Nigérian tué par les autorités suisses cette année lors d'une expulsion, mais on ne connaît pas le nom des étrangers que la Suisse tue, parce que l'on ne donne que le nom des criminels étrangers.
L'UDC, dans sa logique du "qui n'est pas avec nous est contre nous", veut faire croire aux gens que si l'on ne soutient pas son initiative ou un contre-projet, alors on est un ami des criminels étrangers - comme le disait Monsieur Amstutz -, que l'on défend les bourreaux et non les victimes, que les criminels étrangers, plus que les suisses d'ailleurs, restent impunis, que ces affreuses autorités qui nous gouvernent ne font rien. En moyenne 500 expulsions par an sont effectuées et non pas 350, Monsieur Wobmann.
Lorsque vous parlez avec les responsables cantonaux du dossier du renvoi des étrangers criminels, ils le disent toutes et tous: la difficulté n'est pas dans l'insuffisance de la loi actuelle ou dans ses manquements, mais dans l'absence d'accords de réadmission. Au Conseil fédéral, vous avez eu l'occasion d'en faire avec votre représentant "canal historique". Mais il n'a rien fait, Mesdames et Messieurs les membres de l'UDC. Vous ne faites aucune différence entre un père de famille qui est ici depuis trente ans avec deux enfants à l'apprentissage et qui fraude par exemple les assurances sociales, un étranger dont la seule raison de sa venue en Suisse est de frauder ou de faire du trafic de drogue ou encore des personnes de la deuxième ou troisième génération.
Je m'adresse maintenant aux représentants des partis du centre droit: si vous n'invalidez pas cette initiative, vous allez toutes et tous nous mettre dans une situation inextricable. Choisir de laisser aller l'initiative seule ou avec un contre-projet est de toute façon un choix perdant. Vous savez très bien que dans les deux cas il n'est, d'une part, pas exclu que l'initiative passe et que, d'autre part, c'est de toute manière une victoire non pas pour le bien-être des gens, mais une victoire politique pour l'UDC, parti d'ailleurs que je n'ai jamais vu se soucier du bien-être des gens: rien contre la pauvreté, rien pour les familles, rien pour le logement, rien pour la santé. S'il faut invalider l'initiative, c'est qu'il faut dire maintenant stop, car le curseur de l'acceptable politiquement, juridiquement et socialement est en train de se déplacer dangereusement en Suisse.
Mesdames et Messieurs de la droite, si l'UDC proposait l'introduction de la peine de mort, ce qu'ils font d'ailleurs indirectement en partie avec cette initiative, est-ce que vous diriez stop? Est-ce qu'il n'est pas temps de réagir face au terrorisme démocratique dont ils font preuve?
Pour sortir de la situation inextricable dans laquelle nous sommes, il nous faut invalider l'initiative sur le renvoi. C'est cela qui se joue ce matin.
C'est pourquoi je vous invite toutes et tous à prendre votre courage à deux mains, pour la crédibilité de notre démocratie, et invalider cette initiative.

Miesch Christian (V, BL): Ich lege zuerst meine Interessenbindung offen: Ich bin der friedliebendste Nationalrat der ganzen Alpennordseite und habe grosse Auslanderfahrung. Ich durfte in jungen Jahren in Brasilien, Venezuela und Iran arbeiten; in neuester Zeit bzw. aktuell habe ich als Mitglied der OSZE-Delegation Einblick in die Verhältnisse in verschiedenen Ländern auf dem Balkan oder in den abgespaltenen ehemaligen Sowjetrepubliken.
Mit meinem inneren Frieden ist es aber vorbei, wenn ich sehe, was aktuell in unserem Lande bezüglich Ausländerkriminalität läuft. Zur aktuellen Statistik: Das Bundesamt für Migration hat mit Blick auf die Ausschaffungs-Initiative eine Erhebung zu den Delikten gemacht, die da erwähnt werden. Insgesamt wurden im Jahr 2008 in der Schweiz 7175 Personen wegen eines der ausdrücklich genannten Delikte verurteilt. Dabei handelt es sich um 2900 Schweizer und um - Sie hören richtig - 4200 ausländische Personen. Von diesen 4200 wurden 3000 wegen Drogenhandel verurteilt - Sie hören richtig -, 128 wegen eines schweren Sexualdelikts, 2 wegen Menschenhandel, 295 wegen Raub, 925 wegen Einbruch und 38 wegen vorsätzlicher Tötung.
Was passiert effektiv in unserem Land? Frau Bundesrätin, Sie veröffentlichen unter dem Applaus der Medien Absichtserklärungen und bestätigen den Handlungsbedarf. Aber weiter passiert nicht viel.
Ich habe es schon erwähnt: Ich hatte als OSZE-Delegierter in verschiedenen Ländern Einblick in die Gefängnisse. Für alle diese Personen ist die Verbüssung einer Strafe in
AB 2010 N 692 / BO 2010 N 692
unseren Gefängnissen vergleichbar mit dem Aufenthalt in einem Viersternehotel. Diese Leute nehmen es locker in Kauf, in der Schweiz verurteilt zu werden.
Jetzt muss das Volk zum Rechten schauen. Wer sich in unserem Land nicht an die Regeln hält, wer unser System missbraucht, hat in unserem Land nichts zu suchen. Ende der Durchsage!

Stöckli Hans (S, BE): Ich ersuche Sie, diese Ausschaffungs-Initiative für ungültig zu erklären.
Bei der Anti-Minarett-Initiative war es aus meiner Sicht richtig, dass man sie nicht für ungültig erklärt hat. Zwar wurden damals wichtige Bestimmungen des Völkerrechts verletzt, aber keine Normen des zwingenden Völkerrechts. Hier, bei der Ausschaffungs-Initiative, ist es anders. Sie verletzt ganz klar das Non-Refoulement-Prinzip. Dieses Prinzip wird nicht eingehalten. Auch ein Hinweis auf einen Internetauszug kann diese Tatsache nicht verändern. Wir haben mit der Ausschaffungs-Initiative einen Automatismus, der auf die bestehenden völkerrechtlich zwingenden Verpflichtungen keine Rücksicht nimmt.
Wie verschiedene Vorredner bin auch ich klar der Meinung, dass diese Initiative nun wirklich zum Anlass genommen werden muss, um zu einem neuen Verfassungstext betreffend die Ungültigkeitsgründe zu kommen. Wenn Volksinitiativen grundlegende Bestimmungen des Völkerrechts verletzen, insbesondere wenn sie den Grundgehalt der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzen, müssen sie vom Parlament für ungültig erklärt werden. Dies kann nicht durch Interpretation unseres Rates erfolgen, sondern bedingt eine klare Anpassung der entsprechenden Verfassungsbestimmungen.
Sollte die Initiative nicht für ungültig erklärt werden, muss sie abgelehnt werden. Sie verletzt den verfassungsmässig garantierten Schutz des privaten Familienlebens und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Ich war zehn Jahre lang Richter, und ich habe noch nie gehört, dass es einen Automatismus gibt, dass die Einzelfallgerechtigkeit nicht geprüft wird, dass Sanktionen ergriffen werden, ohne dass man die Gerechtigkeit im Einzelfall behandelt. Dazu kommt, dass diese Massnahme wichtige Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Personenfreizügigkeitsabkommens tatsächlich verletzt, und das kann sich die Schweiz nicht leisten. Solche willkürlichen Verfassungstexte dürfen nicht vom Volk genehmigt werden; das wäre für unser Land beschämend.
Es ist richtig: Die Zahl der Unterschriften, die Anzahl der Delikte, welche durch Ausländerinnen und Ausländer in unserem Land begangen werden, die Situation der Unsicherheit, die auch in den Resultaten der Abstimmungen, die bereits durchgeführt worden sind, zutage getreten ist, verlangen nach einer Lösung. Deshalb bin ich mit der Mehrheit der SP-Fraktion bereit, den direkten Gegenvorschlag zu unterstützen. Er ist zwar eine Kröte, weil darin gewisse Verantwortlichkeiten nicht klar geregelt werden. Aber er bringt eine Vereinheitlichung der Praxis in der Schweiz, sodass künftig delinquierende Ausländerinnen und Ausländer von Genf bis nach Zürich und St. Gallen nach denselben Normen und Prinzipien behandelt werden.
Der direkte Gegenvorschlag bereitet keine Probleme in Bezug auf das übergeordnete Recht, er anerkennt die Grundsätze des Völkerrechts, und die entsprechenden Bestimmungen sind dergestalt ausgelegt, dass sie uns bei der Anwendung keine Schwierigkeiten bereiten. Dazu kommt, dass dieser Gegenvorschlag noch die wichtigen Bestimmungen für die Integration beinhaltet. Das sind nicht leere Worte, sondern der Bund, die Kantone und die Kommunen werden in die Pflicht genommen werden, diese Integrationsbestimmungen dann wirklich auch anzuwenden und durchzusetzen und die dafür benötigten Mittel zu sprechen. Dementsprechend ist es nicht erstaunlich, dass die Schweizerische Flüchtlingshilfe diesen Gegenvorschlag auch unterstützt.
Wir haben ein Problem. Diese Initiative löst dieses Problem nicht, sondern verschärft es nur. Dementsprechend ist es notwendig, auch wenn im Zeitalter der Globalisierung das Rad der Zeit nicht zurückgedreht werden kann, dass wir uns mit der Multikulturalität auseinandersetzen, aber das in einem rechtsstaatlich garantierten Rahmen.

Moret Isabelle (RL, VD): La politique de migration de la Suisse doit encore être améliorée sur deux points. Premièrement, les étrangers qui ont le droit d'être en Suisse doivent mieux s'intégrer; deuxièmement, les étrangers qui n'ont pas ou n'ont plus le droit d'être en Suisse doivent être renvoyés rapidement dans leur pays d'origine, mais dans le respect du droit international. Le contre-projet direct qui vous est soumis permet justement de remplir ces deux lacunes de notre politique de migration.
Intégration et renvoi des étrangers ont-ils vraiment quelque chose à voir ensemble ? Assurément! Car si la Suisse doit être conséquente, si elle doit renvoyer les personnes qui ne respectent pas ses valeurs fondamentales, elle ne doit le faire qu'en dernier recours, après avoir investi des ressources et de l'énergie pour intégrer les étrangers vivant en Suisse. C'est tout l'intérêt de ce contre-projet direct équilibré.
Le premier volet de ce contre-projet direct, c'est l'intégration. L'article 121a du contre-projet direct reprend en partie les termes de l'article 4 de la loi sur les étrangers, qui a déjà été accepté par les citoyens en votation populaire lors du référendum sur la loi sur les étrangers. Mais un seul petit article sur l'intégration dans la loi sur les étrangers ne suffit pas, car cette dernière est essentiellement une loi sur la migration. Or, il faut une véritable loi sur l'intégration. L'article 121a du contre-projet sera désormais la base constitutionnelle de cette future loi sur l'intégration que les libéraux-radicaux appellent de leurs voeux depuis des années. Cette intégration ne doit pas rester un simple voeu pieux: elle doit être soutenue et encouragée. La Confédération pose les principes fondamentaux d'une intégration réussie et travaille ensuite, main dans la main, avec les cantons et les communes. C'est sur le terrain, dans les villes, dans les villages, dans les clubs sportifs que l'intégration est porteuse d'un grand potentiel. Car l'intégration, c'est avant tout la réalisation de l'égalité des chances pour tous. Concrètement, cela signifie un but ambitieux qui doit guider notre action: la capacité pour tous de participer à la vie économique, sociale et culturelle de notre pays.
Mais l'intégration, ce ne sont pas seulement des droits. La participation à la vie commune implique également de nouvelles responsabilités. En devenant un membre à part entière de la communauté, l'étranger accepte d'en soutenir les buts fondamentaux. L'étranger devient porteur d'un cahier des charges du citoyen.
Ne soyons pas dupes d'un discours qui veut séparer intégration et criminalité! Une intégration réussie, synonyme d'une véritable égalité des chances et de responsabilité citoyenne, est notre meilleure arme contre les criminels.
Toutefois, lorsque l'intégration échoue gravement, lorsqu'un étranger commet un crime grave dans notre pays, alors il doit perdre le droit à notre hospitalité. Il doit quitter la Suisse, un pays dont il n'a pas su comprendre et intégrer les principes de société.
Le droit actuel permet déjà ce renvoi, mais la pratique des cantons n'est pas uniforme. Ce n'est que par une modification de la législation fédérale que nous pourrons obliger les cantons à avoir une pratique stricte et uniforme.
L'initiative "pour le renvoi des étrangers criminels" ne constitue cependant pas un moyen adéquat: elle est contraire au droit international contraignant et présente de sérieuses lacunes dans son catalogue de critères. Il y a plus d'un an déjà, les libéraux-radicaux ont déposé l'initiative parlementaire 08.449, "Non aux abus de l'hospitalité"; la modification légale pourrait déjà être en vigueur si une alliance contre nature entre les groupes socialiste et UDC ne l'avait pas bloquée.
Le Conseil des Etats nous présente maintenant un contre-projet direct, complet et équilibré. J'appelle tous les groupes à soutenir ce contre-projet direct, afin que les citoyens puissent voter sur la base d'une solution efficace, raisonnable et solide. Le citoyen pourra vérifier qui souhaite résoudre
AB 2010 N 693 / BO 2010 N 693
efficacement les problèmes et qui préfère faire de la cuisine politique pour des raisons électorales.

Fehr Hans (V, ZH): Ich bitte Sie - das wird Sie nicht erstaunen -, der Ausschaffungs-Initiative zuzustimmen, damit, meine Damen und Herren der Linken, Schwerkriminelle ausgeschafft werden können, was heute nicht klar ist. Und ich bitte Sie gleichzeitig, den Gegenentwurf, der jetzt von allen Seiten hoch gerühmt wird, abzulehnen, weil er, wie man sieht, wenn man das genau anschaut, letztlich die Möglichkeit von Ausschaffungen torpediert.
Nicht wahr, Herr Jositsch, wenn Sie ins Feld führen, es seien Grundprinzipien des Völkerrechts zu beachten, dann ist das eine Masse, die nicht definiert ist. So können Sie natürlich praktisch immer einen Grund finden und sagen, das sei ein völkerrechtliches Grundprinzip, und damit Ausschaffungen verhindern - das ist letztlich Ihr Ziel. Und wenn Herr Andreas Gross, der mit seiner Fraktion sogar die Ungültigerklärung verlangt - ich finde das unglaublich, Herr Tschümperlin -, ein eigenes Recht schaffen will, dann, muss ich sagen, soll doch Herr Gross sein eigenes Recht in seinem Atelier in Saint-Ursanne oder irgendwo auf einer Jurahöhe, in der Felsregion schaffen, das ist mir egal; er kann ja die "Autonome Republik Gross" gründen. Aber wir wollen hier den Rechtsstaat durchsetzen mit der Initiative, die Ausschaffungen in solch krassen Fällen auch sicherstellt und legitimiert und nicht, wie Sie das wollen, verhindert - darum geht es letztlich.
Man kann die Sache relativ kurz halten: Sie machen jetzt vor allem auf der linken Seite, z. T. leider auch auf pseudobürgerlicher Seite, unglaubliche Manöver, um unsere Initiative auszubooten und den Gegenvorschlag durchzubringen. Ich muss schon sagen, der "Tages-Anzeiger" hat bereits am 12. Dezember 2009 einen hervorragenden Titel zum Vorgehen vor allem der linken Seite im Ständerat geschrieben - Herr Gross, das ist vor allem für Sie -: "Verzweifelt gesucht: Rezept gegen SVP-Initiative." Es geht letztlich darum, mit parteipolitischem Spiel, es geht ja auch auf die Wahlen zu, der SVP eins auszuwischen. Sie haben jetzt offenbar gefunden, was Sie verzweifelt gesucht haben: ein Rezept gegen die SVP-Initiative. Das brauchen wir nicht.
Ich bitte Sie deshalb, den Gegenvorschlag abzulehnen.
Es kommt noch etwas dazu: Die SP-Fraktion hat sich wiederum "verzweifelt" bemüht, extensive Integrationsbestimmungen in den Gegenvorschlag hineinzupferchen, und sie hat das auf absurde Weise begründen wollen. Ich wende mich an die Bürgerlichen: Die Ausschaffungs-Initiative hat nichts mit Integration zu tun. Wir brauchen keine Integration, die vom Gesetz vorgeschrieben und zulasten der Steuerzahler gefördert wird. Wenn ausgeschafft werden muss, dann ist die Integration bereits gescheitert - dann müssen Sie nicht noch ellenlange Integrationsvorschriften machen, um Unheil abzuwenden. Das Unheil ist bereits da, und die Integration ist definitiv gescheitert.
Ein letzter Punkt: Die Grundprinzipien des Völkerrechts müssten beachtet werden; da sind Sie, Herr Gross, und Ihre Leute Weltmeister. Noch einmal - es wurde hier schon zehnmal betont und nicht widerlegt -: Die Initiative beachtet das zwingende Völkerrecht. Das Non-Refoulement-Prinzip, das Rückschiebeverbot, ist gewährleistet. Auch die fünf Bestimmungen des zwingenden Völkerrechts - Sklavereiverbot und weitere - sind garantiert. All das ist mit der Initiative gewährleistet.
Wir müssen jetzt Nägel mit Köpfen machen. Sie hier im Saal sind verantwortlich, Sie sind Volksvertreterinnen und Volksvertreter. Ich glaube, Sie sollten eine Initiative mit klarer Stossrichtung respektieren, zumal, wenn sie von 210 000 Leuten unterschrieben worden ist.
Seien Sie echte Volksvertreter - ich wende mich vor allem an die Bürgerlichen -, sagen Sie Ja zur Initiative und Nein zum Gegenvorschlag. Lösen Sie ein schwerwiegendes Problem, das wir sonst nicht lösen können.

Fluri Kurt (RL, SO): Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie das zwingende Völkerrecht beachten möchten. Sie sind ein Mann der klaren Worte. Deswegen erwarte ich eine klare Antwort, im Gegensatz zu Ihrem Fraktionskollegen, Herrn Amstutz: Wollen Sie in Kauf nehmen, die EMRK kündigen zu müssen, ja oder nein?

