Nationalrat - Sommersession 2010 - Siebente Sitzung - 08.06.10-08h00
Conseil national - Session d'été 2010 - Septième séance - 08.06.10-08h00

09.060
Für die Ausschaffung
krimineller Ausländer
(Ausschaffungs-Initiative).
Volksinitiative.
Änderung des AuG
Pour le renvoi
des étrangers criminels
(Initiative sur le renvoi).
Initiative populaire.
Modification de la LEtr
Differenzen - Divergences
Botschaft des Bundesrates 24.06.09 (BBl 2009 5097)
Message du Conseil fédéral 24.06.09 (FF 2009 4571)
Ständerat/Conseil des Etats 10.12.09 (Ordnungsantrag - Motion d'ordre)
Ständerat/Conseil des Etats 18.03.10 (Erstrat - Premier Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 18.03.10 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 02.06.10 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 02.06.10 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 07.06.10 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 08.06.10 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 09.06.10 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 10.06.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Nationalrat/Conseil national 10.06.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 18.06.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Nationalrat/Conseil national 18.06.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses 2 (AS 2011 1199)
Texte de l'acte législatif 2 (RO 2011 1199)
Text des Erlasses 3 (BBl 2010 4243)
Texte de l'acte législatif 3 (FF 2010 3855)
Text des Erlasses 3 (Berichtigung) (BBl 2010 4401)
Texte de l'acte législatif 3 (Errata) (FF 2010 4003)
Ständerat/Conseil des Etats 10.03.11 (Fortsetzung - Suite)

3. Bundesbeschluss betreffend die "Aus- und Wegweisung krimineller Ausländer im Rahmen der Bundesverfassung" (Gegenentwurf zur Volksinitiative "für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungs-Initiative)")
3. Arrêté fédéral concernant le contre-projet "Expulsion et renvoi des criminels étrangers dans le respect de la Constitution" (contre-projet à l'initiative populaire "pour le renvoi des étrangers criminels (Initiative sur le renvoi)")

Titel; Gliederungstitel vor Art. 121; Art. 121 Titel
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre; titre précédant l'art. 121; art. 121 titre
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 121a Abs. 6
Antrag der Mehrheit
Der Bund überprüft in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden periodisch den Stand der Integration. Werden die Anliegen der Integrationsförderung nicht erfüllt, so kann der Bund nach Anhörung der Kantone die notwendigen Vorschriften erlassen.

Antrag der Minderheit
(Fehr Hans, Bugnon, Geissbühler, Joder, Perrin, Scherer Marcel, Schibli, Wobmann, Zisyadis)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 121a al. 6
Proposition de la majorité
En collaboration avec les cantons et les communes, la Confédération examine périodiquement l'état de la mise en oeuvre des mesures d'intégration. Au cas où les obligations en matière de promotion de l'intégration ne sont pas remplies, la Confédération peut fixer les prescriptions qui s'imposent, après avoir consulté les cantons.

Proposition de la minorité
(Fehr Hans, Bugnon, Geissbühler, Joder, Perrin, Scherer Marcel, Schibli, Wobmann, Zisyadis)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Fehr Hans (V, ZH): Bei Artikel 121a Absatz 6 plädieren wir als starke Minderheit, unterstützt von Herrn Zisyadis, für ein Ja zur Lösung des Ständerates. Was sind die Hauptgründe?
1. Wir möchten noch einmal betonen: Es geht hier nicht um eine Integrationsvorlage, sondern es geht um eine Ausschaffungsvorlage. Ausschaffung findet dann statt, wenn die Integration gescheitert ist. Man darf diese beiden Bereiche nicht miteinander vermischen. Integration hat eine Berechtigung, aber nicht im Zusammenhang mit der Ausschaffung.
2. Das Kernstück ist dieser berühmte Absatz 6. Wir bitten Sie, dort den Beschluss des Ständerates zu übernehmen und diesen Absatz zu streichen. Warum? Wenn Sie diesen Absatz genau lesen, werden Sie sehen, dass er ein schwerwiegender Eingriff in die Souveränität der Kantone und Gemeinden ist. Sie haben den Brief der Konferenz der Kantonsregierungen gesehen, wo man sich gegen diese Einmischung oder - sagen wir es einmal so - gegen diese Bundesbevormundung verwahrt. Die Kantone und Gemeinden handeln verantwortungsvoll und wollen keine zusätzliche Oberaufsicht, keine Kontrolle, keine zusätzlichen gesetzlichen Verpflichtungen.
Wenn Sie nun den Antrag der Mehrheit - das ist diese neue, unselige Fassung - genau anschauen, dann sehen Sie, dass es im Grundsatz "Hans was Heiri" ist. Es ist im Grundsatz, inhaltlich, der genau gleiche Absatz 6, aber man zelebriert noch ein bisschen die Zusammenarbeit mit den Kantonen. Man zelebriert die Anhörung der Kantone, aber im Grundsatz läuft dieser neue, nun zur Diskussion stehende Absatz 6 gemäss Mehrheit auf genau das Gleiche hinaus wie der ursprüngliche Absatz 6: Die Souveränität der Kantone wird zusätzlich eingeschränkt.
Ich bitte Sie - das geht vor allem an die Adresse der FDP- und der CVP-Fraktion -, im Sinne des Ständerates zu entscheiden und aus Respekt vor der Kantonshoheit Absatz 6 zu streichen.

