Nationalrat - Sommersession 2010 - Siebente Sitzung - 08.06.10-08h00
Conseil national - Session d'été 2010 - Septième séance - 08.06.10-08h00

09.087
Weiterentwicklung
des Schengen-Besitzstands.
Übernahme
der Rückführungsrichtlinie
und Änderung des AuG
Développement
de l'acquis de Schengen.
Reprise de la directive
sur le retour
et modification de la LEtr
Differenzen - Divergences
Botschaft des Bundesrates 18.11.09 (BBl 2009 8881)
Message du Conseil fédéral 18.11.09 (FF 2009 8043)
Ständerat/Conseil des Etats 18.03.10 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 02.06.10 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 07.06.10 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 08.06.10 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 18.06.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Nationalrat/Conseil national 18.06.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses 1 (AS 2010 5925)
Texte de l'acte législatif 1 (RO 2010 5925)
Text des Erlasses 2 (AS 2010 5755)
Text des Erlasses 2 (RO 2010 5755)

1. Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EG betreffend die Übernahme der EG-Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
1. Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre de l'échange de notes entre la Suisse et la CE concernant la reprise de la directive CE sur le retour (directive 2008/115/CE) (Développement de l'acquis de Schengen)

Art. 2 Art. 76 Abs. 3; Art. 78 Abs. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit
(Fehr Hans, Bugnon, Geissbühler, Joder, Perrin, Pfister Gerhard, Scherer, Schibli, Schmidt Roberto, Wobmann)
Unverändert

Art. 2 art. 76 al. 3; art. 78 al. 2
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité
(Fehr Hans, Bugnon, Geissbühler, Joder, Perrin, Pfister Gerhard, Scherer, Schibli, Schmidt Roberto, Wobmann)
Inchangé

Art. 79
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit
(Fehr Hans, Bugnon, Geissbühler, Joder, Perrin, Pfister Gerhard, Scherer, Schibli, Schmidt Roberto, Wobmann)
Festhalten

Art. 79
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité
(Fehr Hans, Bugnon, Geissbühler, Joder, Perrin, Pfister Gerhard, Scherer, Schibli, Schmidt Roberto, Wobmann)
Maintenir

Fehr Hans (V, ZH): Ich kann mich kurz fassen; Sie kennen die Situation: Es geht etwa um die hundertsiebte Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands innerhalb von anderthalb Jahren, und zwar in einem sehr heiklen Bereich, nämlich im Bereich der maximalen Haftdauer bei der Ausschaffung. Es liegen Ihnen drei Minderheitsanträge vor. Alle drei Anträge sind von der gleichen Minderheit gestellt worden. Es ist eine starke Minderheit mit Unterzeichnern aus der SVP und, löblicherweise, auch aus der CVP.
Ich kann wie folgt zusammenfassen: Bei Artikel 76 geht es um die Dauer der Ausschaffungshaft, bei Artikel 78 um die Dauer der sogenannten Durchsetzungshaft, das ist eine Verlängerung der Ausschaffungshaft, und bei Artikel 79, das ist der entscheidende Passus, geht es um die maximale Haftdauer. Ich bitte Sie, bei allen drei Artikeln die Minderheit zu unterstützen. Wir wollen an dem festhalten, was das Schweizervolk Ende 2006 mit grossem Mehr beschlossen hat, nämlich an einer Ausschaffungshaft von insgesamt maximal 24 Monaten - nicht mehr und nicht weniger. Mit dem Vertrag von Schengen, der nur noch auf maximal 18 Monate geht, handeln wir diesem Volksentscheid zuwider. Ich bitte Sie, aus Respekt vor dem Souverän und aus Respekt vor einem klaren Volksentscheid am Maximum von 24 Monaten festzuhalten und den Entscheid des Souveräns nicht bereits nach anderthalb Jahren umzustürzen.
Es besteht für diesen Antrag aber auch ein ganz praktischer Grund. Wenn Sie mit Fachleuten in den Gefängnissen und im Ausschaffungsvollzug reden, dann hören Sie, dass es auch einen psychologischen Aspekt gibt: Wenn ein Insasse Weihnachten einmal im Gefängnis verbringen müsse, nehme er das hin; bei einem zweiten Mal werde er weich, in der Regel reise er dann aus. Vor allem aber gelte das, wenn es um den Ramadan gehe: Einmal Ramadan im Gefängnis werde hingenommen, zweimal sei in der Regel eine Art psychologischer Barriere. Das mag etwas eigenartig klingen, aber es ist eine Lehre aus der Praxis.
Statistisch gesehen mögen es wenige Fälle sein, die unter diese 24-Monate-Klausel fallen, aber es sind genau jene schwierigen Fälle, die Fälle der Hartgesottenen, bei denen
AB 2010 N 849 / BO 2010 N 849
wir eine Handhabe und ein Druckmittel haben müssen. Bei einer maximalen Haftdauer von 24 Monaten ist die Rechtsstaatlichkeit vollumfänglich gewahrt und der Volksentscheid wird vollumfänglich respektiert.