Fehr Hans (V, ZH): Das kommt auf Ihre Praxis an. Es kann sein, aber nicht wegen dieser Initiative, sondern grundsätzlich, weil Sie immer mehr Volksrechte für ungültig erklären und ausser Kraft setzen wollen - auch Herr Jositsch, der jetzt dann gerade ans Rednerpult kommt. Möglicherweise müssen wir aus grundsätzlicher Sicht, weil wir wollen, dass das Landesrecht respektiert wird, eines Tages sagen: Wir müssen die EMRK kündigen und ihr mit Vorbehalten wieder beitreten. Das könnte sein; aber mit dieser Initiative drängt sich im Moment keine Kündigung auf.

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Lassen wir Herrn Jositsch seine Frage noch stellen, Herr Fehr?

Fehr Hans (V, ZH): Ja, wenn sie weiterführend ist.

Jositsch Daniel (S, ZH): Ja, Herr Fehr, Gott sei Dank entscheiden nicht Sie über die Zulassung der Frage, sondern die Präsidentin.
Es ist ja so, Herr Fehr, dass entgegen Ihren Ausführungen das geltende Recht die Ausweisung von kriminellen Ausländern bereits vorsieht, und zwar genau in den Fällen, die Sie beschrieben haben. Das Problem ist aber die Ausschaffung, d. h. ihre Durchsetzung. (Zwischenruf der Präsidentin: Eine Frage, Herr Jositsch!) Ist Ihnen bewusst, Herr Fehr, dass Ihre Initiative mit der Ausschaffung bzw. mit der Durchsetzung gar nichts zu tun hat, sondern lediglich mehr Ausweisungsentscheide will?

Fehr Hans (V, ZH): Dann müssten die Ausschaffungen halt von Ihresgleichen und von den linken Richtern auch vollzogen werden; da liegt nämlich das Problem. Und zweitens wissen Sie ganz genau, dass wir leider mit dem neuen Strafrecht - da waren Sie auch dabei - die strafrechtliche Landesverweisung als Nebenstrafe abgeschafft haben, und das ist ein weiterer Grund für diese Initiative. Aber ich danke Ihnen für die Frage!

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Ich kann noch präzisieren, dass niemand hier im Saal gezwungen ist, auf Fragen zu antworten. Ich lasse Fragen zu, sie werden gestellt, und die Rednerin oder der Redner am Rednerpult entscheidet selbst, ob sie oder er antworten möchte.

Schenker Silvia (S, BS): Wenn ich von einer Giftschlange gebissen werde, verwende ich ein Gegengift, damit ich nicht sterbe. Für mich ist der Gegenvorschlag das Gegengift zur Ausschaffungs-Initiative. Die Ausschaffungs-Initiative widerspricht dem Völkerrecht, ist unnötig und gefährlich für unser Land.
Schon heute ist es so, dass Ausländerinnen und Ausländern, die schwere Verbrechen begehen, die Aufenthaltsbewilligung entzogen werden kann. In der Folge ist es auch möglich, die betreffenden Personen wegzuweisen. Weil das so ist, muss es unser oberstes Ziel sein, dafür zu sorgen, dass die Ausschaffungs-Initiative abgelehnt wird. Sie muss abgelehnt werden, nicht nur, weil sie völkerrechtswidrig ist und so, wie sie formuliert ist, nicht umgesetzt werden kann. Sie muss auch abgelehnt werden, weil der Bevölkerung ansonsten Sand in die Augen gestreut würde. Die Bevölkerung würde vom Parlament und von den Behörden etwas erwarten, das nicht zu erfüllen ist. Das ist sehr gefährlich, wird doch damit die Glaubwürdigkeit der politischen Institutionen an und für sich untergraben.
Obwohl die Rechtslage so ist, war es den Initiantinnen und Initianten möglich, mehr als 200 000 Unterschriften für die Ausschaffungs-Initiative zu sammeln. Warum ist das so? Die Initiantinnen und Initianten haben es einfach. Sie fragen: Wollen wir tatsächlich, dass ein Ausländer oder eine Ausländerin, der oder die einen Mord begangen hat, jemanden
AB 2010 N 694 / BO 2010 N 694
vergewaltigt hat oder ein anderes schweres Verbrechen verübt hat, in der Schweiz bleiben darf? Die grosse Mehrheit der Bevölkerung antwortet auf diese Frage mit einem klaren und deutlichen Nein. Auch für mich ist die Antwort auf diese Frage klar. Für mich ist aber auch klar, dass niemand in ein Land ausgeschafft werden darf, in dem ihm Folter, unmenschliche oder grausame Behandlung droht. Aus diesem Grund bin ich dezidiert der Meinung, die Ausschaffungs-Initiative gehöre abgelehnt.
Bei dieser Ausgangslage stellt sich für mich und für Sie hier im Saal die Frage, wie es gelingen kann, die Annahme der Ausschaffungs-Initiative zu verhindern. Nach langem Ringen mit mir selber habe ich mich entschieden, einem direkten Gegenvorschlag zuzustimmen. Ich bin überzeugt, dass dies der einzig realistische Weg ist, um ein Volks-Ja zur Ausschaffungs-Initiative zu verhindern.
Ich habe in der Kommission mitgeholfen, dass wir heute die Möglichkeit haben, über den Gegenvorschlag abzustimmen. Es ist immer schwierig, den Ausgang einer Abstimmung vorherzusehen. Dennoch bin ich in diesem Fall ziemlich sicher, dass die Ausschaffungs-Initiative, sofern sie allein zur Abstimmung käme, an der Urne eine Mehrheit finden würde. Wir haben als Parlament die Möglichkeit und, wie ich finde, in diesem Fall auch die Pflicht, der Bevölkerung einen Gegenvorschlag zu dieser Initiative vorzulegen, um ein differenziertes Abstimmen zu ermöglichen.
Ich bin überzeugt davon, dass wir mit diesem Gegengift die Annahme der völkerrechtswidrigen Ausschaffungs-Initiative verhindern können, und werde mich hier im Rat und in meiner Partei für den Gegenvorschlag einsetzen.

von Graffenried Alec (G, BE): Kriminalität lässt sich nicht ausweisen. Ich lehne die pauschale Art und Weise der Problemlösung, wie die Ausschaffungs-Initiative sie vorsieht, ab, und zwar aus tiefstem Herzen.
In vielen Fällen bietet eine Ausweisung doch nur eine Scheinlösung. Namentlich bei Personen, die bereits fünf, zehn oder mehr Jahre in der Schweiz gelebt haben, ist eine Ausweisung ein völlig falsches Mittel. Wie mit straffälligen Schweizerinnen und Schweizern, so müssen wir auch mit straffälligen Ausländerinnen und Ausländern, die ihren Lebensmittelpunkt seit langer Zeit in der Schweiz haben, hier in der Schweiz fertigwerden. Eine Abschiebung der Person und damit eine Abschiebung des Problems, das ist einfach nicht seriös.
Ausweisungen sind bereits heute in ausreichendem Masse möglich; ich lehne jede Verschärfung im Sinne der Ausschaffungs-Initiative ganz klar ab. Ich weiss, wovon ich spreche: Ich habe selber jahrelang Ausschaffungen von ausgewiesenen Personen vollzogen, vollziehen müssen, manchmal à contrecoeur. Der Vollzug von Ausweisungen ist aus verschiedenen Gründen meistens schwierig, manchmal ziemlich problematisch; ich will darauf nicht näher eingehen. Das heute vorhandene Instrumentarium reicht für die Anordnung von Landesverweisungen völlig aus. Für keine der Fragen und Probleme, die sich heute im Zusammenhang mit Rückführungen oder Ausschaffungen stellen, bietet die Ausschaffungs-Initiative auch nur den Ansatz einer Lösung. Das grösste Problem - es ist schon gesagt worden - liegt beim Vollzug von Ausweisungen und nicht bei der Anordnung. Das erste Problem, das sich beim Vollzug stellt, ist das Problem mit den Heimatstaaten der betroffenen Personen, die nicht kooperieren. Dieses Problem können Sie mit der Ausschaffungs-Initiative nicht lösen; die Initiative hat zur Lösung dieses Problems auch nichts vorgesehen. Das zweite Problem ist das Scheitern von Rückführungen am Widerstand der Betroffenen. Das findet jeweils traurigen Niederschlag in den Medien, wenn ein Auszuschaffender bei der Rückführung zu Tode kommt. Aber auch für diese Frage bietet die Ausschaffungs-Initiative keine Lösungen.
Für mich braucht es keinen Gegenvorschlag; ich lehne auch den Gegenvorschlag klar ab. Es besteht klar kein Handlungsbedarf. Aus demokratiepolitischen Gründen werde ich aber trotzdem für den Gegenvorschlag stimmen, wenn meine Stimme nötig ist.
Die Ausschaffungs-Initiative hat gravierende Mängel, ich wiederhole sie hier nicht. Nach meiner Überzeugung ist es unerträglich, den Stimmberechtigten Initiativen mit undurchführbaren Bestimmungen vorzulegen oder Initiativen, die gegen zwingendes Völkerrecht verstossen. Ich werde daher die Ungültig- oder Teilungültigerklärung unterstützen. Da Sie das jedoch nicht tun werden, müssen wir unsere Strategie ändern.
Ich will keine neue Tragödie wie bei der Verwahrungs-Initiative, die bis heute undurchführbar geblieben ist. Ich muss keine neue Lektion mehr lernen wie nach der Minarett-Initiative; irgendeinmal "isch gnue Heu dunde". Wir müssen aufhören, unseren Stimmberechtigten weiszumachen, sie könnten über alles und jedes abstimmen. Auch unsere Demokratie bewegt sich im Rahmen unserer Rechtsordnung. Wir können nur Initiativen umsetzen, die auch durchführbar sind. Wir können nur Initiativen umsetzen, die nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstossen. Wir müssen anerkennen, dass unser System unvollkommen ist. Wir sind offensichtlich nicht in der Lage, solche Initiativen wie die vorliegende zu verhindern. Die Konsequenz, die ich persönlich daraus ziehe, ist, dass ich das Nötige dazu beitragen werde, dass ein zumindest theoretisch umsetzbarer und rechtmässiger Gegenvorschlag zustande kommt. Ich finde den Gegenvorschlag nicht nötig; ich finde ihn überflüssig. Wenn es aber auf meine Stimme ankommt, werde ich ihm zustimmen, damit die Stimmberechtigten über eine Vorlage abstimmen können, die nicht rechtswidrig ist und im Falle ihrer Annahme auch durchführbar wäre. Im Abstimmungskampf jedoch werde ich Initiative und Gegenvorschlag ganz klar bekämpfen.

Amstutz Adrian (V, BE): Herr von Graffenried, Sie haben die Verwahrungs-Initiative und die Abstimmung über die Minarett-Initiative ins Feld geführt und kommentiert: "Jetz isch gnue Heu dunde." In diesen Fällen hat das Volk entschieden. Sind Sie bereit, Volksentscheide zu akzeptieren, ja oder nein?

von Graffenried Alec (G, BE): Ja, Sie haben mich missverstanden. Ich habe gesagt: "Jetz isch gnue Heu dunde", denn ich will nicht noch einmal solche Dramen erleben. Sie haben ja das Drama bei der Verwahrungs-Initiative selber erlebt. Wir haben ja hier im Rat lange damit gekämpft, eine Lösung zu finden, um diese Initiative einigermassen umsetzen zu können. Das war schwierig. Letztendlich waren wir überfordert. Die heutige Lösung wird wohl niemanden befriedigen. - Wenn Sie mir nicht zuhören, werde ich Ihre Frage auch nicht weiter beantworten.

Freysinger Oskar (V, VS): Que de tergiversations, de renvois, de tortillements et de convulsions autour de l'initiative "pour le renvoi des étrangers criminels" - on est bien d'accord: les criminels et pas n'importe quels étrangers.
J'ai bien l'impression que, dans cette salle, les politiques ne veulent pas agir. L'insécurité, finalement, convient à pas mal de monde: cela permet d'établir un Etat policier, d'introduire un contrôle systématique du citoyen et, finalement, c'est aussi la possibilité d'avoir une emprise sur les gens en général. Je rappelle quand même que 215 000 signatures ont été rassemblées en six mois; c'est deux fois plus que pour l'initiative contre les minarets. Donc on peut quand même espérer - ou pour certains craindre - que le peuple accepte massivement cette initiative, parce que le peuple en a simplement assez du laxisme ambiant, de l'angélisme affiché. Chaque fois, on nous dit que ce ne sont que des cas isolés, que c'est normal, que l'insécurité n'a pas augmenté, alors que les faits concrets montrent le contraire.
Il faut savoir qu'il y a un effet cumulé de notre adhésion à l'Espace Schengen et de l'Accord sur la libre circulation des personnes. L'absence de contrôle aux frontières, qu'on le veuille ou non, provoque une importation de criminalité - je dis bien qu'on importe de la criminalité. J'apporte donc une nuance importante ici à l'argument: c'est une attitude condamnable que nous importons et c'est cette attitude qu'il
AB 2010 N 695 / BO 2010 N 695
s'agit de combattre; il ne s'agit pas de refuser un étranger ou quelqu'un qui a une autre couleur de peau ou une autre religion, donc parce qu'il est différent; c'est simplement parce que l'attitude dont il fait preuve sur le territoire suisse n'est pas acceptable et met en péril la paix civile. Donc il faut quand même agir à un certain moment, comme les parents punissent leurs enfants, ce qui est absolument normal.
Dernièrement, je sors du train en gare de Sion, il était 22 heures 30 et je tombe sur un jeune monsieur couché par terre avec un couteau dans le dos. Je dois avouer que dans ma jeunesse je n'avais jamais vu cela. Le couteau dans le dos, une grande flaque de sang et deux groupes de jeunes qui apparemment - vu que je ne comprenais pas leur langue - venaient d'ailleurs et s'invectivaient au-dessus de ce demi-cadavre. Je dois vous avouer que je n'ai pas envie de rencontrer cela plus souvent dans nos rues. Je vous rappellerai la fusillade de Martigny, il y a quelques jours. Non, mais enfin, nous ne sommes pas à "O.K. Corral", ce n'est pas Wyatt Earp contre ses adversaires, qui essaie de faire la paix à Tombstone! On est à Martigny! On s'aperçoit qu'ils ont même des silencieux. Ces gens-là sont très armés. On nous dit: "Oui, mais il faut faire attention avec les durées des peines, on ne peut pas renvoyer des gens en dessous d'une certaine durée de peine" - c'est ce que dit le contre-projet.
Mais je vous rappellerai que l'un des Cap-Verdiens, celui qui a tué l'Albanais d'en face - vous remarquerez qu'en plus c'est entre étrangers qu'ils se sont fusillés -, avait déjà été condamné pour avoir tabassé un policier. Et quelle a été la peine qui lui a été infligée? Il a été condamné à quelques jours-amende puis relâché. Pour le passage à tabac d'un policier! Alors évidemment, avec des critères de ce genre, l'expulsion devient très aléatoire.
A mon avis, la différence fondamentale qu'il y a entre ce que nous demandons et le contre-projet qui est proposé est celle-ci: pour notre part, nous demandons que dans un premier temps l'expulsion soit prononcée et qu'ensuite, s'il y a impossibilité d'application en raison de risques encourus par la personne - par exemple s'il s'agit de quelqu'un qui encourt une condamnation à mort dans son pays d'origine -, on puisse surseoir à cette expulsion, puisque, au nom de ses droits fondamentaux, on ne peut évidemment pas la chasser. Mais il faut durcir la loi: la première des choses à viser, c'est l'expulsion et, ensuite seulement, on peut évidemment revenir sur certains cas s'il y a impossibilité d'expulsion. Avec le contre-projet, c'est l'inverse: la décision reste toujours à la discrétion des instances compétentes.
L'application se fera donc en accord avec le droit international contraignant. Le contre-projet, lui, reste très vague: c'est le droit international, sans plus. On pourra donc invoquer n'importe quel article pour empêcher la procédure. Quant à l'article d'intégration, je vois déjà vers quoi il tend: on arrivera à ne pas exclure un braqueur de banque multirécidiviste pour le simple fait qu'il est bien intégré. On ne dira pas s'il est bien intégré dans la banque qu'il braque, mais on évitera par tous les moyens de l'expulser. De plus, il y a une formule potestative qui me gêne beaucoup: "On peut éventuellement ..." Cela ne change rien par rapport à la procédure actuelle qui ne donne pas satisfaction. Ce ne sont que des manoeuvres dilatoires.
Je pense qu'aimer son prochain, ce n'est pas tendre la joue jusqu'à l'autodestruction. En outre, mon prochain, c'est aussi mon concitoyen qui subit l'insécurité et la violence, pas seulement le criminel à qui l'on trouve toutes les excuses du monde.
J'aimerais encore répondre à Monsieur Gross; das werde ich auf Deutsch tun.
Herr Gross hat gesagt, es gehe bei den kriminellen Ausländern um Menschen und nicht um Schafe oder Kälber. Da möchte ich ihn an ein Zitat von Bertolt Brecht erinnern: Auch die Schweizer sind keine Kälber; sie wählen ihre Metzger nicht mehr selber, sondern sie weisen sie lieber aus, indem sie der Ausschaffungs-Initiative zustimmen.

Fluri Kurt (RL, SO): Herr Kollege Freysinger, Sie haben vorhin eine Anzahl Fälle von schwerer Körperverletzung aufgezählt. Dieses Delikt ist aber gar nicht Bestandteil Ihrer Initiative, sondern bloss des direkten Gegenvorschlages. Haben Sie Ihre Initiative überhaupt gelesen?

Freysinger Oskar (V, VS): Ja. Ich würde sagen, dass man dann im Anwendungsgesetz - es muss ja noch ein Gesetz formuliert werden - immer noch schauen kann, wie man das genau anwendet und welche Fälle man da impliziert oder nicht; das kann nachher noch verhandelt werden.