Fluri Kurt (RL, SO): Im Ständerat wurde über Artikel 121a zuerst generell diskutiert. Es wurde der Antrag gestellt, den ganzen Artikel zugunsten der ursprünglichen Fassung des Ständerates zu streichen, die in einem einführenden Absatz zur ganzen Ausschaffungsproblematik auch eine in sehr allgemeiner Form gehaltene Integrationsbestimmung enthielt. Wie Sie wissen, haben wir am letzten Mittwoch diese detaillierte Bestimmung über die Integration mit einem Stimmenverhältnis von beinahe zwei zu eins eingeführt. Der Antrag, diesen Artikel zu streichen, ist im Ständerat mit 26 zu 17 Stimmen relativ deutlich gescheitert.
Danach konzentrierte sich die Diskussion auf Absatz 6 und da auf die angebliche Kompetenzverletzung gegenüber Kantonen und Gemeinden. Auch dem Vorredner, dem Minderheitssprecher, ist diese Frage offenbar erst jetzt bewusst geworden, hat er sich doch im Rahmen der Debatte vom letzten Mittwoch nicht zu diesem Thema geäussert, wie auch die anderen Sprecherinnen und Sprecher nicht. Erst im Ständerat ist es, wie es der Natur und der Aufgabe dieses Gremiums entspricht, ein Thema geworden. Nun ist es so, dass mit Absatz 6, wie Sie ihn unten auf Seite 9 der Fahne finden, nicht eine neue Kompetenz geschaffen wird. Wir haben bereits heute im Ausländergesetz die Bestimmung, dass der Bund im Ausländerrecht abschliessend tätig werden kann. Es gibt heute keine zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden geteilte Kompetenz. Es handelt sich vielmehr, gestützt auf das Ausländergesetz, um eine Bundeskompetenz.
AB 2010 N 846 / BO 2010 N 846
Mit Absatz 6 wird das hier nun auf Verfassungsebene formuliert. Nachdem der Vorredner einen Brief des Präsidenten der KdK erwähnt hat, muss dazu Folgendes festgehalten werden: Der Präsident der KdK hat diesen Brief offensichtlich ohne Rücksprache mit den Kantonen geschrieben. Er hat ihn von einer staatspolitischen Warte aus geschrieben und ohne Berücksichtigung der Tatsache, dass sich bereits seit längerer Zeit die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) von Bund, Kantonen und Gemeinden mit der Integrationsfrage befasst. In der TAK sind die Gemeinden und Städte vertreten, ist der Bund vertreten und sind vonseiten der Kantone die Fachdirektorinnen und -direktoren vertreten. Also nicht die Regierungspräsidien, sondern die Sozialdirektorinnen und -direktoren und die Justiz- und Polizeivorsteherinnen und -vorsteher. Diese Fachpersonen diskutieren regelmässig Integrationsfragen und erteilen auch Weisungen in Übereinstimmung mit dem Bund und den Gemeinden.
In meiner Funktion als Stadtpräsident kann ich voll hinter Absatz 6 stehen, in der bisherigen Fassung und auch in der neuen Fassung. Es geht nicht darum, dass hier irgendwelche Souveränitäten verletzt würden, sondern es geht darum, dass die geltende Praxis mit Absatz 6 auf Verfassungsstufe gehievt wird. Im Ständerat wurde dieser Absatz relativ knapp gestrichen, nämlich mit 22 zu 19 Stimmen. Heute Morgen hat Ihre Kommission für Rechtsfragen mit 14 zu 9 Stimmen beschlossen, die Modifikation anzubringen, wie Sie sie in der Fahne vorfinden. Wir haben neu das Element der Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden eingefügt, wo es um die periodische Überprüfung des Standes der Integration geht - das ist heute die Tätigkeit der Tripartiten Agglomerationskonferenz -, und wir haben die Anhörung der Kantone eingeführt, wo es darum geht, dass der Bund allenfalls Vorschriften erlassen können soll, wenn die Anliegen der Integrationsförderung nicht erfüllt werden. In diesem Fall soll der Bund nach Anhörung der Kantone tätig werden. Auch das ist nichts Neues. Die Anhörung der Kantone ist ja geltende Praxis. In unserem Bundesstaat wird der Bundesrat - und auch die Bundesversammlung - nicht ohne Anhörung und Mitarbeit der Kantone Vorschriften erlassen, welche die Kantone betreffen. Das ist völlig selbstverständlich. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit dieser Ergänzung des Absatzes 6 schliesslich auch eine Mehrheit im Ständerat finden werden, damit dann die letzte Differenz ausgeräumt und der Gegenvorschlag verabschiedet werden kann.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.