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Wie Herr Fehr Hans richtig bemerkt hat, diskutieren wir hier in der Differenzbereinigung gleich alle verbleibenden Minderheitsanträge.

Schenker Silvia (S, BS): Wir haben in der ersten Beratung der Rückführungsrichtlinie eine wichtige Differenz zur Version des Ständerates und des Bundesrates geschaffen. Unser Rat hat sich mehrheitlich entschieden, einen wichtigen Punkt der Rückführungsrichtlinie nicht zu übernehmen. Die Richtlinie, die in einem dreijährigen Prozess unter starker Beteiligung der Schweiz ausgearbeitet wurde, sieht eine maximale Haftdauer von 18 Monaten vor. Die Schweiz hat sich verpflichtet, die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands zu übernehmen. Wir sind also auch verpflichtet, die maximale Haftdauer von 18 Monaten zu akzeptieren. In der Kommission und auch hier im Rat wurde gesagt, man wolle es jetzt einmal wissen und nehme in Kauf, dass ein Kündigungsmechanismus einsetze. Gemäss Auskunft der Kantone wird die Reduktion der maximalen Haftdauer auf 18 Monate zu keinen Problemen führen.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion darum, auf dieses Spiel mit dem Feuer zu verzichten und auf die Linie des Ständerates und des Bundesrates einzuschwenken, wie es die Mehrheit der SPK heute Morgen getan hat.