Sommaruga Carlo (S, GE): Les démocraties occidentales, et la démocratie suisse en particulier, se sont construites sur le respect de chaque individu, quelle que soit l'origine sociale, religieuse, ethnique ou raciale. Le respect des droits fondamentaux inscrits dans la Constitution, dans la Convention européenne des droits de l'homme et dans d'autres conventions internationales est la garantie de la pérennité des démocraties. La mise en oeuvre de ces droits fondamentaux correspond à la poursuite des politiques d'inclusion de chaque individu dans la société et donc au renforcement de la cohésion sociale indispensable.
Les forces nationalistes de notre pays et l'UDC se sont fixé comme objectif de combattre ces valeurs fondamentales, pas de front, mais en s'en prenant aux segments les plus vulnérables de la société, ce qui suscite difficilement une sympathie spontanée. Ce fut le cas avec l'attaque contre la liberté des religions par le biais de l'initiative populaire "contre la construction de minarets" qui s'en prenait à une minorité religieuse. C'est aujourd'hui le cas avec l'initiative populaire "pour le renvoi des étrangers criminels" qui, de fait, s'en prend à l'ensemble des étrangers.
Le courage politique des premiers bâtisseurs de la démocratie suisse devrait inspirer leurs héritiers au sein des groupes libéral-radical et PDC/PEV/PVL pour qu'ils invalident une initiative qui porte clairement atteinte à nos valeurs constitutionnelles, pour que leurs forces participent à la clôture d'un faux débat et pour qu'on admette que l'arsenal juridique actuel, contrairement aux affirmations mensongères des initiants et des nationalistes, permet déjà d'expulser les criminels étrangers. En effet, la loi actuelle permet, dans le respect de la Constitution fédérale et des droits individuels de chacun, d'éloigner les criminels qui auraient commis l'irréparable.
Accepter de valider l'initiative, c'est accepter l'érosion idéologique des droits fondamentaux et de notre démocratie. Mais c'est aussi renforcer le discours selon lequel le mal serait incarné par l'étranger, discours que distille l'UDC depuis des décennies en s'en prenant tour à tour aux sans-papiers, aux requérants d'asile, aux travailleurs étrangers migrants, aux étrangers résidents, aux doubles nationaux, aux naturalisés et finalement aussi aux Suisses qui se solidarisent avec ces catégories de la population.
Invalider l'initiative, la rejeter et rejeter le contre-projet, ce n'est pas nier le problème de la criminalité, c'est répondre à cette question par la loi, par une loi qui s'applique à tous de la même manière.
Depuis toujours, les sociétés connaissent la criminalité. Depuis que les statistiques existent, l'on sait de manière claire et incontestable que les délinquants sont des hommes jeunes sans formation générale et sans perspective d'avenir. Une statistique fondée non pas sur la nationalité mais sur la formation et le revenu montrerait que c'est la pauvreté, la carence de formation et l'exclusion sociale qui sont les caractéristiques des criminels en Suisse. C'est en combattant ces facteurs que nous aurons une société plus sûre et non pas en excluant.
C'est par un discours clair, sans concessions, édifié sur les valeurs républicaines de respect des droits fondamentaux de chaque citoyenne et de chaque citoyen, qui fonde d'ailleurs la pensée de gauche comme de droite, que notre démocratie résistera à la démagogie populiste. Les demi-mesures et les concessions tactiques dans ce domaine créent la confusion dans les têtes et renforcent l'idéologie de la discrimination.
AB 2010 N 696 / BO 2010 N 696
Il est temps de parler clair, de reprendre l'initiative politique en invalidant le texte qui nous est soumis aujourd'hui, en le rejetant en cas de couardise du centre droit et en refusant les demi-mesures d'un contre-projet qui inscrirait dans la Constitution une politique à l'égard des étrangers qu'il sera pratiquement impossible de modifier à l'avenir.

Estermann Yvette (V, LU): Was hat die Initiative vor, was will sie erreichen? Ich lese Ihnen kurz aus der Fahne vor: "Sie" - die kriminellen Ausländerinnen und Ausländer - "verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie: a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben."
Wer kann dafür sein, dass ein Mensch, welcher die Gesetze dieses Landes aufs Gröbste verletzt und die Grosszügigkeit der Schweiz als Gastland missbraucht, trotzdem auf Kosten der Steuerzahler im Lande bleiben darf? Kennen Sie ein Gastland auf der Welt, welches derart schwere Delikte von Ausländern duldet oder akzeptiert? Ich nicht! Die Menschen, um die es hier geht, sind freiwillig hier. Wenn ihnen die Gesetze unseres Landes nicht passen, können sie unser Land jederzeit verlassen.
Warum bekämpft überhaupt jemand die Ausschaffungs-Initiative der SVP? Wir alle wollen doch, dass die Welt um uns herum sicherer wird. Vor allem wünschen sich diese Volksinitiative aber alle gut integrierten Ausländerinnen und Ausländer. Da fragen Sie sich, warum? Versetzen Sie sich einmal in die Lage der hier lebenden Frauen und Männer, welche ihr Bestes geben, arbeiten, ihre Steuern bezahlen; gleichzeitig haben wir hier auch Leute, die genau das Umgekehrte machen. Diese Leute wollen sich hier gar nicht integrieren, sie wollen nicht arbeiten. Es gibt sogar Fälle, in denen Leute in die Schweiz kommen, nur um unsere Sozialwerke zu missbrauchen oder kriminelle Handlungen zu begehen.
Das Ausländerproblem ist nicht hausgemacht, sondern es geht um ein importiertes Problem. Deshalb kämpfen alle gut integrierten Ausländerinnen und Ausländer dagegen, dass sich die Kriminalität verbreitet. Sie möchten, dass die Schweiz diese Kriminalität mit grösserer Härte bekämpft. Es kann doch nicht sein, dass sich einige Menschen das ganze Leben lang abmühen und die Landsleute dieser gut angepassten und integrierten Leute hierherkommen und den guten Namen dieser Leute kaputtmachen. Stellen Sie sich vor, Sie gehen als Schweizerin oder Schweizer ins Ausland und wollen dort leben, und dann erfahren Sie aus den Zeitungen oder aus anderen Medien: Schweizer haben wieder einmal ein Tötungsdelikt begangen, vergewaltigt, geraubt, Sozialwerke missbraucht. Wie würden Sie sich fühlen? Sie stellen fest, dass viele Leute Sie plötzlich meiden, weil sie Sie direkt mit diesen Vorfällen in Verbindung bringen. Das heisst, Sie werden deswegen mit Ihren kriminell aktiven Landsleuten in einen Topf geworfen. Dann werden Sie sich überlegen, wie Sie das ändern können, und Sie kommen auf die Idee, dass der einzig richtige Weg der ist, die kriminellen Landsleute aus dem Land zu schaffen. Nur so gibt es wieder Ruhe.
Dies bestätigt auch die Tatsache, dass die SVP-nahe Gruppe "Neue Heimat Schweiz" von Personen mit ausländischen Wurzeln gegründet wurde. Diese Gruppe vereint gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer, welche sich zusammen mit der SVP für eine sichere Zukunft der Schweiz einsetzen. Die SVP ist nicht, wie gerne suggeriert wird, ausländerfeindlich, sondern sie setzt sich als einzige Partei konsequent für Ausländerinnen und Ausländer in diesem Land ein - aber nur für diejenigen, welche unsere Gesetze achten und für die Zukunft der Schweiz etwas Gutes tun wollen.
Wenn Sie also den gut integrierten Ausländerinnen und Ausländern wirklich ernsthaft helfen wollen, dann unterstützen Sie die Ausschaffungs-Initiative der SVP, und sagen Sie Ja zu unserem Vorhaben, die Schweiz etwas sicherer zu machen!

Heim Bea (S, SO): Ein Verbrechen ist ein Verbrechen, und Verbrechen sind zu bestrafen - da gibt es nicht den Hauch eines Zweifels. So ist unser Recht, und so ist unsere Rechtspraxis. Darum sollten wir nicht Gesetzesdoubletten zu Initiativen erheben und die Menschen auf der Strasse, am Stammtisch im "Rössli" oder im "Alpenrösli" glauben machen, damit das Rezept gegen Mörder, Vergewaltiger und Menschenhändler gefunden zu haben.
Nein, diese Initiative bringt nicht mehr Sicherheit. Sie will mit unverantwortbaren Forderungen nur, was eigentlich bereits gesetzlich geregelt ist und vollzogen wird. Es ist falsch und unehrlich, zu behaupten, die Initiative hätte einen Einfluss darauf, wie viele kriminelle Personen das Land tatsächlich verlassen. Die Rechte weiss genau, dass dies von den Rückübernahmeabkommen mit den Herkunftsländern abhängt - es sei denn, sie wolle den Grundsatz des Non-Refoulements einreissen und allen Ernstes Menschen in Staaten abschieben, in denen diesen Folter und unmenschliche Behandlung drohen. Die Antworten auf die Fragen von Kurt Fluri lassen mich allen Ernstes befürchten, dass sie das will.
Nimmt man die Initiative zum Nennwert, sprengt sie die bisher höchste politische Schamgrenze und verletzt zwingendes Völkerrecht. Sie ist ein weiteres Exempel in einer Reihe von völkerrechtswidrigen Initiativen, geprägt von herzlich wenig Respekt gegenüber der Bundesverfassung, von herzlich wenig Respekt gegenüber den Menschenrechten, von herzlich wenig Respekt gegenüber unserer Demokratie, da man den Leuten ein X für ein U vormacht und diese etwas hat unterschreiben lassen, das weder mit unserer Rechtsordnung noch mit unseren völkerrechtlichen Verpflichtungen vereinbar ist. Durch einen juristischen Kunstgriff, durch die juristische Spitzfindigkeit einer Unterscheidung zwischen Ausschaffung und Wegweisung hat man den Weg zur Gültigerklärung geebnet. Ich meine darum, dass es in Zukunft für Volksinitiativen eine juristische Vorprüfung braucht, wenn wir die Glaubwürdigkeit dieses urdemokratischen Instruments erhalten wollen. Es braucht eine Erweiterung der Gründe für eine Ungültigerklärung von Initiativen. Es soll keine Volksabstimmungen mehr über Initiativen geben, die elementare Grund- und Menschenrechte verletzen.
Gerade weil die Initiative etwas anspricht, was viele bewegt, muss auch auf ihre Inkohärenz hingewiesen werden. Sie stellt unter anderem vergleichsweise harmlose Einbruchsdiebe an den Pranger, vergisst dabei aber die Wirtschaftskriminalität, den Betrug und die Korruption. Dafür pflegt sie einmal mehr den Mythos von der importierten Kriminalität. Einmal mehr hat man uns heute auch mit Zahlen über die sogenannte Ausländerkriminalität eingedeckt, ohne dies vor dem Hintergrund mangelnder Integration und starker Ausgrenzung zu verstehen, ohne darauf hinzuweisen, dass Kriminalität nicht importiert, aber mit einer solchen Politik geradezu ausgelöst oder gar gezüchtet wird.
Ich verschliesse meine Augen nicht vor der Realität. Die zunehmende Brutalität von Verbrechen ist auch mir ein Dorn im Auge. Ich kenne die Zahlen des Bundesamtes für Statistik. Sie sind eine dringliche Aufforderung zu einer konsequenten Integrationspolitik, denn die strafrechtliche Seite ist geregelt. Diese Initiative ist aus meiner Sicht nichts anderes als der notorische Drang der Rechten, im Teich des Populistischen zu fischen - Effekthascherei statt Problemlösung. Wir hätten Wichtigeres zu tun, nämlich die Förderung der gegenseitigen Verständigung der Kulturen, die Förderung der fördernden und fordernden Integrationspolitik, die Qualifizierung von Arbeitskräften und die Schaffung von Perspektiven für die Jungen. All das wird von rechter Seite seit Jahren torpediert.
Nein darum zur Gültigkeit der Initiative! Nein zur Initiative! Wenn ich dem Gegenvorschlag heute zustimme, dann tue ich das, weil ich ihm faute de mieux zu einer parlamentarischen Mehrheit verhelfen will und weil der Integrationsartikel im Gegenvorschlag ein echter Lichtblick ist. Ich bitte Sie, der
AB 2010 N 697 / BO 2010 N 697
Gültigkeit nicht zuzustimmen, die Initiative abzulehnen und dem Gegenvorschlag ein Ja zu gewähren.

Geissbühler Andrea Martina (V, BE): Die Ausschaffungs-Initiative ist nötig. Die Ausschaffung von kriminellen Ausländern ist sicher keine schöne Sache. Aber die Realität in unserem Land ist auch nicht mehr schön. Wir können vor dieser Realität nicht länger die Augen verschliessen. Und das ist die Realität: Fast 50 Prozent der Straftaten in der Schweiz werden von Ausländern begangen. Dies ist überproportional viel, da der Ausländeranteil bekanntlich bei rund 22 Prozent liegt. Natürlich sind nicht alle Ausländer in der Schweiz kriminell. Niemand behauptet das. Aber es ist eine simple Tatsache, dass Ausländer viel eher kriminell sind als Schweizer. Über 70 Prozent der Insassen in unseren Gefängnissen sind Ausländer. Das verursacht sehr hohe Kosten.
Zahlen sind nur ein Teil der Wirklichkeit. Wir Polizisten erleben jeden Tag Kriminalität. Für uns ist es an sich egal, ob wir es mit Ausländern oder mit Schweizern zu tun haben. Aber unsere Erfahrungen bestätigen ganz klar die Zahlen: Wir haben sehr viel mit Ausländern zu tun. Dabei wird rasch klar, dass viele ausländische Kriminelle Wiederholungstäter sind. Wir stellen bei Ausländern auch eine Tendenz fest, mehrfach schwere Straftaten zu verüben. Häusliche Gewalt ist nicht nur, aber sehr oft ein Ausländerproblem. Dies hat mit spezifischen Aspekten wie Mentalität, Erziehung, Stolz und Ehre zu tun. In gewissen Gesellschaften ist es normal, dass Frauen und Ehefrauen geschlagen werden. Bei uns ist das zum Glück ein Verbrechen. Ein anderer Problembereich sind organisierte Banden, die bei uns auf Einbruchtour gehen. Wir wissen, dass fast alle diese Banden ausländischer Herkunft sind.
Leider müssen wir feststellen, dass viele dieser kriminellen Ausländer unbelehrbar sind und über unser System lachen. Kaum auf freiem Fuss, verüben sie gleich das nächste Verbrechen. Geldstrafen bezahlen sie nicht, da die meisten so oder so von unserem Staat leben. Unsere Gefängnisse sind für sie eher wie Hotels, darin zu sein ist keine wirkliche Strafe. Keiner der straffälligen Ausländer hat mir je gesagt, dass es für ihn eine Strafe sei, in der Schweiz ins Gefängnis zu gehen.
Sie werden vielleicht sagen, man müsse diese Ausländer halt besser integrieren. Dieses Argument ist blauäugig und schlicht falsch. Die meisten Ausländer in der Schweiz sind ja integriert. Sie leisten ihren Beitrag an unsere Gesellschaft und Wirtschaft. Tatsache ist, dass ein kleiner Teil eben nicht integriert werden will und kann. Integration ist ja ein Prozess, der nur funktioniert, wenn die zu integrierende Person dies auch will. Wenn dieser Integrationswille nicht aufgebracht wird, dann haben auch die teuersten Kurse, die besten Sozialarbeiter und die exklusivsten Integrationsangebote absolut keinen Sinn. Sie können das Geld des Steuerzahlers dann ebenso gut aus dem Fenster werfen. Und über diese integrationsunwilligen, kriminellen Ausländer sprechen wir hier, die die Schweiz als ihr Schlaraffenland ansehen, wo sie sich nach Lust und Laune austoben können und am Schluss noch mit einem Hotelzimmer in einem Schweizer Gefängnis belohnt werden.
Die Ausschaffungs-Initiative kommt somit auch der Mehrheit der gut integrierten Ausländer in der Schweiz zugute. Viele hart arbeitende, sich integrierende Ausländer sagen ja selber, die Ausschaffungs-Initiative sei gut, denn sie schämten sich über straffällige Landsleute, welche das Schweizer Gastrecht so missbrauchten.
Die Ausschaffungs-Initiative löst nicht alle Probleme. Aber sie löst das ganz wichtige Problem der kriminellen Ausländer. Dieses Problem lässt sich statistisch klar nachweisen, und die Schweizer Bevölkerung spürt dieses Problem ganz deutlich - jedenfalls der Teil der Schweizer Bevölkerung, der ab und zu aus dem Elfenbeinturm herabsteigt. Wir müssen jetzt handeln, zum Schutz der schweizerischen Bevölkerung, aber auch zum Schutz der Mehrheit der hier gut integrierten Ausländerinnen und Ausländer.

Goll Christine (S, ZH): Jeder Mensch hat Grundrechte, und diese Initiative verletzt Grundrechte. Sie verletzt Völkerrecht, sie ist unvereinbar mit grundlegenden Garantien, welche die EMRK oder der Internationale Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte, der Uno-Pakt II, gewähren. Diese Volksinitiative schafft zweierlei Recht.
Eine kriminelle Tat wird heute aufgrund unserer gültigen Rechtsordnung geahndet. Die gleiche kriminelle Tat oder Handlung kann jedoch nicht mit zweierlei Recht geahndet werden. Der Geburtsort, die ethnische oder kulturelle Herkunft, die Nationalität eines Menschen sind keine Verbrechen. Jede Bestrafung muss aufgrund des Ausmasses einer Tat und nicht aufgrund der Nationalität des Täters erfolgen. Die Schweiz darf keine Sonderrechte schaffen. Sonderrechte schaffen Unrecht.
Diese Ausgangslage allein hätte den Bundesrat eigentlich dazu bewegen müssen, die vorliegende Initiative für ungültig zu erklären. In der Botschaft zur Initiative spricht der Bundesrat ja selber vom Widerspruch zu den Grundrechten der Bundesverfassung oder zum Völkerrecht. Das Versagen des Bundesrates in dieser Frage ist der eigentliche Skandal, und das Parlament steht in der Pflicht, dieses Versäumnis heute zu korrigieren. Wer heute verspricht, dass die Initiative oder der zur Disposition stehende Gegenvorschlag irgendwelche Spannungen oder Probleme im multikulturellen Zusammenleben unserer Bevölkerung entschärfen oder gar eine bessere Integration der Bürgerinnen und Bürger ausländischer Herkunft ermöglichen würde, ist entweder blind oder lügt bewusst. Integration ist ein gegenseitiger Lernprozess und kann nicht durch Drohungen, in diesem Fall durch die Drohung, willkürlich ausgeschafft zu werden, erzwungen werden.
Die Initianten haben ein einziges Ziel: Sie schüren Hass, und sie heizen eine Stimmung an, in der sie sich mit einfachen Rezepten als Problemlöser für selbstaufgebauschte Probleme in einem selbstangeheizten Klima von Fremdenfeindlichkeit anbieten. Ob Minarettbauverbot, Burkaverbot oder eine Volksinitiative, die unter dem Titel "Für die Ausschaffung krimineller Ausländer" daherkommt, all diese einfachen Rezepte haben eine Gemeinsamkeit: Sie verkaufen das Volk für dumm.
Sie täten gut daran, alle Überzeugungskraft aufzubieten und genügend Ressourcen zu mobilisieren, um diese Initiative konsequent zu bekämpfen und ihre Urheber ebenso konsequent zu entlarven.