Hodgers Antonio (G, GE): Les Verts - ils l'ont dit lors du dernier débat sur ce sujet - sont sceptiques à propos des articles ajoutés à ce contre-projet. En effet, l'association entre des mesures d'expulsion et une politique générale d'intégration est douteuse. Elle tend à faire croire qu'un étranger non intégré est forcément un criminel. Or, si l'intégration est souhaitable, elle ne doit pas être une obligation, si tant est que nous vivons dans une société libérale où les comportements individualistes et asociaux, s'ils ne doivent pas être encouragés, doivent du moins être tolérés.
A partir de là, ces articles sur l'intégration avaient pour intérêt initialement de donner plus de moyens, plus d'argent en faveur d'une politique fédérale de l'intégration. Mais ces dispositions financières ont déjà été retirées. Le seul élément nouveau, par rapport à la base légale actuelle qui existe déjà en matière d'intégration, est l'alinéa 6 qui contraint en quelque sorte, par le biais de l'autorité fédérale, les cantons qui n'ont pas de politique d'intégration à en faire une. Or, c'est bien cette disposition qui est remise en cause aujourd'hui par le Conseil des Etats, si bien que les alinéas restant sur l'intégration ne seront qu'une reprise des bases légales actuelles. Autant dire que cet article que nous introduisons dans le contre-projet ne sert à rien, si ce n'est peut-être à représenter la feuille de vigne qui cache la nudité d'Adam et Eve. Mais à ce niveau-là de nudité, je pense qu'on devrait pleinement assumer le fait que ce contre-projet vise à la répression des criminels étrangers, vise leur expulsion automatique dans les conditions qui sont données. Cela ne sert à rien de se voiler la face ou d'essayer d'arrondir le projet en introduisant une disposition sur l'intégration qui n'apporte absolument rien à la base actuelle de l'Etat fédéral.
Donc, cessons avec cette pudeur! Assumons ce qu'est ce contre-projet! Cela sera d'autant plus clair pour les électrices et les électeurs.