Fluri Kurt (RL, SO): Materiell sind wir nach wie vor der Meinung, dass das geltende Recht, nämlich eine gesamthafte Maximaldauer von 24 Monaten, richtig wäre. Wir haben das in der ersten Differenzbereinigungsrunde letzte Woche auch so beantragt. Nun ist es so, dass sowohl in der SPK als auch im Plenum des Ständerates dieser Punkt nicht stark umstritten war. In der SPK-SR hat sich ein einziges Mitglied - nicht aus der SVP-, sondern aus meiner Fraktion - gegen die Lösung gemäss Schengen und für die Beibehaltung des geltenden Ausländergesetzes ausgesprochen. Es hat aber keine Minderheit daraus resultiert. Im Plenum des Ständerates wurde gestern gar keine Diskussion darüber geführt, und es wurde auch keine Abstimmung durchgeführt. Mit anderen Worten: Der Ständerat ist ohne Diskussion und ohne Abstimmung stillschweigend beim bundesrätlichen Entwurf geblieben. Nun stehen wir vor der Frage, ob wir wieder einen abweichenden Entscheid erzwingen wollen, um das Ganze dann wieder in den Ständerat zu schicken.
In Anbetracht der Ausgangslage im Ständerat ist es praktisch ausgeschlossen, dass der Minderheitsantrag - unser ursprünglicher Antrag - schon nur aus diesem Haus hinauskäme, geschweige denn, dass er vor den Schengen-Behörden Erfolg hätte. Das ist zwar eine andere Frage, aber wenn er bereits im Inland sehr umstritten ist, ist nicht davon auszugehen, dass er schliesslich vor den Schengen-Behörden viel Erfolg hätte.
Mit anderen Worten: Inhaltlich sind wir nach wie vor der Meinung, dass an sich das geltende Recht richtig wäre; wir vertreten diese Auffassung nach wie vor, glauben aber, dass es rein von den Mehrheitsverhältnissen her aussichtslos ist, diesen Kampf hier weiterzuführen, umso mehr, als die neue Maximalgrenze von 18 Monaten offenbar das Ergebnis einer Diskussion in den Schengen-Behörden war, die nicht von längeren Maximaldauern hinunter zu 18 Monaten geführt hatte, sondern von wesentlich kürzeren Maximaldauern zu 18 Monaten gelangt war. Deswegen ist es aus unserer Sicht sinnlos und die Zeit nicht wert, weiterhin auf diesem Punkt zu beharren.
Wir bitten Sie deshalb, dem Antrag der Mehrheit zu folgen.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Etwas zur Geschichte: Als man über die Haftarten und die Haftdauer diskutierte, herrschte im Europäischen Parlament die Auffassung vor, dass 6 Monate die Maximaldauer sein müssten. Man diskutierte dann - unter Beteiligung der Schweiz - über drei Jahre und kam schliesslich auf 18 Monate. Es war ein einstimmiger Beschluss nach einem langen Prozess. Es braucht für solche Beschlüsse Einstimmigkeit.
Es geht hier um eine Bestimmung, bei der man keinen Ermessensspielraum hat. Es gibt andere Bestimmungen im ganzen Schengen-Acquis, wo man einen Ermessensspielraum hat, beispielsweise beim Monitoring oder bei Standardverfügungen für Wegweisungen. Das hier ist aber eine Bestimmung, bei der man als einzelnes Land keinen Ermessensspielraum hat.
Was sind heute die Tatsachen? Es wurde darauf hingewiesen: Wir haben über die Jahre 2007 und 2008 eine Erhebung gemacht und geschaut, bei wie vielen Fällen sich die Frage überhaupt stellen würde. Von 2007 bis Ende 2008 waren es weniger als ein Prozent, 37 von insgesamt 5453 Fällen. Ende Mai 2010 haben wir eine neue Umfrage gemacht. Sie hat ergeben, dass keine einzige von insgesamt 353 Personen länger als 18 Monate in Haft ist. Das ist die Realität. Ich denke, wir sollten uns daran ausrichten.
Die Kantone haben im Rahmen der Vernehmlassung gesagt, dass die Reduzierung der maximalen Haftdauer für sie grundsätzlich kein Problem sei, dass es für sie aber wichtig sei, dass die drei verschiedenen Haftarten erhalten blieben, und vor allem, dass auch die Möglichkeit der Dublin-Haft eingeführt werde. Ausdrücklich begrüsst wurde im Rahmen der Vernehmlassung die Möglichkeit, die Ausschaffungshaft von 3 auf 6 Monate zu erhöhen. Die Ausschaffungshaft ist die wichtigste Haftform, die wir in diesem Bereich haben. Sie betrifft 95 Prozent der angeordneten Haftfälle. Der weitaus grösste Teil dieser Fälle fällt also unter die Ausschaffungshaft von 6 Monaten.
Ich denke, wenn Sie jetzt bei 18 Monaten bleiben - ich bitte Sie dringendst, das zu tun -, dann haben wir eine Regelung, die der Aktualität entspricht, die den Bedürfnissen der Kantone entspricht und die uns in Verhandlungen, in denen wir mit grösster Wahrscheinlichkeit ohnehin zu keinem anderen Resultat als zu 18 Monaten kämen, keine unnötigen Schwierigkeiten macht.