Flückiger-Bäni Sylvia (V, AG): Die Jugendgewalt ist heute ein Problem, das nicht mehr wegdiskutiert werden kann. Ebenso kann nicht wegdiskutiert werden, dass die Jugendgewalt mit der Zuwanderung zu tun hat. Wenn wir nicht bereit sind, bei der Zuwanderung wirklich den Hebel anzusetzen, müssen wir mindestens bereit sein, Straftäter und insbesondere Gewalttäter konsequent auszuweisen, und zwar auch dann, wenn es Jugendliche sind oder, besser gesagt, gerade wenn es Jugendliche sind. Das ist es, was die Ausschaffungs-Initiative will. Beim Gegenvorschlag aber ist das nicht wirklich gewährleistet.
Der Bericht zur Jugenddelinquenz, der 2009 in St. Gallen erstellt wurde, hat klar gezeigt, dass bei der Delinquenz von Jugendlichen ein überproportionaler Anteil der Täter einen Migrationshintergrund aufweist. Beinahe täglich erfahren wir durch die Medien von brutalen Schlägereien. Ohne ersichtlichen Grund werden wahllos Leute spitalreif geschlagen, mit bleibenden psychischen und physischen Schäden für das ganze Leben. Es genügt bereits ein Blick zu viel, keine Zigaretten dabeizuhaben oder die Herausgabe von Geld und Natel zu verweigern. Das alles wird als Provokation aufgefasst und reicht aus, um aufs Schlimmste verprügelt und zusammengeschlagen zu werden. Wir haben einfach keine griffigen, abschreckenden Massnahmen; deswegen hört diese Misere nicht auf. Unser Volk ist nicht mehr sicher, weder im Ausgang noch auf den Strassen - auch gewöhnliches Autofahren ist für gewisse Leute eine Provokation -, in Bahnhöfen, in Jugendtreffs, beim Zahlungsverkehr bei Post und Bank usw. Speziell auch wir Mütter - ich möchte die Väter
AB 2010 N 698 / BO 2010 N 698
nicht ausschliessen - haben die Nase voll, immer um unsere Jungen bangen zu müssen, wenn sie in den Ausgang gehen. Das können wir doch als Politikerinnen und Politiker nicht einfach ignorieren, und wir können die Notwendigkeit der Ausschaffungs-Initiative nicht einfach wegdiskutieren.
Diejenigen, welche mit den Menschenrechten und dem Völkerrecht argumentieren, möchte ich fragen: Seit wann garantieren die Menschenrechte oder das Völkerrecht ein Bleiberecht in der Schweiz? Ist das Recht auf Sicherheit weniger hoch zu gewichten als ein Aufenthaltsrecht? Kann man von Zuwandernden heute nicht mehr verlangen, dass sie das Gesetz einhalten?
Ich nehme doch an, dass Sie alle mit mir einiggehen, dass es eine zentrale Aufgabe der Politik ist, für die Sicherheit von Leib und Leben zu sorgen. Wenn ein überproportional hoher Anteil an Ausländern in gewissen Deliktgruppen zu finden ist und zum Beispiel der Drogenhandel sogar fast vollumfänglich in den Händen von ausländischen Banden ist, liegt es doch auf der Hand, wie wir die Sicherheit gewährleisten können: indem wir die Täter ausweisen und klarstellen, dass sie kein Bleiberecht mehr haben. Es ist noch gar nicht lange her, dass es klar war, dass jemand aus dem Ausland, der gegen das Gesetz verstösst, das Land verlassen muss. Schleichend wurde der Grundsatz jedoch aufgeweicht, und heute sind wir vor der Situation, dass selbst bei gefährlichen Straftätern der Landesverweis infrage gestellt wird. Basis dieser Praxis ist die heutige schwammige Kann-Formulierung im Gesetz: Ausländerinnen und Ausländer können aus der Schweiz ausgewiesen werden, wenn sie die Sicherheit des Landes gefährden.
Der Gegenvorschlag zur Ausschaffungs-Initiative bringt keine Verbesserung gegenüber dem heutigen Zustand, da er mit seinem täterorientierten Blickwinkel die Sicherheit der Bevölkerung in den Hintergrund rückt. Erst ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr soll es zu einem Landesverweis kommen. Sollen denn Gewalttäter und Drogenhändler, welche mit geringeren Strafen davonkommen, weiterhin in der Schweiz ihr Unwesen treiben? Sollen Jugendliche nach Belieben zügellos ihre Machtgelüste ausleben und dafür mit teuren und gutgemeinten Therapieversuchen beglückt werden, anstatt mit ihren Familien die Folgen ihres Tuns zu spüren zu bekommen? Was ist das für ein Zeichen? Jedenfalls keines für mehr Sicherheit. Es ist vielmehr ein Zeichen für eine Schweiz, welche vor lauter Toleranz die Bevölkerung in ihrem berechtigten Bedürfnis nach Sicherheit im Stich lässt.
Ziel der Ausschaffungs-Initiative ist es, ein für alle Mal klarzustellen: Wer das Gesetz nicht einhält, ist in unserem Land nicht mehr willkommen und hat seine Rechte verwirkt. Nur so können wir für mehr Sicherheit sorgen. Wem die Sicherheit also wirklich am Herzen liegt, der unterstützt die Ausschaffungs-Initiative.

Lumengo Ricardo (S, BE): Personne ne remet en cause le fait que l'étranger doive respecter l'ordre juridique du pays hôte et que l'hospitalité et la tolérance ne doivent pas être sans limites. Par conséquent, il est tout à fait compréhensible également d'être sévère vis-à-vis de la délinquance étrangère.
La question qui se pose est celle de savoir si l'étranger est encore titulaire des droits fondamentaux dans ce pays et s'il peut se prévaloir des principes fondamentaux d'un Etat de droit, comme la plupart de mes prédécesseurs l'ont indiqué. Or, c'est tout à fait le contraire qui ressort de la lecture du texte de l'initiative. En effet, l'initiative traite de la même manière le cas d'un étranger qui est né ou qui a grandi en Suisse et celui d'un étranger qui séjourne depuis peu de temps en Suisse et qui est considéré comme un délinquant par habitude. Par là, l'initiative sur laquelle nous devons nous prononcer est clairement arbitraire, donc les circonstances particulières ne sont pas prises en considération.
Notre législation, l'ordre juridique suisse prévoient la possibilité de renvoyer les délinquants étrangers en application de dispositions déjà très sévères dans le droit des étrangers. Par ailleurs, on peut déjà prévoir qu'il y aura des difficultés énormes en pratique lorsqu'il s'agira de distinguer entre la situation dans laquelle se trouve une personne qui perçoit de l'aide sociale normalement et une situation d'abus; c'est un exemple de la disproportionnalité de l'initiative. En réalité, au lieu de s'attaquer aux vraies causes de la délinquance, l'initiative s'attaque directement aux étrangers, comme nous le faisons ailleurs: au lieu de nous attaquer par exemple à la pauvreté, nous nous attaquons directement aux pauvres.
Cela dit, il ne s'agit pas d'inscrire l'obligation de s'intégrer dans la Constitution comme le prévoit le contre-projet à l'initiative, mais il faut plutôt un engagement clair des pouvoirs publics. Ceux-ci sont d'ailleurs un acteur important dans le processus d'intégration en prenant des mesures concrètes tendant à promouvoir l'intégration des étrangers, vu qu'il est établi qu'un certain déficit dans l'intégration peut être la cause majeure de la délinquance étrangère.
Il est aussi incompréhensible de constater que les personnes qui fustigent les étrangers mal intégrés sont exactement les mêmes que celles qui s'opposent à soutenir des mesures efficaces dans le domaine de l'intégration, mesures ayant conduit en partie à combattre certains aspects du déficit d'intégration qui peuvent être à la base de cette délinquance étrangère.
Enfin, il convient de souligner que la criminalité reste un phénomène de société. La plupart des criminels étrangers sont malheureusement des jeunes étrangers qui sont nés et qui ont grandi en Suisse. Ils ne sont que le produit des habitudes et de certains aspects de notre société moderne.
Ce qui est le plus aberrant dans cette initiative, c'est de faire penser que les Suisses sont finalement des êtres parfaits et que les étrangers, eux, ne sont que des criminels.
Cette initiative doit ainsi être déclarée nulle et ne pas être soumise au vote du peuple et des cantons. Dans le même sens, il faut rejeter le contre-projet qui, lui, n'est qu'un remaniement qui n'apporte en fait pas de changement fondamental.

Müri Felix (V, LU): Warum haben wir diese Ausschaffungs-Initiative eingereicht? Weil viele Kriminelle unser Gastrecht mit Füssen treten, weil unsere Gefängnisse voll sind mit kriminellen Ausländern. Auch müssen wir die Ausländer schützen, die sich hervorragend integrieren und unter kriminellen Ausländern leiden.
Sie, meine Damen und Herren von der linken Seite, haben über Jahre hinweg geschlafen. Schlafen Sie weiter! Sie spielen lieber die Probleme herunter, statt für Sicherheit zu sorgen. Wo sind Ihre Vorschläge gegen die Kriminalität, wo sind Ihre Vorschläge gegen Vergewaltigungen, wo sind Ihre Vorschläge für mehr Sicherheit für unser Land, für Schweizer und für Ausländer?
Ihr Argument in der heutigen Debatte lautet: Ungültigerklärung. Jeder zweite Linke kommt nach vorne und sagt: Diese Initiative ist ungültig. Das sind Ihre Argumente. Wow! Es sind tolle Argumente, die Sie uns hier präsentieren. Schlafen Sie weiter! Glauben Sie wirklich, dass Sie von der linken Seite den Abstimmungskampf so führen können, mit Ihren Voten für eine Ungültigerklärung? Nein, denn die Statistik sieht anders aus; die Realität auf der Strasse sieht anders aus; die Realität in den Gefängnissen sieht anders aus. Wenn Sie sich hinter dem Argument verstecken, die Initiative sei ungültig, sie verletze das Völkerrecht, haben Sie schlicht keine Argumente und keine Lösungen. Sie haben seit Jahren keine Lösungen. Und die Kriminalität in der Schweiz wird immer grösser.
Stellen Sie sich doch endlich den Problemen, und packen Sie das Übel an der Wurzel, wie es die SVP tut, zum Beispiel mit dieser Initiative. Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes werden es tun - mit einem Ja an der Urne.

Chopard-Acklin Max (S, AG): Herr Müri, Sie haben die Linke angegriffen und gesagt, wir würden schlafen. Herr Müri, schlafen Sie weiter! Herr Müri, wo ist die SVP, wo sind Sie, wenn es im Budget um Stellen geht, für den Zoll beispielsweise? Wo sind Sie, wenn es bei den Budgets in den Kantonen beispielsweise um die Kantonspolizeien geht? Da wollen Sie immer sparen, Steuern senken und keine
AB 2010 N 699 / BO 2010 N 699
Ressourcen für das Personal bewilligen, das die Einhaltung der Gesetze kontrollieren sollte.

Müri Felix (V, LU): Ich habe gedacht, Sie würden nur im Zusammenhang mit dieser Abstimmung schlafen. Jetzt stelle ich fest, dass Sie immer schlafen. Sie müssen einmal nachschauen, was wir alles einreichen, auch in den Kantonen. Wer lehnt es immer ab? Die linke Seite. Wenn wir eine Volksinitiative einreichen, ist es für uns klar, dass es auch Geld braucht. Da werden wir zustimmen, kein Problem. Wir sind für mehr Sicherheit; dafür geben wir auch Geld aus, sei es am Zoll, sei es für die Kontrollen. Wir geben Geld für die Sicherheit aus; wir helfen auch, den Personalbestand bei der Polizei aufzustocken - aber bitte nicht für Radarkontrollen, sondern für die Sicherheit, damit es am Abend auf der Strasse keine Schlägereien gibt usw. Schlafen Sie weiter! Wir arbeiten seit Jahren am Thema Sicherheit. Sie haben mir aber immer noch kein Argument gebracht. Ihr Argument ist: Es ist nicht legitim. Aber Sie haben wieder kein Argument gebracht. Also, gute Nacht!

Gobbi Norman (V, TI): Per alcuni l'iniziativa per l'espulsione degli stranieri che commettono reati è superflua, xenofoba e contraria al diritto umanitario. La realtà dei fatti è che la maggioranza di coloro che compiono dei reati sono sostanzialmente degli stranieri, in particolar modo nei territori di confine come il Cantone Ticino.
A differenza di quanto asseriscono le varie commissioni sull'integrazione, la criminalità straniera non è un'eccezione, bensì una costante dei rapporti di polizia. Cito ad esempio le cifre del Cantone Ticino, territorio a diretto contatto con la più grande metropoli vicina alla Svizzera, in modo da darvi una reale foto della criminalità straniera.
Nel 2009 in Ticino i singoli indiziati per reati commessi sono stati 3694, di cui il 55 per cento erano stranieri, dei quali la metà circa residenti. Stessa cosa sul fronte delle infrazioni alla legge federale sugli stupefacenti: 3566 reati con 1693 imputati, di cui il 10 per cento sono minorenni e il 50 per cento stranieri. Nel complesso, in Ticino nel 2009 le persone arrestate o fermate sono state 1193, dato più alto dal 2002; di questi ben 971 ossia l'81 per cento erano stranieri.
Non migliore la situazione nelle carceri ticinesi: Gli incarcerati per reati penali nel 2009 erano 432, di cui 121 dagli Stati extraeuropei e 192 dagli Stati europei per un totale di 313, pari al 72,5 per cento. Al carcere giudiziario la situazione esplode ulteriormente: Su 100 incarcerati, 85 sono stranieri e solo 15 svizzeri.
Non le impressioni o le posizioni politiche, ma le cifre dimostrano come la necessità dell'iniziativa popolare per l'espulsione degli stranieri è reale, e in particolare la possibilità di togliere il diritto di dimora e soggiorno nel nostro territorio ai cittadini stranieri - che siano stati condannati per gravi reati quali omicidio intenzionale, violenza carnale o un altro grave reato sessuale, per un reato violento quale ad esempio la rapina, per la tratta di esseri umani, per traffico di stupefacenti o per effrazione.
Sul fatto poi che la criminalità straniera sia incentivata e manovrata, e quindi da estirpare, cito nuovamente il rapporto statistico della Polizia cantonale ticinese: "Il profilo tipo dello spacciatore è quello di un giovane maschio, di origine prevalentemente africana, di identità non accertata, soggiornante abusivamente in Svizzera per esercitare a fine di lucro il commercio soprattutto di cocaina. Questi individui, raggiunta la Svizzera, prendono contatto con connazionali già inseriti nel traffico ed iniziano, nello spazio di poche settimane, a operare sul nostro territorio."
Chi delinque da noi lo fa in maniera organizzata e volontaria. Ne consegue che solo con misure forti e ferme in materia di polizia degli stranieri si potrà limitare l'esplosione della criminalità straniera e di importazione; l'iniziativa ha sollevato il tema e proposto misure atte a combattere il fenomeno della criminalità straniera. Con l'approvazione dell'iniziativa in quanto tale si dà una risposta; il controprogetto annacqua la sostanza della proposta popolare e rischia di dare troppo spazio in materia al giudizio dei tribunali.
Nella socialità la situazione non è migliore. L'incidenza della popolazione straniera nei beneficiari dell'assicurazione invalidità (AI) e dell'assicurazione contro la disoccupazione (AD) è doppia rispetto all'incidenza della popolazione svizzera. Il 4 per cento degli svizzeri residenti beneficia dell'AI, il 7 per cento degli stranieri residenti beneficia dell'AI; il 3 per cento degli svizzeri attivi è disoccupato, il 7 per cento degli stranieri attivi è disoccupato. Questo significa che l'incidenza negli stranieri è del 75 per cento superiore rispetto a quella negli svizzeri nell'AI, mentre nell'AD questa incidenza è del 133 per cento piu alta di quella negli svizzeri - è più del doppio!
I tempi del legalismo portato all'eccesso, della tolleranza e della comprensione per chi compie i reati sono passati. Il popolo ci chiede fermezza e decisioni forti. Rispondiamo a questa richiesta sostenendo l'iniziativa popolare per l'espulsione degli stranieri che commettono reati.