Humbel Ruth (CEg, AG): Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird der Kommissionsmehrheit zustimmen. Am letzten Mittwoch haben wir dem Integrationsartikel als Pendant im Gegenvorschlag zur Ausschaffungs-Initiative zugestimmt. Die Mehrheit war sich einig, dass Integration eine Voraussetzung für ein konfliktfreies Zusammenleben der einheimischen Bevölkerung mit der ausländischen Bevölkerung ist. Wenn sich Ausländer nicht integrieren und kriminell werden, sollen sie ausgewiesen werden. Integration ist Prävention, ist also eine Voraussetzung, und die Ausschaffung ist die Konsequenz, wenn die Integration scheitert und Ausländer kriminell werden. Dieser Zusammenhang wird sogar von Hans Fehr gesehen. Nur stellt sich dann die Frage der Prioritätensetzung. Setzt man die Priorität vor allem bei der Ausschaffung, oder muss es ein Anliegen sein, die Integration prioritär oder gleich zu behandeln, eben als zentrale Voraussetzung?
Der Brief der KdK wurde schon von den Vorrednern erwähnt. Es scheint etwas vermessen zu sein, hier von Kompetenzverletzungen zu sprechen, weil der Bund im Bereich der Ausländer- und Asylpolitik eine umfassende Kompetenz hat. Integrationsbestimmungen finden sich im Ausländergesetz, und in der Tripartiten Agglomerationskonferenz arbeiten heute Kantone und Gemeinden in der Frage der Integration mit dem Bund zusammen. Dieser Artikel steht daher nicht im Widerspruch zum partnerschaftlichen Zusammenwirken zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, wie aus kantonaler Sicht moniert wird, sondern unterstützt dieses und schafft die Voraussetzung dafür in der Verfassung.
Die korrigierte, vom Ständerat überarbeitete Bestimmung in Absatz 6 nimmt auf die Befindlichkeiten der Kantone Rücksicht, präzisiert die Aufgabe der Integration als Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden, indem die Kantone bei der Durchsetzung und bei der Überprüfung mit einbezogen werden.
In diesem Sinne stimmen wir dieser Präzisierung zu und bitten Sie, das auch zu tun. Der Integrationsartikel ist ein wesentlicher Bestandteil des Gegenentwurfes zur Ausschaffungs-Initiative.

Tschümperlin Andy (S, SZ): Die Harmonisierung der Integrationsarbeit in den Kantonen und den Gemeinden ist ein äusserst wichtiges Anliegen, nicht nur für die SP, sondern auch für die Tripartite Agglomerationskonferenz. Diese ist die politische Plattform von Bundesrat, Kantonsregierungen sowie städtischen und kommunalen Exekutiven und befasst sich seit mehreren Jahren mit Fragen der Integrationspolitik. In dieser Konferenz kommt sehr viel Fachwissen zusammen, einerseits aus der Praxis, andererseits aus der Politik.
Am 29. Juni 2009, also vor rund einem Jahr, hat die Tripartite Agglomerationskonferenz in einem Bericht die Weiterentwicklung der Integrationspolitik formuliert. Die Steuerung und Koordination der Integrationsförderung ist eine der wichtigsten Empfehlungen. Auch im Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes vom 5. März 2010 wird aufgezeigt, dass in der Integrationsförderung zu wenige und teilweise auch zu wenig gute Angebote vorhanden sind.
Der Bundesrat schlägt vor, eine aktive strategische Rolle zu übernehmen. In Absatz 6 des Integrationsartikels wird der Steuerungsmechanismus beschrieben. Auf Druck der Kantone will eine Mehrheit im Ständerat nun Absatz 6 aus dem direkten Gegenvorschlag streichen. Begründet wird dieser Streichungsantrag mit dem Widerstand der Kantone; seit wenigen Tagen liegt ein Brief der KdK vor, wie Sie das bereits von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gehört haben. Die Frage jedoch, was geschieht, wenn keine genügenden Massnahmen ergriffen werden, würde mit der Streichung dieses Absatzes nicht beantwortet. Man muss aber in diesem Zusammenhang festhalten, dass Steuermechanismen in Bereichen mit kantonaler Kompetenz auch in
AB 2010 N 847 / BO 2010 N 847
anderen Artikeln der Bundesverfassung vorgesehen sind, so in Artikel 62 über das Schulwesen oder in Artikel 63a über das Hochschulwesen. Das heisst konkret, dass es eigentlich nichts Neues ist, was hier in diesem Integrationsartikel formuliert wird.
Für die SP-Fraktion ist dieser Absatz eines der Herzstücke des Integrationsartikels im direkten Gegenvorschlag. Der Antrag der Staatspolitischen Kommission berücksichtigt einerseits die strategische Rolle des Bundesrates, andererseits die Forderung der Kantone, ihnen eine Mitsprache zu garantieren. Darum unterstützt die SP-Fraktion den Antrag der Kommissionsmehrheit.

