Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin:
Das Ihnen unterbreitete Geschäft enthält eine Vorlage 1 und eine Vorlage 2. Vorlage 1 umfasst eine zusätzliche Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands, und zwar die Rückführungsrichtlinie. Die Rückführungsrichtlinie soll innerhalb des Schengen-Raumes zu einer Harmonisierung des Verfahrens bei der Wegweisung von illegal anwesenden Drittstaatenangehörigen führen. Sie soll auch dazu beitragen, dass die Zusammenarbeit beim Vollzug von Wegweisungen in Drittstaaten verbessert wird; auf die Zahlen komme ich später zu sprechen. Die Richtlinie enthält namentlich Vorschriften über den Erlass von Wegweisungsverfügungen, über die Inhaftierung zur Sicherstellung des Wegweisungsvollzugs, über die Ausschaffung und über den Erlass von Einreiseverboten.
Die Beratungen zu dieser Richtlinie dauerten auf europäischer Ebene über drei Jahre. Dabei wurde der ursprüngliche Entwurf der EU-Kommission auf Wunsch der Mitgliedstaaten in allen wesentlichen Punkten geändert. Der Entwurf sah unter anderem eine Haft von nur 6 Monaten statt maximal 18 Monaten vor, wie sie mit dem Entwurf heute zur Diskussion stehen, bzw. von maximal 24 Monaten, wie sie von der Mehrheit Ihrer Kommission beantragt werden. Die Schweiz hat daran mitgewirkt und ihre Anliegen einbringen können.
Die Rückführungsrichtlinie findet Anwendung auf Drittstaatenangehörige, die sich illegal in einem Schengen-Staat aufhalten. Ein illegaler Aufenthalt liegt dann vor, wenn die Einreisevoraussetzungen nach dem Grenzkodex nicht erfüllt sind oder die nationalen Voraussetzungen für eine Einreise nicht gegeben sind.
Gleichzeitig mit den für die Übernahme der Rückführungsrichtlinie erforderlichen Gesetzesanpassungen unterbreiten wir Ihnen in einem separaten Erlass, der Vorlage 2, weitere dringliche Gesetzesänderungen im Ausländergesetz. Das Ziel dieser zusätzlichen Änderungen besteht darin, rechtswidrige Einreisen effizienter bekämpfen zu können. Damit besteht ja ein thematischer Zusammenhang mit der Rückführungsrichtlinie.
Zu Vorlage 1: In diesem Bundesbeschluss werden die Genehmigung des Notenaustauschs und die Gesetzesanpassungen aufgrund der Übernahme der Rückführungsrichtlinie festgelegt. Die wichtigsten Änderungen betreffen das Ausländergesetz. Anpassungen sind, ich habe es gesagt, in den Bereichen Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen, Ausschaffungen und Zwangsmassnahmen notwendig. Ich verzichte hier darauf, auf die Einzelheiten dieses Erlasses |
AB 2010 N 726 / BO 2010 N 726
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einzugehen; wir werden in der Detailberatung darüber diskutieren können.
Zu Erlass 2: Die Einführung dieser neuen, zusätzlichen Bestimmungen im Ausländergesetz und im Asylgesetz war ursprünglich im Rahmen der laufenden Revision des Asylgesetzes und des Ausländergesetzes geplant. Wir haben die Botschaft letzte Woche zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Wir gehen davon aus, dass die Behandlung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Diese Bestimmungen hier möchten wir aber möglichst rasch in Kraft setzen und schlagen Ihnen daher vor, die Beratungen mit Bezug auf diese Bestimmungen vorzuziehen und mit der Rückführungsrichtlinie auch zu verabschieden.
Zu diesem Erlass 2 gehört das automatische Grenzkontrollverfahren am Flughafen. Eine Vereinfachung der Kontrolle, die heute auf Verordnungsstufe geregelt ist, genügt aus Datenschutzgründen nicht und wird deshalb jetzt auf Gesetzesstufe festgelegt. Dann soll das Informationssystem in den Empfangs- und Verfahrenszentren und in den Unterkünften, auch am Flughafen, verbessert werden. Als Drittes bringen wir noch einen Vorschlag ein, eine Neuformulierung, die von Ihrer Kommission gutgeheissen wurde, sowie eine Änderung des Asylgesetzes und des Ausländergesetzes, die wir vornehmen müssen, weil uns das Bundesverwaltungsgericht am 2. Februar 2010 mit einem entsprechenden Urteil dazu verpflichtet hat. Gemäss diesem Urteil muss vor der Wegweisung in einen Dublin-Staat die betroffene Person, wenn sie eine Beschwerde einreicht, die Möglichkeit haben, hierzubleiben, bis das Bundesverwaltungsgericht über die aufschiebende Wirkung dieser Beschwerde geurteilt hat. Bis anhin haben wir solche Wegweisungen direkt vollziehen können bzw. vollzogen, und jetzt haben wir die Auflage, diese Fristen einzuhalten. Das Bundesverwaltungsgericht ist dann verpflichtet, innerhalb von fünf Tagen auch zu entscheiden.
Jetzt vielleicht zu den Zahlen von Herrn Nationalrat Fehr, einfach damit Sie sehen, was hier geschehen ist: Im Januar 2010 haben wir 261 Rückführungen machen können, im März, nachdem dieses Bundesgerichtsurteil ergangen ist, dann nur noch 115; insgesamt waren es im Quartal 562. Ich würde gerne einmal mit Ihnen, Herr Nationalrat Fehr, die Zahlen etwas analysieren: Wir kommen auf rund 40 Prozent bereits Zurücküberstellte, wobei wir von der Annahme ausgehen, dass nach dem Eurodac-Verfahren zwischen 80 und 90 Prozent akzeptiert worden sind; bereits überstellt sind gut 40 Prozent. Aber wir können die Zahlen gerne einmal miteinander anschauen.
Ich möchte Sie bitten, auf diese Vorlagen einzutreten und dann den Beschlüssen Ihrer Kommission zu folgen, ausser bei der Reduktion der maximalen Haftdauer.