Stamm Luzi (V, AG): Stellen Sie sich bitte vor, Sie gehen ins Ausland und nehmen irgendwo Wohnsitz, und dann begehen Sie dort einen Einbruchdiebstahl. Für mich wäre es völlig selbstverständlich, dass so jemand aus dem betreffenden Land wieder ausgewiesen würde - ganz zu schweigen von all den noch schwereren Delikten, die in dieser Ausschaffungs-Initiative aufgelistet sind! Das ist doch das Normalste der Welt. Wenn Sie irgendwo delinquieren, wird das betreffende Land dies nicht akzeptieren. Ich halte es für absolut normal, dass die Schweiz diese Bestimmungen der Ausschaffungs-Initiative aufnimmt, dass die Bevölkerung Ja dazu sagen darf und dass sich unser Land auch so verhält.
Wenn Sie den Text lesen, dann sehen Sie, dass es heisst: "Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher." Wir müssen nachher ein Gesetz erlassen, das besagt: Diese und jene Delinquenten werden ausgewiesen. Das scheint mir das Normalste der Welt zu sein.
Schauen Sie auch die Praxis in anderen Ländern an, in Rechtsstaaten, nicht in dubiosen Ländern, in Frankreich, in den USA. Gehen Sie einmal in Frankreich ein Gerichtsverfahren besuchen, und schauen Sie, wie konsequent und wie hart die Richter solche Straftäter behandeln und sie ausweisen. Aus den USA wurde mir gerade der Fall gemeldet, dass ein Trio bei einem Auto Benzin absaugte, dabei erwischt wurde und sofort, ohne irgendwelche Diskussionen, ausgewiesen wurde.
Es ist doch normal, dass ein Land es nicht toleriert, wenn sich Leute straffällig verhalten. Frau Goll, das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass die SVP Hass schüren will, dass die SVP Fremdenfeindlichkeit provozieren will, im Gegenteil: Wenn wir solche Missstände tolerieren, wie sie zurzeit herrschen, dass nämlich selbst Straftäter nicht ausgewiesen werden, dann provozieren wir begreiflicherweise in der Bevölkerung eine Aversion gegenüber Ausländern.
Wir haben in der Schweiz eine ausserordentlich grosse Zuwanderung. Wir haben die grösste Einwanderung sämtlicher Industrienationen, und es scheint uns nicht einmal zu gelingen, die wirklich Kriminellen auszuweisen. Wo ist denn noch eine Grenze? Es ist doch eine Bankrotterklärung eines Staates, wenn man nicht einmal mehr die Kriminellen aus dem Land kriegt.
Ich möchte etwas zur angeblichen Völkerrechtswidrigkeit sagen. Das stimmt nicht, das Völkerrecht ist nicht verletzt! Es wurde zwar gesagt, insbesondere von Kollege Fluri, glasklar, aber wir haben ja verschiedene Verfügungsakte, wir haben die Anordnung der Ausweisung, und wir haben den Vollzug. Es ist doch absolut möglich, dass wir beim Vollzug sagen: Von 100 Kriminellen, die wir jetzt ausweisen müssten, können 97 ausgewiesen werden, aber bei drei Leuten haben wir mit dem Vollzug Schwierigkeiten. Wir können die Ausweisung anordnen, und dann gibt es halt Probleme mit dem Vollzug. Diese ganz seltenen Fälle, in denen es um Länder geht, bei denen man weiss, dass eine Person bei einer Rückschaffung die Todesstrafe erwartet, diese wenigen Fälle hindern uns nicht daran, die Initiative umzusetzen. Das ist immer so. Wenn ich etwa das Strafrecht nehme: Wenn jemand ein schweres Delikt begeht, steht z. B. im Gesetz:
AB 2010 N 700 / BO 2010 N 700
"Zuchthaus oder Gefängnisstrafe nicht unter drei Jahren." Und wenn Sie dann jemanden haben, der geisteskrank oder nicht hafterstehungsfähig ist, muss er eben doch nicht ins Zuchthaus. Das heisst, es gibt beim Vollzug selbstverständlich Ausnahmen.
Das heisst, die Ausschaffungs-Initiative ist selbstverständlich völkerrechtskonform. Also können Sie sie gutheissen. Beim Gegenvorschlag ist die Formulierung, das Völkerrecht sei zu beachten, viel zu schwammig. Dort sind wir nicht sicher, ob die Vollzugsorgane dann nicht doch alles wieder aufweichen und nichts mehr vollziehen.

Vischer Daniel (G, ZH): Herr Kollege Stamm, ich habe Ihrem Votum mit grossem Interesse zugehört, und ich habe etwas Interessantes daraus herausgehört: Sie haben gesagt, es gebe Fälle, in denen man die Leute nicht ausschaffen könne, weil sie in ein Land ausgeschafft werden müssten, wo sie vor einer Gefährdung von Leib und Leben nicht sicher seien. Damit haben Sie gesagt, die Initiative ritze am Non-Refoulement-Problem. (Zwischenruf des Präsidenten: Une question!) Sehe ich das richtig, dass Sie hier eine andere Auffassung vertreten als Ihr eigener Verein, der ja sagt, das Non-Refoulement-Prinzip müsse nicht beachtet werden?

Stamm Luzi (V, AG): Es ist selbstverständlich, dass es in schlimmsten Fällen berücksichtigt werden kann, wenn man jemanden in irgendein Regime zurückschaffen müsste, von dem man weiss, dass die Person in den Hammer läuft, dass sie gefoltert wird, dass sie vielleicht umgebracht wird. Dann können Sie so argumentieren; da gibt es genug Möglichkeiten, um das zu verhindern. Aber, Herr Vischer, alle Kriminellen aus den EU-Staaten, aus Deutschland, aus Italien, aus dem Balkan: Sie wollen ja nicht im Ernst behaupten, dass dort irgendwelche Folter droht respektive die Todesstrafe gilt! Es ist selbstverständlich, dass in praktisch 99 Prozent aller Fälle die Ausschaffung problemlos möglich ist. Und es geht nicht an, dass Sie sagen, das widerspreche dem Völkerrecht und die Ausschaffungs-Initiative als solche sei völkerrechtswidrig - das ist absurd!

von Graffenried Alec (G, BE): Herr Kollege Stamm, Sie haben jetzt hier so gesprochen, wie wenn es im strafrechtlichen Verfahren keine Landesverweisungen gäbe. Sie sind ja Richter gewesen, und jetzt sind Sie Anwalt. Ist Ihnen bekannt, dass Straftäter in der Schweiz auch heute immer noch ausgewiesen werden?

Stamm Luzi (V, AG): Sie sprechen die Tatsache an, dass wir - das war ein Fehler - die strafrechtliche Landesverweisung abgeschafft haben. Das ist ein Unsinn, wir sollten sie wieder einführen. Aber das bedeutet ohnehin nur, dass jemand am Schluss eines Strafverfahrens ausgewiesen werden kann. Die verwaltungsrechtliche Ausschaffung, also die Ausschaffung durch die Verwaltung, muss sowieso möglich sein, und davon reden wir. Diese ist ohnehin nicht völkerrechtswidrig.

Schmid-Federer Barbara (CEg, ZH): Man hätte "ausweisen" sagen können, aber man sagt "ausschaffen": So bewusst hart wie der Titel ist auch der Inhalt dieser Initiative. Denn es werden erstens sämtliche straffälligen Ausländer in die gleiche Kategorie geschoben, seien sie nun seit Jahrzehnten bzw. seit Generationen Inhaber einer Niederlassungsbewilligung oder seien sie vor zwei Tagen als Kriminaltouristen ins Land gekommen. Zweitens liegt ein unverhältnismässiger Deliktkatalog vor; der Einbruch wurde bereits mehrmals erwähnt. Drittens wird offensichtlich in Kauf genommen bzw. nicht explizit ausgeschlossen, dass die Delinquenten auch in Länder abgeschoben werden, in welchen eben sehr wohl Tod oder Folter droht.
Beim dritten Punkt stellt sich nun die Frage der Umsetzbarkeit dieser Initiative: Wohin schaffen wir den Iraner aus, der rechtswidrig Sozialleistungen bezogen hat? In diesem Einzelfall kann diese Initiative nicht angewendet werden, verstösst das doch konkret gegen das Rückschaffungsverbot gemäss Artikel 25 der Bundesverfassung, international bekannt unter dem Begriff "Non-Refoulement-Prinzip". Dieses Prinzip zählt anerkanntermassen zum zwingenden Völkerrecht, was auch der Bundesrat so sieht. Konkret darf also niemand in ein Land ausgeschafft werden, in dem ihm Folter, Sklaverei, Genozid oder sonstige schwerste Beeinträchtigungen erwarten. Wohin schaffen wir also jetzt den Iraner aus? Nirgendwohin - allein schon deshalb, weil wir mit Iran kein Rückübernahmeabkommen haben. Der Betroffene wird also so oder so zwei Jahre lang in Ausschaffungshaft bei uns in der Schweiz sitzen. Die Schweiz muss sich nämlich an zwingendes Völkerrecht halten. Auf die Frage also, wohin wir den Iraner schicken, gibt die Initiative keine Antwort.
Die Initiative setzt schwere Sexualdelikte, Menschenhandel und Vergewaltigung gleich mit Drogenhandel oder Einbruch. Das spricht für sich, auch wenn die Initianten es dem Gesetzgeber offenlassen, weitere Tatbestände hinzuzufügen. Trotzdem, der Grundsatz der Verhältnismässigkeit wird hiermit massiv verletzt. In meiner Nachbarschaft lebt eine Familie, die schon in der dritten Generation hier lebt. Wenn also der pubertierende Sohn der in der Schweiz aufgewachsenen Familie einen Ladendiebstahl begeht, dann ist dessen zwingende Ausschaffung schlicht und einfach unverhältnismässig.
Handlungsbedarf besteht sehr wohl, beispielsweise in der Entwicklungspolitik vor Ort, damit Flüchtlingsströme verhindert werden. Handlungsbedarf sehe ich auch beim Aushandeln von Rückübernahmeabkommen oder bei einem besseren Vollzug des bestehenden Gesetzes. Handlungsbedarf besteht auch bei der Integrationspolitik, und diese Integrationspolitik fliesst nun in den direkten Gegenvorschlag ein.
Bei dieser Initiative geht es einmal mehr darum, Zeichen zu setzen. Wir betreiben aber mit einer Änderung der Bundesverfassung nicht Symbolpolitik, sondern Verfassunggebung, die höchste Verantwortung erheischt. Wer trotzdem ein Zeichen setzen möchte, der unterstütze den Gegenvorschlag. Ich persönlich werde die Initiative ablehnen und aus taktischen Gründen den Gegenvorschlag unterstützen.

Baettig Dominique (V, JU): Que se cache-t-il derrière le retour du concept d'intégration dans le contre-projet direct? Il paraît pourtant évident pour le bon sens commun - mais est-il encore représenté au Parlement? - qu'un étranger qui a été condamné pour des délits tels qu'un meurtre, un viol, un délit sexuel, tels que des actes de violence, du brigandage, du trafic de drogue, des effractions ou des abus à l'aide sociale, ne donne pas les signaux évidents qu'il est bien intégré. Il ne respecte pas les valeurs fondamentales de la société d'accueil, qui sont la propriété privée, le travail comme rôle social et vecteur d'autonomie, la dignité d'autrui, et j'en passe. Sans parler des valeurs de la Constitution et des droits humains! A moins qu'il faille considérer que mettre en danger la santé d'autrui en lui vendant des drogues - ce qui, à mon avis, ne peut être que grave - ou agresser quelqu'un sauvagement pour un regard de travers est une chose susceptible de garantir des droits à celui qui n'a pas considéré ceux de sa victime.
Qu'il soit alors privé de son droit de séjour et qu'il soit expulsé, qu'il soit mis à la porte, en quelque sorte, ne choque pas le bon sens commun de la population. La tolérance de la population pour la violence, qu'elle soit gratuite ou pas, est devenue plus faible suite à une quantité d'informations qui saturent sa capacité à fermer les yeux et à ne pas voir ou ne pas entendre. La population attend des mesures claires. La surpopulation des prisons, le sentiment d'insécurité augmentent le sens critique. Des questions légitimes surviennent à propos des limites que l'on pose ou non, à propos d'un système de deux poids deux mesures, système qui fonctionne essentiellement au détriment des autochtones qui doivent subir et se taire. Mais c'est bien sûr compter sans le politiquement correct et sa dictature morale pseudo-angélique qui apparaît dans le contre-projet.
A travers les verres déformants du politiquement correct, l'intégration prend un tout autre sens: au lieu de signifier accueillir pour prendre en soi, rendre partie de soi, ce concept
AB 2010 N 701 / BO 2010 N 701
est devenu, dans notre monde où il n'y a plus d'identité affirmée, où les liens sociaux sont déconstruits, où l'ascenseur social pour les minorités est garanti obligatoire, un simple synonyme de droit unilatéral à s'installer.
N'osant même plus penser à une assimilation, les tenants du politiquement correct, les gentils à l'esprit large n'osent plus formuler d'exigences, de limites structurantes, exiger l'autonomie par le travail, le respect des lois, que la notion des droits de l'homme permet d'ailleurs de transgresser au nom d'un individualisme un peu pervers. Ils exigent de la communauté d'accueil qu'elle fasse un effort complaisant d'adaptation, de compréhension et d'accommodation. Le migrant qui est le nouveau "bon sauvage" de la mondialisation se voit gentiment encouragé à participer à la vie économique. Peut-être que le travail au noir, le trafic de drogue, l'installation dans l'économie par l'aide de l'assistance sociale ou des assurances sociales constituent aussi un type d'intégration qui est encouragé. Ils se voient encouragés à acquérir une formation, à acquérir de bonnes connaissances linguistiques. L'intégration devient dans ce contre-projet un vague appel aux bons sentiments pour maintenir des deux côtés, comme dans un match de football, la cohésion nationale.
Rien de concret, rien de palpable, que des attentes de bonne volonté sans réel contrôle, sans exigences sérieuses, définies et surtout vérifiables. Le message que la société aux valeurs flottantes fait passer est le suivant: "Tu peux t'installer, peu importe d'ailleurs la capacité d'accueil des écoles, les places d'apprentissage, ceci en gardant ton identité, car l'intégration est un souhait, mais pas une exigence." Et comme le corollaire de l'intégration et ce qui se cache vraiment derrière, c'est finalement l'interdiction d'exclure, il ne saurait être question que l'intégration échoue et il faudra donc pour la population d'accueil redoubler d'efforts, en faisant recours, bien sûr, à la discrimination positive: c'est le droit à plusieurs chances, c'est le droit à une large marge d'appréciation compréhensive. Il est interdit de discriminer, donc il faut intégrer à n'importe quel prix. On peut ainsi s'intégrer par exemple dans le monde de la prison, dans le monde de l'aide sociale ou même être intégré en Suisse dans sa propre communauté. C'est nous qui avons fixé des critères ambigus et il est normal que l'émigrant essaie de trouver des solutions pour slalomer dans notre ambiguïté.
Il nous appartient de fixer des limites claires, d'oser exiger un effort, le mérite, l'excellence, la promotion de valeurs claires, et de ne pas simplement prôner une intégration au rabais - ce que l'on appelle discrimination positive -, qui est injuste pour la communauté d'accueil, puisque celle-ci doit subir des torts en silence et de manière discriminatoire "à rebours" et synonymes d'égalitarisme et de médiocrité. C'est aussi discriminatoire pour les migrants qui se sont intégrés de manière appropriée.
L'initiative sur le renvoi est claire dans ses objectifs et légitime dans ses exigences. Le contre-projet direct veut empêcher à tout prix l'expulsion de criminels qui ne se sont pas intégrés, ceci au nom d'une idéologie de l'intégration qui signifie en fait: interdiction d'exclure, accepter sans en discuter même ceux qui se sont exclus par leurs délits.

Heer Alfred (V, ZH): Die Ausschaffungs-Initiative der SVP basiert auf einem verständlichen Konzept: Wer Dritte an Leib, Leben und Eigentum schädigt, hat sein Aufenthaltsrecht verwirkt.
Dass die Ausländerkriminalität ein Problem für die Sicherheit in unserem Lande darstellt, ist keine Fantasie und auch nicht Ausfluss einer xenophoben Haltung, sondern eine Tatsache, die sich anhand von Zahlen belegen lässt. Es wurde bereits erwähnt: Über 70 Prozent der Gefängnisinsassen in der Schweiz sind Ausländerinnen und Ausländer.
Wer schwere Gewaltdelikte begeht, hat sein Aufenthaltsrecht verwirkt. Diese Meinung teilen nicht nur Schweizerinnen und Schweizer, sondern auch viele Ausländerinnen und Ausländer. Wenn Sie in Ihrem Umfeld mit gut integrierten Ausländern sprechen, werden Sie feststellen, dass ein Grossteil dieser Personen unsere Initiative befürwortet. Sie verstehen nämlich nicht, dass die Schweiz ihre Landsleute verhätschelt und in den Schweizer Gefängnissen verwöhnt. Genau diese Personen sind der Meinung, dass die Schweiz härter durchgreifen muss, weil letztendlich auch sie unter dem schlechten Ruf ihrer Landsleute leiden.
Das Konzept der Linken, auch sie haben ein Konzept, ist auch verständlich und denkbar einfach. Es geht den Linken vor allem darum, die Kriminellen zu verhätscheln und vor allem die Kriminalität zu bewirtschaften. Deshalb haben sie in den Gegenvorschlag auch einen Integrationsparagrafen aufgenommen. Dieser Integrationsparagraf ermöglicht ihnen das Anstellen von Kulturvermittlern, von Sozialarbeitern, von Integrationsbeauftragten, das Installieren von Integrationsbüros in allen Kantonen. Der Paragraf ist ein eigentliches Betätigungs- und Tummelfeld für linke und nette Gutmenschen, die vor allem die Schule für soziale Arbeit abgeschlossen haben und sonst ohne Stelle dastehen würden.
Dies können wir nicht unterstützen. Wir wehren uns deshalb auch gegen diesen Gegenvorschlag. Er löst die Probleme nicht, sondern er bewirtschaftet die Probleme weiter. Es ist ein eigentlicher Skandal, dass die Linke mit Steuergeldern zulasten der Opfer Stellen für sich schaffen will. Wer ein Grundrecht für Schwerstkriminelle einfordert, macht sich letztendlich mitschuldig und ist mitverantwortlich für weitere schwere Straftaten.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der SVP-Fraktion, der Ausschaffungs-Initiative zuzustimmen - ohne Wenn und Aber.