Haller Vannini Ursula (BD, BE): Auch wenn es hier um die Ausschaffungs-Initiative geht, also um die Ausschaffung krimineller Ausländer und nicht um die Integration, ist es trotzdem absolut wichtig und auch richtig, dass diese Forderung auch hier verankert wird. Es wurde bereits gesagt: Integration ist die beste Voraussetzung, um letzten Endes nicht kriminell zu werden. Integration braucht es, um Rechte und Pflichten eines Gastlandes kennenzulernen und sich entsprechend zu verhalten. All jene Kantone, all jene Städte und Gemeinden, die ihre Aufgabe hier richtig erledigen, brauchen sich denn auch nicht vor diesem Absatz 6 zu fürchten.
Ich bin Vizepräsidentin der elftgrössten Stadt in der Schweiz und unter anderem auch für die Integration zuständig, und ich kann nur bestätigen, dass Integration das Allerwichtigste ist für das friedliche Zusammenleben zwischen Schweizern und Ausländern oder eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländern. Wir haben all die Fragen, die es im täglichen Leben eben zu regeln gibt, geregelt: Wie können wir unseren Ausländerinnen und Ausländern die Sprache beibringen? Wie können wir ihnen in der Schule und in der Freizeit helfen, sich zu integrieren? Es darf durchaus auch sein, dass der Bund Kantone und allenfalls Gemeinden in die Pflicht nehmen kann, in denen dies eben nicht gemacht wird oder wo man es nicht machen will, weil man möglicherweise den Aufwand scheut oder das Gefühl hat, es würde ja trotzdem nichts bringen. Ich bin der Meinung, dass es eben aus diesem Grund richtig ist, dass wir diesem Absatz 6 das Wort reden. Es darf nicht sein, dass wir uns jetzt heute mit Vehemenz für die Ausschaffung von kriminellen Ausländern einsetzen und dort, wo es beginnt, bei der Integration auf Laisser-faire machen.
Ich bitte Sie also, diesem Absatz 6 das Wort zu reden und ihn nicht zu streichen, wie es der Ständerat will.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Es wurde bereits darauf hingewiesen: Artikel 121 der Bundesverfassung beinhaltet die umfassende Bundeskompetenz im Bereich der Ausländergesetzgebung und der Asylgesetzgebung, im Bereich der Migration und Integration. Es ist nicht eine von Bund und Kantonen geteilte Kompetenz - das haben wir in anderen Bereichen -, sondern es ist eine abschliessende, umfassende Bundeskompetenz. Diese Bundeskompetenz ist für den Bereich Ausländer im Ausländergesetz und für den Bereich Asyl im Asylgesetz konkretisiert.
Durch die Gesetzgebung werden natürlich jetzt auch die Kantone mit einbezogen. Sie sind betroffen, und dem haben wir auch Rechnung getragen. Integration ist eine gemeinsame Aufgabe von Gemeinden, Kantonen und Bund. Das war auch der Grund, warum man die Tripartite Agglomerationskonferenz ins Leben gerufen hat, mit dem Gemeindeverband, dem Städteverband, Kantonsvertretungen und Bundesvertretern. Im Übrigen sind in dieser Agglomerationskonferenz neun kantonale Regierungen vertreten. Die Kantone sind also - zu Recht - stark vertreten. Die KdK - hier wurde das Schreiben des Präsidenten der KdK erwähnt - ist an sich von der kantonalen Seite her die Auftraggeberin, aber in der Konferenz vertreten sind die zuständigen Fachdirektoren, das sind die kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren sowie die kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren. Wir - also die Tripartite Agglomerationskonferenz von Gemeinden, Kantonen und Bund - haben gemeinsam zwei Integrationsberichte verfasst und darauf hingewiesen, dass man diesen Weg miteinander gehen will. Wir greifen mit der Bestimmung, über die Sie heute diskutieren, nicht in originäre Kompetenzen der Kantone ein. Es passiert an sich nichts anderes, als dass Sie eine heute gesetzliche Bestimmung auf Verfassungsebene nehmen. Sie greifen nicht in die kantonalen Kompetenzen ein.
Einziger Schwachpunkt an der ursprünglichen Regelung war Absatz 6, wo man in der ursprünglichen Fassung vorgesehen hatte, dass der Bund subsidiär Regelungen zur Harmonisierung treffen kann, ohne konkreten Miteinbezug der Kantone. Das hat man jetzt verbessert. Man weist zu Recht darauf hin, dass es wichtig ist, dass es eine Zusammenarbeit ist, wie wir das in diesem ganzen Bereich fordern. Ich denke, mit dieser neuen Formulierung trägt man den berechtigten kantonalen Anliegen Rechnung und hält sich auch an unser föderalistisches Prinzip, dem man selbstverständlich auch hier Nachachtung verschaffen muss. Im Übrigen haben wir eine vergleichbare Regelung in Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung getroffen, im Schulbereich, einem originären Kompetenzbereich der Kantone. Inhaltlich steht die vorgeschlagene Formulierung in Übereinstimmung mit dem, was wir im letzten Jahr erarbeitet haben und was in den Berichten zum Ausdruck kommt.