Heim Bea (S, SO), für die Kommission: Sie wissen, dass die Hauptziele der Vorlage erstens die Mindestharmonisierung der Verfahren bei illegal anwesenden Personen aus Nicht-Schengen-Staaten und zweitens die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den übrigen Schengen-Staaten beim Vollzug von Wegweisungen in Drittstaaten sind. Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission hat Ihnen die Beibehaltung der heutigen maximalen Haftdauer von 24 Monaten beantragt, mit dem angeführten Argument demokratiepolitischer Natur, aber auch mit dem Hinweis, man wäre bereit einzuschwenken, wenn es sich zeigen sollte, dass es anders nicht gehe - das zeigt sich eben jetzt -, man wolle das Schengen-Abkommen nicht in Gefahr bringen.
Sie sind dann diesem Antrag der Kommission gefolgt, der Ständerat hat aber beschlossen, an den 18 Monaten festzuhalten. Ihre SPK hat heute Morgen beschlossen - und dies mit 13 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen -, dem Ständerat zu folgen.
Warum? Die Frau Bundesrätin hat es Ihnen erklärt. Diese Bestimmung gehört zu den Kernpunkten der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes. Hier etwas zu ändern, dürfte wenig Chancen haben, denn für diesen Bereich brauchte und braucht es einen einstimmigen Beschluss. Sie haben auch gehört, dass sich die Schweiz in die Verhandlungen, die insgesamt drei Jahre dauerten, einbringen konnte. Zudem hat die Umfrage unter den Kantonen nicht nur aufgezeigt, dass die Haft in sehr wenigen Fällen länger als 18 Monate dauert, sondern auch, dass sie in den allermeisten Fällen sogar unter 12 Monaten liegt. Ein Festhalten an der Dauer von 24 Monaten würde bedeuten, dass wir die Richtlinie in einem zentralen Punkt nicht übernehmen würden und damit nicht nur die Übernahme der Richtlinie infrage stellen, sondern die Beziehungen im Schengen-Raum belasten oder gar den Kündigungsmechanismus des Schengen-Abkommens lostreten würden.
AB 2010 N 850 / BO 2010 N 850
Die Mehrheit der SPK beantragt Ihnen mit ihrem Beschluss von heute Morgen, die maximale Haftdauer auf 18 Monate zu beschränken und damit dem Ständerat zu folgen.

Hiltpold Hugues (RL, GE), pour la commission: La Commission des institutions politiques a approuvé dans sa séance de ce matin, par 13 voix contre 10 et 3 abstentions, l'article 79 de la loi fédérale sur les étrangers, tel que l'avait adopté le Conseil des Etats hier, à savoir avec une durée maximale de détention possible réduite de 24 à 18 mois.
La majorité de la commission a estimé que la Suisse devait respecter son engagement à reprendre le développement de l'acquis de Schengen et qu'il était à ce titre déraisonnable de mettre en péril cet engagement par une modification somme toute assez mineure, dans la mesure où la détention en vue du renvoi ou de l'expulsion dure très rarement plus de 18 mois.
La minorité de la commission, comme l'a rappelé Monsieur Fehr Hans, a jugé qu'il ne fallait pas modifier le droit en vigueur et donc ne pas réduire de 24 à 18 mois la durée maximale de la détention possible, rappelant que le droit suisse devait être respecté et qu'il n'y avait, dès lors, pas nécessité de modifier une disposition qui avait été adoptée en votation populaire et qui est entrée en vigueur en 2007 seulement.
Je vous invite, au nom de la commission, à adopter l'article 79 tel qu'il ressort des travaux du Conseil des Etats, mais également des travaux de notre commission de ce matin.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.087/4102)
Für den Antrag der Mehrheit ... 106 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 61 Stimmen

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