Lachenmeier-Thüring Anita (G, BS): Vor dem Gesetz sind alle gleich. Kriminelle Taten müssen und sollen der Straftat entsprechend geahndet und bestraft werden, und dies unabhängig von der Staatszugehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus des Täters. Die Initiative will diesen Grundsatz aufheben. Migrantinnen und Migranten sollen anders behandelt werden als Schweizerinnen und Schweizer. Das ist inakzeptabel, widerspricht völkerrechtlichen Verpflichtungen und den Grundprinzipien der Bundesverfassung, insbesondere dem Schutz des Privat- und Familienlebens.
Wir sind uns wahrscheinlich alle einig: Verbrechen sollen aufgeklärt werden, und die Täter müssen ihre Strafe verbüssen. Wie man gestern in der "Basler Zeitung" lesen konnte, ist jedoch die Aufklärung der Fälle, insbesondere der Tötungsdelikte, ein grosses Problem. Bezüglich der 14 Tötungsdelikte im Kanton Baselland in den letzten zwölf Jahren konnten nur sechs Täter von der Justiz zur Rechenschaft gezogen werden, vier Delikte konnten gar nicht aufgeklärt werden, und sechs Täter sind auf der Flucht. Es ist eine Tatsache, dass gerade bei schweren Verbrechen die Täter oft nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Das ist sehr unbefriedigend; daran ändert aber auch die Initiative nichts. Hingegen will sie bei weit weniger schweren Delikten, welche ich keineswegs verharmlosen will, nicht nur die gesetzlich vorgesehene Strafe auferlegen, sondern die Täter auch ausschaffen. Mord und Gewalt werden zudem dem missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen und einem einmaligen Einbruch gleichgesetzt. Schwerer Betrug wird hingegen ausgenommen. Recht kommt von Gerechtigkeit, und diese bleibt bei der Initiative und beim Gegenvorschlag auf der Strecke.
Nach dem geltenden Recht ist es bereits heute möglich, bei schweren und wiederholten Straftaten eine Aufenthaltsbewilligung zu entziehen; diese Möglichkeit wird auch angewendet. Die Initianten wollen Menschen ohne Schweizer Pass bereits bei der ersten Gesetzesüberschreitung ausweisen; selbst Menschen, welche in der Schweiz geboren wurden, ja auch Personen der dritten Generation sollen ausgeschafft werden. Sie sollen in ein Land gehen, welches sie vielleicht noch nie betreten haben, und dort unter Umständen unangemessen bestraft, eingesperrt und gefoltert werden. Wie wir von Frau Flückiger gehört haben, geht es der SVP vor allem um Jugendliche. Sie suggeriert, dass Jugendliche mit Schweizer Pass das Recht immer und überall beachten. Dies ist leider nicht der Fall.
Die Initiative will Familien auseinanderreissen, Jugendliche von der Familie trennen, Familienväter ausschaffen. Das wird nicht dazu führen, dass die zurückgebliebenen
AB 2010 N 702 / BO 2010 N 702
Familienangehörigen eine bessere Chance auf Integration und Selbstständigkeit haben werden. Es werden neue Probleme geschaffen. Der Gegenvorschlag geht etwas weniger weit, doch das Grundprinzip der Ungleichbehandlung bleibt. Eine Verschärfung des heutigen Rechts ist nicht nötig, sie ist kontraproduktiv. Mit einer guten Integrationspolitik können Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden. Davon profitieren auch Schweizer Staatsangehörige, denn auch bei ihnen gilt: Prävention ist effizienter als Repression. Doch genau dort setzen die Initiantenkreise gerne den Sparhebel an, ohne über die Folgen Rechenschaft ablegen zu müssen.
Eine Gesellschaft zeigt Schwäche, wenn sie Probleme nicht aktiv löst, sondern abschiebt. Unbequeme Menschen auszuweisen zeugt von Schwäche und Hilflosigkeit; dies ist eines aufgeschlossenen Staats nicht würdig.
Ich lehne die Initiative und den Gegenvorschlag ab.

Joder Rudolf (V, BE): Ich äussere mich zu Absatz 3 von Artikel 121 der Bundesverfassung gemäss Gegenvorschlag. Dieser Absatz 3 lautet: "Beim Entscheid über den Entzug des Aufenthaltsrechts und die Ausweisung sind die Grundrechte sowie die Grundprinzipien der Bundesverfassung und des Völkerrechts zu beachten." Dieser Gegenvorschlag ist vom Ständerat ausgearbeitet worden, deshalb ist im Amtlichen Bulletin des Ständerates nachzulesen, was gemäss Ständerat und auch Bundesrat Sinn und Zweck dieses Absatzes 3 sein soll. Zusammengefasst sind vom Ständerat und vom Bundesrat zu diesem Absatz 3 folgende Meinungen vertreten worden:
1. Die Ausschaffungs-Initiative sei gültig. Sie verletze keine zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.
2. Die Initiative verstosse jedoch mehrfach gegen nichtzwingende Bestimmungen des Völkerrechts und gegen verfassungsmässige Grundsätze.
3. Der Entzug des Aufenthaltsrechts und eine Wegweisung seien generell ausgeschlossen, wenn dadurch die Grundrechte und die Grundprinzipien der Verfassung bzw. des Völkerrechts verletzt werden.
4. Als Beispiele für diese Grundrechte und Grundprinzipien der Verfassung bzw. des Völkerrechts werden zum Beispiel das Prinzip der Verhältnismässigkeit, das Prinzip der Einheit der Familie, die persönliche Freiheit, die EMRK, der Uno-Pakt II, die Kinderrechtskonvention, die Freizügigkeitsabkommen, verschiedene völkerrechtliche Verträge usw. genannt. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. All diese Grundsätze sollen beim Entscheid über den Entzug des Aufenthaltsrechts bzw. die Wegweisung beachtet werden.
Schlussfolgerung: Diese Formulierungen sind sehr allgemein, schaffen Interpretationsprobleme, sind stark auslegungsbedürftig, und es wird ein sehr grosser Ermessensspielraum für die Behörden und die Gerichte eingeführt. Theoretisch kann mit Hinweisen auf die Grundrechte und die Grundprinzipien der Verfassung bzw. des Völkerrechts fast jede Ausschaffung verhindert werden. Damit wird die Zielsetzung der Ausschaffungs-Initiative massiv eingeschränkt, denn die persönliche Freiheit ist bei einer Ausschaffung immer eingeschränkt.
Mit Artikel 121 Absatz 3 gemäss dem Gegenvorschlag wird aber auch ein Ungleichgewicht geschaffen. Die Grundrechte gelten nicht nur für die Täter von schweren Straftaten, sondern auch für die Opfer dieser schweren Straftaten. Es geht hier immerhin um vorsätzliche Tötung, Mord, Vergewaltigung, Raub, Menschenhandel usw. Die Rechte der Opfer werden schwer verletzt, und in ihre Rechtsgüter wird massiv eingegriffen. Dieser Aspekt wird im ständerätlichen Gegenvorschlag überhaupt nicht erwähnt. Darüber finden Sie im Amtlichen Bulletin des Ständerates keinen einzigen Satz. Artikel 121 Absatz 3 gemäss dem Gegenvorschlag berücksichtigt einseitig die Rechte der Täter und ignoriert die Rechte der Opfer und allenfalls der Hinterbliebenen. Er ignoriert auch das Schutzbedürfnis der Bevölkerung; dies ist nicht in Ordnung und muss korrigiert werden.
Ich bitte Sie, der Initiative zuzustimmen und den Gegenvorschlag abzulehnen.

Jositsch Daniel (S, ZH): Warum sollen kriminelle Ausländer, die sich schwere Gewalt- und Sexualstraftaten zuschulden haben kommen lassen, nicht ausgewiesen werden? Warum sollte also die Ausschaffungs-Initiative abgelehnt werden? Das ist die Frage, die sich stellt. Nun, die Antwort ist einfach: Die Ausschaffungs-Initiative ist ein reines Propagandainstrument der SVP. Sie bringt keine Lösung für die tatsächlich existierenden Probleme, und sie bringt Probleme, wo es heute keine gibt.
Der grösste Fehler der Initiative, auf die anderen ist schon verschiedentlich eingegangen worden, ist, dass sie zwingend die Ausweisung und damit auch die Ausschaffung vorsieht. Damit verstösst sie - da gibt es kein Wenn und Aber - gegen das Völkerrecht, und zwar gegen grundsätzliche Menschenrechte. Kommen Sie jetzt nicht daher und behaupten, das Völkerrecht werde schon eingehalten und das sei auch kein Problem mit der EMRK. Das hat beispielsweise Herr Stamm ausgeführt. Es ist einfach so, dass bei einer Volksinitiative das gilt, was dasteht. Wenn es so wäre, dass wir nachher einfach das Völkerrecht selbstverständlich einhalten würden, hätten wir ja auch keine Diskussionen bei all diesen Initiativen gehabt, die gegen die EMRK verstossen: Anti-Minarett-Initiative, Verwahrungs-Initiative usw. Deshalb ist die Initiative so zu beurteilen, wie sie vor uns liegt. Sie verstösst gegen das Völkerrecht, und zwar auch gegen das zwingende Völkerrecht.
Gemäss der Initiative ist es möglich, unbesehen vom Einzelfall eine Ausschaffung respektive eine Ausweisung vorzunehmen. Damit würde unser Land von einem Hort der Menschenrechte zu einem Unrechtsstaat ausserhalb der internationalen Rechtsordnung. Denn eine Einzelfallabwägung ist notwendig. Hierzu ein Beispiel, welches das besonders gut zeigt: Unsere Kommission für Rechtsfragen hat eine Vorlage ausgearbeitet - Herr Stamm, Sie waren mit dabei -, die die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen der schweren Körperverletzung gleichsetzt und damit die Strafen für solche Delikte massiv erhöht. Gemäss Ihrer Initiative müssen die Täter eines solchen Delikts obligatorisch ausgeschafft werden. Nun sind die Täter in aller Regel die Eltern des Opfers, nämlich des Kindes. Wenn die Eltern ausgeschafft werden, muss das Kind zwangsläufig mit. Mit Ihrer Initiative, die die Einzelfallabwägung ausschaltet, bringen Sie solche Lösungen hervor, nämlich dass das Opfer am Schluss auch noch ausgeschafft wird, anstatt dass man auf die spezielle Situation Rücksicht nimmt. Deshalb ist die Ausschaffungs-Initiative, sofern sie denn überhaupt als gültig erklärt wird, abzulehnen. Ein solches Ausschaffungsregime, wie Sie es vorschlagen, ist unseres Landes nicht würdig.
Der direkte Gegenvorschlag sieht auch einen Automatismus, sieht auch die automatische Ausschaffung vor. Es wird zwar ganz allgemein auf die Verfassungsrechte und auf das Völkerrecht hingewiesen. Das genügt aber nicht. Es genügt deshalb nicht, weil die Verfassungsrechte nicht einfach eine Grenze sind, die in Situationen, in denen Entscheide absolut unverhältnismässig sind, zu berücksichtigen ist, sondern es ist notwendig, dass in jedem Fall die Verhältnismässigkeit geprüft wird. Mit der aktuellen Fassung ist dies aber nicht klar. Ich habe entsprechend einen Antrag eingereicht, der Ihnen vorliegt, in dem präzisiert wird, dass in jedem Fall das Verhältnismässigkeitsprinzip zu berücksichtigen ist. Mit diesem Einzelantrag wird der direkte Gegenvorschlag nicht zu einer Lösung führen, die mir entspricht. Aber immerhin sind damit die Grundrechte eingehalten, immerhin hätten wir damit eine Lösung, die nicht nur völkerrechtskonform ist, sondern auch mit unserer Verfassung in Einklang steht und die zulässt, dass der Einzelfall berücksichtigt wird.

Schlüer Ulrich (V, ZH): Die haben es tatsächlich schön in diesem Saal, die sich in einem Netz von Paragrafen eingebunden fühlen, mit denen sie sich selbst Edelmut, politische Weitsicht und Gewissenhaftigkeit gegenüber dem Recht zubilligen können, nur um das Fehlen, das völlige Fehlen ihres politischen Willens zu rechtfertigen, denen, welchen hier in diesem Land Unrecht geschieht, die von zunehmender Gewalttätigkeit getroffen werden, endlich auch einmal zum
AB 2010 N 703 / BO 2010 N 703
Recht zu verhelfen. Wer Menschenrechte beschwört, wer Völkerrecht beschwört, um sein Nichtstun zu rechtfertigen angesichts von eklatantem Unrecht, das hier in diesem Land geschieht, der wird zum Totengräber sowohl der Menschenrechte als auch des Völkerrechts.
Ich habe heute hier mit etwelcher Verwunderung eine neue Definition für den "Euro-Turbo" zur Kenntnis genommen: Euro-Turbos sind Leute, die sich strikte weigern, je eine ausländische Zeitung in die Hand zu nehmen, damit sie die Realitätsverweigerung gegenüber dem wirklichen Geschehen auf der Welt aufrechterhalten können. Nehmen Sie einmal aufgrund von deutschen Zeitungen zur Kenntnis, in welchem Ausmass die Kriminalität, die grenzüberschreitende Kriminalität gerade in Deutschland zunimmt. Gleiches kennen wir auch von der Schweiz.
Doch jetzt kommen Sie mit einem Gegenvorschlag, motiviert aus der Behauptung, die SVP-Initiative verletze die Personenfreizügigkeit, womit Völkerrecht verletzt werde. Also, erstens könnte man das Abkommen über die Personenfreizügigkeit kündigen, wenn man das wollte. Aber zur Hauptfrage: Behaupten Sie tatsächlich, dass jeder EU-Einwohner völlige Freiheit hat, grenzüberschreitend auf diesem Kontinent schwer kriminell zu werden, ohne jede Ausweisungsmöglichkeit, nur weil die Personenfreizügigkeit existiert? Das hat dann wahrhaftig nichts mehr mit Recht zu tun, da werden politische Konstruktionen geschaffen, die für die Bevölkerung die Wirkung haben, dass deren Recht nicht mehr geachtet wird. Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, dass Kriminalität bekämpft wird und dass sie von solchen Kriminellen befreit wird, die aus dem Ausland zugewandert sind.
Ich meine, wenn Sie die Personenfreizügigkeit zum unumstösslichen Hindernis gegen jede Ausweisung erhöhen, heisst das natürlich auch, dass Ihr Gegenvorschlag nichts anderes ist als ein "Kommet her zu uns, alle, die ihr euch unrechtmässig bereichern wollt; hier kann euch nichts mehr geschehen, sofern ihr aus einem EU-Land stammt". Haben Sie denn jeden Bezug zur Realität verloren? Sie und wir sind gewählt worden, um auch den Menschen hier in der Schweiz zu ihrem Recht zu verhelfen; das können Sie nicht wegdiskutieren.
Und wenn Sie befürchten, wie das eben Herr Jositsch wieder geäussert hat, es könne vielleicht zu Ausweisungen einzelner Familienmitglieder kommen, dann darf ich Ihnen dazu versichern: Genau dies ist die wirksamste Präventionsmassnahme gegen Ausländerkriminalität, die es überhaupt gibt! Wenn Eltern, die Jugendliche haben, die über die Stränge hauen, die gewalttätig sind, wissen, dass ihnen deswegen allenfalls die Ausweisung droht, werden sie mit Sicherheit dafür sorgen, dass sich ihre Jugendlichen korrekt benehmen - da können Sie sicher sein. Die Ausweisung, die wollen die Eltern gewiss nicht. Unser Strafsystem, milde Massnahmen gegen unrechtes Tun, damit wird niemand abgeschreckt. Aber eine drohende Ausweisung schreckt ab.
Stimmen Sie der Initiative zu. Nur sie löst das Problem. Der Gegenvorschlag ist ein Täuschungsmanöver ohne Inhalt.

Segmüller Pius (CEg, LU): Herr Schlüer, Sie haben jetzt einen ziemlich kräftigen Schlagabtausch gemacht. Aber sagen Sie mir jetzt bitte ganz konkret: Was unterscheidet den Gegenvorschlag in der Effizienz von der Initiative?

Schlüer Ulrich (V, ZH): Wenn Sie der Initiative vorwerfen, sie verstosse gegen Völkerrecht, wenn sie auch europäische Gewalttäter bezüglich Ausweisung ins Visier nehme, während vom Gegenvorschlag kein solcher Verstoss ausginge, dann wiederhole ich nur, was ich zur Wirkung des Gegenvorschlages gesagt habe: Alle EU-Europäer, die hier Unrecht begehen, finden in der Schweiz bleibende Aufnahme. Hier geschieht ihnen nichts; sie können für immer hierbleiben! Das ist der wesentliche Unterschied zwischen Initiative und Gegenvorschlag.

Donzé Walter (CEg, BE): Die Mitglieder der EVP lehnen die Ausschaffungs-Initiative ab und geben dem Gegenvorschlag den Vorzug. Dieser Gegenvorschlag ist der Versuch, angesichts eines breiten Unbehagens in der Bevölkerung eine Lösung im Einklang mit der Verfassung und dem Völkerrecht vorzulegen. Die Initiative verletzt nicht nur Ordnungen, die sich das Schweizervolk selber gegeben hat oder die durch Volksentscheide übernommen wurden. Sie hat auch gravierende Schwächen. Zum Beispiel fehlt in der Liste der Delikte die schwere Körperverletzung, während bei weniger schwerwiegenden Straftaten die Guillotine ausgelöst wird.
Die SVP hat alle Bestrebungen, ihr Initiativanliegen besser zu behandeln, verworfen. Ich schliesse daraus, dass es hier um parteipolitische Profilierung und nicht wirklich um die Lösung eines Problems geht. Mehrere Votanten haben sich um die Beantwortung der Frage herumgedrückt, ob die SVP die Europäische Menschenrechtskonvention aufkünden will oder nicht. Ulrich Schlüer hat den Vorhang etwas gehoben und damit auch diese Absicht in den Bereich des Möglichen gezogen. Weshalb dieses Versteckspiel? Auch wir wollen Kriminelle nicht schützen. Aber wir wollen unsere Ordnung doch klar auf dem Boden des Rechts durchsetzen.
Es stellt sich die Frage, ob die Initiative den Rechtsgrundsatz der Verhältnismässigkeit einhält. Ist den Initianten denn nicht bekannt, dass ein Landesverweis schon heute möglich ist? Ist den Initianten nicht bekannt, dass zur Ausschaffung die Bewilligung des Ziellandes gehört? Ist den Initianten nicht bekannt, dass im Grundsatz eine Strafe in jenem Land vollzogen wird, in dem das Delikt begangen wurde? Ist den Initianten nicht bekannt, dass der Vollzug der Strafe nicht in jedem Land gewährleistet ist? Ist den Initianten nicht bekannt, dass durch die Initiative möglicherweise zweierlei Recht entsteht - wer Pech hat, muss gehen, wer Schwein hat, kann bleiben? Ist den Initianten nicht bekannt, dass man nicht nach der Formel "das Volk hat immer Recht" gehen kann? Gibt es nicht in der Geschichte Beispiele, in denen das Volk, in denen die Masse manipuliert wurde?
Der Gegenvorschlag gibt uns Gelegenheit, das Problem rechtlich einwandfrei zu lösen. Er fordert gleichzeitig Integration, und zu deren Gelingen müssen sowohl die Betroffenen als auch die Behörden auf allen Staatsebenen beitragen.
Wir beantragen Ihnen deshalb, die Ausschaffungs-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und dem Gegenvorschlag zuzustimmen, als Alternative für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, und beides schnell zur Abstimmung zu bringen.