Schmidt Roberto (CEg, VS), pour la commission: Il reste une seule divergence sur le contre-projet à l'initiative sur le renvoi. La pièce de résistance au Conseil des Etats était l'alinéa 6 de l'article 121a, qui prévoyait que "la Confédération examine périodiquement l'état de la mise en oeuvre des mesures d'intégration" et qu'elle puisse, au besoin, fixer des prescriptions aux cantons si ceux-ci ne s'acquittaient pas de leurs obligations en la matière.
Le Conseil des Etats a décidé, par 22 voix contre 19, de biffer cet alinéa. La majorité des sénateurs est d'avis qu'une nouvelle compétence de la Confédération serait introduite par cet alinéa 6 et que l'autonomie et la souveraineté des cantons ne seraient plus respectées.
Tel n'est pas le cas, comme vient de le dire Madame la conseillère fédérale Widmer-Schlumpf. De l'avis de la majorité de la commission, l'article 121 de la Constitution fédérale ainsi que la loi sur les étrangers donnent d'ores et déjà à la Confédération une large compétence dans le domaine du séjour et de l'établissement des étrangers, une compétence qui inclut également l'intégration. Dans la Conférence tripartite s'occupant des questions relatives aux problèmes de l'agglomération, où siègent les représentants de la Confédération, des cantons et des communes, les mesures d'intégration sont déjà aujourd'hui régulièrement examinées et discutées. Une loi sur l'intégration est en train d'être élaborée en collaboration avec les cantons et les communes. On tient donc compte des soucis de ces derniers.
C'est la raison pour laquelle la majorité de la commission insiste sur le principe de l'examen périodique de l'état de la mise en oeuvre des mesures d'intégration. Mais, pour tenir compte des craintes des sénateurs et de la Conférence des gouvernements cantonaux, la commission vous propose, par 14 voix contre 9 et 3 abstentions, une nouvelle formulation de l'alinéa 6 qui stipule que ce contrôle périodique se fait "en collaboration avec les cantons et les communes" et que les prescriptions éventuelles de la Confédération ne peuvent être imposées qu'après avoir consulté les cantons. Je crois que c'est un compromis qui tient compte des craintes des sénateurs.
Je vous prie donc de soutenir la proposition de la majorité de la commission.

Müller Philipp (RL, AG), für die Kommission: Im Ständerat ist ja nicht der gesamte Integrationsteil bestritten worden; ein Antrag auf Streichung des gesamten Integrationsteils bzw. auf das Zurückgehen zur ersten Variante des Ständerates ist dort gestern mit 26 zu 17 Stimmen abgelehnt worden. Ein Antrag, Absatz 6 zu streichen, ist mit 22 zu 19 Stimmen angenommen worden, also sehr knapp. Es geht hier in der neuen Variante gemäss den Ausführungen von Herrn Fluri tatsächlich um eine leichte Kompetenzverschiebung bzw.
AB 2010 N 848 / BO 2010 N 848
um eine Aufweichung der Dekretierungsmöglichkeit des Bundes gegenüber den Kantonen. Eine solche scheint uns von der Kommissionsmehrheit richtig zu sein.
Ich möchte noch bemerken, dass wir ja im ganzen Ausschaffungsteil ebenfalls massive Eingriffe in die kantonalen Kompetenzen vornehmen, indem wir - absolut gewollt - auch dort sagen: Wir wollen eine Vereinheitlichung, wir wollen weniger Unterschiede, und das bedingt eben, dass wir den Kantonen gewisse Vorgaben machen, die sie dann umzusetzen haben. Das ist letztlich auch der Zweck der ganzen Übung, es ist letztlich auch die Ursache für die Ausschaffungs-Initiative der SVP gewesen.
In diesem Sinne ist es nur konsequent, wenn wir auch im Integrationsteil gewisse Kompetenzen dem Bund übertragen, aber eben in diesem Verhältnis, wie es jetzt die Mehrheit formuliert. Ich bitte Sie, die Mehrheit zu unterstützen.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.060/4101)
Für den Antrag der Mehrheit ... 101 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen

Art. 121b Titel, Abs. 2, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 121b titre, al. 2, 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

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