Fluri Kurt (RL, SO):
Im Ständerat wurde über Artikel 121a zuerst generell diskutiert. Es wurde der Antrag gestellt, den ganzen Artikel zugunsten der ursprünglichen Fassung des Ständerates zu streichen, die in einem einführenden Absatz zur ganzen Ausschaffungsproblematik auch eine in sehr allgemeiner Form gehaltene Integrationsbestimmung enthielt. Wie Sie wissen, haben wir am letzten Mittwoch diese detaillierte Bestimmung über die Integration mit einem Stimmenverhältnis von beinahe zwei zu eins eingeführt. Der Antrag, diesen Artikel zu streichen, ist im Ständerat mit 26 zu 17 Stimmen relativ deutlich gescheitert.
Danach konzentrierte sich die Diskussion auf Absatz 6 und da auf die angebliche Kompetenzverletzung gegenüber Kantonen und Gemeinden. Auch dem Vorredner, dem Minderheitssprecher, ist diese Frage offenbar erst jetzt bewusst geworden, hat er sich doch im Rahmen der Debatte vom letzten Mittwoch nicht zu diesem Thema geäussert, wie auch die anderen Sprecherinnen und Sprecher nicht. Erst im Ständerat ist es, wie es der Natur und der Aufgabe dieses Gremiums entspricht, ein Thema geworden. Nun ist es so, dass mit Absatz 6, wie Sie ihn unten auf Seite 9 der Fahne finden, nicht eine neue Kompetenz geschaffen wird. Wir haben bereits heute im Ausländergesetz die Bestimmung, dass der Bund im Ausländerrecht abschliessend tätig werden kann. Es gibt heute keine zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden geteilte Kompetenz. Es handelt sich vielmehr, gestützt auf das Ausländergesetz, um eine Bundeskompetenz.
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AB 2010 N 846 / BO 2010 N 846
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Mit Absatz 6 wird das hier nun auf Verfassungsebene formuliert. Nachdem der Vorredner einen Brief des Präsidenten der KdK erwähnt hat, muss dazu Folgendes festgehalten werden: Der Präsident der KdK hat diesen Brief offensichtlich ohne Rücksprache mit den Kantonen geschrieben. Er hat ihn von einer staatspolitischen Warte aus geschrieben und ohne Berücksichtigung der Tatsache, dass sich bereits seit längerer Zeit die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) von Bund, Kantonen und Gemeinden mit der Integrationsfrage befasst. In der TAK sind die Gemeinden und Städte vertreten, ist der Bund vertreten und sind vonseiten der Kantone die Fachdirektorinnen und -direktoren vertreten. Also nicht die Regierungspräsidien, sondern die Sozialdirektorinnen und -direktoren und die Justiz- und Polizeivorsteherinnen und -vorsteher. Diese Fachpersonen diskutieren regelmässig Integrationsfragen und erteilen auch Weisungen in Übereinstimmung mit dem Bund und den Gemeinden.
In meiner Funktion als Stadtpräsident kann ich voll hinter Absatz 6 stehen, in der bisherigen Fassung und auch in der neuen Fassung. Es geht nicht darum, dass hier irgendwelche Souveränitäten verletzt würden, sondern es geht darum, dass die geltende Praxis mit Absatz 6 auf Verfassungsstufe gehievt wird. Im Ständerat wurde dieser Absatz relativ knapp gestrichen, nämlich mit 22 zu 19 Stimmen. Heute Morgen hat Ihre Kommission für Rechtsfragen mit 14 zu 9 Stimmen beschlossen, die Modifikation anzubringen, wie Sie sie in der Fahne vorfinden. Wir haben neu das Element der Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden eingefügt, wo es um die periodische Überprüfung des Standes der Integration geht - das ist heute die Tätigkeit der Tripartiten Agglomerationskonferenz -, und wir haben die Anhörung der Kantone eingeführt, wo es darum geht, dass der Bund allenfalls Vorschriften erlassen können soll, wenn die Anliegen der Integrationsförderung nicht erfüllt werden. In diesem Fall soll der Bund nach Anhörung der Kantone tätig werden. Auch das ist nichts Neues. Die Anhörung der Kantone ist ja geltende Praxis. In unserem Bundesstaat wird der Bundesrat - und auch die Bundesversammlung - nicht ohne Anhörung und Mitarbeit der Kantone Vorschriften erlassen, welche die Kantone betreffen. Das ist völlig selbstverständlich. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit dieser Ergänzung des Absatzes 6 schliesslich auch eine Mehrheit im Ständerat finden werden, damit dann die letzte Differenz ausgeräumt und der Gegenvorschlag verabschiedet werden kann.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.