Schibli Ernst (V, ZH): Herr Donzé, Sie haben vorhin gesagt, dass Sie ebenfalls bereit seien, unsere Rechtsordnung durchzusetzen, um das Recht zu schützen. Was machen Sie dann, wenn die Rechtsordnung nicht mehr ausreicht, um das Recht vor allem der Bürgerinnen und Bürger, die betroffen sind, zu schützen?

Donzé Walter (CEg, BE): Herr Schibli, Sie wissen, dass das Problem eigentlich nicht bei den Gesetzesbestimmungen, sondern eher in der Anwendung liegt.

Vischer Daniel (G, ZH): Ich habe den Eindruck, dass viele nicht wissen, wie die heutige Ausschaffungspraxis ist. Ich habe ab und an anwaltlich damit zu tun, und ich kann sagen: Sie ist streng, sie ist hart, und sie richtet sich, wie Herr Kollege Fluri das gesagt hat, nach dem Strafmass und damit nach dem Verschulden, das richterlich festgestellt worden ist.
Diese Initiative ist ungültig, daran kann gar kein Zweifel sein. Zumindest was den Wortlaut betrifft, ist sie krasser als Initiativen wie die Minarett-Initiative, wenn das zwingende Völkerrecht so ausgelegt wird wie bislang. Diese Initiative verstösst gegen das Non-Refoulement-Gebot - das bestreitet ja nicht einmal Herr Kollege Stamm. Sie für gültig zu erklären, halte ich schon für relativ abenteuerlich. Da muss ich fragen: Gilt denn eigentlich unsere Verfassung nichts mehr? Sind Sie eigentlich der Meinung, das zwingende Völkerrecht sei zwar Verfassungswortlaut, aber sonst eigentlich nicht anzuwenden? Ich ersuche Sie dringend, Ungültigkeit zu konstatieren.
Die Initiative ist aber auch materiell abzulehnen. Herr Schlüer, es geht bei einem Verfassungsartikel nicht um
AB 2010 N 704 / BO 2010 N 704
Vollzug. Wenn es Vollzugsprobleme gibt, dann müssen Sie Personal aufstocken, dann müssen Sie die Verwaltung besser organisieren, aber Sie müssen nicht einen neuen Verfassungsartikel schreiben. Sie reden immer von Vollzugsnotstand. Dann sorgen Sie doch einmal dafür, dass die Gesetze, die wir haben, endlich durchgesetzt werden. Davon haben wir nämlich genügend.
Ich bin aber auch kein besonderer Anhänger des Gegenvorschlags - um es einmal vorsichtig auszudrücken. Ist denn das Parlament eigentlich nun dazu da, gewissermassen das verfassungsmässige Gewissen der SVP-Anliegen zu sein? Sind wir dazu da, zu sagen: "Ja, die SVP hat schon Recht, aber wenn sie schon eine Initiative macht, soll sie sie wenigstens verfassungsmässig korrekt formulieren"? Das ist etwa der Grundgestus des Gegenvorschlags, er gerät gewissermassen zur Verfassungshilfe für die SVP.
Dabei ist ja klar, dass diese Initiative so, wie sie daherkommt, gar nicht umgesetzt werden kann. Da braucht es gar keinen Gegenvorschlag. Es wird sich null Komma plötzlich zeigen, schon am Tag nach der Abstimmung über die Initiative, dass das Non-Refoulement-Gebot in keinem einzigen Fall übergangen werden kann. Im Übrigen ist diese Initiative auch eurozentristisch und in diesem Sinne auch rassistisch, denn sie zielt nur auf einen ganz bestimmten Typ von Mensch in diesem Land, nämlich auf jenen von ausserhalb des EU-Kreises. Der Gegenvorschlag macht da in einem gewissen Sinn mit.
Vollends seltsam finde ich es, wenn man meint, eine besondere Errungenschaft dieses Gegenvorschlags sei der Integrationsteil. Das Problem der Integration in diesem Land ist nicht, dass es keine Verfassungsgrundlage gibt. Es wäre mir das Neueste, dass sie nicht besteht. Das Problem der Integration ist auch nicht, dass wir keine gesetzliche Grundlage haben. Das Problem in diesem Land ist, dass auf Schulebene zu wenig getan wird. Da nützt Ihnen der Gegenvorschlag kein "My", um das zu ändern. Aber ich habe da einen Verdacht: Viele, die da so nobel von Integration sprechen, meinen in Wirklichkeit gar nicht Integration, sondern Assimilation. Es gibt eben auch eine Assimilation, die im aufklärerischen Gewand eurozentristisch daherkommt. Ich vermute, dass längst auch Gutmeinende aus dem links-grünen Lager dabei sind und in diesem Chor mitsingen, vielleicht auch einige Ausländerbeauftragte.
Hören Sie auf zu meinen, wir müssten mit Gegenvorschlägen den Forderungen der SVP materiell zum Durchbruch verhelfen. Ein doppeltes Nein ist die einzige Antwort an die SVP, den Rest regelt die Realität: Das Non-Refoulement-Prinzip wird in diesem Land durchgesetzt.

Stamm Luzi (V, AG): Herr Kollege Vischer, wie kommen Sie auf die Idee zu sagen, ich hätte gesagt, dass die Ausschaffungs-Initiative gegen das Non-Refoulement-Prinzip verstosse? Ich frage Sie konkret: Ist es richtig, dass sämtliche Straftäter in die EU zurückgeschafft werden könnten, dass sämtliche Straftäter in den Balkan zurückgeschafft werden könnten, wenn die Ausschaffungs-Initiative angenommen würde? Sind Sie dafür, dass Straftäter in diese Länder zurückgeführt werden können?

Vischer Daniel (G, ZH): Erstens bin ich nicht für Ihr Rückschaffungsmodell, zweitens kennt die EU eigene Gesetzlichkeiten, die die Wirkung Ihrer Initiative minimieren, und drittens haben Sie gesagt, es gebe Fälle, in denen tatsächlich Leute nicht zurückgeschafft werden könnten; Sie haben, glaube ich, den Iran genannt. Dann nehme ich zur Kenntnis, dass Sie offensichtlich auch davon ausgehen, dass Ihre Initiative etwas will, das universell gar nicht durchgesetzt werden kann. Aber - und jetzt kommt das Aber - Ihr Verein predigt lauthals: "Schluss mit diesem Quatsch 'Völkerrecht', Schluss mit diesem 'Schmürzelitum' des Non-Refoulement-Prinzips, das darf bezüglich Verbrechern ohnehin nicht angewendet werden, wir wollen einmal Tacheles reden, das Volk will das!" Das ist ja in etwa die Grundstimmung, mit der Sie Politik machen. In diesem Sinne sind Sie eigentlich eine wohltuende Ausnahme, Herr Stamm, weil Sie als ehemaliger Richter halt doch wissen: Ganz so einfach ist die Wirklichkeit nicht, am Schluss entscheidet eben doch ein Richter oder ein Beamter, und der muss halt auch das Non-Refoulement-Prinzip anwenden.

Schlüer Ulrich (V, ZH): In Ihrer ebenso ausschweifenden wie eigenen Rechtsbelehrung haben Sie durchblicken lassen, dass eurozentrisches Denken relativ nahe bei rassistischem Denken liege. Dazu möchte ich Sie jetzt fragen: Wollen Sie damit allen Ernstes behaupten, dass die Personenfreizügigkeit, die selbstverständlich Sonderrechte für Europäer schafft, mit rassistischem Denken in Verbindung zu bringen sei?

Vischer Daniel (G, ZH): Wissen Sie, Herr Schlüer, Sie sind der Falsche, wenn es darum geht, mir diese Frage zu stellen. Dass Sie ein Schlaumeier sind und dass Sie das jetzt gewissermassen zum Ausdruck bringen, mag Sie ja ehren, aber es ist tatsächlich eine Eigenschaft von mir, dass ich immer gleich antworte, unabhängig davon, ob Sie oder ein anderer die Frage stellt. Richtig ist: Wir kennen die Festung Europa. Richtig ist: Unser Ausländermodell beruht darauf, dass es Menschen gibt, die in den Genuss der Personenfreizügigkeit kommen, und Menschen, die keine Chance haben, auf die Arche Noah Schweiz bzw. auf die Wohlstandsinsel zu kommen, um auch einen Teil des Genusses auf dieser Welt zu bekommen. Man kann natürlich der Meinung sein, dass das nicht unbedingt im Einklang mit einem globalen, universellen Gleichheitsverständnis stehe. Ich bin dieser Meinung.
Nun gibt es natürlich Leute, die sagen, durch die Personenfreizügigkeit mit der EU hätten wir den ersten Schritt hin zu einer globalen Personenfreizügigkeit gemacht. Hoffen wir, dass dem so ist. Meine Beobachtungen deuten aber eher auf das Gegenteil hin. Wir kennen die Festung Europa; wir wissen, dass Tausende von Menschen beim Versuch, in diese Festung hereinzukommen, wortwörtlich im Meer versaufen. Tausende werden militärisch-polizeilich am Einlass gehindert. Das heisst, wir halten die Grenzen dicht, auch ein bisschen, um unseren Wohlstand eurozentristisch abzusichern. Dass das einen gewissen rassistischen Grundgehalt haben könnte, ist keine Erfindung von mir.

Schibli Ernst (V, ZH): Die Ausschaffungs-Initiative der SVP ist nötiger denn je. Es vergeht kein Tag ohne schwere Straftaten, begangen von Ausländern, die sich legal oder illegal in unserem Land aufhalten - dies, obwohl die Schweiz den Ausländerinnen und Ausländern wohlgesinnt ist. Bei einem Ausländeranteil von etwa 22 Prozent darf man dies sicher sagen. Aber die kriminellen Ausländer kümmern sich nicht um das Recht und die Pflichten in unserem Land. Sicherheit und Ordnung sind ihnen ein Gräuel. Weil die schweizerische Gesetzgebung verwässert und nur ungenügend angewendet wird, werden sie zu weiteren schweren strafbaren Handlungen motiviert, zu strafbarem Verhalten. Die daraus anfallenden Kosten kümmern die Ausländer wenig, weil sie diese nicht selber berappen müssen. In den Gefängnissen der Schweiz, in denen der Anteil der Ausländer zwischen 70 und 80 Prozent ausmacht, leben sie in Saus und Braus und geniessen das Leben, weil die Verbüssung einer Strafe in der Schweiz zum Ferienerlebnis wird.
Alle kennen diese Missstände, doch mit rein verbalen Verbesserungsbemühungen von politischer Seite wird die Bevölkerung hingehalten, ja manchmal sogar angelogen. Es werden immer wieder neue Argumente an den Haaren herbeigezogen, um das ganze Malaise in diesem Bereich schönzureden. Doch die Leidtragenden sind die rechtschaffenen Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, unsere Gesellschaft und unsere weltweit so sehr beachtete und geachtete Staatsmaxime, unser Staatssystem. Es darf nicht sein, dass Leute, die in kriminelle Machenschaften verwickelt sind und Gewalt anwenden, weiterhin mit Samthandschuhen angefasst werden; es darf nicht sein, dass sich Personen abends nicht mehr aus den eigenen vier Wänden wagen, aus Angst vor Angriffen von kriminellen Banden. Es darf nicht länger geduldet werden, dass unsere Gefängnisse mit
AB 2010 N 705 / BO 2010 N 705
bis zu über 80 Prozent Ausländern belegt sind. Es ist rigoros dagegen vorzugehen und dagegen anzukämpfen, dass die Kosten betreffend die Kriminalität, betreffend die Strafverfolgung und den Strafvollzug noch weiter ansteigen.
Das Schweizervolk hat im September 2006 mit fast 70 Prozent Jastimmen einer verschärfenden Revision der Ausländer- und der Asylgesetzgebung zugestimmt. Doch kurze Zeit später begannen Kommissionen und Gerichte, den Volksentscheid zu relativieren, zu verwässern. Die Resultate sind bekannt: steigende Kriminalität in allen Bereichen, verunsicherte Bürger, horrende Kosten und erstaunte, ratlose Politiker. Vor den Wahlen versprechen alle ihren Wählern, für Sicherheit, Ordnung und weniger Kriminalität einzustehen. Nach dem Urnengang aber, wenn sie wiedergewählt sind, kümmern sich viele nicht mehr um ihre Wahlversprechen, sondern unterstützen mit ihrer Passivität und ihrem Stimmverhalten ein weiteres Ansteigen der Kriminalitätsrate, vor allem jener von Ausländern. Darum ist es höchste Zeit, dass diese Entwicklung gestoppt wird. Die Ausschaffungs-Initiative ist das einzige taugliche Mittel, um in dieser dramatischen Angelegenheit endlich markante Verbesserungen zu realisieren. Darum ist die Ausschaffungs-Initiative der SVP nötiger denn je.
Ich bitte Sie, diese Initiative zu unterstützen.

Rennwald Jean-Claude (S, JU): Je vous demande tout d'abord de soutenir à l'article 1 la minorité Gross et donc de déclarer cette initiative nulle et de ne pas la soumettre au vote du peuple et des cantons.
En effet, je suis d'avis qu'on ne peut pas faire n'importe quoi avec les droits populaires, notamment lorsqu'une initiative viole certaines dispositions du droit international. Or, avec l'initiative de l'UDC, nous sommes bien dans ce cas de figure, puisqu'elle contrevient au principe de non-refoulement et qu'elle viole la Convention européenne des droits de l'homme, le Pacte ONU II, la Convention relative aux droits de l'enfant ou encore l'Accord sur la libre circulation des personnes.
Dans un deuxième temps, je vous demande de rejeter aussi bien l'initiative que le contre-projet. Car si l'on y regarde de près, il n'y a pas de différence fondamentale entre ces deux textes, notamment en ce qui concerne l'automaticité du renvoi. Aussi bien l'initiative que le contre-projet accroissent ainsi les risques de traitement discriminatoire motivés par la xénophobie et le racisme, alors que les lois actuelles permettent déjà de refouler les délinquants d'origine étrangère.
D'ailleurs, un homme qu'on ne saurait soupçonner de gauchisme, le conseiller d'Etat libéral Philippe Leuba, a déclaré récemment: "Pour nous, l'initiative ne change pratiquement rien."
Dit autrement, toute sanction doit être rapportée à l'importance de l'infraction ou du crime, et non à la nationalité. Et ce principe, pour nous, ne peut faire l'objet d'aucun compromis. Les débats relatifs aux différences qui séparent l'initiative et le contre-projet relèvent en partie de la discussion sur le sexe des anges, mais surtout veulent nous faire croire que l'on peut choisir entre la peste et le choléra. Il nous rappelle aussi ce qu'un libéral genevois, Monsieur Coutau en l'occurrence, disait en 1981 avant la votation sur l'initiative populaire fédérale "Etre solidaires en faveur d'une nouvelle politique à l'égard des étrangers": "Mieux vaut être saisonnier en Suisse que chômeur dans les Pouilles."
Cette logique n'est pas la nôtre. Si une telle logique devait s'appliquer, cela nous conduirait à affirmer par exemple que l'UDC est préférable au Front national ou que ceux qui détruisent l'environnement sont davantage dignes de respect que ceux qui exploitent les travailleuses et les travailleurs, ou encore que Laval était préférable au maréchal Pétain. Si je fais cette référence historique, c'est parce que l'une des principales caractéristiques du régime de Vichy, c'étaient les lois d'exception. Or, l'UDC passe une bonne partie de son temps à fabriquer ou à essayer de fabriquer des lois d'exception. Jamais nous n'accepterons d'entrer dans une telle logique.
Notre logique est une logique de résistance: résistance à la discrimination, résistance à la xénophobie et au racisme, résistance à la tentation totalitaire mais défense de la démocratie et de l'Etat de droit pour les Suisses, les immigrés et les requérants d'asile.
En résumé, je vous demande donc de rejeter aussi bien l'initiative populaire que le contre-projet. Il y va de l'honneur de notre pays.

Perrin Yvan (V, NE): Cela vient d'être dit et cela sera encore dit souvent: cette initiative est inutile dans la mesure où la loi actuelle permet déjà d'éloigner de notre territoire des étrangers qui se seraient mal conduits. C'est précisément là le problème, la loi permet et n'oblige pas. Quand elle n'oblige pas, cela veut dire qu'on peut donc faire autrement. Le canton de Neuchâtel vient d'offrir nouvellement un excellent exemple, exemple à ne pas suivre, évidemment.
Un rapide retour en arrière s'impose. Au début des années 2000, nous avons vécu en ville de Neuchâtel une série de crimes et de délits assez lourds, avec pour auteurs une bande de jeunes gens immigrés surnommée la "Bosnie Family". La liste de leurs méfaits est longue comme un jour sans pain. A l'occasion d'une bagarre générale, les protagonistes utilisent, selon ce qu'en rapporte la presse locale, toutes sortes d'objets susceptibles d'endommager son prochain, y compris des cocktails Molotov. Le chef de la bande aurait surtout joué du piquet en bois et du jet de bouteilles de bière. Toujours selon le quotidien local, le casier judiciaire du jeune homme comprendrait notamment - et j'insiste sur le terme "notamment" - les infractions suivantes: lésions corporelles, bagarre, contrainte, séquestration, enlèvement, violence contre les autorités ... Les points de suspension laissent à penser que la liste n'est pas exhaustive.
Derrière ces mots froids, il y a naturellement des victimes qui sont dans l'incompréhension la plus profonde face à cette violence.
La justice finit par passer et le chef présumé de l'équipe, surnommé Fatmir par la presse locale, est condamné à deux ans et demi de prison et à huit ans d'expulsion du territoire suisse. Neuchâtel pousse un soupir de soulagement, tout particulièrement celles et ceux dont ce triste sire a pourri la vie.
Etonnamment, lorsque le jeune homme sort de prison, il n'est pas invité à quitter la Suisse, malgré la condamnation qui lui a été infligée. Bien au contraire, il est pris en charge par une structure mise en place par un ancien conseiller d'Etat socialiste spécialisé dans l'aide aux jeunes migrants dysfonctionnants. Grâce à l'intervention d'au moins un conseiller d'Etat en exercice, Fatmir trouve un emploi au sein de Cité Al'FEN SA, société qui gère le patrimoine de l'Université de Neuchâtel. Le hasard faisant bien les choses, on trouve un conseiller communal socialiste et un député au Grand Conseil socialiste parmi les trois membres du conseil d'administration de ladite société.
Le jeune homme ainsi couvé envisage un apprentissage, mais le salaire n'est pas à la hauteur de son train de vie. Qu'à cela ne tienne, une main secourable, celle encore une fois d'un conseiller d'Etat socialiste, va apposer une signature bienvenue au bas d'un arrêté octroyant un subside mensuel de 2500 francs, douze fois par an durant trois ans, ce qui représente 90 000 francs au total, ceci en torturant quelque peu la pratique en usage au sein du Conseil d'Etat. Cela aussi, la loi actuelle le permet.
Ce jeune homme a bénéficié de tous les passe-droits; il est parvenu à bafouer la justice en évitant une condamnation, il a ridiculisé l'administration qui avait entrepris de le renvoyer dans son pays d'origine. Ce jeune homme a pu faire tout cela parce que la loi le permet. Sa seule présence encore aujourd'hui sur notre sol est une insulte pour ses victimes; elle est une insulte pour celles et ceux qui essaient d'appliquer les lois chaque jour dans nos rues.
Non seulement le passé chargé du personnage ne lui a valu que des désagréments mineurs, mais en plus, il bénéficie de subsides dont aucun apprenti du canton n'oserait rêver, ceci grâce aux impôts payés par ses victimes! Il n'est pas
AB 2010 N 706 / BO 2010 N 706
tolérable qu'on puisse aussi aisément, grâce à la naïveté complice de quelques-uns, contourner le système - selon les mots en usage dans le monde en question, c'est un autre terme qu'il y aurait lieu d'utiliser!
Le message a été très bien reçu par les disciples de Fatmir qui savent qu'en pays de Neuchâtel, une décision de renvoi n'est qu'un tigre de papier dès lors qu'on sait s'attirer les bonnes grâces du bienfaiteur qui veille et court-circuite les décisions prises par des fonctionnaires dont l'unique ambition est d'appliquer la loi.
La vision très indulgente des autorités neuchâteloises sur la délinquance importée n'est sans doute pas une triste exclusivité de mon canton - peut-être trouve-t-on des cas semblables ailleurs. Quoi qu'il en soit, il convient de restreindre la marge d'interprétation des autorités et de les empêcher d'en faire un mauvais usage. Seule notre initiative est en mesure de faire en sorte que nous n'ayons plus à déplorer d'affaires du type de celle de Fatmir. Et pour nous, Monsieur Rennwald, ça changera tout!

Prelicz-Huber Katharina (G, ZH): Diese Initiative ist unserer humanitären Tradition unwürdig. Sie enthält wiederum ein rein populistisches Anliegen, es geht nicht um die Lösung von Problemen. Sie greift eine Sorge der Menschen auf, nämlich die Angst vor Kriminalität, gaukelt aber vor, nur Ausländer und Ausländerinnen seien schwer kriminell und mit der Ausschaffung sei das Problem dann gelöst, wir hätten keine schwere Kriminalität mehr. Die Initiative gaukelt auch vor, eine Ausschaffung sei heute nicht möglich, deshalb brauche es diese Initiative. Sie haben es heute aber schon mehrmals gehört: Das ist schlicht falsch! Schon heute sind bei schwerer Kriminalität Ausschaffungen möglich, und es werden auch Ausschaffungen vorgenommen. Es gibt also keinen sachlichen Grund für diese Initiative, nicht zuletzt deshalb, weil die Schweiz diesbezüglich schon eines der härtesten Gesetze hat, verglichen mit den Ländern der EU.
Die Initiative bringt also keinerlei Verbesserung, es ist nichts gewonnen damit, aber sie schafft uns massive Probleme. Sie bringt eine starke Verletzung der Grundrechte und des Völkerrechts, die nicht zur Disposition stehen, und der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ist in keiner Art und Weise eingehalten. Dafür heizt sie rassistisch motivierte Ungleichbehandlung und Willkür geradezu an. Sie schafft zwei Sorten von Menschen bzw. von Strafen, nämlich die Menschen von innerhalb der EU und die Menschen von ausserhalb der EU, da sie ja wegen unseren bilateralen Verträgen nur auf Menschen aus Nicht-EU-Staaten anwendbar ist. Sie trifft auch Personen der zweiten und dritten Generation aus Nicht-EU-Staaten, die eben schon sehr lange hier sind oder sogar hier geboren sind. Für diese Menschen gilt dann für dasselbe Verbrechen eine schärfere Strafe, eine Doppelbestrafung - die Ausschaffung kommt dazu. Sie trifft selbstverständlich auch diejenigen Menschen, die ohnehin schon von mehr Diskriminierung betroffen sind, beispielsweise wegen der Hautfarbe oder der Religion. Und sie hält das zwingende Non-Refoulement-Prinzip nicht ein, welches heisst: keine Ausschaffung in Folterstaaten.
Die Initiative beschneidet auch das Familienleben massiv. Zudem sind schwere Taten nicht klar definiert. Ist eine Tat mit einer Strafe von einem Jahr tatsächlich bereits eine schwere Tat? Diese Frage stellt sich vor allem dann, wenn kleine Strafen zusammengehängt werden. Wenn jemand Sozialhilfegelder zu Unrecht bezieht: Ist das tatsächlich eine schwere Tat? Wir diskutieren seit Längerem über das Bankgeheimnis und über die Steuerhinterziehung. Wer den Staat massiv um Geld betrügt, ist in den Augen der SVP in Ordnung und verdient vollen Schutz. Die persönliche Freiheit, der Schutz der Privatsphäre sind gemäss SVP zu wahren. Hier geht es um Millionen und Milliarden, Sie wissen das wegen der Finanzkrise. Im Vergleich dazu geht es bei der Sozialhilfe nur um einige Tausend Franken.
Auch der Gegenvorschlag ist keine Alternative; er ist eine reine Verschlimmbesserung. Es ist der gleiche Inhalt, einfach ans Völkerrecht angepasst - obwohl dies nicht nötig wäre und nichts Neues bringt, obwohl die Initiative als Gesamtes überflüssig ist, weil die Ausschaffung heute schon möglich ist.
Es ist nicht die Aufgabe des Rates, eine völkerrechtswidrige Initiative gültig zu machen; das wäre die Aufgabe der Initiantinnen und Initianten. Die Vorlage, so hoffe ich doch, wird heute in diesem Rat als ungültig erklärt. Wenn das nicht der Fall wäre, was ich nicht hoffe, und wenn die Initiative angenommen würde, wäre es noch früh genug, die nötige Anpassung vorzunehmen.
Ich bitte Sie also, die Initiative und den Gegenvorschlag abzulehnen.

Stamm Luzi (V, AG): Ich habe nicht verstanden, wie Sie von rassistischer Ungleichbehandlung reden können. Sie geben doch zu, dass die Schweizer Bevölkerung das Recht hat, für Ausländer ein anderes Recht einzuführen, als es für Schweizer gilt. Also können wir Ausländer ausweisen, auch wenn man Schweizer selbstverständlich nicht ausweisen kann?

Prelicz-Huber Katharina (G, ZH): Es wird selbstverständlich so sein, dass je nach Gericht dann ein Verbrechen unterschiedlich hart bestraft wird, um noch die Ausschaffung zu erwirken oder eben nicht. Ihre Initiative ist so, wie sie jetzt dasteht, gar nicht umsetzbar. Es muss unterschieden werden zwischen EU- und Nicht-EU-Angehörigen. So gibt es die einen Ausländerinnen und Ausländer und die anderen. Das heisst, wir haben eine klar ungleiche Situation. Das ist an sich schon rassistisch.

Wasserfallen Christian (RL, BE): Frau Prelicz-Huber, wenn Sie nicht ganz blauäugig sind, müssen Sie ja merken, dass diese Initiative mit allen völkerrechtlichen Problemen, die sie mit sich bringt, vom Volk angenommen werden wird. Warum wollen Sie dann nicht die Verantwortung hier im Rat wahrnehmen, um ein völkerrechtlich kompatibles Gesetz und System zu entwickeln? Das verstehe ich nicht.

Prelicz-Huber Katharina (G, ZH): Weil es nicht geht, dass man dem Volk weiterhin Sand in die Augen streut, ihm einfach die Unwahrheit sagt, welche die SVP produziert, indem sie behauptet, die Situation sei heute unmöglich. Ich habe es ausgeführt: Wir haben ein Gesetz, das Ausschaffungen möglich macht. Das ist der Bevölkerung zu sagen. Wenn wir einen Gegenvorschlag machen, dann heisst das quasi, dass wir eine Gesetzeslücke haben, die geschlossen werden muss. Das ist nicht der Fall.

Grin Jean-Pierre (V, VD): Madame Prelicz-Huber, il y a une affirmation qui m'a quelque peu choqué. Vous avez dit que, d'après vous, frauder l'aide sociale n'était pas punissable et pas grave.

Prelicz-Huber Katharina (G, ZH): Ich habe nicht gesagt, es sei kein Vergehen, sondern ich habe gesagt, ein paar Tausend Franken missbräuchlich zu beziehen sei selbstverständlich ein Vergehen, aber nicht eine derart schwere Tat, dass man Leute dafür ausweisen müsste. Ich habe vor allem auch gesagt, das sei im Vergleich mit den Milliarden von Franken zu sehen, die jetzt hinterzogen werden - was gerade die SVP nicht sanktionieren will.

Brunner Toni (V, SG): Wir biegen nach einer emotionalen, intensiven und auch umfangreichen Debatte auf die Schlussgerade ein. Ich habe diese Debatte genau verfolgt, und nach dieser Debatte zu dieser Ausschaffungs-Initiative der SVP muss ich feststellen: Hier in diesem Saal gibt es nur noch zwei Parteien. Es gibt die SVP auf der einen Seite, und es gibt die übrigen Parteien auf der anderen Seite. Wir von der SVP wollen die schwerkriminellen Ausländer ausschaffen, und Sie auf der anderen Seite suchen nach Wegen und Möglichkeiten, um die kriminellen Ausländer möglichst nicht ausschaffen zu müssen. Auf der einen Seite steht die SVP mit ihrem klipp und klar formulierten Initiativtext; diesen kann man nachvollziehen, und er lässt auch keine Zweideutigkeiten zu. Auf der anderen Seite stehen Sie und Ihre Parteien
AB 2010 N 707 / BO 2010 N 707
mit einem verwässerten direkten Gegenvorschlag, der plötzlich die Ausschaffung krimineller Ausländer in den Hintergrund rückt und stattdessen von Integration, von Förderung, von Chancengleichheit und dergleichen spricht. Aber wir von der SVP wollen keine Chancengleichheit für kriminelle Ausländer. Wir wollen hier keine Toleranz für diejenigen, die sich nicht an die Spielregeln in der Schweiz halten wollen. Es ist immer noch freiwillig, sich als Ausländer hier in der Schweiz niederzulassen.
Die Ausschaffungs-Initiative ist notwendig, und sie entspricht einem Bedürfnis der Bevölkerung, sonst hätten sie nicht weit über 200 000 Leute unterschrieben. Wir von der SVP nehmen Partei für die Schweizer Bevölkerung, die genug hat von kriminellen Ausländern, die genug hat von Mördern, die genug hat von Vergewaltigung und die genug hat von Dieben und von Sozialbetrügern. Weg damit! Das wollen wir nicht! Aber Sie, die anderen Parteien, ergreifen mit Ihrem Verhalten hier drin viel eher Partei für diese kriminellen Mörder und Vergewaltiger, für diese Diebe, weil Sie ihnen nicht rigoros aufzeigen wollen, was für Konsequenzen es hat, wenn man sich hier nicht an die Spielregeln hält.
Wie immer Sie sich hier drin entscheiden, wie immer Sie heute auch Ihr Verdikt über die Ausschaffungs-Initiative vollenden werden: Diese Initiative gehört vor das Volk, sie muss vor das Volk getragen werden, und sie wird von der SVP vor das Volk getragen. Daran wird auch ein Gegenvorschlag nichts ändern. Das Volk soll und wird urteilen, und wir stellen uns vonseiten der SVP diesem Verdikt und diesem Urteil, und wir sind auch zuversichtlich, dass die Volksinitiative die nötige Mehrheit erringen wird.
Überhaupt tut das Volk gut daran, wenn es im nächsten Jahr, 2011, einmal etwas über diesen Ratssaal hier bzw. über die Zusammensetzung dieses Parlamentes nachdenkt. Es tut gut daran, wenn es in den Spiegel schaut und hinsieht, wer seine Interessen überhaupt noch wahrnimmt, wer für diese Interessen vollumfänglich hinsteht, auch dann, wenn andere letztlich nicht konsequent ahnden wollen. Hier haben wir genau so einen Fall: Die Ausschaffungs-Initiative ist materiell unverzichtbar. Sie hat einen grossen präventiven Charakter. Jeder Zugewanderte weiss damit, dass er sich an unsere Rechtsordnung zu halten hat. Unsere SVP-Volksinitiative bringt wieder Ordnung in Bereiche, in denen wir leider viel zu grosszügig waren.
Ich bitte namens der SVP auch die anderen Parteien, hier keine zweideutige Lösung zu verfolgen, die am Schluss genau das Anliegen der Initiative untergräbt, nämlich dass wir kriminelle Ausländer überhaupt noch ausschaffen können. Sie verhindern dies mit diesem verwässerten Gegenvorschlag, und darum: Ja zur Volksinitiative der SVP, Nein zu diesem untauglichen Gegenvorschlag!

Tschümperlin Andy (S, SZ): Einmal mehr haben wir heute in diesem Saal vor dem Mittagessen erlebt, wie unsere Demokratie lebt. Unser schweizerisches System bietet jedem Menschen in diesem Land die Möglichkeit, sich für seine Anliegen einzusetzen. Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger können sich aktiv in die Demokratie einbringen, indem sie z. B. mit einer Einzelinitiative in ihrer Gemeinde eine Abstimmung erzwingen können. Gruppen und politische Parteien lancieren Initiativen, sammeln Unterschriften, und wir in diesem Saal sind dafür verantwortlich, dass diese dem Volk und den Ständen vorgelegt werden. Dagegen ist nichts einzuwenden. Die Demokratie lebt auch von diesen Rechten.
Im letzten Jahr haben wir über die Minarett-Initiative abgestimmt. Eigentlich war fast allen bewusst, dass es keine Türmchenverbots-Artikel in unserer Verfassung braucht, trotzdem wurde über Minarette in diesem Land gestritten, als ob überall neben unseren Kirchtürmen solche geplant würden. Jetzt haben wir diesen Verfassungsartikel.
Nun folgt die Ausschaffungs-Initiative. Wenn wir über diese Frage sachlich nachdenken, wissen wir: Eigentlich braucht es diese Ausschaffungs-Initiative gar nicht. Mit den heutigen gesetzlichen Grundlagen und Regelungen kann die Aufenthaltsbewilligung von einem Menschen aus einem Drittstaat aufgehoben werden, wenn er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Diese Regelung wird auch vollzogen. Ja, Sie haben richtig gehört: Ich spreche von Menschen aus Drittstaaten und nicht von Ausländerinnen und Ausländern. Denn bereits hier muss differenziert werden: Menschen aus der EU sind von diesen Regelungen ausgeschlossen, weil hier das Personenfreizügigkeitsabkommen bereits andere Bestimmungen kennt. So ist es eben in einem modernen Rechtsstaat mit der traditionellen direkten Demokratie: Die einfachen Lösungen, die manchmal populär verbreitet werden, gibt es eben nicht. Wir als Politikerinnen und Politiker sind immer wieder gefordert, sachlich und in demokratischen Prozessen gute Lösungen für unser Land und die hier lebenden Menschen zu entwickeln.
Doch demokratische Rechte werden auch für Scheindebatten gebraucht. Warum eigentlich sind diese Sündenbockthemen bei den Volksrechtsbenutzerinnen und Volksrechtsbenutzern so populär? Oder besser gefragt: Warum werden immer wieder Scheinsündenböcke konstruiert? Ob Fehleinschätzung oder Kalkül, beides schadet der Demokratie. Und noch mehr verdriesst die Scheinsündenbock-Politik die Bürgerinnen und Bürger. Sie haben etwas Besseres verdient, bessere Politik zu den realen Fragen, die den Menschen in diesem Land wirklich wichtig sind. Es lohnt sich, die Frage nach den wahren Motiven immer wieder zu stellen.
Für mich ist klar: Den Antrag auf Ungültigerklärung der Initiative unterstütze ich mit Überzeugung. Den direkten Gegenvorschlag unterstütze ich, weil ich im Verlauf der Verhandlungen in der Staatspolitischen Kommission zur Erkenntnis gelangt bin, dass bei einer Annahme der Initiative die Auswirkungen für die betroffenen Migrantinnen und Migranten zu gross wären. Mit der Unterstützung des Einzelantrages Jositsch haben Sie zugleich die Möglichkeit, in Artikel 121b Absatz 3 zusätzlich den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu verankern. Ich bitte Sie, auch diesen Einzelantrag zu unterstützen, sofern wir auf das Geschäft eintreten.


Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu

Rückkehr zum SeitenbeginnTop of page

Home